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Wenn Kinder da sind: Stalking bei Sorgerechtsstreitigkeiten 1 Hans-Georg W. Voß AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten (Groß-Gerau) http://www.stalkingforschung.de Die Folien können auf angesehen werden ______________________________________ 1 Vortrag Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN), Berlin 24.11.2010

Wenn Kinder da sind: Stalking bei Sorgerechtsstreitigkeiten 1 Hans-Georg W. Voß AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und Gerichtsgutachten (Groß-Gerau)

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Wenn Kinder da sind:

Stalking bei Sorgerechtsstreitigkeiten1

Hans-Georg W. VoßAFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie und

Gerichtsgutachten

(Groß-Gerau)

http://www.stalkingforschung.de

Die Folien können auf

angesehen werden

______________________________________1 Vortrag Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie (DGPPN), Berlin 24.11.2010

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Der § 238 StGB (Nachstellung) im WortlautWer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich1. seine räumliche Nähe aufsucht,2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder

sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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• (2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

• (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

• (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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Nachstellung (Stalking): Tatverdächtige 2009(Quelle: Statistisches Bundesamt)

23247

18691

4556

22780

541

9

0 5000 10000 15000 20000 25000

Gesamt Tatverdächtige

männlich (80,4%)

weiblich(19,6%)

§ 238 StGB (1)

§ 238 StGB (2)

§ 238 StGB (3)

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Nachstellung (Stalking): Opfer 2009

30763

6265

24498

65

385

1218

0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 35000

Opfer gesamt

männlich (20,4%)

weiblich (79,6%)

Kinder unter 6 (0,2%)

Kinder 6 bis unter 14 (1,2%)

Jugendliche 14-18 (4 %)

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DefinitionDefinition

• „Das willentliche, wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische/ psychische Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht wird“

(Voß, Hoffmann & Wondrak, 2006)

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1. Studie: Zur Struktur von Häuslicher

Gewalt und Stalking1

900 über Internet befragte weibliche Opfer, davon 473 auswertbar (52,5 %)

Altersdurchschnitt 38 Jahre

Ex-Partner: 95,8% Männer im Mittel 42 Jahre

Zeitintervall seit Trennung im Mittel: 36 Monate

Instrument: Fragebogen zu Häuslicher Gewalt und Stalking , 526 Fragen

-----------------------------------------------------------------1 gefördert vom Weißen Ring e. V.

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Studie 1: Vorhandensein von Kindern und Effekte auf Gewalt nach der Trennung, Häusliche Gewalt und

Stalking (Einfaktorielle Varianzanalysen)

Physische Gewalt nach Trennung erhöht, wenn gemeinsame Kinder mit dem Ex-Partner vorhanden sind

Signifikante Effekte für alle Faktoren der Häuslichen Gewalt1

sowie für Stalking „Inhalt der Kommunikation“ 2, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind

schwächere Effekte, wenn auch Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind

keine Effekte, wenn nur Kinder aus einer früheren Beziehung vorhanden sind

---------------------------------------------------------------------------------------------

1 physische, psychische, sexuelle Gewalt und Gewalt gegenüber Dritten

2 unerwünschte Liebesbekundungen, Beschimpfungen, Drohungen

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2. Studie: Internetbefragung zu Stalking bei Ex-Partnern mit Kindern

200 beantwortete Fragebögen (75 Fragen)

176 Frauen, Mittelwert Alter 38,2 J.

24 Männer, Mittelwert Alter 40,2 J.

94,7% deutsche

Hauptschule 10,7%

Realschule/mittlere Reife 46,7%

Abitur 14,7%

Universität/Fachhochschule Abschluss 25,3%

Angestellte 45,3%

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Kinder

gemeinsames Kind mit Expartner: 66%

eigenes leibliches Kind: 22%

leibliches Kind des Expartners: 12%

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Gewalt nach der Trennung

0

0,5

1

1,5

2

2,5

darangehindert das

Haus zuverlassen

zu sexuellenHandlungengezwungen

Schläge Tritte Würgen gestoßenoder Haare

gezogen

Familie oderFreunden

Gewaltangetan

Keine Kinder vorhanden (Studie 1)

Kinder vorhanden (Studie 1)

Kinder vorhanden (Studie 2)

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Dauer des aktuellen Stalkings und elterlicher Status

(1) bis

1 M

(2) 1bis

<6

(3) 6 bis

<1

(4) 1 bis

2

(5) 3 bis

5

(6) > 5 Ja

hr

Stalking Dauer

0

5

10

15

20

25A

nzah

l Fäl

le

leibl.Kind d. Verfolgersleibl. Kind d. verfolgten P.gemeinsames Kind

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Zur Rolle von Kindern im Nachtrennungs-Stalking allgemein

(1) Instrumentalisierung

(2) Opferstatus und Chronifizierung

(3) „Mitläufer“ im Sorgerechtsstreit

(4) Kind wird herausgehalten

(5) Pufferfunktion

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Instrumentalisierung beginnt häufig mit ersten geäußerten

Trennungswünschen

- nachdem eine Trennung von mir angekündigt wurde: 25%,

- direkt im Anschluss an die Trennung: 47%

- nachdem ich einen neuen Partner hatte: 9%

Anlässe sind die Übergabe- und Abholsituationen im Rahmen der Umgangsregelung

- „es kam zu Auseinandersetzungen?“:

häufig: 34%, fast jedes mal: 51%

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Das Kind als Opfer

• Stalking unabhängig von Sorgerechtsentscheidung

- nach Sorgerechtsentscheidung:

es wurde schlimmer: 28%

Intensität hat sich nicht geändert: 50%

• auch vor der Trennung kam es zu Übergriffen (Häusliche Gewalt)

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Das Kind als Opfer

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Das Kind als Opfer

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Das Kind als Opfer

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Stalking als Ausdruck des Sorgerechtsstreits

• Stalking lässt nach oder hört auf, wenn sich derjenige Partner, bei dem das Kind nicht lebt, mit der familiengerichtlichen Entscheidung abgefunden hat oder diese akzeptieren kann: 19%

• weitere protektive Faktoren:

- neue Partnerin 25%

- eigene leibliche Kinder des Expartners 12%

- häufige Umgangskontakte (jede 2.Woche 24%)

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Kind ist nicht direkt betroffen• unwahrscheinlich aus systemischer Sicht

• Ergebnisse wie zuvor

• 10% sagen: das Verhältnis Expartner/Kind war warm/innig,

12,5%, es war freundschaftlich/gut nach der Trennung

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• weitere Möglichkeit zu Rolle des Kindes:

„Pufferfunktion“ im Parteienstreit und dämpfende Wirkung auf Ex-Partner-Stalking

- empirisch widerlegt (s.o.)

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gibt es protektive Faktoren? Falls ein Näherungs- und Kontaktverbot bestand, hat Ihr

Expartner sich an dieses Verbot gehalten?

• Nein 92,9%

• Ja 7,1%

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Bindungstyp Täter

sicher25%

ängstlich13%

besitzergreifend44%

zurückw eisend18%

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Welche der folgenden Veränderungen haben zu einer Minderung oder Beendigung des Stalkings geführt?

als...• ... mein Ex-Partner umgezogen ist 8,3% • ... mein Ex-Partner Hilfe erhalten hat (z.B. in

psychotherapeutischer Behandlung war) 8,3%

• ... mein Ex-Partner eine neue Partnerin hatte 25,0%

• ... sich der Lebensmittelpunkt meines Ex-Partners änderte (z.B. durch eine neue Arbeitsstelle, etc.) 8,3%