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Vorwissenschaftliche Arbeit Bad Leonfelden, 25.1.2012

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Vorwissenschaftliche Arbeit

Bad Leonfelden, 25.1.2012

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Vorwissenschaftliche Arbeit

• OST Lehrplan – allgemeine Richtlinien• Schulung von Multiplikator/innen• Prozessschritte• Implementierung an der Schule• Materialien

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Verordnung über den allgemeinen Teil des Oberstufenlehrplans AHS - 2004

• Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

• Schülerinnen und Schüler sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

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Verordnung über den allgemeinen Teil des Oberstufenlehrplans AHS - 2004

• In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen .

• Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern

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Verordnung über den allgemeinen Teil des Oberstufenlehrplans AHS - 2004

• ... sind in allen Gegenständen Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren.

• ... in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren.

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Verordnung über den allgemeinen Teil des Oberstufenlehrplans AHS - 2004

• ... sind in allen Gegenständen Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren.

• ... in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren und zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren.

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Verordnung über den allgemeinen Teil des Oberstufenlehrplans AHS - 2004

• Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.

• Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche und Verarbeitung von Informationen mit einer Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm,

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• Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten, Fachbereichsarbeiten

• Fazit: Lehrplan ist ausgelegt für VWA

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Was geschah bisher?

• Leitfaden BMUKK• Schulung von Multiplikator/innen• Bundeslehrgang• Fortbildungsangebote über PHs• schulinterne Fortbildung

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Klärung wichtiger Begriffe

Thema und Forschungsfrage

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Vorwissenschaftliche Arbeit…

bereitet auf wissenschaftliches Arbeiten vor, indem zentrale Anforderungen der Wissenschaft im Anfangsniveau beachtet werden:

• angemessenes Thema• sinnvolle, beantwortbare Forschungsfrage• fachspezifische Methoden und Begriffe• logische, schlüssige Argumentation• objektive, prägnante Sprache• intellektuelle Redlichkeit

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Ziel der VWA

NICHT: neue Forschungsergebnisse zu gewinnen

SONDERN: in eigenständiger Arbeit, ausgehend von einem Thema und der Forschungsfrage Antworten finden und in sprachlich angemessener Form darlegen

AUCH WENN es sich um keine neuen Antworten handelt!

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Thema

Kreativität durch „Nähe“:

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Thema

Angemessenheit!

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VWA: Themen

- Mozart – Leben und Werk+ Freimaurerische Symbolik in W.A.Mozarts

„Zauberflöte“

- Physik im Sport+ Belastung des Bewegungsapparats beim

Radfahren

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Formale Kriterien

Umfang:• 40.000 – 60.000 Zeichen (inkl.

Leerzeichen und Abstract, excl. Vorwort, Inhalts-,Literatur- und Abbildungsverzeichnis)

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Formale Kriterien: Bestandteile• Titelblatt• Vorwort (optional)• Einleitung• Inhaltsverzeichnis• Textteil: Einleitung-Hauptteil-Schluss (Fazit/Resümee)• Abstract (in der Sprache der Arbeit oder Englisch)• Literaturverzeichnis• Abbildungsverzeichnis (optional)• Abkürzungsverzeichnis (optional)• Glossar (optional)• Anhang (optional)• Begleitprotokoll und Aufzeichnungen der Lehrkraft*

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Inhaltliche Kriterien• Umfangreiche fachspezifische Kenntnisse• Lern- und Arbeitstechniken• Fähigkeit zu relevanter Fragestellung• Kritische Nutzung von Informationsquellen/Grundlagenmaterial• Eigenständigkeit im Denken und Arbeiten• Erfassen von Sachverhalten und Zusammenhängen• Objektivität in der Analyse• logisch-kritisches, vernetztes Denken• Schlussfolgerungen ziehen können• Stringente, nachvollziehbare Argumentation• Fähigkeit zu differenziertem, korrektem schriftlichen Ausdruck und zum• Überarbeiten von Texten

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Forschungsfragen

• „Inwiefern hat sich der Pitztaler Gletscher seit 1950 verändert?“

• Warum haben sich die Gletscher in den österreichischen Alpen seit 1950 zurückgezogen?“

• Was bedeutet der Rückgang der Gletscher für die Tourismuswirtschaft Tirols?“

• Welche Maßnahmen sind nötig, um den prognostizierten Rückgang der Nächtigungszahlen in St. Leonhard aufzuhalten?

• Wie ist im Hinblick auf den zu erwartenden Rückzug der Gletscher der Ausbau der Gletscherschigebiete in Tirol zu bewerten?“

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Methoden

• Oral History• Archiv-/Literaturarbeit• Experiment• Fallstudie• Umfrage• Erkundung• Beobachtung• Expertenbefragung• Film-/Textanalyse• Interview

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„Themenpropädeutisches “

Besinnungsaufgabe für die Lehrperson:• Ist das Thema zu breit oder zu spezifisch?*• Ist es sinnvoll machbar in Bezug auf den

geforderten Umfang?• Wie genau lautet die Forschungsfrage?• Gibt es auch praktische Teile?• Gibt es qualifizierte Quellen?• Bin ich sachkompetent?

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Formulierung als Programm

Vorgehensweise + Forschungsfrage = Einleitung:

Ich möchte …… untersuchen… zeigen… vergleichen… prüfen… analysieren… herausfinden...

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„Ich möchte in meiner Arbeit die Folgen darstellen, die der prognostizierte Rückgang des Pitztaler Gletschers für die Tourismuswirtschaft von St. Leonhard bedeuten würde.“

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Ad „Sachkompetenz“ im Leitfaden, S. 15

• Betreuungsperson ist in der Regel jeder/e Fachlehrer/in des (schulautonomen) (Wahl-) Pflichtgegenstandes, in dem die VWA verfasst wird. Darüber hinaus können Lehrer/innen, unabhängig von ihrem Fach mit der Betreuung einer VWA betraut werden, wenn sie beispielsweise verschiedene Zusatzqualifikationen in einem Bereich erworben haben, zu dem ein Schüler/eine Schülerin eine VWA verfassen möchte. Die VWA ist keinem Fach zugeordnet, die betreuende Lehrkraft muss aber in dem Thema fach- und sachkompetent sein.

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SchUG § 34 (3)Die Hauptprüfung besteht aus1. einer abschließenden Arbeit (einschließlich

deren Präsentation und Diskussion), die selbständig und außerhalb des Unterrichts zu erstellen ist (in höheren Schulen auf vorwissenschaftlichem Niveau; mit Abschluss- und Diplomcharakter), ...

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Betreuung

Betreuer/in mit „Sachkompetenz“, nicht unbedingt Klassenlehrer/ Klassenlehrerin

Wie könnte „Pärchenbildung“ funktionieren?

• Liste – Schüler/innen tragen ein, bei wem sie VWA schreiben möchten; ggf. Themengedanke

• Zeitpunkt: vor Weihnachten

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Betreuung

RPVO §8 (1):... höchstens 5 Arbeiten pro Reifeprüfungsjahr-gang

Was tun bei Überbuchung?• Entscheidung über Zuteilungen fällt in den

Kompetenzbereich der Schulleitung

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SchUG § 37 (2)

Die Aufgabenstellungen sind wie folgt zu bestimmen:2. für die abschließende Arbeit gemäß § 34 Abs.

3 Z 1 durch den Prüfer im Einvernehmen mit dem Prüfungskandidaten und mit Zustimmung der Schulbehörde erster Instanz

Gespräche notwendig:• Findung eines Rahmenthemas• Festlegung Thema und Forschungsfrage

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SchUG § 37 (3)

… Die Aufgabenstellung der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z I ist darüber hinaus unter Beachtung des Bildungszieles der jeweiligen Schulart (Schulform, Fachrichtung) so zu gestalten, dass der Prüfungskandidat umfangreiche Kenntnisse und die Beherrschung von dem jeweiligen Prüfungsgebiet oder der jeweiligen Fachdisziplin angemessenen Methoden sowie seine Selbständigkeit bei der Aufgabenbewältigung und seine Fähigkeiten in der Kommunikation und Fachdiskussion im Rahmen der Präsentation und Diskussion unter Beweis stellen kann.

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RPVO §8 (1)

• Bei der Themenfestlegung ist zu beachten, dass neben umfangreichen Fachkenntnissen auch vorwissenschaftliche Arbeitsweisen unter Beweis gestellt werden können. Dafür ist erforderlich, dass unterschiedliche Informationsquellen unter sachgerechter Nutzung und der Einsatz neuer Medien sowie geeigneter Lern- und Arbeitstechniken zielführende Aufschlüsse über den Themenbereich zulassen.

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• Fixierung Thema, Forschungsfrage, Methoden, Erwartungshorizont mögliche Anrechnung als verpflichtendes Gespräch

RPVO § 9 (1):2 verpflichtende Gespräche• eines VOR Beginn der Arbeit• eines im Zuge der Fertigstellung

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VWA – Ansuchen

• Thema• Forschungsfrage• Erwartungshorizont (inhaltl. Aspekte, Methoden)

• 1. Semester 7.Klasse: Erstellung des Ansuchens und Abgabe in der Direktion (Formular bzw. elektronisch per Datenbank ?)

• danach: Prüfung der Ansuchen durch Schulleitung (ggf. Anpassung)

• Ende März: Weiterleitung (Freigabe) der Ansuchen an den LSR OÖ (Datenbank?) Termin per Gesetz verordnet – Ende März

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RPVO § 8 (2)

• Die Schulbehörde erster Instanz hat bis Ende April der vorletzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.

• danach: Möglichkeit zur Arbeit an der VWA

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SchUG § 37(4)Während der Erstellung der abschließenden Arbeit

gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 ist der Prüfungskandidat in der letzten Schulstufe kontinuierlich vom Prüfer zu

betreuen, wobei auf die Selbständigkeit der Leistungen des Prüfungskandidaten zu achten ist.

RPVO § 8 (6):• Begleitprotokoll des Kandidaten/der Kandidatin, das jedenfalls die

verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat

RPVO § 9(2):• Dokumentation der Betreuung dem Prüfungsprotokoll anschließen

Betreuung

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RPVO § 9 (1)

Die Betreuung umfasst die Bereiche ...

• Aufbau der Arbeit• Arbeitsmethodik• Selbstorganisation• Zeitplan• Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit• organisatorische Belange sowie • Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion,

...• wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt

werden darf

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SchUG § 36 (2)

Hauptprüfungen haben stattzufinden:1. für die erstmalige Abgabe der abschließenden Arbeit gemäß

§ 34 Abs. 3 Z 1 innerhalb des 2. Semesters der letzten Schulstufe vor dem Beginn der Klausurprüfung im Haupttermin

RPVO § 10 (1):

• Abgabe der schriftlichen Arbeit Ende der ersten Unterrichts-woche des 2.Semesters

• Abgabe VWA in gedruckter (2x) und digitaler Form

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Korrektur

• Leitfaden Beurteilungskriterien des BMUKK

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Beurteilungskriterien

Schriftliche Arbeit

• Selbstkompetenz• Inhaltliche Kompetenz• Informationskompetenz• Sprachliche Kompetenz• Gestaltungskompetenz

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Beurteilungskriterien

Präsentation

• Aufbau, Struktur• Inhalt• Gestaltung und Angemessenheit eingesetzter

Medien• Normgerechte Sprachverwendung• Verbale und nonverbale Ausdrucksfähigkeit

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Beurteilungskriterien

Diskussion

Gewichtung: 70:15:15

Vgl. Leitfaden (Konzept Stand Jänner 2012)

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Beurteilung

• Verbale Beurteilung und Beschreibung der Arbeit (keine NOTE)

• Gesamtbeurteilung erst nach Präsentation und Diskussion

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Abschließende Besprechung zwischen betreuender Lehrperson und dem Kandidaten/der Kandidatin im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion

Bilanzierendes Gespräch: • Analyse von Stärken und Defiziten• Hinweise auf Vorbereitung der Präsentation

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SchUG § 37 (3)

… Die Aufgabenstellung der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z I ist so zu gestalten, dass der Prüfungskandidat ... seine Fähigkeiten in der Kommunikation und Fachdiskussion im Rahmen der Präsentation und Diskussion unter Beweis stellen kann.

Termin wird von der Schulbehörde erster Instanz vorgelegt, Termin muss bis zum Ende der Hauptprüfung sein

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Präsentation und Diskussion

Präsentation• relevante inhaltliche Teilbereiche• persönlicher Zugang• ForschungsfrageDiskussion• Beantwortung fachlicher Fragen• Beleg für Eigenständigkeit

• Zw. Abgabe und Ende der Hauptprüfung• Dauer: 10 - 15 Minuten• Präsentation und Diskussion in der Sprache der Arbeit

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SchUG § 38 (2)Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 (einschließlich der Präsentation und Diskussion) sind aufgrund eines begründeten Antrages des Prüfers der abschließenden Arbeit von der jeweiligen Prüfungskommission (§ 35 Abs. 2 und 3) zu beurteilen (Beurteilung der abschließenden Arbeit.

Beurteilung

Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in

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SchUG § 40 (2)

Die Wiederholung der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 hat nach Maßgabe näherer Festlegungen durch Verordnung mit neuer Themenstellung zu erfolgen.

Negative Beurteilung ...

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RPVO § 8 (3)

• ... innerhalb von zwei Wochen nach negativer Beurteilung eine neue Themenstellung im Sinne des Abs. 1 festzulegen.

• Die Schulbehorde erster Instanz hat dem Thema innerhalb einer Woche zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen.

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Wiederholung VWA

RPVO §10 (1)... hat die Vorlage der schriftlichen Arbeit1. bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche2. innerhalb der ersten fünf Unterrichtstage im

Dezember3. bis zum Ende der ersten Woche des zweiten

Semesters zu erfolgen.

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Förderliche Rahmenbedingungen

• Lehrer/innen „delegieren“ nicht einzelne Prozessschritte an Kolleg/innen

• gezielter Aufbau von Arbeitstechniken bereits in der Unterstufe in ALLEN Gegenständen

• verbindliches Jahrgangskonzept (vgl. BO)• Projekttag(e)• Facharbeiten in der Oberstufe• Bestandspflege in der Schulbibliothek• ...

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Materialien

• Link zur Plattform für die Multiplikator/innen: www.edumoodle.at/ooebiblio

• Homepage des BMUKK:– Verordnung– Leitfäden– www.ahs-vwa.at