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Wegleitung Praktikum 2 Sekundarstufe I Berufspraktische Ausbildung Studienjahr 17/18

Wegleitung Praktikum 2 16/17

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Page 1: Wegleitung Praktikum 2 16/17

Wegleitung

Praktikum 2

Sekundarstufe I Berufspraktische Ausbildung Studienjahr 17/18

Page 2: Wegleitung Praktikum 2 16/17

PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Inhalt

1

Inhalt

1 Rechtliche Grundlagen 3

2 Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung 4

3 Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut

Sekundarstufe I (IS1) 5

4 Zielsetzungen des „Praktikums 2“ 7

5 Das „Praktikum 2“ im Überblick 8

6 Arbeit an Bausteinen 9

7 Angebote des IS1 an Studierende und an Praxislehrpersonen im

Zusammenhang mit dem„Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ 10

7.1 Themenspezifische Beratung 10

7.2 Weiterbildungsangebote des IS1 an die Praxislehrkräfte 10

8 Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren 10

9 Beurteilung im „Praktikum 2“ 12

10 Bemessung 13

11 Dokumentation zum Praktikum 14

12 Organisatorisches 16

12.1 Zeitpunkt 16

12.2 Voraussetzungen 16

12.3 Fächerbelegung 17

12.4 Dauer, Aufwand und Spezialwochen 17

12.5 Präsenz und Arbeitszeit 17

12.6 Anmeldung 18

12.7 Abmeldungen 18

12.8 Mitverantwortung der Studierenden für die Organisation der Praktika 18

12.9 Praktikumsabbruch 18

12.10 Praktikumsplätze 19

12.10.1 Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I 19

12.10.2 Selbst organisierte Praktika 19

12.10.3 Praktika in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachigen Gebiet 19

12.11 Wahl der Praktikumsschulen 19

12.12 Die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit im „Praktikum 2“ zwischen

Studierenden, Praxislehrkräften und Begleitpersonen IS1 P2 20

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Inhalt

2

12.12.1 Auf einen Blick 20

12.12.2 Details 20

13 Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für

Studierende, die neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten 25

14 Spezielle Auflagen für die Durchführung eines „Praktikums 2“ 26

15 Angebote des IS1 für die Praxislehrkräfte 27

16 Anhang 28

16.1 Checkliste/Leitfaden für Praxislehrkräfte 28

16.1.1 Ziele 28

16.1.2 Vor dem Praktikum 28

16.1.3 Während des Praktikums 29

16.1.4 Nach dem Praktikum 30

16.2 Gesetzeskonformer Umgang mit Daten 30

16.3 Feedback 30

16.3.1 Feedback der Schülerinnen und Schüler 30

16.3.2 Feedback der Studierenden an die Praxislehrkräfte 31

16.4 Sprache 31

16.5 Unterlagen zum Praktikum 2 auf Ilias 31

16.6 Rollenbeschreibung und Benennung von Personen, welche bei der Durchführung

von Praktika mithelfen 31

17 Case Management 32

18 Kontaktadresse 33

19 Impressum 34

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Rechtliche Grundlagen

3

1 Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) vom 8. September

2004

Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) vom 13. April 2005

Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Volldiplom, genehmigt durch den Rektor

am 21. Mai 2014

Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Fachdiplom, genehmigt durch den Rektor

am 21. Mai 2014

Studienplan für den Studiengang Sekundarstufe I, Stufenerweiterung, genehmigt durch den

Rektor am 21. Mai 2014

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Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung

4

2 Hinweis zum Gebrauch dieser Wegleitung

Die Wegleitung gibt einen Überblick über das „Praktikum 2“ (P2). Ergänzende Erläuterungen

und Materialien finden sich auf https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498557.html

Ilias-Zugang: Wer keinen Zugang zu Ilias hat, kann bei [email protected] einen externen

Account (= Zugangsdaten) bestellen.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1)

5

3 Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1)

Volldiplomstudierende

Im Studium absolvieren die Studentinnen und Studenten insgesamt mindestens vier Praktika.

Im „Praktikum 1 (Berufseignung)“ am Ende des ersten Semesters steht die Klärung der

Berufseignung im Vordergrund. Im „Praktikum 2“ bis und mit zum „Praktikum 4“ arbeiten die

Studierenden an ihrer Kompetenzentwicklung. Das „Praktikum 2“ findet ab dem zweiten

Semester statt, das „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“ wird in der Regel im sechsten Semester

durchgeführt. Das „Praktikum 4“ liegt im Masterteil der Ausbildung und dient dazu, diejenigen

Handlungsfelder zu fokussieren, welche in den vorgängigen Praktika kaum oder nur wenig

bearbeitet worden sind.

Im Bachelorteil der Ausbildung können die Studierenden ein freiwilliges Praktikum in der Folge

des „Praktikums 2“ durchführen.

Wer parallel zum Studium unterrichtet, kann an Stelle der geschilderten Praktika

Unterrichtsentwicklungsprojekte mit einem Mentoring durchführen.

Praktikum Arbeitsaufwand

in Stunden

total

Anzahl

Studierende pro

Praktikumsplatz

Ausbildungsteil

Praktikum 1

(Berufseignung)

120 1 - 2 Bachelor

Praktikum 2 150 (120*) 1 - 3 Bachelor

Praktikum 2+ (freiwillig) 150 1 - 2 Bachelor

Praktikum 3 900 1 – 2 Bachelor

Praktikum 4 150 (120*) 1 - 2 Master

Fachdiplomstudierende

Die Fachdiplomstudierenden belegen kein „Praktikum 3 (Semesterpraktikum)“. Ansonsten sieht

das Angebot gleich aus wie für die Volldiplomstudierenden.

Stufenerweiterung*

Die Fachdiplomstudierenden belegen das Praktikum 2 und das Praktikum 4. In beiden Praktika

erwerben die Stufenerweiterungsstudierenden je 4 ECTS.

Unterschiedliche Durchführungsformen des Praktikums 2

Neben dem hier geschilderten regulären P2 gibt es weitere Durchführungsformen:

Für Fachdiplomstudierende: Durchführung mit „Monofach“. Kurzbeschreibung siehe

Kapitel 11.4

Für Studierende, welche neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten: Siehe Kapitel 12

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Überblick über die Berufspraktische Ausbildung (BPA) am Institut Sekundarstufe I (IS1)

6

Bearbeitung der Kompetenzen

In den ersten beiden Praktika werden vermutlich vor allem Kompetenzen in den Handlungs-

feldern zum „Unterricht“ bearbeitet werden können. Es soll allerdings jede Gelegenheit genutzt

werden, auch auf die Handlungsfelder „Schule“ einzugehen. Spätestens im dritten Praktikum,

für die Volldiplomstudierenden in Form eines Praxissemesters, sollte d ie Arbeit möglichst in

allen Handlungsfeldern erfolgen.

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Zielsetzungen des „Praktikums 2“

7

4 Zielsetzungen des „Praktikums 2“

Die Studierenden

setzen die Arbeit aus dem „Praktikum 1 (Berufseignung)“ fort

arbeiten an verschiedenen Kompetenzen in den Handlungsfeldern des Lehrberufs und

entwickeln ihr persönliches Berufskonzept

zeigen Interesse und Engagement für das Lernen der Schülerinnen und Schüler

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Das „Praktikum 2“ im Überblick

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5 Das „Praktikum 2“ im Überblick

Handlungsfelder des Orientierungsrahmens

Das „Praktikum 2“ findet für die Studentinnen und Studenten im Berufsfeld der Lehrpersonen

statt. Folgende Handlungsfelder des Orientierungsrahmens stehen im „Praktikum 2“ vermutlich

im Vordergrund:

Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung

Beurteilung und Diagnostik

Beratung und Begleitung

Klassenführung

Im „Praktikum 2“ stehen die Handlungsfelder „Schule“ voraussichtlich nicht im Zentrum der

Praktikumsarbeit. Die Studentinnen und Studenten sollen aber alle Gelegenheiten zur

Bearbeitung der Kompetenzen aus diesen Handlungsfeldern nutzen, welche ihnen von den

Praxislehrkräften geboten werden.

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Arbeit an Bausteinen

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6 Arbeit an Bausteinen

Überblick über die Bausteine

Baustein 1 Unterricht

Im Baustein „Unterricht“ steht der Umgang mit didaktischen Arrangements für das

fachspezifische Lernen der Schülerinnen und Schüler im Zentrum. Die Studierenden setzen die

in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken erworbenen Kompetenzen bei der Planung,

Durchführung und Auswertung von Unterricht um.

Baustein 2 Beobachtung des Lehrverhaltens von Kolleginnen und Kollegen („Tandem“)

Im Baustein „Tandem“ bilden Studierende mit den Teamkolleginnen und -kollegen eine

Lerngemeinschaft zur gegenseitigen Beobachtung des Lehrverhaltens. Die Studierenden

lernen, Tandemarbeit konkret durchzuführen.

Baustein 3 Begleiten von Lernprozessen

Im Baustein „Begleiten von Lernprozessen“ beobachten die Studierenden das Lernen einer

Schülerin oder eines Schülers mit dem Ziel, fokussiert Lernunterstützung zu geben.

Baustein 4 Zusammenarbeiten (Studierende)

Im Baustein „Zusammenarbeiten“ lernen die Studierenden, was eine erfolgreiche

Zusammenarbeit ausmacht, und sie reflektieren die Zusammenarbeit im Team während des

„Praktikums 2“.

Hinweis zur Bearbeitung der Bausteine

Es ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, alle Bausteine vollumfänglich zu bearbeiten. Die

Praxislehrkräfte entscheiden deshalb, welche Bausteine ganz oder teilweise bearbeitet werden.

Sie können einzelne Bausteine auch ganz von der Bearbeitung im P2 ausnehmen.

Weitere Unterlagen zur Bausteinarbeit siehe Ilias:

https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498560.html

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Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren

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7 Angebote des IS1 an Studierende und an Praxislehrpersonen im Zusammenhang mit dem„Praktikum 2“

7.1 Themenspezifische Beratung

Die Studierenden und die Praxislehrkräfte können die Beratungsangebote von sich aus abrufen.

Die Begleitpersonen IS1 P2 können den Studierenden aber auch einen Auftrag zur

Zusammenarbeit erteilen.

7.2 Weiterbildungsangebote des IS1 an die Praxislehrkräfte

Spezifische Weiterbildungsangebote werden auf der Homepage des Instituts Sekundarstufe I

ausgeschrieben (www.phbern.ch/is1/bpa).

8 Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren

Einschätzung der Kompetenzentwicklung in den Praktika 2 bis 4

Grundlage der Einschätzung

Die Grundlage bilden die allgemeinen und fachspezifischen Praktikumskompetenzen, welche im

Verlauf des Praktikums durch die Praxislehrkräfte und die Studentinnen und Studenten

ausgewählt wurden.

Diese werden im Verlauf des „Praktikums 2“ ausdifferenziert und / oder angepasst.

Die Erkenntnisse aus dem Lernprozess der Studentin oder des Studenten im Praktikum werden

mit Hilfe der Praxislehrkräfte geordnet und in einen Zusammenhang mit den Handlungsfeldern

des Orientierungsrahmens und mit dem Berufskonzept der Studierenden gebracht.

Die Vorbereitung auf diese Arbeit geschieht am Institut. Die Verantwortung für den Prozess der

Einschätzung der Kompetenzentwicklung während des „Praktikums 2“ liegt bei den

Studierenden.

Einschätzung

Die Einschätzung basiert auf den Vor- und Nachbesprechungen zu den einzelnen

Praktikumssequenzen und auf dem Austausch mit Praxislehrkräften und mit den anderen

Studierenden des Teams. Sie wird an einzelnen Besprechungen – u. a. an der Zwischen-

besprechung – thematisiert. Für die differenzierte Einschätzung dient das Formular (siehe

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Die Kompetenzentwicklung einschätzen und dokumentieren

11

unten). Studierende, die das P2 in einem anderen Sprachgebiet absolvieren, nehmen hierzu

das Formular in der Zielsprache und ergänzen dieses in der Zielsprache. Ab und zu kann es

sinnvoll und hilfreich sein, die Einschätzung „auf den Punkt zu bringen“. Zum Beispiel mit der

Einschätzung „Studentin oder Student „befindet sich auf dem richtigen Weg“, respektive „Stand

der Kompetenzerreichung ist ungenügend“.

Praxislehrkräfte und Studierende haben jederzeit die Möglichkeit, für die Einschätzung der

Kompetenzentwicklung Begleitpersonen IS1 P2 beizuziehen.

Dokumentation der Kompetenzeinschätzung

Die Einschätzung der Kompetenzentwicklung wird auf dem entsprechenden Formular

dokumentiert. Siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html

Die Studierenden legen das aktualisierte Formular laufend in ihrem E-Portfolio („Mahara“) ab.

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Beurteilung im „Praktikum 2“

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9 Beurteilung im „Praktikum 2“

Formale Beurteilung des „Praktikums 2“

Die formale Beurteilung („erfüllt“ oder „nicht erfüllt“) der Praktika kann auf der Basis der

Praktikumskompetenzen erfolgen, welche die Studierenden bearbeitet. Es ist aber auch

möglich, die Beurteilung auf die Zielsetzungen abzustützen, welche aus der täglichen Arbeit an

den Praktikumskompetenzen oder gegebenenfalls aus Berufseignungsfragen abgeleitet

werden. Zur Wahl stehen:

Praktikumskompetenzen

Zielsetzungen, welche aus der täglichen Arbeit an den Praktikumskompetenzen abgeleitet

werden

Berufseignungskriterien (Diese werden beigezogen, wenn sie von der Praxislehrkraft in

Frage gestellt werden. Die Kriterien sind in der Wegleitung zum „Praktikum 1

(Berufseignung)“ aufgeführt: www.phbern.ch/is1/bpa)

Der Entscheid darüber, wie die formale Beurteilung erfolgt, liegt bei der Praxislehrkraft.

Spätestens an der Zwischenbesprechung kommuniziert die Praxislehrkraft ihren Entscheid, was

beurteilt wird, und welche Kriterien der Beurteilung zugrunde gelegt werden.

Wer beurteilt?

Praxislehrkraft

Studentin, Student

Gegebenenfalls Vertretungen des Instituts Sekundarstufe I oder die Bereichsleitung BPA

des IS1. Die Praxislehrkraft entscheidet, ob sie für die Beurteilung jemanden vom Institut

IS1 beiziehen will oder nicht.

Form der Beurteilung

Prädikat („erfüllt“ / „nicht erfüllt“).

Wann erfolgen Standortbestimmungen?

Anlässlich der Besprechungen zwischen Praxislehrkräften und Studentinnen und Studenten,

mindestens an der Zwischenbesprechung und am Schluss des Praktikums.

Sofern die Praxislehrkraft eine Vertretung des Instituts Sekundarstufe I für die Beurteilung

beizieht, wird der Zeitpunkt und der Anlass der Beurteilung vorgängig festgelegt und allen

Beteiligten durch den Bereich BPA des Instituts Sekundarstufe I kommuniziert.

Wie erfolgt die Meldung des Resultats an den Bereich BPA IS1?

Elektronisch

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Bemessung

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10 Bemessung

Bemessung

5 ECTS (150 Stunden Arbeit) für Voll- und Fachdiplomstudierende, 4 ECTS 120 Stunden

Arbeit) für Studierende Stufenerweiterung.

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Dokumentation zum Praktikum

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11 Dokumentation zum Praktikum

Formale Vorgaben

Die Studierenden

sichern ihre Dokumentation auf „Mahara“

laden die Begleitpersonen IS1 P2, die Praxislehrkräfte und die Studierenden des P2-Teams

vor der ersten Besprechung am Institut S1 auf ihre Mahara-Seite ein, indem sie den

genannten Personen die geheime URL zustellen.

Funktion der Dokumentation

Die Studierenden dokumentieren ihr Praktikum 2 mit den Zielen, die Lernschritte in den

Handlungsfeldern des Berufs festzuhalten und die Lernvorhaben für die nachfolgende

Ausbildungsphase vorzubereiten.

Inhalte

Themen, die im Praktikum bearbeitet werden. Siehe Wegleitung und Unterlagen auf ILIAS.

Dokumentieren: Methoden, Arbeitstechniken etc.

Protokolle, Zusammenfassungen von Gesprächen, Berichte, Checklisten, Videodokumentation ,

Fotografien, Zeichnungen, Skizzen, Ablagen und Sammlungen von Unterrichtsvorbereitungen

und –materialien, etc.

Austausch mit der Begleitperson IS1 P2

Anlässlich der Vor- oder Zwischenbesprechung deklariert die Begleitperson IS1 P2, in welcher

Form die Dokumentation durch die Begleitperson IS1 P2 thematisiert wird (Gespräch,

Begutachtung, etc.)

Mangelnde Qualität der Dokumentation

Bei mangelnder Qualität der Dokumentation entscheidet die Begleitperson IS1 P2 nach einem

Gespräch mit der Studentin oder dem Studenten über das „Wie weiter?“. Die

Begleitperson IS1 P2 kann Auflagen machen. Sollte die Studentin oder der Student den

Auflagen nicht nachkommen, erfolgt eine Meldung an die Bereichsleitung BPA. Diese verordnet

der Studentin oder dem Studenten das Verfassen einer ausführlichen Dokumentation. Es wird

der Studentin oder dem Studenten in diesem Fall gleichzeitig eröffnet, dass eine Anmeldung

zum nächsten Praktikum erst möglich ist, wenn der Auftrag zur Dokumentation P2 erledigt ist.

Hinweis für die Praxislehrkräfte

Die Verantwortung für die Erstellung der Praktikumsdokumentation liegt vollumfänglich bei den

Studierenden. Wie oben beschrieben, sollen die Studierenden die Rückmeldungen und

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Dokumentation zum Praktikum

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Einschätzungen der Praxislehrkräfte protokollieren oder zusammenfassen und in die

Dokumentation integrieren. Wichtig ist, dass die Praxislehrkräfte diese Texte (Protokolle /

Zusammenfassungen) und Einschätzungen gegenlesen und genehmigen oder zur

Überarbeitung zurückweisen.

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Organisatorisches

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12 Organisatorisches

12.1 Zeitpunkt

Das „Praktikum 2“ findet zwischen dem zweiten und fünften Semester. Das „Praktikum 2“ soll

nicht in der Zeit absolviert werden, in welcher die Studierenden Prüfungen ablegen müssen.

Ein grosser Teil der Praktikumszeit wird an der Praxisschule verbracht. Die zeitliche Planung ist

in erster Linie vom Stundenplan und von den Unterrichtsblöcken – und damit von den Vorgaben

der Praxislehrkräfte – abhängig.

Hinweis zum Zeitpunkt: Es wird darauf hingewiesen, dass die frühe Platzierung des

„Praktikums 2“ zu einer relativ langen „praktikumsfreien“ Zeit bis zum Antritt des dritten

Praktikums führt. Wer das ungünstig findet, kann freiwillig ein weiteres Praktikum zwischen

„Praktikum 2“ und Praxissemester absolvieren (Praktikum 2+). Die Organisation erfolgt über die

Bereichsleitung BPA.

Allenfalls können die Studentinnen und Studenten zur „Überbrückung“ der praktikumsfreien Zeit

eine Stellvertretung suchen und nach Möglichkeit übernehmen. Auf Wunsch kann hier in Bezug

auf die Unterrichtsplanung und -durchführung ein Coaching durch Fachpersonen des Instituts

Sekundarstufe I bezogen werden.

12.2 Voraussetzungen

Das „Praktikum 1 (Berufseignung)“ ist abgeschlossen. Die Beurteilung lautet „erfüllt“. Die

Beurteilung wurde dem Bereich BPA in der geforderten Form gemeldet.

Prüfung „Schreiben und Texte“

Die Prüfung „Schreiben und Texte“ ist zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns absolviert

und bestanden.

Hinweise zur Anmeldung zum P2 bezüglich „Schreiben und Texte“ :

Sofern die Studierenden zum Zeitpunkt der Anmeldung zum P2 die Prüfung noch nie

absolviert haben, informieren Sie Ihre Praxislehrkräfte über folgende Ausgangslage:

Sollten sie die Prüfung nicht bestehen und das Resultat erst vernehmen, nachdem sie

das P2 gestartet oder beendet haben, wird ihnen die erbrachte berufspraktische

Leistung nicht als P2 anerkannt. In diesem Fall müssen sich die Studierenden erneut

für ein P2 anmelden, wenn Sie die Prüfung „Schreiben und Texte“ wiederholt und

bestanden haben.

Wenn die Studierenden die Prüfung schon belegt und mit einem „ne“ abgeschlossen

haben, dürfen sie sich nicht für das P2 anmelden.

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Organisatorisches

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12.3 Fächerbelegung

Die Studierenden sollten nach Möglichkeit in ihren gewählten Studienfächern unterrichten. Sie

können aber auch Fächer unterrichten, die sie nicht studieren. Der Entscheid über die

Fächerbelegung durch die Studierenden liegt bei den Praxislehrkräften, da diese auch in der

Praktikumszeit die Verantwortung für das Lernen ihrer Schülerinnen und Schüler behalten.

Es wird empfohlen, dass die Volldiplomstudierenden in den Praktika 2 bis 4 jedes ihrer

Studienfächer mindestens zweimal unterrichten.

12.4 Dauer, Aufwand und Spezialwochen

Der Aufwand für das „Praktikum 2“ beträgt der Aufwand 150 Arbeitsstunden (120 Stunden für

Studiengang Stufenerweiterung). Unter Einhaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen

kann das „Praktikum 2“ auch während des Semesters über einen längeren Zeitraum gelegt

werden.

Spezialwochen (zum Beispiel Sport- oder Landschulwochen) können als Praktikumswochen

angerechnet werden, wenn sie in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den

Zielsetzungen des Praktikums der Studierenden stehen. Wichtig ist auch, dass die Sport- oder

Landschulwoche mit der „eigenen“ Praktikumsklasse durchgeführt wird.

P2 mit spezifischer Fachausrichtung für Fachdiplomstudierende:

Anzahl Lektionen: 48 Unterrichtslektionen total oder tiefere Anzahl nach Rücksprache mit

Praxislehrkraft und der Bereichsleitung BPA

Der Aufwand für das „Praktikum 2“ beträgt der Aufwand 150 Arbeitsstunden.

Begleitung IS1 P2: Zwingend ist ein Gesuch um ein Gespräch mit Fachdidaktik-Dozierenden

des Unterrichtsfaches mindestens 15 Tage vor dem Praktikumsstart. Die Dozierenden

entscheiden hier, ob die Studierenden spezielle Aufgaben erledigen müssen, und sie teilen

den Studierenden mit, ob ein Besuch stattfindet oder nicht.

12.5 Präsenz und Arbeitszeit

Die Präsenzzeit der Studierenden in der Praktikumsschule richtet sich nach den Vorgaben der

Praxislehrkräfte. Das „Praktikum 2“ verlangt von den Studierenden einen hundertprozentigen

Einsatz. Wer neben dem Praktikum dennoch anderen Verpflichtungen nachkommen muss

(Erwerbsarbeit, Familienarbeit, Studien, etc.), deklariert dies anlässlich des ersten Treffens mit

der Praxislehrkraft. Die Praxislehrkräfte können in der Folge zeitliche Vorgaben machen oder

auch entscheiden, dass sie das Praktikum nicht betreuen werden.

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Organisatorisches

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12.6 Anmeldung

Die Studierenden werden von der Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung rechtzeitig

über die Anmeldemodalitäten informiert. Die Anmeldung für das „Praktikum 2“ ist

verbindlich.

Vor der Anmeldung zum „Praktikum 2“ besuchen die Studierenden eine obligatorische

Informationsveranstaltung. Die Veranstaltungstermine werden via „Mitteilungen an

Studierende“ kommuniziert.

Studierende, die das Praktikum 2 in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachigen

Gebiet absolvieren möchten, melden sich bei der Bereichsleitung Berufspraktische

Ausbildung für ein Gespräch (Anmeldung: [email protected]).

12.7 Abmeldungen

Abmeldungen sind in der Regel nur im Krankheitsfall möglich. Sie erfolgen in Form eines

Gesuches an die Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung mit einem Arztzeugnis als Beleg.

Eine Kopie geht an die designierte Praxislehrkraft.

Hinweis: Die Übernahme einer Stellvertretung oder einer befristeten oder unbefristeten Stelle

als Lehrperson zählt nicht als Grund für eine Abmeldung.

12.8 Mitverantwortung der Studierenden für die Organisation der Praktika

Hinweise zum „Praktikum 2“ und organisatorische Auflagen (zum Beispiel Wegleitung,

wöchentliche „Mitteilungen an Studierende“ oder Mails) müssen umgesetzt werden. Wenn die

Studierenden den Anweisungen nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass

Studienleistungen nicht anerkannt oder gar mit „nicht erfüllt“ beurteilt werden.

12.9 Praktikumsabbruch

Praktika, die von Studierenden nicht angetreten oder abgebrochen werden, erhalten die

Bewertung „nicht erfüllt“. Dasselbe gilt für Praktika, die aufgrund mangelnder Vorbereitung der

Studentin oder des Studenten oder wegen Unzumutbarkeit für die betroffenen Schülerinnen und

Schüler oder für die Praxislehrkraft abgebrochen werden.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

19

12.10 Praktikumsplätze

12.10.1 Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I

Für die Organisation der Praktikumsplätze kann die Dienstleistung des Instituts Sekundarstufe I

in Anspruch genommen werden. Die Modalitäten werden rechtzeitig kommuniziert (in der Regel

via „Mitteilungen an Studierende“). Studierende können sich auch selbst einen Praktikumsplatz

organisieren (siehe unten).

12.10.2 Selbst organisierte Praktika

Siehe Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498559.html

12.10.3 Praktika in einem englisch-, französisch- oder italienischsprachigen Gebiet

Studierende, welche Englisch, Französisch oder Italienisch studieren, haben die Möglichkeit,

Praktika im entsprechenden Sprachgebiet zu absolvieren. Ziel ist neben den unter Punkt 4

aufgeführten Aspekten die Erweiterung der sprachlichen- und interkulturellen Kompetenz.

Bilingualen Studierenden, die gut Englisch, Französisch oder Italienisch sprechen (GeR:

mindestens Niveau C1), die aber das entsprechende Sprachfach nicht am IS1 studieren, steht

diese Möglichkeit auch offen. Diese melden sich für ein Gespräch bei der Bereichsleitung BPA.

Voraussetzungen

Neben den unter 11.2 aufgeführten Voraussetzungen gilt ferner:

Die Prüfung „Grundlagen des fachspezifischen Unterrichtens“ muss in der Sprache, in der die

Studierenden das Praktikum 2 absolvieren wollen, bestanden sein (Ausnahme bilinguale

Studierende ohne entsprechendes Sprachfach).

12.11 Wahl der Praktikumsschulen

In der Regel können im Verlauf der Ausbildung höchstens zwei Praktika an derselben Schule

stattfinden. Über Ausnahmen entscheidet die Bereichsleitung Berufspraktische Ausbildung nach

Rücksprache mit der Schulleitung der Praktikumsschule.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

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12.12 Die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit im „Praktikum 2“ zwischen Studierenden, Praxislehrkräften und Begleitpersonen IS1 P2

12.12.1 Auf einen Blick

Vor dem „Praktikum 2“

Informationsveranstaltung für Praxislehrkräfte

Erstes Treffen Praxislehrkraft mit den Studierenden

Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“

Während des „Praktikums 2“

Zwischenbesprechung „Praktikum 2“

Nach dem „Praktikum 2“

Abschlussbesprechung „Praktikum 2“

Auswertungsveranstaltung für Praxislehrkräfte

12.12.2 Details

VOR DEM „PRAKTIKUM 2“

Die Reihenfolge der einzelnen Veranstaltungen ist nicht immer gleich. Sie hängt in der Regel

vom Zeitpunkt des ersten Treffens zwischen Praxislehrkräften du Studierenden ab.

Informationsveranstaltung für Praxislehrkräfte

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Vor dem „Praktikum 2“ IS1

Praxislehrkräfte;

Bereichsleitung BPA

Dozierende und

Praxislehrkräfte mit

einem BPA-Auftrag

Ziel: Die Praxislehrkräfte klären alle Fragen zur Organisation, Vorbereitung, Durchführung und

Auswertung des „Praktikums 2“.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

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Treffen Praxislehrkraft mit den Studierenden

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Vor dem „Praktikum 2“ Schule

Praxislehrkraft;

Studierende

Ziel: Die Durchführung des „Praktikums 2“ wird vorbereitet.

Dieser Sitzung kommt ein besonderes Gewicht zu. Deshalb wird empfohlen, dafür mindestens

zwei Stunden zu reservieren.

Das Vorgehen könnte folgendermassen aussehen:

Vorstellungsrunde

Die Praxislehrkraft erläutert

die Ausgangslage (Hinweise zu den Klassen, zur Schule etc.)

den Stundenplan für das „Praktikum 2“

Ziele und Themen des Unterrichts für die Praktikumsphase (Baustein 1)

Möglichkeiten, an Kompetenzen in weiteren Handlungsfeldern zu arbeiten (Bausteine 2 – 4,

Begleiten des Lernens einzelner Schülerinnen und Schüler, Konferenzen, Sitzungen,

Elterngespräche, Beurteilungssituationen, Sporttage, Landschulwoche, Sportwochen,

Projekttage oder -wochen, Berufswahltage oder -wochen etc.)

Die Studierenden erläutern

mögliche Entwicklungsgesichtspunkten / Arbeitsschwerpunkte; Basis: Fazit „Praktikum 1

(Berufseignung)“

den Katalog der Praktikumskompetenzen*

ihren „Ausbildungsstand im Studium“ (siehe u.a. Ilias:

https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html)

„Formular zur Einschätzung der Praktikumskompetenzen“*

Organisatorisches

Zum Beispiel Fächerverteilung unter den Studierenden, zeitliche Festlegung der Vorbereitungs-

und Auswertungssitzungen zwischen Praxislehrkräften und Studierenden.

Die Studentin oder der Student protokolliert die Gesprächsergebnisse zu allen

Gesprächspunkten

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

22

Bemerkungen:

Falls die Praxislehrkräfte an der „Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“ am IS1 teilgenommen

haben, muss das Vorgehen angepasst werden.

*Diese Punkte werden neben anderen an der Vorbereitungssitzung der Studierenden am

Institut siehe unten) thematisiert. Falls diese Sitzung erst nach dem ersten Treffen zwischen

Praxislehrkräften und Studierenden stattfindet, informieren die Studierenden ihre

Praxislehrkräfte darüber zu gegebener Zeit.

Vorbereitungssitzung „Praktikum 2“ am IS1

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Vor dem „Praktikum 2“ IS1

Studierende; Begleit-

personen des IS1

Praxislehrkräfte

Ziel: Die Studierenden werden auf die Arbeit im P2 vorbereitet.

Themen

Festlegen von möglichen Entwicklungsgesichtspunkten / Arbeitsschwerpunkten bei den

Studierenden (Basis: Fazit P1).

Sichten der Praktikumskompetenzen.

„Formular zur Einschätzung der Praktikumskompetenzen“

Baustein „Tandem“ (Peergruppen): Vorgehen zum Festlegen der

Beobachtungsgesichtspunkte, Zielsetzungen und Indikatoren.

Baustein „Das Lernen von Schülerinnen und Schülern begleiten“: Mögliches Vorgehen

besprechen.

Beobachten von Unterricht, Schülerinnen und Schülern auf der Basis der Veranstaltung

„Einführung in das Berufsfeld und das Berufskonzept“.

Vorbereitung der Standortbestimmung der Studierenden „Ausbildungsstand im Studium“

(siehe u.a. Ilias: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498561.html)

Besprechung der Handhabung „Ilias“ und E-Portfolio („Mahara“) in Bezug auf die

Grundlagen und die Reflexion P2.

Organisation eines allfälligen Unterrichtsbesuchs. (Die Begleitperson IS1 P2 entscheidet, ob

ein Unterrichtsbesuch stattfindet – und falls ja – bei wem. Die Praxislehrkräfte und die

Studierenden können ebenfalls einen Besuch anfordern).

Information zur Teilnahme der Begleitperson IS1 P2 an der Zwischen- und

Schlussbesprechung.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

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WÄHREND DES „PRAKTIKUMS 2“

Zwischenbesprechung „Praktikum 2“

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Während „Praktikum 2“ Schule

Studierende;

Praxislehrkräfte

Begleitpersonen IS1

P2

Ziel: Alle am „Praktikum 2“ beteiligten Personen einigen sich über die Ausrichtung der Arbeit auf

Grund der Erfahrungen aus der ersten Hälfte des Praktikums.

Themen:

Standortbestimmung der Studierenden, Sicht der Praxislehrkraft

Diskussion der Praktikumskompetenzen, die zur Diskussion stehen

Klärung von Fragen zur Kompetenzeinschätzung

Verbindung Kompetenzeinschätzung - Berufskonzept

Klärung der Festlegung der formalen Praktikumsbeurteilung

Gegebenenfalls Auswertung Unterrichtsbesuch

Verschiedenes (zum Beispiel Abschluss „Praktikum 2“, Ausblick auf Nachbereitungsphase)

Bemerkungen:

Die Praxislehrkräfte und die Studierenden legen den Termin der Zwischenbesprechung nach

Rücksprache zwischen Praxislehrkraft und Begleitperson IS1 P2 frühzeitig fest.

NACH DEM „PRAKTIKUM 2“

Abschlussbesprechung „Praktikum 2“

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Nach „Praktikum 2“ Schule

Praxislehrkraft;

Studierende

Begleitpersonen IS1

P2

Ziele: Die Kompetenzerreichung wird eingeschätzt, und die Weiterarbeit im nächsten Praktikum

wird vorbereitet.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Organisatorisches

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Themen:

Standortbestimmung der Studierenden, Sicht der Praxislehrkraft

Stand der Kompetenzerreichung

Formale Praktikumsbeurteilung

Ausblick auf das nächste Praktikum

Bemerkungen:

Die Praxislehrkräfte und die Studierenden legen den Termin der Abschlussbesprechung

nach Rücksprache zwischen Praxislehrkraft und Begleitperson IS1 P2 frühzeitig fest.

Abschluss „Praktikum 2“ für Studierende am IS1

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Nach „Praktikum 2“ IS1

Studierende;

Begleitpersonen IS1 P2

Ziele: Das P2 wird offiziell abgeschlossen, indem die Begleitperson IS1 P2 die Dokumentation

der Studierenden akzeptiert oder allenfalls noch Auflagen macht. Die Studierenden erhalten mit

der akzeptierten Dokumentation das Recht, sich unter Beachtung der entsprechenden

Voraussetzungen (siehe Wegleitungen) für das nächste Praktikum anzumelden.

Themen und Form dieses Abschlusses:

Gemäss Vorgabe der Begleitperson IS1 P2.

Auswertungsveranstaltung für Praxislehrkräfte

Wann? Wo?

Teilnehmende Fakultative Teilnahme

Nach „Praktikum 2“ IS1 Bereichsleitung BPA;

Praxislehrkräfte;

Begleitpersonen IS1 P2

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für Studierende, die neben dem Studium an

der Zielstufe unterrichten

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13 Alternatives Unterrichtsentwicklungsprojekt zum „Praktikum 2“ für Studierende, die neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten

Studierende, welche neben dem Studium an der Zielstufe unterrichten und gewisse

Bedingungen erfüllen (siehe unten) haben die Möglichkeit, als Alternative zum „Praktikum 2“ ein

Projekt an ihrem Arbeitsplatz durchzuführen. Siehe dazu Ilias:

https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498564.html

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Spezielle Auflagen für die Durchführung eines „Praktikums 2“

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14 Spezielle Auflagen für die Durchführung eines „Praktikums 2“

Die Geschäftsleitung des Instituts Sekundarstufe I kann einzelnen Studierenden für die

Anmeldung zu einem „Praktikum 2“ oder für die Durchführung eines „Praktikums 2“

gegebenenfalls spezifische Auflagen machen oder spezielle Aufträge erteilen.

15 Auflagen zur Berufseignung aus Veranstaltungen am IS1

Gegebenenfalls werden Beobachtungen in den Veranstaltungen am Institut Sekundarstufe I zu denjenigen Studierenden dokumentiert, welche im Hinblick auf die Berufseignungskriterien relevant erscheinen. Diese Beobachtungen werden im „Praktikum 2“ besonders fokussiert und zur Validierung verwendet. Die Prakti-kumslehrkräfte und die Begleitpersonen IS1 P1 erhalten entsprechende Beobachtungsaufträge. Die Studierenden werden über diese Massnahmen informiert. Allenfalls werden sie von der Bereichsleitung BPA aufgefordert, vor Beginn des Praktikums 2 den Kontakt mit dem Casemanagement aufzunehmen.

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Angebote des IS1 für die Praxislehrkräfte

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16 Angebote des IS1 für die Praxislehrkräfte

Beurteilung der praktischen Leistungen der Studierenden

Praxislehrkräfte können für die Beurteilung der praktischen Leistungen der Studierenden eine

Vertretung des Instituts Sekundarstufe I beiziehen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann,

wenn es für die Praxislehrkraft unklar ist, ob die Berufseignung der Studentin oder des

Studenten gegeben ist. Für den Beizug einer Vertretung des Instituts Sekundarstufe melden

sich die Praxislehrkräfte frühestmöglich beim Bereich BPA ([email protected]).

Beratungsangebote der Dozierenden des IS1 an die Praxislehrkräfte

Praxislehrkräfte können Beratungswünsche bei Dozentinnen und Dozenten des IS1 oder beim

Bereich BPA deponieren ([email protected]).

Weiterbildung für Praxislehrkräfte

Siehe Angebote zum CAS Berufspraxis kompetent begleiten: www.phbern.ch/is1/bpa

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Anhang

28

17 Anhang

17.1 Checkliste/Leitfaden für Praxislehrkräfte

17.1.1 Ziele

Diese Checkliste soll

als Hilfsmittel einen sinnvollen Start ins Praktikum ermöglichen

als Leitfaden bei der kompetenten Begleitung von Studierenden dienen

mithelfen, wichtige Begleitpunkte umzusetzen

Kollegium, Praxislehrkräfte und Studierende möglichst entlasten

17.1.2 Vor dem Praktikum

Praxislehrkräfte und Studierende

Nach der Kontaktaufnahme durch die Studierenden: Festlegung einer ersten Sitzung.

Mindestens zwei Stunden Dauer einplanen.

Beziehungsaufbau und Erteilung organisatorischer Informationen mit geeignetem Einstieg

beim ersten Treffen

Festlegung der Termine: Unterricht, Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts, Arbeit an

Kompetenzen in anderen Handlungsfeldern

Festlegung der Praktikumsschwerpunkte und der Arbeitsformen

Hinweise auf besondere Klassensituationen und auf besondere Schülerinnen und Schüler

Abgabe Schulhausschlüssel

Einführung Infrastruktur (Spezialräume, ICT, Medienraum, Turnhalle, Aula mit Musikanlage,

Materialraum, Klassensätze, Kopierer, Lehrerinnen- und Lehrerbibliothek/Ausleihe …)

Materialaustausch nach Möglichkeit (Bücher, DVD, etc.)

Besprechung zur Reservation von Spezialräumen

Steckbrief an Pinnwand

Vorstellung der Studierenden im Kollegium nach Möglichkeit (Pause, Konferenz…)

Besprechung zur Wegleitung zum Praktikum (PHBern)

Klärung der Beurteilung (abhängig von der Art des Praktikums)

Besprechung Leitbild der Schule

Besprechung Hausregeln

Abgabe Klassenlisten/Klassenfotos

Besprechung Klassenregeln

Besprechung der Unterrichtsaufträge

Festlegung der zu bearbeitenden Kompetenzen

Festlegung Besprechungstermine Planung

Besprechung Stundenplan

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Anhang

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Festlegung Besprechungszeiten

Berücksichtigung Besuch der Begleitperson IS1 P2 bei der Planung

Besprechung Termine und spezielle Anlässe (Sporttag, Aktionstag, Zeitungssammeln,

Elternabende…)

Organisation Ordner- und Heftführung, persönliches Material

Information der Eltern der Schülerinnen und Schüler über das bevorstehende Praktikum

17.1.3 Während des Praktikums

Praxislehrkräfte und Studierende

Lektionsvorbesprechungen

Lektionsnachbesprechungen und gemeinsames Ableiten individueller Lernziele$

Besprechung von Arbeiten an Kompetenzen aus anderen Handlungsfeldern

Coachingangebote während des Unterrichts

Festlegung von Beobachtungspunkten

Bezugnahme zu den persönlichen, fachlichen Lernzielen

Einschätzung der Kompetenzerreichung (siehe „Formular zur Einschätzung der

Praktikumskompetenzen“)

Zwischenbeurteilung der Praktikumsleistungen der Studierenden

Organisation Videoanalyse einer Lektion

Einblick in persönliche Planung (Jahres-, Wochen-, Lektionsplanung, Beurteilungskonzept)

Einbindung in den Schulalltag (Ämtli, Pflichten, Konferenzen)

Einbindung bei speziellen Anlässen (Elternabend, Sporttag…)

Rücksprache bei Problemen mit den zuständigen Stellen der PHBern

Hilfestellung für die Studierenden; bzw. Einforderung Hilfestellung

Partnerschulen: Rückmeldung zum Praktikumsverlauf an die Partnerschulkoordinatorin / den

Partnerschulkoordinator

Einholung eines Feedbacks der Schülerinnen und Schüler am Ende des Praktikums

Partnerschulen: Koordinatorin/Koordinator

Persönliche Begrüssung der Studierenden

Hilfe bei Problemen

Schulleiterin/Schulleiter

Persönliche Begrüssung der Studierenden

Hilfe bei Problemen

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Anhang

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17.1.4 Nach dem Praktikum

Praxislehrkräfte

Einforderung Materialien (Bücher, DVD…)

Rückgabe Schulhausschlüssel

Entfernung Steckbrief

Einblick in die Praktikumsdokumentation der Studierenden

Kontrolle der Zusammenfassungen und Protokolle der Studierenden zu Besprechungen mit

der Praxislehrperson

Kontrolle und allenfalls Ergänzung des „Formulars zur Einschätzung der

Praktikumskompetenzen“

Schlussbesprechung

Schlussbeurteilung („erfüllt“ / „nicht erfüllt“) an den Bereich Berufspraktische Ausbildung

melden

Zustellung Abrechnungsformular PHBern an den Bereich BPA ([email protected])

Wichtige Erkenntnisse, Fragen etc. für die Auswertungsveranstaltung in Stichworten

festhalten

Teilnahme an der Auswertungsveranstaltung (Stichworte – siehe oben – mitbringen)

17.2 Gesetzeskonformer Umgang mit Daten

Der Einsatz von Fotos, Video- und Tonaufnahmen zu Praktikumszwecken muss von der

zuständigen Praxislehrkraft bewilligt werden. Sofern auf den Fotos, Video- und Tonaufnahmen

in Praktika Schülerinnen und Schüler sicht- oder hörbar sind, gelten die Bestimmungen des

Leitfadens „Datenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern“ (siehe: www.erz.be.ch).

Insbesondere ist zu beachten, dass Fotos, Video- und Tonaufnahmen

ausschliesslich für die Aufträge im Zusammenhang mit der Praktikumssituation verwendet

werden

unmittelbar nach Fertigstellung der Praktikumsaufträge zu vernichten sind

in keinem Fall weitergegeben werden dürfen

Studierende und Dozierende sind gleichermassen für den sorgfältigen und gesetzeskonformen

Umgang mit dem Datenmaterial verantwortlich.

17.3 Feedback

17.3.1 Feedback der Schülerinnen und Schüler

Es ist sinnvoll, wenn die Studierenden von ihren Schülerinnen- und Schülern Rückmeldungen

zu ihrem Praktikumseinsatz einholen. Bedingungen sind dafür, dass Zeit vorhanden ist, dass

die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Fragestellungen informier t wurden, und dass

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Anhang

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die Klasse Regeln des Feedbackgebens kennt. Die Fragestellungen sollten zudem vorgängig

von den Studentinnen und Studenten mit den Praxislehrkräften besprochen werden.

Das Feedback der Schülerinnen und Schüler soll nur eingeholt werden, wenn sowohl die

Lehrperson als auch die Studentin oder der Student damit ausdrücklich einverstanden sind.

Link zu einem Feedback-Bogen: siehe Ilias:

https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498560.html

17.3.2 Feedback der Studierenden an die Praxislehrkräfte

Praxislehrkräfte können von den Studierenden ein Feedback zu ihrer Arbeit als Praxislehrkraft

einfordern. Sie geben den Studierenden zu diesem Zweck rechtzeitig einen Fragebogen ab. Die

Studierenden füllen diesen aus und geben ihn zurück, wenn die Meldung des Resultats

(„erfüllt“ / „nicht erfüllt“) erfolgt ist.

17.4 Sprache

Die Dokumentation sowie alle Texte, welche die Studierenden an eine Öffentlichkeit richten

(zum Beispiel Klasse, Schülerinnen und Schüler, Eltern der Schülerinnen und Schüler,

Praxislehrkraft, Begleitperson IS1 P2), zeichnen sich durch sprachliche Korrektheit aus. Das

heisst unter anderem:

Orthographische und grammatikalische Korrektheit

Stilistische Angemessenheit bezüglich Textsorten und Adressatinnen und Adressaten

Kohärenz („Roter Faden“)

Gendergerechte Formulierungen (gemäss Leitfaden geschlechtergerechte Sprache der

PHBern)

17.5 Unterlagen zum Praktikum 2 auf Ilias

Link: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498557.html

17.6 Rollenbeschreibung und Benennung von Personen, welche bei der Durchführung von Praktika mithelfen

Link: https://ilias.phbern.ch/goto_phbern_cat_498559.html .

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Case Management

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18 Case Management

Bei Fragen zur beruflichen Eignung und persönlichen Entwicklung, sowie zum Umgang mit

Belastungen, Stress, Angst, Lernproblemen und Konflikten steht das Beratungs- und Coaching-

Angebot des Instituts Sekundarstufe I kostenlos zur Verfügung.

Sprechstundentermine nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen sind nur telefonisch möglich

(siehe unten).

Beratungsstellen der Berner Hochschulen

Frau Claudia Rehmann

Erlachstrasse 17

CH-3012 Bern

T +41 31 635 24 35

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Kontaktadresse

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19 Kontaktadresse

PHBern

Institut Sekundarstufe I

Bereich Berufspraktische Ausbildung

Fabrikstrasse 8

CH-3012 Bern

T +41 31 309 24 21

E-Mail [email protected]

Website www.phbern.ch/is1/bpa

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PHBern: Wegleitung „Praktikum 2“ BPA, Sekundarstufe l (Studienjahr 2017/18)

Impressum

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20 Impressum

© PHBern, 13.12.2017

Herausgeberin PHBern

Fabrikstrasse 8

CH-3012 Bern

T +41 31 309 24 21

[email protected]

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