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Praxismerkblatt Technik VSSM-Praxismerkblatt Wärme- und Feuchteschutz Gesetzliche Grundlagen MuKEn2008 und ihre Auswirkungen auf die Bauteile Förderprogramme in der Schweiz

VSSM-Praxismerkblatt Wärme- und Feuchteschutz · Sommerlicher Wärmeschutz 10 ... MuKEn 2008 Minergie 2008 SIA 380/1 2001 SIA 380/1 2009 ... Die SIA-Norm 180 «Wärme- und Feuchteschutz

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Praxismerkblatt Technik

VSSM-Praxismerkblatt

Wärme- und Feuchteschutz Gesetzliche Grundlagen

MuKEn2008 und ihre Auswirkungen auf die Bauteile

Förderprogramme in der Schweiz

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PRAXISMERKBLATT TECHNIK

2 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage 3 

Gesetzliche Grundlagen 4 Kompetenzverteilung Bund - Kantone 4 Andere Institutionen 4 

Die MuKEn2008 5 Reduktion des Energieaufwandes 5 Nachweisverfahren (Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis) 7 Festlegung der Energiebezugsfläche EBF (AE) 8 Thermische Gebäudehülle 9 Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien 10 Sommerlicher Wärmeschutz 10 Gebäude-Energieausweis GEAK 12 Übergangsfristen / Gültigkeit 12 

Regelung für Bauteile 13 Luftdichte Gebäudehülle, wichtigste Voraussetzung 13 U-Werte im Überblick 14 

Förderprogramme 18 «Das Gebäudeprogramm» 18 Andere Förderprogramme 19 In sechs Schritten zum Fördergeld (Chronologisches Vorgehen) 20 Wichtige Adressen, weiterführende Links 20 

Fachliteratur, Vorschriften 23 

Impressum

VSSM-Praxismerkblatt «Wärme- und Feuchteschutz»Version Ausgabe 2012.3

Redaktion VSSM Technik & BetriebswirtschaftAutoren Pierre Scheidegger

Bestellungen SchreinerShop, Tel. 044 267 81 41, E-mail: [email protected] Broschüre 24 Seiten, Farbdruck, CHF/Expl. 30.-

Herunterladen Für VSSM Mitglieder unter: www.vssm.ch Technik Download Mitglieder Ziel und Zweck Praxisumsetzung der Normvorschriften durch praxisgerechte Fachinformationen und Hinweise

zur alltäglichen Anwendung für Schreiner-Unternehmen.

Der besseren Lesbarkeit halber wird im vorliegenden Praxismerkblatt die männliche Form ver-wendet. Dies dient ausschliesslich der sprachlichen Vereinfachung. Selbstredend sind immer Angehörige beider Geschlechter gemeint.

Haftungsausschluss Die vorliegende Publikation wurde mit aller Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Her-ausgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Benützung und Anwendung dieser Publikation entstehen können.

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 3

Ausgangslage

HINTERGRUND UND ENTWICKLUNG

Die technologischen Möglichkeiten im Wärme- und Feuchteschutz haben sich unter dem Druck ständig steigender Rohölpreise in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Zudem muss sich unsere Gesellschaft zunehmend mit den Themen Ressourcenverknappung, Klimaerwärmung und Schadstoffreduktion beschäftigen. Dass etwas getan werden muss, hat zu einem Umdenken auch in der Politik geführt. Mit der MuKEn 2008 wird hier ein deutliches Zeichen gesetzt.

MuKEn2008 Die Musterverordnung der Kantone im Energiebereich MuKEn wurde 2008 massiv verschärft und wird zwischen 2009 und 2011 in allen Kantonen in Kraft gesetzt. Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, liegt die Verschärfung der geforderten U-Werte im Einzel-bauteilenachweis bei ca. 30%:

MuKEn 2000(bisher)

MuKEn 2008

Minergie 2008

SIA 380/1 2001 SIA 380/1 2009

Neubau Umbau Neubau Umbau Wärmedämmwerte W/m2K W/m2K W/m2K W/m2K W/m2K

Mauerwerke

Maueraufbauten, allg. 0.3 0.3 0.2 0.25 0.15

Fenster

Fenster: allg. Typen und Fenstergrössen 1.7 1.7 1.3 1.3 1.0

Türen

Aussentüren, allg. 1.7 1.7 1.3 1.3 1.2

Tabelle 1

Effektiv nimmt der Gesetzgeber jedoch einen Paradigmenwechsel vor. Während in den vergan-genen Versionen der MuKEn das Gewicht auf Grenzwerten für Bauteil-U-Werte lag, werden nun Grenzwerte für den Heizwärmebedarf Qh festgelegt. Der Planer kann sich zur Erreichung dieses Ziels zwischen Systemnachweis und Einzelbauteilenachweis entscheiden. Bei Neubauten wird der Systemnachweis bereits jetzt bevorzugt eingesetzt.

Förderprogramme Die öffentliche Hand geht in Bezug auf die Umsetzung der MuKEn neue Wege. Man hat erkannt, dass sich neue Vorgaben mit Förderprogrammen wesentlich besser umsetzen lassen als mit blossen Vorschriften.

Chancen für den Schreiner

Wie schon das Thema Brandschutz zeigte, können Sie als Schreinerunternehmer mit folgenden drei Punkten kompetent bei Ihrer Kundschaft auftreten: Sie kennen die Vorschriften Sie kennen die Fördermassnahmen und Anlaufstellen Sie können innovative Lösungen in Ihrem Fachgebiet aufzeigen und anbieten

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4 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

Gesetzliche Grundlagen

Kompetenzverteilung Bund - Kantone Im Energiegesetz auf Bundesebene wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wie

folgt geregelt: Art. 8 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das energietechnische Prüfverfahren für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte. Art. 9 Die Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Der Lead für energetisches Bauen liegt also bei den Kantonen. Der Bund seinerseits koordiniert und harmonisiert die Anregungen und Ideen der Kantone und verankert diese wiederum im Energiegesetz.

Andere Institutionen SIA-Normen Die Kantone ziehen die SIA als Profis für das Festlegen der Methodiken und Klassendefinitionen

bei. Diese stellt Normen auf, welche die Kantone in ihrer Energiegesetzgebung verankern. �Die SIA-Norm 180 «Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau» legt normativ bauphysikalische

Massnahmen zur Erreichung eines gesunden Raumklimas und zur Verhinderung von Bau-schäden fest. Die Norm gilt für Neu-bauten und wird für Umbauten empfohlen, soweit die Massnahmen technisch möglich sind und der Aufwand wirtschaftlich tragbar ist. Die rationel-le Energienutzung ist nicht Gegenstand dieser Norm.

�Mit der ergänzenden Normen 380/1 «Thermische Energie im Hochbau» wird der rationellen Energienutzung bei Neu- und Umbauten im Bereich der Gebäudehülle Rechnung getragen.

Die Kantone haben mit der Umsetzung der MuKEn2008 die SIA 380/1 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Einfluss von MINERGIE

MINERGIE hat sich im Bereich des energetischen Bauens zweifelsfrei über die Jahre ein grosses Know-how ange-eignet und gilt als bedeutendster Vorreiter. Der Stand der Technik ist heute soweit vorgeschritten, dass Top-Werte auch ohne Minergie-Label erreicht werden können. Daher wäre es falsch, die Vorgaben von MINERGIE als Anbieter direkt in die Gesetzgebung zu über-nehmen oder finanziell speziell zu fördern. Die nachfolgende Grafik zeigt aber den direkten Einfluss von MINERGIE auf die MuKEn2008 deutlich auf:

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 5

Die MuKEn2008 Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK hat 2008 im Rahmen ihres gesetzlichen Auf-

trages die Musterverordnung der Kantone im Energiebereich MuKEn überarbeitet. Die MuKEn 2008 besteht aus verschiedenen Modulen. Das modulare System ist so aufgebaut, dass ein mehrteiliges Basismodul mit den wichtigsten Kriterien den Grund legt. Dieses Basismodul ist für alle Kantone als Mindestanforderung verbindlich. Die Kantone dürfen die Vorschriften des Basismoduls nicht entschärfen, sehr wohl aber verschärfen. Um den Gegebenheiten in den einzelnen Kantonen besser gerecht zu werden, wurden die Zu-satzmodule 2 bis 8 festgelegt. Diese können von den Kantonen freiwillig für gültig erklärt wer-den. Entscheidet sich ein Kanton für ein oder mehrere Zusatzmodule, müssen diese unverändert übernommen werden. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen in der MuKEn 2008: �Reduktion des Energieaufwandes auf 4,8 l/m2 Heizöl-Äquivalent bei Neubauten �Sommerlicher Wärmeschutz �Freiwilliger GebäudeEnergieAusweis der Kantone (GEAK) �Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien (80%) �Verbot Neuinstallation und Ersatz Elektroheizungen �Grossverbraucher-Modell �Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei MFH mit 5 Parteien und mehr

(Neu- und Umbauten)

Reduktion des Energieaufwandes Zielvorgaben für Neu-

und Umbauten Für Neubauten wurde ein maximaler Energieaufwand von 4,8 Liter Heizöl-äquivalent pro m2 beheizte Fläche festgelegt. Damit nähern sich die Verbrauchslimiten an die bis 2007 geltenden MINERGIE-Anforderungen an (jedoch ohne die dort vorgeschriebene Komfortlüftung). Bei umfassend sanierten Gebäuden sind es maximal 9 Liter/m2.

Gebäude-Energiebilanz In der MuKEn2008 wird ein Gebäude neu nach seiner Energiebilanz beurteilt. Dies stellt eine entscheidende Neuerung gegenüber den beiden Vorgängerversionen dar. Der Gesetzgeber be-schränkt sich also nicht mehr einfach auf U-Wert-Vorgaben für die Bauteile einer Gebäudehülle.

Begründung: Die Lage eines Gebäudes kann sehr entscheidend für den Energieverbrauch sein. Nehmen wir als Beispiel ein bau-gleiches Gebäude an drei verschiede-nen Standorten, so wird schnell klar, warum der Heizwärmebedarf Qh aller drei Gebäude unterschiedlich ausfallen wird.

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6 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

Somit wird also die zugeführte Heiz-wärme (Heizung, Sonneneinstrahlung, Menschen, elektrische Geräte) den Verlusten (technisch und thermisch) gegenübergestellt. Daraus resultiert der Heizwärmebedarf Qh. Dieser darf den Grenzwert Qh,li nicht überschreiten. (Siehe Tabelle 2). Für uns Schreiner sind hauptsächlich die thermischen Verluste über unsere Bauteile an der Gebäudehülle relevant. Ausnahme z.B. Dunstabzughaube in Küchen (technischer Verlust).

Heizwärmebedarf Qh Der Heizwärmebedarf ist die errechnete Energiemenge, die in beheizte Räume abgegeben wird. Bezugsgrösse für die Fläche ist dabei nicht die Wohnfläche, sondern die Energiebezugsfläche EBF (AE). In der SIA Norm 380/1:2009 werden Liegenschaften nach Ihrer Nutzung kategorisiert und Grenzwerte bezüglich Heizwärmebedarf festgelegt:

Gebäudekategorie Grenzwerte für Neubauten Grenzwerte für Umbauten und Umnutzungen

Basiswert Qh, li0 MJ/m2

Steigungs-faktor Δ Qh, li

MJ/m2

Qh, li Umbauten/ Umnutzungen MJ/m2

I Wohnen MFH 55 65 1,25* Qh, li_Neubauten II Wohnen EFH 65 65 III Verwaltung 65 85 IV Schulen 70 70 V Verkauf 50 65 VI Restaurants 95 75 VII Versammlungslokale 95 75 VIII Spitäler 80 80 IX Industrie 60 70 X Lager 60 70 XI Sportbauten 75 70 XII Hallenbäder 70 90

Tabelle 2

Berechnung des Grenzwertes

Ausgangslage bilden der Basiswert und der Steigungsfaktor. Hinzu kommen noch weitere Fakto-ren wie Gebäudehüllzahl, Warmwasser usw.

Für Umbauten gelten um 25% angehobene Grenzwerte, weil konstruktionsbedingte Wärmebrü-cken oft keine besseren Werte zulassen. Wärmebrücken müssen hier zwar «soweit technisch machbar», jedoch nur «soweit wirtschaftlich vertretbar» saniert werden.

Gebäudehüllzahl (Gebäudehüllziffer)

Unter dem Begriff Gebäudehüllzahl bzw. Gebäudehüllziffer versteht man das Verhältnis von Aussenfläche (Ath) zur Energiebezugsfläche EBF (AE). Die Berechnung ist also Ath/AE und ergibt einen Zahlenwert.

Energiekennzahl Die Energiekennzahl sagt aus, wieviel Wärme in kWh (oder in MJ) pro Quadratmeter und Jahr verbraucht wurde. Dabei wird der Heizenergiebedarf über alle 12 Monate des Kalenderjahres hinweg ermittelt. Die Energiekennzahl wird folgendermassen errechnet: Jahrestotal kWh: Ener-giebezugsfläche = kWh/m2.

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 7

Nachweisverfahren (Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis) Mit den nachfolgenden Verfahren muss objektbezogen der Nachweis erbracht werden, dass der

vorhin erwähnte Grenzwert (Heizwärmebedarf Qh) nicht überschritten wird. Der Gesetzgeber lässt dem Bauherrn bzw. dem Planer die Wahl zwischen den zwei Nachweisver-fahren Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis offen.

SYSTEMNACHWEIS EINZELBAUTEILNACHWEIS

Systembeschrieb Beim Systemnachweis geht es einzig darum, dass der effektive Heizwärmebedarf den vor-geschriebenen Grenzwert nicht überschreitet. Dabei kann der Planer einzelne Bauteile mit etwas schlechterem U-Wert einplanen und das Minus mit anderen, besseren Bauteilen kom-pensieren.

Der Einzelbauteilenachweis kommt meistens bei Umbauten zum Tragen, kann aber auch für Neubauten angewendet werden. Mit dem Einzelbauteilenachweis geht es dar-um, den max. Heizwärmebedarf durch eine Zusammenstellung von Bauteilen nach U-Wert-Vorgaben zu erreichen. Diese dürfen bei kei-nem Bauteil unterschritten werden. Eine Kom-pensation ist nicht erlaubt. Mehr dazu im Kapi-tel unter «U-Werte im Überblick». Einschränkung: Das Einzelbauteilnachweis-Verfahren darf bei Neubauten nur angewendet werden, wenn weder Vorhangfassaden1 noch Sonnenschutzgläser mit einem Gesamtener-giedurchlassgrad kleiner als 0,3 W/m2K ver-wendet werden.

Berechnungsverfahren Die Berechnung erfolgt zwingend mit einer zertifizierten, zugelassenen Software.

Die Eingabe erfolgt mit dem Formular EN-2b der EnDK, zusammen mit den Datenblättern.

Die Berechnung und Eingabe erfolgt mittels den Formularen EN-2a der EnDK.

Formulare

Eingabeformular

Berechnungs- und Eingabeformulare Download: www.endk.ch Fachleute Energienachweis

1 Vorhangfassaden: Fronten, welche an ein Rohbaugerippe vorgehängt werden, z.B. Glasfronten an Bürogebäude.

Berechnete Software-Datenblätter

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Festlegung der Energiebezugsfläche EBF (AE) Die Energiebezugsfläche ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die

innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klima-tisieren notwendig ist. Sie wird aus den Aussenabmessungen einschliesslich der begrenzenden Wände berechnet.

Raumnutzung und Energiebezugsfläche

EBF

Laut SIA-Norm 416/1 ist genau festgelegt, welche Räume nach ihrer Nutzung zur Energiebezugs-fläche EBF gezählt werden müssen und welche nicht, bzw. welche Räume innerhalb der thermi-schen Gebäudehülle liegen müssen / dürfen und welche nicht:

Innerhalb der thermischen Gebäudehülle

Ausserhalb der thermischen Ge-bäudehülle

Zählt zur Energiebezugsfläche EBF Zählt nicht zur Energiebezugsfläche EBF

Nicht aktiv beheizt, aber Beheizung «sonst üblich»

Aktiv beheizt Nicht aktiv beheizt

Beispiele: Treppe Lift Korridor Bastelraum

Beispiele:Wohnzimmer Schlafzimmer Küche Badezimmer

Beispiele:Trockenraum entfeuchtet Waschraum entfeuchtet Nebenräume

Beispiele:Trockenraum entfeuchtet Waschraum entfeuchtet Pufferräume Kellerräume

Beispiele: Trockenraum nicht entfeuchtet Waschraum nicht entfeuchtet Kellerräume Garage

A B C D E

Tabelle 3

Ausnahmen Eine Ausnahme bildet das Dachge-schoss. Hier wird zur Berechnung der Fläche die Kontur ab 1 m Raumhöhe übernommen.

Weitere Ausnahmen bilden z.B.: �vorgehängte, hinterlüftete Fassaden mit einem Abstand von �≥ 10cm

(siehe SIA 416/1, Punkt 2.3) �Minergie-P-Bauten mit besonders dicken Isolationsschichten.

Quelle: SIA 416/1

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 9

Thermische Gebäudehülle Früher wurde statt von der «thermischen Gebäudehülle» vom «Dämmperimeter» gesprochen.

Laut Vorschrift müssen alle beheizten Räume innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Auf der anderen Seite kann es aber vorteilhaft sein, unbeheizte Räume in die thermische Gebäu-dehülle einzuschliessen.

Hinweis: Der Verlauf der thermischen Gebäudehülle verläuft immer entlang der Aussenlinie der ab-

schliessenden Bauteile.

Legende:

Beheizte Räume

Unbeheizte Räume Kontur thermische Gebäudehülle

Variante 1 THERMISCHE GEBÄUDEHÜLLE UMSCHLIESST LEDIGLICH BEHEIZTE RÄUME

Anforderung an die Bauteile: Alle Bauteile, die entlang der thermischen Gebäudehülle

liegen, müssen energetische Anforderungen erfüllen. Dabei wird jedoch unterschieden, ob das Bauteil einen beheizten Raum zum Aussenklima oder zu einem unbeheizten Raum abtrennt.

Bauteile, die ausserhalb der thermischen Gebäudehülle liegen, brauchen keine thermischen Anforderungen zu erfül-len.

Nachteil: Viele Wärmebrücken, teilweise nur sehr schwer lösbar.

Variante 2 THERMISCHE GEBÄUDEHÜLLE UMSCHLIESST AUCH NICHT BEHEIZTE RÄUME

Anforderungen an die Bauteile: Alle Bauteile entlang der thermischen Gebäudehülle müssen

die gleichen Anforderungen erfüllen, egal, ob sie zu einem beheizten oder einem unbeheizten Raum führen.

Alle Bauteile innerhalb der thermischen Gebäudehülle brauchen keine thermischen Anforderungen zu erfüllen; al-so auch nicht zwischen beheizt und unbeheizt.

Vorteile: Nur wenig Wärmebrücken. Die nicht beheizten Räume haben die Funktion eines

wärmeseitigen Wärmepuffers.

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10 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien Vom Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser dürfen nur 80% mit nichterneuerbaren Ener-

gien gedeckt werden. Die restlichen 20% sind mit erneuerbaren Energien effizienterer Technik besserer Wärmedämmung

zu erbringen:

MÖGLICHKEITEN MIT EINFACHEM NACHWEIS (SOG. STANDARDLÖSUNGEN)

1. Verbesserte Wärmedämmung

2. Verbesserte Wärmedämmung, Komfortlüftung

3. Verbesserte Wärmedämmung, Solaranlage

4. Holzfeuerung, Solaranlage5. Automatische Holzfeuerung

6. Wärmepumpe mit Erdsonde oder Wasser

7. Wärmepumpe mit Aussenluft

8. Komfortlüftung und Solaranlage

9. Solaranlage

10. Abwärme

11. Wärmekraftkopplung

Tabelle 4

Erklärung: z.B. Zeile 1 «Verbesserte Wärmedämmung»: Wenn die Wärmedämmung um so viel besser gemacht wird als gefordert, dass dadurch der Wärmebedarf um 20% auf 80 % gesenkt wird, gilt der Punkt «Höchstanteil nicht erneuerbarer Energien 80%» als erfüllt.

Sommerlicher Wärmeschutz Aussenliegender

Sonnenschutz Neu wird ein sommerlicher Wärmeschutz verlangt, welcher vor allem die mechanische Beschat-tung grosser Fensterflächen (z.B. Rolladen, Sonnenstoren, vorgehängte Elemente usw.) erforder-lich macht. Zudem muss deren Bedienung (Verstellung) bei grossen Flächen automatisch gesteu-ert werden.

g-Wert des Glases Gemäss SIA-Norm 382/1:2007 muss nicht nur der UG-Wert der Verglasung, sondern auch der Gesamtenergie-Durchlass (g-Wert) nachgewiesen werden.

Die Reflexion des Sonnenlichtes beim Glas wird durch aufdampfen einer hauchdünnen Edelmetall-schicht (z.B. Silber) erreicht. Je dicker die Schicht bzw. zahlreicher die beschichteten Gläser in ei-nem IV-Element, desto schlechter wird die Licht-Durchlässigkeit. Zudem ist das Abhalten der Hitze im Sommer bei gleichzeitiger Nutzung der Sonnenenergie im Winter eine grosse Herausforderung für die Glas-industrie. Bildquelle: Flachglas Schweiz AG

Einbau von Klimaanlagen

Werden die beiden Faktoren «Aussenliegender Sonnenschutz» und der «g-Wert» bei der Planung eines Neubaues vernachlässigt, wird der nachträgliche Einbau einer Klimaanlage (bewilligungs-pflichtig!) nicht bewilligt, auch wenn die Innentemperatur-Durchschnitte überschritten werden. Damit wird eine früher oft ausgenützte Gesetzeslücke geschlossen.

Einzelbauteilnachweis

Systemnachweis

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 11

Phasenverschiebung Bedingt durch die Phasenverschiebung erreicht die Wärmeenergie, welche die Sonne über Tag auf die Wände brachte, die Gebäudeinnenseite erst während der Nacht. Mit einer sorgfältigen Planung kann die Phasenverschiebung bis in die frühen Morgenstunden hinausgezögert werden.

Benutzer Trotzdem ist auch der Benutzer gefordert; denn zu einem effizienten sommerlichen Wärmeschutz gehört ebenso ein konsequentes Management von Beschatten am Tag und Lüften in der Nacht. Eine intelligente Kombination von «guter Gebäudehülle» und «schlauem Benutzer» erlaubt also ein erträgliches Wohn- und Arbeitsklima – auch an sehr heissen Sommertagen und ohne aufwän-dige Kühlmassnahmen. Mehr dazu in der Informationsbroschüre «Optimales Lüften» vom FFF (www.fensterverband.ch).

Temperaturverlauf Aussenluft

Temperaturverlauf Innenluft

Δ = 3,75 K

Δ = 30 K

Phasenverschiebung 10,7 h

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12 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

Gebäude-Energieausweis GEAK Gleichzeitig zur Überarbeitung der MuKEn hat die EnDK beschlossen, einen schweizweit einheit-

lichen «Gebäude-EnergieAusweis der Kantone (GEAK)» als Informationsinstrument einzuführen. Für den Hauseigentümer ist der GEAK ein vorerst noch freiwilliges Informationsinstrument, das er beispielsweise im Hinblick auf Sanierungen oder Handänderungen erstellen kann.

Der Energieausweis sieht ähnlich aus wie die Energie-Etikette bei Autos und bei Elektrogerä-ten. Bildquelle: www.geak.ch

Den GEAK gibt es in drei Stufen: «Light», «Standard» und «Plus». In einer bis Ende 2009 befris-teten Aktion wurden 15'000 Stk. dieser Ausweise auf der Stufe «Standard» mit ergänzendem Sanierungsberatungs-Bericht für 200 Franken (statt 1'200 Franken) angeboten. (Weitere Einzel-heiten finden Sie unter www.geak.ch) Der Bundesrat hat seinerseits den Faden aufgenommen und am 24. Juni 2009 zuhanden des Parlaments eine Botschaft zur Änderung des Energiegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Teilrevi-sion ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Gebäudeenergieausweis.

Übergangsfristen / Gültigkeit Die MuKEn2008 wird in den Kantonen teilweise in Etappen zwischen 2008 und 2012 in Kraft

gesetzt. Weitere Angaben bezüglich Umsetzung der MuKEn in den verschiedenen Kantonen finden Sie unter folgendem Link: http://www.endk.ch/muken.html MuKEn-Umsetzung.

Stichtag Als Stichtag für die Gültigkeit der neuen Vorschriften ist das Datum der Erteilung der Baubewil-ligung. Beispiel: Im Kanton Thurgau wurde die MuKEn am 1.2.2011 in Kraft gesetzt. Alle Bauvor-haben, deren Baubewilligung ab diesem Datum erteilt wurde, müssen die neuen Vorschriften erfüllen; für alle Vorhaben mit Baubewilligung vor diesem Datum, gelten die alten Vorschriften.

Gültigkeit Die Vorschriften der MuKEn2008, der SIA 380/1 und allenfalls schärfere Vorgaben der Kanto-ne gelten für alle Bauvorhaben; also auch für diejenigen, für die keine Baueingabe erforder-lich ist.

NPK / Ausschreibungstexte

Bis alle Ausschreibungstexte angepasst sein werden, wird es eine Weile dauern. Bei Beschrieben mit fehlenden oder veralteten U-Werten empfiehlt der VSSM folgendes Vorgehen: �Setzen Sie einen konkurrenzfähigen Preis ein. �Ergänzen Sie die betroffenen Positionen mit per-Preisen nach den neuen Vorschriften.

Damit wahren Sie Ihre Chancen für den Auftrag und zeigen, dass Sie technisch auf dem neuesten Stand sind!

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 13

Regelung für Bauteile

Luftdichte Gebäudehülle, wichtigste Voraussetzung Die Notwendigkeit einer dichten Gebäudehülle wird oft unterschätzt. Oft hört man noch heute,

dass die Gebäude heute zu dicht gebaut würden die Wände «atmen» müssten. Dies ist nicht nur falsch, sondern auch verboten und gefährlich! Nur zu oft entstehen dadurch ernsthafte Feuchtig-keitsschäden, die gerade bei Holzbauten nur noch mit einem totalen Abbruch / Neubau behoben werden können (Beispiel: Elementhäuser aus den 80er-Jahren…).

Luftdicht oder winddicht?

Winddicht sagt aus, dass vorbei streichende Aussenluft (Wind) nicht die Dämmung durchspülen darf. Dies wird z.B. in Dachkonstruktionen durch Einbau einer diffusionsoffenen Unterspannbahn an der Konstruktionsaussenseite gewährleistet. Beheizte Gebäude müssen luftdicht ausgeführt werden. Bei einer Massivbauweise ist dies ge-währleistet. Bei Holz- und / oder Ständerkonstruktionen ist der Einbau einer Dampfbremse (System bestehend aus Folie, Kleber usw.) und einer Installationsebene unumgänglich. Die Luftdichtheit wird in folgenden SIA-Normen behandelt: SIA-Norm 180 (1999) SIA-Norm 232 (2000)

Wenn ein Gebäude nicht luftdicht ist, hat dies folgende negativen Auswirkungen: Hoher Energieverbrauch Feuchtigkeitsschäden (Bauschäden) Komfortprobleme wie: - Zugluft-Erscheinungen - Verminderter Schallschutz

Fazit

Je näher eine Schicht an die Warmseite kommt, desto «dichter» muss sie sein. Je weiter aussen eine Schicht liegt, desto diffusionsoffener muss sie sein.

(Ausnahmen: Flachdächer, begrünte Flächen…)

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14 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

U-Werte im Überblick

NeubautenEinzelbauteilnachweis

Umbauten/UmnutzungEinzelbauteilnachweis

Einzelbauteilnachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009

Grenzwert Uli in W/m2Kohne

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2Kmit

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K

Bauteil gegen: Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich Bauteil:

Opacke Bauteile: Dach, Decke, Wand, Boden

0,17 0,25 0,20 0,25 0,28

0,25 0,25

0,28 0,30

Opake Bauteile mit Flächenheizung

0,17 0,25 0,20 0,25 0,25 0,28

Fenster, Fenstertüren Türen

1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6

Fenster mit vorgelager-ten Heizkörpern

1,0 1,3 1,0 1,3 1,0 1,3

Tore (Türen grösser als 6m2)

1,7 2,0 1,7 2,0 1,7 2,0

Storenkasten

0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50

Tabelle 5

EINZELBAUTEILNACHWEIS MIT / OHNE WÄRMEBRÜCKENNACHWEIS

Neubauten Bei Neubauten stehen dem Planer beim Einzelbauteilnachweis zwei Möglichkeiten offen. Einzelbauteilnachweis ohne Wärmebrückennachweis Einzelbauteilnachweis mit Wärmebrückennachweis. Werden die Wärmebrücken klar ausge-

wiesen, kann der Planer / Architekt die Bauteile mit dem etwas weniger strengen U-Wert planen.

Umbauten, Umnutzungen

Für Umbauten/Umnutzungen ist das Nachweisen der Wärmebrücken fast unmöglich. Deshalb heisst es in der SIA 380/1: «Die betroffenen Wärmebrücken sind soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar zu sanieren. Eine Einhaltung von Grenzwerten ist jedoch nicht gefor-dert.» Bei den häufigsten Schreinerarbeiten an der Gebäudehülle (Türen, Fenster, Storenkasten usw.) sind die U-Werte in allen drei Nachweisarten ( , , ) identisch.

SCHREIBWEISE U-WERT

Wichtiger Hinweis: Die Schreibweise des U-Wertes ist wird immer auf 2 Stellen signifikantgehandhabt. Das heisst, es wird immer auf die zwei ersten mit «Nicht-Nullwerte» gerundet. Beispiele: W/m2K 1,345 = W/m2K 1,3 W/m2K 1,353 = W/m2K 1,4 W/m2K 0,08135 = W/m2K 0,081 W/m2K 0,5 = W/m2K 0,50

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WÄNDE

NeubautenEinzelbauteilnachweis

Umbauten/UmnutzungEinzelbauteilnachweis

EinzelbauteilnachweisMuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009

Grenzwert Uli in W/m2Kohne

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K mit

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K

Bauteil gegen: Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich Bauteil:

Opacke Bauteile: Dach, Decke, Wand, Boden

0,17 0,25 0,20 0,25 0,28

0,25 0,25

0,28 0,30

Opake Bauteile mit Flächenheizung 0,17 0,25 0,20 0,25 0,25 0,28

Tabelle 5a

Neubauten werden heute praktisch immer mit einem System erstellt (Systemnachweis).Sanierungen von Fassaden, welche über einen neuen Anstrich hinausgehen, sind entsprechend den neuen Vorschriften auszuführen. Somit müssen die bestehenden Konstruktionen analysiert und Massnahmen sorgfältig geplant werden.

Thermische Gebäude-hülle bei Wänden

Wände entlang der thermischen Gebäudehülle haben die geforderten U-Werte gemäss obenste-hender Tabelle zu erfüllen. Befinden sie sich jedoch nicht entlang der thermischen Gebäudehülle, sondern innerhalb, müs-sen sie keinerlei energetische Anforderungen erfüllen – auch wenn sie beheizte von nicht beheiz-ten Räumen abtrennen.

Aussenisolation oder Innenisolation?

Der Schreiner scheut sich in der Regel, Arbeiten an der Aussenfassade auszuführen. Daher be-schränkt er sich lieber auf die Möglichkeit einer Innenisolation. Andererseits gibt es Situationen, in welchen nur eine Innenisolation in Frage kommt. Beispiele: Bauten unter Denkmalschutz wie Riegelbauten, Gebäude mit Fassadenmalereien usw.

System

Argumente

Aussenisolation Innenisolation

Wärmebrücken angrenzende Bauteile

Speicherkapazität Bauhülle

rationeller Einbau

( )

Gerüst erforderlich

Grenzabstände ( )

Fazit: Wenn immer möglich aussen isolieren! Muss trotzdem innen isoliert werden, müssen die angrenzenden Bauteile wie Wände, Decken,

Böden unbedingt mit einem Sachverständigen angeschaut und geeignete Massnahmen zur Verhinderung von Bauschäden ausgearbeitet werden.

Sommerlicher Wärme-

schutz bei Wänden Ein elementarer Faktor beim sommerlichen Wärmeschutz ist ein optimaler Wandaufbau, womit die durch die Sonne eingebrachte Wärmeenergie möglichst spät in der Nacht (phasenverscho-ben) auf der Rauminnenseite ankommt.

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FENSTER

Für die Fenster hat die EnergieFachstellenKonferenz EnFK ein ausführliches Merkblatt publiziert. Aus diesem Grund sind hier lediglich die geforderten U-Werte aufgeführt:

NeubautenEinzelbauteilnachweis

Umbauten/UmnutzungEinzelbauteilnachweis

Einzelbauteil-nachweis MuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009

Grenzwert Uli in W/m2Kohne

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2Kmit

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K

Bauteil gegen: Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich Bauteil:

Fenster, Fenstertüren Türen 1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6

Fenster mit vorgelager-ten Heizkörpern 1,0 1,3 1,0 1,3 1,0 1,3

Tabelle 5b

Eine Download-Möglichkeit für das Merkblatt finden Sie unter: www.endk.ch Fachleute Hilfsmittel www.vssm.ch Technik Wärmeschutz / Energie

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TÜREN UND TORE

Laut SIA 380/1 müssen alle Türen, die entlang der thermischen Gebäudehülle liegen, einen be-stimmten U Wert erfüllen. Dies gilt auch für hausinterne Estrich- oder Kellertüren. Im Fall der Türen spricht man vom UD-Wert (D steht für Door).

NeubautenEinzelbauteilnachweis

Umbauten/UmnutzungEinzelbauteilnachweis

Einzelbauteil-nachweisMuKEN:2008 Norm SIA 380/1:2009

Grenzwert Uli in W/m2Kohne

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K mit

Wärmebrückennachweis

Grenzwert Uli in W/m2K

Bauteil gegen: Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich

Aussenklima oder weni-ger als 2m

im Erdreich

Unbeheizte Räume oder mehr als 2m im Erdreich Bauteil:

Fenster, Fenstertüren Türen

1,3 1,6 1,3 1,6 1,3 1,6

Tore (Türen grösser als 6m2)

1,7 2,0 1,7 2,0 1,7 2,0

Tabelle 5c

Die oben aufgeführten Werte sind bei Neubauten und Umbauten gleich. Beispiele: Hauseingangstüre (Aussentüre) zu beheiztem Raum - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m2K

Hauseingangstüre (Aussentüre) zu unbeheiztem Raum (Treppenhaus, Vorraum usw.) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m2K - Türe liegt ausserhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen

Keller- oder Dachtüre (unbeheizt nach draussen) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,3 W/m2K - Türe liegt ausserhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen

Keller- oder Estrichtüre (beheizt zu unbeheizt) - Türe ist Teil der thermischen Gebäudehülle 1,6 W/m2K - Türe liegt innerhalb der thermischen Gebäudehülle keine Anforderungen

Wichtig: �«Keine Anforderungen» bezieht sich lediglich auf den UD-Wert. �Bei Toren (Türen ab 6 m2 Fläche) gelten statt den Werten 1,3 bzw. 1,6 W/m2K entsprechend

die Werte 1,7 bzw. 2.0 W/m2K.

Klimaklassen, Prüfklima

Bei Aussentüren ist die Verwendung eines Türflügels der «Klimaklasse 3» unerlässlich. Türen zwischen beheizten Räumen und Aussenklima erfordern einen Türflügel nach «Prüfklima d», bei Sonneneinstrahlung zusätzlich «e». Für Türen zwischen unbeheizt und Aussenklima reicht evtl. «Prüfklima c». Bei Innentüren zwischen beheizten und unbeheizten Räumen ist, für eine bessere Formstabilität, die Verwendung Klimaklasse 2 mit Aluzwischen- oder Deckschicht empfehlenswert.

MINERGIE®- Modul Türen

Bei zertifizierten Minergie-Modultüren ist ein ausgewiesener UD Wert von ≤ 1,2 W/m2K erforder-lich. Der UD-Wert muss nach einem festgelegten Nachweisverfahren berechnet werden. Minergie fordert zwar direkt keine Klimaklassen. In der Praxis werden jedoch bei Holztüren ent-sprechende Massnahmen zur Verhinderung der Wasserdampfdiffusion und zur Gewährleistung der Formstabilität trotzdem nicht weggelassen werden können. Weitere Einzelheiten finden Sie auf www.minergie.ch.

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Förderprogramme Rund 70% aller Gebäude in der Schweiz wurden vor 1980 erbaut. Diese Gebäude sind oft regel-

rechte Energieschleudern, welche dringend energetisch saniert werden sollten. Fachleute spre-chen inzwischen gar von einem Sanierungsstau. Wie unter «Ausgangslage» erläutert, will die öffentliche Hand finanzielle Anreize schaffen, damit die Hauseigentümer diese Liegenschaften energetisch sanieren. Das Königsziel muss immer ein komplett erneuertes Haus sein. Ist jedoch aus finanziellen Grün-den eine Etappierung nötig, ist unbedingt zuerst die Gebäudehülle zu erneuern (auch wenn die Heizung beanstandet wurde!). Damit soll verhindert werden, dass der Hauseigentümer nach Vollendung der Renovation eine überdimensionierte Heizung hat, die ineffizient heizt.

Bild: Flumroc AG

«Das Gebäudeprogramm» Das Gebäudeprogramm ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen, welches Anfang

2010 gestartet wurde und für die Dauer von zehn Jahren geplant ist. Mit dem Programm werden die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützt. Aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe stehen fürs Gebäudeprogramm pro Jahr 200 Millio-nen Franken zur Verfügung. Zusammen mit den kantonalen Förderprogrammen sind es insgesamt 280 bis 300 Millionen Franken pro Jahr, die eingesetzt werden können. Das Gebäudeprogramm besteht aus einem nationalen und einem kantonalen Teil:

Nationaler Teil (Teil A):

Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen - in bestehenden, beheizten Gebäuden - die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden - mit einer Fördersumme pro Gesuch von mind. Fr. 3'000.- Die Förderung ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Mit dem Ersatz von Fenstern oder einer Wärmedämmung von Wänden und Dach werden die Innenräume eines Gebäudes besser gegen das Aussenklima geschützt. Die Isolation kann aber auch gegen den Wärmeverlust von Innenräumen gegenüber unbeheizten Räumen und dem Erdreich angebracht werden. Beispiele dafür sind die Wärmedämmung des Estrichbo-dens und der Kellerdecke.

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 19

Was wird im Teil A gefördert?

Das Gebäudeprogramm legt für diese Massnahmen Unterstützungsbeiträge pro Quadratmeter fest (vgl. Tabelle unten). Nur gut dämmende Einzelbauteile werden unterstützt. Minimale U-Werte müssen daher nachgewiesen werden. Ein Nachweis des Minergie-Moduls wird als gleich-wertig akzeptiert. Auf der Website des Gebäudeprogramms wurde eigens ein Fördergeldrechner eingerichtet, mit dem Fördergelder für die Sanierung einer Gebäudehülle bequem berechnet werden können.

Massnahme Bedingungen FördergeldA Fensterersatz U-Wert 1) Glas

≤ 0,70 W/m2K Glasabsstandhalter Kunststoff/Edelstahl

30 Fr./m2

Mauer-lichtmass

B Wand, Dach, Boden:Dämmung gegen Aussenklima 2)

U-Wert ≤ 0,20 W/m2K 30 Fr./m2

gedämmte Fläche

C Wand, Decke, Boden:Dämmung gegen unbeheizte Räume 2)

U-Wert ≤ 0,20 W/m2K 10 Fr./m2

gedämmte Fläche

1) Wärmeverlust pro m2 eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Grad.

2) Oder gegen Erdreich (bis 2m). 3) Oder gegen Erdreich (tiefer als 2m).

Hinweis: Seit der Programmanpassung 2012, sind Fenster nur noch förderberechtigt, wenn gleichzeitig die sie umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird. Das Bundesamt für Energie BFE begründet den Schritt einerseits mit der grossen Nachfrage, andrerseits wird aufge-zeigt, dass mit der gleichzeitigen Sanierung der Wände Wärmebrücken und Feuchtigkeitsprob-leme vermieden werden können.

Kantonaler Teil (Teil B): Während der Teil A für die ganze Schweiz einheitlich gehandhabt wird, ist die Förderung in den Kantonen sehr unterschiedlich. Gefördert werden beispielsweise - der Einsatz von erneuerbaren Energien - die Abwärmenutzung - die Optimierung der Haustechnik - Gesamtsanierungen

Eine aktuelle Übersicht über die kantonalen Zusatzförderungen können unter dem Link www.bfe.admin.ch «Dienstleistungen» «Dienstleistungen in meinem Kanton» «Finanziel-le Förderung» «Finanzielle Fördermöglichkeiten in den Kantonen» herunterladen.

Andere Förderprogramme Gemeinden Zahlreiche Wohngemeinden bezahlen ebenfalls Beiträge zu bestimmten Sanierungsmassnahmen.

Zusätzlich zu diesen kommunalen Fördermassnahmen bestehen oft noch zusätzliche Möglichkei-ten, um Geld für Sanierungen abzuholen:

Energielieferanten Diverse Energielieferanten wie z.B. Elektrizitäts- oder Gaswerke zahlen ebenfalls Beträge an neue Anlagen. (Beispiel EWZ Zürich an Photovoltaik-Anlagen)

Finanzinstitute

Verschiedene Finanz-Institute gewähren Baukredite zu vergünstigten Konditionen, «Öko-Hypotheken» usw., wenn energetisch saniert wird. In allen Fällen gilt: Anfragen lohnt sich!

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20 VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3

In sechs Schritten zum Fördergeld (Chronologisches Vorgehen) Das Wichtigste vorneweg: Die Fördergelder erhält der Hauseigentümer und dieser muss sie auch

beantragen! Nachfolgend wird das richtige Vorgehen aus Sicht des Bauherrn beschrieben: Für einen reibungslosen Ablauf und eine optimale Ausnützung der möglichen Beiträge ist das richtige Vorgehen entscheidend wichtig. Es ist daher folgender Ablauf einzuhalten:

1 2 3 4 5 6 Informieren, planen.

Gesuch einreichen.

Prüfung. Sanieren. Bestätigung einreichen.

Auszahlung.

Hauseigentümer/in Energiefachstelle

1. Informieren Sie sich auf dem Portal Ihres Kantons (www.dasgebaeudeprogramm.ch Oran-ges Feld rechts «Gesuch stellen») über die Fördermöglichkeiten. Planen Sie zusammen mit Fachkräften eine sinnvolle Sanierung Ihrer Liegenschaft. Der Beizug eines akkreditierten Energieberaters (zusätzlich zu einem Architekten) lohnt sich meistens, weil dieser auch die örtlichen Fördermassnahmen im Detail kennt.

2. Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen es, zusammen mit den nötigen Beilagen, bei der im Formular angegeben Prüfstelle ein.

3. Wenn die Voraussetzungen stimmen und Ihr Gesuch bewilligt wird, erhalten Sie eine Frist von zwei Jahren, um die Sanierung vorzunehmen.

4. Die baulichen Massnahmen werden so ausgeführt, wie im Gesuch beschrieben. 5. Vor Ablauf der zwei Jahre reichen Sie das Formular für die Ausführungsbestätigung mit den

erforderlichen Dokumenten ein. 6. Per Verfügung bestätigt Ihnen der Kanton die Förderung Ihres Sanierungsprojektes. Im An-

schluss wird Ihnen der nationale und kantonale Teil des Fördergelds auf Ihr Konto ausbe-zahlt.

Wichtige Adressen, weiterführende Links Eine Sammlung von wichtigen Adressen wie «Das Gebäudeprogramm», Kantonale Energiefach-

stellen uvm. finden Sie unter www.vssm.ch Technik Wärmeschutz / Energie.

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 21

Notizen:

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Notizen:

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VSSM | Wärme- und Feuchteschutz 2012.3 23

Fachliteratur, Vorschriften

Normen

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich «MuKEn», Ausgabe 2008 Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, www.endk.ch)

Fachliteratur «Bauphysik, Bau und Energie», Christoph Zürcher, Thomas Frank. Dieses Buch befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Bauwerk und Wärme, Feuchte, Luftströmungen, Licht und Schall. Folgende Themen werden behandelt: Aussenklima, Raumklima, stationärer Wärmedurchgang, Sonnenschutz, Wärmebrücken, Oberflächenkondensat und Schim-

melpilzbildung, Feuchtetransport, Luftwechsel und Dichtigkeit, Speichervorgänge und instationäre Transport-prozesse, natürliche Beleuchtung in Innenräumen, Energieverbrauch und Heiz- bzw. Kühlleistung, Schallaus-breitung im Gebäude und im Freien, baulicher Brandschutz. Zielgruppe: Architekten und Fachplaner. (*vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich. 3. überarbeitete Aufla-ge 2010 ISBN: 978-3-7281-3054-9

Merkblätter, Broschüren «VST-Merkblatt 006 Verformung von Türen» und «VST-Merkblatt 006/1 Verformung von Türen, Anhang 1» Informationen zu Normen. Zielgruppe: Zulassungsinhaber, Türenhersteller und -Lieferanten. (VST Verband Schweiz. Türenbranche, www.tueren.ch)

«Merkblatt Fenster, Das Fenster im Energienachweis»Zielgruppe: Fachplaner, Schreiner, Fensterhersteller bzw. -Lieferanten. (Konferenz Kantonaler Energiedirektoren, www.endk.ch oder www.vssm.ch)

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Gladbachstrasse 80 8044 Zürich Telefon 044 267 81 00 www.vssm.ch