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Ausgewiesene Bilanzierungsprobleme im Ländervergleich

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Übersicht Einführung DoppikLand Doppik eingeführt?

Baden-Württemberg (Universität Heidelberg) X

Bayern - (TU München im Innenverhältnis)

Berlin - (HTW Berlin im Pilotprojekt)

Brandenburg (Europa-Universität Viadrina) X

Bremen (Universität Bremen) X

Hamburg (Bilanzierungsrichtlinie BWF) X

Hessen X

Mecklenburg-Vorpommern -

Niedersachsen (Bilanzierungsrichtlinie MWK) X

Nordrhein-Westfalen (Bewertungsrichtlinie MIWFT) ,FH Dortmund) X

Rheinland-Pfalz X

Saarland (Universität des Saarlandes) X

Sachsen (Rahmenhandbuch Neue Hochschulsteuerung in Sachsen) X

Sachsen-Anhalt ab 2011 Modellprojekte

Schleswig-Holstein -

Thüringen (Rahmenhandbuch zur Einführung der kaufm. Buchführung) X

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Fragebogen1. Wird das Anlagevermögen nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert? 

2. Wird das Anlagevermögen vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen? 

3. Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksbestände / immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert? 

4. Werden Immobilien bilanziert? Wenn ja, wie werden diese bewertet? 5. Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt? 6. Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die Landeskasse bilanziert? 

7. Wie ist das Eigenkapital gegliedert? 8. Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen?  9. Wie werden Pensionsrückstellungen bewertet? 10. Wird für Pensionsrückstellungen eine Ausgleichsforderung gegenüber dem Land bilanziert? 

11. Wie wird Projektförderung bilanziert? 12. Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV? 

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Frage 1Land Wird das AV nach juristischem oder wirtschaftlichem Eigentum bilanziert?

Baden-Württemberg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen ist gesondert zu bilanzieren)

Brandenburg juristisches Eigentum (Stiftungsuniversität)

Bremen wirtschaftliches Eigentum

Hamburg wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden besteht hier aus Reihe von rechtlich unselbstständigen Stiftungen)

Niedersachsen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten)

Nordrhein-Westfalen wirtschaftliches Eigentum (Körperschaftsvermögen kann gebildet werden, ist jedoch getrennt vom Vermögen der Einrichtung als Landesbetrieb zu verwalten)

Saarland wirtschaftliches Eigentum

Sachsen wirtschaftliches Eigentum

Thüringen wirtschaftliches Eigentum

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Frage 2Land Wird das AV vollständig oder teilweise durch Sonderposten ausgeglichen?

Baden-Württemberg Passivseite Sonderposten für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen

Brandenburg Passivseite B. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Bremen mobile AV wird durch Sonderposten ausgeglichen, immobile AV durch Gegenposten (hier: „Dotationskapital“)

Hamburg Passivseite B. Sonderposten Sonderposten für Investitionszuschüsse

Niedersachsen Passivseite Sonderposten für Investitionszuschüsse

Nordrhein-Westfalen Passivseite B. Sonderposten Sonderposten für Investitionszuschüsse

Saarland Passivseite B. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Sachsen Passivseite B. Sonderposten 1. Sonderposten für Investitionszuschüsse; 2. Sonderposten für Schenkungen

Thüringen Passivseite A. Eigenkapital IV. Sonderposten (für Investitionszuschüsse und –zuweisungen)

- bezieht sich auf das durch Landeszuschuss finanzierte AV

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Frage 3Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert?

Baden-Württemberg

Kunstschätze: vor 01.01.2003 angeschafft: nicht bilanziert; nach 01.01.2003 angeschafft: als „werthaltige Gegenstände und Sammlung“ mit AHK bilanziert;

Bibliotheksbestände: AHK (lineare Abschreibung: Lehrbücher – ND 4 Jahre, sonst. Bestände – ND 10 Jahre);

immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)

Brandenburg keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen zu 30% aktiviert;

immat.VG: kein Ansatz (Kauf direkt als Aufwand gebucht)

Bremen keine Kunstschätze & Bibliotheksbestände; immat. VG zu AHK (korrigiert um Abschreibungen)

Hamburg Kunstschätze: Anschaffungskosten, ND = 80 Jahre (jedoch individuell festlegbar);Bibliotheksbestände: Gruppenbewertung (gesamter Bestand = ein VG); Einzelstücke von

herausragendem Wert zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten (ohne Abschreibung) bewertet;immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)

Niedersachsen Kunstschätze: keine Bilanzierung; Bibliotheksbestände: Wertermittlung auf Grundlage der in den vergangenen 10 Jahren angeschafften Periodika; Aktivseite II. Sachanlagen 3. andere Anlagen,

BGA; immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)

Nordrhein-Westfalen

Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind

wertvolle Bücher;immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)

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Frage 3Land Wie werden Kunstschätze / Bibliotheksgegenstände / immaterielle VG bilanziert?

Saarland keine Kunstschätze; Bibliotheksbestände: als Sachgesamtheit mit den getätigten Aufwendungen der vergangenen 10 Jahre bewertet;

immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)

Sachsen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung); Bibliotheksbestände: Festwertverfahren (§ 240 HGB), AHK der vergangenen 6 Jahre zugrunde gelegt und als Restzeitwert zu 50% bilanziert, ausgenommen sind

wertvolle Bücher;immat. VG: AHK (lineare Abschreibung)

Thüringen Kunstschätze: AHK (keine Abschreibung), kein AHK ermittelbar Bewertung zu € 1,-;Bibliotheksgegenstände: unter BGA bilanziert, Festwertverfahren (§ 240 HGB), Grundlage: Ausgaben

2004-2009;immat. VG: AHK (korrigiert um Abschreibungen)

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Frage 4Land Wie werden Immobilien bilanziert und bewertet?

Baden-Württemberg kein Ausweis

Brandenburg Grundstücke & Gebäude gehören Universität, werden bilanziert und per Sachwertverfahren bewertet

Bremen neue Gebäude: AHK; vorhandene Gebäude: Restbuchwerte

Hamburg Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Hamburg; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert

Niedersachsen Grundstücke & Gebäude verbleiben im Vermögen des Landes Niedersachsen; aus Hochschulmitteln finanziert: mit AHK bewertet und im AV bilanziert

Nordrhein-Westfalen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach

Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren)

Saarland Grundstücke & Gebäude werden im AV bilanziert und mittels Sachwertverfahren zu Zeitwerten (Stichtag: 01.01.2004) bewertet; unterlassene Instandhaltung Wert mindernd

berücksichtigt; Abschreibung in Abhängigkeit von voraussichtlicher ND

Sachsen Grundstücke & Gebäude (wenn Universität juristischer Eigentümer): AHK (Abschreibung wenn möglich), Grundstücke nach Vergleichwertverfahren bewertet, Gebäude nach

Ertragswertverfahren bewertet (wenn möglich, andernfalls Sachwertverfahren)

Thüringen Grundstücke & Gebäude als wirtschaftlicher Eigentümer bilanziert, Grundstücke nach Bodenrichtwert bewertet, Gebäude gem. modifizierten Kostenrichtwertverfahren (lineare

Abschreibung)

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Frage 5Land Wie wird die Auftragsforschung in der Bilanz dargestellt?

Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen 2. Unfertige Leistungen (Bewertung nach Niederstwertprinzip zu Material- und Fertigungseinzelkosten); erhaltene Gelder: Passivseite

D. Verbindlichkeiten 3. Erhaltene Anzahlungen (zum Nennwert bilanziert)

Brandenburg keine Darstellung (wird wie Drittmittelprojekt gewertet)

Bremen Auftragsforschung = „unfertige Leistungen“, erhaltene Gelder = „erhaltene Anzahlungen“

Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen

Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen

Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip)

Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. Unfertige Leistungen (Bewertung: angefallene Herstellungskosten)

Sachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Leistungen (Bewertung: strenges Niederstwertprinzip)

Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen I. Vorräte 2. unfertige Erzeugnisse & Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse & Leistungen

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Frage 6Land Werden eigene flüssige Mittel in der Bilanz dargestellt oder werden Forderungen an die

Landeskasse bilanziert?

Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG Forderungen gegen das Land Baden-Württemberg

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und der Landesoberkasse

Brandenburg generell: Kasse & Bundesbankguthaben; spezielle Fälle (Sonderzuwendungen: Zielvereinbarung, Baumaßnahmen über mehrere Jahre) als Forderungen an Landeskasse

Bremen Forderungen an die Landeshauptkasse Bremen, geringer Kassenbestand = „liquide Mittel“

Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen a) Forderungen gegen die FHH

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben

Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Nordrhein-Westfalen Aktivseite B. Umlaufvermögen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Sachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (Situation in Thüringen nicht einheitlich: Bspw. verfügt FSU Jena

über eigene Konten, welches jedoch Liquiditätsmanagementsystem des Landes unterliegt. FH Jena besitzt keine eigenen Konten.)

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Frage 7Land Wie ist das Eigenkapital gegliedert?

Baden-Württemberg Passivseite A. Eigenkapital I. Basiskapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn

Brandenburg Passivseite A. Eigenkapital I. Stiftungskapital 1. Grundstücksvermögen; 2. Stiftungssonderposten; 3. sonstiges Stiftungsvermögen

II. Mittelvortrag

Bremen neg. EK aus Eröffnungsbilanz; + Dotationskapital; + Vorträge auf neue Rechnung (Ergebnisse der Vorjahre); +/- Bilanzgewinn / Bilanzverlust (lfd. Jahr)

Hamburg Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Gewinn- / Verlustvortrag; V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag

Niedersachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Gewinnrücklagen 1. Rücklage gem. § 49 (1) Nr. 2 NHG; 2. Sonderrücklagen; 3. Rücklage gem. § 11 NHG III. Bilanzgewinn

Nordrhein-Westfalen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition II. Kapitalrücklagen III. Rücklagen IV. Gewinn- /Verlustvortrag V. Jahresüberschuss / -fehlbetrag

Saarland Passivseite A. Eigenkapital I. Festgesetztes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Zweckgebundene Rücklage für Zusagen aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen; IV.

Gewinnrücklage; V. Bilanzgewinn / -verlust

Sachsen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Kapitalrücklagen; III. Gewinnrücklagen; IV. Bilanzgewinn / -verlust

Thüringen Passivseite A. Eigenkapital I. Nettoposition; II. Rücklagen; III. Jahresergebnis; IV. Sonderposten

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Frage 8Land Werden Pensionsrückstellungen ausgewiesen?

Baden-Württemberg kein Ausweis (nur Rückstellungen für Altersteilzeit)

Brandenburg kein Ausweis

Bremen kein Ausweis

Hamburg kein Ausweis

Niedersachsen kein Ausweis

Nordrhein-Westfalen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung

mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches

Saarland kein Ausweis

Sachsen Ausweis nur wenn Pensionsverpflichtung (derzeit nicht der Fall), Passivseite C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; Bewertung

mit dem versicherungsmathematischen Barwert des bis zum Stichtag erworbenen Versorgungsanspruches

Thüringen saldierter Ausweis (analog § 246 (2) Satz 2 HGB) mit Erläuterung im Anhang

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Frage 11Land Wie wird Projektförderung bilanziert?

Baden-Württemberg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 1. Forderungen aus Drittmitteln

Passivseite D. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Drittmitteln

Brandenburg als Drittmittel in 3 Positionen der Passivseite aufgeteilt: Zustiftungen (EK); geleistete Anzahlungen für Projekte; passive RAP

Bremen Ermittlung Differenzbetrag Einnahmen – Ausgaben = „sonst. Forderungen / Verbindlichkeiten“

Hamburg Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 1. Forderungen aus Transferleistungen

Passivseite D. Verbindlichkeiten 3. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

Niedersachsen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber

Passivseite D. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber

Nordrhein-Westfalen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite B.

Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG

Saarland Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber

Passivseite D. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten gegen andere Zuschussgeber

Sachsen Abgrenzung vereinnahmten Erträge in Abhängigkeit der projektbezogenen Aufwendungen Erträge höher: Passivseite D. Verbindlichkeiten; Aufwendungen höher: Aktivseite

Umlaufvermögen II. Forderungen und sonst. VG

Thüringen Aktivseite B. Umlaufvermögen II. Forderungen und sonstige VG 3. Forderungen gegen andere Zuschussgeber

Passivseite C. Verbindlichkeiten 2. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen

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Frage 12Land Wie ist der Ausweis des Landeszuschusses in der GuV?

Baden-Württemberg

1. Erträge aus Zuweisungen und Erlösen aus eigenen Leistungen Erträge aus Landeszuschuss

Brandenburg verschiedene Ertragskonten

Bremen „sonstige betriebliche Erträge“

Hamburg 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) der FHH aus Sondermitteln

Niedersachsen 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln

2. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes Niedersachsen aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes Niedersachsen aus Sondermitteln

Nordrhein-Westfalen

1. Erträge aus Zuschüssen für den laufenden Betrieb;2. Sonstige Zuweisungen

Saarland 1. Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen für laufende Aufwendungen a) des Landes aus Mitteln des Erfolgsplanes; b) des Landes aus Erstattungen für den Versorgungsaufwand; c) des

Landes aus Sondermitteln2. Erträge aus Zuweisungen und Erstattungen zur Finanzierung von Investitionen a) des Landes

aus Mitteln des Finanzplans; b) des Landes aus Sondermitteln

Sachsen 1. Allgemeine Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes;2. Sonstige Erträge aus Zuschüssen und Zuweisungen des Landes

Thüringen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen des Freistaates Thüringen