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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister 2013 – und jetzt ? Ihre Schornsteinfeger informieren

Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum

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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum. 2013 – und jetzt ? Ihre Schornsteinfeger informieren. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister. Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum. Was ändert sich? - PowerPoint PPT Presentation

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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum

Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister

2013 – und jetzt ?

Ihre Schornsteinfegerinformieren

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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum

Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister

Was ändert sich?

•Freie Wahl Ihres Schornsteinfegers

•Umweltschutzvorschriften für Ihre holzbefeuerten Einzelöfen

•Umweltschutzvorschriften für Ihre holzbefeuerten Zentralheizungen

•Pflicht zur Nachrüstung von Rauchmeldern

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Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister

Aufteilung der üblichen Kaminkehrertätigkeiten in

Hoheitliche Aufgaben Kehr- und Überprüfungstätigkeiten

•Feuerstättenschau•Abnahme neuer oder geänderter Feuerungsanlagen•„ersatzweise Vor- nahmen“

Alle üblichen•Kehrtätigkeiten•Reinigungstätigkeiten•Überprüfungen von Öfen und Heizungen•Messungen an Zentralheizungen

Ausführung durch denBevollmächtigten Bez.-Schornsteinfegermeister

Ausführung durch einen Schorn-steinfeger Ihrer Wahl, der in der BAFA-Liste als qualifizierter Schornsteinfeger registriert ist.

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Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister

Soviel zur europäisch reglementierten Verwaltungstheorie!

Wie kann die Praxis aussehen?

Sie haben im Laufe der letzten beiden Jahre von Ihrem Bezirks-kaminkehrermeister einen so genannten Feuerstättenbescheid bekommen.

Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt,

•welche Kaminkehrertätigkeiten •innerhalb welchen Zeitraums im Jahr•wie oft

auszuführen sind.

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Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister

Sie entscheiden:

•Sind Sie mit Ihrem bisherigen „Schorni“ zufrieden, ändert sich für Sie nichts. Ihr „Schorni“ wird sich auch weiterhin ohne zusätzlichen Aufwand für Sie von sich aus bei Ihnen melden und alle anfallenden Arbeiten fristgerecht und zu Ihrer Zufriedenheit erledigen.

•Sie möchten – aus welchem Grund auch immer – Ihren Schorn- steinfeger wechseln. Dann müssen Sie von sich aus aktiv werden und mit einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl Termine und Arbeits- umfang festlegen. Ihr gewählter Schornsteinfeger bestätigt auf einem Formblatt die Arbeitsausführung und Sie müssen dieses Formblatt als Bestätigung der Arbeitsausführung an den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister fristgerecht weiterleiten.

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen

Seit März 2010 ist die neue 1. Bundes-Immissionsschutzverordnungin Kraft getreten. Sie fordert erstmals, dass holzbefeuerte Einzel-öfen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten.

•maximal 0,15 g/m³ Feinstaub•maximal 4 g/m³ Kohlenmonoxid•Mindestwirkungsgrad 70% bis 85%, je nach Feuerraumgeometrie und Art der Feuerstätte

Holzöfen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung gekauft wurden,erfüllen diese Vorgaben.

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen

Holzbefeuerte Öfen, die vor dem März 2010 in Verkehr gebrachtbzw eingebaut wurden, müssen den Nachweis erbringen, dassSie diese Grenzwerte einhalten.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:•Prüfstandbescheinigung des Ofenherstellers•Fachgerechte Messung durch einen Schornsteinfeger

Sie, als Betreiber eines solchen Ofens, haben bis 31.12.2013Zeit - falls gewünscht - diesen Nachweis zu führen.

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen

Sollte Ihnen diese Nachweisführung nicht möglich sein, oderwünschen Sie dies nicht, so müssen sie Ihren holzbefeuerten Einzelofen in Abhängigkeit vom Baujahr mit einem Feinstaub-filter nachrüsten oder außer Betrieb nehmen.

•Baujahr bis 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014

•Baujahr bis 31.12.1984 31.12.2017

•Baujahr bis 31.12.1994 31.12.2020

•Baujahr bis März 2010 31.12.2024

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen

Ausnahmen von dieser Vorschrift für

•Herde•Holzbacköfen•Badeöfen•Grundgemauerte Kachelöfen•Offene Kamine•Museumsstücke mit Baujahr vor 1950

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen

Seit März 2010 neu errichtete Holz-Zentralheizungen sind sozu betreiben, dass sie die Grenzwerte für

•Feinstaub 0,1 g/m³•Kohlenmonoxid 1,0 g/m³

einhalten. Diese Holzheizungen kommen auch nur in den Handel,wenn der Hersteller diese Grenzwerte mittels einer Prüfstand-bescheinigung nachweist.

Aufgabe des Betreibers ist es, den Brennstoff und die Betriebs-weise so zu wählen, dass der Schornsteinfeger bei der alle2 Jahre stattfindenden Messung keine Beanstandung feststellt.

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen

Holz-Zentralheizungen, welche vor dem März 2010 bereits inBetrieb waren, dürfen nur weiter betrieben werden, wenn siedie Grenzwerte (0,1 g/m³ Feinstaub und 1,0 g/m³ Kohlenmonoxid)ab nachfolgendem Datum einhalten:

•Errichtung bis 31.12.1994 Einhaltung ab 01.01.2015

•Errichtung bis 31.12.2004 Einhaltung ab 01.01.2019

•Errichtung bis März 2010 Einhaltung ab 01.01.2025

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen

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Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen

Die Feststellung, ob Ihre Holz-Zentralheizung diese Vorgabeneinhält, erfolgt mittels Messung durch Ihren Kaminkehrermeister.

Diese „Einstufungs-Messung“ erfolgt in den Jahren 2013 und 2014.

Ausnahme: Holzheizkessel ist für Notbetrieb vorgesehen, wenn z.B. der regulär vorgesehene Heizkessel ausfällt und

wird ansonsten überhaupt nicht befeuert.

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Einbau bzw Nachrüstung von Rauchmeldern

BayBO, Art. 46(4):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zuAufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümervorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2017entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegtden unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt dieseVerpflichtung selbst.

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Vielen Dank für IhreAufmerksamkeitund Ihre Geduldmit mir !