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© Robert Weihmann, Kriminalistik / Kriminaltechnik, aktuelle Literatur, Stand: 21.1.2014 www.weihmann.info (6 Seiten) 1 Literatur Die als Quellen verwendete Literatur ist in den jüngsten Auflagen der Lehrbücher zu jedem Kapitel angegeben. Weihmann / Schuch Kriminalistik Kriminaltechnik Führung Praxis Studium 12. Auflage, Hilden 2011 Weihmann / Schuch Prüfungswissen Kriminalistik und Kriminaltechnik Hilden 2011 (vormals Musterklausuren) Aktuelle Literatur für die nächste Auflage, geordnet nach den Kapiteln des Lehrbuches „Kriminalistik“, nachfolgend. (Letzter Eintrag in Rotschrift.) Kapitel 1, Einführung in die Kriminalistik Thomas Simmroß, Kriminalpolizei im 21. Jahrhundert Anpassung oder Abschaf- fung?, in: Die Polizei 2011, Seite 192 [Eine realistische, überzeugende und ausführliche Beschreibung des Berufsbildes von Kriminalbeamten und deren Notwendigkeit.] Gerhard Schmelz, Sozialistische Kriminalistik und Kriminologie in der DDR, Band II, Frankfurt/M 2013 Peter Henning, Ein deutscher Sommer, Berlin 2013 [Der Autor befasst sich mit dem Ablauf und den Hintergründen der „Geiselnahme Gladbeck“, 16.-18.8.1988]

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(6 Seiten) 1

Literatur

Die als Quellen verwendete Literatur ist in den jüngsten Auflagen der

Lehrbücher zu jedem Kapitel angegeben.

Weihmann / Schuch

Kriminalistik Kriminaltechnik

Führung – Praxis – Studium

12. Auflage, Hilden 2011

Weihmann / Schuch

Prüfungswissen Kriminalistik und Kriminaltechnik

Hilden 2011

(vormals Musterklausuren)

Aktuelle Literatur für die nächste Auflage, geordnet nach den Kapiteln

des Lehrbuches „Kriminalistik“, nachfolgend.

(Letzter Eintrag in Rotschrift.)

Kapitel 1, Einführung in die Kriminalistik

Thomas Simmroß, Kriminalpolizei im 21. Jahrhundert – Anpassung oder Abschaf-

fung?, in: Die Polizei 2011, Seite 192

[Eine realistische, überzeugende und ausführliche Beschreibung des Berufsbildes

von Kriminalbeamten und deren Notwendigkeit.]

Gerhard Schmelz, Sozialistische Kriminalistik und Kriminologie in der DDR, Band

II, Frankfurt/M 2013

Peter Henning, Ein deutscher Sommer, Berlin 2013 [Der Autor befasst sich mit dem

Ablauf und den Hintergründen der „Geiselnahme Gladbeck“, 16.-18.8.1988]

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(6 Seiten) 2

Sebastian Edathy, [Vorsitzender im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages]

Die Aufarbeitung der Terror-Morde im NSU-Untersuchungsausschuss des Bun-

destages wirft immer wieder die Frage auf, warum waren die Mitarbeiter der Sicher-

heitsorgane, insbesondere die Kriminalpolizei, nicht in der Lage, die Tatverdächti-

gen zu ermitteln. Waren es „handwerkliche Pannen“ oder Systemfehler? Das kurz

gefasste Ergebnis der Untersuchung in: FAZ vom 17.5.2013, Seite 4, und SZ vom

17.5.3013, Seite 4.

Thomas Darnstädt, Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz irrt [und die Polizei

daran beteiligt ist], München 2013

Kapitel 4, Kriminaltechnik

Wolfgang Gatzke, [Direktor a.D. LKA/NRW], Kriminalität im Netz, Kriminalistik

2012, Seite 75

BGH in NStZ 2012, Seite 403, Notwendige Feststellungen zur DNA-Analyse

Tobias Singelnstein, Möglichkeiten und Grenzen neuerer strafprozessualer Maß-

nahmen –Telekommunikation, Web 2.0, Datenbeschlagnahme, polizeiliche Daten-

verarbeitung u.a.m., in: NStZ 2012, Seite 593

Troels Oerting, Das Europäische Cybercrime Center (EC 3) bei Europol, in: Krimi-

nalistik 2012, Seite 705

Schneider u.a. Wissenschaftler [Spurenkommission aus Rechtsmedizin, Medizini-

sche Biometrie, BKA, LKA] Erläuterungen zu den wissenschaftlichen Grundlagen

biostatistischer Wahrscheinlichkeitsberechnungen im Rahmen von DNA-

Spurengutachten, NStZ 2013, Seite 693 [697]. Mit Empfehlungen für den Alltag.

Hinrich de Vries, Der DNA-Beweis in der Krise, Kriminalistik 2013, Seite 680

Entführer oder Gewalttäter neigen dazu, ihre Opfer zu fotografieren. Im angli-

kanischen Raum ist es an Universitäten gelungen, die Spiegelbilder der Täter

in der Pupille der Opfer so zu vergrößern, dass in 70 Prozent der Fälle der

Täter identifiziert werden konnte (Der Spiegel, 6.1.2014, Seite 114).

Kapitel 5, Kriminalistische Fallanalyse

Pfahl-Traughber, Die Lehren aus der Nichterkennung der NSU-Serienmorde. Plä-

doyer für eine Reform der Sicherheitsbehörden hin zu mehr Anlayse, in: Kriminalis-

tik 2013, Seite 17

Soukup / Barten, Die Taten des „National-sozialistischen Untergrunds (NSU)“, Her-

ausforderung an die BAO des Bundeskriminalamtes, ,in: Kriminalistik 2013, Seite 22

Kapitel 6, Anzeigenaufnahme

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(6 Seiten) 3

EGMR, Verletzung der Unschuldsvermutung durch voreingenommene Ermittler,

NJW 2011, Seite 1789, Abs. 51

„Die Unschuldsvermutung wird verletzt, wenn Erklärungen oder Entscheidungen den

Eindruck erwecken, der Betroffene sei schuldig, oder wenn die Öffentlichkeit dazu

veranlasst wird, an seine Schuld zu glauben, oder wenn die Beurteilung des zustän-

digen Richters vorweggenommen wird“.

Jürgen Witt, Weißer Ring und Polizei? Ja, bitte!, Kriminalistik 2012, S. 605

Kapitel 7, Tatort

Guido Baumgardt / Joachim Burgheim,Tödliche Verkehrsunfälle [in NRW]. Eine

vergleichende Studie, Frankfurt/M 2013.

Mit Unterstützung des Innenministeriums NRW (Seite 38)

576 tödliche Verkehrsunfälle mit 604 Toten, 1.12.2010 - 30.11.2011

Zustand der Fahrbahn (Seite 58)

- 80 % trocken

- 17 % nass oder verschmutzt

- 3 % Glatteis oder Schnee

Verhalten der Verursacher

- 94 % haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit

nicht überschritten (Seite 65)

- 96 % haben den Sicherheitsabstand

eingehalten (Seite 67)

Kapitel 11, Vernehmung

Alexander Ignor, Die Ethikdiskussion in der Anwaltschaft, in: NJW 2011, Seite

1537

Christian Kranjcic, Dolmetschen im Strafverfahren: Wider die Wörtlichkeit und für

wirkliche Zweckorientierung. Oder: Wem dient der Dolmetscher? [mit vielen Quel-

len], NStZ 2011, Seite 657

BGH, NJW 2013, Seite 2769, Abs. 8, 9, 10, 21 – 24:

Wünscht der Beschuldigte einen Verteidiger und ist der nicht sofort zu erreichen, so

dürfen ab dann gemachte Spontanäußerungen von ihm nicht als Beweismittel ver-

wendet werden.

Jugendstaatsanwälte, § 36 JGG, ab 1.1.2014

Kapitel 12, Gegenüberstellung / Lichtbildvorlage /

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(6 Seiten) 4

Wiedererkennungsverfahren

BGH, Urteil vom 14.4.2011, Sequenzielle Wahllichtbildvorlage; Wiedererkennen in

der Hauptverhandlung, in: NStZ 2011, Seite 648

„Die Information des Kriminalisten, dass sich in der Wahllichtbildvorlage auch der

Täter befindet, stellt jedoch keine unzulässige Suggestion des betroffenen Tatzeugen

dar, es sei denn, dass die Unbefangenheit des Zeugen beim Wiedererkennungsvor-

gang durch Hinzutreten besonderer Umstände unsachgemäß in eine bestimmte Rich-

tung gelenkt wird“.

BGH, NJW 2012, 791

Die Vorlage der Lichtbilder sollte „vorzugsweise einzeln nacheinander (sequenziell)

erfolgen“.

Kapitel 14, Verdeckte Ermittlungen / V-Personen

Michael Soiné, Personale verdeckte Ermittlungen im Strafverfahren, in: Kriminalis-

tik 2013, S. 507 [Ermittlungszwecke und -formen, Einsatz technischer Mittel, grenz-

überschreitendes Tätigwerden. Überblick über die aktuelle Rechtslage.]

Kapitel 15, Aktenführung / Schriftformen /

Polizeiliche Kriminalstatistik

Robert Mischkowitz / Helmut Becker, Die neue Polizeiliche Kriminalstatistik, in:

Kriminalistik 2011, Seite 308

Kapitel 16, Kriminalpolizeilicher Meldedienst

Sigurd Jäger / Joachim Sturm, Die Einführung eines Nationalen Waffenregisters in

Deutschland, in: Kriminalistik 2012, Seite 699

Kapitel 18, Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme

BVerfG, NVwZ 2011, 743, Unverhältnismäßige Freiheitsentziehung durch Polizei

zum Zwecke der Identitätsfeststellung.

Kapitel 19, Staatsanwaltschaft

Jugendstaatsanwälte, § 36 JGG, ab 1.1.2014

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Kapitel 20, Medien

Katrin Lellmann, Bild- und Tonaufzeichnungen zum Nachteil von Polizeibeamten

im Dienst. Eine rechtliche Einordnung, in: Kriminalistik 2012, Seite 517

Kapitel 21, Prävention

Eddi Hartmann, Strategien des Gegenhandelns – Zur Soziodynamik symbolischer

Kämpfe um Zugehörigkeit, Soziologische Dissertation, Universität Potsdam, Kon-

stanz 2010.

Joe Bausch, Knast, Berlin 2012

[Der Autor ist Regierungsmedizinaldirektor und seit 25 Jahren Arzt in der Justizvoll-

zugsanstalt Werl mit 900 Insassen. Er gibt einen tiefen Blick in den Alltag des Straf-

vollzugs und „Denkanstöße, wie Häftlinge resozialisiert und Verbrechen verhindert

werden können“. Empfehlenswert.]

Michael Skirl, Wegsperren? Frankfurt/M 2012

[Der Autor ist seit 15 Jahren Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl. Er beschreibt die

Sicherungsverwahrung und ergänzt die Ausführungen von Joe Bausch (siehe oben).

Empfehlenswert.]

Markus Henkel, Planung von Präventionskampagnen am Beispiel Wohnungsein-

bruch [Arbeitsergebnis unter der Leitung des LKA/NRW], in: Kriminalistik 2012,

Seite 247

Frank Kawelovski, Von Söhnen, Liebhabern und anderen Einbrechern. Der Woh-

nungseinbruch und seine Verfolgung durch Polizei und Justiz.

Masterarbeit an der Universität Bochum, 2012

[„Ruhrgebietsuntersuchung“ von 1.881 Wohnungseinbrüchen mit neuen Erkennt-

nissen über Erscheinungsformen, polizeiliche Maßnahmen und „Erledigungspraxis“

durch die Justiz. Eigenverlag Mülheim an der Ruhr.] Auch in der Reihe „Lehr- und

Studienbriefe Kriminalistik / Kriminologie“, Band 20, Hilden 2014, Seite 111 ff.

Kapitel 24, Kriminalistische Deliktsanalyse

Helmut Hoffmann, Die Entwicklung des Internetrechts bis Mitte 2011, NJW 2011,

S. 2623

Peter Gola / Christoph Klug, Die Entwicklung des Datenschutzrechts in den Jahren

2010 / 2011, NJW 2011, Seite 2484

Detlef Schmidt, Die Entwicklung des Betäubungsmittelstrafrechts bis Mitte 2011,

NJW 2011, Seite 3007

Stefan Schubert, Hells Angels. Wie die gefürchteten Rocker Deutschlands Unterwelt

erobern, München 2012.

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[Mit einem hervorragenden historischen Teil über das Entstehen von aggressiven bis

gewalttätigen „Motorcycle Clubs“, die „Einprozenter“ der Motorradfahrer. Siehe

auch unter „Gastautoren“, Mareike Bartels.]

Kapitel 25, Führung

Bernd Walter, Das Kooperative Führungssystem der Polizei – Fakten und Fiktio-

nen, Die Polizei 2011, Seite 273, mit einem „ernüchternden Fazit“ (Seite 279).

[Eine aktuelle Bestandsaufnahme. Auch wenn sechs Bundesländer / Bund verbindli-

che Richtlinien erlassen haben, bedeutet das noch lange nicht, dass dort alle Füh-

rungskräfte, insbesondere die in höchsten Positionen, ihren Egoismus überwinden.

Schon Altmann / Berndt konnten nicht unterschiedlicher sein.]

Christoph Eckstein, Wahrheitspflicht und Aussageverweigerungsrecht des Beamten

bei dienstlichen Befragungen und Stellungnahmen, in: Die Polizei 2011, Seite 321