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WOHNBAUFÖRDERUNG EIGENHEIM Weil wir wissen, wie wertvoll das eigene Heim im Leben ist. 6. Auflage

Weil wir wissen, wie wertvoll das ... - Apostol Immobilien · 3 EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG vorwort Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, der wichtigste

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WOHNBAUFÖRDERUNGEIGENHEIM

Weil wir wissen,wie wertvoll das eigene Heimim Leben ist.

6.Au

flage

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EIGENHEIM

inhalt

impressum

Herausgeber & Verleger: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung,

Landhausplatz 1/Haus 7A, 3109 St. Pölten � Redaktionelle Bearbeitung: grafik:zuckerstätter

Lektorat: Tina Spiegl � Grafisches Konzept & Gestaltung: grafik:zuckerstätter

Bildquellen: Markus Morianz, "die umweltberatung", photos.com � Druck: Berger, Horn

© Oktober 2008.

Vorwort

Einleitung 4

Förderung 6

Familienförderung 6

Punktesystem 7

Bonus Niedrigenergie 10

Bonus Lagequalität 10

Eigenheim in Passivbauweise 10

Details 11

Punktesystem – Energieausweis 11

Punktesystem – Nachhaltigkeit 13

Bonus Niedrigenergie 21

Bonus Lagequalität 21

Eigenheim in Passivbauweise 22

Förderung 24

Antrag 26

Antragsteller 26

Einkommen 27

Beschaffenheit der Baulichkeit 29

Förderungsantrag 29

Zusicherung des Darlehens 30

Sicherstellung des Darlehens 31

Auszahlung des Darlehens 32

Rückzahlung des Darlehens 33

Endabrechnung 33

Beispiele 34

Kontakt 36

Ein Hinweis zur Gleichstellung der Geschlechter:

Zugunsten der einfacheren Lesbarkeit wird in den

Texten auf neutrale Formulierungen verzichtet

(Antragsteller = AntragstellerInnen).

Wir bitten um Ihr Verständnis!

3

EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

vorwort

Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher,der wichtigste Platz auf der Welt ist das Zuhause. Das gilt für das Land, in demman lebt. Und das gilt erst recht für die eigenen vier Wände, in denen manwohnt.

Deshalb tun wir in Niederösterreich so viel für den Wohnbau wie kein anderesBundesland.

Deshalb haben wir die NÖ Wohnbauförderung weiter entwickelt zu einemModell, das nicht umsonst den Namen trägt: „NÖ Wohnbaumodell“.

Dabei sind es vor allem drei Prinzipien, die wir uns mit dem neuen „NÖ Wohn-baumodell“ zum Ziel gesetzt haben: Einfach – Sozial – Natürlich.

Einfach – weil unsere Fördermodelle so punktgenau wie nötig, aber trotzdem soeinfach wie möglich sein sollen.

Sozial – weil wir mit der Wohnbauförderung genau denen am stärksten helfenwollen, die es am meisten brauchen, z.B. jungen Familien mit Kindern.

Natürlich – weil es sich bei uns besonders lohnt, wenn man die Umwelt und dieNatur schont.

So unterschiedlich wie die Bedürfnisse, so unterschiedlich sind auch die Förde-rungen durch unser NÖ Wohnbaumodell – vom Bau eines Eigenheimes über dieSanierung bis zum Wohnzuschuss. Und so vielfältig wie die Bedürfnisse sind, sovielfältig können auch die Fragen dazu sein.

Auch die umfangreichste Information kann daher vielleicht nicht alle Fragenbeantworten, die sich beim Bau oder Kauf eines neuen Eigenheimes stellen. Deshalb bieten wir auch für Ihre persönliche Beratung so viel Unterstützung wie nie zuvor: Unsere Wohnbau-Hotline 02742/22133 ist für Sie da.

Wir freuen uns, wenn wir mit dem NÖ Wohnbaumodell auch für Ihr neues Zuhause einen wichtigen Beitrag leisten können und wünschen Ihnen alles Gute!

Dr. Erwin Pröll Mag. Wolfgang SobotkaLandeshauptmann Landesrat

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Träumen Sie schon lange davon, Ihr eigenes Heim zu schaffen?

Mit der neuen Förderung der Errichtung von Eigenheimen unterstützt Sie das Land Niederösterreich, diese Träume zu verwirklichen.

Besonders gefördert werden die jungen niederösterreichischenFamilien und ein umweltschonendes und energiesparendes Bauen,welches die laufenden Kosten senkt und sogar den Wert IhresEigenheimes erhöht.

Das gilt nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für zukünftige Besitzer von Eigentumswohnungen!

Tun Sie sich, Ihren Kindern und der Umwelt etwas Gutes – mit der neuen Eigenheimförderung des Landes Niederösterreich!

WOHNBAUFÖRDERUNG

eigenheim

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EIGENHEIMSANIERUNG

Durch energiebewusste und nachhaltigeBauweise erreiche ich eine hohe Wohnqualität.

Zum Beispiel:� mit sehr gutem Wärmeschutz

� durch Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme

� mit ökologischen Baustoffen

� mit dicht verbundenen Bauteilen, die keine Wärmebrücken bilden

� mit sehr guter Verglasung für eine optimale Nutzung des Sonnenlichtes

� mit Wärmerückgewinnung aus der Raumluft

� mit einem guten Planer

wodurch?

Wie funkt ion ier t d ie E igenhe imförderung?

� Die Eigenheimförderung besteht aus der Familien-förderung, aus einem Punktesystem für nachhalti-ge Bauweise sowie einem Bonus Niedrigenergieund einem Bonus Lagequalität.

� Als Voraussetzung für die Zuerkennung dieser Förderungen gilt aufgrund bundesweiter Verein-barungen weiterhin ein Mindeststandard beimEnergiebedarf (Energiekennzahl von höchstens 50 bzw. 40kWh/m2 pro Jahr in Niederösterreich).

� Die Förderung der Errichtung von Eigenheimenerfolgt in Form eines Darlehens des Landes Nie-derösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahrenund ist mit 1% jährlich im Nachhinein verzinst.

wie?

Wer nach den neuen R icht l in ien se in E igenhe im baut , er z ie l te ine le istbare und höhere Wohnqual i tä t .

Beispiele dafür:� Bis zu 90% der Heizkosten können eingespart werden.

� Weniger Treibhausgase werden ausgestoßen.

� Dank geringer Wartungs-, Reparatur- und Betriebskosten wird der (Wiederverkaufs-)Wert Ihres Eigenheimes gesteigert.

warum?

� NACHHALTIGE BAUWEISE Bauen für die Zukunft – Faktoren wie

Ökologie, Wohnqualität und Einsatz von

erneuerbaren Ressourcen werden hierbei

berücksichtigt und in die Planung mit

einbezogen.

WOHNBAUFÖRDERUNG

förderung

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FÖRDERUNG

Die Familienförderung richtet sich nach der jeweiligen Familien-situation, wobei die Antragstellung bis zur Erteilung der Fertigstellungsmeldung erfolgen kann.

€ 4.000,– für Jungfamilien (das sind Familien mit mindestenseinem zum Haushalt gehörenden versorgungsbe-rechtigten Kind, wobei ein Lebenspartner das 35. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einreichung nochnicht vollendet hat, sowie Einzelpersonen bis zum35. Lebensjahr mit mindestens einem zum Haushaltgehörenden versorgungsberechtigten Kind)

€ 6.000,– für das erste zum Haushalt gehörende versorgungsberechtigte Kind

€ 8.000,– für das zweite zum Haushalt gehörende versorgungsberechtigte Kind

€ 10.000,– ab dem dritten zum Haushalt gehörenden versorgungsberechtigten Kind sowie für jedes weitere Kind

€ 10.000,– für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird

€ 7.500,– für Einzelpersonen oder Familien, bei denen ein Familienmitglied eine Minderung der Erwerbs-fähigkeit von mindestens 55% im Sinne des § 35EstG 1988 BGBl. Nr. 400/1988 aufweist, oder wennein Anspruch auf Pflegegeld ab der Höhe der StufeII gemäß Bundespflegegeldgesetz 1993 bzw. NÖPflegegeldgesetz 1993 besteht.

Für die bis jetzt genannten Punkte kann bis zur Fertigstellungs-meldung eine Aufstockung des Darlehens beantragt werden. Das heißt: Eine Jungfamilie mit einem Kind (Familienförderung € 10.000,–, bereits bewilligt) bekommt während der BauphaseZuwachs. Für das 2. Kind kann nun eine Aufstockung beantragtwerden. Dadurch erhält die Familie ein zusätzliches Darlehen von€ 8.000,–.

familienförderung

Arbeitnehmer€ 2.500,– für Arbeitnehmer, die seit mindestens drei Jahren

ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in Nieder-österreich haben und in den letzten 15 Monaten vorEinreichung des Antrages mindestens 12 Monateunselbstständig erwerbstätig waren

� HINWEISVoraussetzung für die Förderung ist ein

Mindeststandard beim Energiebedarf.

Familienförderung alleine kann nicht

bezogen werden.

BETR

EUTE

SW

OH

NEN

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Hotline 02742/22133

Durch energiesparende und nachhaltige Bauweisekönnen im Rahmen eines Punktesystems weitere Fördermittel beansprucht werden. Basis dafür ist derso genannte Energieausweis.

Die Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) gibt an, wie viel

Heizwärme das berechnete Gebäude im Jahr unter genorm-

ten Bedingungen am tatsächlichen Standort benötigt. Für

die Förderung wird die Energiekennzahl mit den Klimadaten

des Referenzstandortes Tattendorf herangezogen.

Maximal 100 Punkte können für eine energiesparendeund nachhaltige Bauweise zuerkannt werden. JederPunkt ist € 300,– wert. Somit können Fördermittel inder Höhe von € 30.000,– zugesprochen werden.

punktesystem

Beim Punktesystem ist zwischen zwei Varianten zuunterscheiden:

� 100-Punkte-Haus bei Errichtung von Eigenheimenund

� 100-Punkte-Wohnung bei Wohnungen imGeschoßwohnbau

Die Förderung im Geschoßwohnbau kann beantragtwerden, wenn mindestens drei Wohnungen über meh-rere Geschoße verteilt sind. Diese kann jeder zukünf-tige Wohnungseigentümer beantragen, sofern dasWohnungseigentum ausdrücklich im Kaufvertrag vor-gesehen ist. Weiters ist auch die Antragstellung vorBaubeginn möglich, wenn der zukünftige Wohnungs-eigentümer ideelle Anteile (Anteile an der Liegen-schaft) besitzt, welche dann inklusive Förderung beiFertigstellung in das Eigentum übergehen.

� ENERGIEAUSWEIS Voraussetzung für die Beantragung einer

Förderung. Im Energieausweis wird die

Energiekennzahl berechnet.

� ENERGIEKENNZAHL (EKZ)Die im Energieausweis berechnete Energie-

kennzahl ist im weitesten Sinn mit dem

durchschnittlichen Treibstoffverbrauch eines

Autos vergleichbar. Dividiert man die EKZ

durch 10, entspricht sie dem durchschnitt-

lichen Treibstoffverbrauch auf 100 km

(EKZ 50 =̂5 l/100 km).

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FÖRDERUNG

100-punkte-haus

für Förderung bei der Errichtung von Eigenheimen

1 Punkt = € 300,– maximal erreichbar: 100 Punkte

Punkte auf Basis Energieausweis (Details siehe Seite 11) Punkte

EKZ 50 bis 41 40EKZ 40 bis 31 50EKZ 30 bis 21 60EKZ 20 oder weniger 70

Punkte auf Basis Nachhaltigkeit (Details siehe Seite 13) Punkte

Heizungsanlagen • mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme 25• oder mit monovalenten Wärmepumpenanlagen oder An- • schluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 12• oder mit raumluftunabhängigen Kachelöfen 5kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 5kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung 3ökologische Baustoffe bis zu 15Sicherheitspaket 5Beratung, Berechnung 1Regenwassernutzung 1begrüntes Dach bis zu 5Garten-, Freiraumgestaltung 3

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Hotline 02742/22133

100-punkte-wohnung

für Förderung bei der Errichtung von Wohnungen im Geschoßwohnbau

1 Punkt = € 300,–Hinweis: Mindeststandard EKZ von 40 kWh/m2 pro Jahr

Punkte auf Basis Energieausweis (Details siehe Seite 11) Punkte

EKZ 40 bis 31 45EKZ 30 bis 21 55EKZ 20 oder weniger 70

Punkte auf Basis Nachhaltigkeit (Details siehe Seite 13) Punkte

Heizungsanlagen • mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme 25• oder mit monovalenten Wärmepumpenanlagen oder An-• schluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 12• oder mit raumluftunabhängigen Kachelöfen 5kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 5kontrollierte Wohnraumlüftung ohne Wärmerückgewinnung 3Solaranlage oder Wärmepumpenanlage 5ökologische Baustoffe bis zu 15Sicherheitspaket 3begrüntes Dach bis zu 4Garten-, Freiraumgestaltung 3

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FÖRDERUNG

bonuslagequalitätWenn Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können bis zu € 3.000,– zusätzlich zugesprochen werden.

Details siehe Seite 21

Für ein Eigenheim mit zwei Wohneinheiten (fällt in den Bereich Punktesystem – 100-Punkte-Haus) werden für die zweite Wohnung 40% des ermittelten Betrages (Summe aus Familienförderung, 100-Punkte-Haus, Bonus Lagequalität und Bonus Niedrigenergie) als Darlehen zuerkannt.

bonusniedrigenergieAuf Basis des Energieausweises und der Nachhaltigkeit können maximal100 Punkte erreicht werden. Für ein Eigenheim mit einer errechnetenEnergiekennzahl von 15kWh/m2 pro Jahr oder weniger ist ein Bonus fürNiedrigenergie erzielbar. Der nach dem Punktesystem errechnete Darlehensbetrag wird um 30% erhöht.

Details siehe Seite 21

SonderaktionenBitte informieren Sie sich über diverse Sonderaktionen im Internet unter www.noe.gv.at bzw. bei der Wohnbau-Hotline unter 02742/22133.

eigenheimin passivbauweiseFür die Errichtung eines Eigenheimes in Passivbau-weise wird bei Erreichen einer Energiekennzahl vonhöchstens 10 kW/m2 pro Jahr bezogen auf denReferenzstandort Tattendorf, ein Darlehen in derHöhe von € 50.000,- gewährt.

Details siehe Seite 22

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

punktesystem energieausweis

Vorlage eines EnergieausweisesBei einem neu gebauten Einfamilienhaus soll der zukünftigeEnergieverbrauch sowie der Ausstoß von CO2 (Kohlendioxid)möglichst gering gehalten werden. Einerseits können Sie selbstdadurch langfristig von wesentlich niedrigeren Heizkosten undvon einem höheren Wohnkomfort durch kompakte Bauweise(idealerweise einem Würfel ähnlich) und verbesserte Wärme-dämmung profitieren. Andererseits wird damit dem Kyoto-Ziel –nämlich der Verringerung der freiwerdenden Treibhausgase –entsprochen.

Eine Einsparung an Heizkosten kann primär durch eine verbesserte Wärmedämmung

� der Außenmauern,

� der obersten Geschoßdecke,

� der Kellerdecke sowie

� der Fenster und Außentüren

erreicht werden.

Aber nicht nur Wärmeverluste an den Außenwänden, sondern auch Energiegewinne (z.B. durch Fenster) werden im Rahmendes Energieausweises bilanziert.

�WÄRMEDÄMMUNGEine wärmebrückenfreie Ausführung der Wärmedämmung durch

einen Fachmann ist von Vorteil. Dadurch können eine Kondens-

wasserbildung an der Innenseite der Bauteile und langfristig

damit verbundene gesundheitliche Beeinträchtigungen durch

Schimmelbildung vermieden werden.

Weiters muss die Stärke der Wärmedämmschicht auf den zu

dämmenden Bauteil und die klimatischen Verhältnisse des

Standortes abgestimmt werden.

details

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DETAILS

Die im Energieausweis berechnete Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) gibt an, wie viel Heizwärme das berechnete Gebäude im Jahr unter genorm-ten Bedingungen (einheitliche Klimadaten, Referenzstandort Tattendorf)benötigt. Der Energieausweis ist dem Förderungsantrag beizulegen.

Wer berechnet den Energieausweis?Der Energieausweis ist von befugten Personen zu erstellen:

� Architekten

� Baumeister

� sonstige Befugte(Energieberater des Landes Niederösterreich, EVN, "die umweltberatung", Arge Erneuerbare Energie etc.)

� Zimmermeister

� Zivilingenieure und

� technische Büros einschlägiger Fachrichtung

� HINWEIS

Hier erhalten Sie Informationen zum

Energieausweis sowie kostenlose und

firmenunabhängige Energieberatung

für Neubau und Eigenheimsanierung,

Heizung und erneuerbare Energien!

Energieberatung Niederösterreich:

02742/22144

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

punktesystemnachhaltigkeit� Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie

bzw. biogener FernwärmeNachfolgende Anlagen können gefördert werden, sofern eineTypenprüfung vorliegt und die in Niederösterreich jeweils gültigen Emissionsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschrittenwerden.

� Heizungsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr(Hackschnitzel, Holzpellets) unabhängig von der Größeder Brennstoffbevorratung (z.B. in Tages-, Wochen-, Jahresbehälter)

� Stückholzkessel mit Pufferspeicher und geregeltem Verbrennungsablauf samt angeschlossenem Wärme-verteilungssystem

� Heizeinsätze mit geregeltem Verbrennungsablaufinklusive Pufferspeicher in ortsfestgesetzten Öfen oderHerden samt angeschlossenem Wärmeverteilungssystem

� solare Hypokaustensysteme

� Anschluss an Fernwärmenetze, die mit überwiegend biogenen Brennstoffen betrieben werden

� SOLARE HYPOKAUSTENSYSTEMEDas sind Anlagen, bei denen solar erwärmte

Luft mittels Kanälen in Wände, Decken

und/oder Böden geleitet wird.

� HINWEISVon Vorteil ist ein Wärmeverteilungssystem in

Niedertemperaturausführung (Vorlauftempera-

tur bis 45 °C). Das sind z.B. Fußboden- oder

Wandheizungen. Dadurch kann die Behag-

lichkeit gesteigert und der Verbrauch der

Brennstoffe reduziert werden.

� Monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-KopplungNachfolgende Anlagen können gefördert werden, sofern eine Typenprüfung vorliegt und ein gesicherterWärmeentzug über die gesamte Heizperiode durchFlächenkollektoren, Tiefbohrsonden, Energiebrunnen etc. gewährleistet ist.

� Wärmepumpen mit Direktverdampfung

� Sole/Wasserwärmepumpen

� Wasser/Wasserwärmepumpen

� Luft/Wasserwärmepumpen

jeweils samt angeschlossenem Wärmeverteilungssystem

� Raumluftunabhängige Kachelöfensind ortsfestgesetzte, zentral in der Wohnungseinheit angeordneteÖfen, beheizt mit Biomasse, die über einen feuerungstechnischenWirkungsgrad von mindestens 80% verfügen müssen. Der Kachel-ofen muss 70% der Gebäudeheizlast decken. Diesbezügliche Nach-weise sind zu erbringen.

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DETAILS

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33� HINWEIS

Von Vorteil ist ein Wärmeverteilungssystem

in Niedertemperaturausführung (Vorlauf-

temperatur bis 45 °C). Das sind z.B. Fuß-

boden- oder Wandheizungen. Dadurch kann

die Behaglichkeit gesteigert und der Ver-

brauch der Brennstoffe reduziert werden.

�MONOVALENTE WÄRMEPUMPEDie Wärmepumpe ist der einzige

Wärmeerzeuger. Unter dem Einsatz

elektrischer Energie wird Wärme von einem

tieferen auf ein höheres Temperaturniveau

gebracht. Dadurch wird das Heizwasser

(Fußboden-, Wandheizung, Radiatoren etc.)

erwärmt.

� FERNWÄRME AUS KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGAbwärme aus der Stromerzeugung

� SOLE/WASSERWÄRMEPUMPEErdreich dient als Wärmequelle.

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

� Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagenmit WärmerückgewinnungBei alten, nicht sanierten Häusern konnte der ständige Luftaus-tausch durch undichte Fenster und Bauteile erfolgen. Da die neuenBauten luftdicht ausgeführt werden, um die Wärmeenergie imHaus zu halten, wird es notwendig, den Luftwechsel zu gewähr-leisten und Bauschäden in Folge von Kondensat zu vermeiden.Dies geschieht durch den Einbau einer kontrollierten Wohnraum-lüftung. Diese Anlage saugt verbrauchte, warme Luft aus denWohnräumen ab und führt gleichzeitig frische Luft (im Winter vorgewärmt, im Sommer gekühlt) zu. Die abgesaugte Luft wirdüber einen Wärmetauscher geführt, um damit Wärme zu entziehen,die der Frischluft wieder zugeführt werden kann. Dieser Austauschwird als Wärmerückgewinnung bezeichnet. Mit diesen Anlagenkann die Gesundheit, die Behaglichkeit, die Raumlufthygiene unddas Wohlbefinden im Wohnhaus deutlich gesteigert werden. Darüber hinaus beeinflussen diese Anlagen in positiver Weise dieEnergiekennzahl, sofern die Gebäudehülle luftdicht ausgeführtwird. Der zu erwartende Wärmegewinn aus der Abluft ist im Energieausweis nachzuweisen.

Förderbar sind Anlagen mit Wärmetauschern, die einen Wirkungs-grad von mindestens 65% aufweisen und bei denen die Frischluftnach Möglichkeit über entsprechend dimensionierte Erdreich-wärmetauscher vorgewärmt wird. Die Ventilatoren müssen sobeschaffen sein, dass ein Betrieb mit niedrigstem Stromverbrauchermöglicht wird.

� Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagenohne WärmerückgewinnungAlternativ zu den oben beschriebenen Anlagen gibt es auch Syste-me ohne Wärmerückgewinnung. Die Vorteile dieser Anlagen sindgeringere Investitionskosten (fehlender Wärmetauscher), geringe-rer Installationsaufwand und raumbezogenes Lüften. Nachteilig istdurch die fehlende Wärmerückgewinnung ein höherer Heizwärme-bedarf und dadurch eine höhere Energiekennzahl im Vergleich zuAnlagen mit Wärmerückgewinnung zu erwarten.

� Solaranlagen oder Wärmepumpenanlagen zur Warmwasser-aufbereitung (nur bei Wohnungen im Geschoßwohnbau)Wenn die Warmwasseraufbereitung zusätzlich mit einer Solar-anlage erfolgt, bzw. eine teilsolare Raumheizung eingebaut wird,kann eine Förderung nach der 100-Punkte-Wohnung zuerkanntwerden.

� HINWEISEine kontrollierte Wohnraumlüftungs-

anlage ist keine Klimaanlage.

� HINWEISZu beachten ist die richtige Dimen-

sionierung der Rohre, um Luftzug

und Geräuschbildung zu vermeiden.

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DETAILSHo

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� Ökologische BaustoffeNeben der Energiekennzahl (thermische Qualität der Gebäudehülle)ist auch die Wahl der Baustoffe bei der Errichtung des Eigenheimesvon großer Bedeutung. Bei den ökologischen Standards werden vorallem folgende Punkte beachtet:

� nachwachsende Rohstoffe

� geringer Transportaufwand

� weniger Energieeinsatz im Herstellungsprozess

Dadurch wird das Klima geschont und die Treibhausgase könnenreduziert werden. Aber nicht nur der Umwelt zuliebe, sondern auch zum eigenen Wohlfühlen, zur Erhaltung der Gesundheit und für ein behagliches Wohnen ist die sorgfältige Auswahl der Bau-materialien nach ökologischen Kriterien von hoher Wichtigkeit.

Bei den ökologischen Baustoffen können insgesamt bis zu 15 Punkte in folgenden drei Gruppen gesammelt werden:

� ÖKO-Kennzahl (Ökoindikator 3 der thermischen Gebäudehülle)� Einsatz geprüfter ökologischer Baustoffe� Verwendung von Holz aus der Region und von ökologischen

Baustoffen sowie Vermeidung von Lösungsmitteln

� ÖKOLOGISCHE BAUSTOFFENähere Details dazu finden

Sie auch im Internet unter

www.oebox.at/noe

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

ÖKO-Kennzahl (Ökoindikator 3 der thermischen Gebäudehülle)Die ÖKO-Kennzahl bewertet die ökologische Belastung für die Umwelt, die bei der Herstellung einer Gebäudehülle entsteht.

Folgende Parameter der eingesetzten Baustoffe werden dabei berücksichtigt:

� Primärenergieeinsatz (Energieeinsatz bei der Herstellung der Baustoffe)

� Versäuerungspotenzial

� globale Erwärmung durch Treibhausgase

Das Ergebnis ist eine Zahl zwischen 0 und 100. Die ÖKO-Kennzahl wird im Zuge der Energiekennzahlermittlung berechnet (siehe Seite

12). Je niedriger dieser Wert, desto geringer ist die ökologischeBelastung durch die Gebäudehülle. Insgesamt können dadurch biszu sieben Punkte gesammelt werden, wie aus nebenstehenderTabelle ersichtlich ist.

ÖKO-Kennzahl Punkte

100–81 0

80–71 1

70–61 2

60–51 3

50–41 4

40–31 5

30–21 6

20–0 7

Einsatz geprüfter ökologischer BaustoffeFür bestimmte umweltgerechte, gesundheitsverträgliche und funktionale Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände gibt es ein Gütesiegel.

Für den überwiegenden Einsatz von geprüften Baustoffen der in der Tabelle angeführten Bauteile können zusätzlich bis zu fünf Punkte geltend gemacht werden.

Bauteil Punkte

Tragkonstruktion Außenwand 1

Dämmung Außenwand 1

Dämmung oberste Geschoßdecke 1

Dämmung unterste Geschoßdecke 1

Ausbauplatten 1

Innenputze 1

Estriche 1

Folgende Gütesiegel werden berücksichtigt:

� IBO – Österreichisches Institut für Baubiologie und -ökologie (www.ibo.at)

� Das Österreichische Umweltzeichen (www.umweltzeichen.at)

� natureplus (www.natureplus.de)

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DETAILS

Verwendung von Holz aus der Region und von ökologischen Baustoffensowie Vermeidung von LösungsmittelnFür die Verwendung ökologischer Baustoffe und Produkte gemäß nachfolgenderTabelle sind bis zu zehn Zusatzpunkte möglich:

Kriterien Punkte

für überwiegende Verwendung von Holz für tragende Bauteile der Gebäudehülle (die Verwendung von Holz aus Primärwäldern – Tropen, Nord- und Südamerika, Asien, Afrika – ist nur geprüft zulässig) 2für ausschließliche Verwendung von Fenstern und Türen aus Holz oder Holz-Alu 2für ausschließliche Verwendung von Kellerfenstern aus Holz, Holz-Alu, Metall, Beton oder Glasbausteinen, sowie für Rollläden aus Holz oder Metall, und für Lichtschächte aus Beton oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) 1für ausschließliche Verwendung von Wasser-, Abfluss- Heizungs- und Lüftungsleitungen und -kanälen im Gebäude und Wanddurchführungen aus nichtrostendem Stahl, Kupfer oder Legierungen, Polybuten (PB), Poly-ethylen (PE), Polypropylen (PP), Mehrschichtverbundrohren oder Guss, oder Stahlblech (für Lüftungsleitungen); sowie von DEHP-freien Abdichtungs-bahnen und Folien aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyamid (PA), Polyester, Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM), Kautschuk, Papier oder Bitumenbahnen mit/ohne Glasfasern und -vliese 2für Verwendung von Elektroinstallationsmaterialien (Isolierrohre und -schläuche, Kabelkanäle, Kabel und Leitungen, Abzweigdosen und -kästen, Verteilerkästen sowie Schalter und Steckdosen) aus halogenfreien, flammwidrigen und rauchgasarmen Kunststoffen, Aluminium oder Stahl 2für Verwendung von lösungsmittelfreien Bitumenvoranstrichen, Bituimen-anstrichen und bituminösen Klebstoffen 1

Die maximale Zusatzförderung im Rahmen der Nachhaltigkeit für ökologische Baustoffe ist bei 15 Punkten gegeben.

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

� SicherheitspaketDas Sicherheitspaket sollte bereits in der Planung berücksichtigt werden und ist nur sinnvoll, wenn ein entsprechender Gesamtschutz (Sicherung des Kellerbereiches,Nebeneingangstüren etc.) gegeben ist.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

� Mechanischer Schutz: Sicherheitsfenster und -türen mit mindestens Widerstandsklasse 2

Im Geschoßwohnbau kann ab dem ersten und bis zum vorletzten Obergeschoß bei Fenstern die Widerstandsklasse 1 betragen.

Die Fenster und Türen müssen der ÖNORM B5338 oder ENV 1627 entsprechen. Der Nachweis ist durch ein Zertifikat des Herstellers zu erbringen.

� Elektronischer Schutz: Alarmanlagen nach VSÖ- und VDS-Richtlinien, bzw. EN 50130 oder EN 50131

Wobei der Einbau dieser durch eine konzessionierte Firma erfolgen muss und diese die entsprechende Richtlinie bestätigt.

� Beratung, Berechnung, PlanungFür die energieoptimierte Planung und Berechnung eines Gebäudes/Energieausweiseseinschließlich einer umfassenden Energieberatung wird ein Punkt zuerkannt.

� Anlagen zur Trinkwassereinsparung durch RegenwassernutzungDarunter versteht man den Einbau von Regenwasserzisternen samt Filteranlagen und Förderpumpe vor allem zur Gartenbewässerung.

� Begrüntes DachEs gibt zwei Arten der Dachbegrünung:

Extensive BegrünungExtensivbegrünungen bestehen aus einer dünnen Bodenschicht. Die Vegetation kann sichweitgehend selbst erhalten. Eine zusätzliche Wasser- oder Nährstoffzufuhr ist nicht er-forderlich. Die Pflanzen sind an die extremen Standortbedingungen angepasst (Moose,Kräuter, Gräser, Dickblattgewächse). Gehölze müssen regelmäßig entfernt werden. DieDachabdichtungsbahn muss mindestens 15cm über die fertige Gründachoberfläche ragen.

Intensive BegrünungDas intensiv begrünte Gartendach ist eine vollwertige und voll nutzbare Grünanlage aufdem Dach. Es können Stauden, Gehölze, Rasen, im Einzelfall auch Bäume gepflanzt werden. Wartung, Pflege und Bewässerung sind wie bei herkömmlichen Gartenanlagenerforderlich.

Für die Umsetzung von einer dieser beiden Arten können in Form einer Teilbegrünungzwei Punkte zuerkannt werden. Bei einer überwiegenden Gesamtbegrünung werden die maximalen Punkte zuerkannt.

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33� HINWEIS

Der Kriminaltechnische Beratungsdienst (BKA) informiert Sie kostenlos über

Sicherheitsvorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle.

� HINWEISFörderungswürdig ist ein begrüntes

Dach, wenn es eine gartenbauliche

Maßnahme darstellt.

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DETAILS

� Garten-, FreiraumgestaltungFür das Erreichen der Punkte müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

Kernkriterien (alle müssen erfüllt werden):

� keine Verwendung chemischer Pestizide (Pflanzenschutz)

� keine Verwendung leicht löslicher Mineraldünger

� kein Torf zur Bodenverbesserung

Zusatzkriterien (7 sind zu erfüllen):

� Wildstrauchhecke

� Wiese, Wiesenelemente

� Zulassen von Wildwuchs

� Sonderstandorte (feucht oder trocken)

� Laubbäume

� Blumen und blühende Stauden

� Komposthaufen

� Nützlingsunterkünfte

� Regenwassernutzung

� Mulchen

� Gemüsebeete und Kräuter

� Obstgarten und Beerensträucher

� Mischkultur-Fruchtfolge-Gründüngung

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Für folgende Punkte werden € 1.500,– zuerkannt:

� Gekuppelte Bauweise bzw. einseitig aneinander gebaute GebäudeDie Gebäude auf zwei Bauplätzen, ausgenommen Nebengebäude (z.B. Garagen, Werk-zeughütten, etc.) sind an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinander zu bauen. Ander gegenüberliegenden Grundstücksgrenze ist ein Abstand von mindestens 3 m ein-zuhalten. Die gekuppelte Bauweise kann im Bebauungsplan definiert sein.

� Doppelwohnhaus, ReihenhausDas Objekt ist Teil einer Gebäudegruppe mit geschlossener Gestaltung.

Für folgende Punkte werden € 3.000,– zuerkannt:

� Geschlossene Bebauungsweise bzw. beidseitig aneinander gebaute GebäudeDie Gebäude, ausgenommen Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkzeughütten, etc.), sindvon seitlicher zu seitlicher Grundstücksgrenze oder bis zu einer Baufluchtlinie (Abgren-zung innerhalb eines Grundstücks, über die nicht hinausgebaut werden darf) zu bauen.Die geschlossene Bauweise kann im Bebauungsplan definiert sein.

� Bauvorhaben in der ZentrumszoneDie Zentrumszone gem. NÖ Raumordnungsgesetz muss im Flächenwidmungsplan ausgewiesen sein.

� Bauvorhaben im Bauland KerngebietDas Bauland Kerngebiet gem. NÖ Raumordnungsgesetz muss im Flächenwidmungsplan ausgewiesen sein.

Maximal wird ein zusätzliches Darlehen für Lagequalität von € 3.000,– gewährt.

bonuslagequalität

bonusniedrigenergieDie Höchstförderung wird beim Bau eines Niedrigstenergiehauses durch den Bonus Niedrigenergie (EKZ bis zu 15) erreicht. Der nach dem Punktesystem errechnete Darlehensbetrag erhöht sich dadurch um 30%.

Das Niedrigstenergiehaus ist ein Gebäude, in dem das ganze Jahr über behagliche Temperaturen erreichtwerden können. Ausschlaggebend dafür sind ein sehr guter Wärmeschutz, eine wärmebrückenfreie unddichte Ausführung und Verbindung der Bauteile, eine passive Solarenergienutzung durch Wärmeschutzver-glasung, die Rückgewinnung von Wärme aus der Raumluft und eine Vorerwärmung der Frischluft.

Durch die Niedrigstenergiebauweise kann eine 70 bis 90%ige Einsparung der Betriebskosten als auch derTreibhausgase (CO2-Ausstoß) gegenüber dem heutigen Baustandard ohne erhebliche Mehrkosten bei derErrichtung erzielt werden.

� HINWEISFlächenwidmungs- und

Bebauungsplan liegen

bei der Gemeinde auf.

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DETAILS

Neben der Gewissheit etwas Gutes für

die Umwelt zu tun blicken Sie beruhigter

in eine Zukunft mit niedrigeren Betriebs-

kosten, die das Familienbudget nicht

belasten sondern entlasten.

warum?

Das Pass ivhaus besteht aus thermisch optimierten Komponenten

sodass sich ein sehr geringer Restenergiebedarf ergibt. Der Einbau

eines klassischen Zentralheizungssystems kann bei einer ausge-

klügelten Planung und auch Ausführung entfallen und trotzdem

herrscht das ganze Jahr über ein angenehmes Raumklima vor.

Zum Beispiel durch:� Verbesserten Wärmeschutz nach allen Seiten

(Wände, Decken, Böden, Türen und Fenstern)

� Möglichst kompakte Bauformen

� Minimierung der Wärmebrücken

� Komfortlüftung mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad

� Optimale Ausnützung der Sonnenenergie durch die Anordnung der Hauptfenster im Süden

� Hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle (≤ 0,6 h-1)

Bei jeder P lanung e ines Pass ivhauses müssen d ie k l imat ischen Bedingungen am Err ichtungsstandor tberücks icht ig t werden.

wodurch?

Träumen Sie schon lange vom Eigenheim?Vom Eigenheim mit besonders niedrigen Energiekostenbei höchster Wohnqualität und Behaglichkeit? Verwirklichen Sie Ihren Traum und nutzen Sie dieerhöhte Förderung des Landes NÖ für die ErrichtungIhres Eigenheimes in Passivbauweise. Da ökologischvernünftige Standards auch zur Entlastung Ihrer Geldbörse und der Umwelt beitragen.

eigenheimin passivbauweise

� HINWEISWärmebrücken entstehen bei der

Verbindung zweier Bauteile die

unterschiedliche Dämmeigenschaften

aufweisen (zum Beispiel beim

Anschluss Wand zu Fenster).

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Das PassivhausAn ein Passivhaus werden hohe Anforderungen gestellt. Damit das Gesamtsystem nach Fertigstellung nicht nur am Papier „funktioniert“ sondern mit allen Vorzügen bewohnt werden kann, sind mehr qualitätssichernde Maßnahmen als bei einer konventionellen Hauserrichtung notwendig.

Beispielsweise kommt das Passivhaus wegen des geringen Heizwärmebedarfs ohne konventionelle Heizung aus. Die sehr geringe Restwärme kann durch Wärmepumpen oder automatisch beschickte Pelletsöfen bereitgestellt werden.

Von entscheidender Bedeutung ist schon die Planungsphaseselbst. Für die Realisierung eines Projektes in Passivhausbauweiseist die Zusammenarbeit mit qualifizierten PlanungspartnernGrundlage. Gerade weil ein gut durchdachtes Bauwerk eine bessere Wohnqualität und geringere Erhaltungskosten in Aussicht stellt.

Da die Energieverluste beim Passivhaus im Detail liegen ist einesorgfältige Detailplanung unumgänglich. Neben einer kompeten-ten Planung ist aber auch eine laufende Baustellenüberwachungwährend der Ausführungsphase wichtig, da bei der Umsetzungeines Bauvorhabens viele Professionisten zusammen arbeiten und die Qualitäten der von den Handwerkern zu erbringenden Leistungen im Vorfeld genau definiert und später kontrolliert werden sollten.

Alle handwerklichen Arbeiten müssen ein hohes Maß an Qualität haben.

Nur so kann eine qualitativ hochwertige Ausführung und dergewünschte Traum vom Passivhaus verwirklicht werden.

� HINWEISFehlende Detailplanung und Koordinierung

der Arbeiten haben oft zur Folge, dass

wichtige Entscheidungen direkt auf der

Baustelle getroffen werden. Dies geschieht

dann oft ohne Abstimmung mit Folge-

gewerken, wodurch Mängel und Mehrkosten

entstehen können.

� HINWEISWichtigkeit der Baustellenüberwachung: Ein sofort erkannter und

fachmännisch behobener Mangel bringt in der Regel keine Folgeschäden.

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DETAILS

� Als Voraussetzung für die Zuerkennung dieser Förderung gilt ein Mindeststandardbeim Heizwärmebedarf. Die Energiekennzahl darf höchstens 10 kW/m2 pro Jahr, bezogen auf den Referenzstandort Tattendorf, betragen. (Berechnung der EKZ nach den Grundlagen zur Energiekennzahlermittlung zur Wohnbauförderung in Niederöstereich.)

� Die Förderung für die Errichtung von einem Eigenheim in Passivbauweise erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich in der Höhe von € 50.000,–.Die Laufzeit beträgt 27,5 Jahre und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst.

Förderung Eigenheim in Passivbauweise

Es gibt die Möglichkeit ohne Einkommensnachweise um dieFörderung für die Errichtung eines Eigenheimes in Passiv-bauweise einzureichen.

Bei Vorlage und Unterschreitung der Einkommensgrenze,wird die Familienförderung zusätzlich zuerkannt.

Details siehe auf den Seiten 6 und 27

Wenn Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen,gibt es einen weiteren Betrag von bis zu € 3.000,– zusätzlich. Details siehe Seite 21

Für ein Eigenheim mit zwei Wohneinheiten werden für die zweite Wohneinheit 40 % des ermittelten Darlehensbetrages (Summe aus dem Fixbetrag von € 50.000,– Bonus Lagequalität und bei Vorlage und Unterschreitung der Einkommensgrenzen zuzüglich der Familienförderung) zuerkannt.

Eine Zusatzförderung gibt es für alle Abwanderungsgemeinden. Der errechnete Darlehensbetrag wird wahlweise um 20 % erhöht oder es wird ein nicht rückzahlbarerZuschuss von € 3.000,– gewährt.

� HINWEISListe der Abwanderungsgemeinden: siehe unter www.noe.gv.at

Zusätzlich zur Sonderförderung für die Errichtung eines

Eigenheimes in Passivbauweise können die Direktzuschüsse des

Landes NÖ für die Warmwasseraufbereitung mittels Solaranlage

oder Wärmepumpenanlage beantragt werden.

Details dazu siehe auf der Homepage unter www.noe.gv.at

oder bei der Wohnbau-Hotline unter 02742/22 133.

Einkommen

� HINWEISDas Punktesystem kommt bei der Förderung eines

Eigenheimes in Passivbauweise nicht zu tragen.

EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Da die Qualitätssicherung beim Eigenheim in Passivbauweise sehr wichtigist, ist die Betreuung durch Fachleute unbedingt notwendig.

Alle eingelangten Anträge um Zuerkennung der Förderung werden aus diesem Grund von der Donau-Universität Krems begleitet und überprüft.

Bis zum 1. Juli 2009 können Anträge eingereicht werden bei denen zum Einreichzeitpunkt um Förderung die Fertig-stellungsanzeige gemäß § 30 NÖ Bauordnung noch nicht erteilt worden ist.

Alle Anträge um Förderung für die Errichtung eines Passiv-hauses ab 1. Juli 2009 sind vor Baubeginn einzubringen, da die Donau-Universität Krems als kompetenter Berater und als Prüforgan das Bauvorhaben begleitet.

Einreichzeitpunkt

Der ermittelte Darlehensbetrag für die Errichtung eines Eigenheimes in Passivbauweise wird nach gemeindeamtlichbestätigtem Baufortschritt in höchstens 3 Teilbeträgenausbezahlt:

30 % nach Fertigstellung des Keller samt Decke oder Fundamentplatte,

40 % nach Fertigstellung des Rohbaues mit Dach und weitere

30 % bei Nachweis, dass die der Förderung zugrunde liegendeEnergiekennzahl eingehalten worden ist.

Die Auszahlung erfolgt nur bei Vorlage eines amtlichen Grundbuchauszuges über die Einverleibung des Wohnbau-förderungsdarlehens und wenn keine Überbelastung der Liegenschaft besteht.

Details siehe Seite 32

Auszahlung des Darlehens

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antrag

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ANTRAG

antragstellerNatürliche Personen, die österreichische Staatsbürger oder Gleichge-stellte* und Grundeigentümer eines Baugrundes bzw. Bauberechtigtesind.

Bei Ehepartnern oder nahe stehenden Personen muss zumindest einHälfteeigentümer (50% Eigentum an der Liegenschaft) österreichischerStaatsbürger sein.

Eine geförderte Wohneinheit darf nur vom Antragsteller (bei Ehepaarenoder Lebensgemeinschaften beide) oder ihm nahe stehenden Personen,die ein selbständiges Wohnbedürfnis (Volljährigkeit) haben, bewohntwerden.

Nahe stehende Personen sind Kinder, einschließlich Wahl- und Pflege-kinder, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie und Geschwistersowie Onkel, Tante, Nichte, Neffe.

* Österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt:

1. Fremde, die die österreichische Staatsbürgerschaft

nach dem 6. März 1933 verloren haben, aus politischen,

rassischen oder religiösen Gründen aus Österreich

auswandern mussten, wieder nach Österreich zurück-

gekehrt sind und beabsichtigen, sich ständig in

Österreich niederzulassen.

2. Personen, die in Anwendung asylrechtlicher

Bestimmungen aufenthaltsberechtigt sind.

3. Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates.

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Das höchstzulässige Jahreseinkommen (netto) der zukünftigen Wohnungsbenützer darf bei einer Haushaltsgröße von

einer Person ............................................................ € 28.000,–zwei Personen ........................................................ € 48.000,–nicht überschreiten.

Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um .... € 7.000,–.

Bei einer Überschreitung dieser Obergrenzen um bis zu 10% verringertsich die Förderung um 20%, bei Überschreitung bis zu 20% bewirkt dies eine Kürzung der Förderung um 50%, davon ausgenommen ist die Familienförderung.

Als Nachweis kann das dem Antrag beiliegende Formblatt oder die amt-liche Lohnsteuerbescheinigung (Lohnzettel) L16 verwendet werden bzw.ist der letztverlangte Einkommensteuerbescheid beizulegen.

Es kann auch der Einkommensteuerbescheid der letzten drei Jahre bzw.der Lohnzettel der drei vorangegangenen Kalenderjahre zur Berechnungdes durchschnittlichen Jahreseinkommens übermittelt werden.

einkommen

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ANTRAG

Berechnung des Einkommens� Das Einkommen bei Arbeitnehmern sind die steuerpflichtigen Bezüge entsprechend

Ziffer 245 des Jahreslohnzettels (L16) ohne „mit festen Sätzen versteuerte Bezügegemäß § 67 Abs. 3–8“ EStG 1988 zuzüglich der steuerfreien Bezüge (Ausgleichs-zulage, Wochengeld, Arbeitslosengeld, Karenzurlaubsgeld, Überbrückungshilfe fürBundesbedienstete, Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, Einkünfte aus Auslandstätigkeit, Bezüge der Soldaten nach dem Heeresgebührengesetz, Bezügeder Zivildiener, Auslandseinsatzzulage) gemäß EStG 1988 abzüglich der anrechen-baren Lohnsteuer bzw. – bei Vorlage der Arbeitnehmerveranlagung – der Steuer nachAbzug der Absetzbeträge.

� Einkommen, welches aufgrund einer Einkommensteuererklärung ermittelt wird, istder Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Steuer nach Abzug der Absetzbeträge. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden Negativeinkünfte nicht mit positi-ven Einkünften einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person gegengerechnet,sondern mit 0 angesetzt.

� Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind, sofern keine Veranlagung durchgeführtwurde, 31% des Einheitswertes der selbst bewirtschafteten Flächen einschließlichder zugepachteten Flächen sowie die vereinnahmten Pachtzinse.

� Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte, in Geld bezogene Unterhaltsleistungen sindbeim Unterhaltsempfänger zum Einkommen zu zählen und beim Unterhaltspflichtigeneinkommensmindernd zu berücksichtigen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbartenUnterhaltsleistungen werden die Durchschnittsbedarfssätze (verlautbart vom Lan-desgericht Wien für Zivilrechtssachen) herangezogen.

Vom so errechneten Einkommen werden abgezogen

� Freibeträge für erhöhte Werbungskosten, wenn ein entsprechender Bescheid (Freibetragsbescheid oder Einkommensteuerbescheid) durch das Finanzamt vorliegt;

� Freibeträge gemäß § 34 und 35 EStG 1988 wegen eigener Behinderung oder wegenBehinderung einer im gemeinsamen Haushalt lebenden nahe stehenden Person.

War der Antragsteller im Prüfzeitraum noch Schüler oder Student, werden der Einkommensprüfung 15% des Einkommens der Eltern zugrunde gelegt.

EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Das geplante Eigenheim muss für die dauernde Bewohnunggeeignet sein (aufrechte Baubewilligung).

Weiters darf zum Einreichzeitpunkt um Förderung die Fertig-stellungsmeldung gemäß § 30 NÖ Bauordnung noch nicht erteilt worden sein.

Die Wohnung muss mindestens aus Bad (Dusche), WC, Küche (Kochnische) und Zimmer bestehen; auch sonstige Nebenräume (z.B. Abstellräume) zählen zur Wohnnutzfläche.

beschaffenheitder baulichkeit

� HINWEISDa Sie öffentliche Fördermittel bean-

tragen, sind für alle Arbeiten befugte

Gewerbetreibende heranzuziehen.

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Das von der Wohnbauförderungsabteilung aufgelegte Antrags-formular muss für die Einreichung der Förderung verwendet undinklusive aller erforderlichen Nachweise und Beilagen (insbesondereEnergieausweis) übermittelt werden.

Das Antragsformular kann bei folgenden Stellen eingereicht werden:

Amt der NÖ LandesregierungAbteilung WohnungsförderungLandhausplatz 1/Haus 7A3109 St. Pölten

sowie bei den Außenstellen der Wohnbauförderungsabteilung undden Bürgerbüros in den Bezirkshauptmannschaften.

Weiters kann auch im Internet unter der Adresse www.noe.gv.at/Neubau-Antrag das Antragsformular heruntergeladen werden.

Die kostenlose Beratung zum Zeitpunkt Rohbau mit gedecktem Dach und die Überprüfung des Energieausweises wurden der Donau-Universität Krems übertragen.

förderungsantrag

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ANTRAG

zusicherungdes darlehensNach verwaltungsmäßiger und technischer Überprüfung des Antrages wird dieser dem Wohnbauförderungsbeirat zur Begutachtung und der NÖ Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt. Bis zur Bewilligung ist mit einer Zeitspanne von drei Monaten ab vollständiger Einreichung zu rechnen.

Nach der Regierungsbewilligung werden die Zusicherung undder Schuldschein zugesandt, allerdings erst dann, wenn das Eigentums-(Wohnungseigentums-, Mieteigentums-)recht imGrundbuch nachweislich einverleibt worden ist.Ho

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Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:� NÖ Energieausweis (Original)

� Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, in Kopie)

� Gemeindebestätigung (Antragsformular, Beilage A)

� Einkommensbestätigung (Antragsformular, Beilage B, C) bzw. Einkommensnachweis(e) (in Kopie)

� Staatsbürgerschaftsnachweis(e) (in Kopie)

� Geburtsurkunde(n) der Kinder (in Kopie)

� Heiratsurkunde(n) (in Kopie)

� rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung (oder in Kopie)

� baubehördlich genehmigter Original-Bauplan (oder in Kopie)

� Nachweis über den Bezug von (erhöhter) Familienbeihilfe

� Nachweis bei Familien, bei denen ein Familienmitglied eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55 % im Sinne des § 35 EStG 88 aufweist oder wenn ein Anspruch auf Pflegegeldab der Höhe der Stufe II gemäß Bundespflegegeldgesetz 1993 bzw. NÖ Pflegegeldgesetz 1993 besteht

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

Das in einem Gesamtbetrag zugesicherte Darlehen ist vom Antragsteller entsprechend hypothekarisch sicherzustellen (Grundbucheintragung).

Zusammen mit diesem Pfandrecht ist noch ein Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes Niederösterreich eintragen zu lassen.

Die Gerichtsgebührenbefreiung entfällt, wenn die Wohnnutzfläche einer Wohnung 130 m2, bei mehr als fünf im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen 150 m2 überschreitet. Das gleiche gilt auch für die Beglaubigung von Unterschriften, jedoch ist hier die Stempelgebühr zu entrichten.

sicherstellungdes darlehens

Nutzfläche nach dem NÖ WFG 2005Die Nutzfläche einer Wohnung ist die gesamte Bodenfläche abzüglich

� der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Ausnehmungen sowie der Stiegen

� der Keller- und Dachbodenräume, sofern es sich nicht um Wohnräume samt zugehörigen Nebenräumen handelt.

Nutzflächendefinition nach dem Bundesministerium für Justiz„Nutzfläche im Sinne des § 53 Abs. 3 WFG 1984 ist die gesamteBodenfläche einer Wohnung abzüglich der Wandstärken und derim Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausneh-mungen). Bei der Berechnung der Nutzfläche sind Treppen, offene Balkone, Terrassen sowie für landwirtschaftliche odergewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume innerhalbeiner Wohnung nicht zu berücksichtigen.

Keller- und Dachbodenräume sind in die Nutzfläche einzubezie-hen, soweit sie ihrer Ausstattung nach für Wohn- oderGeschäftszwecke geeignet sind; dabei ist auf den objektivenAusstattungszustand solcher Räume und nicht auf ihre tatsächli-che oder beabsichtigte Verwendung abzustellen. So sind z. B.Kellerstüberl, Hobbywerkstätten oder Saunen bei der Berech-nung der Nutzfläche zu berücksichtigen.“

Allfällige Auskünfte über diese Nutzflächenberechnung erhaltenSie bei den zuständigen Bezirksgerichten.

nutzfläche

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Das ermittelte Darlehen für die Errichtung von Eigenheimen wird inhöchstens zwei Teilbeträgen entsprechend dem gemeindeamtlichbestätigten Baufortschritt und der Vorlage eines amtlichen Grundbuch-auszuges über die Einverleibung des Wohnbauförderungsdarlehens ausbezahlt:

� 30% nach Fertigstellung des Kellers samt Decke und weitere

� 70% nach Fertigstellung des Rohbaues mit Dach

Ausgenommen davon sind die Förderungen für Heizungsanlagen, welcheerst nach tatsächlicher Durchführung und technischer Überprüfung der-selben ausbezahlt werden. (Kontrollen seitens der Abteilung Wohn-bauförderung werden durchgeführt.)

Eine Auszahlung des Darlehens kann jedoch nur dann erfolgen, wennkeine Überbelastung der Liegenschaft besteht.

Berechnung der BelastungsgrenzeWohnnutzfläche x € 1.100,– abzüglich Wohnbauförderungsdarlehen

Höchstbetragspfandrechte dürfen keinesfalls vor dem Förderungsdarlehen im Grundbuch eingetragen sein.

auszahlungdes darlehens

ANTRAG

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

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Das Darlehen hat einen Rückzahlungszeitraum von 27,5 Jahren.Die jährliche Rückzahlung beträgt in den ersten fünf Jahren 2%des Darlehensbetrages. Sie erhöht sich ab dem 6. Rückzah-lungsjahr jeweils in Fünfjahresintervallen um 1% des Darlehens-betrages (z.B. 6. bis 10. Rückzahlungsjahr 3% usw.).

Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktoberund beginnt mit dem zweitnächsten Rückzahlungstermin, der aufdie gänzliche Auszahlung der Familienförderung, dem Punkte-system (ausgenommen Heizungsanlagen) und dem Bonus fürLagequalität folgt.

Die Verwaltung der Rückzahlung des Wohnbauförderungsdar-lehens erfolgt durch die NÖ Landesbank-Hypothekenbank AG.

rückzahlungdes darlehens

endabrechnungFür den Abschluss des Förderungsantrages ist innerhalb von fünf Jahrenab Darlehensbewilligung das Endabrechnungsformular vorzulegen.

Dieses Formblatt beinhaltet eine gemeindeamtliche Bestätigung, dassdas geförderte Objekt ordnungsgemäß errichtet wurde und gemäß derNÖ Bauordnung benützt werden darf, sowie die Meldebestätigung(en)über den Hauptwohnsitz aller Benützer (bei Ehepartner oder Lebensge-meinschaften beide) sowie eine Bestätigung des Bauführers, dass dasObjekt zumindest die Energiekennzahl wie bei der Einreichung um dieFörderung der Errichtung von Eigenheimen aufweist.

Der Bauführer bestätigt im Falle des Einbaus von kontrollierten Wohnraumlüftungsanlagen die Dichtheit (Druckdichtheitsprüfung) derGebäudehülle. Darüber hinaus muss bei jeglicher Abänderung der Bau-ausführung (Baustoffe, Nachhaltigkeit) neuerlich ein von einer befugtenPerson ausgestellter Energieausweis vorgelegt werden. Sollte dieser Ausweis eine geringere Förderung nach dem Punktesystem bewirken, ist mit einer teilweisen oder gänzlichen Rückzahlung der Förderung zurechnen.

beispiele

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beispiel 1Eine Jungfamilie mit zwei Kindern lebt seit drei Jahren in Niederösterreich und möchte ein Eigen-heim errichten. Als Familienförderung erhält sie € 20.500,–.

Sie beschließt nach den Richtlinien des neuenWohnbaumodells zu bauen und setzt Maßnahmen,durch die sie eine Gesamtpunkteanzahl von 91erreicht. Dadurch errechnet sich bei € 300,– proPunkt ein Betrag von € 27.300,–.

Die Gesamtförderung aus der Familienförderung(siehe Seite 6) und dem „100-Punkte-Haus“ (siehe

Seite 8) ergibt daher ein Wohnbaudarlehen von insgesamt € 47.800,–.

BEISPIELE

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EIGENHEIMSANIERUNGWOHNBAUFÖRDERUNG

beispiel 2Eine Jungfamilie mit zwei Kindern lebt seit drei Jahren in Niederösterreich und möchte einPassivhaus errichten. Aus der Familienförderung (siehe Seite 6) erhält sie € 20.500,–.

Durch die gewählte Bauweise erreicht sie im Punktesystem (siehe Seite 8) eine Gesamt-punktezahl von 95. Dadurch errechnet sich bei € 300,– pro Punkt ein Betrag von € 28.500,–. Durch den Bonus Niedrigenergie (siehe Seite 21) für das Passivhaus erhöhtsich dieser Betrag um 30% auf € 37.050,–.

Aufgrund der Auswahl des Baugrundstückes können der Familie zusätzlich € 3.000,– fürdie Lagequalität (siehe Seite 21) zugesprochen werden.

Die Gesamtförderung aus der Familienförderung, dem „100-Punkte-Haus“ sowie dem„Bonus Niedrigenergie“ und dem „Bonus Lagequalität“ ergibt daher ein Wohnbaudarlehenvon insgesamt € 60.550,–.

beispiel 3Eine Jungfamilie mit einem Kind lebt seit drei Jahren in Niederösterreich undmöchte eine Eigentumswohnung im Geschoßwohnbau von einem Bauträgerkaufen.

Die Wohnnutzfläche beträgt 111m2 und die Gesamtbaukosten für diese Woh-nung belaufen sich auf € 161.000,–.

Aus der Familienförderung (siehe Seite 6) erhält die Jungfamilie € 12.500,–.

Durch die vom Bauträger gesetzten Maßnahmen ergibt sich im Punkte-system (siehe Seite 9) eine Gesamtpunktezahl von 72. Dadurch errechnetsich bei € 300,– pro Punkt ein Betrag von € 21.600,–.

Die Gesamtförderung aus der Familienförderung und der 100-Punkte-Woh-nung ergibt daher ein Wohnbaudarlehen von insgesamt € 34.100,–.

NÖ EigenheimAmt der NÖ LandesregierungAbteilung WohnungsförderungLandhausplatz 1/Haus 7A3109 St. Pölten

Wohnbau-Hotline: 02742/22133Mo –Fr: 8 – 16 Uhr

E-Mail: [email protected]: www.noe.gv.at