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Zentralkurs Nationales Kader Entscheide der MKI

Zentralkurs Nationales Kader

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Zentralkurs Nationales Kader. Entscheide der MKI. Fall „Spielabbruch“. Sachverhalt - PowerPoint PPT Presentation

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ZentralkursNationales KaderEntscheide der MKI

26.08.2007 MKI / Zentralkurs 2007 2

Fall „Spielabbruch“Sachverhalt

• Beim Spielstand von 10:10 im 4. Satz reklamiert die

Gastmannschaft zum wiederholten Male ein technisches Zuspiel

des Passeurs der Heimmannschaft. Daraufhin bestraft der 1. SR

den Mannschaftskapitän der Gastmannschaft „stellvertretend“ für

die gesamte Mannschaft mit einer gelben Karte. Nachdem der

1. SR dem Kapitän erklärte, weshalb er die gelbe Karte erhalten

hat, lässt sich dieser zu einer verächtlichen Äusserung hinreissen,

was schliesslich in den Worten „inkompetentes Arschloch“ gipfelt.

Aufgrund der gelben Karte werden beide SR von der

Gastmannschaft und deren Trainer verbal heftig attackiert;

körperliche Angriffe finden jedoch nicht statt. In der Folge bricht

der 1. SR das Spiel vorzeitig ab.

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Fall „Spielabbruch“Zusatzinformationen:

• Gastmannschaft von Beginn weg provokativ

• Während des Spiels mehrfach heftige Kritisierung der Entscheide der

SR, insb. technisches Zuspiel des Passeurs, wodurch es mehrere

Spielunterbrüche gab

• Trainer und Kapitän Gastmannschaft reagierten sehr aufbrausend

• Gesten und verbale Attacken gegen SR haben immer mehr

zugenommen im Verlaufe des Spiels, was vom Trainer unterstützt

wurde

• Nach gelber Karte Eskalation der verbalen Angriffe gegen SR

• 1. SR erachtete Wiederaufnahme des Spiels aufgrund der andauernden

verbalen Attacken als unmöglich

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Fall „Spielabbruch“Reglementarische Grundlagen

• Volleyball-Regeln:

• Art. 21: Anforderungen an das Verhalten (Fair Play)

Art. 22: Unkorrektes Verhalten und Sanktionen

Art. 5: Mannschaftskapitän/Trainer für Verhalten und

Disziplin ihrer Mannschaftsmitglieder

verantwortlich

Art. 18.2: Äussere Beeinträchtigung

Art. 18.3.1: längere Unterbrechung wegen

unvorhergesehener Umstände

• Volleyball-Reglement:

• Art. 97 Abs. 1 lit. f: Forfait wegen Spielabbruch aufgrund

mangelnder Disziplin

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Fall „Spielabbruch“Problempunkte

• Sanktion „stellvertretend“ für die gesamte Mannschaft

• Spielabbruch „lediglich“ nach einer gelben Karte

• Spielabbruch nur als „ultima ratio“

Fazit

• Sanktionen rechtzeitig und korrekt anwenden, damit es nicht zu

einer Eskalation kommt; grundsätzlich Sanktionen vor

Spielabbruch ausschöpfen (mind. Herausstellung)

• Vorliegend Verhalten der SR korrekt aufgrund der besonderen

Situation; weitere Sanktionen hätten wohl keine

Beruhigung gebracht

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Fall „falsche Auswechseltafel“Sachverhalt

• Beim Spielstand von 23:21 im 3. Satz wechselt die

Gastmannschaft den Zuspieler Nr. 12 mit dem Blockspieler Nr. 6

ordnungsgemäss aus. Beim Spielstand von 24:22 beantragt der

Trainer der Gastmannschaft ordnungsgemäss beim 2. SR einen

erneuten Wechsel, indem der Blockspieler Nr. 6 wieder mit dem

Zuspieler Nr. 12 ersetzt werden soll. Im Moment der Beantragung

der Auswechslung steht der Spieler Nr. 12 in der Auswechselzone

bereit, um den Spieler Nr. 6 zu ersetzen, hält aber versehentlich

die Auswechseltafel mit der Nr. 12 in der Hand. Der 2. SR und

anschliessend der 1. SR genehmigen die Auswechslung.

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Fall „falsche Auswechseltafel“Zusatzinformationen:

• Die Auswechslung führte trotz falscher Auswechseltafel nicht zu

einer Verzögerung.

• Die Heimmannschaft hat ordnungsgemäss und rechtzeitig Protest

gegen diese Auswechslung erhoben.

• In der Folge gewann die Gastmannschaft den 3. Satz und

schliesslich das Spiel mit 3:2 Sätzen.

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Fall „falsche Auswechseltafel“Reglementarische Grundlagen (1)

• Volleyball-Regeln:

• Art. 5.1.2.1: Einlegung eines Protestes durch den Spielkapitän

Art. 16.5.3: Spieler muss bei Antrag für SW bereit sein

Art. 16.6: Stellen eines nicht ordnungsgemässen Antrags

Art. 17.1.3: Beantragung einer irregulären Auswechslung

Art. 24.2.3: 1. SR entscheidet über alles, was nicht geregelt ist

Art. 24.2.4: Einlegung eines Protestes

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Fall „falsche Auswechseltafel“Reglementarische Grundlagen (2)

• Casebook:

• No. 5.5: Verzögerung der Auswechslung durch Suche der

richtigen Auswechseltafel

• No. 5.7: Verzögerung, da nicht klar war, mit welchem

Spieler

die Auswechslung erfolgen sollte

• Volleyball-Reglement:

• Art. 133 lit. j: Verwendung von Nummerntafeln obligatorisch

Art. 246 ff.: Protest

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Fall „falsche Auswechseltafel“Problempunkte

• Auswechselspieler muss beim Antrag zur Auswechslung „bereit“

sein

• Grundsätzlich immer mit korrekter Auswechseltafel

• Ausnahme:

• Rückwechsel

• Spieler hält die eigene Nummer hoch

• Keine Verzögerung trotz falscher Auswechseltafel

• Nicht ordnungsgemässer Antrag

• Graubereich des Reglements, nicht klar geregelt

• Protest

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Fall „falsche Auswechseltafel“Fazit

• Grundsätzlich korrekte Auswechseltafel notwendig

• Ausnahmefall mit Fingerspitzengefühl behandeln; zentraler Punkt

ist dabei, dass keine irgendwie geartete Verzögerung entsteht

• Darauf hinwirken, dass sich solche Fehler nicht wiederholen in

einem Spiel; Fehler vermeiden und vorbeugen