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Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen 29. September 2015, Energietag, Kursaal, Bern Beat Züsli, Energiestadtberater und Auditor Architektur und Energie, Luzern 2000-Watt-Areale

Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen 29

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Vortrag Nr. 4: 2000-Watt-Areal: Die Rolle der Energiestädte

Vollzug in Gemeinden – 2000-Watt-Areal-Zertifikat im Rahmen von Sondernutzungsplanungen29. September 2015, Energietag, Kursaal, Bern

Beat Züsli, Energiestadtberater und AuditorArchitektur und Energie, Luzern

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Bisherige Vorgaben bei Sondernutzungsplanungen

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Häufig verwendete energetisch relevante Vorgaben:- Reduzierter Anteil nicht erneuerbare Energien (MuKEn)- Anwendung der Minergie-Standards für die Gebäude- Anteile erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser- Vorgaben Parkplatzanzahl

Wirkung der Vorgaben:- Hauptsächlich Optimierung der Betriebsenergie Gebäude- Graue Energie wenig berücksichtigt (z.T. Minergie-Eco)- Einbezug Elektrizität und Mobilität ungenügend- Gesamtbetrachtung kaum oder nicht vorhanden

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Stadt Luzern, neue Bau- und Zonenordnung Anfang Juni 2014 vom Regierungsrat genehmigt

Art. 43 Energie (für zehn ausgewählte Gebiete)3 In den Bestimmungen im Anhang sind Gebiete bezeichnet, in denen ein erhöhter Gebäudestandard gilt.4 Der Stadtrat legt den erhöhten Gebäudestandard in einer Verordnung fest.

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Stadt Luzern: Umsetzung in GestaltungsplanVorgaben für den Gestaltungsplan (Beispiel)

Das Areal muss das „Zertifikat für 2000-Watt-Areale“ von Energiestadt für die Phasen „Entwicklung“ und „Betrieb“ erlangen. Die Stadt Luzern ist über die Ergebnisse der jeweiligen Zertifizierung und Re-Zertifizierung zu informierenVon der Trägerschaft wird der Nachweis verlangt, dass bei Nichterfüllung der Anforderungen zur Zertifizierung „Betrieb“ Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen werden, welche dazu führen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Wirtschaftlich tragbare Massnahmen sollen umgesetzt werden. Der genaue Umfang der Umsetzung liegt in der Kompetenz der Trägerschaft.

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Beurteilung der Chancen und Risiken

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Chancen für die Gemeinden- Gesamtbetrachtung ermöglicht neue, effizientere Lösungen in

den energetisch relevanten Bereichen- Sensibilisierung der Beteiligten für „neue“ Themen- Neue Erkenntnisse für die Betriebsphase gewinnen- Auslagerung Vollzug

Risiken für die Gemeinden- Noch wenig Erfahrungen bei der Weitergabe der

Verpflichtungen (Verkauf, Vermietung)- Koordination mit dem gesetzlichen Nachweis erforderlich- Nichteinhaltung der Anforderungen in der Betriebsphase