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Wenn ein Baby kommt!Wichtige Tipps zu Schwangerschaftund Geburt
Wiener Programm für Frauengesundheit
Diese Broschüre unterstützt das Wiener Gesund-
heitsziel 1: Von Anfang an gesundheitliche Chancen -
gerechtigkeit für Kinder und Jugendliche erhöhen
Wenn ein Baby kommt!Wichtige Tipps zu Schwangerschaftund Geburt
Vorwort
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Folgende Expertinnen und Experten haben an dieser Broschüremitgearbeitet:
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Maga Özlem Akar • Frauengesundheitszentrum FEM Süd
Fidan Çinar • MA 15-Familienhebammen
Dirin Drin Margit Endler • Kaiser Franz Josef-Spital
Maga Alexandra Grasl • Wiener Programm für Frauengesund-heit, MA 15
Drin Hediye Güner • Kaiser Franz Josef-Spital
Christa Hauser • Österreichisches Hebammengremium
Maga Franziska Pruckner • FEM-Elternambulanz
Maga Bianca Schrittwieser • Arbeiterkammer Wien
DSAin Herta Staffa • Amt für Jugend und Familie, MA 11
Prima Univ.Profin Drin Teresa Wagner • Kaiser Franz Josef-Spital
ao. Univ.Profin Drin Beate Wimmer-Puchinger • Wiener Frauen -gesundheitsbeauftragte
Maga Hilde Wolf • Frauengesundheitszentrum FEM Süd
Univ.Prof. Dr. Harald Zeisler • Allgemeines Krankenhaus
Liebe werdende Eltern!
Die Geburt eines Kindes zählt zu denbedeutendsten Erfahrungen in unseremLeben. Während der Schwangerschaftund nach der Geburt werden Sie vieleneue Themen beschäftigen. Gleichzeitigmüssen Sie einiges vorbereiten. DieseBroschüre beinhaltet die wichtigsten Informationen zu Schwangerschaft undGeburt, zum Wochenbett und zum Stil len. Hier finden Sie Antworten auf gesundheitliche und rechtliche Fragen. Außerdem gibt es praktische Tipps fürdie Zeit vor und nach der Geburt IhresKindes. Wien hat eine Vielzahl von Be- ratungsstellen, die bei Fragen und Pro-blemen für Sie zur Verfügung stehen. DieAdressen finden Sie im Anhang. Wir hoffen, Sie mit dieser Broschüre in einemneuen Lebensabschnitt unterstützen zukönnen!
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Baby!
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B/DI
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Sandra FrauenbergerStadträtin für Soziales, Gesund-heit und Frauen
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Mag.a Kristina HametnerLeiterin des Büros für Frauen- gesundheit und Gesundheitsziele
Mama
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Inhalt
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1. Monat • 1.–4. Woche der Schwangerschaft................................ 7
2. Monat • 5.–8. Woche der Schwangerschaft .............................. 12
3. Monat • 9.–12. Woche der Schwangerschaft............................. 16
4. Monat • 13.–16. Woche der Schwangerschaft ........................... 21
5. Monat • 17.–20. Woche der Schwangerschaft ........................... 22
6. Monat • 21.–24. Woche der Schwangerschaft ........................... 24
7. Monat • 25.–28. Woche der Schwangerschaft ........................... 26
8. Monat • 29.–32. Woche der Schwangerschaft ........................... 27
9. Monat • 33.–36. Woche der Schwangerschaft ........................... 30
10. Monat • 37.–40. Woche der Schwangerschaft ........................... 34
Die Geburt ....................................................................... 36
Rund ums Stillen ............................................................... 39
Die erste Zeit nach der Geburt ............................................... 41
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes ....................... 51
Anhang – Wo Sie Hilfe finden ................................................ 54
1. Monat • 1. – 4. Woche
1. Monat(1. – 4. Woche der Schwangerschaft)
Es gibt verschiedene Anzeichen, dass Sieschwanger sein könnten: die Monatsblutungbleibt aus, Sie fühlen sich ungewöhnlich müdeoder Sie spüren ein Spannungsgefühl in derBrust. Machen Sie einen Schwangerschaftstest,den es in der Apotheke oder Drogerie gibt. DerTest ist sehr zuverlässig! Ist dieser positiv, vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Dort be-kommen Sie auch den Mutter-Kind-Pass.
1. – 4. Woche
Bei der Befruchtung verschmelzen Eizelle undSamenzelle im Eileiter. Das befruchtete Ei derFrau wandert in 6 bis 10 Tagen in die Gebär-mutterhöhle und nistet sich dort ein. Die Eizelleteilt sich bis zum Ende der 4. Schwangerschafts-
woche hunderte Male. Es bildet sich diePlazenta (Mutterkuchen). Der sogenannteEmbryo ist nun ungefähr so groß wie einReiskorn.
So errechnen Sie Ihren GeburtsterminNehmen Sie den ersten Tag Ihrer letzten Regel-blutung und rechnen Sie 40 Wochen dazu, dannhaben Sie den ungefähren Geburtstermin. Ambesten, Sie gewöhnen sich an in Schwanger-schaftswochen (SSW) zu rechnen. So machen esnämlich auch Frauenärztinnen und Frauenärzte.
Mutter-Kind-PassJede schwangere Frau in Österreichhat Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass, egal ob sie österreichischeStaatsbürgerin ist oder nicht. DerMutter-Kind-Pass umfasst alle ärztlichen Un-tersuchungen für die schwangere Frau und dasKind bis zum 5. Lebensjahr. Sie sind nicht kran-kenversichert? Auch dann können Sie die Mut-ter-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durch-
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führen lassen. Wenden Sie sich bitte an die Wiener Gebietskrankenkasse!
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1. Monat
! TIPPHelfen Sie mit den Mutter-Kind-Pass umfassend auszufüllen. Informie -ren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt über frühere Erkrankungen, Fehl- geburten usw. Fragen Sie nach, wenn Sie sich nicht sicher sind!
Untersuchungen in der SchwangerschaftVerpflichtend sind 5 frauenärztliche Untersuchungen:bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche zwischen der 25. und 28. Schwangerschaftswochezwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswochezwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche
Weiters sind vorgesehen: 2 Blutuntersuchungen, 3 Ultraschallunter-suchungen sowie 1 interne Untersuchung.
1. – 4. Woche
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1. Monat
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ACHTUNG0Um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu bekommen, müssenSie 10 Untersuchungen nachweisen.Für Geburten ab dem 1.1.2017 müssen Sie bereits wenn Sie das Kinder -betreuungsgeld beantragen, folgende Untersuchungen nachweisen:n 5 frauenärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft undn die 1. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung Ihres Kindes Die Bestätigung der 2. bis 5. Untersuchung müssen Sie bis Ende des15. Lebensmonats Ihres Kindes der Krankenkasse vorlegen. Wenn Siediese Frist versäumen, kann das Kinderbetreuungsgeld gekürzt werden.Lesen Sie dazu die Informationen in Ihrem Mutter-Kind-Pass.
IHRE RECHTE
Ab dem Beginn bzw. der Bekanntgabe einerSchwangerschaft darf Ihre Arbeitsstelle Sienicht mehr kündigen oder entlassen. Bringen
Sie die ärztliche Bestätigung mit. Dieser Kün-digungsschutz bleibt bis 4 Wochen nach Endeder Karenz aufrecht. In der Probezeit gilt dieserSchutz nicht!
ACHTUNG0Haben Sie die Schwangerschaft noch nicht gemeldet und werden ge-kündigt, haben Sie 5 Arbeitstage Zeit zur Meldung. Sie wussten zumZeitpunkt der Kündigung noch nichts von Ihrer Schwangerschaft?Dann müssen Sie die Schwangerschaft sofort melden, sobald Sie davon erfahren! In diesen Fällen müssen Sie auch immer gleich eine ärztlicheBestätigung zum Nachweis der Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatzvorlegen.
Wurden Sie wegen Ihrer Schwangerschaft in derProbezeit gekündigt? Sie können sich dagegenzur Wehr setzen. Achten Sie aber auf die kurzenFristen! Dasselbe gilt bei befristeten Dienstver-hältnissen. Fragen Sie sofort bei der Arbeiter-kammer nach (Adresse siehe Anhang)!
Sie sind arbeitslos gemeldet? Dann müssen Siedem Arbeitsmarktservice (AMS) mitteilen, dassSie schwanger sind. Sie können weiterhin Ar-beitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen.Sie können zwar trotz der Schwangerschaft bis8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbin-dungstermin vermittelt werden, aber das AMSmuss die Schutzbestimmungen für Schwangereeinhalten.
§
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5. – 8. Woche
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2. Monat
2. Monat(5. – 8. Woche der Schwangerschaft)
In der 7. Woche ist Ihr Baby ungefähr so großwie eine Haselnuss. Von jetzt an bis zur 21. Wo-che wird es sehr schnell wachsen.
Viele Frauen spüren jetzt die ersten Beschwer-den. Zum Beispiel: Übelkeit, erhöhter Harndrangoder Müdigkeit. Eine Schwangerschaft ist keine
Krankheit, Sie können Ihr Le-ben in gewohnter Weise weiterführen! Dazu gehört auch dieSexualität. Bei Blutungen oderSchmerzen sollten Sie jedochIhre Ärztin oder Ihren Arzt umRat fragen.
Baby
Mama
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Melden Sie sich so früh wie möglich in jenem Krankenhaus an, wo Sieauch entbinden möchten. Fast jedes Krankenhaus bietet Führungendurch den Kreißsaal an. Informieren Sie sich über die Angebote undAusstattung der Geburtsstation.
Ernährung in der Schwangerschaft„Jetzt musst Du für zwei essen“, ist falsch. Vielwichtiger ist eine gesunde Ernährung mit vielfrischem Obst und Gemüse, Fisch, Milch undMilchprodukten und hochwertigen Fetten. Trin-ken Sie ausreichend! Frisch gepresste Säfte,Wasser, ungesüßter Tee eignen sich besondersdafür. Diäten und Fastenkuren – auch aus religi -ösen Gründen – sind für Schwangere ungesund.
Sie brauchen ein bisschen mehr von:Eiweiß:Neben Fisch, magerem Fleischund Milchprodukten, eignensich vor allem Hülsenfrüchte,Vollkornprodukte und Kartof-feln sehr.
! GUT ZU WISSEN
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5. – 8. Woche
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2. Monat
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n Kohlenhydrate: Getreide, Brot, Teigwa-ren, Hülsenfrüchte, Kartoffeln. Beson-ders gut sind Vollkornprodukte.
n Fette: Der Fettbedarf ist geringfügig er-höht. Verwenden Sie hochwertige Pflan-zenöle und essen Siereichlich Fisch.
Wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Babys:
Folsäure: enthalten in Spinat, Broccoli,Eigelb, Tomaten, Bananen;Folsäure-Tabletten am An-fang einer Schwan-gerschaft werdenempfohlen.
Eisen: besonders enthalten inFleisch, Gewürzen (schwarzer Pfeffer,Zimt, Petersilie), Hülsenfrüchten, Se-
sam, Mohn, Nüssen.
Jod:Verwenden Sie jodiertes Speise -salz.
Kalzium: Milch und Milchprodukte,aber auch Kohl, Broc-coli, Lauch undFenchel.
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ACHTUNG0Essen Sie keine rohen Lebensmittel, wie Rohmilchkäse, rohe Eierund rohen Fisch (Sushi) sowie rohes Fleisch (Rohwurst, Salami).
Koffein: Trinken Sie höchstens zwei bis drei Tassen Kaffee pro Tag!Ähnliches gilt für Schwarztee und Energydrinks.
Kein Alkohol und keine Zigaretten, denn Siegefährden damit die Gesundheit Ihres Kindes.Wenn Ihnen dies schwer fällt, suchen Sie Hilfebei Beratungsstellen.
Drogen: Drogen in der Schwangerschaft sind besonders gefähr-lich! Wenn Sie Suchtprobleme haben, sprechen Sie mit Ihrer Ärztinoder Ihrem Arzt oder wenden Sie sich direkt an spezialisierte Ein-richtungen (siehe Anhang).
IHRE RECHTE§Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber mussdas Arbeitsinspektorat über Ihre Schwanger-schaft informieren. Für Sie gilt unter bestimm-ten Voraussetzungen ein besonderer Schutz. Ver-boten ist beispielsweise: das Heben und Tragenvon schweren Lasten, langes Stehen, das Arbei-ten mit gesundheitsschädlichen Stoffen.
Wenn Sie müde sind, dürfen Sie sich währendder Arbeitszeit hinlegen und ausruhen! AnIhrem Arbeitsplatz muss dazu eine Liege bereit stehen. Die Ruhezeit gilt als reguläreArbeitszeit. Sie muss auch als solche bezahlt
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5. – 8. / 9. – 12. Woche2. + 3. Monat
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werden, außer Sie ruhen in der im Vorhineinfestgelegten Pause. Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeitsind verboten. Schwangere Frauen dürfen keine Überstundenmachen. Die tägliche Arbeitszeit darf nichtlänger als 9 Stunden betragen. Die Wochen-arbeitszeit darf 40 Stunden nicht übersteigen. Sie dürfen keinem Tabakrauch an Ihrem Ar-beitsplatz ausgesetzt sein.
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Sie haben dazu Fragen? Wenden Sie sich direktan das Arbeitsinspektorat (siehe Anhang).
3. Monat(9. – 12. Woche der Schwangerschaft)
Das Gesicht mit Ohrmuscheln, Nase und Augensieht jetzt schon sehr menschlich aus. Das kleineHerz schlägt kräftig. Dies erkennen Sie in derersten Ultraschalluntersuchung, die zwischender 8. und 12. Schwangerschaftswoche gemachtwird. Die Entwicklung der lebenswichtigen Or-gane Leber, Nieren, Darm, Gehirn und Lungenwird in dieser Zeit abgeschlossen. Gegen Ende
Baby
der 12. Woche wiegt Ihr Baby zwischen 50 und70 Gramm und ist etwa 8 Zentimeter groß.
Sind Sie manchmal sehr gut aufgelegt und dannplötzlich traurig? Stimmungsschwankungensind absolut normal und können Sie die gesamteSchwangerschaft begleiten. Ursache sind nichtnur hormonelle Umstellungen. Sie müssen sichauch seelisch auf die neue Lebenssituation ein-stellen. Hält die Traurigkeit an oder haben SieProbleme mit Ihrem Partner oder finanzielleSorgen? Frauenberatungsstellen können Ihnenin dieser schwierigen Zeit helfen.Die gute Nachricht: Am Ende des 3. Monats istbei den meisten schwangeren Frauen die Übel-keit vorbei.
9. – 12. Woche
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3. Monat
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Untersuchungen vor der Geburt (Pränataldiagnostik):Spezielle Untersuchungen während der Schwan-
gerschaft geben Hinweise aufdie Entwicklung Ihres Kindes.Sie können helfen Erkrankun-gen und Fehlbildungen IhresBabys frühzeitig zu erkennen.Neben den Vorsorgeuntersu-
chungen des Mutter-Kind-Passes gibt es zusätz-liche Untersuchungen, die Sie selbst bezahlenmüssen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie da-rüber informieren.
Welche Untersuchungen gibt es?
Ersttrimester-Screening: 11. – 14. Schwangerschaftswoche Bei einer Ultraschalluntersuchung wird die Dickeder Nackenfalte Ihres Babys gemessen und Ge-fäße werden untersucht. Damit kann man Hin-weise auf eine Behinderung mit der BezeichnungDown-Syndrom bekommen. Je größer die Na-ckendicke, desto höher ist die Wahrscheinlichkeiteiner Fehlbildung. Auch bei auffälliger Nacken-dicke kann das Kind vollkommen gesund sein.
Combined-Test: 11. – 14. SchwangerschaftswocheBei diesem Test macht man eine Nackenfalten-messung und eine Hormonanalyse. Dafür wirdder schwangeren Frau Blut abgenommen. Dieser
Test gilt als die sicherste Methode zur Frühein-schätzung eines Down-Syndrom-Risikos sowieweiterer Fehlbildungen. In seltenen Fällen wirdan Stelle des Combined-Test der sogenannte Triple-Test durchgeführt. Auch hier handelt essich um eine Blutuntersuchung.
NIP-Test: ab der 10. SchwangerschaftswocheBei diesem „nicht invasiven prä-natalen Test“ (NIP) wird IhnenBlut abgenommen und analy-siert. Die Blut-Analyse dauertungefähr 2 Wochen. Danachwird eine Ultraschall-Untersu-chung mit einer Nackenfalten-Messung ge-macht. In der 12. oder 13. Schwangerschafts-Woche bespricht die Ärztin oder der Arzt denBefund mit Ihnen.
Chorionzottenbiopsie: 11. – 14. Schwangerschaftswoche
Bei dieser Untersuchung wird Gewebe aus derPlazenta untersucht, das die Ärztin oder derArzt mit einer Hohlnadel durch die Bauchdeckeentnimmt. Diese Untersuchung wird meist mitörtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) nach ei-nem auffälligen Combined-Test durchgeführt.Einige Tage danach erfahren Sie, ob Ihr KindDown-Syndrom (Trisomie 21) oder eine andereschwerwiegende Erkrankung hat.
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9. – 12. / 13. – 16. Woche
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3. + 4. Monat
Fruchtwasserpunktion (Amniozentese): 16. – 20. Schwangerschaftswoche
Bei einem auffälligen Ergebnisim Combined-Test oder im Triple-Test kann eine Fruchtwasser -untersuchung durchgeführt wer-den. Bei der Untersuchung wirdeine dünne Hohlnadel durch dieBauchdecke und Fruchtblase ge-
führt und Fruchtwasser entnommen. Die Unter-suchung lässt genaue Rückschlüsse über gene-tische Veränderungen zu, beinhaltet aber auchdas Risiko einer Fehlgeburt zu 0,5% bis 1%.
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Organscreening: 20. – 22. SchwangerschaftswocheMittels einer umfangreichen Ultraschallunter-suchung werden innere Organe wie Gehirn,Herz, Nieren sowie Arme, Beine und Körperformauf Auffälligkeiten untersucht.
GUT ZU WISSEN!Etwa 97% der Kinder kommen gesund und ohne Behinderung zurWelt! Überlegen Sie dennoch, bevor Sie einer Untersuchung zustimmen,wie Sie mit einer schweren Erkrankung oder Behinderung umgehenwürden. Bei einer schweren Behinderung ist ein Schwangerschaftsab-bruch in Österreich auch nach dem 3. Schwangerschaftsmonat möglich.Sind Sie unsicher? Dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle fürFrauen (siehe Anhang)!
4. Monat(13. – 16. Woche der Schwangerschaft)
Alle Organe Ihres Kindes sind fertig ausgebildetund müssen nur noch an Größe zunehmen. Au-genbrauen und Haare beginnen zu wachsen. AmEnde des Monats ist Ihr Baby ungefähr so großwie eine Avocado. Es ist schon sehr verspieltund kann sogar am Daumen lutschen.
Bei vielen Frauen wird jetztihre Schwangerschaft sichtbar.Der Bauch fängt an sich zurunden. Cremen Sie sich täg-lich ein. Mittel gegen Schwan-gerschaftsstreifen gibt es inder Apotheke oder Drogerie. Siekönnen auch normales Olivenöl nehmen.
ACHTUNG0Es ist wichtig, dass Sie die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung biszum Ende der 16. Woche durchführen lassen.
17. – 20. Woche
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5. Monat
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5. Monat(17. – 20. Woche der Schwangerschaft)
Ihr Kind bewegt nun Arme, Hände, Beine undFüße immer gezielter. Es trinkt täglich ungefähreinen halben Liter Fruchtwasser. Man bezeich-net das Baby nun auch als Fötus. In der 18. –22. Schwangerschaftswoche machen Sie die 2.Ultraschalluntersuchung. Dabei wird die Größedes Fötus gemessen und seine Entwicklung be-urteilt. Außerdem kann Ihre Ärztin oder Ihr Arztvielleicht schon erkennen, ob Ihr Baby ein Mäd-chen oder ein Bub ist.
In der 18. bis 20. Schwangerschaftswoche spü-ren Sie zum ersten Mal die Bewegungen IhresKindes. Das zarte Klopfen überrascht vieleFrauen. Ein Ziehen im Bauch soll Sie nicht beun-ruhigen: Die Muskeln der Gebärmutter ziehensich dabei für Sekunden zusammen. Der Bauchwird dabei ganz hart.
Melden Sie sich für einen Geburtsvorbereitungs-kurs an. Sie erhalten wichtige Informationenzum Verlauf der Geburt, Atemtechniken und vie-
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les mehr. Wenn möglich, machen Sie den Kursin jenem Krankenhaus, wo Sie Ihr Kind zur Weltbringen möchten. In vielen Kursen sind auchwerdende Väter gern gesehen!
Die Familienhebammen der MA 15 bieten kostenlos Geburtsvorberei-tung, Einzel- und Paarberatung, Stillgruppe, Babytreff, Rückbildungs-gymnastik an. Beratung und vielfältige Angebote gibt es auch im Heb-ammenzentrum (siehe Anhang).
Betreuung durch eine HebammeJede Frau kann die Hilfe einer Hebamme in An-spruch nehmen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontaktauf. Manche Hebammen haben einen Vertragmit der Krankenkasse. Diese Leistungen sindfür Sie kostenlos. Eine Hebamme ohne Kassen-
! GUT ZU WISSEN
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17. – 20. / 21. – 24. Woche
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5. + 6. Monat
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vertrag müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Sie erhalten dann 80% desKassentarifs von der Krankenkasse zu-rück. Sollten Sie eine ambulante Ge-burt oder eine Hausgeburt pla nen,kann eine Hebamme Sie bereits in derSchwangerschaft begleiten. Mehr In-formationen da zu finden Sie in der
„Hebammenbroschüre“. Die Broschüre finden Siein jeder geburtshilflichen Ambulanz.
Baby
GUT ZU WISSEN!Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche können Sie überden Mutter-Kind-Pass eine kostenlose Hebammenberatung in Anspruchnehmen. Nutzen Sie dieses Angebot!
6. Monat(21. – 24. Woche der Schwangerschaft)
Der Fötus sieht bereits aus wie ein „richtiges“Baby. Es kann jetzt hören und ist etwa 25 Zenti-meter groß. Viele Babys bekommen durch dasSchlucken von Fruchtwasser Schluckauf. IhrBauch bewegt sich dann in kurzen, regelmäßi-gen Abständen.
Die üblichen Beschwerden wie Übelkeit, Blasen- druck und Müdigkeit sind meist verschwunden.Genießen Sie diese Zeit!
IHRE RECHTE§
Sie erhalten spätestens jetzt von Ihrer Ärztinoder Ihrem Arzt eine aktuelle Bestätigung überden Entbindungstermin. Diese sollten Sie bis12 Wochen vor der Geburt an Ihrer Arbeitsstelleabgeben. Damit erinnern Sie an den Beginn desMutterschutzes.
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25. – 28. / 29. – 32. Woche
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7. + 8. Monat
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7. Monat(25. – 28. Woche der Schwangerschaft)
Am Ende des 7. Monats misst Ihr Baby etwa 35bis 38 Zentimeter. Es kann nun die Augen öff-nen. Wenn es von außen einen hellen Lichtstrahlbemerkt, dreht es den Kopf dorthin. Ihr Kindtrainiert mit kleinen Atemzügen seine Lungen.
Bei vielen Frauen lagert sich in dieser Zeit Was-ser im Körper ein. Bis zur Geburt könnten Sie
außerdem von Beinkrämpfen,Hämorrhoiden, Krampfadernund Juckreiz am Bauch geplagtwerden. Vermeiden Sie langes Stehenund Sitzen, lagern Sie die Beine
oft hoch. Sie sollten sich viel bewegen und vieltrinken. Stützstrümpfe helfen gegen Krampf-adern. Leichte Beschwerden sind in der Schwan-gerschaft normal, es können sich aber auchKrankheiten entwickeln:
Baby
Mama
Diabetes (Zuckerkrankheit): Bei einer leichten Formgenügt eine Diät. Verbessern sich die Blutzu-
ckerwerte nicht, erfolgt eine Behandlung mitInsulin. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie bera-ten. Nach der Schwangerschaft ist das Problemmeist vorbei.
Infektionen: Es besteht ein höheres Risiko fürHarnwegsentzündungen und Infektionen imScheidenbereich. Gehen Sie sofort zu Ihrer Ärz-tin oder Ihrem Arzt bei: brennendem Schmerzbeim Wasserlassen, Verfärbung des Urins, Fie-ber, juckendem Ausfluss und geröteter, bren-nender Schleimhaut.
8. Monat(29. – 32. Woche der Schwangerschaft)
Im Normalfall dreht sich IhrBaby jetzt in die Geburtsposi-tion und liegt dann mit demKopf nach unten. Es wiegt 1500bis 1800 Gramm und misst un-gefähr 40 Zentimeter. Es kannsich nicht mehr viel bewegen, weil der Platz enger geworden ist. Ab der 30. Woche sieht der Mutter-Kind-Pass die 3. Ultraschallunter-suchung vor.
29. – 32. Woche
Gegen Ende des 8. Monats macht sich bei vielenFrauen Kurzatmigkeit be-merkbar Da Ihre Gebär-mutter nun fast an IhrenBrustkorb reicht, bekom-men Sie schwerer Luft.Liegen Sie nun möglichstnicht auf dem Rücken.
Seitliches Liegen – eventuell mit einem Kissenzwischen den Oberschenkeln – ist jetzt am an-genehmsten.
Mama
8. Monat
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IHRE RECHTE§Normalerweise beginnt 8 Wochen vor der Ge-burt der Mutterschutz. Sie dürfen nicht mehrarbeiten. Vor Beginn des Mutterschutzes erhal-ten Sie von Ihrer Arbeitsstelle eine Abrechnungüber Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Im Mutterschutz erhalten Sie Wochengeld vonIhrer Krankenkasse. Das Wochengeld müssenSie dort auch beantragen. Dazu nehmen Sie diesogenannte „Arbeits- und Entgeltbestätigung“von Ihrer Firma, die ärztliche Bestätigung überden Entbindungstermin und den Mutter-Kind-Pass mit. Die Höhe des Wochengeldes entsprichtdem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 vol-len Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.
Aus medizinischen Gründen kann Ihre Ärztinoder Ihr Arzt auch schon früher einen „vorzei- tigen Mutterschutz“ empfehlen. Diese ärztlicheBestätigung müssen Sie der Amtsärztin, demAmtsarzt oder dem Arbeitsinspektorat vorlegen.Diese entscheiden dann über die „Freistellung“.Sie erhalten ein „Dienstfreistellungszeugnis“,das Sie an Ihrer Dienststelle abgeben. Ab diesemZeitpunkt bekommen Sie „Wochengeld“ von derGebietskrankenkasse.
Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, gilt auch fürSie die Schutzfrist und Sie erhalten Wochengeldvon der Gebietskrankenkasse. Ihr Anspruch aufArbeitslosengeld oder Notstandshilfe ruht wäh-rend des Mutterschutzes.
33. – 36. Woche9. Monat
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9. Monat(33. – 36. Woche der Schwangerschaft)
Das Gewicht Ihres Babys wird bis zur 36. Wocheauf 2500 bis 2750 Gramm ansteigen. Wenn sichIhr Baby bis jetzt noch nicht gedreht hat undder Kopf noch oben liegt, befindet es sich in der Beckenendlage (Steißlage). Seltener ist eine
Schräg- oder Querlage. Es gibtverschiedene Möglichkeiten, dasKind zu einer Drehung zu „be-wegen“, wie Akupunktur. Fra -gen Sie Ihre Frauenärztin, Ihren
Frauenarzt oder Ihre Hebamme.
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Gegen Ende des 9. Monats bereiten SenkwehenSie langsam auf die Geburt vor. Diese haben denVorteil, dass Sie wieder besser Luft bekommen.Das zusätzliche Gewicht, das Sie mit sich he-rumtragen, erschöpft Sie schnell. Lassen Siesich mehr Zeit!
Eine Damm-Massage erspart Ihnen vielleichteinen Dammriss. Der Damm ist der Bereich zwi-schen Scheide und After und kann durch Deh-
nung bei der Geburt einreißen. Durch Massierenwird der Damm elastischer. So geht’s: NehmenSie Oliven- oder Weizenkeimöl. Massieren Siediesen Bereich einmal pro Tag etwa 5 Minuten.
Akupunktur kann die Wehenschmerzen erleich-tern: „Genadelt“ wird von Ärztinnen, Ärzten oderHebammen ab der 35. Schwangerschaftswoche.Damit kann die Öffnung des Muttermundes be-schleunigt und eine kürzere Geburtsdauer er-reicht werden. Die Kosten müssen Sie meistselbst tragen.
Gut vorbereitet?Haben Sie schon entschieden, wen Sie bei derGeburt dabei haben wollen? Ihr Partner, einegute Freundin oder auch die eigene Mutter kön-
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33. – 36. Woche
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nen Sie unterstützen: Mut machen, Hand halten,Stirn kühlen, ... Packen Sie den „Klinik-Koffer“,denn es kann bald losgehen.
Das muss in den Klinik-Koffer:nnnnnn
Mutter-Kind-Passe-cardHausschuheBademantel und Badeschlapfen2 Still-BHs Socken, Toiletteartikel, Fön
Meist werden Stilleinlagen, Binden, Nachthem-den und Handtücher von der Klinik zur Ver fü- gung gestellt.
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9. Monat
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Die Stadt Wien (MA 11) begrüßt Ihr Baby mit einemWickelrucksack, der nützliche Informationen enthält.Sie können den Rucksack schon in der Schwanger -schaft in einem der 9 Eltern-Kind-Zentren der StadtWien abholen (siehe Anhang). Sie brauchen dazuIhren Mutter-Kind-Pass.
DIP/avato
V ©
Das braucht Ihr Baby für den Heimweg: 1 Body1 Strampelanzug1 Jäckchen oder Pullover (je nach Jahreszeit)
Socken, Mütze, Handschuhe1 KuscheldeckeBabyschale fürs Auto (können Sie auch vonARBÖ oder ÖAMTC ausleihen)
Auch Papa bekommt ein Kind!Lassen Sie Ihren Partneran Ihrer Schwangerschaftund an der Geburt teilha-ben. Die Anwesenheit desVaters bei der Geburt kannIhrer Partnerschaft guttun und stärkt die Bin-dung zwischen Vater undKind.
Aufgaben für werdende Väter:
Fahren Sie probeweise den Weg ins Kranken-haus. Wie lange brauchen Sie hin? Wo könnenSie parken? Welcher Eingang ist der Richtige?
Schreiben Sie eine Liste, wem Sie nach derGeburt die freudige Nachricht mitteilen wol-len.
Und denken Sie auch an ein kleines Geschenkfür Ihre Partnerin!
! GUT ZU WISSEN
37. – 40. Woche
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10. Monat
10. Monat(37. – 40. Woche der Schwangerschaft)
Endspurt! Aus einer winzigen Ei- und Samen-zelle hat sich ein kleiner Mensch entwickelt. IhrBaby nimmt noch einmal an Gewicht zu. Es wirdbei der Geburt zwischen 2500 und 4500 Grammwiegen und 48 bis 54 Zentimeter lang sein. Esbekommt jetzt viel Nahrung im Mutterleib, umdamit nach der Geburt einige Zeit auszukom-men. Denn meistens dauert es einige Tage, bisdie Mutter ausreichend Milch hat, um ihr Babyzu versorgen.
Ab dem errechneten Geburtstermin wird IhreÄrztin oder Ihr Arzt Sie in kürzeren Abständenzur Kontrolle der Herztöne des Kindes (CTG)einbestellen.
Baby
Mama
Die letzten Tage können un-endlich lang werden. LassenSie sich von einer Freundineinladen, gehen Sie mit Ih-rem Partner ins Kino oderschön essen. Nach der Ge-
burt dauert es eine Weile, bis Sie das alles wieder unternehmen können.
Die Geburt im Krankenhaus:Ein Großteil der Frauenbringt ihr Kind in einemKreißsaal (Kreißbett) zurWelt. Zusätzliche Hilfensind Gebärhocker und Ge-bärseil: Dabei wird die Schwerkraft genützt, umden Geburtsvorgang zu erleichtern. MancheKrankenhäuser bieten die Möglichkeit einerWassergeburt. Das warme Wasser hilft die Mus-keln des Beckenbodens zu dehnen.
Jede Geburt ist mit Schmerzen verbunden. Aberdenken Sie daran: Jede überstandene Wehebringt Sie Ihrem Kind ein Stück näher! Solltendie Schmerzen für Sie unerträglich sein, danngibt es Möglichkeiten zur Schmerzlinderung.Meist wird ein Kreuzstich, die sogenannte Peri-duralanästhesie (PDA), durchgeführt. Dazu wirdein Betäubungsmittel in die Nähe der Rücken-marksnerven gespritzt, Sie bleiben aber bei vol-lem Bewusstsein. Vor- und Nachteile sollten Siemit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.
Manchmal ist aus medizinischen Gründen einKaiserschnitt nötig. Dabei wird das Baby imOperationssaal mittels Bauchschnitt aus der
Die GeburtWenn ein Baby kommt!
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Gebärmutter geholt. Dies geschieht meist unterregionaler Betäubung („Kreuzstich“). Frauen mitKaiserschnitt bleiben in der Regel länger imKrankenhaus und bekommen schmerzstillendeMedikamente, die sich jedoch nicht auf die Mut-termilch auswirken.
Die GeburtDas Baby kommt, wann es will … Die Entbin-dung fällt selten genau auf den errechneten Tag.Sollte das Baby bis zur 42. Schwangerschafts-woche nicht von selbst kommen wollen, wirddie Geburt meist künstlich eingeleitet.
Wann müssen Sie ins Krankenhaus?Drei Hinweise sprechen für einen baldigen Ge-burtsbeginn: n
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der Abgang des Schleimpfropfs, der blutigsein kann, das Platzen der Fruchtblase und auslaufendesFruchtwasser unddie echten Geburtswehen.
Wenn zwischen den Wehen regelmäßig nur mehr10 Minuten Abstand liegen, sollten Sie sich aufden Weg ins Spital machen.
Die Phasen der Geburt
1. Eröffnungsphase: Die längste von allen 3 Ge-burtsphasen kann bis zu 12 Stunden dauern.Atemübungen und Entspannungstechniken,auch eine warme Dusche helfen bei starkenSchmerzen.
2. Übergangsphase: Der Muttermund hat sichschon 9 bis 10 Zentimeter geöffnet. Die Wehentreten nun in kürzeren Abständen auf. Nützen
0 ACHTUNGBei jeder 10. Schwangeren platzt die Fruchtblase, bevor die Wehen einsetzen. Rufen Sie die Rettung und lassen Sie sich liegend ins Kran-kenhaus bringen!
Rund ums Stillen
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Sie die Zeit zwischen den Wehen, um sich aus-zuruhen. Atmen Sie gleichmäßig, damit Ihr Babygenug Sauerstoff bekommt.
3. Austreibungsphase:Wenn sich der Muttermundvollständig geöffnet hat, sorgen die Presswehen
dafür, dass Ihr Kind durchden Geburtskanal gescho-ben wird. Eine Ärztin, einArzt oder eine Hebammewird Sie anleiten und Ihnensagen, wann Sie pressen sol-len und wann Sie sich aus-
ruhen dürfen. Die Pressphase ist besondersschmerzhaft, aber im Normalfall nach 20 bis 40Minuten überstanden. Sie haben es geschafft,Ihr Kind ist da! Das Baby wird Ihnen auf denBauch gelegt, damit Sie die erste Zeit miteinan-der genießen können.
Wenn ein Baby kommt!
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Nachgeburtsphase:Nachwehen sorgendafür, dass sich diePlazenta von derGe bärmutter ab-löst. Ein eventuel-ler Dammriss oderDammschnitt wird jetzt versorgt. Nachwehenwerden Sie vereinzelt noch Tage nach der Geburthaben. Sie sorgen dafür, dass sich die Gebär-mutter wieder zurückbildet.
Rund ums StillenIn den ersten Lebensmonaten ist Muttermilchdie beste Ernährung für Ihr Baby. Stillen hatviele Vorteile. Muttermilch steht zu jeder Tages-zeit zur Verfügung, ist kostenlos und hat immerdie richtige Temperatur. Stillen schützt Ihr Kindvor Krankheitserregern und späteren Allergien.Haben Sie Geduld, wenn es mit dem Stillen nicht
sofort klappt: In jedem Spital gibt es eine Still-beraterin. Vergessen Sie nicht: Stillen bedeutetnicht nur Nahrungsaufnahme für Ihr Kind. Siebieten ihm damit Liebe, Schutz und Geborgen-heit.
Legen Sie Ihr Baby schon im Kreißsaal an. Meistschießt am 2. oder 3. Tag nach der Geburt die
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Milch ein. Die Vormilch (Kolostrum) ist dick- flüssig und gelb und schützt Ihr Baby vor Krank-heiten. Nach etwa 2 Wochen hat sich die reifeMuttermilch gebildet. Diese reicht für die ersten6 Monate, ohne dass Sie zufüttern müssen.
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Legen Sie Ihr Baby oft an, dann fließt die Milch umso reichlicher. Er-nähren Sie sich gesund und trinken Sie ausreichend. Wenig Kaffee!Keine Zigaretten, kein Alkohol!
Manche Frauen möchten oderkönnen nicht stillen, z. B. wegenErkrankungen. In diesem Fallbrauchen Sie sich keine Sorgenzu machen. Die Fertigmilchpro-dukte sind den Bedürfnissen Ih-
res Kindes angepasst. Lassen Sie sich im Spitalvon einer Hebamme, von der Kinderärztin oderdem Kinderarzt beraten. Achten Sie auf Sauber-keit und verwenden Sie zum Anrühren der Nah-rung nur abgekochtes Wasser.
Die erste Zeit nach der Geburt
Das WochenbettDas Wochenbett dient zur Ihrer Erholung! DieGebärmutter bildet sich wieder zurück. Nachder Ablösung der Plazenta entsteht eine Wund-fläche, die noch einige Zeit blutet. Sollte dieseBlutung stark zunehmen oder länger als 6 Wo-chen dauern, dann gehen Sie bitte zu Ihrer Ärz-tin oder Ihrem Arzt.
! GUT ZU WISSEN
0 ACHTUNGStillen schützt nicht vor einer neuen Schwangerschaft. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Verhütungsmöglichkeiten auf-klären.
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Da in der Schwangerschaft Ihre Bauchmuskelnund der Beckenboden stark beansprucht wur-den, ist Rückbildungsgymnastik wichtig. Diesbeugt Blasenschwäche (Inkontinenz) oder Ge-bärmuttersenkung vor. Dazu bekommen Sie imSpital nähere Informationen.
Auch Ihr Baby muss sich umstellen: Sein kleinerKörper ist noch nicht ganz ausgereift, das Ver-dauungssystem entwickelt sich erst. Darum haben viele Babys in den ersten 3 Monatenkrampfartige Schmerzen im Bauchbereich (Ko-liken). Diese verschwinden meist von alleinewieder. Wenn die Krämpfe zu heftig werden, ge-hen Sie zu Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarztoder wenden Sie sich an die Elternberatungs-stellen der Stadt Wien. Das Baby hat noch kei-nen Tag- und Nachtrhythmus. Es wird mit derZeit lernen in der Nacht durchzuschlafen. VieleMütter sind durch den großen Schlafmangel erschöpft und gereizt.
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TIPP!Schlafen Sie auch dann, wenn Ihr Baby schläft. Jetzt brauchen Sie Unterstützung! Bitten Sie Familienangehörige oder Freundinnen, fürSie da zu sein.
Warum Babys schreienBabys weinen und schreien, um uns ihren Hunger, Durst, Müdigkeit und Schmerzen mit-zuteilen. Spannungen in der Familie, Nervosität
oder Ungeduld beunruhigen Ihr Baby. Wenn IhrKind weint, müssen Sie es unbedingt in den Armnehmen, beruhigen und trösten. Aber: Sollte IhrBaby ausgiebig über viele Stunden hinwegschreien und sich nicht beruhi-gen lassen, suchen Sie Hilfe. DerBesuch in einer Schreiambulanzist hilfreich. Dort lernen Sie, mit einem schreienden Kind umzu-gehen (siehe Anhang).
ACHTUNG0Babys niemals schütteln! Schütteln verursacht schwere gesundheitli -che Schäden und kann im schlimmsten Fall sogar zum Tod eines Babysführen.
Seelische UmstellungSchwangerschaft und Geburt verändern Ihr Leben. Wenn Sie nach der Geburt traurig odergerührt sind und überwältigt von all demNeuen, dann ist das ganz normal. Halten dieseStimmungsschwankungen über Monate an,dann kann eine nachgeburtliche (postpartale)Depression vorliegen. Dies trifft auf 10 bis 20%der Frauen zu.
Woran erkennen Sie eine Depression?Fühlen Sie sich ständig traurig?Bereitet Ihnen nichts Lust und Freude?Sind Sie sehr gereizt und ängstlich?
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Können Sie nicht schlafen?Haben Sie Schwierigkeitensich zu konzentrieren?
Sie sollten auf jeden Fall psychologi-sche Hilfe suchen. Sprechen Sie mitIhrer Frauenärztin, Ihrer Hebammeoder Ihrem Kinderarzt. Beratungs-stellen finden Sie im Anhang.
Amtswege nach der GeburtDie Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamtinnerhalb einer Woche gemeldet werden. Sie bekommen dort die wichtigsten Unterlagen fürIhr Kind: Geburtsurkunde und Staatsbürger-schaftsnachweis. Ehe liche Kinder bekommendie Staatsbürgerschaft des Vaters oder der Mut-ter, uneheliche Kinder die Staatsbürgerschaftder Mutter. Bei nichtösterreichischer Staats- bürgerschaft muss der Nachweis, das ist meistder Pass, im jeweiligen Konsulat ausgestelltwerden. Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, gibt es außerdem ein Doku -ment über die Anerkennung der Vaterschaft des Mannes.
Für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Perso-nalausweis fallen innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt Ihres Kindeskeine Gebühren an.
Ein 2. wichtiger Schritt ist die „Wohnsitzanmel-dung“. Diese kann gleichzeitig mit der Anzeigeder Geburt beim Standesamt erfolgen. Manch-mal können auch alle Formalitäten in der Wo- chen bettstation durchgeführt werden. Erkundi -gen Sie sich bei Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihrem Sozialarbeiter im Spital.
TIPPBitten Sie doch Ihren Partner oder einen Familienangehörigen dieseAmtswege zu übernehmen! Nähere Informationen finden Sie im Internetunter www.help.gv.at.
FamilienbeihilfeFür jedes Kind bekommen Eltern Familien -beihilfe, unabhängig von Beschäftigung oderEinkommen. Eltern und Kind müssen in einemgemeinsamen Haushalt leben. Der Lebens -mittelpunkt muss in Österreich sein. Die Höheder Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alterdes Kindes und der Anzahl der Kinder. Sie wirdmonatlich ausbezahlt.
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bean-tragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder direkt überdas Internet (www.finanz online.at). Die Familien-beihilfe bekommt vorrangig die Mutter. Für denAntrag brauchen Sie die Geburtsurkunde undden Meldezettel des Kindes und Ihren eigenenMeldezettel.
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! GUT ZU WISSEN
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KinderbetreuungsgeldDas Kinderbetreuungsgeld können Sie ab dem
Tag der Geburt Ih-res Kindes bean-tragen. Ausbezahltwird dieses imAn schluss an das„Wochen geld“. Siemüssen dazu Ih reKrankenkasse auf -suchen.
Für Geburten ab 1.3.2017 gilt das neue Kinder-geldkonto. Sie können zwischen zwei Systemenwählen:
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pauschales Kinderbetreuungsgeld-Kontoeinkommensabhängiges Kinder -betreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschal-system) steht Ihnen unabhängig von einervorherigen Erwerbstätigkeit zu. Hierbei kön-nen Sie die Bezugsdauer innerhalb eines vor-gegebenen Rahmens flexibler wählen. DieHöhe hängt davon ab, wie viele Monate SieKinderbetreuungsgeld beziehen. Die maxi-male Dauer beträgt 35 Monate, die kürzesteDauer beträgt 12 Monate, abhängig davon obein oder beide Elternteile Kinderbetreuungs-geld beziehen.
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Beim einkommensabhängigen Kinderbetreu-ungsgeld müssen Sie in den letzten 6 Monatenvor der Geburt durchgehend erwärbstätig ge-wesen sein. Es beträgt 80% des (fiktiven) Wo-chengeldes: maximal 2.000 Euro monatlich.Die Dauer beträgt 14 Monate, wenn beide Elternteile sich abwechseln.
Außerdem gibt es die Möglichkeit eines Part-nerschaftsbonus oder eines Familienzeitbonus.
Genaueres dazu finden Sie in der Fachbroschüre„Kinderbereuungsgeld“ des Bundesministeri-ums für Familien und Jugend (siehe Anhang).
GUT ZU WISSENEs gibt einen Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner auf der Homepagedes Bundesministeriums für Familien und Jugend (siehe Anhang). Die-ser hilft Ihnen bei der Wahl der besten Variante, dort finden Sie auchInformationen zur Zuverdienstgrenze.
ACHTUNGSie müssen sich für eines der beiden Systeme entscheiden und könnendieses nach der Beantragung grundsätzlich nicht mehr ändern. DieseEntscheidung bindet somit beide Elternteile. Ein Wechsel zwischen denElternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist höchstenszweimal möglich. Wenn Sie während des Bezugs von Kinderbetreu-ungsgeld arbeiten, dürfen Sie nur einen bestimmten Betrag verdienen!
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Elternkarenz8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes endetnormalerweise der Mutterschutz. Nach einemKaiserschnitt, bei einer Mehrlingsgeburt odereiner Frühgeburt ist dies erst 12 oder 16 Wochennach der Geburt der Fall.Möchten Sie gleich danach Elternkarenz (An-spruch auf Dienstfreistellung) oder Elternteil-zeit in Anspruch nehmen, dann müssen Sie nochwährend des Mutterschutzes Ihrer ArbeitsstelleBescheid geben. Das gilt auch für Ihren Partner,wenn er in Elternkarenz geht. Sie müssen auchmitteilen, wie lange Ihre Karenz bzw. Eltern-teilzeit dauern wird. Die Arbeiterkammer hatdazu einen Musterbrief entwickelt (siehe Home-page der Arbeiterkammer im Anhang).
Teilung der Elternkarenz Mutter und Vater haben Anspruch auf Eltern-karenz. Jener Elternteil, der Karenz in Anspruchnimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamenHaushalt leben. Die Eltern dürfen allerdings nicht gleichzeitigin Karenz gehen (Ausnahme: ein Monat über-lappend beim erstmaligen Wechsel). Sie habenjedoch die Möglichkeit, die Karenz zweimal zuteilen und abwechselnd in Anspruch zu nehmen.Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate dau-ern. Wenn der Vater auch in Karenz gehenmöchte, sollte er dies spätestens 3 Monate vor
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Ende Ihrer Karenz schriftlich bekannt geben.Der Kündigungsschutz wird ab Meldung der Ka-renz wirksam. Frühestens ist das 4 Monate vorBeginn der Karenz möglich.Die Karenz können Sie ma-ximal bis zum vollendeten2. Lebensjahr des Kindes inAnspruch nehmen. Somitmüssen Sie spätestens am2. Geburtstag Ihres Kindeswieder arbeiten gehen. Der Kündigungsschutzgilt immer bis zum Ende der 4. Woche nachEnde der Karenz. Wenn Sie Ihrer Arbeitsstelleursprünglich eine kürzere Karenzdauer gemel-det haben, können Sie Ihre Karenz einmalig ver-längern. Sie müssen diese Änderung in der Regelspätestens 3 Monate vor dem Ablauf der ur-sprünglich gemeldeten Karenz bekannt geben.
ACHTUNG0Änderungen sollten Sie Ihrer Arbeitsstelle immer schriftlich mitteilen.
ElternteilzeitIn Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigungbis zum 7. Geburtstag des Kindes. Sie müssenmindestens 3 Jahre im selben Betrieb beschäf-tigt sein. Den Anspruch auf Elternteilzeit habensowohl Mutter als auch Vater. Beginn, Dauer und
Der Mutter-Kind-Pass
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Ausmaß der reduzierten Arbeitszeit müssen SieIhrer Arbeitsstelle schriftlich, spätestens 3 Mo-nate vor Antritt bekanntgeben. Die Arbeiterkam-mer hat dazu einen Musterbrief entwickelt (sieheHomepage der Arbeiterkammer im Anhang).
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TIPP!Beschäftigen Sie sich schon während der Karenz mit Ihrem Wieder-einstieg und halten Sie Kontakt zu Vorgesetzten und Kolleginnen oderKollegen. So bleiben Sie auf dem Laufenden und finden schnellerwieder den Anschluss.
Finanzielle UnterstützungenDie Stadt Wien (MA 11) unterstützt einkommens -schwächere Familien mit Neugeborenen in die-ser oft schwierigen Lebenssituation in Form desFamilienzuschusses (siehe Anhang).
Auch Hilfsorganisationen wie Caritas, Volkshilfeoder Hilfswerk Österreich bieten für die Zeit imKrankenhaus und die ersten Wochen daheimUnterstützung im Haushalt und bei der Kinder-betreuung an. Die Kosten für diese Familienhilfekann unter bestimmten Voraussetzungen zurGänze oder zum Teil übernommen werden.
Alleinstehende Elternteile oder Familien mit ge-ringem Einkommen können unter bestimmtenVoraussetzungen auch eine Beihilfe zum (pauscha-len) Kinderbetreuungsgeld beantragen.
Darüber hinaus gibt es den Familienhärteaus-gleichsfonds. Dieser unterstützt mit einer ein- maligen finanziellen Überbrückungshilfe hilfe-bedürftige Familien in einer unverschuldetenNotsituation.Weitere Informationen zur Beihilfe sowie zumFamilienhärteausgleich erhalten Sie beim Fa-milienservice des Familienministeriums (sieheAnhang).
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen des KindesDie 1. Untersuchung IhresBabys muss grundsätz-lich in der ersten Le-benswoche vorgenom-men werden und findetmeist im Krankenhausstatt. Es wird auch eineUltraschalluntersuchung der Hüfte und ein Hör-test gemacht.
2. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung: 4. – 7. WocheJetzt werden Gewicht, Körpergröße und Kopf-umfang Ihres Kindes gemessen. Die Augen wer-
Der Mutter-Kind-Pass
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den untersucht und eine orthopädische Unter-suchung (Wirbelsäule, Hüften, Arme, Beine,Füße) wird durchgeführt. Auch die erste Imp-fung (Rotavirus-Schluckimpfung) sollte nunstattfinden. Ganz hinten im Mutter-Kind-Passfinden Sie den Impfpass Ihres Kindes. Hier wer-den alle Impfungen eingetragen.
3. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung: 3. –5. LebensmonatKoordination und Haltung sowie das Wachstumdes Babys werden untersucht.
4. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung: 7.– 9. LebensmonatNeben der üblichen Messung von Körper -
ge wicht, Größe undKopfumfang prüftIhre Ärztin oder IhrArzt, ob Ihr Kind Be-wegungsstörungenhat. Herz und Lungewerden abgehört. Diegeistige Entwicklungwird aufgrund ver-schiedener Reaktio-nen beobachtet. EinSchwerpunkt dieserUntersuchung ist dieHals-Nasen-Ohren-Untersuchung.
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5. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung: 10.–14. LebensmonatDabei werden die äußeren Geschlechtsorgane,die Reflexe sowie die Herz- und Atmungsfunk-tion untersucht. Wichtig ist zu diesem Zeit-punkt, wie sich das Gehör, die Sehkraft und dieSprache Ihres Kindes entwickeln. BesondereAufmerksamkeit gilt den neuen Fähigkeiten desKindes: Krabbeln, Sitzen, Gehversuche etc.
ACHTUNGBereits wenn Sie das Kinderbetreuungsgeld beantragen, müssen Siedie 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und die 1. Mut-ter-Kind-Pass-Untersuchung Ihres Kindes nachweisen.Die 2. bis 5. Untersuchung müssen Sie spätestens am Ende des 15. Lebensmonats Ihres Kindes bei der Krankenkasse vorlegen. Dasist wichtig, damit Sie das Kinderbetreuungsgeld auch weiter in vollerHöhe bekommen!
Weitere 4 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungenfolgen bis zur Vorschuluntersuchung Ihres Kin-des. Lassen Sie diese zum Wohle Ihres Kindesdurchführen!
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Wo Sie Hilfe finden
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Anhang
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Anhang – Wo Sie Hilfe finden
Geburtskliniken
Allgemeines Krankenhaus – AKH Wien1090 WienWähringer Gürtel 18–20 T: 01/404 00-285 30
Sozialmedizinisches Zentrum Ost – Donauspital1220 WienLangobardenstraße 122T: 01/288 02-3850
Sozialmedizinisches Zentrum Süd – Kaiser Franz Josef-Spital1100 WienKundratstraße 3T: 01/601 91-4750
Krankenanstalt Rudolf stiftung1030 WienJuchgasse 25T: 01/711 65-4712
Die oben genanntenKrankenhäuser verfügenauch über türkisch -sprachige Übersetzer- innen!
Semmelweis Frauenklinikder Krankenanstalt Rudolfstiftung1180 WienBastiengasse 36–38T: 01/476 15-3911
Krankenhaus Hietzing1130 Wien Wolkersbergenstaße 1T: 01/801 10-2294
Wilhelminenspital1160 WienMontleartstraße 37T: 01/491 50-4710
St. Josefs-Krankenhaus1130 WienAuhofstraße 189T: 01/878 44-4100
Krankenhaus Göttlicher Heiland1170 WienDornbacher Straße 20– 28T: 01/400 88-7712hier auch: Young Mum –Begleitung für schwangere Teenager
Haus Lena: 1170 WienAlsgasse 6T: 01/400 88-4406www.young-mum.at
Beratung und Angebotefür schwangere Frauen,Mütter und Eltern
FrauengesundheitszentrumFEM in der Semmelweis-Frauenklinik1180 WienBastiengasse 36–38T: 01/476 15-5771www.fem.at
FEM Elternambulanz im Wilhelminenspital1160 WienMontleartstraße 37T: 0650/546 30 66Angebote in: Deutsch,Türkisch, Farsi, Polnisch, Englisch
FrauengesundheitszentrumFEM Süd im Sozial- medizinischen Zentrum Süd1100 WienKundratstraße 3T: 01/601 91-5201Angebote in: Deutsch,Arabisch, Bosnisch/Ser-bisch/Kroatisch, Englisch,Türkisch, Somali, Rus-sisch, Tschetschenischwww.fem.at
Familienhebammen der MA 15 1030 WienSchnirchgasse 12/2Town Town, Zugang Thomas-Klestil-Platz T: 01/4000-876 37
1150 WienGeyschlägergasse 2–12 T: 01/982 25 00
1200 WienDresdner Straße 73T: 01/331 34-202 79
1220 WienLangobardenstraße 128/12T: 01/285 45 37
www.wien.gv.at/ma15/hebammen.htm
Wo Sie Hilfe finden
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Österreichisches Hebammengremium – Landesgeschäftsstelle Wien1220 WienAm Mühlwasser 95T: 01/260-5251www.hebammen.at
Hebammenzentrum – Verein freier Hebammen 1090 WienLazarettgasse 8/1B/1T: 01/408 80 22www.hebammen- zentrum.at
NANAYA – Zentrum fürSchwangerschaft, Geburt und Leben mit Kindern1070 Wien, Zollergasse 3T: 01/523 17 11www.nanaya.at
Eltern-Kind-Zentren der Stadt Wien (Elternschule,Elternberatung, Einzel- beratung, Babytreff ...Außerdem: medizinischeBeratung, Impfungen und Untersuchungendurch KinderärztInnenund Allgemein -medizinerInnen derMA15)
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Servicetelefon der MA11: 01/4000-8011Die Adressen der Eltern-Kind-Zentren finden Siein: http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/service
Hilfe bei Krisen
Seelische Gesundheit: Umgang mit Depression undAngststörung https://psychische-hilfe.wien.gv.at/site/
Sozialpsychiatrischer Notdienst T: 01/313 30
Kriseninterventions zentrum T: 01/406 95 95
24-Stunden-Frauennotruf derStadt Wien – Hilfe bei GewaltT: 01/71 71 9www.frauennotruf.wien.at
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Hilfe bei Suchtproblemen
Rauchfrei Telefon T: 0810 810 013www.rauchertelefon.at
Anton Proksch Institut – Therapiezentrum zur Behand- lung von Abhängigkeiten1050 Wien, AmbulatoriumWiedner Hauptstraße 105T: 01/880 10-1480
AKH-Drogenambulanz1090 WienWähringer Gürtel 18–20T: 01/404 00-3547
Verein Dialog –Integrative SuchtberatungModecenterstraßeModecenterstraße 14/Block A/4.Stock (EingangDöblerhofstraße 9)1030 WienT: 01/205 55 2 300
Regionales Kompetenz- zentrum (für Alkohol)Gumpendorfer Straße 1571060 WienT: 01/4000-536 40
Hilfe bei Problemen mit dem Baby
Psychosomatische Ambulanzfür Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit Schreiambu-lanz im Wilheminen spital1160 WienMontleartstraße 37T: 01/491 50-2912
Baby-Care Ambulanz Preyer’sches Kinderspital1100 WienKundratstraße 3 T: 01/601 91-2680
SMZ Baumgartner Höhe –Spezialambulanz für perinatale Psychiatrie (bei Depression nach der Geburt)1140 WienBaumgartner Höhe 1Pav. 18/2T: 01/910 60-218 20
Zentren für Entwicklungs- förderung (ZEF)Beratung und Unter- suchungen bei Entwick-lungsverzögerungen undAuffälligkeiten des Kindes verschiedenerArt – Ambulatorien fürKinder bis 10 Jahre
Wo Sie Hilfe finden
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und deren Familien
1110 WienModecenterstraße 17Objekt 2T: 01/981 21-3620
1200 WienDresdner Straße 43– 47 T: 01/981 21-3820
1220 WienLangobardenstraße 189T: 01/981 21-3220
1220 WienLieblgasse 1AT: 01/981 21-3920
Zentren für Entwicklungs- neurologie und Sozial- pädiatrie – WienerAmbulatorien des VKKJ Verantwortung und Kompetenz für besondereKinder und Jugendliche
1100 WienFernkorngasse 91T: 01/607 29 87
1150 WienGraumanngasse 7T: 01/982 61 54
1210 WienJara-Benes-Gasse 16T: 01/292 14 77www.vkkj.at
Beratungsstellen für Migrantinnen
Peregrina – Bildungs-, Beratungs- und Therapie- zentrum für Immigrantinnen1090 WienWähringer Straße 59T: 01/408 33 52Fremdsprachen: Arabisch,Armenisch, Bosnisch,Deutsch, Englisch, Fran-zösisch, Kinyarwanda, Kirundi, Kroatisch, Serbisch und Türkischwww.peregrina.at
Miteinander lernen – Beratung, Bildung und Psychotherapie für Frauen1160 WienKoppstraße 38/8T: 01/493 16 08Fremdsprachen: Englisch,Türkischwww.miteinlernen.at
LEFÖ – Beratung, Bildung undBegleitung für Migrantinnen1050 WienKettenbrückengasse 15/4T: 01/581 18 81Fremdsprachen: Englisch,Portugiesisch, Spanischwww.lefoe.at
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Orient Express – Beratungs-, Bildungs- undKultur initiative für Frauen1020 WienSchönngasse 15–17/Top 2T: 01/728 97 25Fremdsprachen: Arabisch,Englisch, Türkischwww.orientexpress-wien.com
AMBER MED – ambulantemedizinische Versorgung,soziale Beratung und Medikamentenhilfe fürMenschen ohne Kranken-versicherung – Diakonieund Rotes Kreuz1230 WienOberlaaer Straße 300–306T: 01/589 00-847www.amber-med.at
Rechtliche und sozialeFragen
Arbeiterkammer (AK) Wien –Servicehotline T: 01/501 65-0 www.arbeiterkammer.at
SozialRuf WienT: 01/533 77 77www.sozialinfo.wien.gv.at
MAG ELF – Servicetelefon der MA 11 01/4000-8011
Bundesministerium für Familien und JugendT: 0800/24 02 62www.bmfj.gv.at
Finanzamtwww.finanzonline.at
Wegweiser durch Ämter undBehörden in Österreichwww.help.gv.at
Zentralarbeitsinspektorat im SozialministeriumT: 01/711 00-6414
Genea, Caritas der Erz diözese Wien – Sozial beratung, Rechts- beratung1040 WienMommsengasse 352. StockT: 01/545 45 02Fremdsprachen: Bosnisch/Serbisch/Kroatisch, Englischwww.caritas-wien.at
Weiterführende Broschüren und Links
www.geburtsinfo.wienn Informationen zumThema Schwanger-schaft und Geburt
n Überblick über das vielfältige geburtshilf -liche Angebot der neun gemeinnützigenSpitäler
Arbeiterkammer Wienn Der Elternkalendern Elternkarenzn Elternteilzeitn Kinderbetreuungsgeldn Mutterschutzn Steuertipps für Eltern
Zu bestellen unter01/501 65 401 oderhttps://www.arbeiter-kammer.at/service/bro-schueren/BerufundFami-lie/index.html
Bundesministerium für Frauen und Gesundheitn Unser Baby kommtn Die österreichische Ernährungspyramidefür Schwangere undStillende
n Richtige Ernährung vonAnfang an – Schwanger-schaft und Stillzeit
n Impfbroschüre
Zu bestellen unter 0810/33 39 99 oder www.bmgf.gv.at/home/Service/Broschueren/
Bundesministerium für Familien und Jugendn Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner
n Familienbeihilfe-Rechner
n Pränataldiagnostik –spezielle VorgeburtlicheUntersuchungen
Zu bestellen unter0800/24 02 62 oderwww.bmfj.gv.at/service/publikationen/familie.html
Österreichisches Hebammengremiumn Hebammenbroschüre
zu bestellen unter [email protected]
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Die Broschüren desBüros für Frauen gesundheitund Gesundheitszielekönnen unter 01/4000 842 00 oder [email protected] bestellt werden:
n Eine Auszeit für IhrBaby – Informationenzu Alkohol und Rauchenfür werdende Mütter
n startklar! – Informa -tionen zu Schwanger-schaft, Geburt und Elternsein
n Ein guter Start ins Leben – Kurze Infor- mationen zur Geburt
n Psychische und sozialeBelastungen in derSchwangerschaft undnach der Geburt – EinRatgeber für Mütter,Partner und Angehörige
Wo Sie Hilfe finden
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Eine Auszeit für Ihr BabyInformation zu Alkohol und Rauchenfür werdende Mütter
Wiener Programm für Frauengesundheit
startklar!Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und Elternsein
Ein guter Start ins LebenKurze Informationen zur Geburt
Wiener Programm für Frauengesundheit
„... eigentlich sollte ich
glücklich sein ...“
Psychische und soziale Belastungen in der Schwangerschaft und nach der GeburtEin Ratgeber für Mütter, Partner undAngehörige
Wiener Programm für Frauengesundheit
Impressum:Medieninhaberin: Büro für Frauengesundheit und Gesund-heitsziele in der MA 24 – Gesundheits- und Sozialplanung der Stadt
Wien, Brigittenauer Lände 50– 54/2, 1200 Wien, T: 01/4000-842 00.
Für den Inhalt verantwortlich: FEM Süd und Büro für Frauengesund -
heit und Gesundheitsziele. Die ursprüngliche Fassung wurde unter
der Leitung von a.o. Univ.Profin Drin Beate Wimmer-Puchinger erar -
bei tet. Recherche und Text: Maga Özlem Akar. Redaktion: Maga Özlem
Akar & Maga Hilde Wolf, Frauengesundheitszentrum FEM Süd und
Maga Alexandra Grasl & Maga Drin Christina Bässler, Büro für Frauen-
gesundheit und Gesundheitsziele. Lektorat: Capito – Barrierefreie In-
formation. Layout: Maga Gisela Scheubmayr/subgrafik. Coverfoto: ©
iStockphoto. Fotos: © iStockphoto, Shutterstock. Druck: Holzhausen
Druck.
Stand: 3. Auflage, 2017
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Detaillierte Informationen zu unserem Programm, zahlreichen Frauengesundheits-themen und unseren Initiativen finden Sie
auf unserer Website.
Wiener Programm für Frauengesundheit
Ihre Gesundheit. Unser Programm.
Wir sind für Sie erreichbar:
01/4000-842 00
www.frauengesundheit-wien.at
Alle Broschüren des Wiener Programms für Frauengesundheit können auch auf der Website heruntergeladen oder unter den oben angeführten Kontaktdaten kostenlos bestellt werden.