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Arbeitsblatt zum Text „Zahlung der Abgaben ohne Zahlungserleichterung“ Glossar 1 der Zollschuldner 2 der Abgabenbetrag 3 die Zahlungserleichterung 4 der Zahlungsaufschub 5 die Zahlungsfrist 6 die Privateinfuhr 7 der Abgabenbescheid 8 die Verzugsfolgen 9 die Säumniszinsen 10 die Zwangsvollstreckung 11 die Zollzahlstelle 12 die Zahlungsmittel (Pl) 13 der Abbuchungsauftrag 14 die Kartenzahlung 15 der Zahlungsbetrag 16 der Steuerbescheid Bilden Sie von den nominalen Redewendungen verbale die Zahlung der Abgaben die Erfassung sowie die Mitteilung des Abgabenbetrags die Berechnung der Zahlungsfrist der Ablauf des letzten Tages der Frist die Erhebung von Säumniszinsen die Entrichtung der Abgaben der Ablauf der Fälligkeit Was kann man mit dem Geldbetrag/ Abgabenbetrag machen? (Welche Verben passen? den Geldbetrag/ Abgabenbetrag ____________________________________________________ _____________________________________________________________________________ __ Bilden Sie sinnvolle Redewendungen berücksichtigen einräumen entrichten erfassen erheben erteilen leisten überweisen vorsehen eine Zahlungsfrist ____________________________ die Vorschriften ____________________________ etwas buchmäßig ____________________________ die Folgen ____________________________ die Zinsen ____________________________ die Abgaben ____________________________

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Arbeitsblatt zum Text „Zahlung der Abgaben ohne Zahlungserleichterung“

Glossar

1 der Zollschuldner2 der Abgabenbetrag3 die Zahlungserleichterung4 der Zahlungsaufschub5 die Zahlungsfrist6 die Privateinfuhr7 der Abgabenbescheid8 die Verzugsfolgen9 die Säumniszinsen10 die Zwangsvollstreckung11 die Zollzahlstelle12 die Zahlungsmittel (Pl)13 der Abbuchungsauftrag14 die Kartenzahlung15 der Zahlungsbetrag16 der Steuerbescheid

Bilden Sie von den nominalen Redewendungen verbale die Zahlung der Abgabendie Erfassung sowie die Mitteilung des Abgabenbetrags die Berechnung der Zahlungsfristder Ablauf des letzten Tages der Fristdie Erhebung von Säumniszinsendie Entrichtung der Abgabender Ablauf der Fälligkeit

Was kann man mit dem Geldbetrag/ Abgabenbetrag machen? (Welche Verben passen? den Geldbetrag/ Abgabenbetrag ___________________________________________________________________________________________________________________________________

Bilden Sie sinnvolle Redewendungenberücksichtigen einräumen entrichten erfassen erheben erteilen leisten überweisen vorsehen

eine Zahlungsfrist ____________________________die Vorschriften ____________________________etwas buchmäßig ____________________________die Folgen ____________________________die Zinsen ____________________________die Abgaben ____________________________die Zahlungen ____________________________das Geld auf das Konto ____________________________eine Quittung ____________________________

Welche Präpositionen fehlen in den Sätzen? Markieren Sie die Bezugswörter. 1. Es wird keine Zahlungserleichterung ____ Anspruch genommen.2. Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss ______ die Zollabfertigung die Zahlung des

Abgabenbetrags.3. Die Zahlungsfrist endet ______ Ablauf des letzten Tages der Frist.4. Die Zollbehörden können _______ die Erhebung von Säumniszinsen verzichten.5. Die Entrichtung der Abgaben erfolgt innerhalb ______ drei Tagen nach Ablauf der Fälligkeit.

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Sagen Sie anders. Formen sie die Strukturen um.

1. Die von der Zollstelle buchmäßig erfassten und dem Zollschuldner mitgeteilten Abgabenbeträge.

2. Abgabenbeträge sind innerhalb festgesetzter Fristen zu entrichten. 

3. Bei der Berechnung der Zahlungsfrist sind die Vorschriften über die buchmäßige Erfassung zu berücksichtigen.

4. Die Zahlungsfrist endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist.

5. Die Entrichtung der Abgaben erfolgt nach Ablauf der Fälligkeit.

Übersetzen Sie den Absatz ins Russische.Eine Zahlung nach dem 31. März wäre demnach nicht mehr fristgerecht und löst die in Art. 232 ZK vorgesehenen Verzugsfolgen (u.a. Säumniszinsen, ggf. Zwangsvollstreckung) aus. Dabei können die Zollbehörden auf die Erhebung von Säumniszinsen verzichten, wenn die Entrichtung der Abgaben gemäß § 240 Abs. 3 Abgabenordnung innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Fälligkeit erfolgt.