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VORHABENTRÄGER: Wilfried Wagner GERBERSDORF 5A, 91732 MERKENDORF VERFASSER PLANUNGSBÜRO GODTS Hauptbüro/Postanschrift: Römerstraße 6, 73467 Kirchheim am Ries Telefon 0 73 62/92 05-17 E-Mail [email protected] Zweigstelle/Donau-Ries Hauptstraße 70, 86641 Rain Stadtplanung • Landschaftsplanung • Umweltplanung BEARBEITUNG: Dipl.-Ing. Joost Godts M. Sc. Matthias Merkel VORHABEN: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FREIFLÄCHEN- PHOTOVOLTAIKANLAGE PFOFELD-LANGLAU AM ZIEGELWEG“ DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIE FLURNUMMER 1273 GEMARKUNG PFOFELD FACHBEITRAG ZUR SPEZIELLEN ARTEN- SCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG VORENTWURF VOM 09.11.2020

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN ...F LITERATUR UND VERWENDETE UNTERLAGEN 13 G LAGEPLAN: WIRKDISTANZEN (M 1:1.500) 14 vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“:

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  • VORHABENTRÄGER:

    Wilfried Wagner GERBERSDORF 5A, 91732 MERKENDORF

    VERFASSER PLANUNGSBÜRO GODTS

    Hauptbüro/Postanschrift: Römerstraße 6, 73467 Kirchheim am Ries Telefon 0 73 62/92 05-17 E-Mail [email protected] Zweigstelle/Donau-Ries Hauptstraße 70, 86641 Rain

    Stadtplanung • Landschaftsplanung • Umweltplanung BEARBEITUNG: Dipl.-Ing. Joost Godts M. Sc. Matthias Merkel

    VORHABEN:

    VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE PFOFELD-LANGLAU AM ZIEGELWEG“ DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIE FLURNUMMER 1273 GEMARKUNG PFOFELD

    FACHBEITRAG ZUR SPEZIELLEN ARTEN-SCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG VORENTWURF VOM 09.11.2020

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 2 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    A EINLEITUNG 31 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................ 32 Gebietsbeschreibung ............................................................................................. 33 Datengrundlagen ................................................................................................... 34 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen ............................................ 4

    B WIRKUNG DES VORHABENS 41 Baubedingte Wirkungen ........................................................................................ 42 Anlagenbedingte Wirkungen ................................................................................. 43 Betriebsbedingte Wirkungen ................................................................................. 4

    C BETROFFENHEIT DER ARTEN 51 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten .......................................... 51.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie ........................................................................ 51.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie .................................................................................. 51.3 Vogelarten des Anhangs I sowie nach Art. 4 (2) Vogelschutzrichtlinie .............................................. 62 Relevanzprüfung ................................................................................................... 72.1 Vögel (Aves) ....................................................................................................................................... 8

    D MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR SICHERUNG DER KONTINUIERLICHEN ÖKOLOGISCHEN FUNKTIONALITÄT 12

    1.1 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme ..................................................................................... 121.2 Schaffung neuer Habitatstrukturen .................................................................................................. 12

    E FAZIT 12

    F LITERATUR UND VERWENDETE UNTERLAGEN 13

    G LAGEPLAN: WIRKDISTANZEN (M 1:1.500) 14

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 3 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    A EINLEITUNG

    1 Anlass und Aufgabenstellung Der Vorhabenträger Herr Wilfried Wagner beabsichtigt den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Fl.-Nr. 1273, Gemarkung Pfofeld östlich von Langlau. Dabei wird die Inanspruchnahme einer intensiv genutzten Grünfläche notwendig. Da hierdurch potenzielle Lebensraumstrukturen verloren gehen können, wird daher ein Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) seitens der Unteren Naturschutzbehörde gefordert. Im vorliegenden Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgt die Überprüfung: • Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44 Abs.1 Nr.1 und Nrn.2 und 3 i.V.m.

    Abs.5 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, Arten des Anhangs I und nach Art.4 (2) VS-Richtlinie) die durch das Vorhaben erfüllt werden können

    • der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gemäß §45 Abs.7 BNatSchG

    Eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung entbindet den Vorhabenträger jedoch nicht vom Vermeidungsgebot. Aufgrund des Beginns der Erarbeitung der Unterlagen zum Artenschutz im weit fortgeschrittenen Kalenderjahr und der Dringlichkeit zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens sind mit Ausnahme einer Ortsbegehung zur Bestandserfassung des Plangebietes keine repräsentativen Kartierungen möglich, um das tatsächlich vorkommende Artenspektrum zu ermitteln. Es wird daher in der nachfolgenden Abhandlung eine sogenannte „worst-case-Betrachtung“ durchgeführt.

    2 Gebietsbeschreibung Das Untersuchungsgebiet (UG) umfasst den Geltungsbereich mit intensiver Grünlandnutzung sowie die angrenzenden Flächen in einem Umkreis von bis zu 150m. Die umliegenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt oder sind mit Wald und Gehölzen bestanden. Südlich verläuft die Bahnhofstraße sowie daran angrenzend eine Bahnstrecke. Es befinden sich keine amtlich kartierten Biotope oder Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete etc.) innerhalb des Untersuchungsgebietes.1

    3 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: • Überblickskartierung zur Erfassung der Lebensraumstrukturen und des Artenpotentials am

    29.07.2020 • Biotopkartierungsdaten aus dem Bayerischen Fachinformationssystem Naturschutz

    (FinWeb), Stand: 2020 • öffentl. zugängliche Arteninformationen des Bay. Landesamtes für Umwelt (Stand Oktober

    2020) für das TK-Blatt 6831 (Spalt)

    1 BAY. LANDESAMT FÜR UMWELT: FIS-Natur Online (Fin-Web), Zugriff am 19.10.2020

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 4 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    4 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Nachfolgende Untersuchung lehnt sich an die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19.01.2015, Az.: IIZ7-4022.2-001/05 eingeführten und dort im Anhang angefügten „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)“ an. Es wurde wie folgt vorgegangen: a) Bestandsaufnahme im Rahmen des Bauleitplanverfahrens b) Ermitteln des Artenspektrums (basierend auf den Arten des Anhangs IV FFH-RL und den

    Arten des Anhangs I VS-RL, der Roten Liste gefährdeter Tiere und Gefäßpflanzen Bayerns und der Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands) und Abschichtung anhand der Lebensraumausstattung

    c) Prüfung der Beeinträchtigung (Verbotstatbestände des §44 Abs.1 Nr.1 und Nrn.2 und 3 i.V.m. Abs.5 BNatSchG bzw. nach Art.6 Abs.2 S.2 BayNatSchG) im Rahmen einer worst-case-Betrachtung unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und ggf. vorgezogenen funktionserhaltenden Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen)

    Abweichend von den oben zitierten Hinweisen der Obersten Baubehörde wird entsprechend der aktuellen Rechtsprechung (BVerwG 9A 4/13 vom 08.01.2014) ein absichtliches individuenbezogenes Tötungsverbot berücksichtigt und individuenbezogen im Rahmen des Tötungsverbots nach §44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG geprüft (nicht wie bisher beim Schädigungsverbot nach §44 Abs.1 Nr.1-3 i.V.m Abs.5 BNatSchG). Der Untersuchungsraum der umweltbezogenen Untersuchungen wurde entsprechend der zu erwartenden Auswirkungen abgegrenzt und umfasst das Planungsgebiet sowie die umliegenden Flächen.

    B WIRKUNG DES VORHABENS

    1 Baubedingte Wirkungen • Störungen durch Lärm, Immissionen, Erschütterungen und optische Reize • Flächeninanspruchnahme für Maschinen und Arbeiten (z.B. zum Befahren, für

    Baustelleneinrichtung) • Betriebs- oder Baustoffe können bei unsachgemäßer Arbeitsweise in den Boden oder

    Wasserkreislauf gelangen

    2 Anlagenbedingte Wirkungen • geringfügig zusätzlich versiegelte Fläche, die Wasserversickerung verringert sich marginal,

    zwischen den Modulen bleibt Vegetation bestehen • Lebensraum muss weichen, somit potentieller Verlust von Lebensstätten und

    gegebenenfalls Beeinträchtigung von Arten der Ackerstandorte • Entstehung einer geringfügigen zusätzlichen Vertikalkulisse durch die Eingrünung bzw.

    Module und Nebenanlagen

    3 Betriebsbedingte Wirkungen Von der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine nennenswerten Störungen zu erwarten, da die Module nach Errichtung weder bewegt werden (werden nicht dem Sonnenverlauf nachgeführt), noch anderweitig Prozesse auf dem Gelände ablaufen, die in irgend einer Weise durch Lärm, Staub, Geruch oder Erschütterungen Beeinträchtigungen hervorrufen könnten.

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 5 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    C BETROFFENHEIT DER ARTEN

    1 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Die Prüfung der planungsrelevanten Arten erfolgte auf Grundlage der online abrufbaren Arteninformationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) für das TK-Blatt 6831 (Spalt). Die im TK-Blatt vorkommenden Arten wurden dabei gesamtheitlich betrachtet und im Hinblick auf die Wirkungen der Planung abgehandelt.

    1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus §44 Abs.1 Nr.4 i. V. m. Abs.5 BNatSchG für nach §15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: • Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen

    oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

    Gemäß den Arteninformationen im TK-Blatt 6831 sind keine planungsrelevanten Pflanzenarten verzeichnet. Aufgrund der intensiven Nutzung und der damit einhergehenden Arten- und Strukturarmut ist mit einem Vorkommen planungsrelevanter Arten auch nicht zu rechnen. Eine nähere Betrachtung im Rahmen der Relevanzprüfung erfolgt somit nicht.

    1.2 Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus §44 Abs.1 Nrn.1 bis 3 i. V. m. Abs.5 BNatSchG für nach §15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: • Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

    und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen.

    • Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

    • Tötungsverbot: Gefahr durch Tötung im Baubetrieb. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten. Die Verletzung oder Tötung von Tieren und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

    Fledermäuse: Die online abrufbaren Arteninformationen des LfU verzeichnen für das TK-Blatt 6831, in dem sich das Vorhaben befindet, einige Fledermausarten. Dies sind die Breitflügelfledermaus, Bechsteinfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr und Zweifarbfledermaus. Aufgrund der Ausprägung des Geltungsbereiches als intensiv genutztes Grünland ist eine Relevanz für eine Raumnutzung durch Fledermäuse kaum gegeben. Dies gilt ebenso für die übrigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen im UG, da diese –wie auch das Plangebiet– aufgrund ihrer Struktur- und Blütenarmut wenig Nahrungspotenzial in Form von blütensuchenden Insekten bieten. Die im Norden angrenzenden Gehölze sowie auch die bahnbegleitenden Gehölze besitzen aufgrund der fehlenden Reife kaum ein Potenzial für geeignete Strukturen, die als Lebensstätte dienen können. Hierfür kommen vielmehr die weiträumiger gelegenen Waldbereiche in Frage, in die jedoch nicht eingegriffen wird. Somit sind lediglich Transferflüge zwischen den einzelnen Waldbereichen über die Fläche sind anzunehmen.

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 6 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    Für die Artengruppe Fledermäuse gilt somit, dass weder geeignete Lebensstätten z.B. Gehölze oder Gebäude mit geeigneten Strukturen noch geeignete Nahrungshabitate mit hohem Aufkommen von Beutetieren, in Anspruch genommen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Artengruppe sind somit nicht zu erwarten. Eine weiterführende Relevanzprüfung entfällt somit. Weitere Säugetiere: Laut den Arteninformationen des LfU ist der Biber (Castor fiber) im TK-Blatt verzeichnet. Der Biber findet im UG und im weiteren Umfeld keine stehenden oder fließenden Gewässer als Lebensraum vor. Aufgrund der fehlenden Lebensraumeignung des Geltungsbereiches ist ein Vorkommen und die Betroffenheit des Bibers auszuschließen. Eine nähere Betrachtung im Rahmen der Relevanzprüfung erfolgt somit nicht. Reptilien: Das Plangebiet ist aufgrund der Lage auf intensiv genutztem, strukturarmen Grünland kein geeigneter Lebensraum für die auf TK-Blattebene nachgewiesene Reptilienart Zauneidechse, da dieses nicht den benötigten Bedingungen dieser Art (wärmebegünstigt, lückige Vegetation, Versteckmöglichkeiten, Standorte für die Eiablage, Strukturreichtum, ausreichendes Nahrungsangebot, Sonnenplätze, usw.) entspricht. Vorkommen von Reptilien können somit im UG aufgrund der ungenügenden Lebensraumausstattung nicht vermutet werden. Eine nähere Betrachtung im Rahmen der Relevanzprüfung erfolgt somit nicht. Amphibien: Gemäß den Arteninformationen des LfU sind im TK-Blatt die Gelbbauchunke, die Kreuzkröte, der Laubfrosch, die Knoblauchkröte, der Kleine Wasserfrosch und der Kammolch verzeichnet. Diese können aufgrund des Grünlandstandorts und fehlender geeigneter Reproduktions-gewässer nicht vermutet werden. Weiterhin wirken viele Bereiche im UG, wie die angrenzenden Ackerflächen, die Ortschaft Langlaus im Osten, die Straße und die Bahntrasse isolierend, sodass auch das Einwandern in den Geltungsbereich wenig wahrscheinlich ist. Im Rahmen der Überblickskartierung wurden keine als Verstecke geeigneten Strukturen wie Totholz oder Steine im Geltungsbereich ermittelt. Ein Vorkommen der Arten kann daher mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine nähere Betrachtung im Rahmen der Relevanzprüfung erfolgt somit nicht. Wirbellose: Die Grüne Flussjungfer ist eine Charakterart natürlicher Auen, welche Kiesbänke für die Larvalentwicklung benötigt. Im UG fehlen Fließgewässer, sodass kein Vorkommen dieser Art zu erwarten ist. Eine nähere Betrachtung der Grünen Flussjungfer erfolgt somit nicht.

    1.3 Vogelarten des Anhangs I sowie nach Art. 4 (2) Vogelschutzrichtlinie Bezüglich der europäischen Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie ergibt sich aus §44 Abs.1 Nr.1 und Nrn.2 und 3 i. V. m. Abs.5 BNatSchG für nach §15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: • Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

    und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

    • Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt.

    • Tötungsverbot: Gefahr durch Tötung im Baubetrieb. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko zu erwarten. Die Verletzung oder Tötung von Vögeln und die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen, die mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verbunden sind, werden im Schädigungsverbot behandelt.

    Die Arteninformationen des LfU verzeichnen diverse planungsrelevante Vogelarten für das TK-Blatt 6831. Diese Arten werden in der Relevanzprüfung entsprechend aufgelistet und abgehandelt, da das Lebensraumpotenzial und somit die Voraussetzungen für ein Vorkommen für verschiedene Artengruppen (z.B. Greifvögel, Kulturfolger) gegeben ist.

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 7 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    2 Relevanzprüfung Entsprechend der zuvor erfolgten, überschlägigen Abschätzung einer möglichen Betroffenheit ergibt sich die Notwendigkeit einer Relevanzprüfung für die ermittelten Vogelarten, welche nachfolgend abgehandelt wird. Hinweis: Die aufgelisteten Arten resultieren aus der Liste der nachgewiesenen Arten des TK-Blattes 6831 der Internet-Arbeitshilfe des LfU. Bei all jenen Arten, bei denen Spalte „L“ (erforderlicher Lebensraum vorkommend/nicht vorkommend) trotz erfolgter Abschichtung negativ, d.h. mit „0“ bewertet wurde, sind jedoch die spezifischen Lebensraumansprüche nicht mit den vorhandenen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet vereinbar. So wurde bspw. der Kiebitz in Spalte „L“ mit „0“ eingestuft, da dieser zwar entsprechend der Artenliste des TK-Blattes 6831 vorkommt, er aber seine benötigten Lebensraumstrukturen (feuchte, ausgedehnte Offenlandbereiche) im konkreten Fall nicht im Untersuchungsgebiet vorfindet und demzufolge ein Vorkommen dieser Art nicht anzunehmen ist. Eine nähere Betroffenheitsabschätzung ist somit nicht erforderlich. Erläuterungen zu den Spalten 1-5 (artspezifische Angaben): V: Wirkraum des Vorhabens liegt:

    X = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebietes der Art in Bayern

    L: Erforderlicher Lebensraum/ Standort der Art im Wirkraum des Vorhabens (Lebensraum-Grobfilter nach z.B. Feuchtlebensräume, Wälder, Gewässer):

    X = vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt 0 = nicht vorkommend; spezifische Habitatansprüche der Art mit Sicherheit nicht erfüllt

    E: Wirkungsempfindlichkeit der Art (anhand der artspezifischen Ansprüche):

    X = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i.d.R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)

    NW= Nachweis der Art im Wirkraum (auf Grundlage von Kartierungen)

    X= ja 0= nein (bei Kartierungen nicht festgestellt oder keine Kartierungen vorgenommen)

    PO= Potenzielles Vorkommen der Art im Wirkraum (auf Grundlage von V und L) X= ja 0= nein

    Erläuterungen zu den Spalten 8-10(Gefährdung/Schutz): RLB= rote Liste Bayern G= Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt RLD= rote Liste Deutschland R= extrem seltene Arten und Arten mit geografischer

    Restriktion sg= streng geschützt (X= ja) V= Arten der Vorwarnliste 1= vom Aussterben bedroht D= Daten defizitär 2= stark gefährdet 3= gefährdet

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 8 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    2.1 Vögel (Aves) V L E NW PO Art (wiss.) Art (deutsch) RLB RLD sg

    X X 0 0 X Accipiter gentilis Habicht V X

    X X 0 0 X Accipiter nisus Sperber X

    X 0 0 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger 3 X

    X 0 0 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger X

    X 0 0 Acrocephalus scripaceus Teichrohrsänger

    X 0 0 Actitis hypoleucos Flussuferläufer 1 2 X

    X 0 0 X Aegolius funereus Raufußkauz X

    X 0 0 Alauda arvensis Feldlerche 3 3

    X 0 0 Alcedo atthis Eisvogel 3 X

    X 0 0 Anas acuta Spießente 3

    X 0 0 Anas crecca Krickente 3 3

    X 0 0 Anser albifrons Blässgans

    X 0 0 Anser anser Graugans

    X 0 0 Anser fabalis Saatgans 3

    X 0 0 Anthus pratensis Wiesenpieper 1 2

    X 0 0 Anthus spinoletta Bergpieper 2 3

    X X 0 0 X Anthus trivialis Baumpieper 2 3

    X 0 0 Apus apus Mauersegler 3

    X 0 0 Ardea alba Silberreiher X

    X 0 0 Ardea cinerea Graureiher V

    X 0 0 Asio flammeus Sumpfohreule 0 1 X

    X X 0 0 X Asio otus Waldohreule X

    X 0 0 Anthya ferina Tafelente

    X 0 0 Anthya nyroca Moorente 0 1 X

    X 0 0 Botaurus stellaris Rohrdommel 1 3 X

    X 0 0 Branta canadensis Kanadagans 1 3

    X X 0 0 X Bubo bubo Uhu 1 3 X

    X 0 0 Bucephala clangula Schellente 1 3

    X X 0 0 X Buteo buteo Mäusebussard X

    X 0 0 Calidris alpina Alpenstrandläufer 1 X

    X 0 0 Calidris pugnax Kampfläufer 0 1 X

    X X 0 0 X Carduelis cannabina Bluthänfling 2 3

    X X 0 0 X Carduelis flammea Birkenzeisig 0 1

    X 0 0 Carduelis spinus Erlenzeisig 0 1

    X 0 0 Carpodacus erythrinus Karmingimpel 1 X

    X 0 0 Charadrius dubius Flussregenpfeifer 3 X

    X 0 0 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe 0 1 X

    X 0 0 Ciconia ciconia Weißstorch 3 X

    X 0 0 Cinclus cinclus Wasseramsel 0 1

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 9 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    V L E NW PO Art (wiss.) Art (deutsch) RLB RLD sg

    X 0 0 Circus aeruginosus Rohrweihe X

    X 0 0 Circus cyaneus Kornweihe X

    X 0 0 Columba oenas Hohltaube V

    X X 0 0 X Corvus corax Kolkrabe

    X X 0 0 X Corvus frugilegus Saatkrähe

    X X 0 0 X Corvus monedula Dohle V

    X 0 0 Coturnix coturnix Wachtel 3 V

    X 0 0 Crex crex Wachtelkönig

    X X 0 0 X Cuculus canorus Kuckuck V V

    X 0 0 Cyanecula svecica Blaukehlchen X

    X 0 0 Cyngus cyngus Singschwan R X

    X 0 0 Cyngus olor Höckerschwan

    X X 0 0 X Delichon urbicum Mehlschwalbe 3 3

    X 0 0 Dryobates minor Kleinspecht V V

    X 0 0 Dryocopus martius Schwarzspecht X

    X 0 0 Egretta garzetta Seidenreiher X

    X X 0 0 X Emberiza citrinella Goldammer V

    X 0 0 Falco peregrinus Wanderfalke X

    X X 0 0 X Falco subbuteo Baumfalke 3 X

    X X 0 0 X Falco tinnunculus Turmfalke X

    X 0 0 Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper V 3

    X 0 0 Fringilla montifringilla Bergfink

    X 0 0 Galerida cristata Haubenlerche 1 1 X

    X 0 0 Gallinago gallinago Bekassine 1 1 X

    X 0 0 Gallinula chloropus Teichhuhn V X

    X 0 0 Gavia arctica Prachttaucher

    X 0 0 Gavia stellata Sterntaucher

    X 0 0 Haliaeetus albicilla Seeadler R X

    X X 0 0 X Hippolais icterina Gelbspötter 3

    X X 0 0 X Hirundo rustica Rauchschwalbe V 3

    X 0 0 Jynx torquilla Wendehals 1 2 X

    X 0 0 Lanius collurio Neuntöter V

    X 0 0 Lanius excubitor Raubwürger 1 2 X

    X 0 0 Larus argentatus Silbermöwe

    X 0 0 Larus cachinnans Steppenmöwe R

    X 0 0 Larus canus Sturmmöwe R

    X 0 0 Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe R

    X 0 0 Larus michahellis Mittelmeermöwe

    X 0 0 Larus ridibundus Lachmöwe R

    X 0 0 Leiopicus medius Mittelspecht X

    X 0 0 Locustella naevia Feldschwirl V 3

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 10 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    V L E NW PO Art (wiss.) Art (deutsch) RLB RLD sg

    X 0 0 Lullula arboea Heidelerche 2 V X

    X 0 0 Mareca penelope Pfeifente 0 R

    X 0 0 Mareca strepera Schnatterente

    X 0 0 Mergus albellus Zwergsäger

    X 0 0 Mergus merganser Gänsesäger V

    X X 0 0 X Milvus migrans Schwarzmilan X

    X X 0 0 X Milvus milvus Rotmilan V V X

    X 0 0 Motacilla flava Wiesenschafstelze

    X 0 0 Netta rufina Kolbenente

    X 0 0 Numenius arquata Großer Brachvogel 1 1 X

    X 0 0 Oenanthe oenanthe Steinschmätzer 1 1

    X X 0 0 X Oriolus oriolus Pirol V V

    X 0 0 Pandion haliaetus Fischadler 1 3 X

    X X 0 0 X Passer montanus Feldsperling V V

    X X 0 0 X Perdix perdix Rebhuhn 2 2

    X 0 0 Pernis apivorus Wespenbussard V 3 X

    X 0 0 Phalacrocorax carbo Kormoran

    X 0 0 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 3 V

    X 0 0 Picus canus Grauspecht 3 2 X

    X X 0 0 X Picus viridis Grünspecht X

    X 0 0 Podiceps cristatus Haubentaucher

    X 0 0 Podiceps phoenicurus Schwarzhalstaucher 2 X

    X 0 0 Rallus aquaticus Wasserralle 3 2

    X 0 0 Remiz pendulinus Beutelmeise V

    X 0 0 Riparia riparia Uferschwalbe V V X

    X 0 0 Saxicola rubetra Braunkehlchen 1 2

    X 0 0 Scolopax rusticola Waldschnepfe V

    X 0 0 Spatula clypeata Löffelente 1 3V

    X 0 0 Spatula querquedula Knäkente 1 2 X

    X 0 0 Sterna hirundo Flußseeschwalbe 3 2 X

    X X 0 0 X Streptopelia turtur Turteltaube 2 2 X

    X X 0 0 X Strix aluco Waldkauz X

    X X 0 0 X Sylvia communis Dorngrasmücke V

    X X 0 0 X Sylvia curruca Klappergrasmücke 3

    X 0 0 Tadorna ferruginea Rostgans

    X 0 0 Tadorna tadorna Brandgans R

    X 0 0 Tringa glareola Bruchwasserläufer V X

    X 0 0 Tringa ochropus Waldwasserläufer V X

    X 0 0 Tringa totanus Rotschenkel 1 3 X

    X X 0 0 X Tyto alba Schleiereule 3 X

    X 0 0 Vanellus vanellus Kiebitz 2 2 X

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 11 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    Ergebnis: Entsprechend der Relevanzprüfung ist nicht davon auszugehen, dass durch die Planung Verbotstatbestände für die aufgelisteten planungsrelevanten Arten ausgelöst werden könnten. Insbesondere für Offenlandarten (z.B. Feldlerche, Kiebitz, Großer Brachvogel) ist das Lebensraumpotential zu gering, als dass Individuen selbst oder potenzielle Fortpflanzungs- und Brutstätten betroffen sein können. Die bereits durch massiv wirkende Waldbereiche und andere Vertikalkulissen großflächig beeinträchtigten Bereiche sind hierzu im Lageplan „Wirkdistanzen“ veranschaulicht. Es besteht also im Plangebiet und dessen Wirkbereich kein für Offenlandarten geeigneter Lebensraum. Diese Arten bevorzugen vielmehr störungsarme und weiträumig einsehbare Landschaften, idealerweise mit flachem Relief und ohne störende hohe Strukturen, da diese als Ansitzwarte von Beutegreifern genutzt werden. Eine Betroffenheit von Offenlandarten durch die Planung ist daher nicht anzunehmen. Im Umkehrschluss ist das UG um den Bebauungsplan hingegen geeignet für diverse Greifvögel (Habicht, Mäusebussard, Turmfalke etc.) und Krähenvögel (Kolkrabe, Saatkrähe, Dohle), da diese oftmals ihre Niststandorte an Waldrändern oder Feldgehölzen haben und in den offenen Landschaftsteilen auf Nahrungssuche gehen. Mit der Überplanung der Fl.-Nr. 1273, Gmk. Pfofeld geht nun eine potenzielle Nahrungsfläche verloren. In Anbetracht der umliegenden großflächigen Grünland- und Ackerflächen besteht jedoch weiterhin ausreichend verfügbares Nahrungsflächenpotenzial für diese Artengruppen. Die betroffene Fläche nimmt dabei im weiträumigen Lebensraum dieser Arten keine essenziell notwendige Rolle ein. Eine Betroffenheit von Greifvögeln und Krähenvögeln kann daher ausgeschlossen werden. Für baumbewohnende Arten bzw. Waldarten wie den Pirol und Grünspecht besitzt das nördlich gelegene Feldgehölz ein moderates Lebensraumpotential. Da die Gehölze nicht in Anspruch genommen werden, ergeben sich keine Gefährdungen, wie z.B. den Verlust von Lebensstätten oder Schädigung von Individuen. Prinzipiell können auch Gehölzbrüter wie Dorngrasmücke, Goldammer und Klappergrasmücke sowie Arten der Kulturlandschaft (Rebhuhn, Feldsperling) im UG vorkommen. Ebenso wie für die Waldarten sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten, da keine Gehölze in Anspruch genommen werden und Vergrämungswirkungen durch den Anlagenbau im Anbetracht der begrenzten Bauzeit als gering zu bewerten sind. Vielmehr wird durch die Ausgleichsmaßnahme neues Lebensraumpotenzial durch die Neuanlage einer naturnahen Hecke geschaffen. Langfristig sind somit positive Wirkungen auf diese Artengruppe zu erwarten. Für Arten der Feucht- und Gewässerlebensräume (Höckerschwan, Schilfrohrsänger, Bruchwasserläufer etc.) ist aufgrund fehlender geeigneter Strukturen eine Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Ihre Vorkommen sind entsprechend ihrer Lebensraumpräferenzen vielmehr am Kleinen und Großen Brombachsee zu vermuten. Entsprechend der Relevanzprüfung und den vorstehenden Ausführungen ist also nicht zu erwarten, dass Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Eine nähere Betroffenheitsabschätzung wird als nicht erforderlich angesehen.

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 12 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    D MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND ZUR SICHERUNG DER KONTINUIERLICHEN ÖKOLOGISCHEN FUNKTIONALITÄT Spezifische Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität werden als nicht erforderlich erachtet, da durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen für die potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten ermessen werden können. Allgemeine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können aber dazu beitragen, grundsätzliche Auswirkungen der Planung abzumindern.

    1.1 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme Um einen übermäßigen Lebensraumverlust zu vermeiden, ist die Flächeninanspruchnahme auf das unabdingbar notwenige Maß zu beschränken. Die Planung erfolgt demzufolge dem konkreten Bedarf entsprechend.

    1.2 Schaffung neuer Habitatstrukturen Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme wird in den Randbereichen eine naturnahe Hecke aus heimischen, standortgerechten Arten angelegt. Diese Maßnahme gewährleistet zugleich auch eine Minderung optischer Wirkungen durch die zu erwartende Anlage. Weiterhin wird hierdurch ein Lebensraum geschaffen, welcher von zahlreichen Kleintieren wie Insekten besiedelt werden kann und die Attraktivität als Nahrungshabitat für zahlreiche Kleintiere, Insekten und Vögel erhöht.

    E FAZIT Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“ wird die Inanspruchnahme einer intensiv genutzten Grünlandfläche notwendig. Aufgrund der im Rahmen der Überblickskartierung ermittelten vorherrschenden Lebensraumbedingungen wird davon ausgegangen, dass vorhabenbedingt keine planungsrelevanten Arten betroffen sein könnten. Aufgrund des intensiv genutzten sind keine gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Arten wie z.B. Fledermäuse, Reptilien, Amphibien oder Pflanzen vorhabendingt betroffen, da deren benötigten Lebensraumstrukturen nicht vorkommen oder der Standort aufgrund seiner arten- und strukturarmen Ausprägung keine Relevanz für die Nahrungssuche oder Fortpflanzung entfaltet. Auch für Vogelarten ist eine Betroffenheit nicht anzunehmen da die Lebensraumausprägung für einige Artengruppen ungeeignet ist (Offenlandarten, Arten der Feucht- und Gewässerlebensräume). Für anderen Artengruppen, wie z.B. Greifvögel, die den Geltungsbereich zur Nahrungssuche nutzen, bestehen wiederum ausreichend weitere Nahrungsflächen im Umfeld der Planung, sodass der Flächenverlust als vernachlässigbar einzustufen ist. Auch Waldarten und Gehölzbrüter sind nicht nachteilig betroffen, da nicht in deren benötigte Lebensraumstrukturen eingegriffen wird. Vielmehr werden durch die Ausgleichsmaßnahme neue Gehölzstrukturen geschaffen die von diesen Arten später zusätzlich besiedelt werden können. Entsprechend den Ergebnissen der Relevanzprüfung und den dazu ergangenen Erläuterungen ist nicht zu erwarten, dass durch eine zukünftige Freiflächen-Photovoltaikanlage artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG ausgelöst werden. Grundsätzliche Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung, bspw. durch Begrenzung der Flächeninanspruchnahme und die Pflanzung einer naturnahen Hecke au heimischen Arten etc. sollen dazu beitragen, die geringfügigen Auswirkungen der Planung weiter abzumindern.

  • vBP „Freiflächen-Photovoltaikanlage Pfofeld-Langlau Am Ziegelweg“: Fachbeitrag zur saP Seite 13 von 14

    Vorentwurf vom 09.11.2020 vBP-FPV-Pfofeld-Langlau-Am_Ziegelweg-201109a-FsaP.docx Planungsbüro Godts

    F LITERATUR UND VERWENDETE UNTERLAGEN BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: Arteninformationen zu saP-relevanten Arten (Artensteckbriefe): URL: , Stand 07/2018 BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (2017): Rote Liste und kommentierte Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Bayerns BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009, Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1979): Richtlinie 79 / 409 / EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; zuletzt geändert durch Richtlinie 91/244/EWG des Rates v. 6. März 1991 DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1992): Richtlinie 92 / 43 / EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ DER NATUR, DIE PFLEGE DER LANDSCHAFT UND DER ERHOLUNG IN DER FREIEN NATUR (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011, das zuletzt durch das Gesetz vom 21.02.2020 (GVBl. S. 34) geändert worden ist GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 290 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN (2015): Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)

  • Bahnhofstraße

    Bahnlinie Nördlingen Pleinfeld

    1274

    1273

    1103

    3100

    257

    258

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    VORHABENBEZOGENERBEBAUUNGSPLAN"FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGEPFOFELD-LANGLAUAM ZIEGELWEG"

    VORHABEN:

    VORHABENTRÄGER:

    Wilfried WagnerGERBERSDORF 5A, 91732 MERKENDORF

    DER GELTUNGSBEREICH UMFASST DIEFLURNUMMER 1273 GEMARKUNG PFOFELD

    Stadtplanung • Landschaftsplanung • Umweltplanung

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    © Bayerische Vermessungsverwaltung

    Grundlage in ETRS89 mit UTM Zone 32

    DATENQUELLE:DIGITALES ORTHOPHOTO (07/2018)AMTL. DIGITALE FLURKARTE (08/2020)

    LAGEPLANWIRKDISTANZENMAßSTAB IM ORIGINAL 1:1000STAND 09.11.2020

    100 50m

    NORD

    SÜD

    bestehende Vertikalkulisse

    hinzukommende Vertikalkulisse

    mit durchschnittlicher Wirkdistanzfür Bodenbrüter von 50 bis 100 m

    mit durchschnittlicher Wirkdistanzfür Bodenbrüter von 50 m

    sonstiger WirkfaktorWege mit durchschnittlicher Wirkdistanz von ca. 10 m

    Plangebiet