Voraussetzungen für eine binationale Eheschließung in der ...aktiv.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS... · Voraussetzungen für eine binationale Eheschließung

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  • Voraussetzungen fr eine binationale Eheschlieung in der BRD(ein Partner mit Staatsangehrigkeit deutsch, der andere Partner

    mit auslndischer Staatsangehrigkeit oder zwischenzeitlichdeutscher StA, aber auslndischer Herkunft)

    a) Zunchst gilt hier das sogenannte internationale Privatrecht, abgekrzt IPR.Dieses Rechtsgebiet regelt die magebliche Privatrechtsordnung bei Sachverhaltenmit Auslandsberhrung, also zum Beispiel auslndische Staatsangehrigkeit.Das IPR ist geregelt im Einfhrungsgesetz zum Brgerlichen Gesetzbuch, abgekrztEGBGB.

    b) Fr Eheschlieungen ist im EGBGB wichtig der Artikel 13. Er regelt die Ehe-schlieung und ihre Voraussetzungen.

    Wichtig an Artikel 13 ist insbesondere der Absatz 3, wonach eine Ehe im Inland, dasheit in der BRD, nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden kann.(Davon gibt es im Absatz 3 Satz 2 eine Ausnahme, wenn keiner der beiden Verlobtendie deutsche Staatsangehrigkeit hat.) Artikel 13 Abs. 3 fhrt direkt zur Regelung des 1309 BGB. Dieser Paragraf regelt das fr die Eheschlieung erforderlichesogenannte Ehefhigkeitszeugnis. Ohne dieses Ehefhigkeitszeugnis ist eineEheschlieung nicht erlaubt. Das Ehefhigkeitszeugnis soll von der inneren Behrdedes Heimatstaates beigebracht werden und beinhaltet, dass der Eheschlieung nachdem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.Nun gibt es aber sehr viele Staaten auf der Welt, die ein solches von uns gefordertesEhefhigkeitszeugnis nicht ausstellen. Insofern regelt 1309 Abs. 2 BGB, dass derPrsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt liegt, bei demdie Ehe geschlossen werden soll, eine Befreiung von dem Erfordernis diesesEhefhigkeitszeugnisses erteilen kann.

    c) Die Befreiung von der Beibringung des Ehefhigkeitszeugnisses erteilt in Baden-Wrttemberg das Oberlandesgericht Stuttgart.

    Alles Nhere dazu knnen Sie auf der Homepage des OLG VerwaltungsabteilungStuttgart unter den allgemeinen Hinweisen finden und dann gegliedert nach allenLndern unter dem Stichwort des jeweiligen Herkunftslandes.

    Alle Informationen jeweils aktuell hierzu erhalten Sie unter:http://www.olg-stuttgart.de

    Ganz besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist folgender Hinweis:

    Eine verbindliche Prfung durch das Oberlandesgericht, ob die Befreiung vonder Beibringung des Ehefhigkeitszeugnisses erteilt wird, kann erst nachVorlage der vollstndigen Eheschlieungsakten durch das Standesamt mit derEheschlieungsanmeldung, allen notwendigen urkundlichen Nachweisen imOriginal mit bersetzungen und eines ordnungsgemen Antrages erfolgen.ber die Aufnahme der Eheschlieungsanmeldung entscheidet allein dasStandesamt.

  • d) Dieses Verfahren gilt auch und zwar ohne jede Ausnahme, wenn einer der Verlobtenzwischenzeitlich zwar bereits die deutsche Staatsangehrigkeit besitzt, aber ebenauslndischer Herkunft ist. Wenn dieser Verlobte dann noch frhere Eheschlie-ungen oder Scheidungen im Heimatland oder jetzt in Deutschland "hinter sichgebracht" hat, dann kommt eine weitere Prfung ins Spiel, nmlich die Prfung durchdas Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort luft nmlich das Verfahren zur Anerkennungauslndischer Entscheidungen in Ehesachen nach 107 FamFG (Gesetz ber dasVerfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts-barkeit). Hier ist fr Baden-Wrttemberg ausschlielich das OLG Karlsruhe zustndigund was dann im Einzelnen zu diesem Verfahren zu sagen ist, kann man wiederumauf der Homepage des OLG Karlsruhe abrufen und zwar unter der Adresse:http://www.olg-karlsruhe.de

    Die Eheschlieung vor dem Standesamt kann erst erfolgen, wenn das Oberlandes-gericht das Ehefhigkeitszeugnis erteilt hat.Nach derzeitigem Kenntnisstand soll das Oberlandesgericht Karlsruhe bei denVerfahren zur Anerkennung auslndischer Entscheidungen in Ehesachen sehr zgigarbeiten, aber das wird im Einzelfall sicherlich auch von der Anzahl derauslndischen Dokumente und dem Herkunftsland abhngen.Beim Oberlandesgericht Stuttgart dauert die Bearbeitung zur Befreiung von derBeibringung des Ehefhigkeitszeugnisses durchschnittlich drei Monate.

    Da Voraussetzung fr das Ttigwerden des Oberlandesgerichts (oder in Einzelfllensogar beider Oberlandesgerichte) das Vorliegen der vollstndigen notwendigenUrkunden im Original mit bersetzungen ist, kann eine geplante Eheschlieung alsosehr leicht 1/4 bis 1/2 Jahr dauern.

    Tipp!Wenn Eheschlieungswnsche im Raum stehen, sollte man so schnell wiemglich zum zustndigen Standesamt gehen, dort die Nationalitt desauslndischen Verlobten oder frher auslndischen Verlobten, der inzwischeneinen deutschen Pass hat, mitteilen und sich dann ein Formular geben lassen,auf dem genau angekreuzt ist, welche Papiere der auslndische Verlobte imEinzelnen bentigt.

    Hier so frh wie mglich Informationen einzuholen, macht Sinn, weil die Beschaffungder Dokumente aus dem Heimatland im Einzelfall sehr langwierig und teilweise auchkostenintensiv sein kann.

    Vera Kohlmeyer-Kaiser