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Das physikalische Weltbild hat nicht unrecht mit dem, was es behauptet, sondern mit dem, was es verschweigt. Carl Friedrich von Weizsäcker Dr. Neil Cherry (Lincoln University, Neuseeland) fasst 150 neueste Studien zum Thema nichtionisierende Strahlung zusammen: ab 0,04 V/m Schlafstörungen Lernbeeinträchtigung ab 0,48 V/m Krebspromotion Fruchtbarkeitsstörungen Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte 4 V/m für 900 MHz (Natel D) 6 V/m für 1800 MHz (Natel E) 40 - 60 V/m in unbewohnten Gebieten Erfahrungen mit Kurzwellensender Schwarzenburg ab 0,2 V/m erkrankten Menschen (Studie Uni Bern) ab 0,4 V/m 10% erkrankten! (steht in der NISV!)

Vortrag Rolle Teil 2

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ab 0,04 V/m Schlafstörungen Lernbeeinträchtigung ab 0,48 V/m Krebspromotion Fruchtbarkeitsstörungen Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte 4 V/m für 900 MHz (Natel D) 6 V/m für 1800 MHz (Natel E) 40 - 60 V/m in unbewohnten Gebieten Dr. Neil Cherry (Lincoln University, Neuseeland) fasst 150 neueste Studien zum Thema nichtionisierende Strahlung zusammen: Carl Friedrich von Weizsäcker

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Das physikalische Weltbild hat nicht unrecht mit dem, was es behauptet, sondern mit dem,

was es verschweigt. Carl Friedrich von Weizsäcker

Dr. Neil Cherry (Lincoln University, Neuseeland) fasst 150 neueste Studien zum Thema nichtionisierende Strahlung zusammen: ab 0,04 V/m Schlafstörungen Lernbeeinträchtigung ab 0,48 V/m Krebspromotion Fruchtbarkeitsstörungen Die in der Schweiz gültigen Grenzwerte 4 V/m für 900 MHz (Natel D) 6 V/m für 1800 MHz (Natel E) 40 - 60 V/m in unbewohnten Gebieten Erfahrungen mit Kurzwellensender Schwarzenburg ab 0,2 V/m erkrankten Menschen (Studie Uni Bern) ab 0,4 V/m 10% erkrankten! (steht in der NISV!)

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Grenzwerte sind nicht nach medizinischen

Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach

wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.

(Schweizerisches Bundesgericht, Urteil 1A.94/2000/sch vom 30.8.2000)

Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte

dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu

halten. (Bernisches Verwaltungsgericht, Urteil 20928U Se/wi vom 5.3.2001)

Eine Anlage ist zumutbar, wenn weniger als 10% der Bevölkerung

in ihrem Wohlbefinden gestört sind.

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Eine erstellte Anlage ist erst dann sanierungspflichtig, wenn über 25% der Bevölkerung in ihrem

Wohlbefinden gestört sind. Erstmals aufgefunden beim Bernischen Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 1997, in der Umweltverträglich-keitsprüfung zum Kurzwellensender Schwarzenburg. Und seither von allen eidgenössischen und kantonalen Vollzugsbehörden vollumfänglich übernommen. (Steht auch so in der NISV des Bundesrates)

Die Nobelpreisträger Sakmann und Neher haben entdeckt, dass bereits minimale Feldstärken von 0,002 V/m zur körpereigenen Informations-übermittlung genügen und damit Fehlleistungen im Körper verursacht werden können.

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Die Meinung der verantwortlichen BUWAL- Kommission:

"Wir sind der Ansicht, dass die aktuell gültigen Grenzwerte den Schutz des Menschen für EINIGE MINUTEN nach wie vor gewährleisten.“ Forderung von Wissenschaftlern, Ärzten und von der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung (IGEF):

im Wachbereich: 0,02 V/m darf nicht überschritten werden im Schlafbereich:0,002 V/m darf nicht überschritten werden.

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Grenzwert-Diskussion 1. thermische Wirkung (Aufheizung des Gewebes) 2. athermische Wirkung (Resonanz auf lebende Systeme) Offiziell wird nur die thermische Wirkung als wissenschaftlich erhärtet akzeptiert, obwohl bei unzähligen Wissenschaftern die athermische Wirkung als vielfach gefährlicher bezeichnet wird. Ebenso wird auch die biologisch hochwirksame niederfrequente Pulsung der Mobilfunkstrahlung bei der Grenzwertfestsetzung nicht berücksichtigt.

Die NIS-Verordnung schützt also lediglich vor dem akutem Todesfall durch unzulässige Erwärmung!

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Die 4 Phasen die ein neues Forschungsgebiet in der etablierten Wissenschaft durchlaufen muss, bis es anerkannt wird:

1. Zuerst lachen sie dich aus – 2. dann ignorieren sie dich – 3. dann werden sie wütend – 4. und am Schluss sagen sie: "Das wissen wir schon lange!" (Worte eines ergrauten Wissenschafters, der die Gefahren der Hochfrequenz erkannt hat.)

Repräsentativumfrage veröffentlicht im Magazin "Cash" vom 3. 11. 2000

- Gut die Hälfte der Schweizer-innen und Schweizer akzeptieren keine weiteren Mobilfunkantennen mehr.

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- 8% der Befragten würden sich einer Widerstandsorganisation anschliessen oder diese mindestens finanziell unterstützen. allein für das neue UMTS- Mobilfunknetz braucht es in der Schweiz laut offiziellen Erhebungen 8'000 bis 10'000 zusätzliche Antennen!

Gesundheitliche Auswirkungen Zahlreiche Untersuchungen renommierter Forschungsinstitute im In- und Ausland haben physiologische Störungen und Krankheiten nachgewiesen, die weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerten aufgetreten sind. Darunter sind zu finden:

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Kopfschmerzen, Migräne, Konzentrationsschwäche, Lern-störungen, Schwindel, Denkblockaden, Bluthochdruck, Nervosität, Herz-rhythmusstörungen, Schlafstörungen, Augenreizung, grauer Star, Tinnitus, Hörsturz, Gelenkschmerzen, Gliederschmerzen, Depression, Gereiztheit, Allergien, Neurodermitis, Asthma, Erhöhung der Blutfette und Absinken d. Lymphozyten, Blutgerinnung, Blutbildveränderung, Potenz- und Fruchtbarkeitsstörungen, Fehlgeburten, Immunschwäche, Erbgut-veränderungen, erhöhte Krebsgefahr, Leukämie, Schilddrüsenfunktionsstörung, Alzheimer..... Hinweise auf die Schädlichkeit von HF-Feldern:

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In zahlreichen Untersuchungen wurde bewiesen: pulsierende HF-Felder wirken in den Gehirnzellen als Türöffner für Schwermetalle und Prionen (-Blut-Hirn-Schranke). Studien einer britischen Experten-gruppe unter Sir William Stewart erhärten den Verdacht, dass HF-Strahlung zu Gedächtnisverlust, Krebs und Alzheimer führen können. Eine neue Studie der Uni Essen deckt einen Zusammenhang zwischen Augenkrebs und der häufigen Benutzung des Handys auf.

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Nokia warnt in einem Antrag beim amerikanischen Patentamt davor, dass es bei längerer Exposition mit Mobilfunk-strahlung zur Bildung bösartiger Tumore kommen kann.

ECOLOG-Studie von T-Mobil D Die von T-Mobil in Auftrag gegebene Studie hatte den Zweck, die Unbedenklichkeit der Mobilfunk-Strahlung zu beweisen. Das Ergebnis deckt auf:

Mobilfunktechnologie hat - mikrothermische Effekte - schädigt Moleküle der Erbsubstanz Und der Proteine - ist gentoxisch - beeinflusst zelluläre Prozesse - schwächt das Immunsystem - beeinflusst das zentrale Nervensystem - beeinträchtigt das Hormonsystem

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- induziert Krebspromotion - ist zum Teil teratogen - erhöht die Quote der Infertilität Resolution der Uni Wien:

„Es gibt keine Grenzwerte, die niedrig genug wären, um die

Zellen vor gepulster Hochfrequenz zu schützen!“

Gerard Hyland, The Lancet, GB:

„Wäre die gepulste Hochfrequenz ein Lebensmittel, dürfte sie nicht zugelassen werden, weil zu viel

Unsicherheit über deren Auswirkung besteht.“

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Zitate:

„Die Strahlungswerte der Mobilnetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese

Grenzwerte orientieren sich ja nicht nach der Gesundheit.“

(Prof. Günther Käs, Bundeswehrhochschule München)

„Angesichts der Vielzahl

wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch

verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun.“

(Umweltausschuss des EU-Parlaments)

„Ich würde mein Kind nicht in einen

Kindergarten schicken, wenn im Umkreis von 250m eine Mobilfunk-

Sendeantenne steht.“ (Prof. Peter Semm, Neurobiologe, ehem.

Experte der T-Mobil)

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The Times, 27. Juli 2000 David Charter, Education Correspondent

Jede Schule in England erhielt von der Britischen Regierung eine schriftliche Empfehlung, die Schüler vor den Gefahren der Handys zu warnen. Gleichzeitig sollten sie bei den Betreibern der nahegelegenen Mobilfunkantennen sicherstellen, dass die Hauptstrahlung der Antenne nicht auf das Schulgelände fällt. Anlass zu diesem Entscheid gab der Bericht einer britischen Expertengruppe im Mai 2000. Die britische Medizinwissenschaftzeitschrift The Lancet (Volume 356, Number 9244) bringt die nicht-thermischen Auswirkungen der Mobilnetze zur Diskussion:

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Gerard Hyland betont, dass die athermischen Effekte die eigentliche Gefahrenquelle darstellt und dass deren Auswirkungen vor allem bei Personen unter 18 Jahren erwiesen sind. Die dünnere Hirnschale, die Grössenverhältnisse des Kinderkopfes und die feineren Zellmembranen führten erwiesenermassen zu neurologischen Störungen, Immunschwächung, Gedächtnis-verlust, Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Gepulste Hochfrequenz:

GSM, UMTS,WLL

Träger-frequenz

Pulsfrequenz Wellenlänge

GSM 900 MHz 1800 MHz

217 Hz bis 1736 Hz 33,0 cm 16,6 cm

UMTS

2 - 3 GHz 15-40 MHz (Kurzwellenbereich)

9,9 cm

WLL ca. 26 GHz 28-112 MHz 1,15 cm

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Gemäss Nuklearmediziner Dr. M. Doepp und anderen Forschern gibt es deutliche Hinweise, dass sich höhere Frequenzen für den lebenden Organismus erheblich problematischer auswirken als niedrige - auch bei schwächerer Leistungsflussdichte! Dr. med K.-H. Braun-von-Gladiss (Paracelsus-Klinik) - Lebensvorgänge werden überwiegend athermisch induziert und getriggert... - Lebewesen wie der Mensch verfügen über sensible Reflexzonenbeziehungen von der Oberfläche ins Körperinnere...

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- schwache Oberflächenreize lösen dabei im Körperinnern umgekehrt proportionale Effekte mit grosser Tiefenwirkung aus... - die konkrete, biologische Wirkung hängt nicht von der Reizstärke, sondern vom Peak, von der Expositionszeit und dem Rhythmus des Reizes ab. BV Bundesverfassung Art. 10 1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. 2. Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unver-sehrtheit und auf Bewegungs- freiheit.

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BauG Baugesetz Art. 21 1. Bauten und Anlagen sind so zu erstellen, zu betreiben und zu unter- halten, dass weder Personen noch Sachen gefährdet sind. ZGB Zivilgesetzbuch Art. 684

1. Der Landeigentümer haftet für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen.... (zusammengefasst)

USG Umweltschutzgesetz Art. 1 1. Dieses Gesetz soll Menschen,Tiere und Pflanzen, Lebensgemeinschaft und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen und die Fruchtbarkeit des Bodens er- halten.

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2. Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu be- grenzen. Art. 13 1. Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest. 2. Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

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Fragen:

1. Wo, wie, wann und mit welchem Resultat ist die Unbedenklichkeits-prüfung des WLL-Systems im einzelnen und der projektierten Antennenanlage am Abendweg 1 im besonderen gemacht worden? 2. Welche Expertengruppen wurden dazu beigezogen? 3. Wer trägt die Haftung für allfällige gesundheitliche Schäden an den Benutzern des Gebäudes und an den Bewohnern der Nachbarschaft? (Antennenbetreiber OnSpirix, Gebäudebesitzer, Gemeinde Luzern, Kanton, Bund?)

4. Wer zahlt eventuelle Schadenersatzforderungen?

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5. Ist OnSpirix in der Lage die biologische Unbedenklichkeit schriftlich zu garantieren und die Haftung bei gegenteiligem Ausgang zu übernehmen? 6. Wie gedenkt OnSpirix zu reagieren, wenn sich nach der Inbetriebnahme der Antenne zeigen sollte, dass der Schulbetrieb gestört wird oder einzelne Kinder mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert werden? 7. Was geschieht mit der Antennenanlage, wenn sich das WLL-System für die Schweiz als untauglich oder technisch mangelhaft herausstellen würde? 8. Mit wie vielen Sendeantennen bei welcher Leistungsabgabe ist die Anlage projektiert?

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9. Mit wie vielen Sende- und Empfangsantennen soll die Anlage in den nächsten Jahren aufgerüstet werden? Welche Ausbaupläne be-stehen diesbezüglich? 10. Wer liefert die Gutachten, dass Die Emissionswerte eingehalten werden?