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Workshop Ort, Datum Name des Referenten/der Referentin Stand: 24 September 2012 Download der Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz. Inhalte des Workshops. Zahlen, Daten, Fakten Definition Informationen zu Opfern und Täter/-innen Sexualisierte Gewalt im Sport - PowerPoint PPT Presentation
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des Deutschen Aero Club e. V.
WorkshopOrt, Datum
Name des Referenten/der Referentin
Stand: 24 September 2012Download der Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz
des Deutschen Aero Club e. V.
Inhalte des WorkshopsZahlen, Daten, Fakten
• Definition• Informationen zu Opfern und Täter/-innen• Sexualisierte Gewalt im Sport
Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts• Präventions- und Interventionsmaßnahmen• Konkrete erste Schritte
Methoden: • Präsentation• Vorlesegeschichte• Gruppenarbeit
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Ziele des Workshops
Sensibilisieren• Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen
wahrzunehmen und zu thematisieren
Informieren• Formen sexualisierter Gewalt• Möglichkeiten der Prävention• Schritte der Intervention
Motivieren und Maßnahmen entwickeln• Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen
Verein/Verband• Unterzeichnung des Ehrenkodex
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Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Macht-missbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen.
Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010
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Sexualisierte Gewalt ?
NEIN
Stimme ich gar
nicht zu
JA
Stimme ich voll
zu
Standpunkte
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Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen
Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch:
• Situation• Schilderung• Interpretation• Eigene Erfahrung• Unterschiedliche Beteiligte
•Mann – Mädchen•Frau – Junge•Mann – Junge•Frau – Mädchen
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Neutralisierungsstrategien
„…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt.
„…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend bewertet.
„…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase bezeichnet.
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Sportorganisation
Was tun?
• Präventionskonzept erstellen und umsetzen
• Kultur der
Aufmerksamkeit schaffen
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Sexualisierte Gewalt – Definition
Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität
Sexualisierte Gewalt
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Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Enge Auslegung:
Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB)
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Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Weite Auslegung:
Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt
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macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt.
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Opfer von sexueller Gewalt
• Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen • und jeder 9. bis 12. Junge
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Menschen mit Behinderung befinden sich oft in besonderen Lebenssituationen, gekennzeichnet durch Wehrlosigkeit, Hilflosigkeit und soziale Abhängigkeit, in denen Macht-, Abhängigkeits- und Vertrauensbeziehungen ausgenutzt werden können.
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Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung
• Mädchen und Frauen mit Behinderung sind etwa doppelt so häufig von sexueller Gewalt betroffen wie Mädchen und Frauen ohne Behinderung
• Gewalt an Jungen und Männern wird oftmals nicht als solche erkannt Quelle: The World Disability Report – Disability ‘99. Genf, 1998
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Täter und Täterinnen
Definition Pädosexuell: •Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder
Zu beachten ist auch: •sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt)•sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen
Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell•Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene
Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale!
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Kontexte für sexualisierte Gewalt durch bekannte Täter/-innen
Entblößen Missbrauch mit Körperkontakt
andere sexuelle Handlungen
Arbeitskontext 1.5 4.5 0.0
Schulkontext E-K 5.4 7.4 12.3
Schulkontext K-K 2.3 1.3 0.0
Freizeit/ Sport E-K 8.0 2.5 0.0
Nachbarn 37.2 22.7 43.5
Enger Freundeskreis 3.1 10.2 10.7
Bekannte/weiteres soziales Umfeld 16.1 16.6 14.9
Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Großeltern, Freunde
22.5 22.4 7.4
Heim- und Pflegekontext 3.5 4.3 3.8
Ex-Partner 0.3 7.5 3.9
Medizinischer Kontext 0.0 0.7 3.5
Priester 0.0 0.1 0.0Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. 15
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Strategien von Täter/-innen in Institutionen
• Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff
• Längere Anbahnungsprozesse • Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers
• Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern, Kolleginnen und Kollegen
unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig
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Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise
(körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können.
Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen genau mit dieser Intention in Sportvereine
begeben.
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Leitfragen• Wie ist das Verhältnis
von Jonas zu seinen Bezugspersonen?
• Wie trägt Henning zu einer Aufklärung der Situation bei?
• Welche Rahmen-bedingungen ermöglichen die Grenzüberschreitung?
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Risikoanalyse im Sport
Körperzentriertheit
•Körperkontakt•Kleidung•Umkleide- u. Duschsituationen•Rituale, Siegerehrungen•Abgeschirmte Situationen•Freizeiten, Wettkämpfe mit Anfahrt und Übernachtung
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Risikoanalyse im Sport
Hierarchien
• Kompetenz- u. Altersgefälle• Geschlechterhierarchien• stereotype Mediendarstellungen
Leistungsorientierung
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Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport
• Verbale und gestische Übergriffe
• Übergriffe exhibitionistischer Art
• Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden
und Duschen
• Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung
• Übergriffe bei der Hilfestellung
• Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur VergewaltigungQuelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen
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• Angst, jemanden zu Unrecht zu beschuldigen• Angst, weil ich die Konsequenzen einer möglichen Aufdeckung
mittragen müsste• Hilflosigkeit, weil mir nicht klar ist, wie ich den Verdacht
bestätigen kann• Unsicherheit im künftigen Umgang mit den Mädchen und
Jungen• Ekel und Abscheu beim Gedanken an die
Missbrauchshandlungen• Wut auf den Täter oder die Täterin• Wut auf das Opfer, weil ich mich nun hilflos fühle• Abwehr gegen den Missbrauchsverdacht, weil Handlungsdruck
und Verantwortung für mich zu groß sind
Gefühle von …
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Tauschen Sie sich aus über die Fragen:
• Was war mir bekannt?
• Was ist mir neu?
• Was bewegt mich?
• Was ist mir nicht klar?
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Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden.
Garantenstellung gegenüber Minderjährigen:
Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen
kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den
Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang
damit. 27
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Sportorganisation
Was tun?
• Präventionskonzept erstellen und umsetzen
• Kultur der
Aufmerksamkeit schaffen
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Sportorganisation
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Mädchen und
Jungen stärken
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
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1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins
Benennung von Beauftragten
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ÜL
Sportwart/-in
Vorstand
Beauftragtem/w
Präsident/-in
Verankerung der Beauftragten
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Sportwart/-in
Vorstand
Beauftragtem/w
Präsident/-in
Verankerung der Beauftragten
Expert/-innen
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ÜL
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Sportwart/-in
Vorstand
Beauftragtem/w
Präsident/-in
Verankerung der Beauftragten
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Expert/-innen
ÜL
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Aufgaben der Beauftragten• Wissensvermittlung im Verein• Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes• Erstellung eines Verhaltensleitfadens• vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein• Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region• Beschwerde-/Interventionsmanagement
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Besprechungen
Qualifizierung
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2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen
vereinsinterne Qualifizierung
externe Qualifizierung
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Besprechungen
Qualifizierung
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
TeamarbeitElternarbeit
Verhaltensleitfaden
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3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Teamarbeit und kollegiale Beratung
Transparenz in der Elternarbeit
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
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Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: •Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen•Betreten der Umkleiden•Durchführung von Freizeitaktivitäten•Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern•Umgangsformen (angemessene Sprache etc.)
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Besprechungen
Qualifizierung
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
TeamElternarbeit
Verhaltensleitfaden
Mädchen und
Jungen stärken
Kinderrechte
Partizipation
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4. Mädchen und Jungen stärken
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Mitbestimmung und Partizipation
4242
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Besprechungen
Qualifizierung
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
TeamElternarbeit
Verhaltensleitfaden
Mädchen und
Jungen stärken
Kinderrechte
Partizipation
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
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5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex
Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept
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Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen
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Ehrenkodex Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich , neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:•Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen•Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der•anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.• Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.•Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.•Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte•Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.•Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.•Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.•Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.•Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.•Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.•Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.__________________________________ Ort, Datum Unterschrift
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Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen • Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘• Vorstellung des Präventionskonzepts• Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters
Unterstreichen der hohen Bedeutung der Prävention für den Verein
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Erweitertes FührungszeugnisEin Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach §30a Bundeszentralregistergesetz)
Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also Jugendorganisationen im Sport können das Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept nutzen.
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Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen.
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Sportorganisation
Beauftragte
Leitbild, Satzungen, Ordnungen
Sexualisierte Gewaltenttabuisieren
Wissen und Handlungs-
kompetenzen entwickeln
Besprechungen
Qualifizierung
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
TeamElternarbeit
Verhaltensleitfaden
Mädchen und
Jungen stärken
Kinderrechte
Partizipation
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Ehrenkodex
Führungszeugnis
48Konkretisierung
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5 Schritte – Interventionbei sexualisierter Gewalt im Sportverein
1. Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
2. Mit externen Fachstellen kooperieren
3. Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
4. Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren
5. Klar und sachlich kommunizieren
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Intervention – Prinzipien • Das Opfer schützen. • Ruhe bewahren. • Zuhören.• Eigene Gefühle klären.• Nicht überstürzt handeln.• Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann.• Professionelle Hilfe suchen.• Aussagen und Situationen protokollieren.• Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen.
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Hinweise auf weitere Aktivitäten des DOSB
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Sexualisierte Gewalt ist keineswegs ein Phänomen bestimmter Gesellschaftsgruppen und nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Übergriffe können Menschen jeden Alters, aller Schichten und unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeiten, mit und ohne Behinderung treffen. Mit dem Fokus auf erwachsene Sportlerinnen und Sportler engagiert sich der DOSB mit folgenden Maßnahmen:
•Aktion: Gewalt gegen Frauen – nicht mit uns! •Broschüre: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport –
Fokus Erwachsene•Qualifizierungsmodul: Gegen Sexualisiert Gewalt im Sport – Fokus Erwachsene
Weitere Informationen unter: www.aktiongegengewalt.dosb.de
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Literaturverzeichnis:Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O. www.bmbf.de/pubRD/Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011(1).pdf
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen – besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen. Berlin. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=5810.html
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main.
Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main.
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Literaturverzeichnis:Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53-105.
Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie im Internet www.wir-im-sport.de/vereine/sport-sexualisierte-gewalt/
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen sexuellen Missbrauch. Köln.
Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen.
Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: Hartmann-Tews & Rulofs (Hrsg.) , Handbuch Sport und Geschlecht, S. 150-162. Schorndorf.
The World Disability Report – Disability ’99 (1998). Genf.
Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S. 37-46.
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Herausgeber: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V.Inhalt: Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby,
Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter, Dorota Sahle
Förderhinweis: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP).
Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.
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