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Wirtschafts- und Sozialkunde 1 - Academy of Sports · 6.2 Barzahlung und halbbare Zahlung 6.3 Bargeldloser Zahlungsverkehr 6.3.1 Überweisung ... Zahlungsverkehr täglich kostengünstig

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Wirtschafts- und Sozialkunde 1

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Kapitel 6 – Zahlungsformen und Überwachung von Außenständen

6.1 Zahlungsformen

6.2 Barzahlung und halbbare Zahlung

6.3 Bargeldloser Zahlungsverkehr

6.3.1 Überweisung

6.3.2 Dauerauftrag

6.3.3 Lastschrift

6.3.4 Scheck

6.4. Elektronische Zahlungssysteme

6.4.1 Electronic Banking und Homebanking

6.4.2 Kartengestützter Zahlungsverkehr

6.5 Zahlungssysteme für den Handel

6.6 Auslandszahlungsverkehr

6.7 Bedeutung des Forderungsmanagements

6.7.1 Zahlungsverzug

6.7.2 Verjährung

6.7.3 Mahnverfahren

6.7.4 Inkasso und Factoring

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Lernorientierung

Nach Bearbeitung dieses Kapitels werden Sie:

– Einen Überblick über die verschiedenen Zahlungsformen erhalten.

– Die Barzahlung und halbbare Zahlung kennen und beschreiben.

– Die verschiedenen Möglichkeiten eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs kennen und beschreiben.

– Die elektronischen Zahlungssysteme kennen und beschreiben.

– Die Zahlungssysteme für den Handel kennen und beschreiben.

– Einen Überblick über den Auslandszahlungsverkehr erhalten und die Möglichkeiten beschreiben.

– Die Bedeutung des Forderungsmanagements kennen und wiedergeben.

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6.1 Zahlungsformen

Folgende Zahlungsformen können unterschieden werden:

Abbildung 24 - Zahlungsformen

6.2 Barzahlung und halbbare Zahlung

Von Barzahlung spricht man, wenn bei beiden Partnern (Käufer und Verkäufer) ausschließlich Bargeld für die Abwicklung der Transaktion eingesetzt wird. Ein Konto wird nicht benötigt. Das klassische Barzahlungsgeschäft findet sich vor allem im Einzelhandel und beim Kauf von Gütern des täglichen Bedarfs.

Bei der halbbaren Zahlung hat einer der Geschäftspartner ein Konto, während der andere (in der Regel der Käufer) Bargeld einsetzt. Neben dem Zahlschein, bei dem der Zahlende den Zahlbetrag bei der Bank auf das Konto des Empfängers mittels Zahlschein bar einbezahlt, spielt in der Praxis vor allem das Nachnahmeverfahren eine Rolle. Die Nachnahme als Zahlungsform wird in erster Linie beim Versandhandel eingesetzt. Der Überbringer der Sendung (Post, DHL, Hermes) kassiert beim Empfänger den Rechnungsbetrag in bar. Anschließend wird der Betrag auf das Konto des Lieferanten überwiesen.

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6.3 Bargeldloser Zahlungsverkehr

Abbildung 25 - Drehscheibe Girokonto

Um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, benötigen die Beteiligten ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse. Das Girokonto ist die Drehscheibe für alle Transaktionen und bildet alle Ein- und Ausgänge zeitnah ab. Mit einem Girokonto lassen sich der private und der betriebliche Zahlungsverkehr täglich kostengünstig abwickeln. Dabei werden neben dem nationalen und internationalen Zahlungsverkehr auch die dispositiven Zahlungen (Eilüberweisungen/DTE), Massenzahlungen und kartengestützter Zahlungsverkehr ausgeführt. In der Regel ist auf dem Girokonto ein Kredit vorgemerkt. Bei Privatkunden ist dies der Dispokredit, bei Geschäftskunden ein Kontokorrentkredit.

Mittlerweile wird der bargeldlose Zahlungsverkehr oftmals online und über das sogenannte „Online-Banking“ bzw. „Homebanking“ (siehe hierzu auch 6.4) abgewickelt. Für die nachfolgenden Abbildungen haben stellen allerdings die immer noch gängigen Beispiele in Papierform dar.

Die wesentlichen Zahlungsverkehrsfunktionalitäten sind: Überweisung Dauerauftrag Lastschrift ScheckLese

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6.3.1 Überweisung

Bei der Überweisung verfügen Auftraggeber und Empfänger jeweils über ein Konto bei einer Bank. Der Auftrag wird per Überweisungsvordruck oder elektronisch erteilt. Der Transfer der Zahlung zwischen den beteiligten Banken erfolgt über Datennetze und zeitnah (taggleich bzw. innerhalb von 1 - 2 Tagen).

Abbildung 26- Überweisungsformular (Quelle: www.infos-finanzen.de)

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6.3.2 Dauerauftrag

Der Dauerauftrag ist eine Sonderform der Überweisung. Der Auftraggeber erteilt seiner Bank einmal den Auftrag wiederkehrende Zahlungen, die stets den gleichen Betrag haben und an den gleichen Empfänger gehen, zu bestimmten Terminen (meist monatlich zum 1. oder 15.) auszuführen. Klassisches Anwendungsbeispiel ist die monatliche Mietzahlung.

Abbildung27- Formularbeispiel Dauerauftrag (Quelle: www.infos-finanzen.de)

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6.3.3 Lastschrift

Für regelmäßige Zahlungen an den gleichen Empfänger, bei denen der Zahlbetrag in der Höhe unterschiedlich ausfällt, ist das Lastschriftverfahren die bessere Lösung. Hierbei erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger, eine Einzugsermächtigung zu Lasten seines Kontos, den jeweils fälligen Betrag einzuziehen. Der Zahlungspflichtige hat gegenüber seiner Bank ein Widerspruchsrecht. Unrechtmäßige Belastungen müssen demnach wieder gutgeschrieben werden. Das Lastschriftverfahren findet Anwendung bei Versicherungsbeiträgen, Vereinsbeiträgen, Strom- und Wasserrechnungen und Telefonrechnungen.

6.3.4 Scheck

Für individuelle Einzeltransaktionen ist der Scheck neben der Überweisung ein geeignetes Zahlungsmittel. Man unterscheidet zwischen Barscheck und Verrechnungsscheck. Beim Barscheck kann der Inhaber des Schecks (Überbringer), gegen Vorlage bei der Bank oder Sparkasse des Scheckausstellers, die Barauszahlung verlangen.

Der Verrechnungsscheck (erkennbar am Vermerk „nur zur Verrechnung“), wird dagegen vom Empfänger bei seiner Bank auf sein Girokonto eingereicht und gutgeschrieben. Über die Clearingsysteme der Banken wird das Konto des Scheckausstellers belastet.

Abbildung 28 - Beispiel Scheck (Währung Schweizer Franken, CHF)(Quelle: www.shedhalle.ch)Le

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6.4. Elektronische Zahlungssysteme

6.4.1 Electronic Banking und Homebanking

In den letzten Jahren wurde der papiergebundene, unbare Zahlungsverkehr weitgehend von elektronischen Zahlsystemen abgelöst. Die Banken und Sparkassen bieten ihren Kunden eine Vielzahl von Systemen und Anwendungen an, mit denen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Führung des Girokonto mittels PC von zu Hause oder vom Büro bequem und sicher möglich ist.

Um am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen zu können, benötigt der Nutzer verschiedene Funktions- und Sicherheitskomponenten:

Vertrag mit der Bank und Zulassung zum Verfahren Geeignete Zugangs- und Transaktionssoftware (abhängig

vom Umfang des Geschäftsverkehrs)

6.4.1.1 Sicherheitskomponenten

PIN TAN Verfahren: Für den Zugang zum Konto ist eine PIN erforderlich. Für die Erteilung von Aufträge benötigt der Kunde jeweils eine TAN (Transaktionsnummer). Die TAN fungiert als elektronische Unterschrift. Sie liegt dem Kunden entweder als Liste der Bank vor oder sie wird beim Vorgang mittels eines elektronischen Zusatzgeräts individuell erzeugt.

Im HBCI Verfahren(Home Banking Computer Interface) wird als Zugangsmedium die Bankkarte (Chipkarte), ein Chipkartenleser und die PIN der Chipkarte benötigt.

Von einigen Banken wird ein TAN-Generator ausgegeben. Hierbei wird mit einem kleinen elektronischen Gerät immer dann eine TAN elektronisch erzeugt, wenn ein Auftrag erteilt werden soll.

Umgang, Verwahrung und Einsatz von Sicherheitsmedien:(vgl. www.bw-bank.de)

Sorgfältige Aufbewahrung: Sicherheitsmedien sind der Schlüssel zu Ihrem Konto und Ihrem Geld. Verwahren Sie TAN-Generator oder Chipkarte sowie Ihre PIN daher immer sorgfältig. Bitte geben Sie diese niemals an Dritte weiter!

Verlust melden: Melden Sie den Verlust oder Diebstahl von TAN-Generator, Chipkarte oder anderer Sicherheitsmedien umgehend der Hotline der Bank / Sparkasse.Lese

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PIN ändern: Ändern Sie regelmäßig Ihre fünfstellige Onlinebanking-PIN. Verwenden Sie bitte keine einfach zu erratenden Kombinationen wie Geburtsdaten.

Umsätze prüfen: Überprüfen Sie Ihre Kontobewegungen regelmäßig und vereinbaren Sie bei Bedarf ein Transaktionslimit. Melden Sie sich umgehend, falls Sie unerklärliche Belastungen entdecken.

Bei Geschäftskunden kommen häufig komplexe Cash Management Verfahren zum Einsatz, mit denen der Firmenkunde auf verschiedene Bankverbindung zugreifen, Kontoauszüge abrufen, Transaktionen auslösen und Liquidität steuern kann.

6.4.2 Kartengestützter Zahlungsverkehr

Für die Versorgung der Kontoinhaber mit Bargeld und für das bargeldose Zahlen im stationären Einzelhandel und im E-Commerce stellen Banken, Sparkassen und andere Dienstleister eine Vielzahl unterschiedlicher Karten und Bezahlsysteme zur Verfügung.

Abbildung 29 - Kartengestützer Zahlungsverkehr (Quelle: www.xaramas.de; www.girocard.eu)

6.4.2.1 Bankkarte / Debitkarte

Zu jedem Girokonto wird zwingend eine Bankkarte zur Verfügung gestellt. Die Bankkarte ist das Zugangsmedium für die Geldautomatennetze und die Kontoauszugsdrucker der Banken und Sparkassen.

Bei der Bankkarte spricht man von einer Debitkarte, d.h. jede Transaktion wird zeitnah direkt vom jeweiligen Girokonto abgebucht. Die Bankkarte wird in der Umgangssprache meist als EC-Karte bezeichnet. Die Karten der neuesten Generation werden von der deutschen Kreditwirtschaft als GiroCard bezeichnet.

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Häufig werden auch eigene Namenskreationen (SparkassenCard, VR BankCard, DBCard, PostBankCard) verwendet. Die Funktionalität ist aber bei allen gleich, d.h. Nutzung für den Bargeldbezug am Automat und bargeldloses Bezahlen.

Damit Transaktionen mit der Karte sicher, schnell und effizient verarbeitet werden können, besitzt jede Karte einen Magnetstreifen und meist einen Chip. In diesen Medien sind die wesentlichen Kontodaten und verschiedene Sicherheitsschlüssel enthalten. Mittelfristig wird der Magnetstreifen in Europa durch den einheitlichen EMV Mikrochip abgelöst. Neben einem Mehr an Sicherheit (vor allem gegen Duplizierungen und Fälschungen)bietet der EMV Chip die Möglichkeit Zusatzfunktionen zu aktivieren (z. B. elektronischer Fahrschein, elektronische Geldbörse, kontaktloses Bezahlen).

Damit der Kunde die Bankkarte auch außerhalb Deutschlands nutzen kann, sind die Karten meist mit dem Logo einer internationalen Kartengesellschaft co-gebrandet ausgestattet. Führend sind hierbei die Marken Maestro von Mastercard und V-Pay von Visa.

6.4.2.2 Kreditkarten

Mit derzeit ca. 25 Mio. Kreditkarten in Deutschland und über 2 Mrd. weltweit sind Kreditkarten aus dem heuten Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Durch den höheren finanziellen Spielraum neigen Kreditkartenzahler deutlich mehr zu spontanen Käufen. Ausländische Kunden schätzen die Kreditkarte als eine bequeme, international einsatzfähige Bezahlmöglichkeit.

Die wichtigsten Marken im Kreditkartengeschäft sind Visa, MasterCard und American Express.

Die Kreditkarten haben in der Regel folgende Funktionen: Akzeptanz an mehr als 23 Mio. Akzeptanzstellen weltweit monatlicher Kontoauszug - auf Wunsch mit Online-

Rechnung finanzieller Freiraum durch Teilzahlung möglich attraktive Guthabenverzinsung inklusive diverse Versicherungsleistungen Bargeldservice an über 1 Mio. Banken und Geldautomaten

weltweit auf Wunsch: zusätzliche Sicherheit durch persönliches Foto bequemer Lastschrifteinzug vom Girokonto einer beliebigen

BankLese

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6.5 Zahlungssysteme für den Handel

electronic cash/girocardGirocard ist der übergeordnete und neutrale Rahmen für bargeldlose Zahlungen der deutschen Kreditwirtschaft. Er garantiert den sicheren und einfachen Einsatz von Debitkarten,unter Verwendung der persönlichen Geheimzahl. Seit Anfang 2011 löst die Bezeichnung Girocard, die Marke ec ab und umfasst alle europaweiten Bezahlungssysteme.

Weltweit 652 und europaweit 303 Millionen ausgegebene Karten

Weltweit 12,3 und europaweit 7,1 Millionen Akzeptanzstellen

Zahlungssicherheit durch Online-Identifikation

LastschriftDas elektronische Lastschriftverfahren (ELV) mit Unterschrift ist für Kunden ein beliebtes Verfahren. Genutzt werden kann es von allen Inhabern mit ec/girocard Karten. Die Transaktion enthält jedoch keine Zahlungsgarantie. Bundesweit hoher Bekanntheitsgrad und Akzeptanz Komfortable Zahlmethode für Kunden Geringe Kosten durch fehlende Autorisierung

MaestroMaestro ist die führende internationale Debitkartenmarke mit über 300 Millionen Karteninhabern allein in Europa. Sie bietet ein sicheres Online-Debit-Verfahren, das auf dem weltweit etablierten Debitverfahren von MasterCard basiert.

Abbildung 30 - Logo Maestro(Quelle: www.mastercard.com)

Weltweit 652 und europaweit 303 Millionen ausgegebene Karten

Weltweit 12,3 und europaweit 7,1 Millionen Akzeptanzstellen

Zahlungssicherheit durch Online-Identifikation

Abbildung 31 - Logo V-Pay(Quelle: www.visa.de)

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V PAYBei V PAY handelt es sich um eine von VISA Europe entwickelte Bankkarte, die mit ihrem EMV Chip auf die Anforderungen des europäischen Zahlungsraums (SEPA) zugeschnitten ist. Inzwischen gibt es 14 Millionen Karten in Europa, bis 2015 soll diese Zahl auf 90 Millionen ansteigen und der Jahresumsatz mit diesen Karten soll auf 200 Milliarden Euro steigen. Fürdie Akzeptanz sind keine technischen Änderungen am Terminal notwendig.

Hohe Sicherheit durch PIN-Eingabe und Chip Günstige Akzeptanz Schnelle Gutschrift

Der stationäre Handel und der Internethandel benötigt effiziente Zahlungssysteme, die schnell und sicher funktionieren. Knapp 40 % der Umsätze im Handel werden mit Karten abgewickelt.

Neben den obengenannten Verfahren, ist in verschiedenen Branchen (Hotels, Tankstellen, gehobener Einzelhandel, Reise-und Luftverkehr) die Akzeptanz von Kreditkarten wichtig und sinnvoll.

Bei allen Verfahren schließt der Händler mit seiner Bank bzw. einem autorisierten Dienstleister einen Akzeptanzvertrag, in dem die Abwicklungs- und Zahlungsmodalitäten geregelt sind und in dem die Gebühren für den Händler vereinbart werden.

Electronic Cash / GiroCard wurde von den deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt. Electronic Cash benötigt auf der Seite des Käufers eine Bankkarte und auf der Seite des Händlers ein Terminal. Mit Eingabe der Karte wird eine sichere Verbindung zur kartenausgebenden Bank aufgebaut und geprüft, ob die Karte gültig und nicht gesperrt ist und ob Deckung auf dem Konto vorhanden ist. Die Zahlung wird vorab vom Karteninhaber durch Eingabe seiner PIN am Terminal autorisiert. Die Banken garantieren dem Händler die Sicherheit, dass er sein Geld bekommt. Hierfür wird dem Händler ein Preis von 0,3 % des Zahlbetrags (mindestens 0,08 €) in Rechnung gestellt.

Ähnlich funktioniert das OLV Verfahren allerdings mit einigen Unterschieden. Die Autorisierung erfolgt durch den Kunden mittels Unterschrift. Es wird keine Verbindung zur Bank aufgebaut,stattdessen werden häufig handelsinterne Sperrdatenbanken abgefragt. Die Zahlung ist für den Händler nicht garantiert. Es besteht das Risiko, dass der Zahlbetrag von der kontoführenden Bank des Karteninhabers mangels Deckung zurückgegeben wird. Der Händler zahlt für OLV zwischen 0,5 und 1,5 % vom Zahlbetrag. Durch diesen niedrigen Preis und das einfache Handling ist OLV, vor allem für den Lebensmittelhandel und Elektronikfachmärkte, interessant.

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In bestimmten Branchen ist das Bezahlen mit Kreditkarte üblich (Hotels, Airlines, Tankstellen, Autovermieter, große Kaufhäuser, Internethandel). Die Abwicklung der Kreditkartentransaktionen erfolgt ähnlich wie oben beschrieben, meist nur mit Unterschrift. Für den Händler ist die Zahlung immer garantiert. Für Betriebe mit ausländischer Kundschaft ist die Akzeptanz von Visa, Mastercard und American Express zwingend erforderlich. Das Entgelt, das vom Händler zu zahlen ist, ist höher als bei EC Cash, es differiert je nach Branche und Umsatz zwischen 0,8 und 3,5 %.

Aufgabe

Viele Unternehmen akzeptieren mittlerweile Kreditkarten. Wie verhält sich dies in Ihrem Unternehmen? Welche Zahlungsformen spielen hierbei eine übergeordnete Rolle und werden am häufigsten verwendet?

6.6 Auslandszahlungsverkehr

Mit der Single Euro Payments Area (SEPA) wurde seit 28. Januar 2008 der Zahlungsverkehr (Überweisung) über Ländergrenzen hinweg standardisiert. Mit der Einführung der Lastschrift seit 2. November 2009 wurden die SEPA-Verfahren weiter ergänzt. Inzwischen gilt SEPA in 32 Teilnehmerländern (die 27 EU Staaten, die 3 EWR-Staaten Island, Norwegen, Lichtenstein sowie die Schweiz und Monaco), um ein einheitliches europäisches Niveau bei der Nutzung von Zahlungsverkehrsprodukten zu erreichen. (vgl. auch www.bw-bank.de)

Die bisher eingesetzten nationalen Verfahren bleiben zunächst weiterhin nutzbar.

SEPA-Überweisungen können Sie mit Internetbanking (Menüpunkt Auslandsüberweisungen) und mit HBCIbanking bereits heute online aufgeben. SEPA-Lastschriften können voraussichtlich ab Ende Oktober 2011 erteilt werden. Die notwendige Software ist bereits auf den Markt gekommen.

Für die Beauftragung von Auslandsüberweisungen(SEPA € Überweisung, EU Standardüberweisung oder Überweisung außerhalb des Euroraums wird eine IBAN (International Bank Adress Number) sowie ein BIC-Code der jeweiligen Bank benötigt.

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Die IBAN besteht aus max. 34 alphanumerischen Zeichen. Für jedes teilnehmende Land wurde die konstante Länge der IBAN verbindlich festgelegt. Für Deutschland sind dies 22 Zeichen:

2-stelliger Ländercode (DE) 2-stellige variable Prüfziffer (weltweit einheitlich berechnet) 8-stellige Bankleitzahl 10-stellige Kontonummer (ggf. führende Nullziffern

zugesetzt)

Der BIC-Code (früher SWIFT-Code) ersetzt im internationalen Zahlungsverkehr einheitlich die in Deutschland übliche Bankleitzahl bzw. den international verwendeten Bankcode.

Der BIC besteht entweder aus 8 Zeichen oder 11 Zeichen (dann inkl. der Ergänzung um XXX bzw. Ergänzung einer 3-stelligen Nummer für eine Filiale [Branch]).

6.7 Bedeutung des Forderungsmanagements

Viele Unternehmen räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit zum Kreditgeber für diejenigen, die ihre Waren und Leistungen abnehmen (Lieferantenkredit). Für den Erfolg eines Unternehmens ist es von Bedeutung, diese Forderungen als wichtige und kritische Ansprüche zu behandeln.

Eine vorherige Kreditprüfung ist eine sinnvolle Vorsorge gegen Forderungsausfälle.

Hierbei kann auf alle verfügbaren Informationen zurück gegriffen werden, die eine Bewertung der Kundenbonität erlauben. Kunden mit unzureichender Bonität sollten keinen Kredit eingeräumt bekommen. Bonitätsauskünfte erhält man vonWirtschaftsauskunftsdateien.

Die Einräumung von Zahlungszielen sollte sich im Rahmen bewegen. Der Anreiz für Kunden, möglichst rasch zu zahlen kann ein Skonto sein. Bei größeren Kreditbeträgen sind Sicherheiten (z. B. Bankbürgschaften) zu schaffen.

Durch das Forderungssicherungsgesetz wird die Rechtsposition von Unternehmern gegenüber zahlungsunwilligen Kunden gestärkt. Wenn Werkleistungen erbracht werden, sollten von denKunden Abschlagszahlungen gefordert werden.

Wenn Sie die vereinbarte Leistung erbracht haben, sollte die Forderung unverzüglich in Rechnung gestellt werden. Überwachung der Zahlungseingänge stellen sicher, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge in Ihrem Rechnungswesen

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genauestens überwacht werden. Neben einer pünktlichen Lieferung ist es auch wichtig, dass die Rechnungen bzw. Forderungen an den Kunden nach der Lieferung gestellt werden. Aufgrund hoher Forderungsbestände sollte es nämlich nicht dazu kommen, dass Ihre verfügbare Kreditlinie vollständig ausgeschöpft wird. Es wird Ihnen schwer fallen, erweiterte Kreditlinien zu erhalten, wenn Sie nicht liquide sind.

6.7.1 Zahlungsverzug

Nach § 284 des BGB gerät ein Schuldner dann in Verzug, wenn er eine Leistung nicht erbracht, sofern er vom Gläubiger nach Fälligkeit gemahnt wurde. Gleichberechtigt mit der Mahnung kann der Verzug auch durch Erhebung der Klage auf Leistung bzw. die Zustellung eines Mahnbescheids eintreten.

Seit 2000 gibt es das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Nach dem Gesetz tritt der Zahlungsverzug automatisch 30 Tage nach Rechnungslegung ein auch ohne Mahnung ein

6.7.2 Verjährung

Die Ansprüche eines Gläubigers gegen den Schuldner unterliegen der Verjährung.

Die allgemeine Verjährungsfrist nach BGB beträgt 30 Jahre. In vielen Rechtsbereichen sind die Verjährungsfristen aber erheblich kürzer.

Die Fristen können unterbrochen oder gehemmt werden.

30 Jahre Allgemeine Frist nach § 195 BGB, gilt für Forderungen und Darlehen

4 Jahre Forderungen von Privatpersonen an Privatpersonen, von Gewerbetreibenden an andere Gewerbetreibende (Zinsen, Mieten) Pachten

2 Jahre Ansprüche von Gewerbetreibenden gegen Privatpersonen, Ansprüche auf Arbeitsentgelt

6 Monate Beim Kauf von beweglichen Sachen gemäß § 477 BGB

Tabelle 3 - Überblick über die VerjährungsfristenLese

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6.7.3 Mahnverfahren

Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" sieht vor, dass Schuldner auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten. Um den Zahlungsanspruch zu realisieren, sollte der Kunde dennoch an den Ausgleich Ihrer fälligen Rechnungen erinnert werden. Bevor dem Kunden die erste Mahnung geschickt wird, sollte intern geprüft werden, ob die Leistung wie vereinbart erbracht wurde. U. a.: Ist die Lieferung vollständig erfolgt? Liegen berechtigte Reklamationen vor? Wann ist die korrekte Rechnung an den Kunden versandt worden?

Die Mahnung an sich, ist an keine bestimmte Form gebunden. Zunächst wird der Gläubiger versuchen, seine Ansprüche im außergerichtlichen Verfahren geltend machen. Der klassische und übliche Weg ist hierbei wie folgt:

1. Freundliche Erinnerung2. Erste Mahnung3. Zweite Mahnung4. Dritte Mahnung mit Androhung von Zwangsmaßnahmen

Führt das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum Erfolg, kann der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Folgende Schritte sind hierbei vorgesehen:1. Antrag beim zuständigen Amtsgericht auf Erlass eines

Mahnbescheids mit 2-Wochen-Frist zur Bezahlung oderzum Widerspruch.

2. Bei Widerspruch erfolgt die Überleitung in ein Zivilprozessverfahren.

3. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger den Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen. Damit wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

6.7.4 Inkasso und Factoring

Professionelle Inkassoinstitute geben Hilfestellung beim Forderungseinzug.

Wenn die Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, kann die Beauftragung eines externen Dienstleisters Sinn machen. In einer dritten schriftlichen Mahnung kann dies angedroht werden.

Viele Unternehmen gehen auch dazu über, die Bearbeitung der gesamten Außenstände, Dritten zu übergeben, wie beispielweise bim Factoring. Beim Factoring tritt ein Unternehmen seine Lese

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Außenstände (die Forderungen gegenüber Kunden) an ein anderes Unternehmen (Factor) ab.

Das Factoring-Unternehmen muss seinerseits alle Außenstände beim Schuldner eintreiben. Es muss die Forderungen seines Vertragspartners übernehmen und (im Voraus) bezahlen. Der Factor übernimmt damit das Bonitäts- und Insolvenzrisiko des Kunden. Er hat allein für das Inkasso zu sorgen. Diese Risiken lassen sich Factoring-Institute selbstverständlich bezahlen. Kosten und Risiken müssen gegenübergestellt und geprüft werden.Le

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Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es geschafft. Wir freuen uns auf Ihr Feedback

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