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WALSRODER™ Nitrocellulose
Lagerung und Handhabung
Nitrocellulose
NITROCELLULOSE
322
CellulosicsInhaltDow Wolff Cellulosics .....................................................Seite 2
Sichere Handhabung, Entzündungsgefahr,
Lagerung .......................................................................Seite 4
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
Transport innerhalb der Betriebsstätte .............................Seite 5
Handhabung Rieselfähige NC ..........................................Seite 6
Verarbeitung ..................................................................Seite 8
Inliner Konzepte .............................................................Seite 8
Handhabung der NC-Verpackungen
beim Entleeren ..............................................................Seite 10
Entsorgung, Aufarbeitung,
Brandbekämpfung .........................................................Seite 12
Kenndaten .....................................................................Seite 14
Weitere Informationen ....................................................Seite 15
3
Diese Broschüre enthält Empfehlungen für
den Umgang mit Nitrocellulose, die sich aus
EU-Richtlinien und daraus abgeleiteten
speziellen deutschen Gesetzen und Verord-
nungen ergeben. Die Gesetzgebung unterschei-
det zwischen verschiedenen Ländern. Jeder,
der Nitrocellulose handhabt, ist verpfl ichtet,
sich über gesetzliche Vorschriften und örtliche
Bestimmungen für den Umgang mit Nitrocellu-
lose zu informieren und diese einzuhalten.
Zur Lackherstellung verwendete WALSRODER™
Nitrocellulose ist Cellulosenitrat mit einem
Stickstoffgehalt kleiner 12,6 Prozent. Sie enthält
die Anfeuchtungsmittel Wasser oder Alkohol in
einer gesetzlich vorgeschriebenen Menge von
nicht weniger als 25 Gewichtsprozent oder einen
gelatinierenden Weichmacher in Mengen von
nicht weniger als 18 Ge wichtsprozent. Andere
Formen von Nitrocellulose werden von Dow
Wolff Cellulosics nicht produziert und werden in
dieser Broschüre nicht behandelt.
Die Lack-Nitrocellulose selbst gilt weder als
giftig noch als gesundheitsgefährlich. In reiner
Form wird Nitrocellulose aller dings nicht in den
Handel gebracht, sondern aufgrund gesetz-
licher Vorschriften nur mit mindestens 25 %
Alkohol oder mindestens 18 % Weichmacher.
Gesundheitsgefahren können von Anfeuch-
tungsmitteln oder Weichmachern und
bei Bränden von Verbrennungsprodukten
ausgehen. Isopropanol als An feuchtungsmittel
für WALSRODER™ Nitrocellulose ist bei der
üblichen Anfeuchtung von 30 Prozent mit Xi
(reizend) auf dem Packstück gekennzeichnet.
CellulosicsWALSRODER™ NitrocelluloseBasis für Lacke und Druckfarben
WALSRODER™ Nitrocellulose besitzt als Derivat des natürlichen Rohstoffs Cellulose hervor ragende
Eigenschaften. Sie löst sich gut in organischen Lösemitteln und bildet mit ihrer relativ steifen
Molekülkette einen harten aber fl exiblen Film – ideal für einen guten Lack. Als Rohstoff für Lacke ist
WALSRODER™ Nitrocellulose auch in Zukunft unentbehrlich: Nitrolacke heben die Maserung von
Holz besonders gut hervor. In Druckfarben verbleibt dank schneller Trocknung und vollständiger
Lösemittelabgabe kein Lösemittel, was besonders bei Lebensmittelverpackungen wichtig ist. In
Lederlacken, etwa für Schuhe, ist die hohe Flexibilität der Nitrocellulose gefragt.
Herstellung und Verpackung von WALSRODER™ Nitrocellulose basieren auf neuesten Technologien
und unterliegen einem ständigen Optimierungsprozess.
4
SicherSichere HandhabungEntzündungsgefahr
Nitrocellulose kann z. B. durch offene Flamme,
Funken, Schlag, Reibungswärme, statische
Elektrizität etc. entzündet werden. Um die
Entzündung zu vermeiden, sind u. a. folgende
Maßnahmen zu treffen:
Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
Hierauf ist deutlich hinzuweisen.
Elektrische Installationen und Betriebsmittel
(z.B. Leuchten, Schalter) sind entsprechend
den geltenden Vorschriften auszuwählen
In Deutschland ist insbesondere die VDE-
Richtlinie 0165 zu beachten. In anderen
Ländern sind ebenfalls die örtlichen Bestim-
mungen für elektrische Installationen und
Betriebsmittel in Ex-Bereichen zu beachten.
Die Benutzung von funkenziehenden Werk-
zeugen ist nicht gestattet. Geeignet sind
Werkzeuge aus weichen, nicht funken-
reißenden, leitenden Materialien, wie z. B.
Bronze, Kupfer oder Edelstahl. Werkzeuge
aus Stahl dürfen nicht verwendet werden.
Gebinde mit Nitrocellulose sind sorgfältig
und behutsam zu transportieren. Sie sind
vor Schlag, Stoß und Reibung zu schützen.
Um die Gefahr durch Reibungswärme
zu verringern, sind WALSRODER™ Nitro-
cellulose und WALSRODER™ NC-Chips
in Gebinden aus Pappe verpackt, die
aus schlecht wärmeleitendem Material
bestehen.
Lagerung
Nitrocellulose darf nur in den Original-
gebinden gelagert werden.
Angefeuchtete und plastifi zierte Nitrocellu-
lose ist in kühlen und trockenen Räumen
zu lagern. Insbesondere Kartons mit riesel-
fähiger Nitrocellulose müssen trocken ge-
lagert werden, da sie sonst instabil werden.
In Deutschland müssen bei der Lagerung
die Sprengstoff-Lagerrichtlinien 300, 310,
340, 350, 360 und 410 beachtet werden.
Paletten mit rieselfähiger WALSRODER™
Nitrocellulose in Kartons dürfen maxi-
mal zweilagig gestapelt werden, wenn sie
originalverpackt sind. Ist die Stretch-Folie
der Original-Verpackung nicht vorhanden,
dürfen die Paletten nicht gestapelt werden.
Fibertrommeln dürfen maximal dreilagig
gestapelt werden, wenn sie gebändert sind.
Bei der Verarbeitung von WALSRODER™
Nitro-cellulose oder WALSRODER™ NC-Chips
ist jeweils die älteste Lieferung zuerst zu
verarbeiten. Das Herstellungsdatum befi ndet
sich auf dem Typenetikett.
Die maximale Lagerdauer für WALSRO-
DER™ Nitrocellulose und WALSRODER™
NC-Chips beträgt 2 Jahre bei max. 40 °C
(vgl. Sicherheitsdatenblatt). Sollte die Lager-
fähigkeit von Nitrocellulose (angefeuchtete
Nitrocellulose sowie NC-Chips) überschrit-
ten werden, dann besteht die Möglichkeit
einer Zersetzung der Nitrocellulose, was
wiederum mit einem erhöhten Brandrisiko
einhergeht. Dieses Risiko steigt mit zuneh-
mender Lagerdauer. Es wird empfohlen,
ein Lagerkontrollsystem einzurichten, mit
dem eine längere Lagerung als 2 Jahre
ausgeschlossen wird.
Nitrocellulose-Gebinde dürfen nicht in
Lagerräumen geöffnet werden.
Nitrocellulose-Gebinde sollten nicht
längere Zeit der Sonne ausgesetzt sein.
Nitrocellulose darf in Deutschland nicht mit
anderen Gefahrstoffen zusammen gelagert
werden. Gemäß Sprengstoff-Lagerrichtlinie
Spreng LR 300 vom September 1991, Nr. 5,
Absatz 4, insbesondere nicht mit
• Explosivstoffen oder Gegenständen
mit Explosivstoffen,
• verdichteten, verfl üssigten oder unter
Druck gelösten Gasen,
• entzündbaren, fl üssigen Stoffen wie
z. B. brennbaren Lösemitteln und
deren Zubereitungen, also auch
lösemittelhaltigen Lacken,
• selbstentzündlichen Stoffen,
• Stoffen, die bei Berührung mit Wasser
entzündliche Gase entwickeln,
• entzündend (oxidierend) wirkenden Stoffen,
• giftigen Stoffen,
• ansteckungsgefährlichen Stoffen,
• radioaktiven Stoffen,
• ätzenden Stoffen, wie z. B. Säuren
und Laugen,
• Aminen.
Dieses Zusammenlagerverbot gilt für alle
NC-Läger und ist einzuhalten, soweit andere
Gesetze und Verordnungen in anderen Ländern
nicht andere Verfahren vorschreiben. Diese
Einhaltung wird auch für NC-Läger außerhalb
Deutschlands empfohlen. Für den Bau und
das Betreiben von Nitrocellulose-Lägern sind
die Gesetze und Verordnungen des jeweiligen
Landes anzuwenden.
5
Allgemeine
Vorsichtsmaßnahmen
Mit Wasser oder Alkohol angefeuchtete
Nitrocellulose kann durch Verdunstung
der Anfeuchtungsmittel austrocknen.
Dadurch wird sie empfi ndlicher gegen
Schlag und Wärme (z. B. durch Reibung).
Um ein Verdunsten zu vermeiden, sollten
Nitrocellulose-Gebinde immer gut
verschlossen sein. WALSRODER™ Nitro-
cellulose wird in antistatisch ausgerüs-
teten Polyethylen-(PE)-Innenbeuteln
geliefert, die fest verschlossen sind und
ein Austrocknen verhindern. Wir empfehlen,
Nitrocellulose-Trommeln und Kartons
komplett einzusetzen. Sollten Gebinde
ausnahmsweise nur teilentleert werden,
ist der PE-Beutel gut zu verschließen,
damit das Anfeuchtungsmittel nicht
verdunsten kann.
Nitrocellulose darf nicht mit Säuren, Lau-
gen, Aminen oder oxidierenden Substanzen
in Kontakt gebracht werden, da dadurch
eine spontane Zersetzung oder sogar
Entzündung eintreten kann.
Transport innerhalb der
Betriebsstätte
Die Nitrocellulose-Gebinde sollen sorgfältig
und behutsam transportiert werden
Rutschen, Schleifen, Werfen und Fallen-
lassen sind nicht zulässig.
Beim Transport von ganzen Paletten müssen
die darauf befi ndlichen Gebinde gesichert
werden: Trommeln z. B. durch Spanngurte
(Bänder), Kartons z. B. durch die Stretch-
Folie der Originalverpackung.
Einzelne Gebinde sollen auf einer Sack-
bzw. Fasskarre transportiert werden. Dabei
dürfen die Räder der Karre nicht an der
Verpackung schleifen. Die Entstehung von
Reibungswärme sowie Rutschen oder
Schleifen der Gebinde sind zu vermeiden.
Trommeln können auch hochkant auf dem
Bodenrand gerollt werden.
Handhabung
6
1 2 3 4
Handhabung Rieselfähige Nitrocellulose
Handhabung
7
1 Karton durch Aufschneiden der
oberen Verklebung öffnen.
2 Den gefalteten oberen Teil des Beutels mit
Nitrocellulose anheben, so dass die
Näh- und Klebekante nach oben zeigt.
Durch kräftiges Ziehen am Ende des
Klebebandes öffnen.
3 Beutel unterhalb der Näh- und
Klebekante abschneiden oder
4 durch kräftiges Ziehen am Ende des
Klebebandes öffnen.
5 Karton umdrehen und entleeren.
Bei der Entleerung darf der Beutel nicht
aus dem Karton genommen werden
(gemäß BGR 132 und CENELEC 2003).
Es ist darauf zu achten, dass der Karton
ausreichend geerdet ist. Dies erfolgt
entweder über die Erdungsklemme oder
über den Mitarbeiter, was einen leitfähi-
gen Fußboden, leitfähiges Schuhwerk und
keine isolierenden Arbeitshandschuhe
voraussetzt.
6 Zur ordnungsgemäßen Entsorgung
muss der entleerte PE-Beutel außer-
halb des Gefahrenbereichs aus dem
Karton entfernt werden.
7 Der Karton ist über die Entsorgungs-
wege für gewerbliches Altpapier zu
entsorgen.
8 Der PE-Beutel enthält in der Regel Reste
von Nitrocellulose. Deshalb ist eine
Entsorgung über den normalen Kunststoff-
müll nicht zulässig. Die PE-Beutel sind vor
der Verbringung so aufzubewahren,
dass die anhaftende Nitrocellulose nicht
austrocknen kann. Dies lässt sich z. B.
gewährleisten, indem man die gebrauch-
ten PE-Beutel in einem anderen gut
verschlossenen PE-Beutel oder in einem
verschlossenen Fass sammelt und
aufbewahrt. Die Entsorgung muss durch
einen zugelassenen Entsorger geschehen.
4 5 6 7 8
Handhabung Rieselfähige Nitrocellulose
Zwei Konzepte für höchstmöglichen Sicherheitsstandard
8
Das Personal im Verarbeitungsbereich sollte
fl ammhemmende Arbeitskleidung tragen.
Kleidungsstücke unter der Arbeitskleidung
sollten nicht schmelzbar sein. Zur Vermeidung
von elektrostatischer Aufl adung muss leit-
fähiges Schuhwerk getragen werden. Der
Fußboden in den Bereichen, in denen mit
Nitrocellulose umgegangen wird, muss
leitfähig sein (keine elektrisch isolierende
Oberfl äche).
Beim Ausschütten der NC aus der Trommel
erfolgt eine Ladungstrennung, was nicht zu
vermeiden ist. Allerdings müssen eine elektro-
statische Aufl adung und somit auch eine
elektrostatische Entladung sicher verhindert
werden. Das geschieht durch die konsequente
Erdung der NC-Trommel und des Inliners
während des gesamten Entleervorgangs.
Dow Wolff Cellulosics setzt seit vielen Jahren
NC-Verpackungen mit antistatisch ausgerüste-
te Trommeln und Inlinern ein. Doch wir tun
noch mehr für Sie: Durch die Verwendung von
antistatischen Inlinern mit nicht migrierenden
Additiven wird die Sicherheit der NC-Verpa-
ckung noch weiter erhöht, bei unveränderter
Handhabung der Nitrocellulose beim Entleeren.
Die international gültigen Vorschriften für den
Transport gefährlicher Güter schreiben für
Nitrocellulose (UN 2555 & UN 2556) eine
Verpackung gemäß der Vorschrift P406 vor.
Das bedeutet, dass ein wasserbeständiger
Inliner in den Papptrommeln und Pappkartons
zu verwenden ist, der den Verlust von Anfeuch-
tungsmittel verhindert.
Bis heute ist die Verwendung von antista-
tischen Inlinern aus Polyethylen für Nitrocellu-
lose-Verpackungen ein Industriestandard, den
alle europäischen NC-Hersteller verwenden.
Die antistatischen Eigenschaften werden mit
migrierenden Additiven erreicht.
Eine im Rahmen der ENA (European Nitrators
Association – Verband der europäischen
Nitrocellulose-Hersteller) aktuell durchgeführte
umfangreiche Untersuchung zu Verpackungs-
alternativen für Nitrocellulose führte zu zwei
Konzepten, mit denen nach ENA-Einschät-
zungen die derzeit höchstmöglichen Sicher-
heitsstandards erreicht werden:
Konzept 1
Verwendung von leitfähigen Inlinern
Die Verwendung einer Erdungsklemme
ist zwingend erforderlich, die Erdung über
den Mitarbeiter ist nicht zulässig.
Konzept 2
Verwendung von antistatischen Inlinern mit
nicht migrierenden Additiven
Die Erdung durch eine Erdungsklemme sowie
die Erdung über den Mitarbeiter ist zulässig.
Die antistatischen Inliner mit nicht migrierenden
Additiven bieten eine gegenüber dem heutigen
Standard erhöhte Sicherheit und entsprechen
den Anforderungen der europäischen CENELEC-
Norm 50404:2003 und weisen außerdem –
auch noch bei besonders kritischen Bedingun-
gen niedriger Luftfeuchtigkeiten < 30 % –
gesichert antistatische Eigenschaften auf. Der
Oberfl ächenwiderstand dieser Inliner liegt auch
unter diesen Bedingungen im Sollbereich von
108 bis 1011 Ohm.
Größtmögliche Sicherheit gehört bei Dow
Wolff Cellulosics zur Firmenphilosophie. Daher
wurde der bereits seit vielen Jahren einge-
setzte Industriestandard schrittweise seit
Juli 2006 auf die Verwendung von Inlinern
mit nicht migrierenden Additiven umgestellt
(Konzept 2 der ENA-Untersuchung). Bei
diesem Konzept hat der Verarbeiter die Wahl,
die Erdung über eine Erdungsklemme vorzu-
nehmen oder, wie es in den meisten Fällen
der gängigen Praxis entspricht, die Erdung
über den Mitarbeiter sicherzustellen.
Das neue Verpackungskonzept führt zu
keinerlei Änderungen in der von Dow Wolff
Cellulosics empfohlenen Handhabung der
NC-Verpackungen beim Entleeren.
Verarbeitung
InlinerInliner Konzepte
9
Handhabung NC-Verpackungen beim Entleeren
KONZEPT 2
Erdung über den Mitarbeiter
Die zweite vielfach genutzte Möglichkeit ist die Erdung über den Mitarbeiter. Die Voraussetzungen für eine sichere Erdung sind:• Ableitfähiger Fußboden • Ableitfähiges Schuhwerk • Ableitfähige Handschuhe
Es dürfen auf keinen Fall isolierende Handschuhe, wie z. B. Lederhandschuhe getragen werden. Die Ableitfähigkeit über den Mitarbeiter muss uneingeschränkt sichergestellt werden.
Beim Entleeren müssen die Inliner in der Verpackung verbleiben. Wenn die NC aus der Verpackung entleert worden ist, können die Inliner herausgenommen werden.
Nach CENELEC 7.3.3.2.2.2.4 reicht bei ableitfähigen (antista-tischen) Inlinern ein Erdkontakt über den Mitarbeiter aus. Aus diesem Grund kann dieses Erdungskonzept bei den von Dow Wolff Cellulosics verwendeten antistatischen Inlinern mit nicht migrierenden Additiven verwendet werden.
Dieses Verpackungskonzept und die Handhabungsempfeh-lungen basieren auf den Vorschriften der CENELEC-Norm. Es ist in der Verantwortung des NC-Verwenders, ggf. abweichende lokale Vorschriften zu beachten.
KONZEPT 1
Erdung mit einer Erdungsklemme
Die Erdung erfolgt durch eine Erdungsklemme, die auf dem Inliner angebracht wird und mit einer Erdleitung verbunden ist.
Durch die Erdungsleitung können die Ladungen zur Erdeabfl ießen und ein Ladungsaufbau wird sicher vermieden.
Bei NC-Chips ist die Verwendung einer Erdungsklemmezur Erdung des oberen Metallrings der Trommel zwingend erforderlich, da NC Chips nicht in antistatisch ausgerüsteten Inlinern verpackt sind. Die Verwendung von Inlinern istnicht erforderlich, weil die NC-Chips keine leichtfl üchtigenAnfeuchtungsmittel (wie z.B. Ethanol und Isopropanol)enthalten, die aus den NC-Chips austreten können. Die Erdung über den Mitarbeiter ist daher nicht zulässig.
10
Beim Entleeren der NC sind die Inliner zu erden, um sicher elektrostatische
Entladungen zu vermeiden. Zwei Erdungskonzepte sind gemäß CENELEC-Norm 50404:2003
zulässig, wenn antistatische Inliner verwendet werden:
EntleerenHandhabung NC-Verpackungen beim Entleeren
11
Im Verarbeitungsbereich sollten nur so viele
Nitrocellulose-Gebinde bereitgestellt werden,
wie für den Lackansatz erforderlich sind. Sie
sollten auch erst dann geöffnet werden, wenn
der Inhalt verarbeitet wird. So wird vermieden,
dass die Nitrocellulose austrocknet.
Rauchen und offenes Feuer sind beim Umgang
mit NC und in Ex-Bereichen strikt verboten.
Arbeitsweisen, bei denen Funken durch
Reibung oder Schlag entstehen können, sind
zu vermeiden. Beim Entleeren der Trommeln
mit angefeuchteter Nitrocellulose wird der
antistatisch ausgerüstete Polyethylensack über
den Rand des Gebindes gezogen. Der PE-Sack
darf während der Entleerung nicht aus dem
Karton oder der Trommel herausgenommen
werden. Nach der sorgfältigen Entleerung
der Feuchtwollegebinde werden die sorgfältig
entleerten Polyethylensäcke in den Trommeln
gelassen, die Gebinde wieder verschlossen
und zum Lagerort für Leergut gebracht. Bei
Kartonware werden die Kartons und die Inliner
(PE-Säcke) getrennt und separat aufbewahrt.
Angefeuchtete Nitrocellulose oder NC-Chips
können auch über geerdete, metallene
Rutschen oder Zwischenbehälter in das Ver-
arbeitungsgefäß gegeben werden. Hilfsmittel
zum Entleeren der Gebinde, wie z. B. Forken,
müssen aus nicht funkenziehenden Materialien
(z. B. Bronze) bestehen. Grundsätzlich sollen
Behälter mit angefeuchteter Nitrocellulose
vollständig entleert werden.
Teilweise entleerte Behälter sind unverzüglich
wieder dicht zu verschließen, um eine Verdun-
stung des Anfeuchtungsmittels zu vermeiden.
Auch sollte darauf geachtet werden, dass
Nitrocellulose nicht zwischen Polyethylensack
und Gefäßwand gelangt und dort austrocknet.
Beim Befüllen der Verarbeitungsbehälter ist
darauf zu achten, dass nur ein Produkt zur Zeit
eingefüllt wird. Fließen mehrere lösungs-
mittelhaltige Produkte gleichzeitig in den
Verarbeitungsbehälter können elektrostatische
Aufl adungen entstehen, die unter Entladungs-
funken die Lösungsmittel entzünden können.
12
Entsorgung von
NC-haltigen Abfällen
Verstreute Nitrocellulose ist ausreichend mit
Wasser oder Alkohol anzufeuchten und bis
zur ordnungsgemäßen Entsorgung in einem
dicht geschlossenen Behälter aufzubewahren.
Das Aufl ösen der NC oder NC-Chips in einem
geeigneten Lösemittel, z. B. Butylacetat,
erleichtert die Entsorgung.
Die Entsorgung der Nitrocellulose bzw. der
Nitrocelluloselösung ist mit den örtlichen
Behörden abzustimmen. Nitrocellulose und
nitrocellulosehaltige Abfälle sind in Deutschland
gemäß Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz
„besonders überwachungsbedürftiger Abfall“.
Bei der Entsorgung sind die abfallrechtlichen
Bestimmungen des Bundes und des jeweils
zuständigen Bundeslandes zu beachten. Die
Entsorgung darf nur in behördlich genehmigten
Anlagen erfolgen.
Abfallschlüssel für Bestandteile
der Kartonverpackung gemäß
Europäischem Abfallverzeichnis
Karton - 15 01 01
Verpackung aus Papier und Pappe
Stretch-Folie - 15 01 02
Verpackung aus Kunststoff
PE-Beutel - 15 01 10
(verunreinigt mit Nitrocellulose)
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher
Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind.
Aufarbeitung von
NC-Lösungen
Bei der destillativen Aufarbeitung von nitro-
cellulosehaltigen Lackresten und Lösungen ist
darauf zu achten, dass keine Amine, Peroxide
und ähnliche Stoffe enthaltende andere Lack-
reste den Nitro-Lacken zugesetzt werden.
Diese Stoffe können eine Zersetzung der Nitro-
cellulose einleiten, die sehr heftig sein und bis
zu einer Gasexplosion führen kann.
Auch reine „Nitro-Lacke“ können sich
zersetzen. Deshalb darf bei der destillativen
Aufarbeitung nie bis zur Trockene eingeengt
werden: Es sollen keine Temperaturen über
100 °C erreicht werden. Vorversuche im Labor
in kleinem Maßstab sind zu empfehlen, wenn
keine Erfahrungen vorliegen.
Das Destilliergefäß muss mit einem Rührwerk
versehen sein, das den Inhalt zuverlässig
durchmischt und dadurch örtliche Überhit-
zungen vermeidet. Nach dem Destillationspro-
zess ist die Apparatur sorgfältig zu reinigen,
denn anhaftende Rückstände können beim
nächsten Arbeitsgang Zersetzungen initiieren.
Die destillative Aufarbeitung erfordert eine
ständige Überwachung von einem sicheren
Ort aus.
Brandbekämpfung
Wasser ist das einzige Löschmittel
für brennende Nitrocellulose.
Es muss darauf geachtet werden, dass es in
ausreichender Menge vorhanden ist. Wenn
nur mit Wasser gelöscht und der Sauer-
stoffzutritt zum Feuer nicht behindert wird,
entstehen nur Wasser, Stickstoff und
Kohlendioxid. Alle NC-Lager sollten deshalb
mit einem Hinweisschild versehen werden:
NC-Lager, nur mit Wasser löschen. Alle
Feuerwehr- und Sicherheitskräfte sollten
darüber informiert werden, dass Nitrocellu-
lose-Brände nur mit Wasser gelöscht werden
dürfen.
Schaum und CO2 eignen sich nicht als
Löschmittel, weil durch diese Löschmittel
der Sauerstoffzutritt zum Feuer behindert
wird. Ist nicht genügend Sauerstoff vor-
handen, können nitrose Gase entstehen.
Falls der Verdacht besteht, dass Personen
nitrose Gase eingeatmet haben könnten,
sind diese Personen für 48 h unter ärztliche
Beobachtung zu stellen, da Vergiftungs-
symptome auch erst nach mehr als 24 h
auftreten können.
BrandbeEntsorgung, Aufarbeitung, Brandbekämpfung
13
Automatische Sprühfl utanlagen löschen angreifende Flammen bevor die Nitrocellulose in Brand gerät.
Automatisch wirkende Löscheinrichtungen
(Sprühfl utanlagen) für Lager sind zu
empfehlen.
Alkoholfeuchte Nitrocellulose hat im
Vergleich zu reinen Lösungsmitteln wie
z. B. Butylacetat eine wesentlich höhere
Abbrandgeschwindigkeit. NC-Chips
brennen noch wesentlich schneller ab
(größere Wärmeentwicklung) als alkohol-
feuchte NC.
Aufgrund der bei Bränden auftretenden
Wärme kann in den Gebinden ein Übedruck
entstehen. Bei einem inneren Druck von
maximal 3 bar wird der Gebindedeckel
abgeworfen. Vorsicht vor wegschleudern-
den Deckeln und evtl. auftretenden Stich-
fl ammen ist geboten.
Löscharbeiten sollen immer aus einer
sicheren Entfernung durchgeführt werden.
Ist beim Verbrennen von NC nicht
genügend Sauerstoff vorhanden, können
nitrose Gase entstehen. Deshalb müssen
alle an der Brandbekämpfung beteiligten
Personen geeignete Schutzausrüstungen
(Chemikalienschutzanzug, Atemschutz-
gerät) tragen.
Bei Übungen der Feuerwehr zur
Brandbekämpfung wird die Benutzung
der Schutzausrüstungen empfohlen.
kämpfungEntsorgung, Aufarbeitung, Brandbekämpfung
Kenndaten
* nicht wassergefährdendESO = Epoxidiertes Sojabohnenöl, ODPP = Octyldiphenylphosphat, DIBP = Diisobutylphthalat, ATBC = Acetyltributylcitrat
Nitrocellulose, angefeuchtet oder plastifiziert
Stickstoffgehalt < 12,6 %, bezogen auf Trockensubstanz der enthaltenen NCCAS-Nr. 9004-70-0INDEX-Nr. 603-037-01-3UN-Nummer 2555 Nitrocellulose mit Wasser 2556 Nitrocellulose mit Alkohol 2557 Nitrocellulose, Mischung, mit Plastifizierungsmittel ohne Pigment
Gefahrensymbol F, leicht entzündlich Xi, reizend (für isopropanolfeuchte Nitrocellulose)
R-Sätze R 11: leicht entzündlich
S-Sätze S 16: von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen S 33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen S 37/39: bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille (Gesichtsschutz) tragen
Zusätzlich für isopropanolfeuchte NC: R-Sätze R 36: reizt die Augen R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
Anfeuchtungsmittel
Ethanol Isopropanol CAS-Nr. 64-17-5 67-63-0INDEX-Nr. 603-002-00-5 603-117-00-00EINECS-Nr. 200-578-6 200-661-7Siedepunkt 78 °C 82 °CDichte bei 20 °C 0,81 g/cm3 0,79 g/cm3
Zündtemperatur 425 °C 425 °CFlammpunkt 12 °C 12 °C Dampfdruck bei 20 °C 59 mbar 41,6 mbarUntere Explosionsgrenze 3,5 Vol.% 2,0 Vol.%Obere Explosionsgrenze 15,0 Vol.% 12,0 Vol.%Wassergefährdungsklasse 1 1AGW-Wert 500 ppm 200 ppm
Plastifizierungsmittel
ESO DIBP ATBC ODPP CAS-Nr. 8013-07-8 84-69-5 77-90-7 1241-94-7EINECS-Nr. 232-391-0 201-553-2 201-067-0 214-987-2Siedepunkt > 250 °C 184 °C 327 °C k. D. v.Flammpunkt > 150 °C 169 °C 204 °C 224 °CDichte bei 20 °C 0,99 g/cm3 1,04 g/cm3 1,05 g/cm3 1,09 g/cm3
AGW-Wert kein AGW-Wert festgelegt Wassergefährdungsklasse nwg* 2 1 2
14
15
Merkblatt M 037 „Nitrocellulose“ der
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.
Stoffdatenbank des Berufsgenossenschaftlichen
Instituts für Arbeitsschutz (BIA): www.hvbg.de/d/bia/start.htm
BGR 132: Vermeidung von Zündgefahren infolge
elektrostatischer Aufladungen vom März 2003
CENELEC report CLC/TR 50404: 2003
„Electrostatics – Code of practice for the avoidance
of hazards due to static electricity.” June 2003.
www.dowwolffcellulosics.de
Dow Wolff Cellulosics GmbH
Postfach 1662
D-29656 Walsrode
Tel. +49 51 61 44 - 3535
Fax +49 51 61 44 - 14 3535
Weitere InformationenBitte beachten Sie nachfolgende Hinweise:
Dow Wolff Cellulosics GmbH („DWC“) hat die Informationen dieser
Broschüre nach bestem Wissen zusammengestellt. Die Informa-
tionen dienen allein der näheren Erläuterung unserer Produkte und
Leistungen und haben nicht die Bedeutung von Beschaffenheitsanga-
ben oder Eigenschaftszusicherungen. Wir übernehmen deshalb keine
Garantie – weder ausdrücklich noch stillschweigend – für die Voll-
ständigkeit oder Richtigkeit der Informationen in dieser Broschüre.
Bitte berücksichtigen Sie ferner, dass Informationen nicht mehr aktu-
ell sein können. Insbesondere anwendungstechnische Informationen
befreien Sie nicht von einer eigenen Prüfung auf ihre Eignung für die
von Ihnen ggf. beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Weder DWC
noch Dritte, die in die Erstellung, Produktion oder Übermittlung dieser
Broschüre involviert sind, sind haftbar für Schäden oder Verletzungen,
die sich aus der Nutzung dieser Broschüre oder aus dem Umstand
ergeben, dass Sie sich auf eine Information, die in dieser Broschü-
re enthalten ist, verlassen. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt auf
Basis der jeweils aktuellen „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“, die
wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Diese Broschüre kann schließ-
lich auch bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten.
Diese Angaben werden durch Wörter wie „glaubt“, „geht davon aus“
oder „erwartet“ bzw. durch ähnliche Formulierungen gekennzeich-
net. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewiss-
heiten und andere Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Entwicklungen – auch unserer Produkte – usw. wesentlich
von denjenigen abweichen, die in diesen in die Zukunft gerichteten
Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Zu diesen
Faktoren gehören unter anderem:
• KonjunkturrückgängeindenBranchen,indenenwirunsere
Geschäftstätigkeiten betreiben;
• neuebzw.geänderteVorschriften,dieunsereBetriebskosten
erhöhen oder anderweitig unsere Profitabilität verringern;
• SteigerungunsererRohstoffkosten,insbesonderewennwir
dieseKostennichtanunsereKundenweiterreichenkönnen;
• AblaufoderReduzierungdesPatentschutzesfürunsere
Produkte; Haftung, vor allem im Zusammenhang mit Umwelt-
gesetzen und aus Produkthaftungsansprüchen;
• WechselkursschwankungensowieÄnderungenderallgemeinen
Wirtschaftslage;
• undsonstigeindieserBroschüregegebenenfallsgenannten
Faktoren.
Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir oder mit uns verbun-
deneKonzerngesellschafteninBerichtenandieFrankfurterWertpa-
pierbörse sowie an die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde
(einschließlich Form 20-F) beschrieben haben. Vor dem Hintergrund
dieser Ungewissheiten raten wir dem Leser davon ab, sich zu sehr auf
derartige in die Zukunft gerichtete Aussagen zu verlassen. Wir über-
nehmen keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen
fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen
anzupassen.
®™ Marke von The Dow Chemical Company (”Dow”)
oder verbundenen Unternehmen
www.dowwolffcellulosics.de
Dow Wolff Cellulosics GmbHNitrocellulose
Postfach 1662
D-29656 Walsrode
Tel. +49 5161 44-3535
Fax +49 5161 44-143535
Für weitere Informationen, rufen Sie uns
an oder besuchen Sie unsere Website:
www.dowwolffcellulosics.de
822-00002-1109