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1 Information und Technik Nordrhein-Westfalen Wir über uns. Information und Technik Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 18. Dezember 2008

Wir über uns. Information und Technik Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 18. Dezember 2008

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Wir über uns. Information und Technik Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 18. Dezember 2008. Information und Technik Nordrhein-Westfalen. - PowerPoint PPT Presentation

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Wir über uns.Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 18. Dezember 2008

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Seit 01.01.2009

LDS NRW

GGRZ Hagen

GGRZ Köln

GGRZ Münster

durch Entscheidung von Herrn Innenminister Dr. Wolf

Wesentliche Merkmale: Standorte bleiben erhalten Ansprechpartner bleiben erhalten Gemeinsame Leitung Beginn der fachlichen Integration Zusätzlich: Zentrales Kundenmanagement, 0211 9449 3500, [email protected]

Information und TechnikNordrhein-Westfalen (IT.NRW)(ein gemeinsamer Landesbetrieb)

Information und Technik Nordrhein-Westfalen

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Standorteam 1.1.2009

AußenstelleOberhausen

AußenstellePaderborn

BetriebssitzDüsseldorf

NiederlassungHagen

NiederlassungMünster

NiederlassungKöln

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Aufgaben im Bereich der Informationstechnik (1) - § 2 Betriebssatzung -

Der Landesbetrieb

steht allen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, der Präsidentin/dem Präsidenten des Landtages sowie dem Landesrechnungshof zur Durchführung von Aufgaben der Informationstechnik zur Verfügung,

berät und unterstützt die Behörden und Einrichtungen des Landes bei dezentralem Einsatz der Informationstechnik,

unterstützt das Innenministerium bei der Wahrnehmung der in § 4 ADVG NW genannten Aufgaben,

berät den Landtag, den Landesrechnungshof und die obersten Landesbehördenin IT-Fragen,

wirkt mit bei der Aus- und Fortbildung von Angehörigen der öffentlichen Verwaltungin der IT,

übernimmt nach Auftrag des Innenministeriums IT-Aufgaben von grundsätzlicherund ressortübergreifender Bedeutung,

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Aufgaben im Bereich der Informationstechnik (2)- § 2 Betriebssatzung -

Der Landesbetrieb

stellt die Kommunikations- und IT-Infrastruktur (Landesverwaltungsnetz, Rechenzentrums- und Serverleistung) für die Landesverwaltung zur Verfügung,betreibt diese Infrastruktur und entwickelt sie weiter, stellt der Landesverwaltung kundenorientierte Dienstleistungen,insbesondere in den Bereichen E-Government, IT-Beratung, Kommunikationsanwendungen, Softwareentwicklung und –betrieb, IT-Service und Rechenzentrumsleistungen, Druck und Versand, Ausschreibungen und Vergabeverfahrenzur Verfügung.

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Aufgaben im Bereich der Statistik- § 3 Betriebssatzung -

Der Landesbetrieb

ist die zentrale Statistikstelle des Landes, die die durch EG- , Bundes- und Landesrecht angeordneten Statistiken durchführt, auswertet, analysiert,an ihrer Weiterentwicklung mitwirkt sowie die Ergebnisse veröffentlicht, erstellt und veröffentlicht volkswirtschaftliche und umweltökonomische Gesamtrechnungen und andere Gesamtsysteme statistischer Daten,

erarbeitet Prognosen, Modellrechnungen und wissenschaftliche Analysenauf der Grundlage statistischer Daten,

stellt die statistische Infrastruktur bereit,

unterstützt und berät den Landtag und die Landesverwaltung bei statistischenund mathematischen Fragestellungen,

wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlenund Volksabstimmungen mit.

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Sonstige Aufgaben - § 4 Betriebssatzung -

Der Landesbetrieb

bildet aus in anerkannten Ausbildungsberufen, für die er die nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) in der jeweils geltenden Fassung geforderten Voraussetzungen erfüllt,

kann weitere IT-Leistungen, weitere Leistungen im Statistikbereich und sonstige Dienstleistungen für die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie für Dritte, insbesondere für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger außerhalb der Landesverwaltung, erbringen, soweit hierdurch die Erfüllung seiner Aufgaben und Aufträge nach§§ 2 und 3 nicht beeinträchtigt wird,

kann von der Aufsichtsbehörde zusätzliche Aufgaben und Aufträgezugewiesen bekommen.

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Information und TechnikNordrhein-Westfalen

Organisationsuntersuchung 2009

Wir befinden uns in einer UmstrukturierungsphaseEin Gutachten soll für weitere Maßnahmen Empfehlungen geben.

Analyse des Ist-Zustandes Aufgabenkritik Vorschlag für eine optimale Organisation von IT.NRW Vorschlag zur Steuerung von IT.NRW einschließlich der Aufsicht durch IM Vorschlag zur Kundenschnittstelle unter Beteiligung der Kunden Harmonisierung der technischen Plattformen Leistungsverbesserungen und Kosteneinsparung Künftige Aufgabenwahrnehmung Statistik