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www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik Februar 2005 SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Aussteuerungs- betrag Hartz IV Experimentierklausel Kinderzu- schlag Alg II Sozialgeld Arge Alg II- Zuschlag Erwerbstätigen- freibetrag Prämienarbeit Zumutbarkeit Bedürftigkeit

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SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Aussteuerungs-betrag

Hartz IV

Experimentierklausel

Kinderzu-schlag

Alg II

Sozialgeld

Arge

Alg II-Zuschlag

Erwerbstätigen-freibetrag

Prämienarbeit

Zumutbarkeit

Bedürftigkeit

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FR: Jetzt mal Hand aufs Herz: Wollen Sie auf Kosten der Arbeitslosenhilfe Geld sparen?

Schartau: «Ich sage ganz klar: (...) Es geht nicht darum, den Leuten Geld wegzunehmen, Leistungen zu kürzen und sie finanziell unter Druck zu setzen. Das wäre der falsche Weg.»

Frankfurter Rundschau 05.04.2002

SGB II – Die VorgeschichteArbeitslosenhilfe – Versprechungen

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SGB II – Die VorgeschichteArbeitslosenhilfe – Versprechungen

FR: Konkret: Wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft?

Riester: «Nein. (...) Ich habe überhaupt nicht vor, an die Arbeitslosenhilfe ranzugehen mit weniger Geld.»

Frankfurter Rundschau 04.05.2002

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SGB II – Die VorgeschichteArbeitslosenhilfe – Versprechungen

«Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung gegenüber den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Deswegen wollen wir im Rahmen der Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Absenkung der zukünftigen Leistungen auf Sozialhilfeniveau.»SPD, Erneuerung und Zusammenhalt Regierungsprogramm 2002 - 2006

«Dabei wollen wir keine Umwandlung von Arbeitslosenhilfe in Sozialhilfe, sondern ein neues Leistungssystem. Arbeitslosen-hilfebezieherInnen sollen nicht schlechter gestellt werden als bisher. Die Bezugsbedingungen der Grundsicherung sollen denen der Arbeitslosenhilfe angeglichen werden.»Bündnis 90/Die Grünen, Vierjahresprogramm 2002 - 2006

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SGB II – Das neue LeistungssystemErster Schritt zur Abschaffung der Alhi

Einkommensfreibetrag für (erwerbstätigen)

Partner sinkt um 36%

Hartz Iab 2003

Schonvermögensgrenze sinkt um mehr als 60%

Hartz Iab 2003

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SGB II – Das neue LeistungssystemDas Potenzial – Deutschland

HLU1,03 Mio.

Alg II3,44 Mio.

plus nicht erwerbsfähige Mitglieder der BG1,47 Mio. 1,06 Mio.

Alhi2,41 Mio. *

* Alhi-Bezieher + erwerbsfähige Angehörige Quelle: IAB

Alg II + Sozialgeld5,97 Mio.

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Alg II-Empfänger

01.01.2005

Zunahme der Alg II-Empfänger durch ...

SGB II – Das neue LeistungssystemDas Potenzial

Verkürzung der Rahmenfrist von 3 auf 2 Jahre für den Erwerb eines Alg-Anspruchs

Verkürzung der Rahmenfrist von 7 auf 3 Jahre für die Berechnung der Alg-Anspruchsdauer

Wegfall der Beitragspflicht von ABM - damit weniger Möglichkeiten, einen neuen Alg-Anspruch zu erwerben

Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten und damit Reduzierung der Alg-Bezugsdauer

Heraufsetzen der Altersgrenze für einen längeren Alg-Anspruch

Als Folge der Folgen: Steigende Bedeutung von Niedriglöhnen

Wichtig:Das Alg II-Potenzial ist nicht auf

Arbeitslose begrenztZum Potenzial gehören auch

NiedriglöhnerInnenHartz IV zielt auf den

Erwerbssektor !

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SGB II – Das neue LeistungssystemSanktionen

Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit und jede Pflichtarbeit

Meldeversäumnis Terminversäumnis

ärztliche / psychologische Untersuchung

Ablehnung von Arbeit etc. / fehlende Eigenbemühungen

Sanktion (für 3 Monate) Wegfall des Zuschlags sowie Kürzung der maßgeben- den RL um 10%

Sanktion (für 3 Monate) Wegfall des Zuschlags sowie Kürzung der maßgeben- den RL um 30%

Unter 25-Jährige: Keine Geldleistungen

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Regelleistung§ 20

Zuschlag§ 24

Absenkungum Zuschlag+ 30% der RL

1. Pflichtverletzung

Absenkungum zusätzlich

30% der RL

2. Pflichtverletzung

Bei wiederholter Pflichtverletzung können auch Leistungen nach §§ 21 – 23 betroffen sein

SGB II – Das neue LeistungssystemSanktionen

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Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30% kann der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in

angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) oder geldwerte Leistungen erbringen –

für den über 30% hinausgehenden Kürzungsbetrag.

Innerhalb dieses Rahmens sind Lebensmittelgutscheine auf den für Ernährung und Gesundheitspflege vorgesehenen Anteil der

Regelleistung in Höhe von 42 v.H. zu beschränken

SGB II – Das neue LeistungssystemSanktionen

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SGB II – Das neue LeistungssystemSanktionen

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38,4 %

Bekleidung und Schuhe 9,9 %

Wohnung (ohne Mietkosten), Wasser, Strom, Gas u.a. Brennstoffe

7,8 %

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

8,0 %

Gesundheitspflege 3,8 %

Verkehr 5,6 %

Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost u.ä.)

6,5 %

Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11,2 %

Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 3,0 %

Sonstige Waren und Dienstleistungen 5,8 %

Beispiel: Absenkung der RL (West) um 60% - Umfang der Aufstockung: 30%. Gegenwert der Lebensmittel-gutscheine: 345 € x 42%= 144,90 € Ernährungsanteil; davon 30% = 43,47 €.

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SGB II – Das neue LeistungssystemFazit

Die soziale Sicherung Langzeiterwerbsloser bewegt sich seit Jahresbeginn auf dem Niveau der Armenfürsorge – auf einem Niveau, das nach Auffassung des DPWV um 19% zu niedrig angesetzt ist

Das neue Zumutbarkeitsregime erzwingt von der erwerbsfähigen Armutsbevölkerung die Annahme bzw. Beibehaltung nahezu jedweder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt

Politisch zielt das SGB II auf die Ausweitung bereits bestehender und die Schaffung weiterer Niedriglohnsektoren

Wer die soziale Sicherung

für Erwerbslose senkt,

hat die Löhne im Visier

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«Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. (...) Wir haben also

einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben dafür gesorgt, dass wir bei der Zahlung von

Unterstützung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr, sehr stark in den Vordergrund stellen. (...) Und wir sind ziemlich sicher, dass das System der Veränderung am Arbeitsmarkt,

das im Grunde darauf basiert, die Menschen fit zu machen für den Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt, von ihnen aber

auch fordert, dass jede in Deutschland zumutbare Arbeit akzeptiert wird, bei Strafe der Leistungskürzung oder

ansonsten der Reduzierung erfolgreich sein wird.»Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos am 28.01.2005

SGB II – Das neue LeistungssystemFazit des Bundeskanzlers

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SGB II – Das neue LeistungssystemKernpunkte von Hartz IV

2. Statt tariflicher oder wenigstens ortsüblicher Löhne

Löhne bis zur Grenze der

Sittenwidrigkeit

3. Statt sozial-versicherungs-pflichtiger Arbeit

Pflichtarbeit in Form von

1 €-Jobs

1. Statt Lohnersatz

Nur noch Armenfürsorge

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SGB II – Das neue Leistungssystem1. Januar 2005

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SGB II – Das neue LeistungssystemFünf mal Unsinn

«In der Debatte ist bisher nicht genügend gewürdigt worden, dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger materiell deutlich besser gestellt werden und dass sie auf arbeitsmarktpolitische Instrumente zurückgreifen können, die bisher nur Arbeitslosenhilfeempfängern zugute kamen. Es gibt eine bedeutende Zahl von Arbeitslosenhilfeempfängern, die ergänzend Sozialhilfe beziehen. Deren Situation verbessert sich ebenfalls. Es ist außerdem gerade aus sozialdemokratischer Sicht eine große Errungenschaft, dass die Schwächsten - die Sozialhilfeempfänger - anders als bisher gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sein werden und dadurch die soziale Absicherung auf einem gesetzlichen Niveau und nicht auf dem deutlich niedrigeren Fürsorgeniveau erhalten. Aber auch für die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger werden sich die Eingliederungsleistungen und die Betreuung deutlich verbessern.» Klaus Brandner, FR 10.09.2004

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SGB II – Das neue LeistungssystemBehauptung und Tatsache

«Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden materiell deutlich besser gestellt.»

Kindzwischen 7 und 13 Jahren

Regelsatz (West) 192 €

Einmalige Leistungen 40 €

Summe (BSHG) 232 €

Regelleistung SGB II 207 €

Verlust 10,8%

Kindzwischen 14 und 18 Jahren

Regelsatz (West) 266 €

Einmalige Leistungen 40 €

Summe (BSHG) 306 €

Regelleistung SGB II 276 €

Verlust 9,8%

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«Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger werden materiell deutlich besser gestellt.»

SGB II – Das neue LeistungssystemBehauptung und Tatsache

Richtig ist: Das Schonvermögen für z.B. einen

50-jährigen Sozialhilfeempfänger stieg zum 01.01.2005 von bisher

1.279 €auf

10.000 €

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SGB II – Das neue LeistungssystemBehauptung und Tatsache

«Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger können auf arbeitsmarktpolitische Instrumente zurückgreifen.

Aber auch für die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger werden sich die Eingliederungsleistungen und die Betreuung

deutlich verbessern»

Bei sämtlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des SGB II handelt es sich um

reine Ermessensleistungen – ohne jeden Rechtsanspruch

Das alles wäre auch ohne

Abschaffung der Alhi m

öglich

gewesen !

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SGB II – Das neue LeistungssystemBehauptung und Tatsache

«Es gibt eine bedeutende Zahl von Arbeitslosenhilfeempfängern, die ergänzend Sozialhilfe beziehen. Deren Situation verbessert sich ebenfalls.»

Über 90% der Alhi-BezieherInnen kamen ohne SoHi ausSie verlieren ab 2005 zum Teil dramatisch

Alhi mit aufstockender

SoHi

Alhi ohne aufstockende

SoHi

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SGB II – Das neue LeistungssystemBehauptung und Tatsache

«Es ist außerdem gerade aus sozialdemokratischer Sicht eine große Errungenschaft, dass die Schwächsten - die

Sozialhilfeempfänger - anders als bisher gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert sein werden und dadurch die soziale Absicherung auf einem gesetzlichen

Niveau und nicht auf dem deutlich niedrigeren Fürsorgeniveau erhalten.»

An der Versorgung im Krankheitsfall ändert sich materiell nichts – auch bisher erhielten

SoHi-Empfänger alle medizinisch notwendigen Leistungen

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«Wer steuerfinanzierte Transferleistungen bezieht - also

Arbeitslosenhilfe, bald Arbeitslosengeld II -, dem ist

auch zuzumuten, etwas für die Allgemeinheit zu tun.»

Schröder 16.09.2004

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SGB II – Das neue LeistungssystemArbeitsgelegenheiten im Rahmen des SGB II

Rangfolge des § 16 SGB II

• in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

• für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis

• für im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten in einem Sozialrechtsverhältnis

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SGB II – Das neue LeistungssystemBeschäftigungsangebote – Stadt Bremen 2005

Ein-Euro-Jobs 4.230

Sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten

50

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ca. 500

Sonstige Fördermöglichkeiten zur direkten Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt 1

1.130

1 v.a. Einstiegsgeld, Eingliederungszuschüsse

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Unter 25-Jährige: keine

Geldleistungen

Bis 30% unter ortsüblichem

LohnHartz IV

Hartz IV

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Viele Langzeitarbeitslose wollen etwas Sinnvolles tun – Beweis: Sie bemühen sich selbst aktiv um 1-€-Jobs

Gerade im sozialen Bereich ist den dort Beschäftigten jede Entlastung, jede helfende Hand willkommen

Schlussfolgerung: Nichts liegt vernünftiger Weise näher, als beides zusammen zu bringen

Sichtweisen I

1-€-Jobs sind ein Segen für alle Beteiligten

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Diejenigen Erwerbslosen, die sich aktiv um 1-€-Jobs bewerben, brauchen sie idR nicht. Die große Nachfrage seitens Erwerbsloser bestätigt vielmehr deren extreme Arbeitsbereitschaft und damit die Überflüssigkeit eines Instruments, das primär der Überprüfung der Arbeitswilligkeit und zur Abschreckung dient

Schon aus Gründen politischen Anstandes sollte die Nachfrage Erwerbsloser nach Arbeit ohne Lohn, als das bezeichnet werden, was sie ist: Ausdruck des massenhaften sozialen und psychischen Elends von Erwerbslosen und Ausdruck des eklatanten Mangels an vernünftigen arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Angeboten und Perspektiven für diesen Personenkreis

Sichtweisen II

1. Gruppe:Wunsch nach unbezahlter Arbeit

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Sichtweisen II

2. Gruppe:Hilfe zur Arbeit

Diejenigen, die 1-€-Jobs im ursprünglichen Sinne der Hilfe zur Arbeit bräuchten, sind idR für die Auftragnehmer «unbrauchbar», weil • zu betreuungs-, • zu anleitungs- und damit • zu kostenintensiv

Im übrigen hatte die alte Hilfe zur Arbeit des BSHG einen weitgehend funktionstüchtigen Arbeitsmarkt zur Voraussetzung – dies ist heute genau nicht der Fall

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Sichtweisen II

3. Gruppe:Pflichtarbeit ist würdelose Arbeit

Diejenigen schließlich, die die 1-€-Jobs als würdelos empfinden und ablehnen, riskieren Sanktionen – für die Auftragnehmer sind sie idR eher eine Belastung. Denn die im Einzelfall erforderliche «Willigkeit» der 1-€-Jobber kollidiert mit dem Zwangscharakter, der den 1-€-Jobs im Kontext des SGB II zugewiesen ist.

Genau dieser Personenkreis aber ist es, auf den § 16 III SGB II im Kern zielt

«Wer steuerfinanzierte Transferleistungen bezieht - also Arbeitslosenhilfe, bald Arbeitslosengeld II -, dem ist auch

zuzumuten, etwas für die Allgemeinheit zu tun.»Gerhard Schröder, 16.09.2004

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Fazit

1. These – Keine «in»-Perspektive

Pflichtarbeit bietet keinerlei Integrationsperspektive in reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt – im Gegenteil: nicht

die stückweise Überwindung, sondern die ausdrückliche Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit ist konstitutives Merkmal

von Pflichtarbeit (verglichen etwa mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, ABM oder auch Minijobs)

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Fazit

2. These – Arbeitsplatzabbau und Lohndrückerei

1-€-Jobs führen zu Lohndrückerei und Arbeitsplatzabbau. Strukturell verbessern sich die Arbeitsbedingungen der Stammkräfte durch die

«helfenden Billig-Hände» gerade nicht – im Gegenteil: Die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich perspektivisch, da irgend

wann der Punkt erreicht ist, von dem an der Betrieb ohne 1-€-Jobber nicht mehr verantwortbar aufrecht erhalten werden kann. Zudem gilt: Der Raum für die formal erforderliche «Zusätzlichkeit» wird durch jede Runde des Sozial- und Arbeitsplatzabbaus größer.

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Fazit

3. These –Anbieter werden willige Vollstrecker

Pflichtarbeiter bereinigen die Arbeitslosen-Statistik – dies ist gegenwärtig das Hauptmotiv für die 1-€-Job-Offensive. – Kein

Wunder also, dass die potenziellen Anbieter z. Zt. noch weitgehend die freie Auswahl bezüglich der Person der Erwerbslosen haben.

Sobald aber eine ausreichende Zahl von Plätzen geschaffen ist und die betrieblichen Strukturen (gerade im sozialen Bereich) auf

kontinuierlichen Nachschub von 1-€-Kräften eingestellt sind, wird sich das Blatt sehr schnell wenden: Viele Anbieter dieser Jobs

werden zu Bütteln des Kerns der Hartz IV-Politik – zu Vollstreckern der sanktionierenden und «vertreibenden Hilfe» des SGB II

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Fazit

4. These –Erwerbsarbeit soll billiger werden

Für Pflichtarbeiter gelten weder individuelles noch kollektives Arbeitsrecht.

Pflichtarbeiter sind Arbeiter ohne Arbeitnehmerrechte.Zumutbarkeit, Pflichtarbeit und die latente Sanktionsdrohung

dienen ordnungspolitisch nur einem einzigen Ziel: dem Brechen der letzten noch vorhandenen Ansprüche

Erwerbsloser – wie auch Erwerbstätiger – gegenüber dem Wert und gegenüber der Würde von Arbeit

Damit aber zielt die Logik des SGB II unmittelbar auf

den allgemeinen Arbeitsmarkt – also weit über

den Einsatzbereich der 1-€-Jobber hinaus.

Die Genügsamkeit zur Hinnahme ungünstigerer

Arbeitsbedingungen wird noch einmal deutlich

erhöht – bei Erwerbslosen wie auch bei

Beschäftigten

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Alg II-Potenzial

Kombilohn: Erwerbseinkommen + Alg II

Ausweitung der Niedriglohnsektoren

Die Arbeitsbedingungen auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt kommen gewaltig

unter Druck