41
1 Der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Hauptabteilung Kataster und Flurneuordnung - Flurbereinigungsbehörde - Verwaltungsstelle Fulda Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan - Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz - Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis Fulda VF 1274

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

1

Der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Hauptabteilung Kataster und Flurneuordnung

- Flurbereinigungsbehörde - Verwaltungsstelle Fulda

Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan

- Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz -

Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag

Baumgart (Verfahrensleiter)

Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis Fulda VF 1274

Page 2: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

2

Inhaltsverzeichnis Seite I. Erläuterungsbericht 1. 1.1 1.2 1.3

Grundlagen der Flurbereinigung Ziele des Verfahrens Ablauf von der Vorbereitung bis zur Neugestaltungsplanung Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Be-gleitplan (Plan nach § 41 FlurbG)

4 4 5 8

2. 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.4 2.5 2.6

Beschreibung des Flurbereinigungsgebietes Lage, Größe, Zahl der Flurbereinigungsteilnehmer, verwaltungs-räumliche Einordnung Verwaltungs- und planungsräumliche Einordnung Naturhaushalt und Landschaft Naturräumliche Lage Klima Geologie und Böden Gewässer und Wasserhaushalt Biotopstruktur Landschaftsstruktur Landnutzung und Schutzgebiet Agrarstruktur Kulturdenkmale, ländliche Kultur

10 10 11 11 11 11 11 12 12 13 13 15 16

3. 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.3 3.3.1 3.3.2 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.2.1 3.4.3 3.4.3.1 3.4.3.2 3.4.3.3 3.4.4 3.4.4.1 3.4.4.2 3.4.4.3 3.4.4.4 3.4.4.5 3.4.4.6 3.5 3.6 3.7

Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Neugestaltungsgrundsätze Verkehrserschließung Klassifizierte Straßen Gemeindestraßen Land- und forstwirtschaftliche Wege Wasserwirtschaft und Wasserhaushalt Gewässer Rechte an Gewässern Landschaftsentwicklung Planungsgrundlagen der Landschaftsentwicklung Zielsetzung des Naturschutzes und der Landschaftsplanung Biotopstruktur im Verfahrensgebiet Eingriffsregelung Eingriffsermittlung und Kompensationsbedarf Vermeidung und Minimierung Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Gewässerschutz und Renaturierung Flächige Strukturelemente Biotope Rodung von Pflanzungen Maßnahmen Dritter Umweltverträglichkeitsuntersuchung Bodenverbessernde Anlagen und Maßnahmen Verbesserung der Freizeit- und Erholungsfunktion (Dorferneuernde Maßnahmen) Andere gemeinschaftliche Belange

17 17 18 18 18 18 21 22 25 25 25 26 26 27 27 28 28 31 33 34 36 37 38 38 40 40

41

Page 3: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

3

II. Verzeichnis der Festsetzungen 42 III. Nachrichtliches Verzeichnis 52 IV. Karte zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem

Begleitplan

Page 4: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

4

I. Erläuterungsbericht 1. Grundlagen der Flurbereinigung 1.1 Ziele des Verfahrens Das Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach wird gem. § 86 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Ziel des Verfahrens ist die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung. Die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben in den höheren Lagen der Rhön und die damit ver-bundene Erhaltung der Kulturlandschaft Rhön, unter besonderer Berücksichtigung der Lage im Biosphärenreservat Rhön, soll durch die Verbesserung der Bewirtschaf-tungsbedingungen gesichert werden. Nachteilig für die Produktions- und Arbeitsbedingungen sind vor allem die kleinräu-migen Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Grundstücke, die mangelnde Befestigung der Wirtschaftswege, die teilweise nicht vorhandenen oder verlandeten Wegeseiten-gräben, die stellenweise Beschädigung und fehlende Sicherung der Gewässerufer sowie die verbesserungsbedürftigen Weideumzäunungen. Die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft soll durch Bodenordnung, Straffung des Wegenetzes und Bepflanzung der Gewäs-serufer sowie mittels der Errichtung von Weideeinzäunungen erreicht werden. Nachteilig für die allgemeine Landeskultur ist die bestehende Gefährdung vorhande-ner kleiner Feuchtflächen und Flächen mit naturnahem Bewuchs, teilweise fehlender Bewuchs und die Gefahr starker Erosion an Fließgewässern. Die Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung soll durch Bodenordnung (u. a. Erwerb der ökologisch wertvollen Flächen und Überführung in öffentliches Eigentum) Erhaltung und Sicherung von kleinen Feuchtflächen sowie naturnah bewachse-

nen Flächen Erhaltung und Sicherung besonders der anmoorigen Flächen und der Borstgras-

rasen bzw. der naturnahen montanen Bergwiesen Ausweisung von Gewässerschutzstreifen Sicherung der Gewässerufer durch Bepflanzung Schaffung von Retentionsmöglichkeiten an einigen Nebenvorfluten (Verlangsa-

mung des Oberflächenwasserabflusses) Verbesserung der ökologischen Verhältnisse entsprechend den Vorgaben des

ökologischen Gutachtens (Erhaltung und/oder Weiterentwicklung der sensiblen Feuchtbereiche und Magerwiesen)

erreicht werden.

Page 5: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

5

1.2 Ablauf von der Vorbereitung bis zur Neugestaltungsplanung Das Verfahrensgebiet ist wegen seiner Lage im Biosphärenreservat bereits vielfältig untersucht und beplant worden, so dass in vielen Fällen auf diese Unterlagen zu-rückgegriffen werden konnte. Folgende Untersuchungen und Planungen auf dem Gebiet Naturschutz und Land-schaftspflege liegen für das Verfahrensgebiet vor und sind zumindest teilweise in die Neugestaltungskonzeption eingeflossen: Kartierung der schutzwürdigen Biotope in Hessen, Bezirksdirektion für Forsten

und Naturschutz 1978 Biotopkartierung in Hessen, RP Kassel, 1992 – 1993, Blätter Gersfeld und

Kleinsassen Regionales Landschaftspflegekonzept, ARLL Fulda, 1994 – 1999 Pflege- und Entwicklungsplan hessischen Rhön, Büro Grebe 1995 – 1998 Artenschutzkonzept für das Biosphärenreservat, Altmoos 1995 – 1998 Leitartenkonzept im Biosphärenreservat, HGON, Büro Bioplan 1999 Planungen Artenschutz im Biosphärenreservat, HGON, Büro Bioplan 1999 Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, RP Kassel 1999

Auf folgende Planungen wird an dieser Stelle speziell eingegangen: Der regionale Raumordnungsplanes von Nordhessen (Mai 2001) weist das Ver-

fahrensgebiet als Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft aus. In diesen Bereichen sollen Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschut-zes, die zur Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von naturnahen Biotopen und extensiv genutzten Bereichen führen, Vorrang vor anderen Nutzungsansprü-chen haben. Teile des Verfahrensgebietes liegen in den Naturschutzgebieten „Schafstein“ und Rotes Moor“. In bezug auf die Landwirtschaft werden die land-wirtschaftlich genutzten Flächen des Verfahrensgebietes als Bereich für Land-schaftsnutzung und –pflege ausgewiesen. Das ihnen zugewiesene regionalplane-rische Ziel ist die Offenhaltung durch landwirtschaftliche Bodennutzung.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ehrenberg aus dem Jahr 1979 trifft für das Verfahrensgebiet keine Aussage. Gleiches gilt für den vorliegenden Entwurf eines neuen Flächennutzungsplanes.

Im Landschaftsplan der Gemeinde Ehrenberg (Januar 2000) werden die Mager-wiesenkomplexe im Verfahrensgebiet als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Daher muss das Ziel die nachhaltige Sicherung des vorhandenen Po-tentials durch langfristige Sicherung der vorhandenen Landnutzungen sein.

Der Landschaftsplan der Gemeinde Ehrenberg empfiehlt für den Bereich von Sorg-feldern/Schafstein/Grumbachwiesen: Schaffung eines insgesamt 8 bis 10 m breiten Pufferstreifens ohne Nutzung ent-

lang der vorhandenen Grabensysteme Erhaltung und Sicherstellung der naturnahen Laubholzbestände Offenhaltung des Wiesenkomplexes „Grumbachwiesen“ mit seinen landschafts-

prägenden Bergwiesen durch Sicherstellung extensiver Nutzungen Erhaltung und Pflege des bestehenden, ausreichend ausgebauten Wanderwege-

netzes. Ausweisung eines Schutzgebietes im Bereich der Grumbachwiesen und der

Sorgfelder

Page 6: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

6

Als Entwurf des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleit-plan wurde eine Neugestaltungskonzeption aufgestellt. Die Neugestaltungskonzepti-on bezieht sich lediglich auf die öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen. Die Festsetzung der Landabfindungen wird in einem späteren Verfahrensschritt auf der Grundlage des Planes nach § 41 FlurbG durchgeführt. Es soll versucht werden, den Plan nach § 41 FlurbG im Einvernehmen mit allen Trä-gern öffentlicher Belange aufzustellen um anstelle der Planfeststellung (§ 41 (3) FlurbG) eine Plangenehmigung (§ 41 (4) FlurbG) zu erhalten. Der Plan nach § 41 FlurbG ist auch im Sinne einer lokalen Agenda 21 zu sehen. Durch Vorgabe einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung als Ziel der Umwelt-konferenz von Rio 1992 sind viele in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen. Dabei ist die Betei-ligung und Mitwirkung der Bevölkerung ein entscheidender Faktor bei der Verwirkli-chung der in der Agenda enthaltenen Ziele. Wirtschaft, soziale Belange und der dau-erhafte Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sollen mittels der Agenda 21 in Ein-klang gebracht werden. Die Ziele einer kommunalen Agenda 21 sollen mittels diesem Flurbereinigungsverfahren soweit wie möglich unterstützt werden. Die Neugestaltungskonzeption baute auf folgenden Unterlagen/Arbeiten auf: Rahmenkonzept zum Biosphärenreservat (Büro Grebe) aus dem Jahr 1994 Ökologisches Gutachten (Kirchner / Herget und Wienröder) aus dem Jahr 2001 Vorplanung Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 38 FlurbG unter Federfüh-

rung der Oberen Naturschutzbehörde vom 5. 9. 2002 Landschaftsplan der Gemeinde Ehrenberg 1999 – 2000 Landnutzungskonzeption der Hauptabteilung Landwirtschaft, Forsten und Natur-

schutz des örtlich zuständigen Landrates als Behörde der Landesverwaltung aus dem Jahr 2002

Die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereini-gungsgebietes sind von der Flurbereinigungsbehörde im Benehmen mit der landwirt-schaftlichen Berufsvertretung und den beteiligten Behörden und Organisation aufge-stellt worden. Das Ergebnis aus der Neugestaltungskonzeption ist die Konequente Weiterentwicklung zum Planes nach § 41 FlurbG. Der Anstoß zu dem Verfahren wurde durch die ständigen Wasserprobleme bzw. Ero-sionsereignisse an den Wegen, ausgelöst durch die Beeinträchtigungen der Ufer des Mühlgrabens durch Weidevieh gegeben. Der Mühlgraben ist in seinem Oberlauf künstlich geführt, deshalb führt Viehtritt auf seiner Unterseite zum Austreten von Wasser und der Vernässung der tiefer liegenden Flächen. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Artenschutz in Biosphärenreservat Rhön wurde die Erhaltung der Kulturlandschaft als weiteres Verfahrensziel definiert. Es handelt sich bei den Grum-bachwiesen und den Sorgfeldern um hochwertige Biotope, deren Erhaltung durch eine geordnete Bewirtschaftung notwendig ist. Seine Bedeutung erhält das Gebiet auch durch die Meldung als FFH-Gebiet mit europäischem Schutzstatus.

Page 7: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

7

• Kurzer Abriss des bisherigen zeitlichen Ablaufes des Verfahrens: • Besprechung mit kommunalen Entscheidungsträgern am 28.01.1999

• Anfrage nach § 5(2) FlurbG vom 30.11.1999

• Aufklärungsversammlung am 19.04.2000

• Schriftliche Anfrage bei den Grundeigentümern am 19.06.2000

• Flurbereinigungsbeschluss vom 28.08.2000

• Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am 07.12.2000

(Vorsitzender: Herr Bürgermeister Schreiner)

• Örtliche Erhebungen für das ökologische Gutachten April bis September 2001

• Vorstellung des ökologischen Gutachtens durch den Gutachter am 27.09.2001

• Agrarfachbeitrag der Hauptabteilung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz des Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung vom 28.09.2001

• Einleitung der Wertermittlung der Grundstücke am 22. 10. 2002

• Landnutzungskonzeption der Hauptabteilung Landwirtschaft, Forsten und Na-turschutz des Landrat des Landkreis Fulda als Behörde der Landesverwaltung vom 26.11.2002 (mit Befragung der Grundeigentümer und Bewirtschafter)

• Vorplanung Naturschutz und Landschaftspflege vom 05.09.2002

• Örtliche Prüfung der Neugestaltungskonzeption durch die obere Flurbereini-gungsbehörde am 15.05.2003

• Termin nach § 38 FlurbG am 13.08.2003

• Sitzung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft zur Behandlung der im Termin nach § 38 FlurbG aufgestellten Grundsätze und vorgebrachten Anre-gungen und Einwendungen am 25.09.2003

• Änderungsbeschluss (Verfahrenserweiterung) vom 13.11.2003

• Termin zur abschließenden Abstimmung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan am 11. 5. 2004-07-02

• Teilnehmerversammlung am 1. 7. 2004

Page 8: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

8

1.3 Der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) Als Grundlage für die umfassende Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes er-stellt die Flurbereinigungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmer-gemeinschaft Ehrenberg - Grumbach einen Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, abgekürzt: Plan nach § 41 FlurbG. Dieser beinhaltet die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie der wasserwirtschaftlichen, bodenschützenden und bodenver-bessernden, landschaftsgestaltenden, dorferneuernden und sonstigen Anlagen, so-weit sie dem Zweck der Flurbereinigung dienen. Der Plan nach § 41 FlurbG ist rechtsgestaltender Vollzugsplan und beinhaltet den landschaftspflegerischen Begleitplan“ als integrierten Planungsbestandteil. Er enthält die in § 37 Abs.1 FlurbG aufgeführten Maßnahmen für den Bodenschutz (siehe auch § 3 Abs.1 Nr.7 Bundesbodenschutzgesetz -BBodSchG-), die Bodenverbesserung und die Landschaftsgestaltung sowie die nach § 8 Abs.2 Bundesnaturschutzge-setz(BNatSchG) bzw. § 6 a Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) vorgeschriebe-nen Regelungen für Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§§1 und 2 BNatSchG, § 1 HENatG) werden damit unter-stützt. Der Plan nach § 41 ist somit in seiner Gesamtheit Fachplan im Sinne des § 8 Abs. 4 BNatschG. Der Plan nach § 41 beinhaltet

- die Karte zum Plan nach § 41 im Maßstab 1 : 5000 - dem Textteil zum Plan nach § 41 - die Niederschrift über den Anhörungstermin nach §41 (2)

und enthält die nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Die allgemeinen Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereini-gungsgebietes (allgemeine Neugestaltungsgrundsätze) sind die Grundlage für des-sen Neugestaltung durch den Plan nach § 41 FlurbG. Die allgemeinen Neugestal-tungsgrundsätze sind verfahrensbezogen aufzustellen und legen den Rahmen fest, wie die Entwicklungsziele durch Neugestaltungsmaßnahmen und Anlagen räumlich umgesetzt werden sollen. Der Inhalt der allgemeinen Neugestaltungsgrundsätze ori-entiert sich am Handlungsrahmen des § 37 Abs. 1 FlurbG; dabei ist den öffentlichen Belangen gemäß § 7 Abs. 2 FlurbG Rechnung zu tragen.

Page 9: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

9

Als Grundlage für die umfassende Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes hat die Flurbereinigungsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmerge-meinschaft einen Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan, abgekürzt: Plan nach § 41 FlurbG) aufgestellt. Er behandelt die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Strassen sowie die wasserwirtschaftlichen, bodenschützenden und bodenverbessernden, landschaftsgestaltenden, dorferneuernden und sonstigen Anlagen, soweit sie dem Zweck der Flurbereinigung dienen.

§ 41 Flurbereinigungsgesetz:

(1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmer-gemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, ins-besondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, bodenverbessernden und landschaftsges-taltenden Anlagen (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan).

(2) Der Plan ist mit den Trägern öffentlicher Belange einschließlich der landwirtschaftli-chen Berufsvertretung in einem Anhörungstermin zu erörtern. Einwendungen gegen den Plan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin vorgebracht werden; darauf ist in der Ladung und in dem Termin hinzuweisen. Die Ladungsfrist be-trägt einen Monat. Der Ladung ist ein Auszug aus dem Plan beizufügen, der die Festset-zungen enthält, durch welche die Träger öffentlicher Belange berührt werden.

(3) Der Plan ist durch die obere Flurbereinigungsbehörde festzustellen.

(4) Der Plan kann ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt werden, wenn mit Einwendungen nicht zu rechnen ist oder Einwendungen nicht erhoben oder nachträglich ausgeräumt werden. Die Planfeststellung kann bei Änderungen und Erweiterungen von unwesentlicher Be-deutung unterbleiben. Fälle von unwesentlicher Bedeutung liegen besonders vor, wenn Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder wenn mit den Beteiligten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

(5) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berühr-ten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Er-laubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Rechte der Teilnehmer nach den § 44, § 58 und § 59 bleiben unberührt.

(6) Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens und dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.

Page 10: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

10

2. Beschreibung des Flurbereinigungsgebietes

2.1 Lage, Größe, Zahl der Flurbereinigungsteilnehmer, verwaltungs- räumliche Einordnung Das Verfahrensgebiet umfasst den südlichsten Teil der landwirtschaftlichen Nutzflä-che und einige angrenzende Waldflächen der Gemarkung Reulbach der Gemeinde Ehrenberg, sowie angrenzende Waldflächen aus den Nachbargemarkungen Obern-hausen und Wüstensachsen. Die Entfernung zur Ortslage beträgt für die landwirt-schaftlichen Nutzflächen im Durchschnitt mehr als 4 km. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind ausschließlich Grünland.

Abb. 1: Verfahrensgebiet (umrandet)

Page 11: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

11

Das Verfahrensgebiet wird an seinem süd-östlichen Rand von der B 284 gequert. Der landwirtschaftliche Verkehr ist auf Reulbach ausgerichtet und erfolgt über einen Hauptwirtschaftsweg, der von der K 38 aus Richtung Reulbach kommt und auf dem Sattel zwischen Wasserkuppe und Schafstein in das Netz der Wirtschaftswege über-geht. Das Verfahren hat eine Fläche von 299 ha, davon sind 180 ha Wald- bzw. Gehölzflä-che und 107 ha Grünland. Am Verfahren nehmen 47 Grundeigentümer teil.

2.2 Verwaltungs- und planungsräumliche Einordnung Das Verfahrensgebiet liegt bis auf geringe Teilflächen, bei welchen es sich um eine Waldfläche im Eigentum der Gemeinde Ehrenberg und ein angrenzendes Wegestück handelt, in den Gemarkungen Reulbach und Wüstensachsen der Gemeinde Ehren-berg, die o. g. Teilfläche liegt in der Gemarkung Obernhausen der Stadt Gersfeld.

2.3 Naturhaushalt und Landschaft 2.3.1 Naturräumliche Lage Das Verfahrensgebiet liegt im östlichen Teil des Naturraumes Wasserkuppenrhön. Es handelt sich um Teile des Ostabhanges der Wasserkuppe mit einer Höhenlage von ca. 740 m über NN im Grund des Grumbachtales und fast 900 m über NN ober-halb des Grumbachborns am Rand der Landebahn Wasserkuppe. 2.3.2 Klima Die vergleichsweise niedrige Jahresmitteltemperatur im Verfahrensgebiet von 5° C wird durch das montane Hochlagenklima der Rhön verursacht. Die Jahresnieder-schläge liegen bei 1100 mm bei durchschnittlich 200 Nebeltagen pro Jahr. Die Vege-tationsperiode umfasst nur 170 bis 180 Tage. 2.3.3 Geologie und Böden Die Geologische Karte von Hessen – Blätter Kleinsassen und Gersfeld - weist für das Verfahrensgebiet über dem Teritär und den geschichteten Basalttuffen einen mächti-gen Erguss von Feldspatbasalt aus. Er wird von einem Phonolith durchsetzt, der sich etwa 10 - 15 m deckenartig über ihm ausbreitet. Über dem Phonolith hat sich Basanit stromartig ausgebreitet, darüber Nephelinbasalt. Zwischen den Eruptivgesteinen ste-hen tertiäre Sande an. Diese sind tonig und wasserundurchlässig, infolgedessen tre-ten mehrfach Quellen über den Sanden zu Tage, das Verbreitungsgebiet ist durch sumpfige Beschaffenheit gekennzeichnet. Die Böden im Verfahrensgebiet reichen von basenreichen lehmigen Brauerden un-terschiedlicher Gründigkeit in den unteren und mittleren Lagen bis hin zu flachgrün-digen Rankern in den Oberhängen und Plateaulagen, in denen zum Teil Basaltblö-cke an die Oberfläche treten. Letztere sind durch Auswaschung und Entzug von Nährstoffen zusätzlich verarmt. Sie stellen selbst für die Grünlandwirtschaft Grenzer-tragsböden dar.

Page 12: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

12

2.3.4 Gewässer und Wasserhaushalt Die Darstellung der Gewässer wird in einem separaten Abschnitt unter Punkt 3.3 Wasserwirtschaft und Wasserhaushalt behandelt. Eine Trennung in die Beschrei-bung des Ist-Zustandes unter 2.2.4 und den Entwicklungsmaßnahmen als Punkt 3.3 erscheint wegen der Zielsetzung und der lokalen Begrenztheit des Verfahrens nicht zweckmäßig. Abgesehen vom Grumbach, dieser liegt an der süd-östlichen Grenze des Verfahrensgebietes, kommen nur künstliche Entwässerungsgräben vor. Eine Gewässergüte bzw. Kartierung dieser Daten der Entwässerungsgräben liegt derzeit nicht vor. Diese Daten würden aber keine weitere Information zu den Maßnahmen im Verfahren liefern. 2.3.5 Biotopstruktur Im Rahmen des ökologischen Gutachtens wurde bereits die Biotopstruktur beschrie-ben. Unter Abschnitt 2.3 sind die einzelnen Biotoptypen und Schutzgebiete aufge-führt. Biotope mit einer europäischen Bedeutung sind die montanen mageren Berg-wiesen mit Arnika montane besonders die Borstgrasrasen. Ebenso wurde im Gebiet immer die Vogelart Crex crex beschrieben. Im Untersuchungszeitraum 2001 – 02 konnte kein rufendes Brutpaar lokalisiert werden. Wie auf vielen extensiv und land-wirtschaftlich nicht hoch produktiven Standorten setzt auch im Gebiet der Grum-bachwiesen eine schleichende Verbuschung bzw. gezielte Aufforstung ein. Beson-ders bedauerlich ist dieses durch die Aufforstung mit Fichten. Dieser Umstand führte wahrscheinlich auch zu einer Verschiebung im Artenspektrum. Die Bestände sind ca. 30 Jahre alt und damit nicht schlagreif. Ebenso durch die extreme Höhenlage und den damit verbundenen Schneedruck können auch hier nur wenige wertvolle Stäm-me geerntet werden. Ohne die Nutzung der Landschaft durch den Menschen wären im Verfahrensgebiet folgende Waldgesellschaften anzutreffen: Typischer und Hainsimsen-Zahnwurz-Buchenwald im Wechsel Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald oberhalb 500 m ü NN Hainmieren-Erlenwald und feuchter Bergahorn-Eschenwald Feuchter Bergahorn-Eschenwald Typischer Frauenfarn-Zahnwurz-Buchenwald Bachbegleitender Erlenwald

Vergleicht man die reale Vegetation mit der potentiell natürlichen, so ergibt sich, dass durch menschliche Nutzung die Landschaft eine starke Beeinflussung erfahren hat. Je nach Nutzungsintensität und Bodenverhältnissen besiedeln momentan Grünland-gesellschaften unterschiedlicher Ausprägung, Staudenfluren, Magerrasen und Hec-ken sowie mit Fichten bestockte Aufforstungsflächen die potentiellen Waldstandorte. Grundsätzlich ist das Verfahrensgebiet in Grünland- und Gehölznutzung zu unter-scheiden. Andere Nutzungstypen kommen nicht vor. Der Grünlandbereich zieht sich fast höhengleich um den Osthang der Wasserkuppe. Er wird zu Beginn des nördlichen Drittels der Grumbachwiesen von einem System von Fichtenriegeln unterbrochen. Zwischen Sorgfeldern und Grumbachwiesen befin-det sich eine Einschnürung des Grünlandes durch Aufforstungen aus Westen und Osten. Unterhalb des Grünlandzuges (östlich der B 284) befindet sich Grünland in Verbindung mit Vorwald bis zum Grumbach, der die Verfahrensgrenze bildet.

Page 13: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

13

An Grünlandtypen kommen vor (siehe Karte im Anhang IV): Montane (magere, typische und fette) Goldhaferwiesen Borstgrasrasen Flachmoore Quellmoore Übergangsmoore Kleinere, trockene und lineare Magerrasenkomplexe an den Wegen Ausgeprägte Sukzessionsflächen mit teilweise aufkommenden Gehölzaufwuchs

2.3.6 Landschaftsstruktur Das Relief wird geprägt durch oberen Teil des Ost- und Südost-Abhanges der Was-serkuppe. Es handelt sich um einen von der Wasserkuppe ostwärts verlaufenden Rücken, der dann den Übergangssattel zum Schafstein bildet. Nördlich und südlich davon befinden sich Flächen mit relativ gleichartigem Gefälle wobei der Südostbe-reich in den Grumbachwiesen ein Gefälle von ca. 12 bis 14 % aufweist. Der Ostab-hang der Wasserkuppe, der im Verfahrensgebiet bedingt durch den Sattel zum Schafstein eher nach Nordosten abfällt, ist mit ca. 20 % Gefälle noch steiler.

2.4 Landnutzung und Schutzgebiete Die Landnutzung im Verfahrensgebiet lässt sich in zwei Grundtypen unterscheiden. Zum einen in den landwirtschaftlichen Teil, geprägt ausschließlich in Grünlandbewirt-schaftung und den forstwirtschaftlichen Teil mit der Privatwaldnutzung jüngerer Fich-tenbestände und dem Staatsforst mit seinen naturnahen Buchenwaldungen. Weiter-hin ist noch ein kleinerer Teil Gemeindewald der aber derzeit von einem Fichtenforst durch natürliche Waldbewirtschaftung zu einem standortgerechten Buchenwald um-gebaut wird (Naturverjüngung). An Grünlandtypen kommen vor: Montane (magere, typische und fette) Goldhaferwiesen Borstgrasrasen Flachmoore Quellmoore Übergangsmoore Kleinere, trockene und lineare Magerrasenkomplexe an den Wegen Ausgeprägte Sukzessionsflächen mit teilweise aufkommenden Gehölzaufwuchs

Entsprechend gliedern sich auch die einzelnen Schutzgebiete (siehe auch die Karte auf Seite 14). Das derzeit gemeldete FFH-Gebiet ist mit dem ausgewiesenen Landschaftsschutz-gebiet „Hohe Rhön“ identisch. Das Schutzziel dieses geplanten bzw. gemeldeten FFH-Gebiets liegt besonders bei dem Erhalt der montanen Bergwiesen mit seiner einzigartigen Flora und Fauna. Als Naturschutzgebiet (NSG) wurden sowohl die im südlichen Verfahrensgebiet lie-genden Nass- und Feuchtwiesen am Grumbach zum NSG Rotes Moor, als auch die Blockhalden und naturnahen Buchenwaldgebiete am Schafstein ausgewiesen. Auch diese Gebiete wurden als FFH-Gebiete gemeldet.

Page 14: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

14

Karte aus Natura 2000 vom RP-Kassel (Abgrenzung der geplanten und ge-meldeten FFH und EU-Vogelschutzgebiete)

Damit liegt das Flurbereinigungsgebiet im Bereich folgender festgestellter bzw. ge-planter Schutzgebiete:

• Der östlich der B 284 liegende Teil des Verfahrensgebietes gehört zum Natur-schutzgebiet „Rotes Moor“ (Verordnung vom 7.12.1997, Staatsanzeiger Nr. 22, Seite 3978).

• Das Naturschutzgebiet „Schafstein“ liegt zum größten Teil im Flurbereini-gungsgebiet (Verordnung vom 13.12.1999, Staatsanzeiger Nr. 17, Seite 310).

• Als FFH-Gebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wurden im Verfah-rensgebiet die im Landschaftsschutzgebiet Hohe Rhön liegenden Flächen gemeldet (Meldung in der ersten Tranche).

• Als EU-Vogelschutzgebiet nach der EU-Richtlinie sind im Verfahrensgebiet die im Landschaftsschutzgebiet Hessische Rhön liegenden Flächen und mit den FFH-Gebieten identisch bzw. überlagern diese.

• Die Gemarkung Reulbach liegt im Biosphärenreservat mit Prädikat der UNESCO. Der gesetzliche Status für das Biosphärenreservat ist aus dem HENatG herzuleiten.

• Die Gemarkung Reulbach liegt im Landschaftsschutzgebiet mit Verordnung für den Naturpark "Hessische Rhön", geändert zum "Landschaftsschutzgebiet Hessische Rhön"(Verordnung vom 7.12.1997, Staatsanzeiger Nr. 9, Seite 735).

• Landschaftsschutzgebiet „Hohe Rhön“ (Verordnung vom 23.08.1991, Staats-anzeiger Nr. 37, Seite 2114, zuletzt geändert am 05.02.2003).

• Wasserschutzgebiete: o Beckenmühlquelle (Gemeinde Ehrenberg) StAnz. 46/1983 S. 2202 o Tiefbrunnen Brand (Marktgemeinde Hilders) StAnz. Nr. 15/1981 S 921 o Quelle der LV-Stellung Wasserkuppe (Stadt Gersfeld) StAnz. 1/1984 S. 47 o Ausweisungsverfahren zum WSG Waldmühlenquelle vom 30.08.1990

Page 15: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

15

Abb. 2: Darstellung der ausgewiesenen Schutzgebiete im Bereich des Verfahrens

Es sind keine Maßnahmen beabsichtigt, die den Schutzzwecken zuwiderlaufen. Die Abgrenzung des geplanten Wasserschutzgebietes „Waldmühlenquelle“ werden in der Karte zum Wege- und Gewässerplan dargestellt. Es wird angestrebt die Flächen in der geplanten Zone II in öffentliches Eigentum zu überführen.

2.5 Agrarstruktur Die landwirtschaftlichen Flächen des Verfahrensgebietes werden fast ausschließlich von Bewirtschaftern aus der Gemarkung Reulbach bewirtschaftet. In Reulbach sind 31 Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ansässig, 96 % der landwirt-schaftlichen Fläche der Gemarkung sind Grünland.

Betriebsgröße Anzahl der Betriebe< 10 ha 16 10 ha - 20 ha 13 20 ha – 30 ha 0 30 ha – 50 ha 1 > 50 ha 1

13 Betriebe arbeiten nach dem hess. Kulturlandschaftprogramm (HeKuL) bzw. nach ökologischen Anbauverfahren.

(Alle Angaben Stand 2000 bzw. 2001) Die Flurverfassung der Gemarkung Reulbach beruht auf den Ergebnissen der Erst-flurbereinigung aus den Jahren 1898 –1900, wobei die Waldflächen zum Teil nicht an diesem Verfahren teilgenommen haben.

Page 16: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

16

Das Wegenetz ist in seiner Linienführung überwiegend den topographischen Ver-hältnissen gut angepasst. Gewannlängen und Flurstücksgrößen entsprechen jedoch nicht mehr den neuzeitlichen Erfordernissen der Landwirtschaft. Teilweise sind die Wege zu schmal und die Seitengräben verbesserungsbedürftig. Der Ausbauzustand der Wirtschaftswege entspricht nicht den Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehrs und ist erneuerungsbedürftig. In den Steigungen sind die Wege erosionsgefährdet. Die Seitengräben der Wege sind infolge Verlandung zum Teil nicht mehr funktionsfähig. Die durchschnittliche Größe landwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Privateigen-tum im Verfahrensgebiet beträgt ca. 1,68 ha. Die durchschnittliche Bewirtschaftungs-länge liegt bei ca. 150 m. Im Flurbereinigungsgebiet befinden sich ca. 180 ha Wald bzw. Gehölzflächen. Sie sind mit Ausnahme der im nördlichen und nordöstlichen Teil des Verfahrensgebietes gelegenen zusammenhängenden Flächen der öffentlichen Hand (Gemeinde, Land Hessen) kleinflächig über das gesamte Verfahrensgebiet verstreut und haben den Charakter von Kleinprivatwald. Die Flächen sind überwiegend mit Nadelholz be-stockt. Die größeren zusammenhängenden Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand sind überwiegend mit Buchenwald bestockt. Hierin enthalten ist auch der größte Teil des Naturschutzgebietes „Schafstein“ mit Kern- und Pflegezone. Die Flächen im Natur-schutzgebiet wurden – soweit nicht schon im Eigentum der öffentlichen Hand - ei-gens zu diesem Zweck erworben und dienen nicht der Forstwirtschaft im Sinne einer Ausübung der sogenannten „guten fachlichen Praxis“. Bei den kleinflächigen Waldflächen handelt es sich überwiegend um Privateigentum. Das ökologische Gutachten führt aus, dass der Offenlandcharakter des Verfahrens-gebietes erhalten bzw. wieder hergestellt werden soll. Dazu wird die Beseitigung der störenden Fichtenriegel vorgeschlagen. (Siehe hierzu 3.4 Landschaftsentwicklung). Zum Ausgleich der Rodungen ist am eigentlichen Grumbach die Anlage von Auewald vorgesehen.

2.6 Kulturdenkmale, Ländliche Kultur In der topographischen Karte 5525 Gersfeld ist in der Nähe des Grumbachbornes der Hinweis „Wüstung Grumbach“ angebracht. Am Grumbachborn findet sich eine Hin-weistafel mit Erläuterungen zu der Wüstung. Eine Begehung mit dem Kreisarchäolo-gen ergab keine sichtbaren Relikte. Die Wüstung ist nach seiner Meinung zweifellos vorhanden, allerdings nur durch Bodenfunde nachzuweisen. Bei den anstehenden örtlichen Arbeiten wird auf mögliche Bodenfunde eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. In der Nähe des Grumbachbornes ist ein Bildstock vorhanden. Weiterhin wurden einzelne alte Grenzsteine aus Sandstein vorgefunden, welche die Jahreszahlen 1751 aufweisen. Ebenso wurden historische Grenzsteine aus dem 17. Jahrhundert an der Gemarkungsgrenze Reulbach/Wüstensachsen aufgefunden.

Page 17: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

17

3. Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes

3.1 Neugestaltungsgrundsätze Als Hauptziel aller Maßnahmen im Verfahrensgebiet wird die Erhaltung und Verbes-serung der Mittelgebirgs- und Kulturlandschaft angesehen. Dieses Ziel ist langfristig nur mit der Sicherung der bäuerlichen Landwirtschaft zu erreichen. Diese leistet mit der Landbewirtschaftung und der damit verbundenen Offenhaltung der Landschaft neben der Produktion von Nahrungsmitteln bei gleichzeitiger Erhaltung und Verbes-serung der ökologischen und landschaftlichen Vielfalt einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege. (Verbindung zwischen Agrarstrukturverbesserung und Land-schaftspflege unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Ausgleichsfunkti-on des ländlichen Raumes.) Zur Sicherung der bäuerlichen Landwirtschaft ist neben der Verbesserung der Arbeitsbedingungen an eine Verringerung der Arbeitszeiten zu denken, ebenso ist eine Erhöhung des betriebswirtschaftlichen Erfolges der landwirt-schaftlichen Betriebe notwendig. Im Sinne einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung als Ziel einer kommunalen Agenda 21 sollen Wirtschaft, soziale Belange und der dauerhafte Erhalt der natürli-chen Lebensgrundlagen - soweit es mit den Mitteln des Flurbereinigungsverfahrens möglich ist und diese von den Zielsetzungen des Flurbereinigungsverfahrens abge-deckt sind - in Einklang gebracht werden. Mit den Möglichkeiten des Flurbereinigungsverfahrens ist eine Senkung der Erzeu-gungskosten auf verschiedene Arten möglich. Angesichts der gebotenen Schonung der natürlichen Ressourcen und der natürlichen Standorteignung ist die Senkung der Kosten nicht durch eine Steigerung der Flächenerträge sondern durch die Verminde-rung des Produktionsaufwandes anzustreben. Die Erhaltung und Stärkung der Land- und Forstwirtschaft stellt einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftssicherung des ländlichen Raumes und zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen dar. Unter Berücksichtigung des multifunktionalen Aspekts der Landwirtschaft; Verbesse-rung der landwirtschaftlichen Produktion und der Betriebssysteme, auch durch Ent-wicklung der Infrastruktur und den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Na-turhaushaltes muss die Verkehrserschließung durch bedarfsgerechte Straßen und Wege gesichert werden. Dabei ist auf die schonende Einfügung von Wegen beson-ders zu achten, Linienführung und Art des Ausbaus sind kritisch zu prüfen und sorg-fältig zu planen. Alle Möglichkeiten zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung der Eigenart und Vielfalt von Natur und Landschaft sowie zur Wasserspeicherung und zur Vermeidung der Bodenerosion sind zu nutzen. Die in den Richtlinien für den ländlichen Wegebau festgelegten Dimensionen können z. T. unterschritten werden, um den Geländeverbrauch zu reduzieren und somit die Eingriffe in Natur und Land-schaft zu minimieren. Die in Jahrhunderten gewachsene bäuerliche Kulturlandschaft ist als natürliche Lebensgrundlage zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.

Page 18: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

18

Planungsgrundlagen sind (siehe auch Ziffer 1.2): - Regionaler Raumordnungsplan Nordhessen - Landschaftsplan und Flächennutzungsplan der Gemeinde Ehrenberg

(Entwurf) - Agrarstrukturelle Vorplanung 3. Stufe - Ökologisches Gutachten zum Flurbereinigungsverfahren - Landnutzungskonzeption - Vorplanung des Naturschutzes gemäß § 38 FlurbG - Neugestaltungsgrundsätze

Die Neugestaltung ist auf die Erreichung der Verfahrensziele (vgl. Ziff. 1.1) ausge-richtet. Die im Ausführungsplan mit Kostenvoranschlages und der Ausbaukarte dar-gestellten Ausführungsmaßnahmen sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemein-schaft und der Gemeinde abgestimmt und sollen realisiert werden.

3.2 Verkehrserschließung 3.2.1 Klassifizierte Straßen Das Verfahrensgebiet wird im süd-östlichen Teil von der B 284 durchquert. Im westli-chen Bereich stößt es an die Landesstraße L 3068 im Bereich des Parkplatzes Ful-daquelle und im östlichen Teil an die Kreisstraße K 38. Ein näheres Eingehen auf übergeordnete Straßen ist auf Grund von der Lage, Größe und Nutzung innerhalb des Verfahrensgebietes ohne Belang. 3.2.2 Gemeindestraßen Gemeindestraßen sind im Verfahrensgebiet nicht vorhanden. Im Rahmen der. Neu-ordnung ist theoretisch die Ausweisung und Neuwidmung von weiteren Gemeinde-straßen möglich, darunter fallen nach dem Hess. Straßengesetz auch die öffentlichen Fußwege. Planungsabsichten in diesem Bereich bestehen derzeit aber nicht. 3.2.3 Land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege Verbindungswege schließen einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätten, Gehöftsgruppen und Weiler an das übergeordnete Verkehrsnetz an oder verbinden diese untereinander oder mit benachbarten Orten. Sie dienen auch der Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung sind Verbindungswege grundsätzlich frostsicher auszubauen, damit eine ganzjährige Nutzbarkeit erreicht werden kann. Auch hinsichtlich der Entwurfselemente in Lage und Höhe sind an Verbindungswege erhöhte Anforderungen zu stellen; Hinweise dazu sowie auch zum Ausbaustandard enthalten die Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Die Anlage und der Ausbauzustand des ländlichen Wegenetzes bestimmen ent-scheidend über den betriebswirtschaftlichen Erfolg in der Außenwirtschaft der land-wirtschaftlichen Betriebe. Durch ein gut ausgebautes, genügend dichtes Wegesys-tem werden durch die Ausnutzung der möglichen Fahrgeschwindigkeiten und La-

Page 19: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

19

dungskapazitäten moderner landwirtschaftlicher Maschinen neben Arbeitszeit und Energie auch der notwendige Kapitaleinsatz durch Verringerung des Verschleißes in Verbindung der Erhöhung der Lebensdauer der Maschinen deutlich vermindert. Verbindungswege schließen einzelne land- und forstwirtschaftliche Betriebsstätten, Gehöftgruppen und Weiler an das übergeordnete Verkehrsnetz an oder verbinden diese untereinander oder mit benachbarten Orten. Sie dienen auch der Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund ihrer hohen Bedeutung sind Verbindungswege grundsätzlich frostsicher auszubauen, damit eine ganzjährige Nutzbarkeit erreicht werden kann. Auch hinsichtlich der Entwurfselemente in Lage und Höhe sind an Verbindungswege erhöhte Anforderungen zu stellen; Hinweise dazu sowie auch zum Ausbaustandard enthalten die Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Den Charakter eines Verbindungsweges hat höchstens der Wegezug Nr. 12 über Nrn. 14 tlw. und 21 nach dem Ausbau und unter Berücksichtigung des Anschlusses an den Weg Nr. 11; allerdings ausschließlich auf Grund der Lage zwischen der L 3068 und der K 38. Von ihrer Nutzung her ist diese Verbindung eher als Hauptwirt-schaftsweg bzw. Wirtschaftsweg anzusprechen. Es ist aber nicht beabsichtigt den Verbindwegcharakter zu fördern. Um dieses auch deutlich aufzuzeigen, wurde be-reits an der Zufahrt vom Parkplatz „Fuldaquelle“ eine Wegeschranke aufgestellt. Hauptwirtschaftswege erschließen größere landwirtschaftliche Gebiete, nehmen den Verkehr der in sie einmündenden Wege auf und dienen auch der Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke unmittelbar. Sie sind in der Regel ganzjährig stark beansprucht. Als echter Hauptwirtschaftsweg ist somit nur der in Serpentinen von der K 38 (Ver-bindung Reulbach zur B 284) bis zur Grenze des Verfahrensgebietes am Sattel zwi-schen Wasserkuppe und Schafstein führende Wege (Nrn. 11, 12, 14 tlw. u. 21) an-zusprechen. Seine Verlängerung führt bis zur L 3068 im Bereich des Parkplatzes Fuldaquelle. Dieser ist – besonders in den Steilstücken - stark erosionsgefährdet. Da er auch zur Holzabfuhr für den gesamten südlichen Bereich der Gemarkung Reul-bach von großer Bedeutung ist, sollte er einen seiner Beanspruchung angemesse-nen Ausbau erhalten. Für diesen Fall müssten der Weg und die angrenzenden Grundstücke zum Verfahren zugezogen werden. Dies ist die erklärte Absicht sowohl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft als auch der Gemeinde und so vorge-sehen. Wirtschaftswege erschließen kleinere landwirtschaftliche Gebiete und dienen der Bewirtschaftung von Grundstücken. Sie verdichten das System der Hauptwirt-schaftswege derart, dass die Zuwegung aller Grundstücke gewährleistet ist. Wirt-schaftswege werden meist nur gering und in manchen Jahreszeiten überhaupt nicht beansprucht. Im Verfahrensgebiet entwickelt sich das Wirtschaftswegenetz fächerförmig vom Ende des Weges Nr. 11 auf dem Sattel zwischen Wasserkuppe und Schafstein aus. Es wird weitgehend angehalten. Die Wege sind der Oberflächengestalt überwiegend gut angepasst, so dass die Erosionsgefahr für den Boden vermindert wird. Die größte Bedeutung für die Erschließung der eigentlichen Grumbachwiesen hat der Weg Nr. 16. Er erschließt beidseitig die im Privateigentum befindlichen Grundstücke.

Page 20: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

20

Zur zweckmäßigen Neugestaltung der land- und forstwirtschaftlichen genutzten Flä-chen entfallen einige Wege bzw. Teilstücke von Wegen. Soweit möglich, wurden die-se bereits in der Neugestaltungskonzeption erfasst. Dies gilt insbesondere für den letzten Teil der (Stich-)Wege Nrn. 16, 17 und 19. Mit Ausnahme des Wegezuges Nrn. 12, 21, 11 und seiner Verlängerung in Richtung Parkplatz Fuldaquelle sowie die Wege Nrn. 14 und 16 dienen alle weiteren Wirt-schaftswege nur in geringem Umfange als Holzabfuhrwege für die anliegenden Grundstücke. Sämtliche durchgehenden Wegeverbindungen werden in folge der Nähe zur Was-serkuppe stark als Wander- und Loipenwege, z. T. auch als Radwanderwege, ge-nutzt. Dieses Gebiet hat für den Tourismus eine hohe Bedeutung. Auch daher ist der Hauptwirtschaftsweg Nrn. 12, 14 tlw., 21, 11, der auch eine direkte Abkürzung von der Wasserkuppe nach Reulbach darstellt, mit einer Schranke versehen worden, um privaten PKW-Verkehr, welcher nichts mit der Flächenbewirtschaftung zu tun hat, zu unterbinden.

Abb.3: schematische Darstellung des Netzes der vorhandenen Verkehrswege.

Page 21: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

21

3.3 Wasserwirtschaft und Wasserhaushalt Gewässer besitzen neben ihrer wasserwirtschaftlichen eine wichtige ökologische Funktion. Fließgewässer und ihre Ufer werden von einer Vielzahl speziell an diese Lebensräume angepassten Arten der Fauna und Flora bewohnt und stellen in ihrer Gesamtheit ein Vernetzungselement zwischen den unterschiedlichen Ökosystemen dar. Der Gehölzbewuchs entlang der Gewässer ist ein wichtiges Element des Land-schaftsbildes. Aufgrund der wichtigen ökologischen Funktionen der Gewässer ist bei allen Verbesserungsmaßnahmen die Erhaltung bzw. Herbeiführung eines naturna-hen Zustandes anzustreben. Durch großzügige Begrenzung der Gewässergrund-stücke soll insbesondere bei den ständig wasserführenden Gewässern die eigen-dynamische Entwicklung der Gewässer gefördert werden, so dass durch das Wech-selspiel von Erosion und Sedimentation eine maximale Strukturvielfalt entstehen kann. Die Gewässer im Verfahrensgebiet sollen gemäß dem in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ih-rer Ufer und Auen dienen, entworfenen Leitbild erhalten bzw. entwickelt werden. Nach diesem Leitbild ist ein naturnahes Fließgewässer grundsätzlich dadurch ge-kennzeichnet, dass seine naturraumtypische Eigendynamik und die Fähigkeit zur Selbstregulation sich in hohem Maße entfalten können. Da im Verfahrensgebiet als echtes natürliches Gewässer der Grumbach an der südli-chen Verfahrensgrenze verläuft, muss auch die Aufmerksamkeit der Wasserwirt-schaft auf die z.T. künstlichen Wassergräben gerichtet werden. Gerade an diesen Gräben Nrn. 400 – 427 sollen Uferstreifen entstehen. Durch großzügige Begrenzung der Gewässerparzellen, d.h. die Ausweisung von Uferrandstreifen 5-10 m, soll insbe-sondere bei den ständig wasserführenden Gewässern die eigendynamische Entwick-lung der Gewässer gefördert werden, so dass durch das Wechselspiel von Erosion und Sedimentation eine maximale Strukturvielfalt entstehen kann. Diese Uferstreifen werden mit folgender Zielsetzung angelegt:

Schutz des Gewässers vor Viehtritt Schutz der Gewässer vor fremden Einträgen Schaffung einer natürlichen Dynamik in einem erforderlichen Umfang Entwicklung von naturnahen Bachvegetationen Schaffung und Verbesserung von Vernetzungsstrukturen an den wasserfüh-

renden Gräben in der freien Landschaft Die Entwicklung von Ufergaleriewäldern ist dabei aber nicht geplant und er-

wünscht. Um der Eigendynamik eines Fließgewässers ausreichende Entfaltungsmöglichkeiten zu geben, ist der Grunderwerb zur Vergrößerung des Gewässerflurstückes die ent-scheidende Voraussetzung. Wegen der hohen ökologischen Effizienz sind Aktivitäten der Flächenbereitstellung in der Regel allen baulichen Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer vorzuziehen. Als Minimalwert für die Breite des erforderlichen Geländestreifens sollte auf jeder Seite des Gewässers ab Böschungsoberkante das fünffache der Breite des Gewässerspiegels angehalten werden. Mindestens sollte jedoch neben dem Uferstreifen, dessen Breite sich aus dem § 86 Hessischen Was-sergesetz ergibt (10 m), ein Gesamtstreifen von mindestens 5 m bis 10 m Breite als Pufferbereich vorgesehen, bzw. erworben/bereitgestellt werden. Dieses bezieht sich

Page 22: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

22

aber im besonderen auf den Uferstreifen Anlage Nr. 609 am Grumbach dessen Brei-te auf möglichst über 10m festzusetzen ist. Alle weiteren Uferstreifen sollten eine Gesamtbreite von insgesamt 8 bis max. 10 m erhalten. Sie liegen alle an Seitengerinnen bzw. Wiesengräben mit dem Zufluss zum Grumbach oder dem Mühlgraben nach Reulbach. Dieses betrifft die Gewässer und Grabensysteme in den Grumbachwiesen. Die Neuanlage von Uferstreifen soll nur an den Gewässern Nrn. 400, 414, 418, 419, 422 und 427 in der kleineren Variante (8,00 – 10,00 m Gesamtbreite) umgesetzt werden. Diese Wasserzüge, welche in der Regel ganzjährig Wasser führen, sollen vor Vieh-tritt geschont werden. Eine sehr breite Ausweisung von Uferstreifen in diesen Berei-chen hätte aber eher eine kontraproduktive Wirkung auf die Ziele des Naturschutzes bezüglich des angestrebten Zieles des Offenlandcharakters der Landschaft. Breite Uferstreifen in diesen Breichen würden langfristig zu Gehölzlinien mit ihren Riegel-funktionen in der Landschaft führen. Das Abholzen der Fichtenquerriegel würde dann bei einer gleichzeitigen Ausweisung neuer sehr breiter Querriegel in der Bevölkerung wie auch bei den Vertretern des Naturschutzes auf völliges Unverständnis stoßen. Dementsprechend werden diese Streifen auf ca. 3 – 4 m einseitig festgelegt. Die er-worbenen Geländestreifen sind dann aber vor der angrenzenden Nutzung zu schüt-zen. Das Gewässer- bzw. Grabensystem soll aber in den Grundzügen so beibehalten werden, zumal es sich aus der Bewirtschaftung entwickelt hat, und sich auch über die Jahrzehnte so bewährt hat. Wichtig ist dabei eher, die destruktive Wirkung des Wassers im Verfahrensgebiet zu minimieren, und das Wasser eher „spazieren zu führen“. Kleinere dezentrale Wasseraufnahmen in den Flächen (poriger Untergrund) sollen noch zu einer Verbesserung der potentiellen Grundwasserneubildung führen. Gemeingebrauch und Eigentümergebrauch an den Gewässern dürfen jedoch durch die Ausweisung der Uferstreifen nicht eingeschränkt werden. Die Anlage von mehre-ren Viehtränken (Ausführung als sog. Saugpumpen) erscheint notwendig, da die Gewässer mit Schutzstreifen gesichert werden, so dass der Zugang des Viehs zu den Gewässern unterbunden wird. Am Verlauf der natürlich fließenden Gewässer im Verfahrensgebiet sind keine Ver-änderungen vorgesehen. Ebenso ist die Neuanlage von Bauwerken nicht vorgese-hen, lediglich der Austausch oder die Instandsetzung von Durchlässen sind in Ver-bindung mit Wegebaumaßnahmen möglich. 3.3.1 Gewässer Der Mühlgraben (Nr. 400) (tlw. auch als Reulbach bezeichnet) AEO = 1,115 km² Derzeitiger Zustand: Der Oberlauf des Mühlgrabens (Gewässer Nr. 400) zwischen seinem Beginn am Grumbachborn bis zum Sattel zwischen Wasserkuppe und Schafstein (Querung We-ge Nr. 11 und 12) ist künstlich angelegt. Er fließt mit einem Gefälle von knapp 5 %

Page 23: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

23

diagonal zu den Höhenlinien. Anschließend verläuft er mit natürlichem Gefälle in Richtung Reulbach. Ursprünglich wurde er angelegt um die Waldmühle in Reulbach mit Wasser zu versorgen. Da das Mühlenrecht zwischenzeitlich erloschen ist, fällt diese Bedeutung weg. Allerdings wird aus ihm kurz vor dem Ende des künstlichen Verlaufes Wasser für die auf dem Grundstück Fl. 11 Flst. 3 vorhandenen Fischteiche entnommen. Durch Viehtritt wird das Ufer beschädigt und dadurch die tiefer liegenden Flächen beeinträchtigt. Besonders am Mühlgraben Gewässer Nr. 400 sollen Überläufe (Was-serabschläge), welche das Winterhochwasser geregelt abführen, geschaffen werden. Damit sollen die alljährlich wiederkehrenden Hochwasserereignisse und den damit zusammenhängenden Schäden an den landwirtschaftlichen Wegen möglichst dau-erhaft vermieden werden. Am Mühlgraben sind sowohl auf dem Grundstück Fl. 11, Flst. 3 und angrenzend mehrere Fischteiche angelegt worden, die direkt aus dem Mühlgraben mit Wasser gespeist werden. Diese Fischteiche führen zu einer deutlichen und nachhaltigen Veränderung der unterliegenden Gewässerbiozönose. Im Zuge des Verfahrens wird versucht bei dieser Problematik eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Kern-punkt aller Maßnahmen an den Gewässern ist ihre zukünftige Nutzung bzw. die Nut-zung der Uferbereiche. Eine Entscheidung darüber hat unmittelbaren Einfluss auf die Wasserführung im Gebiet besonders aber auch auf den künstlich geführten Teil des Mühlgrabens, der den Fischteichen als Wasserzufluss dient. Der Forderung von Naturschützern den künstlich geführten Teil des Mühlgrabens einzuziehen und das anfallende Wasser im natürlichen Verlauf abzuführen kann nicht entsprochen werden. Die Fischteiche besitzen mit Datum vom 29.7.1986 eine wasserrechtliche Plangenehmigung (Eintragung im Wasserbuch Blatt Werra, A 1a/925, A 5/295 und B 1a/73). Dabei muss eine Wassermindestmenge von 2l/s im Hauptgerinne (Gewässer) verbleiben. Dem Ansinnen, durch den fehlenden Frisch-wasserzufluss könnten die Fischteiche als sogenannte „Himmelsteiche“ zu Amphi-bienbiotoben umgestaltet werden, kann somit nicht entsprochen werden. Zur Umset-zung der Planung ist es zwingend notwendig das Einvernehmen mit den Grundei-gentümern herzustellen. Ein Erwerb des Grundstückes mit Naturschutzmitteln wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Deshalb kann an dem eigentlichen künstlich fließenden Gewässer keine Veränderung erfolgen. In diesem Fall sind die tiefer lie-genden Flächen durch die Anlage eines beidseitigen Schutzstreifen zu sichern. Zur Vermeidung der Beeinträchtigung der Ufer durch Viehtritt ist eine Einzäunung durch-zuführen. Der Grumbach AEO = 5,3 km² Derzeitiger Zustand: Der Grumbach stößt an den süd-östlichen Teil des Verfahrensgebietes. Größtenteils hat das Gewässer einen sehr naturnahen Verlauf mit Ufergehölzen mit Auewaldcha-rakter und Staudenflur. Die Flurlage am NSG „Rotes Moor“ ist Brut- und Einstands-gebiet des Schwarzstorches. Der eigentliche Grumbach liegt aber nicht im Verfah-rensgebiet.

Page 24: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

24

Abb.4: schematische Darstellung des Gewässer-

netzes

Der Wasserabfluss ist im Verfahrensgebiet zweigeteilt. Zum einen ist der Abfluss aus dem nördlichen Gebiet über den Mühlgraben und durch die natürliche Wasserschei-de (verlaufend über den Höhenzug über den Schafstein) in Richtung Reulbach zum Brandbach und dann in die Ulster. Dieser Abfluss ist bedingt durch den Mühlgraben teilweise künstlich. Der südliche Teil des Verfahrensgebiet hat seinen Abfluss über den Grumbach Richtung Wüstensachsen und dann in die Ulster. Dieses entspricht auch den natürlichen topographischen Gegebenheiten. Der Reulbach hat ein Was-sereinzugsgebiet von AEO = 2,7 km², der Grumbach von AEO = 5,3 km². Beide Ge-wässer fließen letztendlich in die Ulster. Das Wassereinzugsgebiet der Ulster bis zum Einlauf des Brandbaches umfasst eine Fläche von AEO = 72,29 km². Da derzeit schon Wasser über die Uferböschung des Gewässers Nr. 400 tritt und damit auch dem Grumbach zufließt, werden die geplanten Überlaufbauwerke Nrn. 500 bis 502 keine nachhaltige Auswirkung auf das Abflussvorkommen haben. Dieses ist auch darin zu sehen, da die Bauwerke auch nur bei Hochwasser anspringen, was aber auch dem derzeitigen mengenmäßigen Zustand grundsätzlich entspricht. Die im Verfahrensgebiet vorhandenen natürlich fließenden Gewässer sind in ihrem tatsächlichen Verlauf auszuweisen. Sofern vom Flächenmanagement möglich sind sie mit einem ausreichend breiten Schutzstreifen zu versehen. Die Anpflanzung von Gehölzen in den Schutzstreifen, notfalls auch eine natürliche Sukzession der Flä-chen, hat sich der im ökologischen Gutachten gewünschten Offenhaltung der Land-schaft im Bereich der Grumbachwiesen unter zu ordnen. Soweit möglich sollen die Gewässer im natürlichen Gefälle verlaufen. In Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand sind oder die in ähnlicher Weise dem Naturschutz

Page 25: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

25

dienen, sollten die Gewässer „völlige Bewegungsfreiheit“ erhalten. An die Stelle der Ausweisung eines eigenständigen Gewässergrundstückes tritt in diesem Fall eine im Flurbereinigungsplan festzusetzende Wasseraufnahme. Dies trifft insbesondere in den östlichen Bereichen des Verfahrensgebietes zu, überwiegend süd-östlich der Bundesstraße B284, aber auch östlich des Weges Nr. 17. Ebenfalls sollen in der Kernzone des Naturschutzgebietes „Schafstein“ keine Gewässergrundstücke ausge-wiesen werden. Statt dessen sind auch hier Wasseraufnahmen vorgesehen. Das Gewässer bzw. der Graben Nr. 414 Der Graben soll in seiner offenen Bauweise erhalten und teilweise neu gestaltet wer-den. Das anfallende Hangwasser sowie das Wasser aus dem Wegeseitengraben am Weg Nr. 19 werden in dem angrenzenden Grundstücken offen geführt. Der Graben wird auf 300 m Länge als flache Mulde (Tiefe 60cm, Breite maximal 5m) teilweise mit Steinschüttung gegen die Sohlerosion gestaltet. An zwei natürlichen Geländesenken werden Grabentaschen für eine Wasserrückhaltung vorgesehen. Das Gewässer bzw. der Graben Nr. 433 Der Graben soll in einer offenen Bauweise gestaltet werden. Das anfallende Hang-wasser sowie das Wasser aus dem Wegeseitengraben am Weg Nr. 11 werden in dem vorhandenen Grundstück offen geführt. Der Graben wird auf 80 m Länge als flache Mulde (Tiefe 60cm, Breite maximal 5m) gestaltet. Im weiteren Verlauf wird ei-ne freie Wasseraufnahme angestrebt. 3.3.2 Rechte an Gewässern Bei dem Mühlgraben (Nr. 400) ist das Mühlenrecht für die Waldmühle vor Reulbach erloschen. Die Rechte zur Entnahme von Wasser zur Betreibung der Fischteiche in der Flur 11, Flurstück 3 besteht mit Erlaubnis des Wasserwirtschaftsamt-Fulda mit Datum vom 29.071986, eingetragen im Wasserbuch Werra A 5/295 und A 1a/925 sowie Quellnutzung B 1a/73. 3.4 Landschaftsentwicklung 3.4.1 Planungsgrundlagen Landschaftsentwicklung Die Planungsgrundlagen für die Landschaftsentwicklung basieren auf den bisher vor-liegenden Gutachten und Entwicklungsplänen. Dabei wird ein besonderes Augen-merk auf die Ergebnisse des ökologischen Gutachtens gelegt. Zum einen ist dieses Gutachten das jüngste, des weiteren hat es die größte Untersuchungstiefe und -breite. Die einzelnen Parzellen und Biotope wurden punktscharf aufgenommen, so dass eventuelle Fehlinterpretationen soweit wie möglich ausgeschlossen werden können (siehe hierzu auch den Absatz 2.3 Schutzgebiete). Folgende Kartierungen und Gutachten liegen bereits vor: Kartierung der schutzwürdigen Biotope in Hessen, Bezirksdirektion für Forsten

und Naturschutz 1978 Biotopkartierung in Hessen, RP Kassel, 1992 – 1993, Blätter Gersfeld und

Kleinsassen Regionales Landschaftspflegekonzept, ARLL Fulda, 1994 – 1999 Rahmenkonzept zum Biosphärenreservat (Büro Grebe) aus dem Jahr 1994 Pflege- und Entwicklungsplan hessischen Rhön, Büro Grebe 1995 – 1998

Page 26: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

26

Artenschutzkonzept für das Biosphärenreservat, Altmoos 1995 – 1998 Leitartenkonzept im Biosphärenreservat, HGON, Büro Bioplan 1999 Planungen Artenschutz im Biosphärenreservat, HGON, Büro Bioplan 1999 Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, RP Kassel 1999 Ökologisches Gutachten (Kirchner / Herget und Wienröder) aus dem Jahr 2001 Vorplanung Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 38 FlurbG unter Federfüh-

rung der Oberen Naturschutzbehörde vom 5. 9. 2002 Landschaftsplan der Gemeinde Ehrenberg 1999 – 2000 Landnutzungskonzeption der Hauptabteilung Landwirtschaft, Forsten und Natur-

schutz des örtlich zuständigen Landrates als Behörde der Landesverwaltung aus dem Jahr 2002

Ökologisches Gutachten (Kirchner / Herget und Wienröder) aus dem Jahr 2002, Vertiefende Untersuchung Tagfalter

Ökologisches Gutachten (Kirchner / Herget und Wienröder) aus dem Jahr 2002 Fachbeitrag „Geobotanische Daueruntersuchung“

Kaum ein zweites Gebiet in der Rhön wurde so beplant wie die Grumbachwiesen und Sorgfelder. 3.4.2 Zielsetzung des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung Die allgemeinen Ziele der Landschaftspflege im Rahmen des Flurbereinigungsver-fahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen: Erhaltung der teilweise seltenen Lebensräume und Lebensgemeinschaften Vermeidung der Nivellierung von Standorten und Lebensräumen Sicherung und Verbesserung von Bachökosystemen hinsichtlich ihrer landschaftli-

chen Schönheit und Bedeutung als Komplex teilweise seltener Lebensräume Die dauerhafte Sicherung und Erhaltung von Magerrasenstandorten als Teil der

Biozönose mit seiner Bedeutung als Komplex teilweise seltenster Lebensräume Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die durch das Flurbereini-

gungsverfahren bedingte Eingriffe in Natur und Landschaft. Alle diese Ziele wurden bereits in den vorliegenden Biotopplanungen und Untersu-chungen besonders im ökologischen Gutachten erwähnt. 3.4.2.1 Biotopstruktur im Verfahrensgebiet In Untersuchungsraum ist heute noch eine zwar extensive aber doch nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung vorhanden. Sämtliche landwirtschaftlichen Flächen wer-den aus einem der landwirtschaftlichen Extensivierungsprogrammen (HeKuL oder Help) gefördert. Das ganze Gebiet ist schutzwürdig (sei es nun tlw. NSG, als FFH-Gebiet gemeldet oder WSG usw.) was letztendlich auch seinen Niederschlag in den vielen Untersuchungen und geplanten Unterschutzstellungen wie auch Auswei-sungsverfahren zeigt. Störend im Gebiet sind besonders für die Bodenbrüter die Fichtenquerriegel. Ebenso stellt auch für das Gewässersystem Nr. 400 die Fisch-teichanlage einen gewissen Störfaktor dar. Auch die landwirtschaftliche Nutzung der Gewässerränder und anmoorigen Standorte mit seinem Viehtritt hinterlassen seine Spuren und Auswirkungen. An Biotopstrukturen sind die Grünlandtypen von Borstgrasrasen, verschiedene Ty-pen der Goldhaferwiesen, Flachmoore, Quellmoore, Übergangsmoore und letztlich

Page 27: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

27

auch Hochstaudenfluren (aber im geringeren Umfang) aufzufinden. Die Kombination all dieser Grünlandformen und das kleinräumige Mosaik dieser Typen und die Vielfalt dieser Lebensraumtypen macht letztlich die Qualität des Gebietes aus. Außer den Goldhafer-Fettwiesen müssen alle anderen Grünlandtypen als hoch schützenswert eingestuft werden. Dieser Grünlandtypus (Goldhafer Fettwiesen) macht aber nur 10-13% des Grünlandes aus. Also weniger als 4% der Gesamtver-fahrensfläche. Bei dem Ökosystem Wald sieht das Verhältnis etwas anders aus. Abgesehen vom Naturschutzgebiet (NSG-Schafstein) sind die weiteren Waldflächen überwiegend mit nicht standortgerechten Fichten bestockt. Der extrem trockene Sommer 2003 hat zu einer Massenvermehrung des Borkenkäfers bei der Fichte geführt (fehlender Saft-druck). Da durch Schneedruck ohnehin etliche Fichten bereits unter Wipfelbruch und Gabelkronen litten wird dieses Ereignis nun einen weiteren Ausfall bei der Fichte ha-ben. Die Fichtenaufforstungen im Verfahrensgebiet umfassen eine Fläche von ca. 36,9 ha., dieses macht ca. 20% der Waldflächen im Verfahrensgebiet aus. Alle weite-ren Waldflächen bestehen aus naturnahen und standortgerechten Buchenwaldvari-anten. 3.4.3 Eingriffsregelung 3.4.3.1 Eingriffsermittlung und Kompensationsbedarf Die Regelung von Eingriff und Ausgleich lassen sich in diesem Verfahren nicht so einfach abhandeln. Dieses liegt zum einen an der naturschutzfachlichen Qualität des Gebietes, zum anderen aber auch an der Novellierung des HENatG. So müssen die wege- und wasserbaulichen Maßnahmen aus dem Jahr 2002 nach dem alten HENatG von ihrer Eingriffsrelevanz abgearbeitet werden, zumal die Abstimmung für diese Maßnahmen vor der Novellierung erfolgt ist (Juni 2002). Weiterhin muss natür-lich auch die Gesamtproblematik der Schutzgebiete und damit auch der FFH-Prognose erörtert werden. Die Flächenbereitstellung für die landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt im Flurbereinigungsverfahren. Grundsätzlich gilt immer noch, auch nach der Novellierung des HENatG, bei Eingrif-fen die Abfolge Vermeidung, Minimierung, Ausgleich und Ersatz. Zwar wird im neuen HENatG der Ausbau und die Instandsetzung der landwirtschaftlichen Wege in einer neuen Eingriffkategorie gesehen, muss aber dann wieder unter Berücksichtigung aller weiteren gesetzlichen Vorgaben und der Schutzgebietsvorgaben abgearbeitet werden. Dabei geht der FFH-Prognose eine zentrale Bedeutung zu. Mit der Einführung der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume so-wie der wild lebenden Tiere und Pflanzen der sog. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) (92/43/EWG), wurde im Jahr 1992 erstmals eine umfassende gesetzliche Re-gelung zum Schutz der biologischen und ökologischen Vielfalt und zur Förderung des europäischen Naturerbes durch die europäische Union eingeführt. In Ergänzung zu den Vogelschutzrichtlinien werden damit die kohärenten Schutzge-biete (Natura 2000) ausgewiesen. Damit rückt der Lebensraumschutz und damit der Schutz einzelner Arten und Ökosystem in eine zentrale Rolle. Die FFH-Prüfung sel-ber beruht auf der Vorschrift des Art. 6 Abs. 3 u. 4 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU. Dabei nimmt der § 34 BNatSchG die zentrale Vorschrift zur eigentlichen

Page 28: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

28

Durchführung der Prüfung ein. Im Rahmen der Novellierungen des Hessischen wie des Bundesnaturschutzgesetzes wurde das europäische Naturschutzrecht mit in die nationale Rechtsprechung übernommen. Dagegen liegen derzeit aber noch keine verbindlichen Verwaltungsvorschriften für die Durchführung der FFH-Prüfung in Hes-sen vor. Festzuhalten bleibt aber die Verpflichtung einer Prüfung der geplanten Maß-nahmen auf die Entwicklung der Arten und Lebensräume im Verfahrensgebiet. Im Rahmen des ökologischen Gutachtens wurde bereits ein besonderer Schwerpunkt auf den Artenschutz gelegt, so dass die hier erworbenen Daten und Fakten eine gute Basis zur Prognose geben. Letztendlich werden die verfahrensbezogenen Eingriffe auch nur durch die Art der Baumaßnahmen ausgelöst. Diese sind im Regelfall die Wege- und Wasserbaumaßnahmen. Da im Verfahrensgebiet keinerlei Nutzungsän-derungen von Grünland zu Acker geplant sind, kann dieser Bereich vernachlässigt werden. Anders ist dieses aber mit dem Thema der Änderung der Wald und Grün-landgrenzen. Dieses orientiert sich aber an den Ergebnissen des ökologischen Gut-achtens und wurde bereits im Zuge der Aufstellung dieses Gutachtens hinreichend diskutiert. Nach dem alten HENatG müssen die Baumaßnahmen an den Wegen Nrn. 12, 21 14tlw. 16tlw. Und 17tlw. Beurteil werden. Alle weiteren Baumaßnahmen sind unter Beachtung des novellierten HENatG zu beachten.

3.4.3.2 Vermeidung und Minimierung Im Verfahrensgebiet liegen schutzwürdige Biotope verschiedenster Art. Diese sind im ökologischen Gutachten beschrieben. Diese Flächen werden im Flurbereinigungsver-fahren mit besonderer Sorgfalt behandelt. Eine Beeinträchtigung dieser Strukturen durch flurbereinigungsbedingte Baumaßnahmen wird, soweit es möglich ist, vermie-den. Ziel der Flurbereinigung ist, diese Strukturen durch gezielte landschaftsgestal-tende Maßnahmen (auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu erhalten bzw. die Funktionsfähigkeit für den Naturschutz zu optimieren. Als Beispiel der Minimierung von Eingriffswirkungen werden folgende Maßnahmen umgesetzt.

Die Wegebaukörper werden den tatsächlichen Anforderungen angepasst. Ein Ausbau der Wege auf Maximalstandards findet nicht statt Der Wegekörper wird mit regional typischem Material (Basaltsand) abgedeckt Um unnötigen privaten Fahrverkehr zu vermeiden wird an der Zufahrt von der

Wasserkuppe eine Wegeschranke aufgestellt. Weil die reinen Wegebaumaßnahmen auf das erforderliche Minimum be-

schränkt werden, wird dem Bereich des Wasserbaues und der Wasserführung eine besondere Bedeutung zugemessen.

3.4.3.3 Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen Im Verfahren werden zum einen alle eingriffserheblichen Maßnahmen durch geeig-nete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zeitnah (in der selben Vegetationsperiode) ausgeglichen. Der Wegebau erfolgt auch erst nach der eigentlichen Bodenordnung. Dadurch können sich auch die Ausbaulängen geringfügig verschieben. Weiterhin wurde und werden zur Umsetzung von rein naturschutzfachlichen Zielen im Flurbe-reinigungsverfahren aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Flächen erworben, die in Form von Uferstreifen ausgewiesen werden sollen. Alle weitere Flächen werden im Zuge des Ausgleiches von Eingriffen bereitgestellt (siehe auch Kapitel 3.3 Wasser-

Page 29: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

29

wirtschaft und Wasserhaushalt). Für die Umsetzung der flurbereinigungsbedingten Ausgleichsmaßnahmen müssen auch durch den Verursacher die Flächen wie auch die erforderlichen Sachmittel bereitgestellt werden. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung Darstellung der Maßnahmen mit ihrer Eingriffs- bzw. Ausgleichsbilanzierung lfd. Nr.

Baumaßnahme Länge (m)

Eingriffs- erheblichkeit

nach der UVU-Karte

Aus- gleichs- faktor

Aus-gleichs-fläche (m²)

Kompen-sations-

maßnahme

Altes HENatG

12. Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung

bisher 1500 m u.

800 m Graben

Eingriff mittel - hoch

1 4560 Uferrand-streifen

16. Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung

bisher 75 m mitGraben

Eingriff hoch – mittel

1 400 Uferrand-streifen

17. Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung

bisher 460 m u.

300 m Graben

Eingriff gering – hoch

0,5 690 Uferrand-streifen

14. Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung

bisher 125 m

mit Gra-ben

Eingriff mittel – hoch

1 380 Uferrand-streifen

21. Neubau eines Kalkkies-weges mit neuer Was-serführung

bisher 140 m

Eingriff gering - hoch

0,5 210 Uferrand-streifen

Neues HENatG

11 Ausbau eines Kalkkies-weges mit Bindemitteln u. neue Wasserführung auf 4,00m

620 m Eingriff mittel – hoch Lage am NSG

1,5 3720 Uferrand-streifen

11 Instandsetzung eines Kalkkiesweges mit Kalk-kies u. neuer Wasser-führung

200 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung

0

1

0

200

Wegebau Wasserbau

11 Instandsetzung eines Kalkkiesweges mit Kalk-kies u. neuer Wasser-führung

50 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung

0

1

0

50

Wegebau Wasserbau

11 Instandsetzung eines Kalkkiesweges mit Kalk-kies u. neuer Wasser-führung Lage am NSG

180 m kein Eingriff Wegebau;

0 0

kein Eingriff

Wegebau Grabenta-schen

Page 30: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

30

lfd. Nr.

Baumaßnahme Länge (m) Eingriffs- erheblichkeit

nach der UVU-Karte

Aus- gleichs- faktor

Aus-gleichs-fläche (m²)

Kompen-sations-

maßnahme

Neues HENatG

14 Instandsetzung eines Rasenweges im Erdbau u. neuer Wasserführung

300 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung 200 m

0 0,5

0

100

Weg öffnen Wegebau Wasserbau

16. Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung mit Rigolenbauwerken

430 m Eingriff gering – mittel, aber Veränderung der Wasserfüh-rung ca. 200 m

0

1

0

200

Wegebau Wasserbau

16. Instandsetzung eines Rasenweges im Erdbau

420 m Eingriff gering – mittel

0 0

Wegebau

17 Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung mit Rigolenbauwerken

340 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung ca. 150 m

0

1,5

0

225

Wegebau Wasserbau

17 Instandsetzung eines Rasenweges im Erdbau u. neuer Wasserführung

280 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung ca. 150m

0

1,5

0

225

Wegebau Wasserbau

18 Ausbau eines Rasen-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung

160 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung ca. 150m

0

1,5

0

225

Wegebau Wasserbau

18 Instandsetzung eines Rasenweges im Erdbau u. neue Wasserführung

120 m kein Eingriff Wegebau; aber Veränderung der Wasserfüh-rung ca. 100m

0

1,5

0

150

Wegebau Wasserbau

19 Ausbau eines Kalkkies-weges mit Kalkkies u. neuer Wasserführung Lage am NSG

20 m kein Eingriff Wegebau;

0 0

kein Eingriff

Wegebau offene Wasserfüh-rung

Wegeeinziehungen

12 Einziehung eines Ra-senweges und Wald- bzw. Grünlandnutzung

130 m kein Eingriff 0 0

15 Einziehung eines Ra-senweges und Waldnut-zung

600 m kein Eingriff 0 0

16 Einziehung eines Ra-senweges und Grün-landnutzung

230 m kein Eingriff 0 0

Page 31: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

31

lfd. Nr.

Baumaßnahme Länge (m) Eingriffs- erheblichkeit

nach der UVU-Karte

Aus- gleichs- faktor

Aus-gleichs-fläche (m²)

Kompen-sations-

maßnahme

Neues HENatG

Wegeeinziehungen

17 Einziehung eines Ra-senweges und Grün-landnutzung

300 m kein Eingriff 0 0

19 Einziehung eines Ra-senweges und Grün-landnutzung

200 m kein Eingriff 0 0

22 Einziehung eines Ra-senweges und Wald-nutzung

130 kein Eingriff 0 0

23 Einziehung eines Ra-senweges und Wald-nutzung

30 kein Eingriff 0 0

26 Einziehung eines Ra-senweges und Waldnut-zung

60 m kein Eingriff 0 0

27 Einziehung eines Ra-senweges und Wald- bzw. Grünlandnutzung

40 m kein Eingriff 0 0

29 Einziehung eines Ra-senweges und Grün-landnutzung

260 m kein Eingriff 0 0

32 Einziehung eines Ra-senweges und Wald- bzw. Grünlandnutzung

310 m kein Eingriff 0 0

Straßenanschlüsse

12 Straßenanschluss bereits gebaut

30 m

gering - hoch

0,5 45

18 Straßenanschluss und talseitig Ausfahrt

10 x 10 m hoch

1,5 150

3.4.4 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Das ökologische Gutachten führt aus, dass für das Verfahrensgebiet folgende Ober-ziele zu verfolgen sind:

- Erhaltung und nachhaltige Sicherung der ökologisch wertvollsten montanen Magerwiesenkomplexe

- Erhaltung/Wiederherstellung des Offenlandcharakters - Wiederaufnahme der Nutzung in wertvollen brachliegenden bzw. in den be-

waldeten ehemaligen Grünlandbereichen - Gezielter Schutz störungsempfindlicher Biotope - Erarbeitung und Umsetzung eines Lösungsweges in der Frage der Fischteiche

Page 32: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

32

Zu den unter hier genannten Oberzielen wird angestrebt in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern die störenden Fichtenriegel zu beseitigen, anschließend sollen die Flächen landwirtschaftlich als Weide genutzt werden. In Verbindung mit der allgemeinen Neuordnung der landwirtschaftlichen Nutzflächen werden aber auch die Neugestaltung und die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Landschaft angestrebt. Ziel dieser Planung ist die Wünsche und Bedürfnisse des Naturschutzes entsprechend der Vorplanung gemäß § 38 FlurbG im Einvernehmen mit den Trägern des Verfahrens im Verfahren umzusetzen. Durch die zunehmende Verbuschung der Landschaft in Folge des Rückganges der Landwirtschaft auf ungünstigen Standorten gehen potentielle Flächen für Offenland-arten verloren. Auch in diesem Zusammenhang ist die mögliche Beseitigung der Fichtenriegel zu sehen. Gerade durch die dadurch entstehende Öffnung der Grün-landflächen werden die Lebensbedingungen für die Offenlandarten wie z.B. Crex crex wesentlich verbessert. Nach dem hessischen Forstgesetz ist der Verlust von Waldflächen infolge Rodung auszugleichen. Als Ausgleich wird für eine Waldneuanlage, welche direkt an das Gewässer „Grumbach“ anschließt, im östlichen Bereich des Verfahrensgebietes vor-geschlagen. Zwischen dem Grumbach, welcher die östliche Verfahrensgrenze bildet, und dem Weg Nr. 19 liegt eine markante geologische Bruchkante im Gelände. Un-terhalb dieser Bruchkante wird die Anlage eines Auenwaldes mit landschaftstypi-schen Gehölzen vorgeschlagen.

Abb.5: Aus naturschutzfachlicher Sicht wünschenswerte Beseitigung von Gehölzbeständen

Page 33: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

33

Sämtliche Vorschläge zu den Rodungsgebieten kommen vom behördlichen Natur-schutz bzw. ehrenamtlichen Naturschützern und sind auch ein Ergebnis des ökologi-schen Gutachtens. Finanziert werden diese Arbeiten im Rahmen der Möglichkeiten dann auch aus Naturschutzmitteln. Dieses wurde bereits mit den zuständigen Stellen erörtert. Als eigentliche Kosten sind nur der Flächenerwerb, wie auch das tlw. Räu-men der Stubben anzusetzen. Der Holzeinschlag kann im Regelfall aus den zu erzie-lenden Preisen abgedeckt werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die dortigen Holzbestände mit Sicherheit nicht hohen Qualitätsanforderungen gerecht werden. Die geplanten Aufforstungen entsprechend der Neugestaltungskonzeption (Anlage von Auewald, ehemals geplante landschaftsgestaltende Anlagen Nr. 607 nur in den Unterlagen zur Neugestaltungskonzeption) mit standortgerechten und einheimischen Pflanzmaterial kann entsprechend dem Ergebnis des Abstimmungstermin gemäß § 38 FlurbG nicht durchgeführt werden. Daher werden im Rahmen der Flurbereini-gungsverfahren Poppenhausen – Abtsroda, Hünfeld-Großenbach und Eiterfeld-Großentaft entsprechende Ersatzaufforstungsflächen in Abstimmung mit den zustän-digen Behörden bereitgestellt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Maßnahme des Naturschutzes. Die Absicht, bei der Durchführung dieser Maßnahmen autochthones Material zu verwenden, kann nur bedingt und im Rahmen der möglichen Bereitstellung solch eines Pflanzmaterials durchgeführt wer-den. Die hierfür benötigten Flächen werden in öffentliches Eigentum überführt und möglichst dinglich für die Zwecke des Naturschutzes gesichert. An der Ersatzauffors-tung Nr. 608 wird aber weiterhin festgehalten. Diese Maßnahmen wird in Abstim-mung mit dem Forstamt Hilders mit standortgerechten Gehölzen auf einer Fläche von 1,3 ha durchgeführt. Im Flurbereinigungsverfahren Poppenhausen – Abtsroda konnte in der Flur 4, Flurstück 22 bereits eine 1,2 ha große Fläche erworben werden. Diese Fläche wird wie im Schreiben der NABU Ortsgruppe Poppenhausen vom 28.3.1990 als Vorwald mit Sträuchern gestaltet. Gleichzeitig soll diese Fläche als Versuchsflä-che im Rahmen einer Versuchsauswertung von autochthonen und nicht autochtho-nen Gehölzen bei Pflanzungen in einer montanen Lage verwendet werden Eine Umsetzung von Heckenpflanzungen oder Feldgehölzen wird im Verfahrensge-biet nicht angestrebt. Dieses würde auch die Ergebnisse des ökolog. Gutachtens un-terlaufen. Das Leitbild einer montanen Offenlandschaft wird für den Bereich des Ver-fahrensgebietes anvisiert. 3.4.4.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Im Abschnitt 3.4.3.3 wurde bereits eine Bilanzierung der Eingriffe und damit der Aus-gleichsflächen vorgenommen. Die Bilanz ergibt in der Summe eine Fläche von 11.530 m² Uferstreifen. Die Neuanlagen besonders der Uferstreifen im Flurbereinigungsverfahren dienen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die flurbereinigungsbedingten Eingriffe in Na-tur und Landschaft. Ihr Gesamtumfang ergibt sich aus der Gesamtsumme der Eingrif-fe wie natürlich auch des Umfanges der Gewässerstrecken. Die Uferstreifen werden an den Gewässern Nr. 400, 414, 418, 419, 422 u. 427 ange-legt. Diese Flächen werden im Flurbereinigungsplan zum Zwecke des Naturschutzes als „Ausgleichsflächen“ gesichert. Ebenso wie die Eintragung in die Datenbank Natu-ra 2000 vorbereitet. Außerdem werden diese Flächen an der tatsächlichen Grenze

Page 34: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

34

mit einem Weidezaun versehen. Da dieser Zaun direkt der Weidehaltung dient, wird hier auch kein Schwengelrecht eingehalten. Dies hat auch keinen Sinn bei der doch schmalen Ausführung der Uferstreifen. Alle Maßnahmen orientieren sich dabei immer an den tatsächlichen Eingriffswirkun-gen. Da im Verfahren Ehrenberg-Grumbachwiesen die Eingriffe im Regelfall durch den umfassenden Wegebau ausgelöst werden und damit linienhafte Strukturen einer enormen Veränderung unterworfen sind, orientiert sich auch der Ausgleich an diesen Funktionen. Damit wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben funktional ausge-glichen. Dieses erfolgt wieder in der Schaffung neuer und funktionaler linienhafter Vernetzungsstrukturen, welche auch den Ansprüchen des Arten- und Biotopschutzes gerecht werden. Damit sollen auch die eventuell entstehenden Konflikte in bezug auf die FFH-Problematik wie auch die Vogelschutzrichtlinie ausreichend berücksichtigt werden. 3.4.4.2 Gewässerschutz und Renaturierung Die limnischen Biotope beschränken sich überwiegend auf den Mühlgraben und den Grumbach sowie deren Nebenzuflüsse (Gewässern Nrn. 400, 414, 418, 419, 422 u. 427, siehe beiliegende Karte), die alle im nördlichen und nordwestlichen Teil der Gemarkung Reulbach entspringen. Der Grumbach selber entspringt in der Gemar-kung Sandberg unterhalb vom Mathesberg im NSG „Rotes Moor“ und fließt von Süd-Westen nach Osten. Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer waren ursprünglich in der Gemarkung Reulbach nicht vorhanden. Lediglich eine Fischteichanlagen am Mühlgraben ist im Untersuchungsgebiet vorhanden. Entsprechend dem Saprobienindex muss die Ge-wässergüte im Besonderen der Nebenarme als oligosaprob bis betamesosaprob (ge-ring belastet - mäßig belastet) beschrieben werden. Alpha-beta-mesosaprobe Werte (kritisch belastet) sind nicht bekannt (siehe Gewässergüteklassifizierung). Die Auswertung der Gewässerstrukturgüte aus dem Jahr 1999 ergab besonders für die Nebenzuflüsse zum Grumbach (Gewässer Nrn. 400, 414, 418, 419, 422 und 427 ein völlig desaströses Bild. Die Strukturgüte ist überwiegend in der Klasse 5, stark verändert Bewertet. Dementsprechend hat sich die Flurbereinigung die Aufgaben vorgenommen im Rahmen der Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitpla-nes und damit auch der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besonders diese Ge-wässer neu zu gestalten, und vor allem mit den erforderlichen Uferstreifen zu verse-hen. Daher ist die Konzentration der Ausgleichsmaßnahmen besonders in diesem Bereich zu finden. Gewässer besitzen neben ihrer wasserwirtschaftlichen eine wichtige ökologische Funktion. Fließgewässer und ihre Ufer werden von einer Vielzahl speziell an diese Lebensräume angepassten Arten der Fauna und Flora bewohnt und stellen in ihrer Gesamtheit ein Vernetzungselement zwischen den unterschiedlichen Ökosystemen dar. Der Gehölzbewuchs entlang der Gewässer ist ein wichtiges Element des Land-schaftsbildes. Aufgrund der wichtigen ökologischen Funktionen der Gewässer ist bei allen Verbesserungsmaßnahmen die Erhaltung bzw. Herbeiführung eines naturna-hen Zustandes anzustreben. Durch großzügige Begrenzung der Gewässergrundstü-cke soll insbesondere bei den ständig wasserführenden Gewässern die eigendyna-

Page 35: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

35

mische Entwicklung der Gewässer gefördert werden, so dass durch das Wechsel-spiel von Erosion und Sedimentation eine maximale Strukturvielfalt entstehen kann. Die Gewässer im Verfahrensgebiet sollen gemäß dem in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ih-rer Ufer und Auen dienen, entworfenen Leitbild erhalten bzw. entwickelt werden. Nach diesem Leitbild ist ein naturnahes Fließgewässer grundsätzlich dadurch ge-kennzeichnet, dass seine naturraumtypische Eigendynamik und die Fähigkeit zur Selbstregulation sich in hohem Maße entfalten können. Diese Uferstreifen werden mit folgender Zielsetzung angelegt:

• Schutz des Gewässers vor Viehtritt • Schutz der Gewässer vor fremden Einträgen • Schaffung einer natürlichen Dynamik in einem erforderlichen Umfang • Entwicklung von naturnahen Bachvegetationen • Schaffung und Verbesserung von Vernetzungsstrukturen an den wasserfüh-

renden Gräben in der freien Landschaft • Die Entwicklung von Ufergaleriewäldern ist dabei aber nicht geplant und er-

wünscht. • Renaturierungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang (kleiner Wasserrückhal-

tungen) Um der Eigendynamik eines Fließgewässers ausreichende Entfaltungsmöglichkeiten zu geben, ist der Grunderwerb zur Vergrößerung des Gewässerflurstückes die ent-scheidende Voraussetzung. Wegen der hohen ökologischen Effizienz sind Aktivitäten der Flächenbereitstellung in der Regel allen baulichen Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer vorzuziehen. Als Minimalwert für die Breite des erforderlichen Geländestreifens sollte auf jeder Seite des Gewässers ab Böschungsoberkante das fünffache der Breite des Gewässerspiegels angehalten werden. Mindestens sollte jedoch neben dem Uferstreifen, dessen Breite sich aus dem Hessischen Wasserge-setz ergibt (5 m bzw. 10 m), ein beidseitiger 5 m bis 10 m breiter Streifen als Puffer-bereich vorgesehen, bzw. erworben/bereitgestellt werden. Zu diesem Zweck wurden bereits Tauschgrundstücke erworben. Die erworbenen Geländestreifen bzw. Ufer-streifen sind dann aber vor der angrenzenden Nutzung zu schützen. Das Gewässer- bzw. Grabensystem soll aber in den Grundzügen so beibehalten werden, zumal es sich aus der Bewirtschaftung entwickelt hat und sich auch über die Jahrzehnte so bewährt hat. Wichtig ist dabei eher, die destruktive Wirkung des Wassers im Verfah-rensgebiet zu minimieren und das Wasser eher „spazieren zu führen“. Kleinere de-zentrale Wasseraufnahmen in den Flächen (poriger Untergrund) soll noch zu einer Verbesserung der potentiellen Grundwasserneubildung führen. Grabentaschen und kleinere Renaturierungsmaßnahmen können eventuell bei 1-5 jährigen Hochwasser-situationen eine Pufferwirkung entfalten. Der Gemeingebrauch an den Gewässern darf jedoch durch die Ausweisung der U-ferstreifen nicht eingeschränkt werden. Die Anlage von mehreren Viehtränken an den Weideflächen erscheint notwendig, da die Gewässer mit Schutzstreifen gesichert werden, so dass der Zugang des Viehs zu den Gewässern unterbunden wird. Soweit möglich sollen die Gewässer im natürlichen Gefälle verlaufen. In Flächen, die im Ei-gentum der öffentlichen Hand sind oder die in ähnlicher Weise dem Naturschutz die-nen, sollten die Gewässer „völlige Bewegungsfreiheit“ erhalten.

Page 36: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

36

Die folgenden Maßnahmen sind im Rahmen des Verfahrens geplant:

Anlage Nr. Maßnahme Länge (m) gestaltet

Gesamtlänge der Anlage

Breite (m) einseitig

Fläche (m²)

400 Uferstreifen und Uferbepflanzung 700 700 4-5 5600414 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800418 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800419 Uferstreifen und Uferbepflanzung 400 400 3-5 2400422 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800427 Uferstreifen und Uferbepflanzung 200 200 3-5 1200

Ebenso ist eine Entwässerung des Gebietes nicht geplant. Da wo Gräben die Was-serführung an Wegen neu regeln, soll dieses Wasser in unmittelbarer Nähe wieder auf Flächen offen geführt werden und dort auch entwässern. Bevor eine Entwässe-rung ganzer Teilgebiete oder Grundstücke erfolgt werden die Wegestücke angeho-ben und in einer leichten Dammbauart hergestellt. Zusätzlich werden diese Wege mit Rigolen versehen die das überschüssige Wasser aus dem Wegeunterbau abführen. Weiterhin wird die Geologie des Gebietes zur Wasseraufnahme genutzt. Die Maßnahmen werden mit folgender Priorität durchgeführt bzw. umgesetzt:

Anlage Nr. Maßnahme Länge (m) gestaltet

Gesamtlänge der Anlage

Breite (m) einseitig

Fläche (m²)

400 Uferstreifen und Uferbepflanzung 700 700 4-5 5600422 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800427 Uferstreifen und Uferbepflanzung 200 200 3-5 1200419 Uferstreifen und Uferbepflanzung 400 400 3-5 2400418 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800414 Uferstreifen und Uferbepflanzung 300 300 3-5 1800

Ein Überschuss an Ausgleichsflächen wird der Gemeinde Ehrenberg als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme gutgeschrieben bzw. bei der unteren Naturschutzbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda registriert. 3.4.4.3 Flächige Strukturelemente Biotope Neben der Anlage von Uferstreifen (alles linienhafte Strukturen) soll versucht werden im Einvernehmen mit den Teilnehmern noch 3 Biotope neu anzulegen bzw. auszu-weisen. Dabei handelt es sich um eine Amphibienbiotop mit Feuchtbiotop und zwei Feuchtbiotope. Die folgenden Maßnahmen sind im Rahmen des Verfahrens geplant:

Maßnahme Funktion Fläche (m²)

Feuchtbiotop anmoorige Fläche, mit Amphibienbiotop am

Graben Nr. 429 1000

Feuchtbiotop anmoorige Fläche, Sicherstellung Graben

Nr. 422 300

Feuchtbiotop anmoorige Fläche, Sicherstellung zwischen

Wegen 16 , 17 und Gräben 422, 427 600

Page 37: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

37

Ziel dieser Planungsabsicht am Graben Nr. 429 ist es, auch der Gruppe der Amphi-bien die nötige Aufmerksamkeit einzuräumen. Der Verlust an Anuren im Bereich der Fischteichanlage ist sehr erheblich. Durch den Bau eines Teiches direkt vor dem ei-gentlichen Quellsumpf wird diesem auch kein Wasser entziehen, und die Maßnahme hat auch den Effekt, dass das aus dem Graben zulaufende Wasser vorgeklärt wird. Gerade die Amphibien besiedeln die Erde seit über 360 Millionen Jahren. Im Lauf der Evolution haben sich weltweit 4000 Arten und Unterarten entwickelt. Die meisten die-ser Arten sind in ihren Regionen endemisch. Dabei ist die Forschung und Erfassung der Arten noch nicht abgeschlossen. Auch die Erforschung ihrer Biologie bis zur ihrer Umgebung und deren Wechselwirkungen steht in vielen Bereichen noch am Anfang. Gerade Amphibien sind ein wichtiger Bioindikator, der sehr empfindlich auf Verände-rungen in der Landschaft reagiert. Dieses wird auf sehr traurige Weise durch den geradezu dramatischen weltweiten Rückgang der Amphibienpopulation belegt (Schriftreihe Senkenbergische Naturforschende Sept. 2003).

Grundstück

Tümpel bzw Amphibienteich

Tümpel

Skizze des Biotops Nr. 601 Die weiteren zwei Biotopflächen sehr feuchte Bereiche sollen nur als anmoorige Standorte sichergestellt werden (siehe auch ökolog. Gutachten, Pflege- und Entwick-lungsziele) und durch einen Weidezaun vor einem weiteren Viehtritt geschützt wer-den. Diese Maßnahmen werden aber nur freiwillig im Einvernehmen mit den Teil-nehmern umgesetzt. 3.4.4.4 Rodung von Pflanzungen Weiterhin ist beabsichtigt, Gehölzstrukturen im Rahmen von Wegeeinziehungen und Umbauten zu beseitigen. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens beabsichtigt:

Anlage Nr. Maßnahme Stückzahl Gesamtgröße der Anlage (m²) Fläche (m²)

601 Fichte 1 10 x 10 100 602 Hecke, Ebereschen 1 25 x 3 75 603 Hecke, Fichten usw. 1 25 x 3 75

Page 38: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

38

Die Gehölze der Anlagen Nrn. 602 und 603 sollen in die neuen Uferstreifen versetzt werden. Die Normen der DIN 18320 und 18920 werden bei allen Baumaßnahmen beachtet. 3.4.4.5 Maßnahmen Dritter Des weiteren wurden bereits von Seiten des Naturschutzes klare Wünsche und Ziele geäußert. In Absatz 3.4.4 wurden diese bereits erwähnt. Durch überwiegend finan-zielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe der UNB sollen folgende Maßnahmen im Ein-vernehmen mit den Teilnehmern umgesetzt werden:

Erwerb der privaten Fichtenriegel und Umwandlung in Grünland Anlage von weiteren Uferstreifen entlang des Grumbaches (Anlage Nr. 609) Anlage von Ausgleichsaufforstungen für die Rodungsflächen Ausweisung und Sicherstellung wertvoller Biotope wie z.B. anmoorige Flächen Ausweisung von Uferstreifen im geplanten WSG-Waldmühlenquelle, beson-

ders in der Zone II an den Gewässern Nrn. 400, 431 und 432 Im Rahmen der Planverhandlung wird versucht diese Maßnahmen und Flächen um-zusetzen bzw. in öffentliches Eigentum zu überführen.

3.4.4.6 Umweltverträglichkeitsuntersuchung Mit Wirkung vom 01.08.1990 zuletzt geändert am 27.07.2001 ist das Gesetz zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Planfeststellungsverfahren für einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG anzuwenden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist dabei vorhabenbezogen durchzuführen. Vor-haben in der Flurbereinigung sind die Schaffung der öffentlichen und gemeinschaftli-chen Anlagen, sowie die Änderung oder Einziehung vorhandener Anlagen. Gegen-stand der Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit die Gesamtheit der planfeststel-lungsbedürftgen Anlagen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst daher die Aus-sage über die Beschreibung des Gesamtvorhabens mit Angaben über den Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden sowie positive und negative Auswir-kungen auf die Schutzgüter. Schutzgüter im Sinne des Gesetzes entsprechend dem § 2 UVPG sind der Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Land-schaft sowie Kultur und sonstige Sachgüter. Die Eingriffsrelevanz auf die Schutzgüter in Flurbereinigungsverfahren ist im Regel-fall ausbaubedingt. Eingriffe und ausbaubedingte Auswirkungen sind durch Maß-nahmen, wie z. B. :

- den Ausbau von Wirtschaftswegen - den Ausbau von Gewässern - durch Planinstandsetzungsmaßnahmen - durch Bodenverbesserungsmaßnahmen - durch eine komplexe Zusammenwirkung aller dieser Ausbaumaßnahmen

zu erwarten. In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden die Auswirkungen einer geplanten Maßnahme auf die Umwelt bzw. die Schutzgüter geprüft und abgewogen. Hierfür

Page 39: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

39

sind Angaben und Daten über Landschaft, Flora, Fauna, Boden, Bodenwasser, Luft, Klima und Kulturgüter sowie den Erholungswert der Landschaft erhoben worden. Diese Faktoren bilden ein Gefüge mit spezifischen Wechselwirkungen untereinander und sind somit in ihren Abhängigkeiten als ein komplexer Ausschnitt der Biosphäre zu verstehen. Die Bilanzierung der maßnahmenbedingten Auswirkungen solcher Baumaßnahmen und ihrer Wechselwirkungen erfolgt nach der UVU-Anleitung sowie dem Handbuch zur Neugestaltung von Flurneuordnungsverfahren vom 03. 01.2000 Abschnitt 3 vom 14. 12. 1995. Die Karte zur Einstufung der Biotope bzw. die Bewertung dieser ist be-reits mit dem ökologischen Gutachten im Jahr 2000 erfolgt. Letztendlich wird in einem Flurbereinigungsverfahren nicht jede einzelne Maßnahme mit jedem einzelnen Quadratmeter eingriffserheblicher Fläche ausgeglichen, sondern die Gesamtwirkung räumlich zusammenhängender eingriffserheblicher Maßnahmen beurteilt. Ziel dieser Planung ist, einen gesamtheitlichen Planungsansatz umzusetzen und zu verwirklichen, indem nicht nur die Frage nach dem Ausgleich für Eingriff in Natur und Landschaft berücksichtigt wird, sondern auch die Neugestaltung und die Verbesserung der Kulturlandschaft im Untersuchungsraum zum Wohle des Men-schen aufgewertet wird. Alle landschaftsgestaltenden Maßnahmen dienen somit auch als Ausgleich für die flurbereinigungsbedingten Eingriffe in Natur und Land-schaft. Wohlgleich wird jede einzelne eingriffserhebliche Maßnahme und Fläche er-mittelt und beurteilt, und diesen wird letztendlich auch eine Größenordnung an Aus-gleichsfläche bzw. Maßnahme zugeordnet, um damit die Gesamtbilanz zu berech-nen. Besonders nachhaltige Eingriffe und Auswirkungen auf die Schutzgüter werden durch die Wegebaumaßnahmen mit schwerer (bituminöser oder vergleichbarer) Be-festigung in Folge der dauerhaften Flächenversiegelung hervorgerufen. Diese Ver-siegelung verhindert die Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser und kann somit zu einer Minimierung der potentiellen Grundwasserneubildung und damit zu einem Eingriff in das Wasserdargebotspotential und den Wasserabfluss führen. Die-ser Effekt kann durch die Anlage von Wegeseitengräben besonders verstärkt wer-den. Im Verfahren betrifft dieses besonders den Ausbau des Weges Nr. 11. Eine Minimierung dieser Eingriffswirkungen entsteht im Regelfall durch eine Zurück-nahme der Ausbauintensität. Weiterhin kann durch gezielte wegebegleitende Pflanz- Maßnahmen ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgenommen werden. Diese Bepflanzungen kommen dann nicht nur der Förderung des Erho-lungswertes, des Landschaftsbildes und des Freizeitwertes der Landschaft zu Gute, sondern minimieren auch die Trennwirkungen des Wegebaus auf die Klein- und Kleinstlebewesen. Im Fall des Weges Nr. 11 kann dieser Ausgleich, da der Eingriff in einem Wald liegt, und sich darüber hinaus sich auch noch in einem gemeldeten FFH-Gebiet befindet, nicht angewendet werden und nur eine Ersatzmaßnahme in Form eines Uferstreifens, welcher aber in naturräumlicher direkte Beziehung zu dem Ein-griff steht, umgesetzt werden. Planinstandsetzungsarbeiten sind nur in Verbindung mit der Einziehung vorhandener Wege vorgesehen. Diese Maßnahmen sind in der beiliegenden Karte durch rote Kreuze dargestellt.

Page 40: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

40

Ein besonderes Augenmerk muss man von der Eingriffserheblichkeit auf die Instand-setzung bei den Wegebaumaßnahmen legen. Fast alle landwirtschaftlichen Wege sind sehr schmal versteint. Ebenso haben sie im Regelfall keinen Unterbau. Jegliche Instandsetzungsmaßnahme an diesen Wegen kommt einem Neubau gleich, zumal auch der Wegekörper unter Beachtung des Regelwerkes für den landwirtschaftlichen Wegebau wesentlich verbreitert werden müsste und nicht mehr auf der eigentlichen alten Trasse gebaut würde. Aus diesem Grund wurden diese Wege in der Karte mit einer roten Nummer versehen. Um die Eingriffswirkung dieser Wegebaumaßnahmen zu minimieren wird die Regelbautechnik besonders deren Wegebreiten nach der RLW deutlich unterschritten. Die Wegebreiten orientieren sich nur noch an der der-zeitig genutzten Fahrspur. Um größeren Fahrzeugen trotzdem das Befahren zu er-möglichen werden die Viehzäune deutlich zurückgenommen. Die eigentliche wege-begleitende Grabenparzelle muss aber daneben angelegt werden. Dadurch entste-hen z.T. sehr deutliche und hohe neue Böschungen. Dieses ruft auch die eigentliche Eingriffserheblichkeit hervor. Um die Wirkungen der Eingriffe sofort zu minimieren wird der Wege- und Wasserbau erst nach Feststellung und Ausweisung der Uferstreifen in der Örtlichkeit umgesetzt. So soll auch den zu erwartenden Konflikten die durch die Regelung im Rahmen der EU-Schutzgebiete und Kategorien entstehen könnten entgegengewirkt werden. Im ökologischen Gutachten wurden bereits die wertvollen Flächen kartiert. So wurde bereits beim Bau des Weges Nr. 12 der Wegekörper ausgekoffert und die Bankette im Bereich der Flurstücke 4 – 6 geschont. An diesem Standort sind besonders selten Arten wie z.B. Katzenpfötchen usw. Die Art und Ausführung dieser Arbeiten wurden während der Bauphase örtlich mit der Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates wie auch der UNB abgestimmt. Diese sehr pragmatische Vorgehensweise soll auch bei der Umsetzung aller weiteren Bauprojekte weiterhin angehalten werden.

3.5 Bodenverbessernde Anlagen und Maßnahmen Die Ausführung von Dränanlagen im gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer ist nicht geplant. Maßnahmen zur Verbesserung der standörtlichen Produktionsbedin-gungen durch Dränung von Feuchtgrünland sind im Zuge dieses Flurbereinigungs-verfahrens nicht vorgesehen. Diese würde auch in dem Verfahrensgebiet besonders in den Quellmooren auch gegen jede gute fachliche Praxis verstoßen. Allenfalls könnten im Zuge des Widerspruchsverfahrens gegen den Flurbereini-gungsplan einzelne punktuelle Dränmaßnahmen zur Erreichung der Wertgleichheit von Einlage und Abfindung notwendig werden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben als FFH-Schutzgebiet wird aber auf die Umsetzung solcher Maßnahmen möglichst verzichtet.

Page 41: Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem ......Aufgestellt: Fulda, den 01.10.2004 Im Auftrag Baumgart (Verfahrensleiter) Flurbereinigungsverfahren Ehrenberg-Grumbach Landkreis

41

3.6 Verbesserung der Freizeit- und Erholungsfunktion (Dorferneuernde Maßnahmen) Das Bassin des Grumbachborns Bauwerks Nr. 503 ist in einem sehr schlechten Zu-stand, so dass das Quellwasser über den Rand wild abfließt. Eine Instandsetzung des Brunnens und die schadlose Ableitung des Wassers erscheinen notwendig. Gleichfalls ist hier eine neue Rastkombination notwendig. Sofern sich ein weiterer Kostenträger findet, wäre die Maßnahme im Flurbereinigungsverfahren auch mit ei-ner Anteilsfinanzierung von 50% mit zu finanzieren und durchzuführen.

3.7 Andere gemeinschaftliche Belange Ausfallende Wege werden – sofern notwendig - rekultiviert und der Nutzung der an-grenzenden Flächen zugeführt. In diesem Fall bedeutet das die Grünlandnutzung. Damit werden die anfallenden Planinstandsetzungsarbeiten sich eher auf die Umset-zung der landwirtschaftlichen Zäune beschräken. Wichtiger ist aber der Bau von Viehtränken an den Uferrandstreifen. Durch die Anla-ge und Auszäunung dieser Streifen müssen zur Aufrechterhaltung einer weiteren Weidewirtschaft unbedingt Viehtränken gebaut werden. Ziel der bodenordnerischen Maßnahmen des Flurbereinigungsverfahrens ist es, den ländlichen Grundbesitz nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten hinsichtlich Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten. Die Schaffung möglichst großer Bewirtschaftungseinheiten ist aus betriebswirtschaft-licher Sicht bei allen Formen der Landbewirtschaftung wünschenswert. Bei der Grün-landnutzung sind große und gut gelegene Grundstücke zur Verringerung der Fahrt-zeiten zwischen den einzelnen Bewirtschaftungsstücken bei gleichartiger Bearbei-tung wünschenswert, bei der Weidenutzung können Umtriebszeiten für das Vieh vermieden werden und Investitionen für Schutzhütten, Weideeinkoppelung, Viehträn-ken o. ä. sind nur in vermindertem Umfang erforderlich. Die Schaffung möglichst großer Bewirtschaftungseinheiten kann neben der Schaf-fung großer Grundstücke sowohl bei den Selbstbewirtschaftern als auch bei den Verpächtern auch durch die Berücksichtigung der Pachtverhältnisse (was angesichts der Diskrepanz zwischen Landbewirtschaftern und Grundstückseigentümern zuneh-mend erforderlich wird) geschehen. Eine Lösung hierfür kann der „freiwillige Nut-zungstausch“ sein, mit dem in Rheinland-Pfalz bereits gute Ergebnisse erzielt wur-den. Ein solches Verfahren erscheint auch im Verfahrensgebiet praktikabel.