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Warum eine Berufsunfähigkeitsversic herung und warum die Angebote und Bedingungen vergleichen?

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung und warum die Angebote und Bedingungen vergleichen?

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Page 1: Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung und warum die Angebote und Bedingungen vergleichen?

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung

und warum die Angebote und Bedingungen

vergleichen?

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Weil in Deutschland jeder fünfte berufsunfähig wird.

• Pro Jahr sind es rund 300.000 Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden.

• Über 10 Prozent von ihnen trifft es vor dem 40. Lebensjahr.

• Von den gesetzlichen Rentenkassen können sie nicht mehr viel erwarten, denn seit dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft, stattdessen gibt es jetzt nur noch Erwerbsminderungsrente.

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Bisher war es so:

• Bis zum 1. Januar 2001 war die Invalidenrente aufgeteilt in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

• Berufsunfähigkeitsrente gab es für den, der im bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent einsatzfähig war, dem aber noch andere Arbeiten zugemutet werden konnten.

• Beispiel: Eine Verkäuferin, die nicht mehr lange stehen darf, kann weiter an der Kasse arbeiten. Zusätzlich erhält sie eine Berufsunfähigkeitsrente.

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Wer ist betroffen davon?

• Betroffen von der Gesetzesänderung sind diejenigen, die jetzt Invalidenrente beantragen.

• Ab sofort wird nicht mehr zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.

• Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

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Die Definition der Erwerbsunfähigkeit:

• Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, egal in welchem Beruf, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.

• Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können. Egal in welchem Beruf.

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Die Höhe der EU Rente:

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Davon kann keiner im Falle des Falles leben!

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Wen betrifft es nicht?

• Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

• Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten können.

• Jüngere Arbeitnehmer beziehen Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können.

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Die Bedingungen der EU Rente:

• Wie bisher muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten.

• Neu ist, dass die Ansprüche während der ersten neun Jahre nur befristet gelten.

• Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist.

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Wie sieht es nun genau aus?• Für Personen die nach dem 01. Januar 1961 geboren

sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt.

• Mit der Erwerbsminderungsrente ist jedoch nur noch die reine Erwerbsunfähigkeit abgesichert.

• Dies geschieht unabhängig vom jeweiligen Berufsbild der betreffenden Person.

• Das hat zur Folge, dass jeder der berufsunfähig geworden ist auf eine beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden könnte, so z.B. der Diplom Ingenieur der zukünftig auch als Pförtner im Extremfall arbeiten muß.

• Sollte er diese Tätigkeit auch weniger als 2 Stunden täglich ausüben können erhält der die volle Erwerbsminderungsrente.

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Konkret bedeutet das:

• wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt keine Erwerbsminderungsrente.

• wer zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitet, bekommt i.d.R 19% des Bruttogehalts als halbe Erwerbsminderungsrente.

• wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält 39% des Bruttogehalts als volle Erwerbsminderungsrente.

• Nur wer in den letzten 5 Jahren 36 Monate aktiv in die staatlichen Rentenversicherungssysteme einbezahlt hat, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

• Sollte z.B. durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36 Monate einbezahlt worden sein, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

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Gründe für Berufsunfähigkeit:

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Deshalb privat absichern!

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Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

• Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung.

• Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

• Oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Was am meisten Sinn macht.

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Warum macht nur die selbständige BU Versicherung Sinn?

• Der Beitrag ermittelt sich nach Risiko (Beruf), Eintrittsalter, Laufzeit, Gesundheitszustand und Höhe der BU Rente.

• Bei der in eine Lebensversicherung eingeschlossenen BU Versicherung kann nicht der einzelne Beitrag zur BU Versicherung festgestellt werden. Hier würde es mehr Sinn machen, zusätzlich zu der selbständigen BU einen Sparvertrag abzuschließen. Ferner sind Kombinationsverträge teurer.

• Grundsätzlich gilt, um so jünger man bei Abschluß ist, desto besser und gesünder……

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Die Leistungen im allgemeinen:

• Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

• Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."

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Verweisungsrechte der Versicherungen:

• Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber die Leistung ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht.

• In der Rechtsprechung gilt die bisherige Lebensstellung nach derzeitigem Stand oft auch dann als gewahrt, wenn das Einkommen 20 % niedriger ist als zuvor. Ein Beispiel für eine solche abstrakte Verweisung wäre:

• Ein Chirurg kann auch nach Verlust eines Fingers noch Sprechstunden halten oder als ärztlicher Berater tätig sein. Das Risiko, einen derartigen Arbeitsplatz zu finden, liegt dann beim Versicherten.

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• Die Abstrakte Verweisung ist heutzutage nur noch selten bei aktuellen Tarifen zu finden, ist aber in nahezu jedem älteren Vertrag vereinbart. Zu beachten ist allerdings, dass viele Versicherer nach einem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. wegen Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) nur vorübergehend (häufig 3-5 Jahre) auf das abstrakte Verweisungsrecht verzichten. Lassen Sie sich hier von uns beraten, welche Versicherungsgesellschaften auf die abstrakte Verweisung verzichten.

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Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte:

• Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird die Leistung in der so genannten Dienstunfähigkeitsklausel beschrieben.

• Die besagt, dass falls ein Beamter aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt wird, bzw. bei Beamten auf Probe gekündigt wird, die Dienstunfähigkeitsversicherer keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit machen, sondern die Entscheidung des Dienstherren als richtig anerkennen und die vereinbarte Leistung/Rente erbringen.

• Es bieten nicht alle Versicherer diese Klauseln an. Weiterhin unterscheidet man in der Qualität der Dienstunfähigkeitsklauseln die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ und die „unechte Dienstunfähigkeitsklausel“.

• Lassen Sie sich auch hier von uns sicher beraten.

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Mögliche Faktoren für die Höhe der Versicherungsprämie:

• Das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt wird (Leistungsdauer oder Leistungszeit), kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden, teilweise bereits bis zum 67. Lebensjahr. Hierbei orientiert sich die Versicherungsbranche an der so genannten Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer gesondert vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. In diesem Fall würde bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr eine Rente gezahlt werden.

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Berufsgruppen:• Viele Versicherer differenzieren in vier Berufsgruppen, von denen

oft der Beitrag oder sogar der Tarif abhängt. Hierbei handelt es sich um die individuelle Risikoeinstufung nahezu aller denkbaren Berufe. Während z. B. ein Apotheker statistisch selten berufsunfähig wird, wird ein Gastronom dies sehr häufig. Hier wendet man wie auch in der privaten Krankenversicherung das so genannte Individualprinzip an, was in der Regel zu verschiedenen Beiträgen je nach Einstufung des zu versichernden Risikos führt. Der Gastronom zahlt somit einen wesentlich höheren Beitrag als der Apotheker. Für Berufe mit höherem Risiko (z. B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf versichert hat, verstößt somit u. U. unwissentlich gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten kann.

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Auswahlkriterien:Laut Finanztest zeichnen sich gute Verträge durch folgende Kriterien in den

Versicherungsbedingungen aus:

• Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).

• Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.

• Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft, da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten anfallen.

• Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium wichtig.

• Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über die Gewährung der Rente entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden können.

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• Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen wie Heirat oder Jobwechsel, als Alternative oder besser noch zusätzlich zur Dynamik.

• Eine garantierte Rentensteigerung während der Auszahlungsphase der BU-Rente zum Ausgleich der Inflation (2-3% pro Jahr). Andernfalls läge der Verlust der Kaufkraft schon nach 25 Jahren konstanter Rente bei 50%. Einige Anbieter bieten alternativ zumindest eine mögliche (aber nicht garantierte) Rentensteigerung aus den insgesamt erwirtschafteten Überschüssen an.

• Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer• Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse• Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung• Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des

Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.

• Weltweiter Versicherungsschutz

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Was noch wichtig ist (AVB):• Die qualitativen Unterschiede sind bedeutend, so dass der reine

Prämienvergleich nur ein Anhaltspunkt für die Auswahl des günstigsten Versicherers bietet. Obwohl Rating-Agenturen die einzelnen Bedingungen bewerten und einen Anhaltspunkt bieten, muss jeder Kunde sich selbst ein Bild machen, da die Rating-Urteile auch nur subjektive Ansichten der Rater sind.

• Gleichzeitig verzichteten viele Anbieter im Bedingungswettbewerb auf ihr Recht zur Prämienanpassung (§ 172 I VVG), um dem Kunden die Sicherheit eines festen Beitrags zu bieten. Sind die Risiken tatsächlich nicht ausreichend kalkuliert, können die betroffenen Versicherer die erhöhten Kosten nicht durch Prämienanpassungen abfangen, was bei großen Vertragsbeständen bis zur Zahlungsunfähigkeit des Versicherers führen kann.

• Durch die einkalkulierten Sicherheitsmargen ist dieses allerdings äußerst unwahrscheinlich und würde dann auch über die Auffanglösung "Protektor" aufgefangen werden, so dass für die Kunden kein Risiko besteht.

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Deshalb:

Lassen Sie sich von den Spezialisten der Firma Optima Plus beraten, welche Gesellschaft für Sie die Richtige ist!

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

Quellen: Wikipedia, Stuttgarter Vs Ag, eigene Angaben, Trotz ständiger Überarbeitung können sich Fehler einschleichen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung. Ebenso sind vergangene Entwicklungen keine Garantie für die Zukunft.

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Fordern Sie uns und stellen deshalb eine Angebotsanfrage an uns. Wir werden

Ihnen unverbindliche und auf Sie passende Vergleichsangebote zu kommen

lassen.

Vielen Dank.

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Fehler bei so genannter „Selbstberatung“! Durch Onlineabschluß, etc.

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind bei Verschweigen vonVorerkrankungen anfechtbarVersicherungen dürfen Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherungwegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Versicherungsnehmererhebliche Vorerkrankungen verschwiegen hat. In diesem Fall hatte eine Frauzwar Vorsorgeuntersuchungen angegeben, die keine gesundheitlichenBeschwerden aufzeigten, aber einen Herzklappenfehler verschwiegen.[Quelle: OLG Karlsruhe, 07.04.2005, 12 U 391/04]Arglistige Täuschung bei den Gesundheitsfragen führt zumLeistungsausschlussWenn ein Antragsteller alle Gesundheitsfragen und die Frage nach einemauskunftsbereiten Arzt verneint und dabei verschweigt, dass er vor einigerZeit wegen chronischer Depressionen und einem akuten Rückenleiden(welches später zu einer Berufsunfähigkeit führte) längere Zeit in Behandlungwar, handelt arglistig und verliert die Ansprüche aus derBerufsunfähigkeitsversicherung. [Quelle: OLG Saarbrücken, 23.07.2004, 5 U683/03-64]

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Bei bewusst falscher Beantwortung der Gesundheitsfragen erfolgt keineLeistungWenn ein Versicherungsnehmer bewusst falsche Angaben bei denGesundheitsfragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherungmacht, um auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss zu nehmen, kanndieser den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Zahlungeiner Berufsunfähigkeitsrente verweigern.In diesem Fall hatte der Versicherungsnehmer Rückenleiden und eineSchulterverletzung nicht angegeben. Zudem hat er verschwiegen, dass bereitsein Antrag zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einemLeistungsausschluss eben wegen dieser Schulterverletzung geführt hatte.[Quelle: OLG Köln, 20.03.1996, 5 U 84/95]