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NÖ. Pflichtschulen

Zusätzliche pädagogische Dienste

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Logopädie

Feststellung des BedarfsEinteilung durch BSIUnterricht für 1-2 Kinder pro Einheit während des RegelunterrichtsUnterricht durch ausgebildete Sprachheillehrer

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Legasthenie

Feststellung des Bedarfs (Test)Einteilung durch DirektionUnterricht in Kursform oder in den Unterricht integriertUnterricht durch Lehrer, die diese Zusatzausbildung haben

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Stützstunden

für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der VS oder in der HSnormalerweise nur in Deutsch, Englisch, Mathematik2 – 6 Stunden pro WocheUnterricht meist durch ASO-Lehrer

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Beratungslehrerbesonders ausgebildete Lehrer für Krisensituationen in der Schule (verhaltensauffällige Schüler) 1-2 Lehrer pro BezirkBeratungslehrer haben an ihrer Schule einen fixen Stundenplan, der kann aber jederzeit bei Bedarf geändert werdenDirektion fordert beim Bezirksschulrat den Lehrer anBeratungsgespräch zur Konfliktlösung in der SchuleBeiziehung anderer päd. Dienste bei Bedarf

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MediatorenIdealfall: An jeder Schule ein ausgebildeter Mediator

Arbeit innerhalb der Lehrverpflichtung oder gegen Honorar außerhalb des Unterrichts

Vermittlung bei Konflikten in der Schule

Arbeiten mit Lehrern, Eltern und Schülern

Beiziehung anderer päd. Dienste

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Ergotherapeuten

Schulung der Motorik bei Behinderung

Bezahlung zum Teil über Krankenschein

Zuschüsse von Sozialeinrichtungen

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Religionslehrer

Lehrer für Textiles Werken

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Schulärztlicher Dienst

Jährliche Untersuchung der Schüler

Durchführung von Schutzimpfungen

Referate zu medizinischenThemen

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Jugendamt

Betreuung von Schülern aus Problemfamilien

Zusammenarbeit mit der Schule bei Krisenfällen

Finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen für sozial schwache Familien

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NÖ. Pflichtschulen

Schulübergreifende Verwendung der Lehrpersonen

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Jeder NÖ. Lehrer im Dienst hat eine Stammschule

Manche Lehrer unterrichten auch an anderen Schulen

(Sprengelschulen)

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Stammschule des Lehrers:

Zuständig für:

alle Personalangelegenheiten

die Erfüllung der Lehrverpflichtung

Teilnahme des Lehrers an den Schulkonferenzen

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Sprengelschule des Lehrers:

Zuständig für:

Einteilung der Unterrichtsstunden des Lehrers

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Unterricht an mehreren Schulen

Religionslehrer

Lehrer für Textiles Werken

Lehrer in der Personalreserve

Literarische Lehrer, die an der Stammschule zu wenig Stunden haben

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Unterricht an mehreren Schulen

Einsatz auch in verschiedenen Schularten möglich

z.B: Stammschule HS – 15 Stunden 6 zusätzliche Stunden in der VS oder in der ASOLehrverpflichtung = 21 Stunden

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Unterricht an mehreren Schulen

Vorlage einer Reiserechnung am Ende des Monats in der Direktion der Stammschule ( Die Kilometer werden immer von der Stammschule ausgehend gerechnet) Die Fahrt erfolgt normalerweise mit dem eigenen PKW

Bezahlt wird das amtlich festgesetzte Kilometergeld (derzeit € 0,42 pro km)