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Arbeitsblatt zum Text „Zahlung der Abgaben ohne Zahlungserleichterung“
Glossar
1 der Zollschuldner2 der Abgabenbetrag3 die Zahlungserleichterung4 der Zahlungsaufschub5 die Zahlungsfrist6 die Privateinfuhr7 der Abgabenbescheid8 die Verzugsfolgen9 die Säumniszinsen10 die Zwangsvollstreckung11 die Zollzahlstelle12 die Zahlungsmittel (Pl)13 der Abbuchungsauftrag14 die Kartenzahlung15 der Zahlungsbetrag16 der Steuerbescheid
Bilden Sie von den nominalen Redewendungen verbale die Zahlung der Abgabendie Erfassung sowie die Mitteilung des Abgabenbetrags die Berechnung der Zahlungsfristder Ablauf des letzten Tages der Fristdie Erhebung von Säumniszinsendie Entrichtung der Abgabender Ablauf der Fälligkeit
Was kann man mit dem Geldbetrag/ Abgabenbetrag machen? (Welche Verben passen? den Geldbetrag/ Abgabenbetrag ___________________________________________________________________________________________________________________________________
Bilden Sie sinnvolle Redewendungenberücksichtigen einräumen entrichten erfassen erheben erteilen leisten überweisen vorsehen
eine Zahlungsfrist ____________________________die Vorschriften ____________________________etwas buchmäßig ____________________________die Folgen ____________________________die Zinsen ____________________________die Abgaben ____________________________die Zahlungen ____________________________das Geld auf das Konto ____________________________eine Quittung ____________________________
Welche Präpositionen fehlen in den Sätzen? Markieren Sie die Bezugswörter. 1. Es wird keine Zahlungserleichterung ____ Anspruch genommen.2. Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss ______ die Zollabfertigung die Zahlung des
Abgabenbetrags.3. Die Zahlungsfrist endet ______ Ablauf des letzten Tages der Frist.4. Die Zollbehörden können _______ die Erhebung von Säumniszinsen verzichten.5. Die Entrichtung der Abgaben erfolgt innerhalb ______ drei Tagen nach Ablauf der Fälligkeit.
Sagen Sie anders. Formen sie die Strukturen um.
1. Die von der Zollstelle buchmäßig erfassten und dem Zollschuldner mitgeteilten Abgabenbeträge.
2. Abgabenbeträge sind innerhalb festgesetzter Fristen zu entrichten.
3. Bei der Berechnung der Zahlungsfrist sind die Vorschriften über die buchmäßige Erfassung zu berücksichtigen.
4. Die Zahlungsfrist endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist.
5. Die Entrichtung der Abgaben erfolgt nach Ablauf der Fälligkeit.
Übersetzen Sie den Absatz ins Russische.Eine Zahlung nach dem 31. März wäre demnach nicht mehr fristgerecht und löst die in Art. 232 ZK vorgesehenen Verzugsfolgen (u.a. Säumniszinsen, ggf. Zwangsvollstreckung) aus. Dabei können die Zollbehörden auf die Erhebung von Säumniszinsen verzichten, wenn die Entrichtung der Abgaben gemäß § 240 Abs. 3 Abgabenordnung innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der Fälligkeit erfolgt.