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BERUF UND FAMILIE: BESCHÄFTIGTE MIT PFLEGEBEDÜRFTIGEN ANGEHÖRIGEN Erste Informationen Was kann ich tun, wenn ein Familien- mitglied pflegebedürftig wird?

Was kann ich tun, wenn ein Familien- - UKM...Was muss ich tun? Wen kann ich ansprechen? 4. Beantragung einer Pflegestufe 10 5. Beantragung von Hilfsmitteln 11 6. Wohnraumanpassung

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Page 1: Was kann ich tun, wenn ein Familien- - UKM...Was muss ich tun? Wen kann ich ansprechen? 4. Beantragung einer Pflegestufe 10 5. Beantragung von Hilfsmitteln 11 6. Wohnraumanpassung

BERUF UND FAMILIE: BESCHÄFTIGTE MIT PFLEGEBEDÜRFTIGEN ANGEHÖRIGEN

Erste Informationen

Was kann ich tun, wenn ein Familien-mitglied pflegebedürftig wird?

Page 2: Was kann ich tun, wenn ein Familien- - UKM...Was muss ich tun? Wen kann ich ansprechen? 4. Beantragung einer Pflegestufe 10 5. Beantragung von Hilfsmitteln 11 6. Wohnraumanpassung

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Inhaltsverzeichnis

1. EinFamilienmitgliedwirdpflegebedürftig,wasnun? 5

2. MeinFamilienmitgliedistzurzeitnochimKrankenhaus.

Wasmussichtun?WeristmeinAnsprechpartner? 7

3. MeinpflegebedürftigesFamilienmitgliedistzuHause. 8

Wasmussichtun?Wenkannichansprechen?

4. BeantragungeinerPflegestufe 10

5. BeantragungvonHilfsmitteln 11

6. Wohnraumanpassung 12

7. Verhinderungspflege 12

8. Hausnotrufsysteme 13

9. WiefindeicheinengutenAltenheim-oderPflegeplatz? 13

Wassollteichbeachten?

10.WerübernimmtdieKosten? 14

11. WennichdiePflegeselbstübernehme,wiebinichabgesichert? 16

12. UnterstütztmichmeinArbeitgeberbeiderPflege? 17

InformationenzumPflegezeitgesetz

13. Adressen 18

Impressum

Herausgeber

Universitätsklinikum Münster

Stabsstelle Unternehmenskommunikation

Albert-Schweitzer-Campus 1, 48149 Münster

T +49 251 83-55866

F +49 251 83-57873

[email protected]

www.ukmuenster.de

Redaktion

Karina Kuschewski, Jutta Matuschek,

Jessica Upritchard, Dr. Béatrice Mohar

Gestaltung

GUCC grafik & film, Münster

Druck

Erdnuß Druck, Sendenhorst

Fotos

©istockphoto.com:

S.1:DanielLaflor;S.4:AbelMitjaVarela;S.5:kris-

tiansekulic;S.7:Neustockimages;S.8/16:Jacob

Wackerhausen;S.9:SusanH.Smith;S.10:Mary

Hope;S.12:stocknshares;S.15:AlexanderRaths

Stand

Oktober 2011

Auflage

200 Stück

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1.EinFamilienmitgliedwirdpflegebedürftig,wasnun?

JedervonunskannvonheuteaufmorgenindieLagekommen,sichumdieOrganisati-

onvonPflegefürAngehörigekümmernzumüssen,seienesdieEltern,Geschwisteroder

Kinder.OfttretensolcheSituationenein,ohnedassmansichdaraufvorbereitethat.Es

lohntsichdahersichauchohnekonkretenAnlassfrühzeitigmitdemThema„Pflegeeines

Familienmitgliedes“auseinanderzusetzen.MeistmussdieEntscheidung„Pflegeichmein

FamilienmitgliedzuHauseoderbenötigeicheinenPlatzineinemPflegeheim/Altenheim?“

sehrkurzfristiggefälltwerden.AngehörigefühlensichindieserSituationoftüberfordert.

EinederartgrundsätzlicheEntscheidungunterDruckzufällen,istschwierig.FürAngehöri-

gekanneswichtigsein,einempflegebedürftigenFamilienmitglieddenVerbleibimhäus-

lichenUmfeldzuermöglichen.DieÜbernahmeeiner(Dauer-)PflegedesFamilienmitglieds

kannandererseitsaberauchgroßeEinschränkungenimfamiliärenLebenbedeuten.DieBe-

rufstätigkeitbeiderEhepartneroderandereLebensplänekönnenHindernissefürdiePflege

einesFamilienmitgliedeszuHausedarstellen.GleichzeitigsindmanchmaldieErwartungen

vonAußenstehenden–vorallemvonFamilienangehörigen,dienichtamOrtwohnen–sehr

hoch.UmIhneneineEntscheidungshilfeineinersolchenSituationzugeben,wollenwirIh-

nenvorabdieunterschiedlichenMöglichkeitenundHandlungsschrittevorstellen.Beachten

Siebitte,dassdiesnurersteAnregungenfüreineguteEntscheidungseinkönnen.

VielfachistdieTatsache,dasseinFa-

milienmitgliedpflegebedürftigwird,

fürdieFamilieeineSituation,inder

siesichzunächsteinmalüberfordert

fühlt.DieseInformationsbroschüre

solldazubeitragen,dassfürdieersten

SchritteOrientierunggegebenwird

unddieBetroffenenerfahren,wound

vonwemsieHilfeerwartenkönnen.

Eine Übersicht über wichtige

Adressen finden Sie im Anhang.

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2.MeinFamilienmitgliedistzurzeitnochimKrankenhaus. Wasmussichtun?WeristmeinAnsprechpartner?

DerbehandelndeArzt/diebehandelndeÄrztinIhresFamilienmitgliedeswirdIhnen–oft

kurzfristig–mitteilen,dassinKürzedieEntlassungausdemKrankenhausvorgesehenist,

welcheHilfeIhrFamilienmitgliedzukünftigbenötigenwirdundobseinZustandunddie

vorliegendenDiagnoseneinePflegeimhäuslichenUmfelderlauben.NehmenSiejetztKontakt

mitdemSozialdienstdesjeweiligenKrankenhausesodermitderPflegekraft,diefürdasCase-

Managementzuständigist,auf.DorterhaltenSieBeratungundHilfebei:

– derSuchenacheinemPflegedienst,derSiebeiderPflegezuhauseunterstützt.FürdieÜber-

nahmederPflegekostendurchdieKrankenkassebenötigenSieeineärztlicheVerordnung.

– derVermittlungeinereventuellnötigenRehabilitationsmaßnahme(„Kur“).Indenmeisten

FällenwirddieReha-MaßnahmebereitsvomKrankenhausbeantragt.

– derSuchenacheinemPflegeplatz.DieBeratendenkennenmeistdieörtlichenBedingun-

gengut.FallsvonSeitenderKlinikaufeineschnelleEntlassunggedrängtwird,kannauch

vondortdieVermittlungineineKurzzeitpflegeorganisiertwerden.Diesbedeutet,dass

IhrFamilienmitgliedfüreinenbefristetenZeitraumineineentsprechendeEinrichtung

aufgenommenwird,biseinPlatzaufDauergefundenistoderdiehäuslichenBedingungen

füreinePflegezuHausegeschaffenwurden.

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3.MeinpflegebedürftigesFamilienmitgliedistzuHause. Wasmussichtun?Wenkannichansprechen?

ErsterAnsprechpartnersollteindiesemFallderbehandelndeArzt/diebehandelndeÄrztin

IhresFamilienmitgliedessein,der/dieIhnenmitseinerZustimmungAuskunftgibt,welche

AnforderungenandiePflegegestelltwerdenundobdieseüberhauptdurchdieFamiliege-

leistetwerdenkann.Danachmussüberlegtwerden,werinZukunftdiePflegeübernehmen

kannundsoll.BerücksichtigenSiebittedabei,dassAngehörigediePflegenurübernehmen

sollten,wennsieesselbstwollenundsichauchdazuinderLagefühlen.FallsIhrFamilien-

mitgliednochinseinereigenenWohnunglebt,istdurcheineguteOrganisationderPflege

undderhauswirtschaftlichenBetreuunginengerAbsprachezwischenFamilieundPflege-

dienstofteinVerbleibimhäuslichenUmfeldmöglich.WohntdiepflegebedürftigePerson

beiihrerFamilieodersollsiedortinZukunftwohnen,könnenauchZwischenformen

gefundenwerden,wiedieBetreuungtagsüberdurchdieambulanteTagespflegeundabends

wiederdurchdieFamilie.Diesbietetsichan,umbeispielsweisedieBerufstätigkeitder

pflegendenAngehörigenweiterzuermöglichen.WirddiePflegekomplettdurchdieFamilie

übernommen,solltetrotzdemKontaktzueinemPflegedienstaufgenommenwerden,damit

inNotfällenUnterstützungfürdieFamilievorhandenist,z.B.beiErkrankungderPflege-

person.DurchdieKrankenkassenwerdenKurseangeboten,indenenerlerntwerdenkann,

wiemanseinFamilienmitglieddenErfordernissenentsprechendpflegt.

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4.BeantragungeinerPflegestufe

DieFinanzierungvonPflegeleistungenerfolgtdurchdiePflegekasse(=Krankenkasse)des

pflegebedürftigenFamilienmitgliedes.ZudiesemZweckmussdorteinePflegestufebean-

tragtwerden.AntragsformulareerhaltenSiebeiderKrankenkassedeszuPflegenden.

DieHöhedesPflegegeldesbeträgtzurzeit(StandOktober2011)

beiPflegedurchAngehörigeoderanderePersonen

– beiPflegestufe1 225€

– beiPflegestufe2 430€

– beiPflegestufe3 685€,

beiPflegeleistungendurcheinenprofessionellenPflegedienst

– beiPflegestufe1 440€

– beiPflegestufe2 1.040€

– beiPflegestufe3 1.510€,inHärtefällenbis1.918€

DieLeistungenkönnenauchkombiniertwerden,d.h.wenndiePflegenichtalleindurch

Angehörigegeleistetwerdenkann,könnenTeiledurcheinenPflegedienstübernommenwer-

den.DieEinstufungineinePflegestufeerfolgtdurchGutachterderPflegekasse.Diebeauf-

tragtenGutachtersuchendiepflegebedürftigePersonzudiesemZweckaufundbefragensie

zuihrenverbliebenenFähigkeiteninderBewältigungdesAlltags.Gutachtersindverpflich-

tetihrenBesuchanzumelden.AlsAngehöriger/AngehörigesolltenSiebeidiesemTermin

aufalleFälledabeisein.DiesistbesonderswichtigbeiPflegebedürftigenmit(beginnender)

Demenz,beidenendieEinschätzungihrertatsächlichverbliebenenFähigkeitenfürAußen-

stehendeoftschwierigist.AlsVorbereitungaufdiesesGesprächkanneinPflegetagebuch

nützlichsein,indemvermerktist,wievielZeitfürdiePflegedesFamilienmitgliedesaufge-

wendetwerdenmuss.NachderÜberprüfungdurchdieGutachtererhältdiepflegebedürftige

PersoneinenBescheidüberdieEinstufungindiePflegestufe.WennSiemitderBeurteilung

nichteinverstandensind,habenSiedieMöglichkeitdasPflegegutachtenanzufordern.Dieses

PflegegutachtensolltenSiemiteinerFachkraftdurchsehen,z.B.miteinerörtlichenPfle-

geberatungsstelleunddanachentscheiden,obessinnvollist,gegendasGutachtenWider-

sprucheinzulegen.BeachtenSiedabeientsprechendeFristenimBescheid.

5.BeantragungvonHilfsmitteln

BenötigenSiefürdiePflegeIhresFamilienmitgliedesHilfsmittel,trägt–jenachArtdes

benötigtenHilfsmittels–dieKrankenkasseoderdiePflegekassedieKosten.Vorausset-

zungistdieeineVerordnungdesbehandelndenArztes.

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6.Wohnraumanpassung

JederMenschmöchtesolangewiemöglichinseinereigenenWohnungleben.Manch-

maljedochgibtesHindernisse.InfolgevonAlter,KrankheitoderBehinderungkanndie

bisherigeWohnung,z.B.aufgrundbaulicherVoraussetzungen,Problemebereiten.Die

meistenWohnungenlassensichandieverändertenBedürfnisseanpassen.Hierbeiberät

Sieu.a.dieWohnraumberatungbeimInformationsbüroPflegederStadtMünster.Wohn-

beratungsstellenkennensichauchmitdentechnischenHilfsmittelnaus,diediePflegeer-

leichternkönnen.WohnumfeldverbesserungenwerdenvonderPflegekassebezuschusst.

DerAntragmussgestelltwerden,bevorSieVerbindlichkeiteneingehen.

7.Verhinderungspflege

WennSieIhrFamilienmitgliedüblicherweiseselbstpflegen,abervorübergehend(z.B.

beieigenerErkrankungoderauchbeiUrlaub)inderPflegeverhindertsind,zahltdie

Pflegekassebiszu1.510€fürlängstens4WochenproKalenderjahrfürsogenannte

Verhinderungspflege.

8.Hausnotrufsysteme

ÄltereMenschen,diealleinlebenodertagsübervielalleinsind,könnendurcheinHaus-

notrufgerätimNotfallHilfeherbeirufen.EinHausnotrufsystemwirdvonderPflegekas-

sefinanziellunterstützt,wenneinePflegestufevorliegt.

9.WiefindeicheinengutenAltenheim-oderPflegeplatz?Wassollteichbeachten?

Hilfreichistes,sichzunächstaufdem„Pflege-Markt“derStadt,indemderBetroffene

lebt,zuorientieren.InMünsterbietetsichdafürdas„InformationsbüroPflege“an,dem

eineÜbersichtüberfreiePlätzevorliegt.

TippsfürIhreEntscheidung:

–FragenSiebeiFreundenundNachbarn,welcheErfahrungendiesemitPflegeheimen

amOrtgemachthaben.EmpfehlungenAndererbringenoftmehralseinersterBe-

sichtigungseindruck.

– SehenSiesich–möglichstgemeinsammitIhrempflegebedürftigenFamilien-

mitglied–dasHausvorhergenauanundsprechenSiemitderHeimleitung.

–ErkundigenSiesichbeiderHeimleitung,inwelchemUmfangdiezukünftigenBewoh-

nereigeneMöbelstückeundwennerwünschtauchHaustieremitbringenkönnen.

–WieistderPersonalschlüsselderEinrichtung?

– InwieweitwirdaufdieWünschederBewohnerRücksichtgenommen?

–ErkundigenSiesichnachbereitsbegutachtetenQualitätsstandards

(sog.„Pflege-TÜV“)

–GehenSienachdemGesprächmitderHeimleitungalleinedurchdasHausundspre-

chenSiedieBewohnerinnenundBewohneran.EingutgeführtesAlten-oderPflege-

heimhatnichtszuverbergen.

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10.WerübernimmtdieKosteneinesAltenheim- oderPflegeplatzes?

– WenneigenesEinkommenundPflegegeldausreichen,müssendieKostenfüreinen

Platzdavonbestrittenwerden.

– SolltendieeigenenfinanziellenMittelnichtausreichen,trägtdasSozialamtvorerst

dieRestkosten.UnterhaltsverpflichtetsindindiesemFallaberauchdieAngehörigen

ingeraderLinie.DasSozialamtschreibtdieAngehörigenmitderAufforderungan,

ihreEinkünfteoffenzulegen.Siesindverpflichtet,dieszutun.

– DasVermögenderpflegebedürftigenPersonwirdebenfallszubestimmtenTeilen

herangezogen.DasgeschützteVermögenbeträgt2.600€.Darüberhinausgehendes

VermögenwirdzurFinanzierungderHeimkosteneingesetzt.

Wichtig:SchenkungendespflegebedürftigenFamilienmitgliedesandieAngehöri-

gen,z.B.Hausüberschreibungenwerdenrückgängiggemacht,wennsiewenigerals

10Jahrezurückliegen.

– SonderregelungenfürEhepartner:WegeneinerHeimunterbringungdesEhepartners

darfdernochinderWohnung/imHauslebendePartner/diePartnerinnichtsozial-

hilfebedürftigwerden.DeshalbsinddieEinkommenssätze,diezugestandenwerden,

verhältnismäßighoch.DerEhepartner/dieEhepartnerinkannz.B.nichtgezwungen

werden,auseinemHausangemessenerGrößeauszuziehen.AußerdemmussderPart-

ner/diePartnerininderLagesein,vomverbleibendenEinkommenzuleben.

Wichtig:DieSozialämterhabenBeratungspflicht.Esempfiehltsichaber,sichauch

nochanderweitigberatenzulassen,z.B.beimInformationsbüroPflege,beiSelbst-

hilfegruppenoderdurcheineRechtsanwaltskanzlei(SchwerpunktSozialrecht).

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11.WennichdiePflegeselbstübernehme,wiebinich dannabgesichert?

– WennSiewegenderPflegeIhresFamilienmitgliedesIhrenArbeitsplatzaufgeben

oderIhreArbeitszeitreduzieren,dannsolltenSiebeiderPflegekasseIhresFamili-

enmitgliedesdieÜbernahmevonRentenversicherungsbeiträgenbeantragen,damit

durchdiePflegekeinespäteren„Rentenlücken“entstehen.

– Pflegendesindgesetzlichunfallversichert.BitteinformierenSiesichbeiderPflegekasse.

12.UnterstütztmichmeinArbeitgeberbeiderPflege? InformationenzumPflegezeitgesetz

ZieldesPflegezeitgesetzesistes,BeschäftigtendieMöglichkeitenzueröffnen,fürdie

PflegevonnahenAngehörigeninhäuslicherUmgebungzusorgen.

AlsnaheAngehörigeimSinnedesPflegezeitgesetzesgelten:

–Großeltern,Eltern,Schwiegereltern,

–Ehegatten,Lebenspartner,PartnereinereheähnlichenGemeinschaft,

–Geschwister,Kinder,Adoptiv-oderPflegekinder,

–dieKinder,Adoptiv-oderPflegekinderdesEhegattenoderLebenspartners,

– SchwiegerkinderundEnkelkinder.

DieVereinbarkeitvonBerufundfamiliärerPflegesollmitdemGesetzgefördertwer-

den.BeschäftigtehabendasRecht,derArbeitbiszu10Arbeitstagefernzubleiben,wenn

dieserforderlichist,umfüreinpflegebedürftigesFamilienmitgliedineinerakutaufge-

tretenenPflegesituationeinebedarfsgerechtePflegezuorganisierenodereinepflegeri-

scheVersorgungkurzfristigselbstsicherzustellen.DemArbeitgeberisteineärztliche

Bescheinigungvorzulegen.DarüberhinaussindBeschäftigtevonderArbeitsleistung

vollständigoderteilweisefreizustellen,wennsieeinpflegebedürftigesFamilienmitglied

inhäuslicherUmgebungpflegen(Pflegezeit).DiePflegezeitfürjedespflegebedürftige

naheFamilienmitgliedbeträgtlängstens6Monate.DieVergütungausdemArbeitsver-

hältniswirdindieserZeitentsprechenddemGradderFreistellunggekürzt.DerArbeit-

geberdarfdasBeschäftigungsverhältnisvonderAnkündigungbiszurBeendigungder

kurzzeitigenArbeitsverhinderungoderderPflegezeitnichtkündigen.

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Adressen

Beratungsmöglichkeiten amUKM

– Personalangelegenheitenund

BeantragungvonPflegezeit

Info-PointBüro:GeschäftsbereichPersonal

Albert-Schweitzer-Campus1,GebäudeD5

T+4925183-55000,F+4925183-55130

Öffnungszeiten:

Montag-Mittwochvon8.30–15.00Uhr

Donnerstagvon8.30–17.00Uhr

– AllgemeineInformationundBeratung

zurVereinbarkeitvonBerufundPflege

FamilienServiceBüro

Zentralklinikum,Ebene04

Albert-Schweitzer-Campus1,GebäudeA1

48149Münster

T+4925183-49387,F+4925183-49388

[email protected]

Beratungszeiten:

Dienstagvon10.00–13.00Uhrund

Freitagvon14.30–18.30Uhr

– Unterstützungbeibetrieblichoderprivat

schwierigenSituationen

AMSD–BetrieblicheSozialberatung

Domagkstr.28,48149Münster

T+4925183-55083,F+4925183-57372

[email protected]

BeratungnachVereinbarung.

PflegeberatungsstelleninMünsterundUmgebung

– Münster

InformationsbüroPflege

Gasselstiege13,48159Münster

T+49251492-5050

– AOKMünster

Königsstr.18/20,48143Münster

T+49251595-0

– KreisCoesfeld

ZentralePflegeberatung

Friedrich-Ebert-Str.7,48653Coesfeld

T+492541185520/-21

– KreisSteinfurt

Gesundheitsamt

TecklenburgerStr.10,48565Steinfurt

T+49255169-2460

– KreisWarendorf

Pflege-undWohnberatung

WaldenburgerStr.2,48231Warendorf

T+49258153-5035

– StadtMünster–www.muenster.de

InformationenfürSenioren:

SozialamtderStadtMünster,

Hafenstraße8,48153Münster

T+49251492-5001

– MIKS

MünsteranerInformations-und

KontaktstellefürSelbsthilfe

Hafenweg6-8,48155Münster

T+49251511263

(vermitteltKontaktzurSelbsthilfe-

gruppefürpflegendeAngehörige)

–www.gesundheit-muensterland.de

(PortalmitvielenAdressen)

–www.frauenforum-muenster.de

(berätzuFragenvonVereinbarkeit

vonBerufstätigkeitundPflege)

–www.nullbarriere.de

(WebseitezumThemenkreisBarriere-

freiesPlanen,BauenundWohnen)

–www.bmg.bund.de

(Bundesgesundheitsministerium

BürgertelefonzurPflegeversicherung)

T+491805996603

– LandesstellePflegendeAngehörige

Friesenring32,48147Münster

T+492512705167

(sehrguteBroschüre:„22Fragenzum

ThemaHäuslichePflege“undFlyer

zumThema„SchrittfürSchrittzur

häuslichenPflege“)undgebührenfreies

Service-Telefon:T+49800-2204400

VeröffentlichungderPflegenoten

Seitdem1.Dezember2009werdendieNo-

tenfürdieQualitätderPflegeinHeimen

undambulantenDiensteninsogenannten

TransparenzbereichenimInternetveröf-

fentlichtundangutsichtbarerStelleim

PflegeheimoderPflegedienstausgehängt.

–www.aok-gesundheitsnavi.de(AOK)

–www.bkk-pflege.de(BKK)

–www.der-pflegekompass.de

(Knappschaft,LSV,IKK)

–www.pflegelotse.de

(VDEK–VerbandderErsatzkassen)

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UniversitätsklinikumMünster

AMSD–BetrieblicheSozialberatung

Domagkstr.28

48149Münster

T+4925183-55083

F+4925183-57372

[email protected]

www.ukmuenster.de