26
www.Ihr- Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die Bearbeitung dieser Folien ersetzen natürlich nicht die Ausbildung zum Ersthelfer, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Erste Hilfe im Betrieb

Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz

Teil eins- Allgemeiner Teil

Die Bearbeitung dieser Folien ersetzen natürlich nicht die Ausbildung zum Ersthelfer, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Page 2: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Erste Hilfe – Was ist das?

Erste Hilfe beinhaltet alle Maßnahmen, die ein Laie durchführen kann, damit sich der Gesundheitszustand eines Verletzten oder Erkrankten bis zum Eintreffen profesioneller Hilfe nicht verschlechtert

Dazu gehört beispielsweise auch:● Selbst- und Drittschutz● Retten aus akuter Gefahr● Lebensrettende Maßnahmen (Beatmung, Blutstillung, Herzmassage..)● Korrekte Lagerung● Notruf an den Rettungsdienst● Zuwendung und Trost

Page 3: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Wichtige Grundregeln im Notfall

● Unbedingt: Ruhe bewahren !

● Vor Rettungsversuchen: Auf Eigen- und Drittschutz achten (z.B. Strom- oder Gefahrstoffunfälle)

● Unfall melden! Telefonnummer 112 bundesweit

Page 4: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist ● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der profesionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 5: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist ● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 6: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist

Nicht blindlings zur Unfallstelle eilen. Denken Sie daran Ihre eigene Gesundheit zu schützen und achten Sie auf die Gefahren, die dem oder den Unfallopfern zum Verhängnis wurde:

Giftige Gase in der Atemluft (Geruch, offensichtlich schlecht belüftete Fundstelle, bereits bei Annäherung kein Hinweis auf wesentliche Verletzung). Keine elektrische Schalter betätigen (wegen Gefahr der Funkenbildung), für Belüftung sorgen. Feuerwehr notwendig wg. Atemschutz!

Stromunfall ( Sichtbare Kabel, Achtung bei Verdacht auf Hochspannungskabel wegen der Gefahr des Lichtbogens ohne direkten Kontakt mit der stromführenden Leitung)

Page 7: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 8: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Absichern des Unfallortes

Insbesondere bei Autounfällen ist in unübersichtlichen Situationen eine Absicherung der Unfallstelle unerlässlich um Folgeunfälle zu vermeiden.

Page 9: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 10: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Entfernen des Opfers aus der Gefahrenzone

Sofern für Opfer und /oder Helfer am Fundort (Gase, Feuer...)

Gefahren ergeben, muß zunächst das Opfer an einen sicheren Ort

verbracht werden.

Zum Transport hat sich, sofern eine Trage nicht akut zur Verfügung steht,

der sogenannte „Rautek-Griff“ bewährt.

Hierbei wird ein Unterarm des Opfers auf seinen Brustkorb gelegt, der

Helfer greift unter den Achseln des Opfers durch und kann auf diese

Weise rückwärtsgehend, das Opfer in Sicherheit bringen.

Page 11: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 12: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Melden des Unfalls oder Organisation der Meldung

Wer meldet? Name des Unternehmens und Ihr NameWo geschah der Unfall? Möglichst genaue OrtsbeschreibungWas ist geschehen? Kurze Beschreibung der SituationWieviel Betroffene? Welche Verletzung/Erkrankung? Beschreiben was man sieht. Ist der Zustand vermutlich lebensbedrohlich?

Wenn Sie den Bericht abgegeben haben, legen Sie bitte nicht

sofort auf, um Rückfragen zu ermöglichen !!!

Page 13: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?

● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 14: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Voraussetzungen für erfolgreiche Wiederbelebungsmaßnahmen

1. Einer gibt das Kommando und behält den Überblick.

2. Platz schaffen wenn möglich, evt. den Betroffenen an einen (nahen) Ort bringen um guten Zugang zu ihm zu haben.

4. Lagerung des Betroffenen auf einer harten Unterlage (=Boden).

3. Wiederbeleben ist körperlich anstrengend. Wenn möglich und nötig für regelmäßige Ablösung der Helfer sorgen.

Page 15: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Versorgen des/der Opfer

Kontrolle der Atmung

Kein BewustseinVorhandene Atmung:Bei Bewustlosigkeit mit Atmung-- stabile Seitenlage

Kontrolle des BewustseinsVorhandenes Bewustsein:Versorgung von VerletzungenVorbeugung von einem Schock

Kontrolle des Kreislaufs

Keine AtmungVorhandener Puls aber keine Atmung: Beatmung oder Atemspende

Kein Puls

Fehlender Puls: Herz-Lungen-Wiederbelebung

Page 16: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Erkennen von AtemstillstandBei Bewusstlosen zunächst den Mund öffnen um eventuell vorhandeneFremdkörper zu entfernen. Den Kopf vorsichtig nachhinten überstrecken (um die Luftröhre freizuhalten)

danach:

Bei vorhandener Atmung:

Bewustlose Personen in stabile Seitenlage bringen und den Zustand(Kreislauf und Atmung) weiter beobachten, nicht alleine lassen !

Auf Brustkorbbewegungen und Atemgeräusche achten, evt. die Wange über den Mund des Opfershalten um die Ausatemluft zu spüren

Page 17: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Stabile Seitenlage

Seitlich neben den Verunfallten knien,Arm der näheren Seite etwas unterden Körper schieben, Bein der näheren Seite aufstellen (ca 90 ° im Kniegelenk) und den ganzen Körper auf die eigene Seite drehen. Den unter dem Körper liegenden Arm vorsichtig nach hinten ziehen, denKopf etwas überstrecken und auf denHandrücken der zweiten Hand legen.

Page 18: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

AtemspendeSofern kein Beatmungsbeutel vorhanden ist, erfolgt die Atemspende Mund zu Nase.

Dabei wird der Kopf überstreckt, die Nase mit dem Mund vollständig umschlossen und die Luft eingeblasen. Kontrolle der Brustkorbbewegung, um erkennen zu können, dass die Luft in die Lunge und nicht in den Magen gelangt.Das Gesicht zwischen den Atemspenden abwenden um frische Luft einzuatmen.

Page 19: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Erkennen des Kreislaufstillstandes

Die Tätigkeit des Herzens ist an der Pulswelle zu erkennen.

Den Puls kann man besonders gut am Hals (neben dem Kehlkopf), am Handgelenk (Wenn man von der Daumenseite kommend über das Handgelenk gerade auf den Unterarm rutscht,genau neben dem Speichenknochen) oder in der Leistenbeuge (etwa in der Mitte) spüren.

Ist bei Bewustlosen kein Puls zu spüren muß mit der Herzdruckmassage und der Atemspende

begonnen werden !

Page 20: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Atemspende/HerzdruckmassageBetroffenen auf harte Unterlage legen

Oberkörper weitgehend freimachen

Versuch des sog. “praecordialen Faustschlages”; kurzer, heftiger Fausthieb auf die linke untereBrustseite um mögliche Rhythmusstörungen zu unterbrechen

Druckpunkt suchen (ca 2 Querfingerüber dem Rippenwinkel)

Ca 4-5 cm den Brustkorb mit überein-ander gelegten Händen eindrücken

Bei einem Helfer: 2 Atemspenden zu Beginn, dann 15 Herzdruckmassage gefolgt von einer Atemspende im Wechsel

Page 21: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Atemspende/HerzdruckmassageBei der Zweihelfer Methode ist das Verhältniss Herzdruck zu Beatmung auch 15 zu 1, aber die beiden Phasen können mehr ineinander übergehen und damit effektiver wirken.

Page 22: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der profesionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 23: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen

Auch wenn Sie keine weiteren Maßnahmen

für die Opfer leisten können, lassen Sie diese

nicht allein, wenden Sie sich ihnen zu,

versuchen Sie beruhigend auf sie einzuwirken,

ihnen Mut und Trost zu geben.

Page 24: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Ein Unfall ist passiert, was ist zu tun?● Überprüfen, ob Eigen- oder Drittschutz notwendig ist (Stromunfälle, Gase,Feuer)

● Evt. Absichern des Unfallortes

● Entfernen der Verunfallten aus der akuten Gefahrenzone

● Wenn möglich: melden des Unfalls oder Meldung organisieren.

● Versorgen des/der Opfer

● Zuspruch und Beistand für die Opfer, diese nicht allein lassen.

● Begleitende Maßnahmen: Einweisen der professionellen Helfer und Schutz der Opfer vor Schaulustigen

Page 25: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Begleitende Maßnahmen

Sorgen Sie dafür, dass die professionellen Helfer schnell undohne Umwege die Unfallstelle erreichen (Einweisen!)

Leider ist die Unsitte nach wie vor verbreitet, dass Schaulustigedie Opfer bedrängen oder die Rettungsmaßnahmen behindern. Dies muß verhindert werden!

Page 26: Www.Ihr-Betriebsarzt.net Dr.H.Arnold Erste Hilfe im Betrieb Zur Unterweisung der Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz Teil eins- Allgemeiner Teil Die

www.Ihr-Betriebsarzt.netDr.H.Arnold

Spezielle Krankheitsbilder

Spezielle Krankheitbilder und deren Erste Hilfe Maßnahmen werden im Teil Zwei der Foliensammlung„Erste Hilfe im Betrieb“ dargestellt.

...