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Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Hochwasser-Rückhaltebecken Feldolling Planfeststellung 10 Landschaftsplanerische Fachbeiträge 10.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Mai 2013 ing Traunreut GmbH

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Hochwasser ...(saP) 10.4 FFH-Verträglichkeitsstudie 10.5 Unterlagen zur FFH-Abweichungsprüfung HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

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Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Hochwasser-Rückhaltebecken Feldolling

Planfeststellung

10 Landschaftsplanerische Fachbeiträge

10.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Mai 2013

ing Traunreut GmbH

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 2 von 128 Mai 2013

Hochwasser-Rückhaltebecken Feldolling

Planfeststellung

10 Landschaftsplanerische Fachbeiträge

10.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

Mai 2013

Auftraggeber:

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Königstr. 19

83022 Rosenheim

Auftragnehmer / Verfasser:

ing Traunreut GmbH

Zweigniederlassung Miesbach

Rosenweg 3

83714 Miesbach

Tel. 08025 / 9979481

[email protected]

www.ing-ingenieure.de

Projektleiter:

Dr. Felix Brand

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 3 von 128 Mai 2013

Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung.................................................................................6

1.1 Zweck des Vorhabens und Vorhabensträger .................................................................................6

1.2 Auftragserteilung/ -bearbeitung.......................................................................................................6

1.3 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................................7

1.4 Fachabstimmung mit den Naturschutzbehörden...........................................................................7

1.5 Planerische und naturschutzfachliche Grundlagen ......................................................................7

2 Untersuchungsrahmen ............................................................................................9

3 Beschreibung des Vorhabens...............................................................................11

3.1 Bauliche Anlagen: ...........................................................................................................................11

3.2 Bauphase..........................................................................................................................................13

3.3 Betrieb ............................................................................................................................................13

3.4 Unterhaltung ....................................................................................................................................14

4 Bestandserfassung von Naturhaushalt und Landschaftsbild............................15

4.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes...................................................................................15

4.1.1 Flächennutzung..............................................................................................................................................15

4.1.2 Reale Vegetation............................................................................................................................................16

4.1.3 Potentielle natürliche Vegetation (PNV) .........................................................................................................17

4.1.4 Schutzgebiete, schutzwürdige Flächen und Objekte......................................................................................17

4.1.5 Zielvorgaben von Plänen und Programmen...................................................................................................20

4.2 Pflanzen und Tiere, Lebensraumfunktion.....................................................................................23

4.2.1 Struktur- und Nutzungstypen, Biotoptypen (Realnutzung) .............................................................................23

4.2.2 Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen, Kompensationsfaktoren ............................................................29

4.3 Flora ............................................................................................................................................32

4.4 Fauna ............................................................................................................................................32

4.5 Boden ............................................................................................................................................39

4.6 Wasser/Gewässer............................................................................................................................39

4.7 Klima und Luftqualität.....................................................................................................................41

4.8 Landschaftsbild und Erholung ......................................................................................................42

5 Konfliktanalyse.......................................................................................................44

5.1 Bau- und anlagebedingte Eingriffe und Auswirkungen ..............................................................44

5.1.1 K1: Zulaufgerinne...........................................................................................................................................45

5.1.2 K2: Einlassbauwerk........................................................................................................................................48

5.1.3 K3: Hochwasserschutzdeich Einlassbauwerk Schwaig Fkm 26,150 - 26,060................................................52

5.1.4 K4: Mauer Schwaig Fkm 26,060 - 25,800 ......................................................................................................54

5.1.5 K5: Hochwasserschutzdeich Schwaig Fkm 25,800 - 25,700..........................................................................57

5.1.6 K6: Deichrückverlegung Fkm 25,700 - 25,340 ...............................................................................................59

5.1.7 K7: Hochwasserschutzdeich / Trenndeich Fl.-km 25,340 - 25,090 ................................................................63

5.1.8 K8: Trenndeich oberhalb Brücke Fkm 25,090 - 24,780..................................................................................65

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 4 von 128 Mai 2013

5.1.9 K9: Trenndeich unterhalb Brücke Fkm 24,750 - 23,200.................................................................................68

5.1.10 K10: Absperrdamm zum Unterwasserbecken 3......................................................................................85

5.1.11 K11: freistehender Absperrdamm und Kreuzungsbereich Absperrdamm / Kreisstraße RO13...........................................................................................................................................89

5.1.12 K12: Ringweg Süden oberhalb Becken...................................................................................................92

5.1.13 K13: Ringweg Süden im Becken.............................................................................................................94

5.1.14 K14: Auslassbauwerk bei Fkm 23,000 ....................................................................................................98

5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen .................................................................................................101

6 Ableiten des Konzepts für die landschaftspflegerischen Maßnahmen ..........................................................................................................103

6.1 Anforderungen aus der Eingriffsregelung..................................................................................103

6.2 Anforderungen aus dem Gebietsschutz (FFH-Gebiet „Leitzachtal“) .......................................103

6.3 Anforderungen aus dem Artenschutz .........................................................................................104

6.4 Anforderungen aus dem Waldrecht ............................................................................................104

6.5 Anforderungen bezüglich des Landschaftsbilds.......................................................................105

6.6 Anforderungen aus der bautechnischen Planung.....................................................................105

7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; Gestaltungsmaßnahmen......................................................................................106

7.1 Baustelleneinrichtung:..................................................................................................................106

7.2 Beschränkung von Bauflächen, Sicherungsmaßnahmen.........................................................106

7.3 Bauablauf- und Bauzeitenregelungen.........................................................................................106

7.4 Baubetriebsregelungen ................................................................................................................107

7.5 Gestaltung und Rekultivierung von Bauflächen ........................................................................108

7.6 Gestaltung von Deichböschungen und Zulaufgerinne .............................................................108

7.7 Gestaltung des Zulaufbereichs zum Einlassbauwerk ...............................................................108

7.8 Ökologische Baubetreuung..........................................................................................................108

8 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Vorhabens .....................109

9 Beschreibung der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Ausgleich und Ersatz von unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Kompensation).....................................110

9.1 Maßnahmenübersicht ...................................................................................................................110

9.2 Maßnahmenbeschreibungen........................................................................................................112

10 Zusammenfassende Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ........................122

10.1 Ausgleich gemäß Eingriffsregelung und FFH-Gebietsschutz ..................................................122

10.2 Ausgleich gemäß Waldrecht ........................................................................................................127

10.3 Ausgleich gemäß Artenschutzrecht ............................................................................................127

11 Verzeichnis der Abkürzungen .............................................................................128

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 5 von 128 Mai 2013

Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Schema Planungskonzept des HRB Feldollling.....................................................................11

Verzeichnis der Plananlagen

10.1.1 a und b Bestands- und Konfliktplan - Struktur- und Nutzungstypen

10.1.2 a und b Bestands- und Konfliktplan – Naturschutzflächen und Biotope

10.1.3 Bestands- und Konfliktplan – Artenschutz, relevante Tierarten

10.1.4 Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

10.1.5 a und b Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Weitere relevante landschaftsplanerische Fachbeiträge

10.1.6 Ergänzende Vegetationserfassung des Waldbestands im Einstaubereich des

geplanten HRB und im FFH-Gebietsbereich

10.3 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

10.4 FFH-Verträglichkeitsstudie 10.5 Unterlagen zur FFH-Abweichungsprüfung

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

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1 Anlass und Aufgabenstellung

1.1 Zweck des Vorhabens und Vorhabensträger Anlass der vorliegenden Planung bilden die beabsichtigten Maßnahmen des Freistaats Bay-ern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, zur Verbesserung des Hoch-wasserschutzes im Mangfalltal. Es wird dabei ein integrales Schutzkonzept verfolgt.

Der Freistaat Bayern plant unter anderem bei Feldolling, Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB).

Das geplante Rückhaltebecken auf der Südseite der Mangfall dient zum Ausgleich für den Verlust von Retentionsraum gemäß § 67 WHG, der durch Deichneubau- und Deichausbau-maßnahmen im Unteren Mangfalltal entsteht, und zum Rückhalt des Hochwassers unter Be-rücksichtigung des landesweit erforderlichen Klimazuschlags von 15%. (vgl. Entwurfsteil 1, Erläuterungsbericht).

Das Steuerkonzept des HRB sieht eine Befüllung bei Hochwasserabflüssen größer HQ 100 an der Mangfall oder bei gleichzeitig auftretenden Hochwassermengen größer HQ 100 am Inn + größer HQ 30 an der Mangfall vor. Letzterer Fall tritt statistisch weitaus seltener als 1-mal in 100 Jahren auf.

Durch einen Einstau bis zum max. Stauziel von 535 müNN wird im Hauptbecken ein Volu-men von 4,62 Mio m³ gespeichert.

Durch Einbezug der Unterwasserbecken (UW-Becken) der Leitzachwerke wird dieses Volu-men um 2,0 Mio m³ auf 6,62 Mio m³ erhöht.

Mit einer gesteuerten Ausführung der Ausleitung (Einlassbauwerk) wurde die Wirkung der Rückhaltung optimiert.

Durch ein Überleitungsbauwerk am Absperrdamm wird der Einbezug der Unterwasserbe-cken (UWB) der Leitzachkraftwerke sowie die Nutzung des vorhandenen Kraftwerks III am UWB 2 als Auslassbauwerk ermöglicht. Die Leistungsfähigkeit für die Entleerung wird durch ein zusätzliches Auslassbauwerk am UWB 2 erhöht. Das Auslassbauwerk im Hauptbecken dient zusätzlich zur Restentleerung.

Dafür wird insgesamt eine Fläche von ca. 130 ha einbezogen, die überstaut wird bzw. auf der Deiche, Dämme und das Zulaufgerinne angelegt werden.

Vorhabensträger der Maßnahmen ist die Bayerische Staatsverwaltung, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rosenheim, als Ausbau- und Unterhaltungspflichtige der Mangfall (Gewässer I. Ordnung) im Bearbeitungsgebiet.

1.2 Auftragserteilung/ -bearbeitung Mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) wurde die ing Traunreut GmbH durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beauftragt. Die Planung wurde federfüh-rend von der Zweigniederlassung Miesbach bearbeitet.

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 7 von 128 Mai 2013

1.3 Gesetzliche Grundlagen Die geplante Maßnahmen HRB Feldolling stellt nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher des Eingriffes verpflichtet, „...vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“, sowie „… unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnah-men). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funkti-onen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschafts-bild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchti-gung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffe-nen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschafts-gerecht neu gestaltet ist.“

Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wird gemäß § 17 (4) BNatSchG ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum Bauentwurf erarbeitet.

Die Anforderungen an landschaftspflegerische Maßnahmen aus dem FFH-Gebietsschutz (nach § 34 BNatSchG), dem Artenschutz (nach BNatSchG §§ 44 und 45) und dem Wald-recht (nach BayWaldG) werden in den LBP integriert.

1.4 Fachabstimmung mit den Naturschutzbehörden Der ursprüngliche Untersuchungsrahmen der landschaftsplanerischen Fachbeiträge wurde im Jahr 2005 mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim (ursprünglich zuständige Planfeststellungsbehörde) abgestimmt.

Später ist die Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde an die Regierung von Oberbayern übergegangen.

Die Vorgehensweise wurde daher mit der gemäß Art. 11 BayNatSchG zuständigen Natur-schutzbehörde (Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern) erneut ab-gestimmt. Aufgrund umfangreicher Änderungen im Naturschutzrecht und den fachplaneri-schen Anforderungen seit 2005 wurden Ergänzungen der Bestandsaufnahmen und Neube-wertungen der Eingriffe erforderlich.

1.5 Planerische und naturschutzfachliche Grundlagen Im Rahmen des LBP wurden folgende planerischen und naturschutzfachlichen Grundlagen berücksichtigt und ausgewertet:

• Regionalplan, Region 18 (Südostoberbayern)

• Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP) Landkreis Rosenheim, 1995

• Naturschutz-Fachdaten des Landesamts für Umwelt (LfU), u.a. Biotopkartierung, Ar-tenschutzkartierung, Schutzgebietsdaten, Ökoflächen, Rote Listen, Potentielle natürli-che Vegetation, Behördliche Leitfäden zu Biotopkartierung, FFH-Lebensraumkartierung, LBP, FFH-VP, saP u.a.

• Fachdaten des WWA Rosenheim und des Landesamts für Umwelt/Wasserwirtschaft (hydraulische Berechnungen, Gewässerstrukturgüte, behördliche Leitfäden)

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

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• Leitfaden zur Eingriffsregelung „Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft“ (Bayeri-sches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 2003)

• Einschlägige Normen und Literatur zur Bepflanzung von Hochwasserschutzdeichen (u.a. DIN 19712 Flussdeiche, DVWK Merkblatt 2010-1986)

• UVS zum Raumordnungsverfahren Hochwasserschutzmaßnahmen unteres Mangfall-tal

• Entwurfsplanung zum Vorhaben Rückhaltebecken Feldolling (Büro RMD Consult, De-zember 2010)

• Hydrogeologische Gutachten (Büro für Geotechnik und Umweltfragen, 2006; Büro Björnsen Beratende Ingenieure, 2007 - 2011)

• Karten und Luftbilddaten der Bayerischen Landesvermessungsverwaltung (Topogra-phische Karte von Bayern 1:25.000, Blatt 8137 Bruckmühl; Luftbildkarten 2009)

• Verbreitungsatlanten für Bayern, mit herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, für die Tiergruppen: Fledermäuse (Meschede & Rudolph 2004), Brutvögel (Bezzel et al. 2005) und Mäuse / Spitzmäuse (Kraft 2008)

• Arbeitsatlas „Tagfalter“ (Hrsg.: Bay. Landesamt für Umwelt (LfU) und Arbeitsgemein-schaft Bayerischer Entomologen (ABE) 2007)

• Verbreitungskarten der Flora des Botanischen Informationsknotens Bayerns (BIB 2007)

• Planungen und Forschungsergebnisse zu Hochwasserwirkungen, Hochwasserschutz und Hochwasserrückhaltebecken in Baden-Württemberg / am Oberhein, und in Bay-ern; insbesondere

• Planungen zum Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren Hochwasserrückhal-tebecken Riedensheim/Donau (WWA Ingolstadt)

• Hinweise und Unterlagen von örtlichen Naturschutzverbänden (BN, LBV) und dem Fi-schereiverein

• Umfangreiche Fachabstimmungen mit den Naturschutzbehörden, dem WWA Rosen-heim, dem technischen Planer RMD Consult sowie weiteren beteiligten Fachgutach-tern, für das Vorhaben HRB Feldolling

• Anhörungstermin 2010 und Mitteilung der Planfeststellungsbehörde zum UVS-Scoping für das Vorhaben HRB Feldolling

• Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Vorhaben HRB Feldolling (Büro Fau/Na 2008; Überarbeitung ing Traunreut GmbH 2011; siehe Unter-lage 10.3)

• Sonderuntersuchungen zur saP zu den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und Tagfalter durchgeführt, sowie eine Höhlenbaumkartierung, zum Vor-haben HRB Feldolling (Büro Fau/Na 2007-2008; siehe Anlage Bestandsaufnahmen zur saP; Unterlage 10.3)

• Ergänzende Vegetationserfassung der Gehölze im hohen Einstaubereich des geplan-ten HRB Feldolling und im FFH-Gebietsbereich (ing Traunreut GmbH 2010; siehe Un-terlage 10.1.6)

• FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ im Vorhabensbereich HRB Feldolling (ing Traunreut GmbH 2011; siehe Unterlage 10.4)

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

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• Unterlagen zur FFH-Abweichungsprüfung für das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ im Vorha-bensbereich HRB Feldolling (ing Traunreut GmbH 2011; siehe Unterlage 10.5).

2 Untersuchungsrahmen

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Jahr 2005 der Umgriff des Untersuchungsraums LBP, der eine Flächengröße von 217 ha aufweist, wie folgt abge-grenzt:

Das Untersuchungsgebiet befindet sich südlich der Mangfall, die Nordgrenze verläuft in der Mitte des Flusses zwischen Fkm 26,300 und 22,300.

Im Süden erstreckt sich das Gebiet auf einer Breite von 50 m bis max. 100 m über die Mang-fall-Leite und angrenzende Wald- und Landwirtschaftsflächen. In der West-Ost-Ausdehnung reicht der Planungsraum vom Leitzach-Knie nahe Erb (Fkm 0,370) bis etwa in die Mitte des östlichen Leitzach-Staubeckens (vgl. Bestands- und Konfliktplan Anlage 10.1.1.a und b, kar-tierte Fläche).

Das Plangebiet wurde im Hinblick auf die voraussichtlich durch die Errichtung von Bauwer-ken und Straßen sowie durch Überflutung betroffenen Lebensräume abgegrenzt.

Bezüglich ihrer Eignung als mögliche Ausgleichsflächen wurde zusätzlich außerhalb des genannten Untersuchungsraumes eine ca. 3,6 ha große Fläche östlich von Feldolling unter-sucht, sowie weitere für Waldausgleichsmaßnahmen potentiell geeignete Grundstücksflä-chen im Besitz des Freistaats Bayern, an der Mangfall im engeren Umfeld des Maßnah-menbereichs am Westerhamer Wehr, in Westerham und an der Berghamer Leiten. Bevor-zugt werden aber innerhalb des Plangebiets liegende Grundstücksflächen im Besitz des Freistaats Bayern für Ausgleichsmaßnahmen herangezogen.

Über eine Auswertung vorhandener Unterlagen und Bestandsbegehungen zur Bestandser-fassung LBP (Vegetationsstruktur-, Realnutzungskartierung) hinausgehende Untersuchun-gen zu Tiervorkommen, Artenschutz, FFH-Gebietsschutz u.a. wurden ursprünglich (2005) nicht abgestimmt.

Aufgrund umfangreicher Änderungen im Naturschutzrecht und den fachplanerischen Anfor-derungen seit 2005 wurden mit der neu zuständigen Planfeststellungsbehörde (Regierung von Oberbayern; Höhere Naturschutzbehörde) Ergänzungen der Bestandsaufnahmen und Neubewertungen der Eingriffe abgestimmt und durchgeführt:

• Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) • Sonderuntersuchungen zur saP zu den Tiergruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien,

Amphibien und Tagfalter durchgeführt, sowie eine Höhlenbaumkartierung • Ergänzende Vegetationserfassung der Gehölze im hohen Einstaubereich des geplan-

ten HRB Feldolling und im FFH-Gebietsbereich • Aktualisierung der Biotoptypen und geschützten Biotope/Landschaftsbestandteile

nach BNatSchG 2009, Leitfaden LfU 2010, BayNatSchG 2011 • FFH-Verträglichkeitsstudie und Unterlagen zur FFH-Abweichungsprüfung für das

FFH-Gebiet „Leitzachtal“ im Vorhabensbereich HRB Feldolling.

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Als Grundlage für die Eingriffsregelung wurde der Leitfaden zur Eingriffsregelung „Bauen in Einklang mit Natur und Landschaft“ (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 2003) vereinbart.

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3 Beschreibung des Vorhabens

Der Freistaat Bayern plant bei Feldolling, Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB, gesteuertes Rückhaltebecken im Nebenschluss, Seitenpolder südlich der Mangfall).

Nähere Angaben zur technischen Planung sind dem Entwurfsteil 1, Erläuterungsbericht, Ka-pitel 1.5 (Funktionsweise und Bauwerke) und Kapitel 5.2 (Betriebsweise und Steuerung) zu entnehmen.

Abbildung 1: Schema Planungskonzept des HRB Feldollling

3.1 Bauliche Anlagen: An der Westseite wird für die Ausleitung aus der Mangfall ein Einlassbauwerk errichtet. Der Anstrombereich von der Mangfall zum Einlassbauwerk wird durch Geländeanpassung hy-daulisch optimiert und ist von Gehölzaufwuchs freizughalten. Der Einstrom des Wassers wird über ein 1100 m langes und durchschnittlich 100 m breites Zulaufgerinne (Flutmulde) mit flachen Böschungen in den östlichen Teil des Beckens gelenkt. Durch das Überleitungs-bauwerk am Absperrdamm wird das Wasser im Osten erst über die Kraftwerksstaubecken und dann mit Hilfe von zwei Auslassbauwerken am UWB2 in die Mangfall zurück geleitet. Das Auslassbauwerk im Hauptbecken dient der Restentleerung des Hauptbeckens. Falls

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

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der Einbezug der Unterwasserbecken beispielsweise aufgrund des prognostizierten bzw. erforderlichen Rückhaltevolumens nicht notwendig ist, kann über dieses Auslassbauwerk das Hauptbecken komplett entleert werden.

Im Norden reicht das HRB an die Mangfall heran, wobei es auf der gesamten Länge durch einen Hochwasserschutzdeich /Trenndeich vom Fluss getrennt wird. Die vorhandenen Mangfall-Deiche werden dabei wesentlich verstärkt und erhöht.

Im Süden wird das Becken in weiten Teilen durch eine natürliche Geländestufe eingegrenzt. Im südöstlichsten Teilgebiet schließt ein für den Vorhabenszweck erhöhter Absperrdamm das HRB zwischen dem Leitzachbecken im Norden und der auslaufenden Geländekante im Süden ab.

Folgende wesentlichen Bauwerke sind damit für das HRB Feldolling erforderlich:

• Einlassbauwerk: zur Einleitung des Wassers aus der Mangfall in den Beckenbereich • Zulaufgerinne: Flutmulde zur Zuführung des Wassers vom Einlassbauwerk zum ei-

gentlichen Staubereich im Hauptbecken • Rechter Hochwasserschutzdeich bzw. -mauer der Mangfall (HWS-Deich bzw. HWS-

Mauer): zur hydraulischen Trennung zwischen Mangfall und Zulaufbereich oberhalb des Staubereiches

• Trenndeich: verläuft parallel zur Mangfall auf der rechten Mangfallseite zur hydrauli-schen Trennung zwischen Mangfall und Beckenbereich

• Absperrdamm: zur Stauhaltung des Wassers im Beckenbereich zum anschließenden Hinterland mit Verlauf senkrecht zur Mangfall. Ein Teil des Absperrdammes grenzt an den bestehenden Damm der Unterwasserbecken der Leitzachwerke des Stadtwerke München

• Überlaufbauwerk: im Absperrdamm zur Überleitung des Wassers aus dem geplanten Hauptbecken in die UW-Becken der Leitzachwerke

• Auslassbauwerk Hauptbecken: zur Abgabe von Wasser aus dem Hauptbecken in die Mangfall

• Auslassbauwerk im UW-Becken 2: zur Abgabe des Wassers aus den UW-Becken der Leitzachwerke in die Mangfall

• Straßenanhebung der Kreisstraße RO 13: Überführung der Kreisstraße RO 13 über den Absperrdamm mit einer Neubaulänge von 690 m auf gleicher Trasse

• Mobile Verschlüsse RO 13 Kreuzungsbereich Absperrdamm - Anhebung Kreisstraße RO 13 ; Straßenbrücke Feldolling.

Beim Unterwasserbecken 2 befindet sich das bestehende Werk III der Leitzachkraftwerke, das als Auslassbauwerk dient.

Die Eingriffe für die Deichaufstandsflächen, den Ausbau bestehender Deichanlagen, die Ab-grabungen im Zulaufbereich, den Bau von Unterhaltungswegen und die erforderlichen Ar-beitsräume belaufen sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 38,6 ha. Hinzu kommt eine vo-rübergehende Inanspruchnahme von Flächen für Bauzuwegungen, Baustellenbetrieb und Lagerflächen. Neben landwirtschaftlichen Flächen (ca. 27 ha) und anderen Offenlandflächen (ca. 2,7 ha) werden dauerhaft auch ca. 5,4 ha Waldflächen und ca. 2 ha Gehölzbestände in Anspruch genommen. Dabei gehen Lebensräume von Tieren und Pflanzen verloren (insbe-sondere artenreiche Lebensräume der Auen und Uferbegleitgehölze mit Vorkommen ge-schützter und gefährdeter Arten). Eine Wiederherstellung aller Gehölzstrukturen auf den neuen Deichaufstandsflächen und im Bereich der sonstigen baulichen Anlagen ist aus si-cherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

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3.2 Bauphase Der für die Bauarbeiten benötigte Zeitraum beläuft sich auf mehrere Jahre. Die Baustellen-flächen werden möglichst auf naturschutzfachlich wenig empfindlichen Flächen (landwirt-schaftlichen Intensivflächen) eingerichtet.

Beeinträchtigungen für das Umfeld ergeben sich während der Arbeiten v.a. aus Lärm- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und den Maschinenbetrieb. Der An- und Ab-transport von Baumaterialien wird das Verkehrsaufkommen auf der Verbindungsstraße Va-gen - Feldolling erhöhen und eine Beeinträchtigung durch Immissionen mit sich bringen. Das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung wird in der mehrjährigen Bauphase und bis zum Aufwachsen von Eingrünungsmaßnahmen deutlich beeinträchtigt.

3.3 Betrieb Nähere Angaben zum Betrieb des HRB Feldolling sind dem Erläuterungsbericht Kapitel 5.2 (Betriebsweise) zu entnehmen.

Das Steuerkonzept des Rückhaltebeckens sieht eine Befüllung des HRB Feldolling vor, wenn

� am Inn ein Hochwasserereignis größer HQ100 und gleichzeitig an der Mangfall ein Hochwasserereignis größer HQ30 prognostiziert ist. In diesem Fall wird der durch den Linienausbau verursachte Retentionsraumverlust zu einer Abflussver-schärfung bzw. Überschwemmung der Unterlieger am Inn unterhalb der Mang-fallmündung führen. Die Befüllung des HRB Feldollings gleicht dies aus.

oder

� an der Mangfall ein Hochwasserereignis größer HQ100 prognostiziert ist. Auch hier gleicht die Polderaktivierung den beim Linienausbau verloren gehenden Retentionsraum aus. Zudem kann für sämtliche Anwohner des unteren Mang-falltals der Schutz unter Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors gewähr-leistet werden.

Die Auswertung der bislang abgelaufenen bzw. aufgezeichneten Hochwässer an Inn und Mangfall zeigt, dass der Einsatz des Beckens zumindest in der Vergangenheit seltener als einmal in 100 Jahren erforderlich gewesen wäre.

Aus der Mangfall soll Wasser bei diesen prognostizierten Hochwasserereignissen westlich von Schwaig bei Flusskilometer 26,200 (ca. 90 m unterhalb der Einmündung der Leitzach) in das Rückhaltebecken geleitet werden. Dabei werden in der Regel die Unterwasserbecken der Leitzachwerke mit einbezogen. Die maximale Einstauhöhe (bis 535 müNN ) wird im östli-chen Teil des HRB im Anschluss an das Unterbecken des Leitzachkraftwerks bis 8,5 m betragen. Hier erreichen die geplanten Deiche Höhen von bis zu 10,5 m. Richtung Westen reicht die überstaute Fläche bis auf die Höhe von Fkm 25,500. Die maximalen Einstauzeiten betragen 3,5 Tage.

Im Einstaufall bei Hochwasserereignissen, was statistisch gesehen seltener als 1-mal in 100 Jahren auftritt, werden innerhalb des HRB die überflutete Kreisstraße RO13 und die Mangfallbrücke gesperrt, der Verkehr zwischen Feldolling und Vagen muss über andere

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Strecken umgeleitet werden. Die Erholungsnutzung muss für den Zeitraum im eingestauten Bereich entfallen. Landwirtschaftliche Nutzflächen werden durch Einstau und Ablagerungen eine gewisse Beeinträchtigung erfahren. Besonders im Osten des Beckens wird die Wald- und Gehölzvegetation und deren Fauna durch große Einstauhöhen bis 8,5 m belastet; im Zuge der Planungsoptimierung wurden jedoch die maximale Einstaudauer (auf 3,5 Tage) sowie die Restwasserflächen reduziert, dass die negativen Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gehölzflächen soweit möglich minimiert wurden.

3.4 Unterhaltung Zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen beinhalten Kontrolluntersuchungen der Dämme und Bauwerke, Rückschnitt von Gehölzen, Mäharbeiten auf Deichböschungen, die Entnahme von angelandetem Material (Wildholz usw.) aus Einlass- und Auslassbauwerken und gege-benenfalls die Entfernung von Auflandungen im Bereich der Einlass- und Auslassbauwerke und des Zuflussgerinnes.

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4 Bestandserfassung von Naturhaushalt und Land-

schaftsbild

4.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes Das Untersuchungsgebiet im Unteren Mangfalltal zwischen den Siedlungsgebieten von Feldkirchen-Westerham und Bruckmühl gehört zum Naturraum Voralpines Hügel- und Moor-land (3) und darin zur Haupteinheit Inn-Chiemsee-Hügelland (038). Das Rückhaltebecken befindet sich südlich der Mangfall (Gewässer I. Ordnung), der namensgebende Ort Feldolling liegt nördlich am gegenüberliegenden Mangfallufer. Der eiszeitlich überformte Raum hat An-teil an der Landschaft des durch großflächige Sedimentation geprägten Rosenheimer Be-ckens (Stammbecken des Inngletschers, naturräumliche Untereinheit 038-N), in dem die Mangfall als eine der Hauptentwässerungsachsen des Landkreises Rosenheim ihren Lauf im Mangfall-Zweigbecken mit ausgedehnten fluviatilen Ablagerungen geschaffen hat.

Der vormals verzweigte Lauf der Mangfall wurde seit dem 19. Jahrhundert korrigiert, mit Sohl- und Uferbefestigungen versehen sowie über weite Strecken beidseits durch flussnahe Deiche in ein Korsett gezwängt. Diese flussbaulichen Maßnahmen hatten qualitative und quantitative Lebensraumverluste zur Folge. Seither fehlt die Gewässerdynamik fast vollstän-dig, die ehemaligen Auen- bzw. Auwaldflächen wurden mit Fichtenreinbeständen aufgefors-tet, in landwirtschaftliche Nutzflächen oder Siedlungs- und Industriegebiete umgewandelt. Nur in wenigen Bereichen sind noch naturnahe Auwaldbestände vorhanden. Zahlreiche Aus-leitungen, unter anderem zur Energiegewinnung aus Wasserkraft, wie etwa oberhalb des Untersuchungsgebiets für das Leitzachkraftwerk, beeinträchtigen die Lebensraumqualität der Mangfall zusätzlich. Im Untersuchungsgebiet wird der in Westerham abgezweigte Mühlbach bei Fl.-km 25,200 in die Mangfall zurückgeführt.

Trotz dieser Einschränkungen hat die Mangfall als Biotopzug große Bedeutung als Verbund-linie zwischen dem Naturraum Alpen und dem Innstromgebiet.

Im Süden grenzt der Irschenberg mit naturnahen Leitenwäldern als Übergang zwischen der Ebene des Rosenheimer Beckens und dem Molassebergland an. Von hier fließt die Leitzach (Gewässer III. Ordnung, Wildbach) der Mangfall zu und mündet im Westen des Untersu-chungsgebietes bei Fkm 26,300 ein. Sie ist trotz menschlicher Einwirkung und Wasserkraft-nutzung vergleichsweise naturnah und strukturreich.

Im Osten des Untersuchungsraumes befinden sich als größere Wasserflächen die Speicher-becken (Unterwasserbecken) des Leitzachkraftwerkes, die unter anderem durch Ausleitun-gen aus Mangfall und Leitzach gespeist werden. Sie sind naturfern aus Betonschalen erbaut und bieten keinen Zugang zum Wasser für Erholungssuchende. Im Untersuchungsgebiet wird das Wasser bei Fkm 23,000 der Mangfall wieder zugeleitet.

4.1.1 Flächennutzung

Die reale Flächennutzung ist in den Plananlage 10.1.1a und b mit Struktur- und Nutzungstypen dargestellt.

Das Bearbeitungsgebiet ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Den zentralen Bereich des Untersuchungsgebietes dominieren intensiv genutzte Grünland- und Ackerflächen,

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Wohnbebauung findet sich hier nur sehr vereinzelt und zerstreut im Ortsteil Schwaig im Wes-ten. Die Kreisstraße RO13 führt aus Richtung Vagen im Südosten quer durch das Gebiet über die Mangfallbrücke nach Feldolling. Im Süden und Südwesten wird das Gebiet durch die steil aufragende Mangfallleite eingerahmt, die bis auf einen kleinen Abschnitt im Osten ausnahmslos bewaldet ist. Daran schließen auf der Hochebene im Südosten wiederum Grünland- und Ackerflächen an, im Westen setzen sich die Waldbestände fort. Außer Wald-flächen entlang der Mangfall im Gebiet von Schwaig und an der Leitzach, die sich z.T. aus Fichtenforsten zusammensetzen, werden auch Waldbestände im Osten des Untersuchungs-raumes forstwirtschaftlich genutzt: Angrenzend an den Mangfalldeich bzw. die Speicherbe-cken des Kraftwerkes liegen zwei größere Waldflächen, die in ihrer Artenzusammensetzung den Auestandort teilweise noch erkennen lassen.

Die Mangfall verläuft mit gestreckter Linienführung, überwiegend durch Uferbefestigungen und Deiche kanalisiert, mit in regelmäßigen Abständen eingebauten Sohlabstürzen, die bis-lang nur teilweise in aufgelöste Sohlrampen umgestaltet sind, am Nordrand des Planungs-gebietes. Ab Fkm 26,0 abwärts wird die Strukturgüte der Mangfall als stark verändert klassi-fiziert, oberhalb als mäßig bis deutlich verändert. Durch flussbauliche Verbesserungsmaß-nahmen wird die Struktur des Flussbettes abschnittsweise durch die Umgestaltung von Ab-stürzen in aufgelöste Sohlrampen aufgewertet.

Die im Westen einmündende Leitzach ist mit nur punktuellen Uferbefestigungen naturnäher. Wasserkraftnutzung an den Fließgewässern findet zum einen am Mühlbach am linken Mang-fallufer statt, zum anderen durch das Leitzach-Pumpspeicherkraftwerk, dessen künstlich an-gelegte Unterwasserbecken den Osten des Untersuchungsgebietes prägen.

Östlich der Mangfallbrücke ist auf dem Deich ein schmaler Fußweg vorhanden, im Westen verlaufen Straßen bzw. unbefestigte Wege in etwas größerem Abstand parallel zur Mangfall. Die Speicherbecken sind ringförmig von Straßen bzw. unbefestigten Wegen umgeben, die teilweise auf den Deichen der Becken verlaufen.

4.1.2 Reale Vegetation

Die Reale Vegetation ist durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen unterschiedlicher Intensität gekennzeichnet. Im Zentrum des Untersuchungsgebietes dominieren großflächig Wiesen und Äcker, nur im Nordosten sind sie kleinteilig verzahnt mit Waldflächen. Ein Wald- und Gehölzgürtel unterschiedlicher Dichte und Artenzusammensetzung umschließt das ge-plante Rückhaltebecken fast vollständig: z.T. lückige (Feucht-)Gehölze auf den Mangfalldei-chen bzw. den Vorländern, Gehölze und Laubwald als Schutzpflanzung um die Speicherbe-cken, Laub-, Misch- und Nadelwaldbestände entlang der Mangfallleite im Süden bzw. ge-mischt mit Auwäldern in der Auestufe der Leitzach und angrenzend an die Mangfall im Wes-ten. Größere Waldflächen innerhalb des Rückhaltebeckens im Nordosten sind z.T. Auwälder (Grauerlenau, Übergangsformation zwischen Weichholz- und Hartholzauen) und Ahorn-Eschen-Wälder in noch relativ standorttypischer Ausprägung gemischt mit Nadelholz- und Mischwaldflächen.

Naturnahe Offenlandflächen sind vor allem auf den Mangfalldeichen und Vorländern als krautige Flächen trockener und feuchter Standorte vorhanden. Hinzu kommen Stauden- und Röhrichtbestände, die eingestreut in Waldflächen oder entlang von Waldrändern vorkom-men. Artenreiche, selten gemähte Wiesenbestände finden sich sowohl in schmalen Bändern auf der Südseite der Mangfalldeiche als auch großflächig im Bereich des Schutzdeiches um das westliche Speicherbecken. Umgeben von Gehölz- und Waldflächen und mit kleinen, ein-

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gestreuten Gehölzgruppen befinden sich relativ magere sowie feuchte, extensiv genutzte Wiesen.

4.1.3 Potentielle natürliche Vegetation (PNV)

Die PNV wird im Bereich des geplanten HRB wie folgt eingestuft (LfU 2009):

E 6a : Grauerlen-Auenwald im Komplex mit Giersch-Bergahorn-Eschenwald und Grauerlen-(Eschen-)Sumpfwald; örtlich mit Silberweidenwald

Verbreitung: Alpenvorland; submontan-montan

Kennzeichnung: Auenkomplex entlang der Voralpenflüsse im Übergang von der Montan- zur Submontanstufe.

Zusammensetzung: Ursprünglich vorherrschender Grauerlen-Auenwald mit sekundär (nach Flussregulierungen) hohem Anteil an Giersch-Bergahorn-Eschenwald; in nassen Senken stets beigemischt sind Anteile an Eschen-Grauerlen-Sumpfwald (selten auch Bruchwald). In der Weichholzaue sowie vor allem an verlandenden Altgewässern baut die Silberweide ört-lich eigene Bestände auf und vermittelt damit zur Vegetation der Tieflandflüsse. Einge-schlossen sind mittlere Buchenwaldstandorte mit nicht quantifizierbaren Anteilen.

Standorte: Auen und Altauen der mittleren bis größeren Flusstäler vom Jungmoränengebiet bis zur Submontanstufe im Tertiärhügelland.

4.1.4 Schutzgebiete, schutzwürdige Flächen und Objekte

Schutzgebiete, Natura 2000-Gebiete

Das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ (Nr. DE 8237-371) reicht im Westen von der Leitzach - über deren Mündung in die Mangfall hinaus - in den Untersuchungsraum hinein (Plananlage 10.1.2a). Weitere Natura 2000-Gebiete oder andere Schutzgebiete nach dem BayNatSchG liegen im Untersuchungsraum und näheren Umfeld nicht vor.

Wasserschutzgebiete/Vorranggebiete

Der größte Teil des Untersuchungsgebietes südlich der Mangfall umfasst ein wasserwirt-schaftliches Vorranggebiet bzw. einen zu aktualisierenden Wasserschutzgebietsvorschlag (Brunnen Vagen). Im Osten schließt sich das Wasserschutzgebiet für die Brunnen Vagen zur Trinkwassergewinnung für den Markt Bruckmühl an.

Vorbehaltsgebiete nach Regionalplan (Südostoberbayern)

Die Wälder entlang der Mangfallleite im Süden des Untersuchungsgebietes sind im Regio-nalplan als landschaftliches Vorbehaltsgebiet „Hangwälder südlich der Mangfall“ (Nr. 20) ausgewiesen.

Waldfunktionsplan

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Die Waldflächen im Nordosten des Untersuchungsgebietes, die an den Mangfalldeich an-schließen, sind im Waldfunktionsplan als Wälder mit besonderer Bedeutung für den Bio-topschutz dargestellt.

Gesetzlich geschützte Biotope nach Art. 13d BayNatSchG

Im Planungsgebiet befinden sich gemäß den Bestandserhebungen LBP und einer ergänzen-den Vegetationskartierung der Gehölze im Jahr 2010 mehrere Biotope oder Landschaftsbe-standteile, die nach § 30 BNatSchG bzw. nach Art. 16 oder 23 BayNatSchG geschützt sind (Plananlage 10.1.2a und b).

Nachfolgend sind die nachgewiesenen geschützten Biotoptypen mit Angabe des im Be-stands- und Konfliktplan sowie Maßnahmenplan verwendeten LBP-Codes aufgeführt:

LBP-Code Nutzungs-/Strukturtyp [Biotoptyp]

W42 Auwald, Grauerlenau [WA]

W61 Feldgehölz, naturnah [WO00BK]

W62 Gewässer - Begleitgehölz, linear

[WN00BK]

FG1 Naturnahes Fließgewässer [FW00BK]

H2 feuchte und nasse Hoch-staudenfluren

[GH00BK]

H7 Landröhrichte [GR00BK]

F2 Schotterflur, fluviatil [FK00BK]

Biotopkartierung, Artenschutzkartierung

Die Biotopkartierung Bayern Flachland des Landesamts für Umwelt (LfU) für das Untersu-chungsgebiet stammen aus dem Jahr 1986 und ist aktualisierungsbedürftig.

Als Biotoptypen werden im Untersuchungsraum v.a. Gewässer-Begleitgehölz linear, daneben Wald, Hecke naturnah und Landröhricht angegeben.

Im Jahre 2005 wurde im Untersuchungsraum zwar die Abgrenzung von Offenlandbiotopen aktualisiert, aber die Waldbiotope (darunter die hier relevanten Auwälder und Gewässerbe-gleitgehölze) wurden nicht aktualisiert oder auf ihren 13d-Status (BayNatSchG alt) hin über-prüft (FIS-Natur). Bei der Aktualisierung wurde auch eine starke Zergliederung der Au-waldreste bzw. Gewässerbegleitgehölze an der Mangfall festgestellt, was auf eine fortschrei-tende Beeinträchtigung der Bestände durch Siedlung, landwirtschaftliche und forstliche Nut-zung hinweist.

Die räumliche Abgrenzung der Biotope mit Nummer ist im Bestands-/Konfliktplan Natur-schutzflächen und Biotope (Anlagen 10.1.2a - 10.1.2b) dargestellt.

Auszüge aus Biotopkartierung Bayern Flachland 1986

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Biotop Nr.

Biotopbeschreibung Schutz-status RL-Arten Dtl./Bayern

0002 -03/05/ 06/09

TK 8137

Mangfall zwischen S-Westerham und S-Heufeld. Am Südufer der Mangfall Gehölz-saum aus Grauerle/Esche, Feuchtgebüsche, Restbestände der ehemaligen Hartholz- und Weichholzaue. Kleinflächig Halbtrockenrasen auf Deich, Streuwiesenstreifen, Röh-richt/Seggen in ehemaligen Altarmen

Teilfläche nach Art.13d geschützt

(BayNatSchG alt)

Artengruppe Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza

maculata agg.), Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), Kugel-Rapunzel (Phyteuma orbiculare), Schwarz-Weide (Salix nigricans)

0003 -01

TK 8137

Leitzach mit Gehölzsaum und Au-waldrestbeständen S-Westerham und SW Vagen. Am Südufer der Leitzach Gehölzsaum aus Grauerle/ Esche, Kiesbänke an der Mün-dung in die Mangfall

Teilfläche nach Art.13d geschützt

(BayNatSchG alt)

Artengruppe Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza

maculata agg.), Märzenbecher (Leucojum vernum), Weiches Lungenkraut (Pulmonaria mollis), Ringelnatter (Natrix natrix)

0004 -01

TK 8137

Hangleitenwald der Leitzach S-Westerham. Buchenhallenwald mit einzelnen Fich-ten/Tannen, Feuchtwald (kleine Bachschluch-ten, versumpfte Stellen) mit Eschenbeständen

Weißtanne (Abies alba)

0006

TK 8137

Mischwald an N-Hang, S-SW-Feldolling. In vernässten Hangverebnungen Feuchtwald, Lichtungen mit feuchten Hochstaudenfluren

Weißtanne (Abies alba)

0012 TK

8137

Baumhecke auf natürlicher Böschung sto-ckend, S-SO-Feldolling. Hecke aus überwie-gend Laubbaumarten mit Strauchunterwuchs entlang der Terrassenkante der Mangfallleite. Nach Westen Übergang in größere Waldbe-stände. An den Rändern oft eutrophe Kraut-säume durch Nährstoffeintrag aus landwirt-schaftlichen Nutzflächen. Am Böschungsfuß feuchtere Bedingungen, im Westen wasserfüh-render Graben.

Teilfläche nach Art.13d geschützt

(BayNatSchG alt)

Weißtanne (Abies alba), Artengruppe Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata agg.),

0013 -01/02

TK 8137

Hecke an natürlicher Böschung SO-Feldolling. Artenreich aus Bäumen und Sträu-chern zusammengesetzte Hecken, deutlich eutrophiert aufgrund umgebender Ackerflä-chen.

0014 -01

TK 8137

Gehölzgruppen und Altgrasfluren an Bö-schungen des nördlichen Speichersees NW-Vagen. Unterschiedlich alte, meist ange-pflanzte Gehölze aus überwiegend Baum- und Straucharten der Auen und Feuchtstandorte. Magere Altgrasfluren bedeutsam für Fauna.

Im Zuge der Artenschutzkartierung wurden im Planungsgebiet nur an zwei Stellen Punkt-funde aus den Jahren 1985 bzw. 1988-1990 erfasst. Es handelt sich dabei um z.T. seltene Vogelarten, deren Vorkommen sich selbstverständlich über die Beobachtungsstellen hinaus erstreckt.

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4.1.5 Zielvorgaben von Plänen und Programmen

Regionalplan Region 18 Südostoberbayern

Der Regionalplan sieht als relevante Ziele für das Planungsgebiet vor:

- Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrückhalteräume sollen vor weiterer Bebauung und Besiedelung oder sonstiger intensiver Nutzung freigehalten oder den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend wieder freigemacht und erwei-tert werden. Natürliche Rückhalteräume sollen insbesondere in Auwäldern erhal-ten, in ihren natürlichen Funktionen optimiert und so weit wie möglich wiederherge-stellt werden.

- Das Überschwemmungsgebiet der unteren Mangfall soll unter weitgehendem Er-halt des Retentionsraumes beschleunigt hochwasserfrei gelegt werden.

- Die bestehenden Auwaldreste sollen mit der dazu erforderlichen Fließdynamik der angrenzenden Flüsse erhalten und durch Renaturierungsmaßnahmen vermehrt werden. Eingriffe in Auwälder und potentielle Auwaldstandorte, die Errichtung baulicher Anlagen und sonstige Versiegelungen sind zu vermeiden. An der Mangfall soll auf eine Verbesserung der Auwaldsituation hingewirkt werden.

- Ökologisch schutzwürdige Flächen, insbesondere Auwaldbereiche, [...] Leiten-wälder, Uferzonen und Feuchtgebiete [...] sowie Überschwemmungsgebiete sol-len grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. (vgl. Abgrenzung der Über-schwemmungsgebiete in Karte „Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete und Über-schwemmungsgebiete“ im Regionalplan)

- Landschaftsprägende Bestandteile, insbesondere naturnahe Strukturen wie [...] gewässerbegleitende Gehölzsäume [...] sowie unverbaute Fließgewässer [...] sol-len erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.

- In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten (Gebiet Nr. 20 „Hangwälder südlich der Mangfall“) sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Land-schaftsbild nachhaltig gesichert werden. Die Charakteristik der Landschaft und ihrer Teilbereiche soll erhalten werden.

- An den Gewässern soll die Gewässergüte erhalten und weiter verbessert werden. Wasserbauliche Maßnahmen an Fließgewässern sollen naturnah ausgeführt wer-den. Die Ufer der Gewässer sollen möglichst naturnah gestaltet werden.

- Grundwasservorkommen und Oberflächengewässer sind vor Verunreinigung und Belastung zu bewahren. Der Eintrag von Schadstoffen in das Wasser darf nicht größer sein als sein Selbstreinigungsvermögen.

- Die verschiedenartigen Ausprägungen der Mager- und Trockenstandorte sollen durch extensive Bewirtschaftungsformen bzw. Pflegemaßnahmen in ihrem Be-stand erhalten werden. Kalkmagerrasen (insbesondere auf Dämmen und Brennen) sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten und entwickelt werden.

- Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen soll darauf hingewirkt werden, dass sie den örtlichen ökologischen Erfordernissen angepasst bewirtschaftet werden. Be-sonders in empfindlichen Bereichen sind Nutzungsextensivierungen und Formen

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des ökologischen Landbaus anzustreben [...]. Auf Grünlandstandorten, wie z.B. Überschwemmungsgebieten [...], soll auf Grünlandumbruch verzichtet werden.

- Bei nicht vermeidbarer Zerstörung von Biotopen soll möglichst vernetzter gleich-wertiger Ersatz geschaffen werden.

Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP Landkreisband Rosenheim)

Das ABSP gibt folgende Bewertung des unteren Mangfalltales und daraus abgeleitete Ziele und Maßnahmenvorschläge an:

Bewertung:

- Das untere Mangfalltal ist ein Schwerpunktgebiet des Naturschutzes - Die Mangfall und die Mangfallauen von der Leitzachmündung bis Vagen sind Le-

bensraumkomplexe mit Fließgewässern und Feuchtgebieten von landesweiter Bedeutung

- Die Speicherbecken des Leitzachkraftwerkes zählen zu Lebensraumkomplexen im unteren Mangfalltal mit Stillgewässern von landesweiter Bedeutung

Ziele/Maßnahmenvorschläge:

- Erhalt und Optimierung des Mangfalltales als Biotopzug von landesweiter Bedeutung für Arten der Fließgewässer und Uferzonen, Auen- und Leitenwälder und Feuchtge-biete. Optimierung bzw. Wiederherstellung des Verbunds zwischen dem Naturraum Alpen und dem Innstromgebiet.

- Reaktivierung eines Mindestmaßes an Auen- und Fließgewässerdynamik und Wie-derherstellung auenspezifischer Standortqualitäten; Regelung anderweitiger Nutzun-gen unter verstärkter Berücksichtigung von Arten- und Biotopschutzbelangen.

- Weitere Renaturierungsmaßnahmen an der Mangfall. - Ausreichende Restwassermengen in Ausleitungsstrecken (mindestens MNQ). - Erhalt aller Auwaldrestflächen und Verbesserung des Wasserhaushalts durch Fluss-

renaturierungen. - Neubegründung von Auwaldbeständen. - Wiederherstellung der Querbeziehungen zwischen Fluss und Aue; Erhalt des durch-

gängigen Fließgewässercharakters und Entwicklung funktionsfähiger Vernetzungs-strukturen

- Wiederherstellung einer ökologisch funktionsfähigen und biologisch leistungsfähigen Auenlandschaft; Abstimmung der waldbaulichen Ziele und der forstwirtschaftlichen Nutzung sowie der Wasserkraftnutzung mit den Belangen des Artenschutzes.

- Erhalt bestehender Mager- und Trockenstandorte entlang des Mangfalldeiches und an Bahnböschungen; Vernetzung und Ausdehnung der Bestände.

- Förderung verschiedener Feuchtgebietstypen und Aufbau weiträumiger Verbundsys-teme durch die Optimierung des Fluss-Aue-Ökosystems.

Das ABSP gibt folgende Bewertung des Leitzachtals und daraus abgeleitete Ziele und Maßnahmenvorschläge an:

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Bewertung:

- Das Leitzachtal ist ein Schwerpunktgebiet des Naturschutzes. - Der Talraum der Leitzach ist ein Lebensraumkomplex mit Fließgewässern und

Feuchtgebieten von landesweiter Bedeutung.

Ziele/Maßnahmenvorschläge:

- Sicherung und Optimierung als Lebensraum und Wanderachse für Feuchtgebietsor-ganismen, Still- und Fließgewässerarten.

- Standortgerechte Nutzung. - Erhalt von Feucht- und Trockengebieten auf der Talsohle. - Erhalt und Optimierung naturnaher Leiten- und Schluchtwälder als Bestände mit

wichtigen Lebensraum- und Schutzfunktionen sowie als Elemente überregional bis landesweit bedeutsamer Lebensraumkomplexe.

- Erhalt und Optimierung (auch kleiner) Magerrasen, Magerwiesen und Magerweiden, u.a. als bedeutende Wuchsorte dealpiner Arten innerhalb von Lebensraumkomple-xen.

- Förderung verschiedener Feuchtgebietstypen und Aufbau weiträumiger Verbundsys-teme durch die Optimierung des Fluss-Aue-Ökosystems.

Andere Planungsvorgaben, Versorgungsleitungen

Mehrere Trassen von Versorgungsleitungen queren das Planungsgebiet und müssen bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden:

• 110-kV-Freileitung (SWM) ungefähr parallel zur Kreisstraße RO13 und im Bereich der Staubecken

• 25-kV-Freileitung (SWM) am südlichen Rand des Rückhaltebecken • 25-kV-Kabel (SWM) entlang der Kreisstraße RO13 • Mittelspannungskabel (E.ON Bayern) entlang der Kreisstraße RO13und von Nord-

west nach Süd (z.T. im Rückhaltebecken, z.T. im Bereich der Mangfallleite) • Niederspannungskabel (E.ON Bayern) Ortsbereich Schwaig

• Telefon-Kabel (Telekom) entlang der Kreisstraße RO13 • Hochdruck-Gasleitung (SWM) entlang der Kreisstraße RO13 • Wasserleitung Ortsbereich Schwaig

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4.2 Pflanzen und Tiere, Lebensraumfunktion

4.2.1 Struktur- und Nutzungstypen, Biotoptypen (Realnutzung)

Die Ermittlung der Realnutzung (Struktur- und Nutzungstypen, Biotoptypen) erfolgte durch eine flächendeckende Geländebegehung für den LBP, deren Ergebnisse auf Farbluftbildern im Maßstab 1:1 000 festgehalten wurden. Die Zuordnung zu Biotoptypen nach Leitfaden LfU 2010 wurde durch eine ergänzende Vegetationskartierung der Gehölze im Jahr 2010 aktua-lisiert.

Der Struktur- und Nutzungstyp wird in den Kartenanlagen durch einen LBP-Code ange-geben, ein Biotoptyp wird ggf. in eckigen Klammern angegeben.

Die abgegrenzten Struktur- und Nutzungstypen, deren Lage und Verteilung im Folgenden beschrieben wird, sind in den Bestands-/Konfliktplänen (Anlage 10.1.1 a und b) farbig darge-stellt, sowie in den Maßnahmenplänen (Anlagen 10.1.4 sowie 10.1.5a und 10.1.5b) schwarz-weiß abgegrenzt. Die zugeordneten Biotoptypen sind in Anlage 10.1.2 a und b se-parat dargestellt. Die Struktur und Nutzungstypen sind in Anlage 10.1.1 a und b separat dar-gestellt.

Wälder

Nadelwald (W10), nadelholzdominierte Mischwälder (W21)

Fast die Hälfte der Waldflächen wird von Nadelwäldern (W10) oder nadelholzdominierten Mischwäldern (W21) eingenommen, die im gesamten Planungsgebiet in v.a. auf den Aueflä-chen und in den Uferstreifen der Mangfall nicht standortheimisch sind. Bestimmende Nadel-baumart ist fast ausschließlich die Fichte, die z.T. dichte Reinbestände bildet. In den Leiten-wäldern kommt teilweise die Tanne hinzu, in den Mischwäldern außerdem zu geringen Antei-len Esche, Buche und vereinzelt Berg-Ahorn sowie Berg-Ulme. Im Bereich der ehemaligen Hartholzaue kommen zur Fichte Baumarten feuchterer Standorte hinzu (Esche, Grau-Erle, Weide). Eine Besonderheit stellt ein kleines Kiefernwäldchen östlich von Schwaig dar, ver-mutlich der Überrest größerer Kiefernbestände auf trockenen Standorten der Mangfallaue mit kiesig-sandigem Substrat.

Bei Aufforstungen dominiert die Anpflanzung von Fichten (Aufforstung Nadelwald, W11).

Mischwald mit überwiegend Laubholz (W22)

Mischwälder mit Laubbäumen und einem geringen Anteil an Nadelholzarten sind im gesam-ten Untersuchungsgebiet verbreitet, weisen jedoch je nach Standort eine etwas abweichen-de Artenzusammensetzung auf. In den Hangwäldern an der Mangfallleite kommen neben Esche, Eiche, Buche und Berg-Ahorn als Nadelholzarten Weiß-Tanne sowie Fichte vor; Kraut- und Strauchschicht sind gut ausgeprägt. Quellaustritte an den Leitenhängen sind durch Bestände des Winterschachtelhalms und andere Feuchtezeiger gut erkennbar. Vor allem im schmalen Waldgürtel, der sich im Osten an die ausgedehnten Hangwälder an-schließt, finden sich sehr markante alte Eichen und Buchen. In den Bereichen der ehemali-gen Hartholzaue kommen Grau-Erle und Berg-Ulme hinzu, die Weiß-Tanne fehlt.

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Laubwald (W30)

Unter diesem Flächentyp sind Wälder zusammengefasst, die ganz oder fast ausschließlich aus Laubbäumen bestehen und nicht zu den Auwäldern zählen. Überwiegend finden sich Laubholzbestände im Osten des Untersuchungsgebietes: entlang der Mangfallleite erstreckt sich ein schmaler Waldsaum mit großen, alten Eichen und Buchen und einer gut ausgepräg-ten, vielfältigen Strauchschicht aus Schlehe, Hasel, Schwarzer Holunder, Hartriegel, Pfaffen-hütchen, Liguster, Weißdorn und anderen Arten. Als Hallenwald ausgebildet ist ein verhält-nismäßig kleiner, aber eindrucksvoller Bestand im Nordosten, der geprägt wird von großen Buchen und Eichen. Einen großen Flächenanteil haben flächige, artenreiche Laubholzpflan-zungen, die zur Eingrünung um die Staubecken des Leitzachkraftwerkes auf Aushubmaterial und Deichen angepflanzt wurden. Weitere Laubwaldflächen sind über das Untersuchungs-gebiet verteilte kleine Bestände aus vorwiegend Esche.

Auwald (Grauerlenau), Feuchtwald (W42) [WA]

Überwiegend naturnahe Reste der ehemals ausgedehnten Auwälder der Mangfallauen mit nur mehr geringer Überflutungsdynamik und teils geringem Grundwasserflurabstand in alten Flutrinnen. Die Wälder weisen eine Dominanz von Laubholzarten, mit Grau-Erle und Esche als wichtigsten Baumarten unter Beteiligung von Stiel-Eiche, Berg-Ahorn und Traubenkirsche auf, sowie unterschiedliche Anteile von Fichten. Im Ufersaum von Mangfall und Leitzach kommen Weidenarten hinzu. Hinzu tritt meist eine reiche Kraut- und Strauchschicht. Die Be-stände grenzen im Osten des Untersuchungsgebietes zumeist an den Mangfalldeich und stehen im Zusammenhang mit größeren Waldflächen, die durch die Einbringung unter-schiedlich hoher Nadelholzanteile geprägt sind. Durch die fehlende Überschwemmungsdy-namik entwickeln sich die Hartholzauwälder im Gebiet immer mehr in Richtung Edellaub-holzwälder (Bergahorn-Eschenwald). Besonders deutlich ist dies an der Krautschicht zu se-hen, die meist nur mehr in Geländesenken und den ehemaligen Flutrinnen Feuchtezeiger aufweist. Nur im westlichen Untersuchungsraum (FFH-Gebiet) erstreckt sich ein noch häufi-ger überflutetes schmales Auwaldband parallel zum Mündungsbereich von Leitzach und Mangfall.

Gehölze/Einzelbäume

Feldgehölze naturnah (W61) [WO00BK]

In dieser Kategorie sind alle Feldgehölze, Gehölzgruppen und kleineren Gehölzstreifen auf und an den Mangfalldeichen sowie sonstige flächige Gebüsche erfasst. Zum Teil weisen die die Artenzusammensetzung der Feuchtstandorte auf, zählen jedoch in ihrem Wasserhaus-halt nicht zu den Feuchtstandorten. Sie werden fast ausschließlich von heimischen Laubge-hölzen (Bäumen, Sträuchern sowie Jungwuchs der Bäume) gebildet, z.B. Grau-Erle, Esche, Weide, Stiel-Eiche, Feld-Ahorn, Weißdorn, Schwarzer Holunder, Pfaffenhütchen, Rote He-ckenkirsche, Berberitze, Hartriegel, Liguster, Wasser-Schneeball, Hasel, Schlehe, Wolliger Schneeball. Großflächige Anpflanzungen von langgestreckten, ca. 15 m breiten Gehölzsäu-men zur Eingrünung der Speicherbecken im Osten werden ebenfalls zu diesem Flächentyp gezählt.

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Gewässerbegleitgehölze (W62) [WN00BK]

Hierunter fallen Gehölzstrukturen aus Bäumen und Sträuchern, die die typische Artenzu-sammensetzung feuchter Standorte an Gewässern und Auen aufweisen: z.B. Silber-Weide, Grau-Erle, Esche, Birke, Berg-Ahorn, Traubenkirsche, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Ho-lunder, Hartriegel und Wasser-Schneeball. Die Ufergehölzsäume im Vorland der Mangfall-deiche, die oft in ihrer Krautschicht Feuchtezeiger wie Großseggen und Rohrglanzgras auf-weisen, sowie Gehölzstrukturen an vernässten Stellen der Leitenwälder und in ehemaligen Flutrinnen der Mangfallaue werden diesem Typ zugerechnet.

Einzelbäume

Markante Einzelbäume innerhalb von Freiflächen oder im Zusammenhang mit Feldgehölzen, Baumgruppen oder Waldtraufen wurden getrennt nach Laub-, Nadel- und Obstbäumen er-fasst und dargestellt. Besonders hervorgehoben wurden „landschaftsbildprägende Laub-bäume“, zumeist große, solitäre Stiel-Eichen, aber auch einige Eschen, die die landwirt-schaftliche Flur bereichern bzw. im Bereich der Mangfalldämme stehen.

Freiflächen

Landwirtschaftliche Flächen

Die landwirtschaftliche Flächennutzung wird trotz der Lage im Überschwemmungsgebiet der Mangfall zu 40% von Äckern bestimmt, auf denen Mais (AM), Getreide (AK) und andere Feldfrüchte (AF), wie z.B. Raps, angebaut werden. Auf 60% der landwirtschaftlichen Fläche findet sich Grünland, wobei intensiv genutztes Vielschnittgrünland (G1) deutlich überwiegt.

Nur auf verhältnismäßig kleiner Fläche sind extensive Nutzungsformen wie die ein- bis zwei-schürige Mahd (artenreiches Extensivgründland, G2) zu finden, wobei hierunter zum einen Grünland mit Extensivierungszeigern, zum anderen echte Magerstandorte auf den Böschun-gen des Mangfalldeiches fallen. Flächenmäßig konzentriert sich Extensivgrünland im Unter-suchungsgebiet im Bereich des westlichen Speicherbeckens; bäuerlich genutzte Wiesen sind haben nur einen äußerst geringen Anteil. Die Beweidung durch Schafe (W) und die Nut-zung von Feuchtgrünland (G3) am Leitenfuß im Süden sowie am Deich des Unterwasserbe-ckens zählen ebenfalls zu den extensiveren Nutzungsarten.

Altgras, artenreiche Staudensäume, meist trocken (H0)

Auf südexponierten Böschungen der Mangfalldämme sowie auf Flächen mit geringer bis Oberbodenauflage (z.B. kiesiges Substrat der Deichkronen um Kraftwerksbecken) kommen artenreiche Vegetationsbestände (Altgras, Hochstauden) vor, in denen z.B. Wiesen-Salbei, Wilder Dost, Dornige Hauhechel, Kleiner Odermenning, Echtes Labkraut, Wilde Möhre, Tau-benkropf-Leinkraut, Gemeine Schafgarbe, Wiesen-Flockenblume, Zypressen-Wolfsmilch, Gemeiner Hornklee, Karthäuser-Nelke, Zittergras zu finden sind. Nur kleinflächig zeigen die Bestände Anklänge an Magerrasen, durch unmittelbar angrenzende Intensivlandwirtschaft sind insbesondere die Bestände entlang des Mangfalldamms überwiegend nährstoffreich ausgeprägt und durch Eindringen von Arten des Wirtschaftsgrünlands, Nährstoffzeigern und Neophyten gekennzeichnet.

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Altgras, Staudensäume (H1)

Unter dieser Flächenkategorie werden Altgrasfluren und meist artenarme Hochstaudenfluren sowie vegetations- und gehölzarme Flächen zusammengefasst, die auf den Deichen und Vorländern der Mangfall, den Deichen der Speicherbecken sowie an Waldrändern, auf selten genutzten Waldwegen und an Straßenböschungen zu finden sind.

Feuchte Hochstaudenfluren (H2) [GH00BK]

Im Bereich der Mangfallaue kommen auf dem Vorland der Dämme sowie punktuell im Au-wald feuchteliebende, von Rohrglanzgras und Mädesüß dominierte Staudenfluren vor. Im Bereich der Mangfallleite finden sich an vernässten Hangflächen im Wald sowie am Fuß der Leite, wo sich Wasser sammelt, Staudenbestände aus Mädesüß, Echtem Baldrian, Kohldis-tel, Wasser-Dost, Schachtelhalm und Pestwurz. Im Ufersaum des temporär wasserführen-den, begradigten Bächleins im Westen des Untersuchungsgebietes kommen Blut-Weiderich und Gilbweiderich hinzu.

Landröhrichte (H7) [GR00BK]

Artenarme Bestände aus Schilf oder Großseggen (Röhricht, Großseggenried) finden sich neben dem Deichvorland der Mangfall in z.T. wassergefüllten Flutrinnen und vernässten Lichtungen im Auwald sowie am Fuß des Leitenwaldes, wo sich Hangwasser in feuchten Senke sammelt. Häufig sind in die Hochstauden- und Röhrichtbeständen auch nährstofflie-bende Pflanzen und Neophyten eingedrungen.

Neophytenfluren (H3), Nitrophytische Hochstaudenfluren (H4), von Neophyten dominierte Naßwiesen (H8)

Staudenfluren, die überwiegend oder ausschließlich aus nitrophytischen oder neophytischen Pflanzen bestehen – z.T. massives Auftreten weniger oder einer einzigen Art – finden sich überwiegend auf Flächen mit hohem Nährstoffeintrag aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Wiesen und Äcker bzw. an gestörten Stellen neben Wegen und im Bereich von Ablagerungen (Aushub, Unrat, Schutt u.ä.) sowie auf den Dämmen rund um die Spei-cherbecken. Bestände aus Arten wie Brennessel, Kletten-Labkraut, Gemeiner Kratzdistel und Drüsigem Springkraut kommen ebenso im Vorland der Mangfall vor, wo sich bei Überflu-tungen Bodenpartikel und Nährstoffe anreichern.

Ruderalflur (H5)

Krautige Bestände, auch mit Hochstauden oder Pionierpflanzen, die regelmäßig oder deut-lich vom Menschen gestört sind, finden sich im Untersuchungsgebiet im Zusammenhang mit Verfüllungen bzw. Ablagerungen und auf einer ungenutzten Fläche zwischen Äckern.

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Vegetation der Kies- und Sandbänke (F2)

Auf den Kies- und Sandbänken von Mangfall und Leitzach findet sich stellenweise Pionier-vegetation aus Weidengebüsch und Schwemmlingsfluren.

Steinsatz (F3)

In den Spalten zwischen Ufersicherung aus Steinsatz wachsen Gräser und einzelne krautige Arten. An Leitzach und Mangfall kommen auf Spornen aus groben Blöcken, die zur Siche-rung der Ufer in Außenkurven eingebaut wurden, austreibende Weidengebüsche hinzu.

Schlagflur (W50)

Kahlschlags- und Lichtungsfluren mit Krautvegetation und z.T. dichtem Aufwuchs von Jung-pflanzen.

Private und öffentliche Grünflächen (GF)

In dieser Kategorie wurden alle Gartenflächen im Bereich der Siedlung Schwaig zusammen-gefasst.

Gewässer

Die Bewertung der Mangfall als Fließgewässer orientiert sich entsprechend dem Leitfaden Biotopkartierung 2010 des LfU an der aktuellen Gewässerstrukturgütekartierung des WWA Rosenheim. Demnach wird die Mangfall unterhalb Fl.-km 26,0 mit Strukturklasse 5 (stark verändert) eingestuft und ist damit nicht biotopwürdig (Begradigungen, vielfach vorhandene Längs- und Querverbauung, weitgehender Verlust der Gewässerdynamik durch Eindei-chung).

Oberhalb Fl.-km 26,0 im Bereich des FFH-Gebiets, wurde die Strukturklasse mit 3 bzw. 4 eingestuft (mäßig bis deutlich verändert). In diesem noch relativ ungestörten Bereich kann die Mangfall als gerade noch biotopwürdig [FW00BK] als Naturnahes Fließgewässer (FG1) eingestuft werden. Hierzu trägt eine zumindest teilweise naturnahe Strukturausstattung mit Kiesbänken, überhängenden Bäumen, Unterständen an Wurzeln und Blöcken im Ufer, par-tiellen Uferanbrüchen, Wildholzansammlungen und die naturnahe Zusammensetzung des Sohlsubstrats bei; es besteht in diesem Bereich durch gelegentliche Überflutungen noch Au-endynamik.

Die Leitzach ist im Untersuchungsgebiet wenig bis mäßig verändert und wird so ebenfalls der Kategorie naturnahes Fließgewässer zugerechnet.

Mehrere Wasserläufe im Bereich der Hangleitenwälder, die bei großer Trockenheit versie-gen, werden als periodisch wasserführende Bäche (FG3) eingestuft. Die meisten dieser klei-nen Bäche bringen keine nennenswerten Wassermengen heran und enden in Senken am Fuß der Leite; eine Ausnahme ist der grabenartig am Waldrand entlang geführte Wasserlauf, der nach Norden unter der Kiesstraße hindurch in die Mangfall geleitet wird. Die flachen, wechselfeuchten Gewässer stellen einen wertvollen Lebensraum für Amphibien dar.

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Hinzu kommen die bei Hochwasserereignissen oder starken Regenfällen wasserführende Flutrinnen im Bereich der noch erhaltenen Auwälder, die im Bestands- und Konfliktplan (Un-terlage 10.1.1 a und b) gesondert dargestellt sind.

Die natürlichen Stillgewässer (SG1) in Form von noch wasserführenden Flutmulden beher-bergen die typische Vegetation und bereichern das Vegetations- und Lebensraummosaik der Mangfallauen. Im Auwald des Deichhinterlands im Nordosten kommt als größte Wasserflä-che eine aufgestaute Flutrinne hinzu, die z.T. als Fischweiher genutzt wird.

Die großen Staubecken (Unterwasserbecken) der Leitzachkraftwerk und der nach Süden zu den Leitzachkraftwerken führende Kanal werden als künstliche Stillgewässer (SG2) darge-stellt.

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4.2.2 Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen, Kompensationsfaktoren

Da für die Eingriffs- und Ausgleichsermittlung der bayerische Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 2003 herangezogen wird, erfolgt die Bewertung der einzelnen Biotop- und Nutzungstypen entsprechend der dreistufigen Skala des Leitfadens.

• Kategorie I, geringe Bedeutung (unterer/oberer Wert)

• Kategorie II, mittlere Bedeutung (unterer/oberer Wert)

• Kategorie III, hohe bis sehr hohe Bedeutung

Die Einstufung in die Kategorien zur Flächenbewertung und die Zuweisung von Kompen-sationsfaktoren gemäß Leitfaden wurden in Abstimmung mit der Höheren und Unteren Na-turschutzbehörde festgelegt.

Dabei wurde unterschieden zwischen

• der für bau- und anlagebedingte Überbauung für Deichbauten, welche den vollständi-gen Verlust der Vegetationsdecke und des Bodengefüges bedingt (hohe Eingriffs-schwere),

• und den möglichen Beeinträchtigungen einer sehr seltenen, kurzzeitigen, aber im nordöstlichen Beckenbereich unnatürlich hohen Überstauung (geringe Eingriffs-schwere)

Flächenbewertung und Kompensationsfaktoren für bau- und anlagebedingte Über-bauung

Struktur-/Nutzungstyp [Biotoptyp] im Ein-griffsbereich Schutzstatus nach BNatschG2009 (§ 30) bzw. BayNatSchG 2011 (Art. 16, Art. 23)

LBP-Code

Derzeitige Bedeu-tung der Fläche für Natur und Land-schaft – Kategorie gemäß Leitfaden Eingriffsregelung 2003

Kompensati-onsfaktor bei Überbauung

Siedlungsflächen

Gebäude-/Siedlungsflächen SA sehr gering - I / uW 0

Ver-Entsorgungsanlagen VE sehr gering - I / uW 0

Grünflächen privat/öffentlich GF sehr gering - I / uW 0,2

Verkehrsflächen

Verkehrsfläche asphaltiert VA sehr gering - I / uW 0

Weg/Verkehrsfläche wassergebunden VW sehr gering - I / uW 0

Grünweg GW gering - I oW 0,2

Lagerfläche wassergebunden LA sehr gering - I / uW 0

Brücke/Steg BR sehr gering - I / uW 0

Beton B sehr gering - I / uW 0

landwirtschaftliche Flächen

Acker Mais AM gering - I oW 0,2

Acker Getreide AK gering - I oW 0,2

Acker Feldfrucht AF gering - I oW 0,2

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Grünland intensiv G1 gering - I oW 0,2

Grünland extensiv G2 mittel - II uW 0,5

Grünland feucht G3 gering - I oW 0,2

Weide W gering - I oW 0,2

Waldflächen

Nadelwald/Fichtenforst W10 mittel - II uW 0,5

Aufforstung Nadelwald W11 mittel - II uW 0,5

Mischwald überwiegend Nadelholz W21 mittel - II uW 0,5

Mischwald überwiegend Laubholz W22 mittel - II oW 0,7

Laubwald W30 mittel - II oW 1

Auwald Grauerlenau [WA] im FFH-Gebiet fluß-nah (HQ50) - § 30 W42

sehr hoch - III, FFH-Kohärenzausgleich! 3

Auwald Grauerlenau [WA] im Hinterland des bestehenden Deichs - § 30 W42 sehr hoch - III 2

Gehölze

Hecke, Feldgehölz, naturnah [WH/WO] - Art. 16 W61 mittel - II oW 1,5

Uferbegleitgehölz/Feuchtgehölz [WN/WG] - Art. 16 / § 30 W62 hoch - III 1,5

Wasserflächen

Naturnahe Fließgewässer (Mangfall, Leitzach z.T.) - § 30 FG1 hoch - III 1,5

Bach periodisch wasserführend FG3 mittel - II uW 0,5

Stillgewässer natürlich SG1 mittel - II oW 0,8

Stillgewässer künstlich (Becken/Teich) SG2 mittel - II uW 0,5

Vegetationsflächen

Altgras, Hochstaudensäume artenreich, meist trocken

H0 mittel - II oW 1

Altgras, Staudensäume H1 mittel - II uW 0,5

feuchte und nasse Hochstaudenfluren GH - § 30 H2 hoch - III 1,5

Neophytenfluren H3 gering - I oW 0,2

Nitrophytische Hochstauden H4 gering - I oW 0,2

Landröhrichte GR - § 30 / Art.23 H7 hoch - III 1,5

Schotterflur, Veg. d. Kies- und Schlammbänke FK - § 30 F2 hoch - III 1,5

Steinsatz F3 sehr gering - I / uW 0,2

Schlagflur W50 mittel - II uW 0,5

Sukzessionsfläche W70 mittel - II uW 0,5

Einzelstruktur (Ablagerung)

Ablagerung (z.B. Bauschutt) A sehr gering - I / uW 0

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Flächenbewertung und Kompensationsfaktoren für betriebsbedingte hohe Überstau-ung

Für den betriebsbedingten hohen Einstau von Gehölzen wurde in Abstimmung mit der Höhe-ren und Unteren Naturschutzbehörde ein Viertel (25%) des entsprechenden Kompensations-faktors für Überbauung festgelegt. Siehe hierzu Punkt 5.2.

Wald und Gehölze im Einstaubereich (Wasserstand > 4m) Struktur-/Nutzungstyp / [Biotoptyp] Schutzstatus nach BNatschG2009 (§ 30) bzw. BayNatSchG 2011 (Art. 16, Art. 23)

LBP-Code

Derzeitige Bedeu-tung der Fläche für Natur und Land-schaft - Kategorie

Kompensations-faktor (25% des entspre-chenden Werts für Überbauung) für Polderflutung (bei HQ 100, 4-8,5 m Stauhöhe, 3,5 Tage)

Nadelwald/Fichtenforst W10 mittel - II uW 0,10 Aufforstung Nadelwald W11 mittel - II uW 0,13 Mischwald überwiegend Nadelholz W21 mittel - II uW 0,13 Mischwald überwiegend Laubholz W22 mittel - II oW 0,18 Laubwald W30 mittel - II oW 0,25 Aufforstung Mischwald W31 mittel - II uW 0,13 Auwald (Grauerlenau) [AW] - § 30 W42 sehr hoch - III 0,50 Hecke naturnah [WH00BK] - Art. 16 W61 mittel - II oW 0,38 Uferbegleitgehölz/Feuchtgehölz [WN/WG] - Art. 16 / § 30 W62 hoch - III 0,38

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4.3 Flora

Bedeutsame Pflanzenvorkommen wurden bereits bei der Beschreibung der Strukturtypen und Biotope genannt. Im Rahmen der Biotopkartierung wurden 322 Pflanzenarten erfasst. Als gefährdete Arten der Roten Liste Bayern kommen die Orchideenarten Orchis militaris und Dactylorhiza maculata agg. vor, daneben 21 Pflanzenarten der Vorwarnliste. Das Unter-suchungsgebiet weist keine Vorkommen von oder Lebensräume für streng geschützte Pflan-zenarten auf (vgl. Angaben zur saP, Unterlage 10.3).

4.4 Fauna

Zur Fauna im Untersuchungsgebiet liegen nur wenige amtliche Daten vor.

Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden keine Lebensraumnachweise, an zwei Stel-len jedoch Punktfunde aus den Jahren 1985 bzw. 1988-1990 erfasst. Es handelt sich dabei um z.T. seltene Vogelarten, deren Vorkommen sich überwiegend auf das gesamte Untersu-chungsgebiet erstreckt, die als Brutvögel oder als Durchzügler gesichtet wurden.

Aufzeichnungen zur Avifauna im Umgriff des Rückhaltebeckens wurden von Mitgliedern des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Feldkirchen/Westerham, im September 2005 mitgeteilt. Langjährige und sehr umfangreiche Vogelbeobachtungen liegen durch den Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Miesbach vor:

• Ornithologisches Artenverzeichnis Leitzach / Gerhard Kinshofer (2002)

• Ornithologisches Artenverzeichnis Mangfall / Paul Krones

• Internationale Wasservogelzählung an den Unterwasserbecken Vagen / LBV Kreis-gruppe Miesbach (Beobachtungen aktuell bis 2011)

• Artenliste Avifauna Seehamer See / Gerhard Kinshofer (2008).

Hinzu kommen Beobachtungen während der Geländebegehungen zum LBP.

Als Grundlage für die spezielle artenschutzrechliche Prüfung wurden im Untersuchungsraum durch das Büro FauNa im Jahr 2007 Sonderuntersuchungen zu den Tiergruppen Fleder-mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien und Tagfalter durchgeführt, sowie im Winter 2007/2008 eine Höhlenbaumkartierung. Dabei wurden mit ausgewertet:

• Verbreitungsatlanten für Bayern, mit herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, für die Tiergruppen: Fledermäuse (Meschede & Rudolph 2004), Brutvögel (Bezzel et al. 2005) und Mäuse / Spitzmäuse (Kraft 2008);

• Arbeitsatlas „Tagfalter“ (Hrsg.: Bay. Landesamt für Umwelt (LfU) und Arbeitsgemein-schaft Bayerischer Entomologen (ABE) 2007);

• Die Datenbank der Bayerischen Artenschutzkartierung (ASK) für die Tiergruppen Säugetiere und Amphibien;

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• Verbreitungskarten der Flora des Botanischen Informationsknotens Bayerns (BIB 2007);

• Schriftliche Angaben von Ortskennern und örtlichen Naturschutzverbänden.

Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden Vorkommen folgender streng geschützter Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie belegt und abgeprüft:

RLD RLB Art wiss. Name NW Pot. EHZ KBR

Säugetiere

3 Biber Castor fiber X U1

V Haselmaus Muscardinus avellanarius X ??

3 3 Abendsegler Nyctalus noctula X U1

G 2 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri X U1

2 2 Große Bartfledermaus Myotis brandtii X U1

3 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus X U1

3 3 Fransenfledermaus Myotis nattereri X FV

V Braunes Langohr Plecotus auritus X FV

3 V Mausohr Myotis myotis X FV

1 2 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus X U1

D D Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus X ??

2 3 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii X U1

G 3 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii X FV

Wasserfledermaus Myotis daubentoni X FV

1 2 Wimperfledermaus Myotis emarginatus X FV

G 2 Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor X ??

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus X FV

Reptilien

3 V Zauneidechse Lacerta agilis X U1

Amphibien

2 2 Gelbbauchunke Bombina variegata X U2

G D Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae X ??

Tagfalter

3 3 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Maculinea nausithous X U1

Erläuterungen: RL D Rote Liste Deutschland und RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär NW aktuell nachgewiesenes Vorkommen Pot. Potenzielles Vorkommen EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable – inadequate) U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad) ?? unbekannt

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Ferner wurden folgende Europäischen Vogelarten im Untersuchungsraum vorkommend nachgewiesen oder als potenziell vorkommend eingestuft und geprüft:

RL D RL BY Deutscher Name wiss. Name

Gilde: Höhlenbrüter

Blaumeise Parus caeruleus

Buntspecht Dendrocopus major

V V Feldsperling Passer montanus

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

Grauschnäpper Muscicapa striata

V Grünspecht Picus viridis

Haubenmeise Parus cristata

V Hohltaube Columba oenas

Kleiber Sitta europaea

V Kleinspecht Dryobates minor

Kohlmeise Parus major

V Schwarzspecht Dryocopus martius

Star Sturnus vulgaris

Sumpfmeise Parus palustris

Tannenmeise Parus ater

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca

Waldbaumläufer Certhia familiaris

Waldkauz Strix aluco

Weidenmeise Parus montanus

Gilde: Baumbrüter

3 V Baumfalke Falco subbuteo

Buchfink Fringilla coelebs

Eichelhäher Garrulus glandarius

Elster Pica pica

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra

V Graureiher Ardea cinerea

3 Habicht Accipiter gentilis

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes

Mäusebussard Buteo buteo

Rabenkrähe Corvus corone corone

Ringeltaube Columba palumbus

3 Schwarzmilan Milvus migrans

Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus

Sperber Accipiter nisus

Wacholderdrossel Turdus pilaris

V Waldohreule Asio otus

Wintergoldhähnchen Regulus regulus

Gilde: Heckenbrüter

Amsel Turdus merula

Bachstelze Motacilla alba

V 3 Bluthänfling Carduelis cannabina

Feldschwirl Locustella naevia

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RL D RL BY Deutscher Name wiss. Name

Fitis Phylloscopus trochilus

Gartengrasmücke Sylvia borin

Gelbspötter Hippolais icterina

RL D RL BY Deutscher Name wiss. Name

Gimpel Pyrrhula pyrrhula

Girlitz Serinus serinus

V Goldammer Emberiza citrinella

Grünfink, Grünling Carduelis chloris

Heckenbraunelle Prunella modularis

V Klappergrasmücke Sylvia curruca

V V Kuckuck Cuculus canorus

Misteldrossel Turdus viscivorus

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

Rotkehlchen Erithacus rubecula

Schwanzmeise Aegithalos caudatus

Singdrossel Trudus philomelos

Stieglitz Carduelis carduelis

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

Zilpzalp Phylloscopus collybita

Gilde: Bodenbrüter

Bachstelze Motacilla alba

V 3 Feldlerche Alauda arvensis

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix

Gilde: Gebäudebrüter

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

V Haussperling Passer domesticus

V V Mauersegler Apus apus

V V Mehlschwalbe Delichon urbica

V V Rauchschwalbe Hirundo rustica

Gilde: an Fließ-/Stillgewässer gebundene Arten

Bläßhuhn Fulica atra

3 2 Gänsesäger Mergus merganser

Gebirgsstelze Motacilla cinerea

Haubentaucher Podiceps cristatus

2 3 Kolbenente Netta rufina

V V Kormoran Phalacrocorax carbo

2 Krickente Anas crecca

Lachmöwe Larus ridibundus

R 2 Mittelmeermöwe (Weißkopfmöwe) Larus michahellis

Reiherente Aythya fuligula

2 Schellente Bucephala clangula

3 Schnatterente Anas strepera

V 1 Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis

Stockente Anas platyrhynchos

Tafelente Aythya ferina

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RL D RL BY Deutscher Name wiss. Name

Trauerente Melanitta nigra

Wasseramsel Cinclus cinclus

Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Erläuterungen: fett streng geschützte Art RL D Rote Liste Deutschland RL BY Rote Liste Bayern

Die ausgedehnten Waldbereiche im Planungsgebiet stellen wertvollen Lebensraum dar. Ho-he Dichten an Höhlenbäumen bzw. Quartierstrukturen weisen besonders die Ufergehölze an der Mangfall, die Auwaldreste östlich der Kreisstraße, die Auwaldbestände im FFH-Gebiet sowie die Leitengehölze am südlichen Beckenrand westlich der Kreisstraße auf. Bereiche mit hohen Altbaumbeständen und Totholzanteilen sind potenzielle Habitate für Höhlenbrüter und Höhlennutzer (Vögel, Fledermäuse, Bilche) und altholzbewohnende Insekten. Als Spechtarten sind Buntspecht, Grünspecht und Kleinspecht und (Brutvögel) und der Schwarzspecht (Gastvogel) nachgewiesen.

Besonders geeignet als Habitat für Vögel sind außerdem der lückige Gehölzsaum entlang der Mangfall östlich der Brücke sowie die artenreiche Schutzbepflanzung um die Staubecken mit vielen südlich exponierten Rändern im Übergang zu Staudensäumen und Extensivgrün-land.

Bereichernd wirkt im Untersuchungsgebiet die Verbindung zum Wasser – sowohl zu Mang-fall und Leitzach wie auch zu den kleinen Stillgewässern im Auebereich und den großen Wasserflächen der – wenn auch naturfernen – Unterwasserbecken. So konnten während der Bestandserfassung zum LBP Wasseramsel und Gebirgsstelze beobachtet werden. Viele der oben genannten, nachgewiesenen Vogelarten sind ebenfalls auf Wasserlebensräume ange-wiesen.

Die großen Unterwasserbecken der Leitzachwerke sind für Vögel sowohl Rast- und Nah-rungshabitat zahlreicher Zuggäste und Überwinterer als auch Brut- und Nahrungshabitat von Brutvögeln (eingesetzte Nistflöße). Auf den Nistflößen verdrängen in den letzten Jahren die Mittelmeermöwen andere Arten. Es bestehen intensive Wechselbeziehungen zum nahe-gelegenen Seehamer See (Rast- und Gastvögel; Ausweichen von Brutvögeln der Verlan-dungsvegetation/Schilfzone wegen den kraftwerksbedingten Wasserstandsschwankungen im Seehamer See). Graureiher, Kormoran, Gänsesäger, Taucher- und Entenarten u.a. Wasservögel sind als Gäste häufig zu beobachten. Im Rahmen der internationalen Wasser-vogelzählung (IWVZ) werden die Becken seit vielen Jahren vom Landesbund für Vogel-schutz, Kreisgruppe Miesbach beobachtet. So wurden im Winterhalbjahr bei der IWVZ an den „Vagener Stauseen“ (Zählgewässer Nr. 6) im Zähljahr 2010/2011 folgende Arten er-fasst:

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IWVZ „Vagener Stauseen“ 2010/2011

Code Artname Okt Nov

Dez Jan Feb Mär

70 Zwergtaucher 12 34 10 11 14 19

90 Haubentaucher 3 6 4 1 3 2

720 Kormoran 24 15 24 1 4 9

1210 Silberreiher 3 1

1220 Graureiher 6 4 5 9 3 3

1520 Höckerschwan 1

1790 Pfeifente 14 18 3

1820 Schnatterente 15 7

1840 Krickente 3 5

1860 Stockente 154 196 201 283 49 59

1960 Kolbenente

1980 Tafelente 45 24 31 50 41 19

2030 Reiherente 44 40 40 57 51 66

2150 Samtente 4

2180 Schellente 3 7 13 9 23 13

2230 Gänsesäger 10 27 25 3

4290 Bläßralle 170 30 91 123 183 55

5820 Lachmöwe 11 2

5926 Mittelmeermöwe 2 3

Individuen gesamt 475 380 469 603 374 252

Arten gesamt 11 11 14 15 10 12

Für Fledermäuse stellen die Wasserläufe sowie die angrenzenden Wälder und Wiesen wichtige Strukturen als Flugleitbahn, Jagdrevier und Sommerquartier dar; für das im Westen angrenzende FFH-Gebiet ist als Art des Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH Anh. II) das Gro-ße Mausohr erfasst. Insgesamt wurden 11 Fledermausarten (FFH Anh. IV) im Untersu-chungsraum nachgewiesen, 4 weitere sind potentiell vorkommend.

Auch mit Vorkommen der nur schwer erfassbaren Haselmaus (FFH Anh. IV)ist aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen zu rechnen.

Am Wasser- und Landlebensräume gebunden ist auch der Biber (FFH Anh. IV), dessen Vorkommen im Untersuchungsgebiet im Jahr 2006 bis im Jahr 2010 an Fraßspuren an Bäumen am Mangfallufer in Feldolling zu erkennen war.

Die Auwaldbereiche und hier vor allem die kleinen Stillgewässer bieten Amphibien einen Laich- und Ganzjahreslebensraum. Zahlreiche Amphibienfunde konnten im Bereich der Lei-tenwälder und in feuchten Zonen am Leitenfuß gemacht werden: in Fahrspuren und anderen temporären Wasserflächen auf Lager- und Ackerflächen wurden verschiedene Entwick-

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lungsstadien der streng geschützten Gelbbauchunke und anderer Lurche (streng geschützt: Kleiner Wasserfrosch) beobachtet.

Zur Fischfauna der Mangfall und Leitzach liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Die Bayerische Landesanstalt für Fischerei hat 1999 an vier Probestellen im Bereich Fl.-km 3,0 bis 3,7 und in dem renaturierten Mangfallabschnitt von Fkm 5,4 bis 5,6 Fischbestandser-hebungen durchgeführt und dabei folgende seltene bzw. gefährdete Fischarten festgestellt:

Aal (Anguilla anguilla) (II) Huchen (Hucho hucho) (3); FFH Anh. II

Äsche (Thymallus thymallus) (2) Mühlkoppe (Cottus gobio) (V); FFH Anh. II

Bachforelle (Salmo trutta) (V) Nase (Chondrostoma nasus) (2)

Barbe (Barbus barbus) (3); FFH Anh. V Nerfling (Leuciscus idus) (V)

Elritze (Phoenixus phoenixus) (3) Schmerle (Barbatula barbatula) (V)

Gründling (Gobio gobio) (V) Dreistachliger Stichling (Gasterosteus aculeatus) (V)

Hasel (Leuciscus leuciscus) (V)

Status nach RL Bayern: (1) = vom Aussterben bedroht; (2) = stark gefährdet; (3) = gefährdet; (V) = Art der Vor-warnliste; (4R) = potenziell gefährdet (RL 1996); (II) = gefährdeter Durchzügler (RL 1996); FFH Anh. II/IV/V: auf-geführt im Anhang II/IV/V zur FFH-Richtlinie

An der unteren Mangfall gibt es nach Angaben der Landesanstalt für Fischerei außerdem Nachweise des Strömers (RB 1, FFH Anh. II).

Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Arten auch im Untersuchungsgebiet in der Mangfall bzw. Leitzach zu finden sind, wobei jedoch berücksichtigt werden muss, dass die Lebensraumvorsaussetzungen aufgrund der überwiegend nicht durchgängig gestalteten Querbauwerke in der Mangfall östlich der Feldollinger Brücke nicht für alle Fischarten optimal sind.

Nach Aussage eines Anglers kommen in den Unterwasserbecken des Leitzachkraftwerks Seeforelle, Saibling und Karpfen vor.

Die blütenreichen Staudensäume auf den Mangfalldeichen und die extensiven Mähwiesen im Bereich der Unterwasserbecken dienen einer Vielzahl von Schmetterlingen, Heuschre-cken, Käfern und anderen Insekten als Nahrungs- und Fortpflanzunghabitat. Bei Niedrig-wasser frei liegende Kiesflächen der Mangfall bieten wertvolle potenzielle Habitate für Lauf-käfer.

Im Rahmen der Sonderuntersuchungen zur saP konnte der streng geschützte Tagfalter Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling nicht nachgewiesen werden (lediglich ein lokales Vorkommen der Futterpflanze am Mangfallufer), dagegen die gefährdeten Arten Baumweiß-ling, Kleiner Eisvogel und Frühlings-Perlmutterfalter.

An Vorbelastungen kann im Untersuchungsgebiet vor allem die Unterbindung der natürli-chen Fließgewässerdynamik mit dem Abschneiden von großen Flächen der ehemaligen Aue von regelmäßigen Überschwemmungen genannt werden. In der Folge wurden Fichtenauf-

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forstungen vorgenommen. An einigen Stellen kam es zur Verfüllung von Flutmulden. Trotz des spärlichen Datenbestandes zur Tierwelt und der Vorbelastungen wird dem Gebiet eine hohe Bedeutung für die heimische Fauna beigemessen. Die großen Fließgewässer mit den begleitenden Au- und Leitenwäldern stellen wichtige Bestandteile in der überregionalen bis landesweit bedeutsamen Verbundlinie zwischen den Gewässersystemen der Alpen und des Innstromgebietes dar.

4.5 Boden

Das Bearbeitungsgebiet liegt im Bereich der Jungmoräne des Inn-Chiemsee-Salzach-Gletschers. Der tiefere geologische Untergrund wird von Schichten der tertiären Oberen Süßwassermolasse, meist Sanden und Mergel, örtlich auch Kiese und Konglomerate, gebil-det. Darüber lagern quartäre Sedimente in Form von Jungmoräne aus der Würmeiszeit, flu-viatilen Niederterrassenschottern und Seetonen des Rosenheimer Beckens, die den Grund-wasserstauer für den quartären Grundwasserleiter bilden. Über den Seetonen folgen sandi-ge Kiese, in die in unregelmäßigen Abständen Auelehme in einer Stärke von 0,3 - 1,5m ein-gelagert sind.

Im unteren Mangfalltal nehmen die eiszeitlichen Talverfüllungen mit Schotter einen breiten, ebenen und nur schwach geneigten Talraum ein. Dabei sind im engeren Talraum sind meist mittel- bis tiefgründige Auenböden aus carbonatreichen, schluffigen und sandigen Flussse-dimenten vorhanden. In den Talrandbereichen haben sich auf den Schotterverwitterungsbö-den flach- bis tiefgründige Parabraunerden, auf Schwemmfächern tiefgründige Braunerden gebildet.

Durch Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind die Böden beeinträchtigt.

Die Leitzach hat sich im Übergangsbereich zum Mangfalltal in die Moränen und Schotter eingeschnitten; im schmalen Talraum finden sich unterschiedlich tiefgründige Auenböden. Im Hangbereich des Leitenwaldes treten an Wasseraustritten Kalksinterbildungen auf.

Für die Auenvegetation und die dort lebende Tierwelt sind vor allem die Auenböden auf den Vorländern der Mangfalldeiche, am Leitzachufer und in den – wenn auch nur noch äußerst selten überfluteten – Auwäldern als besonders schützenswert und wertvoll zu bewerten.

4.6 Wasser/Gewässer

Oberflächengewässer

Im Untersuchungsgebiet befinden sich die Mangfall, die Leitzach, ein kleiner, namenloser Bach westlich von Schwaig sowie zwei Stauwasserbecken und ein Verbindungskanal des Leitzachkraftwerks.

Das Flusssystem der Mangfall wurde in den letzten beiden Jahrhunderten durch technische Eingriffe erheblich verändert. Aus einem vielfältig verzweigten Fluss mit ausgedehnten Kies-

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bänken, Weich- und Hartholzauen wurde ein regulierter, begradigter und teilweise einge-deichter Flusslauf. Um die Sohleintiefung aufgrund fehlender Geschiebefrachten zu unter-binden wurden in relativ kurzen Abständen Stützschwellen eingebaut.

Die Flussdynamik der Mangfall ist durch die technischen Ufer- und Sohlsicherungsmaßnah-men sowie die Eindeichung so gut wie unterbunden, wobei sich dies unterhalb der Feldollin-ger Brücke durch zahlreiche biologisch nicht durchgängige Sohlabstürze stärker bemerkbar macht als oberhalb (aktuelle Strukturgütedaten WWA Rosenheim). Punktuell sind zwar den Lebensraum bereichernde Strukturelemente wie Kiesanlandungen und Unterstände vorhan-den, dennoch kann die Mangfall im Bearbeitungsgebiet ab Fkm 26,0 aufgrund der Eindei-chung (weitgehend fehlende Dynamik) überwiegend der Gewässerstrukturgüteklasse 5 (stark verändert) bzw. unterhalb von Fl.-km 25,0 der Strukturgüteklasse 6 (sehr stark ver-ändert) zugeordnet werden. Nur oberhalb Fl.-km 26,0 wird die Strukturgüte mit 3 bis 4 (mä-ßig bis deutlich angegeben).

Zur Energiegewinnung wird der Mangfall sowie ihren Zuflüssen Leitzach und Schlierach mehrere Flusskilometer oberhalb des Untersuchungsgebietes Wasser entzogen, das über den Seehamer See und die Unterwasserbecken der Leitzachkraftwerke der Mangfall bei Fl.-km 23,000, also im Osten des Untersuchungsgebietes wieder zugeführt wird. Im Westen wird zusätzlich bis Fl.-km 25,200 Wasser in einen Mühlbach abgezweigt. Innerhalb des Un-tersuchungsgebiets ist die Mangfall also überwiegend eine Ausleitungsstrecke mit deutlich verminderter Wasserführung und entsprechend beeinträchtigten biologischen Funktionen und Erscheinungsbild. Aufgrund festgesetzter Restwassermengen kommt es jedoch nicht zum Trockenfallen des Gewässers.

Die Mangfall weist gemäß der Gewässergütekarte für den Landkreis Rosenheim von 2005 Güteklasse II (mäßige Belastung) auf, mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts unterhalb der Wiedereinleitung des offensichtlich stark belasteten Wassers aus dem Mühlbach bei Fkm 25,200 (Güteklasse II – III, kritisch belastet).

Für die Leitzach liegt die flussmorphologische Bewertung der UVS zum „ROV Hochwasser-schutz unteres Mangfalltal“ aus dem Jahr 1999 vor. Die dem im Untersuchungsgebiet verlau-fenden Flussabschnitt zugeordnete Wertstufe entspricht der Gewässerstrukturgüteklasse 6 (stark bis sehr stark verändert). Trotz der vorhandenen naturnahe Strukturen fällt die Be-wertung aufgrund eingeschränkter Eigendynamik und gering bemessener Restwassermenge negativ aus.

Gemäß der Gewässergütekarte für den Landkreis Rosenheim von 2005 weist die Leitzach die Güteklasse II (mäßige Belastung) auf.

Der kleine Bach, der aus dem Leitenwald südwestlich von Schwaig zur Leitzach fließt, ist nur temporär wasserführend. Der Lauf wird als Graben entgegen seiner ursprünglichen, hangabwärts nach Norden gerichteten Fließrichtung, eingedämmt nach Westen am Wald-rand entlang geführt, um die landwirtschaftliche Nutzung zu erleichtern. Da der Wasserlauf in seiner heutigen Lage durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen entscheidend be-troffen ist, wird er durch den LBP besonders berücksichtigt und in ein Ausgleichskonzept eingebunden.

Grundwasser

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Im eher gefällearmen unteren Mangfalltal ist der Flurabstand des Grundwassers relativ ge-ring und entspricht in etwa der Eintiefung der Mangfall gegenüber dem umliegenden Gelän-de. Je nach Geländeausbildung treten dabei Flurabstände zwischen 1 und 10 m auf.

Im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens sind die feinklastischen Ablagerungen des Tertiär und Quartär, die als Grundwasserstauer wirken, unregelmäßig-wellig als Rinnen und Schwellen, die parallel zur Mangfall verlaufen, ausgeprägt. In die Rinnen sind Grundwasser-führende Kiese und Sande eingelagert. Der Grundwasserstromes ist ungefähr parallel zur Mangfall nach Osten gerichtet, hin zu den Brunnen bei Vagen, die die Trinkwasserversor-gung von Bruckmühl sicherstellen. Da der Grundwasserflurabstand im Untersuchungsraum nur 1 – 3 m beträgt und die Mächtigkeit der Deckschichten aus der Bodenauflage und Aue-lehmen mit nur 0,1 - 1,5 m ebenfalls sehr gering ist, besteht die Gefahr, dass verunreinigtes Oberflächenwässer relativ rasch eindringen kann.

4.7 Klima und Luftqualität

Die mittlere Jahrestemperatur liegt im Untersuchungsraum bei 6,5 - 7 °C, die Niederschlags-höhe beträgt ca. 1200 mm pro Jahr. Im Sommer sind deutlich höhere Niederschläge, teilwei-se mit Starkregenereignissen, zu verzeichnen als im Winterhalbjahr.

Die lufthygienischen Verhältnisse im sehr ländlich geprägten Bearbeitungsgebiet gelten auf-grund der geringen Siedlungsdichte und überwiegend schwachen bis mittleren Verkehrsnut-zung als relativ unbelastet. Auch bei den für das Rosenheimer Becken typischen Inversions-wetterlagen kommt es kaum zu Schadstoffanreicherungen durch Emissionen aus Verkehr und Hausbrand.

Die Waldgebiete in der Mangfallaue und an den Leitenhängen im Süden bzw. Südwesten des Untersuchungsgebietes bewirken einen bioklimatischen Ausgleich durch die Dämpfung von Klimaextremen (Temperatur, Niederschlag, Wind) sowie in der Erhöhung der vertikalen Luftturbulenz, -durchmischung und Staubfilterung. Zudem sind sie wichtige Frischluftproduk-tionsstätten.

Vor allem die Unterwasserbecken der Leitzachkraftwerke und landwirtschaftlichen Flächen des Polders Feldolling dienen als Kaltluftentstehungsgebiete. Die Kalt- und Frischluft wird vor allem über die Mangfall als Hauptfrischluftschneise und durch die Hangabwärtsbewegung an den Leitenwäldern der Mangfall nach Norden und Osten transportiert. Die Dämme der Un-terwasserbecken verhindern jedoch das weiteren Abströmen der Luft Richtung Südosten, so dass es zum Kaltluftstau kommt.

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4.8 Landschaftsbild und Erholung

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes wird durch folgende Strukturen und Ele-mente geprägt:

• Flussschlauch der Mangfall mit den Vorländern und begleitenden Gehölzflächen

• Mangfallparallele Deiche

• Weiträumiger, nach Süden und Südwesten durch die aufsteigende Kulisse der Hanglei-tenwälder, nach Osten durch die Deiche der Speicherbecken und nach Norden durch die Gehölzbänder entlang der Mangfall begrenzter zentraler Bereich des Rückhaltebe-ckens

• Kleinräumigere Gliederung mit verzahnten Wald- und Landwirtschaftsflächen im Nord-osten und im Siedlungsbereich Schwaig

• Markante Einzelbäume in der Feldflur, z.T. mit Sträuchern als Unterwuchs, Bäume ent-lang der Kreisstraße

Der relativ ausgeräumte Raum, bedingt durch die vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung mit nur wenigen eingestreuten Einzelbäumen, bietet weitläufige Blicke, die an Wäldern und Gehölzsäumen, die das Gebiet fast vollständig umschließen, enden. Das weitgehende Feh-len von Bebauung trägt zu dem ländlichen, ruhigen Bild bei. Besonders markant und charak-teristisch ist die Terrassenkante der Mangfallleite im Süden, die nach Westen ansteigt und fast durchgehend von einem Gehölzband bzw. Hangwald bestanden ist. Im Nordosten sind die bewaldeten Hügel jenseits der Bahnlinie im Osten von Feldolling zu erkennen.

Abwechslungsreich strukturiert ist der Nordosten des Untersuchungsgebietes mit ineinander greifenden Wald- und Grünlandflächen, die vom Mangfalldamm aus einsehbar sind und ei-nen hohen ästhetischen Wert haben.

Im Norden des Untersuchungsgebietes wird die Mangfall fast durchgehend von Gehölzsäu-men begleitet, die dem Flussufer durch standorttypische Baum- und Straucharten und einge-streuten großen, älteren Weiden ein naturnahes Aussehen geben, das jedoch nur vom Damm östlich der Feldollinger Brücke einzusehen ist, da nur hier ein schmaler Pfad vorhan-den ist. Die Mangfall selbst macht v.a. östlich der Feldollinger Brücke durch zahlreiche, in regelmäßigen Abständen angeordnete Sohlabstürze einen naturfernen, gezähmten Ein-druck, hat aber dennoch als Fliessgewässer eine hohe landschaftliche Attraktivität. Naturnä-her wirkt der Flussabschnitt westlich der Brücke, wo es auch zu Uferanbrüchen und Kiesan-landungen kommt.

Die Unterwasserbecken der Leitzachkraftwerke im Osten könnten zwar als große Wasser-flächen eine Bereicherung des Landschaftsbildes darstellen, durch ihre Naturferne mit stei-len, betonierten Ufern, umgebenden und querenden Stromleitungen überwiegt jedoch der technische, wenig attraktive Eindruck. Über die Becken öffnet sich jedoch ein weiter Ausblick nach Süden auf die Hügel des Irschenbergs und die Alpen am Horizont.

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Erholung

Das Untersuchungsgebiet hat keine regionale oder überregionale Bedeutung als Erholungs-gebiet. Es dient der Naherholung (Spazierengehen, Joggen, Radfahren, Kinder spielen am Wasser, Baden in der Mangfall, Angelsport in der Mangfall und in den Unterwasserbecken) der in der näheren Umgebung wohnenden Bevölkerung.

Die Infrastruktur für die Erholung ist relativ gering ausgebaut und beschränkt sich weitge-hend auf den südseitigen, sehr schmalen Deichkronenweg östlich der Feldollinger Brücke. Im Osten besteht eine Verbindung zum nördlichen Mangfallufer für Fußgänger über die alte Eisenbahnbrücke, an die nach Süden auch die Unterhaltungswege um die Speicherbecken anschließen, die von Spaziergängern und Radfahrern genutzt werden. Vor allem Radfahrer finden sich auch auf der Anliegerstraße nach Schwaig, die eine Verbindung ins Leitzachtal darstellt. Eine Verbesserung des Wegenetzes durch die Baumaßnahme kommt der Naher-holung im Raum gelegen.

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5 Konfliktanalyse

5.1 Bau- und anlagebedingte Eingriffe und Auswirkungen

Die genaue Beschreibung der baulichen Maßnahmen kann dem Bauentwurf (Entwurfssteil 1, Erläuterungsbericht) entnommen werden. Eine Übersicht wurde hier unter Punkt 3. (Abb. 1) gegeben.

Insgesamt ergeben sich für die bau- und anlagebedingten Auswirkungen folgende Eingriffs-flächen durch Überbauung (vollständiger Verlust von Vegetation und Bodenstruktur):

Überbauung ha Siedlungsflächen 0,2 Verkehrsflächen 1,2 Landwirtschaftliche Flächen 27,0 Waldflächen 5,4 Gehölze 2,0 Wasserflächen 0,1 Vegetationsflächen 2,7 Einzelstruktur Ablagerung 0,0 Gesamt 38,6

Hinzu kommt eine vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für Baustraßen, Bau-stellenbetrieb und Lagerflächen, welche aber weitestgehend auf unempfindlichen landwirt-schaftlichen Intensivflächen erfolgt und durch Rekultivierung ausgeglichen wird.

Die Eingriffsbereiche von Überbauung und vorübergehender Inanspruchnahme sind in den Bestands- und Konfliktplänen (Anlagen 10.1.1 bis 10.1.3) dargestellt.

Im Folgenden werden für 14 Konfliktbereiche der Baumaßnahme (dargestellt in den Be-stands-/Konfliktplänen, Anlagen 10.1.1 bis 10.1.3) eine Kurzbeschreibung der Maßnah-men und ihre Auswirkungen auf die Strukturen und Funktionen von Naturhaushalt und Landschaftsbild gegeben.

Die jeweilige Bestandssituation wird dabei durch Fotoserien aus den Begehungen doku-mentiert.

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5.1.1 K1: Zulaufgerinne

Maßnahme: Bodenabtrag bis 3 m, Anlage Böschungen, Verlegung Bach

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere geringe Beeinträchtigung):

Der Geländeabtrag von 1 - 3 m zur Anlage des ca. 1100 m langen und im Durchschnitt 100 m breiten Zulaufgerinnes mit flachen Böschungen (1:10) führen zu einem vollständigen Ver-lust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funkti-onsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölze, Entfernung des Wasserlaufes mit Ufervegetation, Beanspruchung von landwirt-schaftlichen Nutzflächen bei Flutungen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme auf den landwirtschaftlichen Flächen verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Ackerflächen, Intensivgrünland, Extensivgrünland, Weide, private Grünfläche - Temporär wasserführender, grabenartiger Bach mit feuchter Hochstaudenflur und

Uferbegleitgehölzen - Nadelwald - Schlagflur

Die landwirtschaftliche Nutzung kann – jedoch aus Gründen des Grundwasserschutzes nur als extensives Grünland – nach Beendigung der Baumaßnahme im Zulaufgerinne wieder aufgenommen werden. Im Zulaufgerinne ist die Bildung einer durchgehend durchwurzelten Rasen- bzw. Wiesenfläche erforderlich, die bei Zuströmung des Wassers in das HRB den Strömungskräften standhält. Bei Ackerland könnte es zur Kolkbildung sowie Erosion kom-men, da der offenliegende Boden den Strömungskräften nicht standhält. Durch Blütenreich-tum stellt dies für zahlreiche Tierarten eine Verbesserung der aktuellen Situation dar. Im An-schluss an das Einlassbauwerk werden ein 16 m breite Fläche und die angrenzenden Bö-schungen durch Steinsatz bzw. Pflasterung gesichert („Nachbettsicherung“); östlich einer Reihe von Störsteinen kann jedoch eine dünne Humusschicht auf den Steinsatz aufgebracht und so ein ca. 5 m breiter Streifen als Rasen begrünt werden. Ansonsten können die besei-tigten Vegetationsbestände vor Ort nicht wiederhergestellt werden.

Der uferbegleitenden Gehölz- und Staudenbestände am Graben werden bei der der Verle-gung des Baches nach Osten im Rahmen des Ausgleichkonzeptes in besserer Ausprägung ersetzt. Für an das temporäre Gewässer gebundene Amphibien wird dort das Lebensraum-angebot wiederhergestellt bzw. verbessert.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Abtrag von bis zu 3 m Boden kommt es zur Verlust von Boden bzw. Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Die Nachbettsicherung unterhalb des Einlassbauwerkes stellt eine Überbauung, die Böschungspflasterung eine Versiegelung dar.

Es wird größtenteils in landwirtschaftliche genutzte oder anderweitig gestörte Böden (Bereich Feldweg, Graben mit steilen Böschungen) eingegriffen. Die größte Naturnähe haben eventu-

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ell Böden auf Standorten der ehemaligen Hartholzaue im Westen, sind jedoch durch das Vorhandensein von Fichtenmonokulturen ebenfalls vorbelastet.

Der Oberboden wird abgetragen, zwischengelagert und nach Abschluss der Maßnahme auf Sohle und Böschungen des Gerinnes mit geringer Mächtigkeit wieder eingebaut, um exten-sivere Bodenverhältnisse zu ermöglichen – mit Ausnahme einer 40 m (südlicher Böschungs-fuß) bzw. 50 m (nördlicher Böschungsfuß) langen, 4 m breiten, beidseitigen „versteckten“ Fußsicherung der Böschungen mit einem Oberbodenauftrag von nur 0,05 m. (Berücksichti-gung der DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“.)

Während der Bauarbeiten werden Baufahrzeuge innerhalb des neuen Zulaufgerinnes und auf dem ebenfalls zu errichtenden Unterhaltungsweg, der das Gerinne fast gänzlich auf der Südseite begleitet, bewegt, so dass keine Arbeitsräume außerhalb der Baufläche eingerich-tet werden müssen. Durch die Wahl geeigneter Fahrzeuge kann eine Inanspruchnahme und Verdichtung des Bodens vermieden werden.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Grundwasser (geringe Beeinträchtigung)

Auf Höhe des Einlassbauwerkes wurde bei einer Baugrunderkundung ein Grundwasserflur-abstand von 3,50 m ermittelt. Es wird vermutet, dass der Flurabstand mit zunehmender Ent-fernung zur Mangfall zumindest nicht geringer wird, so dass bei der Anlage des Zulaufgerin-nes mit einem Geländeabtrag von max. 3,0 m kein Eingriff ins Grundwasser zu erwarten ist. Durch die Sohl- und Böschungsbefestigung mit Steinsatz kommt es lokal zu einer geringfü-gig verminderten Grundwasseranreicherung. Die an das Tosbecken (Nachbettsicherung) anschließende Spundwand mit 3 m Eindringtiefe wird mit unterschiedlich langen Bohlen ausgestattet, dass die Durchlässigkeit für Grundwasserströme weiterhin gegeben ist.

Der langfristige Schutz des Grundwassers bei reduzierter Deckschicht im Gerinne wird durch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung ohne Auftrag von Dünge- und Pflanzenschutzmit-teln sichergestellt.

Oberflächengewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Der kleine, begradigte Bach wird ab seinem Austritt aus dem Leitenwald nach Nordosten und damit in seine natürliche Laufrichtung zurück verlegt. Im Rahmen des Ausgleichskonzeptes bieten sich Möglichkeiten, den Bach in ein naturnahes Umfeld einzubinden, Eigendynamik zuzulassen und so eine Vielfalt an Feuchtlebensräumen zu schaffen.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (geringe Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Wald- und Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verrin-gert. Aufgrund der großen Waldflächen der Umgebung wird dies jedoch keine großen Aus-wirkungen haben. Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissio-nen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Es kommt zu keiner Verschlechterung des Landschaftsbildes. Die Geländeanpassung für das Gerinne wird durch flache Böschungen kaum wahrnehmbar sein, Extensivwiesen wer-den durch artenreiche Blühaspekte zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes beitragen. Die massive Sohl- und Böschungssicherung am Einlassbauwerk wird durch die Verwendung natürlicher Materialien und teilweise Begrünung kaum negativ auffallen.

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Die Beeinträchtigung der Erholungsnutzung durch die Unterbrechung der Wegeverbindung findet nur während der Bauzeit statt.

Blickrichtung Westen: trotz Tieferle-gung des Geländes in der Bildmitte wird das Zulaufgerinne durch die fla-chen Böschungen und die geplante extensive Grünlandnutzung kaum sichtbar sein.

Blick nach Norden: das Zulaufgerinne wird in seiner Breite fast bis zum Ge-bäude im Hintergrund reichen. Dieses Gebäude wurde inzwischen vom Frei-staat Bayern erworben und wird im Zuge der Maßnahme abgerissen.

Der am Waldrand links und zwischen

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den Gebüschen im Hintergrund ver-laufende kleine Bach wird verlegt.

Der grabenartige Bach (Trockengra-ben), der nur meist wenig Wasser führt und in der Ebene der Mangfall-aue versickert, wird in seine natürliche Fließrichtung zurückverlegt und erhält Raum für eigendynamische Entwick-lung.

5.1.2 K2: Einlassbauwerk

Maßnahme: Abtragung rechtes Mangfallufer, Errichtung eines 12-feldrigen Streich-wehres, Anlage mit Unterhaltungsweg, Sicherung Uferböschung im Ein-laufbereich

Pflanzen und Tiere (Pflanzen hohe, Tiere hohe Beeinträchtigung):

Neben der Anlage des Einlassbauwerkes mit Gründungen sowie der Freimachung und Ab-senkung des Einlaufbereiches zwischen Bauwerk und Mangfall kommt es durch die Errich-tung eines Unterhaltungsweges mit Wendeplattform in Deichlage zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funk-tionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen und Staudensäume) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flä-cheninanspruchnahme im Arbeitsraum verursacht.

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Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Intensivgrünland, Feuchtgrünland - Temporär wasserführender, grabenartiger Bach mit feuchter Hochstaudenflur und

Uferbegleitgehölzen - Nadelwald, Grauerlenau (prioritärer Lebensraumtyp FFH-Gebiet!) - Schlagflur - Altgras-/Staudensäume, feuchte Hochstaudenflur, Nitrophytenbestände am Waldrand - Pionier- und Spaltenvegetation auf Kiesanlandung und Spornen am Mangfallufer

Die Waldflächen, die teilweise im FFH-Gebiet „Leitzachtal“ liegen und dem prioritären Le-bensraumtyp „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ (91E0) zuzuordnen sind, werden im Abgrabungsbereich dauerhaft entfernt. Teilweise können diese Eingriffe durch angrenzende, weitläufige Waldflächen kompensiert werden, der Verlust des Auwaldes wiegt jedoch stark.

Da im Einlaufbereich auf Kiesstandort das Aufkommen von Krautvegetation (Pionierarten der Schwemmlingsfluren bzw. Brennenstandorte) zugelassen wird, wird die Lücke im Uferge-hölzsaum zumindest teilweise durch andere Vegetationsstrukturen überbrückt. Büsche und Bäume sind nicht zugelassen. Die kiesig-sandigen Flächen verbessern das Lebensrauman-gebot für Laufkäfer, Spinnen und andere Arten der offenen Trockenstandorte.

Der Graben mit Begleitvegetation wird bei der der Verlegung des Gewässerverlaufes nach Osten im Rahmen des Ausgleichkonzeptes in besserer Ausprägung wiederhergestellt. Für an das temporäre Gewässer gebundene Amphibien wird dort das Lebensraumangebot wie-derhergestellt bzw. verbessert.

Währen der Bauausführung kommt es zu Biotopverlusten sowie erhöhten Lärmessmissionen und Störungen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Bodenabtrag des bestehenden Geländes von 1,5 m im Uferbereich bis zu 3,0 Meter vor dem Einlassbauwerk und die Errichtung von Bauwerken kommt es zum dauerhaf-ten Verlust von Boden bzw. zur Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Das Einlassbauwerk mit Flachgründung stellt eine Versiegelung, der wasserge-bundene Unterhaltungsweg in Dammlage nur eine Überbauung des Bodens dar, die jedoch eine geringere Durchlässigkeit als bei unbeeinflussten Böden zur Folge hat.

Es wird größtenteils in naturnahe Aueböden bzw. Waldböden eingegriffen, die z.T. jedoch durch das Vorhandensein von Fichtenmonokulturen vorbelastet sind. Demgegenüber steht die positiv zu wertende Schaffung von selten gewordenen Pionierstandorten auf kiesigen Rohböden, die durch die Geländeabsenkung in häufigere Überflutungen als bisher einbezo-gen werden.

Der Oberboden wird in einer Stärke von ca. 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und nach Abschluss der Maßnahme auf den Böschungen oder an anderer Stelle im Planungsgebiet wieder eingebaut. (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Bodenar-beiten“.)

Für die Bauarbeiten werden vorhandene bzw. dauerhaft zu errichtende Unterhaltungswege genutzt, dennoch kann es im Arbeitsraum auf der Südseite entlang der neuen Böschung und des Unterhaltungsweges zu einer Inanspruchnahme und Verdichtung des Bodens kommen.

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Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Grundwasser (geringe Beeinträchtigung)

Auf Höhe des Einlassbauwerkes wurde bei einer Baugrunderkundung ein Grundwasserflur-abstand von 3,50 m ermittelt, was bedeutet, dass die Spundwand zur Gründung des Bau-werkes bis in den Grundwasserkörper hineinreichen bzw. in den dichten Untergrund einbin-den. Durch entsprechende Vorkehrungen wird während der Bauarbeiten eine Gefährdung des Grundwassers vermieden.

Durch das Einlassbauwerk und die vergrößerten Wegeflächen, z.T. auf Dämmen, kommt es lokal zu einer geringfügig verminderten Grundwasseranreicherung.

Oberflächengewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Bei der Sicherung der Uferlinie der Mangfall im Einlaufbereich durch Wasserbausteine wird es zu Einträgen von Bodenmaterial in die Mangfall kommen. Da die Bauarbeiten nur außer-halb der Fischlaichzeit durchgeführt werden, wird eine Beeinträchtigung der Fischbestände so weit wie möglich vermieden.

Der kleine, begradigte Bach wird ab seinem Austritt aus dem Leitenwald nach Nordosten und damit in seine natürliche Laufrichtung zurück verlegt mit der Möglichkeit, Eigendynamik zu-zulassen und so eine Vielfalt an Feuchtlebensräumen zu schaffen.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Wald- und Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verrin-gert. Aufgrund der großen Waldflächen der Umgebung wird dies jedoch keine großen Aus-wirkungen haben. Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissio-nen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen. Das sich relativ nahe an der Baumaß-nahme bzw. am künftigen Zulaufgerinne befindliche Anwesen Schwaig 1 wird vor Baubeginn abgerissen.

Landschaftsbild/Erholung (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Waldverlust und die Errichtung des 60 m breiten technischen Bauwerkes kommt es zu einer Verschlechterung des Landschaftsbildes. Teilweise wird dies jedoch ausgegli-chen durch die Öffnung zum Wasser, die den Blick auf die Mangfall zulässt und die Entste-hung eines flusstypischen Pionierstandortes mit Halboffenvegetation ermöglicht.

Die Erholungsnutzung wird während der Bauarbeiten durch die Unterbrechung der Wege-verbindung und Lärm- sowie Staubemissionen stark beeinträchtigt. Die Wegeverbindung jedoch nach Beendigung der Baumaßnahme in attraktiverer Form mit Anschluss an den neuen Unterhaltungsweg am Südrand des HRB und Zugang zum Einlaufbereich und damit zum Wasser wieder hergestellt. Die halboffenen Kiesflächen zwischen Mangfall und Einlass-bauwerk laden zum Verweilen ein, die Ufersicherung der Mangfall mit Wasserbausteinen wird so ausgeführt, dass Badenden der Zugang zum Fluss erleichtert wird.

Bei Unterhaltungsarbeiten (Räumen des Einlaufbereiches zur Vermeidung von Verklausun-gen) kommt es durch Maschineneinsatz gelegentlich zu Störungen.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 51 von 128 Mai 2013

Das sich relativ nahe an der Baumaß-nahme bzw. am künftigen Zulaufge-rinne befindliche Anwesen Schwaig 1 wird vor Baubeginn abgerissen.

Bei den Sträuchern ist der Standort des künftigen Einlassbauwerks.

Der Trockengraben wird künftig ver-legt.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 52 von 128 Mai 2013

Die Mangfall oberhalb des künftigen Einlassbauwerks.

5.1.3 K3: Hochwasserschutzdeich Einlassbauwerk Schwaig Fkm 26,150 - 26,060

Maßnahme: Errichtung Deich mit Deichkronenweg/Deichhinterweg, Wendefläche und Entlastungsgraben

Pflanzen und Tiere (Pflanzen hohe, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deiches mit Deichkronenweg, großer Wendefläche sowie Deichhinterweg und Drängraben führt zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen) als auch durch die vorübergehende (baube-dingte) Flächeninanspruchnahme im 1-2 m breiten Arbeitsraum verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Intensivgrünland, private Grünfläche - Grauerlenau, Mischwald mit überwiegend Nadelholz - Temporär wasserführender, grabenartiger Bach im Wald - Altgras, Staudensäume am Waldrand - Schlagflur

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und qualitativ mindestens gleichwertig als Magerrasen bzw. Extensivgrünland ersetzt werden.

Die dauerhaft entfernten Waldflächen liegen größtenteils innerhalb des FFH-Gebietes „Leit-zachtal“ als Grauerlenauen, prioritärer Lebensraumtyp „Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior“ (91E0), deshalb wiegt der Verlust relativ stark. Durch das Entfernen von Altbäumen kann es für Fledermäuse, Vögel und weitere baumbewohnende Tiere zu einem

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 53 von 128 Mai 2013

Verlust von Höhlenquartieren kommen. Entlang des Mangfallufers bleibt jedoch ein 5 - 15 m breiter Streifen des Auwaldes als Ufergehölzsaum erhalten, so dass auch während der Bau-zeit Rückzugs- und Wandermöglichkeiten für wald- und uferbewohnende Tierarten erhalten bleiben.

Der Bach wird bei der der Verlegung nach Osten im Rahmen des Ausgleichkonzeptes in besserer Ausprägung wiederhergestellt.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich des Deichkörpers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Der wassergebundene Deich-kronenweg stellt keine Versiegelung, sondern ebenfalls nur eine Überbauung dar, der Deichhinterweg wird begrünt. Die Durchlässigkeit der zusätzlichen Deichaufstandsflächen ist geringer als die unbeeinflussten Böden. Es muss berücksichtigt werden, dass der Eingriff zum Teil in schon gestörte Böden im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen, Garten-fläche sowie des vorhandenen Deiches stattfindet.

Der Oberboden wird in einer Stärke von 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Ande-ckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbei-ten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Grundwasser (geringe Beeinträchtigung)

Da der neue Deichkörper samt Innendichtung nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird, erfolgt kein Eingriff ins Grundwasser. Es sind nur geringe lokale Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse zu erwarten, da die Deichaufstandsflächen zusammen mit der Verdichtung für die Wege zu einer etwas geringeren Grundwasseranreicherung führen wer-den.

Oberflächengewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Der kleine, begradigte Bach wird nach Nordosten in seine natürliche Laufrichtung zurück verlegt mit der Möglichkeit, Eigendynamik zuzulassen und so eine Vielfalt an Feuchtlebens-räumen zu schaffen.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Waldflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Aufgrund der großen Waldflächen der Umgebung wird dies jedoch keine großen Auswirkungen haben. Durch die Höhe des Bauwerkes von max. 2,7 m gegenüber dem Ausgangszustand ist eine Verminderung des Luftaustausches zwischen Mangfall und dem östlich angrenzenden Ge-biet zu erwarten.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (mittlere Beeinträchtigung):

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 54 von 128 Mai 2013

Durch den Waldverlust und die Errichtung des Deiches kommt es zu einer Verschlechterung des Landschaftsbildes, die jedoch durch den Erhalt des Gehölzsaumes im Vorlandbereich abgeschwächt wird.

Die Erholungsnutzung wird nur während der Bauarbeiten durch die Unterbrechung der We-geverbindung und Lärm- sowie Staubemissionen beeinträchtigt.

Das sich relativ nahe an der Baumaß-nahme bzw. am künftigen Einlass-bauwerk befindliche Anwesen Schwaig 1 wird vor Baubeginn abge-rissen.

Entlang des Bewuchses wird sich der Deich erstrecken. Der Bewuchs wird teilweise vor der Baumaßnahme ent-fernt.

5.1.4 K4: Mauer Schwaig Fkm 26,060 - 25,800

Maßnahme: Errichtung Hochwasserschutzmauer angrenzend an Wohnbebauung (2 Wochenendhäuser und 1 Anwesen als Hauptwohnsitz genutzt)

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 55 von 128 Mai 2013

Die Errichtung der Hochwasserschutzmauer mit landseitiger Anböschung (Neigung: 1:3; bis 1,1 m unter OK-Mauer) sowie einer wasserseitigen Vorschüttung aus Wasserbausteinen führt zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölz-flächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- private Grünfläche, Intensivgrünland - Nadelwald, Mischwald mit überwiegend Nadelholz, Grauerlenau - Altgras, Staudensäume

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen und dem begrünten Deichhinterweg innerhalb relativ kurzer Zeit ersetzt werden.

Die dauerhaft entfernten Waldflächen liegen zum Teil innerhalb des FFH-Gebietes „Leitzach-tal“, allerdings handelt es sich hier um einen aufgelichteten, vermutlich großteils angepflanz-ten Baumbestand mit hohem Nadelholzanteil und wenig Unterwuchs innerhalb eines Privat-grundstückes. Durch das Entfernen von Altbäumen kann es für Fledermäuse, Vögel und wei-tere baumbewohnende Tiere zu einem Verlust von Höhlenquartieren kommen. Die Mauer stellt auf einer Länge von 200 m ein unüberwindliches Hindernis für Tiere dar, jedoch vor allem zwischen Ufersaum und den für Tiere weniger attraktiven Gartenflächen. Da der Ge-hölzsaum im Vorland jedoch erhalten bleibt, bestehen auch während der Bauzeit, in der es zu erhöhten Lärmessmissionen und Störungen kommt, Rückzugs- und Wandermöglichkeiten für wald- und uferbewohnende Tierarten.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich der Mauer mit Anschüttung kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Die Durchlässigkeit der Anschüttung ist geringer als die unbeeinflussten Böden, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Maßnahme in überwiegend schon gestörte Bodenbereiche des vorhandenen Deiches und der Gartenflä-chen eingreift.

Der Oberboden wird in einer Stärke von 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Ande-ckung der wasserseitigen Böschung wieder verwendet. (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“)

Für die Bauarbeiten wird es im Bereich der Arbeitsräume zu einer Inanspruchnahme und Verdichtung der Böden kommen.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Die Gründung der Hochwassermauer reicht nur bis in 1 m Tiefe, so dass Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse nicht zu erwarten sind. Gleiches gilt für den Deichkörper, der nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird. Die verminderte Grundwasseranreicherung auf Deichaufstandsflächen und Verteidigungsweg hat nur geringe lokale Auswirkung.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Waldflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Aufgrund der großen Waldflächen der Umgebung wird dies jedoch keine großen Auswirkungen haben. Durch die Höhe des Bauwerkes von ca. 3 m gegenüber dem Ausgangszustand ist eine Ver-

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 56 von 128 Mai 2013

minderung des Luftaustausches zwischen Mangfall und dem südlich angrenzenden Gebiet zu erwarten.

Während der Bauzeit wird es für die Anlieger zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Durch den Waldverlust und die Errichtung der Mauer, die um 1,1 m über die landseitige An-schüttung hinausragt, kommt es zu einer Verschlechterung des Landschaftsbildes. Vom ge-genüberliegenden Mangfallufer aus wird die Mauer kaum sichtbar sein, da der Gehölzgürtel am Ufer erhalten bleibt.

Für größere Bevölkerungsteile entsteht keine Beeinträchtigung der Erholungsnutzung, da der Eingriffsbereich sich auf Privatgrundstücke, die nicht an das Rad- und Fußwegenetz ange-schlossen sind, beschränkt.

Die Böschungsfläche auf der landseitigen Anschüttung der Mauer kann durch die privaten Eigentümer weiterhin genutzt werden. Hier ist auch eine Gestaltung nach den Wünschen der privaten Grundstückseigentümer möglich (z.B. Nutzung für den privaten Gartenbau)

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 57 von 128 Mai 2013

Private Grünflächen und Waldbestand im Bereich der geplanten Hochwas-serschutzmauer

5.1.5 K5: Hochwasserschutzdeich Schwaig Fkm 25,800 - 25,700

Maßnahme: Verstärkung und Erhöhung Hochwasserschutzdeich, Anlage Deichkro-nenweg, Deichhinterweg und Entlastungsgraben

Pflanzen und Tiere (Pflanzen hohe, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

Die Erhöhung und Verbreiterung des vorhandenen Deiches mit Deichkronen- und Deichhin-terweg führt zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dau-erhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme (Arbeitsräume) verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Intensivgrünland, Weide - Grauerlenau, Nadelwald, Gehölze - Altgras, Staudensäume

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und mindestens gleichwertiger hochwertiger als artenreicher Magerrasen bzw. Extensivgrünland ersetzt werden.

Der Anteil an betroffenen Waldflächen ist vergleichsweise hoch, wobei unterschieden wer-den muss zwischen wenig wertvollen, reinen Fichtenforsten und der naturnahen, aus typi-schen Bauarten zusammengesetzten Parzelle mit Grauerlenau im Osten. Durch den Erhalt eines – wenn auch überwiegend aus standortfremder Fichte bestehenden – Waldsaumes nach Süden zur Straße bzw. entlang der Mangfall bleibt der den Deich flankierende Gehölz-gürtel bestehen.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 58 von 128 Mai 2013

Durch das Entfernen von Altbäumen kann es für Fledermäuse, Vögel und weitere baumbe-wohnende Tiere zu einem Verlust von Höhlenquartieren kommen.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich des Deichkörpers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Der wassergebundene Deich-kronenweg stellt keine Versiegelung, sondern ebenfalls nur eine Überbauung dar, der Deichhinterweg wird begrünt. Die Durchlässigkeit der zusätzlichen Deichaufstandsflächen ist geringer als die unbeeinflussten Böden. Es muss berücksichtigt werden, dass der Eingriff zum Teil in schon gestörte bzw. vorbelastete Böden im Bereich des vorhandenen Deiches bzw. unter Fichtenforst/landwirtschaftlicher Nutzfläche stattfindet.

Der Oberboden wird in einer Stärke von 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Ande-ckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbei-ten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Für die Bauarbeiten wird das vorhandene Wegenetz genutzt, die Anlage des Deiches erfolgt in Vor-Kopf-Bauweise (Erläuterungsbericht Entwurf 8.2), so dass eine übermäßige Inan-spruchnahme und Verdichtung der Böden in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen vermie-den wird.

Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Grundwasser (geringe Beeinträchtigung)

Da der neue Deichkörper samt Innendichtung nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird, erfolgt kein Eingriff ins Grundwasser. Es sind nur geringe lokale Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse zu erwarten, da die Deichaufstandsflächen zusammen mit dem Deichhinterweg zu einer etwas geringeren Grundwasseranreicherung führen werden.

Oberflächengewässer (geringe Beeinträchtigung):

Selbst bei der Gestaltung der wasserseitigen Böschung erfolgen die Arbeiten im Wesentli-chen von der Uferlinie der Mangfall abgerückt. Es wird voraussichtlich zu keinen Einträgen von Bodenmaterial in die Mangfall kommen.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Waldflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Durch die Höhe des Deiches von ca. 3 m gegenüber dem Ausgangszustand ist eine Verminderung des Luftaustausches zwischen Mangfall und dem südlich angrenzenden Gebiet zu erwarten.

Während der Bauzeit wird es für die Anlieger zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Die Rodung von Waldflächen und die Errichtung des Deiches wirkt sich überwiegend wäh-rend der Baumaßnahme negativ auf das Landschaftsbild aus und wird danach aufgrund der

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 59 von 128 Mai 2013

erhaltenen schmalen Waldbänder auf der Nord- und Südseite des Eingriffsbereiches kaum wahrgenommen werden.

Während der Bauzeit erfährt die Erholungsnutzung nur eine eher geringe Beeinträchtigung durch die Nutzung der v.a. von Radfahrern genutzte im Süden verlaufenden Anliegerstraße durch Baumaschinenverkehr. Nach Beendigung der Bauarbeiten steht der Deichkronenweg Radfahrern und Fußgängern zur Verfügung und stellt so eine Bereicherung der Erholungs-möglichkeiten dar.

Gehölzränder und landwirtschaftliche Fläche im Bereich des geplanten Hochwasserschutzdeichs

5.1.6 K6: Deichrückverlegung Fkm 25,700 - 25,340

Maßnahme: Entfernung bestehender Deich, Tieferlegung Gelände, Neuanlage Ge-wässer, Errichtung neuer Deich mit Deichkronenweg, Deichhinterweg und Entlastungsgraben

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deichkörpers mit Unterhaltungswegen und die Verschiebung der Anlie-gerstraße führen zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Ro-dung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme (Arbeitsräume) verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland, Weide - Grauerlenau, Rand eines Feuchtgehölzes an Geländeböschung - Altgras/Staudensäume, Nitrophytische Hochstaudenflur - 2 landschaftsbildprägende Einzelbäume (Eschen) bei Wohnbebauung

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 60 von 128 Mai 2013

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in hochwertigerer Ausprä-gung (Extensivgrünland, artenreicher Magerrasen) ersetzt werden. Waldflächen werden dauerhaft entfernt, nur landseitig bis ca. Deich-km 0+670 wird eine Bepflanzung mit Sträu-chern möglich sein. Mehrere markante Einzelbäume können auf der Nordseite des Deiches erhalten werden.

Durch das Entfernen von Altbäumen der Grauerlenau-Parzelle kann es für Fledermäuse, Vögel und weitere baumbewohnende Tiere zu einem Verlust von Lebensraum und Höhlen-quartieren kommen. Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störun-gen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich des Deichkörpers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Der wassergebundene Deich-kronenweg stellt keine Versiegelung, sondern ebenfalls nur eine Überbauung dar, der Deichhinterweg – sofern vorhanden, da großteils ersetzt durch Anliegerstraße – wird be-grünt. Die Straße wird verschoben und dabei um 2,0 m verbreitert und etwas verlängert, so dass der Versiegelungsgrad des Bodens etwas zunimmt.

Es muss berücksichtigt werden, dass der Eingriff zu einem großen Teil in schon gestörte Böden im Bereich der Straße stattfindet.

Der Oberboden wird in einer Stärke von 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Ande-ckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbei-ten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Für die Bauarbeiten wird das vorhandene Wegenetz genutzt; die Anlage des Deiches erfolgt in Vor-Kopf-Bauweise (Erläuterungsbericht Entwurf 8.2), so dass eine übermäßige Inan-spruchnahme und Verdichtung der Böden in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen vermie-den wird.

Das Gelände im Deichrückverlegungsbereich wird auf einer Fläche von ca. 2 ha im Mittel um ca. 1,5 m abgesenkt (Erdmassen bis ca. 30.000 m3). Das Aushubmaterial kann voraussicht-lich für den Deichbau (Überprofilierung) mit verwendet werden.

Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Da der Deichkörper samt Innendichtung nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird, er-folgt kein Eingriff ins Grundwasser. Es sind nur geringe lokale Auswirkungen auf die Grund-wasserverhältnisse zu erwarten, da die Deichaufstandsflächen zusammen mit dem Deichhin-terweg und der verbreiterten Straße zu einer etwas geringeren Grundwasseranreicherung führen werden. Durch den Bodenabtrag wird künftig das abgesenkte Gelände von Ereignis-sen mit einer Jährlichkeit von HQ1 überströmt. Weiter wird durch Anlage einer nicht durch-strömten, wassergefüllten Rinne ein Anschluss bei Mittelwasserverhältnissen der Mangfall erreicht.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (geringe Beeinträchtigung):

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 61 von 128 Mai 2013

Durch den Verlust an Waldflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert, was mittel-fristig durch den aufwachsenden Weichholzauebestand auf der nördlich des Deiches gele-genen Ausgleichsfläche (FFH-Kohärenzausgleich) auf ca. 2 ha ausgeglichen wird.

Während der Bauzeit wird es für die Anlieger zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Die Rodung von Waldflächen und die Errichtung des Deiches wirkt nicht nur während der Baumaßnahme negativ auf das Landschaftsbild aus, da das Deichbauwerk in der ebenen Landschaft wird deutlich wahrnehmbar sein wird. Blütenreiche Magerstandorte auf den Deichböschungen und die im Norden angrenzende Ausgleichfläche, auf der ein strukturrei-cher Weichholzauestandort entstehen soll, führen wiederum zu einer Aufwertung des Land-schaftsbildes.

Während der Bauzeit erfährt die Erholungsnutzung eine deutliche Beeinträchtigung durch die Unterbrechung der Wegeverbindung sowie Lärm- und Staubemissionen. Insgesamt stellt die Maßnahme jedoch eine Bereicherung der Erholungsmöglichkeiten dar, da der Deichkronen-weg Fußgängern und Radfahrern nach Beendigung der Bauarbeiten zur Verfügung steht.

Im Folgenden 4 Bilder der Gelände-senke zwischen Mangfall und Anlie-gerstraße, Maisacker, in geplanten Deichrückverlegungsbereich

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 62 von 128 Mai 2013

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 63 von 128 Mai 2013

5.1.7 K7: Hochwasserschutzdeich / Trenndeich Fl.-km 25,340 - 25,090

Maßnahme: Verstärkung und Erhöhung Deich, Anlage Deichkronenweg, Deichhin-terweg und Entlastungsgraben, teilweise vollkommene Innendichtung (Fl.-km 25,090 - 25,135)

Pflanzen und Tiere (Pflanzen geringe, Tiere geringe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deichkörpers mit Unterhaltungswegen führen zu einem vollständigen Ver-lust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funkti-onsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme (Arbeitsräume) verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland - Kleine Gehölzgruppen auf dem vorhandenen Mangfalldeich, Gewässer-Begleitgehölz

feuchter Standorte im Vorland - Auf dem vorhandenen Mangfalldeich: Altgras/Staudensäume, Nitrophytische Hoch-

staudenflur; auf der Südseite des Deiches Altgras/Staudensäume artenreich, trocken - 3 landschaftsbildprägende Einzelbäume (Eichen, Esche) am Fuß des bestehenden

Deiches

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in mindestens gleichwerti-ger Ausprägung (artenreicher Magerrasen) ersetzt werden. Kleine Gehölzflächen werden auf dem Deich und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen dauerhaft entfernt, die land-schaftsbildprägenden Einzelbäume können bei zurückhaltender Flächeninanspruchnahme für den Arbeitsraum erhalten werden.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich des Deichkörpers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Der wassergebundene Deich-kronenweg stellt keine Versiegelung, sondern ebenfalls nur eine Überbauung dar, der Deichhinterweg wird begrünt. Es muss berücksichtigt werden, dass im Bereich des alten Deiches in schon veränderten Boden eingegriffen wird.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,5 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Die Bauarbeiten werden in Vor-Kopf-Bauweise durchgeführt, so dass eine zusätzliche Inan-spruchnahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 64 von 128 Mai 2013

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Der Deichkörper weist teilweise eine vollkommene Innendichtung (Fl.-km 25,090 - 25,135) auf, die dort in den undurchlässigen Untergrund einbindet und das Grundwasser eingreift. Da der Deichkörper im übrigen Bereich nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird und der dortige Einbau einer Innendichtung generell nur 50 cm unter die Gründungssohle in den Boden einbindet (Entwurfsteil 1, Erläuterungsbericht, Kapitel 5.4), erfolgt darüber hinaus kein Eingriff ins Grundwasser. Durch die Überbauung von Flächen durch Deichaufstandsflächen und Unterhaltungswege sind nur geringe Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grundwasseranreicherung zu erwarten.

Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch die Höhe des Deiches von max. 3,3 m über GOK ist eine Verminderung des Luftaus-tausches zwischen Mangfall und dem südlich angrenzenden Gebiet zu erwarten.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Das Deichbauwerk wird in der ebenen Landschaft deutlich wahrnehmbar sein. Heckenpflan-zungen, blütenreiche Magerstandorte auf den Deichböschungen sowie Pflanzung von Baumhecken am Betriebsweg und der Erhalt des Vorlandbewuchses gleichen dies jedoch aus.

Für die Erholungsnutzung steht nach Beendigung der Baumaßnahme eine neue Wegever-bindung entlang der Mangfall zur Verfügung.

Die folgenden 3 Bilder zeigen Gehöl-ze, Gewässerbegleitgehölze und Alt-gras am vorhandenen Mangfalldeich im Bereich des geplanten Hochwas-serschutzdeichs / Trenndeichs

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 65 von 128 Mai 2013

5.1.8 K8: Trenndeich oberhalb Brücke Fkm 25,090 - 24,780

Maßnahme: Verstärkung und Erhöhung Deich, Anlage Deichkronenweg, Deichhin-terweg und Entlastungsgraben, vollkommene Innendichtung (Fl.-km 25,090 - 24,800)

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere geringe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deichkörpers mit Unterhaltungswegen führen zu einem vollständigen Ver-lust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funkti-onsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme (Arbeitsräume) verursacht.

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 66 von 128 Mai 2013

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Intensivgrünland - Kleine Gehölzgruppen auf dem vorhandenen Mangfalldeich, Gehölze feuchter

Standorte im Vorland - Auf dem vorhandenen Mangfalldeich: Altgras/Staudensäume, Nitrophytische Hoch-

staudenflur; auf der Südseite des Deiches Altgras/Staudensäume artenreich, trocken - Schlagflur neben der Brücke - 2 landschaftsbildprägende Einzelbäume

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Deich-böschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in mindestens gleichwerti-ger Ausprägung (artenreicher Magerrasen) ersetzt werden. Gehölzflächen werden auf dem Deich und im 1 m breiten, wasserseitigen Schutzstreifen dauerhaft entfernt, der Gehölzsaum entlang der Mangfall bleibt jedoch durchgehend erhalten.

Durch das Entfernen von Altbäumen kann es für Fledermäuse, Vögel und weitere baumbe-wohnende Tiere zu einem Verlust von Lebensraum und Höhlenquartieren kommen. Wäh-rend der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich be-unruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag von Boden mit Verdichtung der Sohle im Bereich des Deichkör-pers und des Deichhinterweges kommt es zur Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Der wassergebundene Deichkronenweg stellt keine Versiege-lung, sondern nur eine Überbauung dar, der Deichhinterweg wird begrünt, sofern er nicht als Anliegerstraße ausgebaut ist. Die Straße wird verschoben und dabei verbreitert, so dass der Versiegelungsgrad etwas zunimmt. Es muss berücksichtigt werden, dass überwiegend, und zwar im Bereich der vorhandenen Straße, des bestehenden Deiches und der Lagerfläche, in schon veränderten Boden eingegriffen wird.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,5 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Die Bauarbeiten werden in Vor-Kopf-Bauweise durchgeführt bzw. es wird die vorhandene Straße für Baufahrzeuge genutzt, so dass eine zusätzliche Inanspruchnahme und Verdich-tung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Durch die Überbauung von Flächen durch Deichaufstandsflächen und Unterhaltungswege sind geringe Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grund-wasseranreicherung zu erwarten. Durch die geplante Ausbildung einer vollkommenen Dicht-wand bis in den undurchlässigen Untergrund erfolgt ein Eingriff in die Grundwasserverhält-nisse, die jedoch nachgewiesenermaßen nicht nachteilig sind.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 67 von 128 Mai 2013

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche geringfügig verrin-gert. Die Höhe des Deiches von max. 3,60 m über GOK und höher hat Auswirkungen auf den Luftaustausch zwischen Mangfall und dem südlich angrenzenden Gebiet.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (mittlere Beeinträchtigung):

Das Deichbauwerk wird in der ebenen Landschaft deutlich wahrnehmbar sein. Heckenpflan-zungen, blütenreiche Magerstandorte auf den Deichböschungen sowie Pflanzung von Baumhecken am Betriebsweg und der Erhalt des Vorlandbewuchses gleichen dies jedoch aus.

Für die Erholungsnutzung steht nach Beendigung der Baumaßnahme mit dem Deichkro-nenweg eine neue, autofreie Wegeverbindung entlang der Mangfall zur Verfügung.

Der neue Deich verläuft vor dem mangfallbegleitenden Gehölzsaum, die Anliegerstraße wird etwas nach Süden verschoben (im Bild nach links). Die große Eiche im Hinter-grund…

… sowie die markante Eiche nahe der Feldollinger Brücke können nicht er-halten werden. Ersatzpflanzungen an geeigneter Stelle in der Nähe sind geplant.

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 68 von 128 Mai 2013

5.1.9 K9: Trenndeich unterhalb Brücke Fkm 24,750 - 23,200

Maßnahme: Erhöhung und Verstärkung Deich, Anlage Deichkronenweg und Unter-haltungswege auf Nord- und Südseite des Deiches, Auslassbauwerk zur Mangfall bei Fkm 23,270

Pflanzen und Tiere (Pflanzen hohe, Tiere hohe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deichkörpers mit vorgeschütteter Berme sowie Deichkronenweg und land- und wasserseitigen Unterhaltungswegen führen zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte (anlagebedingt keine neuen Gehölzflächen auf den Deichböschungen) als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninan-spruchnahme (Arbeitsräume) verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland, Extensiv- und Feuchtgrünland - In der selten überfluteten Aue südlich der Mangfall Grauerlenau, Laubwald, Misch-

wald mit vorwiegend Nadelholz oder Laubholz, Nadelwald - Gehölzgruppen und Gehölze feuchter Prägung auf bestehendem Mangfalldeich und

Vorland - Altgras/Staudensäume und nitrophytische Hochstaudenfluren auf Mangfalldeich, Vor-

land, Auwald - Altgras/Staudensäume artenreich auf der trocken-mageren Krone und der südlichen

Böschung des Mangfalldeiches - Feuchte Hochstaudenflur und Röhricht/Großseggenried auf Deich bzw. Vorland, in

Flutrinnen im Auwald - 2 landschaftsbildprägende Einzelbäume

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen, ausge-dehnten Deichböschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in mindes-tens gleichwertiger Ausprägung auf mageren, v.a. an den Südseiten trockenen, an den Nordseiten und am Böschungsfuß eher feuchten Standorten ersetzt werden. Waldflächen werden dauerhaft entfernt; Gehölze werden auf dem Deich an geeigneten Stellen (meist bei Aufweitungen an Ausweichstellen) angepflanzt, auf der Wasserseite kann sich der Gehölz-bewuchs an der Böschung der Berme bis auf Höhe des unteren Unterhaltungsweges durch Sukzession wieder entwickeln.

Durch das Entfernen von Wald- und Gehölzflächen entsteht erheblicher Lebensraumverlust für zahlreiche Tierarten (Auwald, Gewässer-Begleitgehölz, Nist- und Futterplätze in Sträu-chern, Höhlenquartiere in Altbäumen) kommen. Durch den Erhalt des Ufergehölzsaumes entlang der Mangfall und Nachpflanzungen am Deich bleibt jedoch ein Rückzugs- und Wan-derkorridor bestehen. Auf der Südseite des beeinträchtigten Waldkomplexes (Biotopschutz-wald z.T. Auwald,) kann verlorengehende Waldfläche durch Neupflanzung ersetzt werden. Die artenreichen Bestände von Extensivgrünland und Magerrasen mit einzelnen Strauch-gruppen auf den neuen Deichböschungen werden für viele Tierarten, darunter seltene Arten der mageren Standorte wie Schmetterlinge, Heuschrecken, sowie als Nahrungshabitate für Fledermäuse, Vögel u.a. großflächigen Lebensraum bieten.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

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Boden (hohe Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag im Bereich des Deichkörpers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge und natürlicher Schichtung. Die wassergebundenen Wege stellen keine Versiegelung, sondern nur eine Überbauung dar, der Bermenweg sowie der Deichhinterweg werden begrünt. Die Maßnahme greift großteils in schon veränderte Böden im Bereich des bestehenden Deiches und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein. Zu einem nicht geringen Anteil gehen jedoch auch relativ unbeeinflusste, empfindliche Aueböden unter Wald verloren.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,5 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Die Bauarbeiten werden in Vor-Kopf-Bauweise durchgeführt bzw. es wird das vorhandene Wegenetz für die Zufahrt von Baufahrzeugen genutzt, so dass eine zusätzliche Inanspruch-nahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Da der Deichkörper nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut wird und der Einbau einer In-nendichtung generell nur 50 cm unter die Gründungssohle in den Boden einbindet (Ent-wurfsteil 1, Erläuterungsbericht, Kapitel 5.4), erfolgt kein Eingriff ins Grundwasser. Durch die Überbauung großer Flächen durch Deichaufstandsflächen und Unterhaltungswege sind ge-ringe Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grundwasser-anreicherung zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Die Höhe des Deiches von ca. 4 m im Westen bis zu über 10 m im Osten vermindert den Luftaus-tausch zwischen Mangfall und dem südlich angrenzenden Gebiet.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (hohe Beeinträchtigung):

Das Deichbauwerk würde aufgrund seiner großen Höhe in der ebenen Landschaft von Sü-den deutlich wahrnehmbar sein und das Landschaftsbild beeinträchtigen. Weit über die Hälf-te der Deichstrecke ist von Süden jedoch nicht einsichtig, da die vorhandenen Waldflächen auch nach der Baumaßnahme den Deichkörper abdecken. Gerade die höheren Deiche im Osten sind durch Waldbestand abgeschirmt. Einsichtig sind eher die vergleichsweise niedri-gen Deiche im Osten. Vom nördlichen Mangfallufer aus wird der Deich aufgrund der Gehölz-säume mit höheren Bäumen an beiden Ufern kaum zu sehen sein. Gerade der nördlich des Deiches - zur Mangfallseite hin - bestehende Bewuchs bleibt größtenteils erhalten, weil der Fuß des neuen Deiches am bestehenden Deichfuß ansetzt. Ausgleichend können zudem zur Landschaftsgestaltung gepflanzte Strauchgruppen an den Deichböschungen, am Betriebs-weg gepflanzte Baumhecken und blütenreiche Magerwiesen auf den Deichböschungen wir-ken. Der bisher vorhandene abwechslungsreiche und viel genutzte Fußpfad geht verloren, wird aber durch die neuen Wege am Deichfuß und auf der Deichkrone ersetzt. Zudem er-

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laubt die erhöhte Lage von der Deichkrone aus weite Blicke in das Umland und bis zu den Alpen, die bislang nur eingeschränkt gegeben sind.

Für die Erholungsnutzung steht nach Beendigung der Baumaßnahme mit dem Deichkro-nenweg ein verbreiterter, besser mit dem Rad befahrbarer bzw. für Gruppen von Spazier-gängern begehbarer Weg entlang der Mangfall zur Verfügung.

Ufergehölze, Auwald uns sonstiger Waldbestand, Altgras- und Stauden-säume, sowie Fußpfad am bestehen-den Mangfalldeich im Bereich des geplanten Trenndeichs.

In Wanderrichtung von West nach Ost wird der Bestand anhand von 42 Bil-dern auf den nächsten Seiten darge-stellt

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5.1.10 K10: Absperrdamm zum Unterwasserbecken 3

Maßnahme: Verstärkung und Erhöhung bzw. Neuerrichtung Damm auf Westseite des westlichen Unterwasserbeckens, Anlage Deichkronenweg und beidseitig Unterhaltungswege, Überleitungsbauwerk zum Unterwasser-becken 3, vollkommene Dichtung

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere hohe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Deichkörpers mit mehreren Unterhaltungswegen (Deichkronen-, Deich-vorder- und -hinterweg) und Wendeflächen und des Überlaufbauwerkes führt zu einem voll-ständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland - Extensive und feuchte Mähwiesen im Unterhaltungsbereich des Unterwasserbeckens - Laubwald v.a. auf Böschungen der Speicherbeckendämme, relativ kleine Flächenan-

teile an Mischwald (nadel- bzw. laubholzdominiert) und Fichtenaufforstungen in der Mangfallaue westlich der Becken

- Langgestreckter, zwar junger aber naturnaher Gehölzgürtel auf der Böschung des bestehenden Speicherbeckendamms

- Temporär wasserführender, befestigter „Graben“ als Verbindung zwischen Flutrinnen im Auwald und westlichem Unterwasserbecken

- Große Flächen nitrophytischer Hochstauden, oft gemischt mit Neophyten entlang der Wald- und Gehölzränder

- Feuchte Hochstaudenfluren und Röhricht, meist mit Anteilen an Neophyten - Altgras/Staudensäume an Wegrändern - Altgras/Staudensäume artenreich am trocken-mageren Rand der Speicherbecken

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen, ausge-dehnten Deichböschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in mindes-tens gleichwertiger Ausprägung auf mageren, v.a. an den Südseiten trockenen, an den Nordseiten und am Böschungsfuß eher feuchten Standorten ersetzt werden. Zum teilweisen Ersatz können im Abstand von 2 Metern vom Dammfuß auf der beckenseitigen Böschung des neuen Damms Gruppen von Strauchgehölzen gepflanzt werden, am Betriebsweg Baumhecken.

Durch das Entfernen von – wenn auch relativ jungen – Wald- und Gehölzflächen kommt es zum Lebensraumverlust für zahlreiche Tierarten (Nist- und Futterplätze, Sichtschutz). Durch Ersatzpflanzung von Strauchgruppen an der Wasserseite des Beckendammes kann ein Rückzugs- , Wander- und Fluchtkorridor auch für den Einstaufall gestaltet werden. Die arten-reichen Staudenbestände auf den Böschungen werden gerade für selten gewordene Tierar-ten der mageren Standorte wie Schmetterlinge, Heuschrecken u.a. großflächigen Lebens-raum bieten, sowie Nahrungshabitate für Fledermäuse, Vögel u.a.

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Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können. Dabei sind insbesondere auch die Brut- und Rastvögelbestände der Speicherbecken erheblich betroffen.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag von Boden mit Verdichtung der Sohle im Bereich des Deichkör-pers und der Unterhaltungswege kommt es zur Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Die wassergebundenen Wege stellen keine Versiegelung, son-dern nur eine Überbauung dar. Die Maßnahme greift großteils in schon veränderte Böden im Bereich des bestehenden Deiches, der Fahrstraße und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,5 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Deichböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Für die Bauarbeiten wird das vorhandene Wegenetz genutzt, so dass eine zusätzliche Inan-spruchnahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Der Deichkörper wird nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut. Eine vollständig in den un-durchlässigen Untergrund einbindende Dichtwand wird aber Auswirkungen auf hangabwärts (Richtung Osten) strömendes Grundwasser haben. Durch das erstellte Grundwassergutach-ten bzw. -modell wurde dies nachgewiesen. Der Vorhabensträger errichtet als Ersatz für den Brunnen Vagen einen Brunnen in Götting, der die Wasserversorgung des Markt Bruckmühl gewährleistet. Durch Überbauung der Deichaufstandsflächen, wassergebundene und as-phaltierte Unterhaltungswege sind geringfügige Auswirkungen auf die Grundwasserverhält-nisse durch verminderte Grundwasseranreicherung zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Zum Teil kann dies durch Nachpflanzungen von Strauchgehölzen und Baumhecken ausgeglichen werden. Die Erhöhung des bereits bisher als Hindernis wirksamen Damms führt nur zu einer weiteren Verminderung von Luftströmungen zwischen dem Rückhaltebecken und den östlich angrenzenden Unterwasserbecken 3 und anderen Freiflächen.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (mittlere Beeinträchtigung):

Das Deichbauwerk wird aufgrund seiner großen Höhe in der ebenen Landschaft aus dem Rückhaltebecken und von Osten deutlich wahrnehmbar sein und das Landschaftsbild beein-trächtigen, wobei allerdings berücksichtigt werden muss, das schon die bestehenden Deiche um die Unterwasserbecken künstliche, auffallende Bauwerke sind, die sich jedoch durch ebenfalls durch Bepflanzungen in den Landschaftsraum einpassen ließen. Ausgleichend können zur Landschaftsgestaltung gepflanzte Strauchgruppen an den Deichböschungen (mit

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Mindestabstand von 2 Metern zum Deichfuß), am Betriebsweg gepflanzte Baumhecken und blütenreiche Magerwiesen auf den Deichböschungen wirken.

Für die Erholungsnutzung stehen nach Beendigung der Baumaßnahme mit dem Deichkro-nenweg und den anderen Unterhaltungswegen ein weiterer Teil des Wegenetzes um das Rückhaltebecken für Spaziergänge und Radfahren zur Verfügung. Zudem erlaubt die erhöh-te Lage von der Deichkrone aus weite Blicke in das Umland und bis zu den Alpen.

Blick von Nordwesten auf die Bö-schung des westlichen Speicherbe-ckens. Der bestehende, ca. 5 m hohe Deich wird vom Absperrdamm um weitere 5 m überragt werden. Durch Bepflanzung lässt sich das Bauwerk ebenso in das Landschaftsbild ein-passen.

Der stark befestigte Wasserlauf am Fuß der bestehenden Deichböschung wird teilweise überbaut.

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Die Böschung des Absperrdamms wird – im Bild von rechts kommend – über den bestehenden Weg hinaus reichen, der Weg wird nach Westen (im Bild nach links) in die Waldfläche hinein verschoben.

Auf den bestehenden Deichanlagen um die Speicherbecken werden für Unterhaltungswege und Böschungen des Absperrdamms sowohl Bereiche des Waldgürtels…

… als auch Gehölzränder und exten-sive Mähwiesen beansprucht.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 89 von 128 Mai 2013

Zur Anlage eines breiten Drängrabens wird ein Teil des Gehölzsaumes am Betriebsweg bei den Speicherbecken gerodet.

5.1.11 K11: freistehender Absperrdamm und Kreuzungsbereich Absperrdamm / Kreisstraße RO13

Maßnahme: Verstärkung und Erhöhung bzw. Neuerrichtung Damm auf Südwestseite des westlichen Unterwasserbeckens, Anlage Dammkronenweg und Un-terhaltungswege, Anschluss durch Damm an Leite im Süden, Erhöhung der Kreisstraße, vollkommene Innendichtung

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere hohe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Dammkörpers und von mehreren Unterhaltungswegen (Dammkronen-, Dammvorder- und -hinterweg) sowie die Höherlegung der Kreisstraße führen zu einem voll-ständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland - Extensive und feuchte Mähwiesen im Umgriff des Unterwasserbeckens - Laubwald an der Mangfallleite - Langgestreckter, zwar junger aber naturnaher Gehölzgürtel auf der Böschung des

Unterwasserbeckens - Altgras/Staudensäume an Straßenböschungen - Nitrophytische Hochstauden am Wald- /Gehölzrand - Einzelbäume an der Kreisstraße

Die krautigen Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den neuen Damm- und Straßenböschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf größerer Fläche und in mindestens gleichwertiger Ausprägung bzw. artenreicher auf magerem Standort ersetzt werden.

Durch das Entfernen von – wenn auch relativ jungen – Wald- und Gehölzflächen kommt es zum Lebensraumverlust für zahlreiche Tierarten (Nist- und Futterplätze, Sichtschutz). Durch

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 90 von 128 Mai 2013

Ersatzpflanzung von Strauchgruppen an der Wasserseite des Beckendammes kann ein Rückzugs- , Wander- und Fluchtkorridor auch für den Einstaufall gestaltet werden. Die arten-reichen Staudenbestände auf den Böschungen werden gerade für selten gewordene Tierar-ten der mageren Standorte wie Schmetterlinge, Heuschrecken u.a. großflächigen Lebens-raum bieten, sowie Nahrungshabitate für Fledermäuse, Vögel u.a.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können. Dabei sind insbesondere auch die Brut- und Rastvögelbestände der Speicherbecken erheblich betroffen.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag von Boden mit Verdichtung der Sohle im Bereich des Deichkör-pers und der Unterhaltungswege kommt es zu Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Die wassergebundenen Wege stellen nur eine Überbauung dar, asphaltierte Teilstücke hingegen eine Versiegelung. Die Maßnahme greift großteils in schon veränderte Böden im Bereich des bestehenden Deiches, der Fahrstraße (Kreisstraße RO13) und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ein. Der gegenüber dem Bestand leicht verbreiterte Straßenquerschnitt verläuft auf gleichbleibender Trasse.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,5 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Deichböschungen und Bankette wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Für die Bauarbeiten wird das vorhandene Wegenetz genutzt, so dass eine zusätzliche Inan-spruchnahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (mittlere Beeinträchtigung):

Der Dammkörper wird nicht in tiefere Bodenschichten eingebaut und beeinträchtigt nicht das Grundwasser. Eine vollständig in den undurchlässigen Untergrund einbindende Dichtwand wird aber Auswirkungen auf hangabwärts (Richtung Osten) strömendes Grundwasser ha-ben. Durch das erstellte Grundwassergutachten bzw. -modell wurde dies nachgewiesen. Der Vorhabensträger errichtet als Ersatz für den Brunnen Vagen einen Brunnen in Götting, der die Wasserversorgung des Markt Bruckmühl gewährleistet. Durch Überbauung der Damm-aufstandsflächen, wassergebundene und asphaltierte Unterhaltungswege sind geringfügige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch verminderte Grundwasseranreiche-rung zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (mittlere Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche verringert. Zum Teil kann dies durch Nachpflanzungen von Strauchgehölzen und Baumhecken ausgeglichen werden. Die große Höhe des Deiches von bis zu 8,5 m führt zu einer Verminderung von Luftströmungen zwischen dem Rückhaltebecken und den östlich angrenzenden Freiflächen.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (mittlere Beeinträchtigung):

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 91 von 128 Mai 2013

Das Dammbauwerk wird aufgrund seiner großen Höhe in der ebenen Landschaft aus dem Rückhaltebecken und von Osten deutlich wahrnehmbar sein und das Landschaftsbild beein-trächtigen. Der Charakter der gestreckt-linearen Mangfallleite wird durch den Anschluss des Damms verändert. Es muss berücksichtigt werden, das schon die bestehenden Dämme um die Unterwasserbecken künstliche, auffallende Bauwerke sind, die sich jedoch durch eben-falls durch Bepflanzungen relativ gut in den Landschaftsraum einpassen ließen. Ausglei-chend können zur Landschaftsgestaltung gepflanzte Strauchgruppen an den Deichböschun-gen (mit Mindestabstand von 2 Metern zum Deichfuß), am Betriebsweg gepflanzte Baumhe-cken und blütenreiche Magerwiesen auf den Deichböschungen wirken.

Für die Erholungsnutzung stehen nach Beendigung der Baumaßnahme mit dem Deichkro-nenweg und den anderen Unterhaltungswegen ein weiterer Teil des Wegenetzes um das Rückhaltebecken für Spaziergänge und Radfahren zur Verfügung. Zudem erlaubt die erhöh-te Lage von der Deichkrone aus weite Blicke in das Umland und bis zu den Alpen.

Ungefähr dort, wo sich im Bild das Auto befindet, verläuft der südöstliche Abschnitt des Absperrdamms quer durch den Talraum. Die Kreisstraße wird zur Überwindung des Deiches angehoben, die Straßenbäume kön-nen nicht erhalten werden.

Der Absperrdamm wird bis zur Mang-fallleite links im Bild geführt.

Um den Deichkronenweg als Ringweg auf der oberen Terrassenstufe weiter-zuführen, wird eine Schneise in den

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 92 von 128 Mai 2013

Waldsaum geschlagen.

Das Bild zeigt die Wiesenfläche zwi-schen dem westlichen Speicherbe-cken (UWB3) und dem umgebenden Waldsaum. Hier wird ein Unterhal-tungsweg für den neuen Absperr-damm angelegt.

5.1.12 K12: Ringweg Süden oberhalb Becken

Maßnahme: Errichtung/Ausbau Unterhaltungsweg auf 1,2 km Länge

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere hohe Beeinträchtigung):

Die Errichtung des Betriebsweges bzw. der Ausbau des vorhandenen Forstweges oberhalb der Mangfallleite führen zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenab-trag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden so-wohl durch dauerhafte als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninan-spruchnahme verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland auf der oberhalb der Leite liegenden Terrasse - An der Mangfallleite Nadelwald, Nadelholzaufforstungen, Mischwald nadelholz- bzw.

laubholzdominiert, Laubwald - Altgras/Staudensäume und nitrophytische Hochstaudenfluren an Waldrändern.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 93 von 128 Mai 2013

Krautige Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Wegböschungen im Osten des Abschnittes innerhalb relativ kurzer Zeit in mindestens gleichwertiger Ausprägung ersetzt werden.

Durch das Entfernen von Wald- und Gehölzflächen kommt es zum Lebensraumverlust für zahlreiche Tierarten (Nist- und Nahrungshabitate, Höhlenquartiere in Altbäumen). Die Trennwirkung (bisher unbefestigter Erdweg, später ausgebauter und befestigter Fahrweg mit Dammböschungen) nimmt zu. Laichhabitate und Landlebensraum der Gelbbauchunke und anderer Amphibien (Kleiner Wasserfrosch) werden durch den Wegebau und die Beseitigung von wassergefüllten Fahrspuren beeinträchtigt oder zerstört. Die Nutzung des Weges durch Erholungssuchende kann im Waldgebiet zu vermehrten Störungen in dem bislang wenig gestörten Raum führen.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag von Boden mit Verdichtung der Sohle kommt es zu Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung, die wassergebundene Deck-schicht des Weges stellt eine Überbauung dar. Die Maßnahme greift außer in Böden land-wirtschaftlicher Nutzflächen und Waldböden in schon veränderten Boden entlang des vor-handenen Forstweges ein.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Wegböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Die Bauarbeiten werden in Vor-Kopf-Bauweise ausgeführt, so dass eine zusätzliche Inan-spruchnahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Infolge der Überbauung durch den wassergebundenen Weg sind geringfügige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grundwasseranreicherung zu er-warten.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (geringe Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche geringfügig verrin-gert. Dies wird durch die umgebenden, großen Waldflächen aufgefangen.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Die Anlage des Betriebsweges hat keinen negativen Einfluss auf das Landschaftsbild. Außer dort, wo der Weg im Osten in etwas erhöhter Dammlage errichtet wird, ist der Weg kaum sichtbar; Bewegung von motorisierten Fahrzeugen findet nur selten bei Wartungsarbeiten und im Hochwasserfall statt.

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 94 von 128 Mai 2013

Für die Erholungsnutzung steht mit dem Weg nach Beendigung der Baumaßnahme ein wei-terer Teil des großen Wegenetzes um das Rückhaltebecken für Spaziergänge und Radfah-ren zur Verfügung. Der außerhalb des Waldes liegende Teil des Weges, der besonders schön entlang der Leite und dem weiten Trauf alter Bäume verlaufen wird, eröffnet mit wei-ten Blicken nach Süden auf die landwirtschaftlich geprägte Mangfallterrasse einen Raum, der von den Erholungssuchenden bislang eher wenig genutzt wird.

Der Betriebsweg als technisches Element vor der Kulisse des Leiten-waldes mit ausladenden Baumkronen stellt zwar einen Fremdkörper in dem sehr ländlich wirkenden Raum dar, wird aus einiger Entfernung aber kaum sichtbar sein. Für Erholungssu-chende entsteht ein reizvoller Weg.

Im Leitenwald wird der schon vorhan-dene, nur wenig befestigte Forstweg ausgebaut, die Eingriffe in den Baum-bestand entlang der Straße werden so gering wie möglich gehalten.

5.1.13 K13: Ringweg Süden im Becken

Maßnahme: Errichtung/Ausbau Unterhaltungsweg auf 1,1 km Länge parallel zum Zuflussgerinne

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

HRB Feldolling Planfeststellung - LBP WWA Rosenheim

ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 95 von 128 Mai 2013

Die Errichtung des Ringweges bzw. der Ausbau des vorhandenen Forstweges an der Mang-fallleite führen zu einem vollständigen Verlust von Vegetationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dau-erhafte als auch durch die vorübergehende (baubedingte) Flächeninanspruchnahme verur-sacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Acker, Intensivgrünland, Weide - Mischwald nadelholz- bzw. laubholzdominiert an der Mangfallleite - Auf relativ kleiner Fläche Altgras/Staudensäume, nitrophytische und neophytische

Hochstaudenfluren an Weg- und Waldrand

Krautige Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf den Wegböschungen innerhalb relativ kurzer Zeit auf bedeutend größerer Fläche in wertvollerer Ausprägung als artenreiche, magere Rasen ersetzt werden.

Vor allem am Waldrand kann es durch das Entfernen von Bäumen und Sträuchern zum Le-bensraumverlust für zahlreiche Tierarten (Nist- und Nahrungshabitate, Höhlenquartiere in Altbäumen) kommen. Die Nutzung des Weges durch Erholungssuchende kann im Waldge-biet zu vermehrten Störungen führen. Laichhabitate und Landlebensraum der Gelbbauchun-ke und anderer Amphibien (Kleiner Wasserfrosch) werden durch den Wegebau und die Be-seitigung von wassergefüllten Fahrspuren beeinträchtigt oder zerstört.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können.

Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und Auftrag von Boden mit Verdichtung der Sohle kommt es zu Verlust von Bodengefüge, Lagerungsdichte und natürlicher Schichtung. Der bis zu 2,8 m hohe Damm und die wassergebundene Deckschicht des Weges stellt eine Überbauung dar. Die Maß-nahme greift außer in Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen und Waldböden in schon ver-änderten Boden entlang des vorhandenen Forstweges ein.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung der Wegböschungen wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erd-arbeiten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Die Bauarbeiten werden in Vor-Kopf-Bauweise ausgeführt, so dass eine zusätzliche Inan-spruchnahme und Verdichtung von Böden nur in den schmal gehaltenen Arbeitsräumen stattfindet.

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Infolge der Überbauung durch den wassergebundenen Weg auf dem nach Westen auslau-fenden Dammkörper sind geringfügige Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grundwasseranreicherung zu erwarten.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (geringe Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche geringfügig verrin-gert. Dies wird durch die umgebenden, großen Waldflächen ausgeglichen. Die Höhe des

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 96 von 128 Mai 2013

Wegdammes von 2,8 m bei Austritt aus dem Leitenwald, die nach Westen abnimmt, kann eine geringfügige Behinderung des Frischluftabflusses aus dem Wald zufolge haben.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu ver-mehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Die Anlage des Weges hat insofern eine Beeinflussung des Landschaftsbildes zur Folge, als der Weg auf ca. zwei Drittel seiner Länge durch die Lage auf einem Damm, der im Osten eine Höhe von 2,8 m erreicht, wahrnehmbar sein wird. Aufgrund der Entfernung von 150 bis 200 m zu den im Norden des Rückhaltebeckens verlaufenden Hauptwegen wird der erhöhte Weg jedoch kaum als störend empfunden. Das Landschaftsbild beeinträchtigende Bewe-gung von motorisierten Fahrzeugen findet nur selten bei Wartungsarbeiten und im Hochwas-serfall statt. Als Bereicherung des Landschaftsbildes wirken außerdem blütenreiche Mager-wiesen auf den Dammböschungen.

Für die Erholungsnutzung schließt sich mit dem Betriebsweg das Wegenetz um das Rück-haltebecken und steht für Spaziergänge und Radfahren zur Verfügung.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 97 von 128 Mai 2013

Gehölze, Auwald uns sonstiger Wald-bestand, Altgras- und Staudensäume, sowie bestehender Weg im Bereich parallel zum geplanten Zulaufgerinne.

Entgegen der Wanderrichtung von West nach Ost wird der Bestand an-hand der im folgenden aufgeführten 4 Bildern dargestellt

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5.1.14 K14: Auslassbauwerk bei Fkm 23,000

Maßnahme: Auslassbauwerk aus östlichem Unterwasserbecken in Mangfall

Pflanzen und Tiere (Pflanzen mittlere, Tiere mittlere Beeinträchtigung):

Bei der Errichtung des Auslaufbauwerkes kommt es zu einem vollständigen Verlust von Ve-getationsflächen (Bodenabtrag, Rodung Gehölzflächen) und damit zum Funktionsverlust. Die Wirkungen werden sowohl durch dauerhafte als auch durch die vorübergehende (baubeding-te) Flächeninanspruchnahme verursacht.

Für die Maßnahme werden folgende Vegetationstypen beansprucht:

- Laubwald und Grauerlenau auf der der Mangfall zugewandten Seite des vorhande-nen Deiches

- Altgras/Staudensäume, z.T. artenreich/trocken, feuchte Hochstaudenflur - Vegetation der Kiesbänke und Wasserfläche der Mangfall

Krautige Bestände können nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der mangfallseitigen Böschung nur im Arbeitsraum innerhalb relativ kurzer Zeit ersetzt werden. Durch das Entfer-nen von Bäumen und Sträuchern auf relativ geringer Fläche kann es ebenfalls zum Lebens-raumverlust für Tiere kommen, was jedoch durch den Erhalt des angrenzenden Waldsaumes minimiert wird.

Die Befestigung am Übergang in die Mangfall unter Überbauung einer Kiesbank und eines kleinen Teils der Flusssohle führt durch die Verwendung von Wasserbausteinen zu keiner gravierenden Verschlechterung des Lebensraumes, da auch zwischen den Steinen ein Spal-tensystem bestehen wird, in dem sich Pflanzen ansiedeln und Tiere aufhalten können.

Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärmemissionen und Störungen kommen, die sich beunruhigend auf die Tierwelt auswirken können. Dabei sind insbesondere auch die Brut- und Rastvögelbestände der Speicherbecken betroffen.

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Boden (mittlere Beeinträchtigung):

Durch Abtrag und die Überbauung von Boden kommt es zu vollständigem Verlust von Bo-denfunktionen. Die Maßnahme greift durchgehend in veränderten, auf die bestehenden Bö-schungen aufgetragenen Boden ein.

Der Oberboden wird in einer Stärke von max. 0,3 m abgetragen, zwischengelagert und zur Andeckung an anderer Stelle wieder verwendet (Berücksichtigung der DIN 18300 „Erdarbei-ten“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“).

Wasser/Gewässer (geringe Beeinträchtigung):

Grundwasser (geringe Beeinträchtigung)

Infolge der Entfernung eines Teiles der Dammböschungen, der Verbreiterung des Damm-kronenweges und der Sohlbefestigung mit Wasserbausteinen sind geringfügige Auswirkun-gen auf die Grundwasserverhältnisse durch eine verminderte Grundwasseranreicherung zu erwarten.

Oberflächengewässer (geringe Beeinträchtigung):

Bei den Bauarbeiten wird es voraussichtlich zu keinen Einträgen von Bodenmaterial in die Mangfall kommen. Die Baumaßnahme wird umspundet (insbesondere zur Mangfallseite hin) und die Arbeiten werden möglichst Somit wird eine Beeinträchtigung der Fischbestände so weit wie möglich vermieden.

Schutzgut Klima/Luftqualität/Lärm (geringe Beeinträchtigung):

Durch den Verlust an Gehölzflächen wird die Frischluftproduktionsfläche geringfügig verrin-gert. Dies wird durch den nach Süden anschließenden Wald- und Gehölzsaum auf der Dammböschung ausgeglichen. Während der Bauzeit wird es zu erhöhten Lärm- und Schad-stoffemissionen sowie zu vermehrten Staubemissionen kommen.

Landschaftsbild/Erholung (geringe Beeinträchtigung):

Als nur zum Teil sichtbares technisches Bauwerk innerhalb bzw. in der Nähe schon vorhan-dener Bauwerke (wie z.B. das Werk III der Leitzachkraftwerke) führt das Auslassbauwerk zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Erholungsnutzung wird nur während der Bauarbeiten durch die Unterbrechung der Wegeverbindung und Lärm- sowie Staubemissionen beeinträchtigt.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 100 von 128 Mai 2013

Unterhalb des Brucker Wehres wird das Auslassbauwerk im Damm des Unterwasserbeckens 2 errichtet.

Der Dammkronenweg wird im Aus-lassbauwerk integriert.

Der Eingriff in den Baumbestand ist nicht zu vermeiden, jedoch verhält-nismäßig unbedeutend.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 101 von 128 Mai 2013

5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen

Im Betriebsfall kommt es im Osten des HRB zu nicht auentypischer, unnatürlich hoher Über-stauung. Der Wald- und Gehölzbestand im hohen Einstaubereich (Stauhöhen > 4 m) des geplanten HRB umfasst eine Fläche von ca. 8,7 ha, insbesondere eine weitgehend zusam-menhängende Waldfläche mit hohem Anteil an noch erhaltenen Auwaldbeständen und Vor-kommen geschützter und gefährdeter Tierarten.

Diese Bestände werden derzeit ab HQ 35, d.h. statistisch ca. dreimal in 100 Jahren überflu-tet, gemäß Angaben im Grundwassergutachten (Entwurfsteil 9) werden im östlichen Be-ckenbereich mit Einstauhöhen von 0,5 bis 2,5 m und Standzeiten von 6 Tagen gerechnet.

Ein Einstau im Planfall erfolgt seltener als einmal in 100 Jahren, aber im östlichen Beckenbe-reich (Waldflächen) mit Einstauhöhen von 4 bis 8,5 m und Einstauzeiten bis ca. 3,5 Tagen (bautechnische Minimierung durch Auslassbauwerke und Optimierung der Restwasserflä-chen durch Bau von Durchlässen und Entwässerungsgräben). Die Abgrenzung dieses Einstaubereichs ist in den Bestands- und Konfliktplänen (Anlagen 10.1.1 bis 10.1.3) und Maßnahmenplänen (Anlagen 10.1.4 bis 10.1.5) dargestellt.

Generelle Erkenntnisse zu Auswirkungen von Hochwasserrückhaltungen auf Waldbestände liegen durch die FOWARA Guideline von 2006 vor (Untersuchungen des Rheinprogramms, speziell für Polderplanungen und Waldbestände; European Commission – Interreg IIIb Pro-gramme – North-West Europe, Project number B039 _ FOWARA).

Nach diesen Ergebnissen, und auch nach Rückfragen bei einem der Autoren, Dr. Benoit Sitt-ler, Inst. für Landespflege Freiburg, wurden bei kurzzeitigen Überflutungen von Gehölzen (wie den maximal 3,5 Tagen im Betriebsfall HRB Feldolling) keine Schäden beobachtet; ers-te Beeinträchtigungen waren bei Einstau von 2 m Höhe erst nach über 5 Tagen Standzeit bei empfindlichen Baumarten erkennbar (Schäden an Buchen und anderen Laubhölzern), Aus-fälle wurden nach diesen kurzen Standzeiten nicht beobachtet. Allerdings liegen keine Er-kenntnisse über einen unnatürlich hohen Einstau von höher als 3 m vor.

Zu den Auswirkungen von hoch einstauenden Rückhaltebecken liegen aber mittlerweile wei-tere Erfahrungswerte vor (speziell Daniel Siepmann-Schinker 2007: Zum Einfluss des Hochwassereinstaus auf Boden, krautige Vegetation und Wald in vier bewaldeten Hochwas-serrückhaltebecken; Sandra Rock & Werner Konold (Hrsg. 2007) - Durchgängigkeit von Hochwasserrückhaltebecken. Culterra Band 50, Schriftenreihe des Instituts für Landes-pflege der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg).

Siepmann-Schinker (2007) untersuchte die Auswirkungen auf Waldbestände, Krautvegetati-on und Boden unter anderem im HRB Otterbach (Dammhöhe 8 m) und im HRB Hohen-bodmann (Stauhöhen bis 15 m, Standzeiten bis 44 Tage). Demnach kommt es auch bei hohem Einstau erst nach regelmäßig und häufig wiederkehrenden Überflutungen zu deutlich erkennbaren Schäden in Waldbeständen, Beeinträchtigung der Verjüngung oder negativen Bodenveränderungen. Schäden an empfindlichen Baumarten wie Buchen wurden erst bei lang andauerndem Einstau beobachtet (HRB Hohenbodmann). Negative Bodenveränderun-gen (Strukturbeeinträchtigung, Polygonbildung, Ersticken aufkeimender Vegetation) durch starke Sedimentation bis 5 cm Schichtdicke pro Stauereignis) wurden in Rückhaltebecken beobachtet, in deren Einzugsgebiet Feinsedimente dominieren (Acker- und Lößgebiete).

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 102 von 128 Mai 2013

Demnach sind im HRB Feldolling wegen

• der Seltenheit des Einstaus (statistisch seltener als 1-mal in 100 Jahren),

• der kurzen Standzeit (bis 3,5 Tage),

• aber auch wegen der relativ geringen zu erwartenden Sedimentation (einmal im Jahr-hundert bis ca. 1 cm, vgl. Entwurfsteil 1, Erläuterungsbericht, Kapitel 6.7.1)

trotz des hohen Einstaus eher geringe betriebsbedingte Auswirkungen auf Gehölzbestände, Krautschicht und Bodengefüge zu erwarten.

Erheblichere Auswirkungen sind dagegen für die Fauna anzunehmen. So können bei einem hohen Einstau (der Betriebsfall ab HQ 100 ist im Sommerhalbjahr zu erwarten) neben bo-denlebenden Arten auch Gebüschbrüter, Baumbrüter, Höhlenbrüter, sowie Nutzer von Höh-len und Spaltenquartieren Bestandsverluste erleiden. Vorhandene Baumhöhlen würden durch Wasser und Fäulnis unbenutzbar, feste Lebensstätten für viele bedeutsame Arten würden damit verloren gehen. Dagegen wären im derzeitigen Zustand bei einem Hochwas-serereignis HQ 100 nur bodenlebende Arten und z.T. Gebüschbrüter von Hochwasser be-troffen, wobei große Flächen des künftigen HRB im Ist-Zustand bereits ab dem HQ35 überflu-tet werden.

Insgesamt sind beim geplanten HRB Feldolling die betriebsbedingten Auswirkungen des hohen Einstaus aber als wesentlich geringer erheblich einzustufen als die bau.- und anlage-bedingten Verluste von Lebensraumflächen. Eine genauere Abschätzung ist nach derzeiti-gem Kenntnisstand nicht möglich.

Mit den Naturschutzbehörden wurde daher vereinbart, die betriebsbedingten Auswirkungen vorsorglich mit jeweils 25% der bau- und anlagebedingten Auswirkungen zu bewerten (Aus-gleichsfaktoren siehe 4.2.2).

Entsprechend werden auch die Ausgleichsmaßnahmen im hohen Einstaubereich des HRB Feldolling mit nur 75% der Fläche angerechnet.

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6 Ableiten des Konzepts für die landschaftspflegeri-

schen Maßnahmen

6.1 Anforderungen aus der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung erfolgt auf Grundlage von § 14 und 15 BNatSchG und wurde mit der gemäß Art. 11 BayNatSchG zuständigen Naturschutzbehörde (Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern, im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rosenheim) abgestimmt. Gemäß Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird für die Eingriffsregelung der bayerische Leitfaden 2003 „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zugrunde gelegt.

Zur Kompensation der unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Vorhabens wur-den die Eingriffe gemäß diesem Leitfaden bewertet und mit den Naturschutzbehörden abge-stimmt.

Laut § 15 BNatSchG ist der Verursacher des Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträch-tigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Ausgeglichen ist nach 15 BNatSchG eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wie-derhergestellt oder neu gestaltet ist. Daher sollen gemäß Abstimmung mit den Naturschutz-behörden einerseits Beeinträchtigungen soweit zumutbar vermieden oder gemindert werden, andererseits ein Funktionsausgleich für den Verlust an Lebensraumfunktion, insbesondere den von gesetzlich geschützte Biotopen und Landschaftsbestandteilen (§ 30 BNatSchG 2009, Art. 16 und 23 BayNatSchG 2011), und für die damit betroffenen Arten erzielt werden. Das Landschaftsbild soll durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen wiederhergestellt werden.

6.2 Anforderungen aus dem Gebietsschutz (FFH-Gebiet „Leitzach-tal“)

Aus den FFH-Gebietsschutz (nach § 34 BNatSchG 2009) ergibt sich für den Kohärenzaus-gleich die Anforderung, vor Durchführung des Eingriffs über 1 ha des Lebensraumtyps 91E0* (Weichholzaue, hier v.a. Grauerlenau) im Überflutungsbereich der Mangfall und in Anbin-dung an das FFH-Gebiet „Leitzachtal“ neu zu begründen (vgl. Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung und FFH-Abweichungsprüfung). Diese Kohärenzausgleichmaßnah-me wird in die LBP-Maßnahmen mit einbezogen.

Die Kohärenzmaßnahme soll vor dem Eingriff in die FFH-Lebensräume angelegt werden. Da das Einlassbauwerk außerhalb der FFH-Lebensräume gebaut wird, ist die Rodung und Ab-grabung für den Anstrombereich zum Einlassbauwerk maßgeblich. Die zeitliche Abfolge soll also sein:

• Bau Einlassbauwerk • Umsetzung Kohärenzmaßnahme • Rodung und Abgrabung im Zustrombereich westlich des Einlassbauwerks.

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6.3 Anforderungen aus dem Artenschutz Zur Vermeidung und Minimierung von erheblichen Beeinträchtigungen bzw. zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bezüglich streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten werden Maßnahmen zur Vermeidung, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen öko-logischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen), sowie Kompensationsmaßnahmen erforderlich (vgl. Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung). Diese Maßnahmen werden in die LBP-Maßnahmen mit einbezogen:

• Vermeidungsmaßnahmen (Fäll- und Rodungszeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln und Quartiernutzungszeiten von Fledermäusen, Verteilung der Rodungen in Abschnitten auf mehrere Baujahre, Verteilung der Bauaktivitäten auf Bauabschnitte über mehrere Jahre, zeitliche Verteilung der Störungen im Bereich der beiden Unter-wasserbecken, Beschränkung der Bauarbeiten auf den Tagzeitraum; Erhalt des Ufergehölzstreifens zwischen Mangfall und bestehendem Deich, Erhalt und Siche-rung von Altbäumen / Höhlenbäumen im Randbereich der Bauflächen)

• Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologi-

schen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lo-kaler Populationen zu vermeiden (Ersatz von Laichbiotopen, Ersatz von Extensiv-grünland). CEF - Maßnahmen sind ausreichend frühzeitig vor den Bauaktivitäten um-zusetzen.

• Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen werden zur Vermeidung einer nachhaltigen Verschlechterung von Populationen der betroffenen Arten erforderlich, als Voraussetzung für eine Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten. Dazu zählt hier v.a. der Ersatz von relevanten Lebensraumstrukturen für betroffene Tierar-ten (ggf. Erhalt/Verpflanzung von Wiesenknopf-Beständen, Anlage von Extensivgrün-land und Magerrasen, Pflanzen von Strauchgehölzen, Begründen von naturnahen Waldbeständen, Anbringen von artgerechten Nistkästen, Ersatz von stehendem Totholz für Höhlenbildner, Einbringen von Totholz, Entwicklung von Altholzinseln).

6.4 Anforderungen aus dem Waldrecht Für die Rodung von Waldflächen (Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Boden-nutzungsart, Art. 9 BayWaldG) im Rahmen des Vorhabens HRB Feldolling werden gemäß Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde (AELF Rosenheim) Waldersatzmaßnahmen nach dem bayerischen Waldgesetz erforderlich.

Dabei soll für Verlust von Biotopschutzwald i.S. des Art. 6 BayWaldG (als solcher ausge-wiesen sind gemäß Waldfunktionsplan die Waldflächen im nordöstlichen Beckenbereich) Ersatz durch Neubegründung von naturnahen Waldbeständen unmittelbar angrenzend an den verbleibenden Bestand geschaffen werden. Die Forstbehörde vertritt die Ansicht, dass durchaus auch die beim Betrieb des HRB hoch überfluteten Bereiche im Polderbereich für Waldausgleich / Ersatzaufforstung herangezogen werden sollten. Wesentlich ist der Aus-gleich der Eingriffe durch Rodung/Überbauung. Eventuelle Beeinträchtigungen durch die im Betriebsfall sehr seltenen Überflutungsereignisse können heute in ihren Auswirkungen nicht abgesehen werden, es ist nicht einmal absehbar, ob oder welcher Wald im Beeinträchti-gungsfall dort noch vorhanden sein wird (Veränderungen durch ordnungsgemäße forstliche Nutzung und Rodungsgenehmigungen sind nicht auszuschließen). Zur Berücksichtigung von eventuellen Hochwasserschäden sollen die Ausgleichsflächen in diesen Bereichen mit ge-ringerem Prozentsatz angerechnet werden.

Der Waldersatz soll in der Regel, insbesondere für den hier überwiegend betroffenen Bio-topschutzwald, etwa im Flächenverhältnis 1 : 1 erfolgen. Gemäß dem bayerischen Leitfaden

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 105 von 128 Mai 2013

2003 „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“, Teil D, und für einen Ersatz der Wald-funktion Biotopschutz, müssen die Waldersatzmaßnahmen aber deutlich über das Niveau von Waldflächenersatz hinausgehen und den Zielen des Naturschutzes und der Landespfle-ge entsprechen. Dies bedeutet, dass die Ersatzwaldflächen überwiegend der Biotop- und Artenschutzfunktion und nur untergeordnet der Nutzfunktion dienen, also als Naturschutz-flächen anzulegen, zu pflegen und dinglich zu sichern sind (naturnahe und strukturreiche Auwälder bzw. Laubwälder, Anreicherung von Altbeständen und Totholz).

6.5 Anforderungen bezüglich des Landschaftsbilds Durch die besonders im nordöstlichen Bereich des HRB sehr hohen Damm- bzw. Deichbau-ten ergeben sich deutliche Veränderungen des Landschaftsbilds. Im nordöstlichen Bereich des HRB sind gerade die höchsten Bauwerkshöhen geplant. Sowohl von Norden, als auch vom Süden werden die Bereiche hinsichtlich des Sichtbezugs von bestehenden Bäumen abgeschirmt. Eine landschaftliche Einbindung ist zur Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbilds besonders erforderlich für die vom Beckenbereich her weithin einseh-baren neuen Damm- und Deichabschnitte des geplanten Trenndeichs beiderseits der Kreis-straße sowie des Absperrdamms zu den Unterwasserbecken der Leitzachwerke.

6.6 Anforderungen aus der bautechnischen Planung

Gemäß Abstimmung mit der technischen Planung (vgl. Erläuterungsbericht) sind Bepflan-zungen der Deiche, Dämme und Eingriffsbereiche zulässig in folgenden Bereichen:

• Gehölzsukzession ist möglich vom erhaltenen Ufergehölzstreifen Mangfall auf der wasserseitigen Berme im Deichabschnitt östlich der Brücke Kreisstraße RO 13

• Gehölzpflanzungen (Bäume, Sträucher) der beckenseitigen Böschung des Betriebs-weges sind möglich in Bereichen, wo dieser im Hochwasserfall nicht befahren werden kann bzw. eingestaut ist.

• Eine Bepflanzung mit Büschen und Sträuchern ist auf der beckenseitigen Böschung von Trenndeich und Absperrdamm dort möglich, wo Geogitter vorgesehen sind. Da-bei ist der Bereich bis 1,5 m unterhalb der Böschungsoberkante und bis 2 Meter oberhalb des Betriebswegs freizuhalten. Diese Möglichkeit ergibt sich durch die In-nendichtung, die an allen Deich- und Dammbauwerken vorgesehen ist. Die Böschun-gen können außerdem für die Entwicklung von Extensivgrünland bzw. Magerrasen flächig genutzt werden.

• Die Böschungen auf der dem Becken abgewandten Seite sind von Gehölzpflanzung freizuhalten, können aber für die Entwicklung von Extensivgrünland bzw. Magerrasen flächig genutzt werden.

• Eine Gehölzpflanzung auf der nicht wasserbenetzten Böschungen des Zulaufgerinnes ist ebenfalls möglich. Hierfür kann der Längsschnitt der Anlage 6.5.5 im technischen Entwurf (Entwurfsteil 6) herangezogen werden. Demnach ist eine Gehölzbepflanzung bis ca. 300 m östlich vom Einlassbauwerk möglich. Im Zulaufgerinne ist die Anlage von Extensivgrünland möglich.

Damit ergeben sich insgesamt großflächig Möglichkeiten für Gehölzpflanzungen und für die Anlage von extensivem Grünland bzw. Magerrasen an den neu geschütteten Deichen und in

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dem abgegrabenen Zulaufgerinne, als Ausgleichsmaßnahmen und zur Wiederherstellung des Landschaftsbilds.

7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Be-

einträchtigungen von Natur und Landschaft; Gestal-

tungsmaßnahmen

Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher des Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beein-trächtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Der Vermeidung und Minderung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie der Wiederherstellung von Eingriffsflächen dienen folgende Maßnahmen:

7.1 Baustelleneinrichtung:

• Vorübergehende Flächeninanspruchnahmen durch Baustrassen, Baufelder und Bau-stelleneinrichtungen bzw. Lagerflächen erfolgen möglichst auf naturschutzfachlich wenig empfindlichen Flächen (landwirtschaftliche Intensivflächen).

7.2 Beschränkung von Bauflächen, Sicherungsmaßnahmen

• Erhalt des durchgehenden Ufergehölzgürtels an der Mangfall; nach Abschluss der Bauarbeiten östlich der Kreisstraße Zulassen der Sukzession von Ufergehölz der Mangfall bis zur flussseitigen Berme des Trenndeichs ohne Aufwuchsbeschränkung

• Um die wertvollen Baumbestand (Altholz, Höhlenbäume, landschaftsbildprägende Bäume), die erhalten werden können und sollen, auch während der Bauzeit zu schüt-zen sind Bauzäune aufzustellen bzw. feste Absperrungen zu errichten, die Beschädi-gungen der Stämme und Kronen unterbinden und den Erhalt eines genügend großen unversehrten Wurzelraumes sicherstellen. Die Bäume werden gemäß DIN 18920 ge-schützt. Die einzelnen Baumschutzmaßnahmen sind vor Ort durch die ökologische Bauleitung festzulegen.

• Baudurchführung unter Schonung und Erhaltung der außerhalb der Bauflächen lie-genden wertvollen Landschaftsbestandteile; Festlegung und Markierung von Bauta-buzonen (Schutz von empfindlichen Flächen);

7.3 Bauablauf- und Bauzeitenregelungen

• Eingriffe im FFH-Lebensräume (Zulauf Einassbauwerk) erfolgen erst nach Anlage der Kohärenzausgleichsmaßnahme im Deichrückverlegungsbereich F-km 25+700 und 25+300.

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• Fällarbeiten und Rodungen von Wald- und Gehölzbeständen erfolgen außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten (also nach dem 30. September und vor dem 1. März), vor-zugsweise im Zeitraum Oktober (damit außerhalb der Vogelbrutzeit, außerhalb der Quartiernutzungs- und der Ruheperioden von Säugern und außerhalb der Hauptve-getationsperiode); Rodungsarbeiten im November bis Februar werden von einer qualifizierten naturschutzfachlichen Fachkraft begleitet; dabei erfolgt eine Nachsuche von Höhlenbäumen, Untersuchung kritischer Höhlen, ggf. Bergung und artgerechte Versorgung von Tieren (Vermeidung der Tötung von Individuen streng geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäischer Vogelarten, die Baum-höhlen bewohnen).

• Fällarbeiten / Rodungen und Baumaßnahmen erfolgen nur abschnittsweise verteilt auf mehrere Bauabschnitte und Jahre, um ein Ausweichen der betroffenen Arten in die angrenzenden Bestände zu ermöglichen (siehe Bauzeitenplan). Es werden pro Jahr jeweils nur die Bereiche gerodet, in denen Deichbaumaßnahmen in diesem Jahr durchgeführt werden.

• Nicht unbedingt erforderliche Bauaktivitäten am Absperrdamm, Überlauf- und Aus-lassbauwerk in unmittelbarer Nähe der Unterwasserbecken erfolgen außerhalb der Vogelbrutzeit (die Schüttung des Damms und Betonierung der Bauwerke müssen al-lerdings bautechnisch bedingt im Sommerhalbjahr erfolgen).

• Bauarbeiten mit starker Störwirkung im Bereich der Unterwasserbecken 2 bzw. Un-terwasserbecken 3 erfolgen zu unterschiedlichen Zeiten (mit zeitweisem Umsetzen der Brutflöße), um ein Ausweichen der Rastvögel und Brutvögel zu ermöglichen.

• Während der Fischlaichzeiten (Anfang März bis Ende Juni) sollte auf wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer verzichtet werden. In Abstimmung mit der Fischerei sind ab Mai auch andere Regelungen möglich.

• Bauarbeiten erfolgen überwiegend tagsüber und ohne künstliche Lichtquellen (mit Ausnahme von Bauarbeiten an Bauwerken, bei denen dies aus technischen Gründen nicht zumutbar ist).

7.4 Baubetriebsregelungen

• Bei Arbeiten in der Nähe von Gewässern werden ausschließlich biologisch abbaubare Maschinenöle eingesetzt. Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Treibstoffe, Öle, Schmiermittel) während des Baues und nach Fertigstellung erfol-gen so, dass eine Gewässer- oder Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen ist. Aus Sicherheitsgründen werden während des Baustellenbetriebes Ölbindemittel und Auffangwanne (für Maschinentropfverluste) vor Ort vorgehalten. Auf den Flächen der Baustelleneinrichtungen werden keine wassergefährdenden Substanzen gelagert.

• Oberboden ist separat abzuschieben und bis zur Wiederverwendung getrennt auf Mieten zu lagern.

• Bei trockener Witterung erfolgt eine Befeuchtung von Baustraßen, zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung und –verfrachtung.

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7.5 Gestaltung und Rekultivierung von Bauflächen

• Die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen wie Baustraßen und Baufel-der werden nach Beendigung der Bauarbeiten rückgebaut und rekultiviert, soweit sie nicht für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. In verdichteten Bereichen erfolgt eine Tiefenlockerung.

7.6 Gestaltung von Deichböschungen und Zulaufgerinne

• Zur Gestaltung und landschaftlichen Einbindung der Damm- und Deichböschungen und der Abgrabungsflächen des Zulaufgerinnes wird auf die Beschreibung der Aus-gleichsmaßnahmen, insb. der Maßnahmen A5 bis A7 verwiesen (Anlage von Exten-sivgrünland, von Strauchgehölzen und von Baumhecken).

7.7 Gestaltung des Zulaufbereichs zum Einlassbauwerk

• In dem gerodeten und zur Funktionssicherung des Polder- bzw. Beckenbetriebs ein-geebneten Zulaufbereich zwischen Mangfall und Einlassbauwerk verbleibt eine offe-ne Kiesfläche der Sukzession überlassen; Oberboden wird nicht aufgetragen; Ge-hölzaufwuchs ist aus hydraulischen Gründen nicht zulässig und wird ca. alle drei Jah-re entfernt. Der offene, flache, bei Hochwasser teilweise überspülte Uferbereich wird als naturnaher und auentypischer Sonderstandort positive Auswirkungen auf be-stimmte Artengruppen entwickeln (u.a. Fischbrut, Kiesbrüter, Zauneidechse, Flora der Kiesbänke und Schotterfluren). Aufgrund der durch das Vorhaben gestalteten Wege-verbindungen ist aber auch mit stärkerer Nutzung als Badeplatz zu rechnen.

7.8 Ökologische Baubetreuung

• Die Einhaltung der Vorgaben für Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftsplanung bei den Baumaßnahmen und die vollständige und fachgerechte Umsetzung der land-schaftspflegerischen Maßnahmen wird durch eine qualifizierte ökologische Bau-betreuung sichergestellt.

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8 Unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des

Vorhabens

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung verbleiben i.S.v. §§ 14 und 15 BNatSchG als unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Vorhabens:

• Großflächigem Verlust und Überbauung von Wald (ca. 5,4 ha), mit hohem Anteil an noch naturnahen, geschützten Auwaldbeständen / Grauerlenau (ca. 2 ha)

• Verlust und Überbauung von naturnahen, geschützten Gehölzbiotopen (Hecken, Feldgehölzen, Feuchtgehölz, Uferbegleitgehölz; ca. 2 ha)

• Verlust und Überbauung von landwirtschaftlichen Flächen (27 ha) und naturnaher Of-fenlandvegetation (2,7 ha) , mit Anteil an geschützten Biotopen (feuchte Hochstau-denfluren, Landröhrichte, Schotterfluren, ca. 0,5 ha)

• Damit verbundenem Lebensraumverlust, u.a. für geschützte und gefährdete Arten • In geringerem Maß Beeinträchtigungsrisiko für Wald- und Gehölzlebensräume im

nordöstlichen Beckenbereich durch zwar seltene (im Planfall ab HQ 100 / 1x im Jahr-hundert statt derzeit ab HQ 35 / 3x im Jahrhundert) und kurzzeitige (im Planfall max. 3,5 Tage statt derzeit ca. 5-6 Tage), aber im nordöstlichen Beckenbereich hohe (im Planfall 4 m bis über 8 m, statt derzeit 1 m bis über 2 m) Überstauung (8,7 ha)

• Landschaftsbildbeeinträchtigungen durch die Baumaßnahmen, insbesondere die An-lage einer v.a. im nordöstlichen Beckenbereich hohen, gleichförmigen Wallstruktur (Trenndeich, Absperrdamm), die jedoch in großen Abschnitten durch bestehende Waldflächen abgedeckt sind.

Bezüglich FFH-Gebietsschutz nach § 34 BNatSchG verbleibt dabei eine erhebliche Beein-trächtigung durch Verlust von ca. 4.980 m² des prioritären Lebensraumtyps 91E0* (Grauer-lenau) im FFH-Gebiet Leitzachtal, welche einen Kohärenzausgleich erforderlich macht.

Bezüglich Artenschutz werden i.S.v. §§ 44 Verbotstatbestände bei 13 der 21 vorkommen-den Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfüllt. Bei den Europäischen Vogelarten wer-den bei neun Arten Verbotstatbestände erfüllt. Es werden i.S.v. 45 BNatSchG vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bzw. Kompensationsmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen) erforderlich, damit sich der Erhaltungszustand der Populationen dieser Arten nicht verschlechtert (vgl. Naturschutzfachliche Angaben zur saP, Unterlage 10.3).

Bezüglich Waldrecht (BayWaldG) verbleibt ein Verlust von 5,4 ha Waldfläche durch Ro-dung.

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9 Beschreibung der Maßnahmen des Naturschutzes und

der Landschaftspflege zum Ausgleich und Ersatz von

unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Kompensation)

Durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen werden gemäß 15 BNatSchG die beein-trächtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet.

Die Kompensationsmaßnahmen erfolgen als Ausgleichsmaßnahmen im unmittelbaren Auswirkungsbereich der Maßnahme (auf den Deichböschungen und Abgrabungsflächen, unmittelbar angrenzend im Polderbereich, einzelne auf Flächen im näheren Umfeld des HRB in den Mangfallauen am Westerhamer Wehr, in Westerham und an der Berghamer Leiten), um Wirksamkeit für die betroffenen lokalen Populationen und Lebensgemeinschaften zu er-zielen. Auf weiter entfernt liegende Ersatzmaßnahmen im Naturraum kann verzichtet wer-den. Die Maßnahmen sind in den Maßnahmenplänen Anlagen 10.1.4 und 10.1.5 dargestellt.

Die Ausgleichsmaßnahmen im Eingriffsbereich erfolgen auf den bereits für die Baumaßnah-me zu erwerbenden und in Anspruch genommenen Grundstücksflächen. Alle weiteren Aus-gleichsmaßnahmen im Polderbereich und Umfeld erfolgen auf vom WWA Rosenheim vor-sorglich erworbenen Flächen im Grundbesitz des Freistaats Bayern, so dass die Verfügbar-keit der Flächen gesichert ist. Die dauerhafte Umsetzung der Naturschutzmaßnahmen wird durch einen Eintrag von Grunddienstbarkeiten dinglich gesichert. In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden wird zur Umsetzung der Maßnahmen und Beweissicherung ein Moni-toring-Programm für ausgewählte Maßnahmenflächen der Maßnahmen A1 bis A8 festge-legt.

9.1 Maßnahmenübersicht

A1 Kohärenzausgleichsmaßnahme (Ersatz für den prioritären Lebensraumtyp 91E0*/Grauerlenau im FFH-Gebiet)

Ersatz für den prioritären Lebensraumtyp 91E0*/Grauerlenau im FFH-Gebiet) im Deich-rückverlegungsbereich Fl.-km 25+700 bis 25+300, vor Eingriff in die FFH-Lebensräume; Entfernung des Ufergehölzes, Uferabflachung und –aufweitung nur in der westlichen Hälfte des Deichrückverlegungsbereichs; Geländeabsenkung auf Niveau unter HQ 1; Anlage einer nicht durchströmten, wassergefüllten Rinne; Neubegründung einer Grau-erlenau durch Initialpflanzung, ggf. Aussaat und Sukzession aus angrenzendem Be-stand; Einbringen von stehendem und liegendem Totholz aus gerodeten Laubholzbe-ständen; Sicherung als Naturschutzfläche und Biotopschutzwald; Nachmeldung als FFH-Gebietsfläche

A2 Wald-Ausgleich durch Neubegründung von Auwald und Laubwald im Hoch-einstaubereich des HRB (anteilig angerechnet mit 75%)

Neubegründung von naturnahem und strukturreichen Auwald/Ahorn-Eschenwald im Hocheinstaubereich des HRB (Stauhöhen > 4 m); Anlage von auentypischen Graben-strukturen; Einbringen von stehendem und liegendem Totholz; Anbringen von Nistkäs-ten; Schaffung reich gestufter, naturnaher Waldränder aus heimischen Strauch- und Obstgehölzen mit ca. 2 m breiten vorgelagerten extensiv genutzten Säumen; Sicherung als Naturschutzfläche und Biotopschutzwald

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A3 Wald-Ausgleich durch ökologische Verbesserung von Auwaldbeständen (anteilig angerechnet mit 30%)

Waldumbau zur ökologischen Verbesserung im Bereich Auwald Berghamer Leiten, Durchforstung von 30% Fichtenanteil; Naturverjüngung oder gezielte Nachpflanzung von Auengehölzen; Sicherung als Naturschutzfläche und Biotopschutzwald

A4 Wald-Ausgleich durch Neubegründung von Laubwald außerhalb des Einstaube-reichs

Neubegründung von naturnahem und strukturreichen Laubwald gemäß Standorteig-nung, dabei Entwicklung von Auwald auf geeigneten Standorten; Einbringen von ste-hendem und liegendem Totholz; Anbringen von Nistkästen; Schaffung reich gestufter, naturnaher Waldränder aus heimischen Strauch- und Obstgehölzen mit ca. 2 m breiten vorgelagerten extensiv genutzten Säumen; Sicherung als Naturschutzfläche und Bio-topschutzwald

A5 Offenland-Ausgleich durch Entwicklung von Extensivgrünland und Magerrasen

Entwicklung von Extensivgrünland bzw. von Magerrasen auf besonnten Deichböschun-gen; minimale Oberbodenandeckung auf neu angelegten Böschungen und Abgra-bungsflächen, Ansaat mit artenreichen Saatgutmischungen oder mit Heudrusch nach Standortseignung; extensive Bewirtschaftung durch nur abschnittsweise und späte Mahd, alternativ extensive Beweidung, z.B. mit Schafen; Verzicht auf Düngung und Pestizide; Sicherung als Naturschutzfläche

A6 Offenland-Ausgleich durch Pflanzung von naturnahen Hecken/Feldgehölzen

Strauchpflanzung in aufgelockerten Heckenreihen und Gruppen aus heimischen, über-wiegend beeren- oder fruchttragenden Arten an zulässigen Bereichen der Deichbö-schungen und der Böschung des Zulaufgerinnes; extensive, nur abschnittsweise Pfle-ge; Sicherung als Naturschutzfläche

A7 Offenland-Ausgleich durch Pflanzung von naturnahen Baumhecken

Pflanzung von Baumhecken am Deichbetriebsweg; extensive, nur abschnittsweise Pflege; Sicherung als Naturschutzfläche

A8 Ersatz und Anreicherung von Lebensraumstrukturen

Anlage von Ersatzlaichgewässern

Bachverlegung, Vernässung von extensiven Grünlandbereichen und Waldbereichen

Anlage von auentypischen Rinnenstrukturen und Gräben

Ersatz und Anreicherung von Höhlenstrukturen und Totholz; Einbringen von stehendem und liegendem Totholz aus gerodeten Laubholzbeständen

Anbringen von artgerechten Nistkästen für Höhlenbrüter, Fledermäuse, Haselmaus u.a. Höhlennutzer

Langfristige Sicherung und Förderung von Altholzbeständen durch Herausnahme aus der forstlichen Nutzung und Erhalt von Altbäumen

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9.2 Maßnahmenbeschreibungen

A1 - Kohärenzausgleichsmaßnahme (Ersatz für den prioritären Lebensraumtyp 91E0*/Grauerlenau im FFH-Gebiet)

Ziele: Kohärenzausgleich für den im FFH-Gebiet „Leitzachtal“ überbauten prioritären Le-bensraumtyp 91E0*/Grauerlenau (Ausgleichfaktor 3); zügige Neubegründung einer struktur-reichen Weichholzaue mit auentypischer Dynamik (regelmäßige Überflutung); mittel- bis langfristigen Ersatz für Auwaldlebensraum. Die Begründung der Weichholzaue erfolgt vor dem Eingriff in die auszugleichenden FFH-Lebensräume.

Ausgangsbestand: überwiegend Maisacker, schmaler Ufergehölzstreifen; Flur-Nummern: 2113, 2114, 2115, 2070/2 Gmk. Vagen, im Eigentum des Freistaats Bayern.

Ausgleichsfläche: anrechenbar 1,53 ha (ohne den teilweise zu entfernenden Ufergehölz-streifen)

Beschreibung der Maßnahme:

Die Maßnahme wird ermöglicht durch die Deichrückverlegung zwischen F-km 25+700 und 25+300, im Bereich einer durch den bestehenden Deich vom Mangfalllauf abgetrennten Ge-ländesenke (ehemalige Flussschleife).

Die Kohärenzausgleichsmaßnahme orientiert sich an folgenden Vorgaben:

• Es müssen die Standortsvoraussetzung für die Entwicklung einer Grauerlenau ge-schaffen werden (regelmäßige Überflutung, Grundwasserdynamik; die natürliche Grenze der Grauerlenau zur Hartholzaue liegt bei der mittleren Hochwasserlinie; vgl. z.B. Ellenberg 1996).

• Der Auwald muss vor dem Eingriff angelegt sein und sich zügig entwickeln; dies ist durch Kombination aus Initialpflanzung, ggf. Ansaat sowie Sukzession/Einwanderung aus flächig angrenzenden Beständen am effektivsten erreichbar.

• Mit der Fischerei ist vereinbart, dass in diesem Bereich kein Nebenlauf angelegt wer-den soll, sondern eine Uferaufweitung und -abflachung erfolgen soll (Förderung der Fischbrut).

• Ein möglichst durchgehender Ufergehölzgürtel an der Mangfall muss erhalten blei-ben, besonders als Leitstruktur und Jagdhabitat für Fledermäuse, aber generell zum Erhalt eines durchgehenden Auenlebensraums und als Biotopverbundstruktur für weitere betroffene Arten und die Kohärenz der FFH-Lebensräume.

• Vorhandene Bestände mit Lebensraumbedeutung sollten möglichst nicht überplant werden, da sonst zusätzlicher Eingriff/Ausgleichsbedarf entstünde.

Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen im Bereich Deichrückverlegung:

• Entfernung des Ufergehölzes, Uferabflachung und –aufweitung nur in der westlichen Hälfte des Deichrückverlegungsbereichs, wo der Ufergehölzgürtel ohnehin nur noch schmal ausgeprägt ist; Geländeabsenkung auf Niveau ca. HQ 0,5, Sukzession von Gehölzen der Weichholzaue; (dagegen Erhalt des breiten Ufergehölzgürtels im östli-chen Bereich des Deichrückverlegungsbereichs, um zusätzliche Eingriffe zu vermei-den und die Sukzession von Auwaldlebensraum zu beschleunigen).

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• Im Rückverlegungsbereich Geländeabsenkung auf Niveau unter mittleres Hochwas-serniveau MHQ bzw. HQ 1 (unter 534 m), um mindestens jährliche Überflutungen zu erreichen; Neubegründung einer Grauerlenau durch Initialpflanzung (autochthones Pflanzmaterial), ggf. Aussaat und Sukzession aus angrenzendem Bestand; in Ab-stimmung mit der technischen Deichplanung soll das Gelände bis ca. 5 m Abstand vom Fuß der vorhandenen Geländestufe zum geplanten Deich nicht abgesenkt wer-den (Deichsicherheit).

• Anlage eines nicht durchströmten, aber ständig wasserführenden Grabens bzw. einer Flutmulde, zur Förderung von auentypischen Strukturen und Grundwasserdynamik, unregelmäßig breit, Eintiefung unter den Mittelwasserspiegel Mangfall (liegt bei F-km 25+400 auf 532,3 m Höhe; Daten WWA Rosenheim); in Abstimmung mit der techni-schen Deichplanung wurde der Grabenlauf von der vorhandenen Geländestufe abge-rückt.

• Einbringen von stehendem und liegendem Totholz zur Strukturanreicherung und be-schleunigten Besiedelung durch Arten (vgl. A 8).

• Erhalt des ca. 250 m langen Ufergehölzstreifens am Mangfallufer zwischen FFH-Gebiet und Kohärenzmaßnahmenbereich, zur Gewährleistung des Lebensraumver-bunds.

• Sicherung als Naturschutzfläche und Biotopschutzwald. • Nachmeldung als Gebietsfläche des FFH-Gebiets „Leitzachtal“.

Für die Maßnahme im Deichrückverlegungsbereich ist das Gelände im Mittel um ca. 1,5 m abzusenken (Erdmassen bis ca. 30.000 m³). Das Aushubmaterial kann voraussichtlich für den Deichbau (Überprofilierung) mit verwendet werden.

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A2 - Wald-Ausgleichsmaßnahme durch Neubegründung von naturnahem und struk-turreichen Auwald und Ahorn-Eschenwald im Hocheinstaubereich des HRB (anteilig angerechnet nur mit 75% der Fläche)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Verlust von Auwald; mittel- bis langfristigen Ersatz für Au-waldlebensraum; Ersatz für Verlust von Biotopschutzwald angrenzend an den Bestand.

Ausgangsbestand: landwirtschaftliche Intensivflächen angrenzend an Waldbestand; Flur-Nummern 1949/5, 1950/1, 1954/1 und 535 Gmk. Vagen, im Eigentum des Freistaats Bayern.

Ausgleichsfläche: 2,16 ha, anrechenbar 75% = 1,62 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Im nordöstlichen Bereich des HRB bestehen noch Reste des früheren Auwalds mit hohen Anteilen an Grauerlenauen und Ahorn-Eschen-Wald. Die Waldflächen sind als Biotop-schutzwald gewidmet. Derzeit ist in diesem durch einen niedrigen Deich von der Mangfall abgetrennten Bereich mit Überflutung und Stauhöhen von 1 m bis über 2 m zu rechnen (ab HQ 35, statistisch ca. dreimal im Jahrhundert, Dauer ca. 5-6 Tage).

Durch das Vorhaben ergeben sich einerseits durch den Deichbau die großflächigsten anla-gebedingten Waldverluste, andererseits werden in diesem Bereich im Betriebsfall Stauhöhen von über 4m bis über 8 m erwartet (ab HQ 100, statistisch ca. einmal im Jahrhundert, Dauer bis 3,5 Tage).

Dennoch sollen aus Sicht der Forstbehörde auch die beim Betrieb des HRB hoch eingestau-ten Bereiche im Polderbereich durchaus für Waldausgleich / Ersatzaufforstung herangezo-gen werden. Wesentlich sei der Ausgleich der Eingriffe durch Rodung/Überbauung. Eventu-elle Beeinträchtigungen durch die im Planfall sehr seltenen Überflutungsereignisse können heute in ihren Auswirkungen nicht abgesehen werden, es sei nicht einmal absehbar, ob oder welcher Wald im Beeinträchtigungsfall dort noch vorhanden sein wird (Veränderungen durch ordnungsgemäße forstliche Nutzung und Rodungsgenehmigungen sind nicht auszuschlie-ßen). Zur Berücksichtigung von eventuellen Hochwasserschäden sollen die Ausgleichsflä-chen in diesen Bereichen mit geringerem Prozentsatz angerechnet werden. Biotopschutz-wald soll möglichst unmittelbar angrenzend an den Bestand ausgeglichen werden.

Auf der westlichen, etwas höher gelegenen Teilfläche wird als Bestandsziel ein Ahorn-Eschenwald angestrebt (Pflanzung von Esche, Bergahorn und weiteren Laubholzarten in Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstbehörden; autochthones Pflanzmaterial).

Auf den östlichen, in einer Altarmschleife tiefer liegenden Flächen wird als Bestandsziel eine Grauerlenau angestrebt (Pflanzung von Esche, Grauerle, Silberweide und weiteren Laub-holzarten in Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstbehörden; autochthones Pflanzmateri-al). Zur Förderung von auentypischen Strukturen und einer Wiederbesiedelung durch auen-typische Tierarten werden Grabenstrukturen angelegt, sowie stehendes und liegendes Totholz eingebracht und Nistkästen angebracht. Angrenzend zum Offenland hin werden reich gestufte, naturnahe Waldränder aus standorttypischen heimischen Strauch- und Obst-gehölzen (autochthones Pflanzmaterial) mit vorgelagerten extensiv genutzten Säumen geschaf-fen.

Es ist nur eine extensive forstliche Nutzung der Flächen zulässig. Ein hoher Altholz- und Totholzanteil ist gezielt zu fördern. Die Flächen werden als Naturschutzfläche und Biotop-schutzwald gewidmet und gepflegt.

Da im Betriebsfall (statistisch einmal im Jahrhundert) Beeinträchtigungen des Bestands durch hohen Einstau von ca. 4 bis 8,5 m für bis zu 3,5 Tagen nicht ausgeschlossen werden können, wird diese Maßnahme mit nur 75% der Fläche angerechnet.

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A3 - Wald-Ausgleichsmaßnahme durch ökologische Verbesserung von Auwald-beständen, Waldumbau im Auwald Berghamer Leiten, Beseitigung des Fichtenanteils (anteilig angerechnet nur mit 30% der Fläche)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Verlust von Auwald; mittel- bis langfristigen Ersatz für Au-waldlebensraum.

Ausgangsbestand: mit ca. 30% Fichtenanteil durchsetzter Auwald; Flur-Nummer 4231 Gmk. Vagen, im Eigentum des Freistaats Bayern.

Ausgleichsfläche: 3,25 ha, anrechenbar 30% = 0,97 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Die Maßnahme erfolgt in der östlich an den Vorhabensbereich angrenzenden Mangfallau im Bereich der Berghamer Leiten.

Der frühere Auwaldbestand an der Mangfall ist geprägt durch zunehmende Austrocknung und das Eindringen von ca. 30% Fichten (gemäß Einschätzung der Forstbehörde, AELF Ro-senheim). Im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme des WWA Rosenheim erfolgte bereits durch Anlage eines Nebengerinnes eine Wiedervernässung und Belebung der Auendynamik in diesen Waldbereich. Gemäß Abstimmung mit den Forstbehörden ist die Durchforstung des Fichtenanteils zur Förderung der Auwaldentwicklung eine sinnvolle Ergänzung, die ent-sprechend der Erhöhung des Laubholzanteils als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnah-me angerechnet werden kann (vgl. bayerischer Leitfaden zur Eingriffsregelung 2003, Teil D).

Im Bestand werden ca. 30% Fichtenanteil durchforstet und die Naturverjüngung mit stand-ortgemäßen Auengehölzarten zugelassen, bzw. nach Erfordernis und in Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstbehörden gezielt standorttypische Auengehölze nachgepflanzt (auto-chthones Pflanzmaterial).

Die Flächen werden als Naturschutzfläche und Biotopschutzwald gewidmet und gepflegt.

Die Maßnahme wird gemäß Leitfaden 2003 entsprechend der Erhöhung des Laubholzanteils im Bestand nur mit 30% der Fläche angerechnet.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 116 von 128 Mai 2013

A 4 - Wald-Ausgleichsmaßnahmen durch Neubegründung von naturnahem und struk-turreichen Laubwald bzw. Entwicklung von Auwald auf geeigneten Standorten; Schaf-fung reich gestufter, naturnaher Waldränder mit vorgelagerten extensiv genutzten Säumen)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Waldverlust; mittel- bis langfristigen Ersatz für Wald- und Auwaldlebensraum.

Ausgangsbestand: landwirtschaftliche Intensivflächen; im HRB außerhalb des Einstaube-reichs an der Mangfall, Flur-Nummern 2062, 2063/3, 2064, 2065, und 2066 Gmk. Vagen, sowie im näheren Umfeld der Maßnahme, 2448/2 im Ortsteil Westerham, 3018, 3019, 3012 und 3013 beim Westerhamer Wehr, im Eigentum des Freistaats Bayern.

Ausgleichsfläche: anrechenbar 4,74 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Die Waldausgleichsflächen liegen überwiegend im südöstlichen Polderbereich außerhalb des hohen Einstaubereichs und angrenzend an vorhandenen Waldbestand. Einzelne Wald-ausgleichsflächen liegen im näheren Umfeld nordwestlich, im Auenbereich der Mangfall.

Auf den landwirtschaftlichen Flächen wird standortgemäßer Laubwald mit Biotopschutzfunk-tion neu begründet. (Artenzusammensetzung jeweils nach Standortseignung in Abstimmung mit den Naturschutz- und Forstbehörden; autochthones Pflanzmaterial).

Angrenzend zum Offenland hin werden auf den neuen Waldflächen jeweils reich gestufte, naturnahe Waldränder aus standorttypischen heimischen Strauch- und Obstgehölzen (auto-chthones Pflanzmaterial) mit ca. 2 m breiten vorgelagerten extensiv genutzten Säumen ge-schaffen, um einerseits einen ausreichenden Abstand des Hochwalds zu den benachbarten Grundstücken zu erzielen, und andererseits Ausgleich für Lebensraumverluste der betroffe-nen Tierarten zu schaffen.

Es ist nur eine extensive forstliche Nutzung der Flächen zulässig. Ein hoher Altholz- und Totholzanteil ist gezielt zu fördern. Die Flächen werden als Naturschutzfläche und Biotop-schutzwald gewidmet und gepflegt.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 117 von 128 Mai 2013

A 5 - Offenland-Ausgleich durch Entwicklung von Extensivgrünland bzw. von Mager-rasen auf besonnten Deichböschungen und auf Abgrabungsflächen des Zulaufgerin-nes

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Verlust von Offenlandstandorten; kurz- bis langfristiger Er-satz für Offenlandbiotope, Ersatz von Wiesenbrüter-Lebensräumen, Aufwertung von Nah-rungshabitaten für betroffene Tierarten

Ausgangsbestand: im Rahmen der Baumaßnahme neu angelegte Deichböschungen und Abgrabungsflächen des Zulaufgerinnes; Grunderwerb auf Grundlage der Planfeststellung durch den Freistaat Bayern.

Ausgleichsfläche: anrechenbar 12,42 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Zum Ausgleich von Offenland-Lebensräumen werden die neu geschütteten Deichböschun-gen und Abgrabungsflächen des Zulaufgerinnes als extensiv genutztes Grünland entwickelt, geeignete besonnte Deichböschungen werden auch als Magerrasen angelegt.

Die Begründung auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt durch Bodenlocke-rung mit anschließender Planie und Einsaat mit einer standortgerechten Saatgutmischung. Der Oberbodenauftrag auf den Deichböschungen und Abgrabungsflächen wird so gering wie möglich gehalten, um die Entwicklung artenreicher Bestände zu begünstigen. Die Ansaat erfolgt mit artenreichem Saatgut (autochthones Material), das auf den Standort abgestimmt ist, ggf. auch mit Heudrusch-/Heublumensaat aus geeigneten naturnahen Beständen im Um-feld. Die Festlegung der Artenzusammensetzung erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Mit dieser Maßnahme werden die Lebensraumbeeinträchtigungen und Verluste von Offen-landstandorten für viele betroffene Tierarten kompensiert, u.a. für Wiesenbrüter (Brut- und Nahrungshabitat, Fledermäuse (Nahrungshabitat), Tagfalter (Vermehrungs- und Nahrungs-habitat).

Es ist nur eine extensive Nutzung der Flächen zulässig. Die Nutzung und Pflege der extensi-ven Grünlandflächen und Magerrasen erfolgt durch nur abschnittsweise und späte einschüri-ge Mahd, alternativ durch Schafbeweidung. Das Mähgut wird abgefahren. Die Ausbringung von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln ist ausgeschlossen.

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ing Traunreut GmbH, Dr. Brand 118 von 128 Mai 2013

A 6 - Offenland-Ausgleich durch Pflanzung von naturnahen Hecken/Feldgehölzen (Strauchpflanzung an Deichböschungen)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für den Verlust und die Beeinträchtigung von Offenlandhabita-ten, insbesondere von Uferbegleitgehölzen, Feuchtgehölzen und Feldgehölzen; kurz- bis langfristiger Ersatz für Offenlandbiotope, Ersatz und Aufwertung von Nahrungshabitaten und Lebensstätten für viele betroffene Tiergruppen (u.a. Fledermäuse, Haselmaus, Gebüschbrü-ter und Nahrungsgäste, Schmetterlinge u.a. Wirbellose); Einbindung des Deichbauwerks in die Landschaft, landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbilds.

Ausgangsbestand: im Rahmen der Baumaßnahme neu angelegte Deichböschungen, nordöstliche, neu angelegte Böschung des Zulaufgerinnes; Grunderwerb auf Grundlage der Planfeststellung durch den Freistaat Bayern.

Ausgleichsfläche: anrechenbar 1,06 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Eine Bepflanzung mit Strauchgehölzen in aufgelockerten Heckenreihen und Gruppen aus standorttypischen heimischen, überwiegend beeren- oder fruchttragenden sowie dornigen Arten (autochthones Pflanzmaterial) erfolgt auf der beckenseitigen Böschung von Trenn-deich und Absperrdamm auf den Zonen, in denen Geogitter vorgesehen sind. Die Festle-gung der Artenzusammensetzung orientiert sich an biotopkartierten Hecken und Feldgehöl-zen im Umfeld und erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Natur-schutzbehörden.

Eine Feldgehölzpflanzung mit heimischen, überwiegend beeren- oder fruchttragenden Sträu-chern erfolgt auch auf der nordöstlichen, im Betriebsfall nicht wasserbenetzten Böschung des Zulaufgerinnes bis ca. 300 m östlich vom Einlassbauwerk, um vorhandene Einzelstruktu-ren zu vernetzen, Lebensstätten Nahrungshabitate zu ersetzen und das Landschaftsbild zu gliedern.

In Kombination mit der Anlage von Baumhecken tragen die Strauchpflanzungen zu einer Brechung bzw. Verblendung der monotonen Wallformen und damit zu einer besseren Ein-bindung der Deichbauten in die Landschaft bei. In Kombination mit dem erhaltenen Bestand wird ein auentypischer und für den Biotopverbund bedeutsamer, weitgehend durchgehender Gehölzgürtel erzielt. Für den Einstaufall werden damit auch Fluchtwege mit ausreichender Deckung für Wild und andere Tierarten geschaffen.

Es erfolgt eine extensive, nur abschnittsweise Pflege zum Erhalt einer optimalen Lebens-raumstruktur, alle 7 bis 10 Jahre durch Rückschnitt bzw. auf den Stock Setzen. Die Strauch-pflanzungen dürfen dabei nur zur bestandserhaltenden Pflege in Abschnitten von maximal 50 m Länge bzw. von 20% des Bestands, über mehrere Jahre verteilt zurückgeschnitten bzw. auf den Stock gesetzt werden, um ein vorübergehendes Ausweichen der Tierwelt auf die angrenzenden Bestände zu ermöglichen.

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A 7 - Pflanzung von naturnahen Hecken/Feldgehölzen (Baumhecken am Deichbe-triebsweg)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Verlust von Offenlandstandorten; kurz- bis langfristiger Er-satz für Offenlandbiotope, Aufwertung von Nahrungshabitaten für betroffene Tierarten; Ein-bindung des Deichbauwerks in die Landschaft, landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbilds.

Ausgangsbestand: im Rahmen der Baumaßnahme neu angelegte Deichböschungen, nordöstliche, im Betriebsfall nicht wasserbenetzten Böschungen des Zulaufgerinnes; Grund-erwerb auf Grundlage der Planfeststellung durch den Freistaat Bayern.

Ausgleichsfläche: anrechenbar 0,33 ha

Beschreibung der Maßnahme:

Gehölzpflanzungen mit Baumhecken aus standorttypischen heimischen Baum – und Straucharten (autochthones Pflanzmaterial) erfolgen auf und entlang der beckenseitigen Bö-schung des geplanten Deichbetriebsweges, in Bereichen, wo dieser im Hochwasserfall nicht befahren werden kann bzw. eingestaut ist. Die Festlegung der Artenzusammensetzung ori-entiert sich an biotopkartierten Hecken und Feldgehölzen im Umfeld und erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Die Anlage von Baumhecken erfolgt im nordöstlichen Abschnitt des HRB (vom Beckenbe-reich her weithin einsehbare Deichabschnitte beiderseits der Kreisstraße sowie zu den Un-terwasserbecken Leitzachwerke), wo die sehr hohen Deichbauten deutliche Beeinträchti-gungen des Landschaftsbilds ergeben.

In Kombination mit den Heckenpflanzungen an Deichböschungen tragen die höherwüchsi-gen Baumhecken zu einer Brechung bzw. Verblendung der monotonen Wallformen und da-mit zu einer besseren Einbindung der Deichbauten in die Landschaft bei. In Kombination mit dem erhaltenen Bestand und den Heckenpflanzungen wird ein auentypischer und für den Biotopverbund bedeutsamer, weitgehend durchgehender Gehölzgürtel erzielt. Für den Einstaufall werden damit auch Fluchtwege mit ausreichender Deckung für Wild und andere Tierarten geschaffen.

Es erfolgt eine extensive, nur abschnittsweise Pflege zum Erhalt einer optimalen Lebens-raumstruktur, alle 7 bis 10 Jahre durch Rückschnitt bzw. auf den Stock Setzen. Die Strauch-pflanzungen dürfen dabei nur in Abschnitten von maximal 50 m Länge bzw. von 20% des Bestands, über mehrere Jahre verteilt zurückgeschnitten bzw. auf den Stock gesetzt werden, um ein Ausweichen der Tierwelt auf die angrenzenden Bestände zu ermöglichen. Die Baum-pflanzungen sollen ein möglichst hohes Bestandsalter erreichen und nur ggf. zur Verkehrssi-cherung oder zur bestandserhaltenden Pflege einer artenreichen Hagstruktur entnommen werden.

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A 8 - Ersatz und Anreicherung von Lebensraumstrukturen

Ziele: Durch die Überbauung von naturnahen Lebensräumen gehen relevante Habitatstruk-turen von Tierarten verloren, wie Laichgewässer, periodisch wassergefüllte Gräben, vernäss-te Offenland- und Waldbereiche, Höhlenbäume bzw. Höhlenstrukturen, stehendes und lie-gendes Totholz, welche für die biologische Vielfalt der Auenlebensräume bedeutsam sind, deren natürliche Neubildung aber in den neu angelegten Ausgleichsflächen nur langfristig zu erwarten ist. Durch Ersatz und Anreicherung von Lebensraumstrukturen wird die Habitateig-nung der Ausgleichsflächen kurzfristig verbessert. Vorhandene Flächen mit Potential an Le-bensraumstrukturen werden langfristig gesichert.

a) Anlage von Gewässerstrukturen (Anlage von Laichgewässern, Bachverlegung,

Anlage von auentypischen Rinnenstrukturen und Gräben)

Ziele: Ausgleichsmaßnahme für Verlust und Beeinträchtigung von Offenlandstandorten, ins-besondere Feuchtflächen und Gewässerhabitaten; Ersatz für Laichgewässer, kurz- bis lang-fristiger Ersatz für Offenlandbiotope, Aufwertung von Nahrungshabitaten für betroffene Tier-arten

Beschreibung der Maßnahmen:

Anlage von Laichgewässern: für den Verlust von Laichhabitaten durch Überbauung (insb. der streng geschützten Arten Gelbbauchunke und Kleiner Wasserfrosch) werden mehrere kleine, flache Tümpel im Umfeld der Nachweisorte bzw. der zu überbauenden Laichgewäs-ser am nördlichen Rand des Hangleitenwaldes angelegt. Die Neuanlage erfolgt in besonnten Bereichen in Waldnähe, eingebettet in Extensivgrünlandflächen. Weitere Tümpel werden in Verbindung mit der Bachverlegung (siehe unten) angelegt.

Nachdem diese Ersatzlaichgewässer angelegt sind, wird der Waldweg mit den als Laichge-wässer genutzten Fahrspuren im Winter planiert, um eine Wiederbesiedelung der alten Laichhabitate und baubedingte Tötung zu verhindern. Aufgrund der artspezifischen Verhal-tensweise der Gelbbauchunke als Pionierart ist davon auszugehen, dass die Tiere im Früh-jahr die Ausgleichsgewässer sofort finden und besiedeln.

Ferner werden von dem kartierten Laichgewässer des Kleinen Wasserfroschs (Tümpel am Fuss des Hangleitenwalds) anwesende Individuen und evtl. vorhandene Laichprodukte in die Ersatzlaichgewässer umgesiedelt. Im unmittelbaren Anschluss an diese Aktion wird der Tümpel verfüllt, um zu verhindern, dass die Tiere zurückwandern, um im gewohnten Gewäs-ser zu überwintern.

Bachverlegung und Entwicklung von Feuchtflächen: Ein grabenartiger, temporär wasser-führender Bachlauf im südwestlichen Beckenbereich, der bislang in Dammlage gegen das natürliche Gefälle am Waldrand nach Nordwesten geführt wird, wird in seine natürliche Fließ-richtung nach Nordosten zurückverlegt. Er erhält dabei Raum für eigendynamische Entwick-lung und kann in der Ebene der Mangfallaue versickern. Durch die Wasserzuführung werden umliegend angelegtes Extensivgrünland bzw. umliegend angelegte Waldbereiche vernässt und die Entwicklung von Feuchtstandorten begünstigt.

Von den zu überbauenden Standorten, wo die für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling existenziell notwendige Eiablagepflanze Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) festgestellt wurde, werden mindestens 50 cm dicke Soden dem Boden entnom-men und nach Fertigstellung der entsprechenden Abschnitte an geeigneter Stelle im Bereich

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der extensiven Feuchtflächen eingebaut. Zur Erhaltung der Art ist eine spezifische Pflege dieses Standortes notwendig (keine Mahd zwischen 1. Juni und 1. Oktober).

Anlage von auentypischen Rinnenstrukturen und Gräben: Auentypische Rinnenstruktu-ren bzw. Gräben, welche regelmäßig (vgl. A1) bzw. periodisch durch Regen oder Grundwas-serschwankungen (vgl. A 2) Wasser führen, werden zur Strukturanreicherung in den Au-wald-Ausgleichsflächen (siehe Maßnahmen A 1, A 2) angelegt.

b) Ersatz und Anreicherung von Höhlenstrukturen und Totholz

Ziele: Ausgleichsmaßnahmen für Verlust von relevanten Lebensraumstrukturen (Höhlen-strukturen, Totholz) in überbauten Waldbeständen; kurz-, mittel- und langfristiger Ersatz für auentypische Lebensstätten, Aufwertung von Nahrungshabitaten für betroffene Tierarten

Beschreibung der Maßnahmen:

Einbringen von Totholz: Bei Einschlag und Rodung von Auwaldbestand im Eingriffsbereich der Baumaßnahme werden Stammstücke von Starkholz alter Laubbäume gewonnen und in die umliegenden Waldausgleichsflächen verbracht. 6 m lange Stammstücke werden als ste-hendes Totholz 2 m tief senkrecht eingegraben, weiteres Starkholz wird als liegendes Totholz eingebracht. Insgesamt werden 9 Volumenfestmeter (Vfm) / ha Totholz eingebracht (Referenzwert für Totholz in Weichholzauen, LWF 2010). Mit dem Einbringen von stehen-dem Totholz wird kurz – bis mittelfristig Ersatz für Höhlenbaumpotential geschaffen und Höh-lenbildung durch Spechte u.a. gefördert. Mit Einbringen von stehendem und liegendem Totholz wird die Ansiedelung von Höhlenbildnern, Höhlennutzern, xylobionten Arten und die auentypische Biodiversität insgesamt gefördert.

Anbringen von Nistkästen: Für den Verlust von Höhlenbaumpotential durch Einschlag von Waldbestand werden als kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahme insgesamt 200 artge-rechte Nistkästen für Höhlenbrüter, Fledermäuse und die Haselmaus in den umliegenden Waldbeständen aufgehängt. Die Nistkästen für die Vögel sind unter fachlicher Aufsicht anzu-bringen, die Nistkästen für Fledermäuse unter Aufsicht eines entsprechenden Spezialisten. Als Baumaterial für alle Kästen ist Holzbeton dem Holz vorzuziehen. Um die dauerhafte Funktionalität zu sichern, ist für eine regelmäßige Kontrolle und Betreuung der Nistkästen durch einen Spezialisten zu sorgen.

Sicherung von Altholz und Höhlenbaumpotential: Für den langfristigen Ausgleich von Höhlenbaumpotential werden die erhaltenen Ufergehölzbestände an der Mangfall sowie ein-zelne in Staatsbesitz befindliche Laub- und Mischwaldbestände im Waldrandbereich des am südlichen Beckenrands aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Einschlag und Durchforstung unterbleiben vollständig (mit Ausnahme von dringenden Maßnahmen zur Ver-kehrssicherung oder Deichsicherung), so dass Altbäume und stehendes Totholz ihren Zu-sammenbruch im Bestand erfahren können. Die Gehölzflächen werden als Naturschutzflä-chen und Biotopschutzwald gesichert.

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10 Zusammenfassende Bilanzierung von Eingriff und

Ausgleich

10.1 Ausgleich gemäß Eingriffsregelung und FFH-Gebietsschutz

Nachfolgend ist die Bilanzierung der unvermeidbaren Auswirkungen des Vorhabens, nach dem Bayerischen Leitfaden 2003 und gemäß der Fachabstimmung mit den Naturschutzbe-hörden zusammengestellt.

Dabei wurden getrennt der bau- und anlagebedingte Kompensationsbedarf sowie der be-triebsbedingte Kompensationsbedarf entsprechend den Flächenbewertungen und den ver-einbarten Kompensationsfaktoren (vgl. 4.2.2) ermittelt und dann zusammengerechnet.

Eingriffe und Kompensationsbedarf bau- und anlagebedingt:

Nutzungstyp / Biotoptyp im Eingriffsbereich

Schutzstatus nach BNatschG2009 ( § 30) bzw. BayNatSchG 2011 (Art. 16, Art. 23)

LBP-Code

Eingriffs-fläche m²

Derzeitige Bedeu-tung der Fläche für Natur und Land-schaft –

Kategorie

Kompen-sations-faktor

Kompen-sations-bedarf m²

Siedlungsflächen

Gebäude-/Siedlungsflächen SA 63 sehr gering - I / uW 0 0

Ver-Entsorgungsanlagen VE 21 sehr gering - I / uW 0 0

Grünflächen privat/öffentlich GF 1.791 sehr gering - I / uW 0,2 358

Verkehrsflächen

Verkehrsfläche asphaltiert VA 3.520 sehr gering - I / uW 0 0

Weg/Verkehrsfläche was-sergebunden VW 5.366 sehr gering - I / uW 0 0

Grünweg GW 1.249 gering - I oW 0,2 250

Lagerfläche wassergebun-den LA 1.487 sehr gering - I / uW 0 0

Brücke/Steg BR 29 sehr gering - I / uW 0 0

Beton B 413 sehr gering - I / uW 0 0

landwirtschaftliche Flächen

Acker Mais AM 43.787 gering - I oW 0,2 8.757

Acker Getreide AK 24.216 gering - I oW 0,2 4.843

Acker Feldfrucht AF 34.192 gering - I oW 0,2 6.838

Grünland intensiv G1 141.229 gering - I oW 0,2 28.246

Grünland extensiv G2 17.482 mittel - II uW 0,5 8.741

Grünland feucht G3 635 gering - I oW 0,2 127

Weide W 8.071 gering - I oW 0,2 1.614

Waldflächen

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Nutzungstyp / Biotoptyp im Eingriffsbereich

Schutzstatus nach BNatschG2009 ( § 30) bzw. BayNatSchG 2011 (Art. 16, Art. 23)

LBP-Code

Eingriffs-fläche m²

Derzeitige Bedeu-tung der Fläche für Natur und Land-schaft –

Kategorie

Kompen-sations-faktor

Kompen-sations-bedarf m²

Nadelwald/Fichtenforst W10 9.350 mittel - II uW 0,5 4.675

Aufforstung Nadelwald W11 1.947 mittel - II uW 0,5 974

Mischwald überwiegend Nadelholz W21 3.991 mittel - II uW 0,5 1.996

Mischwald überwiegend Laubholz W22 6.635 mittel - II oW 0,7 4.645

Laubwald W30 9.696 mittel - II oW 1 9.696

Auwald Grauerlenau WA im FFH-G. flußnah (HQ50) - § 30 W42 3.350

sehr hoch - III, FFH-Kohärenzausgleich 3 10.050

Auwald Grauerlenau WA im Hinterland best. Deich - § 30 W42 19.450

sehr hoch - III 19045 2 38.900

Gehölze

Hecke, Feldgehölz, natur-nah WH/WO - Art. 16 W61 13.492 mittel - II oW 1,5 20.238

Uferbegleitge-hölz/Feuchtgehölz WN/WG - Art. 16 / § 30 W62 6.384 hoch - III 1,5 9.576

Wasserflächen

Naturnahe Fließgewässer (Mangfall, Leitzach z.T.) - § 30 FG1 96 hoch - III 1,5 144

Bach periodisch wasserfüh-rend FG3 346 mittel - II uW 0,5 173

Stillgewässer natürlich SG1 174 mittel - II oW 0,8 139

Stillgewässer künstlich (Be-cken/Teich) SG2 263 mittel - II uW 0,5 132

Vegetationsflächen

Altgras, Hochstaudensäume artenreich, meist trocken H0 1.521 mittel - II oW 1 1.521

Altgras, Staudensäume H1 11.916 mittel - II uW 0,5 5.958

feuchte und nasse Hoch-staudenfluren GH - § 30 H2 2.171 hoch - III 1,5 3.257

Neophytenfluren H3 254 gering - I oW 0,2 51

Nitrophytische Hochstauden H4 7.241 gering - I oW 0,2 1.448

Landröhrichte GR - § 30 / Art.23 H7 2.709 hoch - III 1,5 4.064

Schotterflur, Veg. d. Kies- und Schlammbänke FK - § 30 F2 196 hoch - III 1,5 294

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Nutzungstyp / Biotoptyp im Eingriffsbereich

Schutzstatus nach BNatschG2009 ( § 30) bzw. BayNatSchG 2011 (Art. 16, Art. 23)

LBP-Code

Eingriffs-fläche m²

Derzeitige Bedeu-tung der Fläche für Natur und Land-schaft –

Kategorie

Kompen-sations-faktor

Kompen-sations-bedarf m²

Steinsatz F3 143 sehr gering - I / uW 0,2 29

Schlagflur W50 810 mittel - II uW 0,5 405

Sukzessionsfläche W70 47 mittel - II uW 0,5 24

Einzelstruktur (Ablagerung)

Ablagerung (z.B. Bauschutt) A 159 sehr gering - I / uW 0

Gesamt m² 385.893 178.161

Eingriffe und Kompensationsbedarf betriebsbedingt (Polderflutung):

Für die betriebsbedingten Eingriffe durch Polderflutung wurde mit den Naturschutzbehörden ein Kompensationsbedarf von jeweils ein Viertel (25%) des entsprechenden Faktors für Überbauung vereinbart.

Wald und Gehölze im Einstaube-reich (Wasserstand bei Polderflu-tung höher als 4 m)

Nutzungstyp / Biotoptyp

LBP-Code

Derzeitige Be-deutung der Fläche für Na-tur und Land-schaft –

Kategorie

Kompen-sations-faktor

bei Über-bauung

davon ein Viertel (25%) als

Kompen-sations-faktor

für Polder-flutung

(HQ 100, 4-8,5 m Höhe, 3,5 Tage)

Kompen-sations-bedarf m²

Nadelwald/Fichtenforst W10 mittel - II uW 0,5 0,10 359

Aufforstung Nadelwald W11 mittel - II uW 0,5 0,13 481

Mischwald überwiegend Nadelholz W21 mittel - II uW 0,5 0,13 4.022

Mischwald überwiegend Laubholz W22 mittel - II oW 0,7 0,18 3.171

Laubwald W30 mittel - II oW 1 0,25 860

Aufforstung Mischwald W31 mittel - II uW 0,5 0,13 299

Auwald (Grauerlenau) AW - § 30 W42 sehr hoch - III 2 0,50 9.072

Hecke naturnah WH00BK - Art. 16 W61 mittel - II oW 1,5 0,38 1.144

Uferbegleitgehölz/Feuchtgehölz WN/WG - Art. 16 / § 30 W62 hoch - III 1,5 0,38 708

Gesamt m² 20.117

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Summe Kompensationsbedarf

Die Bilanzierung der unvermeidbaren Auswirkungen des Vorhabens nach dem bayerischen Leitfaden 2003 und der Fachabstimmung mit den Naturschutzbehörden

• für bau- und anlagebedingte Überbauung durch die Deichbauwerke mit den unter 4.2.2. aufgeführten Ausgleichsfaktoren

• sowie potentielle Beeinträchtigung durch hohen Einstau im Betriebsfall gemäß 5.2. mit 25% dieser Ausgleichsfaktoren

ergibt somit für die naturschutzfachliche Eingriffsregelung insgesamt einen Kompensations-flächenbedarf von ca. 20 ha (198.277 m²).

Dabei liegt der Ausgleichsbedarf für Waldflächen anteilig bei ca. 9 ha, davon ca. 6 ha für Auwald. Für Offenland und Gehölze sind anteilig ca. 11 ha Ausgleichsfläche zu erbringen:

Kompensationsflächenbedarf gesamt Flächenbedarf

Kohärenzausgleich für Auwald im FFH-Gebiet 10.050

Waldausgleich für Auwald im Hinterland des bestehenden Flussdeichs 47.972

Waldausgleich für sonstige Waldflächen 31.177

Ausgleich für Offenland und Gehölze 109.078

Gesamt m² 198.277

Summe Kompensationsflächen

Die im Maßnahmenplan dargestellten Kompensationsflächen ergeben insgesamt anrechen-bare Ausgleichsflächen von ca. 22 ha:

Kompensationsflächen Fläche m²

Faktor Anrech-nung

effektiver Ausgleich Fläche m²

Waldausgleichsfläche Kohärenzausgleich Auwald 15.280 1 15.280

Waldausgleichsflächen Auwald/Feuchtwald im Hocheinstaubereich 21.616 0,75 16.212

Waldausgleichsflächen Auwald - Aufwertung Berghamer Leiten 32.485 0,3 9.746

Waldausgleichsflächen naturnaher Laubwald 47.400 1 47.400

Offenland-Ausgleichsflächen Extensivgrünland 248.378 0,5 124.189

Offenland-Ausgleichsflächen Feldgehölze 20.503 0,5 10.252

Gesamt m² 385.662 223.078

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Dabei ergeben die Waldausgleichsflächen eine anrechenbare Kompensationsfläche von ca. 9 ha, davon können ca. 4,5 ha zu Auwaldbeständen und 4,5 ha zu naturnahen Laubwaldbe-ständen entwickelt werden.

Für Offenland und Gehölze können ca. 13,4 ha Ausgleich erbracht werden.

Damit kann zwar der Bedarf an Auwaldlebensraum flächenmäßig nicht ganz in gleicher Flächengröße ausgeglichen werden, dem steht aber ein Überschuss an Ausgleichsfläche für Offenlandhabitate gegenüber. Da die verschiedenen Habitatstrukturen im funktionellen und räumlichen Zusammenhang zu sehen sind (z.B. extensives Grünland als Nahrungshabitat für Auwaldbewohner wie z.B. Fledermäuse und viele Vogelarten), kann insgesamt ein Aus-gleich der Lebensraumfunktion erzielt werden.

Ein Ausgleich der Lebensraumfunktion wird in Verbindung mit dem Flächenausgleich auch durch das als Maßnahme A 8 beschriebene Einbringen von Lebensraumstrukturen erzielt (Bachverlegung / Vernässung von Extensivgrünland, auentypische Gräben und Rinnen, Totholz, Altholz, Nistkästen), sowie durch die Entwicklung von reich gestuften Waldrändern mit vorgelagerten Säumen an den Waldausgleichsflächen. Insgesamt wird für alle relevanten Artengruppen kurz-, mittel- und langfristig ein angemessener Ersatz der betroffenen Habitat-strukturen erreicht. Wesentliche Lebensraumvernetzungen bleiben erhalten oder werden durch Anlegen von Gehölzstrukturen wiederhergestellt.

Der Kohärenzausgleich für den Flächenverlust von 4.980 m² Auwaldfläche im FFH-Gebiet „Leitzachtal“ wird dabei mit Neubegründung von insgesamt 15.280 m² regelmäßig überflute-ter Weichholzaue im neuen Deichrückverlegungsbereich und durch das Einbringen von au-entypischen Strukturen erzielt. Der für die Vernetzung der FFH-Lebensräume und –Arten bedeutsame Ufergehölzgürtel der Mangfall wird dauerhaft gesichert.

Gegenüber der aktuellen Situation im Polderbereich kann langfristig sogar eine Verbesse-rung der Lebensraumfunktion erzielt werden (großflächige Extensivierung der landwirtschaft-lichen und forstlichen Nutzung, großflächige Sicherung von Naturschutzflächen).

Die Gewässerstruktur der Mangfall wird durch weitgehenden Erhalt und Sicherung der Ufergehölze und durch Uferaufweitungen (im Bereich Deichrückverlegung und im Zulaufbe-reich zum Einlassbauwerk) insgesamt nicht verschlechtert.

Beeinträchtigungen der Boden- und Grundwasserschutzfunktion werden durch die groß-flächige Extensivierung von bisher intensiv landwirtschaftlich (durch Düngung, Pestizide) vorbelasteten Flächen kompensiert.

Mit den beschriebenen Maßnahmen zu Wald- und Gehölzpflanzungen im Beckenbereich wird mittelfristig (nach Aufwuchs) auch eine Einbindung der Bauwerke in die Landschaft und Wiederherstellung des Landschaftsbilds erreicht.

Insgesamt werden durch die beschriebenen Maßnahmen im Sinne von § 15 BNatSchG die Funktionen und Strukturen von Naturhaus-halt und Landschaftsbild gleichwertig ausgeglichen und das Land-schaftsbild wiederhergestellt.

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10.2 Ausgleich gemäß Waldrecht

Es erfolgt durch die beschriebenen waldbaulichen Maßnahmen auch ein Ausgleich für Ro-dungen im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes.

Für die Rodung und Überbauung von ca. 5,4 ha Waldflächen werden durch Neubegründung von Wald und ökologische Verbesserung von Waldflächen insgesamt ca. 8,9 ha Ersatz ge-schaffen.

Für den Verlust von 3,54 ha Biotopschutzwald im nordöstlichen Bereich des HRB werden insgesamt 3,75 ha Auwald, Ahorn-Eschenwald neu angelegt, davon 2,2 ha unmittelbar an-grenzend und weitere Flächen im Deichrückverlegungsbereich flussaufwärts.

Ausgleichsbedarf nach Waldrecht Flächen-

bedarf ha

für Rodung/Überbauung von Waldflächen gesamt 5,40

davon Verlust Biotopschutzwald (v.a. Auwald, Ahorn-Eschenwald) 3,54

Waldersatz Fläche ha

Waldersatzfläche-Kohärenzausgleich Auwald 1,53

Waldersatzfläche Auwald - Feuchtwald im Hochwasserbereich 1,62

Waldausgleichsfläche Auwald - Aufwertung Berghamer Leiten 0,97

Waldersatzflächen naturnaher Laubwald 4,74

Waldersatz gesamt 8,86

davon Ersatz für Biotopschutzwald angrenzend an Bestand 2,22

davon Ersatz für Biotopschutzwald durch Kohärenzausgleich Auwald 1,53

Ersatz für Biotopschutzwald (Auwald, Ahorn-Eschenwald) gesamt 3,75

10.3 Ausgleich gemäß Artenschutzrecht

Die mit den Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (vgl. Entwurfsteil 10.3) definierten

• Vermeidungsmaßnahmen,

• vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und

• Kompensationsmaßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands (FCS-Maßnahmen)

für betroffene streng geschützte Arten und europäische Vogelarten werden mit den be-schriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen abgedeckt.

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11 Verzeichnis der Abkürzungen

ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm

ANL Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege Laufen

ASK Artenschutzkartierung

Avifauna Vogelwelt

BASchV Bundesartenschutzverordnung

BN Bund Naturschutz in Bayern e.V., anerkannter Naturschutzverband

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz (Fassung 2009)

BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz (Fassung 2011)

CEF-Maßnahme Continuous Ecological Functionality measure, vorgezogene Ausgleichsmaßnah-me zur ökologisch-funktionalen Kontinuität nach Artenschutzrecht

FCS-Maßnahme Favourable Conservation Status measure, Kompensationsmaßnahme zur Siche-rung eines günstigen Erhaltungszustands nach Artenschutzrecht

FFH-Gebiet Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) der Europäischen Union, zuletzt ge-ändert durch Richtlinie 97/43/EG

FFH-VP FFH-Verträglichkeitsprüfung

GIS Geographisches Informationssystem

ha Hektar (10.000 m²)

Herpetofauna Reptilien (Kriechtiere) und Amphibien (Lurche)

HNB Höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Oberbayern)

HRB Hochwasserrückhaltebecken

IWVZ Internationale Wasservogelzählung

Kohärenz ökologischer Zusammenhang des Europäischen Netzes Natura 2000

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LBV Landesbund für Vogelschutz, anerkannter Naturschutzverband

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt

LRT Lebensraumtyp (nach Anhang I FFH-Richtlinie)

Natura 2000 zusammenhängendes (kohärentes) europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete)

OBB Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren

PFV Planfeststellungsverfahren

Prioritär Die in Anhang I bzw. II der Richtlinie 92/43/EWG mit einem Sternchen (*) gekenn-zeichneten Lebensräume bzw. Tier- und Pflanzenarten

RL Rote Listen (gefährdeter Tier- und Pflanzenarten)

ROV Raumordnungsverfahren

saP spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

SDB Standard-Datenbogen (für Natura 2000 – Gebiete)

SPEC-Arten Species of European Concern, Vogelarten mit europäischer Schutzrelevanz

UNB Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Rosenheim)

UVS Umweltverträglichkeitsstudie

VS-RL EU-Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 79/409/EWG

VS-Gebiet Europäisches Vogelschutz-Gebiet (SPA) nach der EU-Vogelschutzrichtlinie

WWA Wasserwirtschaftsamt (Rosenheim)

Xylobiont holzbewohnend