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Vereinssatzuna der Tu「n- und Sp VOn 1890 Thannhausen e。V。 § 1 Name, Sitz, Gesch負債sjahr l. Der Verein fuhr[ den Namen ”Tum- und Sportge e.∨.“. Die Kurzfassung des Namens lautet ”TSG Thann 2. Der Ve「ein hat seinen Sitz in Thamhausen und ist gen・ 3. Das Geschaft守ahr ist das KaIenderjah「, § 2 Vereinszweck l. Zweck des Vereins ist die F6「derung des Sports u 2. De「 Ve「einszweck wi「d insbesondere verwi「klicht dur a) Ubungsp「og「amme fu「 den Leistungs- und den Br b) Teiinahme an spo輔chen Wettkampfen und Ve「a C) E「richtung und Pflege von Spo直statten d) a=gemeine Jugendve「anstaltungen und -maBn 3. Zur Verfoigung des Vereinszwecks kam de「 Ve「ein SChaften grunden ode「 Sich an soIchen meh「he輔Ch Gemeinnutzigkeit mussen gewahrt bIeiben・ Die Ent fassung de「 Mitgliederve「Sammlung mit 213-Meh「heit tigten Mitglieder. 4. De「 Ve「ein ist po=tisch und reIigiOS neut「al, Er dessportverbandes. § 3 Gemeinnutzigkeit l. Der Ve「ein verfolgt ausschIie馴ch und unmittelb des Abschnitts ”Steuerbegunstigte Zwecke“ de「 Abgabe 2. De「 Ve「ein ist seibstIos tatig. Er verfolgt nicht in Cke, MitteI des Vereins d面en nur fu「 die satzungs den. 3, Die Mitg=ede「 des Vereins d師en in ih「e「 Eigensch dungen aus MitteIn des Vereins e「haIten. Pe「sonen, benberu輔Ch im Ve「ein im gemeimmzigen Bereich de「 steue「lich zulasslgen Ehrenamtspauschalen und tigtwe「den. 4. Es darf keine Person du「ch Ausgaben, die dem Zwec durch unverhaltnismaβig hohe Ve「gutungen begunsti

VOn 1890 Thannhausen e。V。 · 2018. 9. 27. · VOn 1890 Thannhausen e。V。 § 1 Name, Sitz, Gesch負債sjahr l. Der Verein fuhr[ den Namen ”Tum- und Sportgemeinschaft von 1890

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  • Vereinssatzuna der Tu「n- und Spo巾aemeinscha什

    VOn 1890 Thannhausen e。V。

    § 1 Name, Sitz, Gesch負債sjahr

    l. Der Verein fuhr[ den Namen ”Tum- und Sportgemeinschaft von 1890 Thamhausen

    e.∨.“. Die Kurzfassung des Namens lautet ”TSG Thannhausen`("

    2. Der Ve「ein hat seinen Sitz in Thamhausen und ist in das Vereins「egister elnget「a-

    gen・

    3. Das Geschaft守ahr ist das KaIenderjah「,

    § 2 Vereinszweck

    l. Zweck des Vereins ist die F6「derung des Sports und der spo軸chen Jugendarbeit.

    2. De「 Ve「einszweck wi「d insbesondere verwi「klicht durch

    a) Ubungsp「og「amme fu「 den Leistungs- und den Breitenspo直

    b) Teiinahme an spo輔chen Wettkampfen und Ve「anstaitungen

    C) E「richtung und Pflege von Spo直statten

    d) a=gemeine Jugendve「anstaltungen und -maBnahmen

    3. Zur Verfoigung des Vereinszwecks kam de「 Ve「ein 「echtlich seibstandige K6rper-

    SChaften grunden ode「 Sich an soIchen meh「he輔Ch beteil-gen" Ve「einszweck und

    Gemeinnutzigkeit mussen gewahrt bIeiben・ Die Entscheidung bedarf der Beschluss-

    fassung de「 Mitgliederve「Sammlung mit 213-Meh「heit de「 anwesenden stimmbe「ech-

    tigten Mitglieder.

    4. De「 Ve「ein ist po=tisch und reIigiOS neut「al, Er ist Mitgiied des Bayerischen Lan-

    dessportverbandes.

    § 3 Gemeinnutzigkeit

    l. Der Ve「ein verfolgt ausschIie馴ch und unmittelba「 gemeimutzige Zwecke im Sime

    des Abschnitts ”Steuerbegunstigte Zwecke“ de「 Abgabeno「dnung・

    2. De「 Ve「ein ist seibstIos tatig. Er verfolgt nicht in erste「 L面e eigenWinscha制che Zwe-

    Cke, MitteI des Vereins d面en nur fu「 die satzungsmaβigen Zwecke vervendet wer-

    den.

    3, Die Mitg=ede「 des Vereins d師en in ih「e「 Eigenschaft als MitgIieder keine Zuwen-

    dungen aus MitteIn des Vereins e「haIten. Pe「sonen, die sich im Ehrenamt ode「 ne-

    benberu輔Ch im Ve「ein im gemeimmzigen Bereich engagIeren, k6nnen im Rahmen

    de「 steue「lich zulasslgen Ehrenamtspauschalen und UbungsIeite面eibetrage beguns-

    tigtwe「den.

    4. Es darf keine Person du「ch Ausgaben, die dem Zweck des Ve「eins f「emd sind’Ode「

    durch unverhaltnismaβig hohe Ve「gutungen begunstigt werden"

  • 2

    § 4 Erverb der Mitgliedscha什

    1. Mitglied des Vereins kann jede naturiiche und juristische Person werden.

    2. Uber den sch「輔chen Aufnahmeantrag entscheidet de「 Vo「stand. Der Aufnahmean-

    t「ag Minde崎hrige「 bedarf der Unte「SCh皿en de「 gesetz=chen Ve巾ete「/imen" Gegen

    die Ablehnung des Antrags, die keiner Begrundung bedarf, kann Beschwe「de zur

    nachsten MitgIiederversammiung elngeiegt werden. Diese entscheidet endg棚g.

    3. Eh「enmitg!ied kam auch eine nat軸Che Person we「den, die noch nicht MitgIied des

    Ve「eins ist. Uber die Ememung zum Eh「enmitglied entscheidet de「 Ve「einsaus-

    SChuss,

    § 5 Verlust der MitgIiedschaft

    l , Die MitgIiedschaft e「lischt du「Ch Aust「itt, Ausschluss ode「 Tod.

    2, Die Aus「ittserkla「ung ist sch両軸ch an den Vorstand zu 「ichten. De「Aust皿ist nurzum

    Schluss eines Kalenderjahres und unte「 Einhaltung eine「 F「ist von 6 Wochen zulas-

    Sig.

    3. Ein Mitglied kam aus dem Verein ausgeschiossen we「den wegen

    -  Wegen e「heblicher Nichte皿Ilung satzungsgemaβe「 Ve「PfIichtungen

    -  Wegen eines schwe「en Ve「stoβes gegen die lnte「essen des Vereins

    -  Wegen g「Ob unspo刷chen Ve「haltens oder

    - Wegen Zahlungs「uckstands von mindestens einem Jah「esbeit「ag t「OtZ ZWeifa-

    Cher sch「i制che「 Mahnung

    4. Ube「 den Ausschluss entscheidet de「 Vereinsausschuss mit 2/3-Meh「heit der anwe-

    Senden stimmberechtigten MitgIieder. Vo「 der Entscheidung ist dem Mitglied Geie-

    genheit zu geben, Sich mund!ich oder schr軸ch zu aしIBe「n" Die Entscheidung ube「

    den AusschIuss ist sch「軸ch zu beg「unden und dem Mitg=ed mit eingesch「iebenem

    B「ief zuzuste=en. Gegen die Entscheidung ist bimen eines Monats nach de「en Zu-

    gang sch「軸che Beschwe「de zu「 nachsten Mitgliederversammlung zuIassig, die end-

    guItig entscheidet.

    § 6 Rechte und PfIichten

    l. Die Mitgliede「 sind berechtigt, naCh naheren Maβgaben der Mitgliederve「SammIung’

    des Vereinsausschusses und der Abte岨ngen die spo輔Chen Einrichtungen des Ve「一

    eins zu nutzen sowie an den Wettkampfen und sonstigen Ve「anstaltungen des Ver-

    eins teiizunehmen.

    2. Jedes Mitgiied ist verp輔chtet, Beitrage gemaβ § 7 zu entrichten und die Interessen

    des Ve「eins zu wahren. Die Satzung und die Beschlusse de「 Mitgliederve「Sammiung

    Sind zu beachten. A=e MitgIiede「 sind zu gegenseitige「 Rucksichtnahme ve「Pf=chtet・

    3" Bei Verst6βen gegen diese P輔chten kann de「 Vereinsausschuss nach vo「heriger

    sch両軸cher ode「 mundIicher Anh6rung des Mitg=eds foigende Maβnahmen treffen‥

    -  Verweis oder

    -  Ze剛ch begrenztes Verbot der Te冊ahme am Sporfbetrieb und den sonstigen

    Ve「anstaitungen des Ve「eins

    Die Entscheidung ist schr榊ch zu begrunden und dem MitgIied mit eingesch「iebenem

    Brief zuzuste=en.

  • 3

    §7 Beitr釜ge

    l. Von den MitgIiedem werden Beitrage erhoben, Die H6he des Jahresbeitrags und et-

    Walge「 Sonderbeitrage besc輔eβt die Mitg=ederversammiung"

    2. Zusatzbeit「age fur die AbteiIungen werden von diesen in AbteiIungsve「Sammiungen

    festgeiegt, De「 Ve「einsausschuss ist da「uber zu info「mie「en.

    3. Ehrenvo「stande und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspf=cht bef「eit.

    § 8 Vereinsorgane

    Die O「gane des Ve「eins sind

    -  der Vo「stand

    -  de「 Ve「einsausschuss

    -  die Mitgiiederve「Samm!ung

    § 9 Mitgliederversamm!ung

    l. Obe「stes O「gan des Ve「ejns ist die Mitgliederversammlung. Sie ist fu「foigende Ange一

    Iegenheiten zustandig:

    -  Entgegemahme der Be「ichte des Vorstands und de「 Kassenprufe「

    -  Entiastung , WahI und Abbe「ufung des Vo「Stands

    -  WahI der Kassenp「ufer

    -  Beschiussfassung ube「 Ånde「ungen de「 Satzung und uber die Auf16sung des

    Ve「eins

    -  Festsetzung von Jah「esbeit「agen und etwaIgen Sonderbeitragen

    -  Beschlussfassung ube「 Beschwe「den gegen En[scheidungen des Vereinsaus-

    schusses wegen Ausschiusses sowie des Vo「standes wegen abgelehnte「 Auf-

    nahme-  Emennung einer oder eines Eh「envo「Sitzenden

    -  Beschiussfassung ube「 Ant「age

    2, Eine ordentIiche MitgIiederversammIung (Jahreshauptve「sammiung) findet einmai im

    Kaienderjah「 Statt.

    3" Eine auBerordentiiche Mitgiiederversammlung findet statt, Wenn eS de「 Vereinsaus-

    schuss oder de「 Vo「stand beschIieβt oder ein l′4, jedoch mindestens 60 de「 Stimm-

    berechtigten Mitg=eder sch「軸ch beim l・ Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung

    beim l, Ste=veriretenden bzw, beim 2. ste=vertretenden Vorsitzenden, beantra-

    gen・

    4" Die Einberufung de「 Mitgliederversammiung erfelgt spatestens am 14. Tag vo「 de「

    VersammIung durch den l. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den l"

    stelIvertretenden bzw, den 2, StelIve巾etenden Vorsitzenden, in Fo「m eine「 An-

    Zeige

    im ”MindeI- und Zusamboten“, Thannhausen, Oder

    in de「 ”Woche`’, Thannhausen, Oder

    in den ”MitteIschwabischen Nach「ichten“, K「umbach, Ode「

    im Mitte冊ngsbiatt de「 Stadt Thannhausen

    Bei auβe「o「dentIichen MitgIiederve「sammiungen kam die F「ist bei Dringiichkeit bis

    auf den 7. Tag vor der Ve「sammIung ve「kurzt we「den. Soweit Aushangtafein ode「

    Schaukasten fur Bekamtmachungen des Ve「eins bestehen, SOiI do巾auf die MitgIle-

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    derve「sammlung besonde「s hingewiesen we「den. Mit der Einbe「ufung der Mitgliede「-

    Ve「SammIung ist die vo「gesehene Tagesordnung mitzuteilen.

    5. Die MitgIiederversammIung leitet de「 1. Vo「sitzende・ Bei dessen Verhinderung

    ubemimmt de「 l. ste=vertretende Vo「sitzende die Versammlungsieitung, bei

    dessen Verhinderung der 2, Ste=ve巾etende Vorsitzende" lst auch letzte「er ver-

    hinde巾bestimmt die Mitgliederversammlung die VersammiungsIeitung "

    6. Stimmbe「echtigt sind a=e Mitgliede「 und Eh「enmitgiieder ab dem vo=endeten 16. Le-

    bensjahr. Das Stimmrecht kann nur pe「S6nlich ausge競bt we「den. Fur ju「istische Per-

    sonen handelt ih「 gesetzliche「 Ve巾ete「. Minde巾ahrige stimmberechtigte Mitgiieder

    k6nnen ihr Stimmrecht ausuben, Wem der gesetzliche Ve面eter aligemein ode「 im

    Einzeifa= die Zustimmung erteiit hat. Eine Anwesenheitsliste de「 Stimmbe「echtigten

    Mitgliede「 ist zu fuhren. Der Ve「sammiungsleiter ist auf Ant「ag ve「P輔Chtet, die

    Stimmbe「echtigung in Zweifeisf訓en festzuste=en.

    7・ Die Mitgiiederversammiung ist bei o「dnungsgemaβe「 Einberufung ohne Rucksicht auf

    die Zahl der erschienenen MitgIieder beschIussfahig. Beschlusse we「den in offene「

    Abstimmung und mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmbe「echtigten MitgI-e-

    der gefasst, SOWeit diese Satzung nichts ande「es vo「Sieht. Stimmenthaitungen geI-

    ten aIs nicht abgegebene Stimmen・ Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt"

    Schr脚che Abstimmungen erfolgen nur, Wenn l/3 der anwesenden stimmberechtig-

    ten MitgIieder dies ve「iangt, FurWahlen g冊§ 14.

    8. Satzungsande「ungen und die Emennung zum Ehrenvo「Sitzenden bed面en eine「 Be-

    SChlussfassung mit 2/3-Meh「heit.

    9. Antragsbe「echtigt sind die Mitgiieder, der Ve「einsausschuss’de「 Vorstand und die

    Abte冊ngen. Antrage, die nicht in der Tageso「dnung aufgefu皿Si=d, muSSen mindes-

    tens eine Woche vo「he「 sch「軸ch dem l. Vo「sitzenden, bei dessen Verhinderung

    dem l. stellve巾etenden bzw, dem 2, Stelivertretenden Vo「sitzenden, Zugehen.

    Spater eIngehende Ant「負ge d〇両en in de「 Mitg=ederve「Sammlung nur behandelt we「-

    den, Wem diese ih「e DringIichkeit bejaht. Dies kam nur mit 2/3-Mehrheit geschehen"

    § 10 Vereinsausschuss

    l. Der Ve「einsausschuss ist fur a=e Angeiegenheiten zustandig, die nicht du「Ch diese

    Satzung anderen Vereinsorganen vo「behalten sind" Er ist insbesondere zustandig fu「

    -  die Vorbe「eitung der Mitg=ederve「SammIungen

    - den Vo=zug de「 BeschIusse der Mitgiiederve「Sammlungen

    -  die ErIedigung de「 laufenden Gesch?ifte des Gesamtvereins

    -  die Grundung und Koo「dinie「ung von Abteilungen

    - die Aufsicht uber die Abteiiungen und den E「lass a=gemeine「 Regelungen fur

    diese- die Beschlussfassung ube「 die E「nemung zum Eh「enmitg=ed und uber sonst主

    ge Eh「ungen des Ve「eins sowie uber den Ausschluss eines MitgIieds"

    De「 Ve「einsausschuss kann Angelegenheiten von besonde「e「 Bedeutung an die Mit-

    gIiederve「Sammiung verweisen.

    2. Dem Ve「einsausschuss geh6「en an

    -  die Mitgiieder des Vorstandes

    -  die Abte冊ngsleitemnnen ode「 de「en Ste=ve巾ete胡nnen

  • 5

    3. Die Kassenp「ufer haben das Recht, an Sitzungen des Ve「einsausschusses in be「a-

    tender Funktion teiizunehmen. Der Vereinsausschuss kann weitere Mitgiieder in be-

    「atende「 Funktion in den Ausschuss be「ufen.

    4, Den Vereinsausschuss be「uft der l, Vo「sitzende, bei dessen Verhinderung de「 l,

    stelIve巾etende Vorsitzende bzw. der 2, Ste=ve巾etende Vorsitzende, du「ch La-

    dung spatestens am 7. Tag vo「 de「 Sitzung ein・ in d「ingenden F訓en kam die Frist

    bis auf den 3. Tag vo「 der Sitzung verku「zt we「den. in de「 Ladung ist die vorgesehe-

    ne Tageso「dnung mitzuteiIen. Die Ladung erfoIgt per Brief, Fax ode「 E-Ma帥

    5. Fur die Sitzungsleitung und die Beschiussfassung geiten die Bestimmunge= fur die

    MitgIiederversammlung entsprechend" Die Beschlussfassung uber die Ememung

    Zum Eh「enmitg=ed und uber den AusschIuss eines Mitglieds bedarf eine「 2/3-

    Meh「heit,

    §11 Vorstand

    l. De「 Vo「stand ist fu「 a=e Angelegenheiten zustandig, die nicht du「Ch diese Satzung

    ande「en Vereinso「ga=en VO「behaiten sind・ Er ist insbesondere zustandig fu「

    - die Aufgaben, die auf G「und ihrer D「ing=chkeit eine「 SChne=en ErIedigung be-

    du直en,

    - den Vo=zug der BeschIusse der MitgliederversammIung und des Ve「einsaus-

    SChusses

    -  die Be「ichterstattung gegenube「 der MitgIiederversammiung

    -  die Verm6gensverwaItung des Vereins

    -  die Entscheidung uber Aufnahmeantrage

    2, De「Vo「stand besteht im lnnenve「haltnis aus

    -  de「 ode「 dem l. Vorsitzenden

    -  der oder dem l, Steiive巾「etenden Vorsitzenden

    -  der oder dem 2, Ste=vertretenden Vorsitzenden

    -  de「 Schatzmeisterin oder dem Schatzmeiste「

    -  der Schrif皿h「erin ode「 dem Sch「冊fuhre「

    -  bis zu sieben Beisitze「/imen, denen bestimmte Aufgaben zugewiesen werden

    k6men; die ZahI der Beisitze所nnen beschlieBt die Mitg=ederversammiung vo「

    de「en Wah上

    3. Der Vo「stand wi「d von de「 MitgIiederve「sammlung auf zwei Jahre gewahlt. Die Vor-

    standsmitg=eder bleiben auch nach dem Abiauf ih「e「 Amtszeit bis zu「 Neuwah=m

    Amt. Wiederwah=st zulasslg.

    4. Der oder die Eh「envorsitzende geh〇両dem Vorstand auf Lebenszeit mit be「atende「

    Stimmean.

    5, Vo「stand im Sinne des § 26 BGB sind der l. Vo「Sitzende und die beiden ste看Ive巾e-

    tenden Vorsitzenden. Der l, Vorsitzende und die beiden stet看vertretenden Vor-

    sitzenden vertreten den Verein ge「ichtlich und auBergerichtlich・ Jede「 von

    ihnen ve巾itt den Verein einzein, lm lnnenverh割tnis darf der l. ste=vertretende

    Vorsitzende seine Ve巾etungsbefugnlS nur bei Verhinderungen des l" Vorsit-

    zenden und der 2, Steiive巾etende Vorsitzende seine Vert「etungsbefugniS nu「

    bei Ve「hinderung des l" Ste!1ve巾etenden Vorsitzenden aus軸ben“

  • 6

    6" Zu Rechtsgesch甜en des Vo「standes, die im Einzeifa= den Bet「ag von 15.000 ∈

    ubersteigen, ist die Zustimmung des Ve「einsausschusses erfo「de「iich. Zu Rechtsge-

    SChaften, die im EinzeIfa= den Bet「ag von 50.000 e ubersteigen, ist die Zustimmung

    der Mitg=ederversammIung erfo「de佃Ch.

    7. Fu「 die Einberufung des Vo「stands, die Sitzungsieitung und die BeschIussfassung

    gelten die Bestimmungen fu「 den Vereinsausschuss entsp「echend.

    § 12 Abteilungen

    l. F膿「 die im Verein bet「iebenen Sportarten bestehen rechtIich unselbstandige Abte主

    Iungen. Bei Bedarf k6men du「Ch Beschluss des Ve「einsausschusses neue Abteiiun-

    gen gegrundet werden.

    2" Die Gesch甜e de「 Abteiiung we「den durch die Abteilungsieitung gefuhrt. Diese be-

    Stehtaus-  der Abte岨ngsieite「in ode「 dem Abte血ngsIeiter

    -  einem oder meh「eren Ste=ve巾「etem

    -  bis zu funf weite「en Beisitze「n, denen bestimmte Aufgaben ube巾agen werden

    k6nnen,

    3, Die Mitg=eder der Abteilungsleitung we「den von der Abteiiungsversammiung gewahit.

    Fur die Einbe「ufung der Abteiiungsve「Sammiung, fu「 die Beschlussfassung und fur

    Wahlen geiten die Bestimmungen fu「 die Mitgliederve「SammIung entsp「echend・

    4. Die Abte=ungsleitung ist gegenube「 den O「ganen des Ve「eins ve「antwo刑ch und auf

    Ve「Iangen zur Be「ichte「stattung ve「P輔Chtet.

    5, Die Abteiiungen k6men finanzie=e Ve「Pflichtungen nu「 nach Maβgabe der vom Ve「-

    einsausschuss a=gemein oder fu「 den Einzeifa= beschlossenen Regeiungen einge-

    hen,

    6. De「 Vorsitzende und seine Ste=ve巾ete「 haben das Recht, an a=en Sitzungen, Be-

    SPreChungen und Veranstaltungen de「 Abte冊ngen teilzunehmen・

    § 13 Protoko○○ierung der Besch鵬sse

    Ube「 die Beschlusse de「 MitgIiederve「sammiung, des Ve「einsausschusses, des Vo「-

    Standes und de「 AbteiIungsversammIungen ist jeweiIs ein Protoko= anzufe面gen, das

    VOm Ve「sammIungsieite「 und dem P「OtOko=fuhrer zu unte「zeichnen ist.

    §14 WahIen

    l. Die Mitg=ede「 des Vo「standes (mit Ausnahme de「 Ehrenvo「Sitzenden) und de「 Abtei一

    1ungsieitungen sowie die Kassenp「ufe「 we「den auf die Daue「 von zwei Jahren ge-

    wahlt. Sie bIeiben auch nach dem AbIauf ih「e「 Amtszeit bis zu「 Neuwah=m Amt.

    WiedeMah=st zuIasslg.

    2. Gewahlt werden k6men ai看e vo=jah「igen und vo=gese=schaftsfahigen MitgIieder des

    Ve「eins. 1n Abwesenheit gewahlt we「den, kann auch de巾enIge, de「 VOr Begim der

    Mitgiiederve「sammiung eine Einve「standnise「klarung gegenuber einem Vorstands-

    mitglied abgibt.

  • 3. Die Wahien erfoIgen g「undsatzlich du「ch offene Abstimmung. Geheime Abstimmung

    findet statt, Wem-  meh「ere Bewerbungen fu「 eine Funktion voriiegen ode「

    -  ein stimmberechtigtes MitgIied de「 Ve「sammlung dies beant「agt・

    4. Gewahit giIt, Wer die absoIute Meh「heit de「 abgegebenen Stimmen auf sich ve「einigt

    hat. E「halt ein Bewerbe「 nicht die absoiute Mehrheit言St ein 2. Wahlgang du「chzufuh-

    ren, an dem nu「 die beiden Bewe「berfimen mit den h6chsten Stimmene「gebnissen

    teiinehmen. Bei StimmengIeichheit ist eine StichwahI durchzufuhren. Ergibt auch die

    StichwahI Stimmengieichheit, entSCheidet das Los.

    § 15 Kassenpr師ung

    Die Kassengeschafte des Vereins einschIie舗ch der Abteiiungen werden in jedem

    Jahr du「Ch zwei von der Mitgliederve「sammiung gewahite KassenprufeMmen ge-

    Pr皿. Diese e「Statten hieruber de「 Mitg=ederve「SammIung einen Prufungsbericht und

    beant「agen bei o「dnungsgemaBe「 FOh「ung de「 Kassengeschatte die Entiastung des

    Vo「standes.

    § 16 Auf!6sung desVereins

    l. Die Aufi6sung des Ve「eins kann nu「 jn eine「 auβe「o「dentlichen MitgIiederversamm-

    iung beschlossen werden, Auf de「 Tagesordnung darf nur de「 Punkt ”AufI6sung des

    Vereins“ stehen.

    2, Die Einbe「ufung einer soIchen MitgliederversammIung darf nu「 erfoIgen, Wem dies

    der Vereinsausschuss mit eine「 3/4-Meh「heit beschlieβt ode「 2/3 der stimmbe「echtig-

    ten Mitglieder des Vereins schr軸Ch gegenuber dem Vo「Stand ve「langen.

    3. Die Ve「sammIung ist beschIussfahig, Wenn mindestens die Halfte der stimmbe「ech-

    tigten Mitgiiede「 des Ve「eins anwesend sind, Die Aufi6sung kann nu「 mi[ eine「 3/4-

    Meh「heit de「 anwesenden stimmbe「echtigten Mitgliede「 besch看ossen we「den・

    4, Bei Aufi6sung des Vereins ode「 bei Wegfa= steuerbegunstigte「 Zwecke f訓t das Ve「-

    einsve「m6gen an die Stadt Thannhausen, die es unmitteIbar und aussc帥eβlich fur

    gemeinnutzige spo刷che Zwecke im Sinne diese「 Satzung zu vervenden hat"

    § 17 1nkra請reten

    Die Satzung wu「de in der Mitgiiederve「SammIung am 5. Juni 2008 geandert und in

    de「 vorIiegenden Fassung beschiossen. Die geanderte Fassung tritt mit de「 Anmeト

    dung beim Vereinsregister in Kraft.

    ★Ande〃ngen /n den §§ 9, 10, 11 und 12 beschIossen /n derM幻〃edenrersammIung am 22・ Juni 2016