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Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen Wählen ab 16 Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005 am 23. Oktober 2005

Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005

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Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005. Wer ist wahlberechtigt?. Für den Gemeinderat und die Bezirksvertretungen Alle ÖsterreicherInnen Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989 Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Wählen ab 16 Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23. Oktober 2005

Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

Wählen ab 16Wählen ab 16Wiener Gemeinderats- und Wiener Gemeinderats- und

BezirksvertretungswahlenBezirksvertretungswahlen

am 23. Oktober 2005am 23. Oktober 2005

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Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

Wer ist wahlberechtigt?Wer ist wahlberechtigt?

Für den Gemeinderat und die BezirksvertretungenAlle ÖsterreicherInnen Geburtsdatum bis zum 23. Oktober 1989 Hauptwohnsitz zum Stichtag 26. August 2005 in Wien

Für die BezirksvertretungenNichtösterreichische EU-BürgerInnen Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Hauptwohnsitz mit Stichtag 26. August 2005 in Wien

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Wer ist nicht wahlberechtigt?Wer ist nicht wahlberechtigt?

AuslandsösterreicherInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz

Personen mit unbedingter Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr und 6 Monate nach deren Verbüßung

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Welche Grundsätze gelten bei Welche Grundsätze gelten bei den Wahlen?den Wahlen?

Gleich: Jede Stimme zählt gleich viel. Unmittelbar: Die Parteien werden direkt

gewählt. Geheim: Die Stimmabgabe erfolgt für andere

nicht einsehbar. Persönlich: Jede/r gibt seine/ihre Stimme selbst

ab. Allgemein: Jede/r StaatsbürgerIn ist ab 16

wahlberechtigt.

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Was wird gewählt?Was wird gewählt?

Gemeinderat (= Landtag)

23 Bezirksvertretungen

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Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

Wien ist gleichzeitig Bundesland und Wien ist gleichzeitig Bundesland und Gemeinde.Gemeinde.

Das bedeutet:

Landtag = Gemeinderat

Landtagsabgeordnete = GemeinderätInnen

Landesregierung = Stadtsenat

Landeshauptmann/Landeshauptfrau = BürgermeisterIn

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Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

Wiener LandtagWiener Landtag

Legislative Gewalt: Beschließt Gesetze für Wien

(z. B. Baurecht, Abfallbeseitigung, Natur- und

Landschaftsschutz, Jugendschutzgesetz,

Wahlaltersenkung,…)

Einberufung erfolgt durch die 1. Landtags-

präsidentin/den 1. Landtagspräsidenten.

Die Landtagsabgeordneten genießen

Immunität.

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Abteilung für pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen

Wiener GemeinderatWiener Gemeinderat

Aufbau VertreterInnenversammlung von Wien 100 Mitglieder auf 5 Jahre (Sie sind

gleichzeitig auch Abgeordnete des Wiener Landtags.)

Einberufung Erfolgt durch den Bürgermeister/die

Bürgermeisterin oder auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Gemeinderatsmitglieder.

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Aufgaben Wahl des Bürgermeisters/der

Bürgermeisterin, der VizebürgermeisterInnen und der StadträtInnen (Stadtsenat)

Übt Kontrolle über Gemeinde aus Fasst Beschlüsse, die Gemeinde betreffend

(z. B. Genehmigung von Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Magistrats, Festlegung von Abgaben und Tarifen…)

Beschließt Budget…

Wiener Gemeinderat (Forts.)Wiener Gemeinderat (Forts.)

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Der Stadtsenat Der Stadtsenat (= Landesregierung)(= Landesregierung)

Besteht aus dem/der BürgermeisterIn und den StadträtInnen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen (zwei davon sind VizebürgermeisterInnen)

Exekutive Gewalt Oberstes Verwaltungsorgan: Ist für die

einzelnen Abteilungen des Magistrats verantwortlich.

Bereitet die Beschlüsse des Gemeinderats vor.

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Wiener BürgermeisterInWiener BürgermeisterIn(= Landeshauptmann/frau)(= Landeshauptmann/frau)

Wird durch den Gemeinderat gewählt.

Vertritt Wien als Stadt und als Bundesland nach

außen.

Führt den Vorsitz im Stadtsenat

Ist oberste/r ChefIn das Magistrates.

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BezirksvertretungBezirksvertretung

Ist das „Parlament“ des jeweiligen Bezirks. Wirkt bei allen wichtigen Entscheidungen im Bezirk mit. Beschließt das Bezirksbudget und den

Rechnungsabschluss. Wählt den Bau-, Finanz- und Umweltausschuss. Besteht aus:

dem/der BezirksvorsteherIn: Wird auf Vorschlag der stimmstärksten Partei im Bezirk von der Bezirksvertretung gewählt.

den BezirksrätInnen: Je nach EinwohnerInnenzahl des Bezirks zwischen 40 und 60.

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ParteienParteiendie in ganz Wien kandidieren.die in ganz Wien kandidieren.

Gewählt werden Parteien.Diese nennen ihre KandidatInnen auf einer Liste und sinddann nach dem Verhältnis ihrer Stimmstärke imGemeinderat vertreten (Verhältniswahlrecht)

SPÖ: Sozialdemokratische Partei Österreichs www.wien.spoe.at

FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs www.fpoe-wien.at

ÖVP: Österreichische Volkspartei www.oevp-wien.at

GRÜNE: www.gruene.at

BZÖ – WIEN: Bündnis Zukunft Österreich www.bzoe.at

KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs www.kpoe.at

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VorzugsstimmenVorzugsstimmen

Jede/r WählerIn hat eine Parteistimme und eine

Vorzugsstimme für eine/n KandidatIn der von ihm

gewählten Partei. Erhält ein/e KandidatIn ausreichend

Vorzugsstimmen wird er/sie auf der Liste vorgereiht.

Die Vorzugsstimmen sind nur dann gültig, wenn der/die

KandidatIn derselben Partei angehört, die man

angekreuzt hat. Bei Stimmensplitting ist nur die

Parteistimme gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.

Die Liste der wählbaren KandidatInnen hängt in jeder

Wahlzelle.

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Wo kann man wählen?Wo kann man wählen?

10 Tage vor der Wahl wird die „Amtliche Wahlinformation“

mit Angaben des Wahlsprengels/Wahllokals zugeschickt.

Wenn man nicht in seinem Sprengel wählen will, kann man

bis 20. 10. 2005 eine Wahlkarte beantragen (per E-Mail:

www.wahlen.wien.at bzw. direkt beim Wahlreferat des

magistratischen Bezirksamts) Außerhalb Wiens ist das

Wählen aber nicht möglich.

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Wann kann man wählen?Wann kann man wählen?

Öffnungszeiten der Wahllokale:

Sonntag, 23. Oktober 2005 von 7:00 bis 17:00

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Wie wählt man?Wie wählt man?

Zur Wahl ist ein behördlicher Ausweis wie Reisepass, Führerschein, SchülerInnenausweis (gültig im laufenden Schuljahr) mitzubringen.

Wahlkommission im Wahllokal Kontrolliert die Wahl.

Zählt die Stimmen aus.

Amtlicher Stimmzettel Weiß: Gemeinderats- und Landtagswahlen

Gelb: Bezirksvertretungswahl

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Quellen und nähere Quellen und nähere InformationenInformationen

www.ich-waehle.at

www.wien.gv.at/wahlinfo/grbv2005

www.help.gv.at

www.politischebildung.com

MA13-Landesjugendreferat; 1082 Wien;

Friedrich-Schmidt-Platz 5