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www.ecovis.com � tax services � auditing � accounting � legal services 1
Krefeld 08.11.2012
Spanien :
Chancen & Möglichkeiten von
Real Estates bis Big Business
Dr. Jörg HöraufEcovis Barcelona, S.A.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ......................................................................................... 3
1. Vorstellung ECOVIS Gruppe International ................................ 4
2. Vorstellung ECOVIS Barcelona ................................................ 5
3. Wirtschaftliche Lage in Spanien, Hintergründe ......................... 64. Auswirkungen auf den Immobiliensektor .................................. 7
5. Überblick über das spanische Steuerrecht ............................... 9
6. Überblick spanische Rechtsformen .......................................... 127. Überblick steuerliche Pflichten ................................................. 13
8. Immobilien Kaufen und Verkaufen ........................................... 14
9. Immobilien Halten und Nutzen ................................................. 16
10. Spanische Erbschaftsteuer .................................................... 1711. Nachlassgestaltung Beispiel GmbH ....................................... 22
12. Nachlassgestaltung allgemein ............................................... 25
Fragen und Kommentare ............................................................. 26
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Vorwort
Viele Deutsche zieht es nach Spanien. Es engagieren sich aktuell weit über 1.000 deutsche Unternehmen aktiv auf dem
spanischen Markt, und es existieren bereits über 500.000 Immobilien von deutschen Staatsbürgern in Spanien.
Leider passiert es sehr häufig, dass sich deutsche Unternehmen bzw. deutsche Privatpersonen vor ihrem „Spanienabenteuer“ kein genaues Bild über die
rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten im Land verschaffen.Immer öfter stehen vor allem Immobilieneigentümer, vor ernsten Problemen, die
bei entsprechender Vorsorge hätten vermieden werden können.
Die vorliegende Präsentation hat Überblickscharakter und entsprechend sehr allgemein gehalten – eine Vielzahl existierender Ausnahmen, Sondervorschriften,
abweichende Regelungen der autonomen Gebiet etc. konnten darin nicht berücksichtigt werden.
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Vorstellung ECOVIS Gruppe International
→→→→ Steuerberatung →→→→ Wirtschaftsprüfung
→→→→ Rechtsberatung →→→→ Unternehmensberatung
ECOVIS ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche bzw. zu den Top 20 weltweit.
In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 70 internationalen Partnerkanzleien in mehr als 50 Ländern arbeiten über 4.000 Mitarbeiter.
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Vorstellung ECOVIS in Spanien
ECOVIS BARCELONA, S.A.
Avenida Riera Principal, 8
08328 Alella / Barcelona
Telefon: +34 934 802 100E-Mail: [email protected]
Anschrift Zweigstelle Madrid:
Pradillo, 20 bajo B28002 Madrid
Telefon: +34 914 130 843
E-Mail: [email protected]
Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir vornehmlich spanische Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sowie exportorientierte spanische Unternehmen.
Unsere Kernkompetenzen sind Steuer- und Rechtsberatung sowie die Übernahme der Finanz- und Personalbuchhaltung. Wir beschäftigen 50 hochqualifizierte, mehrsprachige
Mitarbeiter (u.a. Betriebswirte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer).
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Wirtschaftliche Lage in Spanien, Hintergründe
Negatives Wirtschaftswachstum in 2009, 2010 und voraussichtlich 2012 ff.Hintergründe: - nach Immobiliencrash: starker Rückgang des Bausektors
- spanische Wirtschaft ist wenig exportorientiert
Hohe Arbeitslosigkeit (ca. 25 %), Jugendarbeitslosigkeit (ca. 50 %)Hintergründe: - Crash im „arbeitsintensiven“ Bausektor
- Mindestlohn und (effektiv) fehlender Lehrberuf
Hohe Verschuldung der öffentlichen und privaten Haushalte
Hintergründe: - Öffentlich: negatives Wachstum, hohe öffentliche Kosten
- Privat: Hohe Immobilieninvestitionen, sonst. Darlehen
Spanische Bankenkrise
Hintergründe: - hohe Kreditausfälle, viele „faule Kredite“ (bis zu 260 Mrd. €)
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Auswirkungen auf den Immobiliensektor
Beispiel Preisentwicklung Immobilie 2000 bis 2005 (Castelldefels / Barcelona)
Beispiel Preisentwicklung Immobilie 2007 bis 2012 (Molló / Camprodon)
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Auswirkungen auf den Immobiliensektor
Wirtschaftliche Lage auf dem spanischen Immobilienmarkt:
- Immobilienpreise sind bereits erheblich gefallen
- Viele Bauträger sind Konkurs, Immobilien wurden auf die Bank übertragen
- Banken verkaufen vornehmlich eigene Immobilien zu günstigen Konditionen
- Voraussichtlich kurzfristige Einrichtung einer Bad Bank
Verhalten von inländischen und ausländischen Investoren:
- noch abwartend (Immobilienpreise fallen voraussichtlich noch weiter)
- nichts desto trotz ist zu spüren, dass Bewegung in den Markt kommt
Betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen:
- Professionelle Investoren: Jetzt anfangen den Markt zu bearbeiten!
- Private Investoren: Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen!
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Überblick über das spanische Steuerrecht
Steuern werden in Spanien grundsätzlich von der Zentralregierung erhoben, wobei einige Steuerarten an die autonomen Regionen bzw. die lokale Administration abgetreten worden sind. In einigen Regionen wie den kanarischen Inseln, dem Baskenland sowie Navarra existieren eigene Steuersysteme.
Lokale Steuern
Grundsteuer (IBI): gemeindeabhängig, i.d.R. 0,6 % bis 1,0% des Katasterwertes, jedoch max. 1,3 % des Katasterwertes.
Gewerbesteuer (IAE): gemeindeabhängig, fällt erst ab € 1.000.000,00 Umsatz pro Jahr an (über 90 % der spanischen Gesellschaften zahlen keine Gewerbesteuer)
Wertzuwachssteuer (Plusvalía): i.d.R. 1 - 3 % vom Katasterwert, je nach gemeindlich festgesetztem Bodenwert, Einwohnerzahl und Dauer des Besitzes, Steuerpflicht des Verkäufers
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Überblick über das spanische Steuerrecht
Regionale Steuern
Gesellschaftsrechtliche Änderungen:- Kapitalreduzierungen und Auflösung von Gesellschaften: 1 %- Gesellschaftsgründungen und Kapitalerhöhungen (Ausnahmen): 0 %- Gesellschaftsanteilsverkäufe: 0 %
Stempelsteuer (AJD):- bei werthaltigen Transaktionen (Notar + Register): i.d.R. 1,2 % bis 1,5 %
Grunderwerbsteuer (ITP):- Immobilienkauf (steigt voraussichtlich auf 10 %): i.d.R. 7 % bis 8 %
Vermögenssteuer:- Freibetrag € 700.000 (Nichtansässige: nur spanische Werte): 0,2 bis 2,5%
Schenkung- und Erbschaftsteuer:- wird im folgenden noch genauer erläutert
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Überblick über das spanische Steuerrecht
Nationale Steuern
Körperschaftsteuer- allgemeiner Satz 30%- 25% für mittlere, 20% für kleine Unternehmen etc.
Umsatzsteuer- Allgemeiner Steuersatz auf dem Festland und den Balearen: 21 %- Ermäßigter Steuersatz: 10 %- Reduzierter Steuersatz: 4%
Einkommensteuer- Staffelmethode (jeweils in Abhängigkeit der autonomen Region)
- maximaler Einkommensteuersatz i.d.R. 52 % (in Katalonien 56 %)
Einkommensteuer für Nichtansässige (24,75 %)
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Überblick spanische Rechtsformen
Die üblichsten Gesellschaftsformen sind:
Sociedad Limitada “S.L.” (= GmbH):Die für Auslandsinvestoren interessanteste Form, da:
- erforderliches Stammkapital nur 3.000 Euro- Haftung der Gesellschafter in Höhe des Stammkapitals
Sociedad Anónima “S.A.” (= AG):- erforderliches Stammkapital 60.100 Euro- Haftung der Gesellschafter in Höhe des Stammkapitals
Spanische Immobilien mittels spanischen Kapitalgesellschaften zu halten ist teuer, führt i.d.R. zu Problemen mit den Finanzbehörden und schützt nicht vor Erbschaftsteuer!
Alternativen zur Kapitalgesellschaft (nicht für Immobilienbesitz):- Selbständigkeit (Autónomo)- Fiskalvertreter (Representante Fiscal)- Betriebsstätte (Establecimiento Permanente)
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Überblick steuerliche Pflichten
Wesentliche Termine (kleine und mittelständische Betriebe = Umsatz p.a. < 8 Mio.€)
Monatlich: - Intrastat- Monatsmeldung EG Ein- und Ausfuhrmeldung- Sozialversicherung
Pro Quartal: - Lohnsteuermeldung- Umsatzsteuererklärung- Vorauszahlung Körperschaftsteuer
Jährlich: - Zusammenfassende Umsatzsteuererklärung- Lohnsteuer Jahreserklärung- Körperschaftsteuererklärung- Hinterlegung Jahresabschlüsse- Meldung der Ein- und Verkäufe über € 3.000- Buchhaltungsbücher hinterlegen- Gesellschaftsbücher aktualisieren
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Immobilien Kaufen und Verkaufen
Die Erstellung einer notariellen Kaufurkunde und deren Eintragung im Grundbuch ist
zwar nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert. Voraussetzung hierfür: NIE-
Nummern (spanische Steuernummer) aller Beteiligten.
Kosten bei normaler Kaufabwicklung :
- Grunderwerbssteuer „ITP“ (üblicherweise zu Lasten des Käufers):
� von einer Gesellschaft (Neubau): 10 % IVA (MwSt.) anstatt ITP
� von einer Gesellschaft (gebraucht): i.d.R. 7 % bis 8 % ITP (alt. IVA + AJD)
� von Privatperson (gebraucht): i.d.R. 7 % bis 8 % ITP
� Kauf von Baugrundstücken von Privatperson: i.d.R. 7 % bis 8 % ITP
� Kauf von Baugrundstücken von einer Gesellschaft: 21 % IVA (MwSt.)
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Immobilien Kaufen und Verkaufen
Weitere Kosten bei normaler Kaufabwicklung :
- Stempelsteuer (AJD): (bei Mehrwertsteuer) i.d.R. i.d.R. 1,2 % bis 1,5 %
- Wertzuwachssteuer (Plusvalia): i.d.R. 1 - 3 % (je nach gemeindlich festgesetztem Bodenwert, Einwohnerzahl und Dauer des Besitzes)
- Notarkosten: ca. 1% bis 2% vom Kaufpreis
- Grundbucheintragung: ca. 0,5 %
Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen unterliegen 21 % bis 27 %
Einkommensteuer, wenn es sich beim Verkäufer um eine in Spanien
steuerlich ansässige (natürliche) Person handelt. Für spanische Gesellschaften gilt der Körperschaftsteuersatz.
Für in Spanien steuerlich nicht Ansässige gelten 21%.
Vorsicht beim Immobilienkauf vor evtl. bestehenden Mietverträgen!
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Immobilien Halten und Nutzen
Uneingeschränkt Steuerpflichtige :
- Grundsteuer: gemeindeabhängig, ca. 0,6 % bis 1,3 % des Katasterwertes
- Einkommensteuer für Zweitwohnsitz: 1 % vom Katasterwert
- Vermögensteuer Freibetrag 700 T€ (+ 300 T€ Erstwohnsitz): 0,2 bis 2,5 %
- Müllabfuhr, Abwassergebühren, Versorgungsleistungen, Einfahrt etc.
Eingeschränkt Steuerpflichtige :
- Grundsteuer: gemeindeabhängig, ca. 0,6 % bis 1,3 % des Katasterwertes
- Einkommensteuer (nur natürliche Personen):
- bei Selbstnutzung: 24,75 % auf 1,1 % bis 2 % des Katasterwertes (1994)
- bei Vermietung: 24,75 % der Brutto-Mieterträge
- Vermögensteuer (nur natürliche Personen) Freibetrag 700 T€: 0,2 bis 2,5 %
- Müllabfuhr, Abwassergebühren, Versorgungsleistungen, Einfahrt etc.
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Spanische Erbschaftsteuer
Das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (spanisches ErbStG) findet seine
Anwendung bei unentgeltlichem Vermögenserwerb von Todes wegen, bei Schenkung
unter Lebenden und beim Empfang von Geldbeträgen aus Lebensversicherungen.
Gemäss dem spanischen Erbschaftssteuergesetz wird die Erbschaftssteuer für Immobilien auf der Grundlage des Valor Real (= tatsächlicher Wert) berechnet. Hinzu
käme noch eine pauschale von 3% für die Einrichtung etc. In der Praxis wird von den spanischen Behörden jedoch zumeist erlaubt als Basis zur Berechnung der
Erbschaftsteuer den Valor Catastral (= Katasterwert) multipliziert mit einem vom Rathaus
vorgegebenen Koeffizienten anzuwenden. Die so entstehende Berechnungsbasis der Steuer ist in aller Regel geringer als der tatsächliche Marktwert der Immobilie.
Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sind die den gemeinspanischen Gesetzen
vorgehenden Regelungen der einzelnen Foralrechtsgebiete zu beachten.
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Spanische Erbschaftsteuer
Immer wenn Erblasser (und Erben) ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, dann
kommt die Cuota Tributaria Caso General (= allgemeine Steuertabelle) zur Anwendung.
In insgesamt 15 der 17 Regionalkörper-
schaften sind insbesondere bei der Höhe
der persönlichen Freibeträge, des
Vorvermögens, des Steuersatzes oder des Vorvermögens-Koeffizienten dem
allgemeinen Recht vorgehende Regelungen
zu beachten. Ein eigenes Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz existiert in den
autonomen Regionen des Baskenlandes
und Navarras.
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Spanische Erbschaftsteuer
Vereinfachtes Schema zur Ermittlung der Erbschaftst euerschuld:
Bemessungsgrundlage (steuerlicher Wert des gesamten Vermögens)
- Nachlassverbindlichkeiten (Art. 13 spanisches ErbStG)- Abziehbare Belastungen und Kosten (Art. 12, Art. 14 spanisches ErbStG)
= Steuerpflichtiger Erwerb vor Abzug der Freibeträge
- Persönlicher Freibetrag (Art. 20 Nr. 2 spanisches ErbStG)= Steuerpflichtiger Erwerb
* Steuersatz (Art. 21 spanisches ErbStG)
= Zwischenbetrag
* Vorvermögens-Koeffizient (Art. 22 spanisches ErbStG)
= Netto-Steuerschuld
- Anrechenbare ausländische Steuer
= Festzusetzende Erbschaftssteuer
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Spanische Erbschaftsteuer
Der gem. Art. 21 spanisches ErbStG anzuwendende Steuertarif:
bis zu … (€) Steuerbetrag (€) Resterwerb bis zu … (€) St euersatz
0 - 7.993,46 7,65 %
7.993,46 611,50 7.987,45 8,50 %
15.980,91 1.290,43 7.987,45 9,35 %
23.968,36 2.037,26 7.987,45 10,20 %
31.955,81 2.851,98 7.987,45 11,05 %
39.943,26 3.734,59 7.987,45 11,90 %
47.930,72 4.685,10 7.987,45 12,75 %
55.918,17 5.703,50 7.987,45 13,60 %
63.905,62 6.789,79 7.987,45 14,45 %
71.893,07 7.943,98 7.987,45 15,30 %
79.880,52 9.166,06 39.877,15 16,15 %
119.757,67 15.606,22 39.877,15 18,70 %
159.634,83 23.063,25 79.754,30 21,25 %
239.389,13 40.011,04 159.388,41 25,50 %
398.777,54 80.655,08 398.777,54 29,75 %
797.555,08 199.291,40 Und höher 34,00 %
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Spanische Erbschaftsteuer
Die gem. Art. 20 spanisches ErbStG anzuwendende Steuerklasse:
Steuerklasse I Kinder und Adoptivkinder des Erblassers unter 21 Jahre
Steuerklasse II Kinder und Adoptivkinder über 21 Jahre, Ehegatten, Eltern, Voreltern
Steuerklasse III Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und -kinder
Steuerklasse IV Verwandte ab dem 4. Grad der Seitenlinie und übrige Erwerber (u. a. Nichtverwandte)
Der gem. Art. 22 spanisches ErbStG anzuwendende Vorvermögens-Koeffizient:
Vorhandenes Vermögen in Euro Steuerklasse gem. Art. 20 span. ErbStGI und II III IV
Von 0 bis 402.678,11 1,0000 1,5882 2,0000
Über 402.678,11 bis 2.007.380,43 1,0500 1,6676 2,1000
Über 2.007.380,43 bis 4.020.770,98 1,100 1,7471 2,2000
Über 4.020.770,98 1,200 1,9059 2,4000
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Nachlassgestaltung Beispiel GmbH
Fallbeispiel zur Gestaltungsform GmbH (alle Beteiligten sind Deutsche + in Deutschland steuerlich ansässig) Vater vererbt an seine Frau (50%) und seine zwei Kinder (je 25%)
Erbschaftsteuer ohne vorherige Gestaltung in Deutsc hland:
Eigenheim steuerbarer Wert: 800.000 €Bankguthaben steuerbarer Wert: 400.000 €Ferienhaus (Spanien) steuerbarer Wert: 800.000 €
Summe: 2.000.000 €
Steuerbefreiung Eigenheim § 13 ErbStG -800.000 €Summe: 1.200.000 €
Erbe Kind 1 € 300.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 400.000 Besteuerungsgrundlage Kind 1: 0 €Erbe Kind 2 € 300.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 400.000 Besteuerungsgrundlage Kind 2: 0 €Erbe Witwe € 600.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 500.000 Besteuerungsgrundlage Witwe: 100.000 €
Erbschaftsteuer Witwe (11%): 11.000 €Anrechnung spanische Steuer: -7.333 €
Erbschaftsteuer "D": 3.667 €
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Nachlassgestaltung Beispiel GmbH
Erbschaftsteuer "D": 3.667 €
Erbschaftsteuer ohne vorherige Gestaltung in Spanie n:
Ferienhaus (beschränkte Steuerpflicht) steuerbarer Wert: 800.000 €Summe: 800.000 €
Erbe Kind 1 € 200.000: Freibetrag gem. Art. 20 ErbStG € 15.956,87 Besteuerungsgrundlage Kind 1: 184.043 €Erbschaftsteuer Kind 1: 28.250 €
Erbe Kind 2 € 200.000: Freibetrag gem. Art. 20 ErbStG € 15.956,87 Besteuerungsgrundlage Kind 2: 184.043 €Erbschaftsteuer Kind 2: 28.250 €
Erbe Witwe € 400.000: Freibetrag gem. Art. 20 ErbStG € 15.956,87 Besteuerungsgrundlage Witwe: 384.043 €Erbschaftsteuer Witwe: 76.898 €
Erbschaftsteuer "E": 133.398 €
Erbschaftsteuer ohne vorherige Gestaltung Gesamt: 13 7.065 €
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Nachlassgestaltung Beispiel GmbH
Erbschaftsteuer ohne vorherige Gestaltung Gesamt: 13 7.065 €
Erbschaftsteuer mit vorheriger Gestaltung (GmbH):
GmbH Anteile (Eigenheim, Bankguthaben, Ferienhaus) steuerbarer Wert: 2.000.000 €Summe: 2.000.000 €
Steuerbefreiung Eigenheim § 13 ErbStG -800.000 €Summe: 1.200.000 €
Erbe Kind 1 € 300.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 400.000 Besteuerungsgrundlage Kind 1: 0 €Erbe Kind 2 € 300.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 400.000 Besteuerungsgrundlage Kind 2: 0 €Erbe Witwe € 600.000: Freibetrag gem. § 16 ErbStG € 500.000 Besteuerungsgrundlage Witwe: 100.000 €
Erbschaftsteuer Witwe (11%): 11.000 €
Erbschaftsteuer "D": 11.000 €
Stempelsteuer bei der Einlage der Ferienimmobilie i n die GmbH (1%): 8.000 €
Erbschaftsteuer mit vorherige Gestaltung Gesamt: 19. 000 €
Steuerersparnis mittels Einlegung in GmbH: 118.065 €
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Nachlassgestaltung allgemein
Jede Nachlassgestaltung ist individuell und muss die persönlichen
Lebensumstände und Pläne aller Betroffenen berücksichtigen.
Die wesentlichen Ansatzpunkte sind:
- Besitz der Immobilie (Vorzeitige Übertragung)
- Wert der Immobilie (Belastungen etc.)
- Steuerlicher Wohnsitz des Erblassers (nach Spanien)
- Steuerlicher Wohnsitz des Erben (nicht Spanien)
- Wahl des Familienstandes (Steuerklasse)
- Ort des beweglichen Vermögens (z.B. Bankguthaben)
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Fragen und Kommentare
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir bitten um Ihre Wortmeldungen!