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1 Teilnahmeantrag | Verhandlungsverfahren Vom Bewerber sind nur die grau hinterlegten Felder auszufüllen. Unternehmenswortlaut und Adresse des Bewerbers: Einreichungsform: (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) In einer Originalfassung und einer Kopie im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift: Nicht öffnen! TEILNAHMEANTRAG Vergabeverfahren „Digital Marketing Tirol Werbung“ Ort der Abgabe des Teilnahmeantrages: Tirol Werbung GmbH - Empfang - Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck Sachbearbeiter: Anfragen bis längstens: Datum | Uhrzeit 10.08.2018 | 12 h (zwingend anzugeben) Name: Tel.: Fax: E-Mail: Bei Bewerbegemeinschaften Zustellbevollmächtigter Federführer: Ende der Teilnahmefrist: Datum | Uhrzeit 17.08.2018 | 12 h (zwingend anzugeben) Name: Tel.: Fax: E-Mail: Auftraggeber: Tirol Werbung GmbH Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck Ausschreibungsgegenstand: Digital Marketing für Tirol Werbung GmbH Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen im Oberschwellenbereich

Vom Bewerber sind nur die grau hinterlegten Felder ... · VII. Arbeitsrechtliche Erklärung / Verpflichtungserklärung ILO-Bestimmung (1) Der Bewerber verpflichtet sich für den Fall,

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Teilnahmeantrag | Verhandlungsverfahren

Vom Bewerber sind nur die grau hinterlegten Felder auszufüllen.

Unternehmenswortlaut und Adresse des Bewerbers:

Einreichungsform:

(bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern)

In einer Originalfassung und einer Kopie im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift: Nicht öffnen! TEILNAHMEANTRAG Vergabeverfahren „Digital Marketing Tirol Werbung“

Ort der Abgabe des Teilnahmeantrages: Tirol Werbung GmbH - Empfang - Maria-Theresien-Straße 55 6020 Innsbruck

Sachbearbeiter: Anfragen bis längstens: Datum | Uhrzeit 10.08.2018 | 12 h

(zwingend anzugeben)

Name:

Tel.:

Fax:

E-Mail:

Bei Bewerbegemeinschaften Zustellbevollmächtigter Federführer:

Ende der Teilnahmefrist: Datum | Uhrzeit 17.08.2018 | 12 h

(zwingend anzugeben)

Name:

Tel.:

Fax:

E-Mail:

Auftraggeber: Tirol Werbung GmbH

Maria-Theresien-Straße 55

6020 Innsbruck

Ausschreibungsgegenstand: Digital Marketing für Tirol Werbung GmbH

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem

Unternehmen im Oberschwellenbereich

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Teilnahmeunterlagen | Vergabeverfahren Digital Marketing Tirol Werbung GmbH

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

I. Ich (Wir) anerkenne(n), dass für einen ausschreibungsgemaßen Teilnahmeantrag der vorgegebene Text weder geandert noch ergänzt werden darf. Dem Teilnahmeantrag wurden die vom Auftraggeber ("AG") festgelegten Beilagen und Nachweise angeschlossen, soweit diese bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben waren.

II. Der Bewerber beantragt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift die Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren.

III. Kenntnis der Bestimmungen gemäß der Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen

Der Bewerber erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, dass er die Bestimmungen gemäß der Bekanntmachung und den gegenständlichen Teilnahmeunterlagen vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

IV. Zustimmung zur Einholung von Auskünften (insbesondere Auslanderbeschaftigung)

Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit wird der Auftraggeber weitere Informationen über den Bewerber, wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b AuslBG und gegebenenfalls über mögliche schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 68 Abs 1 BVergG) einholen.

V. Vertraulichkeit der Informationen

(1) Der Bewerber verpflichtet sich, sämtliche Teile der Teilnahme- sowie der Ausschreibungsunterlagen im gesamten Vergabeverfahren einschließlich aller sonstigen im Zuge dieses Vergabeverfahrens bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen (insbesondere Geschafts- und Betriebsgeheimnisse) vertraulich zu behandeln und diese vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.

(2) Diese Verpflichtung des Bewerbers gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt (auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens) und auch gegenüber mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen, nicht jedoch gegenüber Subunternehmern, die für die Auftragsdurchfuhrung eingesetzt werden, soweit die Subunternehmer Informationen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung benötigen. In diesem Fall hat der Bewerber auch den/die Subunternehmer zur Geheimhaltung zu verpflichten.

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VI. Aufklärungspflicht

Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, dem AG alle gegebenenfalls für die Prüfung des Teilnahmeantrags notwendigen zusätzlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

VII. Arbeitsrechtliche Erklärung / Verpflichtungserklarung ILO-Bestimmung

(1) Der Bewerber verpflichtet sich für den Fall, dass mit ihm die Rahmenvereinbarung geschlossen wird bzw. ihm der Zuschlag erteilt wird, bei der Ausführung des Auftrags die geltenden arbeits-, lohn-, und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

(2) Der Bewerber verpflichtet sich, die sich aus dem Überkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. INr 228/1950, Nr 20/1952, Nr 39/1954, Nr 81/1958, Nr 86/1961, Nr 111/1973, BGBl. III Nr 200/2001, BGBl. III Nr 41/2002 und BGBl. III Nr 105/2004 ergebenden Verpflichtungen ein- zuhalten (ILO-Bestimmungen).

(3) Der AG weist darauf hin, dass diese arbeits-, lohn- und sozialrechtlichen Vorschriften u.a bei der gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63) und der Arbeitnehmer (Bundesarbeiterkammer, 1040 Wien, Prinz- Eugen-Straße 20-22) zur Einsicht aufliegen.

VIII. Erklärung gemäß § 20 Abs 2 BVergG (gilt nur für Arbeitsgemeinschaften)

(1) Die Unterzeichnenden haben für die Bewerbung und gegebenenfalls für die spätere Angebotsstellung und Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen eine Arbeitsgemeinschaft gebildet.

(2) Die Unterzeichnenden erklären, dass sie sich solidarisch zur Leistungserbringung verpflichten. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Ausscheiden eines der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nur mit Zustimmung des AG möglich ist und das ausscheidende Mitglied dadurch von der Verpflichtung zur Leistungserbringung und der solidarischen Haftung dafür nicht befreit wird.

IX. Erklärung gemäß § 20 Abs 2 BVergG (gilt nur für Bewerbergemeinschaften)

(1) Die Unterzeichnenden haben für die Bewerbung und gegebenenfalls für die spätere Angebotsstellung eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet.

(2) Die Unterzeichnenden erklären, dass sie im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen werden. Im Auftragsfall gilt daher die obige Erklärung für Arbeitsgemeinschaften.

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X. Erklärung der Mitglieder von Arbeits- und Bewerbergemeinschaften gemäß § 76 BVergG (gilt nur für Arbeits- und Bewerbergemeinschaften)

(1) Zum Nachweis der Eignung der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft geben die oben genannten Mitglieder die Erklärung ab, dass sie der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft bzw. den einzelnen Mitgliedern der Arbeits-/ Bewerbergemeinschaft die für die Ausführung des Auftrages jeweils bei ihnen vorhandenen technischen und personellen Ressourcen jedenfalls und unwiderruflich zur Verfügung stellen werden.

(2) Sollte gegen diese Verpflichtungserklarung verstoßen werden, ist der AG berechtigt, sämtliche daraus resultierenden negativen Folgen (aufgrund von Verzug, Gewährleistung, Schadenersatz etc.) direkt gegen die einzelnen Mitglieder der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft geltend zu machen.

(3) Weiters erklären die oben genannten Mitglieder der Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft, dass sie ihre gesamten finanziellen und wirtschaftlichen Mittel der Arbeits- und Bewerbergemeinschaft jedenfalls und unwiderruflich zur Verfügung stellen und mit Abgabe des Angebots solidarisch und ohne betragliche Beschränkung gegenüber dem AG haften.

Ort, Datum und rechtsverbindliche Unterschrift(en) (keine kopierten oder gescannten Unterschriften) / Firmenstempel / Name des Unterfertigenden in Blockbuchstaben sowie Beilage der Vollmacht des Unterfertigenden, sofern dessen Vertretungsbefugnis nicht aus dem Firmenbuch ersichtlich ist (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):

............................................., am ........................... ..............................................................

Ort Datum Rechtsverbindliche Unterschrift /

Firmenstampiglie

UID-Nummer(n):

(nur von nicht-österreichischen Bewerbern aus EU-Mitgliedsstaaten; bei nicht-österreichischen Bewerbegemeinschaften von allen Mitgliedern)

Firma: ............................................................ UID-Nummer: ..............................................

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Dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beigefügt:

Unterlagen Ja/Nein

bzw. Anzahl

Allgemeine Informationen zum Bewerber (Beilage 1)

Eigenerklarung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft

(Beilage 2)

Verpflichtungserklarung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft

(Beilage 3)

Liste allfälliger Subunternehmer (Beilage 4)

Subunternehmerverpflichtungserklarung (Beilage 5)

Patronatserklarung (Beilage 6)

Formblatt "Betreutes Jahresetatvolumen" (Beilage 7)

Formblatt "Key Account Team" (Beilage 8)

Referenzprojekt (Beilage 9)

• 5 Mindestreferenzprojekte (vgl. Punkt 3.4.2 lit a bis e)

• Referenzprojekte zur Bewertung anhand der Auswahlkriterien

Formblatt "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina" (Beilage 10)

Firmenbuchauszug (oder gleichwertiges Dokument der zuständigen

Behörde des jeweiligen Herkunftslandes)

Strafregisterauszug (oder gleichwertiges Dokument der zuständigen

Behörde des jeweiligen Herkunftslandes)

Letztgultige Ruckstandsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde

(oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des jeweiligen

Herkunftslandes)

Letztgultiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt

(oder gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des jeweiligen

Herkunftslandes)

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XI. Inhaltsverzeichnis

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1 Allgemeine Anforderungen ................................................................................ 7

1.1. Auftraggeber („AG“) und vergebende Stelle / Vergabekontrollbehörde .............. 7

1.2. Begriffsdefinition und personenbezogene Bezeichnungen ................................ 7

1.3. Leistungsgegenstand ........................................................................................ 7

1.4. Urheberrecht an Teilnahmeunterlagen / Geheimhaltungspflicht ........................ 9

1.5. Teilnahmeanträge ............................................................................................. 10

1.6. Informationsübermittlung an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ............. 10

1.7. Subunternehmen ............................................................................................... 11

1.7.1. Allgemeines ...................................................................................................... 11

1.7.2. Notwendige Subunternehmer ............................................................................ 12

1.7.3. Sonstige Dritte iSd § 76 BVergG ....................................................................... 12

1.7.4. Unternehmen aus dem (EU-)Ausland ................................................................ 13

1.8. Haftung ............................................................................................................. 13

2 Verfahrensart und Verfahrensablauf .................................................................. 13

3 Eignungskriterien .............................................................................................. 14

3.1. Befugnis ............................................................................................................ 15

3.2. Berufliche Zuverlässigkeit ................................................................................. 16

3.3. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit .............................................. 18

3.4. Technische Leistungsfähigkeit .......................................................................... 18

3.4.1. Schlüsselpersonal ............................................................................................. 18

3.4.2. Referenzen ....................................................................................................... 19

4 Auswahlkriterien ................................................................................................ 22

4.1. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing

Kompetenz auf Destinationsebene .................................................................... 24

4.2. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing

Kompetenz auf Hotel- und Betriebsebene ......................................................... 25

4.3. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Durchführung einer

vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne ................................................. 25

4.4. Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie

und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne ................. 25

4.5. Auswahlkriterium: Einkauf Digital/Online Mediavolumina .................................. 26

5 Teilnahmefrist und Form des Teilnahmeantrages .............................................. 26

6 Anfragen und Berichtigungen ............................................................................ 28

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Allgemeine Anforderungen

1.1 Auftraggeber („AG“) und vergebende Stelle / Vergabekontrollbehörde

Auftraggeber: Tirol Werbung GmbH

Maria-Theresien-Straße 55

6020 Innsbruck

Vergabekontrollbehörde: Landesverwaltungsgericht Tirol

Michael-Gaismaier-Straße 1

6020 Innsbruck

1.2. Begriffsdefinition und personenbezogene Bezeichnungen

Alle personenbezogenen Bezeichnungen in Unterlagen dieses Verfahrens gelten in der gewahlten Form für beide Geschlechter. Im gegenständlichen Vergabeverfahren werden daruber hinaus folgende Bezeichnungen sowohl für einzelne Unternehmer als auch für Gemeinschaften derselben verwendet:

Bewerber: Unternehmer, der einen Teilnahmeantrag eingereicht hat;

Teilnehmer: Bewerber, der für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens ausgewählt wurde;

Bieter: Teilnehmer, der ein Angebot eingereicht hat;

Auftragnehmer: Partei, mit der der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung geschlossen hat bzw. die den Zuschlag erhalten hat.

1.3. Leistungsgegenstand

Auftragsgegenstandlichen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei

für die Dauer von zwei Jahren mit der Option, die Rahmenvereinbarung zweimalig um

jeweils ein Jahr zu verlängern.

Die Tirol Werbung GmbH ist eines der führenden Landestourismusunternehmen im

Alpenraum und beweist durch starke und auffällige Markt-Themen-Kampagnen und eine

stringente Markenfuhrung ihre Marktfuhrerschaft, sowohl durch einen hohen

Innovationsgrad als auch eine hohe Wirksamkeit ihrer Marketingmaßnahmen auf den

betreffenden Herkunftsmarkten. Die für diese Ausschreibung relevanten Herkunftsmarkte

sind Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Großbritannien, Italien,

Frankreich, Polen, Tschechien, Rumänien, Russland, Dänemark und China. Die

Bearbeitungsintensität jedes einzelnen Marktes ist vom verfügbaren Marktbudget

abhängig, variiert zwischen den Saisonen (Sommer, Winter) und passt sich der

Marketingstrategie an. Die für den Tiroler Tourismus relevanten Urlaubsthemen sind

Wandern, Familie, Klettern, Mountainbike und Rad im Sommer sowie Ski Alpin, Ski

Langlauf, Winterzauber (Winterwandern, etc.) und Familie im Winter.

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Auftragsgegenstandlich ist die Konzeption und Umsetzung der Digital-/Online-Kampagnen

des Auftraggebers. Die Kampagnen unterteilen sich in einen Branding-Anteil (Image,

Emotionalisierung Tirols als Top Urlaubsdestination) und einen Informations-/Themen-

Anteil (Consideration, Information zu allen relevanten Urlaubsthemen).

Entscheidend dabei sind Strategie, Planung, Steuerung, ständige Optimierung und

Weiterentwicklung der Markt-/Themen-Kampagnen ergänzt mit einem Echtzeitreporting

zur Performance auf allen Kanälen gegenüber der Tirol Werbung und allen beteiligten

Partnern sowie ein ausführliches Endreporting für Tirol Werbung und alle beteiligten

Partner. Durch den Einsatz von SEM-Maßnahmen wird der Auftraggeber mit allen

Themenseiten und Kampagnenseiten gezielt unterstützt.

Die neuen Kampagnen folgen der bestehenden Marketingstrategie der Tirol Werbung und

ihrer touristischen Partner. Erwartet wird auch eine grundsätzliche strategische

Beratungsleistung hinsichtlich der Kampagnenkonzeption und einer sukzessiven

Strategieweiterentwicklung.

Bei der kreativen Gestaltung der für die erfolgreichen Online-Kampagnen notwendigen

Werbemittel (Banner, Bild-Text-Teaser, Video-Ads etc.) bilden die Marke/die

Markenmanuals und das Corporate Design der Tirol Werbung die Grundlage.

Die Tirol Werbung betreibt ihren eigenen AdServer, der als zentrale Datenaggregations-

Plattform dient. Hier werden unter anderem Kampagnen-Maßnahmen, Eigenkanäle (First

Party Data) und Drittkanäle getrackt und zur Weiterverarbeitung in einer DSP (Demand

Side Platform) verarbeitet. Der zukünftige Auftragnehmer bekommt einen direkten Zugang

zum AdServer des AG. Der zukünftige Auftragnehmer muss sicherstellen, dass alle

digitalen Kampagnen-Elemente innerhalb der AdServer-Infrastruktur abgebildet werden.

Vom zukünftigen Auftragnehmer wird daher insbesondere Know-how in den folgenden

Bereichen erwartet:

Mediastrategische Beratung und Mediaplanung Kanal-übergreifend Online und Offline,

Planung und Durchführung von Digital-/Online-Kampagnen, Werbemittel Adaption

(Umsetzung, Produktion, AB-Testing), Digital-/Online-Media-Innovationen, integriertes

Marketing, Online-Media-Planung, Online-Media-Optimierung, SEM, Targeting und

Retargeting, Mediaeinkauf, Qualitatsmonitoring, Erfahrung mit der Erstellung von

Landingpages (inkl. Responsefunktion, Einbettung in bestehende Homepage),

Wettbewerbsbeobachtungen, SEO, Real Time Advertising, Predictive behavioral

Targeting, Mobile Marketing (exklusive App- Entwicklung), Programmatic Advertising,

Erfahrung im Bereich klassischer Medien (bspw. TV, HbbTV, Print, Radio, OoH, DOOH,

Kino, Ambient), Social Media (Facebook, Twitter, google+, etc.), Echtzeit-Kampagnen-

Reporting mit angeschlossenem Monitoring, etc.

Eine abschließende Leistungsbeschreibung wird in der nächsten Stufe des

Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt.

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1.4. Urheberrecht an Teilnahmeunterlagen / Geheimhaltungspflicht

Die Teilnahmeunterlagen werden den Bewerbern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die

Teilnahmeunterlagen sowie alle sonstigen Unterlagen des Vergabeverfahrens sind

urheberrechtlich geschützt.

Die Teilnahmeunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren

vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung

gestellten Informationen (Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, Informationen und Daten),

seien sie schriftlich, mündlich oder auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung

gegeben oder überlassen oder auf sonstigem Weg bekannt geworden („Vertrauliche

Informationen“), sowie Geschafts- und Betriebsgeheimnisse des AG und anderer

Verfahrensbeteiligter oder sonstiger Dritter sind vom Bewerber ausschließlich im

Zusammenhang und zu Zwecken des Vergabeverfahrens und, im Falle des Abschlusses

der Rahmenvereinbarung, ausschließlich im Zusammenhang und zu Zwecken der

Auftragsdurchfuhrung zu verwenden und im Übrigen geheim zu halten. Davon

ausgenommen sind lediglich Informationen, die ohne Verletzung dieser Verpflichtung

allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers

bekannt werden, oder deren Weitergabe auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend

erforderlich ist.

Der Bewerber verpflichtet sich daruber hinaus, bis zur Beendigung des

Vergabeverfahrens auch den Umstand seiner Teilnahme, den Stand des

Vergabeverfahrens oder sonstige Umstände der gegenständlichen Ausschreibung geheim

zu halten.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch

gegenüber den mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen, Subunternehmern oder

sonstigen Dritten. Jede Weitergabe von vertraulichen Informationen durch Bewerber an

die von ihnen beigezogenen Personen (Berater, Mitarbeiter, Gesellschaftsorgane,

Subunternehmer, sonstige Dritte etc.) ist nur insoweit zulässig, als dies für Zwecke der

Teilnahme am gegenständlichen Vergabeverfahren notwendig ist und der Bewerber auf

Verlangen des Auftraggebers nachweisen kann, dass sich die beigezogenen Personen

zur Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen weitergegebenen vertraulichen Informationen in

schriftlicher Form verpflichtet haben. Im Fall einer Weitergabe der vertraulichen

Informationen an eine beigezogene Person haftet der Bewerber gegenüber dem

Auftraggeber für jeden Bruch der Vertraulichkeit durch die beigezogene Person.

Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung seitens eines Bewerbers oder von ihm

beigezogener Personen ist der Bewerber verpflichtet, eine verschuldens- und

schadensunabhangige Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 3.000 für jeden einzelnen

Verstoß an den Auftraggeber zu bezahlen. Die Geltendmachung von über die

Konventionalstrafe hinausgehenden Schadenersatzansprüchen oder die Geltendmachung

anderer Anspruche wird durch diese Vereinbarung nicht beschränkt. Die Zahlung der

Konventionalstrafe hat nur dann zu unterbleiben, wenn der Bewerber beweist, dass weder

er selbst noch eine der Personen, deren Verschwiegenheit er aufgrund dieser

Vereinbarung sicherzustellen hat, die bekannt gewordene Information preisgegeben oder

sonst gegen diese Vereinbarung verstoßen haben.

Soweit der Auftraggeber von dritter Seite in Anspruch genommen wird, weil ein Bewerber

oder von ihm beigezogene Personen gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung

verstoßen haben, ist der Auftraggeber von diesem Bewerber schad- und klaglos zu

halten.

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1.5. Teilnahmeanträge

Die verbindlichen Unterlagen für den Teilnahmeantrag bestehen aus:

diesen (gegebenenfalls berichtigten) Teilnahmeunterlagen und

allfälligen Fragebeantwortungen.

Die Ausarbeitung der Teilnahmeantrage sowie die Anfertigung sonstiger in diesen

Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise werden nicht vergütet. Für die

Teilnahme am Vergabeverfahren wird grundsätzlich keine finanzielle Entschädigung

geleistet. Bieter, die in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens aufgefordert wurden, ein

Angebot zu legen (ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten) und dieses zu präsentieren,

erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht Partei der

Rahmenvereinbarung werden.

1.6. Informationsübermittlung an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften

Der Bewerber hat bei Anforderung der Teilnahmeunterlagen zwingend eine E-Mail-

Adresse anzugeben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. Der

Auftraggeber wird sämtliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über diese

E-Mail-Adresse vornehmen, sofern nicht im Einzelnen ausdrücklich anderes geregelt ist.

Fragebeantwortungen sowie die Verständigung von etwaigen Berichtigungen der

Teilnahmeunterlagen ergehen auf der unter Punkt 6. angegebenen Website und sind dort

vom Bewerber abzurufen.

Bewerbergemeinschaften müssen am Deckblatt des Teilnahmeantrages eine zur

Entgegennahme aller Erklarungen und Unterlagen, zur Verhandlung, zum Abschluss und

zur Abwicklung der Rahmenvereinbarung bzw. des Leistungsvertrages sowie zur

Vornahme anderer, mit dem Vergabeverfahren zusammenhängender Handlungen

bevollmächtigte natürliche Person namentlich unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift,

Telefon, E-Mail-Adresse sowie Fax) anführen (zustellbevollmachtigter Federfuhrer).

Eine allfallige Beschränkung der Vollmacht des Federfuhrers ist unwirksam. Allfallige

Änderungen in der Person des Federfuhrers oder dessen Kontaktdaten sind dem

Auftraggeber unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Sollte von der

Bewerbergemeinschaft kein zur Auftragsdurchfuhrung bevollmächtigter Vertreter genannt

werden oder dieser nicht nur vorübergehend nicht mehr erreichbar sein, so ist der

Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit

Wirksamkeit für alle Mitglieder abzuwickeln. Erklarungen eines Mitglieds der

Bewerbergemeinschaft oder Erklarungen an dieses gelten in diesem Fall als von allen

und gegenüber allen bindend abgegeben.

Die Arbeits- bzw. Bewerbergemeinschaft hat zwingend die Angaben in Beilage 3

"Verpflichtungserklarung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft" vollständig zu erstatten.

Im Auftragsfall schuldet die Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ("ARGE")

dem Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung.

Die gleichzeitige Beteiligung eines Bewerbers an mehreren Bewerbergemeinschaften

sowie die gleichzeitige Beteiligung eines Bewerbers als Einzelbewerber und als Mitglied

einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.

Beabsichtigen Bewerber, sich mit anderen Bewerbern zu einer Bewerbergemeinschaft

zusammenzuschließen, haben sie in ihrem gemeinsamen Teilnahmeantrag die

Leistungsteile, die von einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich

bei Auftragsausfuhrung im Auftragsfall erbracht werden, anzugeben.

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Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich

nur bis zum Ende der Teilnahmefrist zulässig. Danach ist eine Änderung dem

Auftraggeber zwingend schriftlich anzuzeigen und nur nach dessen Genehmigung

zulässig. Nach dem Ende der Teilnahmefrist wird der Auftraggeber die Genehmigung

insbesondere nur dann erteilen, wenn die Bewerbergemeinschaft auch in der geänderten

Zusammensetzung geeignet ist und keine neuen Bewerber hinzutreten, die nicht am

bisherigen Vergabeverfahren teilgenommen haben (also keinen Teilnahmeantrag

abgegeben haben).

1.7 Subunternehmer

1.7.1 Allgemeines

Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist zulässig; die Weitergabe

der Gesamtleistung, die den Auftragsgegenstand bildet, an Subunternehmer ist

unzulässig, ausgenommen davon ist die Weitergabe an verbundene Unternehmen.

Der Bewerber hat alle (auch unwesentliche) Leistungsteile des Auftrages bzw. der

Rahmenvereinbarung, die er jedenfalls oder möglicherweise im Rahmen von

Subauftragen an Dritte (Subunternehmer) weiterzugeben beabsichtigt, mit dem

Teilnahmeantrag bekanntzugeben und den/die Subunternehmer zu nennen. Dies gilt

insbesondere auch für die Durchführung von Leistungsteilen durch Konzernunternehmen;

auch Konzernunternehmen sind als Subunternehmer bekannt zu geben. Weiters hat der

Bewerber anzugeben, welche Leistungen der jeweilige Subunternehmer für den Bewerber

im Auftragsfall (im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung) mit welchem Anteil

an der Gesamtleistung erbringen soll. Die Bekanntgabe der Leistungsteile und der

Subunternehmer hat zwingend mit dem entsprechenden Formblatt im

Teilnahmeantragsformular (Beilage 4 "Liste allfälliger Subunternehmer") zu erfolgen.

Diese Subunternehmer dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht

ausgewechselt werden.

Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist überdies nur insoweit

zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche

Befugnis sowie die berufliche Zuverlässigkeit iSd §§ 72 und 76 BVergG besitzt. Der

Auftraggeber behält sich vor, alle entsprechenden Nachweise zu fordern, die zum

Nachweis der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit des Subunternehmers erforderlich

sind. Diese Regelung gilt sowohl während des Vergabeverfahrens als auch während der

Vertragserfullung. Der Bewerber verpflichtet sich mit Abgabe seines Teilnahmeantrags,

die entsprechenden Nachweise binnen fünf Tagen ab Aufforderung durch den

Auftraggeber an diesen zu übermitteln (sofern in der Aufforderung keine abweichende

Frist festgelegt ist).

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1.7.2 Notwendige Subunternehmer

Bewerber können sich auch zum Nachweis ihrer Eignung bzw. im Rahmen der für die

Auswahlkriterien bewerteten Leistungsfähigkeit auf Subunternehmer berufen

("notwendige Subunternehmer"). Für solche notwendigen Subunternehmer gilt zusätzlich

Folgendes:

Ein Wechsel der notwendigen Subunternehmer ist grundsätzlich während des

Vergabeverfahrens und der gesamten Dauer des Vertrages ausgeschlossen, sofern der

AG nicht seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat und der Wechsel daruber

hinaus aus einer sachlichen Notwendigkeit erfolgt. Außerdem hat der Bewerber in

geeigneter Form nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer des Vertrages tatsächlich

über die Mittel der notwendigen Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung

verfügt. Jeder notwendige Subunternehmer ist zwingend unter Verwendung der Beilage 4

"Liste allfälliger Subunternehmer" des Teilnahmeantragsformulars bekannt zu geben. Für

jeden notwendigen Subunternehmer hat der Bewerber im Teilnahmeantrag eine

entsprechende Erklärung vorzulegen, in der der Subunternehmer das Vorliegen der

notwendigen Befugnis für den ihm zukommenden Leistungsteil erklärt und sich verbindlich

dazu verpflichtet, im Falle des Abschlusses der Rahmenvereinbarung bzw. der

Zuschlagserteilung an den Bewerber die angegebenen Leistungen zu erbringen bzw. mit

dem Bewerber solidarisch zu haften ("Verpflichtungserklarung"). Dazu ist zwingend – je

nachdem, welches Eignungskriterium substituiert wird – Beilage 5

"Subunternehmerverpflichtungserklarung" (für die Substitution der technischen

Leistungsfähigkeit und/oder der Befugnis) und/oder Beilage 6 "Patronatserklarung" (für

die Substitution der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) des

Teilnahmeantragsformulars zu verwenden. Wird ein notwendiger Subunternehmer nur für

die technische Leistungsfähigkeit oder die Befugnis benannt, ist Beilage 6

"Patronatserklarung" nicht (verpflichtend) vorzulegen.

Wird eine entsprechende Verpflichtungserklarung für notwendige Subunternehmer nicht

spätestens bis zum Ende der Teilnahmefrist vorgelegt, behält sich der AG die

Nichtberucksichtigung des Teilnahmeantrags vor.

1.7.3 Sonstige Dritte iSd § 76 BVergG

Die oben unter Punkt 1.7.2 zu "notwendigen Subunternehmern" gemachten Ausführungen

gelten sinngemäß auch für "sonstige Dritte" iSd § 76 BVergG. "Sonstige Dritte" iSd § 76

BVergG sind solche Unternehmen, auf die der Bewerber zum Nachweis seiner Befugnis

und/oder Leistungsfähigkeit verwiesen hat, welche aber nicht als Subunternehmer

bekannt gegeben wurden.

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1.7.4 Unternehmen aus dem (EU-)Ausland

Für alle involvierten ausländischen Unternehmen (Bewerber, Subunternehmer sowie

sonstige Dritte) ist – sofern gemäß § 373a Abs 4 Gewerbeordnung 1994 ("GewO")

verpflichtend vorgesehen – spätestens im Zeitpunkt der Angebotslegung nachzuweisen,

dass sie unverzüglich, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist (je nach Erfordernis)

eine Dienstleistungsanzeige gemäß § 373a Abs 4 GewO oder

einen Antrag auf Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und

Jugend iS des § 373a Abs 5 Z 2 GewO oder

einen Antrag auf Ausstellung eines Anerkennungs- oder

Gleichhaltungsbescheides gem. §§ 373cff GewO gestellt haben.

Als Nachweis dient auch eine Kopie der/der eingereichten Anzeige/Antrags und

deren/dessen Ubermittlungsbestatigung. Im Übrigen wird auf die Regelungen in § 20

Abs 1 BVergG verwiesen.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit in Österreich müssen

spätestens im Zeitpunkt der Mitteilung der Entscheidung, mit welcher Partei die

Rahmenvereinbarung geschlossen werden soll, vorliegen. Insbesondere ist eine allenfalls

für die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Tätigkeit erforderliche behördliche

Entscheidung oder Mitteilung oder der Nachweis des Erwerbs solcher fehlenden

Kenntnisse, deren nachträglicher Erwerb aufgrund einer behördlichen Entscheidung

gemäß § 373a Abs 5 Z 2 lit b GewO geboten war, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt

vorzulegen. Alternativ kann der Nachweis erbracht werden, dass seit dem Eingang der

vollständigen Anzeigeunterlagen gemäß § 373a Abs 5 Z 3 GewO zwei Monate vergangen

sind und seitens der Behörde keine Reaktion erfolgt ist.

1.8 Haftung

Der Auftraggeber haftet im Rahmen des Vergabeverfahrens und eines allfälligen

Nachprufungsverfahrens ausschließlich im Falle der groben Fahrlassigkeit oder des

Vorsatzes.

2 Verfahrensart und Verfahrensablauf

Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung

zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei gemaß Bundesvergabegesetz

2006 idgF ("BVergG") durchgefuhrt. Es handelt sich um die Vergabe eines Auftrages im

Oberschwellenbereich.

Der Auftraggeber wird ein 2-stufiges Verfahren durchfuhren. In der (gegenstandlichen)

ersten Stufe pruft der Auftraggeber auf Basis der unter Punkt 3 geregelten

Eignungskriterien, ob die Bewerber geeignet sind, die ausgeschriebene Leistung zu

erbringen. Im Anschluss an die Eignungsprufung werden die geeigneten Bewerber auf

Basis der unter Punkt 4 geregelten Auswahlkriterien gereiht. Der Auftraggeber wird die

Bewerber jener funf bestgereihten Teilnahmeantrage zur Teilnahme an der zweiten Stufe

zulassen, die im Rahmen der Auswahlprufung gemaß Punkt 4 „Auswahlkriterien“ in

Summe die hochsten Punktezahlen erhalten (Auswahlverfahren). Der Auftraggeber wird

uber die von diesen in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegebenen Angebote

verhandeln, um so das technisch und wirtschaftlich gunstigste Angebot zu ermitteln.

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Sollte die Anzahl der am Vergabeverfahren interessierten Bewerber die vorgegebene

Mindestanzahl unterschreiten oder wird diese Mindestanzahl aufgrund des

durchgefuhrten Eignungs- und Auswahlverfahrens nicht erreicht, dann werden alle im

Vergabeverfahren verbliebenen, geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der zweiten

Stufe zugelassen.

Bereits mit der Mitteilung uber die Zulassung zur zweiten Stufe wird den ausgewahlten

Bewerbern (fruhzeitig, damit den ausgewahlten Bewerbern die Terminplanung erleichtert

wird und keine Verschiebung der Termine erfolgen muss) ein Informationstermin am

Standort des Auftraggebers (Innsbruck) bekanntgegeben ("Informationstermin"); im Zuge

dieses Termins wird der Auftraggeber seine Anforderungen und Bedurfnisse in Hinblick

auf den ausschreibungsgegenstandlichen Leistungsgegenstand allen ausgewahlten

Bewerbern kurz erlautern. Um – wie gesetzlich gefordert – die Namen der Bewerber

geheim zu halten, wird mit jedem ausgewahlten Bewerber ein gesonderter Termin

stattfinden. Um die Gleichbehandlung aller Bewerber sicherzustellen, werden die

inhaltlichen Teile der Protokolle aller Termine allen ausgewahlten Bewerbern zur

Verfugung gestellt.

In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden den ausgewahlten Bewerbern die

Ausschreibungsunterlagen gemeinsam mit der Aufforderung zur Abgabe eines

Erstangebotes ubermittelt (dies noch vor dem Informationstermin). In weiterer Folge

werden jene Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert wurden und

rechtzeitig ein ausschreibungskonformes Angebot (inklusive Umsetzungskonzept) gelegt

haben, eingeladen, ihr Umsetzungskonzept im Rahmen eines Hearings zu prasentieren.

Im Anschluss an das Hearing wird bzw. werden mit dem oder den Bieter(n) eine oder

mehrere Verhandlungsrunde(n) durchgefuhrt. Der genaue Ablauf wird in der Aufforderung

zur Angebotsabgabe bzw. den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.

Die Zuschlagsentscheidung wird auf Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen

festgelegten Zuschlagskriterien nach dem Bestbieterprinzip getroffen.

3 Eignungskriterien

Bewerber mussen (auch wahrend der gesamten Laufzeit des Vergabeverfahrens und der

Rahmenvereinbarung) zur Erbringung der ausschreibungsgegenstandlichen Leistungen

geeignet sein; weiters durfen gegen Bewerber keine Ausschlussgrunde iSd § 68 BVergG

vorliegen, widrigenfalls der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

Mit der Abgabe ihrer Teilnahmeantrage erklaren die Bewerber, dass sie uber die für die

gegenstandlichen Leistungen erforderliche Eignung, insbesondere die dafür notwendige

Befugnis, verfugen. Weiters erklaren die Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags,

dass gegen sie keiner der in § 68 BVergG genannten Ausschlussgrunde vorliegt.

Samtliche vorzulegenden Nachweise durfen nicht älter als 6 Monate sein.

Der AG behält sich vor, das Vorliegen der Eignung der Bewerber, der Subunternehmer

bzw. sonstiger Dritter im weiteren Verfahrensverlauf durch Einforderung von weiteren

Nachweisen zu uberprufen. Bewerber können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und

Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer rechtsverbindlich unterfertigten Erklärung

belegen, dass sie die vom AG verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten

Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können. Hierzu ist das Formblatt

"Eigenerklarung" (Beilage 2 "Eigenerklarung" und Beilage 7 "Betreutes

Jahresetatvolumen") zu verwenden. In der Eigenerklarung (Beilage 2) sind jedenfalls die

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Befugnisse anzugeben, uber die der Bewerber konkret verfügt. Es bleibt den Bewerbern

jedoch unbenommen, ihre Eignung sofort durch Vorlage der in Punkt 3.4.2 lit a) bis c)

geforderten Nachweise darzulegen.

Der AG weist bereits jetzt darauf hin, dass zum Nachweis von auswahlrelevanten

Kriterien Eigenerklarungen nicht zulassig sind.

Der Nachweis der auswahlrelevanten Kriterien (unten Punkt 4 "Auswahlkriterien") ist

daher nicht durch Eigenerklarungen, sondern durch die jeweils beim Auswahlkriterium

genannten Nachweise zu erbringen (z.B. Bestätigungen des Referenzauftraggebers durch

dessen Unterzeichnung der Referenz-Formblatter). Werden mit dem Teilnahmeantrag zur

Bewertung anhand eines Auswahlkriteriums nur Eigenerklarungen abgegeben, erhalt der

Bewerber bei diesem Auswahlkriterium 0 Punkte. Ein Nachreichen von Nachweisen nach

Ablauf der Teilnahmefrist ist für die auswahlrelevanten Kriterien aus

Gleichbehandlungsgrunden nicht moglich.

Der Bewerber kann den Nachweis der Befugnis, Zuverlassigkeit und Leistungsfähigkeit

auch durch den Nachweis der Eintragung in einem einschlagigen, allgemein zugänglichen

Verzeichnis eines Dritten führen, sofern diesem die vom Auftraggeber geforderten

Unterlagen vorliegen und vom Auftraggeber selbst unmittelbar abrufbar sind (z.B. ANKO).

Der Auftraggeber kann die Vorlage bestimmter weiterer Nachweise von Bewerbern oder

Bietern im Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens verlangen, sofern dies nach

Auffassung des Auftraggebers erforderlich ist. Der Auftraggeber wird spätestens vor dem

Abschluss der Rahmenvereinbarung die Vorlage der festgelegten Nachweise von der für

den Abschluss der Rahmenvereinbarung in Aussicht genommenen Partei verlangen.

Nachweise können auch in Kopie oder elektronisch vorgelegt werden. Der Auftraggeber

behält sich vor, Bewerber oder Bieter, die Nachweise trotz Aufforderung – allenfalls auch

unter Setzung einer Nachfrist – nicht (fristgerecht) vorgelegt haben, sowie Bewerber oder

Bieter, die in ihrer Eigenerklarung falsche Angaben getätigt haben, für die zweite Stufe

des Verfahrens nicht zuzulassen

3.1 Befugnis

Der Bewerber hat für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt zu sein.

Die Befugnis ist durch folgende Nachweise zu belegen:

Urkunden uber die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des

Herkunftslandes;

(falls vorhanden) die im Herkunftsland des Bewerbers zur Ausführung der

betreffenden Dienstleistung erforderliche Berechtigung oder eine Urkunde

betreffend die im Herkunftsland des Bewerbers zur Ausführung der betreffenden

Dienstleistung erforderliche Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation.

Bewerber, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der

Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine

behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen mussen, haben ein

darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der

Angebotsfrist einzuleiten (siehe Punkt 1.7.4).

Soweit der Bewerber seine Befugnis zur Erbringung der zur Vergabe gelangenden

Leistungen zunächst durch eine Eigenerklarung belegt, hat er in dieser jene Befugnisse

anzugeben, uber die er konkret verfügt.

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Im Falle der Teilnahmeantragstellung/Angebotslegung durch eine Bewerber- oder

Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die Befugnis für den ihm konkret zufallenden

Leistungsteil im Teilnahmeantrag zu belegen bzw. auf gesonderte Aufforderung durch den

AG nachzuweisen.

Der Nachweis der Befugnis des Bewerbers kann gemaß § 76 BVergG auch durch den

Nachweis der Befugnis eines anderen Bewerbers (sonstigen Dritten) erbracht werden. In

diesem Fall ist eine Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach

dieser uber die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügt und dem Bewerber für die

Auftragsausfuhrung im erforderlichen Ausmaß mit den nachgewiesenermaßen

vorhandenen Mitteln auch tatsachlich zur Verfugung stehen wird. Für die

Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten ist zwingend Beilage 5

"Subunternehmerverpflichtungserklarung" zu verwenden.

3.2 Berufliche Zuverlässigkeit

Bewerber, gegen die einer der folgenden Ausschlussgrunde vorliegt, werden nicht zur

zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen:

a. der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskraftigen Verurteilung gegen die

Bewerber oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene

Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren

Geschaftsfuhrung tatige physische Personen hat, die einen der in § 68 Abs 1 Z 1

BVergG angefuhrten Straftatbestände betrifft;

b. gegen die Bewerber ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines

Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde;

c. die Bewerber sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen

oder eingestellt haben;

d. gegen die Bewerber oder – sofern es sich um juristische Personen,

Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften

oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der

Geschaftsfuhrung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre

berufliche Zuverlassigkeit in Frage stellt;

e. die Bewerber im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung,

insbesondere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts,

begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;

f. die Bewerber ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge

oder der Steuern und Abgaben in Österreich oder dem Staat, in dem

niedergelassen sind, nicht erfüllt haben;

g. die Bewerber sich bei der Erteilung von Auskunften betreffend die Befugnis, die

berufliche Zuverlassigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle

und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklarungen

schuldig gemacht oder diese Auskunfte nicht erteilt haben;

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Die Bewerber bzw. Bieter haben auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber im

weiteren Vergabeverfahren das Vorliegen der beruflichen Zuverlassigkeit folgendermaßen

nachzuweisen:

1. Auszug aus dem Strafregister (maximal drei Monate alt) und Auszug aus dem

Verbandsstrafregister (maximal drei Monate alt) (nicht bei naturlichen Personen)

oder jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder

Verwaltungsbehorde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass

die Ausschlussgrunde nicht vorliegen. Handelt es sich beim Bewerber um eine

juristische Person, so sind die Nachweise für die Punkte 3.2 lit a. und lit e. auch für

die in der Geschaftsfuhrung tatigen, naturlichen Personen vorzulegen.;

2. letztgultiger Kontoauszug der zustandigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei

Monate alt) oder letztgultige Ruckstandsbescheinigung gemaß § 229a

Bundesabgabenordnung, BGBl. I Nr 194/1961 idgF (maximal drei Monate alt) oder

gleichwertige Dokumente der zustandigen Behorden des Herkunftslandes des

Bewerbers.

Bewerber bzw. Subunternehmer aus dem Ausland haben die oben angefuhrten

Nachweise durch die Vorlage gleichwertiger (auslandischer) Dokumente der zustandigen

Behorden im Herkunftsland des Bewerbers zu erbringen. Ist im Herkunftsland des

Bewerbers die Ausstellung eines behordlichen Nachweises nicht moglich, was der

Bewerber glaubhaft zu machen hat, so tritt an dessen Stelle eine entsprechende

eidesstattliche Erklärung oder eine entsprechende, vor einer dafür zustandigen Gerichts-

oder Verwaltungsbehorde, vor einem Notar oder vor einer dafür qualifizierten

Berufsorganisation des Herkunftslandes des Bewerbers abgegebene Erklärung des

Bewerbers.

Hinsichtlich der für den Abschluss der Rahmenvereinbarung in Betracht kommenden

Bewerber bzw. Bieter und deren Subunternehmer wird der Auftraggeber überdies eine

Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen

gemaß § 28b Auslanderbeschaftigungsgesetz ("AuslBG"), BGBl. I Nr. 218/1975 idgF,

einholen. Damit wird geprüft, ob den Bewerbern eine rechtskräftige Bestrafung gemaß

§ 28b Abs 1 Z 1 AuslBG zuzurechnen ist.

Beurteilung der beruflichen Zuverlassigkeit

Ergibt sich aus den vom Bewerber vorgelegten Unterlagen oder aus der eingeholten

Auskunft gemaß § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG, dass ein rechtskräftiges Urteil iSd § 68 Abs 1 Z 1

oder Z 4 BVergG vorliegt, oder wird eine schwere Verfehlung iSd § 68 Abs 1 Z 5 BVergG

nachweislich festgestellt, oder erlangt der Auftraggeber auf eine andere Weise von einem

solchen Urteil oder einer solchen Verfehlung nachweislich Kenntnis, ist die geforderte

berufliche Zuverlassigkeit bei diesem Bewerber nicht gegeben, es sei denn er macht

glaubhaft, dass er trotz dieses Umstandes zuverlässig ist. Zur Glaubhaftmachung hat der

Bewerber darzulegen, dass bei ihm bzw. bei dem (den) betreffende(n)

Subunternehmer(n) konkrete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen

getroffen wurden, die geeignet sind, das nochmalige Setzen der betreffenden strafbaren

Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern.

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3.3 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Der Bewerber hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche

finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufzuweisen.

Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers

kann gemaß § 76 BVergG auch durch den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen

Leistungsfähigkeit eines anderen Bewerbers (sonstiger Dritter) erbracht werden. In

diesem Fall ist eine Patronatserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach dieser

uber die erforderlichen Mittel verfügt und dem Bewerber mit den nachgewiesenermaßen

vorhandenen Mitteln für die Auftragsausfuhrung auch tatsachlich im erforderlichen

Ausmaß zur Verfugung stehen wird. Für die Patronatserklarung des sonstigen Dritten ist

zwingend das den Teilnahmeunterlagen als Beilage 5 "Subunternehmerverpflichtungs-

Erklarung" angeschlossene Musterformblatt zu verwenden.

Die Bewerber oder Bieter haben das Vorliegen der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendermaßen darzulegen:

Erklärung uber betreutes Jahres-Marketing-Etatvolumen von durchschnittlich

EUR 5 Mio. pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren (2015, 2016 und 2017)

im Bereich Digital-/Online-Marketing (sofern der Bewerber seit weniger als drei

Jahren besteht, sind die betreuten Etatvolumina seit Bestehen des Bewerbers

anzugeben).

Für die Erklärung uber das durchschnittlich betreute Jahresetatvolumen im Digital/Online

Marketing ist zwingend Beilage 7 "Betreutes Jahresetatvolumen" zu verwenden.

3.4 Technische Leistungsfähigkeit

Der Bewerber hat die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche

technische Leistungsfähigkeit aufzuweisen.

Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers kann gemaß § 76

BVergG auch durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen

Unternehmers ("sonstiger Dritter") erbracht werden. In diesem Fall ist eine

Verpflichtungserklarung des sonstigen Dritten vorzulegen, wonach dieser uber die

erforderlichen Referenzprojekte bzw. uber die erforderlichen technischen Mittel verfügt

und dem Bewerber für die Auftragsausfuhrung im erforderlichen Ausmaß mit den

nachgewiesenermaßen vorhandenen Mitteln auch tatsachlich zur Verfugung stehen wird.

Für die Verpflichtungserklarung des anderen Unternehmers („sonstiger Dritter“) ist

zwingend Beilage 5 "Subunternehmerverpflichtungserklarung" zu verwenden.

3.4.1 Schlüsselpersonal

Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag unter Verwendung der Beilage 8 "Key

Account Team" ein Key Account Team, bestehend aus zwei Schlusselpersonen, zu

benennen. Dieses Key Account Team ist wahrend der gesamten Laufzeit der

Rahmenvereinbarung zentraler Ansprechpartner für den Auftraggeber. Das Key Account

Team hat zudem wahrend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung alle zwei Monate an

einem Jour Fixe (zu 8 Stunden) am Standort des Auftraggebers (Innsbruck) teilzunehmen.

Hinzu kommt ein jährlich stattfindender zweitägiger Planungsworkshop – ebenfalls am

Standort des Auftraggebers. Die zu benennenden Schlusselpersonen mussen zudem in

einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis zum Bewerber (einem Mitglied der

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Bewerbergemeinschaft) stehen. Im Falle der Zulassung zur zweiten Stufe haben diese

Schlusselpersonen im Zuge des Hearings auch das Umsetzungskonzept des Bieters zu

prasentieren (diese Präsentation wird im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet).

Für das Key Account Team sind die folgenden Schlusselpersonen zu benennen:

ein verantwortlicher Mitarbeiter in leitender Position (Geschäftsführer,

Abteilungsleiter etc.), der uber zumindest funf Jahre Berufserfahrung im Digital-/

Online-Marketing verfugen muss;

ein Key Account Betreuer, der uber zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Key-

Account-Betreuer verfügt.

Für die genannten Schlusselpersonen ist mit dem Teilnahmeantrag je ein Kurz-

Lebenslauf der Schlusselperson (maximal eine A4-Seite) vorzulegen, aus dem sich die

Erfullung der genannten Anforderungen ergibt. Das Schlusselpersonal wird jedoch nicht

im Zuge der Auswahlkriterien bewertet.

Ein Wechsel oder Austausch des Schlusselpersonals/einer Schlusselperson ist nur nach

schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulassig. Der Auftraggeber wird seine

Zustimmung zu einem Wechsel nur erteilen, wenn die Qualifikation der neuen

Schlusselperson jener der auszutauschenden Schlusselperson zumindest gleichwertig ist.

3.4.2 Referenzen

Die Bewerber haben das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von

Referenzen nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt hat die folgenden Angaben zu

enthalten:

Projektbezeichnung

Leistungsgegenstand (mit kurzer Erklärung, warum die jeweiligen Vorgaben an

das Referenzprojekt aus Sicht des Bewerbers erfullt sind)

Bezeichnung für welches Eignungs-/Auswahlkriterium die Referenz als

Nachweis dienen soll (z.B. Digital/Online Marketing Kompetenz auf

Destinationsebene, Digital/Online Marketing Kompetenz auf Betriebsebene

etc.)

Angabe, ob das Referenzprojekt als Nachweis der Eignung (Mindestreferenz)

oder im Zuge der Auswahlkriterien gewertet werden soll

Name und Sitz des Referenzauftraggebers

Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Faxnummer der Auskunftsperson

des Referenzauftraggebers

Auftragswert (sofern der Auftragswert pro Jahr angegeben wird, ist dies mit

dem Zusatz "pro Jahr" zu vermerken)

Zeitraum der Leistungserbringung

Angabe des Referenzauftragnehmers (Bewerber selbst, etwaige

Subunternehmer etc.)

Bestatigung des Referenzauftraggebers oder des Bewerbers (d.h.

Eigenerklarung), dass die Leistung fachgerecht und ordnungsgemaß erbracht

wurde

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Für den Nachweis der Referenzprojekte ist zwingend die Beilage 9 "Referenzprojekt" zu

verwenden (da die Beilage 9 "Referenzprojekt" für mehrere Eignungsnachweise bzw.

Auswahlreferenzen zu verwenden ist, ist sie in der erforderlichen Zahl zu kopieren und

dem Teilnahmeantrag beizufugen).

Samtliche Referenzprojekte (sowohl für die Eignung als auch zur Bewertung anhand der

Auswahlkriterien) mussen in den letzten drei Jahren gerechnet vom Ende der

Teilnahmefrist erbracht worden sein. Die Anforderungen an den Referenzzeitraum gelten

als erfullt, wenn zumindest 50% der auftragsgegenstandlichen Leistungen im

Referenzzeitraum erbracht wurden.

Das Referenzprojekt wird nur dann bewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen bzw. ein namhaft gemachter Subunternehmer oder "sonstiger Dritter") selbst Auftragnehmer des Referenzprojektes oder Mitglied der mit dem Referenzprojekt beauftragten Arbeitsgemeinschaft ("ARGE") war.

Dabei wird ein von einer ARGE durchgefuhrtes Referenzprojekt nur dann bewertet, wenn

der Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. das betreffende Mitglied der

Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen bzw. ein namhaft

gemachter Subunternehmer oder "sonstiger Dritter") an dem von der ARGE

durchgefuhrten Referenzprojekt mind. 50% des Auftragswertes des Referenzprojektes

betragen hat und die Leistungen im auftragsgegenstandlichen Fachbereich auch von

diesem selbst erbracht wurden.

Der Auftraggeber behält sich vor, von der Auskunftsperson des Referenzauftraggebers

nähere Auskunfte betreffend das Referenzprojekt einzuholen.

Die in den Referenzen ausgewiesenen Leistungen mussen zwingend in einem

Mitgliedstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder in der Schweiz erbracht worden

sein; in anderen Staaten erbrachte Leistungen sind nur dann zugelassen, wenn

internationale (Staats-)Verträge dies gebieten.

Ein Bewerber, der nicht die erforderliche Mindest-Anzahl von Referenzprojekten im

Teilnahmeantrag vorlegt, wird ausgeschlossen.

Eine Doppel-Verwendung eines Referenzprojektes (Auftrages) sowohl als

Mindestreferenz als auch für die Bewertung anhand der Auswahlkriterien ist nicht

zulassig. Es ist weiters nicht zulassig, das gleiche Referenzprojekt als Nachweis für

verschiedene Eignungskriterien zu verwenden; dasselbe Referenzprojekt (Auftrag) darf

daher nicht mehrfach als Mindestreferenz verwendet werden (z.B. darf ein

Referenzprojekt, das bereits als Mindestreferenz für Digital-/Online Marketing Kompetenz

auf Destinationsebene dient, nicht auch als Mindestreferenz für die Durchführung einer

vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne vorgelegt werden).

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Der Bewerber hat die folgenden Mindestreferenzen vorzulegen (dabei haben sich

Bewerber der Beilage 9 "Referenzprojekt" zu bedienen und anzugeben, dass diese

Referenzen als Mindestreferenzen [Eignungsnachweis] vorgelegt werden)

a. 1 Mindestreferenz "Digital/Online Marketing Kompetenz in Touristikbranche": Der

Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Budgets durch den Bewerber von

zumindest EUR 1 Mio. (netto) Digital-/Online-Media-Etat pro Jahr (12

Monatszeitraum) und Kunde uber mindestens 24 Monate in der Touristikbranche

umfassen (Touristik bedeutet die Gesamtheit von erwerbswirtschaftlichen sowie

auch Non-Profit- Organisation, die touristische Dienstleistungen produzieren; z.B.

Reiseveranstalter, Reisemittler, Tourist Offices, Hotellerie und Parahotellerie,

Transportbetriebe [Luftverkehrsgesellschaften, Bahn- und Busunternehmen,

Reedereien etc.] Destinationen, Landestourismusorganisationen).

b. 2 Mindestreferenzen "Digital-/Online Marketing Kompetenz auf

Destinationsebene": Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines

Digital/Online Marketing Etats von zumindest EUR 50.000 (netto) pro Jahr (12

Monatszeitraum) uber mindestens 24 Monate auf Destinationsebene (z.B.

Österreich Werbung, Tirol Werbung, Kärnten Werbung, Brandenburg Tourismus,

Solden Tourismus, Arlberg Tourismus, Bayern Tourismus, Graubunden Tourismus,

Wien Tourismus, Paris Tourismus etc.) umfassen.

c. 2 Mindestreferenzen "Digital/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw.

Betriebsebene": Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Digital/Online

Marketing Etats von zumindest EUR 10.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum)

uber mindestens 24 Monate auf Hotel- bzw. Betriebsebene (3, 4, 4S & 5 Stern

Betriebe, Ferienwohnungen, Pensionen, Zimmervermieter, Campingplätze etc.)

umfassen.

d. 2 Mindestreferenzen "Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-

Kampagne": Eine vertriebsorientierte Kampagne bedeutet eine aktive

Kundenansprache mit zielgerichteter Kundenselektion; hinter jeder Botschaft steckt

ein „kaufbares bzw. anfragebares“ Produkt/Dienstleistung mit klarem Produktfokus.

Die Digital-/Online-Vertriebskampagne weist daher eine wesentlich andere

Zielsetzung als eine Digital-/Online-Imagekampagne auf. Jeder Referenzauftrag

muss die Verwaltung eines Digital-/Online Marketing Etats von zumindest EUR

150.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum) uber mindestens 24 Monate

umfassen.

e. 2 Mindestreferenzen " Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online

und Offline für eine Branding-Kampagne“: Der Bewerber muss mehrjährige

Erfahrung bei der Entwicklung medienübergreifender Mediastrategien und der

entsprechenden Mediaplanung im Bereich von Branding-Kampagnen nachweisen.

Neben der Ableitung der relevanten Media-Zielgruppe(n), der Bestimmung

Zielgruppen-adäquater Kanäle und einer optimalen Flightingstrategie sind die

entsprechenden Media-KPIs und zu erreichende Ziele pro Kanal und - soweit

möglich - Kanal-übergreifend zu definieren (Werbedruck, Netto-Reichweite, OTS,

Affinitäten, etc.). Oberstes Ziel sollte die optimale Erreichung der relevanten

Zielgruppe(n) in den richtigen Kanälen zum passenden Zeitpunkt und zum

günstigsten Preis sein. Jeder Referenzauftrag muss die Verwaltung eines Media-

Mix-Etats von zumindest 300.000 (netto) pro Jahr (12 Monatszeitraum) über

mindestens 24 Monate umfassen.

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4 Auswahlkriterien

Die Teilnahmeantrage jener Bewerber, welche die Eignungskriterien gemaß Punkt 3

erfüllen und alle erforderlichen Nachweise vorlegen, werden auf Basis der Auswahlkriterien

gemaß Punkt 4 bewertet und nach der erreichten Punkteanzahl gereiht.

Geforderte Nachweise für die Auswahlkriterien sind bereits im Teilnahmeantrag

abzugeben.

Auswahlkriterien

Maximal erreichbare

Punkte

1 Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf Destinationsebene

60

2 Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene

60

3 Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten Kampagne

60

4 Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne

90

5 Digital/Online Media Einkauf Volumina 30

Die maximal erreichbare Punkteanzahl im Auswahlverfahren betragt 300.

Auf Basis der Auswahlkriterien werden die funf (bestqualifizierten und geeigneten)

Bewerber mit der hochsten Punkteanzahl ermittelt und zur Teilnahme an der zweiten

Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen.

Liegen nach Durchführung der Bewertung der Auswahlkriterien mehrere Bewerber (mit

denselben Punkten) gleich auf, so werden die Bewerber mit der gleichen

Gesamtpunkteanzahl jeweils auf denselben Platz gereiht. Es wird dann aber nach wie vor

grundsatzlich nach "Kopfen" vorgegangen: Das bedeutet, dass nach wie vor die funf

bestgereihten Bewerber vom Auftraggeber zur Teilnahme an der zweiten Stufe des

Vergabeverfahrens zugelassen werden. Sollte aber eine Einladung nach "Kopfen" dazu

führen, dass von gleichgereihten Bewerbern ein oder mehrere eingeladen werden

könnten, andere Gleichgereihte wiederum nicht, dann werden alle gleichgereihten

Bewerber eingeladen.

Dazu folgendes Beispiel:

Ausgangssituation nach Eignungsprufung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien:

1. Platz: 1 Bewerber, 2 Platz: 2 Bewerber, 3. Platz: 4 Bewerber, 4. Platz: 1 Bewerber, 5.

Platz: 1 Bewerber. Gemaß Punkt 4 der Teilnahmeunterlagen würden (i) der auf dem 1.

Platz gereihte Bewerber, (ii) die auf dem 2. Platz gereihten zwei Bewerber und (iii) auch

alle auf dem 3. Platz gleichgereihten vier Bewerber zur Angebotslegung eingeladen.

Ergibt die Auswahlprufung weniger als funf geeignete Bewerber, so behält sich der

Auftraggeber die Durchführung des weiteren Verfahrens mit weniger als funf Bewerbern

vor.

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Bei der Auswahl der bestqualifizierten Bewerber werden folgende Nachweise

berücksichtigt:

Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf Destinationsebene

Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw.

Betriebsebene

Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-

Kampagne

Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung Online und

Offline für eine Branding-Kampagne

Formblatt "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina“

Jedes Referenzprojekt hat den Mindestanforderungen gemaß Punkt 3.4.2 zu

entsprechen. Für die Referenzprojekte ist zwingend Beilage 9 "Referenzprojekte" zu

verwenden (dies betrifft samtliche Nachweise für die Bewertung anhand der

Auswahlkriterien mit Ausnahme des Auswahlkriteriums "Einkauf Digital-/Online-

Mediavolumina", für dessen Nachweis Beilage 10 "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina"

zu verwenden ist).

Eine höhere Anzahl von anrechenbaren Referenzen führt grundsatzlich zu einer besseren

Bewertung. Für den gegenstandlichen Auftrag werden jedoch maximal die im jeweiligen

Auswahlkriterium angegebenen Referenzen gewertet. Werden vom Bewerber dennoch

mehr als die im jeweiligen Auswahlkriterium angegebenen Referenzprojekte vorgelegt,

wird der Auftraggeber nur die ersten, der im jeweiligen Auswahlkriterium genannten Zahl

entsprechenden Referenzprojekte zur Bewertung heranziehen (ist etwa die Vorlage von

maximal drei Referenzprojekten festgelegt, wird der Auftraggeber lediglich die drei

erstgereihten bzw. im Teilnahmeantrag zuerst eingeordneten Referenzprojekte für die

Bewertung anhand der Auswahlkriterien heranziehen). Ist es dem Auftraggeber nicht

moglich, zu bestimmen, welche Referenzprojekte des Bewerbers in seinem

Teilnahmeantrag die jeweils der im Auswahlkriterium genannten Zahl entsprechend

erstgenannten bzw. ersteingereihten Referenzprojekte darstellen, so kommt dem

Auftraggeber die freie Auswahl unter den Referenzprojekten zu.

Samtliche vorgelegten Nachweise werden ausschließlich nach "erfullt" oder "nicht erfullt"

bepunktet. Folglich kann ein Nachweis lediglich mit der vollen angegebenen Punktzahl je

Nachweis bewertet werden oder gar keine Punkte erhalten; es erfolgt keine Abstufung

nach Erfullungsgrad.

Eine Doppel-Verwendung eines Referenzprojektes (Auftrages) sowohl als

Mindestreferenz als auch als für die Bewertung anhand der Auswahlkriterien ist

nicht zulassig. Hingegen ist es zulassig, das gleiche Referenzprojekt für die Bewertung

anhand verschiedener Auswahlkriterien vorzulegen (der gleiche Auftrag kann folglich z.B.

als Nachweis eines Referenzprojektes für Digital/Online Marketing Kompetenz auf

Destinationsebene sowie als Nachweis eines Referenzprojektes im Bereich Entwicklung

von Mediastrategie und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne

dienen). In diesem Fall muss das entsprechende Referenzprojekt (unter Verwendung der

Beilage 9 "Referenzprojekte") jedoch als Nachweis für jedes Auswahlkriterium separat

vorgelegt werden (soll also der gleiche Auftrag z.B. als Nachweis für drei verschiedene

Auswahlkriterien dienen, so ist für jedes einzelne Auswahlkriterium ein eigenes Formblatt

"Referenzprojekte" zu diesem Auftrag, insgesamt sohin drei Formblatter, vorzulegen).

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4.1 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital/Online Marketing Kompetenz auf

Destinationsebene

Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Digital/Online Marketing

Kompetenz auf Destinationsebene" (vgl. Punkt 3.4.2 b) bis zu drei weitere

Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 b entsprechen (Verwaltung

eines Digital-/Online Marketing Etats von zumindest EUR 50.000 [netto] pro Jahr uber

mindestens 24 Monate), vorlegen.

Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der

Bewerber 10 Punkte.

Sofern das Referenzprojekt die federfuhrende Umsetzung von Digital-/Online-

Marketingkampagnen in einem oder mehreren der folgenden Lander umfasst hat, so

erhalt der Bewerber zusatzlich die für das jeweilige Land in der untenstehenden Tabelle

angegebene Punktzahl (dies ist in Beilage 9 "Referenzprojekte" in der Zeile "Umsetzung

in den folgenden Ländern" durch Angabe des jeweiligen Landerkurzels anzugeben); dabei

schadet es nicht, wenn sich der Bewerber zur Umsetzung eines (eigenstandigen) lokalen

Partners bedient hat:

Land Kürzel Punkte

Deutschland DE 2

Schweiz CH 1

Niederlande NL 1

Belgien BE 1

Großbritannien GB 1

Polen PL 0,5

Tschechische Republik CZ 0,5

Rumänien RO 0,5

Österreich AT 0,5

Italien IT 0,5

Frankreich FR 0,5

Dänemark DK 0,5

Russland RUS 0,5

Die je Referenzprojekt maximal erreichbare Punktzahl betragt daher 20 Punkte. Die

hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium "Referenzprojekte – Digital/Online

Marketing Kompetenz auf Destinationsebene" betragt sohin 60 Punkte.

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4.2 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Digital-/Online Marketing Kompetenz auf

Hotel- bzw. Betriebsebene

Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Digital-/Online Marketing

Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene" (vgl. Punkt 3.4.2 c) bis zu drei weitere

Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 c entsprechen (Verwaltung

eines Online Marketing Etats von zumindest EUR 10.000 [netto] pro Jahr uber mindestens

24 Monate), vorlegen.

Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der

Bewerber 10 Punkte.

Sofern das Referenzprojekt die federfuhrende Umsetzung von Digital-/Online-

Marketingkampagnen in einem oder mehreren der in der Tabelle unter Punkt 4.1

genannten Lander umfasst hat, so erhalt der Bewerber zusatzlich die für das jeweilige

Land angegebene Punktzahl (dies ist in Beilage 9 "Referenzprojekte" in der Zeile

"Umsetzung in den folgenden Ländern" durch Angabe des jeweiligen Landerkurzels

anzugeben); dabei schadet es nicht, wenn sich der Bewerber zur Umsetzung eines

(eigenstandigen) lokalen Partners bedient hat:

Die je Referenzprojekt maximal erreichbare Punktzahl betragt daher 20 Punkte. Die

hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium "Referenzprojekte – Digital-/Online

Marketing Kompetenz auf Hotel- bzw. Betriebsebene" betragt somit 60 Punkte.

4.3 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Durchführung einer vertriebsorientierten

Digital/Online Marketing Kampagne

Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Durchführung einer

vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne" (vgl. Punkt 3.4.2 d) bis zu drei weitere

Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 d entsprechen (Verwaltung

eines Digital/Online Marketing Etats von zumindest EUR 150.000 [netto] pro Jahr uber

mindestens 24 Monate), vorlegen.

Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der

Bewerber 20 Punkte. Die hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium

"Referenzprojekte - Durchführung einer vertriebsorientierten Digital-/Online-Kampagne"

betragt somit 60 Punkte.

4.4 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Entwicklung von Mediastrategie und

Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne

Der Bewerber kann zusatzlich zu den Mindestreferenzen "Entwicklung von Mediastrategie

und Mediaplanung Online und Offline für eine Branding-Kampagne" (vgl. Punkt 3.4.2 e)

bis zu drei weitere Referenzprojekte, die den Anforderungen gemaß Punkt 3.4.2 e

entsprechen (Verwaltung eines Media-Mix-Etats von zumindest 300.000 [netto] pro Jahr

[12 Monatszeitraum] über mindestens 24 Monate umfassen), vorlegen.

Je zusätzlichem Referenzprojekt, das die genannten Anforderungen erfullt, erhalt der

Bewerber 30 Punkte. Die hochstmogliche Punktezahl im Auswahlkriterium

"Referenzprojekt - Erfahrung bei der Entwicklung von Mediastrategie und Mediaplanung

Online und Offline für eine Branding-Kampagne" betragt somit 90 Punkte.

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4.5 Auswahlkriterium: Referenzprojekt – Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina

Der Bewerber kann unter Verwendung der Beilage 10 "Einkauf Mediavolumina" angeben,

in welchem Umfang er Digital-/Online-Mediavolumina in den letzten drei Geschäftsjahren

eingekauft hat (die eingekauften Digital-/Online-Mediavolumina mussen keinen Bezug zur

Touristikbranche aufweisen). Die angegebenen Zahlen sind durch die Vorlage geeigneter

Nachweise zu plausibilisieren (z.B. Jahresabrechnungen, Bestellungen).

Je EUR 1 Mio. eingekaufter Digital-/Online-Mediavolumina erhalt der Bewerber 2 Punkte.

Im Auswahlkriterium "Einkauf Digital-/Online-Mediavolumina" können maximal 30 Punkte

erreicht werden (es werden daher maximal EUR 15 Mio. an eingekauften Digital-/Online-

Mediavolumina im Rahmen dieses Auswahlkriteriums bewertet).

5. Teilnahmefrist und Form des Teilnahmeantrages

Der Bewerber hat den Teilnahmeantrag in einer gegen Austausch gesicherten

Originalausfertigung und einer Kopie, jeweils gebunden, sowie weiters einfach als Datei

auf gegen Austausch gesicherten CD-ROMs oder DVDs in einem verschlossenen

Kuvert/Behaltnis an die genannte Stelle ("Abgabestelle"), und zwar

Tirol Werbung GmbH

- Empfang -

Maria-Theresien-Straße 55

6020 Innsbruck

mit der Aufschrift

„Nicht öffnen!

Teilnahmeantrag – Digital Marketing Tirol Werbung“

z.Hd. Herr Mag. Eckard Speckbacher

bis spätestens

17.08.2018, 12:00 h (einlagernd)

zu senden oder persönlich (per Boten) an der genannten Adresse abzugeben.

Im Falle von Abweichungen zwischen dem Original und der (elektronischen) Kopie gelten

ausschließlich die Inhalte der als „Original“ bezeichneten Ausfertigung des

Teilnahmeantrages.

Der Teilnahmeantrag muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zu dem oben angefuhrten

Zeitpunkt bereits am Abgabeort vorliegen; der Versand des Teilnahmeantrags zu dem

oben angefuhrten Zeitpunkt reicht nicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit. Das Risiko des

rechtzeitigen Einlangens des Teilnahmeantrages tragt jeder Bewerber selbst. Verspatet

eingelangte Teilnahmeantrage werden als solche gekennzeichnet und nicht weiter

berücksichtigt.

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Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Beilagen sowie allfallige

Nachweise und Bescheinigungen amtlicher Stellen sind ebenso in deutscher Sprache

bzw. in Kopie und beglaubigter Ubersetzung beizulegen. Zulassig ist es allerdings,

allgemeine Prasentationsmappen und -unterlagen oder vergleichbare, nicht

ausschreibungsspezifische Dokumente in englischer Sprache beizulegen.

Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber an der dafür vorgesehenen Stelle einmal

rechtsverbindlich zu unterfertigen. Rechtsgultige Unterzeichnung bedeutet, dass der

Teilnahmeantrag von Personen, die den Bewerber rechtsgeschaftlich wirksam vertreten

können, eigenhandig unterzeichnet ist. Teilnahmeantrage von Bewerbergemeinschaften

mussen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnet

werden. Zum Beweis der rechtsgeschaftlichen Vertretungsbefugnis hat der Bewerber

bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen Auszug aus dem Firmenbuch oder

eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehorde

vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag nicht von in diesem Auszug genannten,

organschaftlich vertretungsbefugten Personen unterzeichnet wurde, ist gleichzeitig mit

dem Teilnahmeantrag eine von (einer) solchen organschaftlich vertretungsbefugten

Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen) unterzeichnete Vollmacht für die den

Teilnahmeantrag unterzeichnende(n) Person(en) vorzulegen.

Der Auftraggeber macht darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefullte und mit

allen Nachweisen versehene Teilnahmeantrage bewertet werden. Der Bewerber haftet für

die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeantragen gemachten Angaben.

Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende Nachweise

führen – gegebenenfalls nach einer erfolglosen Aufforderung zur Mangelbehebung – zur

Nicht-Zulassung zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens.

Die Öffnung der Teilnahmeantrage erfolgt nach Ablauf der Teilnahmefrist; eine Teilnahme

von Bewerbern bzw. Bewerbervertretern ist nicht zulassig.

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6. Anfragen und Berichtigungen

Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der Teilnahmefrist Berichtigungen zu den

Teilnahmeunterlagen vorzunehmen. Sofern erforderlich, wird die Teilnahmefrist erstreckt

werden.

Sollten sich für den Bewerber bei der Prufung der Teilnahmeunterlagen Widerspruche,

Unklarheiten, Unvollstandigkeiten oder sonstige Bedenken gegen die

Teilnahmebedingungen ergeben, so hat der Bewerber unverzüglich innerhalb der

Teilnahmefrist den Auftraggeber auf diesbezügliche Bedenken hinzuweisen (Warnpflicht),

um möglichst eine Klarung im Rahmen der Beantwortung von Bewerberanfragen zu

ermoglichen. Fragen des Bewerbers zu den Teilnahmeunterlagen, Aufforderungen zur

Abanderung der Teilnahmeunterlagen oder Anforderungen zur Vorlage weiterer

Unterlagen sind durch den Bewerber ausschließlich schriftlich per E-Mail unverzüglich an

die zuständige Kontaktperson (Herr Armin Möller) zu richten.

Anfragen sind schriftlich, ausschließlich per E-Mail und jedenfalls in deutscher Sprache

bis spatestens

10.08.2018, 12:00 h (Einlangen bei Kontaktperson)

an folgende Stelle zu richten:

Herr Mag. Armin Möller

E-Mail: [email protected]

Fragen, Auf- oder Anforderungen zur Bekanntmachung bzw. zu den Teilnahmeunterlagen

sind mit dem Betreff "Digital Marketing Tirol Werbung" zu kennzeichnen. Fragen, Auf-

oder Anforderungen, die nicht schriftlich, nicht in deutscher Sprache bzw. nicht an die

oben genannte Kontaktperson gestellt werden, gelten – um die Gleichbehandlung aller

Bewerber sicherzustellen – als nicht gestellt und werden nicht weiter berücksichtigt.

Alle Anfragen werden allen Bewerbern schriftlich, gleichzeitig und anonymisiert

beantwortet. Die Antworten werden auf der Webpage

https://www.tirolwerbung.at/ausschreibung zu folgenden Fristen eingestellt: 20.07.2018,

25.07.2018, 27.07.2018, 01.08.2018, 03.08.2018, 08.08.2018, 10.08.2018 und

14.08.2018. Sollten in den Zeiträumen zwischen den Fristen von den Bewerbern keine

Anfragen an o.g. Stelle eingereicht werden, so entfällt eine Beantwortung zum

nächstmöglichen Termin. Die Bewerber müssen die Antworten selbständig auf der

genannten Webpage abrufen. Ein gesonderter Hinweis entfällt. Allfallige Nachteile einer

verspateten Information tragt der Bewerber. Entsprechend dem Grundsatz der

Gleichbehandlung aller Bewerber werden die Bewerber ersucht, die Fragen, Auf- oder

Anforderungen so zu stellen, dass ein Ruckschluss auf den Fragesteller nicht moglich ist.