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Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer Zehn Jahre Globaler Wissenstransfer Projekte und Forschung 2002 - 2012

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Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer

Zehn Jahre Globaler Wissenstransfer

Projekte und Forschung

2002 - 2012

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Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer

Zehn Jahre

Globaler Wissenstransfer

Projekte und Forschung

2002 - 2012

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© Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, Dr. Daniel Gruss, Dr. Tilmann J. Röder

Im Neuenheimer Feld 535; 69120 Heidelberg;

Tel: +49 (0)6221 482 410; Fax: +49 (0) 6221 482-288

http://www.mpil.de/red/transfer

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Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG ..........................................................................................................5

B. DIE GRUNDIDEE...................................................................................................7

C. SUDAN ...................................................................................................................10

1. Hintergrund ...............................................................................................10

2. Aktivitäten..................................................................................................10

a. Verfassungsberatung ............................................................................10

b. Beratung bei der Gesetzgebung ............................................................15

c. Beratung sudanesischer Institutionen ..................................................16

d. Fortbildungsprogramme für sudanesische Juristen ..............................17

e. Heidelberger Darfur-Dialog..................................................................26

3. Weitere Planung ........................................................................................29

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................29

a. Handbücher und Unterrichtmaterialien...............................................30

b. Publikationen ........................................................................................30

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten .............................................33

D. SÜDSUDAN..........................................................................................................34

1. Hintergrund ...............................................................................................34

2. Aktivitäten..................................................................................................35

a. Treffen hochrangiger Rechtsexperten zur Verfassungsordnung

im Südsudan .........................................................................................35

b. Workshops für die National Legislative Assembly ...............................37

c. Teilnahme am „Speakers Forum“ .........................................................39

3. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................39

E. MONGOLEI ...........................................................................................................41

F. AFGHANISTAN....................................................................................................42

1. Hintergrund ...............................................................................................42

2. Aktivitäten..................................................................................................43

a. Fortbildungsprogramme für Juristen insb. in Provinzen .....................44

b. Ausbildung des Justiznachwuchses ......................................................47

c. Grundlagen des Verwaltungsrechts in Afghanistan ............................49

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d. Förderung der Jurafakultäten und von Doktoranden ...........................53

e. Weitere Ausbildungsprogramme ..........................................................54

3. Weitere Planung ........................................................................................55

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................56

a. Handbücher und Unterrichtsmaterialien .............................................56

b. Publikationen ........................................................................................58

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten .............................................59

G. SOMALIA ..............................................................................................................61

1. Hintergrund ...............................................................................................61

2. Aktivitäten..................................................................................................63

a. Symposium zum Föderalismus und anderen Arten der

Dezentralisierung .................................................................................63

b. Fortbildung der Mitglieder der IFCC ...................................................64

c. Besuch des somalischen Ministers für Verfassung und

föderale Angelegenheiten ......................................................................67

d. Arbeitstreffen von Mitgliedern der IFCC, der PCC und des MCFA ...68

e. Symposium zum islamischen Recht in Verfassungen

muslimischer Länder.............................................................................68

f. Kooperation mit UNDP Somalia und UNPOS....................................70

3. Weitere Planung ........................................................................................71

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................73

a. Handbücher...........................................................................................73

b. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten .............................................74

H. ISTGH-PROJEKT .................................................................................................75

1. Hintergrund ...............................................................................................75

2. Aktivitäten..................................................................................................75

I. IRAK .........................................................................................................................78

1. Hintergrund ...............................................................................................78

2. Aktivitäten..................................................................................................78

a. Verfassungskolloquien in Heidelberg....................................................78

b. Seminare für Richter und anderen Juristen..........................................80

c. Rechtsstaatskonferenzen in Erbil ..........................................................82

d. Weitere Aktivitäten...............................................................................84

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e. Zusammenfassung................................................................................84

3. Weitere Planung ........................................................................................85

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................86

a. Handbücher und Gesetzessammlungen................................................86

b. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten .............................................86

J. WASSERKONFLIKTE IM VÖLKERRECHT....................................................87

1. Hintergrund ...............................................................................................87

2. Aktivitäten..................................................................................................88

a. Internationales Netzwerk zu Wasserkonflikten im Völkerrecht............88

b. Sammlungen des anwendbaren Rechts/Online Datenbank..................89

c. Vorträge und Workshops zum internationalen Wasserrecht................89

d. Studienaufenthalte in Heidelberg .........................................................89

e. Internationale Konferenz zum Wasserkonflikt um Euphrat und

Tigris.....................................................................................................90

3. Weitere Planung ........................................................................................90

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen....................................91

a. Arbeitsbegleitende Studien und Gesetzessammlungen ........................91

b. Publikationen ........................................................................................92

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten .............................................93

K. VERFASSUNGSREFORMEN IN ARABISCHEN LÄNDERN ....................94

1. Hintergrund ...............................................................................................94

2. Konferenz zu den Verfassungsentwicklungen nach dem

„Arabischen Frühling“ .............................................................................96

3. Aktivitäten..................................................................................................97

4. Weitere Planung ........................................................................................98

L. LIBYEN..................................................................................................................100

1. Hintergrund .............................................................................................100

2. Aktivitäten................................................................................................101

a. Teilprojekt Staatsbildung....................................................................103

b. Teilprojekt Justizreform ......................................................................104

3. Weitere Planung ......................................................................................105

M. PAKISTAN..........................................................................................................106

1. Hintergrund .............................................................................................106

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2. Aktivitäten................................................................................................107

a. Unterstützung der Justizreform in den Stammesgebieten .................107

b. Verbesserung der Rechtssituation afghanischer Flüchtlinge ..............108

3. Weitere Planung ......................................................................................109

N. ÄGYPTEN ............................................................................................................110

1. Hintergrund .............................................................................................110

2. Aktivitäten................................................................................................110

a. Beratungen zum ägyptischen Wahlgesetz ..........................................110

b. Studienreise für Mitglieder der ägyptischen Wahlkommission ..........111

3. Weitere Planung ......................................................................................112

O. TUNESIEN...........................................................................................................113

1. Hintergrund .............................................................................................113

2. Aktivitäten................................................................................................113

3. Weitere Planung ......................................................................................116

P. JEMEN ...................................................................................................................117

1. Hintergrund .............................................................................................117

2. Aktivitäten................................................................................................118

3. Weitere Planung ......................................................................................120

Q. KIRGISISTAN ....................................................................................................121

1. Hintergrund .............................................................................................121

2. Aktivitäten................................................................................................121

3. Weitere Planung ......................................................................................123

R. WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG UND AUFARBEITUNG ..........125

1. Symposium zum Verfassungsrecht in islamischen Ländern ............125

2. Konferenz zum Rechtspluralismus.......................................................128

S. SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN UND AKTIVITÄTEN................131

T. AUFBAU VON WISSENSCHAFTLICHEN NETZWERKEN .....................133

1. Internationale Besuchergruppen...........................................................133

2. Teilnahme an internationalen Konferenzen (Auswahl).....................136

U. WEITERE MITARBEITER DER ARBEITSGRUPPE....................................137

V. WEITERE PUBLIKATIONEN DER PROJEKTMITARBEITER.................139

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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A. Einleitung

Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (künftig: Mitarbeiter der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH) geben seit über zehn Jahren Staaten, die in einer verfassungsrechtlichen Umbruchsituation sind, bei dem Wiederaufbau oder der Änderung der staatlichen Organisation Hilfestellung. Adressaten sind Staaten, die nach Bürgerkriegen ihre staatliche Ordnung wieder aufbauen und dabei neu orientieren (z.B. Afghanistan, der Sudan oder Somalia), junge Staaten, die aus einer Sezession entstanden sind (wie Südsudan) oder die Staaten, die nach dem sog. Arabischen Frühling ihre staatliche Ordnung neu ausrichten. Dabei sind grundsätzlich zwei Zielsetzungen zu unterscheiden: Beratung und Hilfestellung bei der Entwicklung neuer Verfassungen, der Revision von existierenden Verfassungen sowie der Beratung und Verabschiedung neuer oder der Reform von Rechtsnormen. Hinzu treten Schulungen für Parlamentarier und andere an Gesetzgebungsverfahren beteiligten Personen, Juristen sowie Mitglieder der Zivilgesellschaft. Beides, Beratung und Schulung, kann ineinander übergehen. Die Schulungen konzentrieren sich auf Verfassungsrecht, Völkerrecht (hier insbesondere den Menschenrechtsschutz und das humanitäre Völkerrecht), das Verhältnis von nationalem Recht zu Völkerrecht, das Verfahren vor nationalen Gerichten und die Grundsätze des fairen Verfahrens.

Ausgangspunkt dieser Projektarbeit war die maßgebliche Beteiligung an der Erarbeitung eines Friedensvertrags zwischen den Bürgerkriegsparteien im Sudan sowie einer Interimsverfassung in den Jahren 2002 bis 2005.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Während die Projekte von dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht unter dem Titel ‚Globaler Wissenstransfer’ geführt wurden, standen sie unter der Gesamtleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum. Mit der Gründung der Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit gemeinnützige GmbH, wird vor allem mit Rücksicht auf die ständige inhaltliche und geographische Ausweitung der Projekte die Verantwortung auf mehrere Schultern gelegt. Die Gesamtverantwortung übernehmen die Geschäftsführer der Stiftung, Dr. Daniel Gruss, Dr. Tilmann Röder und Prof. Rüdiger Wolfrum. Sie werden unterstützt durch Dr. Daniel Heilmann und Dr. Kathrin Scherr, die die konzeptionelle und administrative Verantwortung für bestimmte Regionen haben. Aber auch Herr Gruss und Herr Röder tragen weiterhin die unmittelbare Verantwortung für Projekte in bestimmten Regionen oder für Veranstaltungen zu übergreifenden Fragestellungen, wie etwa zum Rechtspluralismus.

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B. Die Grundidee

Die Idee, Regierungen, Parlamenten oder interessierten Gruppen in anderen Staaten bei der Ausarbeitung von Verfassungsentwürfen und Gesetzen, z.B. Wahlgesetzen oder Parteiengesetzen, juristischen Beistand zu leisten, entstand aus Gesprächen mit ausländischen Wissenschaftlern am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie aus der Mitarbeit in internationalen Foren zum Schutz von Menschenrechten. Daneben konnte auf Erfahrungen aus der Gutachtertätigkeit des Instituts für deutsche Institutionen zurückgegriffen werden.

Sowohl in Fällen der Beratung auf internationaler als auch auf nationaler Ebene ging es darum, den reichen wissenschaftlichen Erfahrungsschatz des Instituts im Bereich des Völkerrechts und des ausländischen öffentlichen Rechts zu nutzen und ihn an politische Entscheidungsträger bzw. interessierte Gruppen zu vermitteln. Dabei besteht zwischen der Beratung von nationalen und ausländischen Entscheidungsträgern ein zentraler Unterschied. Die Beratung ausländischer Institutionen und Entscheidungsträger in – beispielsweise – Verfassungsfragen setzt voraus, dass auf die existierende Rechtskultur und deren Entwicklung sowie auf die soziale und wirtschaftliche Situation der betreffenden Bevölkerung Rücksicht genommen wird. Diese müssen – und dies ist eines der Grundprinzipien der Arbeitsgruppe „Globaler Wissenstransfer“ das bisher verfolgt und betont wurde – bei konkreten Vorschlägen für die Ausgestaltung juristischer Reformprojekte in die Formulierungen einfließen. Dies ist nur möglich, wenn Vorschläge mit den jeweiligen Institutionen und Partnern im Dialog entwickelt werden. Die Entwicklung eines Friedensplans für Darfur ist hierfür ein gutes Beispiel. Der Text des Darfur Outcome Documents wurde in drei

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Jahren in einem intensiven Dialog mit Vertretern aller politischen Kräfte in Darfur entwickelt. Auf dem gleichen Prinzip beruhte die Mitarbeit an dem Friedensvertrag bzw. der Interimsverfassung für den Sudan. Auch die im August 2012 begonnene Hilfestellung bei der Ausarbeitung einer Verfassung für die Republik Südsudan geschieht in enger Zusammenarbeit mit der südsudanesischen Verfassungskommission und folgt damit erneut diesem jetzt mehrfach bewährten Ansatz. Hinzukommt, dass das Team bei seiner Beratungsfunktion stets von angesehenen Politikern und Wissenschaftlern beraten wird, die enge Verbindungen zu der betreffenden Region haben.

Eine weitere grundlegende Voraussetzung für erfolgreichen Wissenstransfer ist politische Neutralität. Nur wenn die jeweiligen Institutionen und Partner überzeugt sind, dass ihre ausländischen Partner keine Eigeninteressen verfolgen, ist die Beratung und Unterstützung auf Dauer erfolgreich.

Ein zentrales Element der Beratungs- und Ausbildungsarbeit ist vor allem aber, dass diese wissenschaftlich fundiert ist. Dies war bislang durch die Einbettung in die Arbeit des Max-Planck-Instituts gewährleistet. Aber auch nach der Übertragung dieser Beratungs- und Ausbildungstätigkeit an die Stiftung bleibt die enge wissenschaftliche Verbindung zu dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht erhalten. Es ist zudem geplant, die bereits bestehende wissenschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Max-Planck-Instituten zu verstärken.

Hervorzuheben ist, dass es von Anfang an Teil der Grundidee war, den Wissenstransfer auf keinen Fall einseitig zu verstehen. Die Mitarbeiter der Stiftung profitieren erheblich von dem Dialog mit den Institutionen und Partnern. Durch die Einbindung in den Verfassungs- und Reformprozess verschiedener Staaten, wird zum einen die

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Informationsbasis der Mitarbeiter der Stiftung verstärkt. Zum anderen gewinnen sie die Möglichkeit, die Ergebnisse der Grundlagenforschung an den empirisch gewonnenen Erkenntnissen in den Transformationsstaaten zu messen und ggfs. zu verifizieren.

Schließlich hat der Wissenstransfer den Effekt, dass Doktorandinnen und Doktoranden aus unterschiedlichen Projektländern dafür gewonnen werden können, sich auf der Basis deutscher Rechtsdogmatik mit Fragen des ausländischen öffentlichen Rechts und des Völkerrechts zu befassen. Bislang konnten zwei Dissertationen aus diesem Bereich abgeschlossen werden, bei weiteren steht der Abschluss bevor.

Die folgende Darstellung der Projekte ist chronologisch aufgebaut, da diese inhaltlich und von ihrer Methode her aufeinander aufbauen. Letztlich hat sich die Methodik der Projekte über die zehn Jahre ihrer Dauer entwickelt, konsolidiert und bei den Partnern Anerkennung gefunden.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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C. Sudan

1. Hintergrund

Eine Gruppe des Max-Planck-Instituts unterstützt seit Beginn des Jahres 2002 den Friedens- bzw. Transformationsprozess nach der Unabhängigkeit des Südsudan im Jahre 2011. Die Initiative hierzu ging von Prof. Wolfrum aus, der die wissenschaftliche Expertise des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht gleichzeitig der Regierung des Sudan und den Verantwortlichen der Sudan’s People Liberation Movement (SPLM) anbot.

2. Aktivitäten

a. Verfassungsberatung

Hintergrund für diese Initiative war, dass Anfang 2000 die von der regionalen Entwicklungsorganisation IGAD (Intergovernmental Authority on Development) initiierten Friedensverhandlungen der nationalen Regierung (Government of Sudan, GoS) mit der SPLM zur Beendigung des über 20 Jahre dauernden Bürgerkrieges ins Stocken geraten waren. Erst Mitte 2002 wurden sie wieder aufgenommen und mündeten nach zähen Verhandlungen in sechs Friedensprotokolle, die Kernelemente des am 9. Januar 2005 geschlossenen Friedensvertrages sind.

Die von dem Team des Max-Planck-Instituts angebotene neutrale juristische Beratung in Verfassungsfragen diente dazu, beide Parteien an einen Tisch zu bringen und sie dabei zu unterstützen, die gefundenen politischen Kompromisse in einen Verfassungstext zu gießen.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Diskussion zentraler Fragen einer zukünftigen Verfassung des Sudan mit der Zivilgesellschaft

Im April 2002 vereinbarte Prof. Wolfrum mit Unterstützung von Dr. Christoph Jaeger, ehemaliger UN Koordinator und UNDP-Vertreter im Sudan, mit beiden Bürgerkriegsparteien, einen Dialog zu initiieren, um einen Rahmenentwurf für eine zukünftige gemeinsame Verfassung zu erarbeiten. In Vorbereitung auf dieses Vorhaben wurden in einer Reihe von Workshops die Erwartungen und Hoffnungen der Zivilgesellschaft erfasst, so dass der Entwurf nicht nur die Interessen der Bürgerkriegsparteien, sondern auch die der breiteren Öffentlichkeit widerspiegelte.

Umgesetzt wurde dieser Ansatz durch acht Workshops. Vier davon wurden in Khartum, zwei in Rumbek und zwei in Yei jeweils im Südsudan abgehalten. Zentrale Themen waren unter anderem "Staat und Religion", "Selbstbestimmung und Referendum", und die Verteilung von Ressourcen. Die so gewonnenen Erkenntnisse wurden wesentlicher Bestandteil der Diskussionen im Rahmen des "Heidelberg Dialogue".

Heidelberg Dialogue: Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs basierend auf dem Machakos Peace Protocol

Im November 2002, zu einem Zeitpunkt, zu dem es noch keinen umfassenden Friedensvertrag gab, jedoch eine erste partielle Einigung in Form des Machakos Peace Protocols, trafen Vertreter der beiden Bürgerkriegsparteien in Heidelberg zusammen, um unter der Leitung von Prof. Wolfrum und anerkannten internationalen Experten einen ersten Verfassungsentwurf für einen friedlichen Sudan auszuarbeiten.

Die Delegation der GoS (Government of Sudan) bestand aus dem ehemaligen Präsidenten des höchsten Gerichtshofes, dem

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stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Sudanesischen Anwaltskammer, einem Botschafter und dem Generalsekretär des Friedensausschusses, welcher dem Präsidenten untersteht. Die SPLM wurde von ihrem stellvertretenden Generalanwalt, ihrem Beauftragten für Rechtsfragen und Verfassungsentwicklung und einem weiteren Anwalt vertreten. Das Team der vermittelnden internationalen Rechtsexperten um Prof. Wolfrum setzte sich aus Prof. T. Mensah (Ghana), Prof. F. Morrison (USA), Senator Dr. Majali (Jordanien), Prof. Rémy Granger (Frankreich), A. Aust (Großbritannien), Prof. R. Kahn (Indien) und Botschafter J. Bucher (Schweiz) zusammen.

Es gelang im Dialog mit den beiden Bürgerkriegsparteien in Heidelberg wesentliche Elemente eines Verfassungsentwurfs, das Draft Legal and Constitutional Framework for the Interim Period, zu erarbeiten. Dieser Text umfasste die rechtlichen Grundlagen eines sudanesischen Föderalstaates für die Übergangszeit zwischen dem Abschluss eines Friedensvertrages und einem Referendum über eine Sezession des Südens vom Norden des Landes.

Der fragmentarische Inhalt des Machkos Peace Protocols wurde konkretisiert, vervollständigt und in die Form einer Verfassung gebracht. Die Delegation der GoS beharrte darauf, die existierenden Lücken mit Inhalten der Verfassung von 1998 zu füllen, die starke muslimische Elemente beinhaltete. Die SPLM lehnte diese Forderung ab. Gewisse Schwierigkeiten bereiteten zudem die weit gefassten Formulierungen des Machakos Peace Protocols. Mehrere Stellen dieses Protokolls waren absichtlich in einer „constructive ambiguity“ ausgestaltet. Dies eröffnete beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen über ein zukünftiges Verfassungsgerüst in den Protokolltext hinein zu interpretieren. Den Vertretern der GoS lag daran, die bisherigen Verfassungsstrukturen, soweit wie möglich, beizubehalten und die bestehende Verfassung allenfalls in jenen

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Bereichen anzupassen, in denen es vom Friedensprotokoll gefordert war. Dies widersprach den Vorstellungen der SPLM, die einen völlig neuen Rahmen schaffen wollte. Es konnte schließlich ein Text erstellt werden, der weitgehend von beiden Seiten akzeptiert wurde.

Zu den diskutierten Themenbereichen zählten das Verhältnis von Staat und Religion, die Grund- und Menschenrechte, die Gewaltenteilung, der Status des Südsudans, die nationale Gerichtsbarkeit, der Finanzausgleich, die Selbstbestimmung und das Verfassungsannahme- und -änderungsverfahren. Auf all diesen Gebieten konnte ein zu großen Teilen konsolidierter Text ausgearbeitet werden. Andere Punkte mussten aber den weiteren Friedensverhandlungen überlassen bleiben.

Zahlreiche Formulierungen und Ergebnisse, die beim Heidelberg Dialogue erzielt werden konnten, finden sich in den Naivasha Protocols, insbesondere im Power Sharing Agreement, wieder.

Workshop zu den verschiedenen Formen der Dezentralisierung

Durch das im Januar 2005 geschlossene Comprehensive Peace Agreement (CPA) erhielt der Sudan eine asymmetrische föderale Staatsstruktur. Während der Verhandlungen wurde das Wort „Föderalismus“ jedoch aus historischen Gründen nicht verwendet. Daher wurden im Vertragstext Ersatzbegriffe benutzt, die grundsätzlich mit dezentralisierten Staaten in Verbindung gebracht werden.

Im Februar 2005 wurde ein Workshop für Juristen der SPLM und im April eine weiterer für Mitarbeiter des Justizministeriums abgehalten, um die verschiedenen Formen der Dezentralisierung und dezentraler Staatenstrukturen zu vermitteln sowie die Besonderheiten eines

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föderalen Systems zu verdeutlichen. Dies geschah auf rechtsvergleichender Basis.

Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs für den Südsudan

Entsprechend der im CPA vorgegebenen Struktur sollen die zehn südlichen der 25 Staaten im Sudan eine zusätzliche Regierungsebene erhalten: Die Regionalregierung des Südsudans (Government of South Sudan, GoSS). Auf Anfrage der SPLM erarbeitete das Max-Planck-Institut einen entsprechenden Verfassungsentwurf.

Die Vorgaben des Friedensvertrages stellten ein erstes solides Gerüst dar, das in Heidelberg ergänzt wurde. Dieser Rohentwurf wurde in drei Workshops mit sudanesischen Juristen diskutiert und durch weitere Vorschläge ergänzt. Der erste Workshop wurde mit Juristen der SPLM in Heidelberg durchgeführt. Um den Entwurf auf eine breitere Basis zu stellen, wurden weitere Workshops mit südsudanesischen Juristen, die nicht der SPLM angehörten, in Khartum und in Nairobi abgehalten. Das Ergebnis war der Entwurf eines Verfassungstextes, der verschiedene Optionen für einzelne Vorschriften beinhaltete und zentrale Grundlage für die Verfassungsverhandlungen im Südsudan war. Sein Inhalt findet sich zu großen Teilen in der dem südsudanesischen Parlament vorgelegten Interim Constitution of Southern Sudan (ICSS) wieder.

Vor der letzten Lesung des Verfassungsentwurfes der südsudanesischen verfassungsgebenden Versammlung im September 2005 wurde der Text auf seine Kompatibilität mit der nationalen Übergangsverfassung Interim National Constitution (INC) durch Experten des Teams überprüft; dabei wurden die meisten seiner Anregungen übernommen.

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b. Beratung bei der Gesetzgebung

Nach dem Inkrafttreten der INC und der ICSS im Jahr 2005 konzentrierten sich die Projekte auf die Unterstützung der sudanesischen Partner bei der Implementierung des verfassungsrechtlichen Rahmens. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem gesetzgebende sudanesische Institutionen in verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Fragen beraten.

Das Team des Max-Planck-Instituts veranstaltete sowohl für Beamte des Ministry of Justice (MoJ) als auch des südsudanesischen Ministeriums für Justiz und Verfassungsentwicklung (Ministry of Legal Affairs and Constitutional Development, MoLACD) Workshops zum Formulieren von Gesetzen. In diesen Workshops wurden besonders die verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Gesetzgebung thematisiert. Neben sprachlich/technischen Problemen standen die vertikale Gewaltenteilung und die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Sudan im Mittelpunkt der Schulung. Zwei weitere Workshops für eine Arbeitsgruppe der SPLM konzentrierten sich auf die Funktionen und Strukturen der regionalen Regierungsebene und das Entwerfen eines Local Government Act.

Auf Anfrage des Generalanwalts des MoJ wurde außerdem die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen untersucht, die vor dem Inkrafttreten der INC aber auch später verabschiedet worden waren. Kommentiert und mit sudanesischen Partnern diskutiert wurden das Presse- und Mediengesetz 2005, der Entwurf des Gesetzes zu einer Menschenrechtskommission 2005, der Entwurf des Parteiengesetzes 2006 und der Entwurf des Wahlgesetzes.

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c. Beratung sudanesischer Institutionen

Das Team des Max-Planck-Instituts beriet auf deren Wunsch sudanesische Institutionen bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Rahmens.

Studienreise für Mitglieder der National Judicial Service Commission

Im Verlauf einer durch das Team und von UNDP finanzierten Studienreise besuchten die Teilnehmer der National Judicial Service Commission mehrere deutsche Institutionen, um sich über die Struktur der Justizverwaltung in Deutschland zu informieren. Die Mitglieder der sudanesischen Delegation wurden durch Vorträge am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht zum deutschen Rechts- und Gerichtssystem sowie zum föderalen Aufbau Deutschlands intensiv vorbereitet. Die Ergebnisse der komparativen Diskussionsrunden mit den sudanesischen Teilnehmern wurden in einem Handbuch zum Rechtssystem und dem Gerichtsaufbau in Deutschland und dem Sudan zusammengefasst.

Workshop zu den Vorgaben der INC für Mitarbeiter des MoJ

Laut Art. 226 (8) der INC, hatte das MoJ den Auftrag die Kompatibilität der ICSS und der Verfassungen der einzelnen Bundesstaaten mit der INC zu überprüfen.

Das MoJ bat das Team, eine Diskussionsrunde zum Inhalt und der Reichweite dieses Mandats mit den verantwortlichen Beamten des MoJ abzuhalten. Dies führte zu einem intensiven Austausch über die Vorschriften der INC, ihre rechtlichen Auswirkungen auf die ICSS und auf die Verfassungen der einzelnen Staaten.

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d. Fortbildungsprogramme für sudanesische Juristen

Sudanesische Juristen der verschiedenen staatlichen Regierungsinstitutionen und die Richterschaft spielen eine tragende Rolle in der Umsetzung des sudanesischen Verfassungsrechts. Deshalb führte und führt das Team des Max-Planck-Instituts Programme zum Kapazitätsaufbau durch. Sinn und Zweck dieser Programme war es, den Mitgliedern der Zivilgesellschaft die Inhalte der Interimsverfassungen näher zu bringen. Insbesondere die föderale Struktur, der Vorrang der Verfassung und die in der Verfassung verankerten Menschenrechtsgarantien waren und sind für die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens zwischen dem Nord- und dem Südsudan, dem CPA, von zentraler Bedeutung.

Forschungsaufenthalte von Vertretern des nationalen Justizministeriums

2005 wurden zwei Forschungsaufenthalte für Mitarbeiter des MoJ in Heidelberg ermöglicht. Diese vom Max-Planck-Institut betreuten Forschungsaufenthalte wurden von der Max-Planck-Gesellschaft finanziert, die sudanesischen Teilnehmer wurden von Prof. Wolfrum und Mitgliedern des Teams betreut.

Shazali Mustafa Elhaj untersuchte während seines Forschungsaufenthalts die Kompetenzverteilung in föderalen Systemen. Er verglich in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen zu konkurrierenden und sonstigen Kompetenzen. Auf dieser Grundlage analysierte er potenzielle Probleme in den Vorgaben der INC und entwickelte Vorschläge zur verbesserten Zusammenarbeit der verschiedenen Regierungsebene, um Konflikte zu vermeiden. Nach seiner Rückkehr in den Sudan bestand für das MoJ die Möglichkeit auf

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seine Expertise im Bereich der konkurrierenden Kompetenzen zurückzugreifen.

Ein weiterer Forschungsaufenthalt zum Internationalen Strafgerichtshof wurde für Hamid Mohammed Elhassan El Sayed organisiert. Entsprechend der Empfehlung des Internationalen Untersuchungsausschusses für Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in Darfur, brachte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Grundlage des Artikels 13 (b) des IStGH-Statuts, durch Resolution 1593, die Situation in Darfur vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Der IStGH ist somit für internationale Verbrechen, die während des Darfur Konflikts seit dem 1. Juli 2002 begangen wurden zuständig, obwohl der Sudan kein Vertragsstaat des Rom-Statuts ist.

Das Forschungsprogramm konzentrierte sich auf die für den Sudan wesentlichen Fragen, die Geschichte des internationalen Strafrechts, einschließlich der UN ad hoc Tribunale, sowie das materielle und prozessuale Recht des IStGHs. Des Weiteren befasste sich Herr El Sayed mit den Kooperationsregelungen nach Teil IX des IStGH-Statuts und den Rechten des Verdächtigen/Angeklagten.

Fortbildungsprogramm zum Verfassungsrecht für Nord- und Südsudanesische Richter

Im Dezember 2006 veranstaltete das Max-Planck-Institut einen Workshop zum Einfluss des sudanesischen Verfassungsrechts auf die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte im Sudan. Teilnehmer des Workshops waren Richter der obersten Gerichte und der Berufungsgerichte des Nord- und Südsudan. Im ersten Abschnitt des Workshops standen der Vorrang der Verfassung und die Rolle der ordentlichen Richter bei der Aufrechterhaltung der Verfassung im

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Vordergrund. Dabei wurden auch die Menschenrechte thematisiert, die die Auslegung der einfachen Gesetze beeinflussen. Der zweite Teil des Workshops setzte sich mit der Relevanz des in der Verfassung garantierten Rechts auf ein faires Verfahren, vor der Verhandlung, während der Hauptverhandlung und in Bezug auf das Urteil selbst auseinander.

Fortbildungsprogramm im Völkerrecht und öffentlichen Recht für Richter und Anwälte des Südsudans

Nach Inkrafttreten der INC und der ICSS im Jahr 2005 bestand erheblicher Fortbildungsbedarf auf allen Ebenen der Judiciary of Southern Sudan (JoSS) und MoJSS, um Richter und Ministerialbeamte mit den Inhalten der neuen Interimsverfassungen und deren Auswirkungen vertraut zu machen. Dies galt insbesondere für den Menschenrechtsschutz. Die INC führte auch zu wesentlichen Veränderungen in den sudanesischen Justizstrukturen, insbesondere der des Südsudan. So wurde beispielsweise der Supreme Court des Südsudan etabliert, der sowohl als Oberstes Gericht des Südsudan und als Verfassungsgericht für diesen fungiert aber nicht für die abschließende Auslegung der INC zuständig war.

Das Max-Planck-Institut organisierte, aufbauend auf den 2006 begonnen Fortbildungen für Richter im Nord- und Südsudan ein Kapazitätenaufbauprogramm. Das von der niederländischen Regierung finanzierte Programm diente dazu, zusammen mit der JoSS und der GoSS, insbesondere für das MoLACD die Auswirkungen der neuen südsudanesischen Verfassungsordnung zu erörtern und zu analysieren.

Zusammen mit hochrangigen Richtern des südsudanesischen Supreme Courts, des Berufungsgerichts und der Landgerichte, sowie

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hochrangigen Staatsanwälten und Rechtsberatern des MoLACD wurden vor allem in der Verfassung garantierte Menschenrechte und die Auswirkungen der neuen Verfassungen auf die Arbeit der Judikative diskutiert. In diesem Rahmen lagen die Schwerpunkte auf dem Verhältnis des nationalen Verfassungsgerichts zum Supreme Court des Südsudans.

Anlässlich der auf Resolution 1593/2005 des UN-Sicherheitsrates gestützten Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf Darfur, der Anklage zweier hochrangiger Regierungsmitglieder sowie der Ermittlungen gegen den Präsidenten des Sudans ersuchte das südsudanesische MoLACD das Max-Planck-Institut um einen Workshop, um unter südsudanesischen Juristen das Verständnis des internationalen Straf(prozess)rechts zu verbessern. Das Max-Planck-Institut führte deshalb einen Workshop zum Internationalen Strafgerichtshof durch, wobei der Schwerpunkt der Veranstaltung auf der Situation in Darfur sowie der Verantwortlichkeit der Regierung des Sudan im Hinblick auf eine Auslieferung evtl. verantwortlicher Personen lag.

An dem Workshop nahmen unter anderem Dr. Riek Machar, Vize-Präsident des Südsudan, zahlreiche Kabinettsminister und Staatssekretäre, Richter des südsudanesischen Supreme Court, ausgewählte Mitglieder des südsudanesischen Parlaments und der südsudanesische Generalstaatsanwalt teil.

Fortbildungsprogramm für die sudanesischen Verfassungsrichter und die Richter des Supreme Court des Südsudans

Das höchste Gericht des Sudans ist gemäß der INC das Verfassungsgericht, dem sechs Richter aus dem Norden und drei Richter aus dem Süden des Sudans angehören. Sein

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Zuständigkeitskatalog ist vielfältig und die ihm zugeschriebenen Aufgaben sind von besonderer Bedeutung für die Sicherung des Friedens im Land. So ist das Gericht unter anderem die letzte Instanz der Verfassungsinterpretation.

Der Supreme Court des Südsudan ist nicht nur höchste Berufungsinstanz des Südsudan, sondern übernimmt auch die Funktionen eines Verfassungsgerichts erster Instanz für Belange der Staatenverfassungen der südsudanesischen Staaten und der ICSS.

Da die konstruktive Zusammenarbeit der beiden Gerichte Voraussetzung für die Entwicklung einer Verfassungsgerichtsbarkeit im Sudan ist, wurden in das von der Europäischen Union und der deutschen Regierung finanzierte Fortbildungsprogramm für Verfassungsrichter auch Richter des südsudanesischen Supreme Courts einbezogen.

Das Trainingsprogramm für die sudanesischen Verfassungsrichter bestand aus zwei Einheiten: In der ersten Einheit wurden im Februar 2006, während eines Workshops in Wad Madani, die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche samt der zugehörigen Verfahren erläutert. Die zweite Programmeinheit konzentrierte sich auf den Inhalt möglicher Verfassungsstreitigkeiten und wurde in Heidelberg durchgeführt. Um die Funktionsfähigkeit des sudanesischen Verfassungsgerichts aufrecht zu erhalten, wurde der Workshop auf zwei Gruppen – für je eine Hälfte der Richterschaft – aufgeteilt. Die beiden Gruppen, die im Juli 2006 bzw. im Januar 2007 nach Heidelberg reisten, besuchten im Rahmen des Programms auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die zweite Reise wurde vom Auswärtigen Amt finanziert.

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Workshops zum sudanesischen Wahlrecht

Im Vorfeld der Wahlen, die im April 2010 stattfanden, veranstaltete das Team des Max-Planck-Instituts mit finanzieller Unterstützung von UNDP fünf Workshops zum sudanesischen Wahlrecht. Die Workshops, die im Norden des Landes in Khartum und Kassala, im Süden in Wau, Malakal und Dschuba stattfanden, richteten sich an Mitarbeiter des MoJ und des MoLACD.

Die Workshops dienten dazu, die Teilnehmer, in Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen, mit dem Wahlrecht vertraut zu machen und juristische Lösungsansätze möglicher Probleme zu erläutern. Die Workshops behandelten daher sowohl das für die Wahlen relevante Verfassungsrecht als auch das Wahlgesetz und das Parteiengesetz. Dabei wurden insbesondere die Aufgaben und Befugnisse der Nationalen Wahlkommission (National Election Commission, NEC) sowie die Rolle der Parteien, der Medien und internationaler Wahlbeobachter besprochen. Mit Rücksicht auf teilnehmende Staatsanwälte wurde auch auf Straftatbestände im Zusammenhang mit den Wahlen eingegangen.

Kapazitätenaufbauprogramm in Vorbereitung auf das Referendum zur Unabhängigkeit des Südsudans

Im Januar 2011 entschied sich die südsudanesische Bevölkerung in einem Referendum unter internationaler Beobachtung für die Errichtung eines unabhängigen Staates. Die Sezession verlief friedlich, sicher auch befördert durch neu geschaffene Rechtsstrukturen im Sudan. Um eine Destabilisierung der politischen Ordnung in den beiden Staaten zu vermeiden, war und ist eine Stärkung der juristischen Rahmenbedingungen in beiden Staaten von zentraler Bedeutung. Mitarbeiter des Afrikateams diskutierten deshalb mit nord-

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und südsudanesischen Juristen die rechtlichen Grundlagen des Referendums. In diesem Kapazitätenaufbauprogramm wurden zudem die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Konsequenzen der Sezession des Südsudans erörtert.

Das Afrikateam führte sowohl in Khartum als auch in Dschuba eine Reihe von Workshops für Beamte des MoJ und des MoLACD durch, die vom Auswärtigen Amt finanziert wurden. Auf der Basis von rechtsvergleichenden Materialien wurden in den Workshops die nationalen und internationalen rechtlichen Konsequenzen des Referendums und dessen mögliche Resultate diskutiert. Es liegt auf der Hand, dass diese Workshops unter strikter Wahrung der Neutralität erfolgen mussten.

Das Afrikateam diskutierte in vier Workshops in Khartum und drei Workshops in Dschuba vor allem die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für das Referendum mit den Teilnehmern. Insbesondere die Kompetenzen der südsudanesischen Referendumskommission (Southern Sudanese Referendum Commission) und der Richterschaft sowie die Überwachung der Abstimmungsprozesse wurden ausführlich erörtert. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene setzten sich die Teilnehmer aber auch mit juristischen Auswirkungen auf internationaler Ebene auseinander. Als potenzielle Konfliktbereiche wurden die gemeinschaftliche Nutzung von natürlichen Ressourcen, Personenfreizügigkeit - auch in Bezug auf die Rechte nomadischer Gruppierungen - und Staatsangehörigkeitsregelungen identifiziert. Des Weiteren wurden die internationalen Standards des Selbstbestimmungsrechts, der Staatenteilung, politischer Unabhängigkeit, territorialer Integrität, internationaler Anerkennung von neuen Staaten und der Staatennachfolge in Verträgen thematisiert. Das Afrikateam erläuterte dies unter anderem in Bezug auf das

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Unabhängigkeitsreferendum und Erfahrungen in der Tschechoslowakei, Äthiopien/Eritrea, Singapur/Malaysia, der UdSSR, Jugoslawien und Kanada.

Fortbildung von Mitarbeitern des Nationalen Justizministeriums und Rechtsanwälten

Seit 2009 unterstützte das Afrikateam des Max-Planck-Instituts die Fortbildung von Ministerialbeamten des MoJ und Rechtsanwälten der sudanesischen Anwaltskammer (Sudanese Bar Union, SBU). Diese Aktivitäten in den Jahren 2009 und 2010 wurden mit Mitteln der norwegischen Regierung finanziert und in Zusammenarbeit mit UNDP Sudan organisiert. Ein Fortsetzungsprojekt zur Unterstützung des MoJ und der SBU wurde 2011 begonnen und wird finanziell durch das Auswärtige Amt getragen. Es wird durch die Stiftung weiter geführt werden, wobei sowohl mit dem sudanesischen Justizminister als auch dem Vorsitzenden der Anwaltskammer eine Ausweitung des Programms besprochen worden ist.

Über einen Zeitraum von 18 Monaten sollen mehrere Workshops abgehalten werden, wobei verschiedene Themenbereiche abgedeckt und in jeweils zwei aufeinander folgenden Workshops behandelt werden. Somit können jeweils zwei unterschiedliche Teilnehmergruppen von Beamten des MoJ und Anwälten der SBU Veranstaltungen zum gleichen Thema besuchen.

Organisiert, vorbereitet und abgehalten werden die Workshops von drei vom MoJ nominierten und zwei von der sudanesischen SBU ausgewählten Ausbildern in Kooperation mit Mitgliedern des Afrikateams. Auf Anfrage der sudanesischen Partnerinstitutionen sollen die Workshops Fragen des sudanesischen Verfassungsrechts,

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des vergleichenden Verfassungsrechts, der Menschenrechte, des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts behandeln.

Zu diesem Zweck wird in den aufeinanderfolgenden Programmen jeweils ein Einführungsworkshop für die sudanesischen Trainer veranstaltet, um diese mit dem didaktischen Ansatz des Max-Planck-Instituts vertraut zu machen und sie auf die nachfolgende Zusammenarbeit mit dem Afrikateam vorzubereiten. Anschließend bereiten die sudanesischen Trainer mit Unterstützung der Mitglieder des Afrikateams die ersten Workshops vor. Dazu entwerfen die Trainer eigenverantwortlich Präsentationen und tragen diese im kleinen Rahmen vor. Die folgenden Workshops werden von Mitgliedern des Afrikateams inhaltlich vorbereitet und gemeinsam mit den sudanesischen Trainern unterrichtet.

Die Schwerpunkte der Workshops liegen auf Verfassungsrecht im Allgemeinen, Grundlagen des Völkerrechts, Grund- und Menschenrechten auf internationaler Ebene und dem sudanesischen Staatsorganisationsrecht. Erörtert werden z.B. Fragen der Beziehung zwischen Schari’a und den verfassungsrechtlich garantierten Rechten, der Bedeutung von Grundrechtsschranken oder der direkten Anwendbarkeit ratifizierter internationaler menschenrechtlicher Verträge.

Des Weiteren werden Kenntnisse über Fragen des fairen Verfahrens, insbesondere der einzelnen Rechte des Angeklagten während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens, vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz im Allgemeinen und des Richters im Besonderen. Außerdem erfolgt eine Einführung in das System der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen (z.B. der Welthandelsorganisation, des Internationalen Währungsfonds, der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), die für die Zukunft des Sudans eine

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wichtige Rolle spielen könnten. Die Teilnehmer werden zudem mit internationalen Gerichten, Tribunalen und Institutionen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit vertraut gemacht. In Hinblick auf die Teilung des Landes wurden Bereiche des Völkerrechts erläutert, die für die Übergangszeit im Sudan von entscheidender Bedeutung waren. Zu diesen Themen gehörten die Entstehung und Anerkennung von neuen Staaten, Staatensukzession in Verträgen, humanitäres Völkerrecht und Staatenverantwortlichkeit. Die Teilnehmer setzen sich zusätzlich mit Umweltvölkerrecht auseinander, das mit Rücksicht auf die intensive Förderung von Öl für ein im Übrigen landwirtschaftlich ausgerichtetes Gemeinwesen mit einem hohen Maß von Nomadismus von großer Bedeutung ist. Abgesehen davon hat der lange Bürgerkrieg große Umweltschäden hinterlassen.

e. Heidelberger Darfur-Dialog

Die Darfur-Aktivitäten des Max-Planck-Instituts reichen in das Jahr 2006 zurück. Das Max-Planck-Institut unterstützt seitdem in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und mit Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Max-Planck-Gesellschaft den internen Dialog der Zivilgesellschaft Darfurs, so dass deren Vertreter einen wirksamen Beitrag zu einer dauerhaften und friedlichen Lösung der Konflikte innerhalb Darfurs sowie zwischen Darfuris und der GoS leisten können. Hierzu veranstaltete das Max-Planck-Institut insgesamt drei Symposien mit Juristen, Akademikern und Vertretern der Zivilgesellschaft aus Darfur in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedensforschung der Universität Khartum (Institute for Peace Research at the University of Khartoum). Geleitet wurden diese Symposien von Prof. Wolfrum und Prof. Al-Tayeb Haj Ateya, die durch ein Team international erfahrener Mediatoren unterstützt wurden. Mitglieder dieser Gruppe waren Dr. Kamal Hossain

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(Bangladesch), Prinz Ra'ad bin Zeid (Jordanien), Prof. T. Mensah (Ghana), Prof. T. Eitel (Deutschland), Prof. R. Khan (Indien) und Richter Tafsir Ndiaye (Senegal).

Suche nach Vorschlägen für eine friedliche Lösung der Konflikte in Darfur: der Heidelberger Darfur-Dialog

Die Veranstaltungen ermöglichten es den Teilnehmern, auf neutralem Boden ihre Vorstellungen von der zukünftigen inneren Ordnung Darfurs zu diskutieren und einen Konsens zu finden, der mit der sudanesischen Regierung im Rahmen des offiziellen Friedensprozesses diskutiert werden konnte. Durch die Einbindung aller ethnischen, gesellschaftlichen und politischen Gruppen Darfurs in den Heidelberger Darfur-Dialog wurde die Legitimationsbasis der in diesem Rahmen erarbeiteten Ergebnisse für eine friedliche und nachhaltige Konfliktlösung verbreitert.

Die Teilnehmer des Heidelberger Darfur-Dialogs setzten auf der Grundlage der in Heidelberg geknüpften Kontakte ihre Zusammenarbeit im Sudan fort und gründeten dort ein Heidelberg

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Committee, das sich seitdem weiter vernetzt hat und großen Einfluss auf zivilgesellschaftliche Gruppen, die sich der Lösung der Konflikte in Darfur widmen, gewinnen konnte.

Das aus den ersten beiden Symposien hervorgegangene Heidelberg Darfur Dialogue Outcome Document konnte während eines dritten und letzten Symposiums vervollständigt werden. Bisher noch nicht geklärte Einzelaspekte zu Fragen der rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnung in Post-Konflikt Situationen und der Verteilung ausschließlicher und konkurrierender legislativer Kompetenzen zwischen der Zentralregierung in Khartum und Darfur, wurden im Februar/März 2010 im Rahmen dieses dritten Heidelberger Symposiums erörtert. Das daraus entstandene Heidelberg Darfur Dialogue Outcome Document ist ein umfassender Entwurf für einen zukünftigen Friedensvertrag, der nicht nur die komplexen Hintergründe des Konflikts berücksichtigt, sondern auch die in Darfur bestehende Rechtsgewohnheit integriert und zugleich einen Verfassungsentwurf für die Region Darfur darstellt. Damit liegt erstmals ein Konzept vor, mit dem sich die zivile Gesellschaft in die Debatte der Kriegsparteien einbringen kann. Das Dokument wurde am Rande der Friedensverhandlungen vorgestellt; es wird darüber hinaus in einem Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen an den Sicherheitsrat angesprochen. Es könnte der erste Schritt für einen nachhaltigen Friedensschluss in der Region bei einem entsprechenden politischen Willen beider Parteien werden.

Der Entwurf umfasst Kriterien und Richtlinien zur Gewaltenteilung und enthält Menschenrechtsgarantien, sowie Vorschriften zur Sicherung der Beteiligung Darfurs auf allen Ebenen der Bundesregierung im Sudan, zur Beteiligung am Wohlstand, an der Entwicklung und an der Verwaltung von Land und Bodenschätzen. Ebenso enthalten sind Vorschriften, die eine juristische Aufarbeitung

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des Darfurkonflikts zum Gegenstand haben und die Entschädigungen für die Opfer des Darfurkonflikts regeln.

3. Weitere Planung

Im Hinblick auf Darfur plant die Arbeitsgruppe – nunmehr im Rahmen der Stiftung -, den Friedensprozess und die Zivilgesellschaft Darfurs weiterhin zu fördern und zu unterstützen. Nach der Unterzeichnung eines Friedensvertrages in Doha zwischen der sudanesischen Regierung und der Freiheitsbewegung LJM gilt es, in Darfur Voraussetzungen für eine entsprechende Umsetzung zu schaffen. Die Arbeitsgruppe ist hierzu im Gespräch mit sudanesischen Institutionen und der Mission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur (African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur, UNAMID). Es ist angedacht, Unterstützung in Form eines Kapazitätenaufbauprogramms für Juristen vor Ort anzubieten.

Infolge der Unabhängigkeitserklärung des Südsudan vom 9. Juli 2011 steht auch die Republik des Sudan vor der Aufgabe, auf die neue Situation zu reagieren. Zwar bleibt die INC bis zur Annahme einer endgültigen Verfassung in Kraft und Teile der INC, die sich auf den Südsudan beziehen, treten nach Art. 226 (10) INC automatisch außer Kraft, dennoch ist zu erwarten, dass es in der nächsten Zeit zu einer Verfassungsänderung bzw. zur Verabschiedung einer neuen Verfassung kommen wird. Die Arbeitsgruppe hat ihre Unterstützung diesbezüglich den sudanesischen Partnern bereits angeboten.

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

Aus den Sudanprojekten der Arbeitsgruppe sind bereits mehrere Publikationen und Forschungsvorhaben hervorgegangen.

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a. Handbücher und Unterrichtmaterialien

Folgende Publikationen und Unterrichtsmaterialien sind aus den Sudanaktivitäten im Berichtszeitraum entstanden:

• Max Planck Manual on Fair Trial Principles. 2010. • Max Planck Manual on Fair Trial Standards in the Republic of Sudan. 2.

überarbeitete Auflage 2009. • Max Planck Manual on Human Rights: Individual Constitutional Rights

and Freedoms. 2011. • Max Planck Manual on Sudanese Constitutional Law – Part I: Structure

and Principles of the INC. 2009. • Max Planck Manual on Sudanese Constitutional Law – Part II:

Individual Constitutional Rights and Freedoms. 2009.

b. Publikationen

Aufsätze

Dr. Markus Böckenförde veröffentlichte den Aufsatz

• The Sudanese Interim Constitution of 2005: A Model to Establish Co-Existence between an Islamic and a Secular Legal Regime, in B. Krawietz/H. Reifeld (eds.), Islam and the Rule of Law - Between Sharia and Secularization, Berlin 2008.

Charles Majinge zeichnete sich verantwortlich für den Artikel

• The International Criminal Court and the Question of Alternative Justice System in Africa, in Verfassung und Recht in Übersee 42 (2) 2009.

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Das Heidelberg Darfur Outcome Document

Das im Rahmen des Heidelberger Darfur-Dialogs entstandene Outcome Document sieht die Möglichkeit vor, für einen Übergangszeitraum eine autonome Region Darfur mit eigenen Kompetenzen und Institutionen als eine zusätzliche Regierungsebene des Sudans einzurichten. Die innere Ordnung Darfurs soll auf Rechtsstaatlichkeit, Grundsätzen der Demokratie und einer verantwortlichen Staatsführung basieren. Das Outcome Document enthält aber auch Regelungen zur Stärkung der Kommunalverwaltung. Im Dokument ist vorgegeben, dass Darfur entweder durch einen zweiten Vizepräsidenten oder einen Berater des Präsidenten in der zentralen Regierung in Khartum vertreten wird. Der bisherigen Marginalisierung Darfurs wird dadurch begegnet, dass Darfuris auf allen Ebenen und in allen Zweigen der Regierung, im Staatsdienst, einschließlich dem Militär, beteiligt werden.

Die Beteiligung am Wohlstand und an den staatlichen Einnahmen sollte in fairer Weise erfolgen und eine gerechte Sozial- und Wirtschaftsentwicklung innerhalb des ganzen Landes ermöglichen. Zugleich sollte das Bedürfnis nach Aufarbeitung sowie nach Wiederaufbau und Entwicklung der vom Krieg betroffenen sozialen und physischen Infrastruktur in Darfur berücksichtigt werden. Das Dokument sieht deshalb ein Wiederaufbau- und Entwicklungskomitee (Darfur Reconstruction and Development Board) vor, das für die Verwaltung der Mittel für den Wiederaufbau und die nachhaltige Verwaltung der regionalen Entwicklungsprojekte verantwortlich sein soll. Es beinhaltet außerdem detaillierte Regelungen über die Zuweisung von Fiskalkompetenzen und die Zuordnung von Einnahmegrundlagen und Einnahmetransfers der verschiedenen Ebenen der Regierung – insbesondere zwischen der GoS und Darfur.

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Ein umfangreiches Kapitel des Outcome Documents regelt die Entwicklung, die Landverwaltung und die Behandlung von natürlichen Ressourcen mit dem Ziel, eine gerechte und nachhaltige Nutzung zu sichern. Es enthält Regelungen zu traditionellen und historischen Rechten an Grund und Boden, zum kommunalen Landbesitz und zur Bereitstellung des Bodens für natürliche und juristische Personen (insbesondere Gemeinden). Mit der Entwicklung und Verwaltung von Grund und Boden soll sich die „Darfur Grund und Boden Planungskommission“ (Darfur Land Planning Commission) beschäftigen. Darüber hinaus stellt das Outcome Document Strategien und Institutionen vor, die eine friedliche Beilegung von Landstreitigkeiten erleichtern sollen.

Die im Outcome Document enthaltenen Vorschriften zur juristischen Aufarbeitung des Darfurkonflikts beruhen auf traditionellen Werten der Gesellschaft Darfurs sowie auf den gewohnheitsrechtlich und in nationalem und internationalem Recht verankerten Prinzipien der Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit und Versöhnung. Um eine Aufarbeitung der strafrechtlichen Verantwortung für die im Zusammenhang mit dem Darfurkonflikt begangenen Taten, auch von hochrangigen Personen, zu ermöglichen, identifiziert das Dokument gewohnheitsrechtliche, nationale und internationale Institutionen, die für die Aburteilung der Taten zuständig sein sollen. Das Dokument beinhaltet zudem ein Kapitel zur Frage der Entschädigung derjenigen, die entweder individuell oder als Gruppe während des Konflikts in Darfur gelitten haben.

Im Mai 2010 wurde das Heidelberg Darfur Dialogue Outcome Document in Berlin vorgestellt. Djibril Yipènè Bassolé, der gemeinsame Mediator der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen für Darfur, überbrachte zu dieser Gelegenheit eine Nachricht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, in der er seine Unterstützung

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der Max-Planck-Initiative und seine Wertschätzung für die Bemühungen der Teilnehmer des Heidelberger Darfur Dialogs ausdrückte.

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Katharina Diehl setzt sich in ihrer Dissertation mit dem rechtlichen Rahmen der Wahlen im Sudan auseinander. Dabei untersucht sie die Rolle von Wahlen für die Implementierung des Friedensvertrags von 2005 sowie ihre Auswirkungen auf die Staatsstruktur des Südsudan nach dessen Unabhängigkeit.

Die sudanesische Wissenschaftlerin Dr. Noha Ibrahim verfasste während ihrer Arbeit im Sudanteam unter Betreuung von Prof. Wolfrum eine Dissertation mit dem Titel „Constitutional Reform as a Means of Democratic Transformation in Sudan“.

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D. Südsudan

1. Hintergrund

Am 9. Juli 2011 erklärte der Südsudan auf Grundlage des Unabhängigkeitsreferendums vom 9. Januar 2011, in welchem 98,83 % der Wahlberechtigten für eine Sezession des Südens gestimmt hatten, seine Unabhängigkeit.

Wie bereits angesprochen, wurde durch das umfassende Friedensabkommen (CPA) der semiautonomen Region Südsudan für die Übergangszeit von 2005-2011 ein eigener verfassungsrechtlicher Rahmen zugesichert. Um diese regionale Interimsverfassung (ICSS) in eine nationale Verfassung zu überführen, setzte Präsident Salva Kiir einen Fachausschuss (Technical Committee for the Review of the Interim Constitution of Southern Sudan) ein. Das regionale Parlament des Südsudan (Southern Sudan Legislative Assembly, SSLA) stimmte der überarbeiteten Verfassung am 6. Juli 2011 zu.

Aufbauend auf den durchgeführten Aktivitäten in der Region, bot das Afrikateam des Max-Planck-Instituts den südsudanesischen Institutionen, insbesondere dem neuen nationalen Parlament (National Legislative Assembly, NLA), seine Unterstützung an. Das Afrikateam führt zurzeit Kapazitätenaufbauprogramme für die NLA und das Justizministerium durch. Dabei liegt der Fokus auf den generellen Herausforderungen einer jungen Nation und dem ausstehenden Verfassungsprozess für eine endgültige nationale Verfassung.

Wie in der neuen Übergangsverfassung (Transitional Constitution of the Republic of South Sudan, TCSS) vorgesehen, ernannte der Präsident des Südsudan am 09.01.2012 per präsidialem Dekret die Mitglieder der Kommission zur Überarbeitung der Verfassung (National Constitutional Review Commission, NCRC). Die

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Arbeitsgruppe ermittelt momentan Möglichkeiten der Unterstützung dieser Kommission.

Zugleich wurde mit der neuen TCSS ein Rat der Gliedstaaten (Council of States) geschaffen. Diese zuvor im Südsudan nicht existierende Institution wirft, gerade im Hinblick auf ihre Kompetenzen, Fragen auf. Beide Kammern des Parlaments werden durch das Sudanteam bis Ende 2013 in Form von Kapazitätenaufbauprogrammen unterstützt, die sich im Wesentlichen mit verfassungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen werden.

Ein weiteres Kapazitätenaufbauprogramm im Völkerrecht für Regierungsbeamte wird vorbereitet.

2. Aktivitäten

a. Treffen hochrangiger Rechtsexperten zur Verfassungsordnung im Südsudan

Prof. Wolfrum lud vom 8. bis 11. März 2011 Repräsentanten aus dem Südsudan nach Heidelberg ein, um ihnen am Max-Planck-Institut ein Forum zu bieten, über notwendige Änderungen in der ICSS in Hinblick auf die bevorstehende Unabhängigkeit des Landes zu diskutieren.

Ziel dieser Initiative war es, den verschiedenen südsudanesischen Interessengruppen eine neutrale Plattform für die Diskussion technischer Verfassungsänderungen und der Beziehung zwischen der Republik Sudan und dem Südsudan nach dem Referendum zu eröffnen. Während der viertägigen Konferenz überarbeiteten Mitglieder der südsudanesischen Judikative, insbesondere Richter des Supreme Court, und Mitglieder des damaligen SSLA, die ICSS von 2005 und diskutierten technische/formelle Änderungen im Hinblick

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auf die bevorstehende Unabhängigkeit des Südsudans. Es galt vor allem, die Souveränität des Staates im Verfassungstext aufzugreifen und alle Kompetenzen auf nationaler Ebene auf die südsudanesische Regierung zu übertragen.

Teilnehmer des Treffens Hochrangiger Rechtsexperten zur Verfassungsordnung im Südsudan in Heidelberg im März 2011

Mit Unterstützung eines Teams international renommierter Mediatoren (Prof. Dr. Tono Eitel, Richter Albert J. Hoffmann, Dr. Kamal Hossain, Prof. Dr. Thomas Mensah) konzentrierten sich die von Prof. Dr. Wolfrum geleiteten Diskussionen auf rein technische Änderungen der ICSS. Verfassungsänderungen, deren Umsetzung politische Entscheidungen voraussetzen, wurden bewusst aus den Diskussionen ausgeklammert, da diese den Kompetenzrahmen des Forums überschritten hätten. Die Überarbeitung der ICSS fiel ausschließlich in den Verantwortungsbereich des GoSS, deshalb wurde

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das aus dem Treffen resultierende Arbeitsdokument, dem Fachausschuss zur Überarbeitung der Interimsverfassung (Technical Committee to Review the Interim Constitution of Southern Sudan, 2005) zur Verfügung gestellt.

Als Aspekte, die der weiteren politischen Beratung bedurften, wurden die Nachfolge von Staaten im Hinblick auf völkerrechtliche Abkommen, Schulden, Eigentum und Archive, die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, der Umgang mit natürlichen Ressourcen (z.B. Wasser des Nils), und grenzüberschreitende Migration identifiziert.

Das Dokument wurde dem Minister für rechtliche Angelegenheiten und Verfassungsentwicklung am 23. März 2011 überreicht. Es wurde außerdem im Fachausschuss intern diskutiert und von Mitgliedern des Afrikateams der SSLA im Plenarsaal in einer vom südsudanesischen Fernsehen übertragenen Sitzung vorgestellt.

b. Workshops für die National Legislative Assembly

Auf Anfrage der NLA führt das Afrikateam des Max-Planck-Instituts ein Kapazitätenaufbauprogramm zu juristischen Themen in Dschuba durch.

Das Ziel ist es, die NLA bei der Ausübung ihrer in der Verfassung verankerten Kompetenzen zu unterstützen. Entsprechend dem Grundsatz der politischen Neutralität und der Beschränkung auf technisch-juristische Beratung, werden alle Inhalte aus einer rein akademischen Perspektive analysiert, ohne die Teilnehmer in ihren politischen Entscheidungen zu beeinflussen. Nach der Annahme der neuen TCSS am 6. Juli 2011 steht die NLA jedoch vor der Aufgabe, sich innerhalb der neuen Regierungsstrukturen durchzusetzen und zu behaupten. Ein gut funktionierendes Parlament könnte einen

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wesentlichen Beitrag zur Friedenssicherung und Stabilität im Südsudan leisten.

Das Programm setzte sich aus sechs Workshops zu den Themen horizontale und vertikale Gewaltenteilung, Dezentralisierung, Grundlagen des Völkerrechts, internationale Verträge, humanitäres Völkerrecht und Grundlagen des internationalen Strafrechts zusammen. Jeder dieser drei- bis fünftägigen Workshops wurde in Dschuba durchgeführt.

Im Hinblick auf den anstehenden Verfassungsprozess galt das Interesse der teilnehmenden Parlamentarier besonders verschiedenen Optionen föderaler und dezentraler Regierungsstrukturen und des damit verbundenen Kompetenzumfangs des Präsidenten. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Sezession und ihrer Konsequenz für die Staatennachfolge in Verträgen, in Bezug auf Eigentum, Schulden und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen. Den Teilnehmern wurden außerdem das System der Vereinten Nationen sowie andere Vertragssysteme internationaler und regionaler Organisationen erläutert. Die Geschichte des internationalen Strafrechts, die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs sowie internationale Straftatbestände wurden ebenfalls vorgestellt.

Vergleichende Länderstudien dienten dazu, verschiedene Gestaltungsoptionen zu veranschaulichen. Jeder Workshop wurde von Diskussionen über Perspektiven für den Südsudan begleitet.

Eine Folge der Sezession des Südsudans war die Integration von Parlamentariern des nationalen Parlaments in Khartum in die neu konstituierte NLA sowie die präsidiale Ernennung weiterer 66 Abgeordneter. Die Arbeitsgruppe wird daher das Programm zur Unterstützung der NLA im Jahr 2012 fortsetzen und auf die durch die neue Übergangsverfassung geschaffene Institution des „Council of States“, die als zweite Kammer des Parlaments fungiert, erweitern.

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c. Teilnahme am „Speakers Forum“

Das Speakers Forum wurde 2007 als Forum etabliert, in dem sich Abgeordnete der gliedstaatlichen Parlamente des Südsudans über die politischen und rechtlichen Herausforderungen in der semi-autonomen Region Südsudan austauschen. Ziel dieser Initiative ist es, die Zusammenarbeit zwischen den gliedstaatlichen Parlamenten und zwischen ihnen und der GoSS besser zu koordinieren.

Das Afrikateam wurde vom Ministerium für parlamentarische Angelegenheiten (Ministry for Parliamentary Affairs) gebeten, einen Vertreter zum Speakers Forum vom 8. bis zum 11. Juni 2011 zu senden, um je eine Präsentation zu Optionen dezentraler und föderaler Regierungsstrukturen und zu Verfassungsentstehungs- und -annahmeprozessen zu halten.

Die Diskussionen und Präsentationen konzentrierten sich vornehmlich auf die laufende Debatte über die Änderungen in der ICSS und auf das Verhältnis zwischen den Regierungen der Gliedstaaten und der Zentralregierung.

Für das Afrikateam war es eine große Anerkennung, als einzige nicht-sudanesische Institution zu einer aktiven Beteiligung an diesem Forum eingeladen zu werden.

3. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

Dr. Daniel Gruss und Katharina Diehl veröffentlichten im Berichtzeitraum die Aufsätze

• A New Constitution for South Sudan, in Yearbook of Islamic and Middle Eastern Law 16, 2012 (im Erscheinen).

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• Constitutional Development in Southern Sudan, in H. Elliesie und T. Marauhn (Hrsg.), Legal Transformation in Northern Africa and Southern Sudan, Den Haag 2013 (im Erscheinen).

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E. Mongolei

Das auf Ersuchen des mongolischen Parlaments im Jahr 2003 initiierte Forschungs- und Beratungsprojekt „Verwaltungsrechtsreform in der Mongolei“ diente dazu, die Grundlagen für ein modernes Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsorganisationsrecht in der Mongolei zu schaffen, das die Vorgaben der Verfassung für eine dezentrale Verwaltungsorganisation und für einen wirksamen Rechtsschutz der Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt umsetzt, die Position der Mongolei im internationalen Wettbewerb stärkt und sich bruchlos in den Gesamtkontext der mongolischen Rechtsordnung einfügt. Die im Zuge des Projektes zu klärenden Fragen betrafen die organisations- und finanzverfassungsrechtlichen Voraussetzungen funktionsfähiger Strukturen dezentraler öffentlicher Aufgabenwahrnehmung, die Bedeutung eines differenzierten Instrumentariums verwaltungsrechtlicher Handlungsformen für die effiziente Aufgabenerfüllung der Verwaltung sowie die Stellung des Einzelnen im Verhältnis zur öffentlichen Gewalt und deren Auswirkungen auf die konzeptionelle Grundausrichtung des Verwaltungsrechtsschutzes. Das Vorhaben wurde aus rechtsvergleichender Perspektive durchgeführt, um die Diskussion der angesprochenen inhaltlichen Fragen auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen und zugleich die Bedingungen für die erfolgreiche Implementierung der Reformgesetzgebung nachhaltig zu verbessern.

Enge Kontakte in die Mongolei blieben auch nach dem Projektende im Jahr 2005 erhalten. Die Aktivitäten in der Mongolei sollen in näherer Zukunft wieder aufgenommen werden.

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F. Afghanistan

1. Hintergrund

Das Afghanistanteam in Kabul, Sommer 2010. Projektkoordinatorin Prof. Hamida Barmaki (ganz links) wurde Anfang 2011 mit ihrem Mann und ihren

vier Kindern bei einem Anschlag auf einen Supermarkt getötet.

Nach dem Ende der Talibanherrschaft stand Afghanistan vor der Herausforderung ein neues, funktionierendes Staatswesen aufbauen zu müssen. Insbesondere die Wiederherstellung eines effektiven Justiz- und Verwaltungssystems in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes galt und gilt bis heute als wesentliche Voraussetzung für die friedliche Koexistenz der

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unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und für nachhaltige politische Stabilität.

Das Afghanistanteam des Max-Planck-Instituts wirkt seit 2004 durch wissenschaftliche Beratung und Ausbildung in einer Reihe von Projekten am Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen mit. Auf diese Weise wird ein fundamentaler Beitrag zum Friedensprozess geleistet. Zugleich gewinnen die Projektmitarbeiter unmittelbare Einblicke in die normativen Traditionen, das Rechtsverständnis und die tatsächlichen Formen der Konfliktlösung in dieser heterogenen Gesellschaft. Dies ist für die Grundlagenforschung von besonderer Bedeutung.

2. Aktivitäten

Die Projekte in Afghanistan lassen sich in vier Bereiche unterteilen, die untereinander eng verbunden sind. Die erste Projektreihe zielt auf die Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Juristen in Provinzen; unterrichtet werden zahlreiche Rechtsmaterien. Die zweite Projektreihe bezweckt die fundierte Ausbildung des afghanischen Juristennachwuchses durch das Ausbildungsprogramm für Richteranwärter einerseits und die Unterstützung juristischer Fakultäten andererseits. Die dritte Projektreihe befasst sich mit dem Aufbau des Verwaltungsrechts in Afghanistan. Aktivitäten zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung bilden die vierte Projektreihe. Daneben werden nach Bedarf kleinere Seminarreihen organisiert, u.a. für afghanische Diplomaten.

Als Grundlage für die meisten Projektmaßnahmen dienen Handbücher, die von den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern verfasst werden und – neben den Unterrichtssprachen Dari und Paschto – auch auf Englisch vorliegen. In den afghanischen Provinzen und Distrikten, in denen es keine Bibliotheken gibt, sind diese Werke

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für die meisten Juristen die einzigen Materialien, die sie bei der Rechtsfindung zu Rate ziehen können. Die Serie, die als beste Darstellung des anwendbaren afghanischen Rechts gilt, wird derzeit auf Anregung des Hochschulministers zum Druck in Buchform vorbereitet und soll künftig zum Bibliotheksbestand sämtlicher Jurafakultäten, Ministerien, Gerichte und zahlreicher weiterer Institutionen gehören.

Die Dozenten sind in erster Linie afghanische Universitätsdozenten und Richter mit genauer Kenntnis der Probleme der afghanischen Rechtspraxis. Vor ihrem Einsatz werden sie auf der Grundlage der Handbücher von den Max-Planck-Wissenschaftlern intensiv vorbereitet. Die Kommunikation in den Landessprachen hat erhebliche Vorteile, v.a. weil der mit dem Dolmetschen verbundene Verlust an Genauigkeit, Unmittelbarkeit und Unterrichtszeit vermieden wird.

Das Afghanistanteam besteht aus einer Gruppe von Wissenschaftlern in Heidelberg sowie fünf Juristen und weiterem Unterstützungspersonal in Kabul. Enge Verbindungen bestehen zu Wissenschaftlern in den juristischen Max-Planck-Instituten in Freiburg, Hamburg und Halle.

a. Fortbildungsprogramme für Juristen insb. in Provinzen

Fair-Trial-Trainings

Seit 2004 führt das Afghanistanteam ein Projekt zur Fortbildung von afghanischen Richtern und Staatsanwälten im Strafprozessrecht durch. Der Schwerpunkt liegt auf den sog. fair trial principles, d.h. den Grundsätzen zum Schutz von Tatverdächtigen und Angeklagten. Hierzu zählen z.B. das Folterverbot, das Recht auf Verteidigung und die Unschuldsvermutung. Letztlich geht es darum, Menschenrechtsverletzungen durch die Justiz zu verhindern. Neben

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Richtern und Staatsanwälten nehmen Strafverteidiger, Polizei- und Gefängnisbeamte, Mitarbeiter des Frauenministeriums und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen an den Trainings teil. Dabei arbeitet das Team eng mit dem Obersten Gerichtshof, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium zusammen.

Teilnehmer eines juristischen Seminars des Max-Planck-Instituts in Faisabad (Afghanistan)

Die Weiterbildungen dauern in der Regel zwei Wochen. Inzwischen haben etwa 2.500 Personen an den Kursen in Kabul, Kundus, Faisabad, Bamian, Jalalabad, Herat, Masar-e Scharif, Laschkar Gah, Kandahar und anderen Orten teilgenommen. Damit wurde mehr als die Hälfte aller juristischen Entscheidungsträger im Bereich der Strafjustiz erreicht – ein wichtiges Kriterium, wenn es darum geht, Änderungen in einer Rechtskultur herbeizuführen. Die meisten von ihnen arbeiten in Provinzen und Distrikten weit entfernt von den größeren Städten des Landes. Grundlage des Unterrichts ist stets das Max Planck Manual on Fair Trial Standards, das jeder Kursteilnehmer zum persönlichen

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Gebrauch erhält. Es erläutert die grundlegenden Prinzipien eines fairen Verfahrens auf der Grundlage der relevanten afghanischen Normen – vor allem der Verfassung und der Übergangs-Strafprozessordnung – und verdeutlicht diese anhand von Fallbeispielen. Finanziert wurden die Fair-Trial-Trainings vom Auswärtigen Amt sowie in geringerem Umfang von der EU, der niederländischen, britischen und der kanadischen Regierung.

Regionalprojekte in Nordost- und Südafghanistan

Das Afghanistanteam führt seit 2007 ein regionales Schwerpunktprojekt im Nordosten Afghanistans durch, das vom Auswärtigen Amt und seit 2011 teilweise vom niederländischen Außenministerium finanziert wird. Da sich der staatliche Justizsektor in diesem Landesteil bisher nicht ausreichend durchsetzen konnte, werden in den Provinzen Kundus, Tachar und Badachschan Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der „Huquq“ genannten Beratungsbüros des Justizministeriums und andere Juristen ausgebildet. Die Unterrichtsthemen reichen von Familienrecht über Strafrecht bis hin zu Landrecht. Fundierte Kenntnisse dieser Rechtsgebiete sollen Justizfehlern vorbeugen und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Gerichtsbarkeit stärken.

Ein ähnliches Regionalprojekt wird seit 2010 mit britischer und kanadischer Finanzierung in den paschtunischen Provinzen Südafghanistans (insb. Helmand und Kandahar, aber auch Uruzgan, Nimruz und Sabul) realisiert.

In der Nordost-Region nahmen 2007-2012 insgesamt 878 Personen an den Seminaren teil. In Südafghanistan waren es 599 Teilnehmer. Ein großes Folgeprojekt für die „vergessenen Provinzen“, in denen bislang kaum internationale Unterstützung ankam, ist in Vorbereitung.

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Die Grundlagen für die Familienrechtskurse an verschiedenen Standorten wurden im Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht geschaffen, wo das Handbuch zum afghanischen Familienrecht entstand und afghanische Dozenten ausgebildet wurden. Die Kurse im Strafrecht beruhen auf Handbüchern, die in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg entstanden. Auch dort fand einer der vorbereitenden Lehrgänge statt.

b. Ausbildung des Justiznachwuchses

Richteranwärter

Seit 2006 unterstützt das Afghanistanteam den Obersten Gerichtshof von Afghanistan bei der Eingangsausbildung für die Anwärter zum Richteramt. Finanziert wird das umfangreiche Projekt vom Auswärtigen Amt.

Durch die mehrmonatige, intensive Ausbildung sollen die Richteranwärter möglichst früh rechtsstaatliche Grundsätze verinnerlichen. Für die Ausbildung des Justiznachwuchses in Kabul haben die Projektmitarbeiter zahlreiche Unterrichtshandbücher verfasst und aktualisieren diese permanent. Auf dieser Grundlage unterrichten eigens geschulte Dozenten die Themen Verfassungsrecht, Grund- und Menschenrechte, Gerichtsorganisation, richterliche Ethik, Fair-Trial-Prinzipien, Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil), Verwaltungsrecht und Eigentumsrecht. In späteren Phasen der Richterausbildung unterrichtet ein französischer Kooperationspartner, das Institut International Pour les Etudes Comparatives, u.a. Zivilprozessrecht. Weitere Teile des Programms werden von USAID finanziert.

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Seit 2006 haben 986 Richteranwärter, darunter ca. 20% Frauen, an den Kursen des Max-Planck-Teams teilgenommen. Im November 2012 beginnt das Max-Planck-Team, die nächsten 120 angehenden Richter auszubilden.

Anwärter der Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums

Das Max-Planck-Institut ist bemüht, alle afghanischen Nachwuchsjuristen mit seiner Ausbildung zu erreichen. Getrennt von der Richterausbildung werden am Independent National Legal Training Center (INLTC) in Kabul die Anwärter der Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums ausgebildet. Auch von dieser Seite wird immer wieder die Bitte um Unterstützung an das Max-Planck-Institut herangetragen. Bislang war dies jedoch nur in begrenztem Umfang möglich. Ende 2008 führte das Max-Planck-Institut für alle Anwärter der Staatanwaltschaft ein Fair-Trial-Training durch. Zudem stellten die Max-Planck-Dozenten im Jahr 2009 alle bis dahin verfassten Handbücher zum afghanischen Recht am INLTC in eintägigen Seminaren vor und verteilten sie an sämtliche angehenden Staatsanwälte, Anwälte und Ministerialbeamte. Seitdem wird die Bibliothek des INLTC kontinuierlich mit den Neuauflagen ausgestattet.

Ausbildung von Multiplikatoren

Ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit ist die Ausbildung von Multiplikatoren, die juristisches Wissen an unterschiedliche Zielgruppen weiter vermitteln. Aus diesem Grund schult das Afghanistanteam nicht nur Dozenten, die im Land leben und arbeiten, sondern setzt sie auch vorrangig in den eigenen Kursen ein. So können beispielsweise Dozenten von afghanischen Juristischen Fakultäten das

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Gelernte zusätzlich zu den Projektveranstaltungen ganzjährig in ihrem regulären Unterricht an Studierende weiter vermitteln. Wichtige Multiplikatoren sind aber auch z.B. höherrangige Richter, die das Wissen in Prozessen einsetzen und von denen anderes Justizpersonal lernt.

Seit 2004 finden intensive Schulungen von Dozenten und anderen Multiplikatoren in Kabul, Heidelberg und vereinzelt an anderen Orten statt.

Darüber hinaus bildeten die afghanischen und iranischen Dozenten des Max-Planck-Instituts in den Jahren 2009 und 2010 jeweils drei Monate lang in wöchentlichen Abendkursen besonders qualifizierte afghanische Juristen in den Themen Verfassungsrecht, Grund- und Menschenrechte, Gerichtsorganisation, Justizethik, Fair-Trial-Prinzipien sowie Strafrecht aus. Die Teilnehmer waren Dozenten des INLTC, leitende Staatsanwälte, Ministerialbeamte sowie afghanische Mitarbeiter der Vereinten Nationen und von Nichtregierungsorganisationen. Der Unterricht fand im Tagungsraum des Projektbüros in Kabul statt.

Erste umfangreiche Schulungen für Multiplikatoren im Bereich des Verwaltungsrechts wurden im Juni 2012 durchgeführt.

c. Grundlagen des Verwaltungsrechts in Afghanistan

In den vergangenen Jahren ist das Verwaltungsrecht sowohl von den afghanischen Instanzen als auch der internationalen Gemeinschaft vernachlässigt worden, obwohl es ein wesentliches Element zur Verwirklichung rechtsstaatlicher Prinzipien ist. Dies gilt insbesondere in der politischen Umbruchssituation, in der sich Afghanistan noch immer befindet.

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Konferenz zum afghanischen Verwaltungsrecht

Vom 12. bis zum 14. August 2010 veranstaltete das Afghanistanteam in Heidelberg eine erste Konferenz zum Thema „Administrative Law in Afghanistan“. Die Leitung der Veranstaltung lag bei Prof. Wolfrum und dem damaligen afghanischen Vizejustizminister Dr. Mohammad Qasim Hashimzai. Im Rahmen dieser Konferenz hatten die afghanischen Experten die Möglichkeit, die Probleme und die Herausforderungen des afghanischen Verwaltungsrechts zu schildern und zusammen mit internationalen Experten Lösungsansätze zu entwickeln.

Wichtige Diskussionsthemen waren die Struktur und der Aufbau der Verwaltung, das Konzept des Verwaltungsrechts, das Verwaltungsverfahren und die Handlungsformen der Verwaltung sowie die interne und die gerichtliche Kontrolle der Verwaltung. Daneben wurden auch Themen wie Korruptionsbekämpfung, Bildung und Fortbildung von Verwaltungsmitarbeitern und das Bedürfnis nach weiterer gesetzlicher Regulierung diskutiert. Neben den afghanischen Teilnehmern beteiligten sich auch Experten wie Prof. Dr. Rainer Grote (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Prof. Dr. Karl-Peter Sommermann (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) und Prof. Dr. Pierrick Le Jeune (Université de Bretagne Occidentale) an der Veranstaltung und bereicherten sie um rechtsvergleichende Aspekte.

Drei besonders wichtige Ergebnisse sind zu nennen. Erstens stellten die Teilnehmer fest, dass es in Afghanistan kein einheitliches Verständnis von „Verwaltungsrecht“ gibt. Während einige der Teilnehmer die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Verwaltung ins Zentrum stellten, orientierten sich andere an der iranischen Konzeption, die von den Rechten und Pflichten der Verwaltungsmitarbeiter ausgeht. Zweitens zeigte die Konferenz, dass das afghanische Verwaltungsrecht

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lediglich fragmentarisch geregelt ist. Dr. Mohammad Qasim Hashimzai wies schon während der Konferenz auf die Notwendigkeit eines einheitlichen Verwaltungsverfahrenssystems nach dem Vorbild Deutschlands hin und bat das Max-Planck-Institut, das afghanische Justizministerium bei der Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes wissenschaftlich zu beraten. Drittens erkannten die Teilnehmer die dringende Notwendigkeit, das Thema in Afghanistan durch Schulungen bekannt zu machen. Auch in dieser Hinsicht wurde das Afghanistanteam um Unterstützung gebeten.

Handbuch zum Verwaltungsrecht in Afghanistan

2009-2010 verfassten Projektmitarbeiter ein Handbuch zum afghanischen Verwaltungsrecht, das seit 2011 in der Ausbildung der Richteranwärter eingesetzt wird. Seit 2012 wird es bei der Weiterbildung von Anwälten und anderen Juristen sowie Verwaltungsmitarbeitern eingesetzt. Dabei spielt das Afghan Civil Service Institute (ACSI) in Kabul eine wichtige Rolle, eine Art Verwaltungsschule, in das Personal staatlicher Institutionen unterrichtet wird. Ähnliche Verwaltungsschulen entstehen derzeit in Masar-e-Scharif und an weiteren Standorten. Das Afghanistanteam des Max-Planck-Instituts bezieht Multiplikatoren aus diesen Institutionen in seine Ausbildungen ebenso ein wie Universitätsdozenten, die das neu entdeckte Thema an Jurafakultäten und in separaten Verwaltungsstudiengängen unterrichten.

Beratung bei der Gesetzgebung

Seit 2010 berät das Afghanistanteam außerdem die Independent Afghan Reform and Civil Service Commission (IARCSC) und das afghanische Justizministerium bei der Entwicklung von Gesetzesentwürfen zum

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Verwaltungsrecht. Ein Projektmitarbeiter arbeitet mit diesen Institutionen permanent zusammen. Mindestens einmal im Jahr finden Workshops statt, auf denen bestimmte Themen gemeinsam beraten, Fortschritte bewertet und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Auf dem ersten Workshop im April 2011 ging es den Teilnehmern vorrangig darum, die Rechtsmaterie zu sichten und zu ordnen. Es bestand der Konsens, dass zwei getrennte Gesetze erforderlich seien: ein Verwaltungsverfahrensgesetz, das die Regeln für die verwaltungsinternen Abläufe und Verhältnisse zu den Bürgern umfassen soll und ein weiteres Gesetz, um Gerichte oder Kammern an Gerichten für Verwaltungsstreitigkeiten zu bilden.

Bei der gesetzgeberischen Arbeit gilt, wie generell bei allen Maßnahmen der Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer, das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit („local ownership“), wonach es Aufgabe der afghanischen Teilnehmer ist, das Gesetz zu entwerfen und dafür die Verantwortung zu tragen. Die Mitarbeiter des Teams und andere nicht-afghanische Experten nehmen bei dem Entwurf lediglich eine beratende Funktion ein. Folglich diskutierten bei dem Workshop alle Teilnehmer an den Vormittagen gemeinsam, während die Ergebnisse dieser Diskussion an den Nachmittagen von den afghanischen Teilnehmern in den Entwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes eingearbeitet wurden.

In ähnlicher Weise berieten afghanische und ausländische Experten im Januar 2012 den ersten Textentwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der in den Sitzungen erheblich verbessert wurde. Seitdem arbeiten die Mitarbeiter der IARCSC in Kabul mit Beratung aus Heidelberg weiter an dem Entwurf. Im Herbst 2012 soll auf dem nächsten Workshop der Gesetzesentwurf fertiggestellt werden.

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d. Förderung der Jurafakultäten und von Doktoranden

In Afghanistan haben die Jahre des Krieges auch zu einem Zusammenbruch von Wissenschaft und Lehre geführt. Die Qualität der momentan an Universitäten angebotenen rechtswissenschaftlichen Studiengänge ist verbesserungsbedürftig. Ihre Verbesserung ist wichtig, da die Absolventen als spätere Entscheidungsträger in Justiz und Verwaltung eine zentrale Stellung bei der Stabilisierung des Staates und der Herstellung von Rechtsstaatlichkeit einnehmen und das Vertrauen der Bevölkerung wiedergewinnen müssen.

Der Grundstein dieser Projekte wurde bereits im Jahr 2004 mit der Durchführung einer „Winterschule“ für Dekane und Prodekane afghanischer Jura- und Schari’afakultäten gelegt.

Beratung bei der Einrichtung von Masterstudiengängen

In den Jahren 2009-2010 erarbeiteten Institutsmitarbeiter in Kooperation mit der Universität Kabul und dem afghanischen Ministerium für höhere Bildung ein Konzept für einen Studiengang mit dem Abschluss „Master for International and Comparative Legal Studies“. Dabei wurden nicht nur ein Konzept und Studienpläne erstellt, sondern auch Unterrichts- und Bibliotheksräume in der Universität Kabul renoviert, mit Mobiliar, technischen Geräten und Fachliteratur ausgestattet. In ähnlicher Weise unterstützte das Max-Planck-Institut im Jahr 2011 die Universität Herat. Hier ist besonders der Aufbau einer umfassenden Bibliothek mit Literatur zum Völkerrecht und der Rechtsvergleichung in englischer und persischer Sprache zu erwähnen. Entgegen der ursprünglichen Planung soll die Realisierung von Masterstudiengängen in der Hand der Universitäten selbst liegen.

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Doktorandenförderung

Von besonderer Bedeutung für die Zukunft der juristischen Wissenschaft in Afghanistan ist die Ende 2011 aufgenommene Doktorandenförderung. Aufgrund der durch die Umstände bedingten juristischen Ausbildungssituation können nicht viele afghanischen Juristen, geschweige denn Professoren, einen Doktortitel vorweisen. Jurafakultäten brauchen aber promovierte Dozenten, um die Einrichtung von Masterstudiengängen beim Hochschulministerium beantragen zu dürfen. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes kann das Afghanistanteam jährlich drei bis vier afghanischen Doktoranden in Form von Auslandsaufenthalten fördern. Die ersten Kandidaten wurden im Laufe des Jahres 2012 ausgewählt.

e. Weitere Ausbildungsprogramme

Um die Kompetenzen Afghanistans im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs und der Diplomatie zu stärken, bildete das Afghanistanteam in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2011 afghanische Parlamentarier (insbesondere aus den Ausschüssen für internationale Angelegenheiten) und Mitarbeiter des afghanischen Außenministeriums im Völkerrecht aus. Auch hier werden die Dozenten permanent weitergebildet, um ihre Unterrichtsqualität ständig zu verbessern. Den Unterricht führte ein promovierter Institutsmitarbeiter durch. Im Jahr 2012 wird das Programm mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes fortgeführt; allerdings werden nur noch Diplomaten unterrichtet.

Daneben bereiten die Max-Planck-Wissenschaftler Trainings im Arbeitsrecht vor. Auch diese Themen sind in der Vergangenheit trotz ihrer praktischen Relevanz vergessen worden. Zielgruppe für künftige Schulungen sind vor allem Anwälte und Gewerkschaftler.

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Dementsprechend arbeitet das Team eng mit dem afghanischen Gewerkschaftsverband sowie der Friedrich-Ebert-Stiftung zusammen.

3. Weitere Planung

Das Afghanistan-Projekt soll trotz – oder gerade wegen – der ungewissen politischen Zukunft des Landes fortgesetzt werden, und zwar über den Abzug der internationalen Streitkräfte aus dem Land hinaus. Der entscheidende Grund ist, dass die Projekte Früchte tragen und weite Anerkennung genießen. In allen Provinzen des Landes sind Absolventen der mehrmonatigen Max-Planck-Kurse für Richteranwärter als Richter und teilweise auch in anderen Funktionen tätig und gelten dort durchweg als die besten Juristen. Sie sind es, die eine wirkliche Veränderung im Land herbeiführen können.

Auch das Verwaltungsrechts-Projekt steht erst am Anfang. Nach den ersten Schulungen im Jahr 2012 sollen ab 2013 möglichst viele Verwaltungsmitarbeiter und Juristen geschult werden, damit die Grundsätze rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns bekannt werden und zunehmend Anwendung finden.

Daneben arbeitet das Projektteam an mehreren weiteren Ansätzen zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan. Ein wichtiges Thema sind beispielsweise die Rechte politisch und wirtschaftlich marginalisierter Gruppen, beispielsweise von Kindern und Behinderten.

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4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

a. Handbücher und Unterrichtsmaterialien

Die vom Max-Planck-Team auf Dari, Paschto und Englisch publizierten Handbücher zum afghanischen Recht dienen in erster Linie zur Fortbildung von Juristen in Afghanistan, erfüllen aber auch den Zweck, das afghanische Recht einem größeren Interessentenkreis zugänglich zu machen. Sie werden in Afghanistan sehr geschätzt und auch außerhalb der Workshops genutzt. Die Handbücher werden nicht nur an die Teilnehmer der Workshops, sondern auch an Universitäten, Ministerien, Menschenrechtsorganisationen und Mitarbeiter internationaler und ausländischer Organisationen verteilt. Die englische Ausgabe ermöglicht einen über die Kurse hinausgehenden internationalen wissenschaftlichen Dialog über afghanisches Recht.

Das Afghanistanteam überarbeitet die Handbücher, soweit erforderlich. Folgende Titel liegen bislang vor:

• Max Planck Manual on Constitutional Law in Afghanistan Vol. 1: Structure and Principles of the State. Vol. 2: Human Rights and Fundamental Freedoms. 2007, Dari und Englisch.

• Max Planck Manual on Afghan Criminal Law and Criminal Justice. Überarbeitete 2. Auflage 2009 (in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), Dari und Englisch.

• Max Planck Manual on Fair Trial Standards. Überarbeitete 4. Auflage 2009, Dari, Paschto und Englisch.

• Max Planck Materials on Fair Trial Standards in the Military Justice Sector. 2010, Dari und Paschto.

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• Max Planck Manual on Family Law in Afghanistan. Überarbeitete 2. Auflage 2011 (in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht), Dari, Paschto und Englisch.

• Max Planck Manual on Judicial Ethics in Afghanistan. Überarbeitete 3. Auflage 2011, Dari, Paschto und Englisch.

• Max Planck Manual on Public International Law in Afghanistan. 2011, Dari und Englisch.

• Max Planck Manual on Constitutional Law in Afghanistan Vol. 1: Structure and Principles of the State. Überarbeitete 4. Auflage 2011, Dari und Englisch.

• Max Planck Manual on the General Part of Afghan Criminal Law. Überarbeitete 4. Auflage 2011 (in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), Dari und Paschto.

• Max Planck Manual on the Organisation and Jurisdiction of Afghan Courts. Überarbeitete 4. Auflage 2011, Dari und Englisch.

• Max Planck Manual on the Special Part of Afghan Criminal Law. 2011 (in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), Dari und Paschto.

• Max Planck Materials on Property and Ownership in Afghanistan. 2011, Dari und Paschto.

• Max Planck Manual on Administrative Law in Afghanistan 2011, Dari und Englisch.

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b. Publikationen

Neben den der praktischen Projektarbeit dienenden Handbüchern sind folgende Veröffentlichungen zu nennen:

Dr. Tilmann Röder veröffentlichte folgende Beiträge zu Afghanistan:

• Kollisionen zwischen Sharī‘a, Gesetz und Stammestradition in Afghanistan, in M. Kötter und G. F. Schuppert (Hrsg.), in Normative Pluralität Ordnen, Baden-Baden 2009.

• Der schwierige Weg Afghanistans zu einem stabilen Staat, in Max Planck Forschung 1/2009.

• Civil-Military Cooperation in Building the Rule of Law, in A. Nollkaemper, R. Peerenboom, M. Zürn (Hrsg.), The Dynamics of the Rule of Law, Cambridge UP, Cambridge 2011.

• Human Rights Standards in Afghan Courtrooms: The Theory and Reality of the Right to a Fair Trial, H. Elliesie (Hrsg.), Islam und Menschenrechte, Frankfurt am Main 2010.

Julia Pfeiffer veröffentlichte:

• Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan: Zustand und Verbesserungsansätze gemäß der „Afghan National Development Strategy“, in Zeitschrift für Afghanistan Kunde 3, 2009.

• Ein langer Weg zur Rechtsstaatlichkeit, in Sicherheit und Frieden 3, 2010.

• The relationship between traditional dispute resolution mechanisms and the national justice sector in Afghanistan, in Verfassung und Recht in Übersee 1, 2011.

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Ramin Moschtaghi veröffentlichte:

• Die Islamische Republik als Verfassungsprinzip – Ein Vergleich anhand der Verfassungen von Afghanistan und Iran, in Verfassung und Recht in Übersee 2, 2008.

• Aktuelle Probleme beim Rechtsstaatsaufbau in Afghanistan - Das Gutachten des Obersten Gerichtshofes zum Misstrauensantrag des Unterhauses gegen den Außenminister, in ZaöRV 68 (2) 2008.

Von Mandana Knust Rassekh Afshar stammt der Aufsatz:

• The Case of an Afghan Apostate – The Right to a Fair Trial Between Islamic Law and Human Rights in the Afghan Constitution, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 10, 2006.

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Mandana Knust Rassekh Afshar untersucht im Rahmen ihres Dissertationsvorhabens „Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Menschenrechte in islamischen Staaten am Beispiel des Rechts auf ein faires Verfahren“. Das Vorhaben befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenrechte in Afghanistan und anderen ausgewählten islamischen Staaten und vergleicht diese mit völkerrechtlichen Mindeststandards.

Julia Pfeiffer befasst sich in ihrem Promotionsvorhaben mit der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit internationaler Akteure in State Building-Missionen. Die Autorin geht davon aus, dass derartige Einsätze einen Eingriff in die staatliche Souveränität darstellen und daher völkerrechtliche Konsequenzen mit sich bringen können. Als Beispiel dient u.a. der Aufbauprozess in Afghanistan.

Tarek Azizy untersucht in seinem Promotionsvorhaben die Frage der Staatsangehörigkeit nach Art. 25 Weltbankübereinkommen von 1965.

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Der Autor analysiert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine natürliche und insbesondere eine juristische Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des WBÜ für sich beanspruchen können.

Martina Spernbauer schloss eine Promotion zur Rolle der EU im Post-Conflict Peacebuilding am Beispiel der Reformen im Polizei- und Justizsektor in Kosovo und Afghanistan ab. Die Arbeit behandelt Fragen der Rechtmäßigkeit, der Legitimität und der Verantwortbarkeit im Zusammenhang mit den Außenhilfsinstrumenten und ESVP-Missionen.

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G. Somalia

1. Hintergrund

In der Region durch seine Sudanprojekte bekannt geworden, wurde das Max-Planck-Institut im Jahre 2003 von somalischen Entscheidungsträgern gefragt, auch den Verfassungsprozess in Somalia zu unterstützen.

Nach dem Inkrafttreten der somalischen Übergangsverfassung (Transitional Federal Charter, TFC) Anfang 2004 konkretisierte sich der Gedankenaustausch, insbesondere mit dem somalischen Präsidenten, dem Sprecher des Parlaments und dem Minister für Verfassungsangelegenheiten. Das Afrikateam des Instituts veranstaltete 2005 ein erstes „Symposium über Föderalismus und anderen Arten der Dezentralisierung“ für somalische Parlamentarier in Nyeri, Kenia. Anknüpfend an den begonnenen Wissensaustausch führte das Max-Planck-Institut 2007 einen Workshop für die neu etablierte Unabhängige Verfassungskommission (Independent Federal Constitutional Commission, IFCC) im Jemen durch. Die Zusammenarbeit des Teams mit der IFCC wurde anschließend im Rahmen eines Konsortiums internationaler Partner fortgesetzt und durch ein Kapazitätenaufbauprogramm 2008/2009 intensiviert. Um den Verfassungsprozess möglichst inklusiv und integrativ zu gestalten, organisierte das Team 2010 zusätzlich eine Konferenz zum Thema Schari’a Recht in der zukünftigen somalischen Verfassung. Hauptadressaten dieser Veranstaltungen waren hauptsächlich muslimische Gelehrte, die bis dato nicht an den Verhandlungen beteiligt waren.

Nachdem 2011 die Weiterführung des Kapazitätenaufbauprogramms aufgrund der politischen Umstände nicht mehr zu realisieren war,

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verstärkte das Max-Planck-Institut die Zusammenarbeit mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme, UNDP) Somalia. Seit Ende 2011 entsendet das Max-Planck-Institut regelmäßig Mitglieder des Somaliateams nach Nairobi, um als Rechtsberater die dort ansässige von UNDP und dem Politischen Büro der Vereinten Nationen für Somalia (United Nations Political Office for Somalia, UNPOS) etablierte Arbeitsgruppe Joint Constitutional Unit (JCU) zu unterstützen.

Zentrales Anliegen des Teams ist es, die somalischen Akteure auf der Basis rechtsvergleichender Recherchen und Analysen neutral und ergebnisoffen über verschiedene verfassungsrechtliche Optionen und deren Konsequenzen zu informieren. Dadurch versetzt das Institut die somalischen Akteure in die Lage, ihre politischen Entscheidungen in konkrete verfassungsrechtliche Regelungen zu transformieren, die internationalen Standards entsprechen. Das Team bringt hierbei seine Expertise im Völkerrecht und im vergleichenden Verfassungsrecht ein. Diskussions- und Arbeitsgrundlage des Austausches mit den Somaliern sind in der Regel Beispiele aus dem Verfassungsrecht islamischer und afrikanischer Staaten. Dabei integriert das Team des Max-Planck-Instituts die spezifischen sozialen, kulturellen, politischen und religiösen Bedürfnisse und Interessen der somalischen Akteure in den Verfassungs(rechts)diskurs.

Da Mitbestimmung und Inklusivität Grundvoraussetzungen eines jeden erfolgreichen Verfassungsprozesses sind, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das somalische Volk seine zukünftige Verfassung selbst entwirft. Das Team wirkt an dem Prozess aktiv unterstützend, nicht aber politisch gestaltend mit. Gleichwohl werden menschenrechtliche und demokratische Legitimationsstandards vermittelt, um die Nachhaltigkeit und Frieden schaffende Wirkung des Verfassungsprozesses zu verstärken.

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Die rechtswissenschaftliche Begleitung des Verfassungsprozesses in Somalia ist für die Entwicklung der Völkerrechtswissenschaft von besonderem Interesse: So lassen sich anhand dieses Lehrbuchbeispiels eines „failed state“ etwa Handlungspflichten der Staatengemeinschaft (z.B. „responsibility to protect“) oder inhaltliche Vorgaben des Völkerrechts für eine moderne Verfassung (z.B. „right to democracy“) diskutieren. Darüber hinaus wirft die Region Somaliland, die vor zwanzig Jahren ihre Unabhängigkeit von Somalia erklärt hat, Fragen der Staatenentstehung bzw. -anerkennung auf. Durch die Einbettung der Somalia-Aktivitäten in die wissenschaftliche Agenda ergeben sich Synergieeffekte, die sich auch in den Ergebnissen der Grundlagenforschung niederschlagen.

2. Aktivitäten

a. Symposium zum Föderalismus und anderen Arten der Dezentralisierung

Das Somaliateam des Max-Planck-Instituts führte im April 2005 ein erstes einwöchiges Symposium für somalische Parlamentarier zu verschiedenen Formen der Dezentralisierung durch. Diese Veranstaltung, die in Nyeri, Kenia, abgehalten wurde, erfolgte in Absprache mit der IGAD und mit finanzieller Unterstützung der GTZ. 25 vom Sprecher des Parlaments in repräsentativer Weise nominierte Parlamentarier und fünf Vertreter der Zivilgesellschaft nahmen an dem Symposium teil.

Inhalt der Veranstaltung war ein rechtsvergleichender Überblick über föderale Regierungsformen unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen, denen sich Somalia im Verfassungsprozess stellen muss und die in der TFC von 2004 noch nicht behandelt wurden. Ziel

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war es daher, den Teilnehmern Optionen darzulegen, die sich als mögliche Lösungsansätze für einen Verfassungsentwurf anbieten.

Auf Grundlage des Symposiums wurde die erste Auflage des Max Planck Manual on Different Forms of Decentralization erstellt und verteilt.

b. Fortbildung der Mitglieder der IFCC

Um die Mitglieder der neu etablierten IFCC in ihrer Arbeit zu unterstützen, veranstaltete das Max-Planck-Institut 2007 einen von der GTZ finanzierten und in Kooperation mit UNDP und IGAD organisierten Workshop im Jemen. Da die TFC ausdrücklich die Errichtung eines föderalen Systems in der zukünftigen somalischen Verfassung vorsieht, konzentrierte sich der Workshop auf mögliche Optionen dezentraler Regierungsstrukturen.

Somalische Workshopteilnehmer in Kampala Juni/Juli 2008

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Die IFCC äußerte den Wunsch nach weiteren Fortbildungsangeboten. Diesen Wunsch erfüllte das Somaliateam des Max-Planck-Instituts, indem es im Rahmen des vom UNDP-geleiteten internationalen Konsortium betreuten Verfassungsprozess ein Kapazitätenaufbauprogramm konzipierte. In Gemeinschaft mit internationalen Partnern, zu denen neben UNDP auch UNPOS, das National Democratic Institute (NDI), Oxfam Novib (eine niederländische Organisation für internationale Entwicklungszusammenarbeit) und Interpeace gehören, übernahm das Max-Planck-Institut die Verantwortung für die Fortbildung der IFCC im Verfassungsrecht. Weiterhin unterstützte das Max-Planck-Institut die Erarbeitung eines neuen Verfassungsentwurfs.

In diesem Rahmen veranstaltete das Somaliateam des Max-Planck-Instituts 2008 eine Reihe von Workshops für die Mitglieder der IFCC in Kenia und Uganda. Ziel dieses Programms war es, verschiedene verfassungsrechtliche Optionen zu erarbeiten und zu vergleichen, um somit einen Überblick über unterschiedliche Möglichkeiten für die Gestaltung einer Verfassung zu geben. Aus rechtsvergleichender Perspektive wurden Verfassungsstrukturen in föderalen oder dezentralen Staaten, die Bildung von Regierungsinstitutionen, die horizontale Gewaltenteilung und die Grundzüge des Finanzföderalismus analysiert. Damit wurde dem besonderen Interesse der Somalis an Fragen föderaler Ordnung, das die spezifischen Probleme des Landes im Hinblick auf die Integration zentrifugaler Kräfte und (teil)unabhängiger Gebiete widerspiegelt, Rechnung getragen. Die Frage nach dem zukünftigen Status von Somaliland und Puntland wurde intensiv erörtert. Es wurden verschiedene Optionen für eine zukünftige somalische Verfassung erarbeitet und diskutiert welche Implikationen sich daraus für die Verfassungsstruktur ergeben würden. Auf Anfrage der IFCC hin bot das Somaliateam des Max-Planck-Instituts zusätzlich einen Workshop zur Integration von

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Schari’a und Gewohnheitsrecht in die zukünftige somalische Verfassung an.

In Folge der erfolgreichen Friedensbemühungen in Dschibuti zwischen der vorläufigen Regierung, TFG, und der Allianz zur Wiederbefreiung von Somalia (Alliance for the Re-liberation of Somalia, ARS) im Jahre 2008 wurden nicht nur erneut Präsidentschaftswahlen abgehalten und ein neuer Premierminister nominiert, sondern auch das Parlament und die IFC erweitert. Die beschlossene Neubildung und Erweiterung der IFCC verzögerte sich jedoch, so dass auch das Kapazitätenaufbauprogramm des Max-Planck-Instituts mit dieser Kommission für einige Monate ausgesetzt werden musste.

Das Max-Planck-Institut zeigte jedoch auch in dieser Übergangsphase bei den verschiedenen Aktivitäten des von UNDP-geleiteten Konsortiums zur Begleitung des Verfassungsprozesses Präsenz. So konnte das Max-Planck-Institut etwa durch Tagungsbeiträge von Mitarbeitern des Somaliateams in Naivasha und Mombasa seine völkerrechtliche Expertise in das Konsortium einbringen und das somalische Parlament hinsichtlich des „Draft Act to provide for the Draft Constitution of the Republic of Somalia“ beraten.

Nach der Restrukturierung der IFCC begann das Somaliateam des Max-Planck-Instituts 2009 in Nairobi Auffrischungsworkshops durchzuführen, die sich insbesondere an die neuen IFCC Mitglieder richteten.

Bei der Durchführung aller Workshops wurde mit Simultanübersetzung gearbeitet. Um das Verständnis und die Mitarbeit der Teilnehmer weiter zu erleichtern, erarbeitete das Somaliateam themenspezifische Handbücher und Power Point Präsentationen, die auch ins Somalische übersetzt wurden. Zudem erstellte das Max-Planck-Institut für die Teilnehmer Reader, die Verfassungstexte unterschiedlicher Länder zu den behandelten

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Themenkreisen enthielten und anhand derer die Teilnehmer jeweils die verschiedenen Optionen der Gestaltung einer Verfassung in kleineren Arbeitsgruppen erarbeiten konnten.

c. Besuch des somalischen Ministers für Verfassung und föderale Angelegenheiten

Das Max-Planck-Institut pflegte enge Kontakte zu den in den somalischen Verfassungsprozess involvierten Institutionen. Ein Ergebnis des fortwährenden gedanklichen Austauschs war ein Besuch des somalischen Ministers für Verfassung und föderale Angelegenheiten, Madobe Nunow Mohamed, im Max-Planck-Institut vom 30. April bis 01. Mai 2009.

Das Treffen in Heidelberg diente dazu, dem Minister einen unmittelbaren und umfassenden Eindruck von den Kapazitäten des Max-Planck-Instituts und dessen Tätigkeit und Herangehensweise in Bezug auf den somalischen Verfassungsprozess zu verschaffen. Im Rahmen des Treffens erbat der Minister vom Max-Planck-Institut einen Beitrag, um die Rolle und Funktionen der verschiedenen in den somalischen Verfassungsprozess involvierten Institutionen klarer zu definieren; danach sollten vor allem die Aufgaben seines Ministeriums (MCFA), der Parlamentarischen Verfassungskommission (PCC) und der IFCC besser herausgearbeitet werden. Das Max-Planck-Institut kam diesem Wunsch nach, indem es Schritte zur Vertiefung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Akteuren mit Vorschlägen beratend begleitete.

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d. Arbeitstreffen von Mitgliedern der IFCC, der PCC und des MCFA

Auf Ersuchen der somalischen Regierung lud das Max-Planck-Institut Vertreter der IFCC, der parlamentarischen Verfassungskommission (PCC) und des Ministeriums für Verfassung und föderale Angelegenheiten (MCFA) nach Heidelberg ein. Dort fand vom 24. bis 30. Juni 2009 ein Arbeitstreffen statt, um Konzepte zur Förderung der Kooperation zwischen diesen für den somalischen Verfassungsprozess wichtigen Akteuren zu entwickeln.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Strukturen, Prozesse und Arbeitsabläufe zwischen den Institutionen zu verbessern, um eine möglichst effiziente, ergebnisorientierte und zügige Zusammenarbeit im Verfassungsprozess zu ermöglichen. Deshalb bot das Treffen den jeweiligen Akteuren eine Plattform, um ihre Positionen zu formulieren und die Verständigung zwischen den Institutionen zu fördern. Die Vertreter der IFCC nutzten diese Gelegenheit zudem, um die bis dahin gemachten Fortschritte bei der Erarbeitung eines ersten Verfassungsentwurfs vorzustellen. In Diskussionen über das weitere Vorgehen im Verfassungsprozess stimmten die Teilnehmer des Treffens überein, dass eine weitergehende Kooperation zwischen den jeweiligen Institutionen nötig sei. Zudem sollten die PCC und das MCFA in künftige Veranstaltungen mit einbezogen werden, um alle in den somalischen Verfassungsprozess involvierten Institutionen auf den gleichen Wissensstand zu bringen.

e. Symposium zum islamischen Recht in Verfassungen muslimischer Länder

Das Max-Planck-Institut veranstaltete vom 6. bis 10. Februar 2010 in Dschibuti ein Symposium zu dem Thema „Die Schari’a in den

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Verfassungen muslimischer Länder: Herausforderungen für den somalischen verfassungsgebenden Prozess“. Ziel der Veranstaltung war es, weitere Kreise der somalischen Zivilbevölkerung an dem Verfassungsprozess zu beteiligen und dadurch sowohl die Inklusivität des Prozesses zu gewährleisten als auch die Legitimität einer zukünftigen Verfassung zu erhöhen. Die Teilnehmer setzten sich aus somalischen Ulema (muslimische Rechtsgelehrte), Abgeordneten des Übergangsparlaments (Transitional Federal Parliament, TFP) und Mitgliedern des TFG zusammen.

Da die somalischen Ulema als primärer Adressatenkreis des Symposiums angesprochen wurden, eröffnete das Symposium die Möglichkeit, einen konstruktiven Austausch zwischen den islamischen Gruppierungen, der TFG und dem TFP anzustoßen. Dies diente vor allem dazu Vorurteile der somalischen Ulema in Bezug auf den Verfassungsprozess und der Verfassung an sich auszuräumen. Auf diese Weise konnten wichtige Akteure, die bisher noch nicht in den somalischen Verfassungsprozess integriert waren, angesprochen und in die Diskussion einbezogen werden.

Unter dem Vorsitz von Prof. Wolfrum, diskutierten die somalischen Teilnehmer und ein Team internationaler Rechtsexperten Fragen der Integration von Schari’a Recht in die zukünftige somalische Verfassung. Der renommierte Experte für islamisches Recht, Prof. Kamali (Malaysia), hielt einen Vortag „Schari’a und Gewaltenteilung“. Er erläuterte Regelungen aus der Schari’a, die das westliche Konzept der Gewaltenteilung bestätigen und widerspiegeln. Darauf aufbauend entwickelte er Perspektiven für den somalischen Verfassungsprozess, die er anhand zahlreicher Beispiele aus verschiedenen Verfassungen muslimischer Staaten veranschaulichte. Weitere Beiträge behandelten die Themen „Schari’a und Menschenrechte“ (Prof. Khalil, Sudan) und „Die Judikative in Verfassungen Muslimischer Staaten“ (Prof. Ebeku,

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Nigeria, und Prof. Khan, Pakistan). Prof. Wolfrum präsentierte einen Beitrag zum Thema „Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Schari’a und der Verfassung“.

Das Symposium gab den Auftakt zu einem politischen Bildungsprogramm im Rahmen des somalischen Verfassungsprozesses, das von den Mitgliedern des UNDP-geleiteten Konsortiums geplant und durchgeführt wurde. Es wurde durch das Auswärtige Amt finanziert und in Zusammenarbeit mit dem somalischen Ministerium für Verfassungs- und Föderalismusfragen organisiert.

f. Kooperation mit UNDP Somalia und UNPOS

Im Jahr 2011 setzte das Max-Planck-Institut seine Unterstützung des somalischen Verfassungsprozesses fort, wozu eine Kooperation mit UNDP im Rahmen des Projekts zur Unterstützung des somalischen Verfassungsprozesses eingegangen wurde. Politische Veränderungen in Somalia, wie die Mandatsverlängerung des TFP, der damit verbundenen Wahlen eines neuen Präsidenten sowie die sich anschließende somalische Regierungsumbildung und nicht zuletzt die mit der Dürre verbundene humanitäre Katastrophe, erschwerten die Durchführung von unterstützenden Aktivitäten. Das Max-Planck-Institut brachte seine Rechtsexpertise in den letzten beiden Jahren dennoch in den somalischen Verfassungsprozess ein.

So erstellten Mitarbeiter des Afrikateams für UNDP ein Optionspapier (Max Planck Paper on Constitutional Adoption and Transition Options for Somalia), als internes Arbeitsdokument. Dieses Papier zeigt aus rechtsvergleichender Perspektive Möglichkeiten für die Annahme einer Verfassung auf. Anhand von Beispielen wurde eine Verfassungsannahme durch Referendum, Parlament, präsidiales

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Dekret und eine verfassungsgebende Versammlung erläutert, wobei auch unterschiedliche Ausgestaltungsmodelle einer verfassungsgebenden Versammlung aufgezeigt wurden. Das Optionspapier behandelt darüber hinaus Gestaltungsmöglichkeiten für eine Übergangsperiode vor dem Hintergrund der TFC. Dargestellt werden vor allem Optionen für das Inkrafttreten von Verfassungen sowie das (Neu-) Errichten von Staatsgewalten in struktureller und personeller Hinsicht.

Des Weiteren entsendet das Max-Planck-Institut seit Ende 2011 regelmäßig Mitarbeiter nach Nairobi, um in der dort ansässigen gemeinsamen Arbeitsgruppe von UNDP und UNPOS, Joint Constitutional Unit (JCU) mitzuwirken. Mitarbeiter des Afrikateams unterstützten die JCU in der inhaltlichen Vorbereitung verschiedener Konferenzen, die im Rahmen des Verfassungsprozesses durchgeführt wurden, darunter die National Constitutional Conferences Garowe I & II, das International Expert Forum in Dschibuti, das International Contact Group Meeting in Dschibuti und die Civil Society Conference in Entebbe, Uganda. Das Max-Planck-Institut leistet außerdem technische Unterstützung beim Erstellen des Verfassungsentwurfes und wirkt an der Vorbereitung/Organisation der Verfassungsgebenden Versammlung mit.

3. Weitere Planung

Die Region Somaliland, welche sich 1991 einseitig für unabhängig erklärt hat, veröffentlichte 2008 eine „Zehn Punkte Agenda einer Reformstrategie für die Justiz“, wodurch die Qualität der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung in Somaliland verbessert werden soll. Hieran anschließend wurde eine nationale Justizkonferenz vom 14. bis 16. Juni 2011 in Hargeisa abgehalten, die nationalen wie

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internationalen Experten als Diskussionsforum für die verschiedenen Justizreformoptionen diente.

Die Teilnahme von zwei Mitgliedern des Afrikateams des Max-Planck-Instituts an dieser Konferenz sowie eine erste Reise nach Hargeisa im März dienten dazu, einen Überblick über den Status quo des Justizsystems von Somaliland zu bekommen und darauf basierend eine Strategie zu entwickeln, wie das Max-Planck-Institut die Umsetzung einer potenziellen Justizreform in Somaliland begleiten könnte. Das Somaliateam des Max-Planck-Instituts beabsichtigt, ein Kapazitätenaufbauprogramm zu entwickeln, um die rechtlichen Qualifikationen der Beamten zu verbessern und dadurch einen Beitrag zur Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsentwicklung in Somaliland zu leisten.

Zugleich wirft die Region Somaliland interessante rechtswissenschaftliche Fragen auf. In Somaliland existieren sich zum Teil widersprechende Rechtssysteme, wie die Schari’a, verschiedene gewohnheitsrechtliche Regelungen sowie noch bestehende Gesetze aus der italienischen bzw. britischen Kolonialperiode, so dass sich Fragen hinsichtlich der Auflösung dieser Konflikte bzw. der Systematisierung von Stammesrechten stellen. Aber auch die fehlende Anerkennung Somalilands als Staat und die damit verbundenen völkerrechtlichen Fragen gewinnen, angesichts der Unabhängigkeit des Südsudans, wieder an Aktualität.

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4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

a. Handbücher

Aus dem Somaliaprojekt des Max-Planck-Instituts gehen mehrere Publikationen und Forschungsvorhaben hervor. Das Afrikateam erstellte folgende rechtsvergleichende Handbücher, die den Mitgliedern der IFCC zu den jeweiligen Workshops zur Verfügung gestellt wurden:

• Max Planck Manual on Constitution Building – Options for the Structure of the Executive Branch of Government. 2008.

• Max Planck Manual on Constitution Building – Options for the Structure of the Judiciary. 2008.

• Max Planck Manual on Constitution Building – Shari’a and Customary Law in a Constitution. 2008.

• Max Planck Manual on Constitution Building - Structures and Principles of a Constitution. 2. überarbeitete Auflage 2010.

• Max Planck Manual on Constitution Building – The Formation of Sub-Units in Federal Systems 2008.

• Max Planck Manual on Constitution Building – The Legislature. 2008.

• Max Planck Paper on Constitutional Adoption and Transition Options for Somalia. 2011.

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b. Publikationen

Jan Schmidt verfasste im Berichtszeitraum den Artikel

• Somalia unter der Übergangsverfassung von 2004, in P. Scholz und N. Naeem (Hrsg.), Jahrbuch für Verfassung, Recht und Staat im islamischen Kontext, Band 1, 2011.

c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Neben den vom Afrikateam erstellten Dokumenten, beschäftigten sich Mitglieder des Afrikateams in Dissertationsvorhaben mit im somalischen Kontext relevanten Themen, wobei die in der praktischen Arbeit gewonnenen Erkenntnisse in die Grundlagenforschung einfließen.

So vergleicht die Arbeit von Jan Schmidt die Übergangsverfassung Somalias mit der des Sudans in ihrer Rolle als Instrument zur Friedenssicherung.

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H. IStGH-Projekt

1. Hintergrund

Am 1. Juli 2002 trat das Statut von Rom für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Kraft. Damit nahm der erste ständige internationale Strafgerichtshof der Geschichte seine Arbeit auf. Allerdings besteht in vielen Ländern erheblicher Bedarf an Informationen über die Funktionsweise und die Kompetenzen des IStGH.

Die Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer erklärte sich im Jahr 2006 bereit, zusammen mit deutschen Kooperationspartnern – dem Gustav-Stresemann-Institut e.V. – European Academy (Bonn) und Pro NGO! e.V. (Köln) – in Russland, der Türkei und einigen zentralasiatischen Staaten die Informationslage zu verbessern und den Weg für die Ratifizierung und Umsetzung des IStGH Statuts zu bereiten. Das Projekt “Information and Ratification Campaign on the ICC in Russia, Turkey and Central Asian Countries” begann mit finanzieller Unterstützung der EU im Jahr 2006.

2. Aktivitäten

Zunächst berieten die Projektmitarbeiter gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus den Zielländern das Vorgehen und entwickelten Trainingsmaterialien in mehreren Landessprachen sowie ein Ausbildungsprogramm für Multiplikatoren. Auf dieser Grundlage wurden lokale Juristen ausgebildet, die bei den folgenden Seminaren, Diskussionsrunden, Vorträgen und Öffentlichkeitsinitiativen vom Projektteam unterstützt wurden.

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Alle Veranstaltungen wurden in enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern wie dem Institute of Law and Public Policy in Moskau, dem Corporate Technologies Center in Bishkek und der Uzbek Association of International Law in Tashkent durchgeführt. Inhaltlich war der Bogen weit gespannt und reichte von der historischen Entwicklung des internationalen Strafrechts und dem politischen Prozess zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs über die einzelnen im Romstatut enthaltenen Tatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie der noch nicht aufgenommene Tatbestand der Aggression), prozessuale Regelungen, die Vollstreckung von Strafen, Umsetzung und Kooperation bis hin zu der Rolle von NGOs im Völkerstrafrecht und Aspekten, die für Militärangehörige von Bedeutung sein könnten.

Um die verschiedenen Akteure zu erreichen, die Einfluss auf den Ratifizierungs- und Implementierungsprozess haben können, wurden unterschiedliche Zielgruppen ausgewählt. In der Türkei wurden z.B. Seminare und Diskussionsrunden für Rechtsanwälte, Mitarbeiter von NGOs, die Presse und Wissenschaftler an verschiedenen Universitäten veranstaltet. In Russland wurden neben der Presse, Mitglieder der Duma, Ministerialangestellte und Gerichtsmitarbeiter auch Mitglieder der Militärakademie von Moskau als Teilnehmer geladen. Der Inhalt der jeweiligen Veranstaltungen wurde dem Profil der Zielgruppen angepasst. Insgesamt wurden über sechzig Seminare, Vorträge, Diskussionsrunden und Pressekonferenzen abgehalten.

Über die Informationsveranstaltungen hinaus ermöglichte das Projekt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Problemen und Besonderheiten der Implementierung des Romstatuts in nationales Recht. Als Ergebnis intensiver Forschungsarbeit von Max-Planck-Wissenschaftlern und lokalen Experten entstanden Länderberichte, in denen der aktuelle Stand der Implementierung, Hürden der

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Implementierung und Besonderheiten des jeweils nationalen Rechts dargestellt werden. Diskutiert werden nicht nur Fragen des nationalen Straf- und Strafprozessrechts, sondern auch verfassungsrechtliche Hürden und Probleme, wie z.B. die von den USA favorisierten Abkommen nach Artikel 98 (2) des IStGH-Statuts, welche Auslieferungen an den Gerichtshof erschweren.

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I. Irak

1. Hintergrund

Im Irak ist es noch immer nicht vollständig gelungen, die Verfassung von 2005 zu implementieren. Dies hat verschiedene Gründe, die in der irakischen Gesellschaft, aber auch in der Verfassung selbst liegen.

Angeregt durch irakische Juristen und Politiker, nahm das Irakteam seine Arbeit Anfang 2009 auf; dabei richten sich die Projekte an den Wünschen der irakischen Partner aus. Schwerpunkte sind Seminare zu verfassungsrechtlichen Fragen, Juristenausbildung und die Stärkung demokratischer Institutionen. Übergreifendes Ziel des Projektes ist die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und damit die Stabilisierung der fragilen staatlichen Strukturen des Irak. In diesem Rahmen werden vor allem Konferenzen und Trainingsseminare zu Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechten, Föderalismus und ähnlichen fundamentalen Fragen im Irak durchgeführt. Bei Gelegenheit einzelner Veranstaltungen in Heidelberg lernen die Teilnehmer auch die Funktionsweise deutscher Verfassungsorgane kennen.

2. Aktivitäten

Das Projekt umfasst drei wesentliche Komponenten: die Verfassungskolloquien in Heidelberg, Seminare für Richter und anderen Juristen und die Rechtsstaats-Konferenzen in Erbil.

a. Verfassungskolloquien in Heidelberg

Im Rahmen seiner Beratertätigkeit unterstützt das Projektteam irakische Institutionen bei der Fortentwicklung der

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verfassungsrechtlichen Praxis. Auf Seminaren und Konferenzen arbeiten Institutsmitarbeiter gemeinsam mit führenden irakischen Juristen und Politikern an Lösungen der zahlreichen verfassungsrechtlichen Probleme. Dazu gehört beispielsweise der Föderalismus, der zwar in der Verfassung verankert ist, aber in der Realität nicht kohärent umgesetzt wurde. Während der Schwerpunkt anfangs auf der Unterstützung des Verfassungsrevisionsausschusses der irakischen Nationalversammlung lag, veranstaltet das Projektteam seit 2010 in Heidelberg Kolloquien mit dem Obersten Bundesgericht, da dieses die gemeinsam entwickelten Ideen effektiver umsetzen kann. Parlamentarier werden aber weiterhin zu allen Veranstaltungen eingeladen. Das Irakteam lädt zu den Beratungen international renommierte Verfassungsrechtler ein, um der rechtsvergleichenden Suche nach Lösungen weitere Impulse zu geben.

Der Präsident des irakischen Obersten Bundesgerichts, Medhat Al-Mahmood, Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum und der führende schiitische Parlamentarier

Scheich Humam Hamoudi (v.l.)

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Das im August 2010 veranstaltete erste Heidelberger Kolloquium behandelte das Thema „Die Rolle des Irakischen Obersten Bundesgerichts bei der Lösung der irakischen Verfassungskrise“. Eine dringend erforderliche Reform der Verfassung war in der Nationalversammlung vor den Wahlen im März 2010 nicht gelungen. Nach der Wahl entbrannte zunächst Streit um das Wahlergebnis und dann über die Regierungsbildung. Die Verfassung bot nur einen schwachen Orientierungsrahmen. In dieser Situation wünschten sich die Richter des irakischen Obersten Bundesgerichts Beratung, da zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen an sie heran getragen wurden. An der Veranstaltung nahmen neben ihnen auch deutsche Verfassungsrichter und namhafte internationale Verfassungsexperten teil.

Im Juli 2011 organisierte das Projektteam ein zweites Kolloquium zum Themenkomplex „Gewaltenteilung – das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung im Irak“. Die Teilnehmer diskutierten u.a. über die verfassungsrechtlichen und legislativen Grundlagen des Obersten Bundesgerichts, die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Irak, die Einsetzung eines Staatsrats sowie die Kompetenzen und die Legitimation der Verfassungsgerichtsbarkeit. Unter den Teilnehmern der Veranstaltung waren u.a. der Präsident des Irakischen Verfassungsgerichts, der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses und eine Richterin des EGMR.

b. Seminare für Richter und anderen Juristen

Zur Stärkung des Rechtsstaats und insb. der Durchsetzung der Menschenrechte im Irak führt das Projektteam Seminare für irakische Richter, Staatsanwälte und andere Juristen durch. Konkretes Ziel dieser Veranstaltungen ist es, ein Umdenken in der Justiz zu bewirken und

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statt den Interessen des Staates – wie zu Zeiten des Baath-Regimes – die Bürger und ihre Rechte ins Zentrum der Rechtsprechung zu rücken.

Für die Seminarreihe erarbeitete das Irakteam das Max Planck Manual on Constitutional Law for the Judiciary of Iraq, welches die Grundlage für die Seminare bildet und dessen Inhalte anhand von Fallbeispielen diskutiert werden. Das von den Projektmitarbeitern erstellte Handbuch wurde in die arabische Sprache übersetzt. Inhaltliche Schwerpunkte sind die irakischen Staatsprinzipien, insbesondere die Gewaltenteilung und die föderale Struktur, der Aufbau der irakischen Justiz, Fair Trial-Prinzipien, Verfassungs- und Menschenrechte, die Rolle des Islam im irakischen Recht und die in der irakischen Verfassung verankerten internationalen Verträge.

Nach einer Planungskonferenz wurden im Jahr 2010 arabisch- sowie kurdischsprachige Dozenten von den Projektmitarbeitern auf ihren Einsatz vorbereitet, die ihrerseits Teilnehmer aus allen Landesteilen ausbildeten. Die Dozenten sind hochrangige Richter vom Obersten Bundesgericht, Universitätsdozenten und andere erfahrene Juristen aus irakischen Institutionen. Neben Richtern und Staatsanwälten nehmen auch Anwälte und Mitarbeiter des Justizministeriums an den Seminaren teil. Ihre Auswahl liegt in der Hand der irakischen Obersten Justizrates, der nationalen Anwaltskammer sowie der entsprechenden Institutionen in der Region Kurdistan.

Das erste Seminar fand im Dezember 2010 in Erbil statt und das zweite im Februar 2011 in Basra. Das Thema war, wie auch in den folgenden Veranstaltungen, „Verfassungsrecht im Irak – von der Theorie zur Praxis“. Im November und Dezember 2011 organisierte das Team weitere Seminare in Nadschaf und Erbil. Im April 2012 folgten weitere Seminare in den nordirakischen Orten Dukan und Suleimaniye, an denen wie üblich Juristen aus dem gesamten Land teilnahmen. Diese

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Zusammensetzung führt zu einem wichtigen Nebeneffekt, nämlich der Schaffung von Vertrauen zwischen Teilnehmern unterschiedlicher Herkunft und Konfession, also Arabern, Kurden und Turkmenen bzw. Schiiten, Sunniten, Christen und Angehörigen von diversen Minderheiten. Insgesamt nahmen bislang 416 Personen an den Seminaren teil.

c. Rechtsstaatskonferenzen in Erbil

Die Reihe der Rechtsstaatskonferenzen geht über den verfassungsrechtlichen Schwerpunkt des Irakprojektes hinaus.

Teilnehmer der Rechtsstaats-Konferenz des MPIL in Erbil (Irak)

Bisher umfasst die Reihe drei Konferenzen, die sämtlich in Erbil stattfanden. Themenschwerpunkte der ersten Konferenz im Herbst 2009 waren die Herausforderungen an die Justizinstitutionen, das Verhältnis von Staat und Bürgern und die Fair-Trial-Prinzipien. Die Veranstaltungen dienten auch dazu, den Kontakt zu

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Entscheidungsträgern auf nationaler Ebene und in der Region Kurdistan auszubauen, um präzise Informationen zur Situation der Justizinstitutionen im Irak zu erhalten. Diese sind wichtig, um die weitere Strategie des Irakprojektes festzulegen.

Die zweite Konferenz im Herbst 2010 richtete sich vorrangig an Anwälte und behandelte die Bedeutung und Entwicklung der organisierten Anwaltschaft im Rechtsstaat. Diese können in Umbruchzeiten wichtige Beiträge leisten, um Bedrohungen der Stabilität und Freiheit der Gesellschaft entgegenzuwirken. Daneben thematisierten einzelne Beiträge Fragen des Straf- und Wirtschaftsrechts.

Die dritte Rechtsstaatskonferenz fand im November 2011 in Erbil statt. Das Thema „Unity and Diversity of the Judiciary and Law in Iraq“ reflektiert ein Kernproblem in der Rechtsstaatsentwicklung, nämlich die Uneinheitlichkeit sowohl der normativen Grundlagen als auch der Praxis. Konkret wurden drei Themenkomplexe behandelt: Das Verhältnis zwischen Gerichten, der Gesetzgebung und den Anwaltskammern in Kurdistan und dem Zentralirak; die Übergangsjustiz am Beispiel des Iraqi High Tribunal und des Internationalen Strafgerichtshofs und ihr Verhältnis zur ordentlichen Strafjustiz sowie die internationale Streitbeilegung und die Vollstreckung von Schiedsurteilen im irakischen Recht. Es nahmen zahlreiche irakische und internationale (deutsche, schweizerische und US-amerikanische) Verfassungsrechtsexperten teil, darunter der Präsident des irakischen Obersten Bundesgerichts und mehrere Richter des FSC und des Iraqi High Tribunal zu den Teilnehmern, Abgeordnete und Politiker wie der Justizminister der Region Kurdistan, der Vizepräsident des Internationalen Strafgerichtshofs Dr. Hans-Peter Kaul und der Schweizer Professor Thomas Fleiner.

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d. Weitere Aktivitäten

Das Irakteam steht in kontinuierlichem Kontakt zu irakischen Juristen und Politikern und trifft viele von ihnen zum Informationsaustausch und zur Beratung im Irak und Deutschland.

Durch die enge Zusammenarbeit mit den irakischen Partnern war es möglich eine Online-Datenbank zu erstellen, in der juristische und insbesondere verfassungsrechtliche Dokumente erfasst werden. Sie enthält u.a. englische Übersetzungen von irakischen Gesetzen und Entscheidungen des irakischen Obersten Bundesgerichts.

Im Rahmen der Zusammenarbeit des Instituts mit dem kurdischen Regionalparlament wurden auch deutsche Dokumente, darunter die Landesverfassung Baden-Württembergs und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sowie zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, ins Arabische übersetzt und den irakischen Partnern zur Verfügung gestellt.

e. Zusammenfassung

Die Projektmaßnahmen erhalten im Irak viel Zuspruch und von den irakischen Projektpartnern wird ausdrücklich um eine Fortführung der Konferenzen und der Trainings gebeten. Die vom Team des Max-Planck-Instituts erarbeiteten Materialien (z.B. zu „Constitutional Law“ und zu „International Human Rights Treaties“) werden gut angenommen. Insbesondere wird auch die Rolle des Max-Planck-Teams als neutraler Ansprechpartner und als Vermittler von rechtsvergleichenden Kenntnissen geschätzt und das erworbene Wissen in der Praxis verarbeitet. Erschwert wird die Arbeit zum Teil durch die Sicherheitsrisiken im Irak. Die über mehrere Jahre aufgebauten Beziehungen zu hohen Beamten und Politikern stellen

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hingegen eine Erleichterung der Arbeit dar und sind auch in Zukunft Grundlage für den fortgesetzten Wissenstransfer mit dem Irak.

3. Weitere Planung

Trotz vieler Fortschritte ist der Irak noch weit entfernt von rechtsstaatlichen Zuständen. Aus juristischer Sicht sind mehrere Faktoren dafür verantwortlich, darunter die Instabilität des Verfassungsgefüges – auch nach sieben Jahren sind weder der Föderalismus noch alle in der Verfassung vorgesehenen Institutionen etabliert worden –, die Kluft zwischen Bürger und Staat und die erheblichen Schwierigkeiten der politischen Akteure, sich auf Reformen zu einigen und diese umzusetzen. Diesem Befund entsprechend plant das Max-Planck-Team, sich ab dem 1.1.2013 auf drei Themenbereiche zu konzentrieren. Dabei handelt es sich erstens um eine Fortsetzung der Beratung des Obersten Gerichtshofes, der aufgrund der Ineffektivität von Legislative und Exekutive eine wesentliche Rolle in der Stabilisierung des Staatswesens einnimmt. Zweitens soll der Föderalismus stärker ins Zentrum der Projektarbeit rücken, weil derzeit in einigen Landesteilen versucht wird, föderale Einheiten (sog. „Regionen“) zu bilden. Drittens nimmt das Thema Verwaltungsrecht an Bedeutung zu; möglicherweise können die Projektmitarbeiter auch hier sinnvolle Beiträge leisten.

Erste Maßnahmen in diese Richtung wurden bereits innerhalb der laufenden Projektphase realisiert. Ein verfassungsrechtliches Kolloquium zum Thema Föderalismus fand im Juli 2012 in Heidelberg und eine weitere Rechtsstaatskonferenz zum Thema Verwaltungsrecht fand im November 2012 in Erbil statt.

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4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

a. Handbücher und Gesetzessammlungen

• Max Planck Manual on Constitutional Law for the Judiciary of Iraq 2011, Englisch und Arabisch.

• Max Planck Compilation of International Human Rights Treaties – Iraq, 2. Auflage 2011, Englisch und Arabisch.

Das Max Planck Manual on Constitutional Law for the Judiciary of Iraq bildet die Grundlage für alle Veranstaltungen, die sich mit den aktuellen Problemen in der Funktionsweise des Staates befassen. Das Handbuch geht auf die irakische Verfassungsgeschichte und die Hierarchie der Normen, wie sie von der irakischen Verfassung von 2005 aufgestellt wurde, ein. Außerdem konzentriert es sich auf die fundamentalen Verfassungsprinzipien des irakischen Staates, auf die Gewaltenteilung und die von diesen Prinzipien abgeleitete föderale Struktur des Iraks. Die Struktur und Funktion der irakischen Judikative wird detailliert beschrieben.

b. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Neben den der praktischen Projektarbeit dienenden Handbüchern ist folgendes Dissertationsvorhaben zu nennen:

Dr. Bawar Bammarny stellte seine Dissertation mit dem Titel „Treu und Glauben und UN-Kaufrecht (CISG) – eine rechtsvergleichende Untersuchung mit Schwerpunkt auf dem islamischen Rechtskreis“ fertig, die 2011 erschienen ist.

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J. Wasserkonflikte im Völkerrecht

1. Hintergrund

Das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht hat völkerrechtliche Regelungssysteme für das Management internationaler Gewässer und die Verteilung von Wasserressourcen verstärkt zum Gegenstand seiner Forschung gemacht. In vielen Fällen streiten die Staaten in erster Linie um Nutzungsrechte an grenzüberschreitenden Wasserressourcen. Aus völkerrechtlicher Sicht muss aber neben der Frage nach der gerechten und nachhaltigen Aufteilung und Nutzung von Wasser auch dessen Schutz geregelt werden. Zwischenstaatliche Kooperationsabkommen und die Einrichtung gemeinsamer Flusskommissionen haben sich als sinnvolle Grundlage für eine geregelte Zusammenarbeit der Anrainer einer Wasserressource erwiesen. Für beides bietet das Völkerrecht einen rechtlichen Rahmen. Diese sind aber unter den regionalen Akteuren nicht immer hinreichend bekannt und werden nicht konstruktiv genutzt.

Ziel des Wasserprojekts ist es, gemeinsam mit Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern aus ausgewählten Regionen, völkerrechtliche Lösungsansätze für Konflikte über die Nutzung von grenzüberschreitenden Wasserressourcen zu erarbeiten.

Im Zeitraum 2010-2012 steht der Konflikt um die Wasserressourcen von Euphrat und Tigris im Zentrum. Erste Ansätze eines gemeinsamen Managements der beiden Flüsse hat es bereits gegeben. Verhandlungen haben bisher jedoch noch zu keinem Übereinkommen geführt. Grundvoraussetzung für eine Lösung der strittigen Fragen ist, neben der Kenntnis der im Völkerrecht angebotenen Möglichkeiten,

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gegenseitiges Vertrauen, Kooperationsbereitschaft und vor allem politischer Wille.

Das Institut kann auf eine langjährige und intensive wissenschaftliche Expertise im internationalen Umwelt(völker)recht speziell im Wasserrecht zurückgreifen. Eine Mitarbeiterin forscht momentan zu völkerrechtlichen Regelungssystemen von europäischen Flüssen, eine weitere Mitarbeiterin zum Menschenrecht auf Wasser und zwei weitere Wissenschaftler befassen sich im Rahmen ihrer Untersuchungen zum Umweltrecht auch mit wasserrechtlichen Fragen. Weitere Wissenschaftler/innen im Institut und aus seinem akademischen Umfeld arbeiten zu ähnlichen Themen.

2. Aktivitäten

Das Max-Planck-Institut führte im Rahmen des Projekts zu den rechtlichen Dimensionen des Wasserkonflikts um Euphrat und Tigris folgende Aktivitäten durch:

a. Internationales Netzwerk zu Wasserkonflikten im Völkerrecht

Es baute ein Netzwerk zum Thema „Wasserkonflikte im Völkerrecht“, insbesondere um Euphrat und Tigris auf. Das Projektteam stellte Kontakte zu zahlreichen Experten auf dem Gebiet her und informierte internationale Institutionen und wissenschaftliche Einrichtungen über das Projekt. Ziel des Netzwerkes ist es, u.a. die relevanten politischen Akteure, Experten und Rechtswissenschaftler zusammenzubringen, um dadurch die gemeinsame Suche nach Lösungen zu fördern.

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b. Sammlungen des anwendbaren Rechts/Online Datenbank

Ein Team des Max-Planck-Instituts baute zudem eine frei zugängliche Online-Datenbank mit einschlägigen völkerrechtlichen Verträgen, nationalen Rechtstexten und Hinweisen auf Fachliteratur auf. Dies soll Interessierten die Einarbeitung in die Problematik erleichtern. Die Datenbank wird kontinuierlich erweitert. Die nationalen Rechtstexte werden in der jeweiligen Landessprache und in Englisch bereitgestellt. Das Institut wird dabei von Wissenschaftlern und Experten aus dem Irak, Syrien und der Türkei unterstützt.

c. Vorträge und Workshops zum internationalen Wasserrecht

Im Rahmen von zwei „International Water Weeks“ in Erbil, Irak (27.09.-30.09.2010) und in Homs, Syrien (21.02.-24.02.2011) hielten die Projektmitarbeiter Vorträge und leiteten Workshops zum internationalen Wasserrecht für Entscheidungsträger und Wissenschaftler aus der Region.

d. Studienaufenthalte in Heidelberg

Des Weiteren lud das Institut Anfang 2012 ausgewählte, vielversprechende Gastwissenschaftler aus der Region zu Forschungsaufenthalten nach Heidelberg ein. Die Aufenthalte dienten der Vorbereitung von Beiträgen für die Konferenz und der Zusammenarbeit mit dem Projektteam sowie der Knüpfung enger Kontakte zwischen den Wissenschaftlern der Anrainerstaaten.

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e. Internationale Konferenz zum Wasserkonflikt um Euphrat und Tigris

Vom 2.-4. Mai 2012 führte das Max-Planck-Institut als wichtigste Projektmaßnahme eine Konferenz zur Frage der Verteilung von Wasserressourcen von Euphrat und Tigris zwischen Irak, Syrien und der Türkei durch. Die Veranstaltung „Advancing Cooperation in the Euphrates-Tigris Region: Institutional Development and Multidisciplinary Perspectives” wurde in Zusammenarbeit mit der Okan Universität in Istanbul (Prof. Aysegül Kibaroğlu) und der „Euphrates Tigris Initiative for Cooperation“ (ETIC) veranstaltet. Sie fand an der Okan Universität in Istanbul statt. In gut zwanzig Vorträgen stellten namhafte Wissenschaftler und Praktiker, vorwiegend aus der Region, die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen, sowie die geltende Rechtslage dar und diskutierten Meinungsverschiedenheiten und Problemfelder. Ähnlich gelagerte völkerrechtliche Konflikte um Wasser wurden analysiert, um daraus Anregungen für die Lösung des Euphrat-Tigris-Konfliktes zu erhalten. Zugleich diente die Konferenz als Basis für den weiteren Austausch unter den einschlägigen Experten. Die Ergebnisse der Konferenz sollen in einer neu geschaffenen Publikationsreihe veröffentlicht werden.

3. Weitere Planung

Das Institut lud Ende 2012 Gastwissenschaftler aus der Türkei, Irak und Syrien zu Forschungsaufenthalten nach Heidelberg ein, um den wissenschaftlichen Austausch zwischen den drei Ländern weiter zu fördern.

Für die Jahre 2013 und 2014 ist geplant, das Projekt auf weitere Konflikte auszudehnen. Dabei sollen ähnliche Maßnahmen wie zum Euphrat-Tigris-Konflikt durchgeführt werden. Insbesondere geht es

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um die Analyse der rechtlichen Dimension der jeweiligen Konflikte. Der Schwerpunkt wird auf die völkerrechtliche Perspektive gelegt. Das nationale Recht (ggf. auch EU-Recht) wird, soweit möglich und sinnvoll, in der Analyse bedacht.

4. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

a. Arbeitsbegleitende Studien und Gesetzessammlungen

Das Projektteam erarbeitete eine umfassende rechtswissenschaftliche, schriftliche Studie zum Thema „The Waters of Euphrates and Tigris: An international Law Perspective“, die als Arbeitsgrundlage für das Wasserprojekt dient. Kerninhalte der Studie sind die Darstellung der geographischen und technischen Problematik, der völkerrechtlichen Grundlagen und der Geschichte des Konfliktes, die Analyse der aktuellen Rechtslage, die Darstellung aktueller Lösungsansätze und abschließend eine eigene Stellungnahme. Die Studie wird demnächst im Max Planck Yearbook of United Nations Law, Volume 16 erscheinen.

Die Projektmitarbeiter verfassten außerdem eine kurze Studie zum Wasserrecht in Deutschland, die anschließend vom Auswärtigen Amt der irakischen Botschaft (auf deren Anfrage hin) übermittelt wurde. Die Studie wurde auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch vorgelegt und ist in der Online Datenbank erhältlich.

Außerdem wurde eine Max Planck Compilation of International Water Law Treaties (2011) zusammengestellt und redigiert. Die Sammlung enthält eine Auswahl der völkerrechtlichen Verträge und weiterer einschlägiger Dokumente aus dem Bereich des internationalen Wasserrechts. Eine weitere Sammlung Max Planck Compilation of International Treaties and Other Documents Relative to the Euphrates

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and Tigris (2012) wurde ebenfalls von den Mitarbeitern des Projekts fertig gestellt. Sie ergänzt die Sammlung von 2011 und enthält eine Auswahl einschlägiger regionaler völkerrechtlicher Verträge und Rechtstexte. Die Dokumente wurden online gestellt, um sie der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

b. Publikationen

Adele Kirschner forscht zum Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung und publizierte dazu bereits einen Aufsatz:

• The Human Right to Water and Sanitation. In Max Planck Yearbook of United Nations Law 15, 2011.

Katrin Tiroch forschte und publizierte zu folgenden wasser-/umweltrechtlichen Themen:

• Rhine River. In R. Wolfrum (Hrsg.) Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

• Black Sea. In R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

• Rhine-Main-Danube-Waterway. In R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

Ferner verfassten beide Projektmitarbeiter zusammen folgende Beiträge die im Jahr 2012 erscheinen:

• The Waters of the Euphrates and Tigris: An International Law Perspective. In Max Planck Yearbook of United Nations Law 16, 2012.

• River Deltas. In R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

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c. Wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten

Darüber hinaus beschäftigt sich Katrin Tiroch in ihrem Dissertationsvorhaben mit der wasserrechtlichen Problematik der Verschmutzung des Meeres durch Flüsse am Beispiel der Donau und des Schwarzen Meeres. Adele Kirschner untersucht in ihrem Dissertationsvorhaben das wasserrechtliche Regime um den Nil.

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K. Verfassungsreformen in arabischen Ländern

1. Hintergrund

Im Rahmen des Projekts „Verfassungsreformen in arabischen Ländern“ (Constitutional Reform in Arab Countries, CRAC) verfolgen und analysieren Mitarbeiter der Arbeitsgruppe seit Beginn des Jahres 2011 die sich aus dem Arabischen Frühling entwickelnden völker- und verfassungsrechtlich relevanten Fragen. Das Max-Planck-Institut beschäftigt sich schon seit langem intensiv mit dem arabischen Rechtsraum. Die fortdauernden und sich dynamisierenden Ereignisse des „arabischen Frühlings“ haben das Engagement und wissenschaftliche Interesse des Instituts an den verfassungsrechtlichen Entwicklungen an der Region noch gesteigert.

Die öffentlichen Proteste, die sich zu Beginn des Jahres 2011 in Nahost und Nordafrika verbreiteten, haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. In zahlreichen arabischen Ländern wurden grundlegende Reformen des Staatswesens und des Verhältnisses zwischen Staat und Bürgern gefordert, allerdings nicht überall mit gleichem Nachdruck. Das CRAC-Projekt konzentriert sich auf siebzehn Staaten, in denen der Ruf nach Reformen in Gesellschaft und Medien besonders eindringlich formuliert wurde und dementsprechend nachhaltige Verfassungsänderungen möglich sind. Im Rahmen des CRAC-Projekts werden die Transformations- und Verfassungsprozesse in Algerien, Ägypten, Bahrain, dem Irak, dem Jemen, Jordanien, Katar, dem Libanon, Libyen, Mauretanien, Marokko, Oman, den Palästinensischen Autonomiegebieten, Saudi-Arabien, dem Sudan, Syrien und Tunesien beobachtet. Die erreichten Transformationsstadien nehmen in den verschiedenen Ländern des MENA Raumes unterschiedliche Formen an.

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Zunächst eint alle Protestbewegungen die Forderung nach grundlegenden Verfassungsreformen. Hier setzt das Projekt an. Die Reformbestrebungen äußern sich in diesen Staaten auf mannigfaltige Weise. Zu beobachten sind zum einen Verfassungsänderungen ohne Regimewechsel (Marokko) sowie nach Revolutionen die Einsetzung verfassungsgebender Versammlungen (Tunesien, Ägypten, Libyen). Teilweise wird eine Strategie begrenzter Zugeständnisse verfolgt. Dazu gehören Rückzugsversprechen langjähriger Machthaber (Jemen) und der Austausch der Exekutive (Jordanien, Oman). Einzelne Machthaber versprechen unter anhaltendem Druck Verfassungsreformen (Jemen) oder die Einführung neuer Verfassungen (Syrien). Zu nennen ist ferner die internationale Dimension einiger Konflikte (Bahrain, Libyen, Syrien), die teilweise zu Stellungnahmen des Weltsicherheitsrates, teilweise zu militärischer Unterstützung von Regimen oder Oppositionsbewegungen führte. Festzuhalten bleibt, dass alle Protestbewegungen in den unterschiedlichen Ausprägungen die Forderung nach grundlegenden Verfassungsreformen eint.

Die langjährige Erfahrung des Max-Planck-Instituts sowie die Vernetzung der Projektleitung haben sich als wesentliche Bausteine der erfolgreichen Initiierung des Projekts und der Verknüpfung in der Region erwiesen. Dazu kommt ein großes Netzwerk von Kontakten zu arabischen Juristen in fast allen Ländern der Region, das im Laufe der vorbereitenden Arbeiten für dieses Projekt aktiviert wurde. Es gelang in kurzer Zeit, ein effektives und aktives Netzwerk an arabischen Rechts- und Verfassungsexperten aufzubauen und einen aktiven Dialog zu beginnen. Übergreifendes Ziel des Projekts ist die Förderung des verfassungsrechtlichen Dialogs und ultimativ ein Beitrag zur Schaffung von nachhaltigen Verfassungsstrukturen und damit letztlich die Stabilisierung der fragilen staatlichen Strukturen in den betroffenen arabischen Staaten. Dies wird ermöglicht durch die Erleichterung des intensiven Ideen- und Erfahrungsaustauschs der beteiligten

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Meinungsführer. Begleitend zu den Projektmaßnahmen wurde eine öffentlich zugängliche Internetdatenbank mit Informationen, Dokumenten und Literaturhinweisen aufgebaut und ein Netzwerk unter den Akteuren geschaffen. Das Max-Planck-Institut versteht sich hierbei als Vermittler und Impulsgeber, ohne seine neutrale Position zu verlassen. Die Reform bestehender und Schaffung neuer Verfassungen sind Prozesse, in die sich eine direkte Einmischung verbietet, u.a. da dies die Legitimität der neuen Strukturen beschädigen würde. Nach dieser Maxime handelt das Projektteam bei der Organisation von Konferenzen und Seminaren.

2. Konferenz zu den Verfassungsentwicklungen nach dem „Arabischen Frühling“

Vom 22. bis 24. Februar 2012 veranstaltete die Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer eine Konferenz in Heidelberg, auf welcher die Problemstellungen ein Jahr nach Beginn des „Arabischen Frühlings“ differenziert diskutiert und die Einordnung staats- und verfassungsstruktureller Zusammenhänge vorgenommen wurde. An der Heidelberger Konferenz nahmen über 70 Akteure aus fast allen arabischen Staaten teil, unter ihnen einige Minister, einflussreiche Professoren, höchste Richter und Vertreter der Zivilgesellschaft. Die dreitägige Konferenz behandelte unterschiedliche Problemkreise von verfassungsrechtlicher Relevanz. Auch strittige Themen wie die Rolle der Religion in einem demokratisch verfassten Staat, Menschenrechte und die Rolle des Militärs wurden angesprochen. Den Teilnehmern wurde ein Forum geboten, in welchem sie im Gespräch Konzepte und Lösungsansätze für die Reformen im jeweils eigenen Land gewinnen konnten. Alle Panels behandelten transformationsrelevante Themen. Da sich die Konferenz über drei Tage erstreckte, leisteten Teilnehmer aus fast allen beteiligten Staaten einen Beitrag. Die Debattenbeiträge

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orientierten sich in der Form weniger an klassischen Länderberichten, sondern eher problemspezifisch. Beiträge zu staatsstruktur- und organisationsrelevanten Themen (z.B. Gewaltenteilung, Dezentralisierung) aber auch menschenrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen (z.B. Pressefreiheit; Grundrechte) bildeten den Kern der Veranstaltung.

Neben den Rechtsexperten aus dem arabischen Raum nahmen auch einige ausgewählte Experten aus anderen Rechtskreisen an der Konferenz teil, um den rechtsvergleichenden Ansatz der Veranstaltung zu stärken. Einige der Konferenzbeiträge werden in überarbeiteter Form in einer Publikation zusammengestellt und veröffentlicht.

3. Aktivitäten

Das Projekt enthält eine Monitoringkomponente (Projektwebseite: www.mpil.de/red/crac) sowie eine die verfassungsgebenden Prozesse aktiv begleitende und analysierende Komponente. Die Projektwebseite enthält regelmäßig aktualisierte Informationen zu den Transformationsprozessen in den beobachteten Ländern. Sie dient vielen Akteuren als Referenzpunkt um Dokumente, Materialien oder Literaturhinweise zum vertieften Studium der spezifischen Probleme zu erlangen. In der Praxis entstehen neue Verfassungen nicht nur durch Rückbesinnung auf politische und rechtliche Traditionen, sondern in ganz erheblichem Maße durch das vergleichende Studium verschiedener Verfassungssysteme, ihre Funktionsweise sowie deren Vor- und Nachteile. Der Zugang zu diesem aktuell dringend gebrauchten Wissen ist im arabischen Raum allerdings beschränkt, da die meisten Juristen Fremdsprachen nicht hinreichend beherrschen, um verschiedene Verfassungssysteme zu studieren (oder der Blick ist auf wenige Systeme verengt, weil es nur sehr wenige Übersetzungen ausländischer Rechtsliteratur ins Arabische gibt). Mitgliedern von

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Verfassungskommissionen u.ä. Institutionen fällt die Orientierung oft noch schwer, da sie in der Regel keine Juristen sind und oft kein verfassungsrechtliches Vorverständnis haben und auch nicht haben können. Das CRAC-Projekt wendet sich daher über die im Internet frei zugängliche Webseite auch an die Öffentlichkeit in den betroffenen Staaten. Dies bedeutet nicht nur an die intellektuellen, juristisch geschulten und westlich orientierten Eliten in den arabischen Staaten, sondern auch an andere Gruppen. Dazu gehören insbesondere Vertreter islamischer Bewegungen (z.B. Salafisten) und Parteien, die in den Bevölkerungen große Unterstützung finden und eine wichtige, wenn nicht sogar dominierende Strömung unter den Reformkräften bilden.

Das Monitoring der Entwicklungen und deren rechtliche Einschätzung werden von wissenschaftlichen Mitarbeitern des Projektteams federführend betreut. Die praktische Umsetzung und Aktualisierung der Webseite liegt bei studentischen Hilfskräften.

Neben der Bereitstellung von virtuellen Ressourcen ist ein wesentlicher Ansatzpunkt des Projekts, einen tatsächlichen Austausch der Akteure zu ermöglichen. Im Februar 2012 fand im Rahmen des Projekts eine Konferenz zu „Verfassungsreformen in arabischen Ländern“ im Max-Planck-Haus in Heidelberg statt. Die Konferenz diente dem Austausch und der Vernetzung von am Verfassungsprozess beteiligten Akteuren in unterschiedlichen arabischen Ländern.

4. Weitere Planung

Die Arbeitsgruppe des CRAC-Projekts versteht sich als Impulsgeber und neutraler Vermittler zwischen den unterschiedlichen arabischen Akteuren. So diente z.B. die Heidelberger CRAC-Konferenz in erster Linie dem Austausch von Standpunkten und Ideen zwischen den

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arabischen Teilnehmern. Unterstützt wurde dies durch die Einbeziehung einiger internationaler Experten zu ausgesuchten Themenbereichen (z.B. Said Mahmoudi zu Menschenrechten; Hashim Kamali zur Rolle der Schari’a in islamischen Verfassungen). Das Projektteam plant im Rahmen der Stiftung, diesen Ansatz künftig weiter zu verfolgen und auszubauen. Für Anfang 2013 ist eine weitere, internationale Konferenz zum Verhältnis zwischen Schari’a und Verfassungsrecht geplant.

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L. Libyen

1. Hintergrund

Nach dem Fall des Regimes von Mu‘ammar al-Qadhafi entsteht in Libyen eine neue staatliche Organisation. Eine Gruppe von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts untersucht das Staats- und Justizsystem des Landes seit 2006, als der Sohn des Revolutionsführers, Saif al-Islam al-Qadhafi, die Schaffung einer modernen Verfassung ankündigte.

In den Jahren 2008-2009 lag der Fokus weiterhin auf dem libyschen Staatsrecht. Libyen war staatsrechtlich in außergewöhnlicher Weise organisiert. Die politische Willensbildung fand auf so genannten „Basisvolkskongressen“ statt, denen sämtliche wahlfähige Libyerinnen und Libyer angehörten. Jede Vertretung des Volkes durch Abgeordnete, etwa im Sinne einer parlamentarischen Demokratie, galt als Verfälschung des Volkswillens. Ein Parlament, Parteien oder eine Regierung im klassischen Sinne gab es daher nicht. Die 350 „Basisvolkskongresse“ trugen ihre Entscheidungen durch Beauftragte mit imperativem Mandat dem mehrmals jährlich tagenden „Allgemeinen Volkskongress“ vor, auf dem die Entscheidungsfindung koordiniert wurde. Dies führte zu Rechtsunsicherheit. Eine Verfassung kam bis 2011 nicht zustande, obwohl sie bereits in der revolutionären Verfassungsproklamation vom 11.12.1969 angekündigt worden war. Verfassungsähnliche Bestimmungen waren über vier Gesetze aus den Jahren 1977, 1988, 1991 und 2001 verteilt. Instabil war auch die Besetzung von öffentlichen Ämtern, etwa den als „Sekretariate“ bezeichneten Ministerien. Jede Position konnte jederzeit neu besetzt werden. Die gesetzesartigen Beschlüsse der Volkskongresse wurden zudem in der Praxis nur ungenügend vorbereitet. Häufig fühlten sich

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die Beteiligten nicht hinreichend informiert; regelmäßig fehlte die Zeit zur fachlichen Erörterung.

Der Wunsch nach einer Reform des Staatswesens nahm in den Jahren 2008-2009 zu. Dabei stand, wie sich aus Gesprächen ergab, die Stärkung der Rechtssicherheit und die Bekämpfung der Justizkorruption im Vordergrund. 1998/1999 erarbeitete eine Kommission einen Verfassungsentwurf, dessen Übergabe an die Basisvolkskongresse blockiert wurde. Weitere Reformbestrebungen gab es im März 2009. Saif al-Islam al-Qadhafi kündigte die Einführung einer Verfassung an; sie wurde jedoch nie vorgestellt.

Die Revolution, die Mitte Februar 2011 in Benghasi begann und kurze Zeit später das ganze Land erfasste, richtete sich vor allem gegen die jahrzehntelange Willkürherrschaft. Es kam zu einer Übergangsverfassung des Nationalen Übergangsrates in der, in Reaktion auf die vorherige Willkürherrschaft, die Menschenrechte deutlich betont werden. Auf Grundlage dieser Übergangsverfassung bilden sich nun die Strukturen des neuen libyschen Staates heraus; inzwischen hat das Parlament die Regierungsfunktionen übernommen und es arbeitet an einer Verfassung für Libyen. An diesem Prozess ist eine Gruppe des Instituts beteiligt.

2. Aktivitäten

Die Transformation Libyens in einen Rechtsstaat wirft viele Fragen auf. Die meisten libyschen Politiker, Juristen und Richter kennen moderne Formen der Staatlichkeit weder aus eigener Anschauung noch aus dem Studium und sind über völkerrechtliche Standards im Verfassungs- und Justizsektor nicht informiert. Während der revolutionären Umbrüche führte im Juli 2011 eine Erkundungsmission Institutsmitarbeiter nach Benghasi, wo sie erste Informations- und

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Beratungsgespräche mit Vertretern des Nationalen Übergangsrates und seines Exekutivkomitees, Richtern und Anwälten, Mitgliedern von Revolutionskomitees, Imamen und anderen Bevölkerungsgruppen führten. Die vom Auswärtigen Amt finanzierte Mission diente in erster Linie der Untersuchung, welche Voraussetzungen nach dem Fall des Qadhafi-Regimes zu erwarten seien. Daneben führten die Institutsmitarbeiter erste Beratungsgespräche, beispielsweise ob der Nationale Übergangsrat ein völkerrechtlich handlungsfähiges „De facto-Regime“ darstelle.

Im März 2012 wurden die Gespräche mit dem Nationalen Übergangsrat intensiviert und eine Kooperation wurde mit mehreren libyschen Institutionen vereinbart, u.a. mit dem Nationalen Übergangsrat, dem höchsten libyschen Verfassungsgericht und der Universität Benghasi.

In den Gesprächen, die das Libyenteam vor Ort in Tripolis und Benghasi mit Vertretern des Nationalen Übergangsrates und den Exekutivkomitees, Richtern und Anwälten, Mitgliedern von Revolutionskomitees, Imamen und anderen Bevölkerungsgruppen führte, kam zum Ausdruck, wie groß der Bedarf an Wissensvermittlung ist.

Hieraus entstand eine klare Vorstellung, wie ein Beitrag zur erfolgreichen Transformation Libyens geleistet werden kann. Das Projekt der Arbeitsgruppe bezieht sich auf Staatsbildung und Justizreform. Projektziel ist es einen positiven Beitrag zur Transformation Libyens in einen demokratisch geprägten Rechtsstaat zu leisten.

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a. Teilprojekt Staatsbildung

Mehrere Seminare in Libyen und eine Studienreise libyscher Politiker nach Deutschland dienen der Vermittlung von Kenntnissen über Struktur und Funktionsweise demokratischer Verfassungsstaaten. Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse auf einigen sich im Laufe des Transformationsprozesses ergebenden Gebieten. Flexible Beratungsaufenthalte in Deutschland und Libyen dienen der Unterstützung von libyschen Schlüsselakteuren, indem ihnen neutrale Rechtsexpertise zu verschiedenen Verfassungs- und Rechtsthemen zur Verfügung gestellt wird. Wesentliche Themen der Studienreise sind die Gewaltenteilung, Funktionsweise und Kompetenzen von Parlament und Regierung sowie die Kontrolle der Einhaltung von Verfassungsnormen durch das Bundesverfassungsgericht und andere Institutionen.

Eröffnung der Tripolis Konferenz durch den Vizepräsidenten des Nationalen Übergangsrates, Slim Gnan

Zur Unterstützung der Verfassungsentwicklung sollen daher die Mitglieder des Parlaments und der Verfassungsgebenden Versammlung in den Themenbereichen Gewaltenteilung, Grundrechte,

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Position des Völkerrechts in der nationalen Rechtsordnung und Dezentralisierung geschult werden.

Vom 21. bis 24. Mai 2012 fand eine von der Arbeitsgruppe veranstaltete Konferenz in Tripolis statt. Auf der Konferenz mit insgesamt über 80 Teilnehmern wurden verschiedene Bereiche des anstehenden Verfassungsprozesses thematisiert. Die Panels beschäftigten sich unter anderem mit Fragen der Menschenrechte, der Dezentralisierung und der Rolle der Schari‘a in der neuen Verfassung. Internationale Experten aus anderen arabischen Ländern (Ägypten, Tunesien) präsentierten hierzu ebenso ihre Rechtsauffassung wie libysche Experten von den Universitäten in Tripolis und Benghasi. Die Konferenz fand in den libyschen Medien große Beachtung und die vermittelnde Rolle der Arbeitsgruppe bei Identifizierung und Annäherung an verfassungsrechtlich relevante Problemstellungen wurde von den libyschen Teilnehmern an der Veranstaltung lobend gewürdigt.

b. Teilprojekt Justizreform

Die geplante Justizreform verlangt, dass Richter und evtl. andere in der Justiz tätige Juristen im Völkerrecht (z.B. Justizgrundrechte nach ICCPR) und Verfassungsrecht (zunächst auf vergleichender Basis) geschult werden.

Die von der Arbeitsgruppe durchgeführten Seminare bezwecken die Vermittlung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Bestärkung entsprechender Einstellungen und Werte bei Richtern und anderen bei Gericht tätigen Juristen (Staatsanwälten und Anwälten). Diese Akteure müssen für ihre Tätigkeit internationale Standards erlernen, deren Einhaltung seitens der Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft erwartet wird. Diese Standards sind im Völkerrecht, aber auch in geltendem libyschen Recht und in Dokumenten wie der

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Verfassungserklärung vom 3. August 2011 enthalten. Es handelt sich in erster Linie um Regelungen zur Beachtung von Grund- und Menschenrechten; der Umgang mit ihnen muss erlernt werden. Darum zählen vor allem die Justizgrundrechte („Fair Trial Principles“), Grundsätze über die Unabhängigkeit der Justiz, das Verhältnis der Institutionen untereinander und ethische Regeln. Den libyschen Juristen müssen verfassungsrechtliche Prinzipien veranschaulicht werden, damit die zügige Transformation zu einem Rechtsstaat nach Inkrafttreten der Verfassung gelingt. Das Teilprojekt zur Justizreform hilft den genannten Akteuren, ein systematisches Verständnis für die sich wandelnden Grundlagen ihrer Arbeit zu erlangen und die relevanten Normen richtig anzuwenden. Kernziel des Teilprojekts ist letztlich die Stärkung des Justizsektors durch Verankerung der Rechtsstaatlichkeit in den Gerichten, um Vertrauen in den neuen, demokratischen Staat zu schaffen. Das Libyenteam erarbeitet derzeit ein Handbuch zu rechtstaatlichen Prinzipien als Unterrichtsgrundlage.

3. Weitere Planung

Es ist geplant im Rahmen der Stiftung die Projekte in Libyen ab dem Jahr 2013 erheblich auszubauen. Neben der weiteren Verfassungs- und Gesetzgebungsberatung sind umfangreiche Unterrichtsprogramme nach dem Vorbild des Irak-Projektes angedacht. Dabei geht es in erster Linie um eine Schulung im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.

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M. Pakistan

1. Hintergrund

Im Herbst 2009 besuchte ein junger pakistanischer Jurist das Institut als Forschungspraktikant. Durch ihn entstand der Kontakt zu seinem pakistanischen Arbeitgeber, der Nichtregierungsorganisation „Community Appraisal and Motivation Programme“ (CAMP). CAMP ist seit 2002 in der pakistanischen Provinz Khyber-Pakhtunkhwa und den Federally Administered Tribal Areas (FATA) im Nordwesten des Landes aktiv.

Im Frühjahr 2010 entwickelten das Max-Planck-Institut und CAMP in Absprache mit dem Auswärtigen Amt Ideen, wie sie gemeinsam die rechtlichen Bedingungen für die in Khyber-Pakhtunkhwa und den FATA lebenden Menschen verbessern und die Rechtsstaatlichkeit in dieser krisengeplagten Region insgesamt stärken könnten. Da sich das Institut schon seit seiner Gründung im Jahr 1924 immer wieder wissenschaftlich mit den Staaten Südasiens, darunter Pakistan, befasst hat – zuletzt u.a. mit drei Beiträgen zu Pakistan im Rahmen des Publikationsprojektes „Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity“ (Hrsg. T. Röder, R. Grote; 2011) und einem Aufsatz zu Kaschmir von Tilmann Röder in der Max Planck Encyclopedia of Public International Law – bot sich die Möglichkeit, seine wissenschaftliche Kompetenz nunmehr durch Beratung in konkrete Entwicklungsvorhaben in Pakistan einfließen zu lassen. Zudem können die durch die jahrelange Projektarbeit in Afghanistan gewonnenen Erfahrungen auch in dieser volatilen Grenzregion zu Afghanistan von Nutzen sein.

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2. Aktivitäten

a. Unterstützung der Justizreform in den Stammesgebieten

Die Stammesgebiete in der Grenzregion Pakistans zu Afghanistan haben traditionell – bereits seit der Kolonialzeit – einen besonderen Rechtsstatus. So finden etwa die pakistanischen Bundesgesetze keine Anwendung in den FATA, es sei denn, der pakistanische Präsident erklärt die Gesetze für dort anwendbar. Auch kann der Präsident durch Verordnungen in den Stammesgebieten regieren. Darüber hinaus ist die Verwaltungsstruktur eine andere als im Rest Pakistans. Auch die Justiz unterliegt eigenen Regeln: Dem traditionellen, nichtstaatlichen Konfliktbeilegungsmechanismus der Jirga wird eine große Bedeutung eingeräumt. Jirgas sind „Ältestenräte“, die sich aus gesellschaftlich anerkannten Stammesführern zusammensetzen und die sich in zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten einschalten können, um zwischen den Parteien eine Befriedung herbeizuführen. Die Erfahrung zeigt, dass solche informellen, traditionellen Strukturen immer wieder zu einer Gefährdung der Menschen- und Bürgerrechte der einzelnen Betroffenen führen können.

Um ein genaueres Bild von der Wirkweise und Bedeutung der Jirgas zu bekommen, hat CAMP im Jahr 2010 die Lage vor Ort systematisch durch Interviews, Diskussionsrunden und eine detaillierte Umfrage erkundet (CAMP, Understanding Jirga: Legality and Legitimacy in Pakistan’s Federally Administered Tribal Areas, 2011). Auf dieser Grundlage hat CAMP im Jahr 2011 eine Aufklärungskampagne gestartet, die eine bessere Übereinstimmung zwischen menschenrechtlichen Standards und dem Jirga-System herbeiführen soll. Dazu wurden unter anderem Diskussionsrunden mit einer Zielgruppe von insgesamt etwa 700 Teilnehmern durchgeführt, Radiosendungen entwickelt und in den FATA ausgestrahlt sowie

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Informationsmaterialien zusammengestellt und verbreitet. Daneben hat das Max-Planck-Team gemeinsam mit CAMP im Jahr 2011 Materialien entwickelt, welche über die Vor- und Nachteile von Jirgas aufklären und erläutern, an welche menschenrechtlichen Standards sich auch Jirgas halten müssen. Auf dieser Grundlage führte CAMP Trainings für Stammesälteste in den FATA durch.

Da sich in Afghanistan, wo Jirgas sehr verbreitet sind, mehrere nationale und internationale Akteure mit diesen befassen, hat das Institut im Oktober 2011 einen Jirga-Workshop in Kabul durchgeführt, um CAMP mit diesen Experten in Kontakt zu bringen und eine stärkere Vernetzung anzustoßen. Weitere Erfahrung mit rechtspluralistischen Systemen konnte ein CAMP-Mitarbeiter auch durch die Teilnahme an der weiter unten erwähnten Konferenz zum Rechtspluralismus in Berlin gewinnen.

b. Verbesserung der Rechtssituation afghanischer Flüchtlinge

Pakistan ist nach wie vor das Land, das die meisten Flüchtlinge beherbergt. Etwa 1,7 Millionen registrierte afghanische Flüchtlinge leben in Pakistan. Dennoch ist Pakistan weder den zentralen völkervertraglichen Schutzinstrumenten für Flüchtlinge beigetreten noch gibt es ein nationales Flüchtlingsrecht. Dies trägt zu der schwierigen Lebenssituation von Afghanen in Pakistan bei. Um herauszufinden, mit welchen konkreten rechtlichen Problemen sie letztlich konfrontiert sind, hat CAMP von Mitte 2010 bis zur Veröffentlichung im Januar 2012 mit Unterstützung des Max-Planck-Instituts an einer Studie zu diesem Thema gearbeitet (CAMP, The Legal Environment in Pakistan for Registered Afghans, 2012). Dazu wurden Interviews durchgeführt, Rechtsprechung ausgewertet, ebenso Medienberichte, ferner 1500 registrierte Afghanen, die inner- und außerhalb von Flüchtlingslagern in Khyber-Pakhtunkhwa ansässig

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sind, im Detail befragt. Auf Grundlage der gewonnenen Informationen wurden 2011/2012 von CAMP ebenfalls mit Unterstützung des Max-Planck-Instituts drei Handbücher erstellt, die sich an unterschiedliche Adressaten richten. Ein Handbuch wendet sich unmittelbar an registrierte Afghanen in Pakistan, um sie über ihre Rechte und ihre Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung aufzuklären (CAMP, Accessing Justice for Registered Afghan Citizens Living in Pakistan – A Guide to Pakistani Institutions, Laws and Procedures, 2012). Zwei weitere Handbücher dienen der Fortbildung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, deren Arbeit auf afghanische Flüchtlinge ausgerichtet ist (CAMP, Researching Forced Migration in Pakistan: An Introduction to Research Ethics, Quantitative & Qualitative Methods, 2011; CAMP/MPIL, International Human Rights Protection for Registered Afghans in Pakistan – An Introduction to International Mechanisms and Procedures, 2012). Mit Hilfe dieser Handbücher wurden Ende 2011 und Anfang 2012 mit Unterstützung von Institutspersonal vor Ort in Pakistan Trainings für diese Zielgruppen durchgeführt.

3. Weitere Planung

Vor dem Hintergrund des ähnlichen Funktionierens des traditionellen Konfliktbeilegungsmechanismus Jirga auf beiden Seiten der afghanisch-pakistanischen Grenze und zum Teil vergleichbarer Herausforderungen sowie im Hinblick auf die exzellente Vernetzung des Max-Planck-Instituts in Afghanistan und Pakistan, sind im Bereich der Justizreformen stärker grenzüberschreitende Projekte geplant. Auch an der Verbesserung der Rechtssituation afghanischer Flüchtlinge möchte das Max-Planck-Institut weiter mitwirken.

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N. Ägypten

1. Hintergrund

Massenproteste führten im Frühjahr 2011 zum Rücktritt des autokratischen Präsidenten Hosni Mubarak. Der Oberste Militärrat (engl. Supreme Command of the Armed Forces, SCAF) übernahm die Macht in einem verfassungsrechtlich zweifelhaften Vorgang und leitet seitdem den Transformationsprozess. Bedeutende, nicht unumstrittene weitere Schritte waren die Auflösung des Parlaments und Aussetzung der Verfassung und eine – erfolgreiche – Abstimmung über Verfassungsänderungen, auf deren Grundlage der Oberste Militärrat eine Übergangsverfassung in Kraft setze.

Für die schließlich Anfang 2012 durchgeführten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen musste Ägyptens Wahlgesetz an die Vorgaben der Übergangsverfassung angepasst werden.

2. Aktivitäten

a. Beratungen zum ägyptischen Wahlgesetz

Anfang Juni 2011 begann ein kurzfristig gebildetes Ägyptenteam mit seiner Unterstützung bei der Entwicklung eines neuen Wahlgesetzes. Diese begann mit dem Besuch des Mitglieds des Verfassungsreformausschusses und Vizepräsidenten des Obersten Verfassungsgerichts Hatem Bagato in Heidelberg. Ein weiteres Arbeitstreffen in Kairo folgte wenige Wochen später.

Erörtert wurden zahlreiche Detailfragen des Wahlrechts, wie die Konstruktion eines gemischten Verhältnis-/Mehrheitswahlrechts nach deutschem Vorbild bei Berücksichtigung des Grundsatzes der

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ägyptischen Interimsverfassung, dass 50% der Abgeordneten „Arbeiter und Bauern“ sein mussten, die Zulassung von Parteien und Einzelkandidaten, der Umgang mit Zweitstimmen; Wahlkampffinanzierung, die Überwachung des Wahlvorganges und die Umrechnung von Wahlergebnisses in Parlamentssitze.

b. Studienreise für Mitglieder der ägyptischen Wahlkommission

Im Mai 2012 organisierte eine Arbeitsgruppe eine Studienreise für Mitglieder der ägyptischen Präsidentschaftswahlkommission. Den Präsidentschaftswahlen kam eine besondere Bedeutung für die Zukunft des Landes zu; umso wichtiger war die umsichtige Durchführung der Wahlen. Hierzu sollte die Projektmaßnahme beitragen.

Der Informationsbesuch führte die Delegation zunächst nach Kiel wo sie die Landeswahlleiterin Schleswig-Holsteins traf. Am Tag der Landtagswahlen (6. Mai 2012) besuchte die ägyptische Wahlkommission ein Wahllokal in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt. Die Delegation wurde mit der Organisation von Wahlabläufen im Kontext deutscher Landtagswahlen vertraut gemacht. Des Weiteren wurde im Rahmen des Besuchsprogramms der Bundeswahlleiter im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden besucht. Der Bundeswahlleiter, Herr Egeler, berichtete den Mitgliedern der ägyptischen Wahlkommission in einem mehrstündigen Gespräch über seine Aufgaben und die Funktion des Bundeswahlleiters. Dies stieß auf großes Interesse bei den ägyptischen Gästen und es entspann sich eine angeregte Diskussion, z.B. über die politische Stellung des Bundeswahlleiters, seinen Beamtenstatus und seine Unabhängigkeit.

Insgesamt wurde die Studienreise von der ägyptischen Delegation als äußerst informativ und bereichernd empfunden. Das ägyptische

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Wahlsystem und die Mechanismen der Wahlleitung sind nur eingeschränkt mit den deutschen Abläufen vergleichbar. Doch wurde durch die Studienreise ein Beitrag zur Veranschaulichung der Funktionsweise einer unabhängigen Wahlkommission in einem pluralistisch-demokratischen System geleistet.

3. Weitere Planung

Weitere Projektmaßnahmen des Max-Planck-Teams in Ägypten sind derzeit nicht geplant. Da Ägypten aber das politisch und wirtschaftlich wichtigste Land Nordafrikas ist und traditionell eine rechtliche Vorbildfunktion innehat, wird es weiterhin eine Rolle im Rahmen des Regionalprojektes „Verfassungsreformen in arabischen Ländern“ spielen.

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O. Tunesien

1. Hintergrund

Tunesien befindet sich in der Übergangsphase zur Demokratie. Einer der wichtigsten Momente auf diesem Weg war die Wahl einer Verfassungsgebenden Versammlung am 23. Oktober 2011. Hauptaufgabe dieser Versammlung ist der Entwurf einer neuen Verfassung. Der Verfassungsgebenden Versammlung kommt die Schlüsselrolle in der Schaffung einer neuen politischen Ordnung in Tunesien zu. Eine Reihe von Themen beherrscht die rege öffentliche Diskussion über die Verfassung. Eines ist die grundlegende Entscheidung über das politische System. Da das autokratische Regime Ben Alis formell als Präsidialsystem konzipiert war, dominieren skeptische und ablehnende Haltungen gegenüber diesem Modell. Das Interesse richtet sich daher auf die parlamentarischen Systeme Deutschlands, Spaniens, Italiens und Portugals. Auch die Strukturen des neuen Staates sind unklar, so stellt sich beispielsweise die Frage nach dem Aufbau des Parlaments. Hinzu kommen Fragen der Dezentralisierung, der Rolle von Armee und Sicherheitsdiensten in rechtsstaatlichen Strukturen und die in allen arabischen Transformationsprozessen gegenwärtige Frage der Rolle der Schari‘a im Staatsgefüge.

2. Aktivitäten

Das Tunesienteam führt im Rahmen der genannten Problemstellungen unterstützende Maßnahmen in Tunesien durch. Im September 2011 besuchten Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer Tunesien, um Informationen über die verfassungsrechtliche Lage im Land zu sammeln und Gespräche mit Personen zu führen, die in den

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verfassungsrechtlichen Prozess eingebunden sind. Weitere Gespräche wurden in Tunis im März 2012 geführt. Hierbei wurde das Max-Planck Team vom Präsidenten der verfassungsgebenden Versammlung empfangen, der seine Unterstützung für Projektmaßnahmen der Arbeitsgruppe zusagte. Auch wurde im Rahmen dieses Besuchs eine enge Zusammenarbeit mit der Association Tunesienne de Droit Constitutionnel vereinbart.

Projektziel ist in erster Linie, die Mitglieder der Verfassungsgebenden Versammlung in wesentlichen verfassungsrechtlichen Themen weiterzubilden und sie für die weitreichenden Entscheidungen, die sie bei der Entwicklung der neuen Verfassung treffen, zu sensibilisieren. Daneben zielt das Projekt aber auch darauf ab, die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Völkerrechtskonformität in den entstehenden Staatsinstitutionen zu festigen. So soll ein positiver Beitrag zur Transformation Tunesiens in einen demokratisch geprägten Rechtsstaat geleistet werden.

Die Rechtsexpertise der Arbeitsgruppe, insbesondere in Fragen des vergleichenden Verfassungsrechts, wird in unterschiedlicher Form der neuen tunesischen Assemblée Constituante zur Verfügung gestellt. Die rechtliche Unterstützung erfolgt in Form von Konferenzen, Seminaren und Studienreisen für tunesische Juristinnen und Juristen und Mitglieder der Assemblée Constituante.

Eine Konferenz der Arbeitsgruppe fand vom 4. bis 6. Juni in Tunis statt. Teilnehmer und Zielgruppe waren Mitglieder der Assemblée Constituante. Internationale Experten hielten auf der dreitägigen Veranstaltung Vorträge zu staatsstrukturrelevanten Fragen. Hierbei wurde auf eine vergleichende Perspektive Wert gelegt, die den Mitgliedern der Assemblée Constituante die verschiedenen Optionen bei der Staatsbildung verdeutlichten. Durchgeführt wurde die

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Konferenz in Kooperation mit der Association Tunesienne de Droit Constitutionnel, welche ebenfalls ihre Experten zur Verfügung stellte.

Weitere Seminare in Tunis befassen sich mit Fragen der Erarbeitung neuer Verfassungsnormen, z.B. dem Regierungssystem, Dezentralisierung, Föderalismus und der Rolle des Militärs in einem demokratisch verfassten Staat. Des Weiteren sind Beratungsaufenthalte von tunesischen Akteuren in Deutschland und von deutschen und internationalen Experten in Tunesien Bestandteil des Projekts. Hierbei können spezifische Rechtsfragen in kleiner Expertenrunde behandelt werden, so z.B. Einzelfragen des Verfassungsrechts, Wahlrechts, Parlamentsrechts, oder der Regelung der inneren Funktionsweise einzelner Verfassungsorgane durch Gesetze oder Geschäftsordnungen.

Das Tunesienteam setzt die Seminare und Studienreisen gemeinsam mit der Association Tunisienne de Droit Constitutionnel (administrativ verankert in der Université Tunis II) um. Die Association wurde von den Führungen mehrerer Parteien gebeten, Weiterbildungen zu organisieren und wünscht sich in diesem Bereich eine Zusammenarbeit mit dem MPI. Sie genießt mit Blick auf den Umfang und das Niveau seiner Forschungsarbeit einen hervorragenden Ruf und hat langjährige Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfassungsentwicklung. Zudem bildet sie eine Brücke zu anderen wichtigen Akteuren wie der Académie Internationale de Droit Constitutionnel.

Das Tunesienteam steht außerdem in engem Kontakt zu anderen einflussreichen Juristen. Der Austausch mit ihnen hilft den Max-Planck-Wissenschaftlern, ein differenziertes Bild von den Entwicklungen im Verfassungsbereich zu gewinnen. Die notwendige Beratung kann aber nur teilweise durch tunesische Juristen erfolgen; eine rechtsvergleichende Verbreiterung ist notwendig und gewünscht. An den Konferenzen nehmen ausgewiesene Verfassungsexperten aus

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anderen arabischen Ländern sowie internationale Experten, z.B. aus Frankreich, der Schweiz und Deutschland teil.

3. Weitere Planung

Das Projekt ist Teil einer Regionalstrategie, zu der das Themenprojekt „Verfassungsreform in arabischen Ländern“ und weitere Länderprojekte gehören und die den verfassungsrechtlichen Dialog in der Region fördern soll. Aufgrund seiner Bedeutung als – bislang – erfolgreichstes und stabilstes Transformationsland werden sich die Projektmitarbeiter auch nach dem Ende des Jahres 2012 mit Tunesien befassen. Entscheidungen über Themen und Ansätze werden im Herbst 2012 getroffen.

5. Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen

Der Projektmitarbeiter Omar Hamady verfasste den Artikel

• The Process of Legal Transformation in Tunisia, in H. Elliesie und T. Marauhn, Legal Transformation in Northern Africa and South Sudan, 2013 (im Erscheinen).

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P. Jemen

1. Hintergrund

Im Zusammenhang mit den Ereignissen des sog. Arabischen Frühlings kam es auch im Jemen seit Januar 2011 zu zahlreichen Demonstrationen. Polizei und Militär gingen dabei gewaltsam gegen Demonstranten vor, zudem lieferten sich zeitweise Regierungstruppen und oppositionelle Stammeskämpfer heftige Gefechte. Am 23. November 2011 unterzeichnete Präsident Ali Abdullah Saleh ein Abkommen, das seinen Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vorsah.

Am 22. Januar 2012 übergab Ali Abdullah Salih formell die Macht an Abed Rabbo Mansur Hadi und reiste über den Oman zu medizinischen Behandlungen in die USA. Die Präsidentenwahl fand am 21. Februar 2012 statt. Der einzige Präsidentschaftskandidat Abed Rabbo Mansour Hadi wurde zum Präsidenten des Jemen gewählt. Der Süden des Landes rief zum Boykott der Wahl auf. Mit der Wahl begann gemäß der Golf-Kooperationsinitiative eine zweijährige Übergangsphase. Der neue Präsident ist verpflichtet, einen integrativen Nationalen Dialog zu initiieren, im Rahmen dessen Konsens über das künftige politische System, den Grad an Dezentralisierung und die weiteren Grundlagen des künftigen Staates gefunden werden sollen. Dieser Konsens soll bis Februar 2014 in Form einer neuen Verfassung, eines Gesetzes über die lokale Regierung und Verwaltung („Local Government Law“), eines Wahlgesetzes sowie weiterer erforderlicher Gesetze kodifiziert werden. Die konkrete Ausarbeitung wird in den Händen eines Unterausschusses des Nationalen Dialogs liegen.

Es ist zu erwarten, dass der künftige Staat auf einer parlamentarischen Demokratie und einer hochgradiger Dezentralisierung, evtl. sogar mit föderalen Strukturen beruhen wird.

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2. Aktivitäten

Das Projekt schließt an die vom Max-Planck Institut veranstaltete Studienreise einer jemenitischen Delegation nach Karlsruhe, Berlin und Heidelberg im Februar 2012 an. Die Komponenten des Projekts wurden gemeinsam mit den Vertretern der jemenitischen Delegation im Rahmen der Studienreise besprochen und gemeinsam ausgearbeitet. Im Anschluss fand ein regelmäßiger Austausch, auch über die deutsche Botschaft in Sana'a, statt. Dem Team des Max-Planck Instituts sind die Bedürfnisse der jemenitischen Partner im Kontext des Nationalen Dialogs aufgrund des Vorprojekts bekannt. Diese Vorkenntnisse ermöglichen es, die Projektmaßnahmen auf die jemenitischen Bedürfnisse auszurichten.

Ziel ist es die Teilnehmer mit hinreichenden Kenntnissen auszustatten, damit sie auf dieser Basis die für den Staatsauf- und -umbau erforderlichen Entscheidungen treffen können. Die Schlüsselakteure sollen in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der vermittelten abstrakten Kenntnisse die - nach ihrer Ansicht - besten Staatsstrukturen für den Jemen wählen zu können. So wird es im Jemen z.B. erforderlich sein, eine Strategie zur Versöhnung des Südens mit dem Norden zu entwickeln. In diesem zentralen Prozess der Staatsstrukturreform besteht die Aufgabe des Instituts darin, die Möglichkeiten einer politischen Partizipation des Südens aufzuzeigen und die Erfahrungen verschiedener Länder auf diesem Gebiet vergleichend darzustellen sowie die potenziellen Implikationen auf den Jemen zu transferieren. Arabische Staaten deren Erfahrungen nutzbar gemacht werden können sind u.a. Libyen, Irak und Sudan. Ein zentrales Thema wird u.a. die Ausgestaltung föderativer Modelle und deren Auswirkungen auf die Kohärenz des Staatswesens sein.

Daneben zielt das Projekt auch darauf ab, Einstellungen zu bestärken, die den Grundsätzen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der

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Menschenrechte und Völkerrechtskonformität entsprechen. Dies soll durch intensiven Kapazitätenaufbau im Rahmen von Workshops erreicht werden. Zudem wird das Max-Planck-Institut den Schlüsselakteuren für die gesamte Dauer des Projekts beratend zur Seite stehen.

Projektziel ist letztendlich, einen positiven Beitrag zur Transformation des Jemen in einen demokratisch geprägten Rechtsstaat zu leisten. Es wird sich nur erreichen lassen, wenn den maßgeblichen Akteuren internationale Standards - z.B. im Bereich der Menschenrechte, an welche der Jemen als Mitglied der Völkergemeinschaft gebunden ist - veranschaulicht und näher gebracht werden. Auch eine Verankerung des jemenitischen Verfassungsprozesses in den Ereignissen der Transformationsprozesse in der Gesamtregion (Ägypten, Libyen, etc.) erscheint sinnvoll. Das Projekt ist Teil einer Regionalstrategie, zu der das Regionalprojekt „Verfassungsreform in arabischen Ländern“ und weitere Länderprojekte (Libyen, Tunesien, Jordanien) gehören und die auch den verfassungsrechtlichen Dialog in der Region fördern soll.

Im Februar 2012 fand eine Studienreise einer jemenitischen Delegation nach Deutschland statt. Die Delegation nahm zunächst an der CRAC Konferenz der Arbeitsgruppe teil. Im Anschluss wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besucht. Frau Richterin Baer präsentierte die deutsche Verfassungstradition und berichtete von der gegenwärtigen Arbeit des Gerichts sowie von einigen relevanten Urteilen, die das Gericht in der näheren Vergangenheit fällte. Im Anschluss erfolgte ein Besuch von Berlin. Dort wurde die jemenitische Delegation während des dreitägigen Aufenthalts von Bundestagsabgeordneten, u.a. dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, empfangen. Ein „Runder Tisch“ mit Experten zur Lage im Jemen fand im Auswärtigen Amt statt. Schließlich wurde auch der Bundesrat besucht, und es erfolgte eine

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instruktive Einführung in das bikamerale System der deutschen Staatsstruktur.

In Fortführung der Studienreise erfolgen im Jahr 2012 Workshops in Sana‘a in welchen die Grundlagen zum umfassenden Verständnis der während der Transformationsphase wichtigen Themenkomplexe gelegt werden sollen. Die Grundlagen des Staatswesens sollen hierbei auf rechtsvergleichender Basis vermittelt werden. Dies umschließt insbesondere (aber nicht ausschließlich) die konkrete Ausgestaltung der Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechtsschutz. Wichtig wird es sein zu vermitteln, dass die Beachtung grundlegender Rechte gerade in dieser Reformphase erforderlich ist, insbesondere um die Legitimation in der Bevölkerung zu erhalten. Schließlich soll am Ende des Nationalen Dialogs eine Staatsstruktur entstehen, die breiten Zuspruch in der Bevölkerung findet. Da es sich um, in den politischen, religiösen und gesellschaftlichen Interessengruppierungen umstrittene Thematiken handelt – die angesichts der existierenden Spannungen und Konflikte im Jemen behutsam zu behandeln sind - ist eine enge Abstimmung und Analyse der Inhalte mit den jemenitischen Partnern unabdingbar bevor diese Thematiken in das Curriculum der Projektmaßnahmen eingeführt werden.

3. Weitere Planung

Eine Reihe von Workshops ist in Sana’a für die zweite Jahreshälfte 2012 geplant. Die Verfassungsreformen im Rahmen des „Nationalen Dialogs“ sollen langfristig und nachhaltig in den kommenden Jahren im Rahmen der Stiftung unterstützt werden.

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Q. Kirgisistan

1. Hintergrund

Kirgisistan ist im Vergleich zu anderen GUS-Staaten wirtschaftlich unterentwickelt und verfügt im Gegensatz zu anderen zentralasiatischen Staaten über relativ wenige Bodenschätze. Seit seiner Unabhängigkeit von der Sowjetunion im Jahr 1991 kam es immer wieder zu Unruhen und politischen Umschwüngen im Land. Zuletzt im April 2010 führte die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem damaligen Präsidenten zu Demonstrationen und einem schließlich gewaltvoll durchgeführten Regierungswechsel. Das anschließend im Juni 2010 durchgeführte Verfassungsreferendum machte Kirgisistan zur ersten parlamentarischen Republik Zentralasiens.

Zwar ist Kirgisistan einigen zentralen Menschenrechtsabkommen beigetreten und garantiert auch Grundrechte in der Verfassung. Dennoch ist die tatsächliche Durchsetzung von Menschenrechten unzureichend. Um die Situation in Kirgisistan insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kinder, Frauen und Behinderte zu verbessern, führt das Projektteam des Globalen Wissenstransfers mit Mitteln der Europäischen Union seit dem 1. Mai 2012 ein Projekt zum Schutz dieser Minderheiten durch. In engem Kontakt zu lokalen Projektpartnern soll die Gesetzeslage im Land analysiert werden, sowie Multiplikatoren im Bereich der Menschenrechte geschult werden.

2. Aktivitäten

Bereits wenige Tage nach dem Start des Projekts im Mai 2012 fanden erste Koordinierungstreffen in Bischkek, Kirgisistan statt. Hierbei konnten sich die Mitarbeiter des Globalen Wissenstransfers zunächst

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mit dem lokalen Kooperationspartner, der kirgisischen NGO „Kyz Ayim“, über die Besonderheiten der Gesetzeslage in Kirgisistan austauschen, sowie mit der Koordination des Projekts beginnen. Die ehemalige kirgisische Verfassungsrichterin Chynara Musabekova fungiert auf Seiten von Kyz Ayim als Ansprechpartnerin und Projektkoordinatorin im Projektland.

Bei einem später folgenden Round Table in der juristischen Fakultät der Universität in Bischkek wurden die inhaltlichen Gespräche intensiviert. Die Ziele des Projekts – die Stärkung der Rechte von Kindern, Frauen und Behinderten – rückten dabei bereits in den Fokus. Die lokalen kirgisischen Experten, die den Stand der Gesetzgebung dieser juristisch benachteiligten Gruppen in akademischen Aufsätzen untersuchen werden, stellten ihre Exposés vor und diskutierten im Anschluss mit den Mitarbeitern des Globalen Wissenstransfers über ihre Ansätze. Im weiteren Verlauf des Projekts wird das Heidelberger Expertenteam die Ergebnisse der Aufsätze auswerten und insbesondere die Gesetzeslage in Kirgisistan auf Einklang mit internationalem Völkerrecht prüfen. Dadurch kann die derzeitige Gesetzgebung im Land analysiert werden, um Vorschläge zur Verbesserung auszuarbeiten und die Anwendung geltenden Rechts durch die Exekutivorgane zu verbessern.

Unter den Teilnehmern des Round Tables waren ehemalige Verfassungsrichterinnen, Parlamentsjuristen, Juraprofessoren der Universität in Bischkek, Vertreter der Anwaltschaft und Juristen von kirgisischen NGOs.

Die erste Reise nach Kirgisistan brachte somit wichtige Erkenntnisse über die rechtliche Lage im Land und ermöglichte die Vorbereitung der folgenden Projektmaßnahmen. Diese begannen im Sommer 2012 mit der Erstellung von sechs Studien zu den Projektthemen und

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wurden im September 2012 mit der Vorbereitung von Dozenten für künftige Seminare fortgesetzt.

3. Weitere Planung

Neben der bereits erwähnten Analyse der Gesetzeslage, um Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und die Anwendung geltenden Rechts durch die Exekutivorgane zu verbessern, sind außerdem noch eine Reihe von Trainingsmaßnahmen zur Stärkung von Kinder-, Frauen- und Behindertenrechten in Kirgisistan geplant. In mehrtägigen Seminaren in voraussichtlich fünf Oblasten des Landes (Chui, Talas, Osh, Naryn, Issyk-Kul) sollen insgesamt rund 100 Anwälte aus NGOs, die auf den Schutz von Kinder-, Frauen und Behindertenrechten spezialisiert sind, 25 Strafverteidiger mit Spezialisierung auf Menschenrechtsschutz, 25 Richter, 200 Jurastudenten und 25 Interessenvertreter geschult werden. Themenschwerpunkte sollen unter anderem sein:

a) Fair Trial Prinzipien: Internationale Standards und Gesetzgebung in Kirgisistan, besondere Elemente des Fair Trial Prinzips, Justizgewährleistungsanspruch und Praxis in Kirgisistan, Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Gerichts (internationale Standards und nationale Gesetzgebung in Kirgisistan), Fair Trial Garantien im Strafprozess in Kirgisistan (Einklang mit internationalen Standards)

b) Schutz von Kinderrechten vor Gericht: Kinderrechte im nationalen und internationalen Vergleich, Rechte von Jugendlichen im Zivilprozess in Kirgisistan, Rechte von Jugendlichen im Strafprozess in Kirgisistan

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c) Schutz von Frauenrechten vor Gericht: Frauenrechte im nationalen und internationalen Vergleich, Rechte von Frauen im Zivilprozess in Kirgisistan, Rechte von Frauen im Strafprozess in Kirgisistan

d) Schutz von Rechten von Behinderten und Minderheiten vor Gericht: Behindertenrechte im nationalen und internationalen Vergleich, Behindertenrechte im Zivilprozess in Kirgisistan, Behindertenrechte im Strafprozess in Kirgisistan

Durch diese Seminare können über 300 Multiplikatoren erreicht werden und in intensiven Trainingsmaßnahmen ihre Kenntnisse über das existierende Recht in Kirgisistan erweitern, Empfehlungen zur Verbesserung der Gesetzeslage diskutieren und anregen, praktische Leitfäden erwerben, die Funktion und Rolle der Zivilgesellschaft kennenlernen, bestehende Rechte wahrnehmen oder Dritte bei der Wahrnehmung der Rechte unterstützen und somit insgesamt den Menschenrechts- und Minderheitenschutz in Kirgisistan verbessern.

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R. Wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung

1. Symposium zum Verfassungsrecht in islamischen Ländern

Vom 12. bis 16. Februar 2009 veranstaltete die Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer in Dubai ein Doppelsymposium zu den Themen „Constitutional Law in Muslim Countries“ und „Challenges for the Afghan Constitution – Impulses from a Comparative Perspective“.

Ziel der Veranstaltung war es, das Verfassungsrecht von Staaten mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung aus rechtsvergleichender Perspektive zu analysieren, aktuelle Entwicklungen aufzunehmen und spezifische Problemfelder zu diskutieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten von denselben Experten auf den afghanischen Kontext bezogen werden, um wissenschaftliche Synergien zu erlangen und den teilnehmenden Afghanen zu helfen, ihre Situation nicht isoliert zu sehen. Auf diese Weise wollte das Projektteam der afghanischen Verfassungsentwicklung neue Impulse verleihen. Dementsprechend nahmen neben Experten aus der islamischen Welt, Asien, Afrika, Europa, Nordamerika und Australien eine größere Delegation aus Afghanistan – bestehend aus Mitgliedern der Legislative, der Exekutive und der Judikative – teil.

Ein wichtiges und kontrovers diskutiertes Thema war das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und der Schari’a, das von Prof. Dr. Mohammad Hashim Kamali (Malaysia) zunächst in Hinblick auf eine eigene islamische Regierungsform und von Prof. Wolfrum (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) in Bezug auf völkerrechtliche Rahmenbedingungen für Verfassungen thematisiert wurde. Anschließend wurde das Verhältnis von Schari’a und Verfassungsrecht in Ägypten (Dr. Adel Omar Sherif), Kasachstan (Prof. Dr. Zhenis Kembayev), Nigeria (Prof. Dr. Kaniye Ebeku), den

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Maghreb-Staaten (Conseiller d’Etat Thierry Le Roy) und den palästinensischen Autonomiegebieten (Prof. Dr. Asem Khalil) erörtert. Deutlich wurde dabei, dass einheitliche Standards für das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und der Schari’a fehlen, da die jeweilige Ausgestaltung des Verhältnisses erheblich von der jeweiligen Konfession, Kultur und Rechtstradition abhängt.

Intensiv wurden auch die Modelle zur institutionellen Sicherung der Einhaltung von Verfassungsnormen (etwa durch Verfassungsgerichte oder Menschenrechtskommissionen) aus einer rechtsvergleichenden Perspektive betrachtet (Prof. Dr. Rainer Grote, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) und anhand von Länderstudien zu Tunesien (Dr. Imen Gallala, MPI für Privatrecht in Hamburg), Pakistan (Dr. Hamid Khan), Malaysia (Prof. Dr. Hoong Phun Lee), Iran (Prof. Dr. Seyed Mohammad Hashemi) und Irak (Dr. Feisal al-Istrabadi) diskutiert. Die Teilnehmer kamen zu dem Ergebnis, dass fast überall effektive Kontrollmechanismen fehlten und die Stärkung von Verfassungskultur und Rechtsstaatlichkeit dadurch erheblich erschwert wurden.

Ein weiteres wichtiges Diskussionsthema stellte die Gewaltenteilung dar, die in vielen islamischen Staaten Probleme bereitet. Aufbauend auf einem historischen und rechtsvergleichenden Überblick über die unterschiedliche Ausprägungen der Gewaltenteilung in islamischen Ländern (Dr. Tilmann Röder, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht) wurden die konkrete Umsetzung der Gewaltenteilung in Pakistan (Dr. Martin Lau) und im Libanon (Dr. Cordelia Koch) erläutert.

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Teilnehmer des Symposium on Constitutional Law in Muslim Countries in Dubai

Der letzte Tag der Veranstaltung befasste sich ausschließlich mit den Problemen der afghanischen Verfassung und stellte ein eigenes Symposium dar. Referenten waren u.a. der stellvertretende Justizminister Dr. Mohammad Qasim Hashimzai, der stellvertretende Präsident des Obersten Gerichtshof Afghanistans Bahauddin Baha, die Parlamentarierin Shukria Barakzai und Prof. Dr. Ali Wardak als profunder Kenner des Stammesrechts in seinem Verhältnis zur Verfassung. Wesentliche Aspekte waren die umstrittene Interpretationshoheit über die Verfassung, die Verletzungen der Gewaltenteilung, sowie das Dreiecksverhältnis zwischen Verfassung/Gesetz, Schari’a und Stammesrecht. Das Symposium endete mit einer Podiumsdiskussion über die afghanische Verfassung, welche zwar ein insgesamt ernüchterndes Bild offenbarte, aber andererseits auch Fortschritte der verfassungsrechtlichen Praxis erkennen ließ. Die Beteiligten waren sich weitgehend einig darin, dass Änderungen der Verfassung zur Behebung der Probleme derzeit zu riskant seien; es gehe vielmehr darum, sich um die Umsetzung der bestehenden Regelungen zu bemühen.

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2. Konferenz zum Rechtspluralismus

Vom 17. bis zum 19. Mai 2011 veranstaltete eine Arbeitsgruppe des Max-Planck-Instituts gemeinsam mit dem Berliner Sonderforschungsbereich 700, der sich mit Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit befasst, und dem „WZB Rule of Law Center“, das insbesondere das Problem legitimer politischer Herrschaft behandelt, in Berlin eine Konferenz zum Thema „Decision-Making on Pluralist Normative Ground“. Gefördert wurde die Veranstaltung vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa-zivik).

Ausgehend von dem Befund, dass in zahlreichen ländlichen Gebieten Afrikas und Asiens traditionelle Methoden und Institutionen der Streitschlichtung nach wie vor dominieren und die staatliche Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit nur eine bestenfalls untergeordnete Rolle spielt, stand dabei das Verhältnis von überkommener Konfliktbewältigung einerseits und modernem Rechtssystem westlicher Prägung andererseits im Vordergrund. So galt es zu untersuchen, ob die durch die geschilderte Parallelität verschiedener Streitschlichtungsmechanismen hervorgerufene Pluralität gerade in einem Raum begrenzter Staatlichkeit zu einer normativen Zersplitterung der Gesellschaft führt bzw. führen muss oder aber befriedend wirken kann. Als Fallbeispiele dienten Pakistan, der Südsudan, Äthiopien sowie Südafrika.

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Im Gespräch (v.l.): Tilmann Röder (Max-Planck-Institut), Denis Dar Amallo Kundi, Paramount Chief of the Bari People (Südsudan), Malik Abdur Razzaq

vom Afridi-Stamm (FATA/Pakistan) und Matthias Kötter (WZB/SFB 700)

Die Veranstalter wählten einen innovativen methodischen Ansatz, indem sie die örtlichen Entscheidungsträger selbst in das Zentrum stellten. So berichteten Vertreter unterschiedlichster nicht-staatlicher Streitschlichtungsinstitutionen und Richter aus den vier Staaten selbst aus ihrer Praxis und diskutierten mit den Konferenzteilnehmern die erwähnten Fragestellungen. Dies erlaubte nicht nur, Wesen und Zukunft informeller Konfliktbewältigung begreifen zu lernen, sondern auch, Vergleiche zwischen kolonial geprägten und nicht kolonialisierten, afrikanischen und asiatischen und schließlich muslimischen und nicht-muslimischen Staaten bzw. Gesellschaften zu ziehen.

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Mehrere Beteiligte arbeiten derzeit an einem Buch mit dem Arbeitstitel Justice between Tradition, Religion and the State: Decision-making on Pluralist Normative Ground, das voraussichtlich Mitte 2013 bei Palgrave Macmillan erscheinen wird.

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S. Sonstige Veröffentlichungen und Aktivitäten

Zahlreiche Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts arbeiteten an Forschungsprojekten, die durch die Projekte des globalen Wissenstransfers befruchtet werden, einem Landesprojekt aber nicht zuzuordnen sind.

Das Habilitationsvorhaben von Philipp Dann untersuchte die verwaltungsrechtlichen Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit. Es zielt darauf ab, Instrumente, Verfahren und Maßstäbe dieser Zusammenarbeit auf deutscher, europäischer und globaler Ebene zu analysieren und ihr Recht als ein Entwicklungsverwaltungsrecht zu konzeptionalisieren. Das Vorhaben widmet sich damit einem Gebiet, das von der Rechtswissenschaft bislang kaum erschlossen ist. Die Habilitation ist Teil des Schumpeter Projekts „Recht und Governance der Entwicklungszusammenarbeit“.

Das Habilitationsvorhaben von Nele Matz-Lück „Die integrative Kraft der Verfassung“ befasst sich mit der normativen Frage, wie staatliche Verfassungen ausgestaltet sein müssen, um den Zusammenhalt des politischen Gemeinwesens eines Staates – und damit im Ergebnis auch den Staat selbst – zu begründen und anhaltend zu sichern. Die Bezeichnung der Rolle und Kraft der Verfassung im Zusammenhang dieser Arbeit als eine integrative zielt dabei auf das Element des Zusammenfügens und Zusammenhaltens staatlicher Einheit insbesondere auch in Situationen nach bewaffneten Konflikten und im Falle eines Auseinanderstrebens eines Staates ab.

Johanna Mantel untersucht in ihrem Promotionsvorhaben „Reservations of Islamic States to International Human Rights Treaties“ (Vorbehalte Islamischer Staaten zu internationalen Menschenrechtsverträgen). Das Vorhaben befasst sich mit den

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sogenannten „Schari’a-Vorbehalten“, die sich aus islamischem Recht ergebende Vorbehalte ausgewählter islamischer Staaten und untersucht diese auf Vereinbarkeit mit den Prinzipien des Völkervertragsrechts. Dabei vergleicht die Arbeit diese Vorbehalte mit denen nicht-islamischer Staaten, um die spezifische Eigenart der „Schari’a-Vorbehalte“ herauszustellen.

Dr. Ramin S. Moschtaghis Dissertation erschien 2010 unter dem Titel „Die menschenrechtliche Situation sunnitischer Kurden in der Islamischen Republik Iran: Probleme der Verwirklichung der Menschenrechte in einer stark religiös geprägten Rechtsordnung im Spannungsfeld zwischen Völkerrecht, iranischem Verfassungsrecht und schiitischem religiösem Recht“. Der Autor befasst sich mit den konkreten menschenrechtlichen Problemen der Angehörigen der kurdischen und der sunnitischen Minderheit des Landes. Schwerpunkte bilden dabei Einschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Sunniten, Einschränkungen der Ausübung ihrer Religionsfreiheit und die nur stark eingeschränkt gewährten Sprachenrechte der Angehörigen der kurdischen Minderheit.

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T. Aufbau von wissenschaftlichen Netzwerken

1. Internationale Besuchergruppen

Zu nennen sind schließlich die zahlreichen Besuchergruppen und Gastwissenschaftler, die von den Projektmitarbeitern des Globalen Wissenstransfers betreut wurden. Dazu zählen beispielsweise:

24.-29.09.2002 / 18.11.-02.12.2002

Besuch von hochrangigen südsudanesischen Richtern;

05.-06.12.2002 Besuch vom Präsidenten des Inter-Amerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte;

09.04.2003 Besuch vom Vorsitzenden des Steuerungs-ausschusses des mongolischen Parlaments;

04.06.2004 Besuch einer Delegation aus Korea;

19.10.2004 Besuch einer Delegation des Rechtsausschusses des chinesischen Nationalen Volkskongresses;

08.-09.11.2004 Besuch einer Delegation des Rechtsamtes beim Staatsrat der Volksrepublik China;

06.02.2006 Besuch einer Delegation aus Äthiopien;

03.04.2006 Besuch einer Delegation aus der Mongolei;

16.05.2006 Besuch einer Delegation aus Lateinamerika;

04.06.2007 Besuch einer Delegation hochrangiger Juristen aus den weltweiten Rechtsstaatsprogrammen der KAS;

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08.01.2008 Besuch einer Delegation aus Usbekistan und Kirgisistan;

09.05.2008 Besuch von vier Berichterstattern des türkischen Verfassungsgerichts;

22.10.2008 Besuch von hochrangigen Juristen aus Nahost und Nordafrika;

04.02.2009 Besuch einer Delegation des albanischen Verfassungsgerichts;

05.03.2009 Besuch einer Delegation von Rechtsexperten aus Namibia (Konrad-Adenauer-Stiftung);

16.-20.03.2009 Besuch einer Delegation aus Kasachstan;

26.03.2009 Besuch einer Delegation aus den USA;

11.09.2009 Besuch einer Delegation aus der Schweiz;

11.11.2009 Besuch einer Delegation aus Vietnam;

03.12.2009 Besuch einer Delegation aus Indonesien aus dem Rechtsstaatsprogramm der Hanns-Seidel-Stiftung;

02.02.2010 Besuch einer Delegation aus dem Königreich Bhutan;

05.03.2010 Besuch einer Delegation des kosovarischen Verfassungsgerichts;

19.03.2010 Besuch einer Delegation aus Mosambik u. Angola;

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20.-21.04.2010 Besuch vom Verfassungsgericht der Republik Moldau;

06.05.2010 Besuch einer Delegation des Beratergremiums des äthiopischen Verfassungsgerichts;

17.11.2010 Besuch von Verfassungsexperten aus Benin und Mali;

15.02.2011 Besuch einer Delegation des moldauischen Verfassungsgerichts;

10.03.2011 Besuch einer Delegation des „The Protection Project“ der Johns Hopkins Universität, USA;

27.06.-01.07.2011 Besuch wissenschaftlicher Mitarbeiter des moldauischen/ukrainischen Verfassungsgerichts;

22.-24.02.2012 Besuch einer Delegation aus dem Jemen;

02.04.2012 Besuch einer Delegation aus Saudi-Arabien;

10.12.2012 Besuch einer Delegation aus Syrien;

14.12.2012 Besuch einer Delegation aus dem Senegal.

Vom 4. Oktober bis zum 29. November 2009 lernte Herr Hamid Jan aus Peschawar (Pakistan) als Gastwissenschaftler im Max-Planck-Institut im Rahmen eines Cross-Culture Internships, das vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa-zivik) durchgeführt wird, Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeit. In seiner Heimat ist er als Jurist bei der

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“Organization Community Appraisal & Motivation Programme (CAMP)” tätig.

Vom 24. November bis zum 23. Dezember 2009 besuchte Prof. Dr. Badiul Alam Majumdar aus Bangladesch als Gastwissenschaftler das Max-Planck-Institut. Prof. Badiul ist Vizepräsident und Country Director des “The Hunger Project-Bangladesh”. Ebenfalls ist er Sekretär der Bürgerinitiative “SHUJAN – Citizens for Good Governance“. Er nutzte den Besuch für intensive verfassungs- und völkerrechtliche Studien.

2. Teilnahme an internationalen Konferenzen (Auswahl)

Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Globaler Wissenstransfer nahmen außerdem an zahlreichen, vom Max-Planck-Institut selbst oder extern organisierten Konferenzen zu relevanten Themen des Globalen Wissenstransfers teil.

Die Frage der Etablierung und Förderung von Rechtsstaatlichkeit stand z.B. auf dem 21. Forum Globale Fragen zur Rechtsstaatsförderung im Auswärtigen Amt im Zentrum, wo Prof. Wolfrum über Rechtsstaatsförderung im Spiegel der Institutsprojekte referierte. Dr. Tilmann Röder trug Forschungsergebnisse zur Militarisierung des Justizaufbaus in Afghanistan auf einer Veranstaltung des Hague Rule of Law Network in Utrecht unter dem Rahmenthema „Civil-Military Cooperation in Building the Rule of Law“ vor.

Dr. Kathrin Maria Scherr referierte 2010 bei der Tagung der Vereinigung für Afrikawissenschaften in Deutschland zum Thema „Elections, Referendum and Tough Choices in Sudan“. Zudem präsentierte Jan Amilcar Schmidt im Rahmen des Constitutional Expert Forum für Somalia, das vom 6.-11. Januar 2012 in Djibouti abgehalten

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wurde, eine rechtsvergleichende Studie zum Thema „Federalization Process and Institutional Set-up“.

U. Weitere Mitarbeiter der Arbeitsgruppe

Zur effektiveren Gestaltung der Projektkoordination richtete die Arbeitsgruppe im Juli 2009 ein eigenständiges Sekretariat ein, in dem Marina Filinberg u.a. für Kommunikation und Besucherbetreuung zuständig ist.

Ende 2011 wurde es um ein zusätzliches Koordinationsbüro ergänzt, das umfassende Managementaufgaben übernimmt und die Institutsverwaltung entlastet. Hier übernehmen Simone Malz und Johannes Krusemark-Camin verschiedene Querschnittsaufgaben.

Christine Letkemann ist für Finanzen und Buchhaltung zuständig, Iris Füll für Personalangelegenheiten.

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Auch die Institutsverwaltung, Bibliothek, das EDV-Team und andere Einheiten des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht unterstützen die Projektarbeit. Besonders hervorzuheben sind der Verwaltungsleiter Klaus Zimmermann und die (ehemaligen) Bibliothekare Petra Austen und Joachim Schwietzke, die bei der Buchbeschaffung, dem Bibliotheksaufbau in mehreren Ländern und Betreuung von Besuchergruppen halfen.

Im Rahmen der Wissenstransfer-Projekte werden zahlreiche Praktikanten betreut und Referendare ausgebildet.

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V. Weitere Publikationen der Projektmitarbeiter

Als Ergänzung zu den bereits genannten Publikationen, beinhaltet die folgende Liste Veröffentlichungen aktueller und ehemaliger Projektmitarbeiter.

Ebrahim Afsah

Afghanistan - Building a State to Keep the Peace, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 9, 2005: 373-456 (zusammen mit A. H. Guhr).

Iraq: From “Troubled Law of Occupation” to Constitutional Order? China Shop Rules and International Responsibilities, in I. Schneider (Hrsg.), Leipziger Beiträge zur Orientforschung, Frankfurt 2006: 21-43.

Limits and Limitations of Power: The Continued Relevance of Occupation Law, in German Law Journal 7 (6) 2006: 563-90.

Monitoring & Evaluation (M&E) in the Justice Sector, Government White Paper for the Rome Donor Conference on Justice Sector Reform in Afghanistan, Ministry of Economic Cooperation & Development, Bonn 2007.

Afghanistan Conflict, in R. Wolfrum, Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2008.

Contested Universalities of International Law. Islam’s Struggle with Modernity, in Journal of the History of International Law, 10, 2008: 259-307.

An Islamic Law of Nations? The Weight of History

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and Tormented Modernization in Muslim Nations, in H. Steiger und Th. Marauhn (Hrsg.), Universality and Continuity in International Law, The Hague 2011: 217-77.

Constitution-Making in Islamic Countries – A Theoretical Framework, in R. Grote und T. Röder (Hrsg.), Constitution-Making in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, New York 2011.

The Challenge of Civil Service Reform: The Elusive Goal of Governance, in H.-G. Justenhoven und E. Afsah Das internationale Engagement in Afghanistan in der Sackgasse? Eine friedensethische Auseinandersetzung, Baden-Baden 2011.

Constitutionalism Without Governance: International Standards in the Afghan Legal System, in A. Nollkaemper, C. Ruyngaert und E. Kristjansdottir (Hrsg.), Importing International Law in Post-Conflict States: The Role of Domestic Courts, The Hague: Intersentia 2012: 125-51.

Markus Benzing

Midwifing a New State: The United Nations in East Timor, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 9, 2005: 295-372.

Sovereignty and the Responsibility to Protect in International Criminal Law, in International Law Today: New Challenges and the Need for Reform? 2008: 17-50.

Markus FES Manual on the Issue of Elections in Sudan, Khartum

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Böckenförde 2006, 9 S. (Ins Arabische übersetzt durch FES).

„Constitutional Engineering” und Dezentralisierung – Föderale Strukturen als Mittel zur Friedenswahrung im Sudan, in M. Stolleis und W. Siebeck (Hrsg.), Aktuelle Fragen zu politischer und rechtlicher Steuerung im Kontext der Globalisierung, Baden-Baden 2007: 41-56.

“Constitutional Engineering” and Decentralization – Federal Structures as a Means for Peace-Building in Sudan, in H. Eberhard, K. Lachmayer, G. Thallinger (Hrsg.), Transitional Constitutionalism, Baden-Baden 2007: 25-48.

UNDP Manual on Bicameral Models in Federal States – A Comparative Analysis with a Specific Focus on Sudan, Khartum 2007: 28.

FES Manual on The Power of States in a State – The Case of Sudan, Friedrich Ebert Stiftung (FES), Khartum 2007: 19 (ins Arabische übersetzt durch FES).

The PCA’s Abyei Award: Fitting a Diplomatic Peg into a Legal Round Hole. In Leyden Journal of International Law 23, Cambridge 2010: 555-569.

Quo Vadis Sudan? Shari'a and Human Rights after the Secession of South Sudan, in T. Röder und R. Grote (Hrsg.), Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, Oxford 2011: 535-552.

Sudan, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford, Online-Ausgabe 2011 [www.mpepil].

Die Einbindung der Bevölkerung in

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Verfassungsänderungsprozessen – ein Überblick, in H. P. Hestermeyer u.a. (Hrsg.), Coexistence, Cooperation and Solidarity, Leiden [u.a.] 2012: 1107-1123.

Philipp Dann

The Internationalized Pouvoir Constituant – Constitution-Making Under External Influence in Iraq, Sudan and East Timor, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 10, 2006: 423-463.

Accountability in Development Aid – the World Bank, UNDP and Emerging Structures of Transnational Oversight, in Archiv des Völkerrechts 44, 2006: 381-404.

Paris Declaration, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2006.

Foreign Aid Agreements, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2006.

International Finance Cooperation, in R. Wolfrum (Hrsg.) Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2006.

United Nations Capital Development Fund (UNCDF), in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2006.

International Fund for Agricultural Development (IFAD), in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2006.

Entwicklungszusammenarbeit im Recht der Europäischen Union, Baden-Baden, 2008.

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Solidarity and the Law of Institutional Development Cooperation, in F. Piovesan (Hrsg.), Direito ao desenvolvimento, Bello Horizonte 2010: 73-93.

Paris Declaration on Aid Effectiveness (2005)/Acra Agenda for Action (2008), in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2011.

Lessons Learned from Constitution-Making: Processes with Broad-based Public Participation, Democracy Reporting International, Briefing Paper No. 20, 2012 (zusammen mit M. Riegner, M. Wortmann und J. Vogel).

Entwicklungsverwaltungsrecht, Theorie und Dogmatik des Rechts der Entwicklungszusammenarbeit, untersucht am Beispiel der Weltbank, der EU und der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 2012.

Verfassungsberatung in Afrika als Grenzgang zwischen Entwicklungszusammenarbeit und rechtswissenschaftlicher Forschung, in G. Britz (Hrsg.), Freiheit und Risiko der Forschung. Symposium zu Ehren von Brun-Otto Bryde, Tübingen 2012: 95-108.

Hatem Elliesie

Friedensprozess und Verfassungsentwicklung im Sudan, in Verfassung und Recht in Übersee 38, 2005: 276-307.

Quo vadis bilad as-Sudan? The Contemporary Framework for a National Interim Constitution, in Recht in Afrika 8, 2005: 63-81.

Die Darfur-Krise im Sudan und das Völkerrecht - eine

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Herausforderung für die Vereinten Nationen (UN) und den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), in Verfassung und Recht in Übersee 40, 2007: 199-229.

Islam und Menschenrechte (Islam and Human Rights / al-islam wa-huquq al-insan), Leipziger Beiträge zur Orientforschung, Band 26, Beiträge zum Islamischen Recht VII, Frankfurt a.M. 2010.

Western Sudan (Darfur) under the Constraints of (International) Human Rights Law and Humanitarian Law. In H. Elliesie (Hrsg.), Islam und Menschenrechte (Islam and Human Rights / al-islam wa-huquq al-insan), Frankfurt a.M. 2010: 193-217.

Statehood and Constitution Building in Somalia: (Islamic) Responses to a Failed State. In R. Grote und T. J. Röder (Hrsg.), Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, Oxford 2011: 537-565.

Clemens Feinäugle

Northern Cameroons Case, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2008.

Western Sahara (Advisory Opinion), in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2008.

The UN Security Council Al-Qaida and Taliban Sanctions Committee: Emerging Principles of International Institutional Law for the Protection of Individuals?“ In German Law Journal 9, 2008: 1513-

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1538.

Hoheitsgewalt im Völkerrecht – das 1267-Sanktionsregime der UN und seine rechtliche Fassung, Heidelberg 2011.

Imen Gallala

The Islamic Headscarf – an Example of Surmountable Conflict Between Sharia and the Fundamental Principles of Europe, in European Law Journal 12, 2006: 593-612.

Mariner Umweltschutz im Mittelmeer nach Völkerrecht und tunesischem Recht, Frankfurt a. M. 2008.

Constitutional Jurisdiction and its limits in the Maghreb, in R. Grote und T. J. Röder (Hrsg.), Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, Oxford 2011.

Rainer Grote

Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Mitherausgeber der Serie Constitutions of the Countries of the World (Oxford University Press).

Separation of Powers in the New Afghan Constitution, in ZaöRV 64 (4) 2004: 897-915.

The Scope of Judicial Review of Administrative Action and the Changing Rule of Law, in SA Publiekreg 19, 2004: 513-531.

Afghanistan: Building a State to keep the peace, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 9, 2005: 373-456.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Wiederaufbau des Justizsektors auf der Grundlage der neuen afghanischen Verfassung: Probleme und Perspektiven. In C. Gomm-Ernsting und A. Günther (Hrsg.), Unterwegs in die Zukunft: Afghanistan – drei Jahre nach dem Aufbruch vom Petersberg, Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Berlin 2005: 212-243.

The Struggle for Minority Rights and Human Rights, in D. König (Hrsg.), International Law Today: New Challenges and the Need for Reform? Berlin/Heidelberg: 2008, 221-246.

Constitutionalism in Islamic Countries, (Hrsg.) Oxford 2012.

Daniel Gruss

UNTEA and West New Guinea, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 9, 2005: 97-126.

Alexandra Hilal Guhr

Aktuelle Entwicklung zur Beteiligung von Opfern im Strafverfahren vor dem IStGH, in Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 8, 2008: 367-370.

Victim Participation during the Pre-Trial Stage at the International Criminal Court, in International Criminal Law Review 8, 2008: 109-140.

Introductory Note to the Constitution of the Republic of Zimbabwe, in G. Flanz, R. Wolfrum und R. Grote (Hrsg.), Constitutions of the Countries of the World, XX, New York 2006 :1-8.

Afghanistan: Building a State to Keep the Peace

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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(zusammen mit E. Afsah), in A. v. Bogdandy und R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Yearbook of United Nations Law, Vol. 9, Leiden 2005 : 373-456.

Wiederaufbau des Justizsektors auf der Grundlage der neuen afghanischen Verfassung, in C. Gomm-Ernsting und A. Günther (Hrsg.), Unterwegs in die Zukunft, Afghanistan – drei Jahre nach dem Aufbruch vom Petersberg, Berlin 2005: 212 – 243.

Omar Hamady

L’ Evolution des Institutions Politiques en Mauritanie : Bilan et Perspectives au Lendemain de la Réforme Constitutionnelle du 25 Juin 2006, in ZaöRV 3, 2007: 907-947.

La Réforme Constitutionnelle Mauritanienne du 25 Juin 2006: Portée et Limites, in Revue Juridique et Politique des États Francophones 3, 2007: 307-357.

Iraq-Kuwait Border Demarcation Commission, in. R. Wolfrum (Hrsg.), The Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012, (Online Ausgabe: http://www.mpepil.com/).

ECOWAS, in. R. Wolfrum (Hrsg.), The Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012, (Online Ausgabe: http://www.mpepil.com/) (zusammen mit Antje Berger).

Remarks on the Interpretation and Application of UNSCR 1973 (2011) on Libya, in Max Planck Year Book of United Nations Law, 2012 (im Erscheinen).

Constitutional Processes in Post-Arab Spring Context,

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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in ZaöRV 2012 (im Erscheinen).

Challenges of Constitution-Making in Libya, in A. Obeidi, Libya: From the Revolution to a Building State: Challenges of the Transitional Period, Actes du Colloque Organisé par The Libyan Center for Studies and Research à Doha du 7-8 Janvier 2012, (im Erscheinen 2012) (zusammen mit D. Heilmann).

The Process of Legal Transformation in Tunisia, in H. Elliesie und T. Marauhn, Legal Transformation in Northern Africa and South Sudan, 2013 (im Erscheinen).

Stefan Häußler

State-Building, Nation-Building, and Constitutional Politics in Post Conflict Situation: Conceptual Clarifications and an Appraisal of Different Approaches, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 9, 2005: 579-613.

„Our Ox-Wagon Republic“: Rassismus und Rechtssystem in Südafrika im 20. Jahrhundert, in Brumlik (Hrsg.), Gesetzliches Unrecht, Frankfurt a. M. 2005: 195-217.

Nations, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of International Law, Oxford 2012 (zusammen mit A. v. Bogdandy).

Daniel Heilmann

Die Effektivität des Internationalen Strafgerichtshofes: Die Rolle der Vereinten Nationen und des Weltsicherheitsrates, Baden-Baden 2006: 317.

Comentário Artigo 22, in L. Brant (Hrsg.), Comentário à

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Carta das Nações Unidas, 2008: 379-396 (zusammen mit F. d. O. Godhino).

Einschränkungen der Staatenimmunität in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen, in Criminal Law Forum 19, 2008: 607-609.

The Law of Command Responsibility, in European Journal of International Law 21, 2010: 486-490.

Weapons and the Law of Armed Conflict, in European Journal of International Law 21, 2010: 483-486.

The Criminal Responsibility of Senior Political and Military Leaders as Principals to International Crimes, in ZaöRV 70, 2010: 619-624.

The International Control of Illegal Drugs and the U.N. Treaty Regime: Preventing or Causing Human Rights Violations?, in Cardozo Journal of International and Comparative Law 19 (2) 2011: 237-286.

Narcotic Drugs and Psychotropic Substances, in Max-Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

Max-Planck Encyclopedia of Public International Law (Managing Editor), 10 Volume Set, Oxford 2012.

Cristina Hoss

German Federal Constitutional Court and Bosnian War Crimes: Liberalizing Germany’s Genocide Jurisprudence, in German Yearbook of International Law, 44, 2001: 576-611 (zusammen mit R. A. Miller).

Das Recht auf ein Faires Verfahren und der Internationale

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien: zwischen Sein und Werden, ZaöRV , 62, 3, 2002: 810-839.

The Islamic World and the Fight against Terrorism, in Ch. Walter (Hrsg.), Terrorism as a Challenge for National and International Law: Security versus Liberty?, Berlin 2004: 363-379; 1484 (zusammen mit Ch. Philipp).

La Chasse aux Pirates par la Communauté Internationale: le Cas de la Somalie, in Melanges en l’Honneur de Raymond Ranjeva, Paris 2012 (zusammen mit P.-M. Dupuy).

Noha Ibrahim

Post CPA – Restructuring and Enhancing the Sudanese Judiciary as a Means of Preserving Peace, in Verfassung und Recht in Übersee 40 (4) 2007: 471-494.

The Sudanese Bill of Rights, in International Journal of Human Rights 12 (4) 2008: 613-635.

The Right to Fair Trial in the Light of the Interim National Constitution of Sudan, in Recht in Afrika 11 (1) 2008, 1: 83-100.

Adele Kirschner

Security Council Resolution 1904 (2009): A Significant Step in the Evolution of Al-Qaida and Taliban Sanctions Regime? In ZaöRV 70 (3) 2010: 585-607.

Johanna Mantel

Ein Kontinent lernt Demokratie: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsprozesse in Afrika, in Max Planck Forschung 1, 2010: 10-15.

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Ramin Moschtaghi

Organisation and Jurisdiction of the Newly Established Afghan Courts – The Compliance of the Formal System of Justice with the Bonn Agreement, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 10, 2006: 531-590.

The Relation between International Law, Islamic Law and Constitutional Law of the Islamic Republic of Iran – A Multilayer System of Conflict?, Max Planck Yearbook of United Nations Law 13, 2009: 375-420.

Die menschenrechtliche Situation sunnitischer Kurden in der Islamischen Republik Iran, Heidelberg 2010.

Die menschenrechtlichen Situation sunnitischer Kurden in der Islamischen Republik Iran – Eine Analyse der Probleme der Verwirklichung der Menschenrechte in einer stark religiös geprägten Rechtsordnung, in Schriften zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Bd. 210, Berlin/Heidelberg 2010.

Constitutionalism in an Islamic Republic: The Principles of the Afghan Constitution and the Imminent Conflict Between them, in R. Grote und T. Röder (Hrsg.), Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, Oxford 2011.

Amnesty International, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

Shatt al Arab, in R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

Naseef Naeem

Die neue bundesstaatliche Ordnung des Irak - eine rechtsvergleichende Untersuchung, Frankfurt a. M. 2008.

Einflüsse der Religionsklausel auf das Verfassungsrecht in den islamisch geprägten Ländern, in B. Krawietz et al. (Hrsg.), Islam und Rechtsstaat zwischen Scharia und Säkularisierung, Sankt Augustin/Berlin 2008: 77-86.

Normative Pluralism and the Main Dilemma of Equality in the Constitutional Systems of States with Islamic Character: Theoretical Aspects, in St. Schreiber (Hrsg.), We All are Minorities – a Plea for Pluralism, Zürich 2010: 65-80.

Vergleich rechtsstaatlicher Aspekte in Verfassungen islamisch geprägter Staaten am Beispiel Iraks und Irans: Eine kritische Betrachtung, in P. Scholz & N. Naeem (Hrsg.), Jahrbuch für Verfassung, Recht und Staat im islamischen Kontext, Band I, Baden-Baden 2011: 41 - 101.

Matthias Reuss

Menschenrechte durch Handelssanktionen - die Durchsetzung sozialer Standards im Rahmen der WTO, Baden-Baden 1999.

The European Union’s Exercise of Jurisdiction over Classification Societies, in: ZaöRV 67, 2007: 119-144.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Volker Röben

Institutional Aspects of Financing Sustainable Development after the Johannesburg Summit of 2002, ZaöRV 63, 2003: 517-550.

The Procedure of the ICC: Status and Function of the Prosecutor, in Max Planck Yearbook of United Nations Law 7, 2003: 513-552.

Außenverfassungsrecht, eine Untersuchung zur auswärtigen Gewalt des offenen Staates, 2007.

Managing Risks to Global Stability - the UN Security Council’s New-Found Role Post Iraq, in D. König et al. (Hrsg.), International Law Today: New Challenges and the Need for Reform?, Berlin 2008: 51-91.

Der völkerrechtliche Rahmen für die Sezession einer Minderheit aus dem Staatsverband, in Die Friedenswarte 84, 2009: 39-57.

The ICJ Advisory Opinion on the Unilateral Declaration of Independence in Respect of Kosovo, in Göttingen Journal of International Law 2, 2010: 1063-1086.

The Enforcement Authority of International Institutions, in A. v. Bogdandy, R. Wolfrum et al. (Hrsg.),The Exercise of Public Authority by International Institutions, Heidelberg 2010: 819-842.

Legitimacy of UN-Member States, in H. Hestermeyer et al. (Hrsg.), Coexistence, Cooperation and Solidarity. Liber Amicorum Rüdiger Wolfrum 2, Leiden 2012: 1507-1525.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Tilmann J. Röder

Constitutionalism in Islamic Countries: Between Upheaval and Continuity, Oxford 2011.

Kathrin Maria Scherr

Exhaustion of Local Remedies: International Law and Human Rights Protection, in The Italian Yearbook of International Law, Vol. XVI, 2006 (zusammen mit S. D’Ascoli).

The Rule of Prior Exhaustion of Local Remedies in the International Law Doctrine and its Application in the Specific Context of Human Rights Protection, EUI Working Paper Law n°2007/02 (zusammen mit S. D’Ascoli).

Legal Implications of Sudan’s Separation: The Question of Citizenship, in T. Weis (Hrsg.), Sudan After Separation – New Approaches to a New Region, 2012 (im Erscheinen).

Jan Schmidt Somalia unter der Übergangsverfassung von 2004, in P. Scholz und N. Naeem (Hrsg.), Jahrbuch für Verfassung, Recht und Staat im islamischen Kontext, Band 1, 2011.

Somalia, Conflict, In R. Wolfrum (Hrsg.), Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Oxford 2012.

Martina Spernbauer

EULEX Kosovo – Initiating a New Generation of Civilian ESDP Missions?, Seminar on Wider Defence, Madrid 2008.

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Globaler Wissenstransfer 2002-2012

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Pietro Sullo When Hurbinek Survives: Children, Genocide and Transitional Justice. Drawing Lessons from the Past. In I. Derluyn u.a. (Hrsg.), Re-member. Rehabilitation, Reintegration and Reconciliation of War-Affected Children, Antwerp 2011: 154-182.

Voices from the Field: Empirical data on Reconciliation in Post-War Bosnia and their Relevance for Africa. In A. de Brouwer u.a. (Hrsg.), Victimological Approaches to International Crimes, Antwerp 2011: 211-222.

Gacaca Tribunals in Rwanda: Between Traditional Justice and Rule of Law. In E. Brems u.a. (Hrsg.), Transitional Justice and Rule of Law: Institutional Design and the Changing Normative Structure of Post-authoritarian Societies, Antwerp 2012: 193-219.

Kai Ziegler Democratic Republic of Congo: The Transitional Constitution of April 1, 2003, in International Journal of Constitutional Law 3, 2005: 662-673.