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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten WALDFUNKTIONSPLAN für die Region Augsburg

Waldfunktionsplan für die Region Augsburg - StMELF · Mengen Holz benötigt. Die damalige Wirtschaftsweise verbrauchte mehr regional Holz als der Wald liefern konnte. Auch die und

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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

wAldfunktionsplAn

für die Region Augsburg

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Stand: November 2013

Inhalt

1. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................. 3

2. Beschreibung des Planungsgebiets ................................................................. 6

2.1 Lage, Größe und Verwaltungsgliederung .......................................................... 6

2.2 Geologie und Böden .......................................................................................... 6

2.3 Klima ................................................................................................................. 8

2.4 Gefährdungen ................................................................................................... 11

2.5 Wald- und Forstgeschichte .............................................................................. 11

2.6 Vegetation ........................................................................................................ 13

2.7 Der Wald in der Region Augsburg .................................................................. 16

3. Ziele und Maßnahmen................................................................................... 21

3.1 Erhaltung und Mehrung der Waldfläche ......................................................... 21

3.2 Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktionen ........................................... 27

3.3 Sicherung und Verbesserung der Schutzfunktionen ........................................ 35

3.3.1 Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz .................................. 35

3.3.2 Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz ................................... 41

3.3.3 Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz .................................... 43

3.3.4 Wald mit besonderer Bedeutung für den lokalen Immissionsschutz .............. 48

3.3.5 Wald mit besonderer Bedeutung für den Lärmschutz ..................................... 49

3.3.6 Wald mit besonderer Bedeutung für den Sichtschutz ..................................... 49

3.4 Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktion ...................................... 50

3.5 Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und für die biologische Vielfalt ............................................................................................................. 58

3.6 Sicherung und Verbesserung der Sonderfunktionen ....................................... 69

3.6.1 Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild ............................... 69

3.6.2 Wald mit besonderer Bedeutung für Lehre und Forschung ............................ 71

3.6.3 Wald mit besonderer Bedeutung als forsthistorischer Waldbestand und im Bereich von Kulturdenkmälern ........................................................................ 72

3.6.4 Wald mit besonderer Bedeutung für die Sicherung forstlicher Genressourcen .................................................................................................. 74

4. Literatur ......................................................................................................... 77

5. Daten und Übersichten zum Waldfunktionsplan für die Region Augsburg ......................................................................................................... 82

6. Legende zu Abbildung 2: Geologie der Region Augsburg ....................... 102

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1. Gesetzliche Grundlagen Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 1) Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. Er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage und hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Der Wald ist deshalb nachhaltig zu bewirtschaften, um diese Leistungen für das Wohl der Allgemeinheit dauerhaft erbringen zu können. Grundsätze der forstlichen Fachplanung (Art. 5) (1) Unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und unter Berücksichtigung der

Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung können Waldfunktionspläne als forstliche Fachplanung aufgestellt werden.

(2) Der Wald hat Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen sowie Bedeutung für die biologische Vielfalt. Er ist deshalb nach Fläche, räumlicher Verteilung, Zusammensetzung und Struktur so zu erhalten, zu mehren und zu gestalten, dass er seine jeweiligen Funktionen – insbesondere die Schutzfunktion im Bergwald – und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt bestmöglich und nachhaltig erfüllen kann.

Waldfunktionspläne (Art. 6) (1) Waldfunktionspläne enthalten

1. die Darstellung und Bewertung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder sowie ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt,

2. die zur Erfüllung der Funktionen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt erforderlichen Ziele und Maßnahmen sowie Wege zu ihrer Verwirklichung.

(2) Die Waldfunktionspläne unterliegen der ständigen Fortentwicklung. Sicherung der Funktionen des Waldes (Art. 7 Satz 1) Die staatlichen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften haben bei allen Planungen, Vorhaben und Entscheidungen, die Wald betreffen, den in Art. 1 genannten Gesetzeszweck, insbesondere die Funktionen des Waldes und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.

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Staatswald (Art. 18 Abs. 1 und 2) (1) 1Der Staatswald dient dem allgemeinen Wohl in besonderem Maß und ist daher

vorbildlich zu bewirtschaften. … 5Die mit der Bewirtschaftung und Verwaltung betrauten Stellen haben ferner

1. die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine biologische Vielfalt zu sichern und zu verbessern, bei allen Maßnahmen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Belange der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen, …

(2) 1Die Bewirtschaftung des Staatswaldes zielt auf eine Optimierung des Gesamtnutzens aller Waldfunktionen ab und muss auf Forstwirtschaftspläne gestützt sein. 2Dabei kann entsprechend den örtlichen Bedürfnissen sowie den Zielen und Maßnahmen der Waldfunktionspläne nach Art. 6 eine der in Abs. 1 genannten Aufgaben bevorzugt erfüllt werden. …

Körperschaftswald (Art. 19 Abs. 1 und 2) (1) Bei der Bewirtschaftung des Körperschaftwaldes sind über die für alle

Waldbesitzer geltende Vorschriften hinaus die Grundsätze des Art. 18 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 sowie Satz 5 Nrn. 1 bis 3 und 5 zu beachten. Besondere Bedürfnisse sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) ... Art.18 Abs. 2 Satz 2 gilt sinngemäß. ...

Anmerkung: Die im Waldfunktionsplan enthaltenen Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung von Waldfunktionen haben keine bindende Wirkung für private Waldbesitzer. Eine Umsetzung im Privatwald soll möglichst im Rahmen der Beratung und bestehender Fördermöglichkeiten erfolgen.

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Abb.1: Übersicht über die Planungsregion Augsburg

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2. Beschreibung des Planungsgebiets 2.1 Lage, Größe und Verwaltungsgliederung

Die Region Augsburg besteht aus den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen und Donau-Ries sowie der kreisfreien Stadt Augsburg. Das Planungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 4 065 Quadratkilometer. In der Region leben über 850 000 Einwohner und sie zählt damit nach den Regionen München und Nürnberg zu den wichtigsten Wirtschaftsräumen in Bayern. Die zuständigen unteren Forstbehörden sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (Landkreise Aichach-Friedberg und Augsburg, Stadt Augsburg), Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) und Wertingen (Landkreis Dillingen).

2.2 Geologie und Böden

Die Flüsse Donau, Lech und Wertach mit ihren Tälern gliedern das Relief der Region: Den Jura mit dem Nördlinger Ries nördlich der Donau, die von Süd nach Nord verlaufenden Schotterriedel westlich von Wertach und Lech und das Tertiäre Hügelland im Osten. Nördlich der Donau steht der weiße Jura an, der teils von lehmigen oder sandigen Sedimenten der Kreidezeit und des Quartärs bedeckt ist. Darin befindet sich der Rieskrater, an dessen Rändern Auswurfmassen (Bunte Brekzie) eines Meteoriteneinschlags zu finden sind. Aufgrund der geologischen Besonderheit und der Einzigartigkeit der Landschaft wurde dem Nördlinger Ries das Zertifikat „Nationaler Geopark“ verliehen. Aus den karbonathaltigen Ausgangsgesteinen des Jura bildeten sich flachgründige Rendzinen oder mittel- bis tiefgründige Kalkverwitterungslehme. Aus den Sedimenten der Kreidezeit und dem Material des Riesauswurfs entstanden tiefgründige, schwere Lehmböden, die oberflächlich zur Versauerung neigen. Die Iller-Lech-Schotterplatten bestehen aus Sedimenten der nacheiszeitlichen Schmelzwasserströme. Diluviale Lößablagerungen findet man in der gesamten Region, vor allem im Ries, südlich des Juraanstiegs und in der Umgebung von Augsburg.

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Abb. 2: Geologie der Region Augsburg (Legende unter Ziffer 6)

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In der Schotterriedellandschaft westlich der Lech-Wertach-Ebene kommen auf den lößüberlagerten Hochflächen tiefgründige Lehmböden oft mit wechselnder Sandbeimischung vor. Die Hänge sind häufig gut mit Wasser und Nährstoffen versorgt. Im Tertiären Hügelland östlich des Lechs sind die Standorte ärmer, sobald Lößüberlagerungen fehlen. Das meist sandig-quarzitrieselhaltige tertiäre Ausgangsmaterial verfügt über niedrige Nährstoffvorräte und eine geringe Wasserspeicherkapazität. Auf Plateaus und an Osthängen sorgen jedoch häufig Lößauflagen für eine bessere Nährstoff- und Wasserversorgung. In den Flussniederungen reicht die Bodenvielfalt von armen trockenen Grobkiesböden der Alpenflüsse bis hin zu tiefgründigen, nährstoffreichen Auenböden im Donautal mit wuchskräftigen Edellaubbaumstandorten.

2.3 Klima

Das Klima in der Region Augsburg ist im Wesentlichen ozeanisch geprägt. Die großen und nahezu waldfreien Ebenen des Ries sowie des Donau- und Lechtals weisen eine etwas kontinentalere Klimatönung auf. Die mittleren Temperaturen in der Vegetationszeit (Mai bis September) reichen von 14 bis 16 Grad Celsius. Dabei ist es in den Niederungen des Ries, des Donautales und am unteren Lech wärmer und auf den Höhen des Jura und der Schotterriedellandschaft kühler. Die wenigsten Niederschläge fallen im Ries und im Donautal mit rund 650 mm im jährlichen Durchschnitt. Im Süden der Region erreichen die Niederschläge etwa 900 mm. Die Hauptwindrichtung ist West mit Schwankungen zwischen Südwest bis Nordwest.

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Abb. 3: Mittlere Temperatur in der Vegetationszeit (Mai-September) 1971-2000

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Abb. 4: Mittlerer Jahresniederschlag 1971-2000

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2.4 Gefährdungen

In den letzten Jahrzehnten waren mehrere klimatische Extremereignisse zu verzeichnen, die zu großen Schäden in den Wäldern der Region führten. So haben in den Jahren 1990 und 1999 die Orkane Vivien/Wiebke und Lothar zu Windwürfen mit katastrophalen Ausmaßen geführt. Als besonders gefährdet erwiesen sich Fichten-Reinbestände auf labilen Standorten. Das Frühjahr und der Sommer des Jahres 2003 waren außergewöhnlich heiß und niederschlagsarm, so dass es zu Trockenschäden an den Waldbäumen kam und Massenvermehrungen der Borkenkäfer stark begünstigt wurden. Das führte in der Region zu erheblichen Ausfällen bei der Fichte. Im Zuge der Klimaveränderungen werden solche Extremereignisse in ihrer Häufigkeit noch deutlich zunehmen. Die Fichte gerät als in der Region bestandsbildende Baumart zunehmend unter Druck. Weil sie nur ein flaches Wurzelwerk ausbildet, ist sie sturmwurfgefährdet und leidet in Trockenzeiten besonders unter Wassermangel. Die Wälder sollen auch im Klimawandel sowohl die wirtschaftlichen als auch die ökologischen und sozialen Funktionen nachhaltig gewährleisten. Dazu müssen die Wälder auch unter veränderten Rahmenbedingungen gesund und stabil sein. Dies kann die Fichte in der Region auf den trockeneren und windwurfgefährdeten Standorten im Reinbestand nicht mehr gewährleisten. Daher müssen diese labilen Wälder so umgebaut werden, dass Fichtenanteile verringert und standortgemäße Mischbaumarten, vorrangig Buche, Tanne, Eiche und Edellaubbäume, stärker beteiligt werden.

2.5 Wald- und Forstgeschichte

Nach dem Rückgang der Gletscher zum Ende der letzten Eiszeit kehrte der Wald wieder flächig nach Mitteleuropa zurück. Zunächst siedelten sich Kiefern und Birken an, die später von der Hasel unterwandert wurden. In den klimatisch begünstigten tieferen Lagen etablierten sich Eiche und Mischbaumarten wie Ulme, Linde, Esche und Ahorn. In der mittleren Wärmezeit vom 6. bis 3. Jahrtausend v. Chr. breitete sich der Eichenmischwald weiter aus.

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In der späten Wärmezeit (3 000 - 500 Jahre v. Chr.) kühlte sich das Klima wieder ab. Dies begünstigte die Buche. Sie setzte sich im Eichenmischwald immer stärker durch und wurde zur herrschenden Baumart auf den meisten Standorten. In diesem Zeitraum, der Bronze- und Eisenzeit, fanden die ersten Rodungen auf den fruchtbareren Böden wie im Ries, in den Donau- und Lechniederungen sowie auf den lößüberdeckten Niederterrassen statt. Durch eine umfangreiche Rodungstätigkeit im Mittelalter wurde der Wald weitgehend auf die für die Landwirtschaft weniger geeigneten Standorte zurückgedrängt. Die heutige Wald-Feldverteilung stellte sich im Wesentlichen schon im 14. Jahrhundert n. Chr. ein. Bis zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert war Holz der wichtigste Rohstoff zum Bauen und der einzige Energieträger zum Heizen und Kochen. In der Kalkbrennerei, der Metallverarbeitung und der Glasherstellung wurden große Mengen Holz benötigt. Die damalige Wirtschaftsweise verbrauchte regional mehr Holz als der Wald liefern konnte. Auch die Waldweide und hohe Wildstände in herrschaftlichen Jagdbezirken setzten dem Wald zu, weil die Jungpflanzen verbissen wurden. Die Streunutzung entzog den Waldböden wichtige Nährstoffe. Diese Übernutzungen und die schließlich daraus entstehende Holzknappheit waren Anlass, zu einer planmäßigen und nachhaltigen Forstwirtschaft überzugehen. Die ersten Formen einer geregelten Waldbewirtschaftung waren die Nieder- und Mittelwälder im Mittelalter. Darauf verweist noch heute die Bezeichnung „Stauden“ der Landschaft im Süden der Region. Der Übergang zur Bewirtschaftung als Hochwald und der Anbau von Nadelbäumen – vor allem Fichte – begannen mit der Etablierung von Forstverwaltungen und dem Beginn der Industrialisierung im 18. Jahrhundert. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts waren die Wälder der Region von der Fichte geprägt. Obwohl sie anfällig gegen Windwurf und Borkenkäfer ist, bildet die Fichte wegen ihrer hohen Wuchsleistungen und guten Verwertbarkeit nach wie vor das wirtschaftliche Rückgrat der Forstbetriebe in der Region. Durch das verstärkte Einbringen standortgemäßer Mischbaumarten seit den 1980er Jahren werden die Wälder vielfältiger, naturnäher und stabiler. Das forstliche Risiko kann dadurch erheblich verringert werden.

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2.6 Vegetation

Die Wuchsgebiete der Region reichen vom Fränkischen Keuper und Albvorland im Norden über das Tertiäre Hügelland bis in die Schwäbisch-Bayerische Schotterplatten- und Altmoränenlandschaft. Der Wald ist die Vegetationsform, die sich ohne menschliche Störung in der Region bei den gegebenen Verhältnissen langfristig auf großer Fläche einstellen würde (Potenzielle natürliche Vegetation). Lediglich Grenzstandorte, auf denen das Wasser für Waldbäume entweder nicht ausreicht (Trockenrasen, Felsstandorte) oder aber im Überfluss vorhanden ist (Verlandungsbereiche, Moore) blieben waldfrei. Die in der Region überwiegenden natürlichen Waldgesellschaften sind bei basenarmen Verhältnissen der Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), auf mittleren Standorten der Waldmeister-Buchenwald (Galio odorati-Fagetum) und auf kalkhaltigen Standorten der Waldgersten-Buchenwald (Hordelymo-Fagetum). In den tieferen kollinen Lagen des Rieskessels sind Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio sylvatici-Carpinetum) Bestandteile der potenziell natürlichen Vegetation. Entlang der Flüsse haben die Flussregulierungen seit dem 19. Jahrhundert den Wasserhaushalt so stark verändert, dass den ursprünglichen Auwäldern die standörtlichen Grundlagen weitgehend verloren gegangen sind.

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Abb. 5: Karte der forstlichen Wuchsgebietsgliederung

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Abb. 6.: Regionale natürliche Waldzusammensetzung

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Wuchsgebiete Waldzusammensetzung (und PNV*) Kreutzer und Foerst 1978, Überarbeitung Gulder 2001

Walentowski, Gulder, Kölling, Ewald, Türk 2001

5 Fränkisches Keuper und Albvorland 5.9 Ries Bu + (Ei) ( PNV: überwiegend Waldmeisterbuchenwald) 6 Frankenalb und Oberpfälzer Jura 6.3 Schwäbische Riesalb Bu + (Ei/Hbu) (PNV: überwigend Waldmeister- und

Hainsimsen-Buchenwald) 6.3/1 Egaualb Bu + (Ei/Hbu) 12 Tertiäres Hügelland 12. 1 Donauried Elbh + Ei/Hbu + Es/SEr + Au (PNV: Elbh, Ei/Hbu,

TrKir-Er-Es, Auwälder (Ei-Ul), Bu) 12.4 Unteres Lechtal Elbh + Ei/Hbu + Au (PNV: Elbh, Ei/Hbu, Schneeheide-

Kiefernwälder) 12.7 Mittelschw. Schotterriedel u. Hügelland

Bu-(Ta-Ei) mit Fi (PNV: überwiegend Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder)

12.7.1 Biburger Hügelland Bu 12.7.3 Donauschwäbisches Hügelland

Bu + (Ei/Hbu)

12.8 Oberbayerisches Tertiärhügelland

Bu-(Ta) (PNV: überwigend Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder)

12.8/1 Aindlinger Terssentreppe Bu-(Ta) (PNV: überwigend Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder)

13 Schwäbisch-Bayerische Schotterplatten- und Altmoränenlandschaft 13.1 Lechfeld Elbh-Ei/Hbu (PNV: Auwälder (GEr, Ei-Ul), Ah-Es, Bu) * PNV entsprechend Mitteilungen des Vereins für forstlich Standortskunde und Forstpflanzenzüchtung "Waldökologische Naturräume Deutschlands" Bu = Buche, Ei = Eiche, Hbu = Hainbuche, Elbh = Edellaubholz (z.B. Esche, Ahorne), SEr = Schwarzerle, Ta = Tanne, Er = Erlen, TrKir = Traubenkirsche, Es = Esche, Ul = Ulmen

Tab. 1: Wuchsgebiete und Wuchsbezirke, regionale natürliche Waldgesellschaften und potenzielle natürliche Vegetation

2.7 Der Wald in der Region Augsburg

Quelle: www.statistikdaten.bayern.de Waldfläche in Hektar

Waldanteil an der Gesamtfläche

Region Augsburg 108.948 27 %

Stadt Augsburg 3.465 24 % Landkreis Augsburg 35.241 33 % Landkreis Aichach-Friedberg 19.508 25 % Landkreis Dillingen 17.666 22 % Landkreis Donau-Ries 33.142 26 %

zum Vergleich: Bayern 2,5 Millionen 36 %

Tab. 2: Waldflächen und Waldanteile in der Region

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In der Region Augsburg gibt es knapp 109 000 Hektar Wald. Das ist ein Anteil von 27 % der Gesamtfläche und liegt damit deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt von 36 %. Die Waldverteilung ist ungleichmäßig. Das Ries, das Lechtal und die breite Donauniederung sind wegen der fruchtbaren Böden intensiv landwirtschaftlich genutzt und daher waldarm. Höhere Waldanteile haben die Hochflächen des Jura sowie der Norden und Osten des Landkreises Aichach-Friedberg. Sehr waldreich ist der Naturpark „Augsburg-Westliche Wälder“.

Baumarten In den Schotterriedellandschaften und im Tertiären Hügelland dominieren Fichtenbestände. Auf einem Drittel der Waldfläche – vor allem in den Auwäldern und im buchenreichen Jura – herrschen naturnahe Laubmischwälder vor. Die Fichte ist mit einem Anteil von 55 % die häufigste Baumart in der Region. Sie verjüngt sich im Halbschatten der Bestände frühzeitig natürlich und wird daher auch in der zukünftigen Waldgeneration stark vertreten sein. Weil sich durch den Klimawandel die ökologischen Rahmenbedingungen für sie verschlechtern, werden Fichtenwälder in Zukunft stärker und häufiger durch Sommertrockenheit, Borkenkäfer oder Stürme gefährdet. Eine Stabilisierung durch die Beteiligung klimatoleranter Mischbaumarten ist deshalb dringend geboten. Obwohl die Buche die führende Baumart der potenziell natürlichen Waldgesellschaften der Region wäre, nimmt sie nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur 2002 nur 12 % der Waldfläche ein. Die Buche ist wegen ihres intensiven Wurzelwerks weniger windwurfgefährdet als die Fichte. Sie kommt auch mit trockeneren Standorten zurecht und leidet nur wenig unter Schädlingen. Allerdings gibt es vor allem nach Trockenjahren vereinzelte Ausfälle. Das Verbreitungsgebiet der Buche reicht in Südeuropa auch in Gebiete mit höheren Temperaturen und geringeren Niederschlägen. Daraus schließt man, dass diese Baumart auch im Klimawandel auf den meisten Standorten Bayerns vital und stabil bleiben wird. Buchenpflanzungen gedeihen gut im Halbschatten. Deshalb ist der Buchenvoranbau in Fichtenbeständen eine wichtige waldbauliche Methode zur Stabilisierung der Wälder.

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Abb. 7: Flächenanteile der Baumarten in der Region Augsburg (BWI² 2002)

55%

5%

12%

10%

6%

7% 5%

Baumartenanteile in der Region Augsburg (BWI² 2002)

FichteKieferBucheEdellaubholz/HbuEicheAndere Lbh.Andere Ndh.

Die Weißtanne gehört als Mischbaumart zu den potenziell natürlichen Buchenwaldgesellschaften der Region. Wegen ihrer hohen Wurzelenergie wird sie seit Jahrzehnten zur Stabilisierung von Fichtenbeständen auf dicht gelagerten, wechselfeuchten Standorten eingebracht. Ihre Pfahlwurzel lässt sie auch tiefere wasserführende Horizonte erschließen und sie ist durch Borkenkäfer deutlich weniger gefährdet als die Fichte. Derzeit hat sie nur einen Anteil von rund 1 %. Aufgrund ihrer Vorteile sollte sie erheblich an Bedeutung gewinnen. Die Edellaubbäume, wie Esche, Bergahorn, Spitzahorn und die Ulmenarten, sowie die Eiche sind wichtige Baumarten der Flusstäler. Sie erleichtern durch ihre stammzahlreichen Naturverjüngungen die Begründung naturnaher Wälder. Da sie auch im südlichen Europa gedeihen, nimmt man an, dass sie auch in Bayern mit einem wärmeren und trockeneren Klima zurechtkommen. Die Pflanzung von Eschen, Feld- und Bergulmen kann aktuell nicht empfohlen werden, da sie vom Eschentriebsterben bzw. vom Ulmensterben befallen werden. Vitale Naturverjüngung dieser Baumarten sollte aber als Mischbaumarten übernommen werden, auch um die natürlichen Resistenzentwicklungen zu fördern. Die aus dem westlichen Nordamerika stammende Douglasie wird seit über 100 Jahren in der Region angepflanzt. Sie zeigt gute Wuchsleistungen und hat ihre Sturmfestigkeit unter Beweis gestellt. Sie übersteht Trockenperioden wesentlich besser als die Fichte. Das macht die Douglasie zu einer attraktiven Baumart des

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Wirtschaftswaldes. Allerdings ist sie in ihrer Begründung kostenintensiv, denn Fegeschäden und Frosttrocknis können in der Jugend zu großen Ausfällen führen. Belege für die Stabilität und das Wuchspotenzial dieser Baumart findet man südwestlich von Augsburg im Wellenburger Wald.

Für die Waldfunktionen: Stabilität NaturnäheHolz-produktion Schönheit

Nutzfunktion +++ + +++ +Wasserschutz +++ +++ + +Bodenschutz +++ +++ + +Klimaschutz regional +++ + + +Klimaschutz lokal +++ +++ + +Immissionsschutz +++ + + +Lärmschutz +++ + + +Sichtschutz +++ + + ++Erholungsfunktion (Erholungsschwerpunkte) +++ +++ + +++Lebensraum / biologische Vielfalt +++ +++ + +Landschaftsbild +++ ++ + +++forsthistorisch wertvoller Bestand +++ ++ + ++Erhaltung der genetischen Ressourcen +++ + + +

Die Eignung der Baumarten für waldbauliche Zielsetzungen in der Region Augsburg + wenig geeignet, ++ geeignet, +++ gut geeignet.

Stabilität NaturnäheHolz-produktion Schönheit

Fichte + + +++ ++Buche +++ +++ +++ +++Weißtanne +++ +++ +++ +++Esche, Bergahorn, Spitzahorn +++ +++ ++ +++Eiche +++ +++ ++ +++Douglasie +++ + +++ ++

Tab. 3: Die Bedeutung waldbaulicher Zielsetzungen für die Waldfunktionen (+ gering, ++ mittel, +++ groß)

Durch Waldumbau müssen die Wälder gerade im Hinblick auf die Klimaveränderung so entwickelt werden, dass sämtliche Waldfunktionen auch in Zukunft vollumfänglich gewährleistet werden können. Dazu müssen die Wälder gesund und stabil sein und angemessene Massen- und Wertleistungen erbringen. Dabei hat die Stabilität der Wälder bei allen Waldfunktionen Vorrang. Die forstliche Erfahrung hat gezeigt, dass sich naturnahe Mischwälder auch bei extremen Ereignissen wie starken Stürmen oder langanhaltenden Trockenperioden vergleichsweise gut behaupten. Daher ist die verstärkte Beteiligung der standortgemäßen Mischbaumarten das wichtigste Element des Waldumbaus. Das

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sind vor allem Buche, Tanne, die Edellaubbäume und die Eiche. Stabilität ist die Grundlage für alle Waldfunktionen, denn bei einem flächigen Verlust des Waldes können auch keine Waldfunktionen mehr gewährleistet werden. Struktur des Waldbesitzes Rund 45 % der Waldfläche in der Region Augsburg gehören privaten Waldbesitzern. Darunter sind einige große private Forstbetriebe mit langer Tradition, aber auch viele Waldbesitzer mit nur kleinen Waldgrundstücken. 30 % der Waldfläche sind im Eigentum des Freistaats Bayern und 25 % sind Körperschaftswälder.

Abb. 8: Anteile der Waldbesitzarten

56%

18%

24%

Waldbesitzverteilung in der Region Augsburg

PrivatwaldKörperschaftswaldStaatswald

Der Wald im Eigentum des Freistaats Bayern wird von den Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) bewirtschaftet. Deren Forstbetrieb Zusmarshausen ist für den wesentlichen Anteil des Staatswaldes in der Region zuständig. Einige Flächen im Süden und Norden sind den Forstbetrieben Kaisheim und Landsberg zugeordnet. In der Region Augsburg gibt es rund 150 waldbesitzende Körperschaften, vor allem Gemeinden und Städte. Die Größe der Körperschaftswälder in der Region schwankt von unter einem Hektar bis über 1.000 Hektar. Bedeutende Waldflächen besitzen die Städte Augsburg und Donauwörth.

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3. Ziele und Maßnahmen 3.1 Erhaltung und Mehrung der Waldfläche

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayWaldG) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: 1. Waldfläche zu erhalten und erforderlichenfalls zu vermehren,

Grundsätze der forstlichen Fachplanung (Art. 5 Abs. 2 BayWaldG) Der Wald hat Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen sowie Bedeutung für die biologische Vielfalt. Er ist deshalb nach Fläche, räumlicher Verteilung, Zusammensetzung und Struktur so zu erhalten, zu mehren und zu gestalten, dass er seine jeweiligen Funktionen – insbesondere die Schutzfunktionen im Bergwald – und seine Bedeutung für die biologische Vielfalt bestmöglich und nachhaltig erfüllen kann.

Erhaltung des Waldes (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayWaldG) (1) Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung) ist verboten. (2) Die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart (Rodung) bedarf der Erlaubnis.

Bannwald (Art. 11 BayWaldG) (1) Wald, der aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich ist und deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und welchem eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommt, soll durch Rechtsverordnung zu Bannwald erklärt werden. (2) Zu Bannwald kann durch Rechtsverordnung ferner Wald erklärt werden, der in besonderen Maß dem Schutz vor Immissionen dient.

Erstaufforstung (Art. 16 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayWaldG) (1) Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke mit Waldbäumen durch Saat oder Pflanzung bedarf der Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis darf nur dann versagt oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn die Aufforstung Plänen im Sinne des Art. 3 BayNatSchG widerspricht, wenn wesentliche Belange der Landeskultur oder des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird, oder erhebliche Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten sind.

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Bayerische Biodiversitätsstrategie 7.2 … Minimierung der Inanspruchnahme von Grund und Boden, insbesondere von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. …

Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.3.1 Klimaschutz (G) Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch ... - den Erhalt und die Schaffung natürlicher Speichermöglichkeiten für Kohlendioxid und andere Treibhausgase. Zu 1.3.1 (B) ... Wälder und Moore sind natürliche Speicher für Kohlendioxid und andere Treibhausgase. Sie sollen deshalb erhalten ... werden.

2.2.7 Entwicklung und Ordnung der Verdichtungsräume (G) Die Verdichtungsräume sollen so entwickelt und geordnet werden, dass … - ausreichend Gebiete für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben.

5.2.2 Abbau und Folgefunktionen (G) Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Gewinnung von Bodenschätzen sollen so gering wie möglich gehalten werden. (G) Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, soweit möglich Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden. Zu 5.2.2 (B): ... Die mit dem Abbau einhergehenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen sollen nach erfolgtem Rohstoffabbau soweit möglich beseitigt werden. Zu den hierfür geeigneten Rekultivierungsmaßnahmen gehören die Rückführung der Flächen in die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sofern das Grundwasser nicht aufgedeckt ist, die Bereicherung des Landschaftsbildes und die Schaffung neuer Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie die Schaffung von Erholungsräumen.

5.4.1 Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen (G) Die räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältig strukturierte, multifunktionale und bäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft und eine nachhaltige Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die verbrauchernahe Versorgung der

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Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen sowie für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und einer attraktiven Kulturlandschaft und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen erhalten, unterstützt und weiterentwickelt werden. (G) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. ...

5.4.2 Wald und Waldfunktionen (G) Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch besonders bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt werden. (G) Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden.

5.4.3 Beitrag zu Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft (G) Eine vielfältige land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung soll zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft beitragen. Zu 5.4.3 (B) ... Dem Erhalt von besonderen Wirtschaftsformen, von standortbedingtem Grünland, von Sonderstandorten und von Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Landeskultur soll dabei Rechnung getragen werden (vgl. 5.3.2). Insbesondere in Verdichtungsräumen sowie in siedlungsnahen und waldarmen Bereichen kommt dem Erhalt und der Mehrung der Flächensubstanz des Waldes eine große Bedeutung zu.

7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen (G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden. Regionalplan für die Region Augsburg A II 2.2 (Z) Die Feuchtgebiete und Auwälder im Donau-, Lech-, und Wertachtal, die großräumigen Waldgebiete westlich und östlich von Augsburg und in der südlichen Frankenalb sowie die großräumigen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Ries und auf der Lech-Wertach- Hochebene sollen in ihren Ausgleichsfunktionen – unter Wahrung der ökonomischen Entwicklungsperspektiven – erhalten und gestärkt werden.

B I 1.9 (G) In den waldarmen Bereichen der Region, insbesondere in den Talräumen von Donau, Lech und Schmutter sowie im nahezu waldleeren Ries ist anzustreben, die Waldfläche zu erhalten und in Teilbereichen zu vermehren

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B I 2.4.3 (Z) Die Wiesentälchen, insbesondere in den „Stauden“, sollen offen gehalten, gepflegt und als Grünland erhalten werden.

B II 5.4 (G) Es ist anzustreben, Abbaugebiete ohne Aufdeckung des Grundwassers überwiegend wieder einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Dabei ist eine Bereicherung des Landschaftsbildes und der Naturausstattung von besonderer Bedeutung. Ziele des Waldfunktionsplans Die Wälder der Region Augsburg haben wichtige Schutz- und Erholungsfunktionen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Daher sollen die Wälder in ihrer Flächensubstanz erhalten und ihre Funktionen einschließlich der Nutzfunktion weiter entwickelt werden. Insbesondere in waldarmen Bereichen und in Auwaldbereichen sollen Möglichkeiten der Erstaufforstung genutzt werden. Im Zeitraum von 2003 bis 2012 wurden in der Region Augsburg circa 120 Hektar Wald neu begründet. Dem standen Waldflächenverluste (Rodungen) in der Größenordnung von mehr als 40 Hektar gegenüber. Grund für die Rodungen war in der Regel Flächenbedarf für Infrastruktureinrichtungen (Verkehrswege und Leitungen). Dabei sind rund 25 Hektar Rodungen für wasserbauliche Maßnahmen nicht eingerechnet, die durch Ersatzaufforstungen wieder ausgeglichen wurden. Damit ist die Waldflächenbilanz mit einer Zunahme von rund 80 Hektar in zehn Jahren positiv. Die Auwälder an Donau, Lech und Wertach sowie die großstadtnahen Waldgebiete im Naturpark „Augsburg westliche Wälder“ sind zu Bannwäldern erklärt worden. Dadurch genießen sie einen besonderen Schutz vor Rodungen. Die Bannwälder in der Region haben eine Gesamtfläche von rund 18 400 Hektar. Davon sind 35 % Staatswald, 35 % Privatwald und 30 % Körperschaftswald.

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Abb. 9: Die Bannwälder der Region Die Bannwälder haben eine herausragende Bedeutung für den Wasserhaushalt und das Klima in der Region. Die in den waldarmen Tälern gelegenen Auwälder an

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Donau, Lech und Wertach verbessern das Klima der in unmittelbarer Nähe gelegenen Siedlungen und landwirtschaftlichen Fluren, indem sie den Wind bremsen und durch ihre im Sommer kühleren Temperaturen zu einem Luftaustausch beitragen (lokaler Klimaschutz). Eine ausgleichende Wirkung für das regionale Klima haben die Wälder westlich von Augsburg. Sie sorgen durch die Zufuhr von kühler und sauberer Luft für eine Verbesserung der Luftqualität im Großraum Augsburg. Dem Schutz der Gewässer dienen die Auwälder, indem sie Stoffeinträge aus den benachbarten landwirtschaftlichen Fluren filtern. Der Siebentischwald und der Haunstetter Wald sind Wasserschutzwälder. Sie dienen der Trinkwasserversorgung der Stadt Augsburg. In den Wäldern im Bereich der Lechmündung bei Donauwörth wird Trinkwasser für den Raum Nürnberg gewonnen. Die großen und geschlossenen Wälder westlich von Augsburg haben gegenüber den besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Gebieten wichtige ökologische und soziale Ausgleichsfunktionen. Sie sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Sie ermöglichen die Erholung in einer naturnahen Umgebung. Dabei ist die Tiefe des naturnahen Raumes besonders wichtig. Eine Zerschneidung mindert wegen der Randwirkungen die Qualität des Waldes stärker als es dem reinen Flächenverlust entspricht. Selbst kleine Wälder haben wichtige ökologische Trittsteinfunktionen. Daher sollen sie erhalten werden. Dies gilt besonders für die waldarmen Landschaften des Rieses, des Donau- und Lechtals sowie für die Hochterrasse nördlich von Dillingen. Waldränder bieten vielfältige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Naturnahe Waldränder verschönern die Landschaft und sind daher wichtig für die Erholung. Eine zusätzliche Bedeutung haben die westlichen Waldränder, weil sie den Wald vor Sturmschäden schützen. Um die Waldränder in ihrer Ausdehnung zu erhalten, sollen neue Gebäude nur mit einem ausreichenden Abstand zum Wald errichtet werden. Insbesondere in den waldarmen Bereichen sollen Möglichkeiten der Erstaufforstung genutzt werden. Das gilt besonders für Flächen im Bereich der Auwälder an Donau,

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Lech und Wertach, die möglichst wieder ausgedehnt werden sollten. Vor allem an den schmalen Stellen sollen die Auwälder verbreitert und der Zusammenhang zu jetzt isoliert liegenden Parzellen wieder hergestellt werden. Entlang der kleineren Flüsse und Bachläufe Paar, Zusam, Schmutter, Glött, Ecknach, Neufnach, Laugna u. a. sollen Gehölze angepflanzt werden, soweit sie dem Schutz des Bodens vor Unterspülung, der Sicherung bachbegleitender Biotope oder dem Landschaftsbild dienen. In den waldarmen Bereichen der Region wie dem Ries und den Tälern von Donau, Lech und Schmutter können Erstaufforstungen in Teilbereichen eine ökologische und landschaftsästhetische Bereicherung der Landschaft darstellen.

3.2 Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktionen

Definition Die Nutzfunktionen umfassen die Rohstofffunktion (Bereitstellung von Holz und anderen Naturgütern), die Arbeitsfunktion (Arbeitsplätze für alle, die ständig oder vorübergehend, haupt- oder nebenberuflich im Dienste der Waldbesitzer, von Unternehmern oder Käufern von Walderzeugnissen oder als Selbständige im Wald tätig sind) und die Vermögensfunktion (Waldbesitz stellt ein Vermögen dar, aus dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigte durch die periodische Nutzung des Holzzuwachses Einkommen erzielen können). Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) - Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 2 Nr. 4) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: 4. die Erzeugung von Holz und anderen Naturgütern durch eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zu sichern und zu erhöhen,... Bayerische Biodiversitätsstrategie 7.2: Die nachhaltige Nutzung und Verwendung des Rohstoffes Holz dient dem Klimaschutz und damit der Bewahrung der biologischen Vielfalt. Die Holzverwendung ist daher – insbesondere im öffentlichen Bauwesen – zu steigern.

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Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.3.1 Klimaschutz (G) Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch... - die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien...

5.1 Wirtschaftsstruktur (G) Die Standortvoraussetzungen für die bayerische Wirtschaft, insbesondere für die leistungsfähigen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, sollen erhalten und verbessert werden. Zu 5.1 (B): Die bayerische Wirtschaftsstruktur umfasst neben großen internationalen Konzernen insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in allen Teilräumen als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor unerlässlich sind.

6.2.5 Bioenergie (G) Die Potenziale der Bioenergie sollen nachhaltig genutzt werden. Regionalplan für die Region Augsburg B II 8.1 (Z) Die Voraussetzungen für eine nachhaltige Holzerzeugung in leistungsfähigen standortgemäßen Mischwäldern sollen gerade auch vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle, die die Region im bayernweiten Cluster „Forst und Holz“ spielt, gezielt gesichert und verbessert werden. Dies gilt insbesondere für die großen Waldgebiete südlicher und nördlicher Rauher Forst, Weisinger, Scheppacher und Streitheimer Forst, Eurasburger, Derchinger und Ebenrieder Forst mit Waldgebieten um Thierhaupten sowie für Waldgebiete am Riesrand und im Jura. Ziele des Waldfunktionsplans Die Wälder der Region Augsburg leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit dem nachwachsenden und klimaschonenden Rohstoff Holz. Sie stärken dadurch die Wirtschaftskraft der Region und sichern Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft und den holzverarbeitenden Betrieben. Die Leistungsfähigkeit der Wälder soll dauerhaft gesichert und erhöht werden, so dass eine nachhaltige Holzversorgung sichergestellt werden kann. Ein Verzicht auf Bewirtschaftung und Holznutzung soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.

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Holz ist der wichtigste heimische nachwachsende Rohstoff. Seine Verwendung als Bauholz, für den Innenausbau, als Werkstoff für die Möbelindustrie, als Rohstoff für eine weitere Verarbeitung zu Zellstoff oder Papier sowie als Energieträger ist vielfältig. Reine Holzprodukte können gut recycelt oder thermisch verwertet werden. Die Verwendung von Holz aus der heimischen Forstwirtschaft ist weitgehend klimaneutral. Die Region Augsburg bietet wegen ihrer nährstoffreichen Böden und ausreichender Niederschläge auf den meisten Waldstandorten sehr gute Voraussetzungen für die Holzproduktion. Die Nutzfunktion der Wälder bestimmt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Forstbetriebe. Ihre Erträge werden zu mehr als 90 % aus der Holzvermarktung bestritten. Holznutzung Die wirtschaftlich wichtigste Holzart in der Region ist die Fichte. Den höchsten Anteil an Fichten findet man im Privatwald, wo sie rund zwei Drittel der Fläche einnehmen. Im Staatswald sind 47 %, im Körperschaftswald 44 % der Waldfläche mit Fichten bestockt. Die Fichte leistet unter den bisherigen klimatischen Bedingungen in der Region Augsburg hohe Zuwächse mit 15,5 Erntefestmetern je Hektar und Jahr (Durchschnitt aus den Jahren 1987 - 2002, BWI²). Der Nachtteil der Fichte besteht in ihrer starken Anfälligkeit gegenüber Sturmwürfen, Trockenheitsschäden und Borkenkäferbefall. Diese Risiken werden bei großen Schadereignissen wie den Stürmen in den Jahren 1990 und 1999 deutlich. Sie stören den Holzmarkt und führen zu Ertragseinbußen. Mit der Klimaveränderung steigt das Risiko für die Fichte weiter an. Um weiterhin eine geregelte und nachhaltige Forstwirtschaft betreiben zu können, sollen Fichten-Reinbestände daher in standortgemäße Mischwälder umgebaut werden.

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Abb. 10: Flächenanteile der Baumarten – Region Augsburg (Daten: LWF; BWI² 2002)

47% 44%

67%

10% 11%

10% 22% 9%

6%

21% 35%

17%

Staatswald Körperschaftswald Privatwald

sonstigeLaubbäumeBuche

sonstigeNadelbäumeFichte

Im Zeitraum 1987 bis 2002 wurden in der Region durchschnittlich über 1 Million Erntefestmeter Fichtenholz pro Jahr genutzt. Dem stand ein jährlicher Zuwachs von rund 950 000 Erntefestmeter gegenüber, so dass die Fichtenvorräte leicht gesunken sind. Dies ist teilweise auf die erheblichen Schadholzanfälle der Jahre 1990 und 1999 zurückzuführen, aber vor allem auch auf reguläre Nutzungen hiebsreifer Fichten. Diese verstärkte Nutzung ist sinnvoll, weil so der Gefahr der Holzentwertung durch Schadereignisse vorgebeugt wird und eine rechtzeitige Verjüngung der Fichtenbestände hin zu standortgemäßen, klimatoleranten Mischwäldern ermöglicht wird. Im Privatwald hat der Fichtenvorrat leicht zugenommen. In den Staats- und Körperschaftwäldern sanken dagegen nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventuren der Jahre 1987 und 2002 die Fichtenvorräte um mehr als 10 %, was unter anderem auf eine verstärkte Nutzung im Rahmen des Waldumbaus zurückzuführen ist.

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Abb. 11: Zuwachs und Nutzung der Fichte in 1000 Erntefestmeter pro Jahr in der Region Augsburg (Daten: LWF; BWI² 2002)

252

188

508

307

250

478

0

100

200

300

400

500

600

Staatswald Körperschaftswald Privatwald

1000

EFm

pro

Jah

r

Fichte in der Region Augsburg

Zuwachs(ø1987-2002)Nutzung(ø1987-2002)

Mit einem Flächenanteil von 12 % ist die Buche die zweitwichtigste Baumart der Region Augsburg. Sie leistet unter den bisherigen Bedingungen in der Region Augsburg Zuwächse von 11,2 Erntefestmetern je Hektar und Jahr (Durchschnitt aus den Jahren 1987 - 2002, BWI²). Bei der Buche übersteigen die jährlichen Zuwächse mit 130 000 Erntefestmetern in der Region die jährlichen Nutzungen von knapp 80 000 Erntefestmetern deutlich. Viele Buchenbestände sind noch vergleichsweise jung und wachsen erst in einigen Jahrzehnten in die gut verwertbaren Nutzholzdimensionen ein.

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Abb. 12: Zuwachs und Nutzung der Buche in 1000 Erntefestmeter pro Jahr in der

Region Augsburg (Daten: LWF; BWI² 2002)

71

19

38 42

8

27

0

10

20

30

40

50

60

70

80

Staatswald Körperschaftswald Privatwald

1000

EFm

pro

Jah

r Buche in der Region Augsburg

Zuwachs(ø1987-2002)Nutzung(ø1987-2002)

Waldpflege Eine intensive Pflege der Wälder soll die Stabilität der Einzelbäume gegen Schadereignisse erhöhen, Mischbaumarten fördern und den Zuwachs auf qualitativ hochwertige Bäume lenken. Die Pflege der Fichtenbestände soll vor allem die Stabilität gegen Windwürfe erhöhen. Leitbild sind Fichten mit langen Kronen und abholzigen Stämmen. Das gelingt nur durch rechtzeitig einsetzende und regelmäßige Durchforstungen. Trotzdem bleibt die Fichte die Baumart mit dem größten Windwurfrisiko. Daher müssen wurzelintensive Mischbaumarten wie Buche oder Tanne in Fichtenwäldern gezielt gefördert werden. Der Pflegezustand in den staatlichen und kommunalen Wäldern kann allgemein als gut bezeichnet werden. Pflegerückstände gibt es dagegen im Kleinprivatwald und dort vor allem in jüngeren Beständen. Das beeinträchtigt die Bestände langfristig in ihrer Stabilität, weil in der Jugendphase Versäumtes kaum mehr nachgeholt werden

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kann. Daher versucht die forstliche Beratung die Waldbesitzer dafür zu gewinnen, zielgerecht zu pflegen. Holzvermarktung Der Rohstoff- und Energiebedarf und damit auch die Nachfrage nach Holz wachsen weltweit. Die Holz-, Holzwerkstoff- und Papierindustrie in Deutschland unterliegt bei steigenden Umsätzen einem anhaltenden Konzentrationsprozess. Die Region Augsburg befindet sich im unmittelbaren Einzugsgebiet großer Sägewerke und wichtiger Standorte der Papierindustrie und hat damit wichtige Standortvorteile. Über Straße und Schiene werden aber auch weiter entfernte Abnehmer in Baden-Württemberg, Österreich und Italien beliefert. Holz als Energieträger wird mit steigender Tendenz von privaten Haushalten und den in jüngerer Zeit entstandenen Biomasseheiz(kraft)werken verbraucht. Das stärkt weiter die Absatzmöglichkeiten der Forstbetriebe in der Region. Die meisten Wälder in der Region Augsburg werden nach den Standards von PEFC bewirtschaftet. Das beinhaltet u. a. den Verzicht auf Kahlschläge, die Förderung von Mischwäldern, die Erhaltung von Totholz und den Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen. Forstliche Zusammenschlüsse Ein wesentlicher Strukturnachteil für kleine Waldbesitzer besteht darin, dass sie sich wegen ihrer geringen Betriebsgrößen am Markt nur schwer behaupten können. Daher haben sich in der Region Augsburg viele der privaten und kommunalen Waldbesitzer in Forstlichen Zusammenschlüssen organisiert. Diese übernehmen für ihre Mitglieder die Holzvermarktung, koordinieren (besitzübergreifende) Hiebsmaßnahmen durch Unternehmer und beraten sie in forstwirtschaftlichen Belangen. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Forstbetriebe verbessert und Strukturnachteile ausgeglichen. Nur so besteht die Chance, die Rohstoffpotenziale auch aus dem Kleinprivatwald zu mobilisieren. Der Organisationsgrad der Waldbesitzer ist in der Region Augsburg besonders hoch. Ein erheblicher Anteil des in der Region eingeschlagenen Holzes wird über die Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften vermarktet, die so bedeutende Marktpartner für die Holzindustrie darstellen.

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Ein Teil des Waldbesitzes ist zusätzlich in zahlreiche kleine, ungünstig zu bewirtschaftende Grundstücke zersplittert. Eine Möglichkeit, diesen Bewirtschaftungsnachteil auszugleichen, stellen Waldflurbereinigungen dar.

Forstliche Zusammenschlüsse in der Region Augsburg

Zahl der Mitglieder

Waldfläche in Hektar

Jährliche Vermarktungs-

menge in Festmeter

Forstbetriebsgemeinschaft Augsburg-Nord e.V. 1 020 7 500 55 000 Forstbetriebsgemeinschaft Augsburg-West e.V. 760 9 076 50 000 Forstbetriebsgemeinschaft Friedberg und Umgebung e.V. 700 6 000 35 000 Forstbetriebsgemeinschaft Isar-Lech w.V. 44 28 000 100 000 Forstbetriebsgemeinschaft Schwabmünchen e.V. 280 5 500 6 000 Forstbetriebsgemeinschaft Dillingen e.V. 1 200 8 200 45 000 Waldbesitzervereinigung Aichach e.V. 1 320 11 000 60 000 Waldbesitzervereinigung Nordschwaben e.V. 1 850 25 500 40 000 Waldbesitzervereinigung Region Augsburg e.V. 450 18 000 140 000

Tab. 4: Forstliche Zusammenschlüsse in der Region Augsburg (Quelle: Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwaben e.V., Stand 2011)

Erschließung der Wälder Die Erschließung der staatlichen und kommunalen Wälder mit Forststraßen kann in der Regel als ausreichend bis gut bezeichnet werden. In Gebieten mit klein parzelliertem Privatwald gibt es dagegen noch zusätzlichen Erschließungsbedarf. Trotz forstlicher Beratung durch die Forstbehörden und in Aussicht gestellter Fördermittel scheitern dort aber häufig geplante Wegebauvorhaben an der fehlenden Zustimmung einzelner Waldbesitzer.

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3.3 Sicherung und Verbesserung der Schutzfunktionen

Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) - Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: 3. die Schutzfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Waldes dauerhaft zu sichern und zu stärken,

3.3.1 Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz

Definition Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Er erhält die Stetigkeit der Wasserspende und vermindert die Gefahr von Hochwasser.

Von besonderer Bedeutung für den Wasserschutz sind Wälder in: • Wasserschutzgebieten sowie in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die

Wasserversorgung, • Überschwemmungsgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den

Hochwasserschutz sowie in wassersensiblen Bereichen, • Hochwasserentstehungsgebieten. Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) - Schutzwald (Art. 10 Abs. 1 Nr. 3) Schutzwald ist Wald, 3. der dazu dient, … Hochwassern, Überflutungen, ... oder ähnlichen Gefahren vorzubeugen oder die Flussufer zu erhalten. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.1 Schutz des Wassers (G) Es soll darauf hingewirkt werden, dass das Wasser seine Funktionen im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann.

7.2.2 Schutz des Grundwassers (G) Grundwasser soll bevorzugt der Trinkwasserversorgung dienen. Zu 7.2.2 (B) ... Die Ressource Grundwasser gilt es im Interesse einer flächendeckenden Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit qualitativ hochwertigem Wasser auch in Zukunft zu erhalten. Dabei kommt der Schutzfunktion der Böden und der darunter liegenden Schichten als Puffer oder Filter für das Grundwasser eine besondere Bedeutung zu. ...

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7.2.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasserversorgung (Z) Außerhalb der Wasserschutzgebiete sind empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung in den Regionalplänen festzulegen.

7.2.5 Hochwasserschutz (G) Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen - die natürliche Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert, - Rückhalteräume an Gewässern freigehalten ... werden. Zu 7.2.5 (B) Die Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft ist zur Dämpfung von Abflussextremen, für den Hochwasser- und Erosionsschutz sowie für die Grundwasserneubildung von maßgebender Bedeutung. … In der Vergangenheit haben sich die Hochwasserrisiken durch den Verlust von Flächen für den Hochwasserrückhalt und durch die Rodung von Auwäldern sowie eine Nutzungsintensivierung der Flussauen erhöht. Im Hinblick auf das auch in Zukunft bestehende und durch den Klimawandel weiter zunehmende Hochwasserrisiko soll dem Verlust von Flächen, die Wasser speichern und wieder abgeben können, Einhalt geboten bzw. ein Ausgleich geschaffen werden. Der Erhalt oder die Wieder-herstellung von Auwald oder Grünland auf regelmäßig überfluteten Flächen erhöht die Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft. Regionalplan für die Region Augsburg B I 1.6 (Z) Auf die Erhaltung und Wiederherstellung des Bodenwasserhaushalts von naturnahen und ehemaligen Flachmooren und Feuchtwiesen, insbesondere im Donaumoos und Donauried, im Ries, an Wörnitz und Egau, im Lech- und Wertachtal, im Paartal, im Zusam- und Schmuttertal und in der Reischenau soll hingewirkt werden.

B I 2.4.4 Der Wiedervernässung von Moorwäldern in der Reischenau kommt besondere Bedeutung zu. Ziele des Waldfunktionsplanes Wald im Bereich von Wasserschutzgebieten, Wassereinzugsgebieten und wasserwirtschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten soll erhalten und so bewirtschaftet werden, dass

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• die Reinheit des Grund- und Oberflächenwassers erhalten bleibt, • die Grundwasserspende erhalten und gefördert sowie • in Überschwemmungsgebieten die abflussregulierende Wirkung des Waldes

gesichert und wo möglich gestärkt wird. Im Bereich von Wasserschutz- und Überschwemmungs-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie Hochwasserentstehungsgebieten soll auf eine Waldflächenmehrung hingewirkt werden. Stärker als andere Bodennutzungsarten vermindert und verlangsamt der Wald den Oberflächenabfluss von Niederschlagswasser. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz. Ein Teil des Niederschlagswassers wird von den Kronen der Bäume zurückgehalten und verdunstet dort. Ein weiterer Teil sickert in den Waldboden ein. Dieser kann aufgrund seiner Humusauflage und tiefen Durchwurzelung Wasser gut aufnehmen, speichern, filtern und allmählich an das Grundwasser abgeben. Tief und intensiv wurzelnde Baumarten durchdringen selbst dichtgelagerte tonreiche Bodenschichten und fördern damit die Versickerung des Niederschlagswassers und die Anreicherung des Grundwassers. Trinkwasserschutz Im Unterschied zu anderen Bodennutzungsarten werden im Wald in der Regel keine Dünge- oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Deshalb ist das Wasser aus dem Wald von hoher Qualität. Allerdings belasten Schadstoffeinträge aus der Luft auch das Ökosystem Wald. Vor allem wird in manchen Gebieten mehr Stickstoff zugeführt, als der Wald verbrauchen kann. Die daraus entstehenden Überschüsse können als Nitrat in das Grundwasser gelangen. Dem kann nur durch eine Verminderung der Luftschadstoffe begegnet werden. Weil Laubbäume, die im Winter ihr Laub abwerfen, weniger Schadstoffe aus der Luft filtern als immergrüne Nadelbäume, ist die Erhöhung der Laubholzanteile eine wichtige Maßnahme zum Schutz des Trinkwassers.

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Abb. 13: Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete in der Region

(Stand 2009)

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Im Lechtal wird das Trinkwasser aus oberflächennahen Schichten des Quartärs gewonnen. Die zugehörigen Wasserschutzgebiete liegen in den Auwäldern südöstlich von Augsburg und im Bereich der Lechmündung bei Donauwörth. Dort dient die Waldbewirtschaftung dem vorrangigen Ziel, die Wasserqualität zu erhalten und wenn möglich zu verbessern. Die Wasservorräte in den tiefer liegenden tertiären Schichten dienen als Reserven und werden deshalb geschont. Wald in Überschwemmungsgebieten (Auwälder) Fließgewässer werden unter natürlichen Rahmenbedingungen von einer lebensraumtypischen Ufervegetation begleitet. Dies sind je nach Standort vor allem unterschiedliche Ausprägungen des Auwaldes (Weichholz- und Hartholzaue). Die ehemals ausgedehnten Auwälder der Region sind stark zurückgedrängt worden. Lediglich an der Donau in den Bereichen von Lauingen bis Höchstädt und an der Lechmündung sowie am Lech südlich von Augsburg gibt es noch größere zusammenhängende Auwaldflächen. In den meisten Fällen werden die stark regulierten Wasserläufe von – oft nur schmalen – Waldstreifen begleitet. Aufgrund der wasserbaulichen Maßnahmen kommen Überschwemmungen nur noch selten vor und die starken Schwankungen der Grundwasserstände sind weitgehend weggefallen. Diese waren früher wesentliche standörtliche Voraussetzung für die Entstehung der Auwälder. Künftig sollen die Auen als natürlicher Wasserrückhalt aber wieder eine größere Rolle beim Hochwasserschutz spielen. Auwälder schützen als natürliche Barriere die Gewässer, weil sie Schadstoffeinträge aus benachbarten intensiv genutzten Flächen zumindest teilweise ausfiltern. Auch deshalb sollen Auwälder in ihrer Flächensubstanz erhalten und wo möglich erweitert werden. Der Auwald verlangsamt bei Überschwemmungen die Abflussgeschwindigkeit. Die Erosionskraft des Hochwassers wird so verringert. Wald in Hochwasserentstehungsgebieten Die aus den Wäldern westlich von Augsburg kommende Schmutter führt regelmäßig Hochwässer, die in der Vergangenheit zu Schäden geführt haben. Gefährdet sind die anliegenden Gemeinden im Landkreis Augsburg von Fischach bis Meitingen. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Schmutter leistet durch die Verringerung des Oberflächenabflusses einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Kahlhiebe sollen vermieden werden.

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Abb. 14: Die Wertach südlich von Augsburg (Foto: Schaser)

Maßnahmen 1. Für den Wald mit besonderer Bedeutung für den Wasserschutz (Schutz des

Grundwassers): • Naturnahe Waldwirtschaft mit langfristiger Verjüngung standortgemäßer

Baumarten. • Vermeidung von Freiflächensituationen wie Kahlschläge, die zur Humus-

und Stickstoffmineralisation führen. • Verbesserung des Humuszustandes durch waldbauliche Maßnahmen. • Erhöhung des Flächenanteils von standortgemäßen Laubbäumen.

2. Für Wald in Überschwemmungsgebieten (Auwälder): • Erhalt und, wo möglich, Erweiterung von Auwäldern. • Erhöhung des standortgemäßen und funktionsunterstützenden

Laubholzanteils. • Begründung, Erhalt und Pflege von stammzahlreichen, gut strukturierten

und in langen Zeiträumen zu verjüngenden Beständen aus standortgemäßen Auwaldbaumarten in Retentionsräumen.

• Abstimmung der Maßnahmen in Hochwasserabflussbereichen mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt.

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3. Für Wald in Hochwasserentstehungsgebieten im Einzugsbereich der Schmutter: • Erhalt und, wo nötig, Begründung von stufig aufgebauten, standortgemäßen

Mischwäldern mit strukturiertem Kronendach, Bodenbewuchs, ausreichend Naturverjüngung und intensiver Durchwurzelung.

• Vermeidung von Kahlhieben, Bodenverdichtungen durch flächige Befahrung sowie Erosionsansätzen, die erhöhten Oberflächenabfluss begünstigen.

3.3.2 Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz

Definition Wald mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz schützt gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen, Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Waldgesetz für Bayern - Schutzwald (Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Schutzwald ist Wald, 2. auf Standorten, die zur Verkarstung neigen oder stark erosionsgefährdet sind, 3. der dazu dient, … Felsstürzen, Steinschlägen, Erdabrutschungen, ... Bodenverwehungen oder ähnlichen Gefahren vorzubeugen oder die Flussufer zu erhalten. Regionalplan für die Region Augsburg B I 1.4 (Z) In den erosionsgefährdeten Gebieten, insbesondere im Donau-Isar- Hügelland, auf der Aindlinger Terrassentreppe, in der Lech-Wertach-Ebene, im Donauried und im Donaumoos sowie im Ries, soll die Wasser- und Winderosion vermindert werden. (Z) Der Wassererosion soll auch in hochwassergefährdeten Flusstälern, insbesondere von Donau, Wörnitz, Zusam, Schmutter, Roth, Paar, Kessel und Ussel entgegengewirkt werden. Ziele des Waldfunktionsplanes In erosionsgefährdeten Bereichen insbesondere im Jura sollen Wälder mit Aufgaben des Bodenschutzes so erhalten und gepflegt werden, dass Bodenabtrag, Bodenverwehungen oder Verkarstungen vermindert werden.

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Möglichkeiten zur Erstaufforstung von Flächen, die durch Wasser- oder Winderosion gefährdet sind, sollen genutzt werden. Waldbäume durchwurzeln intensiv den Boden und festigen ihn damit. Die sich zersetzende Streu aus Blättern, Nadeln und Zweigen bildet einen Schutzmantel über dem humosen Oberboden. Dieser ist, besonders auf skelettreichen Böden, ein wesentlicher Speicher für Nährstoffe und pflanzenverfügbares Wasser. In Hanglagen vermindert der Wasserverbrauch der Bäume eine die Erosion begünstigende Vernässung der Böden. Im Schatten der Waldbäume verläuft die Humusmineralisation so, dass Nährstoffverluste weitgehend vermieden werden und eine Aushagerung der Böden verhindert wird. Die Windruhe in Bodennähe und das im Regelfall direkte Versickern des Niederschlagswassers schützen vor Erosion. Die Wälder mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz der Region Augsburg stocken vor allem in steilen Lagen, auf Böden mit hohem Tongehalt in Hanglagen, die bei starker Durchfeuchtung ins Rutschen geraten können, sowie auf flachgründigen Rendzinen und Kalkverwitterungslehmen (Jura und südlicher Jurarand, nördlicher Riesrand, Bereiche der Lechleite). Im überwiegend waldarmen Donauried schützen die wenigen Waldflächen die dortigen erosionsgefährdeten Böden vor Winderosion. Maßnahmen • Erhalt und Einbringung von stabilen standortgemäßen Baumarten wie Buche,

Tanne oder Eiche. • Vermeidung von Humusschwund infolge starker Auflichtung oder Kahlhiebe. • Schaffung eines stufigen Bestandsaufbaus. • Waldverjüngung möglichst natürlich in langfristigen Verfahren unter Schirm. • Einbringung von Pionierbaumarten auf schwierigen Standorten. • Bodenschonende Walderschließung und Holzernte. An den noch nicht regulierten Abschnitten von Paar, Zusam, Schmutter, Ecknach, Weilach, Egau und Kessel sollen zur Sicherung der Ufer Auwälder neu begründet werden. Diese kleinen Fließgewässer durchziehen größtenteils waldfreie Täler. Nur selten begleitet sie spärlicher Busch- und Baumwuchs. Weite Flussstreckenabschnitte sind völlig bestockungsfrei. An den Prallhängen kommt es

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bei Hochwasser immer wieder zu Uferabbrüchen und Bodenabschwemmungen. Hier soll die Zusammenarbeit mit der Direktion für ländliche Entwicklung und der Wasserwirtschaftsverwaltung gesucht werden, um derart gefährdete Bereiche durch Aufforstungen vor Erosion zu schützen.

3.3.3 Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz

Definition Wälder beeinflussen das Klima in einer für den Menschen positiven Weise. Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz verbessert in Siedlungsbereichen und Freiflächen das Klima durch großräumigen Luftaustausch. Wald mit besonderer Bedeutung für den lokalen Klimaschutz schützt besiedelte Bereiche, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, Temperatur- und Feuchtigkeitsextremen und nachteiligen Windeinwirkungen. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.3.2 Anpassung an den Klimawandel (G) Die räumlichen Auswirkungen von klimabedingten Naturgefahren sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. (G) In allen Teilräumen, insbesondere in verdichteten Räumen, sollen klimarelevante Freiflächen von Bebauung freigehalten werden. Zu 1.3.2: Um ein gesundes Klima im Siedlungsbereich zu erhalten, die Aufheizung der Luft zu vermindern, einem gesundheitsgefährdenden Hitzestress vorzubeugen und Luftverunreinigungen abzubauen, muss ein möglichst ungehinderter Luftaustausch mit der freien Landschaft gewährleistet werden. Auch Waldgebiete haben eine große Bedeutung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel (vgl. 5.4.2), bedürfen jedoch in manchen Regionen ihrerseits der Anpassung (Maßnahmen entsprechend dem Klimaprogramm 2020 z. B. Waldumbau, …). Aufgrund der vergleichsweise höheren Raumnutzungsansprüche sollen insbesondere in Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen mit Verdichtungsansätzen (vgl. 2.2) klimarelevante Freiflächen (Kaltluftentstehungsgebiete und Frischluftschneisen) von weiterer Bebauung freigehalten werden. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (vgl. 7.1.2) und regionale Grünzüge (vgl. 7.1.4) sind geeignete Instrumente zur Sicherung überörtlich raumbedeutsamer klimarelevanter Freiflächen.

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7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen (Z) In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig. (G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden. Zu 7.1.4 (B) Regionale Grünzüge ... verbessern das Bioklima (z.B. durch die Sicherung eines ausreichenden Luftaustauschs) ...Aufgrund des höheren Siedlungsdrucks in verdichteten Räumen (Verdichtungsraum und ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen; vgl. 2.2.1) sind dort verbleibende kleinere Frei- und Grünflächen besonders wertvoll. Ihr Erhalt und ihre Entwicklung zu zusammenhängenden Grünstrukturen tragen auch zu einer Verbesserung des Siedlungsklimas, zur Naherholung und zur Biodiversität bei Regionalplan für die Region Augsburg B I 1.5 (G) Es ist anzustreben, die Funktionen der großen Waldgebiete um Augsburg sowie des Donau- und Lechauwalds für das Lokalklima, vor allem für die Frischlufterzeugung, und der landwirtschaftlich genutzten Freiräume für den Frischlufttransport zu erhalten und zu verbessern.

2.4.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“ in seinen folgenden Funktionen erhalten und gesichert wird: - als Frischluftreservoir für den großen Verdichtungsraum Augsburg, ... Ziele des Waldfunktionsplanes Die Wälder mit Klimaschutzfunktionen sollen erhalten und sachgemäß bewirtschaftet werden. In der Region Augsburg haben rund 37 000 ha Wald besondere Bedeutung für den Klimaschutz, das entspricht rund einem Drittel der Waldfläche. Dazu gehören ein erheblicher Teil der westlich von Augsburg gelegenen Wälder und die Auwälder an Donau, Lech und Wertach. Die Wälder im Naturpark „Augsburg westliche Wälder“ haben Bedeutung für den regionalen Klimaschutz, weil sie das Heranführen kühlerer Luftmassen aus der Hauptwindrichtung begünstigen und so im Sommer zu

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einem Ausgleich sonst hoher Temperaturen beitragen. Enorme Bedeutung für das Stadtklima haben die südlich an die Stadt Augsburg grenzenden Waldgebiete Siebentischwald und Haunstetter Wald.

Abb. 15: Stadtklima und Wald (aus OTTO 1994: Waldökologie, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart)

In den Tälern von Donau, Lech und Wertach bremsen die noch vorhandenen Auwaldreste den Wind und verringern damit in den sonst weitgehend ausgeräumten Landschaften die Austrocknung und die Winderosion ackerbaulich genutzter Böden. Die Wälder auf den dem Tal zugewandten Hängen zwischen Nordendorf und

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Achsheim und zwischen Deuringen und Schwabegg schützen die tiefer gelegenen Siedlungen und landwirtschaftlichen Fluren vor abfließender Kaltluft.

Maßnahmen • Schaffung und Erhalt stufig aufgebauter Dauerbestockungen. • Schaffung und Erhalt von Wäldern mit großer Ausdehnung (Tiefe).

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Abb. 16: Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz

(Stand 2009)

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3.3.4 Wald mit besonderer Bedeutung für den lokalen Immissionsschutz

Definition Wald, der dem lokalen Immissionsschutz dient, mindert schädliche Einwirkungen und Belastungen durch Gase, Stäube oder Aerosole und verbessert dadurch die Luftqualität für die zu schützenden Bereiche wie Siedlungen, Erholungsgebiete sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Er liegt zwischen Emittenten und schutzbedürftigen Objekten. Ziele des Waldfunktionsplanes Wald mit besonderen Aufgaben für den lokalen Immissionsschutz soll erhalten und so gepflegt werden, dass er seine Aufgabe bestmöglich erfüllen kann. Baumkronen und dabei im besonderen Maße die immergrünen Kronen von Nadelbäumen filtern gas- und staubförmige und im Niederschlagswasser gelöste Stoffe aus der Atmosphäre. So reinigt der Wald die Luft und vermindert den Eintrag von schädlichen oder belastenden Gasen, Stäuben oder Aerosolen in nachgelagerte zu schützende Bereiche. Das Ausfiltern der Schadstoffe aus der Luft hat jedoch zur Folge, dass die Schadstoffeinträge in Wäldern diejenigen im Freiland übertreffen. Dabei kann die Stofffracht den Boden und die Vegetation schädigen. Im Norden Augsburgs befinden sich zwischen der Bundesstraße B 17 und dem Lech gehäuft Industriestandorte. Deren Emissionen werden zum Teil durch die umgebenden Waldgebiete, insbesondere des Lechauwaldes, ausgefiltert. Dadurch werden Siedlungen, landwirtschaftliche Fluren und Gewässer zum Teil vor Stoffeinträgen geschützt. Maßnahmen • Schaffung und Erhalt stufig aufgebauter Dauerbestockungen. • Gestaltung von stufigen Waldrändern. • Erhalt oder Schaffung eines ausreichenden Anteils an immergrünen,

standortgemäßen Nadelhölzern (Filterwirkung im Winter). • Einbringung von immissionstoleranten Baumarten. • Schaffung und Erhalt von Wäldern mit großer Ausdehnung (Tiefe).

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3.3.5 Wald mit besonderer Bedeutung für den Lärmschutz

Definition Wald, der dem Lärmschutz dient, schützt konkrete Objekte wie Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche sowie Krankenhäuser vor Lärmbelästigung. Er dämpft den Lärm durch Absenken oder Fernhalten des Schalldruckpegels. Ziele des Waldfunktionsplanes Wald mit besonderen Aufgaben für den Lärmschutz soll erhalten und so gepflegt werden, dass er seine Aufgabe bestmöglich erfüllen kann. Maßnahmen • Schaffung und Erhalt stufig aufgebauter Dauerbestockungen. • Gestaltung von stufigen Waldrändern. • Erhalt oder Schaffung eines ausreichenden Anteils an immergrünen,

standortgemäßen Nadelbäumen.

3.3.6 Wald mit besonderer Bedeutung für den Sichtschutz

Definition Wald, der dem Sichtschutz dient, verdeckt Objekte, die das Landschaftsbild empfindlich stören, oder schützt Objekte vor unerwünschtem Einblick. Ziele des Waldfunktionsplanes Wald mit besonderen Aufgaben für den Sichtschutz soll erhalten und so gepflegt werden, dass er seine Aufgabe bestmöglich erfüllen kann. Neuaufforstungen von Wäldern mit Sichtschutzfunktion sind anzustreben. Maßnahmen • Schaffung und Erhalt stufig aufgebauter Dauerbestockungen. • Gestaltung von stufigen Waldrändern. • Erhalt oder Schaffung eines ausreichenden Anteils an immergrünen,

standortgemäßen Nadelbäumen. • Einbringung von unempfindlichen Baumarten am Rand von Deponien und

Abbauflächen. • Gegebenenfalls Einbringung schnellwachsender Pionierbaumarten.

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3.4 Sicherung und Verbesserung der Erholungsfunktion

Definitionen

Erholungswälder dienen der Erholung und dem Naturerlebnis ihrer Besucher in besonderem Maße.

Erholungswald der Intensitätsstufe I wird vor allem in der Umgebung und im Siedlungsbereich von Städten, Fremdenverkehrs- und Kurorten sowie an Schwerpunkten des Erholungsverkehrs erfasst. Er wird von so vielen Erholungssuchenden aufgesucht, dass in der Regel Maßnahmen zur Lenkung des Besucherstromes und Erholungseinrichtungen erforderlich sind.

Erholungswald der Intensitätsstufe II wird zwar ebenfalls stark besucht, nicht jedoch in gleichem Maße wie bei Stufe I. Bei der Waldbewirtschaftung soll auf die Erholung Rücksicht genommen werden.

Waldpädagogische Einrichtungen wie Walderlebniszentren sollen im Rahmen der Forstlichen Bildungsarbeit dazu dienen, das Ökosystem Wald in allen seinen Facetten zu vermitteln, die vielfältigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes darzustellen, über die Wirkung einer naturnahen Nutzung des Waldes zu informieren sowie durch die Idee der Nachhaltigkeit einen wesentlichen Grundwert zu vermitteln.

Erholungsschwerpunkte im Sinne der Waldfunktionsplanung sind Anlagen oder Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Walderholung an Spitzentagen geschätzt mehr als 100 Besucher haben.

Verfassung des Freistaats Bayern – Recht auf Naturgenuss (Art. 140 Abs. 3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald ... und die Aneignung von Waldfrüchten in ortsüblichen Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 2 Nr. 5) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: 5. die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen und die Erholungsmöglichkeit zu verbessern,

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Erholungswald (Art. 12 Abs. 1) Wald, dem eine außergewöhnliche Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zukommt, kann durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden. (Anmerkung: In der Region Augsburg ist von dieser Möglichkeit bisher kein Gebrauch gemacht worden.) Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft (G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden. Zu 7.1.1 (B) Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichen Lebensgrundlagen in insgesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehört auch, beeinträchtigte Natur- und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrundlage und als Erholungsraum wieder erfüllen können. Ein besonderes Interesse gilt dem Erhalt der Landschaften von regionaltypischer Eigenart und Schönheit. Diese bestimmen die Identifikation des Menschen mit seiner Region. Sie sind darüber hinaus wichtig für die Erholung, eine wesentliche Grundlage für die Tourismuswirtschaft und können auch Standortentscheidungen von Unternehmen beeinflussen.

7.1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Z) Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in den Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Zu 7.1.2 (B) … Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden insbesondere Gebiete und Teilgebiete festgelegt, die wegen ... - ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung... und der daraus abzuleitenden Bedeutung für angrenzende Räume erhalten oder entwickelt werden sollen.

7.1.4 Regionale Grünzüge und Grünstrukturen (Z) In den Regionalplänen sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge

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festzulegen. In diesen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen, unzulässig. (G) Insbesondere in verdichteten Räumen sollen Frei- und Grünflächen erhalten und zu zusammenhängenden Grünstrukturen mit Verbindung zur freien Landschaft entwickelt werden. Zu 7.1.4 (B) Regionale Grünzüge ... sichern die landschaftsgebundene und naturnahe Erholung. ... Aufgrund des höheren Siedlungsdrucks in verdichteten Räumen (Verdichtungsraum und ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen; vgl. 2.2.1) sind dort verbleibende kleinere Frei- und Grünflächen besonders wertvoll. Ihr Erhalt und ihre Entwicklung zu zusammenhängenden Grünstrukturen tragen auch zu einer Verbesserung des Siedlungsklimas, zur Naherholung und zur Biodiversität bei. Regionalplan für die Region Augsburg B I 2.4.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“ in seinen folgenden Funktionen erhalten und gesichert wird: - zur Erholung, ...

2.4.2 (Z) Das Naturparkhaus soll zum Koordinierungszentrum für ein naturparkweites Angebot der Naturpädagogik und der Umweltbildung weiter entwickelt werden.

2.5.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark „Altmühltal (Südliche Frankenalb)“ im Bereich der Region Augsburg - in seiner Erholungsfunktion gestärkt ... wird.

B III 5.2 (G) Das Rad- und Wanderwegenetz ist möglichst weiter auszubauen und zu vernetzen.

B III 5.3 (G) Eine verbesserte Anbindung der Erholungsschwerpunkte an den ÖNPV ist vor allem im Bereich des Naturparks „Augsburg – Westliche Wälder“ anzustreben. Ziele des Waldfunktionsplanes Erholungswälder sollen in ihrem Bestand gesichert und vor Beeinträchtigungen bewahrt werden. In Wäldern in öffentlichem Eigentum soll die Erholungsfunktion weiter gestärkt werden.

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Die in der Waldfunktionsplanung als „Erholungswald“ ausgewiesenen Wälder haben wegen ihrer Lage und Schönheit und hoher Besucherzahlen besondere Bedeutung für die Erholung. Grundsätzlich sind zugängliche Wälder innerhalb von Siedlungsgebieten und im Einzugsgebiet von Zentren Erholungswälder im Sinne der Waldfunktionsplanung. Darüber hinaus sind solche Wälder als Erholungswälder zu betrachten, in denen die große Zahl der Besucher besondere Einrichtungen wie Parkplätze, Maßnahmen der Besucherlenkung oder aufwändigere Einrichtungen erforderlich macht. Erholungswälder der Stufe I werden in der Regel nur im Staats- und Körperschaftswald neu ausgewiesen. Dort soll bei der Organisation der Betriebsarbeiten auf den Erholungsverkehr besondere Rücksicht genommen werden. Die wichtigsten Erholungswälder der Region sind der Siebentischwald und Haunstetter Wald im Süden der Stadt Augsburg. Sie dienen nicht nur der Naherholung, sie sind auch Naturschutzgebiet und wichtiges Reservoir für die städtische Wasserversorgung. Ihr Charakter wird bestimmt von der Nähe zum Lech, naturnahen Auwaldbestockungen und der engen Verzahnung mit botanisch höchst wertvollen trockenwarmen Standorten im Offenland (Königsbrunner Heide). Die übrigen Auwälder nicht nur des Lechs sondern auch der Donau und der Wertach sind ebenfalls zu großen Anteilen Erholungswälder. Von überregionaler Bedeutung für die Erholung sind die Wälder in den beiden Naturparken „Augsburg Westliche Wälder“ und „Altmühltal“. Im Übrigen sind es vor allem Wälder in öffentlichem Eigentum, die im Einzugsgebiet der größeren Städte Aichach, Dillingen, Nördlingen und Donauwörth Erholungssuchende anziehen. In der Regel sind die staatlichen und kommunalen Wälder besser als die privaten Wälder mit Wegen erschlossen. Sie verfügen häufig über Waldparkplätze und ein markiertes Wander- und Radwegenetz. In der Regel gewährleistet die sachgemäße Bewirtschaftung i. S. d. Art. 14 BayWaldG die Erholungsfunktion der Wälder in einem ausreichenden Maß. Örtlich können Maßnahmen der Besucherlenkung erforderlich sein oder besondere Einrichtungen den Erholungswert steigern.

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Waldbauliche Maßnahmen • Erhalt und Schaffung eines mehrstufigen Bestandsaufbaus. • Nutzung von Naturverjüngung. • Naturnahe Gestaltung der Waldränder und Waldinnenränder. • Förderung standortgemäßer und standortheimischer Mischbaumarten. • Erhalt und, wo nötig, Schaffung von Ausblicken an ausgewählten Orten. • Vermeidung von schematischen Grenzlinien. • Erhalt von Sonderstrukturen und Waldlebensräumen sowie Erhalt und

Schaffung ihrer Zugänglichkeit, wenn dies mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar ist.

Maßnahmen zum Wegebau und -unterhalt • Vermeidung gerader Trassen. • Unterhalt und, wo nötig, Neuanlage von markierten Wegen für Wanderer,

Radfahrer (Befahrbarkeit mit Tourenfahrrädern) und Reiter. Besondere Einrichtungen sind Waldparkplätze, Hinweistafeln, im Einzelfall auch Bänke, Sitzgruppen und Unterstände. In der Waldfunktionskarte werden Erholungsschwerpunkte dargestellt. Dazu gehören u. a. Naherholungsgebiete, Ausflugslokale im Wald und Trimm-Dich-Pfade. Das Walderlebniszentrum Oberschönenfeld ist das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Bayerischen Forstverwaltung und dem Naturpark Augsburg Westliche Wälder. Ihren Sitz haben das Walderlebniszentrum und das Informationszentrum des Naturparkvereins in der Zisterzienserinnenabtei Oberschönenfeld. Das Walderlebniszentrum bietet Kindergärten, Schulklassen und anderen Interessierten die Möglichkeit, unter fachkundiger Anleitung die Wälder in der Umgebung zu entdecken und zu erforschen.

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Abb. 17: Das Kloster Oberschönenfeld (Foto: Schaser)

Eine weitere waldpädagogische Einrichtung ist das „Forstmuseum Waldpavillon“ der Forstverwaltung der Stadt Augsburg. Die Bayerische Forstverwaltung, Gemeinden und Waldbesitzer haben Walderlebnis- und Waldlehrpfade eingerichtet. Ihre Lage ist in der Waldfunktionskarte dargestellt. Bei aufwändigen Vorhaben zur Stärkung der Erholungsfunktion kann das Zusammenwirken mehrerer Institutionen erforderlich werden. Beispiele sind die Ausweisung, Markierung und der Unterhalt von Wander- und Radwegenetzen, von Reitwegen, der Betrieb von Erholungseinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder die Anbindung von Erholungswald an den öffentlichen Nahverkehr. Partner für gemeinsame Projekte in der Region Augsburg sind: • Bezirk Schwaben • Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen, Donau-Ries • Kommunen, insbesondere die größeren Städte mit Waldbesitz wie Augsburg • Bayerische Staatsforsten AöR

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• Zweckverbände und gemeinnützige Vereine • Naturpark Augsburg Westliche Wälder e. V. • Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) e. V. • Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete für die Region

Augsburg e. V. • Landschaftspflegeverbände • Tourismusverein Monheimer Alb

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Gemeinde/Stadt ThemaLänge in km Waldbesitz

LKR Augsburg

Bobingen-StraßbergEinheimische Waldbäume undWaldtiere 1,9 Staatswald

DinkelscherbenLebensgemeinschaft Wald undHeimatkunde 2,0 Kommunalwald

Gersthofen

Wald und Heimatgeschichte,Waldbäume und Waldsträucher,Wald als Ökosystem 1,8 Staatswald

Gersthofen

Auwaldlehrpfad, Baum- undTierarten, Geologie undWasserhaushalt 3,3

Kommunal- u. Privatwald

Gessertshausen

Der heimische Wald (Bäume,Sträucher, Tiere) und seineFunktionen 1,5 Staatswald

Mickhausen/Großaitingen Bäume und Tiere des Waldes 7,0Kommunal- u. Privatwald

Neusäß Waldgesellschaften, Baumarten 1,5 Kommunalwald

Schwabmünchen Schwabegg

Bäume und Tiere des heimischenWaldes, Beschreibung derHaldenburg 1,2 Staatswald

Zusmarshausen Einheimische Baumarten 3,7 Staatswald

LKR Dillingen

FinningenVorgeschichtliche KultstätteOsterstein im naturnahen Laubald 0,8 Staatswald

Gundelfingen Waldgesellschaft des Auwalds 2,6Kommunal- u. Privatwald

LKR Donau-Ries

Asbach-Bäumenheim Bäume des Waldes 1,0 Kommunalwald

Ederheim Lebensgemeinschaft Wald 5,5 Kommunalwald

WemdingBäume, Sträucher, Pilze, Vögel,Waldtiere 3,8 Staatswald

Tab. 5: Waldlehr- und Walderlebnispfade in Schwaben (www.forst.bayern.de/waldpaedagogik)

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3.5 Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und für die biologische Vielfalt

Definition Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und für die biologische Vielfalt dient aufgrund seiner außergewöhnlichen standörtlichen Voraussetzungen oder seiner Struktur dem Erhalt schützenswerter Lebensräume und seltener Arten. Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) Gesetzeszweck (Art. 1 Abs. 2 Nr. 6) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen: 5. die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten und erforderlichenfalls zu erhöhen,

Naturwaldreservate (Art. 12a) Natürliche oder weitgehend naturnahe Waldflächen können auf Antrag des Waldbesitzers als Naturwaldreservate eingerichtet werden. Sie sollen die natürlichen Waldgesellschaften landesweit repräsentieren und der Erhaltung und Erforschung solcher Wälder sowie der Sicherung der biologischen Vielfalt dienen. Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in den Naturwaldreservaten keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Bayerische Biodiversitätsstrategie 7.2 Bis zum Jahre 2020 soll sich die Natur auf geeigneten Flächen Bayerns wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten und ihrer natürlichen Dynamik ungestört entwickeln (… in Naturwaldreservaten, in intakten und renaturierten Mooren, an dynamischen Fließgewässern). …

Bis zum Jahre 2020 sollen sich die Bedingungen für die in Wäldern typischen Arten- und Lebensgemeinschaften (Vielfalt in Struktur und Dynamik) weiter verbessern. Im bayerischen Staatswald erfolgt dies im Rahmen des seit mehreren Jahrzehnten praktizierten Konzepts des naturnahen Waldbaus, das die Belange des Naturschutzes auf ganzer Fläche integriert und berücksichtigt. In einem dynamischen Gleichgewicht stehen dabei stets ausreichende Flächen an alten Waldbeständen (Alter >180 Jahre, bei Eiche > 300 Jahre, mit Vorkommen von Urwaldreliktarten) zur Verfügung.

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Beispiele für Maßnahmen und Ziele: … - Vervollständigung des Netzes von Naturwaldreservaten im Staatswald, so dass alle Naturräume und Sonderstandorte als Lieferbiotope repräsentiert werden. - Sicherung verbleibender Reste alter Wälder mit Biotoptradition und von ökologisch wertvollen Biotopbäumen im Staatswald. - Forcierter Umbau nicht standortgemäßer Wälder, insbesondere unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels sowie Herstellung angepasster Wildbestände. -Stärkere Fokussierung der Maßnahmen des VNP-Wald auf die Verbesserung der Waldinnenstrukturen (Erhalt von Biotopbäumen und Totholz sowie Altholzinseln). Landesentwicklungsprogramm (LEP) 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung (Z) Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht.

5.4.2 Wald und Waldfunktionen (G) Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch besonders bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt werden.

7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft (G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden.

7.1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Z) Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in den Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Zu 7.1.2 (B) … Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden insbesondere Gebiete und Teilgebiete festgelegt, die wegen - ihrer wertvollen Naturausstattung einschließlich eines entwicklungsfähigen wertvollen Standortpotenzials, - ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung oder den Arten- und Lebensraumschutz, - ihrer besonderen Bedeutung für den Schutz der Kulturlandschaft oder

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- ihrer ökologischen Ausgleichsfunktionen (z. B. Waldgebiete ...) und der daraus abzuleitenden Bedeutung für angrenzende Räume erhalten oder entwickelt werden sollen.

7.1.5 Ökologisch bedeutsame Naturräume (G) Ökologisch bedeutsame Naturräume sollen erhalten und entwickelt werden. Insbesondere sollen - Gewässer erhalten und renaturiert, - geeignete Gebiete wieder ihrer natürlichen Dynamik überlassen und - ökologisch wertvolle Grünlandbereiche erhalten und vermehrt werden.

7.1.6 Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt, Biotopverbundsystem (G) Lebensräume für wildlebende Arten sollen gesichert und entwickelt werden. Die Wanderkorridore wildlebender Arten zu Land, zu Wasser und in der Luft sollen erhalten und wieder hergestellt werden. (Z) Ein zusammenhängendes Netz von Biotopen ist zu schaffen und zu verdichten. Regionalplan für die Region Augsburg B I 1.7 (Z) Die Nutz-, Schutz-, Sozial-, und Lebensraumfunktion des Waldes, insbesondere im Donautal, im Jura, im Lechtal und im Bereich der Iller-Lech-Schotterplatten sollen dauerhaft erhalten und gegebenenfalls gestärkt werden.

1.8 (Z) Die Artenvielfalt und die bedeutsamen Pflanzen- und Tiervorkommen, insbesondere in den Auebereichen von Donau, Lech, Wertach, Wörnitz und Paar sollen erhalten werden.

2.3.2 (Z) Auf die Entwicklung eines Biotopverbundsystems soll insbesondere im Lech-, Wertach- und Donautal, im Donau-Isar-Hügelland (hier vor allem im Paartal mit Nebentälern), auf der Aindlinger Terrassentreppe, in den Iller-Lech-Schotterplatten sowie der Südlichen Frankenalb, der Schwäbischen Alb und im Ries, durch Verknüpfung bestehender Feucht- und Trockenbiotope und deren Neuschaffung sowie durch die Neuanlage standortgemäßer Mischwaldparzellen hingewirkt werden. Die Funktion des Lechlaufs als Florenbrücke soll weiter entwickelt werden.

2.4.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“ in seinen folgenden Funktionen erhalten und gesichert wird: ... als naturbetonter Lebensraum.

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2.4.4. (G) Der Wiedervernässung von Moorwäldern in der Reischenau kommt besondere Bedeutung zu.

2.5.1 (G) Es ist anzustreben, dass der Naturpark Altmühltal (Südliche Frankenalb) im Bereich der Region Augsburg - als naturbetonter Lebensraum fortentwickelt wird.

3.1 (Z) Biotope, sowie die Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem der Wiesenbrüter und des Weißstorchs, sollen insbesondere im Donau- und Lechtal, in der Schwäbischen und Fränkischen Alb, im Ries und im Donau-Isar-Hügelland erhalten und gepflegt werden.

3.4 (G) Auf die Schaffung von Pufferzonen um Niedermoorgebiete, insbesondere im Donauried, im Ries, bei Staudheim (Stadt Rain) und Wittislingen sowie in der Reischenau ist hinzuwirken. Ziele des Waldfunktionsplanes Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und für die biologische Vielfalt soll in seiner Funktionsfähigkeit erhalten, gepflegt und weiterentwickelt werden. Das gilt vor allem für Wälder in Mooren und anderen Feuchtflächen, für die Auwälder vor allem an Donau, Lech und Wertach, für die Wälder in Schluchten und an Ufern sowie für Wälder im Bereich der Wacholderheiden im Jura und an anderen Trockenstandorten.

Auwälder sollen im Rahmen des Auenprogramms und der Gewässerentwicklungspläne, wo möglich, neu begründet bzw. erweitert werden.

Erstaufforstungen von standortgemäßen Mischwäldern sind vor allem in waldarmen Gegenden wie dem Ries oder dem Donau-, Wertach- und Lechtal wünschenswert, um ökologische Trittsteinfunktionen übernehmen zu können.

Naturnahe Waldränder sollen in ihrer Lebensraumfunktion erhalten und, wo nötig, neu angelegt oder weiterentwickelt werden. Die nach dem Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Bestandteile der Natur sowie die Naturwaldreservate werden in der Waldfunktionskarte nachrichtlich übernommen. Die Funktion „Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum und für die biologische Vielfalt“ wird innerhalb von NATURA 2000-Gebieten, Kernzonen von Biosphärenreservaten, Naturschutzgebieten, Nationalparken,

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flächigen Naturdenkmälern, flächig geschützten Landschaftsbestandteilen sowie Naturwaldreservaten in der Waldfunktionskarte in der Regel nicht gesondert dargestellt. NATURA 2000 FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (FFH-Richtlinie der EU und EG-Vogelschutzrichtlinie, SPA) sind Bestandteile eines europäischen Biotopverbundnetzes als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des „Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“ (unterzeichnet 1992 in Rio de Janeiro). Die Auwälder am Lech und an der Donau sind als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen worden. Weitere wichtige NATURA 2000-Gebiete liegen in naturnahen Laubmischwäldern der Schwäbischen Alb. Rechtsverbindliche Erhaltungsziele für NATURA 2000-Gebiete sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten. Die notwendigen Maßnahmen werden in Managementplänen beschrieben. Diese sind behördenverbindlich. Es ergeben sich daraus keine unmittelbaren Verpflichtungen für private Grundeigentümer, nach § 33 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind jedoch alle Veränderungen und Störungen unzulässig, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können. Naturschutzgebiete dienen u. a. der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten besonderer Arten (§ 23 BNatSchG). Das größte Naturschutzgebiet in den Wäldern der Region ist der Stadtwald Augsburg (Siebentischwald und Haunstetter Wald). Zu den bedeutenden Naturschutzgebieten im Wald zählt auch die Lechaue westlich Todtenweis. Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt (§ 28 BNatSchG). Dazu zählen etwa auch bemerkenswerte Bäume im Wald.

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Landschaftsschutzgebiete sind Landschaftsräume oder Teile davon, die im öffentlichen Interesse vor beeinträchtigenden Eingriffen zu schützen sind, jedoch nicht den strengen Schutzbestimmungen für Naturschutzgebiete unterliegen (§ 26 BNatSchG). Die Wälder im Naturpark Augsburg westliche Wälder sind im Wesentlichen Landschaftsschutzgebiete, ferner die Auwälder an Donau, Lech und Wertach. Naturparke sind großräumige Gebiete, die überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete festgesetzt sind und sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen (§ 27 BNatSchG, Art. 15 BayNatschG). Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungsformen geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt. In ihnen wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Sie werden durch einen Träger entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck entwickelt und gepflegt. In der Region liegen der Naturpark Augsburg-Westliche Wälder und der westliche Teil des Naturparks Altmühltal, dessen übrige Flächen zur Region Ingolstadt gehören. Geschützte Landschaftsbestandteile sind Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist. Dazu gehören z. B. Bäume, Baum- und Gebüschgruppen, Raine, Alleen, Hecken, Feldgehölze, Schutzpflanzungen, Schilf- und Rohrbestände, Moore, Streuwiesen, Parke und kleinere Wasserflächen. In gleicher Weise kann auch der Bestand an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ganz oder teilweise geschützt werden (§ 29 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG). Gesetzlich geschützte Biotope Nicht in den Waldfunktionskarten dargestellt werden die gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG). Ein Teil dieser Lebensräume, zum Beispiel natürliche Gewässer, Moore und Quellen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, ist in der Kategorie

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„Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum“ enthalten, kann aber in der Regel nicht flächenscharf abgegrenzt werden. Zudem können gesetzlich geschützte Biotope in der Regel auf Grund ihrer geringen Flächengröße auf der Waldfunktionskarte im Maßstab 1:50.000 nicht wiedergegeben werden. Naturwaldreservate In der Region Augsburg gibt es zehn Naturwaldreservate mit einer Gesamtfläche von über 240 Hektar. Sie liegen ausschließlich im Staatswald. Name Typ Fläche (ha) Landkreis Brunnenschlag Edellaubwald 10,5 Donau-Ries

Deutschordensbrand Eichenwald 27,7 Dillingen

Dumler Eichenwald 14,5 Donau-Ries

Falken Edellaubwald 10,3 Donau-Ries

Karolinenwörth Au- u. Bruchwald 25,5 Dillingen

Mitteleich Eichenwald 53,1 Dillingen

Neugeschüttwörth Au- u. Bruchwald 36,6 Dillingen

Schneetal Buchenwald 26,4 Donau-Ries

Sulz Buchenwald 23,3 Donau-Ries

Turmkopf Edellaubwald 14,4 Augsburg

Summe 242,3

Tab. 6: Naturwaldreservate in der Region Augsburg Eine möglichst naturnahe Waldbewirtschaftung ist ein wichtiger Beitrag für die biologische Vielfalt, weil sie verschiedenartige Lebensräume für unterschiedlichste Arten zur Verfügung stellt. Die Wälder in der Region sind in den zurückliegenden Jahrzehnten insgesamt naturnäher geworden. Es wurden zunehmend standortheimische Laubbäume wie Buche und Edellaubbäume eingebracht und Weißtanne an der Verjüngung beteiligt. Auch das Bewusstsein, dass sehr alte Bäume und Totholz unverzichtbare Lebensräume für viele Arten sind und deswegen im bemessenen Umfang erhalten werden sollen, ist gewachsen. Von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt sind Wälder, die in ihrer Baumartenzusammensetzung und Struktur den natürlichen Waldgesellschaften entsprechen. Solche Wälder sind in der Region selten. Umso erhaltenswerter sind

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diese wenigen noch vorhandenen Waldflächen, insbesondere in Feuchtgebieten, in den Auen und auf trockenwarmen Standorten. Die noch vorhandenen Wälder in Mooren und anderen Feuchtgebieten sind die Reste von einst in der Naturlandschaft typischen Lebensräumen. Sie sind die Rückzugsgebiete gefährdeter Arten. Damit sind sie in ihrem Bestand unverzichtbar. Bei den Niedermooren und Moorrandzonen sind besonders die Riedflächen bei Dattenhausen und Wittislingen im Nordwesten des Landkreises Dillingen, das Naturschutzgebiet „Mertinger Hölle“ und das „Wemdinger Ried“ hervorzuheben, da sie wichtige Brutplätze insbesondere für Wiesenbrüter sind. Die Reischenau bei Dinkelscherben ist das nördlichste Vorkommen eines Spirkenwaldes im südlichen Bayern (FFH-Gebiet „Dinkelscherbener Moor“). Besonders empfindliche und gefährdete Lebensräume sind Waldquellen und Waldbäche mit der sie begleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation. Ihr Schutz verdient besondere Aufmerksamkeit, weil bereits punktuelle Beeinträchtigungen das gesamte Biotop gefährden können. Die ursprünglich ausgedehnten Auwälder der Region Augsburg sind bis auf Reste verschwunden. Der größte Teil ihrer ehemaligen Flächen wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Flussregulierungen haben das Wasserregime grundlegend verändert. Überschwemmungen gibt es nur sehr selten und die Grundwasserspiegel sind gesunken. Die noch verbliebenen, teils naturfernen Auwälder sollen bei Rücksichtnahme auf dort vorkommende gefährdete Arten mit dem Ziel größerer Naturnähe bewirtschaftet werden. Die Auwälder an der Donau gehören zu einer europäischen Biotopverbundachse, die vom Schwarzwald bis zum Schwarzen Meer reicht. Eine verbindende Wirkung haben auch der Lech und die ihn begleitenden Biotope von den Alpen bis zur Donau. Eine Erweiterung der Auwälder an Donau, Lech und Wertach durch die Aufforstung benachbarter Flächen mit standortheimischen Baumarten würde die Lebensgrundlage zahlreicher Arten verbessern. Die Auen sollen revitalisiert werden. Das Ziel des „Auenprogramm Bayern“ ist zunächst der dauerhafte Schutz aller noch intakten Auen und dann die Entwicklung

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der Auen zu mehr Naturnähe. Verlagerungen des Flusslaufs, wechselnde Wasserstände und regelmäßige Überschwemmungen der Auwaldbereiche sollen wieder möglich werden. Damit können die Auen gleichzeitig dem vorbeugenden Hochwasserschutz (natürlicher Rückhalt), dem Arten- und Biotopschutz sowie der Freizeit und Erholung dienen. Auch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft ist in Auen möglich, wenn die Anforderungen an den Hochwasserschutz und den Naturschutz beachtet werden. Zu den Auwäldern des Lechs gehören auch die durch historische Waldweide entstandenen Schneeheide-Kiefern-Wälder, die sich heute natürlich in Richtung edellaubbaumreiche Bestände verjüngen. Dadurch werden lichtbedürftige Arten der Bodenflora ausgedunkelt. Zu ihrem Schutz greift das naturschutzfachliche Management in die natürliche Verjüngung ein und hält floristisch wertvolle Standorte offen. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Waldes zu beachten. Maßnahmen, die die Waldeigenschaft gefährden und so einer Rodung gleichkommen, bedürfen der Genehmigung der zuständigen unteren Forstbehörde. Dabei ist es forstfachliches Ziel, den Auwald in seiner Substanz zu erhalten und wo möglich zu entwickeln und zu erweitern. Von Bedeutung für den Naturschutz sind auch Niederwälder, die sich als historische Form der Waldnutzung im Auwald des Lech vor allem bei Todtenweis erhalten haben und die aus Gründen des Artenschutzes und der Landschaftspflege, aber auch wieder zunehmend zur Brennholzgewinnung weiter bewirtschaftet werden. In Auwäldern und gewässerbegleitenden Gehölzen kommt es immer häufiger zu Schäden durch Biber. Der Biber ist nach seiner Wiedereinbürgerung in den 1970er Jahren in seine angestammten Lebensräume zurückgekehrt und hat sich stark vermehrt. Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichszahlungen sollen die Schäden an gewässernahen Baumbeständen finanziell ausgeglichen werden. Weitere Lebensräume sind die naturnahen Reste von Hang- und Schluchtwäldern an der Lechleite zwischen Thierhaupten und Kissing, die Wertachleite von Bergheim bis Schwabegg, ferner Bruchwaldpartien, Quellhorizonte, Ränder von Weihern und Stauseen sowie naturnahe Waldränder und Heckenstreifen, Feldgehölze und vergleichbare Flächen.

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Die Wacholderheiden im Jura und die Magerrasen auf trockenen Standorten sind neben den besonderen standörtlichen Verhältnissen oft das Ergebnis extensiver Beweidung. Ohne Pflege käme es häufig zur natürlichen Wiederbewaldung dieser für den Artenschutz und das Landschaftsbild höchst wertvollen Flächen. Einen Überblick der in der Region vorkommenden Lebensräume bietet das öffentlich zugängliche Bayerische Fachinformationssystem Naturschutz (FIN-Web)

Abb. 18: Stehendes Totholz (Foto: Schaser)

Ein wesentliches Element in der Naturausstattung von Wäldern ist absterbendes und abgestorbenes Holz. Viele Tierarten sind auf Holz in allen Phasen der Zersetzung, stehend oder liegend, angewiesen. Es ist der Lebensraum für Pilze, Insekten,

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Höhlen bauende Spechte bis hin zu Fledermäusen oder Vögeln, die diese Höhlen bewohnen. Im Rahmen ihrer Waldbaugrundsätze und ihres Naturschutzkonzepts haben die Bayerischen Staatsforsten AöR festgelegt, dass Biotopbäume und Totholz in den von ihr bewirtschafteten Staatswäldern im ausreichenden Maße zu erhalten und erforderlichenfalls anzureichern sind. In den weithin offenen Bereichen der Region Augsburg wie dem Ries, dem Donau-, Wertach- und Lechtal fehlen oft naturnahe Mischwaldparzellen. Dort sind Erstaufforstungen von Mischwäldern mit standortgemäßen Baumarten wünschenswert, um ökologische Trittsteinfunktionen übernehmen zu können. Maßnahmen • Erhalt und Schaffung naturnaher Bestandstrukturen, vor allem auf besonderen

Standorten und an Waldrändern. • Erhalt und Einbringung von seltenen standortheimischen Baumarten (z. B. Eibe

und Wildobst). Dies wird vorbildlich durch ein Biotopverbundprojekt am Forstbetrieb Kaisheim umgesetzt.

• Erhalt von Höhlenbäumen. • Erhalt von Horstbäumen und Schutz ihrer Umgebung. • Belassung von stehendem und liegendem Totholz in ausreichender Menge und

Verteilung. • Erhalt von Sonderstrukturen und Waldbiotopen und, wo erforderlich, ihre

Entwicklung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden. • Belassung von Sukzessionsflächen im Rahmen der waldgesetzlichen

Möglichkeiten. • Fortführung historischer Wirtschaftsweisen in intakten Bereichen. • Verknüpfung der Maßnahmen mit forstlichen Förderprogrammen,

Vertragsnaturschutzprogramm und dem „Ökokonto“. • Bei Bedarf Besucherlenkung.

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3.6 Sicherung und Verbesserung der Sonderfunktionen

3.6.1 Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild

Definition Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dient der Bewahrung der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft. Es handelt sich vor allem um das Landschaftsbild prägende Wälder in exponierten Lagen und weithin sichtbare Waldränder vor allem in waldarmen Gebieten. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.1.1 Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft (G) Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden. Zu 7.1.1 (B) Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. … Ein besonderes Interesse gilt dem Erhalt der Landschaften von regionaltypischer Eigenart und Schönheit. Diese bestimmen die Identifikation des Menschen mit seiner Region. Sie sind darüber hinaus wichtig für die Erholung, eine wesentliche Grundlage für die Tourismuswirtschaft und können auch Standortentscheidungen von Unternehmen beeinflussen.

7.1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Z) Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege sind in den Regionalplänen als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Zu 7.1.2 (B) … Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden insbesondere Gebiete und Teilgebiete festgelegt, die wegen ... - ihrer besonderen Bedeutung für den Schutz der Kulturlandschaft ... und der daraus abzuleitenden Bedeutung für angrenzende Räume erhalten oder entwickelt werden sollen. Regionalplan für die Region Augsburg B I 2.4 Naturpark „Augsburg – Westliche Wälder“ 2.4.3 (Z) Die Wiesentälchen, insbesondere in den „Stauden“, sollen offen gehalten, gepflegt und als Grünland erhalten werden.

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2.5 Naturpark „Altmühltal – (Südliche Frankenalb)“ 2.5.2 (Z) Innerhalb des Naturparks sollen vor allem die Bereiche am Riesrand, im Wörnitzdurchbruch, am südlichen Albhang sowie im Usseltal und bei Rögling und Wittesheim in ihrer Schönheit, Vielfalt und Eigenart bewahrt werden. Die Wiesentälchen sollen offen gehalten werden.

3.2 (Z) Naturnahe Waldbestände, insbesondere die Auwälder an Donau, Lech und Wertach, die Laubmischwälder in der Alb und an den Hangleiten entlang der Friedberger Ach und am Riesrand sollen erhalten und gepflegt werden. B V Siedlungswesen

1.3 (Z) Terrassenränder, Leiten, exponierte Hanglagen, Waldränder, landschaftlich bedeutsame Talauen, ökologisch wertvolle Uferbereiche von Bächen und Stillgewässern und sonstige – das Landschaftsbild bestimmende – Freiflächen, insbesondere im Donau- und Lechtal, auf der Schwäbischen Alb, im Ries, in den Iller-Lech-Schotterplatten und im Donau-Isar-Hügelland sowie auf der Aindlinger Terrassentreppe, sollen von einer Siedlungstätigkeit freigehalten werden. Ziele des Waldfunktionsplanes Wälder und Waldränder, die das Landschaftsbild in besonderem Maße prägen, sollen erhalten und vor Beeinträchtigungen bewahrt und wenn möglich mit dem Ziel größerer Naturnähe weiter entwickelt werden. Das gilt vor allem für, - die Auwälder an Donau, Lech und Wertach und andere die Gewässer

begleitende Gehölze, - die Wälder in exponierter Lage an Hangkanten und auf Kuppen, - Waldflächen in der Umgebung von Natur- und Kulturdenkmälern, - gut einsehbare Waldränder in Erholungswäldern, in reizvollen Landschaften

oder waldarmen Gebieten.

Bei Erstaufforstungen sollen naturnahe Waldränder begründet werden. Der Wald prägt die Landschaften der Region. Die Waldränder, die den Übergang

vom offenen Land zum Wald markieren, gehören zu den unverwechselbaren

Charakteristika der Landschaft. Das gilt vor allem dort, wo Geländeformationen,

Höhenlinien oder Fluss- und Bachläufe hervorgehoben werden. Die markantesten

Beispiele sind der Riesrand, der südliche Anstieg des Jura und die Auwälder von

Donau, Lech und Wertach und deren Leitenwälder. Naturnahe und gestufte

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Waldränder aus standortheimischen Strauch- und Baumarten werden der Landschaft

am besten gerecht.

Maßnahmen

• Gestaltung von naturnahen Bestockungen und Waldrändern. • Begünstigung und Einbringung standortgemäßer Bäume und Sträucher mit

attraktiven Blüten und Früchten sowie mit lebhafter Herbstfärbung. • Auflockerung schematischer Linien durch buchtige und stufige Wald- und

Gebüschsäume.

Abb. 19: Typischer Waldrand in den Westlichen Wäldern (Foto: Schaser)

3.6.2 Wald mit besonderer Bedeutung für Lehre und Forschung

Definition Forstliche Versuchsflächen, Naturwaldreservate und Waldklimastationen werden von der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und von den Hochschulen im Einvernehmen mit den Waldeigentümern ausgesucht und betreut. Diese Waldflächen haben als Forschungsobjekte eine herausragende Bedeutung für die Untersuchung der Wuchs- und Entwicklungsdynamik von Wäldern.

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Ziele des Waldfunktionsplanes Wälder, die der Forschung und Lehre dienen, sollen erhalten werden. In der Region Augsburg sind die Forschungsvorhaben • Langzeitmessstation Högelwald • Waldklimastation Zusmarshausen • Ertragskundliche Versuchsflächen von Assmann/Franz bei Laugna von besonderer Bedeutung.

Abb. 20: Probenentnahme an Biotopbäumen (Foto: V. Binner)

Maßnahmen • Behandlung im Sinne der Versuchsanordnung. • Schutz vor schädlichen Einwirkungen.

3.6.3 Wald mit besonderer Bedeutung als forsthistorischer Waldbestand und im Bereich von Kulturdenkmälern

Definition Erhaltungswürdige Zeugnisse historischen Wirtschaftens wie Mittel- und Niederwälder oder Hutewälder, die auch künftig in traditioneller Art und Weise weiter gepflegt und bewirtschaftet werden sollen.

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Die Mittel- und Niederwälder sowie Hutungen und die Kopfweidenwirtschaft (Felber), die bis zum Beginn der modernen Forstwirtschaft den Wald prägten, sind heute fast völlig verschwunden. In traditioneller Weise werden noch Niederwälder an der Wertach im Bereich von Wehringen und am Lech im Naturschutzgebiet bei Todtenweis bewirtschaftet. Erhalten sind auch noch Kopfweiden im Gemeindewald Meitingen. Sie dienten früher der Gewinnung von Faschinen. Sie werden weiter gepflegt. Maßnahmen in Hute-, Mittel- und Niederwäldern sowie in der Kopfweidenwirtschaft • Fortführung der historischen Wirtschaftsweise in intakten Bereichen. • Bei Bedarf Durchführung strukturverbessernder Eingriffe. • Verknüpfung der Maßnahmen mit forstlichen Förderprogrammen,

Vertragsnaturschutzprogramm und dem „Ökokonto“

Wälder im Bereich von Kulturdenkmälern können deren Erhaltung dienen und auch die Attraktivität dieser für den Besucher erhöhen.

Landesentwicklungsprogramm (LEP) 8.4.1 Schutz des kulturellen Erbes (G) Die heimischen Bau- und Kulturdenkmäler sollen in ihrer historischen und regionalen Vielfalt geschützt und erhalten werden. Beeinträchtigungen von Denkmälern sollen vermieden werden. Erdarbeiten im Bereich von Bodendenkmälern sind daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz des Bodendenkmals erforderlich ist (Art. 7 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz). Die häufigsten Denkmäler in den Wäldern sind Hügelgräber. Seltener sind die Fundamente von Siedlungen oder Befestigungsanlagen, alte Erzgruben oder Reste von Straßen.

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Abb. 21: Mittelalterlicher Burgstall im Landkreis Augsburg bei Walkertshofen

(Foto: Schörry)

Die bayerische Denkmalliste und Denkmaltopographien sowie der Internetdienst BayernViewer-denkmal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege geben Aufschluss über Lage und Bedeutung von Bau- und Bodendenkmälern. Maßnahmen im Bereich von Kulturdenkmälern • Vermeidung von Schäden an Kulturdenkmälern. • Gestaltung von naturnahen, stabilen Bestockungen und Waldrändern.

3.6.4 Wald mit besonderer Bedeutung für die Sicherung forstlicher Genressourcen

Definition Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Sicherung forstlicher Genressourcen dienen dem Erhalt und der Nutzung der genetischen Vielfalt der Waldbäume. In Samenplantagen wird hochwertiges Saatgut zur Sicherung der Genressourcen und zur Versorgung mit herkunftsgerechtem Vermehrungsgut gewonnen. Daneben ist die Sicherstellung der Naturverjüngung in autochthonen Beständen ein wichtiger Bestandteil der Erhaltung der genetischen Vielfalt.

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Ziel des Waldfunktionsplanes Bestände zur Sicherung der Genressourcen und zur Versorgung mit herkunftsgerechtem Vermehrungsgut sind zu erhalten und so zu bewirtschaften, dass sie ihre Funktion bestmöglich erfüllen können. Bestände zur Saatgutgewinnung dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten. Damit erfüllen sie eine wichtige Aufgabe für die ökologische und die ökonomische Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft.

Abb. 22: Zapfenpflücker (Foto: Nickl)

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Wälder mit großer genetischer Vielfalt können sich veränderten Umweltbedingungen besser anpassen. Das ist gerade im Hinblick auf die Klimaveränderung in Zukunft von großer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung und dem Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut sind im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) verankert. Zuständig ist das Bayerische Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP) in Teisendorf. Maßnahmen • Förderung der Fruktifikation durch Freistellen der Samenbäume • Schutz und Förderung der Naturverjüngung • Saatguternte

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4. Literatur • Arbeitskreis Forstliche Landespflege (1991): Waldlandschaftspflege: Hinweise

und Empfehlungen für die Gestaltung und Pflege des Waldes in der Landschaft. Landsberg

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 18/1999: Totes Holz – lebend(ig)er Wald

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 31/2001: Es wächst zusammen, was zusammengehört. Die neue Karte der natürlichen Waldzusammensetzung Bayerns

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 34/2002: Stickstoff in Bayerns Wäldern

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 51/2005: Zweite Bundeswaldinventur

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 52/2006: Forstliche Zusammenschlüsse

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 53/2006: Totes Holz voller Leben

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 56/2007: Cluster-Initiative Forst und Holz

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 63/2008: Juwelen im Wald – Naturwaldreservate in Bayern

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft LWF aktuell 66/2008: Wald und Wasser

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 69/2009: Natura 2000

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF aktuell 70/2009: Kräfte bündeln in forstlichen Zusammenschlüssen

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Bericht Nr. 39/2003: Der Wald für morgen. Kapitel 9 Schutz und Erholung: Der Wald kann mehr als Holz produzieren

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Merkblatt 17/2004: Biotopbäume und Totholz – Vielfalt im Wald

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Merkblatt 21/2006: Vogelschutz im Wald

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 09/1996: Auwälder in Südbayern – Standörtliche Grundlagen und Bestockungsverhältnisse im Staatswald

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 13/2007: Der Biber in Bayern

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• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 32/2001: Die regionale natürliche Waldzusammensetzung Bayerns

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 33/2001: Waldbewohner als Weiser für die Naturnähe und Qualität der forstlichen Bewirtschaftung

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 40/2003: Hochwasserschutz im Wald

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 44/2004: Vorbeugender Hochwasserschutz durch Wald und Forstwirtschaft in Bayern

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 45/2004: Beiträge zur Tanne

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 49/2005: Die zweite Bundeswaldinventur 2002

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 50/2005: Holzaufkommensprognose für Bayern

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 51/2006: Erfassung von Waldlebensraumtypen in FFH-Gebieten

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 55/2006: Wald – Schutz vor Hochwasser?

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 56/2007: Vogelmonitoring im bayerischen Staatswald 1999 - 2004

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 59/2009: Die Douglasie – Perspektiven im Klimawandel

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 61/2009: 30 Jahre Naturwaldreservate in Bayern

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 63/2009: Fichtenwälder im Klimawandel

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, LWF Wissen 66/2011: Wälder im Klimawandel – Weißtanne und Küstentanne

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (2002): Kartierhilfe für die Erfassung der nach Art. 13 d Abs. 1 BayNatSchG besonders geschützten Waldbiotope auf Sonderstandorten. Freising

• Bayerische Staatsforsten AöR (2009): Naturschutzkonzept der Bayerischen Staatsforsten

• Bayerische Staatsforsten AöR (2008): Waldbaugrundsätze der Bayerischen Staatsforsten

• Bayerische Staatsregierung (2009): Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie). Hrsg. StMUG, München

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• Bayerisches Landesamt für Umwelt & Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (2007): Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern. Augsburg & Freising

• Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2008): Waldzustandsbericht 2008, 5. Wald und Gesellschaft. S. 45-53

• Bernrath, K., Roschewitz, A., Studhalter, S. (2006): Die Wälder der Stadt Zürich als Erholungsraum. Birmensdorf, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL

• Ellenberg, H. (1996): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen in ökologischer, dynamischer und historischer Sicht. Ulmer Vlg.

• Hamberger, J., Irlinger, W., Suhr, G. (2008): In Boden und Stein. Denkmäler im Wald. Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft und Zentrum für Wald und Holz

• Küster, H. (1998): Geschichte des Waldes. Verlag C. H. Beck, München

• Litt, T. (2000): Waldland Mitteleuropa – die Megaherbivorentheorie aus paläobotanischer Sicht. LWF-Wissen 27

• Müller-Kröhling, S., Franz, Ch., Binner, V., Müller, J., Pechacek, P., Zahner, V. (2006): Artenhandbuch der für den Wald relevanten Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie in Bayern. 4. Fassung 6/2006, Freising

• Neft, R. (2006): Biotopbäume und Totholz im bayerischen Staatswald schützen, erhalten und fördern. LWF-aktuell 55, S. 28 – 30

• Röder, H. et al. im Auftrag der Cluster-Initiative Forst und Holz in Bayern (2008): Ergebnisse der Cluster-Studie 2008. Freising

• Schaffner, S., Suda, M. (2008): Erholungseinrichtungen im Urteil der Bürger. LWF aktuell 62. S. 12-15

• Ulmer, U., Brändli, U.-B. (2010): Erholung im Schweizer Wald. Ergebnisse des dritten Landesforstinventars. Wald und Holz 5/2010

• Gauer, J., Aldinger, E. (Hrsg.) (2005): Waldökologische Naturräume Deutschlands. Mitteilungen des Vereins für Forstliche Standortskunde und Forstpflanzenzüchtung Nr. 43

• Volk, H., Schirmer, C. (Hrsg.) (2005): Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes (Waldfunktionenkartierung). Projektgruppe Forstliche Landespflege, Frankfurt

• Walentowski, H., Ewald, J., Fischer, A., Kölling, Chr., Türk, W. (2006): Handbuch der natürlichen Waldgesellschaften Bayerns. Freising

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Internetadressen (zuletzt überprüft am 01.10.2013)

• Bayerische Forstverwaltung, Funktionen des Waldes: http://www.forst.bayern.de/funktionen-des-waldes

• Bayerische Forstverwaltung, Gutachten zur Situation der Waldverjüngung, http://www.forst.bayern.de/jagd/verbissgutachten/index.php

• Bayerische Forstverwaltung, Rohstoff Holz: http://www.forst.bayern.de/rohstoff-holz/

• Bayerische Forstverwaltung, Walderlebnispfade und Waldlehrpfade in Bayern: http://www.forst.bayern.de/waldpaedagogik/walderlebnispfade/

• Bayerische Forstverwaltung, Walderlebniszentrum Oberschönenfeld: http://www.forst.bayern.de/waldpaedagogik/walderlebniszentren/

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), Naturwaldreservate: http://www.lwf.bayern.de/waldoekologie/naturschutz/naturwaldreservate/index.php

• Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), Publikationen: http://www.lwf.bayern.de/publikationen

• Bayerisches Landesamt für Umwelt; Das Auenprogramm Bayern im Überblick http://www.lfu.bayern.de/natur/auenprogramm/index.htm

• Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie: http://www.wasserrahmenrichtlinie.bayern.de/

• Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Gesamtökologisches Gutachten Donauried GÖK: http://www.lfu.bayern.de/natur/fachinformationen/landschaftsentwicklung/gesamtoekologisches_gutachten/

• Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Natur: http://www.lfu.bayern.de/natur/index.htm

• Bayerische Staatsforsten AöR: http://www.baysf.de/

• Bundeswaldinventur2/Themen: http://www.bundeswaldinventur.de/enid/47e64055fbcf9f75a0774c18c09ad559,0/6l.html

• Cluster Forst und Holz in Bayern: http://www.cluster-forstholzbayern.de

• Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwaben: http://www.fvschwaben.de

• Naturpark Augsburg Westliche Wälder e. V.: http://www.naturpark-augsburg.de/

• PEFC, Region Bayern: https://pefc.de/ueber-pefc/pefc-regional.html

• Regionaler Planungsverband Augsburg, Region 9, Regionalplan: http://www.rpv-augsburg.de/regionalplan/index.html

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• Stadt Augsburg, Waldpavillon: http://www.waldpavillon.augsburg.de/index.php?id=5937

• Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: http://www.wwa-don.bayern.de/ Internet-Kartendienste (zuletzt überprüft am 01.10.2013)

• Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz – Online-Viewer (FIN-Web) des StMUG: http://gisportal-umwelt2.bayern.de/finweb/risgen?template=StdTemplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&askbio=on

• BayernViewer-denkmal des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege: http://geodaten.bayern.de/tomcat/viewerServlets/extCallDenkmal?

• Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) des Bayerischen Landesamts für Umwelt: http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm

• Interaktives Kartenverzeichnis des Statistischen Landesamtes Bayern:https://www.statistik.bayern.de/interaktiv/regionalkarten/archiv/home.asp

Mündliche Mitteilungen und andere Hinweise

• der Höheren Naturschutzbehörde Regierung von Schwaben, der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Nördlingen und Wertingen, des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth, der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen und Donau-Ries.

Zu den Abbildungen 1, 2, 3, 4, 13: Die Maßstabsangabe 1:600.000 bezieht sich auf den Abdruck der Abbildung im vollen DIN A4 Format. In diesem Layout beträgt der Maßstab rund 1:780.000. Zu den Tab. 5.3, 5.3.1 bis 5.3.5:

Auf der Grundlage von Flächeninformationen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt www.lfu.bayern.de und des RISView Bayern

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5. Daten und Übersichten zum Waldfunktionsplan für die Region Augsburg

5.1 Allgemein: Flächen, Nutzungsarten, Einwohner

Quelle: www.statistik.bayern.de (2010)

Region Augsburg

Stadt Augsburg

Landkreis Augsburg

Landkreis Dillingen

Landkreis Donau-

Ries

Landkreis Aichach-Friedberg

Freistaat Bayern

Fläche insgesamt (Hektar) 406.524 14.684 107.115 79.221 127.470 78.034 7.055.011

Flächenanteil Wald (%) 26,8 23,6 32,9 22,3 26,0 25,0 35,0

Flächenanteil Landwirtschaft (%) 57,1 27,8 50,6 62,2 60,1 61,4 49,5

Flächenanteil Siedlung und Verkehr (%) 13,5 43,0 14,3 11,6 11,6 11,8 11,2

Einwohner 855.105 264.076 240.148 93.762 129.006 128.113 12.531.925

Bevölkerungsdichte (E/km²) 210 1.798 224 118 101 164 178

Waldfläche je Einwohner (m²) 1499 131 1467 1884 2569 1523 1970

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5.2 Nutzfunktion: Baumartenanteile, Vorräte und Zuwächse in der Region Augsburg Quelle: BWI² (2002)

Baumartenanteile in % Alle Besitzarten Privatwald Körperschaftswald Staatswald Fichte 55 67 44 47 Kiefer 5 6 6 4 Sonstiges Nadelholz 5 4 5 6 Buche 12 6 9 22 Eiche 6 4 8 8 Sonstiges Laubholz 17 13 27 14 Alle Baumarten 100 100 100 100 Vorräte (1000 Festmeter) Fichte 29265 15966 5776 7523 Kiefer 2332 1338 572 422 Sonstiges Nadelholz 1390 688 312 390 Buche 4249 1291 706 2252 Eiche 1982 632 718 632 Sonstiges Laubholz 3517 1375 1231 911 Alle Baumarten 43935 21290 9315 12130 Zuwächse (1000 Festmeter/Jahr) Fichte 1185 635 235 315 Kiefer 67 35 15 17 Sonstiges Nadelholz 62 27 15 20 Buche 152 45 23 84 Eiche 60 20 20 20 Sonstiges Laubholz. 130 49 45 36 Alle Baumarten 1656 811 353 492 Sonstiges Nadelhölzer: Lärche, Tanne, Douglasie... Sonstige Laubhölzer: Hainbuche, Ahorne, Esche, Birken, Linde, Erlen, Weiden, Pappeln…

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5.3 Waldfunktionen Region Augsburg Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 106128 59734 19606 26787 100 56 18 25

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 35328 22918 5090 7320 33 38 26 27 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 70800 36817 14516 19468 67 62 74 73 Wald mit den Funktionen Wasserschutz 24074 11385 7530 5160 23 19 38 19 Bodenschutz 5731 2582 2032 1118 5 4 10 4 Klima regional 23977 13280 2385 8312 23 22 12 31 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 12738 4599 5746 2392 12 8 29 9 Sichtschutz 198 126 38 34 0 0 0 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 5496 805 2543 2148 5 1 13 8 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 37287 14768 9658 12861 35 25 49 48 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 38039 19607 10151 8281 36 33 52 31

Seite 85

5.3 Waldfunktionen Region Augsburg

Hektar Anteile in %

der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 18439 6469 5567 6403 17 11 28 24 Naturwaldreservate 224 0 0 223 0 0 0 1 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 6374 2438 2952 984 6 4 15 4 Überschwemmungsgebiete 3708 1110 1520 1079 3 2 8 4 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 3939 2456 343 1140 4 4 2 4 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 1027 467 481 79 1 1 2 0 Wassersensible Bereiche 18647 8263 6598 3786 18 14 34 14 FFH-Gebiete 12545 3530 4348 4667 12 6 22 17 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 11153 5649 2023 3481 11 9 10 13 Naturparke 52008 25863 9545 16600 49 43 49 62 Naturschutzgebiete 2249 245 1795 209 2 0 9 1 Landschaftsschutzgebiete 60806 31855 11393 17559 57 53 58 66 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 66 43 11 11 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 73 41 32 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 23: Waldfunktionen Region Augsburg (Prozent der Waldfläche)

Seite 87

5.3.1 Waldfunktionen Stadt Augsburg Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 3508 1297 1808 403 100 37 52 11

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 2 2 0 0 0 0 0 0 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 3506 1294 1808 403 100 100 100 100 Wald mit den Funktionen Wasserschutz 2217 215 1804 198 63 17 100 49 Bodenschutz 0 0 0 0 0 0 0 0 Klima regional 830 650 0 179 24 50 0 44 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 2682 640 1818 224 76 49 101 55 Sichtschutz 0 0 0 0 0 0 0 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 1713 248 1286 180 49 19 71 45 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 2995 1276 1316 403 85 98 73 100 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 2331 350 1790 191 66 27 99 47

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5.3.1 Waldfunktionen Stadt Augsburg

Hektar Anteile in %

der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 3247 1230 1677 341 93 95 93 84 Naturwaldreservate 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 1636 3 1516 118 47 0 84 29 Überschwemmungsgebiete 127 0 13 114 4 0 1 28 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 78 17 61 0 2 1 3 0 Wassersensible Bereiche 2148 212 1753 184 61 16 97 46 FFH-Gebiete 1689 16 1514 158 48 1 84 39 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 0 0 0 0 0 0 0 0 Naturparke 1379 1161 0 217 39 90 0 54 Naturschutzgebiete 1660 0 1503 157 47 0 83 39 Landschaftsschutzgebiete 1776 1260 217 298 51 97 12 74 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 1 0 0 1 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 0 0 0 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 24: Waldfunktionen Stadt Augsburg (Prozent der Waldfläche)

Seite 90

5.3.2 Waldfunktionen Landkreis Augsburg Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 34411 16088 5937 12386 100 47 17 36

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 4654 1906 1004 1745 14 12 17 14 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 29757 14182 4933 10642 86 88 83 86 Wald mit den Funktion Wasserschutz 6761 3200 1938 1623 20 20 33 13 Bodenschutz 91 28 23 40 0 0 0 0 Klima regional 21269 10950 2187 8133 62 68 37 66 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 3431 1178 1390 863 10 7 23 7 Sichtschutz 0 0 0 0 0 0 0 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 2886 522 530 1834 8 3 9 15 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 21485 8385 3726 9374 62 52 63 76 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 11131 5489 2821 2822 32 34 48 23

Seite 91

5.3.2 Waldfunktionen Landkreis Augsburg

Hektar

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 9750 3163 1739 4848 28 20 29 39 Naturwaldreservate 14 0 0 14 0 0 0 0 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 1020 322 412 286 3 2 7 2 Überschwemmungsgebiete 341 37 303 1 1 0 5 0 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 1240 750 237 254 4 5 4 2 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 282 143 95 44 1 1 2 0 Wassersensible Bereiche 5086 2250 1561 1275 15 14 26 10 FFH-Gebiete 357 10 73 274 1 0 1 2 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 2 0 2 0 0 0 0 0 Naturparke 31362 15280 4751 11331 91 95 80 91 Naturschutzgebiete 78 7 71 0 0 0 1 0 Landschaftsschutzgebiete 30745 14856 4673 11215 89 92 79 91 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 5 5 0 0 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 12 8 4 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 25: Waldfunktionen Landkreis Augsburg (Prozent der Waldfläche)

Seite 93

5.3.3 Waldfunktionen Landkreis Dillingen Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 17316 8898 3145 5272 100 51 18 30

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 5300 2943 722 1635 31 33 23 31 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 12015 5955 2423 3638 69 67 77 69 Wald mit den Funktionen Wasserschutz 4933 2237 1691 1005 28 25 54 19 Bodenschutz 3313 1088 1515 710 19 12 48 13 Klima regional 1878 1680 198 0 11 19 6 0 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 3397 1172 1517 708 20 13 48 13 Sichtschutz 6 3 3 0 0 0 0 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 246 1 217 28 1 0 7 1 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 3373 757 1534 1082 19 9 49 21 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 8820 3740 2059 3020 51 42 65 57

Seite 94

5.3.3 Waldfunktionen Landkreis Dillingen

Hektar Anteile in %

der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 2838 867 1278 693 16 10 41 13 Naturwaldreservate 130 0 0 129 1 0 0 2 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 142 80 14 49 1 1 0 1 Überschwemmungsgebiete 1923 531 841 551 11 6 27 10 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 839 758 77 4 5 9 2 0 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 365 133 206 27 2 1 7 1 Wassersensible Bereiche 4304 1731 1614 958 25 19 51 18 FFH-Gebiete 5596 1642 1351 2604 32 18 43 49 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 8337 3763 1808 2765 48 42 57 52 Naturparke 4772 3463 555 754 28 39 18 14 Naturschutzgebiete 86 55 2 28 0 1 0 1 Landschaftsschutzgebiete 7860 4569 1828 1463 45 51 58 28 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 7 7 0 0 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 1 0 1 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 26: Waldfunktionen Landkreis Dillingen (Prozent der Waldfläche)

Seite 96

5.3.4 Waldfunktionen Landkreis Donau-Ries Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 31699 19437 6341 5921 100 61 20 19

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 15974 10307 2628 3039 50 53 41 51 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 15725 9130 3713 2882 50 47 59 49 Wald mit den Funktionen Wasserschutz 5651 3020 1388 1243 18 16 22 21 Bodenschutz 2079 1246 471 362 7 6 7 6 Klima regional 0 0 0 0 0 0 0 0 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 2340 1210 550 580 7 6 9 10 Sichtschutz 173 109 35 29 1 1 1 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 493 7 396 90 2 0 6 2 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 3563 1216 1713 633 11 6 27 11 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 12176 7467 2652 2058 38 38 42 35

Seite 97

5.3.4 Waldfunktionen Landkreis Donau-Ries Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 1918 964 450 505 6 5 7 9 Naturwaldreservate 80 0 0 80 0 0 0 1 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 2798 1537 851 410 9 8 13 7 Überschwemmungsgebiete 1119 476 231 412 4 2 4 7 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 5 3 2 0 0 0 0 0 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 160 129 22 9 1 1 0 0 Wassersensible Bereiche 4389 2365 1006 1019 14 12 16 17 FFH-Gebiete 4315 1616 1091 1607 14 8 17 27 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 2814 1885 213 716 9 10 3 12 Naturparke 14494 5958 4239 4297 46 31 67 73 Naturschutzgebiete 73 41 10 22 0 0 0 0 Landschaftsschutzgebiete 19142 10518 4361 4263 60 54 69 72 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 5 5 0 0 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 45 27 18 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 27: Waldfunktionen Landkreis Donau-Ries (Prozent der Waldfläche)

Seite 99

5.3.5 Waldfunktionen Landkreis Aichach-Friedberg Hektar Anteile in %

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Waldflächen 19194 14015 2375 2804 100 73 12 15

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Wald ohne besondere Funktionen 9397 7760 736 901 49 55 31 32 Wald mit einer oder mehreren Funktionen 9797 6255 1639 1903 51 45 69 68 Wald mit den Funktionen Wasserschutz 4513 2713 709 1091 24 19 30 39 Bodenschutz 248 219 22 7 1 2 1 0 Klima regional 0 0 0 0 0 0 0 0 Klima lokal einschl. Lärm- und Immissionsschutz 888 399 472 17 5 3 20 1 Sichtschutz 19 13 0 5 0 0 0 0 Erholungswald Intensitätsstufe I 158 27 114 17 1 0 5 1 Erholungswald Intensitätsstufe I und II 5872 3135 1368 1368 31 22 58 49 Biologische Vielfalt und Landschaftsbild (einschl. H und G) 3581 2561 829 191 19 18 35 7

Seite 100

5.3.5 Waldfunktionen Landkreis Aichach-Friedberg Hektar

Anteile in % der Waldfläche der jeweiligen Besitzart

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Alle Besitzarten Privatwald

Körperschafts-wald Staatswald

Wald in Schutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie in wassersensiblen Bereichen Bannwald 686 246 424 16 4 2 18 1 Naturwaldreservate 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasserschutzgebiete (einschl. Heilquellensch.) 778 497 160 121 4 4 7 4 Überschwemmungsgebiete 197 65 132 1 1 0 6 0 Wasserwirtschaftliche Vorrang-und Vorbehaltsgebiete (Wasserversorgung) 1855 946 27 882 10 7 1 31 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Hochwasser) 142 45 97 0 1 0 4 0 Wassersensible Bereiche 2720 1704 664 351 14 12 28 13 FFH-Gebiete 590 247 319 23 3 2 13 1 EU-Vogelschutzgebiete (SPA) 0 0 0 0 0 0 0 0 Naturparke 0 0 0 0 0 0 0 0 Naturschutzgebiete 353 143 209 1 2 1 9 0 Landschaftsschutzgebiete 1285 650 313 321 7 5 13 11 Flächig geschützte Landschaftsbestandteile 46 26 11 10 0 0 0 0 Flächige Naturdenkmäler 15 5 10 0 0 0 0 0

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Wasserschutz Bodenschutz Klima regional Klima lokal einschl.Lärm- und

Immissionsschutz

ErholungswaldIntensitätsstufe I

Erholungswald (I+II) Biolog. VielfaltLandschaftsbild

Abb. 28: Waldfunktionen Landkreis Aichach-Friedberg (Prozent der Waldfläche)

Seite 102

6. Legende zu Abbildung 2: Geologie der Region Augsburg

(Datenquelle: © Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de)