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Augenhöhe bieten ASEAN Wirtschaftsregion im Aufstieg

Wirtschaftsregion im Aufstieg - roedl.de · „Vision 2020“ (WAWASAN 2020) setzt zum Ziel, eine der führenden Wirtschaftsnationen zu werden, und unterstützt mehr als 70 Regierungs-Projekte

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Augenhöhe bieten

ASEANWirtschaftsregion im Aufstieg

Augenhöhe bieten

„Der partnerschaftliche Umgang mit unseren Mandanten ist einer

unserer Erfolgsfaktoren. Der Austausch mit ihnen vollzieht sich

immer auf Augenhöhe – von Unternehmer zu Unternehmer. Das

Wissen, mit jemanden zu kommunizieren der ähnliche Erfahrungen

gemacht hat, ist ein fester Grundstein um Vertrauen gewinnbringend

für unsere Mandanten aufzubauen und einzusetzen.“

Rödl & Partner

„Bei uns gibt es nicht die da oben und die da unten. Jeder Casteller erfüllt seine besondere Funktion und erfährt dafür gebührende An-erkennung. Der Erfolg ist nie eine Einzelleistung. Deshalb begegnen wir uns im eigenen Interesse auf Augenhöhe.“

Castellers de Barcelona

ASEAN –

Wirtschaftsregion im Aufstieg

August 2016

Herausgeber:

Rödl & Partner

Äußere Sulzbacher Straße 100

90491 Nürnberg

Deutschland

Satz & Layout:

Unternehmenskommunikation, Rödl & Partner

© Rödl & Partner

Kostenloser Download unter

www.roedl.de/ASEAN

Inhaltsverzeichnis

I. Editorial 3

II. ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg 5

1. Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren

2. Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen

3. Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen

4. Singapur – „Tor nach Asien“

5. Thailand – Chancen im Jahr 2014

6. Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen

7. Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen

8. China-ASEAN – Attraktive Perspektiven

9. Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende Möglichkeiten

III. Rödl & Partner – Ansprechpartner und Autoren 29

IV. Unser Profil 32

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I. Editorial

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Liebe Leserin, lieber Leser,

die südostasiatische Staatengemeinschaft ASEAN (Association of South East Asian Nations) gewinnt

als regionale Standortalternative oder -ergänzung zu China und Indien für europäische

Unternehmen zunehmend an Bedeutung. ASEAN hat mittlerweile mehrere Freihandelsabkommen

vereinbart, bspw. mit China und Indien. Die EU verhandelt derzeit bilaterale Abkommen mit

einzelnen Mitgliedsstaaten; die Verhandlungen für ein Abkommen mit der gesamten ASEAN sind

derzeit jedoch ausgesetzt.

Ab 2015 ist zudem die Realisierung eines einheitlichen Binnenmarktes mit über 600 Millionen

Einwohnern, der ASEAN Economic Community (AEC), geplant. Neben der bereits weitgehend

verwirklichten Warenverkehrsfreiheit mit der Einführung von Präferenzzöllen für die meisten

Produktgruppen sollen auch die Kapital- und Dienstleistungsverkehrsfreiheit sowie die

Arbeitnehmerfreizügigkeit gestärkt werden. Inwiefern diese Vision einer einheitlichen

Wirtschaftsregion, bestehend aus den ASEAN-Mitgliedsstaaten Brunei, Indonesien, Kambodscha,

Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam, tatsächlich bis Ende 2015

erreicht werden kann, bleibt indes abzuwarten. Neben wirtschaftlichen Gegensätzen zwischen den

einzelnen Mitgliedsstaaten bestehen zum Teil stark divergierende nationale und außenpolitische

Interessen fort, die effiziente Verhandlungen in einigen Bereichen erschweren.

Deutsche und europäische Auslandsinvestoren müssen insofern noch immer mit zahlreichen

Herausforderungen im ASEAN-Geschäft rechnen, die von nichttarifären Handelshemmnissen der

Einzelstaaten bis zu lokalen Beschränkungen für auslandsinvestierte Unternehmen reichen. Um

derartigen Problemen im Markteintritt zu begegnen, arbeiten bei Rödl & Partner lokale und

deutsche Berufsträger im Bereich der Investitions- und Steuerstrukturierung und des internationalen

Handelsrechts eng zusammen. Die praxisorientierte und detailgerechte Planung unter Beachtung

länderspezifischer rechtlicher und steuerlicher Besonderheiten ist dabei ein entscheidender

Erfolgsfaktor auslandsinvestierter Asien-Projekte.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen einen ersten Überblick der Marktbedingungen

ausgewählter ASEAN-Staaten geben, der die Orientierung in dieser wirtschaftlich dynamischen

Region erleichtern möge. Bei Fragen zu Ihrem Geschäftsvorhaben in der ASEAN-Region stehen wir

Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen

Ihr Dr. Peter Bömelburg

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II. ASEAN –

Wirtschaftsregion im Aufstieg

Auf www.roedl.de finden Sie weitere Informationen zum

» Themenspecial ASEAN – Wirtschaftsregion im Aufstieg.

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1. Indonesien – Von Standortvorteilen profitieren

Von Markus Schlüter

Indonesien bietet eine Vielzahl an attraktiven Faktoren für ausländische

Investoren: strategisch günstige Lage, Rohstoffreichtum, wachsender Inlands-

markt, u.v.m. Bei einem Markteintritt sollten aber auch einige Schwachstellen des

Landes beachtet werden.

Aufgrund der langjährig stabilen politischen Struktur und der regionalen Lage ist Indonesien ein

attraktiver Standort für ausländische Unternehmen. Nach der Wirtschaftskrise im Jahr 1997 wurden

erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des Investitionsklimas unternommen, auch wenn die

unterentwickelte Infrastruktur sowie die komplexe Bürokratie noch immer zahlreiche Herausforder-

ungen bergen. Die diesjährige Wahl des reformorientierten Joko Widodo zum neuen Präsidenten

lässt hoffen, dass die von seinem Amtsvorgänger Susilo Bambang Yudhoyono angestrebten

Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen fortgeführt werden.

Indonesien ist heute eine der am stärksten wachsenden Volkswirtschaften Südostasiens. Das

rohstoffreiche Land verfügt über einen großen Binnenmarkt und zunehmenden Technologiebedarf.

Indonesien bietet zudem einen rasant wachsenden heimischen Markt und liegt als Standort zur

Erschließung der Region strategisch günstig. Wichtige Zielsektoren für mittelständische

ausländische Direktinvestitionen in Indonesien finden sich neben dem Bereich der Infrastruktur

insbesondere in den Maschinenbau-, Metall- und Elektro-Branchen. Indonesien weist sehr

unterschiedliche Standortbedingungen auf. Neben dem vergleichsweise stark industrialisierten Java

mit der Hauptstadt Jakarta gibt es Regionen mit einem sehr geringen Entwicklungsstand wie bspw.

Papua. Die Marktbearbeitung erfordert eine entsprechend differenzierte Vorgehensweise und

detaillierte Vorbereitung.

Indonesien verfügt über gute Verbindungen zu den anderen Staaten Südostasiens sowie nach

Australien und ist daher ein interessanter Ausgangspunkt für grenzüberschreitende geschäftliche

Aktivitäten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Mitgliedschaft Indonesiens in der „Association of

Southeast Asian Nations“ (ASEAN) mit ihrem bereits weit entwickelten wirtschaftlichen Binnenraum

„ASEAN Economic Community“ (AEC). Obwohl die indonesische Regierung sich zur Schaffung der

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AEC bis Ende 2015 bekennt, hat das Land in den letzten Jahren seine Importbarrieren und

nichttarifären Handelshemmnisse in zahlreichen Bereichen ausgeweitet. Verordnungen des

Handelsministeriums beinhalten bspw. verschärfte Importregeln und Zertifizierungsbestimmungen

für zahlreiche Produktgruppen wie Elektronik, Schuhe, Getränke, Textilien, Spielwaren und

Nahrungsmittel. Ein diese Probleme regelndes Freihandelsabkommen zwischen der EU und

Indonesien wird diskutiert; derzeit ist jedoch offen, wann entsprechende Verhandlungen

aufgenommen werden.

Erhebliche Defizite bestehen in Indonesien im Bereich der Infrastruktur, v.a. bei Elektrizitäts-

erzeugung und Verkehr (z.B. Straßen, Schienen, See- und Flughäfen). Dies kann, je nach Lage,

insbesondere für Produktionsstätten zu Herausforderungen führen. Zudem erscheint das

indonesische Rechtssystem deutschen Unternehmern häufig intransparent und wenig übersichtlich,

da es von verschiedenen Rechtsordnungen beeinflusst wird. So existieren in einigen Regionen des

über 17.000 Inseln umfassenden Archipels die folgenden Rechte nebeneinander:

› Gewohnheits- und regionales Stammesrecht (Adat),

› religiöses Recht,

› koloniales niederländisches Recht sowie

› aktuelle parlamentarische Gesetze.

Einschränkungen für Auslandsinvestitionen ergeben sich für einige Sektoren durch die sog.

Negativliste, die zum Schutz des nationalen Interesses und der heimischen Wirtschaft bestimmte

Geschäftsbereiche für Ausländer erfasst. Die letzte Fassung der Negativliste wurde im zweiten

Quartal 2014 veröffentlicht. Es kam u.a. zu Verschärfungen der Beteiligungsbeschränkungen für

Ausländer auf 33 Prozent im Bereich Großhandel sowie dem Betreiben von Waren- und Kühllagern.

Viele Auslandsinvestoren beklagen zudem die lange Dauer der Verwaltungsverfahren, um die für

das operative Geschäft einer neugegründeten Penanaman Modal Asing-Gesellschaft (PMA)

erforderlichen Lizenzen zu erlangen. Eine enge Abstimmung mit der zentralen Investitionsko-

ordinierungsbehörde Badan Koordinasi Penanaman Modal (BKPM) sowie weiteren Unterbehörden

des indonesischen Wirtschafts- und Justizministeriums ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen.

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2. Malaysia – Aussichtsreiche Entwicklungen

Von Dr. Dirk Oetterich

Malaysia hat sich zur Aufgabe gemacht, bis zum Jahr 2020 zu den führenden

Wirtschaftsnationen zu zählen. Vielfältige Investitionen, Steuervergünstigungen

sowie Privatisierungen sollen zur Zielerreichung beitragen.

Malaysia – Vielvölkerstaat im Herzen ASEAN´s mit stabiler parlamentarischer Monarchie und

aggressiver Wachstumspolitik – ist mit ca. 30 Millionen Einwohnern eines der Top 3-Länder der

Region ASEANim internationalen Handelsvolumen. Das Land verfügt über reiche Rohstoff-

vorkommen, insbesondere Kautschuk, Palmöl, Holz, Zinn, Eisen, Titan, Kupfer sowie Öl und Erdgas.

Diese Naturschätze zogen auch aufgrund der guten lokalen Bedingungen, wie z.B. Standortnähe,

Arbeitskosten und Arbeitsqualität, die nachgelagerte verarbeitende Industrie nach sich:

› Chemische Industrie,

› Latexproduktion,

› Reifenhersteller,

› Kunststoffe für Elektro-, Verpackungs- und Autozulieferindustrie,

› Möbelfertigung sowie

› Pelletherstellung.

Durch die günstigen Arbeitsbedingungen und die vorteilhafte geografische Lage etablierte sich

Malaysia bereits als idealer Produktionsstandort, u.a. in der Schiffstechnik mit ca. 120 Werften oder

der Elektrobranche, in der Malaysia weltweit führend in der Mikrochip- und Solarzellenproduktion

ist.

Das Pro-Kopf-Einkommen soll bis zum Jahr 2020 von 10.000 auf 15.000 US-Dollar gesteigert

werden, sodass die Nachfrage nach Konsumprodukten stetig zunimmt. Hierbei bietet sich Malaysia

als Vielvölkerstaat mit hinduistischen Stämmen aus Indien, buddhistischen Chinesen und

muslimischen Malaien gerne als Testmarkt für die gesamte asiatische Region an. Die Zielsetzung der

Wohlstandsverbesserung ist eine Komponente des ambitionierten „Economic Transformation

Programme“, das bis zum Jahr 2020 private Investitionen von mehr als 300 Milliarden Euro

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anstrebt. Malaysias sog. „Vision 2020“ (WAWASAN 2020) setzt zum Ziel, eine der führenden

Wirtschaftsnationen zu werden, und unterstützt mehr als 70 Regierungs-Projekte mit hohen

Investitionen, Steuervergünstigungen für Privatinvestoren und Privatisierungen. Ausdrücklich im

Fokus stehen:

› Investitionsstarke Infrastrukturprojekte,

› Förderung des Tourismus,

› Ambition zum zentralen Finanzplatz der Region sowie

› Förderungsprojekte in den Sektoren Bildung und Gesundheit.

Malaysia hat bereits frühzeitig die Weichen für internationale Wirtschaftsbeziehungen gestellt und

war im Jahr 1967 eines der 6 ASEAN-Gründungsmitglieder. Ferner unterhält Malaysia mit mehr als

70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ─ mit Deutschland bereits seit dem Jahr 1979. Seit

1995 ist Malaysia auch Mitglied der WTO. Im Rahmen des kürzlich auferlegten Investitions-

programms öffnete sich das zurückhaltende Land zunehmend dem internationalen Markt,

insbesondere durch die Möglichkeit der Gründung von Produktionsgesellschaften ohne Pflicht der

Beteiligung eines lokalen Partners. Darüber hinaus schuf der Gesetzgeber monetäre Anreize, u.a.

die Schaffung des „Pionierstatus“ mit bis zu 100-prozentiger Freistellung von der Körperschaft-

steuer sowie Ausnahmen bei der Erhebung von Importzöllen und Warensteuer („Sales Tax“) für

Rohstoffe, Maschinen und andere Komponenten. Im April 2015 werden die bisherigen

Verkehrssteuern „Sales Tax“ und „Service Tax“ von der Umsatzsteuer „GST“ (Goods and Services

Tax) abgelöst und bieten dann den lokal tätigen Unternehmen die Möglichkeit, beglichene

Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug zu bringen, sodass die bisherige Verkehrsteuer nicht mehr

als teurer Aufwandsposten verbucht werden muss.

Malaysia gilt mit seiner Zuwachsrate von 6,3 Prozent im ersten Halbjahr 2014 als wachstumsstarker

Markt für private Konsum- und Investitionsprodukte. Zudem bewies Malaysia im „Doing Business

Report 2014“ der Weltbank mit dem 6. Platz von 189 betrachteten Unternehmen günstige

Ausgangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen vor Ort. Ferner erwirtschaftet der Öl-

und Gaskonzern PETRONAS ein Drittel der Staatseinnahmen und sichert damit die Verwirklichung

ambitionierter Investitionsprojekte, die ausländische Zulieferung erfordern und inländisch etwa 3,3

Millionen Arbeitsplätze schaffen sollen.

Aufgrund der aussichtsreichen Entwicklungen lohnt es sich, Malaysia als Investitionsstandort

genauer unter die Lupe zu nehmen.

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3. Myanmar – Entstehende Marktchancen nutzen

Von Jürgen Baur

Myanmar steht noch am Anfang seiner Entwicklung, stellt derzeit jedoch die

Weichen, um seine Rolle im ASEAN-Raum weiter zu stärken.

Seit der Öffnung Myanmars im Jahr 2011 rückt das Land insbesondere aufgrund seiner

wirtschaftlichen und politischen Entwicklung mehr und mehr in den Fokus ausländischer

Investoren. Den Grundstein hierfür legte die weitgehende Abschaffung wirtschaftlicher Sanktionen,

die große Wirtschaftsräume wie die USA und die Europäische Union in den vergangenen 20 Jahren

gegen die Militärdiktatur verhängt hatten, sowie die Anbahnung zwischenstaatlicher

wirtschaftlicher Abkommen.

Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die politischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik

Deutschland und Myanmar waren die gegenseitigen Besuche von Bundespräsident Joachim Gauck

sowie von seinem Amtskollegen Präsident Thein Sein in diesem Jahr. Die Einrichtung eines

Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft sowie des Goethe Instituts in Yangon unterstreichen

gerade auch das steigende Interesse an Beziehungen zwischen den beiden Ländern.

Zudem dürften die Wirtschaftsreformen der Regierung unter Präsident Thein Sein das Vertrauen

von Investoren stärken. So ist Myanmar sowohl politisch als auch rechtlich auf dem Weg, sein

Wirtschaftssystem zu liberalisieren und sich gegenüber ausländischen Investoren zu öffnen. Die

Regierung setzt aktuell vermehrt auf die Gewinnung europäischer und amerikanischer

Unternehmen und Investoren für den wirtschaftlichen Aufbau des Landes. Um dies gewährleisten

zu können, werden vermehrt Restriktionen für ausländische Unternehmen abgeschafft und

stattdessen steuerliche Anreize geschaffen, um bestimmte Wirtschaftsbereiche zu entwickeln.

Für Anfang 2015 ist vorgesehen, eine Regulierung und Anpassung der unterschiedlichen

Rechtssetzungen für ausländische und einheimische Investoren zu erreichen. Hierunter fällt

insbesondere die Angleichung von Steuervorteilen. Allen voran ist hier das „Foreign Investment

Law“ (FIL) zu nennen. Ausländische Investoren, die unter das FIL fallen, genießen heute schon eine

Steuerbefreiung von 5 Jahren. Von der Regierung verabschiedete Regulierungen für ausländische

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Direktinvestitionen verringern außerdem die Liste der für ausländische Unternehmen verbotenen

Aktivitäten. Des Weiteren werden die Bereiche, in denen zwingend ein lokaler Joint Venture Partner

erforderlich ist, deutlich verringert. Der Weg ist also heute schon in vielen Geschäftsbereichen

geöffnet für ausländische Unternehmen.

Nach den kürzlich veröffentlichten Zahlen des „Ministry of National Planning and Economic

Development“ betrug das Wirtschaftswachstum zuletzt 8,7 Prozent und wird für das Finanzjahr

2014/15 auf 9,1 Prozent geschätzt. Damit übertrifft Myanmar das zuletzt international auf 6 Pro-

zent geschätzte Wachstum deutlich und stellt sich als attraktives Ziel für ausländische Investments

dar. Mittel- bis langfristig wird der einheimische Markt für Investoren zusätzlich an Attraktivität

gewinnen, weil ein signifikantes Wachstum einer kaufkräftigen Mittel- und oberen Mittelschicht für

das Jahr 2020 prognostiziert wird.

Zudem wird erwartet, dass die Wahlen im Jahr 2015 den demokratischen Prozess des Landes

stärken und die heute schon relativ stabile politische Lage festigen werden.

Da für das weitere Wirtschaftswachstum die Entwicklung der Infrastruktur sowie ein reformiertes

Bankensystem als Grundpfeiler gesehen werden, wurden im Oktober 2014 erstmals 9 Lizenzen an

ausländische Banken vergeben. Darunter u.a. Banken aus Australien, China, Singapur und Thailand.

Weitere Öffnungen im Bank- und Versicherungswesen für ausländische Unternehmen sind von der

Regierung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt worden.

Mit der Schaffung eines flächendeckenden mobilen Internetnetzes soll zudem die Grundlage für

einen schnellen und reibungslosen Geschäftsverkehr gelegt werden. Nach „Oooredoo“ hat mit

„Telenor“ im Oktober 2014 bereits der zweite ausländische Mobilfunkanbieter den Betrieb

aufgenommen, so dass bereits jetzt ein – in den Ballungsgebieten bereits gut funktionierendes –

kostengünstiges mobiles Telefon- und Internetnetz vorhanden ist.

Außerdem wird erwartet, dass Myanmar mit der für das Jahr 2015 vorgesehenen Eröffnung des

„Yangon Stock Exchange“ wirtschaftlich mehr in den Fokus rücken und zu einem ernstzunehmen-

den Wirtschaftsfaktor in der Region aufsteigen wird.

Damit schafft das noch am Anfang seiner Entwicklung stehende Land die Grundlagen, um – wie

von vielen Experten erwartet – mittelfristig eine gewichtige Rolle in der Ende 2015 entstehenden

ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft (AEC) einnehmen zu können.

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4. Singapur – „Tor nach Asien“

Von Dr. Paul Weingarten

Die geografische Lage im Zentrum des aufstrebenden asiatischen Marktes stellt

nur einen der zahlreichen Vorzüge von Investitionen in Singapur dar. Als „Tor

nach Asien” zieht das Land internationale Unternehmen an.

Vor wenigen Wochen kämpften sich noch die Formel 1-Boliden durch die singapurische Innenstadt

und die prachtvolle Skyline des „Löwenstaates“ flimmerte über die Bildschirme auf der ganzen

Welt. Dass der Inselstaat mit einer Gesamtfläche von 718 km2 – vergleichbar in etwa mit der Stadt

Hamburg – und einer Bevölkerungszahl von knapp 5,5 Millionen Einwohnern weitaus mehr zu

bieten hat, zeigen zahlreiche internationale Studien, die das Land zu den erfolgreichsten Staaten

der Welt zählen. So darf sich Singapur bspw. nach einem renommierten Ranking der Weltbank seit

nunmehr 7 Jahren in Folge als „the world’s easiest place to do business“ rühmen.

Dieser Auszeichnung liegen Faktoren wie die gute geographische Lage, ein hohes Maß an

politischer Stabilität, eine hervorragende Infrastruktur sowie gut ausgebildete Arbeitskräfte

zugrunde. Zusätzlich profitiert Singapur von seiner sprachlichen, religiösen und kulturellen Vielfalt

sowie erstklassigen Lebensbedingungen. In vielen Branchen hat sich der Stadtstaat vom verschla-

fenen Fischerdorf im 19. Jahrhundert hin zu einem der global wichtigsten Dreh- und Angelpunkte

des 21. Jahrhunderts entwickelt. Allerdings hat dies auch seinen Preis: Wie die Studie „The World

Cost of Living Index 2014” zeigt, gilt Singapur, gemessen an den Lebenshaltungskosten,

mittlerweile als teuerste Stadt der Welt.

Obgleich Singapur als internationales Finanzzentrum bekannt ist, ist die Wirtschaft sehr

segmentiert. Der Stadtstaat zählt weltweit zu den größten Raffineriestandorten und den

umschlagstärksten Häfen. Neben Logistik, Schifffahrt und der Chemieindustrie spielen auch

Forschung und Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Bio-Tech, Clean Energy und in der

Pharmaindustrie, eine wichtige Rolle. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das

produzierende Gewerbe – vor allem im Bereich der Hochtechnologien – mit ca. 20 Prozent zum BIP

beiträgt und auch künftig beitragen soll. Aufgrund der Nähe zu den wichtigsten asiatischen

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Wirtschaftszentren – knapp die Hälfte der Weltbevölkerung ist innerhalb weniger Flugstunden zu

erreichen – wird Singapur häufig auch als regionaler „Hub" gewählt.

Zusätzlich zu den wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen bietet Singapur eine Vielzahl an

Investitionsanreizen. Neben der Gewinnung von Direktinvestitionen in Schlüsselbranchen werden

besonders Maßnahmen der Innovations- und Produktivitätssteigerung gefördert. Zunehmend

werden auch die Beihilfen für kleine und mittelständische Unternehmen forciert. Die wichtigsten

Ansprechpartner bei der Vorbereitung und Durchführung geförderter Aktivitäten in Singapur sind

das „Economic Development Board“ und „International Enterprise Singapore“. In ausgewählten

Bereichen wurden Industrieparks bzw. Industriecluster geschaffen, die sich als Inkubatoren

zwischen Industrie-Playern, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie

Regierungsorganisationen bewährt haben.

Mit Ausnahme weniger Sektoren, wie z.B. Waffen, Munition, Massenmedien, etc., bestehen kaum

regulatorische Hindernisse für Auslandsinvestitionen. Singapur erlaubt die Gründung von

Gesellschaften, die zu 100 Prozent in ausländischer Hand sind. Ein Mindeststammkapital wird

grundsätzlich nicht vorausgesetzt, kann aber ggf. bei der Inanspruchnahme besonderer

Fördermittel hilfreich sein. Unternehmensgewinne werden mit einem Körperschaftssteuersatz von

17 Prozent besteuert, wobei auch hier verschiedene Steuervergünstigungen in Betracht kommen

können. Es gibt keine Kapitalertragsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden.

Nach Angaben der deutschen Industrie- und Handelskammer ist in den letzten 10 Jahren die

Anzahl der deutschen Unternehmen in Singapur um nahezu 300 Prozent auf über 1.400 Firmen

gestiegen. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass Singapur seinen stabilen und

unternehmensfreundlichen Wirtschaftskurs fortsetzen und Investitionen anziehen wird. Das vor

Kurzem mit der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Singapur bleibt das „Tor nach Asien“.

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5. Thailand – Chancen im Jahr 2014

Autor: Martin Klose

Kontakt: Markus Schlüter

Mit einem umfassenden Reformpaket lockt die neue thailändische Regierung

Investoren aus dem Ausland. Schon jetzt gilt Thailand als einer der wichtigsten

Investitionsstandorte für deutsche Unternehmen unter den ASEAN-Staaten.

Thailand hat unter den politischen Unruhen der letzten Jahre sehr gelitten. Mit der militärischen

Machtübernahme am 22. Mai 2014 sind die politische Unsicherheit und landesweite Unruhen

zunächst einmal beseitigt worden. Die vom Militär eingesetzte Regierung hat von der Bevölkerung

Anerkennung für die Maßnahmen, die sie ergriffen und geplant hat, erhalten. Entscheidend wird

nun sein, wie sie ihre vielseitigen Pläne in die Tat umsetzen und so rasch wie möglich zur

Demokratie zurückkehren wird.

Die Regierung hat Folgendes zugesagt: Umfassende Reform und Modernisierung der Gesetze,

besonders im wirtschaftlichen Bereich, Verbesserung der Ausbildung sowie Ausbau und

Erweiterung beruflicher Ausbildung nach deutschem Vorbild, Ankurbelung lokaler und

ausländischer Investitionen, Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E), Abschaffung von

Korruption („Zero Korruption Kampagne“) sowie grundlegende Reform des Verwaltungswesens.

Im Bereich der Steuern ist bereits einiges in Bewegung geraten. Gesetzentwürfe für die Einführung

von Grundsteuer und Erbschaftsteuer sowie die Modernisierung des Zolls liegen vor. Auch der

„Foreign Business Act“ aus dem Jahr 1999 soll überarbeitet und dadurch flexibler und effizienter

werden. Steuererleichterungen für Projekte im Bereich Forschung & Entwicklung sollen gewährt

werden. Darüber hinaus soll der gesamte Wirtschaftsablauf vereinfacht und somit effizienter

werden.

Für den deutschen Unternehmer bedeutet dies zunächst Vereinfachungen im Thailand-Geschäft

sowie bessere Vorhersehbarkeit von Entscheidungen.

Die ersten Reaktionen auf die von der Regierung angekündigten Reformmaßnahmen zeigen sich

bereits:

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Im Mai dieses Jahres stieg der Konsumenten-Index erstmals wieder seit 14 Monaten als Folge des

Vertrauens in die neue Regierung. Im Welt-Wettbewerbs-Report 2014-2015 rangierte Thailand auf

Platz 31 von 144 Wirtschaften. Neue Geschäfts-Registrierungen stiegen – nach einem steilen

Rückgang im ersten Halbjahr – seit Juli dieses Jahres wieder merklich an, sodass für das gesamte

Jahr 2014 mit insgesamt 65.000 neuen Registrierungen gerechnet wird. Besonders werden

Firmengründungen im Immobilien- und Bausektor erwartet.

Anträge auf Förderung seitens der Investitionsbehörde BOI („The Board of Investment of Thailand“)

haben seit Beginn des zweiten Halbjahres 2014 wieder merklich zugenommen. Ab dem 8. Juni

2014 hat das BOI 121 Projektanträge im Wert von 318,8 Milliarden Baht (ca. 7,7 Milliarden Euro)

genehmigt.

Am 19. August 2014 hat das BOI für die kommenden 7 Jahre (2015 - 2021) eine neue Strategie

beschlossen. Die Förderung nach Zonen soll einer Sektorenförderung weichen. Besonders

förderwürdig sind demnach: Landwirtschaft, Bergbau, Leichtindustrie, Metallverarbeitung,

Maschinenbau, Transportgeräte, elektrische und elektronische Produkte, Chemie, Plastik und Papier

sowie Dienstleistungen und Energieversorgung. Besondere Förderung genießen außerdem Projekte

des Technologietransfers, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und solche, bei deren Herstellung

umweltschonende Maßnahmen verwendet werden.

Hinzu kommt, dass die neue Regierung wegen der zurückhaltenden Akzeptanz im Ausland

ausländische Geschäftsinteressen sehr entgegenkommend behandelt. Die Regierung ist bemüht,

die bestehenden Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden und die Interessen ausländischer

Geschäftsleute wohlwollend, aber korrekt, zu behandeln. Das BOI berät die Unternehmen gerne

über die Einzelheiten der Förderung. Diese Haltung kann dem deutschen Unternehmer nur sehr

willkommen sein!

Zudem sind deutsche Unternehmen in Thailand aus einer Vielzahl von Gründen besonders

geschätzt: Deutsche Gründlichkeit und Korrektheit, Fairness beim Technologietransfer sowie gute

Qualität der zu liefernden Güter sind die „weichen“ Faktoren, die der deutsche Geschäftsmann in

Thailand zu seinen Gunsten vorfindet.

Und letztlich: Thailand ist wegen seiner vergleichsweise entwickelten Wirtschaft und der zentralen

Lage innerhalb der ASEAN-10-Gemeinschaft das Tor nach Südostasien. Das Land bereitet sich

verstärkt darauf vor, in ASEAN die wirtschaftliche Führungsrolle zu übernehmen und lädt deutsche

Unternehmer ein, von Bangkok aus den ASEAN-Markt erfolgreich zu bearbeiten.

Ende 2015 „geht der Vorhang hoch“. Die ASEAN Länder präsentieren dem interessierten Publikum

einen einheitlichen Wirtschaftraum von 600 Millionen Herstellern und Konsumenten.

Auf www.roedl.de erhalten Sie » weitere Informationen.

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6. Vietnam – Wirtschaftliche Impulse reizen

Von Stefan Ewers

Die konjunkturelle Lage in Vietnam war in den vergangenen Jahren von Höhen

und Tiefen geprägt. Nach einem wirtschaftlichen Aufschwung Ende der 90er

Jahre stagnierte das Wachstum zuletzt. Für 2014 werden jedoch wieder positive

Zahlen erwartet.

Vietnam ist mit 90,4 Millionen Einwohnern das drittgrößte Land der ASEAN-Gemeinschaft. Es hat

seit der wirtschaftlichen Öffnung Ende der 90er Jahre eine rasante wirtschaftliche Entwicklung

erfahren.

Vietnam weist zum einen reiche Rohstoffvorkommen wie Steinkohle, Eisen, Zinn, Chrom und

Bauxit auf, zum anderen verfügt das Land über zahlreiche, für die Entwicklung der wachsenden

Tourismusindustrie wichtige, historische Kulturstätten und außergewöhnliche Landschaften. Als

Produktionsstandort von Textilien und Bekleidung bekannt ist Vietnam außerdem einer der größten

Reis- und Kaffeeproduzenten der Welt – der Nachholbedarf in Bereichen wie Infrastruktur, Energie,

Medizin- und Umwelttechnik ist jedoch groß.

Im Vergleich zu im Wettbewerb stehenden Ländern hat die sozialistische Republik Vietnam eine

relativ stabile Regierung mit dem ambitionierten Ziel, Vietnam bis 2020 von einem Schwellenland

hin zu einer Industrienation zu entwickeln. Das Land ist gekennzeichnet von der steigenden

Kaufkraft einer aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung wachsenden Mittelschicht. Zählte

Vietnam noch vor wenigen Jahren zu einem der ärmsten Länder der Welt, so kann die Bevölkerung

heute ein steigendes niedriges bis mittleres Einkommen vorweisen.

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Reformen nach Eintrübung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2011

Nach einem dynamischen Wirtschaftswachstum von 6,8 Prozent im Jahr 2010 sowie einer

wirtschaftlichen Durststrecke und Wachstumsdelle in den nachfolgenden Jahren befindet sich

Vietnam zur Zeit in der Phase der sich belebenden Konjunktur mit einem von Konjunkturanalysten

prognostizierten nachhaltigen Wirtschaftswachstum von ca. 5,8 Prozent im Jahr 2014 (GTAI

Wirtschaftsdaten Kompakt 2013, Ausblick 2014).

Das anhaltende Wachstum und die Verbesserung des Wirtschaftsklimas sind neben anderen

Faktoren darauf zurückzuführen, dass – wie der Internationale Währungsfonds (IWF) nach

Konsultationsgesprächen mit Vietnam ausführt – die Regierung eine Reform in den Bereichen Geld

und Währungspolitik sowie im Bankenwesen initiiert hat. Dadurch wird u.a. beabsichtigt, die

bisherige risikoreiche Kreditvergabepraxis zu reglementieren und das Risiko fauler Kredite

einzudämmen. Für Unternehmen würde dies bedeuten, dass Zahlungsausfälle seltener auftreten.

Trotzdem sollten Zahlungen aber auch in absehbarer Zeit immer noch gesichert werden.

Zudem ist es ein erklärtes Ziel der vietnamesischen Regierung, die Restrukturierung und

Privatisierung von Staatsbetrieben weiter voranzutreiben. Es ist zu erwarten, dass dies zu einer

Verbesserung der Transparenz sowie der Service- und Investmentdisziplin dieser Staatsbetriebe

führt, wie es ebenfalls ein erklärtes Ziel des mit der EU Kommission zu verhandelnden, bilateralen

Freihandelsabkommen ist.

Die Regierung hat außerdem erkannt, dass die Steigerung und Effizienz der Wirtschaft vom Abbau

der schwerfälligen Bürokratie profitieren könnte. Ein derartiger Schritt wird zu Erleichterungen im

täglichen Geschäftsablauf und vorhersehbareren Entscheidungen führen.

Vietnams Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) 2007 und die dadurch initiierten Reformen

haben zu einer im Vergleich mit andern Ländern der ASEAN-Staaten bemerkenswerten

Liberalisierung geführt. Es ist aber auch hervorzuheben, dass die praktische Umsetzung der

gesetzlichen Regelungen oft nur zögerlich und schleppend vorangekommen ist.

So ist es in Vietnam nicht unüblich, dass neben den Gesetzen der zuständigen Ministerien und

Fachabteilungen umfassend interpretierende Dekrete, Rundschreiben oder Entscheidungen erlassen

werden, die im weitesten Sinne mit Verwaltungsrichtlinien vergleichbar sind. Die Zahl dieser

Regularien, die sich teilweise widersprechen, erhöht sich ständig. Außerdem werden sie oft mit

großer zeitlicher Verzögerung erlassen. Dies führt dazu, dass aufgrund der fehlenden Auslegungs-

richtlinien Behörden stark verzögerte Entscheidungen treffen oder die Auslegung vom Willen des

Gesetzgebers divergieren kann, da sich durch die lange Umsetzungszeit das Rechtsverständnis über

die Ziele und Inhalte eines Gesetzes zwischenzeitlich evtl. gewandelt haben. Die Situation wird

insbesondere dadurch erschwert, dass die Zuständigkeit von Behörden oft unübersichtlich oder

überlappend ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die auslegenden Regularien die

Behörden oft selbst herausfordern und die Vorteilnahme im Amt begünstigt.

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Positive wirtschaftliche Impulse durch den Abschluss von Freihandelsabkommen

(FHA)

Vietnam verhandelt zur Zeit parallel 5 bi- und multilaterale FHAs, nicht nur mit verschiedenen

ausgewählten Pazifik-Anrainerstaaten wie den USA, sondern seit Mai 2012 auch mit der

Europäische Kommission und den EFTA-Ländern. Vietnam ist eines von 4 Ländern der ASEAN-

Gruppe mit denen die EU Kommission diese bilateralen Verhandlungen führt. Der Abschluss der

Verhandlungen wird für Ende 2014 erwartet. Dieser Abschluss wäre dann das zweite FHA zwischen

der EU-Kommission und einem ASEAN-Staat, neben dem bestehenden FHA mit Singapur.

Das geplante FHA zwischen der EU-Kommission und Vietnam bietet v.a. durch den erwarteten

Abbau von Zöllen sowohl in den Bereichen Nahrungsmittel, Elektronik und Kraftfahrzeuge sowie

der erwarteten Öffnung der Dienstleistungsbereiche, wie der Finanzwirtschaft und der Logistik,

eine herausragende Chance für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung der beteiligen Länder

und der dort wirtschaftlich tätigen Unternehmen, wie Vizepräsident Joaquin Almunia in seiner Rede

vor dem Europäischen Parlament am 17. April 2014 darlegte.

Darüber hinaus ergab eine EU-Analyse von 2011, dass durch ein derartiges FHA die Importe in die

EU aus Vietnam um etwa 4 Prozent jährlich steigen würden. Die europäischen Exporte nach

Vietnam dürften sich im Gegenzug um ungefähr 3 Prozent pro Jahr erhöhen(GTAI, Analyse APK-

FTA 2014).

Außerdem ist nach Aussage der EU-Kommission Teil des Verhandlungsgegenstandes zwischen der

EU-Kommission und Vietnam, dass die gesetzlichen Grundlagen für öffentliche

Ausschreibungsverfahren den Regelungen der WTO angepasst werden. Es ist anzumerken, dass das

Land im Rahmen des WTO-Beitritts nicht automatisch Mitglied des multilateralen WTO-Vertrags

über Regeln zur öffentlichen Ausschreibung („Government Procurment Agreement GPA“)

geworden ist, sondern es zur Zeit nur sog. Beobachterstatus hat. Damit gelten grundlegende

Prinzipien des WTO-Regelwerks zum offenen, gleichen und transparenten Bieterverfahren nicht.

Dies erschwert einerseits unerwünschte, interessenabhängige Einflussnahme von Bietern und

ermöglicht andererseits, dass der Ausschreiber dem für die öffentliche Hand besten Gebot den

Zuschlag erteilt.

Laut Aussagen der Verhandlungsführer der EU-Kommission soll das FHA auch Verbesserungen zum

Schutz des geistigen Eigentums enthalten. Zwar wurde in diesem Bereich der entscheidende, positiv

gesetzgeberische Grundstein im Rahmen des WTO-Beitritts von 2007 gelegt; es ist jedoch

anzumerken, dass der Gesetzgeber z.B. im Bereich des Markenrechts unter verschiedenen

Alternativen die oft formalere und mit hoher Bürokratie verbundene Option gewählt hat. So

müssen „berühmte Marken“ als solche registriert werden oder Markenabtretungen und

Lizenzierungen zur Wirksamkeit eine Eintragung bei der Markenbehörde NOIP vorweisen.

Darüber hinaus wird die Durchsetzung von bestehenden IP-Rechten dadurch erschwert, dass

Strafen für Verletzungshandlungen als zu wenig abschreckend angesehen werden oder die

Zuständigkeit von Behörden unklar ist bzw. sich überschneidet. Dies ist besonders hinderlich, wenn

die Durchsetzung von Rechten ein schnelles Handeln erfordert.

Es ist zu hoffen, dass sich durch die FHA-Verhandlungen gerade im Bereich der Umsetzung von IP-

Rechten eine Verbesserung für die Inhaber solcher Schutzrechte ergibt.

19

Fazit

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aufgrund der von der vietnamesischen Regierung

beschlossenen strukturellen Reformen zur Überwindung der Wachstumshemmnisse und den zu

erwartenden Abschlüssen der FHAs positive wirtschaftliche und regulatorische Impulse für ein

nachhaltiges Wachstum zu erwarten sind: Erste Anzeichen zeigen sich bereits in der derzeitigen

Erholung der Wirtschaft. Der Nachholbedarf im Bereich Infrastruktur jedoch ist nach wie vor

immens. Es ist daher zu erwarten, dass das Klima für den Ausbau oder die Aufnahme von

Handelsbeziehungen mit Vietnam für den deutschen Unternehmer in den nächsten Jahren

verbessert wird.

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7. Indien-ASEAN – Wettbewerbsvorteile rufen

Von Anand Khetan und Martin Wörlein

Eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN

schafft viele Vorteile für Investoren. So bietet sich das Land bspw. als

Produktionsstandort aufgrund von reduzierten Zöllen an.

Der Rahmenvertrag über umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit („Framework Agreement on

Comprehensive Economic Cooperation“) zwischen Indien und ASEAN wurde im Oktober 2008

unterzeichnet. Darauf aufbauend wurde im August 2009 in Bangkok das ASEAN-Indien

Freihandelsabkommen („ASEAN India Free Trade Agreement“, kurz AIFTA) abgeschlossen, das zum

1. Januar 2010 in Kraft trat. Das AIFTA umfasst damit einen Markt von 2 Milliarden Menschen und

regelt die schrittweise Abschaffung von Zöllen in über 4.000 Produktgruppen, u.a. in den Bereichen

Elektronik, Chemie, Maschinen und Textilien. Das AIFTA strebt eine Freihandelszone an mit dem

Ziel der Verstärkung wirtschaftlicher Integration und Zusammenarbeit zwischen Indien und ASEAN.

Die Grundlagen der Handelsbeziehungen sind in den Artikeln 1 bis 24 des AIFTA geregelt.

Nachfolgend werden wichtige Aspekte dargestellt.

Inländergleichbehandlung

Das AIFTA sieht vor, dass jeder Unterzeichnerstaat Waren aus anderen Vertragsstaaten gemäß den

Prinzipien des „General Agreement on Tariffs and Trade“ (GATT) in gleicher Weise behandelt wie

einheimische Waren, d.h., dass eine Benachteiligung von Importen in Form von nationalen Steuern

oder sonstigen Vorschriften unzulässig ist.

21

Reduzierung und Abbau von Zöllen

Des Weiteren sieht das Abkommen für Waren aus Vertragsstaaten eine schrittweise Reduzierung

von Zöllen vor. Hierzu ist ein Zeitplan in der „Anlage zu Zollvereinbarungen“ („Schedule of Tariff

Commitments“) enthalten. Das genannte Dokument unterscheidet 5 Produktkategorien und

enthält jeweils unterschiedliche Regelungen zur Liberalisierung von Zöllen:

› Produkte im „Standard-Verfahren“ („Normal Track“): Ein dauerhafter Zollsatz von 0 Prozent

wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht.

› Produkte im „Verfahren für sensible Produkte“ („Sensitive Track“): Ein Zollsatz von 5 Prozent

wird bis zum 31. Dezember 2019 erreicht. Für nur 50 Produktgruppen dieser Kategorie kann

der Zollsatz beibehalten werden; für die übrigen Produktgruppen erfolgt eine Ermäßigung

auf 4,5 Prozent.

› Sonderprodukte („Special Products“): Dies betrifft nur die indischen Produktbereiche Palmöl,

Kaffee, Schwarztee und Pfeffer; bis zum 31. Dezember 2019 wird eine Reduzierung der

Zollsätze um durchschnittlich 50 Prozent erfolgen.

› Hochsensible Produkte („Highly Sensitive List“): Für Produkte aus dieser Kategorie ist der

Zollsatz bis zum 31. Dezember 2019 um 25 bis 50 Prozent zu reduzieren.

› Ausgenommene Produkte („Excluded List“): Produkte dieser Kategorie sind von der

generellen Reduzierung der Zollsätze ausgenommen. Zollsätze dieser Produkte werden

jedoch einmal jährlich überprüft mit dem Ziel, Marktzugang zu erleichtern.

Herkunftsbestimmungen

Das AIFTA trifft detaillierte Regelungen, auf welche Weise die Herkunft von Produkten und damit

die Gewährung der reduzierten Zollsätze ermittelt wird. Vollständig in dem exportierenden

Vertragsland hergestellte Produkte fallen naturgemäß ohne Weiteres unter den Schutz des

Abkommens. Im Falle einer Wertschöpfung von mindestens 35 Prozent im AIFTA-Vertragsland

(„AIFTA Content“) findet das Abkommen ebenfalls Anwendung. Das AIFTA enthält Formeln und

Regelungen, auf welche Weise der „AIFTA Content“ ermittelt wird. Dies umfasst auch Richtlinien

zu der Gestaltung des Ab-Werk-Preises. Der Herkunftsnachweis ist durch ein „Certificate of Origin“

der jeweils festgelegten staatlichen Stelle des Exportlandes zu erbringen.

Betrachtung nach Branchen

Aufgrund der sehr differenzierten Regelungen zu Produktgruppen können an dieser Stelle nur

allgemeine Aussagen getroffen werden, die für den Einzelfall zu verifizieren sind.

In den folgenden Branchen ergeben sich i.d.R. Vorteile, in Indien für den Export nach ASEAN

(einschließlich Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus ASEAN) zu produzieren:

› Stahl,

› Chemikalien,

› Medizin und Pharmazie,

› Textilien, Kleidung, Edelsteine/Schmuck,

› Kunsthandwerk, Teppiche sowie

› Spezialmaschinen.

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Für den Export nach Indien ergeben sich in den folgenden Branchen Vorteile in der Produktion in

ASEAN (inkl. Vorteilen bei dem Import von Rohmaterial aus Indien):

› Maschinen und Apparaturen sowie

› Elektrogeräte.

Im Falle der Automobilindustrie (einschließlich Komponenten und Ausrüstungen) lässt sich aus den

Regelungen keine allgemeingültige Sichtweise ableiten. In diesen Produktgruppen sowie in den

Bereichen Kunststoffe, Plastik und Spezialmaschinen ist eine Detailanalyse der Produkte im Einzelfall

erforderlich.

Bewertung

Die Struktur der Zollsatzreduzierungen macht es für Unternehmen attraktiver, Indien als

Produktionsstandort auch für die ASEAN-Staaten zu nutzen.

Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr

Kürzlich ist ein Freihandelsabkommen für Dienstleistungen und Kapitalverkehr zwischen Indien und

ASEAN unterzeichnet worden. Die Details der Umsetzung werden derzeit noch zwischen den

Parteien verhandelt. Es besteht hier ein zusätzliches erhebliches Potenzial, die Ressourcen Indiens im

Bereich der Dienstleistungen grenzüberschreitend zu nutzen.

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8. China-ASEAN – Attraktive Perspektiven

Von Mathias Müller

Durch ein gemeinsames Freihandelsabkommen zwischen China und ASEAN ist

eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen entstanden. Für Investoren

eine günstige Konstellation.

Bis vor Kurzem wurde, auch von vielen deutschen mittelständischen Unternehmen, die

Volksrepublik (VR) China als verlängerte Werkbank angesehen. Gerne wurden dazu „unter

Zollverschluß” die Waren von Deutschland oder Europa in die VR China befördert und anschließend

zurück nach Deutschland verbracht. Hinzu kommt, dass viele deutsche Mittelständler Waren nach

Südostasien exportieren, aber oftmals nicht mit einer Produktion vor Ort vertreten sind.

Durch die Abwertung des Euros gegenüber dem chinesischen Renminbi (RMB), die steigenden

Löhne vor Ort, aufgrund der umfangreichen bürokratischen Hindernisse aber auch, da Just-in-Time-

Produktionen kürzere Lieferwege verlangen, stellen in der jüngsten Vergangenheit mehrere

Unternehmen ihre traditionellen Produktions- und Vertriebswege auf den Prüfstand. Überlegt wird

dabei nicht nur, vermehrt auch Südostasien als Markt unmittelbar von der VR China aus zu

beliefern, sondern auch, regionale Logistik-Zentren außerhalb des Landes aufzubauen.

Der folgende Beitrag bezieht sich auf Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten in einem ASEAN-

Mitgliedsstaat oder der VR China.

Zum Hintergrund: China und die 10 ASEAN-Staaten einigten sich nach über 8-jährigen

Verhandlungen auf ein gemeinsames Freihandelsabkommen, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat.

Damit entstand eine Wirtschaftszone mit 1,9 Milliarden Menschen.

24

Das Freihandelsabkommen sieht dabei eine zweistufige Implementierung vor:

1. Bereits 2010 schafften China und die 6 ASEAN-Gründungsstaaten (Brunei, Indonesien,

Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand) 90 Prozent aller Zölle ab. Den 4

wirtschaftlich weniger entwickelten ASEAN-Staaten Burma, Kambodscha, Laos und

Vietnam kommen Übergangsregelungen zugute; diese passen ihre Zölle daher regulär

bis 2015 sowie für einige sensitive Produktgruppen bis 2018 an. Bis dahin sollen 95

Prozent der Zölle für den Warenhandel innerhalb des ASEAN-Gebiets abgeschafft

werden, so dass die Einfuhr von über 7.800 Waren in diese Länder zollfrei oder

signifikant reduziert erfolgen kann. Auch Zölle auf die verbliebenen sog. „sensitiven

Waren“, zu denen z.B. Automobilkomponenten oder Chemikalien zählen, sollen bis

2020 weiter reduziert werden. Nicht berührt von dem Handelsabkommen sind

nichttarifäre Handelshemmnisse wie spezielle Einfuhrzertifikate oder

Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die bei der Planung von Lieferketten dringend zu

berücksichtigen sind.

2. Das Abkommen sieht zudem eine gemeinsame Verpflichtung aller teilnehmenden

Staaten zur langfristigen Marktliberalisierung vor. Bislang liegt der Schwerpunkt auf

der Warenverkehrsfreiheit, während Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheiten

weniger weitreichend ausgestaltet werden. Insbesondere lokale Beschränkungen für

Auslandsinvestitionen haben weiterhin Bestand.

Parallel zu dem Abkommen mit China wurde auch der Waren-Binnenhandel innerhalb der ASEAN-

Staaten weiter erleichtert; am 17. Mai 2010 trat das neue Warenhandelsabkommen ATIGA (ASEAN

Trade in Goods Agreement) nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft. Zuvor wurden

Zölle und nichttarifäre Hemmnisse im ASEAN-Binnenhandel durch das Abkommen über ein

gemeinsames Zoll-Präferenzschema CEPT (Agreement on Common Effective Preferential Tariff)

sowie Zusatzabkommen und Durchführungsvorschriften geregelt. Das ATIGA erfasst diese

Regelungen nun einheitlich und ersetzte sie. Damit soll eine Reduzierung der Kosten sowie eine

Vereinfachung des Warenverkehrs innerhalb der ASEAN-Freihandelszone erzielt werden. So sind die

Verpflichtungen der Mitglieder zu Zollsenkungen bis zum Jahr 2015 im Anhang des ATIGA

aufgeführt. Wie beim Warenhandel mit China wurden Anfang 2010 auch im Binnenhandel

zahlreiche Zölle insbesondere der ASEAN-6 aufgehoben.

Die Konsequenzen der Freihandelsabkommen sind beachtlich. Damit hat sich für Unternehmen, die

nach ASEAN exportieren, der Wettbewerb verschärft, da die nationalen Einfuhrzölle für fertige

Produkte bestehen bleiben. Nur bei lokaler Wertschöpfung in Höhe von 40 Prozent profitieren

Unternehmen von den Präferenzzöllen. Deutsche Hersteller, die in ASEAN produzieren und damit

die erforderliche Wertschöpfung generieren, profitieren hingegen zunehmend von der vereinbarten

Reduktion der Einfuhrzölle. Zum einen können für in der Staatengemeinschaft hergestellte Waren

neue Absatzmärkte in China erschlossen werden. Zum anderen wurden die Beschaffungskosten für

Rohstoffe und Vormaterialien aus China für Produktionsaktivitäten in ASEAN gesenkt – mit einer

Ausnahme: China möchte die Handelsverfügbarkeit von seltenen Erden weiter einschränken.

Aber wie können deutsche Unternehmen die neuen Abkommen nutzen? Zunächst ist es wichtig,

dass in die Planung eines Standorts oder eines Distributionslagers neben den steuerlichen

Fragestellungen auch v.a. eine Zollanalyse durchgeführt wird. Beispiel: Wer nicht ausschließlich von

China in die ASEAN-Staaten liefern möchte, der ist möglicherweise mit einem Zolllager in

Hongkong gut beraten. Hongkong erhebt weder Einfuhrumsatzsteuern noch Zölle und

25

dementsprechend können dort administrativ einfach Waren ein- und ausgeführt werden. Aber

Achtung: Ein Umpacken der Waren kann u.U. dazu führen, dass die Präferenzverzollung verloren

geht.

Weiterhin muss geprüft werden, wie Abrechnungen erfolgen können. Wenn bisher Kunden im

südostasiatischen Raum durch das deutsche Stammhaus beliefert wurden, dann können diese

Lieferbeziehungen nicht ohne Weiteres umgestellt werden. Die deutsche Finanzverwaltung sieht in

solchen Fällen gerne eine Funktionsverlagerung, die in Deutschland zu versteuern ist, vor. Auch

muss darauf geachtet werden, dass bei Vertriebsgesellschaften in niedrig besteuerten Ländern –

hierzu gehören nicht nur Hongkong und Singapur, sondern auch eine Reihe von anderen Ländern

der ASEAN-Staaten – keine deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift. Zu guter Letzt ist zu

prüfen, ob ggf. auch Verrechnungspreise adaptiert werden und mit einer Verrechnungspreisstudie

dokumentiert werden müssen.

Insgesamt ist es also ein großes Projekt, dass es erfolgreich zu managen gilt. Aber der Preis ist heiß:

Verminderte Einfuhrzölle, die einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Gewinnmarge der

Produkte haben.

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9. Außenhandel mit ASEAN – Vielversprechende

Möglichkeiten

Von Manuel Deeng und Isabel Ludwig

Kontaktperson Ewald Plum

Die Staatengemeinschaft ASEAN zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der

EU außerhalb Europas. Die Attraktivität dieses Raumes wird einerseits durch

günstige Produktionsbedingungen andererseits durch vielfältige Freihandels-

abkommen erreicht, die u.a. zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung

beitragen.

Welche Bedeutung der ASEAN-Raum für den europäischen Außenhandel hat, lässt sich sehr gut

anhand einer einfachen Zahl feststellen. So weist die Europäische Union, laut Angaben der

Europäischen Kommission, ein jährliches Handelsvolumen für Waren und Dienstleistungen von

etwa 175 Milliarden Euro auf – Tendenz steigend. Dies bedeutet, dass der ASEAN-Raum der

drittgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist.

Relevanter Faktor für funktionierende Außenhandelsbeziehungen sind möglichst geringe Aufwände

in der Geschäftsabwicklung sowie niedrige Zollsätze, um den Warenhandel zwischen den Ländern

preisgünstig gestalten zu können.

Diesem Umstand tragen u.a. Freihandelsabkommen Rechnung, die auf zwischenstaatlicher Ebene

regeln, dass bspw. Zölle für gewisse Produkte abgebaut und weitere Handelsschranken reduziert

werden.

Weltweit bestehen mehr als 300 bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen. Die

Europäische Kommission geht davon aus, dass künftig fast 90 Prozent der weltweiten Nachfrage

außerhalb der EU bedient wird. Dies stellt für die europäischen Staaten ein gewaltiges Potenzial

dar. Freihandelsabkommen beinhalten je nach Ausgestaltung unterschiedliche Erleichterungen, wie

insbesondere den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und die Reduzierung von Zöllen. Trotz

27

der Ergebnisse von Bali werden auch weiterhin Freihandelsabkommen zwischen einzelnen Staaten

geschlossen, schon um sich voneinander abzugrenzen.

Die ASEAN-Freihandelszone umfasst die folgenden Länder:

› Brunei,

› Indonesien,

› Kambodscha,

› Laos,

› Malaysia,

› Myanmar,

› Philippinen,

› Singapur,

› Thailand,

› Vietnam.

Diese Länder haben wiederum eine Freihandelszone mit China, die ACFTA (ASEAN-China Free

Trade Area), geschlossen. Aktuell wird von den ASEAN-Staaten gemeinsam mit weiteren 6 Staaten

(Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland und Südkorea) geplant, im Jahre 2015 eine sog.

ASEAN+6 Freihandelszone zu schaffen, welche die wirtschaftliche Präsenz dieses Wirtschaftsraumes

weiter erheblich verstärken würde.

Die EU dagegen geht einen anderen Weg und verhandelt derzeit nicht mit allen ASEAN-Staaten

über ein gemeinsames Abkommen. Stattdessen sollen mit einzelnen Ländern sukzessive

Abkommen geschlossen werden. Die Verhandlungen u.a. mit Malaysia und Vietnam sind derzeit in

vollem Gange. Das im Jahr 2012 geschlossene Freihandelsabkommen mit Singapur, das Anfang

2015 in Kraft treten soll, dient dabei als Vorbild.

Die Inanspruchnahme der sich aus den Abkommen ergebenden Zollpräferenzen, d.h. ein

gegenüber dem normalen Drittlandszollsatz reduzierter Zollsatz, ist im internationalem Handel und

insbesondere bei der Planung eines neuen Produktions- oder auch Logistikstandorts von großer

Bedeutung. Bei solchen Projekten sind bereits frühzeitig unternehmensstrategische Entscheidungen

zu treffen, bei denen die Vorteile aus einer Freihandelszoneneinbindung nicht vernachlässigt

werden dürfen – insbesondere, da Zollsätze die Preiskalkulation in der Produktplanung und auch im

Produktlebenszyklus maßgeblich beeinflussen können. Somit sollte in diesen Projekten bereits zu

Beginn eine mögliche Inanspruchnahme von Präferenzen, resultierend aus den unterschiedlichen

Freihandelsabkommen, geprüft werden.

So kann es bspw. für ein Unternehmen interessant sein, eine Produktionsstätte mit entsprechender

Wertschöpfungstiefe in einem Land aufzubauen, das sehr viele Freihandelsabkommen geschlossen

hat, um sich so u.a. den günstigen Zugang zu einer ganzen Region, wie beispielsweise dem

ASEAN-Raum, zu verschaffen. Dies kann einerseits zu höheren Margen führen, andererseits kann es

aber auch gegenüber den Wettbewerbern ein Vorteil sein, um sich Marktanteile zu sichern oder

auszubauen.

Die in den Abkommen festgelegten Zollersparnisse können jedoch nicht uneingeschränkt in

Anspruch genommen werden, da die Nutzung der Zollpräferenz meist abhängig von dem

jeweiligen Ursprungsland der Ware ist. Nur Güter mit Herkunft aus den Abkommensländern sind

28

präferenzbegünstigt. Wann ein Gut als Ursprungsware eines Landes gilt, bestimmt sich nach den in

den Abkommen festgelegten Bedingungen. Freihandelsabkommen können also ein echter

Wettbewerbsvorteil für ein Land darstellen.

Die Komplexität der international bestehenden Freihandelsabkommen und deren unterschiedliche

Ausprägungen stellen für viele Unternehmen, die in die entsprechenden Märkte investieren

möchten, ein teilweise kaum zu durchdringendes Dickicht an Regelungen und Informationen dar.

Nichtsdestotrotz besteht hier sehr großes Potenzial, das neben der Kosten-/Preis-Seite, auch die

Marktanteilsabsicherung/-gewinnung betrifft.

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29

III. Rödl & Partner –

Ansprechpartner und Autoren

30

Ansprechpartner für die Region

Dr. Peter Bömelburg

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer,

Steuerberater

[email protected]

Tel.: +49 (911) 91 93 – 21 00

Jürgen Baur

Rechtsanwalt

[email protected]

Tel.: +66 (2) 67 00 6 – 70

Weitere Autoren

Stefan Ewers

Rechtsanwalt

[email protected]

Tel.: +84 (8) 38 24 42 – 25

Anand Khetan

Chartered Accountant (India)

[email protected]

Tel.: +91 (0) 20 66 25 71 02

Mathias Müller

Steuerberater, MBA (Chicago),

Certified Public Accountant (III, USA)

[email protected]

Tel.: +49 (89) 92 87 80 – 210

Dr. Dirk Oetterich, LL.M.

[email protected]

Tel.: +60 3 – 21 81 87 55

Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Fachberater für Zoll-,

Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

[email protected]

Tel.: +49 (711) 78 19 14 – 497

31

Markus Schlüter

Rechtsanwalt

[email protected]

Tel.: +49 (221) 94 99 09 – 342

Dr. Paul Weingarten

Rechtsanwalt (Österreich)

[email protected]

Tel.: +65 (62) 38 67 70

Martin Wörlein

Rechtsanwalt

[email protected]

Tel.: +49 (911) 91 93 – 30 10

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IV. Unser Profil

33

Rödl & Partner ist mit 108 eigenen Niederlassungen in 50 Ländern vertreten. Die integrierte

Beratungs- und Prüfungsgesellschaft für Recht, Steuern, Unternehmensberatung und

Wirtschaftsprüfung verdankt ihren dynamischen Erfolg 4.500 unternehmerisch denkenden Partnern

und Mitarbeitern. Im engen Schulterschluss mit ihren Mandanten erarbeiten sie Informationen für

fundierte – häufig grenzüberschreitende – Entscheidungen aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern,

Recht und IT und setzen sie gemeinsam mit ihnen um.

Die Geschichte von Rödl & Partner beginnt im Jahr 1977 mit der Gründung als Ein-Mann-Kanzlei in

Nürnberg. Sorgfältig geplant folgten weitere Niederlassungen in Deutschland, in Mittel- und

Osteuropa (ab 1989) sowie der Markteintritt in Asien (ab 1995), gefolgt von der Erschließung

wichtiger Standorte in West- und Nordeuropa (ab 1998), in den USA (ab 2001), in Südamerika (ab

2005) und Afrika (ab 2008).

Unser Erfolg basiert seit jeher auf dem Erfolg unserer Mandanten: Rödl & Partner ist immer dort vor

Ort, wo Mandanten Potenzial für ihr wirtschaftliches Engagement sehen. Statt auf Netzwerke oder

Franchise-Systeme setzen wir auf die enge, fach- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im

unmittelbaren Kollegenkreis. So steht Rödl & Partner für internationale Expertise aus einer Hand.

Unser Selbstverständnis ist geprägt von Unternehmergeist – diesen teilen wir mit vielen, vor allem

aber mit deutschen Familienunternehmen. Sie legen Wert auf persönlichen Service und haben

gerne einen Berater auf Augenhöhe an ihrer Seite.

Unverwechselbar macht uns unser „Kümmerer-Prinzip“. Unsere Mandanten haben einen festen

Ansprechpartner. Er sorgt dafür, dass das komplette Leistungsangebot von Rödl & Partner für den

Mandanten optimal eingesetzt werden kann. Der „Kümmerer“ steht permanent zur Verfügung; er

erkennt bei den Mandanten den Beratungsbedarf und identifiziert die zu klärenden Punkte.

Selbstverständlich fungiert er auch in kritischen Situationen als Hauptansprechpartner.

Wir unterscheiden uns auch durch unsere Unternehmensphilosophie und unseren Ansatz der

Kundenbetreuung: Die Bedürfnisse unserer Mandanten lassen sich nicht in einzelne Fachdisziplinen

aufbrechen. Unser interdisziplinärer Ansatz basiert auf den Kompetenzen in den einzelnen

Geschäftsfeldern und verbindet diese nahtlos in fachübergreifenden Teams.

Einzigartige Kombination

Rödl & Partner ist kein Nebeneinander von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern

und Wirtschaftsprüfern. Wir arbeiten über alle Geschäftsfelder hinweg eng verzahnt zusammen.

Wir denken vom Markt her, vom Kunden her und besetzen die Projektteams so, dass sie erfolgreich

sind und die Ziele der Mandanten erreichen.

Unsere Interdisziplinarität ist nicht einzigartig, ebenso wenig unsere Internationalität oder die

besondere, starke Präsenz bei deutschen Familienunternehmen. Es ist die Kombination: Ein

Unternehmen, das konsequent auf die umfassende und weltweite Beratung deutscher

Unternehmen ausgerichtet ist, finden Sie kein zweites Mal.

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Der internationale Handel ist komplex und verändert

sich rasant. Für international tätige Unternehmen sind

Sicherheit, Kostenoptimierung und die Durchsetzung

ihrer Interessen von entscheidender Bedeutung. Das

Rödl & Partner Kompetenzteam Außenwirtschaft bietet

hierfür praxisnahe und strategische Lösungen.

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Erscheinungsweise: 10-mal im Jahr

Sowohl national als auch international, interdisziplinär und mit Fokus auf deutsche

Familienunternehmen – unser Wirtschaftsmagazin Entrepreneur bietet Ihnen 10-mal pro Jahr

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„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns.

Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkör-pern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist.

„Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Cas-tellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.