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Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringen
8. Dezember 2015
1 / 08.12.2015,
Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartBeschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt
Rechtliches zur Beschäftigung von Flüchtlingen
2 / 08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
Aufenthaltsstatus
3 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
• Asylberechtigte / Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft
= uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
• Asylbewerber
• Geduldete
= eingeschränkter Arbeitsmarktzugang
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Wartefrist – 3 Monate- Keine Beschäftigung möglich- Beginn: Asylgesuch, Erteilung der Aufenthaltsgestattung - Nach Ablauf der Frist: Arbeitserlaubnis für konkrete Beschäftigung
• Arbeitserlaubnis- Beschäftigung grundsätzlich nur mit Genehmigung der
Ausländerbehörde möglich- Vermerk im Aufenthaltstitel- Voraussetzung: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten
4 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Sofern erforderlich, wird sie erteilt:- wenn keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen vorliegen,- nach Durchführung einer Vorrangprüfung
• Vorrangprüfung- Prüfung, ob bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehen - Entfällt nach einem Aufenthalt von 15 Monaten
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
5 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Arbeitsmarktzugang- 3 Monate Wartefrist: keine Beschäftigung- 4. bis 15. Monat: Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen - Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen - Nach 4 Jahren: uneingeschränkter Zugang
• Achtung – Sichere Herkunftsstaaten (Anhang II zu § 29a AsylG)- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien,
Montenegro, Senegal, Serbien- Generelles Beschäftigungsverbot bei Antragsstellung nach 31. August
2015
Besonderheiten bei Asylbewerbern und Geduldeten
6 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
Pflichtpraktika
Praktika zur Berufsorientierung und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten
Praktika im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
7 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
Praktika
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht
Einzelfallabhängig
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich; Mindestlohn gilt nicht
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (MAG) (§ 45 Abs. 1 SGB III)
- Dauer max. 6 Wochen; kein Beschäftigungsverhältnis- Beantragung Arbeitsagentur, keine Arbeitserlaubnis erforderlich- Mindestlohn gilt nicht
• Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III)- Dauer min. 6 bis max. 12 Monate; sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis - Genehmigung Ausländerbehörde, Globalzustimmung der BA- Kein Mindestlohn
Maßnahmen zur Arbeitsförderung
8 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Asylbewerber: Nach Ablauf der 3-Monats-Frist
• Geduldete: Ab dem Tag nach Erteilung der Duldung, sofern kein Arbeitsverbot
• Für den konkreten Ausbildungsplatz ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich
• Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen ist die Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht erforderlich
• Wissenswert: Keine Abschiebung bei jungen und heranwachsenden Geduldeten (unter 21 Jahren) in der Ausbildung
Betriebliche Ausbildung
9 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
© 2015 IHK Region Stuttgart
• Asylberechtigte, Ausländer mit Flüchtlingseigenschaft - uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang, keine Besonderheiten,
befristete Aufenthaltserlaubnis
• Geduldete vor Vollendigung des 21. Lebensjahres in der Ausbildung: Abschiebungsverbot
Zusammenfassung
10 / Beschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt08.12.2015,
Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartBeschäftigung Flüchtlinge, Abteilung 5 / Liana Meyer-Vogt
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
11 / 08.12.2015,
Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung bringenInformationsveranstaltung
8. Dezember 2015
12 / 08.12.2015,
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
IHK, 08.12.2015, Geschäftsführerin Operativ, Frau Käferle
Seite 14
Monatlicher Zugang von Asylbewerberinnen und Asylberwerbern (Erstanträge) in Baden-Württemberg in den vergangen 12 Monaten
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Quelle: Integrationsministerium BW
Seite 15
Ausgangslage in Baden-Württemberg
▬ 2014: 26.000 Flüchtlinge in Baden-WürttembergPrognose 2015: 104.000 (bis 10/2015: 70.096)
▬ 46,9 % aus Syrien (34,6 %), Irak, Iran und Eritrea23,6 % aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina)(Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Oktober 2015)
▬ 72,7 % männlich, 27,3 % weiblich
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Seite 16
Ausgangslage in Baden-Württemberg
▬ Durchschnittsalter: 23,3 Jahre (Vergleich Bevölkerung BW: 43,2 Jahre).Die meisten Flüchtlinge sind zwischen 18 und 34 Jahre alt
▬ Gut ein Viertel der Flüchtlinge (25,9 %) ist minderjährig (Quelle: Integrationsministerium BW, Zeitraum Januar bis Juni 2015)
▬ Berufsabschlüsse: 8% Akademiker, 11% Facharbeiterniveau, 81% keine Ausbildung
▬ 9.871 bei AA und JC (gE) gemeldet; davon 6.391 keine Deutschkenntnisse, 2.668 mit Sprachniveau B1 oder B2, 812 für Ausbildung vorgemerkt (Stand: 12.11.15)
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Seite 17
Übersicht Flüchtlinge und Asylbewerber/innen
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Asylbewerber/innen zunächst illegale Einreise nach Deutschland; Aufenthaltsgestattung während
des Asylverfahrens
Ablehnung Geduldete/r Ausländer/in
Anerkennung Asylberechtigte/r oder Flüchtling
nach 3 Monaten Aufenthalt nachrangiger Arbeitsmarktzugang
Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nachSGB II
wäh
rend
des
Asy
lver
fahr
ens
Beratung, Vermittlung, Förderung - SGB III(nach 3 Monaten Aufenthalt + Löschung Nebenbestimmungen)Leistungen nach dem AsylblG
Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Seite 18
Wie können sich Arbeitgeber engagieren?
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
▬ Arbeitgeber stellen Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereit und melden diese unserem Arbeitgeberservice
▬ Arbeitgeber unterstützen die Kompetenzfeststellung - mit Praktika zu den für Beschäftigung üblichen Beschäftigungsbedingungen- Bewertung der vorhandenen Kompetenzen- Maßnahmen beim Arbeitgeber im Rahmen §45 SGB III
▬ Arbeitgeber ermöglichen einen niederschwelligen Einstieg zum Beispiel- in Teilzeit während Spracherwerb- für Jugendliche begleitend zum Schulbesuch
▬ Multiplikatorenfunktion mit guten Beispielen (bei Verbandsarbeit, Innungen)
▬ Arbeitgeber setzen Auszubildende und Mitarbeiter/innen aus dem Betrieb als Mentoren/Mentorinnen ein
Seite 19
Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei?
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
▬ Informationsmaterial bereitstellen (Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“, Flyer „Sie möchten einen Flüchtling einstellen? Bei uns sind Sie richtig!“)
▬ Beratung von Arbeitgebern - Transparenz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen- Chancen durch die Beschäftigung von Flüchtlingen aufzeigen- Fördermöglichkeiten aufzeigen; Grundlage: erhobene und bewertete Kompetenzen
▬ Unser Arbeitgeberservice vermittelt Ihnen geeignete Bewerber mit Flüchtlingshintergrund
▬ Beschleunigtes Verfahren bei BA-Zustimmungspflicht(Ziel: flächendeckende Nutzung Online-Verfahren durch Ausländerbehörden)
Seite 20
Wie unterstützt die Bundesagentur für Arbeit dabei?
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
▬ Förderung zur Vorbereitung auf Arbeit durch - Regelinstrumente wie MAG*, EGZ*, FbW* - spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerF (Perspektive für Flüchtlinge)
▬ Förderung zur Vorbereitung auf Ausbildung durch - Regelinstrumente wie EQ, abH*, BvB*, BaE*, AsA*- spezielle Angebote für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wie PerFJu (Perspektive für junge Flüchtlinge) und JuFA (Junge Flüchtlinge in Ausbildung)
Achtung! Asylbewerber/innen haben bei AbH*, BvB*, BaE* und AsA* erst nach Wartezeit Zugang zur Förderung
*MAG: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber *EGZ: Eingliederungszuschuss *FbW: Förderung der beruflichen Weiterbildung
*abH: Ausbildungsbegleitende Hilfen *BvB: Berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen *BaE: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen *AsA: Assistierte Ausbildung
Seite 21
Sprachfördermöglichkeiten für Asylbewerber/innen und Geduldete
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Stufe 1 („Sprachanfänger“) Stufe 2 („erste Sprachkenntnisse vorhanden“)
Stufe 3 („Arbeitsmarktintegration in Reichweite“)
Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen)
Sprachförderung nach § 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) -91,36 € pro Person
Landesprogramm BW (Ziel: A1) – Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG)
Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau) – Aufbaukurs mit 300 UE oder Aufbaukurs Beruf mit 400 UE
Integrationskurse des BAMF – Öffnung für Asylbewerber/innen und Geduldete
- Eigenanteil; Kostenbefreiung für Leistungsempfänger möglich
- Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE Orientierungskurs
Sonderformen möglich, z.B.: - Alphabetisierungskurse (bis zu 1.260 UE)- Jugendintegrationskurse- Eltern- Hörgeschädigte und Sehbehinderte
ESF-BAMF-Sprachförderung
(ab vorhandenem A1-Niveau) – 730 UE Bisher kaum Kapazitäten für Asylbewerber/innen und Geduldete;
Plan: Aufstockung durch den Bund
Perspektive für Flüchtlinge (PerF) – § 45 SGB III neben Inhalten zur arbeits-marktnahen Aktivierung zusätzlich Fokus auf ergänzenden Spracherwerb.
UE = Unterrichtseinheit/enBA Land BW Bund
Seite 22
Potential für Ausbildung in der Region Stuttgart
Chancen der Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 08.12.2015, © Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
▬ 79 VABO* Klassen Stand Mitte November 2015
▬ Ein Großteil der Flüchtlinge ist zwischen 18 und 34 Jahren alt,somit nicht mehr im schulischen System
Hier liegt ein großes Potential für Ausbildung
Agenturbezirk VABO* Klassen
Stuttgart 28
Waiblingen 18
Göppingen 24
Ludwigsburg 9
*VABO: Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
Voraussetzungen für eine gute Integration von FlüchtlingenDr. Verena Andrei (Welcome Service Region Stuttgart)
Unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
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• Integration und Willkommenskultur: Was ist das?• Für wen? Begriffe• Voraussetzungen und wichtige Schritte zur
Integration - Soziale Integration, Psychosoziale Betreuung - Sprache: Deutsch lernen- Integration auf dem Arbeitsmarkt- Willkommenskultur im Unternehmen - Welcome Service Region Stuttgart und
Welcome Center Stuttgart- Links
Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration
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• Integration als Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens
• gelungene Integration als Gleichheit verschiedener Gruppen hinsichtlich Eigenschaft und Ressourcen (z.B. auf dem Arbeitsmarkt) , Wertegemeinschaft
Gelingende Integration benötigt:
• Aufnahmegesellschaft: Aufnahmebereitschaft, Akzeptanz, Zugehen auf die Menschen, Verstehen, Wertschätzung
• Flüchtlinge: Bereitschaft zur Integration, sich auf Neues einzulassen, Teil dieser Gesellschaft werden, Geduld
• Strukturen der Integration, Rechtsordnung
IntegrationBegriff
26
• Der Begriff Willkommenskultur bezeichnet die Offenheit einer Gesellschaft, eines Unternehmens, einer Bildungseinrichtung, eines Sportvereins oder einer Institution gegenüber Migranten.
• Verschiedene Ebenen:• 1. Demonstration einer positiven Einstellung (Emphathie)• 2. Handlungsebene: Menschen offen begegnen, keinen
Diskriminierungen aussetzen• 3. Die Gesamtheit aller Maßnahmen, durch die die
positive Haltung gegenüber Migranten bei anderen gefördert wird.
WillkommenskulturBegriff
27
• Migranten: Zuwanderer, internationale Fachkräfte • EU Zuwanderer• Flüchtlinge (besondere Voraussetzungen)
- Anerkannte Flüchtlinge: Aufenthaltserlaubnis (Asyl gewährt) dürfen ohne Einschränkung arbeiten etc.
- Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung- Personen mit einer Duldung (nach Ablehnung des
Asylverfahrens ist eine Ausreise nicht möglich)
- Gute Bleibeperspektive: Syrer, Iraker, Iraner, Eritrea=besondere Förderung (Sprache, Zugang zu Arbeit)
Willkommenskultur: Für wen?Die rechtliche Dimension, Begriffe
Nach 3 Monaten mit Vorrangprüfung bis 15 Monate ohne Vorrangprüfung in Mangelberufen
28
• Soziale Integration (Aufnahmegesellschaft)Unterstützung, Hilfe, Einbeziehen in Aktivitäten, Vereine: durch UNS; Ehrenamtliche, in Unterkünften, in die Gesellschaft; siehe Projekte Flüchtlingsvereine, Freundeskreise Asyl; Netzwerk Bleiberecht (Auswahl an Projekten bei Tagesschau.de)
- Kontakte/Adressen über Landratsämter: Koordinierungsstellen Ehrenamt, Stuttgart: Stadt Stuttgart
Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration
Facebookseiten z.B. https://www.facebook.com/Esslingen.unterstuetzt.Fluechtlinge- Teilhabe: swr- news for refugees
29
Psychosoziale Betreuung bei Traumata, Gewalt
• Personen benötigen z.T. professionelle Hilfe• Gesundheitskarte
Wer hilft weiter: - Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und
Vertriebene der Ev. Gesellschaft (PBV)- „Refugio“ für traumatisierte Flüchtlinge
in Stuttgart und Region e.V.Sozialarbeiter in Unterkünften erste Ansprechpartner
- Caritas Stuttgart: 2 psycholog. ausgeb. Betreuer in Unterkünften
- (Ansprechpartner für Personen mit Aufenthalt: Migrationsberatung für Erwachsene/Jugendliche)
• Aber: Anzahl der Plätze zu gering für Bedarf
Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration
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„Start ab Unterbringung in kommunalen Einrichtungen“ • Sprachkurse in Unterkünften durch Ehrenamtliche
• Kommunale Angebote: fördern i.d.R. erste Sprachkurse A1; seit November „Chancen gestalten“- neues Sprachförderprogramm des Landes, hier Grund- und Aufbaukurse einschließlich A1 Kurse möglich
• Integrationssprachkurse: i.d. R. 600 Stunden + 60 in Vollzeit und Teilzeit (5/3-Tage/Woche o. Wochenende) – in vhs, bei weiteren Trägern, Dauer zw. 6-12 Monaten, Abschluss B1, Förderung durch Bund; beinhalten Kenntnisse zu Deutschland, Rechtsstaat im „Orientierungskurs“ 60h
• berufsbezogene Sprachkurse bis B2, C1
• Sprachkursförderung durch Agentur f. Arbeit
Willkommensangebote + -strukturenVoraussetzungen zur Integration - Deutsch lernen
31
32
• Ziel: Qualifizierte Flüchtlinge in qualifizierte Arbeit bringen (braucht Zeit, Unterstützung )
• Einstieg ermöglichen durch Praktika, Einstiegsqualifikationen (Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Agentur!)
• Ausbildung ermöglichen (Kontakt zu Berufsschulen VABO Klassen)
• Beschäftigung ermöglichen
• Ehrenamt, niedrigqualifizierte Tätigkeiten zur Überbrückung
• -> Fragen Sie Ihren Arbeitsgeberservice, Kammern zu Ausbildungen, nehmen Sie Kontakt zu Ehrenamtlichen auf
Willkommensangebote + -strukturenIntegration in Arbeit
"Es gibt keine bessere Integration als durch Arbeit.“(Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer Region Stuttgart)
33
• Kontakt Agentur für Arbeit- Arbeitgeberservice (Plattformen in Landkreisen im Entstehen koordinierte Anlaufstellen mit wichtigsten Partnern)
• Kontakt Ehrenamtliche Asyl• Ausländerbehörde (Arbeitserlaubnisverfahren)
• Wichtig:- Kontakte aufbauen- Aufenthaltsstatus klären- Beschäftigungsmöglichkeiten klären: Ausbildung
oder Anstellung, Praktika etc.• Ausbildung: Kammern, Berufsschulen,
„Kümmerer“
Linktipp: Siehe Leitfaden Rems Murr (S. 7-8)
BeschäftigungsaufnahmeVorgehen – Prozess - Tipps
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• Offenheit für die Beschäftigung v. Migranten• Unterstützung durch Unternehmensleitung und Kollegen• Gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme
• Was können Sie konkret tun im Betrieb?- Patenprogramm (Mentor/in), Kümmerer- Sprachcoach, Teilnahme an Deutschkursen unterstützen
(Zeit, finanziell)- Einarbeitungsplan- Freundliche Aufnahme sichern (d.h. z.B. Vorabinfo an
Mitarbeiter, Willkommensgruß/-mappe, etc.)- Vernetzung im Unternehmen ermöglichen : z.B. in
betriebsinterne Aktivitäten einbeziehen, z.B. Kantinengruppe, Laufgruppe, Fußballteam etc.
- Interkulturelle Schulung der Mitarbeiter/des Mitarbeiters (Knigge, Do‘s and Dont‘s klar kommunizieren: Was ist deutsche Unternehmenskultur: Pünktlichkeit, Ordnung, Verlässlichkeit etc. )
WillkommenskulturWillkommenskultur in Unternehmen
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• Was können Sie außerhalb des Betriebs konkret tun?
- Kontakte fördern (zu Freundeskreisen Asyl, etc.)- Unterstützung bei Behördengängen- bei der Wohnungssuche helfen- Kinderbetreuung unterstützen- Informationen beim Ankommen: Arzt, Bank, Telefon
• Linktipp Willkommensmappe• http://www.fachkraefte-blog.de/
WillkommenskulturWillkommenskultur in Unternehmen
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• (Erst-)Beratung und Information für- internationale Fachkräfte, Neuzuwanderer +
Flüchtlinge (v.a. mit Bleiberecht+ Kontingentflüchtlinge ohne Anbindung)
• im Welcome Center Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart Sprechstunden in den Landkreisen (BB, LU, ES, GÖP, RM): Informationen zu Ämtern, Sprachkursen, Fördermöglichkeiten, Anlaufstellen, Anerkennung, Arbeiten etc.
- kleine und mittelständische Unternehmen • Welcome Service Region Stuttgart: Lotse und
Erstinformation zu Anwerbung und Integration von Fachkräften sowie Auf- und Ausbau der Willkommenskultur, Austausch Vernetzung
• Netzwerkarbeit für Willkommensstrukturen in Kommunen und Landkreisen der Region
Was können wir anbieten - Welcome Service Region Stuttgart
welcome.region-stuttgart.de
Welcome Center Stuttgart
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In Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart
Informationen und Erstberatung rund ums Ankommen, Leben und Arbeiten in der Region Stuttgart
Öffnungszeiten: Montag und Freitag 08:30 bis 13:00 UhrDienstag und Donnerstag 14:00 bis 18:00 [email protected].: 0711 76 16 46 – 40www.welcome-center-stuttgart.de
Besucheradresse: Welcome Center StuttgartCharlottenplatz 1770173 Stuttgart, (Eingang Planie)
Anlaufstelle für alle Neubürger, (potentielle) Zuwanderer, internationale Fachkräfte, Studierende, Absolventen und Angehörige
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- Broschüre Zentralverband des deutschen Handwerks „Flüchtlinge in Berufsausbildung“
- Agentur für Arbeit: Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylsuchende und geduldete Personen;Sie möchten einen Flüchtling einstellen – Bei uns sind Sie richtig (Dez. 2015)
- IHK Region Stuttgart: „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen“
- HWK Region Stuttgart- „Asylbewerber und Flüchtlinge“ Leitfaden- Re
ms Murr (Stand 19.11.2015)
- Berufliche Anerkennung in Deutschland - welcome.region-stuttgart.de (Informationen
Unternehmen, Sprechstundentermine Region)- welcome-center-stuttgart.de
Willkommenskultur Integration in Arbeit – Links
39
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt und weitere Informationen: welcome.region-stuttgart.de
Die Schulart VABO
1. BegriffsdefinitionMöglichkeiten ohne Schulabschluss
VAB: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf
Dauer: 1 Jahr
Ziel: a) Erfüllung der Berufsschulpflicht, Berufsorientierung, Förderung der Berufsreife
b) Hauptschulabschluss Ausbildungsverhältnis
VABO: Vorqualifizierung Arbeit und Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen
Dauer: 1 Jahr
Ziel: a) Ankommen im deutschen (Schul-)system
b) Ausbildung von Sprachkompetenz
c) schulische undberufliche Orientierung
2. Ziele des VABO
a) Ankommen im deutschen (Schul-)System Willkommensatmosphäre schaffen Beziehungen aufbauen
b) Ausbildung von Sprachkompetenz Erwerb von Deutschkenntnissen
Strategien für das Lernen und Verwenden von Sprache Vermittlung von kulturellem Wissen
sprachliche u. soziale Handlungsfähigkeit
2. Ziele des VABO
c) Schulische und Berufliche Orientierung
berufsbezogene Projekte Übungen in Werkstätten und Laboren bei ausreichend Deutschkenntnissen: Praktika
VABO intendiert keinen Schulabschluss, sondern die gezielte Förderung des Deutschspracherwerbs und die Einbindung in das soziale Leben
3. Stundentafel: VABO-Klassen 2015/216
Unterrichtsbereiche (Auswahl) Stunden/ Woche (Auswahl)
Deutsch mind. 8Lebensweltbezogene Kompetenz mind. 1Berufsfachliche und berufspraktische Kompetenz
mind. 4
Sprach- und Rechenkompetenz mind. 2Individuelle Förderung mind. 2Gesamte Mindestunterrichtszeit (ohne Praxistag)
30 bis 31
4. Berufsbildende Schulen mit VABO-Klassen in Stuttgart:
Gewerbliche Schule f. Farbe und Gestaltung (1)Gewerbliche Schule f. Holztechnik (2)Gewerbliche Schule im Hoppenlau (2)Hedwig-Dohm-Schule (4)*Johannes-Gutenberg-Schule (3)Robert-Mayer-Schule (2)Steinbeisschule (2)
5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule):
VABO1 (14 Schüler):Afghanistan 2Algerien 1Eritrea 5Gambia 1Kamerun 2Pakistan 1Syrien 1Togo 1
5. Herkunftsländer der VABO-Schüler (Beispiel Steinbeisschule):
VABO2 (21 Schüler):Eritrea 5Gambia 8Irak 2Pakistan 1Somalia 2Syrien 3
6. Heterogenität im Unterricht
Faktoren:- Herkunftsland - Muttersprache- Kulturelle Sozialisation- Bildungshintergrund / Bildungssozialisation- Vor dem Kurs erworbene Deutschkenntnisse- Berufswunsch / Berufstätigkeit
7. Umgang mit Heterogenität im Unterricht
• Niveaudifferenzierunga) „Teamteaching“: Klasse wird in Gruppen
unterteilt b) Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaustufen
• individuelle Lernberatung / Zielvereinbarungen mit den Schülern
• Individuelle Berufsberatung u. Hilfe bei der Suche nach Praktikas
Im Zentrum unseres pädagogischen Denkens und
Handelns stehen die „Neu-“Stuttgarter/innen!!
Für diese Neu-Stuttgarter/innen suchen wir Praktikumsplätze und
Ausbildungsplätze!!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Angebote der IHK Region Stuttgart
53 / 08.12.2015,
Ausbildungsberatung„Azubi gesucht“
Passgenaue Vermittlung
Ausbildungs-botschafterLehrstellenbörse
© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Angebote der IHK Region Stuttgart
54 / 08.12.2015,
I-TEbB+Initiative – Türkische Eltern
bauen Brücken
KAUSA
Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration
Anerkennung /Gleichwertigkeitsfeststellungausländischer Qualifikationen
© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Angebote der IHK Region Stuttgart
55 / 08.12.2015,
Trainingskonzept
Betriebliche Integration von Flüchtlingen (IHK)
Kompetenzchecks
Profilcheck für jugendliche Flüchtlinge (IHK)
„Kümmerer“
(Gefördert vom MFW)
Stark für Ausbildung
Qualifizierung für das betriebliche
Ausbildungspersonal
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IHK-Internetangebot: www.stuttgart.ihk.de
56 / 08.12.2015,
Zertifizierte Qualität bei Service,Beratung und Interessenvertretung© 2015 IHK Region StuttgartVeranstaltung "Flüchtlinge beschäftigen"
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
57 / 08.12.2015,