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Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

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Page 1: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Wahlhelferschulung

für eine Bundestags- und Landtagswahl

Page 2: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Die folgende Präsentation soll einen Überblick

über einige Punkte geben, auf die besonders der

Schriftführer ein Augenmerk haben sollte.

- Beim Wählerverzeichnis

- Bei den Wahlbenachrichtigungskarten

- Beim Ausfüllen der Niederschrift und

- Beim Auszählen der Stimmzettel im Zusammenhang mit der Niederschrift

Hervorgehoben werden diese Stellen u.a. durch pinke oder blaue Markierungen

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Wählerverzeichnis

X

Wenn Sie eine Person nicht unter der Adresse im Verzeichnisfinden sollten: Schauen Sie bitte am Ende des Wähler-verzeichnisses nach.(vgl. Bsp. pinkes Kreuz)

Falls die Person dort auch nicht zu finden sein sollte, rufen Sie uns bitte im Wahlamt an.

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WahlbenachrichtigungskarteWenn eine Person nicht im Wähler-verzeicniss zu finden ist, sie aber eine Wahlbenach-richtigungskarte dabei hat:Schauen Sie bitteob sich die Person im richtigen Wahllokal befindet.

Besonders in Gebäuden mit mehreren Wahl-räumen kann es zu Verwechslungenkommen.

Die Karten für dieLandtagswahlsind blau.

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Ausfüllen der Wahlniederschrift:

Sollten sich am Wahltag Phasen ergeben in denen die Möglichkeit besteht sich näher mit der Wahlniederschrift zu beschäftigen, so ist es empfehlenswert schon, soweit möglich, diese auszufüllen.

Auf den folgenden Seiten sind einige Eintragungen in pink, dieSie zum Teil auch schon vor dem Auszählen ausfüllen können und sollten.

Page 6: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

12.1

Mustermann Jürgen… …

… …… …

… …

… …

Seite 1 bzw. Deckblatt:

-Die an diesem Tag anwesenden Wahl- helfer

Page 7: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

X

08 00

X

18 00

Seite 2:

-Beginn und Ende der Wahlhandlung

-Kreuze an den ent- sprechend zutreffen- den Stellen machen bzw. falls nötig weitereEintragungen

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273

272

1

273

X

Seite 3:

Die Anzahl der Wähler kann erst nach der Wahlhandlung nach 18 Uhr ermittelt werden.

Diese bitte wie imnebenstehenden Bei-spiel eintragen.

Falls es zu Abweichungenzwischen B und B1kommen sollte, so ist dies unter 3.2 c) zu erläutern. z.B. ein Stimmzettel mehrals Stimmabgabever-merke, da eine Wählervergessen wurde im Wählerverzeichnis abzu-haken.usw.

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Zählung der Wähler:

a) Zählung der Stimmzettel die sich in der Urne befanden

b) Zählung der Stimmabgabevermerke abgehakten Personen im Wählerverzeichnisses

→ Die Zahlen die sich in B und B1 ergeben müssten identisch sein Falls dies nicht der Fall ist erneut zählen bzw. Versuch zu erklären, z.B. weniger gezählte Wähler da eine Person vergessen wurde abzuhaken usw.

Page 10: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Ablauf Stapelbildung und Auszählen derStimmzettel

Auf den nächsten Folien soll verdeutlicht werden, wie die Stimmzettel zunächst sortiert und in welcher Reihenfolge diese ausgezählt werden müssen.

Zur Veranschaulichung dienen einige Stimmzettel

Die Reihenfolge des Auszählens ist strikt einzuhalten. Nur so kann sicher gestellt werden, dass die Wahlniederschrift auf den Seiten 5 und 6, sowie die Schnellmeldung korrekt ausgefüllt wird!

Page 11: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Beispiel: Stimmzettel

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1. Arbeitsgang:

Bildung von 4 verschiedenen Stimmzettelstapeln:

Stapel 1

Zweifelsfrei gültige Erst- und

Zweitstimme für die

gleiche Partei

Stapel 2

Zweifelsfrei gültige Erst- und

ZweitstimmeFür

verschiedeneParteien

oder bei der eine gültig

und die andereungültig ist

Stapel 3

Ungekennzeich-nete

Stimmzettelbzw.

eindeutig ungültige

Stimmzettel

Stapel 4

Stimmzettel dieAnlass zu

Bedenken geben

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Beispiel für Stapel 1:

X

X

zweifelsfreigültige Erst-und Zweit-stimme fürdie gleichePartei!

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Beispiel für Stapel: 2

a)

X

X

zweifelsfreigültige Erst-und Zweit-stimme fürunterschied-liche Parteien!

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Beispiel für Stapel 2:

b)

X

zweifelsfreiungültige Erst-stimme und gültigeZweitstimme fürunterschied-liche Parteien!Hier:Erststimme ungültigZweitstimme gültig

Page 16: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Beispiel für Stapel 2:

c)

X

zweifelsfreigültige Erststimmeund ungültige Zweit-stimme fürunterschied-liche Parteien!Hier:Erststimme gültigZweitstimme ungültig

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Beispiel für Stapel 3:

UngekennzeichneteStimmzettel

a)

Page 18: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Beispiel für Stapel 3:

Eindeutig ungültigerStimmzettel

b)

Page 19: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Beispiel für Stapel 3:

Eindeutig ungültigerStimmzettel

c)

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Beispiel für Stapel 4:

a)

Stimmzettel dieAnlass zu Bedenken geben

Page 21: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Beispiel für Stapel 4:

b)

Stimmzettel dieAnlass zu Bedenken geben

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Vorgehen bei Stapel 4:

Bei Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken geben, hat der Wahlvorstand zu entscheiden, ob der Stimmzettel und die abgegebene Stimme gültig oder ungültig ist.

Hierüber wird ein Beschluss gefasst, der auf der Rückseite des entsprechenden Stimmzettels vermerkt werden muss. Ebenso müssen die Stimmzettel in der Wahlniederschrift auf Seite 4 unter Punkt 3.5 vermerkt werden.

Dann werden die Stimmzettel in den entsprechenden Umschlag gegeben. Dieser wird am Ende in die Niederschrift gelegt.

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Auszählen und Ausfüllen der Seite 5 und 6 der Wahlniederschrift

Im Folgendem wird verdeutlicht, in welcher Reihenfolge die Seiten 5 und 6, also die Ergebnisse der Auszählung, einzutragen sind.

Jedoch muss zu Beginn der obere Teil von Seite 5 ausgefüllt werden.

Die Zahlen A1 und A2 sind dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.

Die Zahlen zu B und B1 entsprechen denen, welche ausgezählt und auf Seite 3 der Wahlniederschrift eingetragen wurden.

Page 24: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Seite 5 Seite 6

Ungültige Erststimmen

Ungültige Zweitstimmen

Gültige Erststimmen

Gültige Zweitstimmen

ZSI ZSII

ZSI ZSII ZSIII insges.

ZSI ZSII ZSII insges.

ZSII insges.

E

F3

F2

F1 Partei 1

Partei 2

Partei 3

Partei 4

Von den gültigen ZweitstimmenEntfielen auf die Landesliste der

F4

ZSI ZSII ZSIII insges.

C

D1

D2

D3

D4

D

Von den gültigen Erst-Stimmen entfielen auf

Gültige Erststimmen insg. F Gültige Zweitstimmen insg.

4. Wahlergebnis

Ergebnis Erststimmen

A1

A2

A1 + A2

B 1

B

540

23

563273

1

Ergebnis Zweitstimmen

Partei 1

Partei 2

Partei 4

Partei 3

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2. Arbeitsgang:

Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen mit Übereinstimmung von Erst- und ZweitstimmeZählung des Stapel 1

Die entsprechenden Zahlen in der Niederschrift bei ZSI eintragen, sowohl bei den Erst- wie auch bei den Zweitstimmen.

Danach Zählung Stapel 3Die entsprechende Anzahl der ungültigen Stimmen auch bei ZSI der Erst- und Zweitstimmen (S. 5 + 6) eintragen.

Page 26: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Seite 5 Seite 6

Ungültige Erststimmen

Ungültige Zweitstimmen

Gültige Erststimmen

Gültige Zweitstimmen

ZSI ZSIIZSI

ZSI ZSII ZSIII insges.

ZSI ZSII ZSII insges.

ZSII insges.

E

F3

F2

F1 Partei 1

Partei 2

Partei 3

Partei 4

Von den gültigen ZweitstimmenEntfielen auf die Landesliste der

F4

ZSI ZSII ZSIII insges.

C

D1

D2

D3

D4

D

Von den gültigen Erst-Stimmen entfielen auf

Gültige Erststimmen insg. F Gültige Zweitstimmen insg.

Erststimmen Stapel 3

Erststimmen Stapel 1

Zweitstimmen Stapel 1

Zweitstimmen Stapel 3

Partei 4

Partei 3

Partei 2

Partei 1

A1

A2

A1 + A2

B

B 1

4. Wahlergebnis

540

23

563273

1

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Page 27: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

3. Arbeitsgang:

Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und Erst- und Zweitstimme (Splitting-Fälle)Prüfung des Stapel 2

Die unterschiedlich gekennzeichneten Stimmzettel werden zuerst nach der Zweitstimme für die einzelnen Landeslisten sortiert. Bei Stimmzetteln auf denen nur die Erststimme abgegeben wurde ist die Zweitstimme als ungültig zu zählen.

Die Ergebnisse der Zählung werden bei der Zweitstimme unter ZSII eingetragen.

Page 28: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Seite 5 Seite 6

Ungültige Erststimmen

Ungültige Zweitstimmen

Gültige Erststimmen

Gültige Zweitstimmen

ZSI ZSII

ZSI ZSII ZSIII insges.

ZSI ZSII ZSII insges.

ZSII insges.

E

F3

F2

F1 Partei 1

Partei 2

Partei 3

Partei 4

Von den gültigen ZweitstimmenEntfielen auf die Landesliste der

F4

ZSI ZSII ZSIII insges.

C

D1

D2

D3

D4

D

Von den gültigen Erst-Stimmen entfielen auf

Gültige Erststimmen insg. F Gültige Zweitstimmen insg.

4. Wahlergebnis

Ergebnis Erststimmen

A1

A2

A1 + A2

B 1

B

540

23

563273

1

Ergebnis Zweitstimmen

ZSII

ZSII

Ungültige Zweitstimmen v. Stapel 2

Zweitstimmen Stapel 2

Partei 4

Partei 3

Partei 2

Partei 1

Page 29: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Nachdem die Zweitstimmen ausgezählt und in der Niederschrift unter ZSII auf Seite 6 eingetragen wurden, müssen die Stimmzettel des Stapel 2 nach den abgegebenen Erststimmen neu sortiert und entsprechend gezählt werden.

Die Eintragung erfolgt dann unter ZSII bei den Erststimmen.

Page 30: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Seite 5 Seite 6

Ungültige Erststimmen

Ungültige Zweitstimmen

Gültige Erststimmen

Gültige Zweitstimmen

ZSI ZSII

ZSI ZSII ZSIII insges.

ZSI ZSII ZSII insges.

ZSII insges.

E

F3

F2

F1 Partei 1

Partei 2

Partei 3

Partei 4

Von den gültigen ZweitstimmenEntfielen auf die Landesliste der

F4

ZSI ZSII ZSIII insges.

C

D1

D2

D3

D4

D

Von den gültigen Erst-Stimmen entfielen auf

Gültige Erststimmen insg. F Gültige Zweitstimmen insg.

4. Wahlergebnis

Ergebnis Erststimmen

A1

A2

A1 + A2

B 1

B

540

23

563273

1

Ergebnis Zweitstimmen

ZSII

ZSII

Ungültige Erststimmen v. Stapel 2

Erststimmen Stapel 2

Partei 4

Partei 3

Partei 2

Partei 1

Page 31: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

4. Arbeitsgang:

Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel des Stapel 4

Der Wahlvorstand entscheidet über jede „dubiose“ Stimme, die Auf diesen Stimmzetteln abgegeben wurde.

Auf der Rückseite des Stimmzettels ist zu vermerken, ob beide Stimmen oder Nur erst- oder Zweitstimme gültig oder ungültig sind.

Diese Stimmzettel sind fortlaufend zu nummerieren und der NiederschriftAls Anlage beizufügen.

Die für gültig oder ungültig erklärten Stimmen sind in die Niederschrift unter ZSIIIBei den gültigen und ungültigen Erst- und Zweitstimmen einzutragen.

Ab Seite 12 des Merkblattes sind einige Beispiele genannt.

Diese Fälle kommen jedoch nicht besonders häufig vor.

Page 32: Wahlhelferschulung für eine Bundestags- und Landtagswahl

Seite 5 Seite 6

Ungültige Erststimmen

Ungültige Zweitstimmen

Gültige Erststimmen

Gültige Zweitstimmen

ZSI ZSII

ZSI ZSII ZSIII insges.

ZSI ZSII ZSII insges.

ZSII insges.

E

F3

F2

F1 Partei 1

Partei 2

Partei 3

Partei 4

Von den gültigen ZweitstimmenEntfielen auf die Landesliste der

F4

ZSI ZSII ZSIII insges.

C

D1

D2

D3

D4

D

Von den gültigen Erst-Stimmen entfielen auf

Gültige Erststimmen insg. F Gültige Zweitstimmen insg.

4. Wahlergebnis

Ergebnis Erststimmen

A1

A2

A1 + A2

B 1

B

540

23

563273

1

Ergebnis Zweitstimmen

ZSIII

ZSIII

ZSIII

ZSIII

Erststimme Stapel 4

Zweitstimme Stapel 4

Partei 4

Partei 3

Partei 2

Partei 1

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Schnellmeldung

Das Ergebnis, die Gesamtzahlen für die Erst- und Zweitstimmen, welche in der Niederschrift in der letzten Spalte stehen müssen über die 02371/217-1650 telefonisch im Anschluss an die Auszählung übermittelt werden!

Danach sollte die Wahlniederschrift vollständig ausgefüllt werden.

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x

x

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Seite 7:

Die Wahlniederschriftmuss auf dieser Seite von jedem Mitglied des Wahlvorstands unter-schrieben werden.Falls jemand vergessen wurde oder eine Personbei der Auszählungnicht mehr anwesend war, so reicht es, wennzumindest 5 Personenunterschrieben haben.

Tipp: Zu Beginn unter-schreiben!

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Seite 8:

Bei Abgabe im Rathaus Raum 028 muss der „Überbringer“ noch einmal unterschreiben!