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Von der ersten Prüfung bis zum Zeugnis Das Prüfungsamt informiert (Modulprüfungen Lehramt 2011 und Bachelor-/Masterstudiengänge) 17.10.2018 von 18:00-19:30 Uhr Dipl.-Soz.päd.(FH) Andrea Schneider Prof. Dr. Guido Pinkernell Prof. Dr. Karin Terfloth

Von der ersten Prüfung bis zum Zeugnis...Von der ersten Prüfung bis zum Zeugnis – Das Prüfungsamt informiert (Modulprüfungen Lehramt 2011 und Bachelor-/Masterstudiengänge) 17.10.2018

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Von der ersten Prüfung

bis zum Zeugnis

–Das Prüfungsamt informiert

(Modulprüfungen Lehramt 2011 und Bachelor-/Masterstudiengänge)

17.10.2018

von 18:00-19:30 Uhr

Dipl.-Soz.päd.(FH) Andrea Schneider

Prof. Dr. Guido Pinkernell

Prof. Dr. Karin Terfloth

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Alle folgenden Hinweise wurden

mit äußerster Sorgfalt zusammen gestellt.

Rechtssichere Hinweise entnehmen Sie

der Studien- und Prüfungsordnung

Ihres Studiengangs.

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Themen

Teil 1 „Studienbegleitende Modulprüfungen“

18.00 – 18.45 Uhr

• Anmeldung/Abmeldung/Zulassung

• Rücktritt

• Nachteilsausgleich/Schutzbestimmungen

• Bekanntgabe der Prüfungsleistungen

• Wiederholungen von Prüfungen

• Widerspruch

• Anerkennung von Prüfungsleistungen

• BA/MA Arbeit

• Bewerbung zum Master

Teil 2„Staatsexamen“

18.45 – 19.30 Uhr

Ablauf

Wissenschaftliche Arbeit

Meldung zur Prüfung/Zulassung

Rücktritt und Unterbrechung

Wiederholung

Zeugnis

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AnmeldungDas Procedere (Fristen, Verfahren etc.) ist in den einzelnen

Fächern/Studiengängen unterschiedlich geregelt (u. a. Listen, Stud.IP) und

wird jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Abmeldungvon einer Prüfung ist ohne Folgen bis zum Schluss der Anmeldefrist

möglich. (Danach sind nur noch Rücktritt oder Widerspruch möglich – siehe

unten).

Zulassungsetzt ggf. eine vorgeschriebene Prüfungsvorleistung (konsultieren Sie das

Modulhandbuch!) oder auch Reihenfolge (Basismodule/Vertiefungs-

module/Abschlussmodul) und ggf. eine Anmeldung voraus

Modulprüfungen in allen StudiengängeAnmeldung/Abmeldung/Zulassung

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• Die Studierenden werden

zur Prüfungsfähigkeit befragt.

• Studierende haben in Prüfungssituationen

bei nachhaltigen Störungen die Möglichkeit

des Rügens (Basis für einen späteren

Widerspruch).

Dies muss im Protokoll festhalten werden.

Beginn einer Prüfung

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nach Ende der Anmeldefrist sowie

vor, während und unmittelbar nach der PrüfungKann ein Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung

erscheinen, oder muss er direkt vor oder während der Prüfung diese

abbrechen, so hat er den Grund für den Abbruch zu nennen. Rechtlich

handelt es sich um einen Rücktritt von der Prüfung, der ggf. im

Prüfungsprotokoll vermerkt wird.

In jedem Fall muss ein ärztliches Attest unmittelbar nachgereicht werden,

aus dem die sich aus der Krankheit ergebende Beeinträchtigung der

Anfertigung der Prüfungsleistung hervorgeht.

Die Entscheidung über die Anerkennung des Rücktritts obliegt der oder

dem Vorsitzenden der Prüfungskommission. Bei einem genehmigten

Rücktritt besteht im Rahmen der VOP die Möglichkeit einen Nachtermin

(während der BeTa) wahrzunehmen.

Rücktritt

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Rücktritt

Ein Prüfungsrücktritt ist nach der Prüfung grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahme:

• unerkannte Prüfungsunfähigkeit, die unverzüglich schriftlich angezeigt wird,

sobald dies erkannt wird

• Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern und schließt ein Abwarten

des Prüfungsergebnisses aus.

• Die Geltendmachung eines Rücktrittsgrunds muss innerhalb eines Monats

nach Abschluss der Prüfung erfolgt sein.

Voraussetzung:

• Vorliegen eines triftigen Grundes

• Mitteilung und Nachweis des Grundes (z.B. durch Attest mit Beschreibung der

Beeinträchtigung)

Entscheidung über Antrag durch Akademisches Prüfungsamt.

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„Nachteilsausgleich“,

„Schutzbestimmungen“, ...

Fristverlängerungen für

• * Studierende mit Kindern

* Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen

* Studierende mit längerdauernden Krankheiten

• Für letztere (ab 6 Monate beeinträchtigt) und auch für

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen

besondere Prüfungsformen auf Empfehlung der

Behindertenbeauftragten

• Neue Regelungen zum Mutterschutz

• Der Nachteilsausgleich wird mit der

Behindertenbeauftragten Frau Dr. Bogner besprochen

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Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse

Prüfungsergebnisse werden von den Prüfer*innen an das

Prüfungsamt gemeldet und dort erfasst.

Damit sind sie für Studierende in LSF sichtbar.

Bei Nicht-Bestehen einer Prüfungwird ein Bescheid durch das Akademische Prüfungsamt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verschickt.

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Prüfungswiederholungen

Nicht bestandene Prüfungen dürfen,

je nach zugrundeliegender Studien- und Prüfungsordnung,

1x oder 2x wiederholt werden.

Hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen/Fristen

für Nachtermine (z.B. VoP-Prüfungen vor Beginn des

Folgesemesters während der BeTa).

Die Frist für die VoP (4-Semester-Frist) ist verbindlich!

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• Spätestens mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnissesist ein Rücktritt nicht mehr möglich!

• Ein Widerspruch gegen das Nicht-Bestehen, bezogen auf Verfahrens- oder Beurteilungsfehler, kann binnen einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids bei der PH Heidelberg -vertreten durch den Rektor - eingelegt werden.

Noch einmal der Hinweis:

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Rücktritt und Widerspruch. Rücktritte sind nach Erhalt des Prüfungsergebnisses nicht mehr möglich.

Widerspruch

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Anerkennung

• Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag

• Antragstellung i.d.R. innerhalb von 3 Monaten nach Immatrikulation

oder Rückkehr von Auslandsaufenthalt, spätestens jedoch so, dass

eine Entscheidung rechtzeitig vor Beginn der Leistung, die ersetzt

werden soll, erfolgen kann.

• Voraussetzung: Hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen besteht

kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen, die ersetzt

werden.

• Anerkennungsverfahren ist detailliert auf der Homepage

beschrieben www.ph-heidelberg/anerkennung

• Hier finden sich auch die erforderlichen Formulare (A1 und A2)

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• Voraussetzungen: je nach Studiengang unterschiedlich, z.B.

• bei Bachelor Lehramt 120 ECTS bzw.118 ECTS (Sonderpädagogik)

• FElbi/Gefö, PO 2015: Bestehen aller Modulprüfungen lt. ProfModulübersichtstabelle bis

einschl. 5 Semester

• Gefö, PO 2018: 120 ECTS

• Master Lehramt: Grundschule (keine Mindest-ECTS festgelegt), Profilllinie

Sekundarstufe I (60 ECTS), Sonderpädagogik (59 ECTS)

• Generell gilt für Master-Studierende: das Nachstudium muss erfolgreich erbracht sein.

• eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus triftigem Grund

muss fristgerecht beim Prüfungsamt beantragt werden

(bei Krankheit Attest – siehe auch Prüfungsrücktritt)

• Formulare zum Antrag auf Ausgabe des Themas

finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts oder des Studiengangs

• Empfehlung bei Lehramts-Bachelor: Anmeldung der Arbeit ca. 6 Monate vor der

gewünschten Zeugnisanfertigung

• einmalige Wiederholung möglich

Bachelor- und Masterarbeit

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Beispiel M.Ed.:

Voraussetzung: mindestens

• 150 ECTS (Sekundarstufe I),

• 147 ECTS (Primarstufe) bzw.

• 142 ECTS (Sonder-pädagogik)

Prüfungsleistungen müssen bis zur Aufnahme des Masterstudiums

erbracht sein

Bewerbungsfristen: 15.05. (WiSe) bzw. 15.11. (SoSe)

Bachelor-Zeugnis muss zur Bewerbung zum Master an der PH noch

nicht vorliegen

• (LSF-Ausdruck mit ECTS und Durchschnittsnote),

• spätester Nachreichtermin 31.01. (WiSe) bzw. 30.06. (SoSe)

Bewerbungen zum Master

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Abschlussmodule umfassen 38 ECTS von 180 ECTS.

Für die Bewerbung braucht man 142 ECTS .

Empfehlung ein Abschlussmodul im 5. Semester gezielt zu beenden.

Empfehlung

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• telefonisch: 477-555

Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule -

ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen

• Frontoffice (Öffnungszeiten siehe Homepage)

• Mail• Akademische Prüfungen/Modulprüfungen – LA 2011 -

[email protected]

• Bachelor-Studiengänge (ohne Lehramtsbezug) -

[email protected]

• Bachelor-Studiengänge (lehramtsbezogen) -

[email protected]

• Master-Studiengänge

[email protected]; [email protected]

• Homepagehttp://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html

So erreichen Sie uns

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Ihre Fragen?

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Ihr Weg in das

Staatsexamen

nach GPO/ WHRPO

und SPO 2011

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Alle folgenden Hinweise wurden

mit äußerster Sorgfalt zusammen gestellt.

Rechtssichere Hinweise entnehmen Sie

der Studien- und Prüfungsordnung

Ihres Studiengangs.

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Teil 2 „Staatsexamen“ 18.45- 19.30 Uhr

• Ablauf

• Wissenschaftliche Arbeit

• Meldung zur Prüfung/Zulassung

• Rücktritt und Unterbrechung

• Wiederholung

• Zeugnis

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1. Staatsexamen

Studienstufe 3

Modulprüfungen & Studienleistungen

Studienstufe 2

Modulprüfungen & Studienleistungen

Studienstufe 1

Modulprüfungen (VoP) & Studienleistungen

Landeslehrer-

prüfungsordnungen

Akademische

Prüfungs-

und

Studien-

ordnungen

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Wissenschaftliche Arbeit:

Anmeldung

• Meldung zur Wissenschaftlichen Arbeit = Eintritt in die Staatsprüfung

• Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die Zulassung

im Studiengang besteht

• Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der Anmeldung

zur Prüfung nicht mehr möglich.

Thema

• „Tätigkeitsfeldsbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag)

• Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen

Prüfungen durch das Prüfungsamt (empfehlenswert: Besuch von

Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten/empirischer

Forschung)

Eintritt in die Staatsprüfung

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Examen Herbst Examen Frühjahr

Anmeldung WA Februar Juli

Anmeldung mündliche Prüfungen April Oktober/November

Letzter Nachreichtermin + Zulassung Juli/August Januar/Februar

Zeitraum der Prüfungen Psychologie September März

SPO: Zeitraum der mündl. Prüf. 2. FR Juli-August Februar-März

SPO: Zeitraum der mündl. Prüf. 1. FR. August-Oktober März-April

Zeitraum der mündl. Prüfung EW OktoberSPO: im Anschluss an die BeTa

AprilSPO: im Anschluss an die BeTa

Zeitraum der mündl. Prüfung Fach Oktober-November April-Mai

Zeugnistermin Mitte November Mitte Juli

Exemplarischer Ablauf

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Voraussetzung:

• ab 7. Fachsemester

• genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen

Arbeit muss vorliegen

• bestandene studienbegleitende Modulprüfungen

in den Studienbereichen Erziehungswissenschaft

und im Fach nach § 6 Absatz 2

alle anderen MOP und Praktika müssen erst

für den 2. Teil vorliegen

SPO 2011

Vorziehen von EW und Fach

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Zulassungsvoraussetzungen GS WHRS Sopä

d

Abiturzeugnis/Zeugnis, das zur Zulassung berechtigtx x x

Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch)x x x

Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach §8

(GPOI/ WHRPO I)/ § 9 (SPO I) (Studienbuch)x x x

Nachweis über Teilnahme am interdisziplinären Projekt nach § 8 GPO I

(Studienbuch)x

Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem Prüfungsamt vor

Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum,

Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom

Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung)

x x x

Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema fürdie

Wissenschaftliche Arbeit liegt dem Prüfungsamt vor

Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Hinweis: Für die Prüfungsanmeldung müssen Sie immatrikuliert sein, ab Zulassung ist die

Rückmeldung nicht mehr erforderlich

x x x

Internes Meldeblatt Deutsch (nur Deutsch-

Studierende)

Meldung zur Prüfung

(Zulassungsvoraussetzungen)

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• Vergabe eines Termins zur Anmeldung über

Stud.IP

• Anmeldung per Post möglich (Eingang der

Unterlagen zeitgleich zu den Anmeldeterminen)

Wahl der Schwerpunktthemen

• Gegenstand und näherer Umkreis des Themas

der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer

Betracht

• Bereiche aus der Studienordnung auswählen

oder im Fach besprechen

Meldung zur Prüfung

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Schwerpunktthemen• müssen bei der Anmeldung konkret eingetragen werden

• die Studierenden behalten eine Kopie der „Schwerpunktblätter“

• das LLPA prüft, dass es keine Überschneidung mit WH-Thema gibt

• falls bis zur Prüfung ein Schwerpunktthema geändert/konkretisiert

werden soll, kann dies in Absprache mit dem/der Prüfer*in

geschehen

• das veränderte Thema wird auf dem Bogen notiert und der/die

Prüfer*in unterschreibt

• Studierende und Prüfer*innen klären, dass es keine

Überschneidung zum WH-Thema gibt

• der/die Studierende bringt das geänderte Schwerpunktblatt zur

Prüfung mit!!!

Meldung zur Prüfung

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Meldeunterlagen

(gemäß § 14 Abs. 4 GPO I, WHRPO I/ § 15 SPO I)

1. Personalbogen mit Lichtbild

2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf

mit Angaben über bisher abgelegte Prüfungen

(tabellarisch, max. 1 Seite)

3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo

und mit welchem Ergebnis eine Prüfung für ein Lehramt

bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde

4. Nachweise nach §13 GPO I und WHRPO I bzw. §14 SPO I

(Zulassungsvoraussetzungen)

5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der

mündlichen Prüfung nach §17 GPO I und WHRPO I bzw. §18 SPOI

Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt

Meldung zur Prüfung

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§ 5 der GPO I, WHRPO I bzw. SPO I

1. Mutterschutz und Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren

(Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen)

2. Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie

verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)

3. Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit,

Behinderung

Bei 1 und 2: formloser Antrag

Bei 3: (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die

Behindertenbeauftragte)

Genehmigung LLPA

Nachweispflicht & Angabe von Änderungen

Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester

einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür

vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max. Verlängerung drei Jahre)

Nachteilsausgleich und

Schutzfristen

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Abmeldung möglich (i.d.R. bis Nachreichtermin)Antrag formlos, schriftlich mit Unterschrift!

WH-Anmeldung

Anmeldung zum Staatsexamen

Zuteilung & Bekanntgabe der Prüfungskommissionen

Veröffentlichung des vorläufigen

Prüfungsplans

Zulassung

Bei Nicht-Zulassung (z.B. wegen fehlender Nachweise)

schriftlicher Bescheid

Was passiert nach der Anmeldung

Aushang endgültiger Prüfungsplans

Danach: Keine Aktualisierung desAushangs mehr, sondern

persönliche Information der Studierenden bei jeder Änderung!

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§ 22 der GPO I und WHRPO I bzw.

§ 23 der SPO I

• Notwendig: Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit)

• Krankmeldung immer im Prüfungsamt

• 1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen) und per Mail

2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis (Attest reicht nicht)

Formular zum Download auf der Homepage des ZPA

(der Arzt muss Anfang- und Enddatum der Prüfungsunfähigkeit

eintragen; UND Diagnose bzw. Benennung der Einschränkung der Prüfungsfähigkeit)

• Genehmigung durch das Landeslehrerprüfungsamt

genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen

• ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit »ungenügend« (6,0))

ACHTUNG:

Nur noch bei Prüfungsrücktritten aus triftigem Grund versucht das Prüfungsamt

einen Nachtermin zu ermöglichen.

Rücktritt und Unterbrechung

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§ 23 der GPO I und WHRPO I bzw.

§ 24 der SPO I

Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit

Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils

• frühestens während der nächsten, spätestens während der

übernächsten Prüfungsperiode

• Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur

Notenverbesserung nicht möglich)

Falls mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen

Arbeit zu wiederholen sind:

Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden

Wiederholung der Prüfung

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vorläufige Notenübersicht

• Für die Bewerbung in Baden-Württemberg

wird k e i n e vorläufige Notenübersicht ausgestellt

(direkte elektronische Übermittlung der Daten

an das Regierungspräsidium)

Zeugnis kann direkt ein-/nachgereicht werden

• für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc.

in begründeten Einzelfällen

• vorzeitige Zeugnisausstellung ist nicht möglich

Zeugnis

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Wie erhalte ich mein Zeugnis?

• Abholung im Prüfungsamt nach dem offiziellen

Zeugnistermin

• Überreichung bei der Examensfeier (Januar/Juli)

• Versand per Post (dazu vorab: 3,60 € in Briefmarken und

ein formloser Antrag mit aktueller Adresse)

Bitte holen Sie zu unserer Entlastung Ihre Unterlagen nach

der Zeugnisübergabe im Prüfungsamt wieder ab.

Zeugnis

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• telefonisch: 477-555

Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule

bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen

• Frontoffice (Öffnungszeiten siehe Homepage)

• MailStaatsexamen GS und WHRS - LA 2011 [email protected] Staatsexamen Sonderpädagogik - LA 2011 [email protected]

• Homepagehttp://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html

So erreichen Sie uns

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Ihre Fragen?