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White Paper /// April 2020 Virtuelle Vertreterversammlungen Es sind nicht nur die großen Messen, Konzerte oder Sportevents, die abgesagt werden müssen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. Auch genossenschaftliche Versammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können derzeit nicht stattfinden, denn jetzt gilt es die Gesundheit der Menschen gesamtgesellschaft- lich zu schützen. Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben und die geplanten Abstimmungsverfahren etc. nicht bis auf unbestimmte Zeit schieben zu müssen, hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Ab- milderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auch Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) vorge- nommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen.

White Paper /// April 2020 Virtuelle Vertreterversammlungen€¦ · ZZ GK-19.350_Whitepaper2020_Virtuelle Vertreterversammlung_v3.indd Created Date: 4/2/2020 11:10:20 AM

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White Paper /// April 2020

Virtuelle Vertreterversammlungen

Es sind nicht nur die großen Messen, Konzerte oder Sportevents, die abgesagt werden müssen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen.

Auch genossenschaftliche Versammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können derzeit nicht stattfinden, denn jetzt gilt es die Gesundheit der Menschen gesamtgesellschaft-lich zu schützen.

Um trotzdem handlungsfähig zu bleiben und die geplanten Abstimmungsverfahren etc. nicht bis auf unbestimmte Zeit schieben zu müssen, hat der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Ab-milderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auch Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) vorge-nommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen.

April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen

Was einer alleine nicht schafft …

Um diese theoretische Option für Genossenschaftsbanken ganz

praktisch greifbar zu machen, bietet das EREIGNISHAUS mit

einem effizienten Teilnehmermanagement, der notwendigen

Technik für stabiles Live-Streaming und sichere Abstimmungs-

verfahren online ein souveränes Angebot, dass Sie für Ihre

Mitglieder- und Vertreterversammlungen nutzen können.

Ihre Vorteile:

Ordnungsgemäße Fortführung der Geschäftstätigkeit

Zeitpläne und Fristen werden eingehalten

Generalversammlungen, Sitzungen des Vorstands oder des

Aufsichtsrats finden statt

Entscheidungen werden virtuell getroffen

Direkte und digital gesicherte Kommunikation

Die Teilnehmer entscheiden und beschließen online

Ihr Institut wahrt seine Souveränität als selbstorganisierte,

-bestimmte und -verwaltete Mitgliedervereinigung

Vollständig DSGVO-konformes Datenmanagement im Elektronischen Teilnehmermanagement Absolut rechtssichere Abwicklung durch verschlüsseltes Live-Streaming mit personalisierten Zugangscodes Sichere und zuverlässige Beschlussfassung auf Basis eines tokenbasierten Wahl-Systems

Phase 1Einladungs- und Anmeldemanagement

Backend / Administration

E-Mail-Bestätigung

Übermittlung der Mitgliederliste

Responsive Online-Anmeldung

Validierung einer Handynummer

Import und Verwaltung der Daten

Personalisierter Versand der Einladung an Mitglieder mit Link zur Online- Anmeldung und persönlichem Login-Code (postalisch oder per E-Mail)

Parallel dazu Versand des/der Abstimmungs-Token per SMS

Anmeldung zur Teilnahme mit definierten Abfragen und Datenfeldern, optional Angabe eines Vertreters, Dokumentendownload, statische Informationsseiten

Automatische Bestätigungsmail nach erfolgter Anmeldung inkl. Streaming-Link und persönlichen Zugangsdaten zur Online-Versammlung. (CheckIn-Code)

Phase 1: Einladungs- und Anmeldemanagement

Im Gesetzestext heißt es:

„Die Einberufung der Versammlung kann nun auch durch unmit-

telbare Benachrichtigung in Textform oder auf der Internetseite der

Genossenschaft erfolgen, ohne dass die Satzung der Genossen-

schaft diese Form der Einberufung vorsehen muss.“

Was bedeutet das im Idealfall? Sie übergeben uns die Daten

zum Versand der Einladung und wir erledigen den Rest!

Wie das funktioniert? Sehen Sie hier:

April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen

Phase 2Online-Zutritt und Wahlen

Live-Streaming

Wahlzettel wird im Wahl-System angelegt

Online-Abstimmung

Wahlergebnis

Gültige Abstimmungs-Token werden aus ETM exportiert und im System hochgeladen

Wahlleiter kann Wahl im System aktivieren (Umschaltung vom Live-Stream zur Wahl)

Eingabe Abstimmungs-Token durch Teilnehmer » Weiterleitung zu Wahlzettel(Bei mehreren Stimmrechten Eingabe mehrerer Token durch Teilnehmer nacheinander)

Abstimmung endet nach einer definierten Zeit(bestimmt durch Wahlleiter)

Ergebnisse werden angezeigt» Download/Export der Ergebnisse

Im Gesetzestext heißt es:

„Abweichend von § 43 Abs. 7 S. 1 GenG können Beschlüsse auch

dann schriftlich oder in elektronischer Form gefasst werden, wenn

dies in der Satzung nicht vorgesehen ist.“

Was bedeutet das im Idealfall? Wir streamen Ihre Veranstaltung

online und stellen Ihnen für den Wahlvorgang einen gesicherten

Webspace zur Verfügung, in dem Ihre Wahlberechtigten daten-

schutzkonform ihre Stimmrecht ausüben können.

Wie das funktioniert? Sehen Sie hier:

Phase 2: Online-Zutritt und Wahlen

April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen

Phase 3Follow Up

Alle bleiben informiert.

Denn am Ende geht es darum, Einigkeit und Verständnis

herzustellen und zu dokumentieren. Follow Up E-Mail

Alle Mitglieder erhalten eine Follow Up E-Mail mit den Ergebnissen der Versammlung und der Wahlen. Ggfs. werden Dokumente, Protokolle o.ä.

zum Download zur Verfügung gestellt.

Phase 3: Follow Up

April 2020 / Virtuelle Vertreterversammlungen

EREIGNISHAUS - Agentur für Live-MarketingSchanzenstraße 21a, 51063 Köln

www.ereignishaus.de

Ihre Ansprechpartner

André RadivojevicFon +49 251 [email protected]

Christian VoßFon +49 251 [email protected]

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