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Rechtswahl und Klarheit für europäische Paare 16.03.2011 Zu der heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung zum Güterrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Europäische Paare bekommen mehr Klarheit bei der Aufteilung ihres Vermögens nach Tod oder Scheidung. Bei grenzüberschreitenden Partnerschaften sollen Paare wählen können, nach welchem Recht sich die Behandlung ihres Vermögens richtet, ob etwa für ein deutsch-spanisches Paar das deutsche oder das spanische Recht gilt. Die vorgeschlagene Verordnung wird ein wichtiger Baustein der Europäisierung im Familienrecht. Gerade weil ein gemeinsames europäisches Familienrecht in weiter Ferne ist, brauchen Paare klare Regeln, welches nationale Recht gilt. Erforderlich sind auch verlässliche Vorschriften, welches Gericht entscheidet und wie die Gerichtsentscheidungen durchgesetzt werden. Genauso wie bei Scheidung und Unterhalt sollen diese Fragen jetzt für das Güterrecht in ganz Europa einheitlich beantwortet werden. Die heute präsentierten Vorschläge werden bei der Klärung der Vermögensverhältnisse helfen, egal wo ein Paar wohnt. Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf einer europäischen Verordnung zum Güterrecht vorgestellt. Beim Güterrecht geht es darum, wie sich eine Partnerschaft auf das Vermögen des Paares auswirkt, insbesondere bei Tod und Scheidung. In Europa ist mehr als jede zehnte Ehe grenzüberschreitend, das sind 16 Millionen, über zwei Millionen alleine in Deutschland. Dennoch ist das Familienrecht in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich ausgestaltet, so dass es auf europäischer Ebene nicht darum geht, ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. http://www.bmj.de

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Rechtswahl und Klarheit für europäische Paare

16.03.2011

Zu der heute von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung zum Güterrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Europäische Paare bekommen mehr Klarheit bei der Aufteilung ihres Vermögens nach Tod oder Scheidung. Bei grenzüberschreitenden Partnerschaften sollen Paare wählen können, nach welchem Recht sich die Behandlung ihres Vermögens richtet, ob etwa für ein deutsch-spanisches Paar das deutsche oder das spanische Recht gilt.Die vorgeschlagene Verordnung wird ein wichtiger Baustein der Europäisierung im Familienrecht. Gerade weil ein gemeinsames europäisches Familienrecht in weiter Ferne ist, brauchen Paare klare Regeln, welches nationale Recht gilt. Erforderlich sind auch verlässliche Vorschriften, welches Gericht entscheidet und wie die Gerichtsentscheidungen durchgesetzt werden. Genauso wie bei Scheidung und Unterhalt sollen diese Fragen jetzt für das Güterrecht in ganz Europa einheitlich beantwortet werden. Die heute präsentierten Vorschläge werden bei der Klärung der Vermögensverhältnisse helfen, egal wo ein Paar wohnt.

Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf einer europäischen Verordnung zum Güterrecht vorgestellt. Beim Güterrecht geht es darum, wie sich eine Partnerschaft auf das Vermögen des Paares auswirkt, insbesondere bei Tod und Scheidung.

In Europa ist mehr als jede zehnte Ehe grenzüberschreitend, das sind 16 Millionen, über zwei Millionen alleine in Deutschland. Dennoch ist das Familienrecht in den Mitgliedstaaten noch sehr unterschiedlich ausgestaltet, so dass es auf europäischer Ebene nicht darum geht, ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen.

http://www.bmj.de