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Landkreis Lichtenfels Wegweiser für Menschen mit Behinderung WEGWEISER FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Wegweiser für Menschen mit Behinderung...Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v.H., aber mindestens 30 v.H., sollen auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt

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LandkreisLichtenfels

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

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Grußwort des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Aufgabe von Politik und Gesellschaft besteht darin, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Dasein und die Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen zu schaffen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre persönliche Selbständigkeit weitestgehend zu bewahren oder wiedererlangen zu können. Insbesondere gilt es, Barrieren zu beseitigen bzw. zu verhindern und damit ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Landkreis Lichtenfels möchte dazu beitragen, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Landratsamt und der Kreistag von Lichtenfels sehen sich gegenüber den Bürgern mit Behinderung in einer besonderen Verantwortung. Wir gestalten die öffentlichen Hilfen für Menschen mit Behinderung mit. Wir sind Träger entsprechender Einrichtungen, fördern Dienste und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, gewähren mit den verschiedenen Dienststellen des Landratsamtes, insbesondere der Sozialverwaltung, die unterschiedlichsten Hilfen im Einzelfall, geben Anregungen zur besseren Zusammenarbeit und halten die Kontakte zu den verschiedenen Institutionen, die die Hilfe für Menschen mit Behinderung gewährleisten. Auch mit der Bestellung eines Behindertenbeauftragten trägt der Landkreis dazu bei, die Interessen von Menschen mit Behinderung zu wahren und deren Gleichstellung zu verwirklichen. Mit der 6. Neuauflage unseres Wegweisers möchten wir Ihnen eine Orientierungshilfe und Informationsgrundlage an die Hand geben. In der neuen Ausgabe werden Beratungsstellen der öffentlichen und der freien Träger dargestellt. Darüber hinaus werden Einrichtungen und Dienste für schwerbehinderte Menschen aufgelistet, die in den Bereichen Frühförderung, Ausbildung, Arbeit, Wohnen und Assistenz tätig sind. Ein ausführlicher Teil mit Adressen der Ämter, Interessenvertretungen und Selbsthilfegruppen rundet den Ratgeber ab. Ich würde mich freuen, wenn der neue Wegweiser eine breite Öffentlichkeit erreicht und hilft, die Angebote, die den persönlichen Wünschen, Bedürfnissen und Interessen entsprechen, zu finden und zu nutzen. Gerne nehmen wir auch Anregungen zur Verbesserung unseres Wegweisers entgegen. Scheuen Sie sich nicht unseren Behindertenbeauftragten, Herrn Manfred Robisch, anzusprechen. Ihm gilt mein besonderer Dank für die Erstellung dieses Ratgebers und für sein großes Engagement für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderung. An dieser Stelle möchte ich auch all denjenigen herzlich danken, die sich haupt- oder nebenamtlich der Sorge für Menschen mit Behinderung annehmen und damit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Ihr Christian Meißner Landrat

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Inhaltsverzeichnis Vorwort von Landrat Christian Meißner 1

Einführung in die Handhabung des Wegweisers 3

Erläuterung der Piktogramme 4

Behinderung 5

Feststellung der Behinderung 6

Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen u. Nachteilsausgleiche 7-13

Beratung 14

Beratung zu den Nachteilsausgleichen 15-16

Öffentliche Dienststellen

Behindertenbeauftragte in den Städten und Gemeinden

17-18

19

Freie Träger 20-21

Selbsthilfegruppen 22-29

Frühförderung, Förderschule 30

Frühförderung 31-32

Förderschulen 33-34

Schulvorbereitende Einrichtungen 35

Integrative Kindergärten 36

Ambulante Dienste 37

Soziale Pflegedienste 38-40

Ausbildung, Studium, Beruf 41

Werkstätten, Berufsvorbereitung u. Ausbildung 42

Berufliche Rehabilitation für Erwachsene 43

Leistungen am Arbeitsplatz 44

Rechte am Arbeitsplatz 45

Rehadat 46

Studium 47-48

Wohnen 49

Wohnungsraumanpassung und Wohnberatung 50

Finanzierung von baulichen Maßnahmen 51

Wohnangebote für Menschen mit Behinderung 52

Einrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige 53-54

Mobilität 55

Öffentliche Verkehrsmittel 56

Flugverkehr, Kfz-Hilfen, Kfz-Steuer, Merkzeichen 57

Euro-Toilettenschlüssel, Mobilitätsservice der Bahn 58

Parkerleichterungen 59

Kommunikation 60

Blindenhörbücherei, Gebärdensprache 61

Interessenvertretungen (Adressen) 62-64

Broschüren 65

Broschüren, Informationen etc. 66-68

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Einführung in die Handhabung des Beratungswegweisers Der Beratungswegweiser für Menschen mit Behinderung soll eine Informationshilfe

für behinderte Bürger des Landkreises Lichtenfels, ihre Angehörigen, Pflegenden

oder Assistenten sein.

Daneben dient er auch als Nachschlagwerk in Beratungssituationen für alle Helfer,

Behörden, Wohlfahrtsverbände, die sich in der Behindertenhilfe engagieren.

Der Wegweiser versucht, einen Überblick über die Vielzahl der ehrenamtlichen

Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten herzustellen.

In den einzelnen Kapiteln finden Sie die Adressen und Angebote der jeweiligen

Einrichtungen. Aufgenommen wurden alle uns bekannten Organisationen, Verbände,

Einrichtungen und Selbsthilfegruppen, die eine Kurzinformation ihres Angebotes zur

Verfügung gestellt haben.

Wir danken allen, die mit ihren Anregungen dazu beigetragen haben, diesen

Wegweiser entstehen zu lassen.

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Erläuterung der Piktogramme

Parkplatz für Behinderte

Stufenloser Zugang oder über eine Rampe

Toilette für Behinderte

Aufzug mit einer Grundfläche von minimal 140 x 110 cm

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Behinderung

Feststellung der Schwerbehinderung

Antragsverfahren

Nachteilsausgleiche

Merkzeichen

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Feststellung der Schwerbehinderung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit

oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs

Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher

ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Für diese Menschen, die in der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt

sind, hat der Gesetzgeber in Form des Schwerbehindertengesetzes SGB IX-

(Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen

geschaffen, die es den behinderten Menschen ermöglichen sollen, trotz ihren

Einschränkungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wer ist schwerbehindert im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SGB IX)?

Für die Inanspruchnahme der im Schwerbehindertengesetz vorgesehenen

Nachteilsausgleiche, ist eine amtliche Feststellung und die Ausstellung eines

Schwerbehindertenausweis notwendig, da nicht jede Behinderung offensichtlich und

auf den ersten Blick erkennbar ist.

Schwerbehinderte sind Personen

- mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 v. H.,

- sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre

Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland haben

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein behinderter Mensch, dessen Grad der

Behinderung unter 50 v.H. liegt, einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein behinderter Mensch aufgrund

seiner Behinderung keinen Arbeitsplatz erhalten kann oder seinen Arbeitsplatz zu

verlieren droht.

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v.H., aber mindestens

30 v.H., sollen auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn

sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz

nicht erlangen oder nicht behalten können und ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland

haben.

Die Gleichstellung erfolgt durch die für den Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

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Antragsverfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt in Bayern durch die

Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Hinweise und Tipps zur Antragstellung

- Das Antragsformular zur Feststellung ist bei der für Sie zuständigen

Regionalstelle des ZBFS oder auf der Internetseite der Bayerischen

Regionalstellen www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html erhältlich

- Führen Sie hierbei im Antrag alle Erkrankungen auf, an denen Sie leiden.

- Führen Sie alle behandelnden Ärzte , Krankenhäuser, Kuranstalten im Antrag

auf. Die Versorgungsverwaltung wird alle behandelnden Ärzte um Gutachten

und Atteste über die von Ihnen geltend gemachten Gesundheitsstörungen

bitten.

- Sprechen Sie bitte möglichst noch vor einer Antragstellung mit Ihren

behandelnden Ärzten und bitten diese, die Anfrage des Versorgungsamtes

möglichst schnell zu zu beantworten.

- Vergessen Sie nicht den Antrag sowie die Einwilligung zur Entbindung Ihrer

Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu unterzeichnen.

- Nach Überprüfung der vorliegenden Befunde bzw. einer Untersuchung erlässt

das Versorgungsamt auf Grundlage der Anhaltspunkte für die ärztliche

Gutachtertätigkeit, einen Feststellungsbescheid mit dem festgestellten Grad

der Behinderung (GdB) und u.U. weitere Merkzeichen.

- Wenn Sie mit der Feststellung des ZBFS nicht einverstanden sind, können Sie

binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch erheben.

Der Ausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundesweiteinheitlicher

Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Der Ausweis wird

vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) ausgestellt und an den

Antragsteller übersandt. Der Ausweis ist kostenfrei.

Ab dem 1. Januar 2013 gibt es den Schwerbehindertenausweis nur noch als

handliche Plastikkarte im Scheckkartenformat. Alte Ausweise bleiben aber weiter

gültig, sodass ein Austausch nicht erforderlich ist. Die bisherige Farbgebung (grün

und grün-orange) bleibt unverändert.

Der neue Ausweis enthält die gleichen Angaben wie der Alte. Ändert sich der GdB

(Grad der Behinderung) oder das Merkzeichen, muss künftig immer ein neuer Aus-

weis ausgestellt werden. Alte Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer

gültig. Das Gleiche gilt für ausgestellte Beiblätter.

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Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen

Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen sind abhängig vom zuerkannten Grad

der Behinderung (GdB) sowie von Merkzeichen, die eine besondere Schwere der

vorliegenden Behinderung berücksichtigen sollen. Die Nachteilsausgleiche beginnen

ab einem GdB von 20 v.H. bis zu einem GdB von 100 v.H.

Die wichtigsten vom Grad der Behinderung abhängigen Nachteilsausgleiche

GdB 20

- Teilnahme am Behindertensport. Ab einem GdB von 20 v.H. können

Rehabilitationsträger wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger,

Berufsgenossenschaften, Bundesagentur für Arbeit, Träger der Sozialhilfe,

Träger der Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge, die Kosten zur Teilhabe

am Rehabilitationssport übernehmen.

GdB 30 bis 40

- Ab einem GdB von 30 v.H. bis 40 v.H. gilt der behinderte Mensch zwar noch

nicht als schwerbehindert, er kann aber die Gleichstellung mit einem

Schwerbehinderten beantragen, wenn er wegen seiner Behinderung einen

geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann und er seinen

Wohnsitz und seinen Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hat. Die

Gleichstellung erfolgt durch die zuständige Bundesagentur für Arbeit unter

Vorlage des Feststellungsbescheides des Zentrum Bayern Familie und

Soziales.

- Steuerfreibetrag (GdB 30: 310 € GdB 40: 430 €

- Kündigungsschutz (siehe Seite 35 des Wegweisers)

GdB 50 bis 100

Ab einem GdB von 50 v.H. bis 100 v.H. gilt der Betroffene als schwerbehindert und

kann je nach Grad der Behinderung derzeit folgende Nachteilsausgleiche in

Anspruch nehmen

- Steuerfreibetrag

- Anspruch auf bevorzugte Einstellung und Beschäftigung bei Arbeitgebern des

öffentlichen Dienstes

- Vorgezogene Altersrente mit zur Zeit 60 bzw. 63 Jahren

- Besondere Fürsorge für schwerbehinderte Mitarbeiter des öffentlichen

Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen

- Befreiung von der Wehrpflicht

- Besonderer Kündigungsschutz

- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

- Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit, falls gewünscht

- Zusatzurlaub, abhängig von der regelmäßigen Arbeitszeit

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- Besonderer Schutz bei Wohnungskündigung nach den Mietrechtsregelungen

des BGB

- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für

behinderte Menschen in Werkstätten

- Erhöhte Freibeträge bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen

Wohnraumförderung

- Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige

- Freibetrag bei der Einkommensermittlung beim Wohngeld bei

Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit

- Absetzungsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe

- Ermäßigung des Flugpreises bei Versorgungsempfängern nach dem

Bundesversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz

- Ermäßigung bei Kurtaxen

- Fahrtkostenpauschale für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte

- Steuerliche Absetzbarkeit von Privatfahrten

- Teilweise erhöhte Einkommensgrenzen bei einkommensabhängigen

Sozialleistungen

- Preisnachlässe bei einigen Mobilfunkanbietern bzw. Telefongesellschaften

Legen Sie bei Antragstellungen bei Behörden, Sozialleistungsträgern oder

Finanzämtern den Schwerbehindertenausweis vor, damit die Antragsbearbeiter

Ihnen auch die Nachteilsausgleiche einräumen können.

Die zuständigen Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales beraten

Sie gerne über die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.

Die vom Merkzeichen abhängigen Nachteilsausgleiche

Der Gesetzgeber hat für besonders schwer behinderte Menschen spezielle Merk-

zeichen vorgesehen und diese mit speziellen Nachteilsausgleichen verknüpft, die

diesen Behinderungsformen in besonderer Weise Rechnung tragen.

Merkzeichen G (erheblich gehbehindert)

Das Merkzeichen „G“ erhält, wer in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens,

auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder Störungen der

Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne

Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag,

die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Folgende Nachteilsausgleiche sollen diese Funktionsbeeinträchtigung ausgleichen:

- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (Wertmarke)

- oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

- Absetzungsbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

- Absetzungsbetrag für Privatfahrten bei einem GdB ab 70

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Gerade bei steuerrelevanten Fragen sollten Sie unbedingt den Rat des Finanzamtes

ein- holen. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen in München, hat hierzu

auch eine Broschüre „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ herausgegeben.

Merkzeichen B (Begleitperson)

- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und

Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen

Das Merkzeichen B berechtigt den behinderten Menschen zur Mitnahme einer

Begleitperson. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird die

Begleitperson unentgeltlich befördert.

- Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen

Flügen der Lufthansa und einiger Regionalfluggesellschaften

Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird eine Begleitperson

des schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert, sofern eine ständige

Begleitung des Behinderten bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

erforderlich und dies im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen B).

Nähere Auskünfte erteilen die Luftfahrtgesellschaften.

- Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen blinder Menschen im

internationalen Eisenbahnverkehr

Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind nur

solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur

mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges

bewegen können. Hierzu zählen Querschnittgelähmte,

Doppeloberschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und

einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu

tragen

oder nur eine Beckenprothese tragen oder zugleich unterschenkel- oder

armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach

versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem

angeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb

einer Wertmarke

- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Schwerbehinderte Personen, die hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl)

oder Außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG) sind, sind von der Steuer

befreit, solange ein Kraftfahrzeug auf sie zugelassen ist.

- Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen und

Parkplatzreservierung (siehe hierzu Kapitel Mobilität)

- Absetzungsbetrag für Kfz-Kosten

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Bei behinderten Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos

sind, können in einem gewissen Umfang auch private Fahrten steuerlich geltend

gemacht werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt.

Merkzeichen H – Hilflosigkeit

- Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nach Erwerb einer

Wertmarke

- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

- Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuer

- Gewährung von Pflegezulage für Versorgungsempfänger nach den

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

- Gewährung von Pflegegeld für die häusliche Pflege nach dem SGB XI

- Absetzungsbetrag für eine Haushaltspflege

Merkzeichen RF Rundfunkgebührenbefreiung

Seit 1.1.2013 bekommen Schwerbehinderte keine Befreiung mehr. Folgende

Schwerbehinderte zahlen einen reduzierten Beitragssatz von 5,99 €.

-Blinde oder stark Sehbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens

60 allein wegen der Sehbehinderung

-Gehörlose oder Hörgeschädigte, die sich auch mit Hörhilfen über das Gehör nicht

ausreichend verständigen können.

-Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht

an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Eine generelle Befreiung von der Zahlung des geminderten Rundfunkbeitrages

besteht nach der Neuregelung nur noch für taubblinde Personen. Darüber hinaus ist

eine vollständige Befreiung möglich, wenn man zu den nachfolgend genannten

Personengruppen gehört (§ 2 Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gehört:

-Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt

-Empfänger von Grundsicherung im Alter

-Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld

-Empfänger von Pflegeleistungen nach dem siebten Kapitel des SGB XII

-Blinde, die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beziehen

Beachten Sie bitte auch, dass die Antragstellung beim Zentrum Bayern Familie und

Soziales und ein Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erforderlich ist.

- Sozialtarif beim Telefon bei Netzanschlüssen der Deutschen Telekom

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebühr

erfüllen (Merkzeichen RF) und bei deren Telefonanschluss die Deutsche Telekom

dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist, wird eine Gebührener-

rmäßigung um bis zu 6,94 bzw. 8,72 € monatlich bei bestimmten Tarifen, nicht bei

Flatrates.

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Merkzeichen 1. Kl

Diesen Nachteilsausgleich können nur Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im

Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer anerkannten schädigungs-

bedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 von Hundert erhalten. Mit

dieser Berechtigung kann bei Reisen mit der Deutschen Bahn AG die 1.Wagenklasse

mit einem Fahrausweis der 2. Klasse genutzt werden.

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Sonstige Nachteilsausgleiche

- Nachteilsausgleiche bei der Bausparförderung

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Finanzamt sowie bei Ihrer Bausparkasse oder

bei Ihrem Kreditinstitut.

- Freiwillige Leistungen/Ermäßigungen

Schwerbehinderten Menschen wird –teilweise auf freiwilliger Grundlage- eine Reihe

weiterer Nachteilsausgleiche zugestanden, z.B.

o Eintrittspreisermäßigung für den Ausweisinhaber und, wenn die

Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis bestätigt ist, für seinen

Begleiter beim Besuch von Filmvorstellungen, Sportveranstaltungen,

Theateraufführungen u.ä., sofern solche Ermäßigungen zugestanden sind

(Auskunft erteilt der Veranstalter).

o Die Benutzung der Abteile und Sitze, die schwerbehinderten Menschen in

Verkehrsmitteln vorbehalten sind

o Bevorzugte Bedienung bei Behörden

o Beitragsermäßigung für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden und

dergleichen (z.B. Automobil-Clubs).

o Fahrpreisermäßigungen bei Bergbahnen sowie bei der Schifffahrt.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Übersicht der Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen wurde mit großer

Sorgfalt zusammengestellt. Gerade das Steuerrecht und insbesondere das

Sozialversicherungsrecht, sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen. Bei der

Inanspruchnahme dieser steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen

Nachteilsausgleiche bitten wir Sie, sich auch von Ihrem Finanzamt, Steuerberater

und Rentenversicherungsträger bzw. Sozialleistungsträger beraten zu lassen.

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Beratung

Beratung zu den Nachteilsausgleichen

Öffentliche Dienststellen

Freie Träger

Selbsthilfegruppen

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Beratung zu den Nachteilsausgleichen

Neben den mit den Merkzeichen verbundenen Nachteilsausgleichen gibt es auch

allgemeine Nachteilsausgleiche, die mit dem Besitz des Schwerbehindertenaus-

weises verbunden sind. Die einzelnen Nachteilsausgleiche werden in den folgenden

Kapiteln Wohnen, Mobilität und Beruf genauer dargestellt. Ansprechpartner:

- Agentur für Arbeit

Kanonenweg 25, 96450 Coburg

Tel. 0800 4 55 55 00, Fax: 09561/93-283 E-Mail: [email protected]

Internet: www.arbeitsagentur.de

- Angebot :

bevorzugte Einstellung als Arbeitnehmer

besondere Hilfen im Arbeitsleben

Leistungen zur Förderungen der Arbeitsaufnahme

Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

- Agentur für Arbeit

Familienkasse Hof

Ostpreußenstr. 16, 95032 Hof

Tel. 0800/455 55 30, Fax:09281/78 59 15 51 2

Internet: www.arbeitsagentur.de

- Angebot:

Kindergeld wird für behinderte Kinder zeitlich unbegrenzt gezahlt, wenn die

Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist und das

Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

- Finanzamt Lichtenfels

Kronacher Straße 39, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/764-0, Fax: 764-420

Internet: www.finanamt.bayern.de/Lichtenfels

Angebot:

steuerliche Nachteilsausgleiche

- Integrationsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth

Tel. 0921/605-01, Fax: 0921/605 29 00

E-Mail: [email protected]

Internet: www.zbfs.bayern.de

Angebot:

Begleitende Hilfen im Arbeitsleben :

Beratung und Unterstützung durch Mitarbeiter und den technischen Berater

des Integrationsamtes sowie den Integrationsfachdienst.

Finanzielle Hilfen für Arbeitgeber und schwerbehinderten Menschen

Besonderer Kündigungsschutz

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- Bezirk Oberfranken – Sozialverwaltung-

Cottenbacher Str. 23

95445 Bayreuth

Tel. 0921/78 46 32- 01 Fax: 0921/7846-9 32 00

Internet: www.bezirk-oberfranken.de

Angebot:

Hilfe zur Pflege und Kurzzeitpflege für pflegebedürftige u. behinderte

Menschen in Heimen

Eingliederungshilfe in Integrative Kindergärten, Wohnheime und Werkstätten

für behinderte Menschen

Hilfe zur Pflege für Personen, die infolge von Behinderung nicht ohne

Betreuung leben können

Zahlung von Eingliederungshilfen für behinderte Menschen

Zahlung von sonstigen Hilfen in anderen Lebenslagen, wie z.B. Blindenhilfe

- Zentrum Bayern Familie und Soziales

Region Oberfranken –Versorgungsamt-

Hegelstr. 2, 95440 Bayreuth

Tel. 0921/605-03, Fax: 0921/605-3903

Internet: www.zbs.bayern.de - Das Zentrum Bayern Familie und Soziales führt an jedem 1. Donnerstag im Monat von 13:00

bis 17:00 Uhr einen Außensprechtag im Landratsamt Lichtenfels durch. Aktuelle Termine

finden Sie unter www.landkreis-lichtenfels.de

Angebot:

Allgemeine Beratung zu den Nachteilsausgleichen

Antrag auf Einstufung als Schwerbehinderter und Schwerbehindertenausweis

Wertmarken für den öffentlichen Personennahverkehr bei anerkannter

Mobilitätsbeeinträchtigung

Der Antrag auf Schwerbehinderung kann auch online gestellt werden.

Informationen zum Online-Antrag und Thema Schwerbehinderung finden Sie

unter www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/ausweis/antrag/index.

- Städte und Gemeinden des Landkreises Lichtenfels

Angebot:

Parkerleichterungen

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

- Hauptzollamt Schweinfurt

Am Zollhof 1

97421 Schweinfurt

Tel. 09721/9468-0 Fax: 09721/9468-102 E.Mail: kfz-steuer-schweinfurt@zoll-

bund.de

Angebot:

Kfz-Steuerbefreiung bzw. Kfz-Steuerermäßigung

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Öffentliche Dienststellen

- Agentur für Arbeit

Behindertenberatung

Kanonenweg 25, 96450 Coburg

Tel. 09561/93-348, Fax: 09561/93-379

Angebot:

Beratung, Vermittlung von Arbeitssuchenden u. Gewährung von

unterstützenden Leistungen

Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung,

Gewährung von Leistungen für sonstige Hilfen und von Entgeltersatz

- Behindertenbeauftragter beim Landratsamt Lichtenfels

Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-239 Fax: 18- 137 E-Mail: manfred.robisch@landkreis-

lichtenfels.de

(Sprechtag jeden Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr im Landratsamt)

Internet: www.lkr-lif.de

Angebot:

Hilfe in persönlichen Angelegenheiten u. bei rechtlichen Fragen

Mithilfe bei der Formulierung von Eingaben u. Anträgen in Fällen von

Beschwerden oder Benachteiligungen sowie bei Zuständigkeit bei Ämtern

Barrierefreies Bauen

- Landratsamt Lichtenfels

Abteilung Gesundheitswesen

Kronacher Str. 28 - 30, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-554 u. 556

Internet: www.lkr-lif.de

Angebot:

Begutachtungen: Betreuungsbegutachtungen, Begutachtungen im Rahmen

der Eingliederungshilfe, Begutachtung zur Gewährung von

Frühfördermaßnahmen

Beratung und Information bei Schwierigkeiten im Umgang mit Alkohol,

Drogen, Medikamenten, bei Behinderung (Körper- ,Sinnes-, oder geistiger

Behinderung), Informationen über und Vermittlung in Selbsthilfegruppen,

Allgemeine soziale Beratung und Konfliktberatung, Gesundheitsförderung.

- Landratsamt Lichtenfels

Betreuungsstelle

Kronacher Str. 28, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-564

Internet: www.lkr-lif.de

Angebot:

Beratung bezüglich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Beratung von Betreuungspersonen und Betreuten

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- Landratsamt Lichtenfels

Soziales und Senioren

Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-339 Fax: 09571/18-300

Internet: www.lkr-lif.de

Angebot:

Finanzielle Unterstützung und Beratung in den Bereichen Hilfe zur Pflege

Kriegsopferfürsorge für Beschädigte und Hinterbliebene

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, Wohngeld

- Versicherungsämter bei den Städten und Gemeinden des Landkreises

Angebot:

Auskünfte um Rentenrecht

Annahme von Rentenanträgen

Altersrente für Schwerbehinderte

- Finanzamt Lichtenfels

Kronacher Str. 39, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/764-0 Fax: 764-420

Internet: www.finanzamt.bayern.de/lichtenfels

Angebot:

Ermäßigung und Sonderregelungen für Behinderte bei Lohn- und

Einkommensteuer

Grundsteuer

Erbschafts-und Schenkungssteuer

Umsatz- und Vermögenssteuer

-Staatliches Schulamt Lichtenfels

-Inklusionsberatung-

Kontakt:

Johann-Puppert-Schule, Bachstraße 28, 96247 Michelau iOFr..

Telefon: 09571/87 32 75 E-Mail: [email protected]

Internet: www.schulamt-lichtenfels.de

Beratung bei:

Einschulungsfragen mit der Zielsetzung bestmöglicher Förderung

Fragen zum Übertritt

Wunsch nach Schulwechsel

Informationen über:

Inklusion an Schulen

Außerschulische Fördermöglichkeiten

Relevante rechtliche Aspekte

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Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten in den kreisangehörigen Städte,

Märkte und Gemeinden des Landkreises Lichtenfels

Stadt/Gemeinde Ansprechpartner Telefon - E-Mail - Fax

Altenkunstadt Herr Stefan Deuerling 09572/387-15 Fax: 09572/387 - 87

[email protected]

Bad Staffelstein Herr Walter Mackert 09573/34180 / Fax: 09573/340 809

[email protected]

Tel. Stadt B.Staffelstein 09573/4112

Burgkunstadt Herr Wolfgang Sievert 09572/4579

[email protected]

Ebensfeld Frau Lydia Trütschel

Frau Helga Gegenfurtner

09573/310171

[email protected]

09573/1262

Lichtenfels Frau Ingrid Müller

Georg Meißner

Referent f. Behindertenan-

gelegenheiten im Stadrat

09571/795-107 Fax: 09571/795 - 192

[email protected]

09571/2454

[email protected].

Marktzeuln Bernd Niechziol 09574/6236-15 Fax: 09574/6236 - 36

[email protected]

Michelau i.Ofr. Herr Stephan Meier 09571/9707-20 Fax: 09571/9707 -27

[email protected]

Redwitz a.d.Rodach Frau Melanie Will 09574/6224-21 Fax: 09574/6224 - 44

[email protected]

Weismain Herr Horst Horn 09575/871

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Freie Träger

- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bezirksgruppe Oberfranken

Beratungs – und Rehadienst

Lichtenhaidestr. 23, 96052 Bamberg

Tel. 0951/70 09 32- 0 Fax: 0951/70 09 32 19 E-Mail: [email protected]

Angebot:

Soziale, rechtliche und psychologische Beratung. Individuelle und gezielte Unterstützung

bei beruflichen Fragen. Informationen über das Blinden- u. Sehbehindertenwesen.

Vermittlung von Begleit- u. Umgangstechniken für Pflegepersonal.

- Caritas-Verband für den Landkreis Lichtenfels e.V.

Haus kirchlicher Dienste „St. Hedwig“

Schlossberg 1, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/93 91 70, Fax: 93 91 75 E-Mail: [email protected]

Angebot:

Ambulante Kranken- und Altenpflege, Allgemeine soziale Beratung

- Sozialverband VdK – Kreisverband Lichtenfels

Viktor – von – Scheffel - Str. 27, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/25 54, Fax: 09571/72 6 32 E-Mail: [email protected]

Angebot:

Beratung behinderter Menschen und Vertretung der Mitglieder in Angelegenheiten

des Sozialrechtes, des sozialen Entschädigungsrechtes und des SchwbG

- Bayerisches Rotes Kreuz

Kreisgeschäftsstelle

Henry-Dunant-Str. 6, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/95 90 -0 Fax: 09571/95 90-20 E-Mail: [email protected]

Angebot:

- Ambulante Alten- und Krankenpflege, Essen auf Rädern, Mobiler Sozialer

Hilfsdienst, Behindertenfahrdienst, Hausnotruf, Beratungsbesuche

- Arbeiter-Samariter-Bund

- Regionalverband Coburg e.V.

Prof.-Arneth-Str. 6, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/70 9 56, 94 69 57, Fax: 09571/94 71 50

Angebot:

Soziale Dienste

- ASB Regionalverband Obermain e.V.

Niestener Straße 19, 96260 Weismain

Tel. 09575/64 99 50 0, Fax: 09575/64 99 51 0 E-Mail: [email protected]

Angebot:

Menschen mit Behinderung ein möglichst selbständiges Leben zu

ermöglichen. Der ASB bietet vielfältige Hilfen unterstützt Menschen mit

körperlicher oder geistiger Behinderung ebenso wie die an einer psychischen

Erkrankung leiden.

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- Arbeiterwohlfahrt Lichtenfels e.V.

Vorsitzender Peter Dietz

Bamberger Str. 51, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/36 96

Angebot:

Vorbeugende u. helfende Tätigkeiten auf allen Gebieten der sozialen Arbeit.

Anregungen zur Hilfe zur Selbsthilfe. Mitwirkung an den Aufgaben der

öffentlichen Sozial-, Jugend und Gesundheitshilfe, Information und Aufklärung

über Fragen der Wohlfahrtspflege, Förderung ehrenamtlicher Betätigung.

- Regens-Wagner – Burgkunstadt

Regens-Wagner-Platz 2, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/389-0, Fax: 09572/38 389-109

E-Mail: [email protected]

Internet: www.regens-wagner.de (in leichter Sprache)

Angebot:

Wohnen, Beratung, Ambulant begleitetes Wohnen, Pflege, therapeutische

Angebote, Familien-Unterstützung, Seelsorge, Schule, Schul-Begleitung,

Arbeit- und Beschäftigung, Freizeit und Bildung.

- Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken gGmbH

Weihersbach 20, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/609-660 Fax: 09572/609-6616

E-Mail: [email protected]

Internet: www.autkom-ofr.de

- Beratungszentrum Oberfranken für Menschen nach erworbener

Hirnschädigung e.V.

Kontakt:

Aphasiker-Zentrum Oberfranken e.V. Jakob-Herz-Str.1, 95445 Bayreuth

Tel. 0921/309-500 Fax; 0921/309-201 E-Mail: [email protected]

Außenstelle Bad Staffelstein, In der Schön Klinik

Am Kurpark, 96231 Bad Staffelstein

Ansprechpartnerin:

Frau Doris Schäfer

Tel. 09573/56-225, Fax: 09573/3317070

E-Mail: [email protected]

Internet: www.b-z-o.de

Ziel:

Das Beratungszentrum Oberfranken setzt sich zum Ziel, Menschen mit

erworbenen Hirnschädigungen, speziell Sprach-Störungen, zu aktivieren. Wir

helfen Betroffenen zu größtmöglicher Selbständigkeit, unterstützen ihre

soziale Integration und klären Angehörige und die Öffentlichkeit auf. Wir

wollen somit zur Linderung der Auswirkungen des Krankenbildes beitragen.

Diess gilt insbesondere auch für Menschen mit erworbener Hirnschädigung,

die eine Aphasie (Sprachstörung) zur Folge haben.

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Selbsthilfegruppen - Allgemein Informationen zu Selbsthilfegruppen: Was ist eine Selbsthilfegruppe – welche Aufgaben hat sie?

Immer mehr Menschen suchen Kontakt zu gleich oder ähnlich Betroffenen. Eine

Selbst-Hilfegruppe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen mit dem

gleichen krankheitsbezogenen, seelischen oder sozialen Problemen; auch

Angehörige von Betroffenen (z.B. Eltern) können eine Gruppe bilden.

Gruppenziele: Die Mitglieder einer Selbsthilfegruppe wollen lernen, in regelmäßigen Gesprächen

mit ihrer Situation angemessen umzugehen und versuchen, ihre persönlichen

Probleme zu lösen. Die Teilnahme an den Gruppensitzungen ist freiwillig; Erfolg kann

nur erwarten, wer regelmäßig und über längere Zeit an der Gruppe teilnimmt. Alle

Gruppenmitglieder sind gleichgestellt; anfallende Aufgaben sollten abwechselnd von

verschiedenen Teilnehmern wahrgenommen werden. Jeder bestimmt selbst, was

und wie viel er in die Gruppe einbringt; alle verpflichtet sind, vertrauliche Mitteilungen

nicht nach außen zu tragen.

Gruppengröße: Die Mitglieder bestimmen selbst, wie groß die Gruppe werden soll und aus welchen

Personenkreis sie sich zusammensetzt. Gruppen, die hauptsächlich in persönlichen

Gesprächen ihre Probleme bearbeiten wollen, sollten mindestens sechs und nicht

mehr als Zwölf Personen umfassen.

Gruppentreffen: Die Gruppe sollte sich regelmäßig an einem festen ort zu festgesetzten Zeiten

treffen. Wie oft und in welchen Abständen, muss die Gruppe in eigener

Verantwortung entscheiden. Die Teilnehmer bestimmen selbst, wie lang die Treffen

dauern. Empfehlung 1 ½ bis 2 Stunden. Die Treffen sollten nicht im privaten

Rahmen, sondern in einem neutralen Raum stattfinden.

Die Gruppenmitglieder bestimmen gemeinsam, wie sie die Arbeit gestalten, ob und

wann sie offen für „Neue“ sind, welche Aktivitäten sie durchführen usw. Alle

Beschlüssen und Entscheidungen trifft die Gruppe gemeinsam. Durch die

regelmäßigen Treffen kann die Isolation und Einsamkeit vieler Betroffener

aufgehoben werden. In gemeinsamen Gesprächen und im gemeinsamen Handeln

können besonders Probleme offen besprochen werden. Durch den bewussten

Umgang mit sich selbst, wie auch mit anderen Personen und Institutionen können die

Teilnehmer selbstbewusster werden und die gewonnene Sicherheit auch auf den

Alltag übertragen.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker“ kann eine Gruppe ihre Interessen

nachhaltig verfolgen.

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Selbsthilfegruppen - Übersicht

ADS – Kinder

(Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität)

Treffpunkt:

Gemeindezentrum Michelau; jeden letzten Donnerstag im Monat um 20.00 Uhr

Kontaktpersonen:

Bettina Lieke Tel.: 09571/75 84 81 7

Aids-Beratung Oberfranken Bayreuth

Friedrich-Schiller-Str. 11 ½, 95444 Bayreuth

keine regelmäßigen Treffen, bei Bedarf

Kontaktperson:

Herr Schuster, Bayreuth Tel.: 0921/8 25 00 -E-Mail: aids_beratung@diakonie-

bayreuth.de

Selbsthilfegruppe „Der Weg“ für Alkohol und Medikamentenabhängige sowie

Angehörige

Treffpunkt:

Jeden Freitag , 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, Suchtberatungsstelle, Kronacher Str. 16a,

96215 Lichtenfels

Kontakt: Tel. 09571/71234

Selbsthilfegruppe Angehörige von behinderten Menschen

Treffpunkt:

Treffen jeden letzten Mittwoch im Januar, April, Juli und Oktober ;19:00 bis 21:00 Uhr

in den Räumen der OBA, Schillerstr. 5,

Ansprechpartnerin Monika Kremer (Tel. 09571) 94 93 84.

Angehörige und Bekannte von Erkrankten an Schizophrenie oder

schizoaffektiver Psychose

Treffpunkt:

Klinikum Obermain Kutzenberg, 96250 Ebensfeld; jeden 2. und 4. Montag im Monat

um 16:30 Uhr im Gruppenraum Haus 13

Kontaktaufnahme:

Bezirksklinikum Obermain,

Psychiatrie, 96250 Ebensfeld-Kutzenberg Tel. 09547/81226

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Selbsthilfegruppe für Angehörige von Demenzerkrankten

Treffpunkt:

jeden 3. Montag im Monat ab 19:00 Uhr,

im Haus der kirchlichen Dienste,

Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels

Kontaktperson:

Gabi Vetter (Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege) Tel.: 09571/7 23 37

oder Caritas-Sozialstation Tel.: 09571/93 91 10

Aphasie-Selbsthilfegruppe Lichtenfels

(Sprachbehinderung nach Hirnschädigung z.B. Schlaganfall, Sturz, Tumor))

Treffpunkt:

Haus der kirchlichen Dienste St. Hedwig

Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels

jeden 2. Montag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr

Kontaktperson:

Wolfgang Hoch Tel. 09571/ 83525

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund

-Bezirksgruppe Oberfranken-

Lichtenhaidestr. 23, 96052 Bamberg

Tel.: 0951/70 09 32-0 www.bbsb.org

Selbsthilfegruppe "Balance"

für an Brust- und Unterleibskrebs erkrankte Frauen

erkrankte Frauen

Treffen: jeden 1. Montag im Monat (außer Feiertage u. Ferienzeit)

Treffpunkt:

Evang. Gemeindehaus, Balth.-Neumann-Str. 4, 96231 Bad Staffelstein

Kontaktpersonen:

Elisabeth Espach Martina Kneipp

Tel.: 09573/79 11 Tel.: 09574/48 38

Colitis Selbsthilfegruppe Oberfranken e.V.

Treffpunkt:

Evang. Gemeindehaus Martin-Luther-Straße, 96264 Altenkunstadt nach Plan

Kontaktpersonen:

Frau Vera Schmidt, Feldstr. 21, Altenkunstadt Tel. 09565/25 55

Frau Maria Wendler, Hochstadt, Wolfsdorfer Str. 1, Tel. 09574/47 14

Demenz und Alzheimer

Fachberatungsstelle für demenziell und psychiatrisch erkrankte ältere Menschen

Treffpunkt: nach Rücksprache BRK Kreisverband Lichtenfels

Henry-Dunant-Str. 6

96215 Lichtenfels

Kontaktperson:

Frau Bechmann, Tel. 09571/95 90-0

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Diabetiker (Kontaktgruppe Lichtenfels)

Treffpunkt:

Myconiushaus, Kronacher Str. 16, Lichtenfels

jeden 1. Montag im Monat ab 19:30 Uhr

Kontaktperson:

Frau Martina Wegner, Kreuzbühlstr. 11a, 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/61 82

Down-Syndrom

Menschen mit Down-Syndrom und ihre Freunde

Coburg, Kronach, Lichtenfels

Treffpunkt:

Ort nach Anfrage über Kontaktperson jeden 1. Freitag im Monat

Kontaktpersonen:

Monika und Hans Sommer Tel. 09563/30 48 0

Elterninitiative Herzkind Burgkunstadt

Treffpunkt:

monatliches Treffen, unterschiedlich, kurzfristige Absprache

Kontaktperson:

Frau Birgit Pohl Tel.: 09572/31 72 (ab 14:00 Uhr)

Epilepsie

Treffpunkt:

Haus der kirchlichen Dienste

Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels,

jeden 3.Montag im Monat von 18:30 Uhr – 20:30 Uhr,

Kontakt:

Haus der kirchlichen. Dienste Tel. 09571/93 91 60

Gehörlose

Gehörlosenverein Lichtenfels/Kronach e.V. Küps

Treffen jeden 3. Samstag im Monat in Lichtenfels/Kronach

Kontaktperson:

Herr Werner Krug, 1. Vorstand Gehörlosenverein Lichtenfels/Kronach e.V.

Allee 1, 96328 Küps-Johannisthal, Fax: 09264/88 96

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Deutsche Ilco e.V. (Regionalstelle Bayreuth, Kontaktstelle Lichtenfels)

Treffpunkt:

Rotkreuzheim, Friesener Str. 46, 96317 Kronach

jeden 2. Mittwoch im Monat

Kontaktperson:

Herr Wilfried Frentrup; 96215 Lichtenfels Tel.: 09571/34 52

Krebs – Begleitung danach

Treffpunkt:

Myconiushaus, Kronacher Str. 16, 96215 Lichtenfels

jeden 1. Mittwoch im Monat (außer Feiertag) ab 14:00 Uhr

Kontaktperson:

Frau Barbara Wendel, Erlenweg 2, 96257 Marktgraitz Tel.: 09574/80 17 0

Kreuzbund

(Selbsthilfegruppe für Alkohol- und Medikamentenabhängige und deren Angehörige)

Treffpunkt:

Dienstag, 18.30 Uhr Haus der kirchlichen Dienste, Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels

Kontaktaufnahme: Ludwig Fischer Tel. 09573/1864

Haus der kirchlichen Dienste Tel.: 09571/93 91 90

"Muskelgruppe"

(Selbsthilfegruppe bei Muskelschwund)

Treffpunkt:

Einmal im Monat im Wechsel, 14:00 bis 17:00 Uhr

Baiersdorf, Hotel "Fränkischer Hof"

Bayreuth

Kontaktaufnahme:

Ute Lück Tel. 09572/43 65

Petra Dauer Tel.: 09572/35 34

Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew

Landesverband Bayern e.V.

Therapiegruppe Bad Staffelstein

Treffpunkt:

Obermain-Therme, 96231Bad Staffelstein

jeden Donnerstag um 19:30 Uhr

1 x Wassergymnastik

1 x Krankengymnastik, (wöchentlicher Wechsel)

Kontaktperson.

Horst Schwendner Tel.: 09573/57 76 E-Mail: [email protected]

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Selbsthilfegruppe der MS-Erkrankten

Treffpunkt:

jeden letzten Montag im Monat 14:30 Uhr im Mehrgenerationenhaus in Michelau

Kontaktperson:

Bärbel Luthardt Tel.: 09571/4317 E-Mail: [email protected]

VdK-Selbsthilfegruppe Osteoporose

Treffpunkt:

96231 Bad Staffelstein, Montag. Dienstag u. Freitag 14.40 Uhr, Gruppe 1, 15.10 Uhr

Gruppe 2. Mittwoch 14.10 Uhr, Gymnastik in der Obermain Therme

Kontaktperson:

Renate Eberth, Tel.: 09229/63 48

Josefine Gagel, Tel. 09571/58 24

Parkinson

Treffpunkt:

Felsenkeller in Coburg/ Neuses

jeden letzten Donnerstag im Monat ab 14:00 Uhr

Kontaktperson:

Friedrich Martin Tel.: 09565/12 06 E-Mail: [email protected]

Gesprächskreis „Pflegende Angehörige“

Treffpunkt:

wechselnd, nach Rücksprache mit Kontaktperson oder über Tagespresse zu

erfahren

Kontaktaufnahme:

Haus der kirchlichen Dienste, 96215 Lichtenfels

Caritas Sozialstation Lichtenfels

Frau Dinkel Tel.: 09571/93 91 10

oder

Caritas-Sozialstation Burgkunstadt

Tel.: 09572/26 26

oder

Caritas-Sozialstation Bad Staffelstein

Tel.: 09573/18 33

Selbsthilfegruppe für Menschen mit psychischer Erkrankung

Treffpunkt:

jeweils am 1. und 3. Mittwoch im Monat von 19.00 bis 20.30 Uhr Marktplatz 22,

Lichtenfels

Kontakt:

Tel., 09573/53 69 und Mobil 015787804423

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Rheuma

Deutsche Rheuma-Liga, Arbeitsgemeinschaft Bamberg

Treffpunkt:

Sprechstunden 14-tägig jeden Montag im Klinikum Buderwald

14-tägig jeden Montag von 14:30 – 16:00 Uhr

Sprechstunden auch im Klinikum Staffelstein, werden in der Presse bekannt

gegeben

Kontaktperson:

Irene Reiser Tel.: 0951/26 37 2

Skoliose

Treffpunkt:

Reha-Klinik Bad Staffelstein, Am Kurpark 11, 96231 Bad Staffelstein

jeden 2. Montag im Monat 18.20 Uhr Wassergymnastik

Kontaktperson:

Lydia Trütschel Tel.: 09573/22 24 62E-Mail: [email protected]

Zöliakie Selbsthilfegruppe Coburg/Kronach/Lichtenfels

(für Kinder und Erwachsene)

Treffpunkt:

jeden 3. Mittwoch 19.00 Uhr im Restaurant „Bei Gino“ in Altenkunstadt

Kontaktperson:

Elke Mahr Tel.: 09571/71 87 0

Selbsthilfegruppe „Zecken-Borreliose“

Coburg

Treffen:

Jeden letzten Dienstag im Monat um 16.00 Uhr

Treffpunkt: Sportheim des TV von 1847 Coburg e.V., Rosenauer Straße 43a,

Coburg

Kontaktperson:

S. Frosch Tel. 09561/2 52 25 E-Mail: [email protected]

Behindertenselbsthilfegruppe Lichtenfels

Treffen: Einmal im Monat am Samstag um 14:00 Uhr

Treffpunkt: Myconiushaus in Lichtenfels

Kontakt: Elisabeth Schweinfurther Tel. 09571/45 48

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Selbsthilfegruppe Junge Aphasiker Oberfranken

Zielgruppe Aphasiker zwischen 30 und 50 Jahren

Treffen: jeden zweiten Samstag im Monat, 13 bis 16 Uhr

Treffpunkt: Konferenzräume des MediClin Reha-Zentrum Bayreuth, Roter Hügel,

Jakob-Herz-Str. 1, Bayreuth 1

Kontakt: Reinhold Riedler

Selbsthilfegruppe Lichtenfels für Angehörige von Aphasikern (AvA)

Treffen: jeden letzten Donnerstag im Monat von 16.15 Uhr bis 18.15 Uhr

im Haus der kirchlichen Dienste, Am Schlossberg 2, Lichtenfels

Kontakt: Edeltraud Dietzel Tel. 09571/72 66 5

Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken g GmbH Außensprechstunde für Menschen mit Autismus, Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte Treffpunkt: Weihersbach 20, 96224 Burgkunstadt Treffen: jeden 4. Donnerstag im Monat Tel. 09572/609 66-0 Fax: 09572/609 66-16 Selbsthilfegruppe Osteoporose Lichtenfels Übungsstunden immer Mittwoch um 15.00 Uhr bei Physiotherapie Martin Sohn

Selbsthilfegruppe „Verwaiste Eltern Lichtenfels“

Info bei Helga Zach, Coburger Str. 45, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/755 07 00

Anonyme Alkoholiker Lichtenfels

Tel. 09573/340275 – Kreuzbund-Selbsthilfegruppe für Alkohol und Medikamenten-

Abhängige und Angehörige.

Treffen: Haus kirchlicher Dienste, Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels

(Ludwig Fischer (09573) 1864, Oswald Dorsch (09574/1590. Gruppe 3, jeden

Mittwoch von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Treffen im Haus kirchlicher Dienste.

Infos: (09574/1590)

Selbsthilfegruppe „Der Spiegel“ für Alkoholabhängige und Personen mit

Alkoholproblemen

Treffen abwechselnd Montag oder Dienstag jeweils von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr

In Altenkunstadt Tel. (01520) 2825026

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Frühförderung Förderschulen

Frühförderstellen

Förderschulen

Tagesstätten

Schulvorbereitende Einrichtungen

Integrative Kindergärten

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Frühförderung

Frühförderung gehört zu den gesetzlich anerkannten Eingliederungshilfen, die

behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in Anspruch nehmen können.

Ziel dieser Eingliederungshilfen ist es, wie es § 1 SGB IX festlegt, die

„Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu

fördern.“ Die frühe Förderung im Kleinkindalter soll behinderten Menschen den

bestmöglichen Start erlauben, um dieses Ziel zu erreichen. Frühförderung umfasst

sowohl medizinische Leistungen (wie z.B. Physiotherapie oder Ergotherapie) als

auch heilpädagogische Leistungen (wie z.B. Wahrnehmungsförderung nach

Montessori u.a.)

Die Kosten hierfür werden auf Antrag vom überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk

Oberfranken) und von den Krankenkassen übernommen.

Eine erste Anlaufstelle ist Ihr Kinderarzt. Er wird Sie über Therapien und

Förderungsmöglichkeiten für Ihr Kind beraten und stellt Ihnen in der Regel Listen mit

Adressen von Therapeuten zur Verfügung. Eine wichtige Informationsquelle ist der

Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern beeinträchtigter Kinder, den zahlreiche

Elterninitiativen in der Umgebung ermöglichen.

Auskunft

Heilpädagogisches Zentrum der Caritas

Frühförderung

Kronacher Straße 4, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/72319, E-Mail: [email protected]

Internet: www.HPZ-Lichtenfels.de

Außenstelle Altenkunstadt-Burkheim

Franz-Joseph-Ahles-Str. 7

Tel. 09572/5895

E-Mail: [email protected]

Außenstelle Bad Staffelstein

Viktor-von-Scheffel-Str. 14, 96231 Bad Staffelstein

Tel. 09573/310695

E-Mail: [email protected]

Frühförderung HPZ Lichtenfels

Zur Heide 24a, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/94 62 60-10 E-Mail: [email protected]

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Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder

Betreuung von sehbehinderten, blinden, mehrfachbehinderten sehgeschädigten und

hörsehbehinderten/taubblinden Kindern – von Geburt bis zum Beginn der Schulzeit.

Angebot: Beratung, Sonder-/Pädagogische Förderung, Elterntraining/Elternanleitung

Fachkräfte: Heil-, Sozial- und Sonderpädagogen sowie Psychologen, Erzieherinnen,

Ergotherapeutinnen, Orthopthistinnen und Motopäden.

- Blindeninstitutsstiftung Würzburg

Ohmstraße 7, 97076 Würzburg

Tel. 0931/20 92-0

E-Mail: [email protected]

Internet: www.blindeninstitut.de

- Blindeninstitut Oberfranken Frühförderung

Außenstelle Kulmbach

Goethestraße 1, 95326 Kulmbach

Tel. 09221/92 47 01, Fax: 09221/92 47 02

E-Mail: [email protected]

- Sozialpädiatrisches Zentrum

SPZ Coburg

Bahnhofstr. 21-23, 96450 Coburg

Tel. 09561/82 68-0, Fax: 09561/82 68 82

E-Mail: [email protected]

Internet: www.spz-coburg.de

Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16.30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Diagnostik und Beratung in der Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Lichtenfels

Bei Verdacht auf Entwicklungsauffälligkeiten eines Kindes können sich sowohl

betroffene Eltern aber auch Kindergärten direkt an die Abteilung Gesundheitswesen

des Landratsamtes Lichtenfels wenden.

Es wird eine Diagnostik anhand standardisierter Testverfahren, Beratung und

Information der Eltern bezüglich der Fördermöglichkeiten des Kindes angeboten.

- Landratsamt Lichtenfels

Abteilung Gesundheitswesen

Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-556, Fax: 09571/18-500

E-Mail: [email protected]

Internet: www.landratsamt-lichtenfels.de

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Förderschulen St. Katharina-Schule Lichtenfels

Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum der Caritas

Eichenweg 16, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/95 45 -10 Fax; 09571/95 45 – 10

E-Mail: [email protected]

Maximilian-Kolbe-Schule Lichtenfels

Privates Förderzentrum der Caritas, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Eichenweg 16, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/95 45 20 Fax; 09571/95 45 - 20

E-Mail: [email protected]

Regens-Wagner-Schule Burgkunstadt

Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Regens-Wagner-Platz 2, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/389200 Fax: 09572/389-209

E-Mail: [email protected]

Von-Lerchenfeld-Schule Bamberg

Privates Förderzentrum, Förderschwerpunkt Hören

Oberer Stefansberg 44, 96049 Bamberg

Tel. 0951/50 55 62 Fax: 0951/50 55 61

Martin-Wiesend-Schule Bamberg

Private Schule zur Sprachförderung

Grund- und Teilhauptschule I

Oberer Stephansberg 44, 96049 Bamberg

Tel. 0951/5 055 59 Fax: 0951/50 55 80

Markgrafenschule Bayreuth

Schule zur Sprachförderung (Grund- und Hauptschulstufe)

Markgrafenallee 30, 95448 Bayreuth

Tel. 0921/78 46-1600

Private Schule für Körperbehinderte des Schulförderzentrums gGmbH Coburg

(GS- und HS-Stufe)

Leopoldstraße 61-63, 96450 Coburg

Tel. 09561/82 67 41 Fax: 09561/82 67 15

Leibnitz-Gymnasium Altdorf

Gymnasium, dass für körperbehinderte Jugendliche geeignet ist

Fischbacher Str. 23, 95018 Altdorf b. Nürnberg

Tel. 09187/40 91 5-0

E-Mail: [email protected]

Internet: www.leibnitz-gymnasium-altdorf.de

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Johannes-Schule Scheßlitz

96110 Scheßlitz, Am Brand 2

Tel. 09542/70234

E-Mail: info@johannes-schule-scheßlitz.de

Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte

Brieger Str. 21, 90471 Nürnberg

Tel. 0911/89670 Fax: 0911/89 67-209

Grund und Hauptschule für Blinde und Sehbehinderte mit mittlerem

Bildungsabschluss und das Berufliche Schulzentrum zur sonderpädagogischen

Förderung, Förderschwerpunkt Sehen

Berufsfachschule für Büroberufe, Bürowirtschaft, Hauswirtschaft, Musik, Massage-

Vorkurs, Massage, Physiotherapie sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

und Lehrwerkstatt für Korbmacher und Stuhlflechter

Graf-zu-Bentheim-Schule

Förderzentrum für Sehgeschädigte

Ohmstraße 7, 97076 Würzburg

Tel. 0931/2092-117 Fax: 0931/20 92-123

E-Mail: [email protected]

Internet: www.blindeninstitut.de

Hilfe für das behinderte Kind Coburg.e.V.

Förderschwerpunkte körperliche und motorische Entwicklung

Elsässer Straße 9, Telefon: 095 61 / 23 720 - 0 Fax: 095 61 / 23 720 89 E-Mail: [email protected]

Angebote für Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen:

Regens-Wagner-Stiftung Burgkunstadt

Wohnen für Menschen mit Autismus

Regens-Wagner-Platz 2, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/389 400 – Nicole Metze

E-Mail: [email protected]

Hilfe für das autistische Kind, RV Oberfranken e.V.

Robert-Koch-Str. 5, 96049 Bamberg

Tel. 0951/52 82 4 E-Mail: [email protected]

Schulvorbereitende Einrichtungen der Heilpädagogischen Kindergruppe

gGmbH Coburg

Alte Straße 8, 96482 Ahorn

Tel. 09561/8142-78 E-Mail: [email protected]

„Muschelgruppe“ Kindergruppe nur für das autistische Kind“

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Schulvorbereitende Einrichtungen für entwicklungsverzögerte Kinder

Die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) kommen für Kinder in Betracht, deren

Entwicklungs- und Lernbeeinträchtigungen durch Maßnahmen der Frühförderung

und/oder des Kindergartens nicht ausreichend behoben werden können. Dies betrifft

insbesondere Kinder, die mit Beginn ihrer Schulpflicht eine gezielte Förderung

benötigen, um schulfähig zu werden.

SVE/E an der

St. Katharina Schule

Eichenweg 16

96215 Lichtenfels

Tel. 09571/95 45 -2

E-Mail: [email protected]

Träger: Caritasverband f.d. Erzdiözese Bamberg

SVE/E Altenkunstadt

Baiersdorfer Str. 8-10

96264 Altenkunstadt

Tel. 09572/38 17 61

Träger: Caritasverband f.d. Erzdiözese Bamberg

SVE/E Bad Staffelstein

Viktor-von-Scheffel-Str. 14

96231 Bad Staffelstein

Tel. 09573/950548

Träger: Caritasverband f.d. Erzdiözese Bamberg

SVE/E Lichtenfels

Schneidmühlweg 22

96215 Lichtenfels

Tel. 09571/3871

Träger: Caritasverband f.d. Erzdiözese Bamberg

Integrative Kindergärten

In der Vorschulzeit stehen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder

verschiedene Einrichtungen offen. Das Kind kann in eine schulvorbereitende Ein-

richtung gehen oder eine integrative Kindergartengruppe besuchen.

Eine Integration bereits im Vorschulalter bietet ganz entscheidende Vorteile für die

Entwicklung der behinderten Kinder. Gemeinsame Erziehung ist gelebte Integration

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Integrative Kindergärten haben meist Gruppen mit insgesamt 15 Kindern, von denen

i.d.R. drei bis fünf Kinder „behindert oder von Behinderung bedroht“ sind. Dem erhöh-

ten Förderbedarf der behinderten Kinder wird durch eine bessere Personalaus-

stattung Rechnung getragen.

Wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind in einem integrativen Kindergarten betreut wird,

sollten Sie wie folgt vorgehen:

1. Finden Sie einen Kindergarten, der bereit ist, Ihr Kind aufzunehmen.

2. Sie als Eltern beantragen beim Bezirk Oberfranken Einzelfallhilfe für Ihr Kind. Es

genügt hier ein formloser Antrag. Legen Sie alle Gutachten, die bereits über Ihr

Kind erstellt wurden (z.B. Gutachten der Frühförderstellen, vom Kinderarzt etc.)

bei.

Wichtiger Hinweis:

Seit dem 01.08.2005 ist die integrative Betreuung von Kindern in Kindertagesein-

richtungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Die gesetzliche

Grundlage bildet jetzt das sog. Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz

(BayKiBiG). Das Gesetz enthält einen Auftrag an alle Kindertageseinrichtungen zur

gemeinsamen Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung

(Art. 11 BayGiBiG n.F.).

Integrative Kindergärten im Landkreis Lichtenfels mit Integrationsgruppe

Kathi-Baur-Kindertagesstätte

Baiersdorfer Str. 6, 96264 Altenkunstadt

Tel. 09572/6601 E-Mail: [email protected]

Maintal-Kindergarten

Schönbrunn, Bahnstr. 4a, 96231 Bad Staffelstein

Tel. 09573/5147 E-Mail: [email protected]

Kath. Kindergarten St. Michael

Prälat-Meixner-Str. 6, 96250 Ebensfeld

Tel. 09573/6954 E-Mail: [email protected]

Evang. Kindertagesstätte „Vogelnest“

Gotenstr. 5, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/2148 E-Mail: [email protected]

Evang. Kindertagesstätte „Grünschnabel“

Gässla 25, 96257 Redwitz a.d.Rodach

Tel. 09574/654594 E-Mail: [email protected] Kreuzberg Kindertagesstätte

Dr.-Martin-Luther-Str. 8, 96264 Altenkunstadt

Tel. 09572/57 45 E-Mail: [email protected]

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Ambulante Dienste

Soziale Hilfs- und Pflegdienste

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Seite 38

.

Soziale Hilfs- und Pflegedienste

Soziale Hilfsdienste für behinderte Menschen sind eine besondere Form der allge-

meinen Pflege- und Betreuungsdienste. Das Tätigkeitsfeld der sozialen Hilfsdienste

umfasst im Wesentlichen die stundenweise Betreuung und Pflege behinderter

Menschen in ihrem privaten Umfeld, um deren Lebensqualität trotz ihrer Hilfsbedürf-

tigkeit zu steigern. Neben den pflegerischen Hilfen, wie etwa die Hilfe bei der Körper-

pflege, beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden etc., bietet der

Soziale Hilfsdienst konkrete Unterstützung im Haushalt. Weiterhin sollen die sozialen

Kontakte der Betroffenen aufrechterhalten, gepflegt und möglicherweise verbessert

werden.

Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte der sozialen Hilfs- und Pflegedienste sind u.a. :

- Sozialkaritative Hilfen und Betreuungsdienste

- Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe

- Mobile Soziale Hilfsdienste

- Essen auf Rädern

- Betrieb von Sozialstationen

- Unterstützende Beratung bei der Pflege durch Angehörige

- Sozialpädagogische Familienhilfe

- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Behindertenhilfe

- Behindertenbetreuung

- Fahrdienste für Behinderte

Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels e. V.

Sozialstation

"Haus der kirchlichen Dienste St. Hedwig"

Schlossberg 2, 96215 Lichtenfels

Tel.: 0 95 71 / 93 91 70

Fax: 0 95 71 / 93 91 75

Einzugsgebiet: Mittlerer Landkreis (Lichtenfels, Michelau und Hochstadt a. Main)

Träger: Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels e.V.

Sozialstation Bad Staffelstein

Bahnhofstraße 80, 96231 Bad Staffelstein

Tel.: 0 95 73 / 18 33

Fax: 0 95 73 / 18 15

Einzugsgebiet: Westlicher Landkreis (Bad Staffelstein und Ebensfeld)

Träger: Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels e.V.

Sozialstation Burgkunstadt

Marktplatz 20, 96224 Burgkunstadt

Tel.: 0 95 72 / 26 26

Fax: 0 95 72 / 26 34

Einzugsgebiet: Östlicher Landkreis (Burgkunstadt, Weismain, Altenkunstadt, Redwitz

a. d. Rodach, Marktgraitz, Marktzeuln)

Träger: Caritasverband für den Landkreis Lichtenfels e

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Seite 39

Zentrale Diakoniestation

Hutweidstraße 3, 96247 Michelau i.OFr.

Tel.: 0 95 71 / 97 17 17

Fax: 0 95 71 / 97 17 47

Einzugsgebiet: Gesamter Landkreis

Träger: Diakonisches Werk d. Evang.-Luth. Dekanatsbezirks

Ludwigstadt-Kronach-Michelau e. V.

Sozialstation des BRK-Kreisverbandes Lichtenfels

Prof.- K.H. Bauer-Str. 6, 96215 Lichtenfels

Tel.: 0 95 71 / 95 90 15

Fax: 0 95 71 / 95 90 20

Einzugsgebiet: Gesamter Landkreis

Träger: BRK-Kreisverband Lichtenfels

BRK-Stellen sind zudem in Michelau, Staffelstein, Ebensfeld, Redwitz,

Burgkunstadt, Altenkunstadt und Weismain

Regens Wagner Offene Hilfen im Landkreis Lichtenfels

Offene Soziale Dienste für Menschen mit Behinderung und Angehörige

Mainbrücke 16, 96264 Altenkunstadt

Tel. 09572/38 67 96 4

E-Mail: [email protected]

Information, Beratung und Vermittlung in persönlichen, sozialen und rechtlichen

Fragen, Ambulant begleitendes Wohnen, Schulbegleitung, Familienunterstützung

Freizeit, Gruppenangebote, Bildung

Krankenpflegedienst CURA

Lange Straße 33, 96215 Lichtenfels

Tel.: 0 95 71 / 75 92 22

Auto - Telefon.: 01 71 / 26 96 97 E-Mail: [email protected]

Einzugsgebiet: Gesamter Landkreis

Träger: Klaus Kleiner

Pflegedienst Monika Trinkwalter

Gerichtsweg 6, 96257 Marktgraitz

Tel. 09574/6 5210 Fax: 09574/65 21 21

Hompage: www.pflegeheim-marktgraitz.de

Träger : Monika Trinkwalter

Pflegedienst Fischer GmbH

Sandleite 17, 96260 Weismain

Tel. 09574/9 81 99-8 Fax: 9 51 99-7

Mobil: 0175/3737353

Träger: Olga Fischer

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Pflegedienst Con Cordial

Rotkreuzweg 1, 96231 Bad Staffelstein

Tel. 09573/23 99 84 Fax: 09573/23 91 80 E-Mail: [email protected]

Heilpädagogisches Zentrum der Caritas

OBA. Offene Behindertenarbeit

Schillerstraße 5, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/94 93 84

Fax: 09571/75 90 54

E-Mail: [email protected] Pflegedienst Frankenland -Beratung und Pflege- Karlsbader Weg 8, 96224 Burgkunstadt Tel. 09572/ 8 720 740

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Ausbildung Studium

Beruf

Werkstätten für Behinderte

Berufsvorbereitung und Ausbildung

Leistungen am Arbeitsplatz

Rechte am Arbeitsplatz

Rehadat

Studium

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Seite 42

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

- Werkstätten St. Joseph gGmbH

Eichenweg 10, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/95 54-0, Fax: 9554-0 E-Mail: [email protected]

- Werkstätten St. Joseph gGmbH

Am Gutshof 14, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/389-220 E-Mail: [email protected]

- Werkstätten St. Joseph gGmbH

Maintalstraße 19, 96247 Michelau, OT Neuensee

Tel. 09574/65 37 30 Fax: 09574/65 37 11 5

E-Mail: [email protected]

- Wefa – GmbH Werkstätten für angepasste Arbeit

anerkannte Werkstätten für Behinderte

Industriestr. 42, 96317 Kronach

Tel. 09261/60 07 0 Fax: 09261/80 70 25 05

Berufsvorbereitung und Ausbildung

- Berufsbildungswerk Nürnberg für Hör -u. Sprachgeschädigte

Pommernstr. 25, 90451 Nürnberg

Tel. 0911/64 14 – 0, Fax: 64 14 – 400

Schreibtelefon: 0911/64 14 – 196

Homepage: www.bbw.nuernberg.de

E-Mail : [email protected]

Personenkreis :

Gehörlose, Schwerhörige, sprachbehinderte junge Menschen

sowie Hörgeschädigte mit zusätzlicher Behinderung

Angebot:

Berufsvorbereitung, Arbeitserprobung, Berufsbehinderung, Förderlehrgänge,

Berufsschulunterricht, Ausbildungsangebote in den Bereichen Wirtschaft

und Verwaltung, Metalltechnik, Elektrotechnik, Holztechnik, Textiltechnik u.

Bekleidung, Farbtechnik und Raumgestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft,

Technisches Zeichnen, Zahntechnik.

Berufliche Fortbildung für Hörgeschädigte

Integrationsmaß

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Seite 43

Berufliche Rehabilitation für Erwachsene

- Berufsförderungswerk Nürnberg

Schleswigerstr. 10, 90427 Nürnberg

Tel. 0911/9 38 – 6, Fax: 0911/9 38 71 01

E-Mail: [email protected]

Hompage: www.bfw.-nuernberg.de

Personenkreis :

Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht

mehr ausüben können

Angebot:

Berufsfindung und Arbeitserprobung, vorbereitende Maßnahmen

Umschulungsangebot in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik,

Elektronik, kaufmännische und Verwaltungsberufe, bautechnische Berufe

- Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH

Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte

Helen-Keller-Str. 5, 97209 Veitshöchheim

Tel. 0931/9001-0, Fax 0931/9001-105

E-Mail: [email protected]

Hompage: www.bfw-wuerzburg.de

Personenkreis:

Blinde und sehbehinderte Erwachsene, auch mit zusätzlichen Behinderungen

Angebot:

Berufsfindung und Arbeitserprobung, vorbereitende Maßnahmen, Berufliche

Fortbildung, Umschulungsangebote in den Bereichen Maschinenbau,

kaufmännische und Verwaltungsberufe, Informatikberufe, Blindentechnische

Grundausbildung

Individuelles Arbeitsplatzmanagement

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Leistungen am Arbeitsplatz

Finanzielle Leistungen an Schwerbehinderte

- Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen

- Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer

selbständigen beruflichen Existenz

- Hilfen zur Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum, Anpassung

von Wohnraum und seiner Ausstattung, Umzug in eine behindertengerechte

oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung

- Leistungen um einen Führerschein zu erwerben, ein Fahrzeug zu kaufen oder

behinderungsgerecht auszustatten

- Hilfen zur Erhaltung der Arbeitskraft und in besonderen

behinderungsbedingten Lebenslagen

- Notwendige Arbeitsassistenz

Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber

- Ausbildungszuschüsse

- Zuschüsse für befristete Probebeschäftigung

- Eingliederungszuschüsse

- Einstellungszuschüsse bei Neugründungen

- bei der Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte

- bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeits- und

Ausbildungsplätzen

- bei außergewöhnlichen Belastungen durch die Beschäftigung

Schwerbehinderter

Die finanziellen Hilfen an Schwerbehinderte und Arbeitgeber können auch Personen

mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 Prozent erhalten, wenn sie

den Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind. Die Gleichstellung ist möglich,

wenn infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeitsplatz

nicht erlangt oder behalten werden kann. Darüber informiert und entscheidet die

Agentur für Arbeit.

Zudem sind neben den erwähnten Hilfen im Arbeitsleben besondere

Förderleistungen zur Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter durch die

Agentur für Arbeit möglich.

Auskunft erteilt:

Behindertenberatung Agentur für Arbeit

Richard-Wagner-Platz 5

90443 Nürnberg

Tel. 0911/242 – 20 45 Fax: 0911/52 92 99 9

E-Mail: [email protected]

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Seite 45

Rechte am Arbeitsplatz Kündigungsschutz Für Schwerbehinderte besteht unter folgenden Voraussetzungen besonderer Kündigungsschutz

- das Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate bestehen - das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein - eine vom Versorgungsamt festgestellte oder dort beantragte oder für

jedermann - offensichtliche Schwerbehinderung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber beantragt wer-den. Dies gilt auch für außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen, nicht aber bei Aufhebungs- oder Abfindungsverträgen. Der Kündigungsschutz gilt auch für Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, aber wenigstens 30 Prozent, sofern sie vom Arbeitsamt den Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind. Der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehinderten gilt auch dann, wenn das Versorgungsamt die Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht festgestellt hat, aber ein entsprechender Antrag bereits abgegeben ist. Lassen Sie sich in Konfliktfällen rechtzeitig durch den Schwerbehindertenvertreter Ihres Betriebes, den Betriebsrat oder eine andere rechtskundige Person beraten. Gleichstellung Behinderte mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent, mindes-tens aber 30 Prozent, können auf Antrag bei der Agentur für Arbeit den Schwerbe-hinderten gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass sie dann alle Rechte aus dem Schwerbehindertengesetz, außer Zusatzurlaub und unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, genießen können. Das Arbeitsamt erteilt die Gleich-stellung jedoch nur, wenn der Antragsteller wegen seiner Behinderung sonst keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder seinen Arbeitsplatz verlieren würde. Zusatzurlaub Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bemisst sich auf eine zusätzliche Arbeits-woche im Jahr. Berechnungsgrundlage hierfür ist die regelmäßig geleistete Wochenarbeitszeit des Schwerbehinderten. Wer also fünf Tage arbeitet, hat Anspruch auf fünf, wer vier Tage arbeitet, auf vier zusätzliche Tage usw. Der Zusatzurlaub sollte beim Arbeitgeber rechtzeitig beantragt werden. Schwerbehindertenvertretung In Betrieben mit mindestens 5 schwerbehinderten Beschäftigten ist eine Vertrauensperson zu wählen. Die Aufgabe dieser Vertretung ist die Einhaltung der besonderen Vorschriften für Schwerbehinderte zu überwachen, die Eingliederung der Schwerbehinderten zu fördern und ihnen helfend und beratend zur Seite zu stehen.

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Seite 46

Rehadat

Das Internetangebot zu Behinderung und Beruf

Welche Hilfsmittel können bei nachlassender Mobilität eingesetzt werden? Ist ein

Hilfsmittel im Verzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst? Wie kann

ein Arbeitsplatz behindertengerecht eingerichtet werden? Gibt es Gerichtsurteile zum

Thema Kündigung und Zustimmung des Integrationsamtes? Welche Bücher gibt es

über Barrierefreies Bauen? Antworten auf diese und viele andere Fragen finden Sie

bei REHADAT – der weltweit größten Informationsplattform zu Behinderung und

beruflicher Integration.

Kostenlos und barrierefrei bietet REHADAT mehr als 100.000 Einträge in den

folgenden Rubriken: Hilfsmittel (inkl. Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen

Krankenversicherung), Praxisbeispiele, Literatur, Forschung, Recht, Adressen,

Werkstätten und Seminare.

Internetangebot unter www.rehadat-recht.de

REHADAT wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und

ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

- Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Konrad-Adenauer-Ufer 21, 50968 Köln

Tel. (0221) 4 98 – 11 Fax: (09221) 498 - 533

E-Mail: [email protected]

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Seite 47

Studium

Deutsches Studentenwerk

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung

Weberstr. 55, 53113 Bonn

Tel. 0228/26 9 06 – 58, Fax 0228/26 40 62

E-Mail: [email protected]

Hompage: www.studentenwerke.de

Beim deutschen Studentenwerk ist seit 1982 eine Beratungsstelle für Behinderte und

chronisch kranke Studierende eingerichtet, die für die bundesweite Information

behinderter Studienbewerber und Studierender zuständig ist. Sie veranstaltet

regelmäßig Tagungen und Seminare für Behinderte und chronisch kranke

Studieninteressierte. Sie vermittelt Ansprechpartner und gibt Informationsschriften

heraus, mit dem Ziel, den Betroffenen die Studienvorbereitung und die Durchführung

zu erleichtern: z.B. die Broschüre „Studium und Behinderung“ mit praktischen Tipps,

Informationen und einem bundesweiten Verzeichnis der Beauftragten für

Behindertenfragen an Hochschulen und Studentenwerken.

Angebot:

Information von Studienbewerbern und Studierenden mit Behinderungen und

chronischen Erkrankungen sowie deren Berater/innen

Durchführung von Seminaren

Dokumentation der Studiensituation behinderter Studierender

Mitwirkung an der Vertretung der Interessen von Studierenden mit Behinderung

gegenüber Politik und Verwaltung

Studium und Behinderung

Behinderte Menschen haben die Möglichkeit zu studieren. Entscheidend ist hier die

Wahl der Ausbildungsstätte, da die baulichen Gegebenheiten Hochschule,

Wohnungsfragen, Mobilitätsprobleme, Klärung evtl. notwendiger Pflege, Lernhilfen,

Vorleser, Gebärdensprachdolmetscher, oder andere studienbegleitende Hilfen für

den „behinderten“ Studenten überlebenswichtig sind.

Ebenfalls kann es für die Wahl des Studienortes wichtig sein zu wissen, ob und wo

eine notwendige ärztliche Behandlung begonnen oder fortgesetzt werden kann.

An einigen Hochschulorten gibt es Interessengemeinschaften behinderter und

nichtbehinderter Studierender. In diesen Gruppen haben sich behinderte und

nichtbehinderte Studierende zusammengeschlossen, um gemeinsam die Interessen

von Studierenden mit Behinderung zu artikulieren. Darüber hinaus bieten sie

Beratung, Erfahrungsaustausch und partnerschaftliche Hilfe an.

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Speziell zur Förderung Behinderter und chronisch Kranker, insbesondere Fach- und

Hochschulstudium eingerichtete Stiftung ist die Interessengemeinschaft behinderter

Studentinnen und Studenten Berlins

Kontakt:

Dr. Willy-Rebelein-Stiftung

Neutorgraben 1b, 90419 Nürnberg

Tel. 0911/58 07 40 Fax: 0911/58 60 228

Diese hochschulübergreifende Gruppe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit

Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Situation behinderter Studierender aufmerksam zu

machen und sich gegen den Sozialabbau zu wehren. Darüber hinaus helfen die

Gruppenmitglieder sich gegenseitig bei der Lösung der individuellen Probleme, die

häufig allein nicht zu bewältigen sind.

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Wohnen

Wohnraumanpassung und Wohnberatung

Finanzierung von baulichen Maßnahmen

Wohnangebote für Menschen mit Behinderung

Einrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige

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Wohnraumanpassung und Wohnberatung für behinderte Menschen

Räumliche bzw. physische Barrieren für behinderte Menschen sind nirgends so

auffällig wie im Bereich unserer gebauten Wohnumwelt. Dabei stellt gerade die

eigene Wohnung die Grundlage für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben dar.

Dennoch gibt es Möglichkeiten eine bisher nicht barrierefreie Wohnung auch

nachträglich barrierefrei umzubauen.

Folgende Maßnahmen kommen bei der barrierefreien Umgestaltung einer Wohnung

oder eines Hauses in Betracht:

- -Einbau einer Rampe im Eingangsbereich

- -Handläufe an beiden Treppenseiten

- -Treppenlifte

- -Beseitigung von Türschwellen und Türverbreiterung

Die großen Einschränkungen erfahren mobilitätsbehinderte Menschen im Sanitär-

bereich, da die Hilfsbedürftigkeit in diesem Bereich in der Regel als schwerwiegende

Einschränkung empfunden wird.

Im Sanitärbereich gibt es die Möglichkeit

-bodengleiche Duschen

-Badewannenlifter

-behindertengerechte Toiletten

-Haltegriffe

einzubauen.

Sollten solche Veränderungen gewünscht werden, ist zunächst abzuklären, was

technisch möglich und sinnvoll wäre. Viele Handwerker haben mittlerweile auf diesen

steigenden Bedarf reagiert und bieten diese Dienstleistung an. Fragen Sie deshalb

Ihre Handwerksbetriebe, ob sie Erfahrungen mit barrierefreien Umbauten nach DIN

18025 Teil 1 und Teil 2 haben.

In technischen Fragen wird empfohlen sich an die

Bayerische Architektenkammer

Beratungsstelle „Barrierefreies Bauen“

Bauhof 9, 90402 Nürnberg

Tel. 0911/231-4996

E-Mail: [email protected]

Hompage: www.byak.barrierefrei.de

zu wenden.

Angebot:

Kostenlose Planungshilfe für Neu- und Umbauten (Wohnungsanpassung)

unter Verwendung der DIN-Normen 18040-2 „Barrierefrei Wohnungen“ und DIN-Normen 18040-1 Teil 2 „Barrierefreies Bauen für öffentliche Bauten und Arbeitsstätten und DIN-Normen 18040-3 „Öffentlicher Verkehrsraum“. Informationen über Fördermöglichkeiten -Beratung im Landratsamt Lichtenfels jeden letzten Mittwoch im Monat (Raum E 57 – EG).

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Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung Eigentümer von Wohnungen und Häusern können zur barrierefreien Gestaltung ihres Wohnraumes mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € erhalten. Informationen hierzu erhalten Sie vom

Landratsamt Lichtenfels Bauwesen Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels Tel. 09571/18-138 Fax: 18-300

Angebot: Vermittlung von öffentlichen Fördermitteln (vor allem Darlehen) zum Bau oder Kauf von Eigenheimen oder Kauf von Eigentumswohnungen Überprüfung der hierfür geltenden Einkommensgrenzen (besondere Einkommens-grenzen für schwerbehinderte Menschen) Vermittlung eines Zuschusses zur Schaffung von behindertengerechten Wohnungen bzw. zur Gestaltung des Wohnraumfeldes. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstr. 2, 95444 Bayreuth Tel. 0921/605-1, Fax: 0921/605-2900

Angebot: Gewährung von zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen (ohne Rechtsanspruch) zum Bau oder Erwerb von Wohnungseigentum für berufstätige Schwerbehinderte

Weitere Informationen zu staatlichen Förderprogrammen zur Wohnungsanpassung für behinderte Menschen erhalten Sie von der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern.

Oberste Baubehörde in Bay. Staatsministerium d. Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München Postanschrift: Postfach 220036, 80535 München Tel. 089/219202, Fax: 089/219213350 Internet: www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen E-Mail: [email protected] Verschiedenste Hilfsmittel, die schwerbehinderten Menschen ihre Wohnsituation erleichtern können, sind im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgeführt. Dies bedeutet, dass diese auch über Ihre Krankenkasse finanziert werden können. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung des Hausarztes. Auch die Pflegekassen finanzieren Maßnahmen zur individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes bis zur Höhe von 4000 Euro. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe. Weiterhin besteht die Möglichkeit Zinns verbilligte Darlehen der Landesboden- Kreditanstalt bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten.

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Wohnangebote für Menschen mit Behinderung

- Wohnheim f. Kinder und Jugendliche mit Behinderung St. Michael

Heilpädagogisches Zentrum der Caritas

Rennleinsweg 6, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/94 79 11 0 E-Mail: [email protected]

Das Wohnheim St. Michael ist eine vollstationäre Einrichtung für geistig- und

Mehrfachbehinderte sowie von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendliche im

Alter von 3-20 Jahren

- Wohnheim für erwachsene Menschen mit Behinderung St. Elisabeth

Wittelsbacher Str. 24 u. 26, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/9220010 Fax: 92 44 44 E-Mail: st-elisabeth.hpz@caritas-

bamberg.de

Das Wohnheim St. Elisabeth ist eine vollstationäre Einrichtung für geistig- und

mehrfachbehinderte Frauen und Männer

- Regens-Wagner-Burgkunstadt

Regens-Wagner-Platz 2, 96224 Burgkunstadt

Tel. 09572/3 89 – 0 Fax: 09572/3 89-109

E-Mail: [email protected]

Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Erwachsene Menschen mit Behinderung

- Sozialtherapeutisches Förderzentrum Kutzenberg

Kutzenberg

96250 Ebensfeld

Tel. 09547/81-23 20, Fax: 09547/8123 51

E-Mail: [email protected]

Internet: www.bezirksklinikum-obermain.de

Wohnheim, Wohntraining und Betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit

psychiatrischer Diagnose, Abhängigkeit oder Doppeldiagnose

Außenwohngruppen des HPZ Lichtenfels

Zur Heide 24a, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/94 62 40 -16 E-Mail: [email protected]

Gabelsberger Str. 22, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571 7584940 E-Mail: [email protected]

Kirchplatz 3, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571 94759-88 E-Mail: [email protected]

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Einrichtungen für Senioren und Pflegebedürftige

Wohn- und Pflegeheim „Am Weidengarten“ An der Moritzkappel 10, 96215 Lichtenfels Tel. 09571/89 74 60 Fax: 09571/89 74 61 299 E.Mail: [email protected] Kathi-Baur-Alten- und Pflegeheim St. Heinrich Kirchleiner Str. 5, 96224 Burgkunstadt Tel. 09572/852, Fax: 38040 E-Mail: [email protected] Alten- und Pflegeheim „Katharina-von-Bora-Haus“ Neuenseer Str. 26a, 96247 Michelau Tel. 09571/88094, Fax: 87240 E-Mail: [email protected] BRK Wohn- und Pflegeheim „Am Staffelberg“ Viktor-von-Scheffel-Str. 11a, 96231 Bad Staffelstein Tel. 09573/33 03-0 E-Mail: [email protected] AWO Seniorenzentrum John-Weberpals-Str. 33, 96257 Redwitz a.d.R. Tel. 09574/6 52 60, Fax: 65 26 26 E-Mail: [email protected] ASB-Seniorenzentrum Weismain Schwarzer Weg 6, 96260 Weismain Tel. 09575/98 153-0 Fax: 09573/98 153-333 E-Mail: [email protected] Internet: www.asb.de Pflegeheim „Am Eichberg“ Gerichtsweg 6, 96257 Marktgraitz Tel. 09574/6 52 10, Fax: 65 21 21 E-Mail: [email protected] Dr. Friedrich-Baur-Alten- und Pflegeheim, St. Kunigund Bgm.-Böhmer-Str. 3 u. 5, 96264 Altenkunstadt Tel. 09572/38 0 80, Fax:38 08 29 E-Mail: [email protected] Pflegezentrum Obermain Kutzenberg 43, 96250 Ebensfeld Tel. 09547/87 20 40 Fax: 09547/87 20 44 E-Mail: [email protected] Pflegeheim Elisabeth Eichenweg 13, 96215 Lichtenfels Tel. 09571/52 74 Fax: 09571/700 25 [email protected] Regens-Wagner-Burgkunstadt Zielgruppe Kinder u. Erwachsene Menschen mit Behinderung Regens-Wagner-Platz 2, 96224 Burgkunstadt Telefon 0 95 72/3 89-0 Fax: 09572/3 89-109

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Wohnheim St. Elisabeth Zielgruppe: Erwachsene Menschen mit Behinderung Wittelsbacher Str. 24, 96215 Lichtenfels Tel. 09571/70 49 9 Fax: 09571/92 44 44 E-Mail: [email protected] Sozialtherapeutisches Förderzentrum Kutzenberg und Wohnheim Zielgruppe: Psychisch Behinderte Kutzenberg, 96250 Ebensfeld Tel. 0954781 23 20 Fax: 09547/81 23 51 E-Mail: [email protected] Internet: www.bezirksklinikum-obermain.de (siehe auch Seite 52) Wohn- und Pflegeheim Kutzenberg Zielgruppe: Pflegebedürftige Menschen mit psychischer Erkrankung Kutzenberg, 96250 Ebensfeld Tel. 09547/81 27 10, Fax: 09547/81 27 06 E-Mail: [email protected] Wohn- und Trainingsgruppe – Betreutes Wohnen Kutzenberg, 962150 Ebensfeld Tel. 09547/81 27 10 BRK-Mehrgenerationenhaus u.a. Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz Schneyer Str. 19, 96247 Michelau i.OFr. Tel. 09571/98 91 50 www.kvlichtenfels-brk.de Diakoniestation Michelau Hutweidstraße 3, 96247 Michelau i.OFr. Tel. 09571/97 17 17 www.diakonie-klm.de „In der Heimat Wohnen“ Bad Staffelstein Caritas-Stützpunkt – Viktor-von-Scheffelstr. 10 – Am Kreuzberg 1 96213 Bad Staffelstein Tel. 09571/94 93 84 – www.in-dert-heimat.de Barrierefreie Individuelle Wohnanlage für Jung und Alt mit barrierefreien Eigentums- Wohnungen, Vermittlung ambulanter Pflege, Beratung für Senioren und Menschen mit Demenz, Freizeitangebote für Senioren und Menschen mit Behinderung „In der Heimat Wohnen“ Altenkunstadt Caritas-Stützpunkt – Theodor-Heuss-Str. 3, 96264 Altenkunstadt Tel. 09572/38 63 60 0 www.in-der-heimat.de Barrierefreie Mietwohnungen, Betreuungsgruppe für Senioren und Menschen mit Demenz, Vermittlung ambulanter Pflege, Freizeitangebote für Senioren und Menschen mit Behinderung

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Mobilität

Öffentlicher Personennahverkehr

Fernverkehr

Flugverkehr

Führerschein für behinderte Menschen

Finanzierung der Führerscheinausbildung

Kfz-Hilfen

Kfz-Steuer

Parken

Euro-Toilettenschlüssel

Mobilitätsservice der Bahn

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Öffentliche Verkehrsmittel Freifahrt Wer kann die Freifahrt in Anspruch nehmen?

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H oder Bl oder Gl können bei

der Regionalstelle des ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im

öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Eine Wertmarke mit Gültigkeit von einem Jahr kostet 72 Euro mit Gültigkeit von

einem halben Jahr 36 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalenderjahr, der auf ihr

eingetragen ist. Diesen Monat kann der schwerbehinderte Mensch bestimmen. Nach

Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue Wertmarke erworben werden.

Wer erhält eine kostenfreie Wertmarkte?

Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke

auf Antrag unentgeltlich:

-schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Bl

-schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen H

-Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB

(Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten.

-Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung als laufende Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder

Entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten.

-Personen, die Leistungen nach dem SGB VII (Kinder- und Jugendliche) oder den

§§ 27a oder 27d BVG erhalten.

-Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB, die mindes-

tens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtsberechti-

gung haben.

In welchen Verkehrsmitteln gilt die Freifahrtberechtigung?

Während der Gültigkeitsdauer der Wertmarke besteht eine Freifahrtberechtigung

u.a. in allen Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und in vielen Bussen in ganz

Deutschland sowie bundesweit in den Zügen des Nahverkehrs der Deutschen

Bahn AG (rote Züge der DB Regio AG).

Begleitperson

Sofern die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch den Eintrag des

Merkzeichens B im Ausweis nachgewiesen ist, wird auch die Begleitperson des

Schwerbehinderten Menschen unentgeltlich befördert. Die Begleitperson wird auch

dann unentgeltlich befördert, wenn der schwerbehinderte Mensch keine Wertmarke

beantragt hat und deshalb selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Nicht möglich ist

allerdings die gegenseitige Begleitung von schwerbehinderten Menschen, deren Ausweise das Merkzeichen B tragen.

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Flugverkehr

Begleitpersonen von Schwerbehinderten fliegen bei den deutschen Fluggesell-

schaften (Lufthansa, LTU, Deutsche BA, Eurowings, Hamburg Airlines) im inner-

deutschen Luftverkehr bei eingetragenen Merkzeichen „B“ kostenlos Schwer-.

kriegsbeschädigten, Schwerwehrdienstbeschädigten politisch Verfolgten, deren Grad

der Behinderung (GdB) mindestens 50 Prozent beträgt und vor dem 1. Oktober 1979

festgestellt wurde, ermäßigen die Fluggesellschaften im inner- deutschen

Flugverkehr die Flugpreise um 30%. Mehr Informationen enthalten die Broschüren

„Reisetipps für behinderte Fluggäste“ und „Informationen für behinderte Fluggäste“.

Führerschein für behinderte Menschen

Das eigene Kfz ist sowohl das wichtigste Fortbewegungsmittel für behinderten

Menschen, welches den höchsten Grad an Eigenständigkeit gewährleistet.

Setzen Sie sich zur Abklärung dieser Fragen mit der Führerscheinstelle des

Landratsamtes in Verbindung.

Finanzierung der Führerscheinausbildung und der behinderungsbe- dingten Kfz-Ausstattung.

Die Kraftfahrzeughilfe umfasst Leistungen

- zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges

- zur behinderungsbedingten Zusatzausstattung und

- zur Erlangung einer Fahrerlaubnis

Kraftfahrzeug- Hilfen

Schwerbehinderte können Leistungen nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

erhalten.

Bezirk Oberfranken

Cottenbacher Str. 23, 95445 Bayreuth

Tel. 0921/78 46-0, Fax: 0921/7846-90

Internet: www.bezirk-oberfranken.de

Kfz-Steuer

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schwerbehinderte von der Kfz-Steuer

befreit oder diese wird ermäßigt.

Grundsätzlich gilt:

Merkzeichen Vergünstigung

Bl, H, aG volle Befreiung von der Kfz-Steuer und Anspruch auf Freifahrt im

öffentlichen Nahverkehr

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G und Gehörlose Kfz-Steuerermäßigung um 50% oder Freifahrt im öffentlichen

Nahverkehr

Für die Steuerermäßigung wird vom Versorgungsamt kostenlos ein Beiblatt zum

Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke ausgestellt. Dieses ist dann dem

zuständigen Zollamt vorzulegen.

Zu beachten ist, dass die Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung mit einer

Nutzungsbeschränkung verbunden ist. Das Auto darf nur dann von anderen

Personen gefahren werden, wenn diese den Behinderten fahren oder für seine

Haushaltsführung unterwegs sind.

Auskunft erteilt:

-Hauptzollamt Schweinfurt

Am Zollhof 1

97421 Schweinfurt

Tel. 09721/9468-0 Fax: 09721/9468-102 E.Mail: [email protected]

EURO-Toilettenschlüssel für behinderte Menschen

Menschen mit einer Behinderung, die auf entsprechend ausgestattete Toiletten

angewiesen sind können mit dem EURO - Toilettenschlüssel diese benutzen. Mit

diesem Einheitsschlüssel der CBF (Clubs Behinderter und ihrer Freunde) sind viele

Behindertentoiletten in Deutschland und im europäischen Ausland zugänglich.

Den Schlüssel bekommen Menschen mit Behinderung, die auf behindertengerechte

Toiletten angewiesen sind, gegen Einsendung einer schriftlichen Bestellung sowie

einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen, „aG“, „H“, „Bl“ oder „G“

mit GdB 70, 90/100). Der Toilettenschlüssel kostet 20,00 €.

Bestelladresse: CBF Darmstadt betr. EURO - Toilettenschlüssel

Pallaswiesenstr. 123, 64293 Darmstadt

Telefon 06151/81220, Fax 06151/812281

Infos im Internet unter: www.cbf-da.de.

Die Eurotoilettenschlüssel sind ab sofort auch in der Infothek des Landratsamtes

Lichtenfels erhältlich.

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG

Die Deutsche Bahn AG bietet behinderten Menschen bei rechtzeitiger Voranmeldung

Unterstützung bei der Reiseplanung sowie Ein-, Um- oder Ausstiegshilfen an den

Bahnhöfen an.

Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG :

Tel.: 01805/512512

Fax: 01805/159357

E-Mail: [email protected]

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Parkerleichterungen Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es? Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind: -einen internationalen blauen EU-Parkausweis (Benutzen der Behindertenparkplätze, Parken im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe für drei Stunden und weitere Parkerleichterungen). -einen orangefarbenen Parkausweis (bundesweit) (Parken im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe für drei Stunden und weitere Parkerleichterungen). -einen dunkelblauen Parkausweis mit dem Vermerk „nur BY“ (berechtigt zum Benutzen der Behindertenparkplätze in Bayern, Parken im eingeschränkten Halteverbot). Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?

1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)

2. Blinde Menschen (Merkzeichen Bl) 3. Contergangeschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme) Nähere Auskünfte hinsichtlich Parkerleichterungen erhalten Sie bei ihrer Gemeindeverwaltung. Hinweis: Der Besitz eines Schwerbehindertenausweises berechtigt allein noch nicht zum Parken auf speziell ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen. Hilferufsystem an Tankstellen für behinderte Menschen Die 349 Bundesbahnautobahntankstellen verfügen jetzt über das Dienst-Ruf-System (DRS) für behinderte Autofahrer(innen). Mit dem kleinen Sender wird beim Tankstellenteam ein Empfänger aktiviert. Das Personal bestätigt das Signal und kommt dem behinderten Autofahrer zur Hilfe. JUNEDIS – IWN GmbH Puchheimer Str. 17b, 82194 Gröbenzell Tel. 08142/597650, Fax: 08142/597649

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Kommunikation

Blindenhörbücherei

Postversand

Gebärdensprache

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Blindenhörbücherei

Bayerische Blindenhörbücherei

Lothestr. 62, 80335 München

Tel. 089/12 15 51-0, Fax: 089/121 5 51-23

Angebot:

Kostenloser Verleih von Hörbüchern, die auf Kassette gesprochen wurden, und

einer Kassenzeitschrift gegen Abonnementgebühr

Postversand für Blindensendungen

Schriftstücke in Blindenschrift und für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen

werden unter folgenden Bedingungen kostenfrei versandt:

- Absender oder Empfänger ist eine anerkannte Blindenanstalt

- Aufschrift „Blindensendung“

- eine wiederverschließbare Verpackung, die jederzeit geöffnet werden

kann

- Gewicht höchstens 7 kg

Gebärdensprache

Volkshochschule

Hauptstelle Lichtenfels

Dolmetscher für Gebärdensprache

Gehörloseninstitut Bayern (GIB)

Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg

Tel. 0911/12 07 65-0, Fax: 0911/12 07 65-44

Hompage: www.giby.de

E-Mail : [email protected]

Angebot:

Dolmetschervermittlung bayernweit

Kostenklärung im Einzelfall und Regelungen mit den Kostenträgern für die Zukunft

Förderung des Dolmetscherwesens

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. und Gehörlosen-Dolmetscher-

Landeszentrale

Schwanthalerstr. 76, 80036 München

Tel. 089/5 43 81 10, Schreibtelefon: 089/5 43 81 10 Fax: 089/5 43 97 92

Angebot:

Förderung der Kommunikation zwischen gehörlosen, hörbehinderten und hörenden

Menschen, u.a. durch Aus- und Fortbildung von Gebärdensprachdolmetschern und

Gebärdensprachkursleitern

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Interessenvertretungen

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Interessenvertretungen

Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Frau Verena Bentele

Mauerstr. 53, 10117 Berlin

Tel. 030/ 18 527-0

Fax: 030//18 527-1830

E-Mail: [email protected]

Internet: www.behindertenbeauftragte.de

Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange behinderter

Menschen

Frau Irmgard Badura

Winzererstr. 9, 87797 München

Tel. 089/1261-2799, Fax: 089/1261-2453

E-Mail: [email protected]

Internet: www.behindertenbeauftragte.bayern.de

Behindertenbeaufragter des Landkreises Lichtenfels

Herr Manfred Robisch

Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels

Tel. 09571/18-512

Fax: 09571/18-137

E-Mail: [email protected]

Internet: www.landkreis-lichtenfels.de

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Wilhelmstraße 139

10963 Berlin

Tel. 030/2593678-0 Fax: 030/2593678-700

E-Mail: [email protected]

Internet: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Rungestr. 19, 10179 Berlin

Tel. 030/28 53 87-0, Fax: 030/28 53 87-20

E-Mail: [email protected]

Internet: www.dbsv.org

Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ in Bayern e.V.

Orleansplatz 3, 81667 München

Tel. 089/45 99 24-0, Fax: 089/45 99 24-13

E-mail: [email protected]

Internet: www.lagh-bayern.de

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Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)

Arnulfstr. 22, 80335 München

Tel.: 089/55988-0, Fax: 089/55988-266

E-Mail: [email protected]

Internet: www.bbsb.org

Behinderten- und Versehrtensportverband (BVS)

Bayern e.V.

Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München

Tel.: 089/544189-20, Fax: 089/544189-99

Internet: www.bvs-bayern.com

Landesarbeitsgemeinschaft –Hilfe für Behinderte in Bayern e.V.

Odeonsplatz 3, 81667 München

Tel. 08945 99 24 0 E-Mail: [email protected]

Internet: www.lag-selbsthilfe-bayern.de

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.

Schwanthalerstr. 76 RGB, 80336 München

Tel.: 089/5438110, Fax: 089/5438192

E-Mail: [email protected]

Internet: www.lv-bayerngehoerlos.de

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger

Behinderung, Landesverband Bayern e.V.

Kitzinger Str. 6, 91056 Erlangen

Tel:. 09131/75461-0, Fax: 09131/75641-90

E-Mail: [email protected]

Internet: www.lebenshilfe-bayern.de

Landesverband Bayern der Angehörigen

psychisch Kranker e.V.

Pappenheimerstr. 7, 80335 München

Tel.: 089/51086325, Fax: 089/51086328

E-Mail: [email protected]

Internet: www.lvbayern-apk.de

Deutsche Reuma-Liga

Landesverband Bayern e.V.

Bonner-Platz 1, 80803 München

Tel.: 089/30 95 42

E-Mail: [email protected]

Internet: www.rheuma-liga-bayern.de

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Broschüren

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Broschüren

Das ABC der Behindertenhilfe

Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Hauptfürsorgestellen

Ernst-Frey-Str. 9, 76134 Karlsruhe

Tel. 0721/8107-1, Fax: 0721/8107-461

E-Mail: [email protected]

Barrierefreie Wohnungen

Bayer. Staatsministerium des Innern

Oberste Baubehörde

Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

E-Mail: [email protected]

Behinderte studieren

Zentrale Beratungsstelle für behinderte Studieninteressierte und Studenten

Weberstr. 55, 53113 Bonn

Tel. 0228/26906-62

E-Mail: dsw@studentenwerk .de

Berufsbildungswerke

-Berufsausbildung-

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Öffentlichkeitsarbeit

Mohrenstr. 62, 10117 Berlin

Tel. 030/2007-0, Fax: 030/2007-2166

E-Mail: [email protected]

Finanzielle Förderung der Belange Behinderter

Postfach 140280, 53107 Bonn

Tel. 0227/52 72 94 4, Fax: 0228/52 7 116 7

E-Mail: [email protected]

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Mobil mit Handicap

Information für behinderte Reisende

Deutsche Bahn AG

Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt a. Main

Tel. 069/9733-69 21

Internet: www.bahn.de

Merkblatt über die Förderung der Baus und Erwerbs von Familienheimen und

eigengenutzten Eigentumswohnungen in Bayern

Bayer. Staatsministerium des Innern

Oberste Baubehörde

Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

E-Mail: [email protected]

Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten

Bayer. Staatsministerium des Innern

Oberste Baubehörde

Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

E-Mail: [email protected]

Rente

Ratgeber für behinderte Menschen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Öffentlichkeitsarbeit

Mohrenstr. 62, 10117 Berlin

Tel. 030/2007-0, Fax: 030/2007-2166

Internet: [email protected]

Ratgeber für behinderte Fluggäste

Deutsche Lufthansa AG

60548 Frankfurt a. Main, Flughafen

Tel. 069/69 60

Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.

Kirchfeldstr. 149, 401215 Düsseldorf

Tel. 0211/31 00 60, Fax: 0211/31 00 64 8

E-Mail: [email protected]

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Reise ABC

Bundesverband Selbsthilfe

Körperbehinderter e.V.

Postfach 20, 74236 Krautheim/Jagst

Tel. 06294/42 81-0 E-Mail: [email protected]

Schwerbehinderte und ihre Rechte

Bayer. Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen

Winzererstr. 9, 80797 München

E-Mail: [email protected]

Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen

Winzererstr. 9, 80797 München

E-Mail: [email protected]

Wohngeld (Ratschläge und Hinweise)

Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung

Dorotheenstr. 84,10117 Berlin

Tel. 030/18272-0

Was macht die Kreisverwaltung –Broschüre in leichter Sprache

Behindertenbeauftragter des Landkreises Lichtenfels

Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels

E-Mail: [email protected]

In dem Heft werden viele Aufgaben der Kreisverwaltung beschrieben

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Impressum Pressestelle Landkreis Lichtenfels

Kronacher Str. 28-30

96215 Lichtenfels

6. Auflage

2016

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