Upload
others
View
1
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und
anderen Leistungsträgern gerecht?
Mark BarjenbruchVorstandsvorsitzender KVN
1
� Freie Arztwahl
� Wohnortnaher Zugang zu Ärzten
� Kurzfristige Terminvergabe
� Umfängliches Leistungsangebot
� Teilhabe am Medizinischen Fortschritt
� …
…4…
� Niedrige Kassenbeiträge
� Ärztliche Leistungen werden wirtschaftlich
erbracht
� Krankenkassen gehen wirtschaftlich mit den
Beiträgen um
� Und wenn der Beitragszahler zum Patienten
wird: Alles was Patienten wollen
� …
…6…
� Angemessene Honorierung der ärztlichen
Leistungen
� Berufsausübung mit wenig bürokratischem
Aufwand
� Freiberufliche Selbständigkeit
� Therapie- und Verordnungsfreiheit im
Interesse der Patienten ohne medizinische
oder kostenminimierende Vorgaben
� …
…8…
� Die Abrechnungen der Ärzte sollen korrekt
sein
� Die ärztlichen Leistungen sollen wirtschaftlich
erbracht werden, dem Stand der
Wissenschaft entsprechen und qualitativ
hochwertig sein
� Die behandelnden Ärzte sollen über die
erforderlichen Qualifikationen verfügen
� …
…10…
� Freie Arztwahl für Patienten
� Alle Versicherten sollen in Stadt und Land
Zugang zu Ärzten haben
� Die Versorgung in Notfällen soll sichergestellt
sein
� Umfängliches Leistungsangebot für alle
Versicherten im Rahmen des gesetzlichen
Beitrags ohne Zuzahlungen
� Umsetzung der gesetzlichen
Regulierungsvorgaben
� ……12…
� Freie Arztwahl für Patienten
� Alle Versicherten sollen in Stadt und Land
Zugang zu Ärzten haben
� Die Versorgung in Notfällen soll sichergestellt
sein
� Umfängliches Leistungsangebot für alle
Versicherten im Rahmen des gesetzlichen
Beitrags ohne Zuzahlungen
� Umsetzung der gesetzlichen
Regulierungsvorgaben
� ……13…
GKV-FinG2010
Selbstverwaltung?
14
GSG1993
GKV-NOG1997
GMG2004
GKV-SolG1999
GKV-GRG2000
GKV-WSG2007
GKV-OrgWG2009
GKV-VStG2012
GKV-VSG2015
Welchen Spielraum hat sie noch?
…
KHSG2016
Gesetzgebung
Asylverfahrens-beschleunigungs-
gesetz
GKV-VSG
Präventions-gesetz
eHealth-Gesetz
Hospiz- und Palliativ-gesetz
Krankenhaus-struktur-gesetz
Anti-korruptions-
gesetz
Heil- und Hilfsmittel-
versorgungs-gesetz
Selbst-verwaltungs-stärkungs-
gesetz
15
Gesetzgebung
Asylverfahrens-beschleunigungs-
gesetz
GKV-VSG
Präventions-gesetz
eHealth-Gesetz
Hospiz- und Palliativ-gesetz
Krankenhaus-struktur-gesetz
Anti-korruptions-
gesetz
Heil- und Hilfsmittel-
versorgungs-gesetz
Selbst-verwaltungs-stärkungs-
gesetz
16
Konkretisierung der Vorgaben zur Kooperation im Bereitschaftsdienst
Differenzierung der Vergütung im Notfall und Notdienst bis zum 31.12.2016 nach Schweregrad der Fälle
Bewertungsausschuss in der Besetzung KBV, Kassen, DKG
Vergütung der Leistungen im Notfall und Notdienst aus einem eigenen Honorarvolumen vor Trennung und ohne Begrenzung / Minderung
18
Krankenhausstrukturgesetz
§ 75 Abs. 1b Satz 1 und 2 SGB V
Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch dievertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreienZeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgungim Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichtsanderes bestimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungensollen den Notdienst auch durch Kooperation und eineorganisatorische Verknüpfung mit zugelassenenKrankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entwederNotdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichtenoder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbarin den Notdienst einbinden .
19
Keine Verpflichtung Portalpraxen einzurichten!
Konkretisierung der Vorgaben zur Kooperation im Bereitschaftsdienst
Differenzierung der Vergütung im Notfall und Notdienst bis zum 31.12.2016 nach Schweregrad der Fälle
Bewertungsausschuss in der Besetzung KBV, Kassen, DKG
Vergütung der Leistungen im Notfall und Notdienst aus einem eigenen Honorarvolumen vor Trennung und ohne Begrenzung / Minderung
20
Krankenhausstrukturgesetz
Keine Kompensation des zu erwartenden finanziellen Mehrbedarfs!
Gesetzgebung
Asylverfahrens-beschleunigungs-
gesetz
GKV-VSG
Präventions-gesetz
eHealth-Gesetz
Hospiz- und Palliativ-gesetz
Krankenhaus-struktur-gesetz
Anti-korruptions-
gesetz
Heil- und Hilfsmittel-
versorgungs-gesetz
Selbst-verwaltungs-stärkungs-
gesetz
22
23
Auszug aus der Antwort von Frau Ministerin Rundt auf eine kleine Anfrage am 17.12.2015:
„ Die Landesregierung strebt die Einführung einerelektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Asylsuchendezum nächstmöglichen Zeitpunkt an. (…)“
Start: 01. April 2016
Die Vielfalt der Inanspruchnahme
Direktabrechnung Landkreise Leer und Osnabrück
Regelversorgung nach 15 Monaten
Berechtigungsschein Kommune Regelversorgung nach 15 Monaten
Berechtigungsschein „Karte Hildesheim“ Regelversorgung nach 15 Monaten
Abrechnungsschein bis Ausgabe eGK
eGK Regelversorgung nach 15 Monaten
24
Gesetzgebung
Asylverfahrens-beschleunigungs-
gesetz
GKV-VSG
Präventions-gesetz
eHealth-Gesetz
Hospiz- und Palliativ-gesetz
Krankenhaus-struktur-gesetz
Anti-korruptions-
gesetz
Heil- und Hilfsmittel-
versorgungs-gesetz
Selbst-verwaltungs-stärkungs-
gesetz
25
Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz
Blankorezept
Grundsatz der Beitragssatzstabilität entfällt für die Heilmittelversorgung
26
Gesetzgebung
Asylverfahrens-beschleunigungs-
gesetz
GKV-VSG
Präventions-gesetz
eHealth-Gesetz
Hospiz- und Palliativ-gesetz
Krankenhaus-struktur-gesetz
Anti-korruptions-
gesetz
Heil- und Hilfsmittel-
versorgungs-gesetz
Selbst-verwaltungs-stärkungs-
gesetz
27
Durchschnittliche Telefonate je Woche
29
227
245
225
240
256243
259
190177
253 248
306
333
260
284 283
373
0
50
100
150
200
250
300
350
400
KW5 KW6 KW7 KW8 KW9 KW10 KW11 KW12 KW13 KW14 KW15 KW16 KW17 KW18 KW19 KW20 KW21
Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag
Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag Linear (Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag)
30Daten vom 04.05.2016
5900
11761
4413
18054
25614475
7677
9115
36774557
1469
5229
11116
4074
16587
22083837
6749
8741
3506 4304
1272671 645 339
1467353 638 928
374 171 253 1970
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
18000
20000
Termine insgesamt Gesamtjahr 2016
insgesamt angeboten davon nicht gebucht davon gebucht
Bezirksstellen – vergebene vs. angebotene Termine
31
Fachgruppen – gebuchte vs. angebotene Termine
44646
120 80 36510
20331973
459 61567 99
255
4981
2671
8841
4580
3774
8754
1927
4557
1069
2605
3450
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
gebuchte Termine KW 5 - 21 (n=6682) Summe angebotene Termine KW 5 - 21 (n= 47464)
Internisten
Internisten Gebuchte Termine
Internisten (ohne Schwerpunkt) 949
Kardiologen 385
Rheumatologen 236
Angiologen 144
Gastroenterologen 143
Pneumologen 135
Endokrinologen 33
Nephrologen 7
Hämatologen 1
Summe 2.033
32
Der Gesetzgeber widerspricht sich…
Terminservicestelle
Aufkaufregelung• Soll-Regelung ab
Versorgungsgrad > 14 0%• Bedarfsplanung soll
kleinräumiger gestaltet werden
33
Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und
anderen Leistungsträgern gerecht?
Eher nicht!
34
Aber…
… wir haben eigene Ideen!
● Niederlassen in Niedersachsen
● Dachmarke für sämtliche Sicherstellungsmaßnahmen der KVN
Maßnahmen Sicherstellung
Niederlassungs-seminare
WIRKSAM GEGEN ÄRZTEMANGEL
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN
Reform Bereitschaftsdienst
Delegation ärztlicher Leistung
Eigeneinrichtung
Verbundweiter-bildung
Umsatzgarantien
Ärzteforum Niedersachsen
Sprechstunden für Studierende
Patenschaften für Studierende
Gesundheits-regionen
Strukturfonds
Sicherstellungs-zuschläge
Förderung Praktisches Jahr
Studententreffen
Teilnahme an PJ-Messen
Niederlassungs-beratung
Deutschland-stipendium
Forschung
Famulatur-förderung
KVN-Praxisbotschafter
Dialog mit Kommunen
Informations-plattform
Weiterbildungs-förderung
flexidoc
Weiterbildungsförderung
● Erhöhung der Weiterbildungsförderung und Förderung der grundversorgenden Fachärzte durch die Krankenkassen ab 2016 vorgesehen.
Förderung FA HA
Gehaltszuschuss (monatlich/Vollzeit) 1.750 Euro 3.500 Euro
Gehaltszuschuss Strukturfonds (mtl./VZ)- In bestimmten Gebieten- Mit Verpflichtung
+1.000 Euro +1.000 Euro
Kursförderung (einmalig) 150 Euro 300 Euro
Bei drohender Unterversorgung (mtl./VZ) +125 Euro +250 Euro
Bei Unterversorgung (mtl./VZ) +250 Euro +500 Euro
Geförderte Stellen 2014 359 410
Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin
● Komplette, koordinierte Weiterbildung an einem Standort
● Kooperation verschiedener Weiterbilder (ambulant/stationär)
● Begleitendes Fortbildungscurriculum
● 40 Standorte in Niedersachsen● Koordinierungsstelle
Allgemeinmedizin als zentraler Ansprechpartner
www.verbundweiterbildung-niedersachsen.de
Strukturfonds
● Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung
● Investitionskostenzuschüsse max. 60.000 Euro– Bei Niederlassung oder Anstellung
● Zweigpraxisförderung max. 30.000 Euro● Umsatzgarantien ggf. zusätzlich zu Investitionskostenzuschüssen● Zusätzliche Weiterbildungsförderung● Förderung von Famulaturen● Bei Beschluss des Landesausschusses
– Investitionskostenzuschuss max. 75.000 Euro– Zweigpraxisförderung max. 37.500 Euro– Erschwerniszulage
Eigeneinrichtung der KVN
● Betrieb einer Kassenarztpraxis ab 2014● In enger Kooperation mit der
Samtgemeinde Sögel im Emsland● Die Gemeinde errichtete eine Immobilie,
in der die Arztpraxis unter KVN-Regie untergebracht ist
● Arzt ist zunächst angestellt● Übernahme der Praxis durch den
angestellten Arzt nach einer gewissen Zeit
flexidoc
● Beschäftigung von Ärzten, die Familie und Beruf in Einklang bringen wollen
● Flexible Arbeitszeiten (viertel oder halbe Stelle), familiengerechte Sprechzeiten
● für die angestellten Ärzte: ambulante ärztliche Tätigkeit ohne wirtschaftliches Risiko
● Senior-Ärzte/ Praxis-Abgeberals Mentoren und Vertreter
● Flexible Kinderbetreuung
Umsatzgarantien
● Arztsitze, die dringend nachbesetzt werden müssen● Ausschreibung des Arztsitzes mit einer Umsatzgarantie● Sicherheit für den neuen Arzt● Standort ist dadurch attraktiv● Umsatzgarantien auch bei (drohender)
Unterversorgung● Bei dringlich zu besetzenden Arztsitzen
in Kombination mit Investitionskostenzuschüssen
Dialog mit Kommunen
● Nicht alle Aspekte des Lebens ambulant tätiger Ärzte können von der KVN beeinflusst werden. Daher haben wir auf Landesebene den Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen, um uns aktiv auszutauschen, Maßnahmen abzustimmen und ggf. gemeinsam Lösungen zu finden.
● Vor Ort stehen unsere Bezirksstellen direkt in Kontakt mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen bzw. stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gesundheitsregionen Niedersachsen
● Nachfolgeprojekt des Modellprojektes „Zukunftsregionen Gesundheit“● Ziel: Gesundheitsversorgung in den Kommunen stärken● Auf- und Ausbau regionaler Strukturen● Entwicklung innovativer Versorgungsprojekte ● Finanzielle Unterstützung
– Land Niedersachsen– AOK Niedersachsen– KV Niedersachsen– Vdek - Verband der Ersatzkassen– BKK - Landesverband Mitte
● Start 2014