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Wegfall der Wegfall der AU AU - - Plakette Plakette zum zum 01. Januar 2010 01. Januar 2010 Zum 01. Januar 2010 entfällt nach Durchführung der Abgasuntersuchung das Anbringen einer neuen AU-Plakette am vorderen Fahrzeugkennzeichen. Zeitgleich verliert das rote Dokumentenklebesiegel auf dem AU-Nachweis seine Gültigkeit. Diese Regelung betrifft auch die Fahrzeuge, die infolge der AU-Fristüberschreitung zurückdatiert werden müssen. 1 1

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Wegfall der Wegfall der AUAU--PlakettePlakette zum zum 01. Januar 201001. Januar 2010

Zum 01. Januar 2010 entfällt nach Durchführung der Abgasuntersuchung das Anbringen einer neuen AU-Plakette am vorderen Fahrzeugkennzeichen.

Zeitgleich verliert das rote Dokumentenklebesiegel auf dem AU-Nachweis seine Gültigkeit.

Diese Regelung betrifft auch die Fahrzeuge, die infolge der AU-Fristüberschreitung zurückdatiert

werden müssen.11

Wegfall der Wegfall der AUAU--PlakettePlakette zumzum01. Januar 201001. Januar 2010

Ab Januar 2010 werden auf den AU-PrüfnachweisenNachweissiegel verklebt und zusätzlich mittels

Prägezange die AU-Kontrollnummer des Betriebes in das AU-Nachweissiegel gestanzt.Die zweistellige Kenn-Nummer der

Fahrzeugartenprüfbeschränkung ist in der Zangenprägung nicht enthalten.

Kontrollnummer:NI-3-17-9999-13

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Kontrollnummern entfallen ab 01.01.2010:NI-7-26-9999 -1

-2-3-6-8

Die AU-Betriebe mit den o. g. Endnummern erhalten keine Prägezange und auch keine Nachweissiegel. (Geräteleitfaden 1 und 2)AU-Anerkennung ruht.

Wegfall der Wegfall der AUAU--PlakettePlakette zum zum 01. Januar 201001. Januar 2010

Kontrollnummern ab 01.01.2010:NI-7-26-9999 -11

-21-61

Die o. g. AU-Betriebe erhalten Prägezange und Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit dem AU-Geräteleitfaden 3 (Fahrzeugprüfbe-schränkung bis EZ: 31.12.2005) arbeitet und dies der Innung nachgewiesen hat (Änderungsantrag).Endnummer 11 und 61 entfallen (ggf. Rückstufung auf 21).

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Gültige AU- Kontrollnummern ab 01.01.2010:NI-7-26-9999 -13

-21-32-63-82-9 (Krad)

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Wegfall der AU Plakette zum Wegfall der AU Plakette zum 01. Januar 201001. Januar 2010

Diese AU- Betriebe erhalten Prägezange und Nachweissiegel, wenn der Betrieb mindestens mit AU-Geräteleitfaden 3 (FZ mit EZ bis: 31.12.2005) oder AU- Geräteleitfaden 4 arbeitet und dies der Innung nachgewiesen hat. PrPräägezangen werden seitens der gezangen werden seitens der InunngInunngnicht ohne schriftliche Bestellung des nicht ohne schriftliche Bestellung des Betriebes geliefert !!!!!!!!Betriebes geliefert !!!!!!!!

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AU-Geräte mit Leitfaden 1 und 2 dürfen ab 01.01.2010 nicht mehr eingesetzt werden.

Erkennungsmerkmale Geräteleitfaden 3 und 4:

Es werden Prüfnachweise anstatt Prüfbescheini-gungen erstellt.Der nächste AU-Fälligkeitstermin sowie der Softwarestand wird mit ausgedruckt.

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Mangelnummer 813 HU-Richtlinie: Erkannte und behobene Mängel müssen angezeigt werden. Eine entsprechende Hinterfragung beseitigter Mängel muss mit ja/nein beantwortet werden (Nummer 4.4 AU-Richtlinie).

Erkannte aber nicht behobene Mängel müssen unter Punkt 5.5 der AU-Richtlinie dokumentiert werden (OBD-Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006).

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Geräteleitfaden 4:Bei Fahrzeugen ab EZ 01.01.2006 wird erstmals bei der AU-Durchführung eine reine Steuergerät-abfrage durchgeführt (Prüfbereitschaftstest). Bei positivem Befund wird automatisch ein entsprechender Prüfnachweis erstellt.Bei negativem Befund des Readinesscodes wird laut Gerätevorgabe eine normale Abgasmessung durchgeführt.Readinesscodes: 011010110001

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Neue DokumentationsvorgabenQS-System „AU-Plus“ und andere Softwarelösungen (Gutmann,Maha etc.) müssen zum 01.01.2010 zwecks Siegelverwaltung angepasst sein.Das „AU-Plus“-Softwareupdate 3.0 ist ab Dezember im Internet verfügbar (www.auplus.de).Der Servicevertrag sollte für „AU-Plus“abgeschlossen werden (Updates nicht mehr kostenlos).Einzelupdate-Kosten ohne Vertrag 89 €.

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QualitätssicherungshandbuchAU-Betriebe, die mit dem QS-Handbuch arbeiten,können die benötigten Ergänzungslieferungen über die bekannten Internetseiten ihrer Innungdownloaden oder über die Innungsgeschäftsstellen beziehen.

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