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Unterlage 8
Planfeststellung
für den
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt zwischen der B 61 und der L 778
von Bau-km 0-335 bis Bau-km 2+364 Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Herford Stadt : Herford und Bielefeld Gemarkung : Elverdissen, Diebrock, Brake, Milse, Altenhagen
Bauwerksverzeichnis bestehend aus 162 Seiten
Aufgestellt:
07.12.2007
Der Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
i. A.
(Oldemeyer)
Satzungsgemäß ausgelegen
in der Zeit vom
bis (einschließlich) in der Stadt/Gemeinde:
Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor
Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden.
Stadt/Gemeinde
(Unterschrift)
(Dienstsiegel)
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 1 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
1
1,
1a,1b, 1c
0+000
der L 712n
Plangleiche Kreuzung mit den Ästen: 1) L 712n (östlicher Ast) 2) B 61 (nördlicher und südlicher Ast) 3) Grafenheider Straße (Gemeindestraße)
zu 1) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW zu 2) a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstra-ßenverwaltung) zu 3) a) entfällt b) Stadt Bielefeld
In Bau-km 0+000 entsteht - wie im Lageplan dargestellt - eine neue plangleiche Kreuzung. Die neue Landesstraße L 712n stellt einen Ast der Kreuzung dar. Sie wird als RQ 15,5 im weiteren Verlauf geführt. Die B 61 hat zwei Äste im Kreuzungsbereich. Der nördliche verläuft im Anschluss an die Kreuzung in derzeit vorhandener Breite weiter. Für den südlichen Anschluss der B 61 besteht eine Ausbauabsicht auf einen 4-streifigen Querschnitt. Der vierte Ast, Neubau der Grafenheider Straße, steht in der Baulast der Stadt Bielefeld. Im weiteren Verlauf ist ein Neubau dieser Ge-meindestraße mit einem 2-streifigen Querschnitt vorgesehen. Die Kosten tragen gemäß § 12 Abs. 2 FStrG bzw. § 34 Abs. 2 StrWG NRW das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW), die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßen-verwaltung) und die Stadt Bielefeld im Verhältnis der Fahrbahnbrei-ten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste. Fahrbahnbreiten der L 712n: 4,00 + 0,50 + 3,25 + 3,75 = 11,50 m B 61 nördlich: 9,25 + 1,75 + 2,25 = 13,25 m B 61 südlich: 2 x 7,50 + 2,00 + 1,75 + 2,25 = 21,00 m Grafenheider Straße: 2 x 3,75 = 7,50 m
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 2 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
1
Kostenteilungsschlüssel: Kostenanteil Land Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW.): 11,50 --------------- x 100 = 21,60 % 53,25 Kostenanteil Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwal-tung): 13,25 + 21,00 ------------------- x 100 = 64,32 % 53,25 Kostenanteil Stadt Bielefeld: 7,50 --------------- x 100 = 14,08 % 53,25 Die Unterhaltung der Kreuzung regelt sich nach § 13 FStrG in Ver-bindung mit der FStrKrV. Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW.), der Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwaltung) und der Stadt Bielefeld geregelt.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 3 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
2
1
1+685
der B 61
1) Gewässer II. Ordnung (Johannisbachumflut) 2) Brücke (Bauwerk 01)
zu 1) a) und b) die gesetzlich Verpflichteten zu 2) a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstra-ßenverwaltung)
Die Johannisbachumflut kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+685 und verläuft im weiteren Verlauf teilweise in der Trasse der L 712n. Das Gewässer wird – wie im Lageplan dargestellt – auf der westli-chen Seite der B 61 auf einer Länge von 121 m und auf der Ostseite auf einer Länge von 265 m verlegt. Der Verlauf wird mäandrierend und naturnah gestaltet (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen und landschaftspflegerischer Begleitplan). Das alte Brückenbauwerk wird abgebrochen. Im neuen Kreuzungsbereich mit der B 61 in Bau-km 1+730 wird eine Brücke in folgenden Abmessungen hergestellt: Länge (NBr.): 40,25 m lichte Weite: 11,00 m lichte Höhe: ≥1,20 m Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten. Die Unterhaltung der Brücke obliegt der Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 4 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
3
1
0-090
der L 712n
Gebäude (Wohngebäude)
a) Der Eigentümer b) entfällt
Das Gebäude steht in der Trasse der Gafenheider Straße und muss beseitigt werden. Der Eigentümer wird entschädigt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 5 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
4
1, 1c
0-275
bis 0-050
der L 712n
Gewässer II. Ordnung (Kerksiekbach)
a) und b) die gesetzlich Verpflichteten
Der Kerksiekbach verläuft teilweise in der Trasse der L 712n. Er wird – wie im Lageplan dargestellt – auf einer Länge von 365 m verlegt und an die ebenfalls verlegte Johannisbachumflut (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 2) angeschlossen. Der Verlauf wird mäandrierend und naturnah gestaltet (nähere Ein-zelheiten siehe wassertechnische Unterlagen und landschaftspflege-rischer Begleitplan). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 6 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
5
1, 1c
0-275
bis 0-050
der L 712n
Restgrundstück
a) und b) Die Eigentümer.
Eine Entschädigung für das südlich der neuen Grafenheider Straße verbleibende Restgrundstück aus dem Flurstück 214, Flur 7, Ge-markung Brake erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsät-zen. Zur Kostenregelung für die Entschädigung bzw. den Erwerb wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 7 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
6
1, 1c
0-255
bis 0-030
der L 712n
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Auf der Nordseite der neuen Grafenheider Straße wird – wie im La-geplan dargestellt – zwischen dem Kreuzungsbereich und dem An-schluss der alten Grafenheider Straße eine Lärmschutzanlage her-gestellt, die eine Höhe bis zu 6,00 m über der Straßenoberfläche der neuen Grafenheider Straße erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wand und in einem Teilbereich als Wall/Wandkombination ausgebildet (nähere Einzelheiten siehe lärm-technische Unterlagen). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 8 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
7
1
0-030
der L 712n
alte Grafenheider Straße
a) und b) Stadt Bielefeld
Bedingt durch den Neubau der Grafenheider Straße (siehe Bau-werksverzeichnisnummer 1) wird die vorhandene Einmündung Gra-fenheider Straße/Herforder Straße (B 61) – wie im Lageplan darge-stellt – aufgehoben. Teilflächen der alten Grafenheider Straße werden rekultiviert. Die Erschließung der Anliegergrundstücke bleibt gewährleistet. Ebenso bleibt der Anschluss der Grundstraße unverändert. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der verbliebenen Straßenfläche sowie der rekulti-vierten Straßenfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummer 12 auf Blatt 1c, Einmündung der alten in die neue Grafenheider Straße.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 9 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
8
1c
0+118
des ver-legten Kerk-
siekba-ches
Oberflächenentwässe-rung der Grafenheider Straße (Einleitungsstelle E 5)
a) und b) Stadt Bielefeld
Ein aus nördlicher Richtung kommender Regenwasserkanal DN 600 liefert einen Abfluss von 540 l/s. Das anfallende Wasser wird z. Z. in den Kerksiekbach eingeleitet. Die Verlegung des Kerksiekbaches bedingt auch die Verlegung der vorhandenen Einleitungsstelle. Zusammen mit dem Oberflächenwasser der Grafenheider Straße von Bau-km 0-325 bis Bau-km 0-073 (Bau-km der L 712n) wird nun auf dem Flurstück 214, Flur 7, Gemarkung Brake Oberflächenwas-ser in einer Menge bis zu
• 540 l/s + 33,76 l/s = 573,76 l/s (Y = 3473001 / x = 5770194) auf unbefristete Zeit (§ 7 WHG) über eine Rohrleitung DN 700 in den verlegten Kerksiekbach (Gewässer II. Ordnung) eingeleitet. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Stadt Bielefeld. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnis-Nr. 314 Re-genwasserkanal.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 10 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
9
1c
0-325
bis 0-300
der L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 7 214 Brake 9 710 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 11 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
10
1c
0+030
des ver-legten Kerk-
siekba-ches
Vorhandene Einleitungs-stelle
a) und b) Stadt Bielefeld
Die vorhandene Einleitungsstelle in den Kerksiekbach (Flurstück 214, Flur 7, Gemarkung Brake) wird dem verlegten Gewässerverlauf angepasst. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 12 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
11
1c
0-325
der L 712n
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 131, Flur 9, Gemarkung Brake wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Grafenheider Straße wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 13 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
12
1c
0-275
der L 712n
Einmündung alte Gra-fenheider Straße
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Bei Bau-km 0-275 (der L 712n) wird die alte Grafenheider Straße lage- und höhenmäßig an die neue Grafenheider Straße (siehe Bau-werksverzeichnisnummer 1) wieder angeschlossen. Teilflächen der alten Grafenheider Straße werden rekultiviert. Die Erschließung der Anliegergrundstücke bleibt gewährleistet. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Einmündung sowie der rekultivierten Straßen-fläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 14 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
13
1c
0-250
der L 712n
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 125, Flur 9, Gemarkung Brake wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Grafenheider Straße (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 12) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 15 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
14
1c
0-235
der L 712n
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 226, Flur 9, Gemarkung Brake wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Grafenheider Straße (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 12) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 16 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
15
1
0-040
der L 712n
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 393, Flur 8, Gemarkung Brake muss ver-legt werden. Sie wird den geänderten Verhältnissen angepasst, lage- und hö-henmäßig sowie in vorhandener Breite und Befestigungsart an die alte Grafenheider Straße (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 7) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 17 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
16
1
1+860
der B 61
Betriebszufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Betriebszufahrt zum Flurstück 429, Flur 8, Gemarkung Brake wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmä-ßig an die Herforder Straße (B 61) wieder angeschlossen. Im Bereich der Zufahrt wird die Lärmschutzwand (siehe Bauwerks-verzeichnisnummer 19) unterbrochen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 18 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
17
1, 1a
1+815
bis 2+012
der B 61
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 393, 429, 412, 390, 139, 391 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 19 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
18
1,1a, 1b
1+458
bis 2+156
der B 61
gemeinsamer Geh- und Radweg (freie Strecke)
a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
Der gemeinsamer Geh- und Radweg im Bereich der freien Strecke auf der Westseite der Herforder Straße (B 61) wird durch die Bau-maßnahme verdrängt. Er wird in einer Breite von 2,25 m wieder hergestellt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt wie bisher der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 20 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
19
1, 1a
1+813
bis 2+021
(2+053) der B 61
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung)
Auf der Westseite der Herforder Straße (B 61) wird – wie im Lage-plan dargestellt – zwischen Bau-km 1+813 und Bau-km 2+021 (Abtreppung bis 2+053) eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 5,00 m über der Straßenoberfläche der Herforder Stra-ße erhält. Von Bau-km 1+856 bis Bau-km 1+863 wird die Lärmschutzanlage für eine Betriebszufahrt zum Flurstück 429 unterbrochen (siehe Bau-werksverzeichnisnummer 16). Die Lärmschutzanlage wird als Wand ausgebildet (nähere Einzelhei-ten siehe lärmtechnische Unterlagen). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 21 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
20
1, 1a
1+888
bis 1+985
der B 61
Entwässerungsmulde
a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung)
Bedingt durch die Hanglage wird zum Abfangen des Oberflächen-wassers – wie im Lageplan dargestellt – vor der Lärmschutzwand zwischen Bau-km 1+888 und Bau-km 1+985 eine Entwässerungs-mulde angelegt. Betroffen sind die Flurstücke 412, 390 und 139, Flur 8, Gemarkung Brake. Das Wasser aus der Mulde wird über einen Einlaufschacht mit einer Rohrleitung abgeleitet. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 22 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
21
1a
1+927
der B 61
Zufahrt
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Zufahrt zum Flurstück 412, Flur 8, Gemarkung Brake wird besei-tigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 22). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 23 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
22
1a, 1d
1+900
der B 61
1) Erschließungsstraße (Verlängerung „Förde-straße“) 2) Öffentliche Straße („Fördestraße“)
Zu 1) a) entfällt b) Stadt Bielefeld Zu 2) a) Die Anlieger b) Stadt Bielefeld
Zu 1) Zur Erschließung des Flurstücks 412, Flur 8, Gemarkung Brake, wird die private Anliegerstraße „Fördestraße“ in einer Breite von 3,00 m als öffentliche Straße bis zur Flurstücksgrenze des Flurstücks 412 verlängert. Die Verlängerung der „Fördestraße“ erhält eine bituminöse Decken-befestigung. Entschädigungszahlungen für die geänderte Erschließung des Flur-stücks 412 erfolgen nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Zu 2) Die vorhandene „Fördestraße“ – betroffen sind hiervon die Wege-parzellen 288 und 369, Flur 8, Gemarkung Brake – wird zur öffentli-chen Straße gewidmet. Zu 1) und 2) Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der „Fördestraße“ einschließlich des verlängerten Teilstücks obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummer 21.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 24 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
23
1a
0+015
der „Meer-wiese“
2 Zufahrten
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Zur Gewährleistung der Erschließung des Flurstücks 444 (Haus Meerwiese 19), Flur 8, Gemarkung Brake, wird an der südlichen Grundstücksgrenze – wie im Lageplan dargestellt – eine neue Zu-fahrt in 4,00 m befestigter Breite hergestellt und an die Gemeinde-straße Meerwiese angeschlossen. Die vorhandene Zufahrt zum Haus Meerwiese 16, bleibt erhalten und wird ggf. den geänderten Höhenverhältnissen der Gemeinde-straße „Meerwiese“ angepasst. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrten obliegt der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 25 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
24
1a
1+957
der B 61
Zufahrt
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Zufahrt zum Flurstück 390, Flur 8, Gemarkung Brake wird besei-tigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 25). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 26 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
25
1a, 1d
1+950
der B 61
1) Erschließungsstraße (Verlängerung „Förde-straße“) 2) Wendeplatz 3) Öffentliche Straße („Fördestraße“)
Zu 1) und 2) a) entfällt b) Stadt Bielefeld Zu 3) a) Die Anlieger b) Stadt Bielefeld
Zu 1) Zur Erschließung der Flurstücke 390 und 391, Flur 8, Gemarkung Brake, wird die private Anliegerstraße „Fördestraße“ in einer Breite von 3,00 m als öffentliche Straße um 42 m verlängert. Außerdem wird – wie im Lageplan dargestellt – ein Wendeplatz an-gelegt. Der Wendeplatz und die Verlängerung der „Fördestraße“ erhalten eine bituminöse Deckenbefestigung. Entschädigungszahlungen für die geänderte Erschließung der Flur-stücke 390 und 391 erfolgen nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Zu3) Die vorhandene „Fördestraße“ – betroffen sind hiervon die Wege-parzellen 139, 416, 419, 420, 421 und 422, Flur 8, Gemarkung Bra-ke – wird zur öffentlichen Straße gewidmet. Zu 1 bis 3) Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der „Fördestraße“ einschließlich des verlängerten Teilstücks sowie des Wendeplatzes obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 24 und 26.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 27 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
26
1a
2+009
der B 61
Zufahrt
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Zufahrt zum Flurstück 391, Flur 8, Gemarkung Brake wird besei-tigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 25). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundes-straßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 28 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
27
1a
2+015
bis 2+055
der B 61
Einfriedigung (Zaun)
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Einfriedigung auf dem Flurstück 434, Flur 8, Gemarkung Brake wird z. T. durch den Ausbau der Herforder Straße (B 61) überdeckt und muss insoweit beseitigt werden. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 29 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
28
1a
0+040
bis 0+080
der „Meer-wiese“
Einfriedigung (Zaun)
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Einfriedigung auf dem Flurstück 444, Flur 8, Gemarkung Brake wird z. T. durch den Neubau der Gemeindestraße „Meerwiese“ ü-berdeckt und muss insoweit beseitigt werden. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 30 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
29
1a
0+045
bis 0+100
der „Meer-wiese“
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 444 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 31 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
30
1a
2+095
der B 61
1) Gemeindestraße „Meerwiese“ 2) Einmündung „Meerwiese“/Herforder Str. (B 61)
Zu 1) a) entfällt b) Stadt Bielefeld Zu 2) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung)
Der vorhandene Anschluss der Gemeindestraße „Meerwiese“ an die Herforder Str. (B 61) wird durch den Kreuzungsausbau überdeckt und aufgegeben (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 36 auf Blatt 1). Die Gemeindestraße wird – wie im Lageplan dargestellt – in nördli-cher Richtung um 100 m verlängert und bei Bau-km 2+095 an die Herforder Str. (B 61) wieder angeschlossen. Die Meerwiese erhält folgende Abmessungen: Bankett: 1,00 m Fahrbahn: 2 x 2,75 m Bankett: 1,00 m Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der „Meerwiese“ obliegt wie bisher der Stadt Biele-feld. Die Unterhaltung der Einmündung „Meerwiese“/Herforder Str. (B 61) regelt sich nach § 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrVO.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 32 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
31
1a
0+050
der „Meer-wiese“
1. Gebäude (Nebengebäude, Car-port) 2. Stützwand
Zu 1.) a) Stadt Bielefeld b) entfällt Zu 2.) a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Zu 1.) Die Gebäude stehen in der Trasse der neu anzulegenden Gemein-destraße „Meerwiese“ (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 30). Die Gebäudeteile werden beseitigt. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Zu 2.) Zum Abfangen der Dammböschung der neuangelegten Gemeinde-straße „Meerwiese“ wird im Bereich des Hauses Meerwiese 19 – wie im Lageplan dargestellt – auf einer Länge von 12 m eine Stützwand errichtet. Die Stützwand hat eine maximale Höhe von 1,80 m. Die Unterhaltung der Stützwand obliegt der Stadt Bielefeld. Zu 1.) und zu 2.) Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 33 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
32
1a
0+010
der „Meer-wiese“
Zufahrt
a) und b) Der Anlieger
Die vorhandene Zufahrt zum Flurstück 204 (Haus Meerwiese 17), Flur 8, Gemarkung Brake, bleibt erhalten und wird ggf. den geänder-ten Höhenverhältnissen der Gemeindestraße „Meerwiese“ ange-passt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 34 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
33
1, 1a
1+830
bis 2+090
der B 61
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung)
Auf der Ostseite der Herforder Straße (B 61) wird – wie im Lageplan dargestellt – zwischen Bau-km 1+830 und Bau-km 2+090 (bis zur Einmündung „Meerwiese“) eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 3,50 m über der Straßenoberfläche der Herforder Straße erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wand ausgebildet (nähere Einzelhei-ten siehe lärmtechnische Unterlagen). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 35 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
34
1, 1a
1+870
bis 1+950
der B 61
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) auf den Grundstücken: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 197, 198, 199 werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Die Zäune werden am Böschungsfuß auf der Straßenparzelle 394 errichtet. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 36 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
35
1
1+820
der B 61
gemeinsamer Geh- und Radweg
a) entfällt b) Stadt Bielefeld und Bun-desrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
Gemäß Bauwerksverzeichnisnummer 36 wird der Anschluss der Gemeindestraße „Meerwiese“ aufgehoben. Um eine fußläufige Verbindung aufrecht zu erhalten wird – wie im Lageplan dargestellt – vom Wendeplatz bis zur Kreuzungsanlage ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Die Lärmschutzwand (siehe Bauwerksverzeichnisnummern 33 und 39) erhält in diesem Bereich einen Durchgang. Durch eine überlap-pende Ausbildung der Wand wird eine Schalllücke vermieden. Der Geh- und Radweg erhält eine Breite von 2,25 m. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt bis zur Lärmschutzwand der Stadt Bielefeld und anschließend der Bun-desrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 37 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
36
1
0+070
der L 712n
1) Gemeindestraße Meer-wiese 2) Wendeplatz
Zu 1) a) Stadt Bielefeld b) entfällt Zu 2) a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der vorhandene Anschluss der Gemeindestraße „Meerwiese“ an die Herforder Str. (B 61) wird durch den Kreuzungsausbau überdeckt und aufgegeben. Auf dem abgebundenen Straßenstück wird – wie im Lageplan dar-gestellt – ein Wendeplatz hergestellt. Teilflächen der alten Gemein-destraße „Meerwiese“ werden rekultiviert. Gemäß Bauwerksverzeichnisnummer 35 bleibt eine Geh- und Rad-wegverbindung erhalten. Außerdem wird der vorhandene Wirtschaftsweg (Bauwerksverzeich-nisnummer 37) an den Wendeplatz angeschlossen. Der Wendeplatz erhält eine Befestigung, die der Befestigung der noch vorhandenen Gemeindestraße „Meerwiese“ entspricht. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der verbliebenen Gemeindestraße „Meerwiese“ sowie des Wendeplatzes obliegt der Stadt Bielefeld.
Der Anschluss der „Meerwiese“ an das Stra-ßennetz und somit die Erschließung der Anlie-gergrundstücke bleibt gewährleistet (siehe Bauwerksverzeichnis-nummer 30 auf Blatt 1a).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 38 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
37
1
0+080
der L 712n
Wirtschaftsweg
a) und b) Stadt Bielefeld
Der vorhandene Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 445, Flur 8, Ge-markung Brake wird – wie im Lageplan dargestellt – in vorhandener Breite und Befestigungsart an den Wendeplatz (Bauwerksverzeich-nisnummer 36) angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 39 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
38
1, 2
0+100
bis 0+300
der L 712n
Gestaltungsmaßnahme G08
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Gestaltungsmaßnahme wird die nördlich der L 712n gelegenen Restfläche aus dem Flurstück 445 Flur 8, Gemarkung Brake, be-pflanzt (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleit-plan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Pflanzung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Pflanzung dem Grundstückseigentü-mer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Pflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 40 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
39
1, 2
0+050
bis 0+372
der L 712n
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Auf der Nordseite der L 712n wird – wie im Lageplan dargestellt – zwischen Bau-km 0+050 und Bau-km 0+372 eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 4,00 m über der Straßenoberfläche der L 712n erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wand ausgebildet (nähere Einzelhei-ten siehe lärmtechnische Unterlagen). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 41 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
40
2
0+290
bis 0+440
der L 712n
Wirtschaftsweg
a) und b) Stadt Bielefeld
Der Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 445, Flur 8, Gemarkung Bra-ke verläuft teilweise in der Trasse der L 712n. Er wird – wie im Lageplan dargestellt – auf einer Länge von 150 m in vorhandener Breite und Befestigungsart verlegt. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 42 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
41
1, 2
0+270
südlich der
L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft das folgende Grundstück: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 445 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 43 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
42
1, 2
0+270
südlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Südlich der L 712n auf dem Flurstück 1463, Flur 2, Gemarkung Mil-se wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche ange-legt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 44, 47, 48, 69, 78 und 81.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 44 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
43
1
0+235
der L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S03
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• Fießgewässern (S03) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 445 Milse 2 1462, 1463 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 45 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
44
1
0+200
südlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Südlich der L 712n auf dem Flurstück 1463, Flur 2, Gemarkung Mil-se wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche ange-legt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 42, 47, 48, 69, 78 und 81.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 46 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
45
1
0+130
der L 712n
Gebäude (Wohngebäude und Ne-bengebäude)
a) Der Eigentümer b) entfällt
Die Gebäude stehen in der Trasse der L 712n und müssen beseitigt werden. Der Eigentümer wird entschädigt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 47 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
46
1
0+000
bis 0+200
der L 712n
Restgrundstück
a) und b) Die Eigentümer.
Eine Entschädigung für die südlich der L 712n verbleibende Rest-grundstücke aus den Flurstücken 1196, 1457, 1459, 1460, 1461 und 1463, Flur 2, Gemarkung Milse erfolgt nach entschädigungsrechtli-chen Grundsätzen. Zur Kostenregelung für die Entschädigung bzw. den Erwerb wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 48 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
47
1
0+000
bis 0+115
südlich der
L 712n
Verwallung
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Zur Abgrenzung der Retentionsfläche (siehe Bauwerksverzeichnis-nummer 48) wird – wie im Lageplan dargestellt – auf den Flurstü-cken 1457, 1458 und 1461, Flur 2, Gemarkung Milse, ein Erdwall errichtet. Der Wall erhält eine Höhe von 1,00 m über Gelände und erstreckt sich von der B 61 (Brücke über die Johannisbachumflut) bis zur Mehlstraße. Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Verwallung dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Verwallung obliegt der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 49 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
48
1
0+150
südlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Südlich der L 712n auf dem Flurstück 1461, Flur 2, Gemarkung Mil-se wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche ange-legt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 42, 44, 47, 69, 78 und 81.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 50 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
49
1
0+060
der L 712n
Zufahrt
a) Der Eigentümer b) entfällt
Die Zufahrt zum Flurstück 1461, Flur 2, Gemarkung Milse wird be-seitigt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
(Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummer 45)
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 51 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
50
1
1+671, 1+710
und 1+818
der B 61
Haltestellen (Linien 51, 99 N 12, AST und Schulbus)
a) und b) Stadt Bielefeld/Busbetreiber
Die Haltestellen auf der Westseite der B 61 in Bau-km 1+671, auf der Ostseite der B 61 in Bau-km 1+710 und die Schulbushaltestelle in Bau-km 1+818 östlich der B 61 werden in Abstimmung mit der Stadt Bielefeld bzw. dem Busbetreiber verlegt. Die Kosten für die Verlegungen tragen die Stadt Bielefeld bzw. der Busbetreiber. Der Straßenbaulastträger schließt mit der Stadt Bielefeld bzw. dem Busbetreiber einen Straßenmitbenutzungsvertrag ab. Die Unterhaltung der Haltestellen obliegt der Stadt Bielefeld bzw. dem Busbetreiber.
Siehe auch Schreiben Az.: 4110/4300-3111/21 vom 27.01.2000 an alle Kommunen im Bereich Straßen. NRW., NL Bie-lefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 52 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
51
1
0-030
der L 712n
Oberflächenentwässe-rung (Einleitungsstelle E 6)
a) und b) Stadt Bielefeld
Nordwestlich der Grafenheider/Herforder Straße befindet sich ein natürliches Einzugsgebiet. Im jetzigen Zustand wird es durch einen Graben am westlichen Fahrbahnrand der B 61 entwässert, welcher wiederum an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen ist. Dieser leitet das anfallende Wasser in den Kerksiekbach. Bedingt durch den Kreuzungsausbau wird der Graben beseitigt. Hinter den neuen Straßenanlagen – einschließlich Lärmschutzwand – ist nun eine Mulde (s. BV-Nr. 20) vorgesehen, die das anfallende Oberflächenwasser zu einem neuen Kanal transportiert. Dieser neue Kanal schließt an den alten, vorhandenen an, so dass es zu keiner Veränderung der Entwässerungsverhältnisse kommt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnis-Nr. 314 Re-genwasserkanal.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 53 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
52
1
1+458
bis 1+730
der B 61
1) Oberflächen-entwässerung der B 61 (Einleitungsstelle E 3) 2) Leichtflüssigkeitsab-scheider mit Öl- und Schlammbehälter
zu 1) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung) zu 2) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung)
Das Oberflächenwasser der B 61 von Bau-km 1+458 bis Bau-km 1+730 (Bau-km der B 61) wird auf dem Flurstück 164, Flur 2, Ge-markung Milse über eine Rohrleitung DN 300 in die verlegte Johan-nisbachumflut (Gewässer II. Ordnung) in einer Menge bis zu
• 50,24 l/s (Y = 3473213 / x = 5770072) auf unbefristete Zeit (§ 7 WHG) eingeleitet. Als schadenverhütende Maßnahmen wird –- wie im Lageplan darge-stellt – im Zuge der Straßenentwässerung ein Leichtflüssigkeitsab-scheider mit vorgeschaltetem Öl- und Schlammbehälter als unterir-disches Stahlbetonkompaktbauwerk angelegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung und des Leichtflüs-sigkeitsabscheiders mit Öl- und Schlammbehälter obliegt der Bun-desrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 54 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
53
1
1+700
der B 61
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Milse 2 164, 1457, 1458, 1459 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 55 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
54
1
1+630
der B 61 bis
0+091 der
L 712 n
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Bundesrepublik Deutsch-land (Bundesstraßenverwal-tung) bzw. Landesbetrieb Straßenbau NRW
Auf der Westseite der Herforder Straße (B 61) wird – wie im Lage-plan dargestellt – von Bau-km 1+630 (B 61) bis Bau-km 0+091 der L 712n eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 3,00 m über der Straßenoberfläche der Herforder Straße bzw. der L 712n erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wand ausgebildet (nähere Einzelhei-ten siehe lärmtechnische Unterlagen). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)an der B 61 und dem Lan-desbetrieb Straßenbau NRW an der L 712n.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 56 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
55
1
0+130
der B 61
Gebäude (Wohngebäude und Ne-bengebäude)
a) Der Eigentümer b) entfällt
Die Gebäude stehen in der Trasse der B 61 und müssen beseitigt werden. Der Eigentümer wird entschädigt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 57 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
56
1
1+610
der B 61
gemeinsamer Geh- und Radweg
a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung)
Zur Aufrechterhaltung einer fußläufigen Verbindung werden die Gehwege beidseits der Mehlstraße – wie im Lageplan dargestellt – mit dem Geh- und Radweg (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 18) auf der Westseite der Herforder Straße (B 61) verbunden. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).
Ein Gehweg auf der Ost-seite der B 61 ist nicht vorgesehen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 58 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
57
1b
1+612
der B 61
1) Gemeindestraße „Mehlstraße“ 2) Einmündung „Mehlstraße“/Herforder Str. (B 61)
Zu 1) a) und b) Stadt Bielefeld Zu 2) a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstra-ßenverwaltung)
Die Gemeindestraße „Mehlstraße“ wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Herforder Str. (B 61) wird angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der „Mehlstraße“ obliegt wie bisher der Stadt Biele-feld. Die Unterhaltung der Einmündung „Mehlstraße“/Herforder Str. (B 61) regelt sich nach § 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrVO.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 59 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
58
1b
1+565
der B 61
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 1648, Flur 2, Gemarkung Milse wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Herforder Straße (B 61) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 60 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
59
1b
1+510
der B 61
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 1485, Flur 2, Gemarkung Milse wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Herforder Straße (B 61) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 61 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
60
1b
1+508
der B 61
Zufahrt
a) und b) Der Eigentümer.
Die Zufahrt zum Flurstück 1417, Flur 1, Gemarkung Milse wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Herforder Straße (B 61) wieder angeschlossen. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 62 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
61
1
1+610
der B 61
Zufahrt
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Zufahrt zum Flurstück 1416, Flur 1, Gemarkung Milse wird be-seitigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet (siehe Bauwerksverzeichnisnummer 60). Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 63 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
62
1
1+640
bis 1+750
der B 61 und
0+190 bis
0+230 der L 712 n
Gehölzspezifische Sperr-riegel (Gehölzpflanzung) für Fledermäuse S05
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW im Bereich der L 712 n und Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) im Bereich der B 61
Um eine Mortalität von Fledermäusen durch den fließenden Verkehr zu verhindern, werden – wie im Lageplan dargestellt – im unmittel-baren Querungsbereich von alter Johannisbachumflut und der B 61 bzw. alter Johannisbachumflut und der L 712 n Gehölzpflanzungen angelegt (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Be-gleitplan). Betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 7 214 Brake 8 445 Milse 1 1455 Milse 2 1456, 1459, 1462, 1463 Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Unterhaltung und Pflege der Gehölzpflanzung obliegt dem Lan-desbetrieb Straßenbau NRW im Bereich der L 712 n und der Bun-desrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) im Bereich der B 61. Die Gehölzpflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Der Sperrriegel muss mit Beginn der Straßenbau-maßnahme wirksam sein.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 64 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
63
1
0+337
des ver-legten Kerk-
siekba-ches
vorhandene Einleitungs-stelle
a) und b) Stadt Bielefeld
Die vorhandene Einleitungsstelle in den Kerksiekbach (Flurstück 214, Flur 7, Gemarkung Brake) wird dem verlegten Gewässerverlauf angepasst, so dass es zu keiner Veränderung der Entwässerungs-verhältnisse kommt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Einleitungsstelle obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummer 307.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 65 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
64
1 und
2
0+000
bis 0+600
der L 712n
12 Fledermauskästen Maßnahmen-Nr. A 02
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Der Neubau der L 712n bedingt den Verlust von ca. 12 potentiellen Quartieren der Fledermausfauna. Der Wegfall dieser Baumhöhlen als Schlaf- oder Wochenquartiere stellt eine Beeinträchtigung der Fledermausfauna dar. Zur Schaffung gleichwertiger, potentieller Quartiere sind 12 ver-schiedene Fledermauskästen anzubringen. Die Maßnahmen sind vor, spätestens mit Beginn der Straßenbau-maßnahme zusammen mit den Naturschutzbehörden, den örtlichen Vertretern des Naturschutzes und den jeweiligen Eigentümern der Flächen durchzuführen. Zu näheren Einzelheiten wird auf den landschaftspflegerischen Be-gleitplan verwiesen. Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nist-, Brut- Wohn- und Zufluchtstätten unterliegen dem Schutz des § 42 BNatSchG sowie §§ 63 und 64 LG NRW.
Die Maßnahmen sind vor, spätestens mit Be-ginn der Straßenbau-maßnahme durchzufüh-ren.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 66 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
65
2
0+330
bis 0+380
der L 712n
Stützwand
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Zum Abfangen der Dammböschung der L 712n wird im Bereich des Wirtschaftsweges – wie im Lageplan dargestellt – auf einer Länge von 50 m eine Stützwand errichtet. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Stützwand obliegt dem Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW.
Verlegung Wirtschafts-weg siehe Bauwerksver-zeichnisnummer 40.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 67 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
66
2
0+450
der L 712n
geplanter Regenwasser-kanal DN 1200
a) entfällt b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Die Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwäs-serung) plant im Bereich der Kläranlage Brake den Bau eines Re-genüberlaufbeckens, eines Regenrückhaltebeckens sowie eines Regenwasserkanals. Diese städtische Planung wurde nachrichtlich im Lageplan dargestellt. Der o. g. Regenwasserkanal kreuzt bei Bau-km 0+450 die Trasse der L 712n. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt. Träger der Kanalbaumaßnahme ist die Stadt Bielefeld. Die Kosten trägt ebenfalls die Stadt Bielefeld, der auch die Unterhal-tung des Regenwasserkanals obliegt.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 68 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
67
2
0+475
der L 712n
Unterhaltungsweg
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zur Gewährleistung der Unterhaltung des Vorklär- und des Rückhal-tebeckens (siehe BV-Nr. 82) wird auf dem Flurstück 445, Flur 8, Gemarkung Brake – wie im Lageplan dargestellt – ein Unterhal-tungsweg hergestellt. Der Weg wird an den vorhandenen öffentli-chen Wirtschaftsweg angeschlossen. Der Unterhaltungsweg erhält eine Breite von 3,00 m und eine was-sergebundene Deckenbefestigung. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Weges obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 69 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
68
2
0+480
nördlich der
L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft das folgende Grundstück: Gemarkung Flur Flurstück
Brake 8 445 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 70 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
69
2
0+550
nördlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Nördlich der L 712n auf dem Flurstück 445 Flur 8, Gemarkung Brake wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche angelegt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 42, 44, 47, 48, 78 und 81.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 71 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
70
2
0+544
bis 0+706
der L 712n
Sperreinrichtung für Fle-dermäuse (S 08)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Auf der Nordseite der L 712n wird – wie im Lageplan dargestellt – zwischen Bau-km 0+544 und Bau-km 0+706 im Bereich der Brücke über die Aa eine Sperreinrichtung für Fledermäuse hergestellt, die eine Höhe bis zu 4,00 m über der Straßenoberfläche der L 712n erhält. Die Sperreinrichtung wird als Wand oder Zaun ausgebildet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Sperreinrichtung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 72 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
71
2, 3
0+640
der L 712n
1) Oberflächen-entwässerung der L 712n (Einleitungsstelle E 2) 2) Vorklär-/Rückhalte-becken 2
zu 1) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW zu 2) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Das Oberflächenwasser der L 712n von Bau-km 0+300 bis Bau-km 2+365 wird auf dem Flurstück 1668, Flur 2, Gemarkung Milse (y = 3473829 / x = 5770331) über eine Betonrohrleitung DN 300 in die Aa (Gewässer II. Ordnung) in einer Menge bis zu 28,58 l/s auf unbe-fristete Zeit (§ 7 WHG) eingeleitet. Als schadenverhütende Maßnahmen werden –- wie im Lageplan dargestellt – im Zuge der Straßenentwässerung ein Vorklär- und ein Regenrückhaltebecken hergestellt. Die baulichen Anlagen werden eingezäunt. Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt der Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung und des Vorklär-/Rückhaltebeckens obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 73 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
72
2
0+650 nördlich
und südlich
der L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01) im Bereich der Bö-schung des Wirtschaftsweges
werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft das folgende Grundstück: Gemarkung Flur Flurstück
Milse 2 2207 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 74 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
73
2
0+650
der L 712n
1. Wirtschaftsweg 2. Unterhaltungsweg
Zu 1. a) Der Eigentümer b) entfällt Zu 2. a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zu 1.: Der vorhandene Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 2207, Flur 2, Gemarkung Milse wird teilweise durch das östliche Brückenwiderla-ger (Bauwerk 02) überbaut und wird abgebunden. Zu2.: Zur Gewährleistung der Unterhaltung des Vorklär- und des Rückhal-tebeckens (siehe BV-Nr. 71) wird auf dem o. g. Flurstück – wie im Lageplan dargestellt – ein Unterhaltungsweg hergestellt. Südlich der L 712n wird der Unterhaltungsweg an den vorhandenen Wirtschaftsweg (siehe 1.) angeschlossen, welcher seinerseits an die Gemeindestraße „Am Flottgraben“ anschließt. Zur Mitbenutzung des Wirtschaftsweges wird ein Wegerecht zugunsten des Landesbetrie-bes Straßenbau NRW grundbuchlich gesichert. Nördlich der L 712n werden an den Unterhaltungsweg die beiden vorhandenen Wirtschaftswege (Feldwege) angeschlossen. Zur Mit-benutzung des Unterhaltungsweges wird ein Wegerecht zugunsten des Eigentümers grundbuchlich gesichert. Der Unterhaltungsweg erhält eine Breite von 3,00 m und eine was-sergebundene Deckenbefestigung. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Weges obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 75 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
74
2 bis
4
0+439
bis 1+395
der L 712n
Lärmschutzanlage
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Auf der Südseite der L 712n wird – wie im Lageplan dargestellt – zwischen Bau-km 0+439 (Abtreppung bis Bau-km 0+455) und Bau-km 1+395 (in den Einschnitt auslaufend) eine Lärmschutzanlage hergestellt, die eine Höhe bis zu 4,00 m über der Straßenoberfläche der L 712n erhält. Die Lärmschutzanlage wird als Wall und in Teilbereichen als Wand ausgebildet (nähere Einzelheiten siehe lärmtechnische Unterlagen). Im Bereich der Brücke über die Aa und den Milser Bach übernimmt die Lärmschutzwand gleichzeitig die Funktion von Sperreinrichtun-gen für Fledermäuse (S08, nähere Einzelheiten siehe landschafts-pflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Lärmschutzanlage obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 76 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
75
2
0+625
der L 712n
Einleitungsstelle von Sickerwasser
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Das Sickerwasser der Planumsentwässerung wird auf dem Flurstück 127, Flur 2, Gemarkung Milse über eine Betonrohrleitung DN 300 in die Aa (Gewässer II. Ordnung) eingeleitet. Es handelt sich ausschließlich um unverschmutztes Wasser, wel-ches nicht mit der Fahrbahnoberfläche in Berührung gekommen ist. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Einleitungsstelle und Betonrohrleitung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Die Sickerrohrleitung ist auch in den Regelquer-schnitten (Unterlage 7, Blatt 2) dargestellt.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 77 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
76
2
0+620
der L 712n
1) Gewässer II. Ordnung (Aa) 2) Brücke (Bauwerk 02)
zu 1) a) und b) die gesetzlich Verpflichteten zu 2) a) und b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Die Aa kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+620. Im Kreuzungsbereich wird eine Brücke in folgenden Abmessungen hergestellt: Nutzbare Breite: 16,25 m Lichte Weite: 13,0 m + 22,0 m + 13,0 m Lichte Höhe: ≥ 4,70 m Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten. Die Unterhaltung der Brücke obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 78 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
77
2
0+650 nördlich
und südlich
der L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01, S03
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01, S03) im Bereich der Aa
werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Milse 2 123,126, 127, 2207 Brake 8 445 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 79 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
78
2
0+500
südlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Südlich der L 712n auf dem Flurstück 445, Flur 8, Gemarkung Brake wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche angelegt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 42, 44, 47, 48, 69 und 81.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 80 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
79
2 bis 3
0+650
bis 1+230/ 1+190
der L 712n
dauerhafter Amphibien-schutzzaun (S07) und provisorischer Amphi-bienschutzzaun (S06)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau
Beidseits der L 712n wird von Bau-km 0+650 bis Bau-km 1+230 (südlicher Fahrbahnrand) bzw. Bau-km 1+190 (nördlicher Fahrbahn-rand) ein Zaun für Amphibien errichtet. Zur Unterquerung der L 712n wird ein Durchlass (s. BV-Nr. 84) hergestellt. Im Bereich von Lärmschutzwänden (s. BV-Nr. 74) bzw. Fledermaus-sperranlagen S08 (s. BV-Nr. 90) sind die Einrichtungen funktional aufeinander abzustimmen. Während der Bauphase und der Hauptwanderzeit der Amphibien sind im Bereich des Milser Baches provisorische Zäune anzulegen (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 81 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
80
2
0+475
der L 712n
Unterhaltungsweg und Wendeplatz
a) entfällt b) Stadt Bielefeld (Um-weltbetrieb, Geschäftsbe-reich Stadtentwässerung)
Zur Gewährleistung der Unterhaltung der Rohrleitung (siehe BV-Nr. 330), der Schächte und der Einleitungsstelle (siehe BV-Nr. 66) wer-den auf dem Flurstück 445, Flur 8 Gemarkung Brake – wie im Lage-plan dargestellt – ein Unterhaltungsweg und ein Wendeplatz herge-stellt. Der Unterhaltungsweg wird an den Unterhaltungsweg für das RRB (siehe BV-Nr. 73) angeschlossen. Zur Mitbenutzung wird ein Wege-recht zugunsten der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbe-reich Stadtentwässerung) eingetragen. Der Unterhaltungsweg erhält eine Breite von 3,00 m. Der Unterhaltungsweg und der Wendeplatz erhalten eine wasserge-bundene Deckenbefestigung. Die Kosten trägt die Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbe-reich Stadtentwässerung). Die Unterhaltung des Weges und des Wendeplatzes obliegt der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässe-rung).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 82 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
81
2
0+440
südlich der
L 712n
Retentionsfläche
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Der Neubau der L 712n sowie der Ausbau der B 61 liegen teilweise in den Überschwemmungsgebieten der Lutter und des Johannis-bachs. Durch den geplanten Straßenbau wird das bestehende Retentions-volumen verringert. Diese Volumenreduzierungen werden durch die Ausweisung von Retentionsfläche mit entsprechendem Stauvolumen ausgeglichen. Südlich der L 712n auf dem Flurstück 445 Flur 8, Gemarkung Brake wird – wie im Lageplan dargestellt – eine Retentionsfläche angelegt (nähere Einzelheiten siehe wassertechnische Unterlagen). In die Retentionsfläche wird ein Landschaftsrasen eingesät (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Als Hochwasserschutzmaßnahme unterliegt die Retentionsfläche dem Schutz des § 31b WHG und §§ 99 und 113 LWG. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Retentionsfläche obliegt der Stadt Bielefeld.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnisnummern 42, 44, 47, 48, 69 und 78.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 83 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
82
2
0+360
der L 712n
1) Oberflächen-entwässerung der L 712n (Einleitungsstelle E 1) 2) Vorklär-/Rückhalte-becken 1
zu 1) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW zu 2) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Das Oberflächenwasser der L 712n von Bau-km 0-320 bis Bau-km 0+300 wird auf dem Flurstück 445, Flur 8, Gemarkung Brake (y = 3473619 / x = 5770095) über eine Betonrohrleitung DN 300 in die Aa (Gewässer II. Ordnung) in einer Menge bis zu 11,14 l/s auf unbe-fristete Zeit (§ 7 WHG) eingeleitet. Als schadenverhütende Maßnahmen werden –- wie im Lageplan dargestellt – im Zuge der Straßenentwässerung ein Vorklär- und ein Regenrückhaltebecken hergestellt. Die baulichen Anlagen werden eingezäunt. Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt der Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung und des Vorklär-/Rückhaltebeckens obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 84 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
83
2, 3
0+650
bis 1+150 südlich
der L 712n
Hanggraben
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zum Abfangen des (Gelände-)Oberflächenwassers wird am Bö-schungsfuß des Lärmschutzwalles (siehe BV-Nr. 74) auf den Flurstücken 195, 2207 und 2108, Flur 2, Gemarkung Milse – wie im Lageplan dargestellt – ein Graben hergestellt. Der Graben wird östlich an den Milser Bach bzw. westlich an die Aa angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Grabens obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 85 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
84
3
0+740
der L 712n
Durchlass für Amphibien (S07)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Zur Unterquerung der L 712n wird unter Beachtung des „Merkblattes zum Amphibienschutz an Straßen – MAmS“ ein Amphibiendurchlass hergestellt. Der Durchlass wird gegen unbefugte Nutzung gesichert (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnis-Nr. 79 (Am-phibienschutzzaun).
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 86 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
85
3, 7
0+730
bis 1+100
nördlich der L 712n
Ersatzmaßnahme Nr. E 02 (Feldgehölzpflanzung, Laubmischwald, Hecken)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird auf dem nördlich der L 712n gelegenen Flurstück 2207, Flur 2, Gemarkung Milse eine Feldgehölzpflanzung angelegt (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Be-gleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Feldgehölzpflanzung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Vor-aussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Feldgehölzpflanzung dem Grund-stückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Feldgehölzpflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Siehe auch BV-Nrn. 86 und 89.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 87 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
86
3
0+720
bis 1+000
nördlich der L 712n
Immissionsschutzpflan-zung S09
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Schutzmaßnahme wird auf dem nördlich der L 712n gelegenen Flurstück 2207, Flur 2, Gemarkung Milse eine Immissionsschutz-pflanzung angelegt (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegeri-scher Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Immissionsschutzpflanzung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Immissionsschutzpflanzung dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Immissionsschutzpflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 88 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
87
3
0+720
bis 1+000
nördlich der L 712n
Unterhaltungsstreifen/ Unterhaltungsweg
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW)
Zur Gewährleistung der Pflege und Unterhaltung der Immissions-schutzpflanzung (siehe BV-Nr. 86) und der Ersatzmaßnahme E02 (siehe BV-Nr. 85) wird auf dem Flurstück 2207, Flur 2 Gemarkung Milse – wie im Lageplan dargestellt – ein 3,00 m breiter Unterhal-tungsstreifen vom Bewuchs freigehalten. Der Unterhaltungsstreifen kann vom RRB 2 (siehe BV-Nr. 71) aus erreicht werden. Der Unterhaltungsstreifen wird mit einer Rasenansaat versehen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 89 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
88
3, 4
0+900
bis 1+160
nördlich der
L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01, S03
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01, S03) im Bereich des Milser Baches und des vorhandenen Biotopkomplexes
werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Milse 2 195, 2108, 2207 Elverdissen 7 98 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 90 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
89
3, 7
0+730
bis 1+100
nördlich der L 712n
Ersatzmaßnahme Nr. E 01 (Neuanlage/Auf-wertung/Sicherung Bio-topkomplex)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Ersatzmaßnahme werden auf dem nördlich der L 712n gelege-nen Flurstücken 195, 2108, 2205, 2207, Flur 2, Gemarkung Milse und 98, Flur 7, Gemarkung Elverdissen im Bereich des Talzuges „Milser Bach“ Biotopstrukturen neu angelegt bzw. das vorhandene Biotop wird aufgewertet und gesichert (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Der Biotopkomplex kann bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset-zungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbe-trieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Biotopkomplexes dem Grundstücksei-gentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Der Biotopkomplex unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Siehe auch BV-Nrn. 85 und 86.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 91 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
90
3, 4
1+000
bis 1+200
der L 712n
Sperreinrichtung für Fle-dermäuse (S 08)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Auf der Nordseite der L 712n wird – wie im Lageplan dargestellt – zwischen Bau-km 1+000 und Bau-km 1+200 im Bereich der Brücke über den Milser Bach eine Sperreinrichtung für Fledermäuse herge-stellt, die eine Höhe bis zu 4,00 m über der Straßenoberfläche der L 712n erhält. Die Sperreinrichtung wird als Wand oder Zaun ausgebildet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). In Bereichen in denen auch Amphibienschutzmaßnahmen erforder-lich sind, sind die Einrichtungen funktional aufeinander abzustim-men. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Sperreinrichtung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 92 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
91
3, 4
1+100
der L 712n
1) Gewässer II. Ordnung (Milser Bach) 2) Durchlass
zu 1) a) und b) die gesetzlich Verpflichteten zu 2) a) und b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Der Milser Bach kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+100. Das Gewässer wird – wie im Lageplan dargestellt – auf der nördli-chen Seite der L 712n auf einer Länge von 70 m und auf der Südsei-te auf einer Länge von 75 m verlegt. Der Verlauf wird mäandrierend und naturnah gestaltet (nähere Ein-zelheiten siehe wassertechnische Unterlagen und landschaftspflege-rischer Begleitplan). Im neuen Kreuzungsbereich mit der L 712n in Bau-km 1+145 wird eine Durchlass mit folgenden Abmessungen hergestellt: Höhe 1,00 m Breite: 2,00 m. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt dem Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 93 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
92
3, 4
1+120
bis 1+210
nördlich der L 712n
Immissionsschutzpflan-zung S09
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Schutzmaßnahme wird auf dem nördlich der L 712n gelegenen Flurstück 98, Flur 7, Gemarkung Elverdissen eine Immissions-schutzpflanzung angelegt (nähere Einzelheiten siehe landschafts-pflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Immissionsschutzpflanzung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Immissionsschutzpflanzung dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Immissionsschutzpflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 94 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
93
4
1+150
der L 712n
Einleitungsstelle von Sickerwasser
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Das Sickerwasser der Planumsentwässerung wird auf dem Flurstück 2108, Flur 2, Gemarkung Milse über eine Betonrohrleitung DN 300 in die Aa (Gewässer II. Ordnung) eingeleitet. Es handelt sich ausschließlich um unverschmutztes Wasser, wel-ches nicht mit der Fahrbahnoberfläche in Berührung gekommen ist. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Einleitungsstelle und Betonrohrleitung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Die Sickerrohrleitung ist auch in den Regelquer-schnitten (Unterlage 7, Blatt 2) dargestellt.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 95 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
94
3
1+140
der L 712n
Einleitungsstelle von Sickerwasser
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Das Sickerwasser der Planumsentwässerung wird auf dem Flurstück 2108, Flur 2, Gemarkung Milse über eine Betonrohrleitung DN 300 in die Aa (Gewässer II. Ordnung) eingeleitet. Es handelt sich ausschließlich um unverschmutztes Wasser, wel-ches nicht mit der Fahrbahnoberfläche in Berührung gekommen ist. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Einleitungsstelle und Betonrohrleitung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten.
Die Sickerrohrleitung ist auch in den Regelquer-schnitten (Unterlage 7, Blatt 2) dargestellt.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 96 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
95
4
1+180
der L 712n
Brunnen
a) und b) der Eigentümer
Der private Brunnen auf dem Flurstück 98, Flur 7, Gemarkung Elverdissen fällt z. T. – wie im Lageplan dargestellt – in die Trasse der L 712n. Der Brunnen wird – soweit erforderlich – gesichert bzw. verlegt. Eine etwaige Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Brunnens obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 97 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
96
4
1+220
der L 712n
Privater Wirtschaftsweg (Grasweg)
a) und b) der Eigentümer
Der private Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 89, Flur 7, Gemarkung Elverdissen kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+220, wird beidseits abgebunden und endet stumpf. Der Anschluss des Anliegergrundstücks an das öffentliche Wege-netz bleibt aufrechterhalten. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des verbleibenden Wirtschaftsweges obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 98 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
97
4
1+165
der L 712n
Kanal DN 200
a) und b) der Eigentümer
Der private Kanal DN 200 auf dem Flurstück 2108, Flur 2, Gemar-kung Milse wird z. T. – wie im Lageplan dargestellt – durch die Ver-legung des Milser Baches überdeckt. Der Kanal – Auslauf in den verlegten Milser Bach – wird den geän-derten Verhältnissen angepasst. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 99 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
98
4
1+160
bis 1+180
der L 712n
Einfriedigung (Zaun)
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Einfriedigung auf dem Flurstück 1744, Flur 2, Gemarkung Milse wird z. T. durch die Trasse der L 712n überdeckt und muss insoweit beseitigt werden. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 100 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
99
4
1+190
bis 1+240
südlich der
L 712n
Schutzmaßnahmen (Schutzzäune) S01, S03
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (S01, S03) im Bereich des Milser Baches und des vorhandenen Biotopkomplexes
werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzzäune errichtet (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflege-rischer Begleitplan). Das betrifft folgende Grundstücke: Gemarkung Flur Flurstück
Milse 2 1269, 1744, 2108 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzzäune wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 101 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
100
4, 5
1+220
bis 1+800 südlich
der L 712n
Immissionsschutzpflan-zung S09
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Als Schutzmaßnahme wird auf den südlich der L 712n gelegenen Flurstücken 204 und 1269, Flur 2, Gemarkung Milse und 89, Flur 7, Gemarkung Elverdissen eine Immissionsschutzpflanzung angelegt (nähere Einzelheiten siehe landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Immissionsschutzpflanzung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Immissionsschutzpflanzung dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Immissionsschutzpflanzung unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 102 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
101
3 bis
5
1+140
bis 1+725
nördlich der L 712n
Hanggraben
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zum Abfangen des (Gelände-)Oberflächenwassers wird an der O-berkante der Einschnittsböschung auf den Flurstücken 89 und 98, Flur 7, Gemarkung Elverdissen und 2108, Flur 2, Gemarkung Milse – wie im Lageplan dargestellt – ein Graben hergestellt. Der Graben wird westlich an den Milser Bach angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Grabens obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 103 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
102
4 ,5
1+240
bis 1+820 südlich
der L 712n
Unterhaltungsstreifen/ Unterhaltungsweg
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW)
Zur Gewährleistung der Pflege und Unterhaltung der Immissions-schutzpflanzung (siehe BV-Nr. 100) wird auf den Flurstücken 204 und 1269, Flur 2, Gemarkung Milse und 89, Flur 7, Gemarkung El-verdissen – wie im Lageplan dargestellt – ein 3,00 m breiter Unter-haltungsstreifen vom Bewuchs freigehalten. Der Unterhaltungsstreifen kann von der Milser Straße aus erreicht werden. Der Unterhaltungsstreifen wird mit einer Rasenansaat versehen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 104 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
103
4
1+400
der L 712n
Privater Wirtschaftsweg (Grasweg)
a) und b) der Eigentümer
Der private Wirtschaftsweg auf dem Flurstück 89, Flur 7, Gemarkung Elverdissen kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+400, wird beidseits abgebunden und endet stumpf. Der Anschluss des Anliegergrundstücks an das öffentliche Wege-netz bleibt aufrechterhalten. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des verbleibenden Wirtschaftsweges obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 105 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
104
4, 5
1+235
bis 1+825 südlich
der L 712n
Abfanggraben
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zum Abfangen des (Gelände-)Oberflächenwassers wird am Bö-schungsfuß des Lärmschutzwalles (siehe BV-Nr. 74) bzw. oberhalb der Einschnittsböschung auf den Flurstücken 204, Flur 2, Gemar-kung Milse und 89, Flur 7, Gemarkung Elverdissen – wie im Lage-plan dargestellt – ein Graben hergestellt. Der Graben wird östlich an den Milser Bach angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Grabens obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 106 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
105
4
1+540
der L 712n
Privater Wirtschaftsweg (Grasweg)
a) und b) der Eigentümer
Der private Wirtschaftsweg auf den Flurstücken 89, Flur 7, Gemar-kung Elverdissen und 204, Flur 2, Gemarkung Milse kreuzt die Tras-se der L 712n in Bau-km 1+540, wird beidseits abgebunden und endet stumpf. Der Anschluss des Anliegergrundstücks an das öffentliche Wege-netz bleibt aufrechterhalten. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des verbleibenden Wirtschaftsweges obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 107 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
106
5
1+700
bis 1+800
der L 712n
Kleingartenanlage
a) und b) Der Eigentümer
Die Kleingartenanlage auf dem Flurstück 89, Flur 7, Gemarkung Elverdissen wird z. T. durch die Trasse der L 712n überdeckt und muss insoweit beseitigt werden. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 108 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
107
5
1+850
der L 712n
Schutzmaßnahmen (Ein-zelbaumschutz) S02
a) und b) entfällt
Zum Schutz von
• erhaltenswerten Gehölzbeständen (Einzelbaumschutz, S02) im Bereich der Milser Straße (K 4)
werden während der Bauzeit – wie im Lageplan dargestellt – Schutzmaßnahmen errichtet (nähere Einzelheiten siehe land-schaftspflegerischer Begleitplan). Das betrifft das folgende Grundstück: Gemarkung Flur Flurstück
Elverdissen 7 64 Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in diesem Bereich wer-den die Schutzmaßnahmen wieder abgebaut. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 109 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
108
5
1+830 südlich
der L 712n
Rohrleitung DN 500
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zur Ableitung des (Gelände-)Oberflächenwassers aus dem Hang-graben (siehe BV-Nr. 118) wird im Bereich der Querung der Milser Straße (K 4) – wie im Lageplan dargestellt – eine Rohrleitung DN 500 hergestellt. Die Rohrleitung wird an den westlich verlaufenden Hanggraben (sie-he BV-Nr. 104) angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Rohrleitung obliegt dem Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 110 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
109
5
1+853
der L 712n
Private Druckrohrleitung
a) und b) Der Eigentümer
Die Druckrohrleitung im Zuge der Milser Straße kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+853 Die Druckrohrleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erfor-derlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme ist der Eigentümer. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Druckrohrleitung obliegt wie bisher dem Eigen-tümer.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit dem Ei-gentümer ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 111 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
110
5
0+108 der K 4
Einmündung Wirt-schaftsweg/Milser Straße (K 4)
a) entfällt und b) Stadt Bielefeld
Der öffentliche Wirtschaftsweg (siehe BV-Nr. 119) wird – wie im Lageplan dargestellt – lage- und höhenmäßig an die Milser Straße (K 4) angebunden. Der Straßenseitengraben der Milser Straße wird im Bereich der Einmündung verrohrt (DN 300). Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Einmündung regelt sich nach § 35 StrWG NRW in Verbindung mit der StrKrVO.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 112 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
111
5
1+853
1) Kreisstraße Milser Straße (K 4) 2) Brücke im Zuge der Milser Straße über die L 712n
zu 1) a) und b) Kreis Herford zu 2) a) entfällt b) Landesbetrieb Straßenbau NRW
Die Milser Straße kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+853. Sie wird – wie im Lageplan dargestellt – in einer Länge von 120 m ausgebaut. Die Milser Straße wird mittels eines Brückenbauwerkes über die L 712n geführt. Die Milser Straße erhält folgende Abmessungen: Bankett 0,50 m Geh/Radweg (Nordseite) 2,00 m Trennstreifen: 1,75 m Fahrbahn: 2 x 3,75 m Bankett: 1,50 m Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: lichte Weite: 19,00 m lichte Höhe: 4,70 m NBr: 13,00 m Die Kosten für die Verlegung der Milser Straße einschließlich des Brückenbauwerkes trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW ge-mäß § 34 Abs. 1 StrWG NRW. Die Unterhaltung des der Milser Straße obliegt wie bisher dem Kreis Herford. Die Unterhaltung des Brückenbauwerkes regelt sich nach § 35 StrWG NRW in Verbindung mit der StrKrVO.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 113 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
112
5
1+710
bis 1+820
der L 712n
Einfriedigung (Zaun)
a) Der Anlieger b) entfällt
Die Einfriedigung auf dem Flurstück 89, Flur 7, Gemarkung Elverdis-sen wird z. T. durch die Trasse der L 712n überdeckt und muss in-soweit beseitigt werden. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grund-sätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 114 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
113
5
1+825
der L 712n
Gebäude (Wohn- und Nebengebäude) und Restfläche
a) Der Eigentümer b) entfällt
Die Gebäude stehen in der Trasse der L 712n und müssen beseitigt werden. Die Entschädigung für die Gebäude die und nördlich der Gebäude verbleibenden Restfläche (Flurstück 65, Flur 7, Gemarkung Elver-dissen) erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 115 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
114
5
0+115, 0+125, 0+140, 0+152
und 0+187 der K 4
5 Zufahrten
a) Die Anlieger b) entfällt
Die Zufahrten zu den Flurstücken 65, 80 und 89 Flur 7, Gemarkung Elverdissen und 1016, Flur 5, Gemarkung Altenhagen werden besei-tigt. Die künftigen Grundstückserschließungen bleiben gewährleistet. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 116 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
115
5
0+220 der K 4
Zufahrt
a) und b) Der Anlieger.
Die Zufahrt zum Flurstück 81, Flur 7, Gemarkung Elverdissen wird in vorhandener Breite und Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die Milser Straße wieder angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Zufahrt obliegt wie bisher dem Anlieger.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 117 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
116
5
1+853
der L 712n
Umfahrungsstrecke im Zuge der Milser Straße (K 4)
a) entfällt b) Kreis Herford
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrsverbindung während der Bauar-beiten am Kreuzungsbauwerk BV-Nr. 111 wird – wie im Lageplan dargestellt – im Zuge der Milser Straße vorübergehend eine Umfah-rungsstrecke in einer befestigten Breite von 9,50 (1,00 + 7,50 + 1,00 m) zzgl. provisorischem Geh/Radweg hergestellt. Die für die Umfahrungsstrecke benötigten Grundstücke werden, soweit sie nicht in der Trasse der L 712n, nach Beendigung der Bauarbeiten rekultiviert. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung der Umfahrungsstrecke obliegt dem Kreis Herford. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kreis Herford.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 118 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
117
5
1+984
der L 712n
privater Wirtschaftsweg (Grasweg)
a) und b) der Eigentümer
Der private Wirtschaftsweg auf den Flurstücken 1016 und 1042, Flur 5, Gemarkung Altenhagen kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 1+984. Er wird nördlich der L 712n abgebunden und endet stumpf. Der An-schluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche Wegenetz bleibt aufrechterhalten. Südlich der L 712n wird der Weg an den geplanten öffentlichen Wirt-schaftsweg (siehe BV-Nr. 119) angeschlossen. Der Hanggraben wird in diesem Bereich verrohrt. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des verbleibenden Wirtschaftsweges obliegt wie bisher dem Eigentümer.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 119 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
118
5, 6
1+830
bis 2+364 südlich
der L 712n
Abfanggraben
a) entfällt b) Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW
Zum Abfangen des (Gelände-)Oberflächenwassers wird oberhalb der Einschnittsböschung auf den Flurstücken 1016, 684, 1042 und 1315, Flur 5, Gemarkung Altenhagen – wie im Lageplan dargestellt – ein Graben hergestellt. Der Graben wird östlich an den geplanten Graben des III. Bauab-schnittes angeschlossen. Westlich wird der Graben mit einer Rohrleitung (siehe BV-Nr. 108) an den nördlicher der Milser Straße geplanten Hanggraben (siehe BV-Nr. 104) angeschlossen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Grabens obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 120 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
119
5 und
6
1+830
bis zum An-
schluss an die
verlegte L 778
öffentlicher Wirtschafts-weg
a) entfällt b) Stadt Bielefeld
Zur Aufrechterhaltung des Anschlusses von Anliegergrundstücken an das öffentliche Wegenetz wird – wie im Lageplan dargestellt – auf der Südseite der L 712n zwischen der Milser Straße (K 4) und der verlegten L 778 ein neuer Wirtschaftsweg angelegt. Der Wirtschaftsweg wird östlich an die verlegte L 778 (siehe Plan-feststellungsbeschluss vom 25.07.2006 zum III. Bauabschnitt der L 712n) und im Westen an die Milser Straße (siehe auch BV-Nr. 110) angeschlossen. Der neue Wirtschaftsweg hat eine Länge von 920 m. Er erhält von der Milser Straße (K4) bis zum Bau-km 0+810 der ver-legten L 778 eine wassergebundene Oberflächenbefestigung und ab dem Bau-km 0+810 bis zum Anschluss an die verlegte L 778 eine bituminöse Oberflächenbefestigung. Der Wirtschaftsweg wird mit folgenden Abmessungen hergestellt: Bankett: 0,50 m Fahrbahn: 3,50 m Fahrbahn im Anschlussbereich an K 4 und L 778: 4,75 m Bankett: 0,50 m Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges der Stadt Bielefeld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 121 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
120
5, 6
1+990
bis 2+140
der L 712n
Restgrundstück
a) und b) Die Eigentümer.
Eine Entschädigung für das südlich der L 712n verbleibende Rest-grundstück aus dem Flurstück 1042, Flur 5, Gemarkung Altenhagen erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Die Kosten trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 122 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
121
1, 1a und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+015
bis 0+110
der Meer-wiese
Oberflächen-entwässerung Meerwiese (Einleitungsstelle E 4)
a) entfällt b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Das Oberflächenwasser des verlegten Anschlussarmes der städti-schen Straße „Meerwiese“ wird auf dem Flurstück 444, Flur 8, Ge-markung Brake (y = 3473511 / x = 5770246) über eine neu herzu-stellende Betonrohrleitung DN 300 in einen vorhandenen städti-schen Regenwasserkanal in einer Menge bis zu 4,81 l/s auf unbe-fristete Zeit (§ 7 WHG) eingeleitet. Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt der Landesbetrieb Stra-ßenbau NRW. Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung).
Die neu herzustellende Betonrohrleitung DN 300 verläuft auf einem städti-schen Grundstück (Klär-anlage Brake). Die Ausweisung einer dauernden Beschrän-kung eine parallelen Grundstücksstreifen für Unterhaltungszwecke ist daher nicht erforderlich.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 123 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
122
8
Externe
LBP-Fläche
an der „Aa“
nördlich der
L 804
Ersatzmaßnahme Nr. E 03 (Extensivgrünland sowie Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecke)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 96, Flur 7, Gemarkung Elverdissen als Extensivgrünland hergerichtet. Außerdem werden Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecken gepflanzt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Be-gleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes sowie der Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecken obliegt dem Lan-desbetrieb Straßenbau NRW. Das Extensivgrünland sowie die Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecken können bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset-zungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbe-trieb Straßenbau NRW erworben werden. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren können die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes sowie der Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecken dem Grundstücks-eigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Für das Extensivgrünland wird die künftige Duldungs- und Unterhal-tungspflicht des Eigentümers grundbuchmäßig gesichert. Als Be-günstigter der Eigentumsbeschränkung wird der Landesbetrieb Straßenbau NRW eingetragen. Die Bach-Auen-Gehölze und Baum-/Strauchhecken unterliegen dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 124 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
123
8
Externe
LBP-Fläche
nordwest-
lich der
L 804
Ersatzmaßnahme Nr. E 08 (Extensivgrünland sowie Schaffung eines Laich-gewässers)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 96, Flur 7, Gemarkung Elverdissen als Extensivgrünland hergerichtet. Außerdem wird ein Laichgewässer angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes sowie des Laichgewässers obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Das Extensivgrünland/Laichgewässer kann bei Vorliegen der ge-setzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigen-tümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Extensivgrünlandes/ Laichgewässers dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeig-neten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Für das Extensivgrünland wird die künftige Duldungs- und Unterhal-tungspflicht des Eigentümers grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird der Landesbe-trieb Straßenbau NRW eingetragen. Das Laichgewässer unterliegt dem Schutz des § 47 LG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 125 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
124
8
Externe
LBP-Fläche
nordwest-
lich der
L 804
Ersatzmaßnahme Nr. E 09 (Aufforstung)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 96, Flur 7, Gemarkung Elverdissen mit standortgerechten Gehölzen aufgeforstet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Aufforstung kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzun-gen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Aufforstung dem Grundstückseigen-tümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Ver-trag übertragen werden. Die Aufforstung unterliegt dem Schutz des § 9 BWaldG sowie des § 39 LFoG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 126 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
125
8
Externe
LBP-Fläche
nordwest-
lich der
L 804
Ersatzmaßnahme Nr. E 10 (Laubwaldsukzession)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 96, Flur 7, Gemarkung Elverdissen als Sukzessionsfläche hergerichtet mit dem Ziel des Übergangs in standortgerechten Laubwald (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Laubwaldsukzessionsfläche kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Laubwaldsukzessionsfläche dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Laubwaldsukzessionsfläche unterliegt dem Schutz des § 47 LG. Der entstandene Laubwald unterliegt dem Schutz des § 9 BWaldG sowie des § 39 LFoG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 127 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
126
8
Externe
LBP-Fläche
nordwest-
lich der
L 804
Ersatzmaßnahme Nr. E 04 (Laubwaldsukzession)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 88, Flur 7, Gemarkung Elverdissen als Sukzessionsfläche hergerichtet mit dem Ziel des Übergangs in standortgerechten Laubwald (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Laubwaldsukzessionsfläche kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Die Unterhaltung bzw. Pflege obliegt dem Landesbetrieb Straßen-bau NRW. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Laubwaldsukzessionsfläche dem Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die Laubwaldsukzessionsfläche unterliegt dem Schutz des § 47 LG. Der entstandene Laubwald unterliegt dem Schutz des § 9 BWaldG sowie des § 39 LFoG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 128 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Un-terhaltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
127
9
Externe
LBP-Fläche
östlich der
B 61, west-
lich der
„Aa“
Ersatzmaßnahme Nr. E 07 (Extensivgrünland)
a) entfällt b) Landesbetrieb Straßen-bau NRW
Als Ersatzmaßnahme wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 2, Flur 17, Gemarkung Diebrock als Grünland hergerichtet. (nähere Einzel-heiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten tragen der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Bundes-republik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und die Stadt Bie-lefeld im Verhältnis der jeweiligen Baukosten. Darüber wird zwi-schen den Beteiligten eine gesonderte Vereinbarung abgeschlos-sen. Die Unterhaltung bzw. Pflege des Grünlandes obliegt dem Landes-betrieb Straßenbau NRW. Das Grünland kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erworben werden. Nach Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 3 Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege des Grünlandes dem Grundstückseigen-tümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Ver-trag übertragen werden. Für das Grünland wird die künftige Duldungs- und Unterhaltungs-pflicht des Eigentümers grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird der Landesbe-trieb Straßenbau NRW eingetragen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 129 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
300
1b und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+506
der B 61
Schmutzwasserkanal DN 400
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der Schmutzwasserkanal kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+506. Anschließend verläuft er rechts im Bankett-/Böschungs-bereich parallel zur B 61 in nordöstlicher Richtung um dann in die städtische Straße „Mehlstraße“ abzuzweigen. Der Kanal wird im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 130 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
301
1a, 1b und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+788
und 1+825
der B 61
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der B 61. Es kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+506 und in Bau-km 1+825 um dann nach links in die Grafenheider Straße bzw. Grund-straße abzuzweigen. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforder-lich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 131 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
302
1b und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+862
der B 61
Gasleitung
a) und b) RWE-Gas AG, Dortmund
Die Gasleitung verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der B 61. Sie kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+862 um dann nach links zur Gasstation abzuzweigen. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme ist die RWE-Gas AG. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher der RWE-Gas AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der RWE-Gas AG in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag mit der RWE-Gas AG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 132 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
303
1b und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+458
bis 1+790
der B 61
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft im linken Bankett/Böschungsbereich der B 61. Bei Bau-km 1+790 zweigt es nach links in die Grafenheider Straße ab. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforder-lich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 133 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
304
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+790
und 1+860
der B 61
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der B 61. Es kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+790 (siehe auch BV-Nr. 303), in Bau-km 1+860 und zweigt nach rechts in die Meer-wiese ab. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforder-lich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 134 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
305
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+825
der B 61
Telekommunikationslinie (Fernmeldekabel)
a) und b) Deutsche Telekom AG
Das Fernmeldekabel verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der B 61. Es kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+825 um dann nach links in die Grafenheider Straße bzw. Grundstraße abzuzwei-gen. Das Kabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Die Kosten trägt gemäß § 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Versorgungsanlage wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 135 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
306
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+812
der B 61
Wasserleitung
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die Wasserleitung verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der B 61. Sie kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+812 und zweigt nach links in die Grafenheider Straße ab. Die Wasserleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erfor-derlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher den Stadt-werken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Wasserleitung wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 136 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
307
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+790
der B 61
Regenwasserkanal DN 400/DN 600
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der aus der Grundstraße/Grafenheider Straße kommende Regen-wasserkanal wird im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Regenwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Verlegung der Einlei-tungsstelle siehe Bau-werksverzeichnis Nr. 63. Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 137 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
308
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+806
der B 61
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der parallel zur Grafenheider Straße verlaufende Schmutzwasser-kanal kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+806. Östlich der B 61 verläuft er dann in Richtung der Kläranlage Brake. Der Kanal wird im Zusammenhang mit dem Neubau der Grafenhei-der Straße und dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesi-chert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnis Nr. 310. Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 138 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
309
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
Gasleitung
a) und b) RWE-Gas AG, Dortmund
Die Gasleitung verläuft im rechten Bankett/Böschungsbereich der Grafenheider Straße. Ab der Kreuzung verläuft sie dann parallel zur B 61 um dann nach links zur Gasstation abzuzweigen. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme ist die RWE-Gas AG. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher der RWE-Gas AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der RWE-Gas AG in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag mit der RWE-Gas AG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 139 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
310
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+812
der B 61
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der parallel zur Grafenheider Straße verlaufende Schmutzwasser-kanal kreuzt die Trasse der B 61 in Bau-km 1+812. Östlich der B 61 verläuft er dann in Richtung der Kläranlage Brake. Der Kanal wird im Zusammenhang mit dem Neubau der Grafenhei-der Straße und dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesi-chert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Siehe auch Bauwerks-verzeichnis Nr. 308. Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 140 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
311
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0-335 bis
0-100 der Gra-fenheider
Str.
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft im linken Bankett/Böschungsbereich der Grafenheider Straße. Bei Bau-km 0-100 zweigt es nach links in die Grundstraße ab. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforder-lich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 141 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
312
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0-120
der Gra-fenheider
Str.
Elektrokabel (Hausanschlussleitung)
a) Stadtwerke Bielefeld und b) entfällt
Das bei Bau-km 0-120 die Grafenheider Straße kreuzende Elektro-kabel (Hausanschlussleitung) wird beseitigt. Das Gebäude Grafen-heider Straße 1 wird abgerissen. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 142 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
313
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0-040 bis
0-080 der Gra-fenheider
Str.
Gasleitung
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die aus der Grundstraße kommende Gasleitung verläuft im linken Bankett/Gehweg der Grafenheider Straße. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 143 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
314
1c
und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0-040 bis
0-080 der Gra-fenheider
Str.
Regenwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der in der Grafenheider Straße verlaufende Regenwasserkanal wird im Zusammenhang mit dem Neubau der Grafenheider Straße und dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesichert bzw. umge-baut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Regenwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 144 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
315
Unter-lage 5.1, Blatt 1, 1a,
1b
1+458
bis 2+156
der B 61
Gasleitung
a) und b) der RWE-Gas AG, Dortmund
Die Gasleitung verläuft im linken Bankett/Gehweg der B 61, zweigt beim Bau-km 1+853 und 1+860 nach links zur Gasstation ab und kreuzt bei Bau-km 1+817 die B 61. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme ist die RWE-Gas AG. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher der RWE-Gas AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag mit der RWE-Gas AG.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 145 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
316
1a und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+820
bis 2+156
der B 61
Wasserleitung
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die Wasserleitung verläuft im linken Bankett/Böschungsbereich der B 61. Die Wasserleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erfor-derlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher den Stadt-werken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Wasserleitung wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwerken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 146 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
317
1a und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
1+815
bis 2+156
der B 61
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der Schmutzwasserkanal verläuft rechts im Böschungsbereich pa-rallel zur B 61 in nördlicher Richtung. Der Kanal wird im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 schließt Straßen.NRW einen Gestattungsvertragver-trag mit der Stadt Biele-feld (Umweltbetrieb, Ge-schäftsbereich Stadtent-wässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 147 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
318
1a und
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der in der städtischen Straße „Meerwiese“ verlaufende Schmutz-wasserkanal wird im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau bzw. dem Neubau des Anschlusses Meerwiese an die B 61 – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 148 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
319
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+150
der L 712n
Gasleitung
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die in dem öffentlichen Wirtschaftsweg verlaufende Gasleitung kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+150 und die verlegte Jo-hannisbachumflut in Bau-km 0+395. Die Gasleitung wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 149 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
320
2 und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+225
der L 712n
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+225. Anschließend verläuft es parallel zur geplanten Retentionsfläche (siehe BV-Nr. 81). Das Elektrokabel wird – soweit erforderlich – verlegt bzw. umgebaut und gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 150 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
321
2 und Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+230
der L 712n
Telekommunikationslinie (Fernmeldekabel)
a) und b) Deutsche Telekom AG
Das Fernmeldekabel kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+230. Anschließend verläuft es parallel zur geplanten Retentionsfläche (siehe BV-Nr. 81). Das Kabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Die Kosten trägt gemäß § 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Versorgungsanlage wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 151 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
322
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+245
der L 712n
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der Schmutzwasserkanal kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+245. Er wird – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 152 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
323
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+248
der L 712n
geplanter Regenwasser-wasserkanal
a) entfällt b) Stadt Bielefeld (Umweltbe-trieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung)
Die Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwäs-serung) plant im Bereich der Kläranlage Brake den Bau eines Re-genwasserkanals. Diese städtische Planung wurde nachrichtlich im Lageplan dargestellt. Der o. g. Regenwasserkanal kreuzt bei Bau-km 0+248 die Trasse der L 712n. Die Planungen sind aufeinander abgestimmt. Träger der Kanalbaumaßnahme ist die Stadt Bielefeld. Die Kosten trägt ebenfalls die Stadt Bielefeld, der auch die Unterhal-tung des Regenwasserkanals obliegt.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 153 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
324
Unter-lage 5.1,
Blatt 1
0+230
der L 712n
Rohschlammleitung und Filtratleitung
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Die Rohschlammleitung und die Filtratleitung kreuzen die Trasse der L 712n in Bau-km 0+230. Sie werden – soweit erforderlich – gesi-chert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung der Leitungen obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung der Leitungen wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 154 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
325
1a
2+066
der B 61
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft in der Meerwiese und ab Bau-km 2+066 in der östlichen Böschung der B 61. Das Elektrokabel wird – soweit erforderlich – verlegt bzw. umgebaut und gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 155 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
326
1a
Gasleitung
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die Gasleitung verläuft in der Meerwiese. Die Gasleitung wird – soweit erforderlich – verlegt bzw. umgebaut und gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Gasleitung wird sich der Landes-betrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der B 61 gilt der Rahmenvertrag vom 22.10./22.12.1977 mit den Stadtwerken Biele-feld.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 156 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
327
1a
Regenwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der in der städtischen Straße „Meerwiese“ verlaufende Regenwas-serkanal wird im Zusammenhang mit dem Kreuzungsausbau bzw. dem Neubau des Anschlusses Meerwiese an die B 61 – soweit er-forderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Regenwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 157 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
328
1a
0+066
bis 0+105
der Meer-wiese
Wasserleitung und Hausanschluss
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Die Wasserleitung verläuft im südwestlichen Böschungsfuß der ge-planten Verlängerung der „Meerwiese“. Bei Bau-km 0+066 liegt der Hausanschluss für das Haus Nr. 19. Die Wasserleitung und der Wasserhausanschluss werden – soweit erforderlich – verlegt bzw. umgebaut und gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung der Anlagen obliegt wie bisher den Stadtwerken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Anlagen wird sich der Landesbe-trieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadtwer-ken Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 158 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
329
1a
0+005
bis 0+087
der Meer-wiese
Telekommunikationslinie (Fernmeldekabel)
a) und b) Deutsche Telekom AG
Das Fernmeldekabel verläuft in der vorhandenen städtischen Straße „Meerwiese“ bzw. in der geplanten nördlichen Verlängerung der „Meerwiese“ und verschwenkt bei Bau-km 0+087 in östliche Rich-tung zur Kläranlage. Das Kabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Die Kosten trägt gemäß § 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Versorgungsanlage wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 159 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
330
1a
0+005
bis 0+085
der Meer-wiese
Elektrokabel
a) und b) Stadtwerke Biele-feld
Das Elektrokabel verläuft in der vorhandenen städtischen Straße „Meerwiese“ bzw. in der geplanten nördlichen Verlängerung der „Meerwiese“ und verschwenkt bei Bau-km 0+085 in östliche Rich-tung zur Kläranlage. Das Elektrokabel wird – soweit erforderlich – verlegt bzw. umgebaut und gesichert. Träger der Baumaßnahme sind die Stadtwerke Bielefeld. Die Kostentragung wird außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwer-ken Bielefeld. Zur Verlegung bzw. Sicherung des Elektrokabels wird sich der Lan-desbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit den Stadt-werken Bielefeld in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 160 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
331
2
0+647
der L 712n
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der Schmutzwasserkanal kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+647 und verläuft parallel zu geplanten Wirtschaftsweg (siehe BV-Nr. 73). Er wird – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 161 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
332
2
0+660
der L 712n
Telekommunikationslinie (Fernmeldekabel)
a) und b) Deutsche Telekom AG
Das Fernmeldekabel kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+660. Das Kabel wird verlegt bzw. umgebaut und – soweit erforderlich – gesichert. Die Kosten trägt gemäß § 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Zur Verlegung bzw. Sicherung der Versorgungsanlage wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit dem Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen.
Neubau der L 712n, IV. Bauabschnitt Blatt - 162 -
lfd. Nr.
Lage- Plan- Nr.
Bau-km
Bezeichnung
a) bisheriger b) künftiger
Eigentümer bzw. Unter-haltungspflichtiger
Vorgesehene Regelung
Bemerkungen
1 2 3 4 5 6 7
333
2
0+473
der L 712n
Schmutzwasserkanal
a) und b) Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäfts-bereich Stadtentwässerung)
Der Schmutzwasserkanal kreuzt die Trasse der L 712n in Bau-km 0+473 und verläuft parallel zu geplanten Unterhaltungsweg (siehe BV-Nr. 80). Er wird – soweit erforderlich – gesichert bzw. umgebaut und ggf. verlegt. Zur Kostenregelung wird auf die Bauwerksverzeichnisnummer 1 verwiesen. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadtentwässerung). Zur Verlegung bzw. Sicherung des Schmutzwasserkanals wird sich der Landesbetrieb Straßenbau rechtzeitig vor dem Baubeginn mit der Stadt Bielefeld in Verbindung setzen.
Für die künftige Mitbe-nutzung der L 712n schließt Straßen.NRW einen Gestattungsver-tragvertrag mit der Stadt Bielefeld (Umweltbetrieb, Geschäftsbereich Stadt-entwässerung) ab.