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L L E E I I T T F F A A D D E E N N OBAS 2011 OBAS 2011 OBAS 2011 OBAS 2011 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leverkusen Abteilung Berufskolleg Leitfaden für die berufsbegleitende Lehrerausbildung gemäß OBAS 2011

Zentrum für schulpraktische Leverkusen Abteilung ... · Erfolg! Leverkusen, November 2011 Hartmut Müller ... Kompetenz - orientierte Unterrichten Erziehen Diagnostizieren und fördern

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Page 1: Zentrum für schulpraktische Leverkusen Abteilung ... · Erfolg! Leverkusen, November 2011 Hartmut Müller ... Kompetenz - orientierte Unterrichten Erziehen Diagnostizieren und fördern

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OBAS 2011OBAS 2011OBAS 2011OBAS 2011

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Leverkusen

Abteilung Berufskolleg

Leitfaden für die berufsbegleitende Lehrerausbildung

gemäß

OBAS 2011

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Kapitel Seite 0. Begrüßung 1. Lehrerin/Lehrer am Berufskolleg werden;

Lehrerleitbild 2. Grundsätze und Prinzipien der Ausbildung;

3. Kompetenzorientierte Ausbildung 4. Ausbildung nach einem Kerncurriculum

5. Eckpunkte der Ausbildung gemäß OBAS unter besonderer Berücksichtigung der Eingangsphase

5.1 Überfachliche Ausbildung

5.1.1 Zielsetzung und Schwerpunkte

5.1.2 Kernseminar

5.1.3 Coaching

5.1.4 Praxisbegleitung

5.2 Fachliche Ausbildungsunterstützung

5.2.1 Fachliche Ausbildungsangebote

5.2.2 Individuelle fachliche Beratungsangebote

5.2.3 Unterrichtsversuche und Ausbildungsplanungsgespräche (APG)

5.2.4 Unterrichtsbesuche

5.2.5 Fachbezogene Schulpraxisreflexion

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5.3 Bildungswissenschaften

5.4 Lerngemeinschaften

5.4.1 Begriff und Zielsetzung

5.4.2 Arbeitsmodell

5.4.3 LG-Instrumente

5.5 Portfolio

5.5.1 Portfolioverständnis

5.5.2 Instrumente

6. Ausbildungsplan (für die Eingangsphase)

7. Staatsprüfung

8. Evaluation

9. Verwaltungswegweiser

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0. Begrüßung Liebe Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung, herzlich willkommen zu Ihrer berufsbegleitenden Ausbildung im Zentrum für schulprakti-sche Ausbildung Leverkusen, Abteilung Berufskolleg! Sie haben sich für einen vielseitigen und anspruchsvollen Beruf entschieden, mit dem Sie zugleich eine große Verantwortung im Umgang mit jungen Menschen übernehmen. Wir möchten mit unserem Ausbildungsangebot dazu beitragen, dass Sie sich in diesem Beruf zu einer professionellen Berufspersönlichkeit (weiter)entwickeln können, um hier-durch auch eine langfristige Berufszufriedenheit aufzubauen und zu erhalten. Ihre Ausbildung untergliedert sich in verschiedene Phasen:

• eine vorgeschaltete dreimonatigen Orientierungsphase • eine sechsmonatige Eingangsphase • eine18-monatige Hauptphase mit einer • Prüfungsphase zum Ende der Ausbildung

Der Leitfaden dient in diesem Zusammenhang der Transparenz und Orientierung über die gesamten 24 Monate hinweg. Phasenbezogen hat die Ausbildungsstruktur unter-schiedliche Schwerpunkte. Dies liegt insbesondere daran, dass Ihre fachbezogene Ausbildung ab 01.05.2012 gemeinsam mit den grundständig ausgebildeten Lehramt-sanwärterinnen und -anwärtern erfolgen wird. Wir wünschen Ihnen für Ihren neuen Berufs- und Lebensabschnitt alles Gute und viel Erfolg! Leverkusen, November 2011

Hartmut Müller (Abteilungsleiter Berufskolleg des ZfsL Leverkusen)

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1. Lehrerin/Lehrer am Berufskolleg werden; Lehrerle itbild

Durch die Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche ist der Beruf einer Lehrerin bzw. eines Lehrers am Berufskolleg gleichermaßen anspruchsvoll und facettenreich. Die Grafik auf der nächsten Seite soll verdeutlichen, was es bedeutet, Lehrerin bzw. Lehrer an einem Berufskolleg zu werden. Wir gehen davon aus, dass die meisten von Ihnen mit einem vorrangigen Selbstverständnis als Fachleute für Fächer bzw. Fachrich-tungen in die Lehrerausbildung kommen und bereits wesentliche Ressourcen in die Be-rufsausbildung einbringen. Unsere Lehrerausbildung setzt hier an. Lehrerinnen und Leh-rer begreifen sich über die obligatorische fachliche Expertise hinaus als Fachleute für Lernen, Erziehung und Bildung in den berufsbezogenen Bildungsgängen eines Berufs-kollegs. In der Entwicklung dieses professionellen Rollenverständnisses sind unsere Ausbildungsangebote in der Lehrerausbildung strukturgebend und prozessbegleitend angelegt. Sie folgen dem Anspruch vergleichbarer Standards ebenso wie einer notwen-digen Individualisierung. Gemeinsam mit unserem Partner, Ihrer Ausbildungsschule sind wir für Ihre Ausbildung verantwortlich. Wir werden in der Öffentlichkeit zugleich als Repräsentanten des Bil-dungssystems in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Als Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung unterrichten Sie bereits von Anfang an mit vielen Unterrichtsstunden an Ih-rer Schule und werden von Ihren Schülerinnen und Schülern ebenfalls als Verantwor-tungsträgerin und –träger in Bildungsfragen erkannt. Das korrespondierende Lehrerleitbild, das auch für die inhaltliche Gestaltung des Vorbe-reitungsdienstes zugrunde gelegt ist, orientiert sich am Berufsbild der Lehrerinnen und Lehrern aus den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004): 1. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen.

Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuel-le Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften ent-scheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts.

2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst,

dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern ges-taltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstrukti-ve Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen.

3. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe

im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogischpsycho-logische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich.

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4. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter

und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu be-rücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschuli-schen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen.

5. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung,

an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulkli-mas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evalu-ationen.

Im Kontext unserer Ausbildungsverantwortung und vor dem Hintergrund des Lehrerleit-bildes erwarten wir von Ihnen eine Grundhaltung, die sich in folgenden Aspekten Ihrer Persönlichkeit konkretisiert:

• ein dialogisch achtender und empathisch wertschätzender Umgang mit Men-schen,

• eine reflexiv forschende Grundhaltung in der Ausübung des Lehrerberufs im Sys-

tem Schule,

• eine demokratisch ausgerichtete und kooperativ gestaltende, Grundhaltung so-wie,

• eine auf die gesamte Berufsbiografie bezogene Bereitschaft zur Weiterqualifizie-

rung. Wir begleiten Sie in Ihrem Prozess von der Fachexpertise zur Expertin bzw. zum Exper-ten des Lernens in berufsbezogenen Bildungsgängen und wollen Sie zugleich in Ihrer Grundhaltung im Sinne eines professionellen Lehrerethos bestärken und unterstützen. Im Rahmen Ihrer Ausbildung nutzen Sie für Ihr Lernen vier verschiedene Quellen, die miteinander vernetzt sind, und zwar

• sich selbst, • Seminarveranstaltungen im ZfsL • stabile Lerngemeinschaften und • die Schule.

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Handlungsfeld- orientierung

Personenorientierung

Standard- orientierung

Wissenschaftsorientierung

Professionelles Lehrerleitbild/-ethos

Individuelle Unterstützung durch überfachliche und fachliche Ausbildungs- beratung

APG

Coaching

Lernge-mein-schaften

Ausbildung an den Standards für die Lehrerbildung Kultusminsterkonferenz 2004

Bildungs wissen schaften

Ausbildung in berufsrelevanten Handlungsfeldern

Ausbildung anhand eines ver-bindlichen Kerncurriculums

wissenschaftlich fundierte und reflektierte Ausbildung für die pädagogische Praxis

Kompetenz - orientierte

Unterrichten Erziehen

Diagnostizieren und fördern

Leistungen messen und beurteilen

Organisieren und verwalten

Evaluieren, innovieren, kooperieren

Beraten

Lehrerfunktionen

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2. Grundsätze und Prinzipien der Ausbildung

Über die rechtlichen Vorgaben hinausgehend orientiert sich das Leverkusener Berufs-kolleg-Seminar an folgenden Grundsätzen und Prinzipien:

Wir verfolgen den Grundsatz erwachsenengerechten Lernens, d. h.

- konstruktiver Umgang mit der Verschiedenheit der Lerner

- Stärkung und Betonung von Selbststeuerung und Eigenverantwortlichkeit,

- Ausrichtung an Erfahrungen der Lerner, - Übung und Training zur Entwicklung von Nach-

haltigkeit. Hierbei orientieren wir uns an der Individualität der Lerner und betrachten sie als Subjekte ihres eigenen Lernens.

Vorhandene Ressourcen sind als Basis für die Ent-wicklung einer beruflichen Professionalität anzuneh-men

ZfsL und Schule orientieren sich an der jeweiligen Be-rufspraxis der Lerner; dazu gehören auch der selbst-verständliche und adressatenbezogene Einsatz sowie der kritische Umgang mit Medien. Wir folgen dem Prinzip der Handlungsorientierung in relevanten Handlungs- und Lernfeldern.

Ressourcen- und Persön-lichkeitsorientierung

Lerner-Orientierung

Prinzip der Berufs- und Ar-beitsweltorientierung

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Die Ausbildung folgt dem Grundsatz der Praxis-Theorie-Reflexion und fußt auf einer reflexiv-forschenden Grundhaltung. Durch Reflexion können (subjektive) Theorien ei-genen Lehrerhandelns fortwährend überprüft und angepasst bzw. verändert werden. Wir gehen davon aus, dass das Lernen durch re-flexive Auseinandersetzung mit den eigenen Lernwegen bzw. Lernprozessen optimiert werden kann (z. B. fachbezogene Schulpraxisreflexion, Portfolio). Die Reflexion des eigenen Handelns ist auch für die Seminarausbilder leitendes Prinzip. Wir gestalten unsere Beziehungen durch wert-schätzenden respektvollen Umgang miteinander, was sich insbesondere in der Kommunikation zeigt. Kooperative Formen des Arbeitens, Lernens und Reflektierens werden – wo immer möglich – ge-nutzt. Stabile Lerngemeinschaften sind daher ein integraler Bestandteil der Ausbildung. Uns ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit externen Part-nern (z. B. Schulen, Hochschulen, Prüfungsamt, andere ZfsL) wichtig.

Der Ausbildung in den Seminarveranstaltungen kommt allgemein Modellcharakter für die Arbeit als Lehrkraft zu. Dabei geht es insbesondere um gelebte „Lernkultur“ mit folgenden Merkmalen: - Transparenz - Offenheit - Neugierde - Partizipation - Dialogisches Prinzip - Teamentwicklung - Prinzip Lebens begleitenden Lernens - Selbstverständnis als lernende Organisation

Modellorientierung

Reflexionsorientierung

Kooperations- und Teamorientierung

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3. Kompetenzorientierte Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst bereitet auf die eigenverantwortliche Unterrichts- und Erzie-hungsarbeit an Berufskollegs vor. Diesem Ziel dient die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung, welche das ZfsL und Ausbildungsschulen gemeinsam ver-antworten (vgl. § 11 OBAS). Hierbei trägt das ZfsL die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung. Die Lehrkräfte in Ausbildung tragen jedoch Mitverantwor-tung für die Gestaltung und den Erfolg ihrer Ausbildung und sind zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet. Die inhaltliche Ausbildungsgestaltung ist auf die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz hin ausgerichtet und orientiert sich an Standards, die sich auf professionelles Lehrerhandeln in allen berufsrelevanten Lehrerfunktionen beziehen. Die nachfolgend aufgeführten Standards verpflichten Schule und ZfsL gleichermaßen zu entsprechenden Ausbildungsangeboten. Die Anforderungen für die Ausübung des Lehrerberufs am Berufskolleg (zum Ausbildungsende) werden im Wesentlichen definiert durch die Standards für die Lehrerbildung; Bildungswissenschaf-ten 1: Kompetenzbereich: Unterrichten Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • kennen die einschlägigen Bildungstheorien, verstehen bildungs- und erziehungstheoreti-sche Ziele sowie die daraus abzuleitenden Standards und reflektieren diese kritisch. • kennen allgemeine und fachbezogene Didaktiken und wissen, was bei der Planung von Unterrichtseinheiten beachtet werden muss. • kennen unterschiedliche Unterrichtsmetho-den und Aufgabenformen und wissen, wie man sie anforderungs- und situationsge-recht einsetzt. • kennen Konzepte der Medienpädagogik und -psychologie und Möglichkeiten und Grenzen eines anforderungs- und situations-gerechten Einsatzes von Medien im Unterricht. • kennen Verfahren für die Beurteilung von Lehrleistung und Unterrichtsqualität.

Die Absolventinnen und Absolventen... • verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und gestalten Unterricht. • wählen Inhalte und Methoden, Arbeit-sund Kommunikationsformen aus. • integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Me-dieneinsatz. • überprüfen die Qualität des eigenen Leh-rens.

1 Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der KMK vom 16.12.2004)

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Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zu-sammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • kennen Lerntheorien und Formen des Ler-nens. • wissen, wie man Lernende aktiv in den Unterricht einbezieht und Verstehen und Transfer unterstützt. • kennen Theorien der Lern- und Leistungs-motivation und Möglichkeiten, wie sie im Unterricht angewendet werden.

Die Absolventinnen und Absolventen... • regen unterschiedliche Formen des Lernens an und unterstützen sie. • gestalten Lehr-Lernprozesse unter Berück-sichtigung der Erkenntnisse über den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten. • wecken und stärken bei Schülerinnen und Schülern Lern- und Leistungsbereitschaft. • führen und begleiten Lerngruppen.

Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern zum selbstbe-stimmten Lernen und Arbeiten. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • kennen Lerntheorien und Formen des Ler-nens. • wissen, wie man Lernende aktiv in den Unterricht einbezieht und Verstehen und Transfer unterstützt. • kennen Theorien der Lern- und Leistungs-motivation und Möglichkeiten, wie sie im Unterricht angewendet werden.

Die Absolventinnen und Absolventen... • regen unterschiedliche Formen des Lernens an und unterstützen sie. • gestalten Lehr-Lernprozesse unter Berück-sichtigung der Erkenntnisse über den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten. • wecken und stärken bei Schülerinnen und Schülern Lern- und Leistungsbereitschaft. • führen und begleiten Lerngruppen.

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Kompetenzbereich: Erziehen Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsaufgabe aus. Kompetenz 4 : Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schüle-rinnen und Schülern und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Ent-wicklung. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • kennen pädagogische, soziologische und psychologische Theorien der Entwicklung und der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. • kennen etwaige Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beim Lernprozess und Möglichkeiten der pädagogischen Hilfen und Präventivmaßnahmen. • kennen interkulturelle Dimensionen bei der Gestaltung von Bildungs- und Erzie-hungsprozessen. • kennen die Bedeutung geschlechtsspezifi-scher Einflüsse auf Bildungs- und Erzie-hungsprozesse.

Die Absolventinnen und Absolventen... • erkennen Benachteiligungen und realisieren pädagogische Hilfen und Präventionsmaß-nahmen. • unterstützen individuell. • beachten die kulturelle und soziale Vielfalt in der jeweiligen Lerngruppe.

Kompetenz 5 Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen und unterstützen selbstbestimmtes Urtei-len und Handeln von Schülerinnen und Schülern. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • kennen und reflektieren demokratische Werte und Normen sowie ihre Vermittlung. • wissen, wie man wertbewusste Haltungen und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern fördert. • wissen, wie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit persönlichen Krisen- und Entscheidungssituationen unterstützt werden.

Die Absolventinnen und Absolventen... • reflektieren Werte und Werthaltungen und handeln entsprechend. • üben mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln schrittweise ein. • setzen Formen des konstruktiven Umgangs mit Normkonflikten ein.

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Kompetenz 6: Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • verfügen über Kenntnisse zu Kommunikation und Interaktion (unter besonderer Berücksich-tigung der Lehrer-Schüler-Interaktion). • kennen Regeln der Gesprächsführung sowie Grundsätze des Umgangs miteinander, die in Unterricht, Schule und Elternarbeit bedeutsam sind. • kennen Risiken und Gefährdungen des Kindes- und Jugendalters sowie Präventions- und Interventionsmöglichkeiten. • analysieren Konflikte und kennen Methoden der konstruktiven Konfliktbearbeitung und des Umgangs mit Gewalt

Die Absolventinnen und Absolventen.. • gestalten soziale Beziehungen und soziale Lernprozesse in Unterricht und Schule • erarbeiten mit den Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und setzen sie um • wenden im konkreten Fall Strategien und Handlungsformen der Konfliktprävention und -lösung an.

Kompetenzbereich: Beurteilen Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbe-wusst aus. Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schüle-rinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • wissen, wie unterschiedliche Lernvorausset-zungen Lehren und Lernen beeinflussen und wie sie im Unterricht berücksichtigt werden. • kennen Formen von Hoch- und Sonderbe-gabung, Lern- und Arbeitsstörungen. • kennen die Grundlagen der Lernprozessdia-gnostik. • kennen Prinzipien und Ansätze der Beratung von Schülerinnen/Schülern und Eltern.

Die Absolventinnen und Absolventen... • erkennen Entwicklungsstände, Lernpotentia-le, Lernhindernisse und Lernfortschritte. • erkennen Lernausgangslagen und setzen spezielle Fördermöglichkeiten ein. • erkennen Begabungen und kennen Möglich-keiten der Begabungsförderung. • stimmen Lernmöglichkeiten und Lernanfor-derungen aufeinander ab. • setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion. • kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen bei der Erarbeitung von Beratung/Empfehlung. • kooperieren mit anderen Institutionen bei der Entwicklung von Beratungsangeboten.

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Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • kennen unterschiedliche Formen der Leis-tungsbeurteilung, ihre Funktionen und ihre Vor- und Nachteile. • kennen verschiedene Bezugssysteme der Leistungsbeurteilung und wägen sie gegen-einander ab. • kennen Prinzipien der Rückmeldung von Leistungsbeurteilung.

Die Absolventinnen und Absolventen... • konzipieren Aufgabenstellungen kriterienge-recht und formulieren sie adressatengerecht. • wenden Bewertungsmodelle und Bewer-tungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an. • verständigen sich auf Beurteilungsgrundsät-ze mit Kolleginnen und Kollegen. • begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf. • nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruk-tive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit.

Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen Leistungen von Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen... • kennen unterschiedliche Formen der Leis-tungsbeurteilung, ihre Funktionen und ihre Vor- und Nachteile. • kennen verschiedene Bezugssysteme der Leistungsbeurteilung und wägen sie gegen-einander ab. • kennen Prinzipien der Rückmeldung von Leistungsbeurteilung.

Die Absolventinnen und Absolventen... • konzipieren Aufgabenstellungen kriterienge-recht und formulieren sie adressatengerecht. • wenden Bewertungsmodelle und Bewer-tungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an. • verständigen sich auf Beurteilungsgrundsät-ze mit Kolleginnen und Kollegen. • begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf. • nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruk-tive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit.

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Kompetenzbereich: Innovieren Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter. Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflich-tung. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • kennen die Grundlagen und Strukturen des Bildungssystems und von Schule als Organi-sation. • kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit (z. B. Grundgesetz, Schulgesetze). • reflektieren ihre persönlichen berufsbezoge-nen Wertvorstellungen und Einstellungen. • kennen wesentliche Ergebnisse der Be-lastungs- und Stressforschung.

Die Absolventinnen und Absolventen… • lernen, mit Belastungen umzugehen. • setzen Arbeitszeit und Arbeitsmittel zweckdienlich und ökonomisch ein. • praktizieren kollegiale Beratung als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlas-tung.

Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • kennen Methoden der Selbst- und Fremd-evaluation. • rezipieren und bewerten Ergebnisse der Bildungsforschung. • kennen organisatorische Bedingungen und Kooperationsstrukturen an Schulen..

Die Absolventinnen und Absolventen… • reflektieren die eigenen beruflichen Erfah-rungen und Kompetenzen und deren Entwick-lung und können hieraus Konsequenzen zie-hen. • nutzen Ergebnisse der Bildungsforschung für die eigene Tätigkeit. • dokumentieren für sich und andere die eigene Arbeit und ihre Ergebnisse. • geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre pädagogi-sche Arbeit zu optimieren. • nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. • kennen und nutzen Unterstützungsmöglich-keiten für Lehrkräfte. • nutzen formelle und informelle, individuelle und kooperative Weiterbildungsangebote.

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Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben. Standards für die theoretischen Ausbil-dungsabschnitte

Standards für die praktischen Ausbil-dungsabschnitte

Die Absolventinnen und Absolventen… • kennen und reflektieren den spezifischen Bildungsauftrag einzelner Schularten, Schulformen und Bildungsgänge. • kennen Ziele und Methoden der Schulent-wicklung • kennen die Bedingungen für erfolgreiche Kooperation.

Die Absolventinnen und Absolventen… • wenden Ergebnisse der Unterrichts- und Bildungsforschung auf die Schulentwicklung an. • nutzen Verfahren und Instrumente der internen Evaluation von Unterricht und Schule. • planen schulische Projekte und Vorhaben kooperativ und setzen sie um. • unterstützen eine Gruppe darin, gute Ar-beitsergebnisse zu erreichen.

Je nach individuellen Möglichkeiten setzen dabei die dualen Ausbildungspartner unter-schiedliche Akzente. Im Zentrum der Seminarausbildung in der Eingangsphase steht die wichtigste Funktion des Lehrerberufs, nämlich das Unterrichten. Die anderen Lehrer-funktionen ergänzen das Unterrichten als integrale Bestandteile einer ersten grundle-genden Handlungskompetenz. 4. Ausbildung nach einem Kerncurriculum Mit dem Inkrafttreten den OVP 2011 erfolgt die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer inhaltlich nach einem verbindlichen Kerncurriculum. Ähnlich den Lehrerfunktionen reali-siert das Kerncurriculum den Kerngedanken, die Professionalisierung der Lehramtsan-wärterinnen und –anwärter an schulischen Handlungsfeldern zu entfalten. Alle Hand-lungsfelder stehen untereinander in einer engen wechselseitigen Beziehung Curricular werden den Handlungsfeldern insgesamt 37 praxisrelevante Handlungssituationen zugeordnet. Diese werden durch Erschließungsfragen strukturiert und durch zentral be-deutsame inhaltliche Bezüge konkretisiert. Alle an der Ausbildung beteiligten Akteure im ZfsL und in der Ausbildungsschule sind gehalten, zu jedem Handlungsfeld Angebote zu machen. Die Akzentuierung bzw. zeit-lich-inhaltliche Gewichtung wird insbesondere bei den beiden Ausbildungspartnern ZfsL-Schule durch ein Ausbildungsprogramm vereinbart. Das vollständige Kerncurriculum kann von der Online-Plattform BSCL-Server herunter geladen werden. Nachfolgend sind daher die beruflichen Handlungsfelder aufzeigt und ein konkretisierendes Beispiel zum Handlungsfeld 1:

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Berufliche Handlungsfelder Korrespondierende Lehrerfunktion(en)

Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen

unterrichten

Den Erziehungsauftrag in Schule und Un-terricht wahrnehmen

erziehen

Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurtei-len

Leistungen beurteilen

Schülerinnen und Schüler und Eltern bera-ten

beraten

Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen

diagnostizieren

Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten

kooperieren, innovieren

Ausschnitt aus dem Handlungsfeld 1 des Kerncurriculums

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5. Eckpunkte der Ausbildung gemäß OBAS unter besonderer Berücksichtigung der Eingangsphase

5.1. Überfachliche Ausbildung Ihre Ausbildungszeit als angestellte Lehrerin bzw. angestellter Lehrer an einem Berufs-kolleg dauert 24 Monate. Die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiten-einsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS 2011) des Schul-ministeriums regelt die Ausbildungserfordernisse2. Neben einer fachlichen Ausbil-dungsunterstützung, Ausbildungsveranstaltungen in Bildungswissenschaften und schu-lischen Angeboten, werden Sie überfachlich ausgebildet.

Die überfachliche Ausbildung ist generell benotungsfrei! Die überfachliche Ausbildung findet im Rahmen von Kernseminarveranstaltungen, Coa-chinggesprächen sowie in Feedback-Gesprächen über gesehene Berufspraxis (i.d.R. Unterricht) statt. Die Rollentransparenz ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil unseres Ausbildungsverständnisses. Die nachfolgende Grafik dokumentiert strukturell und inhalt-lich die Funktion der drei Ausbildungselemente in der Gesamtchoreografie. Die Grafik offenbart zugleich auch die jeweiligen Rollen der überfachlichen Ausbilder:

2 Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS), 10.04.2011 (SGV. NRW.223)

Ausbilder im Kernseminar

Coach Experte (Überfachlich)

• Coachinggespräche

• Orientierung an Themen der Coachees aus der Lehrerrolle

• Anleitung zu eigen- ständigen Lösungen

• Feedback-Gespräch über ge-sehene Berufspra-xis (i.d.R. Unterricht)

• Orientierung an Standards

• Anleitung zur Wei-terentwicklung pro-fessioneller Lehrer- kompetenzen

• Seminarveranstal-tungen (Plenum/ Teil-gruppen)

• Orientierung an den Handlungsfeldern

• Anleitung zur Praxis- Theorie-Verknüpfung

Überfachliche Ausbilder/innen

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5.1.1 Zielsetzung und Schwerpunkte Die Zielsetzung der Eingangsphase Ihrer Ausbildung als Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung besteht darin, Sie bei ihrem Einstieg in den Schulalltag berufsfeldbezogen (fachliche und überfachliche Ausbildung) und wissenschaftsgeleitet (Bildungswissen-schaften „BilWis“) zu unterstützen, zu stärken sowie im Hinblick auf die weitere 18-monatige gemeinsame Ausbildung mit Referendarinnen und Referendaren vorzuberei-ten Aus diesem Grund und zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit Ihrer Ausbildung mit den grundständigen Lehramtsabsolventinnen und -absolventen für das Lehramt an Be-rufskollegs, bildet die Rahmenkonzeption für das (Hochschul-)praxissemester vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst die konzeptionelle Grundlage der Eingangsphase. Sie erwerben in dieser Eingangsphase sowohl konzeptionell-analytische als auch refle-xiv-praktische Kompetenzen, um eine reflektierte Einführung in grundsätzliches Lehrer-handeln sowie eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der eigenen Lehrer-persönlichkeit zu ermöglichen. Zur theoretischen Absicherung und Vertiefung der schul-praktischen Ausbildungsarbeit gibt es eine enge Verzahnung zwischen der überfachli-chen Ausbildung und den Bildungswissenschaften. Im Zentrum unserer Vorstellung einer nachhaltigen Lehrerausbildung steht die untrenn-bare und wechselwirkende Verknüpfung von schulpraktischer Erfahrung und korrespon-dierender Theorie mit der Person bzw. Persönlichkeit der Lehrerin bzw. des Lehrers. In Abkehr von der tradierten Vorstellung, nach der sich die pädagogische Handlungs-kompetenz unmittelbar durch den Transfer von vorher erworbenem theoretischen Hand-lungswissen erwerben lässt, ist für uns die erlebte Schulalltagspraxis der Ausgangs-punkt der Ausbildungsarbeit. Im Sinne einer theoriegeleiteten Reflexion erlebter Berufspraxis soll unser Ansatz dazu beitragen, die Entwicklung einer professionell-reflexiven Grundhaltung zu fördern. Diese Grundhaltung gehört zu den wesentlichen Merkmalen einer professionellen Handlungs-kompetenz. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie systematisch in Ihrer Reflexionskompetenz anleiten und unterstützen. 5.1.2 Kernseminar Das Kernseminar ist der Ort, an dem Sie gemeinsam mit allen Kolleginnen und Kollegen Ihres Ausbildungsjahrgangs überfachlich arbeiten werden. Die Inhalte, Kompetenzen und Standards in der überfachlichen Ausbildung sowie im Kurs Bildungswissenschaften orientieren sich in der Eingangsphase an der Rahmen-konzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang.

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Die Ausbildungsangebote in den Kernseminarveranstaltungen sollen Sie darin unter-stützen: � grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, � Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren, � den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,

� theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule durchzuführen und auszuwerten und � ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln. Organisatorisch werden wir Ihnen in der Eingangsphase einmal monatlich eine ganztä-gige Kernseminarveranstaltung anbieten. 5.1.3 Coaching Das Coaching ist integraler Bestandteil der überfachlichen Ausbildung und eine beson-dere Form der personenorientierten Ausbildung. Im Sinne einer definitorischen Annähe-rung ist

Coaching eine benotungsfreie Beratung mit dem Ziel der Erweiterung der Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten des/der LAA unter Wahrung seiner/ihrer Entscheidungs-

freiheit bzgl. der für ihn/sie passenden Lösung im beruflichen Feld.

Der Ausgangsfokus ist in der Regel die Person in der Lehrerrolle des/der LAA.

Die inhaltliche Verantwortung liegt beim LAA, die Prozessverantwortung beim Coach.

Das Coaching ist systemisch darauf ausgerichtet, Ihre Themen aus Ihrer Lehrerrolle aufzugreifen und strukturiert zu bearbeiten. Wir wollen Sie darin anleiten, eigenständig Lösungen zu entwickeln. Wir möchten Sie • in der bestmöglichen Entfaltung individueller Potenziale für die berufliche Aufga-

be als Lehrerin / Lehrer • der persönlichen professionsbezogenen Standortbestimmung • der Entwicklung von persönlichen Zielen und Perspektiven im Professionalisierungsprozess

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• der Bewältigung des komplexen Arbeitsalltags • der Rollenklärung unter Einbeziehung der eigenen – auch der geschlechtsspezifischen Erwartungen und Vorstellungen • der Analyse und Weiterentwicklung des eigenen Lehrerverhaltens • der Entwicklung geeigneter Problemlösungs- und Umsetzungsstrategien • und der Positionsbestimmung in Entscheidungssituationen unterstützen. Coachingangebote bewegen sich im Spannungsfeld der fachlichen Ausbildungsbera-tungen. Die nachfolgende Grafik stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus:

5.1.4 Praxisbegleitung Der zentrale berufliche Ort einer Lehrerin bzw. eines Lehrers ist der Unterricht. Neben der Organisation von Kernseminarveranstaltungen und dem Führen von Coaching-gesprächen gehören Feedbackgespräche über die gesehene Berufspraxis zu den Auf-gaben der überfachlichen Ausbilder. In der Regel von Ihrem miterlebten Unterricht aus-gehend, dienen die Feedbackgespräche dazu, Ihnen an den Ausbildungsstandards ge-messene Rückmeldungen Ihres Lehrerhandelns zu geben. Darüber hinaus haben die Feedbackgespräche die (überfachliche) Aufgabe, Sie in der Weiterentwicklung Ihrer professionellen Lehrerkompetenzen anzuleiten.

Coaching Fach(didaktische) Beratung

Gemeinsamkeiten: - Strukturierte Verfahren

- Zielvereinbarungen - Anforderungen aus der Berufsrolle - Stärkung vorhandener Ressourcen

- Erweiterung von Perspektiven u. Handlungsmöglichkeiten - Menschenbild / Haltung

Unterschiede: - Benotungsfreiheit des Coachings - Verantwortlichkeit für Themen - Ausgangsfokus

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Aufgrund der Benotungsfreiheit der Feedbackgespräche scheint es uns geboten, diese Praxisbegleitung nicht nur begrifflich von der fachlichen Unterrichtsbesuchen abzugren-zen. Wegen der unterschiedlichen Rollen gibt es im Hinblick auf die Einsichtnahme in Ihre Praxis eine klare Trennung zwischen Unterrichtsbesuchen durch Fachleitungen einerseits und Praxisbegleitung durch die überfachlichen Ausbilder andererseits, 5.2 Fachliche Ausbildungsunterstützung 5.2.1 Fachliche Ausbildungsangebote Zusätzlich zur überfachlichen Ausbildung findet eine fachliche Ausbildungsunterstützung in den beiden Fächern statt. Gemäß den Vorgaben der OBAS sind für die ersten sechs Monate Ihrer Ausbildung (Eingangsphase) außer den Kernseminarveranstaltungen ex-plizit noch keine Fachseminare vorgesehen. Dennoch werden wir Ihnen eine fachliche Ausbildungsunterstützung anbieten, die wir mit 50% auf die Kernseminarzeiten anrech-nen. Im Rahmen des obligatorischen ZfsL-Tages am Dienstag finden in der Eingangsphase zwei fachliche Ausbildungsveranstaltungen jeweils pro Fach statt. 5.2.2 Individuelle fachliche Ausbildungsangebote Über beiden obigen Veranstaltungen im Rahmen des Kernseminars hinausgehend liegt der Schwerpunkt der fachlichen Ausbildungsunterstützung in der Eingangsphase auf individuellen Beratungsanlässen. Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst bald nach Ausbildungsbeginn ein Beratungsge-spräch mit Ihren Fachleitern zu vereinbaren. Gegenstand dieses Gespräches ist die zeitliche/inhaltliche Konkretisierung fachlicher Ausbildungsunterstützung. Im Anschluss an die Eingangsphase findet die fachbezogene Ausbildung in Fachsemi-naren über einen Zeitraum von 18 Montanen gemeinsam mit den Lehramtsanwärterin-nen und –anwärtern nach OVP 2011 statt. 5.2.3 Unterrichtsversuche und Ausbildungsplanungsge spräch Um Ihrer individuellen Ausbildungssituation Rechnung zu tragen, führt einer der für Sie zuständigen Fachleiter vier bis spätestens sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn ge-meinsam mit Ihnen und unter Mitwirkung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters Ihrer Ausbildungsschule ein Ausbildungsplanungsgespräch (APG) durch. Ausgehend von zwei von Ihnen geplanten und durchgeführten Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minu-ten (jeweils ein Unterrichtsversuch „UV“ pro Fach) dient das Gespräch dem Austausch über Ihre bereits erreichten professionsbezogenen Kompetenzen sowie einer gemein-same Beratung von Eckpunkten für Ihre weitere Ausbildung. In dem Gespräch werden die notwendigen Leistungen der Schule, des ZfsL sowie von Ihnen benannt.

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Aus der Bestandsaufnahme wird ein persönlicher Ausbildungsplan entwickelt. Das Ge-sprächergebnis wird von Ihnen dokumentiert und kann von den anderen Gesprächsteil-nehmerinnen und Teilnehmern ergänzt werden. Im Kontext der obigen Beratungen wird die im APG begonnene Dokumentation kontinuierlich fortgesetzt. Eine Benotungsfreiheit ist gewährleistet. Vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet ein weiteres Gespräch (APG II) statt. Dieses Ausbildungsgespräch hat die Prognoseentscheidung zum Ausbildungserfolg bei Aufnahme des Vorbereitungsdienstes sowie die Feststellung des Ausbildungsstandes in den Fächern zum Gegenstand. 5.2.4 Unterrichtsbesuche In der Hauptphase Ihrer Ausbildung, die für Sie ab 01.05.2012 beginnt, gehören Unter-richtsbesuche (UB) zu den obligatorischen Ausbildungselementen des ZfsL. Ihre Fachseminarausbilder besuchen Sie in Ihrem Unterricht, um Sie in Ihrer Arbeit an-zuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Solche Besuche dienen auch der am Ende der Ausbildung anzufertigenden Langzeitbeurteilung in den Fachseminaren, die sich auf den Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes bezieht. Dieses Spannungsfeld von Unterstützung/ Beratung einerseits und Beurteilung andererseits spiegelt exakt auch die schulische Realität wider; denn Sie als Lehrerin bzw. Lehrer am Berufskolleg sind - ebenso wie die fachbezogenen Ausbilderinnen und Ausbilder dazu angehalten, Lernen-de gleichermaßen zu unterstützen sowie zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund sind hohe persönliche Ansprüche an die Lehrenden zu stellen, denen Sie sich und wir uns jeweils stellen müssen; solche Ansprüche beziehen sich neben der bewussten Unter-scheidung von LERNEN und LEISTEN insbesondere auf den Grundsatz der orientierenden Transparenz sowie auf das Prinzip des wertschätzenden Umgangs mit den beteiligten Personen. Gemäß der OBAS sind in der Regel pro Fach fünf Unterrichtsbesuche vorgesehen. Eine Unterschreitung ist aus Gründen der Vergleichbarkeit und Fundierung der Langzeitbeur-teilung nicht vorgesehen. 5.2.5 Fachliche Schulpraxisreflexion Um Theorie und Praxis in der Lehrerausbildung besser zu verbinden, haben wir vor ei-nigen Jahren ein Konzept entwickelt, nach dem die beiden Lernorte Schule und ZfsL so miteinander durch Schulpraxisreflexionen verbunden werden, dass über die reflexive Auseinandersetzung mit erlebtem Alltagsunterricht sowohl Sie als LAA wie auch Schul-praktiker profitieren und ein Beitrag zur Unterrichtsentwicklung ermöglicht werden kann. Das besondere Merkmal dieses Konzepts besteht darin, dass Schulpraktiker und LAA gemeinsam über den von den Schulpraktikern vorgestellten Alltagsunterricht reflektie-ren. Ein solcher Rahmen bietet vor allem für Sie die Möglichkeit, sich ohne Beurtei-lungsdruck auf die Reflexion von Unterricht einzulassen.

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Vor dem Hintergrund Ihrer besonderen Ausbildungssituation und des damit einher ge-henden hohen eigenständigen fachlichen Unterrichtseinsatzes halten wir besonders die FSPR für geeignet. FSPR finden im Rahmen Ihrer fachbezogenen Ausbildung statt. Das heißt, dass Sie gemeinsam mit den Fachkolleginnen und -Kollegen den Fachunterricht einer ausgebil-deten Fachkraft anschauen und anschließend gemeinsam mit dieser Fachkraft reflektie-ren. Dies impliziert auch, dass Sie den Fachunterricht Ihrer Fachausbilder erleben wer-den. Auf diese Weise werden Sie Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder in ihrer Rolle als Lehrerin bzw. Lehrer erleben können. 5.3 Bildungswissenschaften Als Lehrkraft in Ausbildung nehmen Sie an einer Qualifizierung in Bildungswissenschaf-ten teil. Hierzu richten wir einen entsprechenden Vorbereitungskurs ein. Die Qualifizie-rung ist Teil der Eingangsphase und wird mit einer gesonderten Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung besteht aus einem Kolloquium von 60 Minuten Dauer. Die Prüfung muss vor dem Ende der Eingangsphase abgelegt werden. Dem Prüfungs-ausschuss gehören an:

1. eine Ausbilderin oder ein Ausbilder eines ZfsL, die oder der nicht an der Aus-bildung beteiligt ist, als Vorsitzende oder als Vorsitzender,

2. die Leiterin oder der Leiter des Kurses zur Qualifizierung in Bildungswissen-

schaften

3. eine Ausbilderin oder ein Ausbilder des ZfsL, die oder der an der Ausbildung beteiligt ist.

Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für den Fortgang der Ausbildung und kann ggf. einmal wiederholt werden. Die zeitliche und personelle Organisation der Prüfung liegt in der Verantwortung des Prüfungsamtes. 5.4 Lerngemeinschaften

5.4.1 Begriff und Zielsetzung

Das selbstgesteuerte Lernen in Lerngemeinschaften entstammt dem anglo-amerikanischen Konzept der Professionellen Lerngemeinschaften (PLG). Unter Lern-gemeinschaften sind Lehrergruppen zu verstehen, die gemeinsam ihre (Unter-richts)Praxis mit dem Ziel von Qualitätsverbesserung reflektieren. Bezugspunkt ist dabei das qualitätsvolle Lernen der Schülerinnen und Schüler. Der professionsorientierte Austausch der LAA im Rahmen fester Lerngemeinschaften fördert den Kompetenzaufbau auf nachhaltige Weise und schlägt zugleich die Brücke zu einer dauerhaft kooperativen und reflexiven Grundhaltung im Lehrerberuf. Zugleich er-füllen solche Lerngemeinschaft eine entlastende Funktion für die Lehrerinnen und Leh-rer in Ausbildung mit ähnlichen Anliegen und Herausforderungen.

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5.4.2 Arbeitsmodell

Zu Beginn der Ausbildung ordnen wir Sie festen Lerngemeinschaften (LG) mit jeweils drei bis vier Teilnehmer/innen nach folgenden Kriterien zu:

• Wohn- bzw. Schulortnähe • Fächervielfalt • Mischung der Geschlechter

Diese so gebildeten Lerngemeinschaften sollen bis zum Ende der Ausbildung stabil zu-sammenbleiben, damit Sie sich in der Ausbildung kontinuierlich gegenseitig unterstüt-zen können. Innerhalb Ihrer Lerngemeinschaften wählen Sie Ihren Coach aus dem Pool der für Ihre Gesamtgruppe zuständigen überfachlichen Ausbilder/innen aus. Als Be-grenzung haben Sie dabei zu beachten, dass Ihr gewählter Coach nicht zugleich Ihr/e Fachleiter/in sein darf. Unser Organisationsmodell sieht vor, dass Ihre LG-Treffen mit insgesamt 20 Stunden auf die Kernseminararbeit angerechnet werden (vgl. Ausbildungsplan). Ein Teil Ihrer LG-Arbeit findet dabei in den Seminarräumen statt, während Sie sich in der übrigen Zeit in Ihrer jeweiligen Region treffen können. Die Anteile ergeben sich auf folgender Über-sicht:

Zur Sicherstellung der Anrechenbarkeit Ihrer Treffen erwarten wir von Ihnen ein Kurz-protokoll zu Ihren Sitzungen. Die Vertraulichkeit Ihrer inhaltlichen Arbeit soll dabei auf jeden Fall gewährleistet bleiben. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, sich über die anrechenbare Zeit hinaus auch zusätzlich in Ihrer Lerngemeinschaft zu treffen. Ein Vor-druck zur Erstellung des Kurzprotokolls ist auf dem BSCL-Server hinterlegt.

Anrechenbare Lerngemeinschaftsarbeit im Halbjahr

2 LG Treffen im Seminar zur kollegialen Beratung 4 Stunden

2 LG Treffen in der Region davon 1 LG zur kooperativen Unterrichtsberatung 1 LG zur kollegialen Beratung

4 Stunden 4 Stunden

Summe 12 Stunden

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5.4.3 LG-Instrumente

Um die Wirksamkeit Ihrer Arbeit in Lerngemeinschaften zu unterstützen, stellen wir Ih-nen schrittweise verschiedene Instrumente bzw. Reflexionsmaterialien zur Verfügung z. B. :

• Leitfaden zur standardorientierten Selbstreflexion • Leitfaden zur kollegialen Unterrichtsberatung • Leitfaden zum reflexiven Praxistraining • Leitfaden zur kollegialen Fallberatung • Leitfaden zur zu Lernvorhaben im kooperativen Austausch

Bei einigen Instrumenten werden wir Sie gesondert anleiten. Dies betrifft insbesondere das reflexive Praxistraining sowie die kollegiale Fallberatung. 5.5 Portfolio 5.5.1 Portfolioverständnis Wir erwarten von Ihnen, dass Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung ein Portfolio als Teil Ihrer Selbstreflexion führen. Unter Portfolio verstehen wir eine Art Sammelmappe für ganz unterschiedliche und vielfältige Unterlagen zur Ausbildungsentwicklung:

• Bögen zur Beobachtung von hospitiertem oder selbst gehaltenem Unterricht (LOG-Buch),

• Setzung eigener Schwerpunkte, • Zielvereinbarungen, • Vorsätze im Anschluss an fachbezogende Schulpraxisreflexionen und andere

Seminarveranstaltungen, • persönliche Entwicklungsvorhaben, • schriftliche Reflexion der Unterrichtsnachbesprechungen, • Evaluationen / Feedback von SchülerInnen, • Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem schulischen Begleitprogramm bzw.

Fach- und Hauptseminararbeit, • Dokumentation persönlicher Qualifizierungen (z. B. Medienportfolio, Mediations-

fortbildung), • u.s.w..

Das heißt, es geht beim Portfolio darum, Ihre eigenen Lernwege als Lehrerin/Lehrer zu dokumentieren und systematisch zur Weiterentwicklung Ihrer Kompetenzen zu reflektie-ren, um einen möglichst hohen Grad an Selbststeuerung in der eigenen beruflichen Pro-fessionalisierung entwickeln und nutzen zu können. Solche Reflexionen begleiten im Sinne eines Entwicklungs- und Prozessportfolios über die Dauer der Ausbildung die persönliche Lernentwicklung. Das Portfolio als Instrument zur Förderung der Reflexionsfähigkeit und zum problemori-entierten, selbstgesteuerten Lernen ist einerseits verpflichtend und andererseits wei-testgehend in Eigenverantwortung von Ihnen zu führen, wobei die selbstkritisch, auf-richtig und ehrlich vorgenommene Reflexion der eigenen Tätigkeiten und Befähigungen

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eine unverzichtbare Voraussetzung darstellt. Bildlich gesprochen ist das Portfolio der Baum, den Sie stetig intensiv und eigenverantwortlich pflegen müssen, damit er Früchte tragen kann! Um die gewünschte Wirkung im Hinblick auf Ihre Kompetenzentwicklung als Lehrerin bzw. Lehrer erzielen zu können, sind reflektierte und strukturierte Auswertungen sowie das Führen von Gesprächen mit den Ausbildern über ausgewählte Bereiche der Portfo-lioarbeit unverzichtbar. Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Bausteine unserer „Reflexionsräume“ sollen diesem Anspruch neben den Einzelgesprächen bzw. -beratungen in besonderer Weise gerecht werden. 5.5.2 Instrumente LOG-Buch Das Instrument „Logbuch“ beinhaltet eine Lose-Blatt-Sammlung von reflektierten Einzelerfahrungen, und zwar mit folgender Grundstruktur: - Welche Erfahrung(en) habe ich gemacht? - Was daran ist für mich wichtig gewesen und warum? - Welche Alternativen/Konsequenzen/Schlussfolgerungen sehe ich? Mit diesem Instrument haben Sie die Möglichkeit Ihre Lernerfahrungen für den Aus-tausch in Arbeitsgruppen einzubringen und zu nutzen. Wir werden regelmäßig entspre-chende Zeiten im Rahmen der Seminararbeit vorhalten, die dieser Form der Reflexion gewidmet sind. Portfoliogespräch Im Verlauf Ihrer Ausbildung werden wir mit jedem von Ihnen ein Einzelgespräch führen, um die Nutzung des Portfolios zu reflektieren sowie eventuell weitere Unterstützung ge-ben zu können. Portfolio-Werkstatt Mit dem Baustein „Portfolio-Werkstatt“ wollen wir Ihnen Gelegenheit bieten, Ihre aus der Portfolioarbeit erwachsenen Lernanliegen gezielt zu verfolgen. Im Rahmen dieser Werkstattarbeit bringen Sie Ihre Dokumentationen (z. B. LOG-Bücher) in einen koopera-tiven Austausch in Ihre Lerngemeinschaft ein und geben sich gegenseitig konstruktives Feedback zur Weiterentwicklung Ihres individuellen Handlungsrepertoires. Gespräch über das pädagogische Selbstkonzept: Am Ende der Ausbildung sollen Sie Ihr Pädagogisches Selbstkonzept als Ausdruck Ih-res speziellen Lehrerinnen-/Lehrerprofils vorlegen. Ein solches Konzept kann auch als Auswertung bzw. Verdichtung Ihres Portfolios verstanden werden. In unserem Ausbil-dungsbezirk gehen die Schulen davon aus, dass die Absolventen unseres ZfsL über ein

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dokumentiertes (vorläufiges) Pädagogisches Selbstkonzept verfügen. Vor diesem Hin-tergrund werden wir mit jedem von Ihnen – in der Regel vor Ihrer Staatsprüfung - ein Reflexionsgespräch zu Ihrem Pädagogischen Selbstkonzept führen und Sie darin unter-stützen, Ihr Profil als Lehrerin bzw. Lehrer am Berufskolleg auszuschärfen sowie Ihre künftigen Entwicklungsaufgaben im Rahmen der Berufseingangsphase zu definieren.

6. Ausbildungsplan (für die Eingangsphase) Dem ZfsL steht ein Wochentag für Ihre Ausbildung zur Verfügung. In Leverkusen ist dies der Dienstag. Aufgrund der Anwesenheitspflicht sind für diesen Wochentag keine obligatorischen unterrichtlichen Verpflichtungen an Ihrer Ausbildungsschule vorgese-hen. Im nachfolgenden Terminplan ist die Terminstruktur Ihrer Ausbildung für die Eingangs-phase (exemplarisch) dargestellt, d. h. vom 01.11.11- 30.-04.2012. Aktuelle Informatio-nen entnehmen Sie bitte der online-Plattform „BSCL-Server“. Im dortigen Kalendermo-dul sind die Ausbildungstermine ebenfalls eingestellt. Das Angebot folgt zeitlich den gesetzlichen Vorgaben3:

Kernseminare In der Eingangsphase findet die Ausbildungen in den Kernseminare an fünf ganztägigen Seminartagen jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr statt. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Verzahnung von Praxis und Theorie. 3 Ausbildung der Lehrkräfte in Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt (Eingangsphase) – Ausbildungskonzept, Fachkonzept für den ersten Ausbildungsabschnitt - OBAS 2011

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Coaching / Lerngemeinschaftstreffen vor Ort Jeweils drei bzw. vier LehramtsanwärterInnen bilden eine Lerngemeinschaft. Jede/r von ihnen wird von einem anderen Coach betreut, ihre Coachingterminangebote liegen zeit-gleich. Jede/r LAA hat in der Eingangsphase die Möglichkeit, zwei Coachingangebote im ZfsL wahrzunehmen. An den beiden Tagen, an denen die Lerngemeinschaften Coachingterminangebote am ZfsL haben, findet auch (entweder vor oder nach dem Coachingtermin) ein Arbeitstreffen der Lerngemeinschaft im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden (90 min) vor Ort im ZfsL statt. Arbeit in Lerngemeinschaften Zusätzlich zu beiden Lerngemeinschaftstreffen im ZfsL sollen mindestens acht weitere Unterrichtsstunden (z.B. zwei Treffen à 180 min stattfinden und dokumentiert werden. Zu diesem Zweck erhalten Sie einen Dokumentationsbogen, der auch einen Leitfaden für die Gesprächsführung enthält, den Sie uns zum nächsten Kernseminartermin bitte mitbringen. Die Dokumentationsbögen sollten spätestens am Ende jeden Ausbildungs-halbjahres bei uns eintreffen, um als Nachweis anerkannt zu werden. Individuelle fachliche Betreuung Der Schwerpunkt der fachlichen Betreuung liegt auf der individuellen Beratung der LAA. Das können zum Beispiel Beratungsgespräche ohne eingesehenen Unterricht, inhaltli-che Informationsangebote oder Hospitationen im Unterricht der FachleiterInnen sein. Insgesamt empfehlen wir bis zum 30.4. nach jetzigem Stand zwei Gesprächstermine zur individuellen Beratung und einen weiteren unbenoteten Unterrichtsversuch zusätzlich zum ersten Unterrichtsversuch vor dem APG, insgesamt also zwei UV, wahrzunehmen. Fachliche Ausbildungsangebote Neben der individuellen fachlichen Beratung finden zwei fachliche Ausbildungsangebote in der Fachgruppe statt. Dabei handelt es sich um einen Vor- und einen Nachmittags-termin.

Ausbildungsveranstaltung Abkürzung gemeinsame Ausbildung in ganztägigen (überfachlichen) Kernseminarveranstaltungen

KS

Fachbezogene Ausbildung in Ihren beiden Unterrichtsfächern

FA

Individuelles Coaching

Arbeit in Lerngemeinschaften im ZfsL bzw. dezentral

LG

Ausbildung in Bildungswissenschaften

BW

Fachliche Ausbildungsangebote

FA

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30

Lerngemeinschaftsbezeichnung Teilnehmerzahl

LG 11

3 – 4 Personen, die zeitgleich Coaching in

Anspruch nehmen können bzw. im ZfsL an-wesend sind

LG 12

3 – 4 Personen, die zeitgleich Coaching in

Anspruch nehmen können bzw. im ZfsL an-wesend sind

LG 21

3 – 4 Personen, die zeitgleich Coaching in

Anspruch nehmen können bzw. im ZfsL an-wesend sind

usw. bis LG 63

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Woche 1 2 3 4 5 6 7

8.11. 15.11. 22.11. 29.11. 6.12. 13.12. 20.12.

9.00 - 10.00 KS KS FA1

10.30 - 11.30 KS KS FA1

12.00 - 13.00 KS KS FA1

13.30-15.00 KS Info BW FA 2

15.30-17.00 KS KS FA 2

Woche 8 9 10 11 12 13

10.1. 17.1. 24.1. 21.2. 31.1. 7.2. 14.2. 21.2.

9.00 - 10.00 KS Karneval FA 3 KS Karneval

10.30 - 11.30 KS FA 3 KS

12.00 - 13.00 KS FA 3 KS

13.30-15.00 BW KS FA 1 BW KS

15.30-17.00 BW KS FA 1 BW KS

Woche 14 15 16 17 18 Donnerstag 19 20

28.2. 6.3. 13.3. 20.3. 27.3. 12.4 17.4. 24.4.

9.00 - 10.00 FA 2 KS Osterferien

10.30 - 11.30 FA 2 KS

12.00 - 13.00 FA 2 KS

13.30-15.00 BW FA 3 BW KS BW BW Prüfung BW

15.30-17.00 BW FA 3 BW KS BW BW Prüfung BW

23.12. - 8.01.

Coaching / LG 11

Coaching / LG 21

Coaching / LG 31

Coaching / LG 41

Weihnachts-ferien

Coaching / LG 12

Coaching / LG 22

Coaching / LG 32

Coaching / LG 42

Coaching / LG 51

Coaching / LG 61

Coaching / LG 11

Coaching / LG 52

Coaching / LG 62

Coaching / LG 12

Coaching / LG 63

Coaching / LG 21

Coaching / LG 31

Coaching / LG 41

Coaching / LG 51

Coaching / LG 61

Coaching / LG 22

Coaching / LG 32

Coaching / LG 42

Coaching / LG 52

Coaching / LG 62

Coaching / LG 63

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7. Zweite Staatsprüfung 4 Zum Ende Ihrer Ausbildung ist gesetzlich eine Staatsprüfung vorgesehen. Im Rahmen dieser Prüfung soll festgestellt werden, ob und mit welchem Erfolg Sie die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 OVP erreicht haben. 7.1 Ziele der Staatsprüfung Die Elemente der Staatsprüfung geben neben den Langzeitbeurteilungen gemäß § 16 OVP Aufschluss darüber, ob und in welcher Ausprägung es einer Lehramtsanwärterin oder einem Lehramtsanwärter gelungen ist, die für den Lehrerberuf erforderlichen pro-fessionsbezogenen Kompetenzen zu erwerben. Die Staatsprüfung orientiert sich hierbei an den Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung. Ein gemeinsamer Beurteilungsmaßstab der Akteure in Ausbildung und Prüfung ist somit gewährleistet. Bei der Bewertung von einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen werden nur ganze Noten erteilt. Eine Ausnahme bilden die Endnoten der Langzeitbeurteilungen der Ausbildungsschulen und der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ge-mäß § 16 OVP, für die ein erweitertes Notenspektrum mit folgenden Zwischennoten gilt: sehr gut bis gut (1,5); gut bis befriedigend (2,5) und befriedigend bis ausreichend (3,5). 7.2 Langzeitbeurteilungen (§ 16 0VP) Als Bestandteile des Gesamtergebnisses werden den Prüfungsleistungen die Langzeit-beurteilungen der Ausbildungsschule und die Langzeitbeurteilungen ZfsL zeitlich voran-gestellt. Auch wenn die Langzeitbeurteilungen nicht zu den eigentlichen Prüfungsleis-tungen gehören, erscheint es aufgrund ihres Gewichtes im Gesamtergebnis geboten, sie an dieser Stelle kurz zu skizzieren. Die Langzeitbeurteilung der Schule wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und den unbenoteten Beurteilungsbei-trägen der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer erstellt. Sie weist in beiden Fächern eine Note aus und schließt mit einer Endnote, die auch eine Zwischennote sein kann und zu 25 % im Gesamtergebnis Berücksichtigung findet. Vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter soll die oder der Ausbildungsbeauftragte Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis erhalten. Die Langzeitbeurteilung des ZfsL wird durch die Leiterin oder den Leiter des ZfsL auf der Grundlage von benoteten Beurteilungsbeiträgen der an der fachbezogenen Ausbil-dung beteiligten Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder erstellt. Die Langzeitbe-urteilung des ZfsL weist ebenfalls in beiden Fächern eine Note auf und schließt mit einer Endnote, die wiederum eine Zwischennote sein kann und auch mit 25 % in das Ge-samtergebnis eingeht. Die beiden an der fachbezogenen Ausbildung beteiligten Semi-narausbilderinnen oder Seminarausbilder sollen nach Beratung einen gemeinsamen

4 Die Ausführung des Kapitels 7 stammen wesentlich von Clemens Eichorst, Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprfungen, Dortmund 2011

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Vorschlag für die Langzeitbeurteilung mit Endnote der Leiterin oder dem Leiter des ZfsL vorlegen. Kommt ein gemeinsamer Vorschlag in begründeten Fällen nicht zustande, wird der Vorschlag von der zuständigen Seminarleiterin oder dem zuständigen Seminar-leiter vorgelegt. Bewertungsmaßstab sind die in der Anlage 1 der OVP aufgeführten Standards. Für bei-de Langzeitbeurteilungen gilt, dass sie jeweils dann mit der Note „mangelhaft“ oder „un-genügend“ schließen müssen, wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht mehr genügen. Ergibt darüber hinaus die durch zwei geteilte Summe der Endnoten der beiden Langzeitbeurteilungen nicht mindestens die Note „ausreichend“ 4,00 ist die Prüfung ohne Durchführung von Prüfungsleistungen nicht be-standen. 7.3. Prüfungsleistungen (§§ 32 und 33 OVP) Das Spektrum der Prüfungsleistungen weist durch verschiedene Prüfungsbestandteile ein differenzierteres Bild auf. Zu den Prüfungsleistungen im Einzelnen: Die in jedem Fach anzufertigende Schriftliche Arbeit stellt einen Prüfungsbestandsteil dar, der als eigenständige Prüfungsleistung jeweils mit einem Gewicht von 5% in die Gesamtwertung eingeht. In der Schriftlichen Arbeit werden insbesondere die Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte sowie der geplante Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die jeweilige Unter-richtspraktische Prüfung eingebunden ist, beschrieben und bewertet. Der Umfang der Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten. Weiterhin ist in jedem Fach eine Unterrichtspraktische Prüfung abzulegen, in der die Fähigkeit des Prüflings deutlich werden soll, komplexere unterrichtliche Situationen sachangemessen auf dem Stand der jeweiligen Fachdiskussion zu gestalten. Den ein-zelnen Unterrichtspraktischen Prüfungen folgt in Zukunft ein ca. 15-minütiges Ge-spräch , das dem Prüfling Gelegenheit gibt, mit dem Prüfungsausschuss die Planung und Durchführung des Unterrichts zu reflektieren. Dieses „Reflexionsgespräch“ stellt zwar keine eigenständige Prüfungsleistung dar, ist jedoch bei der Bewertung der Unter-richtspraktischen Prüfung zu berücksichtigen. Die Unterrichtspraktischen Prüfungen gehen jeweils mit 15 % Gewicht in das Gesamtergebnis ein. Den abschließenden Prüfungsteil bildet wie bisher das Kolloquium. Es gibt dem Prüf-ling Gelegenheit, sich mit komplexen pädagogischen Fragestellungen auseinanderzu-setzen und zu zeigen, dass er die geforderten Standards erreicht hat. Das Kolloquium geht mit 10 % Gewicht in das Gesamtergebnis ein und dauert, eingedenk der jeweils 15-minütigen Reflexionsgespräche, statt 60 Minuten nur noch 45 Minuten. 7.4. Prüfungsausschuss (§ 31 OVP) Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Prüfungsvorsitz kann von Mitgliedern der Schulaufsicht sowie von Schulleiterinnen und Schulleitern wahrgenommen werden. Sind Schulleiterinnen oder Schulleiter am

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Prüfungstag verhindert, können sie sich durch ihre Vertretung im Amt vertreten lassen. Der Prüfungsvorsitz darf nicht von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Ausbil-dungsschule des Prüflings wahrgenommen werden. Weiter gehört dem Prüfungsausschuss eine Seminarausbilderin bzw. ein Seminar-ausbilder an, die oder der nicht an der Ausbildung des Prüflings beteiligt war. Eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer kann der Prüfling aus dem Kreis seiner fachbezogenen Seminarausbilderinnen und Semi narausbilder vorschlagen. Die überfachliche Seminarausbilderin oder der überfachliche Seminarausbilder kann aufgrund ihrer oder seiner Tätigkeit in der benotungsfreien personenorientierten Bera-tung (§ 10 Absatz 4 OVP) vom Prüfling nicht vorgeschlagen werden und somit nicht mehr am Verfahren der Staatsprüfung von eigenen Lehramtsanwärterinnen und Lehr-amtsanwärtern teilnehmen. Macht der Prüfling von seinem Vorschlagsrecht keinen Ge-brauch, bestimmt das Landesprüfungsamt eine Prüferin bzw. einen Prüfer. Weiterhin gilt, dass jedes Ausbildungsfach des Prüflings von mindestens einem Mitglied des Prüfungsausschusses vertreten sein muss. Der Prüfungsausschuss beschließt auf Vorschlag der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden mit der Mehrheit seiner Stimmen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat und Stimmenthaltungen nicht zulässig sind. Nach Abschluss der Bewertung der Prüfungsleistungen nimmt der Prüfungsausschuss die Noten der Langzeitbeurteilungen von Schule und ZfsL zur Kenntnis, ermittelt das vorläufige Gesamtergebnis der Prüfung und gibt es dem Prüfling mündlich bekannt. 7.5. Bestehen der Staatsprüfung (§ 34 Absatz 2 OVP) Die Staatsprüfung ist bestanden wenn:

das Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“ (4,00) und

der Notenmittelwert der beiden Unterrichtspraktischen P rüfungen mindes-tens „ausreichend“ (4,00) ist

und

der Notenmittelwert der beiden Langzeitbeurteilungen gemäß § 16 OVP min-destens „ausreichend“ (4,00) ist

und

drei der vier Noten für die beiden Langzeitbeurteilungen und die beiden Un-terrichtspraktischen Prüfungen mindestens „ausreichend“ (4,00) sind.

Berücksichtigung finden jeweils die ersten beiden Dezimalstellen. Weitere Stellen wer-den ohne Rundung gestrichen.

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7.6. Gesamtergebnis (§ 34 Absatz 1 OVP) Die folgende Darstellung illustriert noch einmal die Zusammensetzung des Gesamter-gebnisses:

8. Evaluation Im Rahmen Ihrer Ausbildung lernen Sie verschiedene Evaluationsinstrumente kennen. Durch Selbst- und Fremdevaluation möchten wir bei Ihnen eine Haltung fördern, die da-rauf zielt, Ihr Lehrerhandeln einem ständigen Auswertungs- und Verbesserungsprozess zu unterziehen. Hierzu führen wir zu bestimmten Zeitpunkten Evaluationen durch, die Ihnen und uns Gelegenheit geben, Ihren Arbeits- und Lernprozess zu hinterfragen und zu optimieren. Gleichermaßen evaluieren wir als Ausbildungsinstitution regelmäßig unsere Arbeit und holen uns in diesem Zusammenhang Rückmeldungen von Ihnen, um die Qualität unse-rer Seminarausbildung zu sichern bzw. ständig weiterzuentwickeln.

Kolloquium 10%

Unter richtspra ktische Prüfung 215 %

Schriftl iche Arbeit 2 5 %

Unterrichtspra ktische Prüfung 1 15%

Schriftliche Arbeit 1 5%

Langzeitbeurteilung Schule 25 %

Langzeitbeurteilung ZfsL 25 %

Langzeitbeurteilung 50 % Staatsprüfung 50 %

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9. Verwaltungswegweiser

Anschrift

Zentrum für schulpraktische Ausbildung Leverkusen Brückenstraße 10 - 12, 51379 Leverkusen Telefon: 02171 368022 ZfsL-Büro) E-Mail: [email protected] Internet: www.zfsl-leverkusen.de

Leitung des ZfsL

Leiter des ZfsL Dr. G. Neugebauer Leiter der Abteilung Berufskolleg Hartmut Müller

Büro (Organisation und Verwaltung)

Regierungsangestellte Ute Schmitz Sprechzeiten : Montag - Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Telefonisch „rund um die Uhr erreichbar“ (Anrufbeantworter)

Dienstbehörde

Bezirksregierung Köln , Dezernat 46, 50606 Köln

Sie werden krank

Ihre Schule ist die für Sie zuständige Dienststelle. Daher werden Ihre Fehlzeiten (sowohl Schule als auch ZfsL) dort dokumentiert. Können Sie aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) nicht an dem Seminartag oder anderen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, so melden Sie sich bitte rechtzeitig (bis 07:45 Uhr) i m Seminarbüro ab. Nutzen Sie dafür ggf. den Anrufbeantworter!

Änderungen Ihrer persönlichen Daten

Teilen Sie bitte umgehend dem Büro (Frau Schmitz) mit, wenn sich Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse ändert.

Infos

Aktuelle Informationen wie Raum- und Zeitpläne, kurzfristige Änderun-gen sowie andere Mitteilungen erhalten Sie über verschiedene Mailver-teiler. Achten Sie daher darauf, dass Sie stets per Mail erreichbar sind.

Vordrucke

Fast alle Vordrucke sind ins Internet gestellt, z. B. Beihilfeantrag. Diese Anträge sind für alle Beamten im Land NRW gleich und können daher genutzt werden. Es lohnt sich evtl. auch, die Homepage der Bezirksre-gierung Köln www.bezreg-koeln.nrw.de „zu sichten“.

Fahrtkostener-stattung

Soweit die Haushaltsmittel reichen, können LAA unter bestimmten Vor-aussetzungen Fahrtkostenerstattungen für Ausbildungsfahrten erhalten, sofern Wohnort weder Dienstort (Leverkusen) noch Schulort ist. Anträge sind halbjährlich abzugeben.

Prüfungen

Über alle wichtigen Formalia zum Prüfungsablauf werden Sie im Laufe Ihrer Ausbildung rechtzeitig informiert.