2
1 Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffV Das Jagd & Schiesssport Zentrum Vogel in Östringen führt für Schützen aller anerkannten Schießverbände einen umfassenden Waffensachkundelehrgang gemäß § 7 Waffengesetzt für Kurz- und Langwaffen durch. Der Sachkundelehrgang findet statt am: Sa. 11.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr So. 12.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr Sa. 18.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr Der Waffensachkundenachweis (§ 7 WaffG.) ist grundsätzliche Voraussetzung zum Erwerb von Schusswaffen und Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) bei der zuständigen Waffenbehörde. Unterrichtet wird bei allen Sachkundelehrgängen u. a. Handhabung und Umgang mit Schusswaffen und Munition Rechtliche Grundlagen gemäß Waffengesetzt, Notwehr und Notstand Waffenkunde und Schießlehre Schießstandaufsicht Waffenausbildung Schießen Qualifizierung verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht) Grundlagen der Durchführung hierzu sind die Richtlinien des Regierungspräsidiums Karlsruhe Abteilung 6- LPD, dem Landratsamtes Karlsruhe, Aktenzeichen 40.21001-107.10- 3491331, sowie der Fragenkatalog des DSB/WSV WaffG, Stand: 2016 Nach dem ablegen der staatlich anerkannte Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Sachkundenachweis, welcher von jedem Schießsportverband und von jeder Behörde im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird! Teilnehmer Anmeldung Vor Beginn des Sachkundelehrganges muss vom Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Mitgliederausweis eines Schützenvereins/Schützenverbandes vorgelegt werden. Ausreichende Deutschkenntnisse sind Lehrgangsvoraussetzung. Lehrgang Die Dauer der Sachkundelehrgänge umfasst 22 Unterrichtseinheiten. Der Unterricht wird in den Schulungsräumen des Jagd & Schießsport Zentrum und der Schießhalle in Östringen abgehalten.

Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffVjsz-oestringen.de/.../2017/09/2-2017-Ausschreibung-Waffensachkunde.… · 1 Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffV

  • Upload
    vandien

  • View
    224

  • Download
    1

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffVjsz-oestringen.de/.../2017/09/2-2017-Ausschreibung-Waffensachkunde.… · 1 Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffV

1

Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffV Das Jagd & Schiesssport Zentrum Vogel in Östringen führt für Schützen aller anerkannten Schießverbände einen umfassenden Waffensachkundelehrgang gemäß § 7 Waffengesetzt für Kurz- und Langwaffen durch. Der Sachkundelehrgang findet statt am:

Sa. 11.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr

So. 12.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr

Sa. 18.11.2017 von 09.00 bis 18.00 Uhr

Der Waffensachkundenachweis (§ 7 WaffG.) ist grundsätzliche Voraussetzung zum Erwerb von Schusswaffen und Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) bei der zuständigen Waffenbehörde. Unterrichtet wird bei allen Sachkundelehrgängen u. a.

• Handhabung und Umgang mit Schusswaffen und Munition • Rechtliche Grundlagen gemäß Waffengesetzt, Notwehr und Notstand • Waffenkunde und Schießlehre • Schießstandaufsicht • Waffenausbildung • Schießen • Qualifizierung verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht)

Grundlagen der Durchführung hierzu sind die Richtlinien des Regierungspräsidiums Karlsruhe Abteilung 6- LPD, dem Landratsamtes Karlsruhe, Aktenzeichen 40.21001-107.10-3491331, sowie der Fragenkatalog des DSB/WSV WaffG, Stand: 2016 Nach dem ablegen der staatlich anerkannte Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Sachkundenachweis, welcher von jedem Schießsportverband und von jeder Behörde im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird!

Teilnehmer Anmeldung

Vor Beginn des Sachkundelehrganges muss vom Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis oder der Mitgliederausweis eines Schützenvereins/Schützenverbandes vorgelegt werden. Ausreichende Deutschkenntnisse sind Lehrgangsvoraussetzung. Lehrgang

Die Dauer der Sachkundelehrgänge umfasst 22 Unterrichtseinheiten. Der Unterricht wird in den Schulungsräumen des Jagd & Schießsport Zentrum und der Schießhalle in Östringen abgehalten.

Page 2: Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffVjsz-oestringen.de/.../2017/09/2-2017-Ausschreibung-Waffensachkunde.… · 1 Waffensachkunde nach § 7 WaffG. i. V. m. § 3 AWaffV

2

Prüfung Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der den Nachweis der ausreichenden Fertigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 einschließt. Für die schriftliche Prüfung wird der Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG des DSB/WSV, Stand 2016, verwendet. Die Prüfung wird die Beantwortung von 100 Fragen zu den Prüfungsbereichen Waffenrecht und Beschussrecht, Waffentechnik- Ballistik- Munition, Standaufsicht und im Themenbereich Notwehr und Notstand umfassen. Grundlagen hierzu dienen auch die Richtlinien des Deutschen Schützenbundes. Die praktische Prüfung mit Kurz- und Langwaffen wird nach der schriftlichen Prüfung in der Raumschießanlage durchgeführt.

Kosten

Die Lehrgangsgebühren betragen 169,- Euro inkl. Lernunterlagen Lernunterlagen werden nach der Anmeldung zugesendet. Der Lehrgang findet nur bei Anmeldungen ab 7 Personen statt.