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JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN International Office Wegweiser für ausländische Studierende (Stand: 2004) 1

Wegweiser für ausländische Studierende ( · PDF fileAStA, AusländerInnenreferat und Rechtsberatung 9 8. ... Uni-Sport 30 6. RMV - Semesterticket 30 7. Fraueninfos 31 8. Wichtige

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JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN

International Office

Wegweiser für ausländische Studierende (Stand: 2004)

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INHALTSVERZEICHNIS Seite

Vorwort 4

Einleitung 5

ORIENTIERUNG, BERATUNG UND HILFE FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIENANFÄNGERINNEN UND STUDIENANFÄNGERN

I. Beratungsstellen an der Universität und weitere Informationsquellen 6 1. International Office 6 2. Studienkolleg Frankfurt/M. 7 3. Zentrale Studienberatung 7 4. Studentensekretariat 8 5. Einführungsveranstaltungen der Fachbereiche 9 6. Vorlesungsverzeichnis 9 7. AStA, AusländerInnenreferat und Rechtsberatung 9 8. Bibliotheken 10

II. Finanzierungsmöglichkeiten und Vergünstigungen 12 1. Stipendien 12 2. Stiftungen 13 3. BAföG für ausländische Studierende 13 4. Arbeitsmöglichkeiten 14 5. Sozialversicherungspflicht 15 6. Frankfurt-Paß 15 7. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren 15 8. Computernutzung an der Universität, Internet, E-mail 15 9. Mitfahrzentralen 16

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III. Wohnen 17 1. Wohnheime des Studentenwerks Frankfurt 17 2. Studentenwohnheime anderer Träger 19 3. Andere Zimmervermittlungen 19 4. Zimmersuche auf dem freien Markt 20 5. Anlaufstellen bei Mietproblemen 21

IV. Gesundheit und Krankenversicherung 21 1. Psychotherapeutische Beratungsstelle 21 2. Arztpraxis des Studentenwerks 21 3. Krankenversicherung 22 4. Andere Anlaufstellen 22

V. Deutschkurse 24

1. Deutschkurse an der Universität 24 2. Studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende 25 3. Kurse beim Studienkolleg 26 4. Deutschkurse außerhalb der Universität 26

VI. Kontaktmöglichkeiten 28 1. Internationale und nationale Vereinigungen an der Universität 28

VII. Sonstiges 28 1. Arbeit 28

2. Einreisevisum 29

3. Rechtsanwälte 30

4.Ausgehmöglichkeiten 30

5. Uni-Sport 30

6. RMV - Semesterticket 30

7. Fraueninfos 31

8. Wichtige Fristen 31

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VORWORT

Liebe ausländische Studienanfängerinnen und Studienanfänger,

Ich heiße Sie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität herzlich willkommen und wünsche Ihnen für Ihren Studienaufenthalt in Frankfurt viel Erfolg. Sie haben eine weltoffene und gegenüber ausländischen Studierenden und WissenschaftlerInnen aufgeschlossene Hochschule gewählt. Von derzeit über 32.000 Studierenden sind 7.800 Ausländer und Ausländerinnen aus üb. 100 Nationen. Mit 16 ausländischen Hochschulen bestehen langfristige Partnerschaften, an europäischen Mobilitätsprogrammen mit 115 Hochschulen ist die Universität beteiligt. Studierende, Lehrende und Verwaltung der Universität tragen diese internationale Orientierung mit. Sie werden für Ihre Probleme und Sorgen, aber auch bei der Bewältigung des studentischen Alltags unter allen Mitgliedern der Universität Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden und gewinnen mit der Zeit sicher viele Freunde.

Diese Broschüre soll Ihnen den Einstieg an der Johann Wolfgang Goethe-Universität erleichtern. Sie enthält praktische Hinweise für den Studienanfang und viele nützliche Adressen.

Sie sind herzlich eingeladen, diese Broschüre durch Kritik und Anregungen zu verbessern. Ich freue mich über die Initiative und Mitarbeit der ausländischen Studierenden, die diese Broschüre konzipiert und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des International Office erstellt haben.

Mit freundlichen Grüßen

John Andrew Skillen

Leiter des International Office der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

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EINLEITUNG

Liebe ausländische Studierende,

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zum Studienplatz, und seid willkommen an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.

Sicherlich seid Ihr voller neuer Eindrücke. In dieser Phase der Neuorientierung tauchen haufenweise unerwartete Fragen und Unsicherheiten auf. Nur nicht unterkriegen lassen und aktiv werden und bleiben! Denkt daran: Wissen ist Macht, also fragen, fragen und nochmals fragen...

Wir haben versucht, im Folgenden auf mögliche Schwierigkeiten, wie Sprache, Wohnung, Finanzierung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis etc. Bezug zu nehmen.

Wir hoffen, Euch mit dieser Broschüre den Einstieg in den neuen Lebensabschnitt ein wenig zu erleichtern. Jedoch können ganz individuelle Probleme natürlich nicht berücksichtigt werden. Dies soll damit gleichzeitig eine Aufforderung sein, sich für Fragen hier bei uns zu melden.

Wir hoffen, daß weitgehend auf Eure Situation eingegangen wurde und sind darüber hinaus sehr daran interessiert, Anregungen, Kritiken, Vorschläge und Ideen zu erhalten, um sie für die neue Broschüre mitaufzunehmen.

Wir wünschen Euch einen guten Start.

Hüseyin Sitki Mitarbeiter des International Office Johann Wolfgang Goethe-Universität

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ORIENTIERUNG, BERATUNG UND HILFE FÜR AUSLÄNDISCHE STUDIENANFÄNGERINNEN UND STUDIENANFÄNGER

I. BERATUNGSSTELLEN AN DER UNIVERSITÄT UND WEITERE INFORMATIONSQUELLEN

1. International Office

Das International Office der Universität ist für alle Belange des Ausländer/innenstudiums zuständig. Dazu gehören: • Grundsatzfragen im Vorfeld des Ausländer/innenstudiums • Informationen über vorbereitende Studienkollegs • Studiengänge und Zulassungsbedingungen • Immatrikulation • Fachwechsel • Ausländer/innenspezifische Tutorien • Soziale Betreuung • Information über Förderungsmöglichkeiten • Studienabschlussstipendien

Ihre Funktion geht über die einer behördlichen Verwaltungseinrichtung hinaus und schließt die sozialen Belange des Studiums mit ein. Wenn Sie Probleme haben und sie nicht alleine lösen können, lohnt es sich, diese Stelle aufzusuchen. Sie erhalten Beratung zu Fragen des Aufenthalts, der Möglichkeit, eine Nebentätigkeit zu beginnen oder der Möglichkeiten der Rückkehrförderung.

Das International Office führt seit vielen Semestern eine Orientierungsveranstaltung für ausländische StudienanfängerInnen vor Beginn des Semesters durch. Diese Veranstaltung ist sehr empfehlenswert, um Informationen zu bekommen und Kontakte mit anderen zu knüpfen.

Das International Office unterstützt ausländische Studierende in der schwierigen Studienanfangsphase durch das Angebot von Tutorien in den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften und Medizin. Es bietet Diskussionsveranstaltungen zu Fragen des Ausländerrechts und Ausländerstudiums an. Studierendengruppen, die die länderdkundliche oder deutschlandeskundliche Veranstaltungen anbieten möchten, können vom International Office finanzielle Unterstützung beantragen. Schließlich bietet das IO ein Studienabschlußstipendienprogramm für die letzten 12 Monate des Studiums an.

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* International Office

Postadresse: Postfach 11 19 32, 60054 Frankfurt am Main Diensträume: Bockenheimer Landstraße 133, Sozialzentrum / Neue Mensa, EG, R. 2 60325 Frankfurt * Ausländer/innenstudium: Bewerbung, Zulassung, Deutschkurse: Zi. 2, EG Mo. , Di. , Do. : 09.00 - 12.00 Uhr Mi. : 14.00 - 17.00 Uhr

: 069-7 98-79 80; Fax: 069-798-23983 E-mail: [email protected] Homepage: http://www.uni-frankfurt.de/international * Beratung ausländischer Studierender: Studieneinführungs- und -begleitprogramme, soziale Fragen, Studienabschlussstipendien: Zi. : 533 (5. OG); Do. : 09.00 - 12.00 Uhr

: 7 98-79 80

2. Studienkolleg für ausländische Studierende

Das Studienkolleg bereitet die ausländische Studienbewerber/innen auf die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife (Feststellungsprüfung) vor, bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an und nimmt diese Prüfung ab.

Bockenheimer Landstr.76, : 798-25250/-25240/

Telefax. :98-25248 Sprechstunden des Sekretariats: Mo – Fr. 09.00 – 11.30 Uhr Leiter: Herr Erkenbrecher, stellvertretender. Leiter: Herr Rübsamen, Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung: 798-25240. Die Bewerbung erfolgt beim International Office der Universität.

3. Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung ist die Anlaufstelle in allen Studienphasen. Sie bietet Informationen und Beratungen in folgenden Bereichen an:

- Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Studiums - Fach- und Hochschulwechsel - Doppel-, Aufbau- und Zweitstudium - Fragen der Gestaltung und Organisation des Studiums - persönlichen studienbezogenen Problemen

Für Terminvergabe, Informationen oder Kurzberatung wenden Sie sich bitte an:

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* Zentrale Studienberatung Bockenheimer Landstraße 133 Sozialzentrum/Neue Mensa, Raum 519 im 5. Stock

Geschäftszimmer : 798 23597/.23926

Fax: 798 23983 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.uni- frankfurt.de/studium Sprechstunden: Mo. , Di. , Do. , Fr.: 09.30 - 11.30 Uhr Mi. : 15.00 - 17.00 Uhr

Einzel- oder Gruppenberatung nach Vereinbarung: Anmeldung in der allgemeinen Sprechzeit (s.o.) 798 28485, 798 23450

Beratung behinderter Studierender Frau Dorothee Müller, Sozialzentrum, EG, Zi. 003

798 25053

Außerdem steht eine umfangreiche Infothek zur Verfügung. Dort sind Literatur und Informationsmaterialien zu Studien- und Prüfungsordnungen, Stipendien, BAföG, Berufsfelder, Ausländer/innenstudium usw. vorhanden.

*Infothek der Zentralen Studienberatung Bockenheimer Landstraße 133 5.OG, Zimmer 520. Öffnungszeiten: Mo. , Di. , Do. , Fr.: 10.00 - 13.00 Uhr Mi. : 14.00 - 17.00 Uhr

4. Studentensekretariat

Hier werden die Zulassungen für BildungsinländerInnen und für AusländerInnen mit bereits abgeschlossener deutscher Hochschulausbildung vergeben. Studierende erhalten Auskünfte über Einschreibebedingungen, Belegpflichten, Rückmeldung, Exmatrikulation etc.

*Studentensekretariat Bockenheimer Landstraße 133, Sozialzentrum/Neue Mensa, Erdgeschoß, Zi. 1 Öffnungszeiten: Mo. , Di. , Do.: 08.30 - 11.30 Uhr Mi. : 14.00 - 18.00 Uhr

: 798-7980 Fax: 798-7982

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5. Einführungsveranstaltungen der Fachbereiche

Wenn Sie sich für einen bestimmten Studiengang entschieden haben und sich über die Wahl der Nebenfächer im klaren sind, dann ist es wichtig zu wissen, wie Sie am besten Ihr Studium aufbauen und welche Vorlesungen, Übungen, Proseminare, Seminare, Kurse, Praktika und studien-begleitenden Kurse Sie wählen sollen. Zu Beginn eines jeden Semesters finden Einführungsveranstaltungen der einzelnen Fachbereiche statt. Diese Veranstaltungen sollen Ihnen Gelegenheit geben, sich umfassend zu informieren. Die Termine der Einführungsveranstaltungen finden Sie im Wegweiser der Zentralen Studienberatung. Die Veranstaltungen werden meist eine Woche vor Beginn der Vorlesungszeit oder in der ersten Vorlesungswoche durchgeführt.

Außerdem können Sie dem Wegweiser die Namen und Sprechzeiten von FachberaterInnen einzelner Fachbereiche und Institute entnehmen. Sehr zu empfehlen sind Orientierungsveranstaltungen studentischer Vertretungen an den Fachbereichen.

6. Vorlesungsverzeichnis

Das allgemeine Vorlesungsverzeichnis ist am Ende des Semesters für das kommende Semester überall in den Buchläden und im Foyer des Sozialzentrums erhältlich.Darin finden Sie alle Veranstaltungen der Universität sowie Angaben zu den Studiengängen, wichtige Adressen etc.. Die Termine für die Veranstaltungen sind auch im Schaukasten im Erdgeschoß des Sozialzentrums und in den "Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen (KVV)" der einzelnen Fachbereiche, die Sie in den Dekanaten und in den Institutssekretariaten erhalten können, aufgeführt. Im KVV werden die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen ausführlich erläutert. Sie finden diese Informationen jedoch auch im Univis im Internet unter http://univis.uni-frankfurt.de.

7. AStA und AusländerInnenreferat

Der AStA vertritt und verwaltet die Interessen der Studierendenschaft. Die Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament (Stupa) und der Senat. Organ der Fachschaft (Studierende eines Fachbereichs) ist der Fachschaftsrat. Ausländische Studierende können sich ebenso wie ihre deutschen KommilitonInnen an der Universität hochschulpolitisch betätigen, d.h. sie haben sowohl aktives als auch passives Wahlrecht.

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Es gibt verschiedene Referate im AStA: Sozialreferat, BAföG- und Rechtsberatung, Cafe´ KOZ (Kommunikationszentrum), AStA-Druckerei, AStA-Kfz-Referat, AusländerInnen-Referat, Frauenreferat, Schwulen- und Lesbenreferat etc.

Im AStA-ErstsemesterInneninfo können Sie mehr über den AStA, dessen Tätigkeiten und Struktur lesen.

*AStA-Geschäftsstelle Eingang Mertonstraße, EG, Raum B2 – B7 Mertonstraße 26-28; 60325 Frankfurt/M.

: 798 231 81, 798 23180, 798 23182 Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 09.30 - 13.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr.

* AStA-AusländerInnenreferat

Das AusländerInnenreferat steht allen ausländischen Studierenden als Ansprechpartner zur Verfügung. Hier können Sie sich z.B. bei sozialen Problemen und Schwierigkeiten mit Formularen oder der Ausländerbehörde, Sprachschwierigkeiten und Orientierungsproblemen an der Universität helfen lassen.

Sie können die Arbeit im AusländerInnenreferat mit Ideen, Vorschlägen und Kritik unterstützen. Die aktuellen Sprechzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen im AStA. Tel. : 798-23181, /-28903, Zi. 262 A im 2.Stock des Studentenhauses in der Jügelstr.1

Es gibt auch eine BAföG-, und Rechtsberatung des AStA. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen der Formulare gerne behilflich sein. Es werden täglich Sprechzeiten angeboten. Bitte erfragen Sie die aktuellen Zeiten im AStA.

WellComeProjekt für bessere Betreuung der ausländischen Studierenden.

Büro: Studierendenhaus, Raum D 135, Mertonstr.26-28, 60325 Frankfurt/M. : 798 25066, 798 25067

Fax: 798 25068 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montags und Donnerstags 10.00 – 12.00 Uhr

8. Bibliotheken

Sie sollten zu Beginn des Semesters angebotene Führungen zur Bibliotheksbenutzung und Ausleihverfahren in Anspruch nehmen. Sie können auch von der Bibliothek Ihres Fachbereiches profitieren. Die Deutsche Bibliothek ist eine reine Präsenzbibliothek mit der kompletten deutschsprachigen Literatur ab 1945.

Stadt- und Universitätsbibliothek Bockenheimer Ldstr.134-138

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: 212 39256 Öffnungszeiten: Mo.– Fr 08.30 – 20.00 Uhr Sa. u. So. 10 – 18 Uhr

Bücherausgabe- und Rückgabe:

Mo, Mi, Fr 10 – 17.00 Uhr

Di, Do 10 – 20 Uhr

Sa 10 – 14 Uhr

Deutsche Bibliothek Adickesallee 1

: 15250 Öffnungszeiten: Mo – Do 10.00 - 20.00 Uhr Fr 10.00 – 18.00 Uhr Sa 10.00 – 17.00 Uhr

Stadtbücherei/Zentralbibliothek Zeil 17-23

212 38353 Öffnungszeiten: Mi – Fr 10.00 – 19.00 Uhr Sa 10.00 – 13.00 Uhr

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II. FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

Grundsätzlich ist es ausländischen Studierenden (ausgenommen sind EU-Staatsangehörige) nicht gestattet, während des Studiums einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach derzeitigem Recht (siehe § 9 Absatz 7 der Arbeitserlaubnisverordnung) können Sie, begrenzt auf einen Zeitraum von insgesamt 3 Monaten oder 90 Tage im Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Zusätzlich können Sie auch während der Vorlesungszeit einer Nebentätigkeit nachgehen, allerdings nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich. Dazu muß ein formloser Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diese zusätzliche Nebentätigkeit benötigen Sie allerdings eine Arbeitserlaubnis, die beim Arbeitsamt, Oskar-von-Miller-Str. 3 - 13, beantragt werden muß. Wenn die Nebentätigkeit in einem direkten inhaltlich sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium steht und dieses nicht verzögert oder behindert, kann sie bis zu 20 Stunden von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Hierzu bedarf es einer Stellungnahme des International Office (Frau Antje Schmidt, Tel. : 798 28402)

1. Stipendien

In der Regel erhalten ausländische StudienanfängerInnen keine Stipendien. Vorraussetzung in Ausnahmefällen wären bereits erbrachte besondere Studienleistungen.

Überbrückungshilfen in sozialen Notlagen leisten die KHG und ESG (s.u.). Bei Examensvorbereitung bietet das International Office ein Studienabschlussförderungsprogramm an. Informationen bei Frau Antje Schmidt, Tel.: 798 79 80.

*Evangelischen Studentengemeinde (ESG) Lessingstraße 2-4 60325 Frankfurt

: 72 91 61 Homepage: www.esg-uni-frankfurt.de E-Mail: [email protected]

Sprechstunden des Sekretariats Mo, Mi, Do: 08.30 - 16.00 Uhr Di: 12.00 – 16.00 Uhr Fr: 08.30 - 12.00 Uhr Beratung ausländischer Studierender am Campus: Mo: 10.00. – 12.00 Uhr Do: 10.00 – 12.00 / 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Tel. :798 23082, Fax: 798 25164

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*Katholischen Hochschulgemeinde (KHG)

Beethovenstraße 28 60325 Frankfurt

: 7880870 (Ulrike Hammer, Sozialreferentin) Homepage: www.khg-frankfurt.de

Sprechstunden: Di: 10.00 - 12.00 Uhr Do: 13.00 - 15.00 Uhr (nach Vereinbarung)

Sprechzeiten des Sekretariats: Mo – Do: 09.00 – 17.00 Uhr Fr: 09.00 – 14.00 Uhr

2. Stiftungen

Stiftungen haben sehr unterschiedliche Auswahlkriterien und Stipendienleistungen. Um diese ge-nauer zu erfahren, müssen Sie sich direkt an die jeweilige Stiftung wenden. Die Adressen entnehmen Sie bitte dem Studienführer der Universität Frankfurt. Näheres erfahren Sie über die Zentrale Studienberatung. Sie können auch Informationsmaterial in der Infothek einsehen. Außerdem möchten wir Sie auf die Broschüre "Förderungsmöglichkeiten für ausländische Hochschulangehörige" vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) verweisen, welche Sie beim International Office erhalten.

3. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ausländische Studierende

Als ausländische Studierende, können Sie BAföG bekommen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1.Sie sind heimatlose/r AusländerIn.

2.Sie sind Flüchtling oder Asylberechtigte/r.

3.Sie haben einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und ein Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

4.Ihnen wird als Staatsangehörige/r eines EG-Staates Freizügigkeit gewährt, oder Sie haben ein selbständiges Verbleiberecht nach der EG-Verordnung in der BRD.

Sie können auch BAföG bekommen, wenn: 5.Sie fünf Jahre lang rechtmäßig, vor Ihrer Ausbildung, das heißt mit einer Auf enthalts- und Arbeitserlaubnis in der BRD gearbeitet haben.

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6.Ein Elternteil sich vor Ihrer Ausbildung, mindestens drei Jahre lang, in der BRD rechtmäßig aufgehalten und gearbeitet hat.

*Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) Sozialzentrum, Neue Mensa, 4. Stock Bockenheimer Landstraße 133 (Sozialzentrum)

Sprechzeiten: Mo, Di, Do und Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr Mo, Di, Mi und Do : 13.00 - 15.00 Uhr

: 798 23010

4. Arbeitsmöglichkeiten

Jobvermittlung im Studentischen Schnelldienst

Die vom Studentischem Schnelldienst offerierten Jobs können nur an in Frankfurt immatrikulierte Studierende vermittelt werden. Sie bekommen bei Vorlage eines gültigen Studienausweises und eines Paßbildes eine Mitgliedskarte. Ein bestimmter Prozentsatz des Nettoverdienstes (4%) muß als Vermittlungsgebühr abgegeben werden. Näheres erfahren Sie vor Ort.

*Studentischer Schnelldienst Jügelstr. 1, EG, Raum B8 (gegenüber der Kindertagesstätte, KITA) Postanschrift: Studentenwerk 60444 Frankfurt am Main

: 77 46 60 oder 798234 00 Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 08.45 – 13.00 und 15.00 - 17.00 Uhr.

Das Arbeitsamt Frankfurt am Main vermittelt kostenlos Zeitarbeit für Studierende:

*"SERVIS" Job-Vermittlung für SchülerInnen und StudentInnen Leipziger Straße 67 60487 Frankfurt

: 21 71-2230, -2233 Fax: 2171 - 2124

Öffnungszeiten: Mo. - Mi. : 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Do. : 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Sie brauchen Ihren gültigen Studienausweis und Ihren Paß.

*Messe Arbeitsamt Ludwig-Erhard-Anlage 1/Halle 1

: 752339 Fax: 746816 Mo. - Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr

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Außerdem werden Job- und Stellenangebote in den Zeitungen, wie z.B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder der Frankfurter Rundschau oder in anderen lokalen Blättern angeboten. Darüber hinaus können Sie natürlich auch direkt bei einzelnen Firmen in der Personalabteilung nachfragen.

Innerhalb der Universität besteht die Möglichkeit als wissenschaftliche Hilfskraft bzw. als studentische/r Tutor/in tätig zu werden. Achten Sie auf Aushänge an Ihrem Fachbereich, oder fragen Sie an den Instituten Ihres Interesses nach. Stellenanzeigen erscheinen im „Uni-Report/Stellen aktuell“.

5. Sozialversicherungspflicht

Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) wurde die Sozialversicherungsfreiheit der Studierenden für den Bereich der Rentenversicherung aufgehoben. Bei einer Entlohnung bis zu 400 Euro führt der Arbeitgeber einen pauschalen Rentenbeitrag ab, bei höheren Beträgen sind die normalen Beiträge zur Rentenversicherung fällig.

6. Frankfurt-Paß

Dieses Angebot der Stadt Frankfurt ermöglicht Einkommensschwachen ermäßigten Eintritt in städtische Bäder, Museen, Kultureinrichtungen, etc. Ob Sie zu dem antragsberechtigten Personenkreis gehören, erfahren Sie über die:

Ausgabestelle in der Eschersheimer Land Str. 42-44, „Seniorenrathaus“. Sprechzeiten: Mo. – Do: 08.00 - 11.00 Uhr.

: 212 36595

7. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Sie bei dem Sozialamt Ihres Stadtteils eine Befreiung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beantragen.

8. Computernutzung an der Universität, Internet, E-mail

• Jeder Student der Universität kann für die Dauer der Immatrikulation einen Account des Hochschulrechenzentrums erhalten. Diesen kann man sich selbst einrichten über die Internetseite https://account.uni-frankfurt.de oder an besonderen Anmelderechnern im

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Hochschulrechenzentrum (Robert-Mayer-Str. 10, EG, oder Westend, R. 301) oder im Poolraum in der Gräfstr. 38. Dazu braucht man eine Kenn-Nummer, die auf dem sog. „Stammdatenblatt“, das man mit der Einschreibung erhält, abgedruckt ist.

Frei zugängliche Computerräume: • Im Hochschulrechenzentrum, Gräfstraße 38, im Keller, Mo – Do 8 – 18 Uhr,

Freitag: 8 – 17 Uhr • In der Universitätsbibliothek zu deren Öffnungszeiten • Im AfE-Turm, 33. Stock.

Informationen: Beratung des Hochschulrechenzentrums, Tel. 798-22912, -22603, -32936, -32890; eMail: [email protected].

9. Mitfahrzentralen

Wenn Sie kein eigenes Auto besitzen, können Sie bei Städtereisen innerhalb Deutschlands oder auch von Frankfurt in große europäische Städte bei privaten Anbietern mitfahren. Die Vermittlung von freien Plätzen läuft über Mitfahrzentralen. Die Kosten inklusive Vermittlungsgebühr und dem Fahrer zu zahlendes Benzingeld sind meist viel günstiger als eine Bahnfahrt. Näheres erfahren Sie bei:

*Mitfahrzentrale Baseler Platz Baseler Straße 7 60329 Frankfurt

: 236445 23 10 28 23 64 44 23 61 27 19440 (bundesweit) Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 08.00 - 18.30 Uhr Samstag: 08.00 - 16.00 Uhr Sonntag 10.00 – 16.00 Uhr

*Mitfahrzentrale Citynetz Homburger Straße 36 60486 Frankfurt (Nähe Bockenheimer Warte)

: 1 94 44 Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 09.00 - 18.30 Uhr Sa. : 09.00 - 14.00 Uhr So./feiert. : 10.00 - 14.00 Uhr

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III. WOHNEN

Die Wohnsituation für ausländische Studierende ist nach wie vor nicht einfach.

Die Frankfurter Wohnheime für Studierende haben einen Verteilungsschlüssel, wonach sie einen bestimmten Prozentsatz (ca. 40%) ihrer Kapazität für ausländische Studierende zur Verfügung stellen. Dabei werden Bildungsinländer/-innen und EU-Staatsangehörige wie Deutsche behandelt.

Wenn man sich für einen Platz im Wohnheim bewirbt, muß man mit einer längeren Wartezeit rechnen. Wenn man einen Wohnheimplatz bekommen hat, unterliegt der Mietvertrag einer Wohnzeitbegrenzung von 4 Jahren.

1. Wohnheime des Studentenwerks Frankfurt

Das Studentenwerk Frankfurt am Main ist einer der Wohnungsträger für die Frankfurter Hochschulen. In den Studentenwohnheimen hat man den Vorteil, daß deren Mietpreise unter den marktüblichen liegen. Gerade für StudienanfängerInnen ist ein Wohnheimzimmer zu empfehlen, vor allem wegen der vielfältigen Kontaktmöglichkeiten und der gegenseitigen Hilfe.

Die Anträge liegen im Sozialzentrum, 3. OG, vor Zi. 320 aus oder können schriftlich angefordert

werden. Die Bewerbung ist kostenlos. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

-einen vollständig ausgefüllten Antrag;

-2 Paßbilder;

-eine Immatrikulationsbescheinigung

-und einen mit 1,44 Euro frankierten Umschlag (C 5) für die Antwort.

Wichtig: Die Bewerbung muß nach Ablauf eines halben Jahres erneuert werden!

*Wohnheimabteilung des Studentenwerks Bockenheimer Landstraße 133, Zi. 320 (3.Obergeschoß) Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr.: 09.30 bis 12.00 Uhr Di. Und Do. : 09.00 - 12.00 Uhr

: 7 98-230 21 oder 7 98-230 54

Internet: web.uni-frankfurt.de/studentenwerk/wohnheimabteilung/wohnheimabteilung.html

Folgende Wohnheime stehen unter der Verwaltung des Studentenwerks:

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*Beethovenplatz 4 37 unmöblierte Wohneinheiten

*Bockenheimer Landstraße 135 82 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Fröbelstraße 6-8 36 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Jügelstraße 1 59 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Ginnheimer Landstraße 40 + 42 731 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Homburger Straße 30 28 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Kleine Seestraße 11 25 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Kronberger Straße43 40 unmöblierte Wohneinheiten

*Ludwig-Landmann-Straße 343 294 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Porthstraße 1 - 3 160 teilw. möblierte Wohneinheiten

*Reichelstr. 42+44 35 teilw. Möblierte Wohneinheiten

*Schloßstr. 119 41 teilw. Möblierte Wohneinheiten

*Uhlandstr. 23 29 teilw. Möblierte Wohneinheiten

Die Mietpreise und Kautionen sind sehr unterschiedlich. Weite Informationen dazu beim Studentenwerk.

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2. Studentenwohnheime anderer Träger

*Evangelische Kirche in Hessen und Nassau *Dietrich-Bonhoeffer-Haus Lessingstraße 2 - 4 60325 Frankfurt

: 72 70 97 60 Einzelzimmer

*Martin-Luther-King-Haus Henriette-Fürth-Straße 2 60529 Frankfurt

:356909 (Verwaltung für beide Wohnheime) 100 Einzelzimmer

*Bauverein Katholische Studentenheime e.V.

*Friedrich-Dessauer-Haus Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90 60488 Frankfurt

: 78 20 89 300 Einzelzimmer 9 Doppelzimmer 60 Einzelappartements für verheiratete Studenten 38 Doppelappartements für verheiratete Studenten 23 Familienwohnungen

Außerdem stehen noch 15 Einzelzimmer im Alfred-Delp-Haus bzw. 25 Einzelzimmer im Dernbach-Haus für ExamenskandidatInnen und DoktorandInnen zur Verfügung. Näheres erfahren Sie über die Verwaltung im Dessauer-Haus.

*Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Hessen Fritz-Tarnow-Straße 21 60320 Frankfurt

: 56 18 19 85 Einzelzimmer 5 Doppelzimmer

3. Andere Zimmervermittlungen

Vorläufige Übernachtungsmöglichkeiten:

*Die Jugendherberge Frankfurt

Haus der Jugend Deutschherrnufer 12 60594 Frankfurt

: 6100150, Fax: 61001599

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Es gibt StudentInnen, die Ihre Zimmer in den Wohnheimen während der Semesterferien weitervermieten. Eine vorherige Absprache mit dem Wohnheimträger ist unbedingt erforderlich!

* Zimmer-Vermittlung Maier Kaiserstraße 39 60329 Frankfurt

: 23 37 77 (jeden Tag 15.00 – 18.00 Uhr erreichbar! ; bei dringenden Fällen 0171-8398060)

*Mitwohnzentrale Mainhattan Fürstenbergerstr. 145 60322 Frankfurt

Internet: http://mitwohnzentrale-mainhattan.de; email: [email protected] : 5 97 55 61; Fax: 95502545;

*Homecompany Mitwohnzentrale Bergerstr.27 60316 Frankfurt Öffnungszeiten: Mo – Fr: 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Uhr; Sa: 10.00 – 14.00 Uhr Internet: http://frankfurt.homecompany.de, Email: [email protected]

: 44 77 06 (AnbieterInnen) : 1 94 45 (Suchende)

*E.+H. Trapmann Immobilien Ginnheimerstr. 27 60487 Frankfurt/M.

: 1 31 01 92, Fax: 1310194

*City-Mitwohnzentrale Hansaallee 2 60322 Frankfurt/M. Öffnungszeiten: Mo – Fr: 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00; Sa: 10.00 – 13.00 Uhr Internet: www.city-mitwohnzentrale.de; Email: [email protected]

: 29 61 11 (AnbieterInnen) : 28 43 40 (Suchende)

Die kommerziellen Zimmervermittlungen erheben bei erfolgreicher Vermittlung eine Gebühr, welche entsprechend der Laufzeit des Vertrages und Miethöhe gestaffelt ist. Empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie vorübergehend möbliert wohnen.

4. Zimmersuche auf dem freien Markt, Wohnungsmakler und Zeitungen

Tageszeitungen wie die Frankfurter Rundschau, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Neue Presse und das Inserat sowie lokale Stadtteilzeitungen bieten eine große Anzahl an Wohnungs- und Zimmeranzeigen an.

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Wenn alle diese Möglichkeiten ohne Erfolg bleiben sollten, können Sie sich an einen Wohnungsmakler wenden. Diese verlangen eine Provisionsgebühr von bis zu drei Monatsmieten, falls ein Mietvertrag zustande kommt. Makleradressen finden Sie in dem Wohnungsanzeigenteil der Zeitungen sowie im Telefonbuch "Gelbe Seiten".

5. Anlaufstellen bei Mietproblemen

Das Amt für Wohnungswesen bietet Mieterberatung. : 212 34711, 212 34731. Sie können sich auch den Mietspiegel zuschicken lassen, welcher Auskunft über vergleichbare legale Frankfurter Mieten geben.

IV. GESUNDHEIT UND KRANKENVERSICHERUNG

1. Psychotherapeutische Beratung für Studierende Sozialzentrum / Neue Mensa (NM) Bockenheimer Landstraße 133, 5. Stock 60325 Frankfurt

: 7 98-229 64 Anmeldezeiten: Mo. - Do. : 07.30 - 16.00 Uhr Fr.: 07.30 - 14.00 Uhr Postanschrift: Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende Postfach 11 19 32 60054 Frankfurt

*Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge und Opfer organisierter Gewalt Fichardstr. 46 60322 Frankfurt

: 55 31 10, Fax: 53 84 35 Beratung und Therapie - nach telefonischer Vereinbarung

2. Arztpraxis des Studentenwerkes: Bockenheimer Landstraße. 133 (Sozialzentrum), 3.OG Anmeldung: R 305/306

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: 7 98-230 22 Sprechzeiten: Mo, Di, Fr: 08.00 - 11.00 Uhr Mi und Do: 15.00 – 17.00 Uhr

Hier können auch Gesundheitsuntersuchungen, die zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung notwendig sein können, durchgeführt werden.

3. Krankenversicherung und Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Jeder Student/jede Studentin muß krankenversichert sein. Bei Vorlage des Zulassungs-Bescheides der Universität können bei gesetzlichen Krankenkassen studentische Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Die Krankenkasse stellt dann eine Bescheinigung aus, die bei der Immatrikulation vorgelegt werden muß. Ist der Bewerber/die Bewerberin bei den Eltern oder dem Ehepartner mitversichert, stellt diese Krankenversicherung die benötigte Bescheinigung zur Vorlage bei der Universität aus. Besteht bereits eine Krankenversicherung im Ausland, kann die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse Frankfurt, Battonstr. 40-42) eine Befreiung von der Versicherungspflicht ausstellen. Bewerber/Bewerberinnen aus EU-Ländern legen der AOK das EG-Versicherungsformular E-111 bzw. E-109 vor. Die studentische Krankenversicherung endet mit dem 30. Lebensjahr oder spätestens nach dem 14. Fachsemester, es sei denn, es gäbe besondere Gründe für das Überschreiten dieser Fristen. Hierzu sollten Sie die Beratung der Akademischen Auslandsstelle in Anspruch nehmen. Von der Zuzahlungspflicht für Arzneimittel, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte etc. können Sie sich befreien lassen, wenn Sie im laufenden Jahr bereits mehr als 2% Ihres Bruttojahreseinkommens für Zuzahlungen aufgewandt haben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

4. Andere Anlaufstellen

*Pro Familia, Dt. Gesellschaft für Sexualberatung und Familienplanung Auf der Körnerwiese 5 60322 Frankfurt

: 59 92 86 Sprechzeiten: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr (außer Fr.)

*Aids-Beratungszentrum der Stadt Frankfurt Braubachstr. 14 - 16

: 212 43270 Sprechstunde: Mo, Di, Mi, Fr 08.30 – 11.00 Uhr

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Mo – Do 13.00 – 15.00 Uhr telefonisch erreichbar !

Für persönliche Beratung und Blutentnahme für den Antikörpertest sind täglich Termine nach Vereinbarung möglich.

*Feministisches Frauengesundheitszentrum Kasseler Str. 1a

: 701218 Sprechzeiten: Mo, Di, Fr: 11:00-13:00 Di: 17:00-19:00

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V. DEUTSCHKURSE

Ausländische Studienbewerber/-innen müssen vor Aufnahme ihres Fachstudiums nachweisen, daß sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dies ist notwendig, um die Lehrveranstaltungen usw. verstehen und bei ihnen mitarbeiten zu können. Es ist sehr ärgerlich, wenn die Wiederholung von Veranstaltungen und die Verlängerung des Studiums hauptsächlich auf mangelhafte Sprachkenntnisse zurückzuführen wäre.

Gute deutsche Sprachkenntnisse, die man sich vor einem Studium angeeignet haben sollte, sind von großer Bedeutung für ein erfolgreiches Studium und für soziale Kontakte mit deutschen Studierenden. Es wäre besser, sich nicht nur auf den Kreis der Landsleute zu beschränken. Das Fachstudium beginnt erst dann, wenn Sie ausreichende Deutschkenntnisse mit der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang/DSH" an der Universität bzw. mit der "Feststellungsprüfung" im Studienkolleg nachgewiesen haben. An dieser Prüfung kann nur teilnehmen, wer einen Zulassungsbescheid der Frankfurter Universität hat.

1. Deutschkurse an der Universität – Studienkolleg, Didaktisches Zentrum

Die Hochschulzugangsberechtigung zum Studium ist die Voraussetzung, um im Studienkolleg der Universität Sprachkurse besuchen zu können. Die GasthörerInnengebühren betragen zur Zeit 460,- Euro pro Semester, sowie die studentischen Beiträge. Anmeldung ist jedes Jahr im März und September im International Office.

Die Universität bietet jedoch keine Kurse für AnfängerInnen und keine Kurse für BewerberInnen

an, die vor Aufnahme des Fachstudiums noch das Studienkolleg besuchen müssen. Der Aufnahme

geht ein Test voraus, in dem festgestellt wird, welche Deutschkenntnisse schon vorhanden sind. Die

Anmeldung zu den Kursen erfolgt nur über das International Office und mit Vorlage der Schul- und

Hochschulzeugnisse zum 15. Januar und 15. Juli eines jeden Jahres. Weitere Informationen können

Sie beim Studienkolleg einholen

Postanschrift:

Postfach 11 19 32

60054 Frankfurt/Main

Geschäftszimmer: Bockenheimer Landstr. 76

: 798-25250/- 25240

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Im Sprachlabor der Universität können Sie während der freien Übungszeiten eigenständig Deutsch üben.

Sprachlabor der Universität:

Senckenberganlage 15 (Ecke Robert-Mayer-Strasse) Turm 1.Stock, R. 231 : 798 23757

Freie Übungszeiten (gültig ab dem 01.10.2001): Die Öffnungszeiten sind: (Raum 240/241 und 237 im 2. Stock des Uni-Turmes)

Mo. : 10.00 – 15.30 Uhr Di. : 10.00 - 15.30 Uhr Mi. : 13.00 - 18.00 Uhr Do. : 10.00 – 15.30 Uhr Fr.: 10.00 - 13.00 Uhr

Die Vorlage des Studentenausweises oder eines vergleichbaren Nachweises ist erforderlich.

2. Studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende

Der Arbeitsbereich II, "Deutsch als Fremdsprache", im Didaktischen Zentrum der Universität bietet während des Semesters studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende im Grundstudium an. Sie umfassen fachbezogene Kurse, nicht-fachbezogene Kurse und Tutorien.

Die Inhalte der fachbezogenen Kurse beziehen sich auf Textarbeit und Schreiben in den Bereichen Literatur-, Sprach-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die nicht-fachbezogenen Kurse bieten eine Übungsmöglichkeit in den Gebieten Grammatik und Wortschatz, Diskussion und Vortrag, Schreiben und Syntax sowie in allen Formen von Studienarbeiten (Protokoll, Hausarbeit, Referat etc.). Die Lektüre und Diskussion kurzer Texte sind die Inhalte der Tutorien, die der Arbeitsbereich Deutsch als Fremdsprache zu allen Kursen anbietet.

Darüber hinaus veranstaltet dieser Bereich Blockkurse sowie Einzel- und Gruppenarbeiten. Die TeilnehmerInnen haben in den Blockkursen die Möglichkeit, ihre Grammatikkenntnisse zu erweitern, Formschreiben (Lebenslauf, Bewerbung, Widerspruch, Anfrage etc.) Verfassen zu lernen, sowie sich die Formalia schriftlicher Seminararbeiten anzueignen.

Die Einzel- und Gruppenarbeit beinhaltet Übungen zur Aussprache und Intonation (nur für Gastwissenschaftler/-innen und Austauschstudent/-innen) sowie die sprachliche Betreuung schriftlicher Seminararbeiten durch Mitarbeiter/-innen der Universität.

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Beratung: Dr. Matthias Schulze-Bünte, R. 134

: 798 23867 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.uni-frankfurt.de/DZ Sprechstunde: Do.: 10.00 – 15.00 Uhr u. n. Vereinbarung. Nur Studienbegleitende Kurse, nicht für DSH

3. Kurse beim Studienkolleg

Wer eine vorläufige Studienplatzzusage seitens der Universität bekommt, und mit Erfolg den Deutschaufnahmetest bestanden hat, kann am Studienkolleg Frankfurt am Main aufgenommen werden und am Unterricht teilnehmen. Deutsch ist in allen Kursen des Studienkollegs, die sich an dem späteren Fachstudium orientieren,

* Studienkolleg Frankfurt/M für ausländische Studierende Bockenheimer Landstraße 76, 60323 Frankfurt/M.

: 798-25250/- 25240 E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo - Fr: 09.30 - 11.00 Uhr

DSH- Bereich Mo 13.30 – 14.30 Uhr

Bei den MitarbeiterInnen des International Office sowie dem Leiter des Studienkollegs erhalten Sie eine umfassende Beratung bezüglich der Aufnahme beim Studienkolleg, und der dazu nötigen Kurse und Vorbereitungen zur Feststellungsprüfung. Deutsch ist für alle Kurse obligatorisches Unterrichtsfach und Prüfungsfach in der Feststellungsprüfung.

4. Deutschkurse außerhalb der Universität

Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, an privaten Sprachschulen oder an der Volkshochschule

Frankfurt Deutschkurse für AusländerInnen zu besuchen. Solche Kurse für AnfängerInnen ohne

Vorkenntnisse können sinnvoll zur Vorbereitung auf den Einstufungstest für die universitären

Sprachkurse sein.

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Öffentliche Sprachschulen und deren Adressen:

*Volkshochschule Frankfurt am Main (VHS) Beratung und Anmeldung Im Galluspark 19 60326 Frankfurt

: 21 23-83 01 / -83 02 / -83 03 und : 21 23-83 30 und -83 41

Die genauen Bedingungen und Anmeldetermine können Sie dem Lehrplan der VHS entnehmen, der in allen Buchhandlungen erhältlich ist.

Mit einem "Frankfurt-Paß" erhalten Sie 50% Ermäßigung auf die Sprachkurse.

Weiterhin möchten wir auf die Stadtteilprojekte hinweisen. Es wird Deutschkurse für ausländische

Frauen (mit Kinderbetreuung) angeboten. Außerdem gibt es einen Lese-/ und Schreibservice. Sie

bekommen Hilfe z.B. bei der Übersetzung von Formularen (in der Regel kostenlos bzw. gegen eine

kleine Spende)

Im Gallusviertel: Kölnerstr. 58, Tel: 069 / 7382863

In der Nordweststadt: Heinrich-Gromer-Schule, Tel: 069 / 589423

In Niederrad: Schwanheimer Str.16, Tel: 069 / 673018

*Goethe-Institut Zur Pflege der Deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit e.V.

Beratung und Anmeldung: Diesterwegplatz 72, 60594 Frankfurt/M.

: 9651227 – 0 Fax: 9620395 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.goethe.de Öffnungszeiten: Mo – Do 08.30 – 19.00 Uhr Fr 08.30 – 18.00 Uhr Sa 10.00 – 16.00 Uhr

Die Adressen finden Sie im Telefonbuch. Die angebotenen Kurse müssen Sie zur "deutsche

Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) bzw. für den Aufnahmetest zum Studienkolleg

vorbereiten. Es ist ratsam, vorher einen Preisvergleich vorzunehmen und auch nach den einiger

privater Sprachschulen "Erfolgsquoten" der KursteilnehmerInnen zu fragen.

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VI. KONTAKTMÖGLICHKEITEN AN DER UNI UND IN DER STADT

Sicherlich haben Sie zahlreiche Interessen, Hobbys, Engagements und Ideen für Ihre Freizeitgestaltung. Hier in diesem Kapitel wird eine Auswahl von Adressen von Vereinen, Institutionen, Organisationen aufgelistet, die Ihnen bei den unterschiedlichsten Fragen helfen können.

Wir möchten Sie hier auf den "Multikulturellen Ratgeber" hinweisen. Diese umfangreich gestaltete Broschüre der Stadt Frankfurt gibt viele Anregungen und enthält die Adressen wichtiger Anlaufstellen. Sie können das Heft beim International Office einsehen, oder, Sie erhalten es gegen eine Gebühr von 3,57 Euro direkt beim Amt für Multikulturelle Angelegenheiten, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt, : 069 / 212 387 65

1. Internationale und Nationale Vereinigungen an der Universität

Adressen, Verantwortliche und der Bestand nationaler und internationaler Vereinigungen ändern sich laufend. Die neuesten Informationen erhalten Sie bei folgenden AnsprechpartnerInnen:

Katholische Hochschulgemeinde Ulrike Hammer

: 74 80 77 Evangelische Studentengemeinde

: 72 91 61

International Office John-Andrew Skillen

: 7 98-222 63

Amt für multikulturelle Angelegenheiten Walter-Kolb-Str. 9-11 60594 Frankfurt

: 21 23-87 65

.

VII. SONSTIGES

1. Arbeit

Grundsätzlich ist es ausländischen Studierenden (außer aus EU-Staaten) nicht gestattet, während des Studiums einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

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Für eine geringfügige Nebentätigkeit bis zu 3 Monaten oder 90 Tagen im Jahr bedarf es jedoch keiner Arbeitserlaubnis.

Tätigkeiten über dieses Maß hinaus bedürfen der Genehmigung der Ausländerbehörde und einer Arbeitserlaubnis. Beratung hierzu beim International Office, Zi. 524, Mi 13.30 – 15.30 (mit Termin) und Do 9 - 12 Uhr, Tel. : 798 28402.

Studentische Jobs vermittelt der Studentische Schnelldienst im AStA oder die Jobvermittlung beim Arbeitsamt Frankfurt bei Vorlage eines Studentenausweises.

2 Einreisevisum und Aufenthaltsgenehmigung

Einreisevisum Zur Einreise in die Bundesrepublik wird (von einigen Ausnahmen abgesehen) ein Studentenvisum benötigt.

Dies ist - auf jeden Fall vor der Einreise - bei der deutschen diplomatischen Vertretung im Heimatland unter Vorlage des Zulassungsbescheides der Universität und eines Finanzierungsnachweises zu beantragen.

Touristenvisa werden in der Bundesrepublik nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt.

Selbst wenn die in einem Zulassungsbescheid angegebenen Fristen für Aufnahmeprüfungen oder Sprachprüfungen nicht eingehalten werden können, wird geraten, das Einreisevisum zu beantragen, um rechtzeitig zum folgenden Semester in Deutschland zu sein.

Aufenthaltgenehmigung Jede(r) Studierende, Studienkollegsbesucher(in) oder Teilnehmer(in) an den universitären Deutsch-kursen sollte sich bei der Meldestelle der Gemeinde seiner neuen Wohnung innerhalb einer Woche anmelden. Entsprechende Formulare sind dort erhältlich

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Studierende wird in der Regel für 2 Jahre erteilt und muß vor Ablauf verlängert werden. Für eine Aufenthaltsgenehmigung werden benötigt: Zulassungsbescheid der Universität und Finanzierungsnachweis sowie der Paß.

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Zum Zweck des Studiums ist die Aufenthaltsdauer auf höchstens 10 Jahre begrenzt, bei einer wissenschaftlichen Weiterbildung, z. B. Promotion, auf höchstens 15 Jahre. Beratung bei Fragen zum Aufenthalt im International Office, Zi. 524, mittwochs nach Vereinbarung und donnerstags 9 – 12, Tel. : 798 28402, Frau Antje Schmidt.

3. Rechtsanwälte

Einige Adressen von Rechtsanwälte/innen die in allen Rechtsfragen, die AusländerInnen betreffen, Auskunft geben können.

*Frankfurter Rechtshilfekomitee für Ausländer e.V. Christuskirche Beethovenplatz, Eingang am Turm, 60325 Frankfurt, Sprechzeiten: Di: 18.00 - 20.00 Uhr

: 72 91 61 von 09.00 - 15.00 Uhr.

Kostenlose Rechtsberatung für AusländerInnen in allen rechtlichen Fragen

4. Ausgehmöglichkeiten

Aktuelle Veranstaltungen können Sie den Tageszeitungen oder den Stadtmagazinen „Fritz“, „Strandgut“ (beide kostenlos an der Uni und stadtweit in Cafés ausliegend), Journal Frankfurt oder AZ entnehmen.

5. Uni-Sport

*Zentrum für Hochschulsport der Universität Ginnheimer Landstraße 39 60487 Frankfurt

: 798 24516 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Geschäftszimmers: Mo, Di, Do. : 09.30 - 13.30 Mi. : 16.00 - 20.00

*Sportprogramm der Fachhochschule Frankfurt Limescorso 5

: 1533 2814 Nibelungenplatz 1

: 1533 2394, 1533 2395

6. RMV-Semesterticket

Die Goethe-Card mit Ihrem Lichtbild dient auch als Semesterticket. Sie muß für jedes Semester an den entsprechenden Automaten verlängert werden.

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7. Fraueninfos

*Frauenbüro Senckenberganlage 15 (Uni-Turm) Raum 304/305

: 798 28565 Sprechstunde: Mo-Do:10:00 - 12:00

*Frauenreferat der Frankfurt Walter-Kolb-Str. 9-11

: 21236362, 21235319

8. Wichtige Fristen

*RÜCKMELDEFRIST ☛ Sommersemester: 10. Januar bis 01. März

☛ Wintersemester: 10. Juni bis 01. September Nach Ablauf der Rückmeldefrist beginnt eine Nachfrist von ca. 4 Wochen (gebührenpflichtig). Nach Ablauf dieser weiteren Frist kann keine Rückmeldung mehr vorgenommen werden. Es empfiehlt sich daher die Beachtung dieser Fristen.

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Stand: März 2004

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