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Windkraft Dasing Verkaufsprospekt für den Erwerb von Kommanditanteilen an der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegen- stand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Windkraft Dasing - Energiebauern · erneuerbaren Energien eine noch größere Bedeutung als bisher zu. Um diese Maßnahmen ... Zahlreiche gute Gründe sprechen für eine Bürgerbeteiligung:

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_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 1

Windkraft Dasing

Verkaufsprospekt für den

Erwerb von Kommanditanteilen

an der

Windkraft Dasing

GmbH & Co. KG

Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegen-

stand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Fi-

nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 2

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 3

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem letzten großen Reaktorunglück in Fukushima im März 2011 und des daraufhin von

der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kommt der Stromerzeugung aus

erneuerbaren Energien eine noch größere Bedeutung als bisher zu. Um diese Maßnahmen

weiter zu unterstützen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, soll auf dem Gebiet

der Gemeinde Dasing eine Windenergieanlage (WEA) in Form einer Bürgerbeteiligung

errichtet und betrieben werden. Trotz täglich wechselnder Meinungen zur Windkraft

insbesondere aus den Reihen der Landespolitik haben wir die Planungen vorangetrieben.

Grundlage hierfür war der Planungsstand aus dem Jahr 2011. Seinerzeit hatte Bayern die

Maßnahmen für den beschleunigten Umbau der bayerischen Energieversorgung im

Energiekonzept „Energie innovativ“ beschlossen. In diesem ist festgeschrieben, dass bis

zum Jahr 2021 die Hälfte des bayerischen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien

gedeckt wird. Die größten Zuwächse bei der Erzeugung von erneuerbarem Strom soll neben

der Photovoltaik die Windenergie erzielen.

Zahlreiche gute Gründe sprechen für eine Bürgerbeteiligung: Die Bürger vor Ort tragen aktiv

zur angestrebten Energiewende bei und sind in das Projekt direkt mit eingebunden. Somit

wird der Nutzen für den Einzelnen greifbar, und die Akzeptanz vor Ort wird erhöht. Die

Investitionsidee eines ökologisch nachhaltigen Energieprojektes verbindet sich somit mit

einer ökonomischen Geldanlage, die eine regionale Wertschöpfung mit sich bringt.

Durch unsere persönlich enge Verbindung mit der Region war es uns seit Beginn der

Projektentwicklung wichtig, ein Projekt zu initiieren, welches sich in Bürgerhand befindet. „In

der Region, für die Region“ war und ist unsere Devise.

Mit den besten Grüßen

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

Geschäftsführer Martin Bichler

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 4

Inhaltsverzeichnis

VORWORT 3

INHALTSVERZEICHNIS 4

A. ERKLÄRUNG ZUR PROSPEKTVERANTWORTLICHKEIT 5

B. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK 6

C. WESENTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 15

D. PROJEKTBESCHREIBUNG 25

E. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 37

F. STEUERLICHE KONZEPTION 50

G. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 53

H. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN, IHR KAPITAL UND IHRE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 57

I. SONSTIGE ANGABEN ZU WESENTLICHEN PERSONEN 60

J. GESELLSCHAFTSVERTRAG 65

K. ANTEILSKAUFVERTRAG 82

Bildhinweis:

Die in diesem Prospekt abgebildeten Windenergieanlagen sind andere Anlagen, als die von der

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG geplante Anlage. Es handelt sich hierbei nicht um das Anlage-

objekt.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 5

A. Erklärung zur Prospektverantwortlichkeit

Anbieterin der mit diesem Prospekt angebote-

nen Vermögensanlage ist ausschließlich die

Energiebauern GmbH

Maria-Birnbaum-Straße 20

86577 Sielenbach

Emittentin der mit diesem Prospekt angebote-

nen Vermögensanlage ist ausschließlich die

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

Maria-Birnbaum-Straße 20

86577 Sielenbach

Die Verantwortung für den Inhalt dieses Ver-

kaufsprospektes übernimmt als Anbieterin die

Energiebauern GmbH mit Sitz in Sielenbach.

Die Energiebauern GmbH erklärt, dass ihres

Wissens die Angaben in diesem Prospekt rich-

tig sind und keine wesentlichen Umstände

ausgelassen sind.

Sielenbach, den 09.10.2015 (Datum der Pros-

pektaufstellung)

_____________________________________

Energiebauern GmbH

vertreten durch den einzelvertretungsberech-

tigten Geschäftsführer

Herrn Martin Bichler

Hinweise:

Dieser Verkaufsprospekt wurde auf Grundlage

des Gesetzes über Vermögensanlagen (Ver-

mögensanlagengesetz - VermAnlG) sowie der

Verordnung über Vermögensanlagen-

Verkaufsprospekte (Vermögensanlagen-

Verkaufsprospektverordnung – VermVerk-

ProspV) erstellt. Für den Inhalt des Verkaufs-

prospekts sind alle zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung tatsächlich bekannten oder für die

Anbieterin erkennbaren Sachverhalte relevant.

Die Angaben, Prognosen und Berechnungen

wurden daraufhin sorgfältig geprüft und ent-

sprechend dem Stand zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung berücksichtigt. Angaben,

bei denen Dritte als Quellen genannt werden,

wurden von der Anbieterin nicht gesondert

überprüft.

Soweit der Verkaufsprospekt bestimmte Mei-

nungen und in die Zukunft gerichtete Aussa-

gen abgibt, handelt es sich um Erwartungen,

Schätzungen und Prognosen der Anbieterin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im Hin-

blick auf die künftige Entwicklung. Die tatsäch-

liche Entwicklung der Gesellschaft kann von

den in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen

und zugrunde gelegten Annahmen abweichen

und ist nicht vorhersehbar. Dies gilt insbeson-

dere für die wirtschaftliche Entwicklung der

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG. Es wird

ausdrücklich auf das Kapitel „Wesentliche

Risiken der Vermögensanlage“ (Seiten 15 - 24)

verwiesen.

Bei der angebotenen Vermögensanlage han-

delt es sich um eine langfristige unternehmeri-

sche Beteiligung. Das Angebot richtet sich an

Personen mit Sitz/dauerhaftem Aufenthalt in

der Bundesrepublik Deutschland, die sich an

der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG als

Investoren beteiligen möchten (nachfolgend

„Anleger“ oder „Gesellschafter“ genannt). An-

leger sollten sich entweder aufgrund eigener

rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher

Expertise oder unter Beratung fachkundiger

Dritter (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater,

Wirtschaftsprüfer) ein eigenes Bild über dieses

Beteiligungsangebot verschaffen.

Das Angebot erfolgt nicht gleichzeitig in ver-

schiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträ-

gen. Das Angebot erfolgt nur in der Bundesre-

publik Deutschland.

Hinweis:

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können

Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn

die Vermögensanlage während der Dauer des

öffentlichen Angebots, spätestens jedoch in-

nerhalb von zwei Jahren nach dem ersten

öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im

Inland erworben wird.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 6

B. Das Angebot im Überblick

Bezeichnung der

Vermögensanlage:

Windkraft Dasing

Emittentin

(Betreibergesellschaft):

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG,

Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielenbach

Art der Vermögensanlage: Unternehmerische Beteiligung als Kommanditist

Anbieterin der Vermögensanlage: Energiebauern GmbH,

Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielenbach

Anlagestrategie: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Ge-

biet der Gemeinde Dasing, Landkreis Aichach-Friedberg

Projektplanung: Energiebauern GmbH,

Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielenbach

Investitionsvolumen:

EUR 4.800.000 (Prognose)

Eigenkapital: EUR 1.200.000

Fremdkapital: EUR 3.600.000

Anzahl und Gesamtbetrag der

angebotenen Vermögensanlage:

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage in

Form von Kommanditanteilen (Zeichnungsvolumen) beträgt

EUR 600.000. Er wird derzeit von der Energiebauern GmbH

gehalten und soll im Wege der Abtretung an die Anleger über-

tragen werden. Auf Grundlage der Mindestzeichnungssumme

von EUR 5.000 beträgt die maximale Anzahl der angebotenen

Anteile 120.

Mindestbeteiligung: EUR 5.000

Höchstbeteiligung: EUR 10.000

Erwerbspreis: Der Erwerbspreis der Beteiligung entspricht dem Nennwert

des erworbenen Kommanditanteils (mindestens EUR 5.000,

höchstens EUR 10.000). Der Anteilsbetrag muss durch 1.000

ohne Rest teilbar sein. Agio wird nicht erhoben.

Zeichnungsfrist: Das öffentliche Angebot beginnt am Werktag nach der Veröf-

fentlichung des Verkaufsprospekts und endet mit Zeichnung

des vorgesehenen Zeichnungsvolumens (Vollplatzierung),

spätestens jedoch am 13.11.2015. Weitere Möglichkeiten, die

Zeichnung vorzeitig zu schließen, bestehen nicht. Die Kom-

plementärin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist einmalig um

zwei Wochen zu verlängern.

Anlegergruppe, auf die das Ange-

bot zielt:

Das Angebot richtet sich an natürliche Personen, die

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind,

die Vermögensanlage im Privatvermögen halten und

die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermö-

gens mit einem langfristigen Anlegerhorizont am Be-

trieb einer Windenergieanlage unternehmerisch zu be-

teiligen und bereit sind, die mit der Beteiligung ver-

bundenen Risiken zu tragen.

Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die

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sicher prognostizierbare Rückflüsse aus ihrer Beteiligung er-

warten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für

Anleger, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am

Ende der Laufzeit in einer Summe erwarten, da Kapitalrück-

zahlungen bereits während der Laufzeit erfolgen können.

Verlustrisiken Die Beteiligung birgt Verlustrisiken. Es besteht das Risiko des

Totalverlustes der Einlage. Daneben kann das Vermögen des

Anlegers durch zusätzliche Vermögensnachteile, z. B. durch

Kosten für Steuernachzahlungen oder Verpflichtungen aus

einer persönlichen Fremdfinanzierung des Anteils bis hin zur

Privatinsolvenz gefährdet werden. Im Einzelnen wird auf die

Ausführungen zu den wesentlichen Risiken der Vermögensan-

lage (S. 15 - 24) verwiesen.

Zahlstelle: Die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Beteili-

gungen gerichtete Willenserklärungen (Erklärungen zum Er-

werb eines Kommanditanteils) entgegennimmt und die be-

stimmungsgemäß Zahlungen an die Kommanditisten anweist

und ausführt (Zahlstelle), ist die

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

Geschäftsanschrift: Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielen-

bach

Diese hält auch diesen Verkaufsprospekt, das Vermögensan-

lagen-Informationsblatt, den letzten veröffentlichten Jahresab-

schluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit.

Beitrittsmodalitäten: Die Anleger erwerben einen Teil-Kommanditanteil von der

Energiebauern GmbH. Sie übersenden den ausgefüllten und

unterzeichneten Anteilskaufvertrag an die Windkraft Dasing

GmbH & Co. KG.

Nach Eingang der Erklärungen zum Erwerb eines Komman-

ditanteils entscheidet die Energiebauern GmbH über die An-

nahme des Beitritts. Die Nichtannahme des Beitritts kann ohne

Angaben von Gründen erfolgen. Wird das Kaufangebot ange-

nommen, erhält der Anleger hierüber zu Informationszwecken

eine Bestätigung. Nach dem Erwerb hat der Anleger eine auf

eigene Kosten notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht

vorzulegen.

Zahlungsmodalitäten: Der Kaufpreis für den erworbenen Teil-Kommanditanteil ist

innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung des Anteils-

kaufvertrages auf folgendes Konto der Energiebauern GmbH

zu leisten:

Kreditinstitut: Sparkasse Allgäu

Kontoinhaber: Energiebauern GmbH

IBAN: DE65 7335 0000 0610 7510 75

BIC: BYLADEM1ALG

Soweit Kaufpreisansprüche des Verkäufers fällig sind und bei

Fälligkeit nicht bezahlt werden, werden die ausstehenden Be-

träge mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.

verzinst. Sofern ein Käufer den Kaufpreis nicht in voller Höhe

leistet oder seinen Mitwirkungspflichten hinsichtlich seiner

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Eintragung in das Handelsregister nicht nachkommt, kann die

Energiebauern GmbH nach Fristsetzung vom Kauf zurücktre-

ten. Möglichkeiten, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen

zu kürzen, bestehen nicht.

Angebotsraum: Das Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland.

Anlageobjekt: Eine Windenergieanlage des Typs Nordex N117/2400/PH141,

Nabenhöhe 141 m, Nennleistung 2.400 kW, einschließlich

Netzinfrastruktur zur Einspeisung der erzeugten elektrischen

Energie in das öffentliche Stromnetz

Windverhältnisse: Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe durch

zwei Gutachten berechnet auf 5,9 m/s (Prognose)

Energieertragserwartung: Jährlicher Parkertrag von ca. 5.733.000 kWh nach Abschlägen

(Prognose)

Einspeiseförderung: Kalkulierte Förderung in Höhe von 8,69 ct/kWh abzüglich Kos-

ten der Stromdirektvermarktung bei Inbetriebnahme vor dem

01.07.2016 (Prognose)

Grundstückssituation: Langfristiger Pachtvertrag für die erforderlichen Grundstücks-

flächen

Wartung: Wartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Nordex Energy

GmbH

Kaufmännische Betriebsführung: Energietechnik Bichler GmbH,

Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielenbach

Technische Betriebsführung: ValloSol GmbH,

Hauptstraße 105, 89343 Jettingen-Scheppach

Voraussichtliche Inbetriebnahme: April 2016

Laufzeit, Kündigungsfrist: Die Laufzeit der Gesellschaft ist nicht befristet. Die Vermö-

gensanlage läuft mindestens bis zum 31.12.2036. Die Laufzeit

beträgt somit mehr als 24 Monate und beginnt mit Zeichnung

durch den ersten Anleger. Die Vermögensanlage ist erstmals

ordentlich kündbar zum 31.12.2036. Die Kündigungsfrist be-

trägt 12 Monate zum Kalenderjahresende.

Prognostizierte Gesamtauszah-

lung:

209,20% bei kalkulierter Betriebsdauer von 20 Kalenderjahren

zuzüglich Inbetriebnahmejahr (Prognose)

Prognostizierte Eigenkapitalrendi-

te (vor Steuer):

5,07% p.a. bei kalkulierter Betriebsdauer von 20 Kalenderjah-

ren zuzüglich Inbetriebnahmejahr (Prognose)

Wesentliche Risiken der Beteili-

gung:

Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen tat-

sächlichen und rechtlichen Risiken sind im Abschnitt C, We-

sentliche Risiken der Vermögensanlage (Seiten 15 bis 24),

beschrieben. Vor einer Beteiligung an der Gesellschaft sollte

jeder Anleger diese Hinweise aufmerksam und vollständig

gelesen haben.

Keine Garantieerklärungen und

Rücknahmeverpflichtungen:

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Ver-

mögensanlage an die Anleger hat keine juristische Person

oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Insbe-

sondere besteht auch keine Garantiepflicht der Anbieterin oder

der Emittentin, die Beteiligung zurückzunehmen.

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Weitere Kosten für den Anleger

Dem Anleger entstehen folgende weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb,

der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind:

Bei Erwerb der Beteiligung fallen dem Anleger Kosten für die notarielle Beglaubigung seiner Handels-

registervollmacht an. Außerdem können dem Anleger zusätzliche Kosten für den Geldverkehr (Über-

weisungsgebühren) entstehen. Darüber hinaus fallen nur Kosten an, wenn der Kaufpreis für die Betei-

ligung verspätet bezahlt wird. In diesem Fall können dem Anleger Verzugszinsen in Höhe von 5 %-

Punkten über dem Basiszinssatz berechnet werden. Kommt es zur Rückabwicklung, weil der Erwer-

ber den Kaufpreis nicht fristgerecht leistet oder die Handelsregistervollmacht nicht fristgerecht vorlegt,

trägt der Erwerber die Kosten der Rückabwicklung. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz

bleiben unbenommen. Weitere Kosten sind mit dem Erwerb der Beteiligung nicht verbunden. Ein Agio

wird nicht erhoben.

Mit der Verwaltung der Vermögensanlage sind keine Kosten für den Anleger verbunden.

Bei einer Veräußerung der Vermögensanlage trägt der übertragende Gesellschafter alle in diesem

Zusammenhang anfallenden Kosten, insbesondere für Änderungen im Handelsregister. Darüber hin-

aus hat der betreffende Anleger alle der Gesellschaft durch die Übertragung entstehenden Steuern

bzw. steuerlichen Nachteile, Kosten oder sonstige Nachteile auszugleichen.

Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermögensanlage anfallen können, sind insbesonde-

re Fahrtkosten zum Standort der Anlage und zu Gesellschafterversammlungen, Porto-, Telefon- und

Internetkosten, Überweisungskosten, Kosten für eine Erneuerung der Handelsregistervollmacht, Kos-

ten einer individuellen Steuer- oder Rechtsberatung, Kosten im Falle von Rechtsstreitigkeiten, Kosten

für den Fall des Ausschlusses aus der Gesellschaft, Kosten für den Fall, dass ein Anleger die ihm

zustehenden Informationsrechte durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten ausü-

ben lässt, die Kosten der Unternehmensbewertung im Falle des Ausscheidens des Anlegers oder

Kosten für den Fall, dass ein Wirtschaftsprüfer über die Höhe der Abfindung beim Ausscheiden eines

Anlegers entscheidet.

Falls der Anleger die Vermögensanlage fremdfinanziert, trägt er anfallende Zinsen, Gebühren, etwai-

ge Vorfälligkeitsentschädigungen und andere vergleichbare Vergütungen.

Die genaue Höhe der vorstehenden Kosten kann nicht genannt werden, da sie im Einzelfall variieren.

Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere keine solchen Kosten,

die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind.

Weitere Leistungen des Erwerbers

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme entspricht der vom jeweiligen Kommanditisten

übernommenen Pflichteinlage. Die Pflichteinlage wurde durch die Energiebauern GmbH bereits ein-

bezahlt. Neben der Zahlung des Kaufpreises sind keine weiteren Einlagen zu erbringen. Eine Nach-

schusspflicht besteht nicht.

Die Haftung des Erwerbers gegenüber Dritten ist mit Zahlung der Einlage durch die Energiebauern

GmbH erloschen. Allerdings lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme auf, wenn die Einlage zu-

rückgewährt wird. Das gleiche gilt, wenn Gewinnanteile an den Anleger ausgezahlt werden, während

sein Kapitalanteil zum Zeitpunkt der Auszahlung durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Ein-

lage in Höhe der Haftsumme gemindert ist oder soweit durch Auszahlungen der Kapitalanteil unter

diesen Betrag herabgemindert wird. Eine noch weiter gehende Haftung in entsprechender Anwendung

der §§ 30 ff. GmbHG bis zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt in Betracht,

wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die Vermögens- und Finanzlage der Emittentin dies nicht zu-

lässt und die Auszahlungen nicht durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähran-

spruch gegen den Gesellschafter gedeckt sind.

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er bis zur Höhe seiner ursprünglich im

Handelsregister eingetragenen Hafteinlage für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbind-

lichkeiten der Emittentin, die bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Eintragung seines Ausscheidens im

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Handelsregister fällig und Ansprüche daraus festgestellt oder in der gesetzlich vorgeschriebenen Wei-

se geltend gemacht werden.

Eine entsprechende Nachhaftung besteht im Fall der Auflösung der Emittentin, wobei die fünfjährige

Nachhaftung grundsätzlich mit Handelsregistereintragung der Auflösung der Emittentin beginnt. Je

nach Anspruch kann die Verjährungsfrist kürzer sein. Die Verjährung beginnt mit Fälligkeit des An-

spruchs, wenn dieser nach Handelsregistereintragung der Auflösung fällig wird, andernfalls mit Eintra-

gung der Auflösung.

Weitere Umstände, unter denen der Erwerber der Vermögensanlage verpflichtet ist, weitere Leistun-

gen zu erbringen, insbesondere weitere Umstände, unter welchen er haftet, existieren nicht. Es be-

steht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen.

Provisionen

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, fallen nicht an.

Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung

Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form

einer Kommanditbeteiligung. Diese gewährt Ansprüche auf Gewinnauszahlung sowie auf anteilige

Verteilung des Auseinandersetzungsguthabens bzw. einer Abfindung. Diese Ansprüche entsprechen

im Wesentlichen den Begriffen „Verzinsung und Rückzahlung“ i.S.d. Vermögensanlagengesetzes

(VermAnlG). Soweit in diesem Verkaufsprospekt im Folgenden die Begriffe „Verzinsung und Rückzah-

lung“ verwendet werden, sind hierunter die Begriffe „Gewinnauszahlung und anteilige Verteilung des

Auseinandersetzungsguthabens/Abfindung“ zu verstehen.

Die wesentlichen Grundlagen und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung sind:

a) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 06.08.2014,

b) die abgeschlossenen Pacht- und Nutzungsverträge

c) die Realisierung und fristgerechte Inbetriebnahme der Windenergieanlage bis Ende April 2016,

d) die Einhaltung der angesetzten Investitionskosten von EUR 4.800.000 und der kalkulierten Be-

triebskosten,

e) die Mangelfreiheit der Windenergieanlage und der Infrastruktur bzw. die ordnungsgemäße Erfül-

lung von Gewährleistungsansprüchen durch die beauftragten Unternehmen im Falle von Mängeln,

f) die Einhaltung der kalkulierten Zinssätze für das Fremdkapital von 1,7% p.a. für die ersten 10

Jahre und 3,4% p.a. für die Folgezeit,

g) die Abdeckung von Schäden an der Anlage durch Versicherungen und Vollwartungsverträge,

h) das Ausbleiben kostenträchtiger nachträglicher Auflagen zum Genehmigungsbescheid,

i) die Einhaltung der prognostizierten Rückbaukosten von EUR 85.000 nach Betriebsbeendigung,

j) das Erreichen der prognostizierten Stromerträge von jährlich 5.733 MWh,

k) und die kalkulierte Einspeiseförderung in Höhe von 8,69 ct/kWh,

l) keine negativen Börsenstrompreise über das vom Sicherheitsabschlag abgedeckte Maß hinaus,

m) der möglichst durchgängige Anlagenbetrieb und keine behördlichen Betriebsbeschränkungen,

n) die möglichst vollständige Einspeisung des erzeugbaren Stroms in das Stromnetz,

o) das Erreichen der prognostizierten technischen Verfügbarkeit und der prognostizierten Nutzungs-

dauer der Windenergieanlage von mindestens 20 Jahren,

p) die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Vertragspartner,

q) der Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage und der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

Die vorstehenden Grundlagen und Bedingungen sind wesentlich, damit die Emittentin überhaupt den

Betrieb der Windenergieanlagen aufnehmen kann [Buchst. a) bis d)], den für die Errichtung und den

Betrieb kalkulierten Kostenrahmen einhält [Buchst. d) bis i)], und die kalkulierten Einnahmen erzielt:

[Buchst. i) bis o)]. Darüber hinaus werden Grundlagen und Bedingungen angenommen, die generell

bei jeder Investition wesentlich sind [Buchst. p) bis q)]. Wenn die vorstehenden wesentlichen Grundla-

gen und Bedingungen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage, die prognos-

tizierte Verzinsung und Rückzahlung zu leisten.

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Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussich-

ten auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rück-

zahlung der Vermögensanlage nachzukommen

Übersicht über die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)

2015 2016 2017 2018

1 2 3 4

0 3.944.281 5.732.969 5.732.969 103.193.421

Einnahmen in Euro

0 342.758 498.195 498.195 8.967.510

0 0 288 884 128.717

0 342.758 498.483 499.079 9.096.227

15.000 15.000 15.300 15.606 340.843

2.500 2.500 2.500 2.500 45.000

3.500 4.500 4.590 4.682 102.252

0 6.667 10.000 10.200 222.774

0 21.000 31.875 50.199 1.432.856

0 0 3.330 3.330 59.940

1.000 11.222 19.676 19.676 363.624

0 4.204 6.306 6.306 159.380

1.000 2.667 4.000 4.080 89.109

0 2.667 4.000 4.080 89.109

1.000 1.120 1.120 1.120 20.160

39.000 20.000 8.330 8.412 167.391

0 216.094 288.125 288.125 3.817.656

115.000 61.200 60.422 56.532 435.142

0 0 0 0 178.069

178.000 368.841 459.574 474.848 7.523.305

178.000 152.747 171.449 186.723 3.705.649

-178.000 -26.083 38.909 24.231 1.572.922

2015 2016 2017 2018

1 2 3 4

6.756 1.742.561 140.767 289.000

-178.000 -26.083 38.909 24.231 1.572.922

1.190.000 0 0 0 0

3.600.000 0 0 0 0

766 0 4.250 3.950 76.800

0 216.094 288.125 288.125 3.817.656

0 58.000 0 0 60.366

2.873.565 1.733.805 0 0 0

0 0 183.051 244.068 3.172.881

3.396 0 0 0 0

1.735.805 -1.601.794 148.233 72.238

0 0 0 60.000 2.450.369

1.735.805 -1.601.794 148.233 12.238

1.742.561 140.767 289.000 301.238

Cash Flow nach Auszahlungen an

Gesellschafter

Liquidität Jahresende

(-) Investitionen in das Anlagevermögen

(-) Tilgung Darlehen Sparkasse

(-) Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten

Cash Flow vor Auszahlungen an

Gesellschafter

Auszahlungen an Gesellschafter

(-) Erhöhung der Forderungen

Summe Aufwendungen

Aufwendungen abzgl. Abschreibungen

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

Finanzlage (in Euro, Prognose)

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

(+) Einzahlung Gesellschaftereinlagen

(+) Einzahlung aus Darlehen Sparkasse

(+) Zuführung Rückstellungen

(+) Abschreibungen auf Sachanlagen

kumuliert

2019-2036

Liquidität Jahresanfang

Strombezug

Rückbaubürgschaft

Sonstiges

Abschreibungen

Zinsaufwendungen

Gewerbesteuer

Versicherungen

Summe Einnahmen

Aufwendungen in Euro

Kaufmännische Geschäftsführung

Haftungsvergütung Komplementärin

Buchhaltung / Abschluss / Steuer

Technische Betriebsführung

Vollwartung durch Anlagenhersteller

Ertragsabhängiges Entgelt Hersteller

Pacht für Standortfläche

Direktvermarktungsentgelt

Zinserträge

Ertragslage (Prognose)kumuliert

2019-2036

Stromerträge in kW/h:

Stromerträge

Umsatzerlöse

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2015 2016 2017 2018

1 2 3 4

2.876.195

4.393.906 4.105.781 3.817.656

58.000 58.000 58.000

990 990 990 60.990

1.742.561 140.767 289.000 301.238

4.619.746 4.593.663 4.453.771 4.237.884

1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000

-4.140 -182.140 -208.223 -169.314

-178.000 -26.083 38.909 24.231

1.886 1.886 6.136 10.086

3.600.000 3.600.000 3.416.949 3.172.881

4.619.746 4.593.663 4.453.771 4.237.884

Sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber

Summe Aktiva

Vermögenslage (in Euro, Prognose)

Aktiva

A. Anlagevermögen                                                          

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im

Windenergieanlage

B. Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und

Summe Passiva

Passiva

A. Eigenkapital                      

Kommanditkapital

Verlustvortragskonto

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

Sonstige Vermögensgegenstände

Bankguthaben

Hinweis: Diese Darstellung enthält nur die wichtigsten Positionen und Erläuterungen zur Vermögens-,

Ertrags- und Finanzlage sowie zu den Geschäftsaussichten der Emittentin. Im Einzelnen wird auf das

Kapitel „E. Wirtschaftliche Grundlagen“ verwiesen (ab S. 37).

Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf

die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung der Ver-

mögensanlage nachzukommen

Die voraussichtliche Ertragslage ergibt sich aus den Einnahmen und Aufwendungen der Emittentin.

Die Umsätze der Emittentin stammen aus dem Verkauf der erzeugten elektrischen Energie. Diese

Einnahmen hängen im Wesentlichen von den jährlichen Stromerträgen ab. Hinzu kommen in gering-

fügigem Umfang Einnahmen aus Zinserträgen. Aus den Einnahmen hat die Emittentin zunächst lau-

fende Aufwendungen, Zinsen und Gewerbesteuer zu begleichen. Für die Ertragslage (Gewinn- und

Verlustrechnung) sind zudem Abschreibungen zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich der steuerliche

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.

Die Emittentin erfüllt die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage aus den vorhan-

denen liquiden Mitteln. Voraussetzung für die geplanten Auszahlungen ist deshalb eine hinreichende

Liquidität, d. h. entsprechende Zahlungsmittel bei der Emittentin. Diese wird bei der voraussichtlichen

Finanzlage abgebildet. Die Berechnung der Liquidität geht vom ermittelten Jahresüber-

schuss/Jahresfehlbetrag aus. Zu diesem Wert werden Einzahlungen auf das Eigen- und Fremdkapital

sowie Zuführung zu Rückstellungen und Abschreibungen auf Sachanlagen addiert. Abgezogen wer-

den offene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ausstehende Zahlungen des Netzbetreibers

zum Jahreswechsel), Investitionsauszahlungen, Tilgungszahlungen sowie die Rückzahlung sonstiger

Verbindlichkeiten im Jahr 2015. Aus der vorhandenen Liquidität werden Auszahlungen vorgenommen.

Wenn die prognostizierte Liquidität nicht vorhanden ist, können geplante Ausschüttungen und auch

ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nicht im vorgesehenen Umfang oder überhaupt nicht

ausgezahlt werden.

In der voraussichtlichen Vermögenslage sind bei den Aktiva der Buchwert der Windenergieanlage,

laufende Forderungen und Bankguthaben abgebildet. Die Windenergieanlage wird über 16 Jahre line-

ar abgeschrieben. Ab dem 31.12.2032 wird die Windenergieanlage mit 0 Euro bilanziert sein. Dem

stehen bei den Passiva der Nominalbetrag des gezeichneten Kapitals, der Stand des Verlustvortrags-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 13

kontos, der jeweilige Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, die Rückbaurückstellungen und Ver-

bindlichkeiten gegenüber. Eine Abweichung des Eigenkapitals nach oben oder unten würde eine hö-

here bzw. geringere Eigenkapitalaufnahme als geplant ausdrücken. Höhere Beträge bei den Verbind-

lichkeiten gegenüber Kreditinstituten würden einen höheren Schuldenstand der Emittentin darstellen.

Alle diese Abweichungen könnten die Fähigkeit der Emittentin zur Leistung von Ausschüttungen oder

eines etwaigen Abfindungsguthabens beeinträchtigen. Bei der voraussichtlichen Vermögenslage wer-

den das laufende Jahr und die folgenden drei Betriebsjahre dargestellt. Auf eine vollständige Darstel-

lung bis zum Ende der prognostizierten Laufzeit wird verzichtet. Eine solche Darstellung wäre nicht

aussagekräftig, da die Windenergieanlagen bis zum Ende der Laufzeit vollständig abgeschrieben sein

werden. Die übrigen Werte lassen sich aus der voraussichtlichen Finanz- und Ertragslage ableiten.

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG hat die Geschäftstätigkeit mit der Eintragung im Handelsregis-

ter im September 2014 aufgenommen. Die Geschäftsaussichten der Gesellschaft stellen sich wie

folgt dar:

Das Eigen- und Fremdkapital ist bereits vollständig aufgenommen (der Erwerber übernimmt voll-

ständig eingezahlte Kommanditanteile der Energiebauern GmbH),

Inbetriebnahme und Beginn der Stromproduktion bis Ende April 2016,

Beendigung der Baumaßnahmen und Abschluss der Investitionstätigkeit bis Ende des 3. Quartals

2016,

Durchgängige Stromproduktion und -vermarktung zu festen Fördersätzen des EEG bis zum Ende

des Prognosezeitraums (31.12.2036).

Die Geschäftsaussichten der Emittentin sind nicht mehr von der Platzierung des Eigenkapitals oder

der Aufnahme des Fremdkapitals abhängig, da diese Schritte bereits abgeschlossen sind. Eine späte-

re Inbetriebnahme und damit ein späterer Beginn der Stromproduktion würden spätere Einnahmen

und aufgrund der Absenkung der Fördersätze nach dem EEG niedrigere Einspeiseerlöse nach sich

ziehen. Eine Unterbrechung der Stromproduktion würde zu Einnahmeausfällen führen.

Die Geschäftsaussichten der Emittentin können durch eine Änderung der rechtlichen oder steuerli-

chen Annahmen beeinflusst werden, beispielsweise durch eine Änderung des EEG oder der Regelun-

gen zur Gewerbesteuer. Sie können ferner durch eine Änderung der wesentlichen Einflussgrößen

beeinflusst werden, insbesondere des Windertrags und der laufenden Betriebskosten.

Die in den vorherigen Absätzen beschriebenen Auswirkungen auf die Geschäftsaussichten können

dazu führen, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermö-

gensanlage nicht wie geplant erfüllen kann.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 14

Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von den Prognosen)

Die voraussichtliche Stromproduktion wurde durch zwei Gutachten berechnet (Zu den Einzelheiten

siehe S. 32). Abweichungen der Jahresproduktion von den Prognosen im langjährigen Mittel hätten

deutliche Auswirkungen auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und

Rückzahlung der Vermögensanlage nachzukommen. In der nachfolgenden Übersicht sind die Auswir-

kungen einer Abweichung der Stromproduktion von der Prognose in 5% Schritten dargestellt.

Die Prognoserechnungen unterstellen bestimmte betriebliche Aufwendungen. Abweichungen bei

diesen Annahmen würden sich wie folgt auf Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zins-

zahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage nachzukommen, auswirken:

0%

50%

100%

150%

200%

250%

-10% -5% 0% 5% 10%

0 €

500.000 €

1.000.000 €

1.500.000 €

2.000.000 €

2.500.000 €

3.000.000 €

3.500.000 €

Abweichung von Basisszenario in Prozent

Ver

häl

tnis

zu

Eig

enka

pit

al in

Pro

zen

t

Auswirkung einer Änderung der Stromproduktion auf die Gesamtauszahlung (Abweichung von der Prognose)

Auszahlungssumme in €

0%

50%

100%

150%

200%

250%

-10% -5% 0% 5% 10%

0 €

500.000 €

1.000.000 €

1.500.000 €

2.000.000 €

2.500.000 €

3.000.000 €

Abweichung von Basisszenario in Prozent

Ver

häl

tnis

zu

Eig

enka

pit

al in

Pro

zen

t

Auswirkung einer Änderung der betrieblichen Aufwendungen auf die Gesamtauszahlung (Abweichung von der Prognose)

Auszahlungssumme in €

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 15

C. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

Allgemeine Hinweise

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot an

der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG handelt

es sich um eine unternehmerische Beteili-

gung und langfristige Kapitalanlage, die mit

verschiedenen Risiken verbunden ist. Das

wirtschaftliche Ergebnis hängt von einer Viel-

zahl technischer, rechtlicher, steuerlicher und

anderer Bedingungen sowie von Umweltein-

flüssen ab. Diese sind nicht oder nur be-

schränkt vorhersehbar. Eine Abweichung von

den zugrunde gelegten Annahmen und Prog-

nosen ist möglich. Dies kann die Wirtschaft-

lichkeit des Projektes negativ beeinflussen. Es

werden deswegen seitens der Anbieterin und

der Emittentin keine festen Erträge verspro-

chen. Garantien hinsichtlich einer ange-

messenen Verzinsung des eingesetzten

Kapitals bzw. für dessen Rückzahlung so-

wie für das Eintreten prognostizierter Er-

gebnisse existieren nicht.

Das Beteiligungsangebot richtet sich dement-

sprechend nur an solche Personen, die unter-

nehmerische Risiken eingehen wollen, ohne

dabei kurz- oder mittelfristig über das einge-

setzte Kapital verfügen zu müssen. Die Beteili-

gung eignet sich nicht für Anleger, die nach

einer mündelsicheren oder festverzinslichen

Kapitalanlage suchen. Die Beteiligung des

Anlegers sollte seinen wirtschaftlichen Verhält-

nissen entsprechen. Die Einlage sollte keinen

wesentlichen Teil seines Vermögens ausma-

chen.

Im Folgenden werden die wesentlichen tat-

sächlichen und rechtlichen Risiken im Zusam-

menhang mit der angebotenen Vermögensan-

lage dargestellt, die zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung bekannt sind. Der Anleger

sollte diese vor dem Hintergrund der übrigen

Angaben in diesem Prospekt aufmerksam

lesen und bei seiner Entscheidung über eine

Beteiligung berücksichtigen. Die Reihenfolge

der aufgeführten Risiken lässt keinen Rück-

schluss auf mögliche Eintrittswahrscheinlich-

keiten oder das Ausmaß einer potentiellen

Beeinträchtigung zu.

Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zu-

sammenwirken verschiedener Risiken kann

das Erreichen prognostizierter Werte, insbe-

sondere der Auszahlungen, vermindern oder

unmöglich werden lassen.

Zusätzliche Risiken können sich aus der indi-

viduellen Situation des Anlegers ergeben. Hie-

rauf kann der vorliegende Prospekt nicht ein-

gehen. Der Anleger sollte daher alle Risiken

unter Berücksichtigung seiner persönlichen

wirtschaftlichen Verhältnisse und seiner Ein-

kommens- und Vermögenssituation eingehend

prüfen und gegebenenfalls individuellen fachli-

chen Rat einholen.

Maximalrisiko

Bei einer Abweichung von den in diesem

Prospekt zugrunde gelegten Annahmen kön-

nen Auszahlungen vollständig ausbleiben und

es kann ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Wenn der Anleger seine Vermögensanlage

fremdfinanziert hat, muss er die Verpflichtun-

gen aus der Finanzierung unabhängig von der

Entwicklung der Vermögensanlage begleichen.

Dies kann über den Totalverlust der Einlage

hinaus zur Gefährdung des sonstigen Vermö-

gens des Anlegers führen. Auch ein Wieder-

aufleben der Haftung des Anlegers oder erhöh-

te Steuerlasten können zu einer Gefährdung

des sonstigen Vermögens des Anlegers füh-

ren.

Das Maximalrisiko für den Anleger ist deswe-

gen der Totalverlust seiner Einlage und der

Gewinnansprüche sowie die Gefährdung des

sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zur

Privatinsolvenz.

Prognose- und anlagegefährdende Ri-

siken

Definition

Prognosegefährdende Risiken sind solche

Risiken, die zu niedrigeren Ergebnissen der

Emittentin und einer Reduzierung der Auszah-

lungen an die Anleger führen können. Anlage-

gefährdende Risiken sind solche, die zu einem

Teil- oder Totalverlust der Einlage führen kön-

nen.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 16

Realisierungsrisiko

Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für

die Windenergieanlage liegt seit dem

06.08.2014 vor. Gegen die Genehmigung sind

drei Anfechtungsklagen anhängig. Es besteht

das Risiko, dass die Genehmigung aufgrund

behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen

wegen der Anfechtungsklagen oder aus ande-

ren Anlässen vorübergehend nicht vollziehbar

ist und/oder aufgehoben wird. Die Realisierung

und/oder der Betrieb des Projektes können

sich aus diesem Grund oder aus anderen,

derzeit noch nicht vorhersehbaren Gründen

zeitlich verzögern oder unmöglich werden.

In diesem Fall besteht das Risiko, dass bereits

an Vertragspartner geleistete Zahlungen nicht

oder nicht mehr vollständig zurückgefordert

werden können. Wird der Betrieb der Emitten-

tin in einem solchen Fall weitergeführt, könnte

die Ertragslage der Emittentin beeinträchtigt

werden. Dies könnte die Höhe der prognosti-

zierten Auszahlungen an die Anleger reduzie-

ren und es könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Beschließen die Gesellschafter in einem sol-

chen Fall hingegen die Auflösung der Gesell-

schaft, besteht das Risiko, dass das einbezahl-

te Beteiligungskapital nicht vollständig oder

überhaupt nicht zurückerstattet werden kann.

Dadurch könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Inbetriebnahme- und Abnahmezeitpunkt

Der Fertigstellungs- bzw. Inbetriebnahmezeit-

punkt des Windparks (also der Windenergiean-

lage und der dazugehörigen Infrastruktur) so-

wie der Zeitpunkt der Abnahme, der den Prog-

noserechnungen zugrunde liegt, beruht auf

dem gegenwärtigen Planungsstand und dem

mit dem Anlagenhersteller anvisierten Liefer-

und Errichtungstermin für die Anlage. Es be-

steht das Risiko, dass die Windenergieanlage

später als geplant in Betrieb genommen wer-

den kann, beispielsweise aufgrund von

schlechten Witterungsverhältnissen während

der Bauphase, verspäteter Lieferungen der

Anlagen oder Komponenten, Bauleitungs- oder

Planungsfehlern, behördlicher oder gerichtli-

cher Entscheidungen oder höherer Gewalt.

Verspätungen können auch von der Emittentin

verursacht werden, etwa wenn die Emittentin

Zahlungen oder Bürgschaften verspätet leistet

und sich die vom Anlagenhersteller zugesi-

cherten Termine dadurch verschieben.

Eine verspätete Inbetriebnahme führt zu späte-

ren und geringeren Umsätzen. Sollte es zu

einer zeitlichen Verzögerung der Inbetrieb-

nahme der Windenergieanlage über den zu-

grunde gelegten Zeitpunkt hinaus kommen,

könnte sich ferner die Einspeiseförderung für

den Prognosezeitraum vermindern.

Windenergieanlagen sind zwischen Inbetrieb-

nahme und Abnahme aufgrund von Einstel-

lungsarbeiten und Mängelbeseitigungen mitun-

ter nur beschränkt technisch verfügbar. Verzö-

gert sich deshalb die Abnahme, so kann auch

dies zu Einnahmeausfällen führen.

Der Eintritt eines oder mehrerer der aufgezähl-

ten Risiken könnte die Betriebsergebnisse der

Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren.

Investitionskosten

Es besteht das Risiko, dass die in den Kalkula-

tionen enthaltenen Ansätze für die Investiti-

onskosten überschritten werden, beispielswei-

se aufgrund falscher Kostenannahmen oder

aufgrund von nicht berücksichtigtem Zusatz-

bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen.

In diesem Fall könnte sich die Wirtschaftlich-

keit des Windparks verschlechtern. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein Teil-

verlust der Einlage eintreten.

Betriebskosten

Die in den Prognoserechnungen angesetzten

Betriebskosten sind nicht für die gesamte

Laufzeit und teilweise überhaupt noch nicht

vertraglich fixiert. Es besteht das Risiko, dass

diese Kostenansätze überschritten werden,

beispielsweise aufgrund falscher Kostenan-

nahmen, nicht berücksichtigtem Zusatzbedarf,

unvorhergesehenen Ereignissen, Inflation oder

sonstigen Kostensteigerungen. Das könnte die

Betriebsergebnisse der Emittentin negativ

beeinflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Teilverlust der Einlage ein-

treten.

Reparatur, Wartung und Instandhaltung

Es besteht das Risiko, dass bestimmte Repa-

ratur- und Instandhaltungsmaßnahmen in dem

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 17

vorgesehenen Vollwartungsvertrag nicht er-

fasst sind und gesondert beauftragt werden

müssen. Dadurch können unvorhergesehene

Kosten entstehen.

Ferner besteht das Risiko, dass Verfügbar-

keitsausfälle der Windenergieanlage trotz der

im Wartungsvertrag vorgesehenen Verfügbar-

keitsgarantie nicht erstattet werden, weil die

Bedingungen hierfür nicht vorliegen. Dies kann

dazu führen, dass Ertragsausfälle wegen man-

gelnder technischer Verfügbarkeit der Anlage

nicht kompensiert werden.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die

angesetzten Kosten für den Vollwartungsver-

trag überschritten werden. Der Vollwartungs-

vertrag enthält eine indexierte Preisgleitklau-

sel, die zu Kostensteigerungen über den kalku-

lierten Umfang hinaus während der vereinbar-

ten Vertragslaufzeit führen kann. Darüber hin-

aus ist es möglich, dass nach Ablauf der Ver-

tragslaufzeit ein Folgevertrag nur zu höheren

als den kalkulierten Kosten abgeschlossen

werden kann. Es besteht auch das Risiko,

dass das mit der Wartung beauftragte Unter-

nehmen während der Vertragslaufzeit ausfällt

und Ersatz nur zu höheren Kosten beschafft

werden kann.

Der Eintritt eines oder mehrerer der aufgezähl-

ten Risiken könnte die geplanten Betriebser-

gebnisse der Emittentin negativ beeinflussen.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Gewährleistung

Es besteht das Risiko, dass Mängel an der

Windenergieanlage oder der Infrastruktur nicht

oder erst nach der Abnahme oder nach Ablauf

der jeweiligen Gewährleistungsfrist erkannt

werden. Gewährleistungsansprüche der Emit-

tentin könnten deswegen nicht oder nicht

rechtzeitig geltend gemacht werden. Möglich

ist auch, dass Gewährleistungsansprüche

gerichtlich eingefordert werden müssen oder

nicht oder nur verspätet durchsetzbar sind.

Dies könnte zu höheren Kosten und vermin-

derten Einnahmen der Emittentin führen,

wodurch das Ergebnis der Emittentin negativ

beeinflusst würde. Dadurch könnten sich prog-

nostizierte Auszahlungen an die Anleger redu-

zieren und es könnte ein Totalverlust der Ein-

lage eintreten.

Auflagen im Genehmigungsbescheid

Es ist nicht auszuschließen, dass Behörden –

auch auf Einwendungen Dritter hin – nachträg-

lich Auflagen, Anordnungen oder Beschrän-

kungen in Bezug auf den Betrieb der Wind-

energieanlage erlassen. Auflagen sind in den

Genehmigungsbescheiden bereits vorbehal-

ten. Auflagen können insbesondere zu vo-

rübergehenden oder dauerhaften Betriebsein-

schränkungen oder Abschaltungen und zu

nicht kalkulierten Aufwendungen führen.

Wenn die Emittentin gegen die Genehmigung

zum Betrieb der Anlage verstößt, besteht das

Risiko, dass sie mit einem Bußgeld oder einer

Betriebsuntersagung belegt wird.

Der Eintritt eines oder mehrerer der aufgezähl-

ten Risiken könnte die Betriebsergebnisse der

Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein Teil-

verlust der Einlage eintreten.

Technische Risiken

Bei der Windenergieanlage und der Infrastruk-

tur können technischer Verschleiß, Material-

ermüdung, technisch bedingte Minderleistun-

gen oder andere technische Probleme nicht

ausgeschlossen werden. Insbesondere ist es

möglich, dass die angegebene technische

Verfügbarkeit, die Leistungskennlinie oder

andere Leistungsdaten der Anlage nicht er-

reicht werden. Wenn Ertragsausfälle und Kos-

ten in diesen Fällen nicht durch Gewährleis-

tungsansprüche, einen Wartungsvertrag, Ver-

sicherungen oder Garantien ausgeglichen

werden, könnten die geplanten Betriebsergeb-

nisse der Emittentin negativ beeinflusst wer-

den. Dadurch könnten sich prognostizierte

Auszahlungen an die Anleger reduzieren und

es könnte ein Totalverlust der Einlage eintre-

ten.

Lebensdauer der Windenergieanlage

Die Emittentin geht von einer Nutzungsdauer

der Windenergieanlage von mindestens 20

Jahren aus. Sollte die Anlage oder wichtige

Einzelkomponenten die angestrebte Lebens-

dauer nicht erreichen, könnten prognostizierte

Umsätze nicht erzielt werden. Das könnte die

Betriebsergebnisse der Emittentin negativ

beeinflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Teilverlust der Einlage ein-

treten.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 18

Rückbaukosten

Die Kosten für die Demontage und Entsorgung

der Anlage können den kalkulierten und in die

Rückbaurücklage eingestellten Betrag über-

steigen, beispielsweise wenn sich der Rückbau

als technisch komplizierter erweist oder die

Entsorgung nur zu höheren Kosten möglich ist.

Das könnte die Betriebsergebnisse der Emit-

tentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten

sich prognostizierte Auszahlungen an die An-

leger reduzieren und es könnte ein Teilverlust

der Einlage eintreten.

Angaben Dritter

Die in diesem Verkaufsprospekt getätigten

Angaben und Prognosen beruhen teilweise auf

Angaben Dritter (z. B. Anlagenhersteller, Gut-

achter, technische Berater, Rechtsberater oder

Steuerberater). Es besteht das Risiko, dass

diese Angaben unrichtig, unvollständig oder

irreführend sind. Bei diesen Angaben kann es

sich ferner um subjektive Einschätzungen der

jeweiligen Personen handeln. Die zukünftige

Entwicklung kann deshalb von diesen Anga-

ben abweichen. Das könnte die Betriebser-

gebnisse der Emittentin negativ beeinflussen.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Höhe der Einspeiseförderung

Die kalkulierten Erlöse aus dem Verkauf von

elektrischer Energie basieren auf den Förder-

sätzen nach dem Gesetz für den Ausbau er-

neuerbarer Energien in der Fassung vom

01.08.2014 (EEG 2014). Die Fördersätze sind

voraussichtlich niedriger, wenn die Windener-

gieanlage später als in dem in der Kalkulation

zugrunde gelegten Zeitpunkt in Betrieb ge-

nommen werden.

Zur Reduzierung oder dem vollständigen Ent-

fallen der Förderung nach dem EEG könnte es

ferner kommen, wenn die Emittentin gegen-

wärtige oder künftige technische oder betriebli-

che Vorgaben des EEG nicht fristgerecht er-

füllt.

Es besteht das Risiko, dass die Förderung

nach dem EEG bei negativen Börsenstrom-

preisen entfällt. Nach § 24 EEG entfällt die

Förderung für den Zeitraum, in dem der Bör-

senstrompreis für Stundenkontrakte an min-

destens sechs aufeinanderfolgenden Stunden

negativ ist, vollständig.

Es ist ferner nicht auszuschließen, dass die

prognostizierte erhöhte Förderung nach dem

EEG nicht über die volle Dauer von 20 Jahren

geleistet wird. Dies wäre dann der Fall, wenn

die Anlage in den ersten fünf Betriebsjahren im

Verhältnis zum sog. Referenzertrag einen hö-

heren Ertrag liefert als kalkuliert. In diesem Fall

ist es möglich, dass sich die Vergütung nach

dem EEG bereits vor Ablauf von 20 Betriebs-

jahren auf eine niedrigere Grundvergütung

reduziert.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

der Gesetzgeber das EEG – auch mit Wirkung

für bereits genehmigte und/oder in Betrieb

befindliche Anlagen – nachträglich ändert und

insbesondere die Einspeiseförderung absenkt

oder abschafft oder Betreibern von Windener-

gieanlagen zusätzliche Pflichten auferlegt.

Dies könnte zu geringeren Einspeiseerlösen

oder höheren Kosten führen.

Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten

Risiken könnte die Ertragslage der Emittentin

negativ beeinflussen. Dadurch könnten sich

prognostizierte Auszahlungen an die Anleger

reduzieren und es könnte ein Totalverlust der

Einlage eintreten.

Risiken der Direktvermarktung

Nach dem EEG 2014 hat die Emittentin die

Kosten der Direktvermarktung des erzeugten

Stroms zu tragen. Es besteht das Risiko, dass

die hierfür anfallenden Kosten höher ausfallen

als kalkuliert oder niedrigere Vermarktungser-

löse erzielt werden, als angenommen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein Teil-

verlust der Einlage eintreten.

Stromeinspeisung

Es ist nicht auszuschließen, dass nicht der

gesamte von der Windenergieanlage erzeug-

bare Strom tatsächlich in das Stromnetz des

Netzbetreibers eingespeist werden kann und

vergütet wird. Unter bestimmten Umständen

(z. B. bei Netzengpässen) kann der Netzbe-

treiber die Windenergieanlage regulieren und

die Stromerzeugung reduzieren. Der Anlagen-

betreiber erhält hierfür abhängig vom Grund

der Regulierung keine oder keine vollständige

Entschädigung.

Weitere Risiken im Hinblick auf die Stromein-

speisung sind Störungen, Reparaturen oder

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 19

Um- bzw. Ausbaumaßnahmen am Stromnetz.

Da die Netzanschlussbedingungen der Netz-

betreiber weitreichende Haftungsbeschrän-

kungen enthalten, besteht das Risiko, dass

dadurch hervorgerufene Einspeiseausfälle

nicht ersetzt werden.

Es besteht ferner das Risiko, dass technisch

bedingte Leitungsverluste aus der Durchleitung

der erzeugten elektrischen Energie bis zum

Einspeisepunkt höher ausfallen als kalkuliert.

Der Eintritt eines oder mehrerer der aufgezähl-

ten Risiken könnte die Ertragslage der Emit-

tentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten

sich prognostizierte Auszahlungen an die An-

leger reduzieren und es könnte ein Teilverlust

der Einlage eintreten.

Abrechnung der eingespeisten Energie

Es besteht das Risiko, dass es bei der Ab-

rechnung und Auszahlung der Einspeiseerlöse

durch den Netzbetreiber oder einen anderen

Stromabnehmer zu Verzögerungen kommt.

Dies würde die Liquiditätslage der Emittentin

beeinträchtigen. Auch die Insolvenz eines

Netzbetreibers oder anderen Stromabnehmers

kann nicht ausgeschlossen werden. Das könn-

te die Betriebsergebnisse der Emittentin nega-

tiv beeinflussen. Dadurch könnten sich prog-

nostizierte Auszahlungen an die Anleger redu-

zieren und es könnte ein Totalverlust der Ein-

lage eintreten.

Energieertrag

Es besteht das Risiko, dass mit dem Betrieb

der Windenergieanlage weniger Energie er-

zeugt wird, als für die Kalkulation in diesem

Verkaufsprospekt angenommen. Der kalkulier-

te Energieertrag beruht auf Gutachten und

Ertragsprognosen. Diese geben den ausge-

wiesenen Ertrag nur mit einer bestimmten

Wahrscheinlichkeit wieder. Der Ertrag kann

tatsächlich niedriger sein. Die Gutachten und

Prognosen können aufgrund falscher Grundla-

gen oder Annahmen oder falscher Berechnun-

gen auch unrichtig sein.

Die Gutachten und Prognosen geben langfris-

tige Durchschnittserträge an. Tatsächlich

schwankt das Windaufkommen von Jahr zu

Jahr. Schwachwindjahre, also Jahre mit einem

im langfristigen Mittel deutlich unterdurch-

schnittlichem Ertrag – auch mehrmals nachei-

nander – sind nicht auszuschließen. Mehrere

Schwachwindjahre nacheinander können die

Liquidität der Emittentin nachteilig beeinflus-

sen.

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden,

dass sich Umweltbedingungen am Standort

der Windenergieanlage nachträglich ver-

schlechtern, etwa durch langfristige klimatische

Veränderungen oder durch die Abschattung

durch weitere in der Umgebung errichtete

Windenergieanlagen.

Sollten sich die Sicherheitsabschläge auf die

Ertragsprognosen als nicht ausreichend her-

ausstellen, könnte der Eintritt eines oder meh-

rerer der vorgenannten Risiken die Betriebser-

gebnisse der Emittentin negativ beeinflussen.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Klimatische Risiken

Ungünstige Witterungsbedingungen und klima-

tische Einflüsse können die Errichtung oder

den Betrieb des Windparks in vielfältiger Weise

beeinträchtigen. So können ungünstige Witte-

rungsbedingungen in der Errichtungsphase zu

einer verzögerten Inbetriebnahme führen.

Während des Betriebs können witterungsbe-

dingte Einflüsse zu unvorhergesehenen Schä-

den an der Anlage und zu Stillstandzeiten füh-

ren. Das könnte die Betriebsergebnisse der

Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein To-

talverlust der Einlage eintreten.

Vertragsrisiken

Die Emittentin schließt zur Errichtung und zum

Betrieb des Windparks eine Vielzahl von Ver-

trägen ab und geht damit Vertragsrisiken ein.

Insbesondere besteht das Risiko, dass ein

Vertragspartner während der Vertragslaufzeit

in Insolvenz fällt oder seine Leistungen aus

anderen Gründen nicht oder nicht vollständig

erbringt. Dies könnte zu Mehrkosten führen,

etwa weil die Emittentin Ersatzverträge zu

schlechteren Konditionen abschließen muss

oder bereits an den Vertragspartner geleistete

Zahlungen nicht mehr zurückgezahlt werden.

Auch besteht das Risiko, dass in der Insolvenz

eines Vertragspartners notwendige Ersatzteile

nicht mehr beschafft werden können oder Ga-

rantie- oder Schadensersatzversprechen nicht

erfüllt werden. In der Insolvenz eines von der

Emittentin beauftragten Direktvermarkters

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 20

besteht das Risiko, dass Vergütungsansprüche

der Emittentin nicht erfüllt werden können.

Ferner besteht das Risiko, dass Vertrags-

partner Leistungen nicht rechtzeitig oder man-

gelhaft erbringen. Dies kann zu Zeitverlusten

und zusätzlichen Kosten für die Emittentin

führen.

Es ist ferner möglich, dass die von der Emit-

tentin abgeschlossenen Verträge Haftungsbe-

schränkungen und Verjährungsverkürzungen

des jeweiligen Vertragspartners enthalten.

Diese können dazu führen, dass die jeweiligen

Vertragspartner für mangelhafte Leistungen

oder Schäden nicht einstehen müssen. Dies

kann für die Emittentin nicht vorhergesehene

Mehrkosten verursachen.

Daneben können Verträge fehlerhaft sein oder

Lücken enthalten. Es ist auch nicht auszu-

schließen, dass sie vom Vertragspartner wider-

rufen, angefochten, ordentlich oder außeror-

dentlich gekündigt oder in sonstiger Weise

beendet werden und rückabgewickelt werden

müssen. Auch dies kann zu Mehrkosten für die

Emittentin führen.

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken

könnte die Ertragslage der Emittentin negativ

beeinflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Rechtsstreitigkeiten

Bei Streitigkeiten der Emittentin mit Vertrags-

partnern oder Gesellschaftern über die Ausle-

gung bestehender oder zukünftig noch abzu-

schließender Vereinbarungen oder bei ande-

ren Rechtsfragen kann eine gerichtliche Klä-

rung erforderlich werden. Dies kann zu Zeitver-

lusten und unvorhergesehenen Kosten führen

und beinhaltet das Risiko des Unterliegens.

Selbst im Falle des Obsiegens in einem

Rechtsstreit könnte der in Anspruch genom-

mene Vertragspartner über die Zeit zahlungs-

unfähig geworden sein, so das gerichtlich fest-

gestellte Ansprüche nicht durchgesetzt werden

können.

Ferner ist die Emittentin als Beigeladene an

verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.

Es besteht das Risiko, dass sie die für die

Verfahrensführung aufgewendeten Kosten

nicht oder nicht voll erstattet bekommt.

Die vorstehenden Risiken könnten die Be-

triebsergebnisse der Emittentin negativ beein-

flussen. Dadurch könnten sich prognostizierte

Auszahlungen an die Anleger reduzieren und

es könnte ein Teilverlust der Einlage eintreten.

Versicherungsrisiken

Es werden verschiedene Versicherungen hin-

sichtlich der Windenergieanlage und der Infra-

struktur abgeschlossen. Einzelne Risiken sind

jedoch nicht versicherbar und werden deswe-

gen nicht von Versicherungen abgedeckt. Es

kann ferner nicht ausgeschlossen werden,

dass der Versicherungsschutz nicht ausrei-

chend ist oder versagt wird oder die Versiche-

rungsdeckung einer Selbstbeteiligung durch

die Emittentin unterliegt.

Im Falle eines nicht durch eine Versicherung

abgedeckten Schadens könnte das Ergebnis

der Emittentin negativ beeinflusst werden.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Die Versicherungen wurden zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen.

Es besteht deswegen das Risiko, dass Kosten

und Prämien für Versicherungen über die

prognostizierten Beträge hinausgehen. Ferner

können Versicherungsprämien während der

Laufzeit über das kalkulierte Maß hinaus stei-

gen, beispielsweise aufgrund mehrfach aufge-

tretener Versicherungsfälle. Auch können An-

schlussverträge nach Auslaufen einer Versi-

cherung teurer sein als kalkuliert. Das könnte

das Ergebnis der Emittentin negativ beeinflus-

sen. Dadurch könnten sich prognostizierte

Auszahlungen an die Anleger reduzieren.

Höhere Gewalt

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

außergewöhnliche Ereignisse wie Erdbeben

Kriegsereignisse, Terrorismus, Flugzeugab-

stürze, Umweltkatastrophen oder sonstige

Ereignisse höherer Gewalt auftreten und die

Windenergieanlage und die Infrastruktur be-

treffen. Auch menschliche Eingriffe wie Vanda-

lismus oder Diebstahl können nicht ausge-

schlossen werden. Jedes dieser Ereignisse

kann zu Kosten und Einnahmeausfällen führen

und dadurch das Ergebnis der Emittentin ne-

gativ beeinflussen. Dadurch könnten sich

prognostizierte Auszahlungen an die Anleger

reduzieren und es könnte ein Totalverlust der

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 21

Einlage eintreten.

Verkehrssicherungspflichten

Als Betreiberin des Windparks unterliegt die

Emittentin allgemeinen gesetzlichen Verkehrs-

sicherungspflichten. Etwaige daraus resultie-

rende Schadensersatzverpflichtungen, die

nicht von Versicherungen ausgeglichen wer-

den, sind von der Emittentin zu tragen. Das

könnte das Ergebnis der Emittentin negativ

beeinflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Einsatz von Fremdkapital

Die Investitionen der Emittentin werden zu

einem großen Teil fremdfinanziert. Die Darle-

hensverträge wurden zwar verbindlich zuge-

sagt, dennoch können die tatsächlichen Darle-

henskonditionen von den für die Kalkulation

angenommenen Konditionen abweichen. Ins-

besondere können die Zinsen höher als kalku-

liert sein. Auch kann die Bank eine höhere

Eigenkapitalquote verlangen, eine andere

Laufzeit und Tilgungsstruktur vorschreiben

oder höhere Bearbeitungsgebühren verlangen.

Die Zinssätze werden nicht über die gesamte

Darlehenslaufzeit festgeschrieben, so dass

nach Ende der Zinsbindung höhere Zinsen als

kalkuliert anfallen können. Auch besteht das

Risiko, dass allgemeine Verwerfungen auf den

Kapitalmärkten zu schlechteren Finanzie-

rungsbedingungen im Laufe der Finanzie-

rungsphase führen.

Es besteht ferner das Risiko, dass Auszah-

lungsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig

erfüllt werden können, was zu einer Verzöge-

rung des Projektfortschrittes führen kann.

Die Windenergieanlage wird an die Darlehens-

geber zur Sicherheit übereignet. Es besteht

das Risiko, dass Darlehen aufgrund verringer-

ter oder ausbleibender Erträge der Windener-

gieanlage nicht vollständig bedient werden

können und die Bank diese Sicherheit oder

andere Sicherheiten am Windpark verwerten

will. Dadurch könnte die Fähigkeit der Gesell-

schaft, Erträge zu erwirtschaften, beeinträchtigt

werden.

Jedes dieser Ereignisse kann allein oder zu-

sammen mit anderen das Ergebnis der Emit-

tentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten

sich prognostizierte Auszahlungen an die An-

leger reduzieren und es könnte ein Totalverlust

der Einlage eintreten.

Liquiditätsrisiko

Die Emittentin unterliegt im Zuge ihrer Ge-

schäftstätigkeit laufenden Zahlungspflichten,

beispielsweise für die Wartung der Anlage

oder für Zins- und Tilgungszahlungen an die

finanzierende Bank. Darüber hinaus sollen

Auszahlungen an die Anleger geleistet werden.

Die Zahlungsmittel zur Erfüllung dieser Zah-

lungspflichten und die Leistung der Auszah-

lungen erwirbt die Emittentin aus den Einnah-

men aus dem Stromverkauf und in geringem

Umfang aus Zinseinnahmen. Es besteht das

Risiko, dass die Zahlungsmittel der Emittentin

zur Begleichung fälliger Forderungen und zur

Leistung der Auszahlungen nicht genügen

(Liquiditätsrisiko). Dazu kann es beispielsweise

bei längeren Einnahmeausfällen oder Minder-

einnahmen (z. B. in Schwachwindjahren) oder

beim Anfall unvorhergesehener Ausgaben

kommen. In diesem Fall besteht das Risiko,

dass fehlende Zahlungsmittel durch die Auf-

nahme von zusätzlichem Fremdkapital ausge-

glichen werden müssen. Dies würde zu höhe-

ren Kosten führen und kann die Ergebnisse

der Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren.

Ferner besteht in diesem Fall das Risiko, dass

die Emittentin fehlende Zahlungsmittel nicht

beschaffen kann und zahlungsunfähig wird.

Dies kann die Insolvenz der Emittentin hervor-

rufen. Dadurch könnten sich prognostizierte

Auszahlungen an die Anleger reduzieren und

es könnte ein Totalverlust der Einlage eintre-

ten.

Insolvenzrisiko

Es besteht das Risiko, dass die Emittentin in

finanzielle Schwierigkeiten gerät und weder auf

Liquiditätsreserven zurückgreifen noch Fremd-

mittel aufnehmen kann. Dies kann zur Insol-

venz der Emittentin führen. In diesem Fall be-

steht das Risiko, dass die Anleger keine weite-

ren Zahlungen erhalten und ein Totalverlust

der Einlage eintritt.

Zinsrisiko

Aufgrund der unbekannten künftigen Geld- und

Kapitalmarktentwicklung können sich Zinser-

träge für den Liquiditätsbestand und die Rück-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 22

baubürgschaft schlechter darstellen, als in den

Prognosen angenommen. Das könnte das

Ergebnis der Emittentin negativ beeinflussen.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Teilverlust der Einlage eintreten.

Geldentwertung

Es besteht das Risiko, dass die Inflation in den

Betriebsjahren der Windenergieanlage über

den in den Prognosen der Betriebskosten be-

rücksichtigten Umfang hinausgeht. Dies würde

die Betriebskosten der Windenergieanlage

erhöhen. Das könnte das Ergebnis der Emit-

tentin negativ beeinflussen. Dadurch könnten

sich prognostizierte Auszahlungen an die An-

leger reduzieren und es könnte ein Teilverlust

der Einlage eintreten.

Änderungen der Rechtslage

Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung

unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Es

ist nicht auszuschließen, dass sich Rechtsvor-

schriften auf Bundes-, Landes- oder Kommu-

nalebene ändern oder künftig anders ausge-

legt werden. Dies kann sich nachteilig auf das

Geschäft der Emittentin auswirken. Dies gilt

insbesondere in Bezug auf Anforderungen an

die Ausgestaltung und Verwaltung der Anteile

an der Emittentin als Vermögensanlage im

Sinne des Vermögensanlagengesetzes durch

nationale und/oder internationale Regulierung.

Die Emittentin kann dadurch zur Änderung

einzelner geschäftlicher Aktivitäten oder zu

zusätzlichen administrativen Aufwendungen

gezwungen sein. Dies kann das Ergebnis der

Emittentin negativ beeinflussen. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein Teil-

verlust der Einlage eintreten.

Änderung der Vertragsbedingungen

Nach den Vertragsbedingungen der Vermö-

gensanlage zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung stellt die Emittentin kein Investment-

vermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetz-

buchs (KAGB) dar, so dass die vorliegende

Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung nicht den Regelungen des KAGB

unterliegt. Es besteht das Risiko, dass die

Vertragsbedingungen so geändert werden

oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verän-

dert, dass sie ein Investmentvermögen im

Sinne des KAGB darstellt. In diesem Fall be-

steht das Risiko, dass die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Maß-

nahmen nach § 15 KAGB ergreift und insbe-

sondere die Rückabwicklung der Geschäfte

der Emittentin der Vermögensanlage anordnet.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Mitsprache- und Mitwirkungsrechte

Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mit-

sprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Wei-

sungsrecht hinsichtlich der laufenden Ge-

schäftsführung besteht nicht. Es kann deswe-

gen dazu kommen, dass Entscheidungen der

Geschäftsführung gegen den Willen des Anle-

gers getroffen oder nicht getroffen werden.

Dadurch könnten sich prognostizierte Auszah-

lungen an die Anleger reduzieren und es könn-

te ein Totalverlust der Einlage eintreten.

Gesellschafterbeschlüsse

Die im Rahmen von Gesellschafterbeschlüs-

sen wirksam gefassten Entscheidungen sind

für alle Anleger bindend. Damit hat der unter-

legene Anleger rechtmäßig gefasste Beschlüs-

se hinzunehmen, auch wenn sie seinen Inte-

ressen und Anlagezielen widersprechen und

für die Emittentin nachteilig sind.

Zu beachten ist ferner, dass, obgleich sich

voraussichtlich eine Vielzahl von Anlegern an

der Emittentin beteiligen werden, nicht auszu-

schließen ist, dass in der Gesellschafterver-

sammlung einzelne Personen oder eine kleine

Gruppe von Personen einen beherrschenden

Einfluss gewinnen. Dies kann eintreten etwa

durch Übernahme anderer Anteile, Beauftra-

gung desselben Bevollmächtigten oder durch

die Nichtteilnahme vieler Anleger an der Ge-

sellschafterversammlung. Auf der anderen

Seite besteht die Gefahr, dass Beschlüsse, die

einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, nicht

getroffen werden.

Ferner besteht das Risiko, dass auch rechts-

widrig gefasste Beschlüsse bindend sind,

wenn der Anleger Anfechtungsfristen ver-

säumt.

In den vorstehenden Fällen kann es deswegen

dazu kommen, dass Entscheidungen gegen

den Willen des Anlegers getroffen oder nicht

getroffen werden. Dadurch könnten sich prog-

nostizierte Auszahlungen an die Anleger redu-

zieren und es könnte ein Totalverlust der Ein-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 23

lage eintreten.

Schlüsselpersonen und Managementrisiko

Es besteht das Risiko, dass durch das Aus-

scheiden von Kompetenzträgern aus der Ge-

schäftsführung der Emittentin und/oder dem

Verlust wesentlicher Vertragspartner der Emit-

tentin Fachwissen nicht mehr zur Verfügung

steht und eine qualifizierte Geschäftsführung

und Verwaltung nicht mehr uneingeschränkt

gewährleistet ist.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die

Geschäftsführung Fehlentscheidungen trifft.

Der Eintritt eines der vorstehenden Risiken

könnte das Ergebnis der Emittentin negativ

beeinflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Interessenkonflikte

Wegen der (teilweise bestehenden) Perso-

nenidentität von Funktionsträgern bestehen im

Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbe-

stände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder

personeller Art. Es ist daher nicht auszuschlie-

ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung

der unterschiedlichen und ggf. gegenläufigen

Interessen nicht zu den Entscheidungen ge-

langen, die sie treffen würden, wenn ein Ver-

flechtungstatbestand nicht bestünde. Dies

kann das Ergebnis der Emittentin negativ be-

einflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Totalverlust der Einlage

eintreten.

Insolvenz der Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin der Emit-

tentin ist die Energietechnik Bichler GmbH. Es

besteht das Risiko, dass die persönlich haften-

de Gesellschafterin in Insolvenz fällt und ihrer

Verpflichtung zur Geschäftsführung und Haf-

tungsübernahme nicht mehr nachkommen

kann. In diesem Fall müsste die Emittentin

eine neue Komplementärin einsetzen und zur

Geschäftsführung bestellen. Dies kann zu

Mehrkosten führen, insbesondere wenn die

Aufwendungen hierfür höher liegen als die

Vergütung, die die derzeitige Komplementärin

nach dem Gesellschaftsvertrag erhält. Dies

kann das Ergebnis der Emittentin negativ be-

einflussen. Dadurch könnten sich prognosti-

zierte Auszahlungen an die Anleger reduzieren

und es könnte ein Teilverlust der Einlage ein-

treten.

Wird im Insolvenzfall der Komplementärin kei-

ne neue Komplementärin aufgenommen, führt

dies zur Auflösung der Emittentin. Dadurch

könnten sich prognostizierte Auszahlungen an

die Anleger reduzieren und es könnte ein To-

talverlust der Einlage eintreten.

Handelbarkeit des Kommanditanteils

Die angebotene Vermögensanlage stellt eine

langfristig angelegte Investition dar. Die or-

dentliche Kündigung ist bis zum 31.12.2036

nicht möglich. Ein Rückgaberecht an die Emit-

tentin existiert vor diesem Termin nicht. Die

Übertragung des Kommanditanteils im Wege

der Abtretung ist nur zulässig, wenn die

Pflichteinlage voll einbezahlt ist. Teilübertra-

gungen sind nur zulässig, wenn jeder Teilanteil

mindestens EUR 5.000 beträgt und durch

1.000 ganzzahlig teilbar ist.

Für die angebotene Beteiligung existiert kein

organisierter Zweitmarkt. Sie ist wirtschaftlich

deshalb nur als eingeschränkt veräußerbar

anzusehen, d. h. für einen Anleger, der seinen

Anteil verkaufen möchte, besteht das Risiko,

dass er mangels eines organisierten Zweit-

markts keinen Käufer dafür findet bzw. nicht

den vollständigen Verkaufspreis dafür erzielen

kann. Der Anleger sollte sich deshalb darauf

einstellen, seine Anteile langfristig halten zu

müssen und sollte daher prüfen, ob eine lang-

fristige Kapitalanlage dieser Art seinen Anla-

gestrategien entspricht.

Anlegergefährdende Risiken

Definition

Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die

das Vermögen des Anlegers über den Verlust

der Einlage hinaus gefährden können, bis hin

zu seiner Privatinsolvenz.

Haftung der Anleger (Kommanditisten)

Anleger haften Gläubigern der Emittentin ge-

genüber in Höhe der im Handelsregister einge-

tragenen Haftsumme, die der Kommanditein-

lage entspricht.

Es besteht das Risiko, dass die Haftung eines

Anlegers nach vollständiger Einzahlung der

Kommanditeinlage bis maximal zur Höhe der

Haftsumme wieder auflebt, wenn der Anleger

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 24

Auszahlungen erhält und sein Kapitalkonto

dadurch unter den Wert der im Handelsregister

eingetragenen Hafteinlage sinkt (§ 172 Abs. 4

HGB). In diesem Fall muss der Anleger damit

rechnen, von Gläubigern in Höhe der erhalte-

nen Auszahlungen bis zur Höhe seiner Haft-

summe mit seinem Privatvermögen in An-

spruch genommen zu werden, insbesondere,

wenn die Emittentin in Insolvenz fällt. Dies

kann zu einem Verlust des sonstigen Vermö-

gens des Anlegers und zur Privatinsolvenz des

Anlegers führen.

Scheidet ein Anleger aus der Emittentin aus,

haftet er bis zur Höhe seiner Haftsumme für

bis dahin begründete Verbindlichkeiten der

Emittentin, die bis zum Ablauf von fünf Jahren

nach der Eintragung seines Ausscheidens im

Handelsregister fällig und Ansprüche daraus

festgestellt oder in der gesetzlich vorgeschrie-

benen Weise geltend gemacht wurden. Eine

entsprechende Nachhaftung besteht im Fall

der Auflösung der Emittentin, wobei die fünf-

jährige Nachhaftung mit Handelsregistereintra-

gung der Auflösung der Emittentin beginnt. Je

nach Anspruch kann die Verjährungsfrist kür-

zer sein. Die Verjährung beginnt mit Fälligkeit

des Anspruchs, wenn dieser nach Handelsre-

gistereintragung der Auflösung fällig wird, an-

dernfalls mit Eintragung der Auflösung. Die

Nachhaftung kann dazu führen, dass der Anle-

ger Zahlungen aus seinen persönlichen Mitteln

erbringen muss. Dies kann zu einem Verlust

des sonstigen Vermögens des Anlegers und

zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.

Risiken einer Fremdfinanzierung des An-

teils durch den Anleger

Soweit ein Kommanditist seine Einlage ganz

oder teilweise über Darlehen fremdfinanziert,

besteht das individuelle Risiko, dass beim

Ausbleiben prognostizierter Auszahlungen

bzw. im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Emit-

tentin die Verzinsung und Tilgung des aufge-

nommenen Darlehens aus dem sonstigen

Vermögen des Kommanditisten zu erfolgen

hat. Dies kann zu einem Verlust des sonstigen

Vermögens des Anlegers bis hin zur Privatin-

solvenz führen.

Steuerliche Risiken

Künftige Änderungen im Steuerrecht, der steu-

errechtlichen Rechtsprechung oder der Aner-

kennungspraxis der Finanzverwaltung zum

Nachteil der Emittentin oder der Anleger kön-

nen nicht ausgeschlossen werden. Ebenso

wenig kann ausgeschlossen werden, dass die

Finanzverwaltung oder die Rechtsprechung im

Rahmen der Veranlagung oder einer späteren

Außenprüfung (Betriebsprüfung) eine abwei-

chende Auffassung über die steuerliche Be-

handlung einzelner Aspekte des Projektes

vertritt, als zur Grundlage der Angaben und

Prognosen dieses Prospektes gemacht wor-

den sind. Es kann deswegen zu einer insge-

samt höheren oder frühzeitigeren steuerlichen

Belastung der Emittentin und/oder der Anleger

kommen. Dadurch könnte sich die Höhe der

Gesamtauszahlungen an die Anleger nach

Steuern mindern.

Sind Steuerbescheide im Rahmen einer Be-

triebsprüfung nachträglich zu ändern, besteht

das Risiko, dass sich die Höhe des zu ver-

steuernden Einkommens ändert und es des-

wegen zu Steuernachforderungen kommt. Für

diese können zudem Zinsen anfallen. Der

steuerlichen Beurteilung liegt ferner die An-

nahme zugrunde, dass sich ausschließlich

natürliche, in der Bundesrepublik Deutschland

ansässige Personen beteiligen, die die Beteili-

gung im Privatvermögen halten und aus eige-

nen Mitteln finanzieren. Ist die Beteiligung dem

Betriebsvermögen zuzuordnen oder weicht die

Situation des Anlegers in anderer Form von

den hier zugrundeliegenden Annahmen ab,

kann dies zu einer abweichenden steuerlichen

Beurteilung führen. Dies kann für den Anleger

zu höheren Steuerzahlungen oder zu einem

früheren Anfall der Steuerlast führen.

Die Übertragung von Kommanditanteilen ins-

besondere in der Anfangsphase birgt ein er-

tragsteuerliches Risiko. Es besteht das Risiko,

dass eine Übertragung der Beteiligung zu einer

Steuerlast des Veräußerers aufgrund der Auf-

deckung von stillen Reserven führt.

In allen Fällen muss eine etwaige höhere

Steuerlast aus dem sonstigen Vermögen des

Anlegers beglichen werden. Dies kann zur

Privatinsolvenz des Anlegers führen.

Abschließender Hinweis

Nach Kenntnis der Anbieterin sind alle wesent-

lichen Risiken aufgeführt.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 25

D. Projektbeschreibung

Anlagestrategie, Anlageziel, Anlagepolitik

Anlagestrategie der Vermögensanlage ist die

Errichtung und der Betrieb einer Windenergie-

anlage auf dem Gebiet der Gemeinde Dasing,

Landkreis Aichach-Friedberg.

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (nach-

folgend „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) will

einen Überschuss aus der Einspeisung und

dem Verkauf der erzeugten elektrischen Ener-

gie erzielen (Anlageziel). Aus den Einnahmen

aus dem Betrieb sollen nach Abzug laufender

Kosten, Zinsen, Tilgungen und Rücklagen für

Instandhaltung und Abbau der Anlage Auszah-

lungen an die Kommanditisten erfolgen. Die

Höhe dieser Auszahlungen ist abhängig vom

wirtschaftlichen Erfolg der Windkraft Dasing

GmbH & Co. KG und wird im Rahmen der

ordentlichen Gesellschafterversammlungen

jährlich beschlossen. Es bestehen keine Ga-

rantien für die Höhe der geplanten Auszahlun-

gen.

Das Anlageobjekt besteht aus einer Windener-

gieanlage des Typs Nordex N117/2400/PH141

und den Vorrichtungen für den Anschluss der

Windenergieanlage an das öffentliche Strom-

netz. Mit der Nordex Energy GmbH wurde

zudem ein langfristiger Vollwartungsvertrag

abgeschlossen, der auch eine Mindestverfüg-

barkeitsgarantie enthält.

Anlagepolitik der Vermögensanlage ist es,

durch die Auswahl eines namhaften Anlagen-

herstellers, den Abschluss eines Vollwartungs-

vertrags sowie eines Versicherungspakets

einen möglichst reibungslosen Betrieb der

Anlage zu erreichen. Die Anlagepolitik besteht

ferner darin, durch die Beauftragung von zwei

Ertragsprognosen, die unter anderem auf

Windmessungen am Standort beruhen, eine

gute Prognosequalität für die Windausbeute zu

erreichen.

Die Nettoeinnahmen aus diesem Beteiligungs-

angebot werden für die Planung und Realisie-

rung der Windenergieanlage einschließlich der

Nebeneinrichtungen genutzt. Sie werden nicht

für sonstige Zwecke genutzt. Für die Ge-

samtinvestition für die betriebsfertige Errich-

tung der Anlage wird ein Betrag von EUR

4.800.000 (netto) angesetzt (Prognose). Die

Nettoeinnahmen aus diesem Beteiligungsan-

gebot reichen für die Realisierung der Anlage-

strategie und die Umsetzung der Anlagepolitik

nicht aus, daher wird Fremdkapital in Höhe

von ca. EUR 3.600.000 aufgenommen.

Eine Änderung der Anlagestrategie oder Anla-

gepolitik, beispielsweise eine Investition in ein

anderes Anlageobjekt, ist nur mit Zustimmung

der Gesellschafterversammlung möglich. Die-

se erfolgt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit

der abgegebenen Stimmen. Für den Fall, dass

die Änderung der Anlagestrategie oder Anla-

gepolitik eine Änderung des Gesellschaftsver-

trages erfordert, ist eine Mehrheit von 75% der

abgegebenen Stimmen erforderlich. Im Übri-

gen ist eine Änderung der Anlagestrategie

oder Anlagepolitik nicht möglich.

Es werden keine Derivate oder Termingeschäf-

te eingesetzt.

Der Anbieterin und Prospektverantwortlichen,

den Gründungsgesellschaftern, den Gesell-

schaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung und dem Mitglied der Ge-

schäftsführung der Emittentin steht oder stand

das Eigentum an dem Anlageobjekt oder we-

sentlichen Teilen desselben nicht zu. Diesen

Personen steht auch aus anderen Gründen

keine dingliche Berechtigung an dem Anlage-

objekt zu. Das Anlageobjekt ist zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung an die finanzierende

Bank, die Sparkasse Dachau, sicherungsüber-

eignet. Darüber hinaus bestehen zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung keine nicht nur

unerheblichen dinglichen Belastungen des

Anlageobjekts.

Es bestehen folgende rechtliche und/oder tat-

sächliche Beschränkungen der Verwendungs-

möglichkeiten des Anlageobjekts:

Abschaltungen wegen Fledermaus-

monitoring: Nach dem Genehmigungs-

bescheid vom 06.08.2014 ist in den ers-

ten beiden Betriebsjahren von jeweils 15.

März bis 31. Oktober ein Gondelmonito-

ring zur Erfassung der Fledermausaktivi-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 26

*Quelle: Nordex, Technische Beschreibung der Wind-

energieanlage N117/2400/PH141

tät durchzuführen. In diesen Beobach-

tungszeiträumen muss der Detektor täg-

lich von 3 Stunden vor Sonnenuntergang

bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang auf-

zeichnungsbereit sein. Die Ergebnisse

dieses Gondelmonitorings sind der Ge-

nehmigungsbehörde bis spätestens zwei

Monate nach Ende der jeweiligen Be-

obachtungsphase zu übermitteln. Nähere

Festlegungen und die Bestimmung weite-

rer Auflagen zu einem erforderlichen Ab-

schaltalgorithmus hat sich die Genehmi-

gungsbehörde vorbehalten.

Abschaltungen wegen Eiswurf: Um

eine Gefährdung durch Eisabwurf zu ver-

meiden, ist die Windenergieanlage nach

dem Genehmigungsbescheid vom

06.08.2014 mit einem System zur Eiser-

kennung und einer Abschaltautomatik

auszustatten. Bei Eisansatz muss die

Windenergieanlage automatisch abge-

schaltet werden.

Schallschutz: Durch den Betrieb der

Anlage dürfen die im Genehmigungsbe-

scheid vom 06.08.2014 festgelegten

Emissionswerte der Anlage und Grenz-

werte an festgelegten Immissionspunkten

(Wohngebäuden) nicht überschritten wer-

den. Bei einer Überschreitung sind die

Drehzahl und/oder Leistung der Anlage zu

reduzieren oder geeignete Schallschutz-

maßnahmen zu treffen. Nach den Prog-

noserechnungen wird es jedoch nicht zu

Überschreitungen der Grenzwerte kom-

men, so dass voraussichtlich keine Be-

schränkungen erforderlich werden.

Schattenwurf: Durch den Betrieb der

Anlage dürfen die im Genehmigungsbe-

scheid vom 06.08.2014 festgelegten Be-

schattungsdauern an relevanten Immissi-

onsorten nicht überschritten werden. Die

Anlage ist deswegen mit einem Messge-

rät zur Erfassung des Schattenwurfs und

einer Abschaltautomatik auszustatten. Bei

einer Überschreitung der Grenzwerte ist

die Abschaltung der Anlage auszulösen.

Im Übrigen bestehen zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung keine rechtlichen und/oder

tatsächlichen Beschränkungen der Verwen-

dungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbe-

sondere im Hinblick auf das Anlageziel.

Die Gründungskommanditistin und Kommandi-

tistin der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung Energiebauern GmbH hat als

Generalunternehmerin folgende Leistungen

zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs

des Anlageobjekts übernommen: Durchfüh-

rung der Projektentwicklung bis zum Erhalt der

immissionsschutzrechtlichen Genehmigung,

Errichtung der Zuwegungen und Kranstell- und

Montageflächen, Fundamentaushub und ab-

schließende Fundamentüberdeckung, Erstel-

lung der Netzanbindung einschließlich Über-

gabestation und des Kommunikationsan-

schlusses, erstmalige Erstellung der Aus-

gleichsmaßnahmen entsprechend des immis-

sionsschutzrechtlichen Genehmigungsbe-

scheids sowie Übernahme der gesamten Bau-

leitung einschließlich der Verkehrssicherung.

Die Gründungsgesellschafterin und Gesell-

schafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung Energietechnik Bichler

GmbH vermittelt im Rahmen eines Unter-

Vollwartungsvertrages die Vollwartung der

Windenergieanlage und die Verfügbarkeitsga-

rantie, jeweils in dem Umfang, wie sie von der

Nordex Energy GmbH erbracht wird. Sie über-

nimmt ferner in der Betriebsphase die kauf-

männische Betriebsführung. Das Mitglied der

Geschäftsführung der Emittentin, Herr Martin

Bichler, ist auch Mitglied der Geschäftsführung

der Energiebauern GmbH und hat in dieser

Funktion Teile der Projektplanung erbracht.

Darüber hinaus erbringen die Anbieterin und

Prospektverantwortliche, die Gründungsgesell-

schafter, die Gesellschafter der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung und das

Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin

keine Lieferungen und Leistungen.

Der geplante Anlagentyp: Nordex

N117/2400/PH141*

Übersicht

Das Anlageobjekt besteht aus einer Windener-

gieanlage des Typs Nordex N117/2400/PH141

und den Vorrichtungen für ihren Anschluss an

das öffentliche Stromnetz (Erdkabel und Über-

gabestation). Die Anlage hat eine Nabenhöhe

von 141 m, eine Gesamthöhe von 199 m und

eine Nennleistung von 2,4 MW.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 27

Die Nordex N117/2400/PH141 wurde speziell

für Binnenlandstandorte entwickelt. Mit einem

Rotordurchmesser von 117 Metern und einer

überstrichenen Rotorfläche von 10.715 Quad-

ratmetern ist die Anlage als IEC-3-Turbine

konzipiert und für Binnenlandstandorte beson-

ders geeignet. Der Hersteller beschreibt die

Anlage wie folgt:

Rotor

Der Rotor besteht aus drei Rotorblättern, die

aus hochwertigem glasfaserverstärkten Kunst-

stoff (GFK) gefertigt sind, einer Rotornabe,

Drehverbindungen und Antrieben zur Rotor-

blattverstellung. Zur Begrenzung und Optimie-

rung der Leistung kommt ein Pitch-System

zum Einsatz. Der drehzahlvariable Rotor stei-

gert die aerodynamische Leistungsfähigkeit

und reduziert die Windlasten auf die Anlage.

Jedes Rotorblatt kann bei Bedarf service-

freundlich in beliebiger Position arretiert wer-

den.

Triebstrang

Der Triebstrang besteht aus der Rotorwelle,

dem Getriebe, einer elastischen Kupplung und

dem Generator.

Getriebe

Neben einem zweistufigen Planetengetriebe

mit einer Stirnradstufe steht ein Differenzialge-

triebe zur Wahl. Die Getriebekühlung ist über

einen Kühlkreislauf mit gestufter Kühlleistung

realisiert. Die Getriebelager und Zahneingriffe

werden kontinuierlich mit Öl versorgt.

Generator

Als Generator kommt eine doppelt gespeiste

Asynchronmaschine zum Einsatz. Diese Gene-

ratorart setzt Nordex bereits seit Jahren mit Er-

folg bei drehzahlvariablen Anlagen ein. We-

sentlicher Vorteil: Nur 25 bis 30 % der erzeug-

ten Energie müssen über einen Umrichter in

das Stromnetz eingespeist werden. Damit

senkt der Einbau dieses Generator / Umrich-

ter-Systems die Gesamtkosten der Windener-

gieanlage.

Kühlung und Filtration

Getriebe, Generator und Umrichter der Turbine

haben voneinander unabhängige aktive Kühl-

systeme. Die Kühlung des Generators und des

Umrichters erfolgt über Wasserkreisläufe, die

des Getriebes über einen Ölkreislauf. Bei jeder

Witterung werden so optimale Betriebstempe-

raturen realisiert. Ein separater Kühlungsraum

im hinteren Bereich des Maschinenhauses

verbessert die Zugänglichkeit der Kühler und

optimiert die Kühlleistung der einzelnen Sys-

teme.

Bremssystem

Drei redundant und unabhängig angesteuerte

Rotorblätter verstellen sich vollständig quer zur

Drehrichtung beim aerodynamischen Bremsen.

Zusätzlich unterstützt die hydraulische Schei-

benbremse den Bremsvorgang bei einem Not-

Stopp.

Maschinenhaus

Das Maschinenhaus besteht aus einem ge-

gossenen Maschinenträger, einem als

Schweißkonstruktion ausgeführten Generator-

träger, einem Stahltragwerk für das Kransys-

tem und zur Aufnahme der Maschinenhaus-

verkleidung sowie aus der Maschinenhausver-

kleidung selbst, die aus glasfaserverstärktem

Kunststoff gefertigt ist. Das Maschinenhaus ist

ergonomisch ausgelegt, großräumig und damit

sehr servicefreundlich.

Windnachführung

Die Windrichtung wird in Nabenhöhe mit zwei

redundanten Windfahnen kontinuierlich ge-

messen. Bei einer Überschreitung der zulässi-

gen Abweichung wird das Maschinenhaus

aktiv über bis zu vier Getriebemotoren nachge-

führt.

Turm

Der Turm ist als modularer Hybridturm (Beton-

fertigsegmente / Stahlrohrsegmente) entwickelt

und geprüft worden. Bei der Entwicklung der

Turmeinbauten (Steigleiter, Plattformen, Si-

cherheitsausrüstung) wurden insbesondere die

Anforderungen der Norm DIN EN 50308 be-

rücksichtigt. Der Transformator kann sowohl

innerhalb als auch außerhalb des Turms auf-

gestellt werden.

Blitzschutz

Der Blitz- und Überspannungsschutz der Ge-

samtanlage entspricht dem Blitz-Schutzzonen-

Konzept und richtet sich nach der Norm DIN

EN 62305.

Steuerung und Netzanbindung

Die Windenergieanlage arbeitet mit zwei

Anemometern. Das erste wird zur Steuerung

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 28

eingesetzt, das zweite dient seiner Überprü-

fung. Auf einem Kontrollbildschirm am Schalt-

schrank oder auch an einem externen Laptop

können alle Betriebsdaten überprüft sowie di-

verse Funktionen gesteuert werden. Per ISDN-

Verbindung werden Daten und Signale für die

Datenfernüberwachung übertragen. Durch

Mausklick kann der Betreiber alle wichtigen

Daten der Anlage aus dem Internet laden. Die

zugehörige Kommunikationssoft- und Hard-

ware wird von Nordex geliefert

Technische Daten der Nordex N117/2400/PH141*

Betriebsdaten

Hersteller Nordex Energy GmbH Centroallee 263a 46047 Oberhausen

Typenbezeichnung N117/2400/PH141

Nennleistung 2.400 kW

Nabenhöhe 141,0 m

Rotordurchmesser 116,8 m

Rotor

Überstrichene Fläche 10.715 m²

Betriebs-Drehzahl 7,5 - 13,2 U/min

Nenndrehleistung 11,8 U/min

Blattspitzgeschwindigkeit 72m/s

Drehzahlregelung Variable durch Mikroprozessor

Leistungsbegrenzung Pitch

Getriebe

Bauart Differenzialgetriebe

Generator

Bauart Doppelt gespeister Asynchrongenerator

Kühlsystem Flüssigkeits-/Luftkühlung

Spannung 660 V

Netzfrequenz 50/60 Hz

Steuerung

Art der Steuerung SPS

Netzaufschaltung Über IGBT-Umrichter

Überwachung Daten-Fernüberwachung

Bremssystem

Handbremse Pitch

Zweite Bremse Scheibenbremse

Turm

Bauart Hybridturm

*Quelle: Nordex, Technische Beschreibung der

Windenergieanlage N117/2400/PH141

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 29

Der Standort der Windenergieanlage*

Allgemeine Beschreibung

Der geplante Anlagenstandort liegt im Osten

des Gemeindegebiets Dasing und grenzt an

das Gebiet der Gemeinde Sielenbach an. Die

nächstgelegenen Ortschaften sind im Westen

Laimering, im Osten Schafhausen und im Sü-

den Rieden.

Naturräumlich betrachtet liegt der geplante

Standort im Donau-Isar-Hügelland. Die Land-

schaft besteht aus leicht welligen Hügelzügen,

die durch ein verzweigtes Talnetz gegliedert

werden. Das Gebiet ist gegenüber der Donau-

ebene im Norden und der Münchner Schotter-

ebene im Osten erhoben. Im Westen schließt

sich das Lechtal an.

Der geplante Anlagenstandort liegt auf einer

Höhe von 514 m über Normalnull (NN) und

weist im Nahbereich eine exponierte Höhenla-

ge aus.

Die Windenergieanlage befindet sich auf forst-

wirtschaftlich genutzten Freiflächen in unmit-

telbarer Nähe zu einem Waldrand. Der Wald

besteht aus hohen Nadelbäumen, aber auch

aus kleineren Mischwaldbäumen. Die Umge-

bung weist einen hohen Anteil an landwirt-

schaftlich genutzten Flächen sowie Einzelhöfe,

kleinere Siedlungen und Ortschaften auf. Der

Wald am Standort führt zu einer höheren Rau-

igkeit, die den Wind am Standort stärker

bremst, als dies über freiem Gelände der Fall

wäre. Durch die große Nabenhöhe (141 m) soll

dieser Umstand abgemildert werden, da der

Einfluss der Bodenstruktur mit der Höhe ab-

nimmt.

Übersichtskarte der Windenergieanlage am Standort

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 30

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 30

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 31

Projektstand und Realisierungsgrad des Windparks

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG wird

eine Windenergieanlage des Typs Nordex

N117/2400/PH141 sowie den Nebeneinrich-

tungen zum Anschluss an das öffentliche

Stromnetz errichten. Die Windenergieanlage

soll auf einer forstwirtschaftlich genutzten Frei-

fläche im Norden der Gemeinde Dasing, Land-

kreis Aichach-Friedberg, errichtet werden.

Die Windenergieanlage soll planmäßig bis

Ende April 2016 in Betrieb gehen. Für die

Errichtung und den Betrieb der

Windenergieanlage ist eine Genehmigung

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

erforderlich. Die Genehmigung wurde am

06.08.2014 durch das zuständige Landratsamt

Aichach-Friedberg erteilt und liegt damit vor.

Weitere behördliche Genehmigungen sind

nicht erforderlich.

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG hat zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende

Verträge zur Errichtung der Windenergieanla-

ge geschlossen:

Projektvertrag mit der Nordex Energy

GmbH über die Lieferung und Errichtung

einer Windenergieanlage vom 11.03./

18.03.2015

Vertrag über die Projektentwicklung und

Bauleistungen mit der Energiebauern

GmbH vom 16.03.2015

Diverse Gestattungsverträge, nämlich

Vertrag zur Nutzung von Grundstücken

für die Errichtung und den Betrieb der

Windenergieanlage und für die Errichtung

der Kranstell- und Montageflächen (Da-

tum: 23.01.2015), Vertrag über die Errich-

tung der Zuwegungen und der

Kabeltrasse (Datum 27.04.2015) sowie

zwei Verträge für die Übernahme von Ab-

standsflächen und den Rotorüberflug (Da-

tum 22.01.2015 und 23.01.2015).

Darlehensvertrag mit der Sparkasse

Dachau vom 12.03.2015.

Rahmenvereinbarung zur Abwicklung der

Wartungsverträge mit den übrigen

Betreibern der Windenergieanlagen

Sielenbach/Blumenthal, deren jeweiligen

finanzierenden Banken, der Sparkasse

Dachau, sowie der Energietechnik Bichler

GmbH vom 18.03./28.03.2015.

Im Übrigen hat die Emittentin bislang keine

Verträge zur Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon

abgeschlossen.

Ertragsgutachten wurden von der RSC

GmbH und der anemos-jacob GmbH erstellt.

Zu den Ergebnissen wird auf S. 32 verwiesen.

Ferner wurden verschiedene Gutachten zu

Schall- und Schattenimmissionen sowie

zum Artenschutz eingeholt. Zu den Ergebnis-

sen wird auf S. 34 verwiesen.

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die

Emittentin mit den Fundamentbauarbeiten

begonnen.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 32

Ertragsgutachten

Die Windverhältnisse und Ertragspotentiale

wurden durch zwei Ertragsgutachten folgender

Büros beurteilt:

1. RSC GmbH (Mag. rer. nat. Elisabeth

Bayer), Neumarkter Straße 13, 92355

Velburg

2. anemos-jacob GmbH, Oldershause-

ner Hauptstraße 22, 21436 Oldershau-

sen

Auf Basis der Ergebnisse dieser Gutachten

wurde der für die Prognoserechnungen kalku-

lierte Ertrag der Anlage ermittelt. Weitere Be-

wertungsgutachten existieren nach Kenntnis

der Anbieterin nicht.

In die Gutachten sind Ertragsdaten aus beste-

henden Windenergieanlagen in der Umgebung

(Sünzhausen, Volkenschwand, Wengen, De-

zenacker und Hueb) sowie verschiedene

Langzeitdaten, Geländemodelle und Modell-

rechnungen eingeflossen. Die RSC GmbH hat

darüber hinaus eine sechseinhalbmonatige

Windmessung mit SODAR-Technik durchge-

führt, deren Ergebnisse in beide Gutachten

eingeflossen sind. Zur Verifizierung der Ergeb-

nisse hat die anemos-jacob GmbH für die Er-

stellung ihres Gutachtens eine weitere sechs-

wöchige Messreihe mit SODAR-Technik sowie

eine kürzere Messung mit einem Lidargerät

durchgeführt.

Zur Berechnung wurde die durch den Herstel-

ler berechnete Leistungskennlinie des geplan-

ten Anlagentyps zugrunde gelegt.

Der ermittelte mittlere Jahresenergieertrag ist

über einen längeren Betriebszeitraum (ca. 20

Jahre) berechnet. Der tatsächliche Wert kann

in einzelnen Jahren oder auch insgesamt von

der Berechnung abweichen. Leitungsverluste

sind in den Gutachten nicht berücksichtigt.

Bereits berücksichtigt ist aber die gegenseitige

Abschattung der Anlagen.

Aus den ermittelten Jahresenergieerträgen hat

die Anbieterin einen Durchschnittswert gebildet

und hiervon nacheinander Abschläge vorge-

nommen. Die Abschläge berücksichtigen die

vom Anlagenhersteller gewährleistete techni-

sche Verfügbarkeit, die von der RSC geson-

dert berechneten Verluste wegen Abschaltzei-

ten aufgrund von Auflagen zum Schutz von

Fledermäusen sowie bei Eisansatz und Lei-

tungsverluste. Darüber hinaus wurden Sicher-

heitsabschläge vorgenommen.

Nach Abzug der Abschläge ergibt sich der

Ertragswert, der den Prognoserechnungen

zugrunde liegt. Die Ergebnisse der Gutachten

und die daraus aufbauende Ableitung des

Kalkulationsbetrages sind in der Übersicht auf

der nachfolgenden Seite dargestellt.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 33

Ergebnisse der Ertragsberechnungen

Ergebnisse der Berechnungen RSC GmbH anemos-jacob

GmbH

Datum 04. Juni 2014 18. Juli 2014

Mittlere Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe (141 m) 5,9 m/s 6,0 m/s

Gesamtunsicherheit lt. Gutachten 13,2% 11,7 %

Mittlerer Jahresenergieertrag (P 50-Wert*) 6.548 MWh 7.420 MWh

Mittelwert der Jahresenergieerträge (P 50-Wert*): 6.984 MWh

Abschläge

Technische Verfügbarkeit 3,00% -210 MWh

Fledermausabschaltung 1,25% -87 MWh

Eisabschaltung 0,90% -63 MWh

Kabel- und Trafoverluste 1,20% -84 MWh

Sicherheitsabschlag I (P75 Wert**) 8,35% -583 MWh

Sicherheitsabschlag II (Allgemeiner Sicherheitsab-

schlag einschließlich zusätzlicher Abschlag für Fle-

dermausabschaltungen in den ersten 2 Betriebsjah-

ren)

3,21% -224 MWh

Abschließender Kalkulationswert 5.733 MWh

* d.h. Überschreitungswahrscheinlichkeit ≥ 50%

** d.h. Überschreitungswahrscheinlichkeit ≥ 75%

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 34

Weitere Gutachten

Schallgutachten

Im Rahmen der Projektplanung wurde eine

schalltechnische Untersuchung durch die In-

genieurbüro Sing GmbH, Landsberg am Lech,

erstellt. Das Schallgutachten vom 11.03.2014,

das nach der Technischen Anleitung zum

Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) erstellt wurde,

kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgebli-

chen Nacht-Immissionsrichtwerte unter Be-

rücksichtigung der Prognoseunsicherheit an

allen Immissionsorten eingehalten werden.

Schattenwurfprognosen

Eine Prognose des durch die Windenergiean-

lage verursachten Schattenwurfs wurde eben-

falls von der Ingenieurbüro Sing GmbH,

Landsberg am Lech, erstellt. Der Bericht vom

23.12.2013 kommt zu dem Ergebnis, dass

keine automatische Schattenabschaltung der

Windenergieanlage notwendig ist.

Der Genehmigungsbescheid vom 06.08.2014

enthält deswegen keine Auflagen für Betriebs-

beschränkungen im Hinblick auf den Schat-

tenwurf.

Naturschutzfachliche Gutachten

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat

das Büro Narr Rist Türk Landschaftsarchitek-

ten BDLA, Stadtplaner & Ingenieure, Marzling,

die Unterlagen für die spezielle artenschutz-

rechtliche Prüfung der Genehmigungsbehörde

(saP) erstellt und eine faunistische Sonderun-

tersuchung durchgeführt. Die Gutachten vom

19.12.2013 basieren auf faunistischen Unter-

suchungen und Bestandserhebungen aus dem

Jahr 2013. Darüber hinaus wurden bestehende

Kartierungen und Datenbanken ausgewertet.

Betrachtet wurden alle im Wirkraum des Vor-

habens nachgewiesenen sowie alle dort zu

erwartenden und nicht sicher auszuschließen-

den, nach den einschlägigen Regelungen ge-

schützten Tierarten. Das Gutachten untersucht

die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirk-

faktoren des Vorhabens auf diese Arten und

ermittelt Maßnahmen zur Vermeidung von

Gefährdungen und zur Sicherung der ökologi-

schen Funktionalität.

Für die prüfungsrelevanten Vogelarten, die im

Wirkbereich der geplanten Windenergieanlage

festgestellt wurden, kann das Gutachten unter

Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnah-

men und Maßnahmen zur Sicherung der öko-

logischen Funktionalität der Lebensstätten im

räumlichen Zusammenhang ein Tötungsrisiko

ausschließen.

Auch ein ergänzendes Gutachten der Narr Rist

Türk Landschaftsarchitekten BDLA, Stadtpla-

ner & Ingenieure, Marzling, vom 22.05.2014 zu

einem Vorkommen der Vogelart Rotmilan im

Bereich des Anlagenstandorts kommt zu dem

Ergebnis, dass im eingriffsrelevanten Umfeld

des Vorhabens ein Tötungsrisiko für die Art

ausgeschlossen werden kann.

Hinsichtlich der vorkommenden Fledermausar-

ten sieht das Gutachten die Notwendigkeit für

ein betriebsbegleitendes Gondelmonitoring

vor. Im Genehmigungsbescheid für die Wind-

energieanlage vom 06.08.2014 ist eine Auflage

zur Durchführung eines Gondelmonitorings zur

Verifizierung des Fledermausvorkommens

enthalten. Die Auflage ist verbunden mit der

Pflicht zur Abschaltung der Windenergieanlage

zu bestimmten Zeiten beim Nachweis von

Fledermausvorkommen (in den Monaten März

bis Oktober von 3 Stunden vor Sonnenunter-

gang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang). Fer-

ner ist ein Auflagenvorbehalt zu einem erfor-

derlichen Abschaltalgorithmus enthalten.

Die Ertragsverluste, die aus den auferlegten

Abschaltungen zum Schutz der Fledermäuse

resultieren, wurden von der RSC GmbH in den

ersten zwei Jahren auf ca. 2,5% geschätzt, in

den Folgejahren – nach Einstellung eines spe-

zifischen Abschaltalgorithmus – auf ca. 1,25%.

Für die Ertragsverluste wurde ein Sonderab-

schlag auf den kalkulierten Ertragswert in Hö-

he durchgehend 1,25% vorgenommen. Die

darüber hinausgehenden Verluste in den ers-

ten beiden Betriebsjahren sollen von dem all-

gemeinen Sicherheitsabschlag aufgefangen

werden.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 35

Einspeiseförderung

Grundlage für die Kalkulation und Wirtschaft-

lichkeit des Projektes ist die zugesicherte Ein-

speiseförderung nach dem Gesetz für den

Ausbau erneuerbarer Energien in der Fassung

vom 01.08.2014 (EEG). Das EEG schafft

durch langfristig festgelegte Fördersätze Pla-

nungssicherheit und ist deswegen eines der

wichtigsten Instrumente für den Ausbau der

Erneuerbaren Energien in Deutschland.

Für Windenergieanlagen im Binnenland, die im

Jahr 2015 in Betrieb genommen werden, sieht

§ 49 EEG in seiner zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung gültigen Fassung folgende

Fördersätze vor:

Förderwerte nach § 49 EEG

Grundförderung 4,95 ct/kWh

Erhöhte Anfangsförderung 8,90 ct /kWh

Nach § 29 EEG unterliegen die Fördersätze

einer Absenkung (Degression), wenn die Anla-

gen nach dem 31.12.2015 in Betrieb gehen.

Die Fördersätze sinken quartalsweise (zum

01.01., 01.04., 01.07. und 01.10 eines Jahres).

Der Umfang der Absenkung richtet sich nach

dem Zubau an Windenergieanlagen in

Deutschland vor einem Stichtag und beträgt

maximal 1,2%.

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG plant,

dass die Windenergieanlage im April 2016 in

Betrieb genommen wird. Sie kalkuliert deswe-

gen, dass die Förderwerte nach § 49 EEG bis

zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zweimal

abgesenkt werden (zum 01.01. und zum

01.04.2016). Sie kalkuliert dabei mit der maxi-

mal möglichen Absenkung von 1,2% je Absen-

kungszeitpunkt. Daraus ergeben sich folgende

für das Projekt kalkulierte Förderwerte:

Kalkulierte Fördersätze

Grundförderung 4,83 ct /kWh

Erhöhte Anfangsförderung 8,69 ct/kWh

Die Grundförderung wird für eine Laufzeit von

20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres

geleistet. Prognosegemäß besteht der Förder-

anspruch damit bis zum 31.12.2036.

In den ersten fünf Betriebsjahren gewährt das

EEG eine erhöhte Anfangsförderung in Hö-

he (hier kalkuliert: 8,69 ct/kWh). Der Zeitraum,

in dem diese erhöhte Anfangsvergütung ge-

währt wird, verlängert sich, und zwar umso

mehr, je weiter an dem Standort das 1,3-fache

des Referenzertrages des jeweiligen Anlagen-

typs unterschritten wird. An dem geplanten

Standort wird dieser Wert voraussichtlich so

weit unterschritten, dass die erhöhte Anfangs-

förderung für die gesamte Förderdauerdauer

(20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres)

gewährt wird (Prognose).

Die Emittentin ist verpflichtet, den erzeugten

Strom selbst oder durch beauftragte Dritte zu

vermarkten. Zur Abdeckung der hierbei entste-

henden Kosten sind in der Prognoserechnung

0,11 ct/kWh bis 2020 und 0,16 ct/kWh ab 2021

berücksichtigt.

Betrieb

Für die Betriebsphase hat die Energietechnik

Bichler GmbH mit dem Anlagenhersteller

Nordex Energy GmbH einen Vollwartungsver-

trag mit einer Laufzeit von 15 Jahren für alle

sechs Anlagen der Windparks Sielenbach,

Blumenthal und Dasing abgeschlossen (War-

tungsvertrag Premium). Unter dem Vollwar-

tungsvertrag verpflichtet sich Nordex zur War-

tung, Instandhaltung und Reparatur der Anla-

ge. Ferner garantiert Nordex, dass die sechs

Windenergieanlagen im Betriebsjahresmittel zu

97% technisch verfügbar sind. Zwischen der

Energietechnik Bichler GmbH und der Wind-

kraft Dasing GmbH & Co. KG wird ein Unter-

wartungsvertrag geschlossen, über den die

Ansprüche aus dem Vollwartungsvertrag an

die Gesellschaft weitergereicht werden.

Die kaufmännische Betriebsführung wird von

der Komplementärin abgewickelt. Mit der tech-

nischen Betriebsführung wurde die ValloSol

GmbH, ebenfalls ein Unternehmen aus der

Gruppe der Energiebauern GmbH, beauftragt.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 36

Rückbau

Nach Ende des Betriebs der Windenergieanla-

ge wird die Windenergieanlage vollständig

zurückgebaut. Dafür spart die Emittentin im

Laufe der Betriebsdauer voraussichtlich eine

Liquiditätsreserve in Höhe von 85.000 € an.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 37

E. Wirtschaftliche Grundlagen

Eröffnungsbilanz und Zwischenbilanz der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

(Alle Beträge in Euro)Eröffnungsbilanz

zum 05.09.2014

Bilanz zum

31.12.2014

Zwischenbilanz

zum 01.10.2015

Aktiva

A. Anlagevermögen

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.630 1.334.856

B. Umlaufvermögen

Ausstehende Einlagen der Kommanditisten 10.000

Sonstige Vermögensgegenstände 990 3.478

Bankguthaben 6.756 3.390.637

Summe Aktiva 10.000 10.376 4.728.971

Passiva

A. Eigenkapital

Kommanditkapital 10.000 10.000 1.200.000

Verlustvortragskonto -4.140

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -4.140 -110.540

B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 1.120 16.200

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 3.370 0

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.627.451

Sonstige Verbindlichkeiten 26

Summe Passiva 10.000 10.376 4.728.971

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 38

Zwischen-Gewinn- und -Verlustrechnung der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

(Alle Beträge in Euro)

GuV für das

Rumpfgeschäftsjahr

vom 05.09.- 31.12.2014

GuV für den Zeitraum

vom 01.01.- 01.10.2015

1. Umsatzerlöse 0 0

2. Sonstige betriebliche Erträge 0 0

3. Sonstiger betrieblicher Aufwand -1.640 -31.981

Betriebsergebnis -1.640 -31.981

4. Zinserträge 0 874

5. Zinsaufwendungen -2.500 -79.203

Finanzergebnis -2.500 -78.329

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -4.140 -110.310

Kapitalertragsteuer 0 -230

Gewerbesteuer 0 0

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -4.140 -110.540

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 38

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 39

Investitions- und Finanzierungsplanung der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prog-

nose)

A.

1. 1.200.000 € 25,00%

2. 3.600.000 € 75,00%

4.800.000 € 100,00%

Mittelherkunft

Eigenmittel

Fremdmittel

SUMME

Erläuterungen zur Finanzierungsplanung (Mittelherkunft)

1 Das Eigenkapital wird durch die Einlagen

der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung in Höhe von EUR 1.200.000 ge-

deckt. Es ist bereits vollständig eingezahlt. Die

Eigenkapitalgeber haben Anspruch auf Beteili-

gung am Gewinn und Verlust sowie am Ausei-

nandersetzungsguthaben der Emittentin im

Verhältnis ihrer Einlagen.

2 Das Fremdkapital wird über ein zweckge-

bundenes Darlehen der Sparkasse Dachau

aus Mitteln der Landwirtschaftlichen Renten-

bank mit einer 17 jährigen Laufzeit aufgenom-

men. Der Auszahlungskurs beträgt 100%. Die

Zinsen betragen nominal 1,70% p.a. und sind

bis zum 30.12.2024 festgeschrieben. Für die

Folgezeit wird in den Kalkulationen mit dem

doppelten Zinssatz (3,4%) gerechnet. Die Til-

gung und die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich

nachträglich. Tilgungsbeginn ist der

30.06.2017. Die Fremdfinanzierungsmittel sind

verbindlich zugesagt.

Die Fremdkapitalquote beträgt anfänglich 75%.

Bei der der Sparkasse Dachau wurde eine

Zwischenfinanzierung zur Abdeckung der an-

fallenden Mehrwertsteuerzahlungen mit einer

Laufzeit bis zum 31.12.2015 abgeschlossen.

Der Kreditrahmen beträgt EUR 4.500.000, der

Zinssatz beträgt 5,25% p.a. Im Übrigen ist

keine Zwischenfinanzierung vorgesehen.

Sowohl die Zwischen- wie auch die Endfinan-

zierungsmittel sind verbindlich zugesagt. Zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die

langfristigen Fremdmittel bereits in vollem Um-

fang abgerufen, die Zwischenfinanzierung ist in

Höhe von EUR 27.451 in Anspruch genom-

men. Weitere Fremdmittel bestehen zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung nicht, und zwar

weder in Form von Endfinanzierungsmitteln

noch in Form von Zwischenfinanzierungsmit-

teln. Solche sind auch nicht verbindlich zuge-

sagt.

Da das Kommanditkapital der Anleger hinsicht-

lich seiner Rückzahlung gegenüber der Fremd-

finanzierung nachrangig zu bedienen ist, wir-

ken sich Wertänderungen des Anlageobjekts

positiv und negativ vorrangig auf den Wert des

Kommanditkapitals aus. Durch den Einsatz

von Fremdmitteln entsteht deswegen ein sog.

Hebeleffekt auf das Eigenkapital. Dieser He-

beleffekt wirkt sich solange positiv auf die Ei-

genkapitalrendite aus, wie der Fremdkapital-

zins unter der Gesamtkapitalrendite der ge-

planten Investition liegt. Steigen die Zinsen

über die Gesamtrendite der Investition, wirkt

sich dieser Hebeleffekt nachteilig auf die Ei-

genkapitalrendite und damit die Auszahlungen

aus.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 40

B.

1. 4.610.000 € 96,04%

2. 90.000 € 1,88%

3. 25.000 € 0,52%

4. 25.000 € 0,52%

5. 10.000 € 0,21%

6. 40.000 € 0,83%

4.800.000 € 100,00%

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Vorfinanzierungskosten

Prospekterstellung

Bearbeitungsgebühr Bank

Rechtsberatungs- und Beratungskosten

SUMME

Windenergieanlage und Infrastruktur

Sonstige Kosten

Mittelverwendung

Sonstiges / Unvorhergesehenes

Erläuterungen zur Investitionsplanung (Mittelverwendung)

1 Die Position Windenergieanlage und Infra-

struktur enthält folgende Leistungen: Betriebs-

fertige Errichtung der Windenergieanlage ein-

schließlich Transport, Montage und Funda-

menterstellung einschließlich Baugrundver-

besserung, vollständige Parkverkabelung,

Netzanschluss, Wegebau und Kranstellflä-

chenerrichtung, Kosten des Genehmigungs-

verfahrens einschließlich Gutachten, Ersatz-

zahlungen gemäß Genehmigungsbescheid,

Grundstücksnutzungskosten in der Bauphase

und Grundbuchkosten.

2 Die Vorfinanzierungskosten sind für Darle-

henszinsen, Avalprovisionen, Bereitstellungs-

zinsen und die Zwischenfinanzierung der

MwSt. kalkuliert.

3 Die Position Prospekterstellung erfasst die

Kosten für die Entwicklung des Bürgerbeteili-

gungsmodells und die Prospekterstellung

durch eine Rechtsanwaltskanzlei.

4 Die finanzierende Bank erhebt für die Prü-

fung des Projektes zum Zwecke der Finanzie-

rung eine Bearbeitungsgebühr.

5 Rechtsberatungs- und sonstige Bera-

tungskosten sind für etwaige externe Berater

während der Bauphase kalkuliert.

6 Die Position Sonstiges und Unvorhergese-

henes dient als Kostenreserve.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 41

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 41

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 42

Voraussichtliche Finanzlage der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12

2015 2016 2017 2018

Liquidität Jahresanfang 6.756 1.742.561 140.767 289.000

1. (+) Einnahmen aus Stromvermarktung 0 284.758 498.195 498.195

2. (+) Zinserträge 0 0 288 584

Summe Einnahmen 0 284.758 498.483 498.779

3. (-) Kaufmännische Geschäftsführung 15.000 15.000 15.300 15.606

4. (-) Haftungsvergütung Komplementärin 2.500 2.500 2.500 2.500

5. (-) Buchhaltung / Abschluss / Steuer 3.500 4.500 4.590 4.682

6. (-) Technische Betriebsführung 0 6.667 10.000 10.200

7. (-) Vollwartung durch Anlagenhersteller 0 21.000 31.875 50.199

8. (-) Ertragsabhängiges Entgelt Hersteller 0 0 3.330 3.330

9. (-) Pacht für Standortfläche 1.000 11.222 19.676 19.676

10. (-) Direktvermarktungsentgelt 0 4.204 6.306 6.306

11. (-) Versicherungen 1.000 2.667 4.000 4.080

12. (-) Strombezug 0 2.667 4.000 4.080

13. (-) Kosten Rückbaubürgschaft 1.000 1.120 1.120 1.120

14. (-) Sonstiges 41.630 20.000 4.080 4.162

Summe betriebliche Ausgaben 65.630 91.547 106.777 125.941

15. (-) Zinsaufwand Darlehen Sparkasse 115.000 61.200 60.422 56.532

Cash Flow operative Tätigkeit -180.630 132.011 331.284 316.306

16. (-) Investitionen in das Anlagevermögen 2.873.565 1.733.805

17. (+) Einzahlung Gesellschaftereinlagen 1.190.000

18. (+) Einzahlung Fremdmittel 3.600.000

19. (-) Tilgung Fremdmittel 0 0 183.051 244.068

Cash Flow nach Invest / Finanzierung 1.735.805 -1.601.794 148.233 72.238

20. (-) Gewerbesteuer 0 0 0 0

21. (-) Auszahlung an Gesellschafter 0 0 0 60.000

22. Verhältnis Auszahlung / Einlage 5,00%

Liquidität Jahresende 1.742.561 140.767 289.000 301.238

(Alle Angaben in Euro)

Kalenderjahr

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 43

Voraussichtliche Finanzlage der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

301.238 315.790 332.511 346.232 354.640 364.768 376.580 370.641 344.810 324.670 303.898 263.954 228.747 145.966 236.038 267.204 235.623 153.129

498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 556.195 10.306.658

609 638 672 699 716 736 760 748 696 656 614 534 464 298 479 541 478 313 11.523

498.804 498.833 498.867 498.894 498.911 498.931 498.955 498.943 498.891 498.851 498.809 498.729 498.659 498.493 498.674 498.736 498.673 556.508 10.318.181

15.918 16.236 16.561 16.892 17.230 17.575 17.926 18.285 18.651 19.024 19.404 19.792 20.188 20.592 21.004 21.424 21.852 22.289 401.749

2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 55.000

4.775 4.871 4.968 5.068 5.169 5.272 5.378 5.485 5.595 5.707 5.821 5.938 6.056 6.178 6.301 6.427 6.556 6.687 119.524

10.404 10.612 10.824 11.041 11.262 11.487 11.717 11.951 12.190 12.434 12.682 12.936 13.195 13.459 13.728 14.002 14.282 14.568 249.641

51.203 52.227 53.272 62.502 63.752 65.027 74.693 76.187 77.711 85.606 87.318 89.065 94.211 96.095 98.017 99.977 101.977 104.016 1.535.930

3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 3.330 66.600

19.676 19.676 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 19.561 21.028 21.028 21.028 21.028 21.028 23.522 415.198

6.306 6.306 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 9.173 176.196

4.162 4.245 4.330 4.416 4.505 4.595 4.687 4.780 4.876 4.973 5.073 5.174 5.278 5.383 5.491 5.601 5.713 5.827 100.856

4.162 4.245 4.330 4.416 4.505 4.595 4.687 4.780 4.876 4.973 5.073 5.174 5.278 5.383 5.491 5.601 5.713 5.827 99.856

1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 1.120 24.520

4.245 4.330 4.416 4.505 4.595 4.687 4.780 4.876 4.973 5.073 5.174 5.278 5.383 5.491 5.601 5.713 5.827 5.944 160.763

127.801 129.698 134.385 144.524 146.702 148.922 159.552 162.028 164.556 173.474 176.229 179.041 186.740 189.732 192.784 195.896 199.071 204.803 3.405.833

52.383 48.234 44.085 39.936 35.786 31.637 27.488 46.678 38.380 30.081 21.783 13.485 5.186 0 0 0 0 0 728.296

318.620 320.901 320.397 314.434 316.423 318.372 311.915 290.237 295.955 295.296 300.797 306.203 306.733 308.761 305.890 302.840 299.602 351.705 6.184.052

4.607.370

1.190.000

3.600.000

244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.068 244.065 0 0 0 0 0 3.600.000

74.552 76.833 76.329 70.366 72.355 74.304 67.847 46.169 51.887 51.228 56.729 62.135 62.668 308.761 305.890 302.840 299.602 351.705 2.766.682

0 112 2.608 1.958 2.227 2.492 1.786 0 27 0 673 1.342 1.449 26.689 34.724 34.421 34.096 33.465 178.069

60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 72.000 72.000 72.000 72.000 96.000 96.000 144.000 192.000 240.000 300.000 348.000 386.369 2.510.369

5,00% 5,00% 5,00% 5,00% 5,00% 5,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 8,00% 8,00% 12,00% 16,00% 20,00% 25,00% 29,00% 32,20% 209,20%

315.790 332.511 346.232 354.640 364.768 376.580 370.641 344.810 324.670 303.898 263.954 228.747 145.966 236.038 267.204 235.623 153.129 85.000

Gesamt

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 44

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen

Finanzlage 1 Die Einnahmen aus Stromverkauf ergeben

sich aus der kalkulierten Stromerzeugung der

Windenergieanlage und der gesetzlichen

Einspeiseförderung. Diese beträgt planmäßig

8,69 ct/kWh, wenn die Windenergieanlage bis

zum 30.06.2016 in Betrieb geht.

2 Die Zinserträge ergeben sich aus Liquiditäts-

reserven und der Rückbaurücklage, die ver-

zinslich angelegt werden. Es wurde ein Zins-

satz von 0,2% p.a. zugrunde gelegt.

3 Die kaufmännische Geschäftsführung wird

von der Komplementärin Energietechnik Bich-

ler GmbH übernommen. Die angesetzte Ver-

gütung ist ein Festbetrag und ist mit 2% p.a.

indexiert.

4 Die Komplementärin Energietechnik Bichler

GmbH erhält für die Übernahme der persönli-

chen Haftung eine jährliche Vergütung i. H. v.

EUR 2.500 zzgl. USt.

5 Die Position Buchhaltung / Abschluss /

Steuer umfasst die Kosten der laufenden

Buchhaltung, der Erstellung des Jahresab-

schlusses und der laufenden Steuerberatung.

6 Die technische Betriebsführung wird von

der Vallosol GmbH übernommen. Die ange-

setzte Vergütung ist ein Festbetrag und ist mit

2% p.a. indexiert.

7+8 Die Energietechnik Bichler GmbH hat mit

dem Anlagenhersteller Nordex Energy GmbH

einen Vollwartungsvertrag über einen

Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen. Der

Vertrag deckt die Vollwartung der insgesamt

sechs Anlagen der Windparks Sielenbach,

Dasing und Blumenthal ab. Die Emittentin

erstattet der Energietechnik Bichler GmbH die

anteiligen Kosten für die Vollwartung ihrer

Windenergieanlage. Die Kosten setzen sich

zusammen aus dem in der Zeile „Vollwartung“

angegebenen Mindestbetrag, der indexiert ist,

und dem in der nächsten Zeile angegebenen

zusätzlichen ertragsabhängigen Entgelt.

9 Die kalkulierten Kosten für Pachten orientie-

ren sich an den bereits abgeschlossenen Ver-

trägen.

10 Für die verpflichtende Direktvermarktung

des erzeugten Stroms werden Kosten in Höhe

von 0,11 ct/kWh bis 2020 und 0,16 ct/kWh ab

2021 angesetzt.

11 Versicherungen: Abgebildet sind die vo-

raussichtlichen Kosten für ein marktübliches

Versicherungspaket.

12 Unter der Position Strombezug wird der

Eigenstromverbrauch der Windenergieanlage

angesetzt.

13 Die Bürgschaftskosten decken die Avalge-

bühren für die Stellung einer Bürgschaft ge-

genüber dem Freistaat Bayern über die

voraussichtlichen Kosten des Rückbaus ab.

14 Die Finanzplanung enthält einen Puffer für

sonstige Kosten und Unvorhergesehenes.

15 Die Zusammensetzung des Zinsaufwandes

für die Fremdfinanzierung ist bei der Finanzie-

rungsplanung erläutert.

16 Bei den Investitionen in das Anlagever-

mögen wird dargestellt, welche Investitions-

kosten voraussichtlich in den Jahren 2015 und

2016 anfallen.

17 Die Gesellschaftereinlagen sind zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung bereits vollstän-

dig eingezahlt.

18+19 Die Einzelheiten zum Darlehen der

Sparkasse und zur Tilgung des Darlehens

werden bei der Finanzierungsplanung erläutert

S. 39).

20 Bei der Gewerbesteuer wurde ein Hebesatz

von 330% zugrunde gelegt.

21+22 In der Tabelle sind die prognostizierten

Auszahlungen an die Gesellschafter jeweils

in dem Jahr als Abflüsse vermerkt, in dem sie

nach einem Beschluss der Gesellschafterver-

sammlung unter Berücksichtigung der Liquidi-

tätslage zur Auszahlung kommen sollen.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 45

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 46

Voraussichtliche Ertragslage der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

(Alle Beträge in Euro) 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12

Kalenderjahr 2015 2016 2017 2018

1. (+) Umsatzerlöse 0 342.758 498.195 498.195

2. (-) Sonstiger betrieblicher Aufwand 63.000 91.547 111.027 130.191

3. (-) Abschreibungen auf Sachanlagen 0 216.094 288.125 288.125

Betriebsergebnis -63.000 35.117 99.043 79.879

4. (+) Zinserträge 0 0 288 884

5. (-) Zinsaufwendungen 115.000 61.200 60.422 56.532

Finanzergebnis -115.000 -61.200 -60.134 -55.648

Ergebnis gewöhnliche Geschäftstätigkeit -178.000 -26.083 38.909 24.231

6. (-) Gewerbesteuer 0 0 0 0

7. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -178.000 -26.083 38.909 24.231

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen

Ertragslage1 Die kalkulierten Umsatzerlöse ergeben sich

aus der kalkulierten Stromerzeugung der

Windenergieanlage und der gesetzlichen Ein-

speiseförderung. Diese beträgt planmäßig 8,69

ct/kWh, wenn die Windenergieanlage bis zum

30.06.2016 in Betrieb geht.

2 Die Zusammensetzung des sonstigen be-

trieblichen Aufwands ergibt sich aus der

Summe der betrieblichen Ausgaben, wie sie in

der voraussichtlichen Finanzlage abgebildet

sind und der jährlichen Bildung von Rückstel-

lungen für den Rückbau.

3 Die angesetzten Abschreibungen errechnen

sich aus der Bemessungsgrundlage (aktivie-

rungspflichtige und abschreibungsfähige An-

schaffungskosten und Anschaffungsnebenkos-

ten der Anlage sowie einem linearen AfA-Satz

von 6,25%. Für 2016 wurden die Abschreibun-

gen zeitanteilig berücksichtigt.

4 Die Zinserträge ergeben sich aus Liquiditäts-

reserven und der Rückbaurücklage, die ver-

zinslich angelegt wurden. Es wurde ein Zins-

satz von 0,2% p.a. zugrunde gelegt.

5 Die Zusammensetzung des Zinsaufwandes

für die Fremdfinanzierung ist bei der Finanzie-

rungsplanung erläutert.

6 Bei der Gewerbesteuer wurde ein Hebesatz

von 330% zugrunde gelegt.

7 Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

stellt das handelsrechtliche Ergebnis der Ge-

sellschaft im jeweiligen Wirtschaftsjahr dar.

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 47

Voraussichtliche Ertragslage der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 498.195 10.306.658

132.051 133.948 138.635 148.774 150.952 153.172 163.802 166.278 168.806 177.724 180.479 183.291 190.990 193.982 197.034 200.146 203.321 209.053 3.488.203

288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 288.125 72.031 0 0 0 0 4.610.000

78.019 76.122 71.435 61.296 59.118 56.898 46.268 43.792 41.264 32.346 29.591 26.779 19.080 232.182 301.161 298.049 294.874 289.142 2.208.455

1.512 2.150 2.799 3.447 4.091 4.746 5.277 5.808 6.497 7.142 7.910 8.713 9.718 11.103 11.386 11.479 12.014 12.925 129.889

52.383 48.234 44.085 39.936 35.786 31.637 27.488 46.678 38.380 30.081 21.783 13.485 5.186 0 0 0 0 0 728.296

-50.871 -46.084 -41.286 -36.489 -31.695 -26.891 -22.211 -40.870 -31.883 -22.939 -13.873 -4.772 4.532 11.103 11.386 11.479 12.014 12.925 -598.407

27.148 30.038 30.149 24.807 27.423 30.007 24.057 2.922 9.381 9.407 15.718 22.007 23.612 243.285 312.547 309.528 306.888 302.067 1.610.048

0 112 2.608 1.958 2.227 2.492 1.786 0 27 0 673 1.342 1.449 26.689 34.724 34.421 34.096 33.465 178.069

27.148 29.926 27.541 22.849 25.196 27.515 22.271 2.922 9.354 9.407 15.045 20.665 22.163 216.596 277.823 275.107 272.792 268.602 1.431.979

Gesamt

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 48

Planbilanzen der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

(Alle Angaben in Euro) 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018

Aktiva

A. Anlagevermögen

Sachanlagen 4.393.906 4.105.781 3.817.656

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.876.195

B. Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.000 58.000 58.000

Sonstige Vermögensgegenstände 990 990 990 60.990

Bankguthaben 1.742.561 140.767 289.000 301.238

Summe Aktiva 4.619.746 4.593.663 4.453.771 4.237.884

Passiva

A. Eigenkapital

Kommanditkapital 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000

Verlustvortragskonto -4.140 -182.140 -208.223 -169.314

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -178.000 -26.083 38.909 24.231

B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 1.886 1.886 6.136 10.086

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.600.000 3.600.000 3.416.949 3.172.881

Summe Passiva 4.619.746 4.593.663 4.453.771 4.237.884

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Planbilanzen

Das Anlagevermögen besteht aus der Wind-

energieanlage und den Nebeneinrichtungen.

Es wird über einen Zeitraum von 16 Jahren

linear abgeschrieben, im Jahr 2016 zeitanteilig.

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen

im Bau stellen den Stand der Abwicklung des

Bauvorhabens dar.

Forderungen aus Lieferungen und Leistun-

gen bestehen aus ausstehenden Zahlungen

des Netzbetreibers bzw. Direktvermarkters

zum Jahreswechsel.

Sonstige Vermögensgegenstände sind ge-

leistete Auszahlungen an die Gesellschafter,

die noch nicht durch handelsrechtliche Ergeb-

nisse gedeckt waren.

Das Bankguthaben entspricht dem Stand der

laufenden Konten zum Jahresende.

Das Kommanditkapital besteht aus den ge-

zeichneten Kommanditeinlagen und dem

Gründungskommanditkapital.

Das Verlustvortragskonto bildet die kumulier-

ten Fehlbeträge der Vorjahre ab.

Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag wird

bei der voraussichtlichen Ertragslage der Emit-

tentin erläutert.

Bei den Rückstellungen wird der handels-

rechtliche Aufbau der Rückstellung für den

Rückbau der Windenergieanlage dargestellt.

Die Rückstellung wird über einen Zeitraum von

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 49

20 Jahren linear unter Berücksichtigung von

Auf- und Abzinsungseffekten auf einen Nomi-

nalbetrag von 85.000 Euro gebildet.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-

ten stellen den laufenden Stand der Darle-

henskonten dar.

Planzahlen der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG (Prognose)

01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12 01.01.-31.12

Kalenderjahr 2015 2016 2017 2018

1. Investitionen 2.873.565 € 1.733.805 € 0 € 0 €

2. Produktion / kWh 0 3.944.281 5.732.969 5.732.969

3. Umsatzerlöse 0 € 342.758 € 498.195 € 498.195 €

4. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -178.000 € -26.083 € 38.909 € 24.231 €

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge

1 Die Zusammensetzung der Investitionskos-

ten werden in der Investitionsplanung erläutert.

2 Die geplante Stromproduktion der Wind-

energieanlage ergibt sich aus den Ertragsgut-

achten und den vorgenommenen Abschlägen.

3 Die Umsatzerlöse aus Stromeinspeisung

ergeben sich aus dem kalkulierten Ertrag und

der gesetzlichen Einspeiseförderung. Diese

beträgt planmäßig 8,69 ct/kWh für Strom aus

Windenergieanlagen, die bis zum 30.06.2016

in Betrieb gehen.

4 Der Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrag

ergibt sich aus der Ertragsplanung.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 50

F. Steuerliche Konzeption

Allgemeines

Die steuerliche Konzeption der Vermögensan-

lage basiert auf der Rechtslage zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung. Es kann nicht ausge-

schlossen werden, dass sich die Gesetzge-

bung sowie die Auffassung der Finanzverwal-

tung und die Rechtsprechung zu einzelnen

Sachverhalten in der Zukunft ändert.

Die nachstehenden Ausführungen zu den we-

sentlichen Grundlagen der steuerlichen Kon-

zeption gelten für natürliche Personen, die ihre

Beteiligung im Privatvermögen halten. Für

Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehal-

ten werden, sollten die sich daraus ergeben-

den abweichenden steuerlichen Auswirkungen

im Vorfeld der Beteiligung mit einem steuerli-

chen Berater erörtert werden.

Einkommensteuer

Einkunftsart und Mitunternehmerstellung

Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an

der Windkraft Dasing GmbH & Co. KG. Durch

das Betreiben der Windenergieanlage übt die

Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Daher beziehen die Kommanditisten als Mitun-

ternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb im

Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Auch nach

§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG liegen Einkünfte aus

Gewerbebetrieb vor, da durch die allein zur

Geschäftsführung befugte persönlich haftende

Gesellschafterin Energietechnik Bichler GmbH

als Kapitalgesellschaft eine gewerbliche Prä-

gung vorliegt.

Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist Vorausset-

zung für die Anerkennung von Einkünften aus

Gewerbebetrieb. Die Gewinnerzielungsabsicht

muss sowohl bei der Gesellschaft als auch bei

den Gesellschaftern vorliegen. Wie in der

Prognoserechnung dargestellt, erzielt die Ge-

sellschaft im Betrachtungszeitraum planmäßig

ein positives Ergebnis. Nachdem somit im

Gründungsstadium dargelegt wird, dass nach

kaufmännischer Einschätzung mit hoher

Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn erzielt

wird, entspricht das Beteiligungsangebot den

Grundsätzen der Rechtsprechung zur Gewinn-

erzielungsabsicht.

Eine Einlagenrefinanzierung ist nach dem

Konzept der Beteiligungsgesellschaft grund-

sätzlich nicht vorgesehen. Sofern ein Anleger

dennoch eine individuelle Fremdfinanzierung

wählen sollte, hängt die Beurteilung der indivi-

duellen Gewinnerzielungsabsicht davon ab, ob

unter Berücksichtigung der Zinsbelastung den-

noch die Erzielung eines Totalüberschusses

für ihn möglich ist. Im Einzelfall ist dies mit

dem persönlichen steuerlichen Berater im Vor-

feld zu klären. Gleiches gilt, wenn eine vorzei-

tige Veräußerung des Anteils vorgesehen ist.

Besteuerungsverfahren

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach

§ 180 der Abgabenordnung (AO) auf Gesell-

schaftsebene einheitlich und gesondert festzu-

stellen und den Kommanditisten anteilig zuzu-

rechnen. Das Steuerrecht folgt der im Gesell-

schaftsvertrag festgelegten Ergebnisverteilung,

die sich am Beteiligungsverhältnis und der

zeitlichen Dauer der Beteiligung orientiert. In

das Feststellungsverfahren sind auch Sonder-

betriebsausgaben der Gesellschafter einzube-

ziehen. Die Gesellschafter können entstande-

ne Sonderbetriebsausgaben nicht mit der ei-

genen Steuererklärung geltend machen. Sie

werden den von der Gesellschaft zentral in der

gesonderten und einheitlichen Feststellung

erfasst. Die Gesellschaft wird die erforderli-

chen Feststellungserklärungen beim Betriebs-

finanzamt einreichen, welches den zuständi-

gen Wohnsitzfinanzämtern der Beteiligten

deren Ergebnisanteile mitteilt. Das Wohnsitzfi-

nanzamt des Anlegers ist an diese Feststel-

lung gebunden.

Jedem Gesellschafter werden jährlich die in

der Einkommensteuererklärung anzugebenden

Werte aus seiner Beteiligung mitgeteilt. Den

Beteiligungsertrag hat jeder Gesellschafter mit

seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Die Verluste der Gesellschaft führen zu einer

Minderung des zu versteuernden Einkom-

mens, Gewinne zu einer Erhöhung. Bezogen

auf eine evtl. festgesetzte Einkommensteuer

werden die jeweiligen Zuschlagssteuern (Soli-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 51

daritätszuschlag, Kirchensteuer) berechnet.

Kapitalertragsteuer bei betrieblichen Kapi-

talerträgen

Bei betrieblichen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen)

wird bankseitig Kapitalertragsteuer einbehal-

ten. Dieser Einbehalt erfolgt im Unterschied zu

privaten Kapitalerträgen jedoch ohne Abgel-

tungswirkung. Bei Personengesellschaften

erfolgt eine Anrechnung auf die persönliche

Einkommensteuer der Gesellschafter. Bei be-

trieblichen Kapitalerträgen handelt es sich

nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen, son-

dern um Gewinneinkünfte aus Gewerbebe-

trieb. Deshalb unterliegen sie nicht der sog.

Abgeltungsteuer.

Abschreibungsmethode

Die Windenergieanlage wird von der Emittentin

errichtet und langfristig genutzt. Die Emittentin

ist somit wirtschaftliche und zivilrechtliche Ei-

gentümerin der Anlage. Die Anlage ist dazu

bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der

Emittentin zu dienen und wird daher dem An-

lagevermögen zugeordnet. Die Windenergie-

anlage stellt mit dem dazugehörigen Transfor-

mator und der verbindenden Verkabelung ein

zusammengesetztes Wirtschaftsgut dar. Da-

neben ist die Verkabelung vom Transformator

bis zum Stromnetz des Energieversorgers

zusammen mit der Übergabestation als weite-

res zusammengesetztes Wirtschaftsgut zu

behandeln. Auch die Zuwegung stellt ein ei-

genständiges Wirtschaftsgut dar. Alle Wirt-

schaftsgüter des Windparks sind in Anlehnung

an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

von Windenergieanlangen grundsätzlich über

denselben Zeitraum abzuschreiben. Sie sind

mit ihren Anschaffungs- und Anschaffungs-

nebenkosten zu aktivieren und über die be-

triebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschrei-

ben. Diese beträgt 16 Jahre. Daraus ergibt

sich gem. § 7 Abs. 1 EStG eine lineare Ab-

schreibung i. H. v. 6,25% der abschreibungs-

fähigen Anschaffungskosten.

Verlustbeschränkung nach § 15a EStG

Nach § 15a EStG kann der dem Anleger zuzu-

rechnende Anteil am Verlust der Emittentin

nicht mit anderen positiven Einkünften des

Anlegers ausgeglichen werden, soweit durch

den Verlust ein negatives Kapitalkonto entsteht

oder sich erhöht. Diesbezüglich ist auch ein

Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlust-

rücktrag nach § 10d EStG nicht möglich. Ein

negatives Kapitalkonto entsteht, wenn die Ka-

pitaleinlage durch Verluste der Gesellschaft

sowie Auszahlungen soweit gemindert ist,

dass sich ein negativer Saldo ergibt. Derartige

Verluste können nur mit Gewinnen verrechnet

werden, die dem Anleger aufgrund seiner Be-

teiligung an der Emittentin zuzurechnen sind.

Verlustbeschränkung nach § 15b EStG

Nach § 15 b EStG gilt im Zusammenhang mit

sog. Steuerstundungsmodellen eine Be-

schränkung der Verlustverrechnung. Ein Steu-

erstundungsmodell im Sinne der Vorschrift

liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen aufgrund

eines vorgefertigten Beteiligungskonzeptes die

Möglichkeit geboten werden soll, in der An-

fangsphase einer Investition entstehende Ver-

luste mit seinen übrigen positiven Einkünften

zu verrechnen. Nach herrschender Meinung ist

die Anfangsphase der Zeitraum, bis zu dem

konzeptionsgemäß keine nachhaltigen positi-

ven Einkünfte erzielt werden können. Die Ver-

lustverrechnungsbeschränkung ist nur anzu-

wenden, wenn die prognostizierten Verluste

der Anfangsphase 10% des konzeptionell auf-

zubringenden Eigenkapitals übersteigen (§ 15b

Abs. 3 EStG). Nachdem die prognostizierten

Anfangsverluste diese Grenze erreichen, erfüllt

das vorliegende Beteiligungskonzept die Vo-

raussetzungen für die Anwendung des § 15b

EStG. Die beitretenden Kommanditisten kön-

nen die in der Anfangsphase entstehenden

negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb daher

mit anderweitigen positiven Einkünften nicht

sofort verrechnen.

Entnahmen und steuerliche Gewinnanteile

Die geplanten Auszahlungen stellen aus steu-

erlicher Sicht Entnahmen von Liquiditätsüber-

schüssen dar und unterliegen damit keiner

Steuerpflicht. Steuerpflichtig sind für den

Kommanditisten nur die für ihn ermittelten

anteiligen steuerlichen Ergebnisse.

Beendigung/Veräußerung der Beteiligung

Veräußert ein Kommanditist seine Beteiligung,

entsteht nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG ein ein-

kommensteuerlicher Veräußerungsgewinn, der

bei natürlichen Personen nicht der Gewerbe-

steuer unterliegt. Der Veräußerungsgewinn

definiert sich als Differenz zwischen dem Ab-

findungsguthaben bzw. dem erzielten Veräu-

ßerungserlös und dem Buchwert des Kapital-

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 52

kontos. Die individuellen steuerlichen Auswir-

kungen beim ausscheidenden Gesellschafter

sind im Einzelfall zu prüfen. Ein steuerbegüns-

tigter Veräußerungsgewinn entsteht auch bei

Einstellung des Geschäftsbetriebs durch die

Gesellschaft mit anschließender Veräußerung

von Vermögensgegenständen, soweit die Erlö-

se über den Restbuchwerten liegen. Dies stellt

eine Betriebsaufgabe im Sinne von § 16 Abs. 3

in Verbindung mit Abs. 1 EStG dar. Bei Veräu-

ßerungs- und Aufgabegewinnen handelt es

sich um außerordentliche Einkünfte gemäß

§ 34 EStG.

Gewerbesteuer

Die Betreibergesellschaft unterliegt als Gewer-

bebetrieb der Gewerbesteuer. Gewerbebetrie-

be unterliegen gemäß § 4 GewStG der Ge-

werbesteuer in der Gemeinde, in der eine Be-

triebsstätte unterhalten wird. Als Betriebsstätte

gilt sowohl die Stätte der Geschäftslei-

tung/Verwaltung als auch die Fabrikationsstät-

te, bei Windenergieanlagen also der Anlagen-

standort. Der sog. Gewerbesteuermessbetrag

ist auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen,

wenn mehrere Betriebsstätten in verschiede-

nen Gemeinden bestehen. Mit dem Jahres-

steuergesetz 2009 wurde im Gewerbesteuer-

recht eine Regelung für die Aufteilung der Ge-

werbesteuer bei Windenergieanlagenbetrei-

bern eingeführt, die einen Aufteilungsmaßstab

für die Zerlegung von 70:30 zu Gunsten der

Standortgemeinde vorsieht. Diese Aufteilung

soll immer Anwendung finden, wenn die Be-

treibergesellschaft ihren Geschäftsführungs-

und Verwaltungssitz nicht in der Kommune des

Standorts der Windenergieanlagen hat. Die

Gewerbesteuer ist nach derzeitiger Rechtslage

nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.

Dies gilt auch für Nebenleistungen hierzu, wie

z. B. Zinsen auf Gewerbesteuernachzahlun-

gen. Für Personenunternehmen gilt ein Freibe-

trag von EUR 24.500. Die Hinzurechnungen

nach § 8 GewStG (insbesondere Zinsen für

langfristige Darlehen) erfolgen mit 25% des

Finanzierungsaufwandes. Diesbezüglich gilt

ein Freibetrag von EUR 100.000, d.h. nur der

übersteigende Betrag wäre mit 25% anzurech-

nen. Hinsichtlich der Gewerbesteueranrech-

nung für Mitunternehmer auf deren Einkom-

mensteuer wurde der Anrechnungsfaktor auf

das 3,8-fache des anteiligen Gewerbesteuer-

messbetrages erhöht, jedoch begrenzt auf die

tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Evtl.

bei der Gesellschaft entstehende Gewerbever-

luste sind, soweit sie nicht auf zwischenzeitlich

ausgeschiedene Gesellschafter entfallen, zeit-

lich unbegrenzt vortragsfähig und mit späteren

Gewerbeerträgen zu verrechnen. Bei Aus-

scheiden oder Wechsel von Gesellschaftern

geht der anteilig auf den ausscheidenden Ge-

sellschafter entfallende gewerbesteuerliche

Verlustvortrag unter.

Umsatzsteuer

Die Betreibergesellschaft ist ein regelbesteuer-

tes Unternehmen i. S. d. Umsatzsteuergeset-

zes. Die Erlöse aus Stromlieferungen (Einspei-

severgütungen) sind umsatzsteuerpflichtige

Umsätze, die dem Regelsteuersatz unterlie-

gen. Da die Gesellschaft grundsätzlich vor-

steuerabzugsberechtigt ist, sind die Kosten im

Investitionsplan mit Nettobeträgen angesetzt.

Erbschafts- und Schenkungsteuer

Für erbschafts- und schenkungssteuerliche

Zwecke ist der Anteil des jeweiligen Gesell-

schafters am Wert des Betriebsvermögens der

Gesellschaft maßgebend, der sich nach den

Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Bewer-

tungsgesetzes errechnet. Übertragungen im

Wege der vorweggenommenen Erbfolge soll-

ten wegen möglicher damit verbundener steu-

erlicher Folgen in jedem Fall im Vorfeld mit

dem persönlichen steuerlichen Berater be-

sprochen werden.

Zahlung von Steuern für den Anleger

Steuerzahlungen für den Anleger übernimmt

weder die Emittentin noch eine andere Person.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 53

G. Rechtliche Grundlagen

Allgemeines

Die Emittentin wird in der Rechtsform der

Kommanditgesellschaft (KG) geführt. Die Er-

werber der Teil-Kommanditanteile werden

Gesellschafter (Kommanditisten) und verpflich-

ten sich zur Zahlung des Kaufpreises für den

Kommanditanteil. Die Anleger werden als Er-

werber kraft Sonderrechtsnachfolge im Han-

delsregister eingetragen. Die Kommanditeinla-

ge wird als Hafteinlage in das Handelsregister

eingetragen. Die Haftung der Kommanditisten

ist auf die Einlage beschränkt.

Persönlich haftende Gesellschafterin (Kom-

plementärin) ist die Energietechnik Bichler

GmbH. Die Regelungen zur Geschäftsführung

und Vertretung sowie die Rechte der Gesell-

schafter ergeben sich aus dem Gesellschafts-

vertrag sowie dem Handelsgesetzbuch.

Hauptmerkmale der Anteile der Anleger

Die Anteile der Anleger haben folgende

Hauptmerkmale, die Anleger haben also fol-

gende Rechte und Pflichten:

Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises und

Vorlage einer Handelsregistervollmacht

Die Anleger sind zur Zahlung des Kaufpreises

für den übernommenen Teil-Kommanditanteil

an die Energiebauern GmbH verpflichtet. Die

nach dem Gesellschaftsvertag bestehende

Pflicht zur Leistung der Einlage wurde von der

Energiebauern GmbH bereits erfüllt. Eine

Nachschusspflicht besteht nicht (§ 4 Abs. 6

des Gesellschaftsvertrages).

Jeder Gesellschafter hat der Komplementärin

auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte

Handelsregistervollmacht zu seiner Eintragung

als Gesellschafter im Handelsregister und aller

Erklärungen und Handlungen im Zusammen-

hang mit der Vollziehung der Übertragung der

Beteiligung zu erteilen. Zudem ist jeder Kom-

manditist verpflichtet, auf Verlangen der Kom-

plementärin diese Handelsregistervollmacht zu

erneuern (§ 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertra-

ges).

Haftung

Die Haftung des Anlegers ist auf die in das

Handelsregister einzutragende Haftsumme

(100% der Pflichtenlage) begrenzt. Bei voll-

ständiger Einzahlung der Einlage besteht für

den Anleger keine weitere Haftung

Allerdings kann die persönliche Haftung des

Anlegers bis zur Höhe der übernommenen und

in das Handelsregister eingetragenen Haft-

summe wieder aufleben, wenn durch Entnah-

men bzw. Auszahlungen das Kapitalkonto des

Anlegers unter den Betrag seiner Haftsumme

sinkt (§ 4 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsver-

trages).

Scheidet ein Anleger aus der Emittentin aus,

haftet er bis zur Höhe seiner Einlage für bis

dahin begründete Verbindlichkeiten der Emit-

tentin, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach

der Eintragung seines Ausscheidens im Han-

delsregister fällig und Ansprüche daraus fest-

gestellt oder in der gesetzlich vorgeschriebe-

nen Weise geltend gemacht wurden. Eine

entsprechende Nachhaftung besteht im Fall

der Auflösung der Emittentin, wobei die fünf-

jährige Nachhaftung grundsätzlich mit Han-

delsregistereintragung der Auflösung der Emit-

tentin beginnt. Je nach Anspruch kann die

Verjährungsfrist kürzer sein. Die Verjährung

beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, wenn

dieser nach Handelsregistereintragung der

Auflösung fällig wird, andernfalls mit Eintra-

gung der Auflösung.

Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen

Die Anleger sind als Kommanditisten am han-

delsrechtlichen Ergebnis (Gewinn und Verlust)

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesell-

schaftskapital beteiligt (§ 13 des Gesell-

schaftsvertrages). Auszahlungen aus liquiden

Überschüssen werden durch Beschluss der

Gesellschafterversammlung bestimmt und

gewinnunabhängig getätigt. Über die Höhe der

Auszahlung entscheidet die Gesellschafterver-

sammlung (§ 14 des Gesellschaftsvertrages).

Mitsprache- und Stimmrecht

Die Gesellschafter wirken über Gesellschafter-

beschlüsse an der Leitung der Gesellschaft

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 54

mit. Sie beschließen insbesondere über die in

§ 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages aufge-

zählten Angelegenheiten.

Gesellschafterbeschlüsse können in Gesell-

schafterversammlungen (§ 9 des Gesell-

schaftsvertrages) oder im schriftlichen Verfah-

ren (§ 11 des Gesellschaftsvertrages) getroffen

werden. Ordentliche Gesellschafterversamm-

lungen finden jährlich statt. Außerordentliche

Gesellschafterversammlungen werden einbe-

rufen, wenn dies von Gesellschaftern, die al-

leine oder zusammen über mindestens 30%

der bei der Gesellschaft vorhandenen Stimmen

verfügen, verlangt wird. In der Gesellschafter-

versammlung wird nach Köpfen abgestimmt,

außer die Komplementärin oder Kommanditis-

ten, die zusammen mehr als 10% der festen

Kommanditanteile halten, verlangen die Ab-

stimmung im Verhältnis der festen Kapitalan-

teile. Bei der Abstimmung nach Köpfen hat

jeder Kommanditist und die Komplementärin

eine Stimme. Bei der Abstimmung nach Kapi-

talanteilen gewähren jeweils volle EUR 1.000

der festen Kommanditeinlagen eine Stimme.

Die Komplementärin hat immer eine Stimme

(§ 10 des Gesellschaftsvertrages).

Informations- und Kontrollrechte

Jeder Kommanditist hat die gesetzlichen In-

formations- und Kontrollrechte. Nach § 166

Abs. 1 HGB ist der Gesellschafter danach

berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des

Jahresabschlusses zu verlangen und dessen

Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Pa-

piere zu prüfen. Die Gesellschafter können

diese Rechte selbst ausüben oder durch einen

zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten

Dritten auf eigene Kosten ausüben lassen.

Kündigung

Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschaf-

ter mit einer Frist von einem Jahr zum Kalen-

derjahresende ordentlich gekündigt werden,

frühestens jedoch zum 31.12.2036. Daneben

besteht das Recht zur Kündigung aus wichti-

gem Grund. Die Kündigung hat schriftlich ge-

genüber der Komplementärin zu erfolgen, die

jeden Gesellschafter unverzüglich zu unterrich-

ten hat (§ 17 des Gesellschaftsvertrages).

Ausschluss

Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft

ausgeschlossen werden, wenn in seiner Per-

son ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 140,

133 HGB vorliegt oder der Gesellschafter

durch Kündigung seinen Austritt aus der Ge-

sellschaft erklärt. Der Ausschluss erfordert

einen Beschluss der Gesellschafterversamm-

lung mit einer Mehrheit von 75 % der anwe-

senden oder vertretenen Stimmen zu fassen.

Dem betroffenen Gesellschafter steht hierbei

kein Stimmrecht zu (§ 18 des Gesellschafts-

vertrags.

Abfindung

Nach dem Ausscheiden erhält der Kommandi-

tist eine Abfindung (§ 20 des Gesellschafts-

vertrages).

Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Jeder Kommanditist kann seinen Kommandi-

tanteil ohne Zustimmung der übrigen Gesell-

schafter übertragen, belasten oder in sonstiger

Weise darüber verfügen, vorausgesetzt die

Pflichteinlage wurde vollständig geleistet. Teil-

übertragungen sind zulässig, wenn jeder Teil-

anteil mindestens eine Höhe von EUR 5.000

hat und durch 1.000 ganzzahlig teilbar ist. Im

Falle der Übertragung eines Kommanditanteils

werden die für diesen Anteil bestehenden Ge-

sellschafterkonten für den übernehmenden

Gesellschafter fortgeschrieben, bei nur teilwei-

ser Übertragung erfolgt die Fortführung in ei-

nem der Teilung entsprechenden Verhältnis

(§ 15 des Gesellschaftsvertrages).

Erbfall

Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesell-

schaft mit seinen Erben oder Vermächtnis-

nehmern fortgesetzt. Die Gesellschaft wird

dadurch nicht aufgelöst. Mehrere Miterben

können Gesellschafterrechte nur gemeinsam

ausüben (§ 16 des Gesellschaftsvertrages).

Wettbewerb

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wett-

bewerbsverbot (§ 21 des Gesellschaftsvertra-

ges).

Geheimhaltung

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, über alle

Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer

Komplementärin auch nach seinem Ausschei-

den strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Ausgenommen ist das Recht der Gesellschaf-

ter, bei Besprechungen mit zur Berufsver-

schwiegenheit verpflichteten Personen

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 55

(Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerbera-

ter etc.) sowie dem Bankgeheimnis unterlie-

gender Personen die im Interesse der Gesell-

schaft oder einzelner Gesellschafter notwendi-

gen Informationen zu geben. Diese Verpflich-

tung dauert auch nach dem Ausscheiden aus

der Gesellschaft zeitlich unbeschränkt an,

soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht

entgegenstehen.

Abweichende Hauptmerkmale der An-

teile der Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Kommanditisten

Die Energiebauern GmbH hat zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung einen Kommanditan-

teil in Höhe von EUR 700.000 gezeichnet und

beabsichtigt, aus ihrem Kommanditanteil Teil-

Kommanditanteile in einer Gesamthöhe von

EUR 600.000 zu veräußern. Die zu veräu-

ßernden Teil-Kommanditanteile betragen min-

destens EUR 5.000 und maximal EUR 10.000

und müssen durch 1.000 ganzzahlig teilbar

sein.

Die Kommanditisten der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung haben das ab-

weichende Recht, eine über EUR 10.000 hin-

ausgehende Beteiligungssumme zu halten.

Komplementärin

Die Komplementärin der Emittentin hat zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende

abweichende Rechte:

Keine Berechtigung oder Verpflichtung zur

Leistung einer Einlage.

Keine Beteiligung am Kapital und Vermö-

gen der Gesellschaft.

Berechtigung zur Geschäftsführung und

Vertretung der Emittentin.

Recht, die Erneuerung der Handelsregis-

tervollmacht zu verlangen.

Recht zur Geschäftsführung und Vertretung

der Gesellschaft.

Recht, die Abstimmung nach Kapitalantei-

len zu verlangen.

Eine Stimme bei der Abstimmung nach

Köpfen und bei der Abstimmung nach Kapi-

talanteilen

Recht zur Einberufung außerordentlicher

Gesellschafterversammlungen.

Recht zum Vorsitz in der Gesellschafterver-

sammlung.

Recht zur Herbeiführung von Gesellschaf-

terbeschlüssen im schriftlichen Verfahren.

Jährliche Vergütung für die Übernahme der

persönlichen Haftung und die Geschäfts-

führung.

Recht, vor Auszahlungen ausreichende

Kapitalreserven und Rücklagen festzule-

gen.

Recht, Beträge einzubehalten und nicht an

die Gesellschafter abzuführen, die aufgrund

gesetzlicher Regelungen als Steuern von

der Gesellschaft abzuführen sind.

Recht zur Übernahme der Funktion als

Liquidator der Gesellschaft, sofern nicht

durch Gesellschafterbeschluss eine andere

Person zum Liquidator bestellt wird.

Recht, ohne gesonderten Gesellschafter-

beschluss ihren Anteil zu übertragen und

aus der Gesellschaft auszuscheiden, wenn

gleichzeitig eine andere natürliche oder ju-

ristische Person an ihre Stellte tritt und ihre

Rechte und Pflichten übernimmt.

Die Komplementärin der Emittentin hat zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende

abweichende Pflichten:

Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten

Vermögen. Vorliegend ist die Komplemen-

tärin eine Gesellschaft mit beschränkter

Haftung (GmbH). Für ihre Verbindlichkeiten

haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

Keine Verpflichtung zur Leistung einer

geldwerten Einlage.

Keine Verpflichtung zur Erteilung einer

Handelsregistervollmacht.

Pflicht zur Geschäftsführung und Vertre-

tung.

Pflicht zur Einberufung einer jährlichen

ordentlichen Gesellschafterversammlung.

Pflicht zur Einberufung einer außerordentli-

chen Gesellschafterversammlung, wenn

das Interesse der Gesellschaft dies erfor-

dert oder wenn dies von Gesellschaftern,

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 56

die zusammen mindestens 30% des Kom-

manditkapitals auf sich vereinigen, verlangt

wird.

Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlus-

ses.

Pflicht zur Übernahme der Funktion als

Liquidator der Gesellschaft, sofern nicht

durch Gesellschafterbeschluss eine andere

Person zum Liquidator bestellt wird.

Im Übrigen stimmen die Rechte und Pflichten

und damit die Hauptmerkmale der Anteile der

Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung mit denen der Anleger

überein.

Es gibt keine ehemaligen Gesellschafter, de-

nen Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der

Emittentin zustehen.

Übertragung und Handelbarkeit

Der Kommanditanteil kann durch Abtretung

übertragen werden (§ 15 des Gesellschaftsver-

trages). Bei der Gesellschaft entstehende

Steuern, steuerliche Nachteile, Kosten (z. B.

für Registerumschreibungen) und sonstige

Nachteile trägt der übertragende Gesellschaf-

ter.

Die freie Handelbarkeit des Kommanditanteils

ist jedoch wie folgt eingeschränkt:

Die Übertragung ist zulässig, wenn die

Pflichteinlage vollständig einbezahlt wurde.

Teilübertragungen sind zulässig, wenn je-

der Teilanteil mindestens EUR 5.000 be-

trägt und durch 1.000 ganzzahlig teilbar ist.

Faktisch ist die Handelbarkeit der Kommandi-

tanteile dadurch eingeschränkt, dass kein or-

ganisierter Zweitmarkt für Beteiligungen an

Windenergieprojekten, wie z. B. bei Aktien,

besteht. Der Anleger kann also nicht sicher

sein, dass er jederzeit einen Käufer findet oder

einen angemessenen Verkaufspreis erzielt.

Der Preis berechnet sich im Fall des Verkaufs

nicht nach der Höhe des ursprünglichen Er-

werbspreises, sondern entwickelt sich in Form

eines Verkehrswertes der Anteile in Abhängig-

keit vom Erfolg der Gesellschaft sowie unter

Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 57

H. Angaben über die Emittentin, ihr Kapital und ihre Geschäftstä-

tigkeit

Angaben über die Emittentin

Firma der Emittentin: Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

Sitz: Sielenbach

Geschäftsanschrift: Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sielenbach

Rechtsform: Kommanditgesellschaft

Gründungsdatum: 05.09.2014 (Tag der Eintragung im Handelsregister). Die

Emittentin ist auf unbestimmte Zeit gegründet.

Maßgebliche Rechtsordnung: Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland

Registergericht u. -nummer: Amtsgericht Augsburg, HRA 18297

Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeptionierung,

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der

Gemeinde Dasing und aller damit zusammenhängenden

Geschäfte. Die Windenergieanlage wird von der Gesellschaft

selbst betrieben.

Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die

unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, dem Gegenstand des

Unternehmens zu dienen oder ihn zu fördern. Die Gesellschaft

darf sich nicht an anderen Gesellschaften beteiligen, solange dies

nicht lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit

darstellt.

Persönlich haftende

Gesellschafterin

(Komplementärin):

Energietechnik Bichler GmbH

Grundsätzlich haftet der Komplementär einer

Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist der

Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

(GmbH). Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das

Gesellschaftsvermögen.

Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000.

Es ist vollständig eingezahlt. Gesellschafter der Komplementärin

sind Herr Florian Bichler und Herr Martin Bichler. Alleiniger

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Martin Bichler.

Konzernhinweis: Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 58

Angaben über das Kapital der Emittentin

Höhe des gezeichneten Kapi-

tals und Art der Anteile:

Die Höhe des gezeichneten Kapitals zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung beträgt EUR 1.200.000. Es handelt sich dabei um die

Kommanditeinlagen der Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung.

Höhe der ausstehenden Ein-

lagen auf das Kapital:

Das Kapital ist voll einbezahlt.

Hauptmerkmale der Anteile

der Gesellschafter der Emit-

tentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung:

Die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ergeben sich aus den im

Abschnitt „ G. Rechtliche Grundlagen“, auf S. 53 bis 56, erläuter-

ten Hauptmerkmalen der Anteile der Anleger und den abweichen-

den Hauptmerkmalen der Anteile der Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.

Bisher ausgegebene Wertpa-

piere oder Vermögensanla-

gen:

Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im

Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes in Bezug

auf die Emittentin ausgegeben.

Sonstige Angaben: Da die Emittentin keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesell-

schaft auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden Wertpapiere,

die den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte einräumen

können.

Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin

Wichtigste Tätigkeitsberei-

che:

Einziger Tätigkeitsbereich der Emittentin ist die Konzeptionierung,

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage und der Verkauf

der erzeugten elektrischen Energie.

Abhängigkeit von Patenten,

Lizenzen, Verträgen oder

neuen Herstellungsverfahren,

soweit sie von wesentlicher

Bedeutung für die Geschäfts-

tätigkeit oder Ertragslage der

Emittentin sind:

Nachfolgende Verträge sind für die Geschäftstätigkeit der Wind-

kraft Dasing GmbH & Co. KG von wesentlicher Bedeutung:

Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer vom

23.01.2015

Projektvertrag mit der Nordex Energy GmbH vom

11.03./18.03.2015

Vertrag über die weitere Projektentwicklung und über Bau-

leistungen mit der Energiebauern GmbH vom 16.03.2015

Untervertrag zum Vollwartungsvertrag mit der Energietechnik

Bichler GmbH (noch nicht abgeschlossen)

Die Emittentin ist von der Erfüllung des Gestattungsvertrages mit

dem Grundstückseigentümer, des Projektvertrages mit der Nordex

Energy GmbH und des Vertrages über die weitere Projektentwick-

lung und über Bauleistungen mit der Energiebauern GmbH ab-

hängig, denn wenn diese Verträge nicht ordnungsgemäß erfüllt

werden, kann die Windenergieanlage nicht oder nicht fristgerecht

errichtet werden. Die wesentlichen damit zusammenhängenden

Risiken sind auf S. 16 (Inbetriebnahme- und Abnahmezeitpunkt)

und S. 19 (Vertragsrisiken) beschrieben. Die Emittentin ist von der

Erfüllung des Untervertrages zum Vollwartungsvertrag abhängig,

da sich die nicht ordnungsgemäße Wartung negativ auf den Be-

trieb der Windenergieanlage auswirken kann. Die wesentlichen

damit zusammenhängenden Risiken sind auf S. 16 (Reparatur,

Wartung und Instandhaltung), S. 19 (Vertragsrisiken) und S. 23

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 59

(Schlüsselpersonen und Managementrisiko) beschrieben.

Darüber hinaus ist die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht von Verträgen abhängig,

die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder

Ertragslage sind.

Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG ist zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung nicht von Patenten, Lizenzen oder neuen Herstel-

lungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für ihre

Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind.

Gerichts-, Schieds- und Ver-

waltungsverfahren, die einen

Einfluss auf die wirtschaftli-

che Lage der Emittentin und

die Vermögensanlage haben

können:

Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errich-

tung und dem Betrieb der Windenergieanlage sind drei Anfech-

tungsklagen von Privatpersonen vor dem Verwaltungsgericht

Augsburg anhängig. Zwei Klagen wurden am 01.09.2014 erhoben,

die dritte Klage wurde am 08.09.2014 erhoben.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat bereits im Genehmi-

gungsbescheid die sofortige Vollziehung der Genehmigung ange-

ordnet, so dass die Genehmigung zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung trotz der anhängigen Klagen einstweilen vollzogen wer-

den kann.

Im Übrigen existieren keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungs-

verfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emit-

tentin und die Vermögensanlage haben können.

Laufende Investitionen: Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Emittentin Zahlun-

gen für die Errichtung der Anlage in Höhe von EUR 1.334.856

zzgl. USt. geleistet. Im Übrigen betreibt die Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung keine laufenden Investitionen.

Außergewöhnliche Ereignis-

se:

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Er-

eignisse beeinflusst worden.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 60

I. Sonstige Angaben zu wesentlichen Personen

Gründungsgesellschafter und Gesell-

schafter der Emittentin zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung

Gründungskomplementärin und Gesell-schafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Energietechnik Bichler GmbH

Sitz: Sielenbach

Geschäftsanschrift: Maria-Birnbaum-Straße

20, 86577 Sielenbach

Gründungskommanditistin und Gesell-schafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Energiebauern GmbH

Sitz: Sielenbach

Geschäftsanschrift: Maria-Birnbaum-Straße

20, 86577 Sielenbach

Weitere Gesellschafter der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Herr Johann Tremmel

Geschäftsanschrift: Am Westerhof 25,

86453 Rieden

Herr Rudolf Tremmel

Geschäftsanschrift: Am Westerhof 12,

86453 Rieden

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsge-

sellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung gezeichneten Einlagen beträgt EUR

700.000 und besteht aus der Kommanditeinla-

ge der Energiebauern GmbH.

Der Gesamtbetrag der von den Gesellschaf-

tern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung gezeichneten Einlagen beträgt

EUR 1.200.000. Er setzt sich zusammen aus

den Kommanditeinlagen der Energiebauern

GmbH (EUR 700.000) sowie den Kommandi-

teilangen von Herrn Johann Tremmel (EUR

300.000) und Herrn Rudolf Tremmel (EUR

200.000). Die Einlagen der Gründungsgesell-

schafter und der Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden

voll einbezahlt. Die Komplementärin hat keine

Einlage geleistet.

Bei der Gründungskomplementärin und Ge-

sellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung Energietechnik Bichler GmbH und der

Gründungskommanditistin und Gesellschafte-

rin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Energiebauern GmbH handelt es sich jeweils

um juristische Personen, für die die Erstellung

eines Führungszeugnisses nicht möglich ist.

Aus diesem Grund können keine Angaben zu

Eintragungen in einem jeweiligen Führungs-

zeugnis gemacht werden. Bei den beiden vor-

genannten Gesellschaftern handelt es sich

jeweils um juristische Personen, deren Sitz

und Geschäftsleitung sich im Inland befindet

und die somit strafrechtlich im Inland nicht

verfolgt werden können. Es bestehen keine

ausländischen Verurteilungen bezüglich der

vorgenannten juristischen Personen.

Bei den Gesellschaftern der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung Herrn Jo-

hann Tremmel und Herrn Rudolf Tremmel

liegen keine Eintragungen im jeweiligen Füh-

rungszeugnis vor, das zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung nicht älter als sechs Mo-

nate ist, in Bezug auf Verurteilungen wegen

einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des

Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesenge-

setzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes

oder § 369 der Abgabenordnung. Die genann-

ten Personen sind zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung Deutsche.

Weder über das Vermögen der jeweiligen

Gründungsgesellschafter noch über das der

jeweiligen Gesellschafter der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist innerhalb

der letzten 5 Jahre ein Insolvenzverfahren

eröffnet oder mangels Masse abgewiesen

worden.

Kein Gründungsgesellschafter oder Gesell-

schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung war innerhalb der letzten 5

Jahre in der Geschäftsführung einer Gesell-

schaft tätig, über deren Vermögen ein Insol-

venzverfahren eröffnet oder mangels Masse

abgewiesen worden ist.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 61

Weder in Bezug auf einen Gründungsgesell-

schafter noch in Bezug auf einem Gesellschaf-

ter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung ist eine frühere Aufhebung einer

Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften

oder zur Erbringung von Finanzdienstleistun-

gen durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-

leistungsaufsicht erfolgt.

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist we-

der ein Gründungsgesellschafter noch ein

Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung unmittelbar oder mit-

telbar beteiligt an Unternehmen oder tätig für

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emit-

tierten Vermögensanlage beauftragt sind oder

die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung

stellen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

ist weder ein Gründungsgesellschafter noch

ein Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung mit dem Vertrieb

der emittierten Vermögensanlage beauftragt

oder stellt der Emittentin Fremdkapital zur

Verfügung oder vermittelt ihr solches.

Die Energiebauern GmbH ist als Gesellschaf-

ter mit einem Anteil von 50% an der ValloSol

GmbH beteiligt, die in der Betriebsphase die

technische Betriebsführung für die Windkraft

Dasing GmbH & Co. KG erbringt. Darüber

hinaus ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung weder ein Gründungsgesellschafter noch

ein Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung unmittelbar oder

mittelbar beteiligt an Unternehmen die im Zu-

sammenhang mit der Anschaffung oder Her-

stellung des Anlageobjekts Lieferungen oder

Leistungen erbringen. Zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung ist weder ein Gründungs-

gesellschafter noch ein Gesellschafter der

Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung tätig für Unternehmen die im Zusammen-

hang mit der Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen

erbringen. Die Energietechnik Bichler GmbH

ist an mehreren Projektgesellschaften für Er-

neuerbare-Energien-Anlagen als Komplemen-

tärin beteiligt und als Geschäftsführerin für

diese tätig, an denen auch die Anbieterin

Energiebauern GmbH als Kommanditistin be-

teiligt ist. Darüber hinaus ist zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung weder ein Gründungsge-

sellschafter noch ein Gesellschafter der Emit-

tentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unter-

nehmen oder tätig für Unternehmen, die mit

der Emittentin oder der Anbieterin nach § 271

des Handelsgesetzbuchs in einem Beteili-

gungsverhältnis stehen oder verbunden sind.

Die Energiebauern GmbH hat als Generalun-

ternehmerin folgende Leistungen zum Zwecke

der Errichtung und des Betriebs des Anlageob-

jekts übernommen: Durchführung der Projekt-

entwicklung bis zum Erhalt der immissions-

schutzrechtlichen Genehmigung, Errichtung

der Zuwegungen und Kranstell- und Montage-

flächen, Fundamentaushub und abschließende

Fundamentüberdeckung, Erstellung der Netz-

anbindung einschließlich Übergabestation und

des Kommunikationsanschlusses, erstmalige

Erstellung der Ausgleichsmaßnahmen ent-

sprechend des immissionsschutzrechtlichen

Genehmigungsbescheids sowie Übernahme

der gesamten Bauleitung einschließlich der

Verkehrssicherung.

Die Energietechnik Bichler GmbH vermittelt im

Rahmen eines Unter-Vollwartungsvertrages

die Vollwartung der Windenergieanlage und

die Verfügbarkeitsgarantie, jeweils in dem

Umfang, wie sie von der Nordex Energy GmbH

erbracht wird. Sie übernimmt ferner in der Be-

triebsphase die kaufmännische Betriebsfüh-

rung.

Im Übrigen erbringt zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung weder ein Gründungsgesell-

schafter noch ein Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Liefe-

rungen oder Leistungen im Zusammenhang

mit der Anschaffung oder Herstellung des An-

lageobjekts.

Die Gründungskomplementärin und Gesell-

schafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung erhält für die Übernahme

der persönlichen Haftung eine jährliche Vergü-

tung in Höhe von EUR 2.500 zzgl. USt., in den

Jahren des Beginns und der Auflösung der

Gesellschaft zeitanteilig. Für die Übernahme

der Geschäftsführung für die Gesellschaft er-

hält sie ferner eine jährliche indexierte Vergü-

tung in Höhe von EUR 15.000 zzgl. USt. Be-

zogen auf die geplante Laufzeit bis zum

31.12.2036 erhält sie damit einen Gesamtbe-

trag in Höhe von EUR 456.749 zzgl. USt. Für

die Vollwartung der Anlage durch den Anla-

genhersteller fallen in der prognostizierten

Laufzeit voraussichtlich EUR 1.602.530 an, die

an die Energietechnik Bichler GmbH bezahlt

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 62

und von dieser an den Anlagenhersteller wei-

tergereicht werden.

Die Energiebauern GmbH erhält für Ihre Leis-

tungen als Generalunternehmerin, die Herstel-

lung des Netzanschlusses sowie als Ersatz

ihrer Auslagen im Rahmen des Genehmi-

gungsverfahrens Vergütungen in Höhe von

EUR 1.039.000 zzgl. USt. Sie ist ferner an den

Gewinnen und Verlusten der ValloSol GmbH

beteiligt. Die Höhe des Gewinns bzw. Verlusts

kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

nicht angegeben werden.

Die Gründungskommanditistin und die Kom-

manditisten zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung nehmen an den Auszahlungen sowie am

Gewinn und Verlust wie die beitretenden

Kommanditisten im Verhältnis der Einlagen

teil. Die Energiebauern GmbH erhält auf Grund

ihrer Einlage in Höhe von künftig EUR 100.000

in der prognostizierten Laufzeit Auszahlungen

in Höhe von EUR 209.197. Herr Johann

Tremmel erhält auf Grund seiner Einlage in

Höhe von EUR 300.000 in der prognostizierten

Laufzeit Auszahlungen in Höhe von EUR

627.592. Herr Rudolf Tremmel erhält auf

Grund seiner Einlage in Höhe von EUR

200.000 in der prognostizierten Laufzeit Aus-

zahlungen in Höhe von EUR 418.395.

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesell-

schaftern und den Gesellschaftern der Emit-

tentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte,

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehäl-

ter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi-

gungen, Versicherungsentgelte, Provisionen

und Nebenleistungen jeder Art zu.

Anbieterin und Prospektverantwortliche

Anbieterin und Prospektverantwortliche

Energiebauern GmbH

Sitz: Sielenbach

Geschäftsanschrift: Maria-Birnbaum-Straße

20, 86577 Sielenbach

Geschäftsführer der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen sind Herr Sepp Bichler, Herr

Martin Bichler und Herr Florian Bichler. Die

Geschäftsanschrift der Geschäftsführer der

Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist

jeweils Maria-Birnbaum-Straße 20, 86577 Sie-

lenbach. Ein Vorstand, Aufsichtsrat oder ein

Beirat existieren bei der Anbieterin und Pros-

pektverantwortlichen nicht.

Herr Martin Bichler ist auch alleiniges Mitglied

der Geschäftsführung der Emittentin. Darüber

hinaus üben die Geschäftsführer der Anbiete-

rin und Prospektverantwortlichen bei der Emit-

tentin keine Funktion aus. Zwischen den Mit-

gliedern der Geschäftsführung der Anbieterin

und Prospektverantwortlichen besteht keine

Funktionstrennung.

Bei keinem der Mitglieder der Geschäftsfüh-

rung der Anbieterin und Prospektverantwortli-

chen liegen Eintragungen in einem Führungs-

zeugnis vor, das zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung nicht älter als sechs Monate ist, in

Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat

nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbu-

ches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des

Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der

Abgabenordnung. Die Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen sind Deutsche.

Über das Vermögen keines Mitglieds der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen wurde innerhalb der letzten 5

Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder

mangels Masse abgewiesen. Kein Mitglied der

Geschäftsführung der Anbieterin und Pros-

pektverantwortlichen war innerhalb der letzten

5 Jahre in der Geschäftsführung einer Gesell-

schaft tätig, über deren Vermögen ein Insol-

venzverfahren eröffnet oder mangels Masse

abgewiesen wurde. Es ist keine frühere Aufhe-

bung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bank-

geschäften oder zur Erbringung von Finanz-

dienstleistungen durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in Bezug auf ein

Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin

und Prospektverantwortlichen erfolgt.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen sind jeweils

als Gesellschafter an der Energiebauern

GmbH beteiligt und als deren Geschäftsführer

für diese tätig. Die Energiebauern GmbH hat

als Generalunternehmerin folgende Leistungen

zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs

des Anlageobjekts übernommen: Durchfüh-

rung der Projektentwicklung bis zum Erhalt der

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 63

immissionsschutzrechtlichen Genehmigung,

Errichtung der Zuwegungen und Kranstell- und

Montageflächen, Fundamentaushub und ab-

schließende Fundamentüberdeckung, Erstel-

lung der Netzanbindung einschließlich Über-

gabestation und des Kommunikationsan-

schlusses, erstmalige Erstellung der Aus-

gleichsmaßnahmen entsprechend des immis-

sionsschutzrechtlichen Genehmigungsbe-

scheids sowie Übernahme der gesamten Bau-

leitung einschließlich der Verkehrssicherung.

Die Herren Florian Bichler und Martin Bichler

sind ferner jeweils zu 50% an der Energietech-

nik Bichler GmbH beteiligt, für die Herr Martin

Bichler als Geschäftsführer tätig ist. Diese

vermittelt im Rahmen eines Unter-

Vollwartungsvertrages die Vollwartung der

Windenergieanlage und die Verfügbarkeitsga-

rantie, jeweils in dem Umfang, wie sie von der

Nordex Energy GmbH geleistet wird. Sie über-

nimmt ferner in der Betriebsphase die kauf-

männische Betriebsführung für die Emittentin.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen sind jeweils

mittelbar an der ValloSol GmbH beteiligt, für

die Herr Florian Bichler darüber hinaus als

Geschäftsführer tätig ist. Diese übernimmt die

technische Betriebsführung für die Emittentin.

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung nicht unmittelbar oder mittelbar an

Unternehmen beteiligt oder für Unternehmen

tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zu-

sammenhang mit der Anschaffung oder Her-

stellung des Anlageobjekts erbringen.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen haben je-

weils in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer

der Energiebauern GmbH die Projektentwick-

lung bis zum Erhalt der immissionsschutzrecht-

lichen Genehmigung selbst erbracht. Herrn

Martin Bichler erbringt als Geschäftsführer der

Energietechnik Bichler GmbH wesentliche

Teile der kaufmännischen Betriebsführung

selbst. Herr Florian Bichler erbringt als Ge-

schäftsführer der ValloSol GmbH wesentliche

Teile der technischen Betriebsführung selbst.

Im Übrigen erbringen die Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung keine Lieferungen oder Leistungen

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder

Herstellung des Anlageobjekts.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen sind zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht unmit-

telbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt

oder für Unternehmen tätig, die mit dem Ver-

trieb der angebotenen Vermögensanlage be-

traut sind oder der Emittentin Fremdkapital

geben.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen, der Ener-

giebauern GmbH, sind an dieser als Gesell-

schafter beteiligt und als Geschäftsführer für

diese tätig. Die Energiebauern GmbH ist

Kommanditistin der Emittentin und steht mit

dieser damit in einem Beteiligungsverhältnis.

Sie ist darüber hinaus an mehreren Projektge-

sellschaften für Erneuerbare-Energien-Anlagen

als Kommanditistin beteiligt, so dass die Mit-

glieder der Geschäftsführung der Anbieterin

und Prospektverantwortlichen mittelbar auch

an diesen Gesellschaften beteiligt sind. Die

Energiebauern GmbH ist ferner zu 50% an der

ValloSol GmbH beteiligt, für die Herr Florian

Bichler als Geschäftsführer tätig ist. Herr Mar-

tin Bichler und Herr Florian Bichler sind dar-

über hinaus wie beschrieben jeweils hälftig an

der Energietechnik Bichler GmbH beteiligt, für

die Herr Martin Bichler als Geschäftsführer

tätig ist. Die Energietechnik Bichler GmbH ist

Komplementärin der Emittentin und steht mit

dieser damit in einem Beteiligungsverhältnis.

Im Übrigen sind die Mitglieder der Geschäfts-

führung der Anbieterin und Prospektverant-

wortlichen nicht in wesentlichem Umfang un-

mittelbar oder mittelbar an Unternehmen betei-

ligt oder für Unternehmen tätig, die mit der

Emittentin oder der Anbieterin nach § 271 des

Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungs-

verhältnis stehen oder verbunden sind.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen sind zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch nicht

mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage beauftragt und stellen der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Fremd-

kapital zu Verfügung oder vermitteln solches.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbie-

terin und Prospektverantwortlichen sind an der

Anbieterin und Prospektverantwortlichen als

Gesellschafter beteiligt und nehmen an deren

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 64

Gewinn und Verlust im Verhältnis ihrer Beteili-

gung teil. Die Herren Martin und Florian Bichler

sind als Gesellschafter der Energietechnik

Bichler GmbH zudem an deren Gewinn und

Verlust im Verhältnis ihrer Beteiligung beteiligt.

Die Höhe des Gewinns bzw. Verlusts dieser

Gesellschaften kann zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung nicht angegeben werden.

Im Übrigen stehen den Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen im Zusammenhang mit der

angebotenen Vermögensanlage keine Ge-

winnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Auf-

wandsentschädigungen, Versicherungsentgel-

te, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art

zu.

Mitglieder der Geschäftsführung der

Emittentin

Die Geschäftsführung und Vertretung der

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG wird von

der persönlich haftenden Gesellschafterin

(Komplementärin) übernommen (Energietech-

nik Bichler GmbH). Einziger Geschäftsführer

der Komplementärin und damit einziges Mit-

glied der Geschäftsführung der Emittentin ist

Herr Martin Bichler. Zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung existieren keine sonstigen

vertretungsberechtigten Personen.

Bezüglich der weiteren Angaben zu Herrn

Martin Bichler wird auf die ihn betreffenden

Ausführungen zu den Mitgliedern der Ge-

schäftsführung der Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen verwiesen (S. 62 f.).

Sonstige Gremien

Ein Vorstand, Aufsichtsgremien oder Beiräte

existieren bei der Emittentin nicht.

Treuhänder

Es existiert kein Treuhandvermögen und dem-

entsprechend kein Treuhandvertrag. Angaben

über einen Treuhänder entfallen, da zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung kein Treuhänder

bestellt ist.

Mittelverwendungskontrolleur

Ein Mittelverwendungskontrolleur existiert

nicht. Dementsprechend existiert auch kein

Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle.

Sonstige Personen

Es existieren keine Personen, die nicht in den

Kreis der nach der Vermögensanlagen-

Verkaufsprospektverordnung angabepflichti-

gen Personen fallen, die die Herausgabe oder

den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder

den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage

wesentlich beeinflusst haben.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 64

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 65

J. Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag

der

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft unter der Firma

Windkraft Dasing GmbH & Co. KG.

(2) Sitz der Gesellschaft ist 86577 Sielenbach.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeptionierung, Errichtung und Betrieb von einer

Windenergieanlage in der Gemeinde Dasing und aller damit zusammenhängenden Geschäfte.

Die Windenergieanlage wird von der Gesellschaft selbst betrieben.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind,

dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen oder ihn zu fördern. Die Gesellschaft darf sich

nicht an anderen Gesellschaften beteiligen, solange dies nicht lediglich eine untergeordnete

Neben- oder Hilfstätigkeit darstellt.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital und Einlagen

(1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die Energietechnik Bichler GmbH mit

dem Sitz in 86577 Sielenbach. Sie ist zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch ver-

pflichtet und nicht am Gesellschaftskapital und Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

(2) Kommanditisten der Gesellschaft sind:

a) Energiebauern GmbH,

mit dem Sitz in Sielenbach, HRB 20289,

Maria-Birnbaum-Str. 20, 86577 Sielenbach,

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 66

mit einem übernommenen Kommanditanteil in Höhe von EUR 700.000,00

b) Herr Johann Tremmel

Am Westerhof 25, 86453 Rieden

mit einem übernommenen Kommanditanteil in Höhe von EUR 300.000,00

c) Herr Rudolf Tremmel

Am Westerhof 12, 86453 Rieden

mit einem übernommenen Kommanditanteil in Höhe von EUR 200.000,00

(3) Die Kommanditisten erbringen ihre Kommanditanteile (Pflichteinlagen) durch Bareinlagen. Die

übernommenen Kommanditanteile sind fest und bezeichnen zugleich den festen Kapitalanteil

eines Gesellschafters im Sinne dieses Vertrages. Sie bilden zusammen das Gesellschaftskapi-

tal der Gesellschaft im Sinne dieses Vertrages. Am Gesellschaftskapital sind die Gesellschafter

im Verhältnis der Höhe ihrer festen Kapitalanteile beteiligt, unabhängig von dem buchmäßigen

Stand ihrer Pflichteinlagen.

(4) Die Kommanditanteile der Kommanditisten sind als deren Haftsummen in das Handelsregister

einzutragen.

(5) Die Kommanditisten haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich beschränkt auf

ihre im Handelsregister eingetragene Haftsumme. Soweit die Kommanditisten ihre Haftsumme

jeweils an die Gesellschaft geleistet haben und soweit die Haftsumme bei der Gesellschaft noch

vorhanden ist, insbesondere keine Rückerstattung der Haftsumme an Kommanditisten erfolgte,

auch nicht im Wege der Auszahlung von Liquidität, der kein entsprechender Gewinn gegen-

überstand, ist eine persönliche Haftung der Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Ge-

sellschaft ausgeschlossen.

(6) Die Kommanditisten haben keine Nachschusspflicht.

§ 5 Aufnahme weiterer Kommanditisten

(1) Die Energiebauern GmbH beabsichtigt, aus ihrem Kommanditanteil Teil-Kommanditanteile zu

veräußern. Die zu veräußernden Teil-Kommanditanteile betragen mindestens EUR 5.000 und

maximal EUR 10.000 und müssen durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein. Die Einzelheiten der

Veräußerung werden in den jeweiligen Vereinbarungen über den Verkauf und die Übertragung

der betreffenden Teil-Kommanditanteile zwischen der Energiebauern GmbH und den jeweiligen

Erwerbern geregelt.

(2) Jede Abtretung eines Teil-Kommanditanteils erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass

der auf den betreffenden Teil-Kommanditanteil entfallende Kaufpreis bezahlt ist und der Erwer-

ber des jeweiligen Teil-Kommanditanteils als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge in das

Handelsregister eingetragen wird. Nach Zahlung des Kaufpreises bis zur Eintragung des Kom-

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manditistenwechsels hält die Energiebauern GmbH den verkauften Teil-Kommanditanteil treu-

händerisch für den jeweiligen Erwerber.

(3) Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Komplementärin für die Dauer der Gesellschaft, längs-

tens bis zur Löschung seiner Eintragung als Gesellschafter im Handelsregister, auf eigene Kos-

ten eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notari-

ell beglaubigter Form zur Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen in

das Handelsregister und aller Erklärungen und Handlungen im Zusammenhang mit der Vollzie-

hung einer Übertragung der Beteiligung (nachfolgend „Handelsregistervollmacht“) zu erteilen.

Auf Verlangen der Komplementärin ist der Kommanditist verpflichtet, die Handelsregistervoll-

macht zu erneuern.

§ 6 Gesellschafterkonten

(1) Für die Gesellschafter wird - je nach ihrer Rechtsstellung - ein Kapitalkonto, ein Darlehenskonto

und ein Verlustvortragskonto geführt.

(2) Auf dem Kapitalkonto wird die übernommene Kommanditeinlage des jeweiligen Kommanditisten

gebucht. Die Kapitalkonten werden als im Verhältnis zueinander unveränderliche Festkonten

geführt, die für die Ergebnisbeteiligung, die Vermögensbeteiligung und die Stimmrechte eines

Gesellschafters bei der Abstimmung nach Kapitalanteilen maßgeblich sind. Die Kapitalkonten

sind unverzinslich. Für die persönlich haftende Gesellschafterin wird kein Kapitalkonto geführt.

(3) Auf dem Verlustvortragskonto werden für jeden Gesellschafter etwaige Verlustanteile gebucht.

Spätere Gewinnanteile sind diesem Konto solange gutzubringen, bis es wieder ausgeglichen

ist. Dieses Konto wird nicht verzinst.

(4) Auf dem Darlehenskonto werden Gewinnanteile (Anteile am Jahresüberschuss) gebucht, soweit

diese nicht zum Ausgleich des Verlustvortragskontos benötigt werden oder einem gemeinsa-

men Rücklagekonto zugewiesen sind, ferner Entnahmen des Gesellschafters, Einlagen des

Gesellschafters, soweit es sich dabei nicht um Zuzahlungen auf ein gemeinsames Rücklage-

konto handelt, und der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesell-

schafter. Es hat, je nachdem ob es im Soll oder im Haben steht, Forderungs- bzw. Verbindlich-

keitscharakter. Das Darlehenskonto wird nach dem arithmetischen Mittel aus dem Stand zu Be-

ginn und zum Ende des Geschäftsjahres (vor Ergebnisverbuchung) verzinst, und zwar im Soll

und im Haben mit 1 % über Basiszinssatz p. a. Die Zinsen sind als Aufwand der Gesellschaft zu

behandeln, Sollzinsen als deren Ertrag.

(5) Bei der Gesellschaft kann aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses ein gesamthänderisch

gebundenes Rücklagekonto geführt werden, das nur zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmit-

teln, zum Ausgleich von Verlusten oder zur Rückzahlung nicht mehr benötigter Eigenkapitalan-

teile an die Gesellschafter verwendet werden darf. An dem Konto sind die Gesellschafter stets

im Verhältnis ihrer Kapitalanteile beteiligt. Das Konto ist unverzinslich.

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§ 7 Geschäftsführung, Vertretung, Kontrollrechte

(1) Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft liegt bei der persönlich

haftenden Gesellschafterin, die zur Geschäftsführung verpflichtet ist und diese durch die nach

ihrem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung berufenen Organe und Personen ausüben

lässt. Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesell-

schafterin erfolgt durch deren Gesellschafterversammlung, die auch für Abschluss, Änderung

und Beendigung der Anstellungsverträge zuständig ist. Für den Fall, dass sich die Gesellschaft

im Rahmen ihrer operativen Tätigkeiten fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaf-

ten bedient, müssen die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei

der Gesellschaft selbst verbleiben. Die Gesellschaft hat sich Gestaltungs-, Lenkungs- und Wei-

sungsrechte vollumfänglich vorzubehalten.

(2) Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich nur auf Handlungen, die der gewöhnliche

Betrieb des Gewerbes der Gesellschaft mit sich bringt. Über die Vornahme von Handlungen, die

über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen, entscheidet die Gesellschafter-

versammlung.

(3) Die Komplementärin kann nach eigenem kaufmännischen Ermessen ohne gesonderte Zustim-

mung der Gesellschafterversammlung alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur

Umsetzung der im Verkaufsprospekt über die Kommanditbeteiligungen beschriebenen Investiti-

ons- und Finanzierungsplanung erforderlich oder zweckdienlich sind, und die hierfür erforderli-

chen Erklärungen abgeben. Hierunter fallen insbesondere folgende Geschäfte und Maßnah-

men:

a) Auswahl und Beauftragung geeigneter Unternehmen zur Planung, Lieferung und Errichtung

der Windenergieanlage einschließlich der Nebenanlagen sowie zur Baubetreuung und Bau-

überwachung;

b) Aufnahme von Darlehen und Abschluss der in diesem Zusammenhang erforderlichen Siche-

rungsvereinbarungen;

c) Beauftragung der Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Buchführung der Gesellschaft;

d) Abschluss von Wartungsverträgen mit dem Anlagenhersteller oder anderen geeigneten

Fachfirmen;

e) Beauftragung externer Dienstleister mit der technischen Betriebsführung, soweit die Leitung

der Gesellschaft als solche und die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Ge-

schäftsbetrieb in jedem Fall bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Die Gesellschaft hat sich

Gestaltungs-, Lenkungs- und Weisungsrechte vollumfänglich vorzubehalten;

f) Abschluss von Versicherungsverträgen;

g) Beauftragung erforderlicher oder zweckmäßiger Gutachten;

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h) Abschluss von Stromeinspeise- und Stromvermarktungsverträgen;

i) Abschluss von Nutzungsverträgen über erforderliche Grundstücke;

j) Führen von Aktiv- und Passivprozessen;

Die Komplementärin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, über vorstehend genannte Geschäfte

und Maßnahmen im Einzelfall einen vorherigen Gesellschafterbeschluss einzuholen.

(4) Als Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, sind unbeschadet

des vorstehenden Absatzes 3 insbesondere die folgenden Geschäfte anzusehen:

a) Veräußerung oder Übertragung der wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft;

b) Errichtung und Veräußerung von Gebäuden, Windkraftanlagen und sonstigen Bauwerken;

c) Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen;

d) Erteilung oder Änderung von Versorgungszusagen zur betrieblichen Altersversorgung von

Mitarbeitern der Gesellschaft;

e) Änderung oder Erweiterung der Geschäftsrichtung im Rahmen des Gesellschaftszweckes;

f) Bestellung und Abberufung von Prokuristen oder Generalbevollmächtigten;

g) Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen und anderen Betriebsstätten

h) sämtliche Geschäfte und Maßnahmen, durch welche die Gesellschaft Verbindlichkeiten ge-

genüber Lieferanten oder Werkunternehmern bzw. Dienstleistungsunternehmen eingeht,

soweit diese Verbindlichkeiten einen Betrag von EUR 100.000,00 netto im Einzelfall oder in

Summe EUR 200.000,00 netto im Geschäftsjahr übersteigen.

(5) Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte

zwischen der Komplementärin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB

befreit.

§ 8 Vergütung der Komplementärin

(1) Zur Abgeltung ihres Haftungsrisikos erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung in Höhe

von EUR 2.500,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, in den Jahren des Beginns und der Auflö-

sung der Gesellschaft zeitanteilig. Die Haftungsvergütung ist jeweils zum Ende eines Geschäfts-

jahres zur Zahlung fällig.

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(2) Daneben erhält die Komplementärin eine jährliche Geschäftsführungsvergütung in Höhe von

EUR 15.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geschäftsführungsvergütung steigt jährlich

um 2 % bezogen auf den letzten Wert, erstmals zum 01.01.2017.

(3) Die Haftungsvergütung nach Absatz 1 und die Geschäftsführungsvergütung nach Absatz 2 stel-

len im Verhältnis der Gesellschafter zueinander Aufwand dar.

§ 9 Gesellschafterversammlung

(1) In jedem Geschäftsjahr soll innerhalb der ersten acht Monate die ordentliche Gesellschafterver-

sammlung stattfinden, in der insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses und die

Ergebnisverteilung und die Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer be-

schlossen wird.

(2) Die Komplementärin hat die Gesellschafterversammlung in den im Gesetz und im Gesell-

schaftsvertrag bestimmten Fällen sowie dann einzuberufen, wenn das Interesse der Gesell-

schaft dies erfordert. Darüber hinaus ist die Komplementärin zur Einberufung der Gesellschaf-

terversammlung verpflichtet, wenn es Gesellschafter, die alleine oder zusammen über mindes-

tens 30 % der bei der Gesellschaft vorhandenen Stimmen verfügen, verlangen. Wird dem Ver-

langen nicht binnen 14 Tagen entsprochen, können die in Satz 2 bezeichneten Gesellschafter

unter Mitteilung des Sachverhalts die Einberufung und Ankündigung selbst bewirken. Jeder Ge-

sellschafter kann die Anwesenheit der Geschäftsführer der Komplementärin in der Gesellschaf-

terversammlung verlangen.

(3) Die Einberufung der Gesellschafterversammlung hat schriftlich unter Angabe von Ort, Zeitpunkt

sowie der Tagesordnung der Gesellschafterversammlung und unter Einhaltung einer Frist von

mindestens zwei Wochen zu erfolgen. Soweit die Ladung nicht persönlich übergeben wird, be-

ginnt der Lauf der Frist mit dem Tage der Aufgabe zur Post. Der Tag der Versammlung wird

nicht mitgerechnet.

(4) Ort der Gesellschafterversammlung sind die Geschäftsräume der Gesellschaft oder ein anderer

von dem Einberufenden festgelegter Ort.

(5) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter ordnungsgemäß

geladen sind und die Komplementärin vertreten ist. Die Ladung eines Gesellschafters gilt als

ordnungsgemäß, wenn die Ladungsfrist eingehalten ist und die Ladung an die der Komplemen-

tärin zuletzt mitgeteilte Adresse erfolgt ist. Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafter-

versammlung beschlussunfähig, weil die Komplementärin nicht vertreten ist, so ist innerhalb von

zwei Wochen eine zweite Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung unter Einhal-

tung der in Absatz 3 genannten Form- und Fristvorschriften einzuberufen. Diese Gesellschafter-

versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Vertretung der Komplementärin beschlussfähig.

Auf diese Rechtsfolge ist in der zweiten Ladung hinzuweisen.

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(6) Wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzlichen oder gesellschaftsver-

traglichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind, können Beschlüsse nur dann gefasst

werden, wenn die von dem Mangel betroffenen Gesellschafter anwesend oder vertreten sind

und der Beschlussfassung nicht widersprechen.

(7) Ein Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen mit schriftlicher

Vollmacht versehenen anderen Gesellschafter oder durch einen zur beruflichen Verschwiegen-

heit verpflichteten Sachverständigen (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) vertreten

lassen, oder einen solchen als Beistand mitbringen. Die Vollmacht ist zu den Akten zu nehmen.

(8) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin.

(9) Über jede Gesellschafterversammlung sowie über jeden Gesellschafterbeschluss nach § 10

Absatz 1 ist zu Beweiszwecken eine Niederschrift anzufertigen. In die Niederschrift sind mindes-

tens der Verlauf der Versammlung und insbesondere die gefassten Beschlüsse aufzunehmen.

Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen.

Jedem Gesellschafter ist unverzüglich eine Abschrift der Niederschrift zu übersenden.

§ 10 Gesellschafterbeschlüsse

(1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst. Außerhalb von Ver-

sammlungen können sie, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, durch

schriftliche Abstimmung gefasst werden.

(2) Die Gesellschafterversammlung beschließt durch Abstimmung nach Köpfen, sofern nicht die

Komplementärin oder Kommanditisten, die zusammen mehr als 10 % der festen Kommanditan-

teile halten, die Abstimmung im Verhältnis der festen Kapitalanteile verlangen. In diesem Fall ist

im Verhältnis der festen Kapitalanteile abzustimmen.

(3) Bei der Abstimmung nach Köpfen haben jeder Kommanditist und die Komplementärin eine

Stimme. Es wird per Handzeichen abgestimmt.

(4) Bei der Abstimmung im Verhältnis der festen Kapitalanteile gewähren jeweils volle EUR 1.000

der festen Kommanditeinlagen eine Stimme. Die Komplementärin hat eine Stimme. Das Stimm-

recht kann nur einheitlich ausgeübt werden. Es wird schriftlich abgestimmt.

(5) Alle Beschlüsse der Gesellschaft werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertrete-

nen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag zwingend ande-

re Mehrheitsverhältnisse vorsehen. Stimmenthaltungen werden dabei nicht mitgezählt.

(6) Mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden oder vertretenen Stimmen können Änderungen

oder Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages beschlossen werden.

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(7) Soweit Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages den Gleichbehandlungsgrundsatz

verletzen, Sonderrechte beeinträchtigen oder Gesellschaftern zusätzliche Verpflichtungen, ins-

besondere Einlageverpflichtungen auferlegen, bedürfen sie der Zustimmung des betroffenen

Gesellschafters.

(8) Die Gesellschafter sind auch in eigenen Angelegenheiten stimmberechtigt, es sei denn, dass

ihre Entlastung, ihre Befreiung von einer Verbindlichkeit, die Einleitung oder die Erledigung eines

Rechtsstreits der Gesellschaft mit ihnen Gegenstand der Beschlussfassung ist. Ein Gesellschaf-

ter, der selbst oder dessen Privatgläubiger des Gesellschafters gekündigt hat, hat kein Stimm-

recht mehr und darf es auch nicht mehr für einen anderen Gesellschafter ausüben.

(9) Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können nur innerhalb

einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Empfang der Abschrift der Niederschrift (§ 9 Absatz

9) durch gegen die Gesellschaft zu richtende Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf der

Frist gilt ein etwaiger Mangel des Gesellschafterbeschlusses als geheilt.

§ 11 Schriftliche Abstimmung

(1) Die Komplementärin kann Gesellschafterbeschlüsse auch durch schriftliche Abstimmung her-

beiführen. Hierfür gilt § 10 dieses Vertrages entsprechend, soweit sich nicht aus nachfolgenden

Regelungen etwas anderes ergibt.

(2) Bei der schriftlichen Abstimmung sind allen Gesellschaftern per Brief, Fax oder E-Mail die Be-

schlussgegenstände mit einem Beschlussvorschlag, die Aufforderung zur Stimmabgabe und

der Hinweis auf die Frist zur Stimmabgabe bekannt zu machen. Die Bekanntmachung gilt mit

Aufgabe zur Post an die der Komplementärin zuletzt mitgeteilten Adresse als erfolgt. Wenn und

soweit der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt ist oder ihm die Aufforderung zur

Stimmabgabe aus anderen Gründen nicht zugestellt werden kann, gilt der betreffende Gesell-

schafter als aufgefordert.

(3) Die Frist zur Stimmabgabe muss mindestens 14 Tage betragen. Der Tag der Absendung der

Aufforderung zu Stimmabgabe wird nicht mitgerechnet. In Eilfällen ist die Komplementärin be-

rechtigt, die Frist im eigenen Ermessen zu verkürzen, sie muss aber mindestens eine Woche

betragen. Für den rechtzeitigen Eingang der Stimmabgabe ist bei Versendung mit der Post der

Poststempel maßgeblich.

(4) Im schriftlichen Verfahren wird stets im Verhältnis der Kapitalanteile abgestimmt.

(5) Die Stimmabgabe erfolgt per Brief, Fax oder E-Mail gegenüber der Komplementärin. Außerhalb

der Frist zugegangene Stimmabgaben gelten als nicht erfolgt und dürfen nicht gewertet werden.

(6) Über das Ergebnis der Beschlussfassung der schriftlichen Abstimmung ist von der Komplemen-

tärin eine Niederschrift anzufertigen und innerhalb von vier Wochen nach Ende der Frist zur

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Stimmabgabe an die Gesellschafter in Abschrift zuzusenden. Im Übrigen gilt § 10 Abs. 9 dieses

Vertrages.

§ 12 Jahresabschluss

(1) Die Komplementärin hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss und gegebe-

nenfalls den Lagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen. Bei der Aufstellung

des Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Vorschriften zu befolgen; die ertragsteuerli-

chen Vorschriften sind hierbei, soweit möglich, zu berücksichtigen.

(2) Der Jahresabschluss ist durch einen von der Komplementärin gewählten Abschlussprüfer (Wirt-

schaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu prüfen, sofern dies gesetzlich vorge-

schrieben ist, oder die Gesellschafterversammlung eine Prüfung beschließt.

(3) Der Jahresabschluss ist bei der Gesellschaft in angemessener Frist vor der Beschlussfassung

über dessen Feststellung für die Gesellschafter zur Einsicht auszulegen. Mit der Einladung zur

ordentlichen Gesellschafterversammlung ist jedem Gesellschafter ein Auszug aus dem Jahres-

abschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zu übersenden. Im Falle der Feststellung

des Jahresabschlusses durch schriftliche Abstimmung ist jedem Gesellschafter der Auszug aus

dem Jahresabschluss mit der Aufforderung zur Stimmabgabe zu übersenden. Weitergehende

gesetzliche Verpflichtungen zur Bekanntmachung, Offenlegung und Veröffentlichung des Jah-

resabschlusses und des Lageberichts werden dadurch nicht berührt.

(4) Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest.

§ 13 Ergebnisermittlung und -verteilung

(1) An dem Gewinn (Jahresüberschuss) und Verlust (Jahresfehlbetrag) nehmen die Gesellschafter

im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital (Kapitalkonto) teil. Die gesetzlichen Vor-

schriften über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben unberührt. Die Komple-

mentärin ist nicht am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft beteiligt.

(2) Ein Jahresfehlbetrag (Verlust) ist durch Auflösung von Rücklagen zu decken. Soweit danach ein

Jahresfehlbetrag verbleibt, ist er auf die Verlustvortragskonten der Gesellschafter zu verteilen.

Solange ein Verlustvortrag besteht, werden die Gewinnanteile der Kommanditisten vorrangig

zum Ausgleich eines auf den Verlustvortragskonten gebuchten Verlustes verwendet. Gewinnan-

teile, die nicht zum Ausgleich der Verlustvortragskonten benötigt werden, sind dem Darlehens-

konto eines Kommanditisten gutzuschreiben. Die Gesellschafter können jedoch beschließen,

dass ein nach Ausgleich etwaiger Verlustvortragskonten verbleibender Gewinn, maximal aber

30 %, dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto (§ 6 Absatz 5) gutzuschreiben ist.

Die Gesellschafter sollen bei ihrer Ausschüttungspolitik die Bildung von für die Substanzerhal-

tung ausreichenden Rücklagen anstreben.

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(3) Die Kommanditisten werden mit ihren Verlustanteilen belastet, auch soweit diese ihre Komman-

diteinlage (Kapitalanteil) übersteigen. Den Gesellschaftsgläubigern gegenüber haften sie jedoch

nur bis zur Höhe ihrer Haftsumme. Eine Pflicht der Kommanditisten zur Nachzahlung besteht

unbeschadet des § 14 (3) in keinem Fall, auch nicht unter den Gesellschaftern als interne Aus-

gleichsverpflichtung.

§ 14 Auszahlungen

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) kann die Haftungsvergütung (§ 8

Absatz 1) und die ihr gebührende Geschäftsführungsvergütung (§ 8 Absatz 2) auszahlen.

(2) Auszahlungen aus liquiden Überschüssen werden durch Beschluss der Gesellschafterver-

sammlung nach Maßgabe der folgenden Absätze bestimmt, wobei die Komplementärin nach

pflichtgemäßem Ermessen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, auf den voraussichtlichen Aus-

zahlungsanspruch Vorabzahlungen vorzunehmen.

(3) Auszahlungen werden gewinnunabhängig aus liquiden Mitteln getätigt. Über die Höhe der Aus-

zahlungen entscheidet die Gesellschafterversammlung. Sie sind auch dann zulässig, wenn die

Kommanditeinlagen der Gesellschafter durch Verluste gemindert sind. Soweit es durch Auszah-

lungen zu einer Rückzahlung der Haftsumme kommt, lebt die Haftung der Gesellschafter auf-

grund einer Einlagenrückgewähr wieder auf.

(4) Auszahlungen sind nur zulässig, soweit die Mittel nicht zur Erfüllung bestehender oder künftiger

vertraglicher, gesetzlicher oder sonstiger Verbindlichkeiten benötigt werden und hierdurch bei

der Gesellschaft kein Insolvenzeröffnungsgrund hervorgerufen wird. Die Gesellschafter haben

eine ausreichende Kapitalreserve und Rücklagen zu berücksichtigen, die durch die Komple-

mentärin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt werden können. Zu berücksichtigen sind

ferner die von der finanzierenden Bank auferlegten Rücklageverpflichtungen.

(5) Die Komplementärin ist berechtigt, Beträge einzubehalten und nicht an die Gesellschafter abzu-

führen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen als Steuern (z. B. Kapitalertragsteuer) von der

Gesellschaft abzuführen sind. Derartige Beträge gelten als an den Gesellschafter ausgezahlt.

§ 15 Rechtsgeschäftliche Verfügungen

(1) Die Kommanditisten sind befugt, ihren Kommanditanteil ohne Zustimmung der übrigen Gesell-

schafter durch Rechtsgeschäft ganz zu übertragen, zu belasten oder in sonstiger Weise darüber

zu verfügen, wobei die Übertragung voraussetzt, dass die Pflichteinlage vollständig einbezahlt

wurde. Eine teilweise Übertragung ist zulässig, soweit jeder Teilanteil mindestens EUR 5.000

beträgt und durch 1.000 ganzzahlig teilbar ist. § 5 dieses Vertrages bleibt unberührt.

(2) Im Falle der Übertragung eines Kommanditanteils werden die für diesen Anteil bestehenden

Gesellschafterkonten für den übernehmenden Gesellschafter fortgeschrieben. Bei teilweiser

Übertragung erfolgt die Fortführung in einem der Teilung entsprechenden Verhältnis.

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(3) Die Komplementärin ist auch ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss berechtigt, ihren Anteil

zu übertragen und aus der Gesellschaft auszuscheiden, wenn gleichzeitig eine andere natürli-

che oder juristische Person an ihre Stelle tritt und alle Rechte und Pflichten der Komplementärin

nach diesem Vertrag, insbesondere die persönliche Haftung, übernimmt.

(4) Alle der Gesellschaft durch eine Verfügung entstehenden Steuern bzw. steuerliche Nachteile,

Kosten (z. B. für Registerumschreibungen) oder sonstige Nachteile sind vom übertragenden

Gesellschafter zu tragen.

§ 16 Tod eines Gesellschafters

(1) Durch den Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit dessen

Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils vom

Erben auf den Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters ist die Zustimmung der anderen Ge-

sellschafter nicht erforderlich.

(2) Werden mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters Kommanditisten, die

bislang noch nicht an der Gesellschaft beteiligt waren, können sie ihre Gesellschafterrechte,

insbesondere ihre Stimmrechte, nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben.

Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Gesellschafter oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegen-

heit verpflichtetes Mitglied der rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufe sein. Solange

ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt und der Gesellschaft benannt ist, ruhen die Gesell-

schafterrechte der Gesellschafter dieser Kommanditistengruppe in den Angelegenheiten, in de-

nen sie nur durch einen gemeinsamen Vertreter wahrgenommen werden können. Die ord-

nungsgemäße Bevollmächtigung des gemeinsamen Vertreters ist von diesen durch schriftliche

Vollmacht der von ihm vertretenen Kommanditistengruppe nachzuweisen.

(3) Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer haben der Komplementärin eine notariell beglaubigte, un-

widerrufliche und über den Tod hinaus wirksame Handelsregistervollmacht zu erteilen, die die

Komplementärin ermächtigt, in ihrem jeweiligen Namen alle erforderlichen Erklärungen gegen-

über dem Handelsregister abzugeben. Die Kosten der Handelsregisteränderung infolge des

Erbfalls haben die Erben zu tragen.

(4) Sämtliche Kosten einer für erbschaftsteuerliche Zwecke erforderlichen Bewertung des Gesell-

schaftsanteils sind durch den oder die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen.

§ 17 Dauer der Gesellschaft, Kündigung

(1) Die Gesellschaft beginnt mit ihrer Eintragung im Handelsregister. Sie ist auf unbestimmte Zeit

vereinbart.

(2) Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem

Jahr auf den Schluss eines Kalenderjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2036. Das

Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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(3) Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der Komplementärin zu erfolgen, die jeden Gesell-

schafter unverzüglich zu unterrichten hat. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang

bei der Komplementärin maßgebend. Die Kündigung durch die Komplementärin ist gegenüber

sämtlichen anderen Gesellschaftern zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der

Eingang der Kündigung bei einem anderen Gesellschafter maßgebend.

(4) Die Gesellschaft wird unter Beibehaltung der bisherigen Firma mit den verbleibenden Gesell-

schaftern fortgesetzt. Die verbleibenden Gesellschafter haben die Rechte nach § 18 Absatz 1

und 2 dieses Gesellschaftsvertrages. Jeder Gesellschafter hat das Recht, sich binnen einer Frist

von 3 Monaten der Kündigung eines anderen Gesellschafters anzuschließen mit der Rechtsfol-

ge, dass seine Kündigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ersten Kündigung wirkt.

Schließen sich auf diese Weise alle Gesellschafter einer Kündigung an, so findet die Liquidation

auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ersten Kündigung statt, wie wenn die Gesellschafter

auf diesen Zeitpunkt die Auflösung der Gesellschaft beschlossen hätten.

(5) Dem kündigenden Gesellschafter steht ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschrei-

bens bei der Komplementärin - soweit rechtlich zulässig - kein Stimmrecht mehr aus seinem

Gesellschaftsanteil zu.

(6) Der kündigende Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe richtet sich nach

§ 20 dieses Gesellschaftsvertrages. Das gilt nicht, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des

Austritts des kündigenden Gesellschafters aus zwingenden gesetzlichen Gründen in Liquidation

tritt, oder wenn die übrigen Gesellschafter vor diesem Zeitpunkt beschließen oder der allein ver-

bleibenden Gesellschafter vor diesem Zeitpunkt erklärt, dass die Gesellschaft aufgelöst sein

soll. In diesen Fällen erhält der kündigenden Gesellschafter statt der Abfindung nach § 20 die-

ses Gesellschaftsvertrages dasjenige, was er erhalten hätte, wenn er an der Liquidation teilge-

nommen hätte, es sei denn, dieser Betrag ist höher als die Abfindung.

§ 18 Ausschließung eines Gesellschafters

(1) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn

a) in seiner Person ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 140, 133 HGB vorliegt;

b) der Gesellschafter durch Kündigung seinen Austritt aus der Gesellschaft erklärt.

Der Ausschluss erfordert einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Beschluss ist

mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden oder vertretenen Stimmen zu fassen. Dem be-

troffenen Gesellschafter steht hierbei kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft wird unter Beibehal-

tung der bisherigen Firma mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.

(2) Statt des Ausschlusses kann die Gesellschafterversammlung in den Fällen des § 18 Absatz (1)

mit einer Mehrheit von 75 % der anwesenden oder vertretenen Stimmen beschließen, dass der

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betroffene Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise an einen oder mehrere

Gesellschafter oder Dritte abzutreten hat ("Zwangsabtretung"). Dem betroffenen Gesellschafter

steht hierbei kein Stimmrecht zu. Der betroffene Gesellschafter bevollmächtigt bereits jetzt für

diesen Fall die Komplementärin unwiderruflich, die Abtretung vorzunehmen. Die Kosten einer

etwaigen notariellen Beurkundung trägt der Erwerber.

(3) Steht ein Gesellschaftsanteil mehreren Mitberechtigten zu, so ist der Ausschluss gemäß § 18

Absatz 1 oder die Verpflichtung zur Abtretung gemäß § 18 Absatz 2 auch zulässig, wenn deren

Voraussetzungen nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen.

(4) Die Komplementärin hat den Ausschluss gemäß § 18 Absatz 1 oder die Verpflichtung zur Abtre-

tung gemäß § 18 Absatz 2 gegenüber dem betroffenen Gesellschafter durch eingeschriebenen

Brief zu erklären. Dem betroffenen Gesellschafter steht - soweit rechtlich zulässig - ab dem Zu-

gang der Erklärung über den Ausschluss oder die Verpflichtung zur Abtretung kein Stimmrecht

mehr aus seinem Gesellschaftsanteil zu. Im Fall des Ausschlusses der Komplementärin hat ein

von der Gesellschafterversammlung bestimmter Kommanditist der Komplementärin den Aus-

schluss durch eingeschriebenen Brief zu erklären.

(5) Die Gesellschafterversammlung kann den Beschluss über den Ausschluss eines Gesellschaf-

ters nach § 18 Absatz 1 oder die Verpflichtung zur Abtretung nach § 18 Absatz 2 nur fassen

a) im Falle des Absatzes 1 Buchstabe a) innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, ab

dem der wichtige Grund einem anderen Gesellschafter bekannt geworden ist;

b) im Falle des Absatzes 1 Buchstabe b) innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Kün-

digungsschreibens bei der Gesellschaft;

(6) Der betroffene Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe richtet sich nach

§ 20 des Gesellschaftsvertrages.

§ 19 Ausscheiden aus der Gesellschaft

(1) Ein Gesellschafter scheidet außer in den in diesem Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen aus

der Gesellschaft mit dem Eintritt der folgenden Ereignisse aus, ohne dass es eines Beschlusses

der Gesellschafterversammlung bedarf:

a) zu dem mit wirksamer Kündigung erklärten Zeitpunkt des Austritts;

b) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der Ablehnung man-

gels Masse;

c) mit der Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil oder eines seiner sonsti-

gen Gesellschaftsrechte oder einen seiner Ansprüche gegen die Gesellschaft, und zwar

mit Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Zustellung des Pfändungs- und Überwei-

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sungsbeschlusses, falls die Zwangsvollstreckung nicht innerhalb dieses Zeitraumes aufge-

hoben worden ist.

Die Gesellschaft wird unter Beibehaltung der bisherigen Firma mit den verbleibenden Gesell-

schaftern fortgesetzt.

(2) Der ausscheidende Gesellschafter hat Anspruch auf eine Abfindung. Ihre Höhe richtet sich

nach § 20 dieses Gesellschaftsvertrages. Das gilt nicht, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt

des Austritts des kündigenden Gesellschafters aus zwingenden gesetzlichen Gründen in Liqui-

dation tritt, oder wenn die übrigen Gesellschafter vor diesem Zeitpunkt beschließen oder der al-

lein verbleibenden Gesellschafter vor diesem Zeitpunkt erklärt, dass die Gesellschaft aufgelöst

sein soll. In diesen Fällen erhält der ausscheidende Gesellschafter statt der Abfindung nach

§ 20 dieses Gesellschaftsvertrages dasjenige, was er erhalten hätte, wenn er an der Liquidation

teilgenommen hätte, es sei denn, dieser Betrag ist höher als die Abfindung.

§ 20 Abfindung

(1) Scheidet ein Gesellschafter - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - aus der Gesellschaft aus

oder ist er verpflichtet, seinen Gesellschaftsanteil abzutreten, hat er Anspruch auf eine Abfin-

dung. Schuldner der Abfindung ist die Gesellschaft und im Falle der Verpflichtung zur Abtretung

der Erwerber des Gesellschaftsanteils. Die Gesellschaft haftet in letzterem Falle als Gesamt-

schuldner.

(2) Kommt eine Einigung über die Höhe der Abfindung binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt

des Ausscheidens oder der Verpflichtung zur Abtretung nicht zustande, gilt für die Ermittlung

der Abfindung Folgendes:

a) In den Fällen des § 18 Absatz 1 Buchstabe a) und § 18 Absatz 1 Buchtstabe b) dieses

Gesellschaftsvertrages ist maßgebend der handelsrechtliche Buchwert des Gesell-

schaftsanteils. Der Buchwert setzt sich zusammen aus dem festen Kapitalkonto abzüglich

eines ggf. vorhandenen Verlustvortragskontos des Kommanditisten und zuzüglich des

quotalen Anteils des Kommanditisten am Rücklagenkonto. Nicht dem Buchwert hinzuge-

rechnet werden eventuelle Sonderposten mit Rücklagenanteil. Ein Firmenwert oder ein

„good will“ sind im Rahmen der Ermittlung des Buchwerts nicht zu berücksichtigen.

Scheidet der Gesellschafter mit Ablauf eines Geschäftsjahres aus, so ist für den Buch-

wert seines Gesellschaftsanteils der auf diesem Zeitpunkt nach den Bestimmungen die-

ses Vertrages zu errichtende Jahresabschluss maßgebend. Fällt der Tag des Ausschei-

dens nicht auf das Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Jahresabschluss maßgebend,

der auf das Ende des am Tag des Ausscheidens unmittelbar vorhergegangenen Ge-

schäftsjahres nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu erstellen ist. Sollte diese Re-

gelung nach Gesetz oder Rechtsprechung nicht rechtswirksam oder anwendbar sein, er-

hält der ausscheidende Gesellschafter in diesem Fall den Betrag, der ihm nach Gesetz

oder Rechtsprechung mindestens gezahlt werden muss.

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b) In den übrigen Fällen des Ausscheidens beträgt die Abfindung 100% des anteiligen Un-

ternehmenswertes (Verkehrswertes), welcher der Beteiligung des ausscheidenden Ge-

sellschafters am Gesellschaftskapital entspricht. Der Unternehmenswert ist nach

den jeweils aktuellen Richtlinien, die das Institut der Wirtschaftsprüfer herausgibt, und

dem dort festgelegten Verfahren zur Unternehmensbewertung (derzeit IDW S1) zu ermit-

teln. Scheidet der Gesellschafter zum Ende des Geschäftsjahres aus, ist der Unterneh-

menswert zum Ende des Geschäftsjahres maßgebend. Scheidet der Gesellschafter im

Laufe des Geschäftsjahres aus, ist der Unternehmenswert zum Ende des vorherigen Ge-

schäftsjahres maßgebend. Die Kosten der Unternehmensbewertung hat der ausschei-

dende Gesellschafter zu tragen.

(3) Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Abfindung - nach Ablauf von sechs Monaten

nach § 20 Absatz 2 - wird sie von einem Wirtschaftsprüfer (oder einer Wirtschaftsprüfungsge-

sellschaft) als Schiedsgutachter verbindlich festgesetzt. Kommt eine Einigung über die Person

des Schiedsgutachters nicht zustande, wird der Wirtschaftsprüfer (oder die Wirtschaftsprü-

fungsgesellschaft) durch den Präsidenten der zuständigen IHK auf Antrag der Gesellschaft oder

des ausscheidenden Gesellschafters bestimmt. Über seine Kosten soll der Schiedsgutachter

entsprechend der Regelung der §§ 91 ff. ZPO entscheiden.

(4) Die Abfindung ist in fünf gleichen Jahresraten zu bezahlen. Die erste Rate wird sechs Monate

nach dem Tag des Ausscheidens fällig. Steht zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abfindung noch

nicht fest, so ist eine von der Gesellschaft zu bestimmende angemessene Abschlagszahlung zu

leisten. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens mit 2 % über dem Basiszinssatz

(§ 247 BGB) zu verzinsen. Die angelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Ge-

sellschaft ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher zu bezahlen.

(5) Das Gesellschafter-Darlehenskonto bleibt bei der Bestimmung der Abfindung außer Betracht

und ist auf den Tag des Ausscheidens gesondert auszugleichen.

(6) Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tag des Ausscheidens schwebenden Geschäf-

ten ergibt, nimmt der Ausgeschiedene nicht teil, soweit diese Ergebnisse nicht schon in dem für

die Abfindung maßgebenden Jahresabschluss berücksichtigt sind; desgleichen nicht am Ge-

winn oder Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Tag des Ausscheidens nicht mit ei-

nem Bilanzstichtag zusammenfällt.

(7) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheitsleistungen für Gesellschaftsverbindlichkei-

ten nicht verlangen und Befreiung von diesen Verbindlichkeiten erst und insoweit, als er von

Gläubigern in Anspruch genommen wird.

(8) Ändert sich der für die Abfindung maßgebende Jahresabschluss infolge einer steuerlichen Au-

ßenprüfung der Gesellschaft oder durch anderweitig veranlasste Änderungen der Veranlagung,

so ist die Abfindung der Änderung entsprechend anzupassen.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 80

(9) Soweit die Einhaltung der Zahlungsfristen mit Rücksicht auf die Vermögens- und/oder Ertrags-

lage der Gesellschaft nicht zugemutet werden kann, ermäßigt sich die Höhe der Jahresraten

unter gleichzeitiger entsprechender Erhöhung ihrer Anzahl auf den zumutbaren Betrag. Können

sich die Gesellschaft und der ausgeschiedene Gesellschafter über diesen Betrag nicht einigen,

gilt § 20 Absatz 3 entsprechend.

§ 21 Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung

(1) Ein Wettbewerbsverbot besteht weder vertraglich noch nachvertraglich.

(2) Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft und ihrer Kom-

plementärin auch nach seinem Ausscheiden strengstes Stillschweigen zu bewahren. Ausge-

nommen ist das Recht der Gesellschafter, bei Besprechungen mit zur Berufsverschwiegenheit

verpflichteten Personen (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.) sowie dem

Bankgeheimnis unterliegender Personen die im Interesse der Gesellschaft oder einzelner Ge-

sellschafter notwendigen Informationen zu geben. Diese Verpflichtung dauert auch nach dem

Ausscheiden aus der Gesellschaft zeitlich unbeschränkt an, soweit gesetzliche Bestimmungen

dem nicht entgegenstehen.

§ 22 Auflösung, Liquidation

(1) Liquidator ist die persönlich haftende Gesellschafterin. Durch Beschluss der Gesellschafterver-

sammlung können andere Personen zu Liquidatoren bestellt oder der persönlich haftenden Ge-

sellschafterin weitere Liquidatoren beigegeben werden.

(2) Liquidationsgewinne und -verluste sind im Verhältnis der Kapitalanteile unter die Gesellschafter

zu verteilen. Eine Haftung der Kommanditisten für Fehlbeträge wird dadurch nicht begründet.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form

vorgeschrieben ist. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Schriftform.

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig,

unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Bestim-

mungen gleichwohl. Die Gesellschafter verpflichten sich, die nichtige, unwirksame, anfechtbare

oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirt-

schaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestim-

mung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieses Gesellschaftsvertrages.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Vorschriften gehen dem Gesell-

schaftsvertrag vor.

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 81

(4) Die Kosten der Gründung und der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister trägt die

Gesellschaft.

Sielenbach, den 07.08.2015

____________________________ _____________________________

Energietechnik Bichler GmbH

vertreten d.d. GF Martin Bichler

Energiebauern GmbH

vertreten durch den GF Florian Bichler

___________________________

_____________________________

Johann Tremmel Rudolf Tremmel

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 82

K. Anteilskaufvertrag

Vertrag über die Veräußerung von Teil-Kommanditanteilen

zwischen

1. Energiebauern GmbH

Maria-Birnbaum-Str. 20, 86577 Sielenbach

eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Augsburg unter HRB 20289,

vertreten durch den Geschäftsführer Martin Bichler

nachfolgend „Verkäufer" genannt

und

2. ____________________________________________________________

Name

____________________________________________________________

Anschrift

nachfolgend „Erwerber)" genannt

und

3. Energietechnik Bichler GmbH

Maria-Birnbaum-Str. 20, 86577 Sielenbach

eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Augsburg unter HRB 23730,

vertreten durch den Geschäftsführer Martin Bichler

nachfolgend „Komplementärin" genannt

Verkäufer, Erwerber und die Komplementärin gemeinsam nachfolgend auch „Vertragsparteien" ge-

nannt

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 83

Präambel

(1) Die Windkraft Dasing GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in Sielenbach,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRA 18297 (im Folgenden auch

„Kommanditgesellschaft" genannt). Ihr Gesellschaftskapital (Festkapital) beträgt EUR

1.200.000,00.

(2) Der Verkäufer ist ein Kommanditist der Gesellschaft mit einem festen Kapitalanteil von EUR

700.000,00. Die Kommanditeinlage des Verkäufers entspricht seiner in das Handelsregister einge-

tragenen Haftsumme.

(3) Die Komplementärin ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft und

an deren Vermögen nicht beteiligt.

(4) Der Verkäufer beabsichtigt, von seinem Kommanditanteil einen Teil-Kommanditanteil an den Er-

werber zu veräußern und zu übertragen. Der Erwerber beabsichtigt, den betreffenden Teil-

Kommanditanteil von dem Verkäufer zu übernehmen und im Wege der Sonderrechtsnachfolge in

die Kommanditgesellschaft einzutreten.

Dies vorweggeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien was folgt:

§ 1 Veräußerung der Teil-Kommanditanteile

(1) Der Verkäufer verkauft hiermit aus seinem in der Präambel Absatz 2 genannten Kommanditanteil

einen Teil-Kommanditanteil in Höhe von

EUR _____________________________________

(in Worten: Euro _____________________________________________________)

nachfolgend „Teil-Kommanditanteil)" genannt an den dies annehmenden Erwerber.

(2) Die Veräußerung des Teil-Kommanditanteils erfolgt mit allen dazugehörigen Nebenrechten, ins-

besondere mit dem anteiligen, bei der Gesellschaft für den Verkäufer geführten Kapitalkonto, den

anteiligen Rücklagen und allen sonstigen mit den Teil-Kommanditanteilen anteilig verbundenen

Rechten und Pflichten.

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§ 2 Handelsregistervollmacht

Der Erwerber ist verpflichtet, der Komplementärin für die Dauer der Gesellschaft, längstens bis zur

Löschung seiner Eintragung als Gesellschafter im Handelsregister, auf eigene Kosten eine unwiderruf-

liche und über den Tod hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zur

Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister und aller

Erklärungen und Handlungen im Zusammenhang mit der Vollziehung einer Übertragung der Beteili-

gung (nachfolgend „Handelsregistervollmacht“) zu erteilen. Auf Verlangen der Komplementärin ist der

Kommanditist verpflichtet, die Handelsregistervollmacht zu erneuern.

§ 3 Kaufpreis

(1) Der Kaufpreis für den Teil-Kommanditanteil beträgt

EUR _____________________________________

(in Worten: Euro _____________________________________________________)

(2) Der Kaufpreise für den Teil-Kommanditanteil ist zwei Wochen nach Unterzeichnung dieser Ver-

einbarung zur Zahlung fällig und zu diesem Termin (Wertstellung ist maßgeblich) von dem jeweili-

gen Erwerber kosten- und spesenfrei auf das folgende Konto des Verkäufers zu überweisen:

Kontoinhaber: Energiebauern GmbH

IBAN: DE65 7335 0000 0610 7510 75

BIC: BYLADEM1ALG

Kreditinstitut: Sparkasse Allgäu

(3) Soweit Kaufpreisansprüche des Verkäufers nach diesem Vertrag fällig sind und bei Fälligkeit nicht

bezahlt werden, werden die ausstehenden Beträge mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basis-

zinssatz p.a. verzinst.

(4) Der Verkäufer hat für den Fall, dass der Kaufpreis für den Teil-Kommanditanteil innerhalb eines

Monats ab Fälligkeit nach Absatz 2 nicht bezahlt wird, oder die Handelsregistervollmacht nach § 2

dieses Vertrages nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt wird, das Recht, von dem Kaufvertrag zu-

rückzutreten. Der Rücktritt ist durch den Verkäufer innerhalb eines weiteren Monats gegenüber

dem Käufer des Teil-Kommanditanteils zu erklären. Der Käufer trägt in diesem Fall die Kosten der

Rückabwicklung des jeweiligen Vertrages bzw. Vertragsteiles. Die Geltendmachung eines weiter-

gehenden Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte der Erwerber sind ausgeschlossen, soweit der Ver-

käufer die Ansprüche des betreffenden Erwerbers nicht schriftlich anerkannt hat oder sie nicht

rechtskräftig festgestellt sind.

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§ 4 Anteilsabtretung

(1) Zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 1 überträgt der Verkäufer den nach § 1 Ab-

satz 1 verkauften Teil-Kommanditanteil an den dies annehmenden Erwerber im Wege der Abtre-

tung. Die Abtretung erfolgt jeweils einschließlich der anteiligen Guthaben auf den mit übertrage-

nen Gesellschafterkonten.

(2) Die Abtretung (Übertragung) des Teil-Kommanditanteil steht unter der aufschiebenden Bedin-

gung, dass

a) der Kaufpreis gemäß § 3 dieses Vertrages bezahlt ist und

b) der Erwerber des Teil-Kommanditanteils als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge in

das Handelsregister eingetragen wird.

Maßgebend ist hierbei der Eintritt der letzten aufschiebenden Bedingung; die Inhaberschaft an

dem Teil-Kommanditanteil geht samt den anteilig mit übertragenen Nebenrechten erst zu diesem

Zeitpunkt von dem Verkäufer auf den Erwerber des Teil-Kommanditanteils über.

(3) Nach Zahlung des Kaufpreises bis zur Eintragung des Kommanditistenwechsels im Handelsre-

gister hält der Verkäufer den gemäß § 3 Abs. 1 verkauften Teil-Kommanditanteil treuhänderisch

für den Erwerber des Teil-Kommanditanteils.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Verkäufer gewährleistet, bezogen auf den Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses,

a) dass der in § 1 Absatz 1 genannte Kommanditanteil rechtswirksam begründet, vollständig

einbezahlt, durch Entnahmen nicht gemindert und nicht mit irgendwelchen Rechten Dritter

belastet ist;

b) dass er der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer des in § 1 Absatz 1 genannten Kom-

manditanteils und insoweit uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist; er hat ferner das un-

eingeschränkte Recht, aus diesem Kommanditanteil den gemäß § 3 Absatz 1 dieses Vertra-

ges verkauften Teil-Kommanditanteil an die Erwerber nach Maßgabe dieses Vertrages zu

verkaufen, abzutreten und zu übertragen.

(2) Ansonsten übernimmt der Verkäufer keine Gewähr, insbesondere nicht für eine bestimmte Er-

tragskraft der übertragenen Teil-Kommanditanteile.

(3) Sollten sich aus der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der in Absatz 1 enthaltenen Erklärungen

bezifferbare Vermögensnachteile für den Erwerber ergeben, ist der Verkäufer diesem Erwerber

zum Schadensersatz verpflichtet. Klarstellend wird festgehalten, dass es sich bei diesen Erklärun-

gen nicht um Beschaffenheitsgarantien im Sinne des § 444 BGB handelt. Weitergehende oder

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andere Gewährleistungsansprüche, gleich welchen Inhalts, welcher Art und welchen Rechtsgrun-

des, stehen dem Erwerber gegen den Verkäufer nicht zu.

(4) Sollte die persönliche Haftung des Verkäufers für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft

wieder aufleben aufgrund von Maßnahmen der in § 172 Abs. 4 HGB genannten Art, die nach

Übertragung des Teil-Kommanditanteils von dem Erwerber des Teil-Kommanditanteils oder sei-

nem Rechtsnachfolger vorgenommen werden, so hat der Erwerber den Verkäufer von dieser per-

sönlichen Haftung freizustellen.

§ 6 Stichtag

Abweichend von der dinglichen Übertragung der Teil-Kommanditanteile nach § 4 Absatz 1 dieses

Vertrages wird vereinbart, dass die Übertragungen des Teil-Kommanditanteils bereits mit Wirkung

zum 01.01.2015 (nachfolgend „Stichtag" genannt) erfolgt. Der Verkäufer und der Erwerber neh-

men daher an dem Jahresergebnis der Kommanditgesellschaft ab dem Stichtag in dem Verhältnis

teil, welches sich aufgrund der neuen Beteiligungsquoten (Anteil am Festkapital der Kommandit-

gesellschaft) ergibt. Der Anteil am Jahresüberschuss (Gewinn) oder am Jahresfehlbetrag (Verlust)

der Kommanditgesellschaft ist hierbei handelsrechtlich und auch steuerrechtlich ab dem Stichtag

in diesem Verhältnis dem Verkäufer und dem Erwerber zuzurechnen.

§ 7 Gesellschaftsvertrag

Alle übrigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages vom 07.08.2015 der Gesellschaft gelten un-

verändert fort. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Verkaufsprospekt über die Kommanditanteile beige-

fügt. Der Erwerber bestätigt, dass er den Verkaufsprospekt erhalten, gelesen und verstanden hat.

§ 8 Zustimmung, weitere Anteilsübertragungen

(1) Die Komplementärin erteilt hiermit unwiderruflich ihre Zustimmung zu der in diesem Vertrag ver-

einbarten Übertragungen des Teil-Kommanditanteils.

(2) Dem Erwerber ist bekannt, dass der Verkäufer einen weiteren Teil seines Kommanditanteils auf

interessierte Bürger aus der Region übertragen will. Der Erwerber erklärt bereits hiermit unwider-

ruflich seine Einwilligung in die Übertragung eines solchen Teil-Kommanditanteils von dem Ver-

käufer auf die interessierten Bürger der Region und stimmt dem damit verbundenen Beitritt der

Bürger aus der Region in die Gesellschaft ausdrücklich zu.

§ 9 Anmeldung zum Handelsregister

Die Vertragsparteien beauftragen die Komplementärin, unverzüglich nach erfolgter Kaufpreiszahlung

(§ 2 Absatz 2) die vorstehenden Änderungen zur Eintragung im zuständigen Handelsregister anzu-

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melden. Der Erwerber wird der Komplementärin zu diesem Zweck eine notariell beglaubigte Handels-

registervollmacht überlassen. Die Anmeldung soll hierbei nach Möglichkeit gemeinsam für den Erwer-

ber und weitere Erwerber von Teil-Kommanditanteilen erfolgen.

§ 10 Vertraulichkeit

Der Inhalt dieser Vereinbarung ist von den Vertragsparteien vollständig vertraulich zu behandeln, darf

jedoch offengelegt werden,

- gegenüber Angestellten oder Beratern der jeweiligen Partei, die einer vergleichbaren Ver-

traulichkeitsverpflichtung unterliegen;

- gegenüber Steuer- oder anderen Behörden, soweit rechtlich erforderlich;

- soweit eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften sonst zwingend erforderlich ist

oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien erfolgt.

§ 11 Hinweise

(1) Der Erwerber hat Kenntnis davon, dass er den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer im

Handelsregister eingetragenen Haftsumme unmittelbar persönlich haftet. Von dieser Haftung wird

er nur soweit befreit, wie die nach diesem Vertrag zu leistende Kommanditeinlage tatsächlich ge-

leistet wird (§ 171 HGB), wobei die persönliche Haftung auch in diesem Fall unter bestimmten Vo-

raussetzungen ganz oder teilweise wieder aufleben kann (§ 172 HGB).

(2) Dem Erwerber ist weiterhin bekannt, dass er für Verluste der Gesellschaft jedenfalls mit seiner

Kommanditeinlage haftet. Diese Haftung kann bis zu einem Totalverlust der Kommanditeinlage

führen. Soweit die Kommanditeinlage nicht geleistet wurde oder die Haftung des Kommanditisten

wieder auflebt, kann daneben auch eine persönliche Haftung des jeweiligen Kommanditisten für

Verluste der Gesellschaft bis zum Betrag seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme

entstehen. Das Risiko, dass die Gesellschaft prognostizierte Erträge nicht erwirtschaftet oder Ver-

luste macht, kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Ertragsprognosen, auch sol-

che in Wirtschaftlichkeitsberechnungen, stellen letztlich nur Prognosen dar, welche von den der-

zeit bestehenden oder künftig voraussichtlich eintretenden Entwicklungen (nachfolgend "Berech-

nungsgrundlagen") ausgehen, insbesondere den derzeit geltenden Gesetzen (u.a. EEG), der

voraussichtlich mit der Windkraftanlage erzielbaren Leistung sowie den durchschnittlichen Witte-

rungsbedingungen, und hierauf aufbauend einen künftigen Ertrag vorausberechnen. Inwieweit die

Berechnungsgrundlage in Zukunft eintreten und/oder erreicht werden oder - bspw. aufgrund einer

Gesetzesänderung, technischen Defekten oder Leistungsverlusten der Windkraftanlage, einem

Kostenanstieg, besonderen Witterungseinflüssen etc. - nicht erreicht werden, kann hierbei nicht

zuverlässig vorhergesagt werden. Dementsprechend kann daher auch nicht ausgeschlossen wer-

den, dass prognostizierte Erträge nicht erreicht werden. Dies stellt zugleich keinen Rechtsmangel

des betreffenden Kommanditanteils der Gesellschaft dar. Der Käufer bestätigt, dass er die in dem

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Verkaufsprospekt über die Vermögensanlage beschriebenen Hinweise auf die wesentlichen Risi-

ken die mit der Vermögensanlage verbunden sind, gelesen und verstanden hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Kosten dieses Vertrages, insbesondere die Kosten der Erstellung und des Vollzugs

dieses Vertrages, einschließlich der Kosten der Anmeldung zum Handelsregister, trägt die

Kommanditgesellschaft.

(2) Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Gegen-

standes dieses Vertrages. Nebenabreden, gleich welcher Art, bestehen nicht.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen, soweit nicht eine strengere Form ge-

setzlich vorgeschrieben ist, der Schriftform. Dies gilt auch für den etwaigen Verzicht auf die

Schriftform.

(4) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, un-

wirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen

gleichwohl. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame, anfechtbare oder un-

durchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen

Zweck der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung am nächs-

ten kommt. Dies gilt für etwaige Lücken des Vertrages entsprechend.

(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Vorschriften gehen diesem Vertrag

vor.

Sielenbach, den________________

______________________________ __________________________________

Energietechnik Bichler GmbH Energiebauern GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer vertreten durch den Geschäftsführer

Martin Bichler Martin Bichler

_____________________________

Unterschrift des Erwerbes

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 89

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 90

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 91

_________________________________________________________________________________ Windkraft Dasing GmbH & Co. KG 92

Energiebauern GmbH

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