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Vortrag Teningen 2007 - Nübling 1 LRS und Schule Einleitung Vortrag Pause Aussprache

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Vortrag Teningen 2007 - Nübling 1

LRS und Schule

EinleitungVortragPauseAussprache

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Zu LRS

Die Einstellung:

......hat keine LRS!Das wächst sich aus!

..sollte es nicht geben.

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Zu LRS

Die Eltern, die Kinder

haben ein Recht auf Beratung, Diagnostik und Förderung

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Zu LRS

Lese- RechtschreibschwächeLegasthenie (ICD), verbunden mit Wahrnehmungsstörungen oder Störungen in der WahrnehmungsverarbeitungSchwache Leistung auf Grund schwacher Begabung

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Zu LRS

Lese- Rechtschreibschwächemeistens nicht isoliert, sondern kombiniert ADSADHSmotorische Defizite….

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LRS und Schule

VerwaltungsvorschriftBildungsplanMethoden des AnfangsunterrichtsBausteine einer FörderungDifferenzierte LeistungsfeststellungUnterstützungssystem Schulamt

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Verwaltungsvorschrift

Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben Verwaltungsvorschrift vom 12.07.1997, KuU 1998, S.1 ist aufgehoben Nach dieser VV wird weitergearbeitet für Kl. 1 – 6; Ausnahmen ab Kl. 7 Eine neue VV ist in Vorbereitung

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Verwaltungsvorschrift

Hauptaufgabe der Schule: Lesen, Schreiben und Rechtschreiben zu vermitteln.Ziel: vorhandene Begabungen entwickeln, angemessene Schullaufbahn ermöglichen auftretende Schwierigkeiten weitgehend beheben

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Verwaltungsvorschrift

Früherkennung:Ab dem 1. Schj. differenzierte Lernstandsbeschreibung durch den Deutschlehrer, kontinuierliche Lernprozessbeobachtung.Lernstandsbeobachtung (HSP, DBL) durch den Deutschlehrer, die weitere Diagnose (DRT, CFT) durch den Beratungslehrer

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Verwaltungsvorschrift

Aufgabe der Schule: Fördermaßnahmen in Klasse 1 + 2, Individualisierung oder Kleingruppen;LRS - Kurse zusätzlich einrichten.Entscheidung über die Förderbedürftigkeit:

die Klassenkonferenzin Klasse 1 + 2: Ziele im Lesen und Schreiben nicht erreichtin Klasse 3 + 4: im Lesen und Rechtschreiben dauerhaft schlechter als Note 4

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Verwaltungsvorschrift

Grundlagen für ein Feststellung einer Lese- und/oder Rechtschreibschwäche

Ergebnisse der HSP, ...Gutachten der Beratungslehrerin außerschulische Gutachten

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Verwaltungsvorschrift

Konsequenzen der FeststellungTeilnahme am LRS-Kurs der Schuledifferenziertes Unterrichtsangebot im Lesen und Schreibendifferenzierte Leistungskontrollekeine Note unters Diktat - dafür ein Kommentar zur Leistung Erfolgsmeldung, keine FehlermeldungVermerk im Zeugnis

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Verwaltungsvorschrift

Vermerk im Zeugnis:Bei der Feststellung der Note in Deutsch wurden die Leistungen im Rechtschreiben nicht berücksichtigt / zurückhaltend gewichtet. (Dies liegt in der Kompetenz des Fachlehrers)

nahm am LRS-Kurs teil.

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Verwaltungsvorschrift

Übergangsverfahren zur 5. Klasse:Empfehlung ausnahmsweise: wenn der Notendurchschnitt fehlt, aber die Voraussetzungen von 2. in besonderer Weise erfüllt. Voraussetzung: Lern- und Arbeitsverhalten, sowie bisherige Entwicklung lassen erwarten, dass die Anforderungen des Gymnasiums bzw. der Realschule gerecht wird.

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Verwaltungsvorschrift

Ab Klasse 7:Gutachten

Beratungslehrerin oder Kinder- und Jugendpsychiater

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Bildungsplan

LeitgedankenEntwicklung / langer Prozess Große individuelle Unterschiede Achtung der Persönlichkeit Genaue Diagnostik /Lernprozessanalyse

Schrifterwerb als Prozess – nicht Kopie der Normschrift Fehler als Verbündeter

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Bildungsplan

Kompetenzen:Individuelle Lösungen finden für LRS Strategien erwerbenStrukturen entdecken / untersuchen Lerndialoge / über Sprache sprechen Fehlersensibilität

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Bildungsplan

Didaktische PrinzipienVorträge / Präsentationen Fehler im Entwurf / Endfassung Rechtschreibaufbau Jeder Unterricht ist immer auch Sprachunterricht

http://www.bildungsstandards-bw.de/

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Methoden des Anfangsunterrichts

Methodenintegration, mehrkanaliges Lernen, FRESCHDruckschrift ist erste Leseschrift und erste SchreibschriftPhonologische Bewusstheit

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Methoden des Anfangsunterrichts

Anlauttabelle, freies SchreibenSchrittweise Einführung von Buchstabenunter Beachtung der verschiedenen Lernzugänge (Lernkanäle)Unterstützung: Lautgebärden, Silbenschwingen (Buschmann-Methode)Leseanreize

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Bausteine einer Förderung

Vorschulische FörderungPhonologische BewusstheitMethoden des AnfangsunterrichtsEingangsdiagnose und Lernstandsdiagnosenfür Lesen und SchreibenFördermaßnahmen in der Klasse

auch mit Hilfe der ElternTeilnahme im LRS – Kurs ab Kl. 2

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Bausteine einer Förderung

Diagnose und Feststellung Klassenlehrerin / Klassenkonferenz

manchmal: Beratungslehrerin Kinder- und Jugendpsychiater u. a.

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Bausteine einer Förderung

Differenzierung in der Klasse: Aufgabenschwierigkeit, Aufgabenmenge, differenzierte Leistungsbeschreibung, Notengebung,Leseförderung durch Impulse

Lesemütter, -väter; Bibliothek, Stille Lesezeit, u.a.

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Differenzierte Leistungsfeststellung

Voraussetzung:Beschluss der Klassenkonferenz über die FörderbedürftigkeitInformation und Einverständnis der Eltern

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Differenzierte Leistungsfeststellung

Absicht: Ausgleich päd. NachteileRechtschreiben wird in keinem Fach bewertet, außer bei NachschriftenDifferenzierte Notengebung wurde mit Eltern vereinbartKeine Aussetzung der DeutschnoteKein strengerer Notenmaßstab in der Klasse wie bei Aufnahmeprüfung o.ä.

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Differenzierte Leistungsfeststellung

Möglichkeit der Aufgabendifferenzierung:Umfang der ArbeitArt der Aufgabe / Lernkontrolle Andere Aufgabe

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Differenzierte Leistungsfeststellung

Benotung:Eine verbale Beschreibung, wenn die Leistung schlechter als 4, keine ZiffernnoteWürdigung des Erfolges: richtige Wörter zählenKorrekturfarbe ändern (rot vermeiden)

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Differenzierte Leistungsfeststellung

Gewichtung bei der ZeugnisnoteAnteile Lesen / Rechtschreiben zurückhaltend gewichtetVermerk im ZeugnisAuch bei nur außerschulischer FörderungWie differenziert und gewichtet wird, liegt bei der Fachlehrerin (in Deutsch)

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Arbeitsbereiche im Fach Deutsch GS im Bildungsplan

Sprechen und Zuhören

20 %

Lesen /Umgang mit Texten und Medien

40 %

Schreiben:Texte schreibenRechtschreiben

40 %

Sprachbewusstsein entwickeln

In den anderen Bereichen integriert

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Außerschulische Förderung

Bitte um Schweigepflichtentbindung (Diagnose) Bitte um Zusammenarbeit mit der Schule während der Förderung

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LRS und SchuleOft ist es ein Weg unter viel Mühen.

Wir wollen den Erfolg.Aber Erfolg kann niemand versprechen.

Fortschritte durch Förderung wird es geben.

Die Einstellung zum Kind, zum Jugendlichen ist wichtig.

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Unterstützung Schulamt

LRS –StützpunkteDenzlingenKollnau

Angebot der Stützpunkte: Fortbildung Beratung

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Unterstützung Schulamt

Verantwortliche beim Schulamt: SRin Sonja Wasmer

0761 2187 – [email protected]

Dipl. Päd. Helen Schmalhofer 0761 2187 – 1622

[email protected]

www.breisgau-hochschwarzwald.de

www.gsd.em.bw.schule.de

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außerschulisch

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL)

http://www.legasthenie.net/