30
Wichtige Änderungen Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Personalvertretungsrecht Berlin Berlin 2008 / 2009 2008 / 2009 © Wolfgang Bräuer, 2008

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Wichtige ÄnderungenWichtige ÄnderungenPersonalvertretungsrechtPersonalvertretungsrecht

BerlinBerlin

2008 / 20092008 / 2009

© Wolfgang Bräuer, 2008

Page 2: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Dire

kte

Wah

len

der B

esch

äftig

ten

jede

r Die

nsts

telle

Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin -

Dienststelle XDienststelle Y Dienststelle Z

HPR>

ggf.

zum

Hau

ptpe

rson

alra

t !un

d GPR

> g

gf. z

um G

esam

tper

sona

lrat

PR PR

>zu

m P

erso

nalra

t,

PR

keine Änderungen

Wahlrecht …

Page 3: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Dire

kte

Wah

len

der B

esch

äftig

ten

jede

r Die

nsts

telle

Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften,

Anstalten und Stiftungen -

Dienststelle ADienststelle B

GPR

> zu

m G

esam

tper

sona

lrat

PR

>zu

m P

erso

nalra

t,

PR

keine Änderungen

Wahlrecht …

Page 4: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Dire

kte

Wah

len

der B

esch

äftig

ten

jede

r Die

nsts

telle

Dienststelle C

PR

>zu

m P

erso

nalra

t,

keine Änderungen

Dienststelle D

Stufenvertretungen - Struktur bei einigen Körperschaften,

Anstalten und Stiftungen -

Wahlrecht …

Page 5: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

© Wolfgang Bräuer, 2008

„MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“sowie „ABM-Kräfte“

sind keine Dienstkräfte im Sinne des LPersVG Berlin*.

Wahlrecht …

*siehe aber Mitwirkungsrechte bei der Einstellung

Page 6: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Angestellte Arbeiter

„Beamte“„Beamte“„Arbeitnehmer“„„Arbeitnehmer“Arbeitnehmer“

neu

Wahlrecht …

Nur noch zwei „Gruppen“ Dienstkräfteim Personalrat.

Page 7: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Wahlrecht …

Das erforderliche Alter für das aktive Wahlrecht zur Personalvertretung

ist auf 16 Lebensjahre16 Lebensjahre gesenkt!

Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht zum/zur

Jugend- und Auszubildendenvertreter/in ist auf 27 Lebensjahre27 Lebensjahre gehoben!

Page 8: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Zusammenarbeit mit der Frauenvertretung

Die Frauenvertreterin- gewählt nach dem LGG Berlin -

kann an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen.

Page 9: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Geschäftsbedarfdes Personalrats

Der Personalrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben

sofern hierdurch Kosten entstehen jedoch nur im Einvernehmen mit der Dienststelle,

,

soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

,SachverständigeSachverständige hinzuziehen

Page 10: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Allgemeine Aufgabendes Personalrats gemäß

Personalvertretungsgesetz

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

„Maßnahmen beantragen“

„Durchführung der Rechtsvorschriften,

Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge,

Dienstvereinbarungenüberwachen“

„Anregungen und Beschwerden

von Dienstkräften

entgegennehmen…“

Beis

piel

e al

lgem

eine

Auf

gabe

n

§ 7

2 P

ersV

GBe

rlin

Page 11: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

„… die Akzeptanz gegenüber Menschenunterschiedlicher sexueller Identität zu fördern

und darauf hinzuwirken, dass Benachteiligungen

von weiblichen und männlichenHomosexuellen, Bisexuellen und

Transsexuellen abgebaut werden.“

Der Personalrat hat folgendeallgemeine Aufgaben: …

neu

Page 12: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß

Personalvertretungsgesetz Berlin

Information Kenntnisnahme

Mitwirkung vorherigeErörterung

Mitbestimmung vorherigeZustimmung

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

Page 13: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß

Personalvertretungsgesetz Berlin

Information Kenntnisnahme

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

Page 14: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Informationsrechte des Personalrats sind erweitert worden

„Die Personalvertretung ist auch über die Wirtschaftsplanung der Dienststelle sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf

die Personalplanung zu unterrichten.“

aber:kein Wirtschaftsausschuss

für Dienststellen mit

Wirtschaftsplan!

Page 15: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß

Personalvertretungsgesetz Berlin

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

Mitwirkung vorherigeErörterung

Page 16: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Mitwirkung vorherigeErörterung

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

Bei Einstellung von „MAE-Kräften“ (SGB II)für eine Zeit von mehr als 6 Monaten,

verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht.

MAEMAE

ab 6 Monateab 6 Monate

Bei Einstellung von „ABM-Kräften“ (SGB III)für eine Zeit von mehr als 9 Monaten,

verbleibt dem Personalrat ein Mitwirkungsrecht.

ABM ABM

ab 9 Monate

ab 9 Monate

neu

neu

Bestehende

Mitbestimmung

abgeschafft!

Page 17: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Beteiligungsrechtedes Personalrats gemäß

Personalvertretungsgesetz Berlin

© Wolfgang Bräuer, 1997/2001

Mitbestimmung vorherigeZustimmung

Page 18: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

© Wolfgang Bräuer, 2008

Mitbestimmung

Einschränkungen erfahren die Personalräte vor allem bei der …

50 JahrePersonalvertretungsgesetz

Berlin

M I T B E S T I M M E N

M I T G E S T A L T E N

M I T T E N D R I N

50 Jahre Personalvertretungsgesetz Berlin - 50 Jahre Mitbestimmung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin

21. März 1957 - 21. März 2007

Page 19: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Mitbestimmung vorherigeZustimmung

§ 79Abs. 1

„„Soweit eine Soweit eine

Maßnahme derMaßnahme der

Mitbestimmung derMitbestimmung der

PersonalvertretungPersonalvertretung

unterliegt,unterliegt,

bedarf sie bedarf sie ihrerihrervorherigenvorherigenZustimmungZustimmung.“.“

keine Änderungen

Page 20: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Mitbestimmung vorherigeZustimmung

Qualitäten der Mitbestimmung

uneingeschränktuneingeschränkt eingeschränkteingeschränkt

Page 21: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung*

uneingeschränkte Mitbestimmungeingeschränkte Mitbestimmung

PR

IDialog in der Dienststelle

PR

II

Einigungs-gespräch

Stufen-vertretung

HPR

Copyright Wolfgang Bräuer 2006

PR

Einigungsstelle

III

Verhandlung

vor derEinigungs-

stelle

Entscheidung

HPR

IV

Letzt-entscheidung

Senat

*am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR

Page 22: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Einigungsstelle für PersonalvertretungssachenIhre Mitglieder werden vom Senator für Inneres und Sport bestellt;

der HPR schlägt ihm die Arbeitnehmerbeisitzer/innen vor(bei Anstalten, Körperschaften, Stiftungen der GPR oder PR).Der/die Vorsitzende/n werden im Einvernehmen mit dem HPR

vom Senator für Inneres und Sport ernannt.

dreiArbeitgeberbeisitzer

Vorsitzende/rdrei

Arbeitnehmerbeisitzer

Einigungsstelle

Page 23: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände)

MehrarbeitMehrarbeitUrlaubsplanBerufsausbildungOrdnung i.d. Dienststelle, Verhalten der DienstkräfteUnfallverhütung, Gesundheitsschutz

SozialeinrichtungenSozialpläne

LohngestaltungGrundsätze Vorschlagswesen

ArbeitsplatzArbeitsplatz--GestaltungGestaltung

Lage der ArbeitszeitLage der Arbeitszeit

uneingeschränktuneingeschränkt

Überwachungseinrichtungen

Überwachungseinrichtungenfür die Arbeitszeiten

für die ArbeitszeitensonstigesonstigeÜberwachungseinrichtungen

Überwachungseinrichtungen

eingeschränkteingeschränkt

uneingeschränktuneingeschränkt

Page 24: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Informationstechnik: Informationstechnik: Einführung und Einführung und wesentliche Änderungen,

wesentliche Änderungen, die einer Einführung die einer Einführung gleichkommengleichkommen

FortbildungFortbildungHebung ArbeitsleistungHebung ArbeitsleistungBestellung Vertrauens- und BetriebsärzteInhalt Personalfragebogen

Beurteilungsrichtlinien

Trageordnungen Dienstkleidung

Mitbestimmungs-Katalog (kollektive Tatbestände)

eingeschränkteingeschränkt

Page 25: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

RegresseRegresse

VorschüsseVerschickungen

Unterstützungen Dienstwohnungen

Dienst- und Pachtland

Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.)

uneingeschränktuneingeschränkt

keine Änderungen

Page 26: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

VersetzungVersetzung

Dienstort-Wechsel

Abordnung > 3 MonateAbordnung > 3 Monate

Zuweisung > 3 MonateZuweisung > 3 Monate

Versagung Nebentätigkeit

Beschränkung freie Wohnungswahl

Bestellung/AbberufungBetriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Arb. & Bea.)eingeschränkteingeschränkt

keine Änderungen

Page 27: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

EinstellungEinstellung

Zuweisung > 3 MonateZuweisung > 3 MonateLaufbahnwechsel

Ablehnung Teilzeit-Antrag

Übertragung höherÜbertragung höher-- oder niedriger oder niedriger bewerteter Tätigkeitenbewerteter Tätigkeiten

Mitbestimmungs-Katalog (individuelle Tatbestände, Beamte)

eingeschränkteingeschränktvorzeitvorzeit. Versetzung . Versetzung i.di.d. . RuhestandRuhestandHinausschieben des Ruhestands

Entlassung Entlassung BaWBaW, , BaPBaPohne eigenen Antragohne eigenen Antrag

Rücknahme ErnennungRücknahme Ernennung

*Das Institut der Anstellung ist mit Inkrafttreten des BeamtStG entfallen.

Anstellung *Verlängerung ProbezeitVerlängerung Probezeit

Page 28: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Mitbestimmungs-Katalog (Arbeitnehmer, individuelle Tatbestände)

Leistungs- und Funktionszulagen

Höhergruppierung

HerabgruppierungHerabgruppierung

Übertragung höher oder niedriger bewerteter Tätigkeiten

Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus

Einstellung Einstellung Arbeitnehmer mit überwiegend

Arbeitnehmer mit überwiegend hoheitlichen Befugnissen

hoheitlichen Befugnissensonstige sonstige Einstellung

Einstellung

sonstige sonstige KündigungKündigung

eingeschränkteingeschränkt

uneingeschränktuneingeschränkt außer außer ABM ABM

bis 9 Monatebis 9 Monate

außeraußer MAEMAEbis 6 Monatebis 6 Monate

außeraußer an Schulenan Schulen

VertretungskräfteVertretungskräfteeingeschränkteingeschränkt

Kündigung Arbeitnehmer mit

Kündigung Arbeitnehmer mit hoheitlichen Tätigkeitenhoheitlichen Tätigkeiten

uneingeschränktuneingeschränkt

uneingeschränktuneingeschränkt

Page 29: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraftan den Berliner Schulen bis zu drei Monaten hat der zuständige Personalrat nur ein Informationsrecht.

Bei Einstellung einer Vertretungslehrkraftfür mehr als drei Monate gilt ein

verkürztes und eingeschränktes Einigungsverfahren.

Das Beanstandungsrecht der Frauenvertretunggemäß LGG wird für diese Einstellungen aufgehoben

(im LPersVG!).

Neues Sonderrecht an Schulen

Page 30: Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin...©Wolfgang Bräuer, 2008 „MAE-Beschäftigte“ = „1 €uro – Jober“ sowie „ABM-Kräfte“ sind keine Dienstkräfte

Stufen des Einigungsverfahrens bei Mitbestimmung*

uneingeschränkte Mitbestimmungeingeschränkte Mitbestimmung

PR

IDialog in der Dienststelle

PR

II

Einigungs-gespräch

Stufen-vertretung

HPR

Copyright Wolfgang Bräuer 2006

PR

Einigungsstelle

III

Verhandlung

vor derEinigungs-

stelle

Entscheidung

HPR

IV

Letzt-entscheidung

Senat

*am Beispiel Land Berlin, ohne Beteiligung eines GPR

„„Rückholklausel“

Rückholklausel“

bei Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen abei Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das uf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sindGemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind