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Vorlesung Strafrecht III Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene WS 2017/2018 Besprechung der Klausur… · Vorlesung Strafrecht III Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

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Vorlesung Strafrecht III Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

WS 2017/2018

– Besprechung der Klausuren / Antrag auf Nachkorrektur –

I. Die Besprechung der ersten Klausur v. 28. November 2017 findet am Dienstag, 5. Dezem-

ber 2017, die Besprechung der zweiten Klausur v. 6. Februar 2018 zu Beginn des SS 2018

statt (Ankündigung durch Rundmail über StudIP an die Teilnehmer der Vorlesung „Strafrecht

III“).

II. Einen Antrag auf Nachkorrektur kann nur stellen, wer an der Besprechung der jeweiligen

Klausur teilgenommen hat (Nachweis durch Eintrag in die nach der Besprechung im Hörsaal

ausliegende Liste).

Studierende, die an der Besprechung nicht teilgenommen haben, können nur dann eine Nach-

korrektur beantragen, wenn sie (schon im Antrag) einen triftigen Grund für die Nichtteilnahme an

der Besprechung vorbringen können. Gesundheitliche Gründe sind durch ein ärztliches Attest

nachzuweisen.

Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Rückgabe der jeweiligen Klausur am Lehr-

stuhl eingegangen sein. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht zugelassen.

Den Termin für die Rückgabe der Klausuren (zu Beginn der Vorlesungszeit im SS 2018) er-

fahren Sie per Rundmail über StudIP sowie über die Lehrstuhl-Homepage („Aktuelles“).

Die Noten werden schon während der vorlesungsfreien Zeit in HISQIS eingetragen, sobald die

Ergebnisse vorliegen.

Der Antrag auf Nachkorrektur hat schriftlich (ausschließlich) per Post oder durch Einwurf in

die Holz-Urne vor NK 529 zu erfolgen (nicht per Fax oder E-Mail !).

Er muss eine Begründung enthalten, aus der die gerügten Korrekturmängel unter Bezugnah-

me auf die jeweilige Textstelle in der Arbeit abschließend hervorgehen.

Prof. Dr. Robert Esser