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Stand:12.08.2019 Status: Entwurf Musterformular Leistungsbeschreibungen Föderales Informationsmanagement (FIM) Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist ein Vorhaben des IT-Planungsrats, um Informationen zu Verwaltungsleistungen bundesweit zu harmonisieren. Es sieht vor, dass der Bund zu bundesrechtlich geregelten Leistungen einheitliche Leistungs-, Datenfeld- und Prozessinformationen bereitstellt. Sie informieren über den bundesrechtlichen Kern einer Leistung und werden bei Bedarf von Ländern und Kommunen ergänzt. FIM-Leistungsbeschreibungen sind ein Teil davon. Sie geben kurz und prägnant darüber Auskunft, welche Leistung unter welchen Voraussetzungen wie beantragt werden kann. FIM-Leistungsbeschreibungen FIM-Leistungsbeschreibungen sind Informationstexte, die eine Leistung überblicksartig und in bürgernaher, verständlicher Sprache beschreiben. Die Texte sollen folgende Fragen beantworten: Was ist das für eine Leistung? Warum und wann brauche ich das – als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen? Wie kann ich die Leistung beantragen? Das Ziel: Barrieren zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung abbauen. Die Verwaltungsportale des Bundes (z. B. https://beta.bund.de ) und der Länder wie auch die Behördennummer 115 greifen auf FIM-Leistungsbeschreibungen zurück. Gemäß § 3 Abs. 2a E-Government-Gesetz ist der Bund verpflichtet, zu leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen FIM- Leistungsbeschreibungen bereitzustellen. Sie sollen von den obersten Bundesbehörden mit Unterstützung einer zentralen Bundesredaktion verfasst werden. Die zentrale Bundesredaktion ist im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt und verfügt über feste Ansprechpartner in jedem Bundesressort. Hinweise für die Befüllung dieses Formulars FIM-Leistungsbeschreibungen bestehen aus sogenannten Modulen, in denen alle wichtigen Informationen zu einer Leistung nach einem festen Schema hinterlegt werden. Für jedes Modul gibt es klare Vorgaben. Nur wenn diese Vorgaben eingehalten werden, können die Leistungsbeschreibungen den Bedarfsträgern zur Verfügung gestellt werden. Das vorliegende Formular dient als Schablone für die Erstellung einer FIM- Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Tipps: Verwenden Sie bei der Beschreibung der Leistung bitte durchgängig eine bürgernahe Sprache. Orientieren Sie sich bei der Auswahl der Inhalte an folgender Frage: „Welche Informationen benötigen Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen, wenn sie diese Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen möchten?“ Beachten Sie, dass eine Leistungsbeschreibung nur der ersten Orientierung dient und keine abschließende Rechtsberatung ersetzt. Seite 1 von 10

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Stand:12.08.2019Status: Entwurf

Musterformular Leistungsbeschreibungen

Föderales Informationsmanagement (FIM)Das Föderale Informationsmanagement (FIM) ist ein Vorhaben des IT-Planungsrats, um Informationen zu Verwaltungsleistungen bundesweit zu harmonisieren. Es sieht vor, dass der Bund zu bundesrechtlich geregelten Leistungen einheitliche Leistungs-, Datenfeld- und Prozessinformationen bereitstellt. Sie informieren über den bundesrechtlichen Kern einer Leistung und werden bei Bedarf von Ländern und Kommunen ergänzt.

FIM-Leistungsbeschreibungen sind ein Teil davon. Sie geben kurz und prägnant darüber Auskunft, welche Leistung unter welchen Voraussetzungen wie beantragt werden kann.

FIM-LeistungsbeschreibungenFIM-Leistungsbeschreibungen sind Informationstexte, die eine Leistung überblicksartig und in bürgernaher, verständlicher Sprache beschreiben. Die Texte sollen folgende Fragen beantworten:

Was ist das für eine Leistung? Warum und wann brauche ich das – als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen? Wie kann ich die Leistung beantragen?

Das Ziel: Barrieren zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung abbauen. Die Verwaltungsportale des Bundes (z. B. https://beta.bund.de) und der Länder wie auch die Behördennummer 115 greifen auf FIM-Leistungsbeschreibungen zurück.

Gemäß § 3 Abs. 2a E-Government-Gesetz ist der Bund verpflichtet, zu leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen FIM- Leistungsbeschreibungen bereitzustellen. Sie sollen von den obersten Bundesbehörden mit Unterstützung einer zentralen Bundesredaktion verfasst werden. Die zentrale Bundesredaktion ist im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt und verfügt über feste Ansprechpartner in jedem Bundesressort.

Hinweise für die Befüllung dieses FormularsFIM-Leistungsbeschreibungen bestehen aus sogenannten Modulen, in denen alle wichtigen Informationen zu einer Leistung nach einem festen Schema hinterlegt werden. Für jedes Modul gibt es klare Vorgaben. Nur wenn diese Vorgaben eingehalten werden, können die Leistungsbeschreibungen den Bedarfsträgern zur Verfügung gestellt werden.

Das vorliegende Formular dient als Schablone für die Erstellung einer FIM-Leistungsbeschreibung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Tipps:

Verwenden Sie bei der Beschreibung der Leistung bitte durchgängig eine bürgernahe Sprache. Orientieren Sie sich bei der Auswahl der Inhalte an folgender Frage: „Welche Informationen benötigen Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen, wenn sie diese Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen möchten?“ Beachten Sie, dass eine Leistungsbeschreibung nur der ersten Orientierung dient und keine abschließende Rechtsberatung ersetzt.

Vermeiden Sie Dopplungen und ordnen Sie die Informationen stets in die passenden Module ein (Hinweise auf Fristen z. B. immer in den Abschnitt „Fristen“ einfügen und nicht im Abschnitt „Volltext“ wiederholen).

Bitte befüllen Sie die Module möglichst vollständig, jedoch nur soweit, wie eine bundesrechtliche Regelung zugrunde liegt. Bitte geben Sie Hinweise auf Online-Leistungen, wenn vorhanden.

Verwenden Sie außer im Feld Kurztext stets die direkte Anrede.

Geben Sie Links zu Webseiten und Portalen bitte immer nur im Modul „Weiterführende Informationen“ an. Hinterlegen Sie nicht einzelne Wörter mit einem Link, sondern geben Sie den Link immer als vollständige URL an.

Bitte entfernen Sie Ausfüllhinweise und Beispieltexte.

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LeiKa-Schlüssel wird von der Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM vergeben

Bezeichnung I

(Kennung)

- Titel der Leistung- aus Sicht der Verwaltung, vor allem Substantive verwenden

(z. B. „Personalausweis Ausstellung“ statt „Personalausweis beantragen“)

Beispiel: Bildungsgutschein Ausstellung

Bezeichnung II

(bürgernahe Sprache)

- Titel der Leistung- bürgernahe Sprache verwenden (z. B. „Personalausweis

beantragen“ statt „Personalausweis Ausstellung“)

Beispiel: Bildungsgutschein beantragen

Begriffe im Kontext

(Leistungssynonyme)

- Synonyme und Suchbegriffe angeben- Aufzählung ohne Spiegelstriche- Begriffe mit Semikolon und Zeilensprung trennen- Dienen der Verschlagwortung und der Auffindbarkeit über

Suchmaschinen, Begriffe werden nicht zusammen angezeigt

Beispiel:BGS;Bildungsmaßnahme;Bildungsgutschein;Weiterbildung;arbeitslos;weiterbilden;Maßnahme;Kostenübernahme;

Kurztext

(Information für die Behördennummer 115)

- Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Leistung- ohne persönliche Ansprache- Stichpunkte- Informationen nach Relevanz ordnen (das Wichtigste

kommt zuerst)- Sonderregeln:

o 1. Spiegelstrich: ganzer Leistungstitel (Bezeichnung I)

o letzter Spiegelstrich: zuständige Behörde nennen- Tipp: dieses Feld zuletzt ausfüllen, Informationen aus

Teaser und Volltext nehmen. Was möchte jemand, der bei der 115 anruft, über diese Leistung erfahren?

Beispiel:- Bildungsgutschein Ausstellung

- Agentur für Arbeit kann Kosten für Weiterbildung übernehmen

- Bildungsgutschein wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, kein Rechtsanspruch

- Persönliches Gespräch mit Arbeitsvermittler ist zwingende Voraussetzung

- Bildungsgutschein legt unter anderem Ziele der Weiterbildung fest

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- Kurs kann selbst gewählt werden (muss zugelassen sein)

- Fahrtkosten können übernommen werden

- Bildungsgutschein ist nur 1-3 Monate gültig

- zuständig: Agentur für Arbeit

Teaser - Leistung kurz anreißen: Teaser sind kurze Anreißertexte- Teaser soll einen Überblick über die angebotenen Inhalte

geben und zum Klicken verleiten- Teaser geht immer dem Volltext voran: Was hier steht, soll

nicht im Volltext wiederholt werden- bürgernahe Sprache und direkte Ansprache verwenden- ganze Sätze verwenden- 1-2 kurze Sätze, maximal 280 Zeichen

Beispiel:Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

Volltext - Leistung für Zielgruppe beschreiben: Was können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen konkret in Anspruch nehmen?

- Informationen nach Relevanz ordnen: das Wichtigste zuerst- persönliche Ansprache- ganze Sätze und bürgernahe Sprache verwenden- Voraussetzungen, Fristen und weitere Details nach

Möglichkeit nicht nennen, sondern erst in den dafür vorgesehenen Modulen (siehe unten)

- keine politischen Zielsetzungen, keine Wertungen- maximal 5.000 Zeichen

Beispiel:Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.

Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:

- das Bildungsziel,- die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,- die Inhalte der Qualifizierung,- den regionalen Geltungsbereich und- die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und

die Teilnahme begonnen haben muss.

Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit kann auch die nötigen Fahrtkosten übernehmen.Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen.Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermittlungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.

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Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter.

Rechtsgrundlage(n) - Rechtsgrundlagen angeben: Paragraf(en), Titel des Gesetzes und Kurztitel in Klammern

- Wenn möglich auf den oder die exakten Paragrafen des Gesetzes auf www.gesetze-im-internet.de verlinken

Beispiel:§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html

Erforderliche Unterlagen - Art und Format der zu erbringenden Nachweise nennen- Auflistung der regelmäßig erforderlichen Unterlagen bzw.

Dokumente- niemals den (Haupt-)Antrag angeben- ggf. Beispiele nennen- nach Relevanz ordnen (Zusatzantrag, Nachweise)- ggf. Zusatz aufnehmen: „Bitte erfragen Sie in der für Sie

zuständigen [Behörde], ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen“, oder: „Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen“

Beispiel:- Lebenslauf- Zeugnisse

Voraussetzungen - nur rechtliche Voraussetzungen nennen (Voraussetzungen, die einzeln erfüllt sein müssen, damit der Tatbestand zutrifft und die Rechtsfolge eintritt)

- bürgernahe Sprache und direkte Ansprache wählen

Beispiel:Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn:

- die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,

- die Weiterbildung im Gespräch als die „am besten geeignete Maßnahme“ festgelegt wurde,

- die Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet,

- wenn Sie in „erheblichem Umfang“ selbst versucht haben, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,

- die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger zugelassen sind und- Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können,

das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.

Kosten

(Gebühren, Auslagen etc.)

- Gebühren nennen, die der Antragsteller zu tragen hat- konkreter Betrag oder Gebührenspanne von/ bis, Angabe

verpflichtend- Angaben wie folgt:

o Fixe Kosten: „[Kostenart]: EUR 1.275,50“o Kostenrahmen: „[Kostenart]: EUR 1.250 – 1.750“

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o keine: „keine“

Beispiel:Keine

Verfahrensablauf - den Verfahrensablauf kurz mit einem Satz einleiten, dann in Punkte gegliedert skizzieren

- Bürgerin, Bürger oder Unternehmen Schritt für Schritt erklären, was zu tun ist

- wichtige Verfahrensschritte sollen verständlich gemacht werden

- schriftliches Verfahren und Online-Verfahren ggf. trennen

Beispiel:

Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler erfragen:

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie den gewünschten Bildungsgutschein.

Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an. Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in

den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch

während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben.

Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler die weiteren Schritte der Arbeitssuche fest.

Bearbeitungsdauer - Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer aus Bürgersicht

Beispiel:- keine (der Bildungsgutschein wird meist direkt im Beratungsgespräch

ausgestellt)

Fristen - Angaben zu Fristen, die der Bürger einhalten oder beachten muss, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

- Beispiele: Gültigkeitsdauern, Antragsfristen, ggf. Angaben zu gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsfiktionen (d.h. Verschweigen der Verwaltung und derer Rechtsfolgen)

Beispiel:Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate

Formulare / Onlineverfahren / Schriftformerfordernis / (perspektivisch: Vertrauensniveau)

- angeben, welche Formulare notwendig sind- angeben, ob Online-Verfahren möglich ist (E-Mail zählt

nicht)- angeben, ob Schriftform nötig ist- angeben, ob persönliches Erscheinen nötig ist- auf PDF-Formulare oder Dienste verlinken, über die der

Antrag online gestellt bzw. übermittelt werden kann

Beispiel:

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- Formulare: keine- Onlineverfahren möglich: nein- Schriftform erforderlich: nein- Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

- weiterführende Informationen angeben (Links, Broschüren etc.)

- ausschließlich Links angeben- mindestens ein Link

Beispiel:- Informationen zur beruflichen Weiterbildung auf der Internetseite der

Agentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/beruflich-qualifizieren

- Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KursNet https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Hinweise / Besonderheiten (wird in einigen Länderportalen nicht angezeigt)

- zusätzliche Informationen zur Leistung nennen, die nützlich, aber verzichtbar sind (Feld wird ggf. nicht angezeigt)

Zahlungsarten

(Information speziell erforderlich für Single Digital Gateway)

- müssen verbindlich vorgegeben werden- für online bereitgestellte Verfahren muss mindestens eine

EU-weit gängige Online-Zahlungsmethode angegeben werden (z.B. „giropay“, „Kreditkarte“, „SEPA-Lastschrift“)

Beispiel:- entfällt

Online-Identifizierung

(Information speziell erforderlich für Single Digital Gateway)

- Angabe der für das Online-Verfahren zulässigen Mittel der Authentifizierung, Identifizierung und Unterzeichnung (gemäß eIDAS VO)

Beispiel:- Eine der folgenden Varianten:- Online-Funktion des Personalausweises mit PIN-Nummer- Name und Passwort

Sprachen

(Information speziell erforderlich für Single Digital Gateway)

- Zusätzliche Sprachen, in denen das Verfahren – außer in deutscher Sprache – abgewickelt werden kann.

Beispiel:- Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Rechtsbehelfe

(Information speziell erforderlich für Single Digital Gateway)

Verweis auf allgemein geltende Rechtsbehelfe inkl. Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion

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Beispiele:- Einspruch- Widerspruch- verwaltungsgerichtliche Klage

Typisierung - informiert zur Regelungs- und Vollzugskompetenz- Typ 1: Regelung und Vollzug durch den Bund- Typ 2/3: Regelung durch den Bund, Vollzug durch Land

oder Kommune- Typ 4: Regelung durch Land, Vollzug durch Land oder

Kommune- Typ 5: Regelung durch Kommune, Vollzug durch Kommune- Typ 6: keine rechtlich geregelte Leistung im engeren Sinn,

Text hat nur Informationscharakter

Beispiel:Typ 1

Zuständige Stelle - Die Stelle, die den Antrag inhaltlich prüft und über ihn entscheidet (ergibt sich i.d.R. aus Rechtsbehelfsbelehrung)

- vollständigen Namen, Abkürzung, Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten)

Beispiel:Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeithttps://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Allgemein:

Bundesagentur für Arbeit (BA)Regensburger Straße 10490478 Nürnberg

Telefon: 0911 179-0 oder 0800 4-555500 (gebührenfrei)Telefax: 0911 179-2123E-Mail: [email protected]

Ansprechpunkt - Angaben zu den Stellen, die Ansprechpunkt für Bürger oder Unternehmen sind (Stellen, die Anträge entgegennehmen, Beratungsstellen, Hotlines)

- i.d.R. auch die Stelle, an die informelle Rechtsbehelfe (Beschwerde, Gegenvorstellung) adressiert werden

- Vollständiger Name, Abkürzung, Kontaktmöglichkeiten und Öffnungszeiten

Beispiel:Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeithttps://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

Fachlich freigegeben durch

- das für die Gesetzgebung zuständige Bundesministerium nennen (Bezeichnung ausschreiben)

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Beispiel:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am - Datum der Freigabe durch das für die Gesetzgebung zuständige Bundesministerium nennen (TT.MM.JJJJ)

- Bitte unbedingt ausfüllen, dient der Bundesredaktion als Bestätigung der fachlichen Freigabe

Beispiel:12.08.2019

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